/ Dr. Kleinschmidt 1
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- Karl Graf
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2 Wir helfen, wo wir können: Gute Praxis Ärztliche Flüchtlingsversorgung Asylsuchende in der vertragsärztlichen Versorgung Referent: Dr. med. Thorsten Kleinschmidt Vorsitzender des Bezirksausschusses /Herr Dr. Kleinschmidt 2
3 Unterkünfte Stadt Braunschweig Sporthalle Watenbüttel, Bundesallee 72, Braunschweig 108 Pers. LAB, Boeselagerstr. 4, Braunschweig ca Pers. Sporthalle Nibelungenstraße, Arminiusstr Braunschweig 190 Pers. Sporthalle OKS Moselstraße, Donaustr. 17 b, Braunschweig 56 Pers. Sporthalle Heidberg, Naumburgstraße 16, Braunschweig 156 Pers. 3
4 Der Weg des Asylbewerbers in das GKV-System Ankunft in Aufnahmeeinrichtung Landesaufnahmebehörde, Boeselagerstraße 4, Braunschweig Zuständigkeit: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Bei Platzmangel: Weiterleitung an Dependance der Landesaufnahmebehörde z. B. Kaserne, Am Platz 10, Ehra-Lessin Zuständigkeit: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Verteilung auf die Kommunen nach den Verteilerschlüsseln der Länder Asylbewerber mit eingeschränktem Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Zuweisung einer Unterkunft z. B. Sporthalle Heidberg, Naumburgstraße 25, Braunschweig Zuständigkeit: Sozialamt der Stadt Braunschweig Anerkennung als Asylberechtigter Arbeitsberechtigung Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden Gesetzliche Krankenversicherung Erhalt einer elektronischen Gesundheitskarte Voller Leistungsanspruch (= Regelversorgung) 4
5 Sonderversorgung Ankunft in Aufnahmeeinrichtung / Notunterkunft Ausgabe Berechtigungsschein bei kurativem Anlass / Prävention / Schutzimpfung Ausgabe Berechtigungsschein bei kurativem Anlass / Prävention / Schutzimpfung Gesundheitliche Sichtprüfung / Screening durch Sanitätsdienst Evtl. Behandlung durch ehrenamtlich tätige Ärzte Gesundheitsuntersuchung gem. 62 AsylG (Asylgesetz) Verteilung auf Kommunen Ausgabe Berechtigungsschein bei kurativem Anlass / Prävention / Schutzimpfung Sonderversorgung 5
6 Medizinische Versorgung von Asylsuchenden Eingeschränkter Anspruch nach AsylbLG (Ausgabe Behandlungsschein) Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen nach Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses psychotherapeutische Behandlungen / Behandlung chronisch Kranker ohne Schmerzzustände nur nach gesondertem Antrag Abrechnungshinweise bei Asylsuchenden Überweisungen sind im Personalienfeld mit Asyl zu kennzeichnen (siehe Flyer) Behandlung in akuten Notfällen Verordnungen sind über das Muster 16 auszustellen Problem: bei ehrenamtlicher Tätigkeit dürfen Medikamente nicht verordnet sowie aus dem Sprechstundenbedarf genommen werden Abrechnung über den zuständigen Kostenträger 6
7 Psychotherapeutische Behandlungen und Behandlungen von chronisch Kranken ohne Schmerzzustände Gehören nicht zu den akuten Grundleistungen Können nur dann erbracht werden, wenn der Kostenträger vorab die Kostenübernahme erklärt hat 7
8 Abrechnung Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage von Verträgen zwischen der KVN, der Landesaufnahmebehörde oder den Kommunen Die Leistungen werden extrabudgetär auf Grundlage des EBM vergütet Mengen- und Abstaffelungsgrenzen kommen nicht zur Anwendung 8
9 Abrechnungshinweise bei Asylsuchenden mit Berechtigungsschein/ genehmigter Überweisungsschein ohne Berechtigungsschein Notfall Kein Notfall Manuelle Erfassung der Personendaten im Ersatzverfahren Der zuständige Kostenträger ist dem Berechtigungsschein zu entnehmen Abrechnung über Notfall- /Vertreterschein (Muster 19) Zuständiger Kostenträger ist das örtliche Sozialamt/Landesaufnahmebehörde Patient ist an den zuständigen Kostenträger zu verweisen 9
10 Abrechnung Bitte beachten Sie: Beginn und/oder Ende der Geltungsdauer des Berechtigungsscheines können vom Quartal abweichend begrenzt sein i. d. R. auf der rechten Seite des Berechtigungsscheins unter Zur Beachtung für den Arzt zu finden Leistungen, die außerhalb des Gültigkeitszeitraums erbracht werden, werden vom Kostenträger nicht vergütet Der Berechtigungsschein wird mit der Quartalsabrechnung im AC (Abrechnungscenter) bei der KVN eingereicht 10
11 Muster Berechtigungsschein Landesaufnahmebehörde 11
12 Muster Berechtigungsschein Kommune 12
13 Überweisungen Wird eine Überweisung zur Mit- oder Weiterbehandlung für notwendig erachtet, ist eine Überweisung auszustellen ASYL Diese muss durch den Kostenträger vor Aufsuchen des weiterbehandelnden Arztes genehmigt werden Damit der die Überweisung entgegennehmende Arzt von dem eingeschränkten Leistungsanspruch Kenntnis erhält, ist im Personalienfeld zwingend der Zusatz Asyl zu vermerken 13
14 Überweisungsschein ASYL Im Personalienfeld bitte zusätzlich Asyl eintragen! 14
15 15
16 Behandlung in akuten Notfällen Wird kein Berechtigungsschein vorgelegt und muss die Behandlung aufgrund der Eilbedürftigkeit sofort durchgeführt werden, ist die Leistung über Muster 19 (Abrechnungsschein ärztlicher Notfalldienst) über die KVN abzurechnen 16
17 Verordnungen Von Arzneimitteln und Impfstoffen Auf Muster 16 zu verordnen Der Kostenträger und das auf dem Berechtigungsschein enthaltene Aktenzeichen sind auf die Verordnung zu übertragen Impfstoffe sind dem Sprechstundenbedarf zu entnehmen Asylbewerber sind von Zuzahlungen befreit Von Heil- und Hilfsmitteln Wenn die Verordnung unaufschiebbar ist, kann sie ausgestellt werden Vorab vom Kostenträger zu genehmigen 17
18 Muster 16 Bitte Aktenzeichen des Berechtigunsscheins eintragen 18
19 Abrechnung über den zuständigen Kostenträger Grundlage: Verträge mit Kommunen oder Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Kommunen Landesaufnahmebehörde Nds. Stadt Braunschweig, für Landkreis Gifhorn, Standort Braunschweig Landkreis Goslar, Standort Bramsche Landkreis Helmstedt, Standort Osnabrück Landkreis Peine, Standort Oldenburg Stadt Salzgitter, Standort Friedland Landkreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfsburg, Abrechnung möglich JA! 19
20 Weitere Hinweise: KVN Portal 20
21 Medizinische Versorgung von Asylsuchenden Bildung von Arbeitsgruppen in mehreren Landkreisen: Landkreis Wolfenbüttel, Dr. Siebenand Landkreis Peine, Dr. Scheibe Landkreis Helmstedt, Herr Hunold Ergebnisse: Einrichtung von Flüchtlingssprechstunden in Notunterkünften ausgelagerte Praxisräume, Genehmigungserteilung hierfür entbehrlich Vorteil: Koordination und Zusammenarbeit von Ärzten, Kommunen und Abrechnungsstelle (KVN BZ Braunschweig) Ansprechpartnerin KVN Frau Kaleja 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gibt es noch Fragen? 22
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