AUFRUF ZUR AUSSCHREIBUNG

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1 AUFRUF ZUR AUSSCHREIBUNG Die Selbstverwaltung des V. Bezirks der Hauptstadt Budapest Innenstadt-Leopoldstadt (Belváros-Lipótváros Budapest Főváros V. kerületi Önkormányzat) veröffentlicht eine öffentliche internationale Ausschreibung mit mehreren Runden zur Bebauung des ihr Eigentum bildenden leeren Grundstückes in Budapest, V. Bástya utca ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG 1. Der Ausschreiber: Selbstverwaltung des V. Bezirks der Hauptstadt Budapest Innenstadt-Leopoldstadt (Belváros-Lipótváros Budapest Főváros V. kerületi Önkormányzat) (nachfolgend: Ausschreiber) Adresse: 1051 Budapest, Erzsébet tér 4. Telefon: (1) Die Ausschreibung erfolgt aufgrund des Beschlusses Nr. 124/2004. (II. 12.) B-L. Ö des Vertretungsgremiums der Selbstverwaltung von Innenstadt-Leopoldstadt, der Beschlüsse Nr. 919/2007. (07.05.) TEB des Eigentümers- und Veräußerungsausschusses gemäß der B-L.Ö. Verordnung Nr. 14/2007. (IV. 19.) sowie der deren Anlage bildenden Wettbewerbsordnung (nachfolgend Ordnung). Die Abwicklung der Ausschreibung wird aufgrund des Auftrags des Ausschreibers von dem Belváros-Lipótváros Vagyonkezelő Zrt. Mérnöki- és Beruházási Iroda (Büro für Ingenieurwesen und Investition der Innenstadt-Leopoldstadt Vermögensverwaltung geschl. AG )(nachfolgend: Abwickler) durchgeführt. Adresse: 1056 Budapest, V. Váci u Telefon: , Fax.: Ziel und Art der Ausschreibung: 2.1. Das Ziel der Ausschreibung ist die Veräußerung des Eigentumsrechtes der im Eigentum der Selbstverwaltung befindlichen leeren Grundstücke in Budapest, V. Bezirk Bástya utca mit der Parzellenzahl, 24066, 24067, 24068, 24069, 24070, welche Grundstücke vereinigt werden (nachfolgend: Grundstücke) durch einen Aufruf zu einer öffentlichen Ausschreibung aufgrund eines Wettbewerbs auf dem Wege eines entgeltlichen Veräußerungsvertrags. Das Gebiet des Grundstückes beläuft sich nach dem Zusammenziehen auf 1710 m2. BLV. ZRT. 1

2 2.2. Die Ausschreibung ist öffentlich, international und besteht aus mehreren Runden (nachfolgend: Ausschreibungsverfahren). In der zweiten beziehungsweise in den weiteren Runden können nur die im Sonderpunkt dieser Ausschreibung angeführten Angebotsbedingungen verändert werden, in den sonstigen Teilen bleiben die in der ersten Runde vorgelegten Angebote gültig An der Ausschreibung können jede ausländische und inländische natürliche oder Rechtsperson, Rechtssubjekte ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch mit bürgerlichrechtlicher Rechtspersönlichkeit, weiterhin die zum Einreichen der Ausschreibung gegründeten Organisationen (Konsortien), (nachfolgend gemeinsam: Anbieter) teilnehmen, falls (ausschließlich einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) ein Mitglied des Konsortiums eine uneingeschränkte Haftung für die ausgeübte Tätigkeit, die erteilten Erklärungen der anderen Mitglieder des Konsortiums als Mitglieder des Konsortiums übernimmt. Gemäß der Anwendung dieses Punktes ist Ausländer derjenige, der gemäß des 2 Punkt (2) des Gesetzes Nr. XCIII. aus dem Jahre 2001 über die Einstellung der Deviseneinschränkungen als Devisenausländer gilt Wird ein Angebot von einer Firma weiterhin von einer Rechtsperson oder einem Rechtssubjekt ohne Rechtspersönlichkeit gelegt, die/das in das im öffentlichen Glauben stehende Register nicht eingetragen ist beziehungsweise unter der Aufnahme ins Register steht, - ausschließlich der Organisation gemäß Punkt 2.3 sowie von einer im Konkurs-, Löschungs- oder im freiwilligen Liquidationsverfahren stehenden Organisation gelegt, gilt es als ungültig. 1. Bezeichnung des durch die Ausschreibung verkaufenden Vermögens: Die Adresse des Grundstückes: Die bestehende Art des Grundstückes:: Schutz des Grundstückes:: Budapest V. Bezirk Bástya u Leere, unbebaute Grundstücke Geschützter archäologischer Fundort Parzellenzahlen: 24071, 24070, 24069, 24068, 24067, 24066, Die Grundfläche des 1710 m2 Grundstückes: /m2/ 2. Die Voraussetzungen des Verkaufs: 4.1. Das Grundstück bildet unter dem Aspekt der Veräußerung eine natürliche Einheit, welche bei der Ausschreibung gemeinsam zu behandeln ist. Der Ausschreiber nimmt kein Kaufangebot über einen Teil des Grundstückes an. Ein auf einen Teil des Grundstückes gelegtes Kaufangebot ist ungültig. BLV. ZRT. 2

3 4.2. Der siegreiche Anbieter ist verpflichtet, gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss über dem Kaufpreis hinaus gegen Rechnung einen Abwicklungspreis im Wert von HUF 20 Millionen (in Worten zwanzig Millionen Forint) + MwSt an den Abwickler zu zahlen Der Ausschreiber schließt den Veräußerungsvertrag mit dem siegreichen Anbieter ab, der Vertrag kommt jedoch erst zustande, wenn die Selbstverwaltung der Hauptstadt Budapest oder der Ungarische Staat auf ihr/sein im 39 Absätze (2) (3) des Gesetzes Nr. XXXIII. aus dem Jahre 1991 festgelegtes Vorkaufsrecht verzichtet oder von diesem keinen Gebrauch machen will. 3. Ausschreibungssicherheit: 5.1. Der Ausschreiber knüpft die Teilnahme an der Ausschreibung an die Bezahlung einer Ausschreibungssicherheit, deren Betrag HUF , in Worten hundertfünfzig Millionen Forint ausmacht Der Anbieter kann die Ausschreibungssicherheit mit der Bezeichnung Ausschreibungssicherheit für Bástya utca auf das Depotkonto des bei der OTP Bank geführten Bankkontos Nr der Belváros-Lipótváros Vagyonkezelő Zrt. durch Überweisung oder eine zugunsten des Ausschreibers ausgestellte bis zur Zeit der Angebotsbindung gültigen Bankgarantieerklärung im Originalen bis zum Ablauf der zum Vorlegen der Angebote offenen Frist leisten. Der die Erfüllung der Überweisung bestätigende Bankauszug oder die Bankgarantieerklärung des Anbieters ist der Bewerbung beizulegen Der Ausschreiber überweist die Ausschreibungssicherheit dem Anbieter bis auf die in den ausführlichen Ausschreibungsbedingungen festgelegten Fällen zurück, falls die Ausschreibung erfolglos ist, das Angebot nicht gewonnen hat oder der Ausschreiber die Ungültigkeit des Angebotes feststellt, binnen 15 Tagen nach der Entscheidung. Er überweist diese ihm ebenfalls zurück, falls der Vertragsabschluss an einem Grund seitens des Ausschreibers scheitert, binnen 15 Tagen nach dem Erfahren des diesen Grund verursachenden Umstandes Die von dem siegreichen Anbieter eingereichte Ausschreibungssicherheit gilt ab den Vertragsabschluss als eine Deckung der Vertragsstrafe wegen Erlöschen des Vertrags. 5. Beschaffungsort, Art und Zeit und Kosten der ausführlichen Ausschreibung BLV. ZRT. 3

4 5.1.Die ausführliche Ausschreibungsdokumentation ist im Büro des Abwicklers im V. Bezirk Váci u. 36. I. St. 28. vom an Werktagen zwischen Uhr zu kaufen. 5.2.Der Preis für die Ausschreibungsdokumentation beträgt HUF MwSt, in Worten zweihundertfünfzehn Tausend Forint + MwSt. Die Einzahlung kann bar in die Kasse des Abwicklers oder durch Überweisung auf das bei der OTP Bank geführte Bankkonto Nr der Belváros-Lipótváros Vagyonkezelő Zrt., mit der Berufung auf die Adresse der Grundstücke gemäß der offerierten Ausschreibung erfolgen. 5.3.Derjenige, der die Ausschreibungsdokumentation kauft, kann keinen Anspruch auf die Rückerstattung ihres Gegenwertes haben, auch wenn er kein Angebot einreicht. 5.4.Nur der Bewerber ist berechtigt an dem Ausschreibungsverfahren teilzunehmen, der die sich auf das gegebene Grundstück beziehende Ausschreibungsdokumentation gekauft hat. Die gekaufte Ausschreibungsdokumentation ist nicht zu übertragen. 6. Einreichungsort, -art und -zeit der Angebote: Die Angebote sind in dem Büro des Abwicklers in Budapest V. Bezirk Váci u. 36. I. 28, persönlich oder durch einen Vertreter in einem geschlossenen Kuvert ohne Firmenbezeichnung, mit der Bezeichnung Angebot für Bástya u mit einer Frist vom 21. Januar 2008 (Montag) Uhr einzureichen. Auf dem Kuvert ist außer der obigen Bestimmung keine sonstige Bezeichnung anzuwenden, Name, Daten des Anbieters dürfen nicht angeführt werden. Ein nach dem Ablauf der Frist eingelangte Angebot ist ungültig. 7. Sonstige Fragen 7.1.Die offizielle Sprache der Ausschreibung ist Ungarisch. Einem in Fremdsprache erstellten Dokument ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizulegen Die Anbieter müssen ihre Bewerbungen in ungarischer Sprache mit den gemäß den ungarischen Rechtsregeln entsprechenden formellen Anforderungen einreichen Der Ausschreiber behält sich das Recht vor, die Ausschreibung zurückzuziehen sowie auch bei gültigen Angeboten kein Angebot von den Anbietern anzunehmen und die Ausschreibung ohne Begründung als erfolglos zu beurteilen. Dieses dem Ausschreiber zustehende Recht gilt gemäß 211 (2) des Zivilgesetzbuches als Ausschluss der Angebotsbindung. In diesen Fällen belastet den Ausschreiber keine Schadenersatzbzw. Entschädigungspflicht. BLV. ZRT. 4

5 8. Weitere Informationen: Bezüglich der sonstigen Fragen und Informationen über die Ausschreibung wird vom Abwickler Auskunft gegeben. Während der Zeit der Angebotsabgabe kann die notwendige Korrespondenz in ungarischer Sprache unter der nachstehenden Adresse abgewickelt werden: Belváros-Lipótváros Vagyonkezelő Zrt. Mérnöki és Beruházási Iroda (Innenstadt-Leopoldstadt Vermögensverwaltung geschl. AG, Büro für Ingenieurwesen und Investition) 1056 Budapest, Váci u. 36. Tel: Fax: BLV. ZRT. 5

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