GNO-Informationen zur Med. Versorgung von Asylbewerbern im Landkreis Fulda und Vogelsbergkreis

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1 GNO-Informationen zur Med. Versorgung von Asylbewerbern im Landkreis Fulda und Vogelsbergkreis INHALT 1. Ansprechpartner beim Landkreis für Mediziner 2. Leistungsumfang - Abrechnung 3. Wer Wie Wann Wo (Hausarzt/Facharzt/Stationär/Zahnarzt) 4. Sprachbarrieren 5. Impfungen 1. Wer ist in medizinischen Fragen Ansprechpartner A) Erstaufnahmen Fulda/Wasserkuppe Ansprechpartner für Erstaufnahme Fulda Jan Garlepp, Deutsches Rotes Kreuz Tel. 0661/ Mob. 0151/ jan.garlepp@drk-fulda.de Versorgungsamt Fulda: Eduard Liske, Tel.: 0661/ Mobil Eduard.Liske@havs-ful.hessen.de Frau Dr. Behr, zuständige Ärztin, Tel. 0661/ B) Unbegleitete Kinder und Jugendliche Zuständigkeit: Landkreis Fulda Jugendamt Ansprechpartner für Ärzte: Jan Garlepp, Deutsches Rotes Kreuz Tel. 0661/ Mob. 0151/ jan.garlepp@drk-fulda.de Fachdienst Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt des Landkreises Fulda Wörthstraße Seite 1 von 9

2 36037 Fulda 0661/ C) Für Asylbewerber generell -auf Kreisebene Landkreis Fulda DER KREISAUSSCHUSS Fachdienst Soziale Leistungen Hilfen für Zuwanderer Fulda, Wörthstraße 15 Ingeborg Malkmus Telefon (06 61) Telefax (06 61) Mitarbeiterinnen Frau Müller Telefon (06 61) Frau Fischer Telefon (06 61) Vogelsbergkreis Amt für Soziale Sicherung Goldhelg Lauterbach Frau Eckart, Telefon (06641) E- Mail: Telefax: Das Amt für Soziale Sicherung beauftragt das Gesundheitsamt mit einer Stellungnahme. Ansprechpartner Gesundheitsamt Frau Meudt, Leiterin Gesundheitsamt Tel Kreisgesundheitamt Vogelsberg gesundheitsamt@vogelsbergkreis.de 2. Leistungsumfang: A) Erstuntersuchung / weitergehende Behandlung Erstuntersuchung: In der HEAE erfolgen bei Flüchtlingen standardmäßig folgende Untersuchungen: Anamnese bzgl. Malaria, Geschlechtskrankheiten, HIV, TBC, frühere Krankenhausaufenthalte, Dauermedikation, Schwangerschaft, Fieber und Durchfall in den vergangenen acht Tagen Seite 2 von 9

3 Körperliche Untersuchung inkl. Hautuntersuchung und Thorax-Röntgenaufnahme zum Ausschluss einer Tuberkulose (bei Schwangeren stattdessen Untersuchung einer Sputumprobe auf säurefeste Stäbchen) Weitergehende Behandlungen 1. In Fulda und wahrscheinlich künftig Wasserkuppe / Rhön werden in den Erstaufnahmelagern Sprechstunden angeboten. Sollten Facharztbesuche nötig sein, erfolgen diese durch Kostenübernahmeeklärung der Kollegen vor Ort bzw. durch die Betreuung. Ohne Kostenübernahme keine Vergütung. Rückverweisung an Einrichtungen! 2. Grundsätzlich gilt für die medizinische Behandlung, dass das Kosten/Nutzenverhältnis in allen Bereichen streng abzuwägen ist 3. Für Notfälle und am Wochenende gilt die Telefonnummer des ÄBD. 4. Im unmittelbaren Notfall kann jeder Arzt in Anspruch genommen werden. Sofern in diesem Fall kein Behandlungsausweis vorliegt, wird über einen Notfallschein abgerechnet (Muster 19) abgerechnet. Hierzu werden Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten sowie der zuständige Kostenträger benötigt B) Unbegleitete Kinder- und Jugendliche Bei unbegleiteten Kinder- und Jugendlichen erfolgt dieselbe Erstuntersuchung wie unter A. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterliegen der Obhut des Jugendamtes Fulda und erhalten einen K-Schein vom Jugendamt (Muster 2) mit Krankenversorgung wie GKV nach 40 SGB VIII. Nummer des Kostenträgers 42843,Abrechnung über KV, Leistungsumfang GKV, Überweisungen/stat. EW müssen nicht genehmigt werden, aber auch hier ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten! Unter Umständen weisen sie aber auch schon eine egk vor, dann Abrechnung über diese. B1) Impfungen Eine grundsätzliche Erhebung des Impfstatus erfolgt in den Erstaufnahmestellen und deren Außenstellen dort noch nicht. Die hessischen Landkreise fordern dies derzeit massiv beim Land Hessen ein und haben erste positive Signale erhalten. Ob und wann es zu einer flächendeckenden Impfung bzw. Empfehlung dazu kommt, steht derzeit noch nicht fest. Erfahrungen aus Gießen besagen, dass Flüchtlinge aus Eritrea oftmals gut geimpft sind. Syrischen Patienten wird eine Polio-Impfung angeboten Seite 3 von 9

4 Kinder bis zwei Jahre sollen zukünftig nach STIKO durchgeimpft werden. Dasselbe gilt für Kinder, die in Deutschland die Schule (oder den Kindergarten) besuchen sollen. Notwendige Impfungen liegen im Ermessen des Arztes müssen zur Abrechnung wie die anderen Untersuchungen auch, über die Bescheinigung durch das Sozialamt erfolgen. Bei unbegleiteten Kinder- und Jugendlichen ist immer der Landkreis Fulda (Jugendamt) zuständig. C) Leistungsumfang Asylbewerber generell Asylbewerber in den Asylunterkünften im Landkreis (also nicht Not HEAE) erhalten einen K-Schein vom Zuwanderungsamt (Muster 1) mit eingeschränkter Krankenversorgung nach 4 Asylbewerbergesetz. Nummer des Kostenträgers 42846,Abrechnung über KV, Leistungsumfang siehe Krankenschein, Überweisungen/stat.EW i.der.regel ( außer dringende Notfälle) vorher genehmigen lassen! Beispiel: Behandlungsschein Seite 4 von 9

5 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. (2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren. (3) Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach 72 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Die zuständige Behörde bestimmt, welcher Vertrag Anwendung findet Seite 5 von 9

6 Diese Leistungen werden nur zur Behandlung akuter, nicht chronischer Erkrankungen und Schmerzzustände gewährt. Eine optimale und bestmögliche Versorgung ist nach Rechtsauffassung des LSG BW ( L 7 AY 6025/06 PKH-B) durch die Norm nicht abgedeckt. Wenn bei einer chronischen Erkrankung allerdings ein akuter Behandlungsbedarf oder Schmerzzustand besteht, also eine Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist, sind Leistungen zu gewähren. (vgl. OVG NW B 2140/02). Ob es sich um eine akute oder um eine chronische Erkrankung handelt, entscheidet die zuständige Behörde, die sich in der Praxis aber an der Stellungnahme des behandelnden Arztes orientiert. Die ersten 15 Monate erfolgt die Behandlung über Behandlungsschein. OTC selbe Regelungen wie GKV Aufklärung erfolgt durch Landkreis 3. Wer Wie Wann - Wo Ambulant Hausarzt Akute Erkrankungen-akute Schmerzzustände, bei Feststellung chron. Erkrankung und zwingender Behandlungsbedürftigkeit Rücksprache (Frau Malkmus und Mitarbeiterinnen) -Vertretungsfall/ÄBD : weiteren Behandlungsausweis bei Frau Malkmus und Mitarbeiterinnen anfordern Ambulant Facharzt Wenn erforderlich Überweisung Telefax (06 61) kommt dann genehmigt zurück,an ÜW heften Stationär Notfall immer Elektiv Telefax (06 61) genehmigen lassen, Indikation wird ggf. durch Amtsarzt überprüft Zahnärztlich gesonderter Behandlungsausweis wird erst nach Anforderung ausgegeben 4. Wie kann die Sprachbarriere überwunden werden. Gibt es Anlaufstellen zum Dolmetschen. Problem der rechtsicheren Aufklärung Behelf über Mitbewohner(Angehörige) Evtl. Vermittlung Dolmetscher über Frau Malkmus und Mitarbeiterinnen Seite 6 von 9

7 Ansatz evtl. bebilderte Kommunikationshilfe Telefon (06 61) Telefax (06 61) Wie ist bei Impfungen zu verfahren? Impfaufklärung-Infomaterial? Impfungen sollen vor Ort erfolgen. Asylwerber/innen in den Asylunterkünften ( nicht Erstaufnahmeeinrichtungen) erhalten vorab (bei Aufnahme im Landkreis) Impfaufklärung in ihrer Sprache ( ) und werden angehalten sich zur Impfung vorzustellen. Impfung wird entsprechend RKI Empfehlung durchgeführt ( nicht dokumentiert ist nicht geimpft ) : blob=publicationfile Seite 7 von 9

8 und im Impfausweis eingetragen. Zusätzlich Bestätigung für Landkreis auf Formblatt. Impfstoffbezug: Lt. Schreiben der KVH vom , Verf. Klaus Hoffmann, haben die Patienten einen Anspruch auf öffentlich empfohlene Impfungen. Die Impfstoffe werden auf einem Einzelrezept (und nicht über Sprechstundenbedarf) zu Lasten des zuständigen Sozialamtes verordnet Seite 8 von 9

9 Wir danken unserem GNO Mitglied Herrn Dr. Michael Ziegler, Ehrenberg der uns mit großem Engagement geholfen hat Informationen dieser Seiten in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Fulda und dem Gesundheitsamt Fulda für Sie zusammen zu tragen Seite 9 von 9

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