EU-FONDS INFOBRIEF. Ausgabe 02/2011. EU-Fonds: Integrationsfonds Flüchtlingsfonds Rückkehrfonds

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1 EU-FONDS INFOBRIEF Ausgabe 02/2011 EU-Fonds: Integrationsfonds Flüchtlingsfonds Rückkehrfonds Mit diesem Infobrief unterrichtet die EU-Fondsverwaltung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den aktuellen Stand der EU-SOLID-Fonds (EIF, EFF, RF). 1. Anträge Förderstrategie Mittelaufwuchs in 2012/ Neue Förderperiode Regionalveranstaltungen / Fachtagungen Zuständige Behörde Prüfbehörde Bescheinigungsbehörde Hinweise zu einzelnen Förderbestimmungen...4

2 1. Anträge 2011 a) Europäischer Integrationsfonds (EIF): Die Mittelausstattung für das Förderjahr 2011 beträgt ,87 EUR. Eingegangen sind 300 Projektanträge (beantragte EU-Förderung: ,96 EUR). b) Europäischer Flüchtlingsfonds (EFF): Die Mittelausstattung für das Förderjahr 2011 beträgt ,71 EUR. Eingegangen sind 147 Projektanträge (beantragte EU-Förderung: ,28 EUR). c) Europäischer Rückkehrfonds (RF): Die Mittelausstattung für das Förderjahr 2011 beträgt ,39 EUR. Eingegangen sind 47 Projektanträge (beantragte EU-Förderung: ,69 EUR). 2. Förderstrategie Die Ausrichtung der EU-SOLID-Fonds sieht modifizierte Förderschwerpunkte vor. Deshalb unterliegen Projektvorschläge, die nachstehende Kriterien erfüllen, einer bevorzugten Förderung: - Projektpartnerschaften (Höheres Projektvolumen; Bündelung von Synergieeffekten) - Nachhaltige Wirkung der Projektmaßnahmen für die zu betreuenden Personen (Zielgruppen) - Einbindung/Vernetzung in lokale/regionale (Regel)-Angebote Weitere Hinweise zu den Förderinhalten und Verfahrensabläufen finden Sie in den Jahresprogrammen, Auschreibungstexten und im Internet. Die Ausschreibung 2011 ist beendet; derzeit werden die zu fördernden Projekte in Abstimmung mit den Ländern, Bundesressorts und den Fachabteilungen im Bundesamt ausgewählt. Eine endgültige Entscheidung soll im Herbst 2011 getroffen und den Antragstellern mitgeteilt werden. Seite 2

3 3. Mittelaufwuchs in 2012/2013 In den Jahren 2012 und 2013 ist laut EU-Kommission mit einem zum Teil erheblichen Mittelaufwuchs zu rechnen. Die EU-Kommission wird den Mitgliedstaaten voraussichtlich EUR für den Europäischen Integrationsfonds EUR für den Europäischen Flüchtlingsfonds und EUR für den Europäischen Rückkehrfonds zur Verfügung stellen. Aus dem Gesamtbudget erhält Deutschland für das Jahr 2012 voraussichtlich EUR für den EIF EUR für den EFF EUR für den RF. Die vorläufigen Gesamtzahlen werden im Lauf des Jahres noch konkretisiert. 4. Neue Förderperiode Die EU-Kommission hat mit der Planung der zukünftigen Förderinstrumente für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2013 begonnen. Die Kommission plant die Zusammenlegung von EIF, EFF und RF in einem sog. Migrations- und Asylfonds. Auf der Stakeholder Konferenz im April 2011 hat die Kommission den Mitgliedstaaten, Trägern und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft die Gelegenheit gegeben, Vorschläge für eine Neugestaltung zu machen. Aus den Erfahrungen der jetzigen Programmstruktur drängen Deutschland und viele Mitgliedstaaten insbesondere auf eine Entbürokratisierung der Programmstruktur, einen Abbau bürokratischer Anforderungen für die Träger sowie eine zügigere Bereitstellung der Mittel. Die EU-Kommission hat sich bei den ersten Konsultationsgesprächen aufgeschlossen für Optimierungsvorschläge gezeigt. In diesem Kontext haben wir uns für eine Erweiterung der Zielgruppen beim Europäischen Integrationsfonds eingesetzt. 5. Regionalveranstaltungen / Fachtagungen Hier sind die nächsten Regionalveranstaltungen zu den EU-SOLID-Fonds: Dortmund (NRW) Kiel (HB, HH, SH) Hannover (NI) Dresden (Sachsen) Seite 3

4 Am 29./30 November 2011 findet in Nürnberg (BAMF) ein informelles Arbeitstreffen zum Europäischen Integrationsfonds statt. In diesem Erfahrungsaustausch stellen Teilnehmer verschiedener Mitgliedstaaten ihre Auswahl- und Verfahrenspraktiken dar und erarbeiten Handlungsempfehlungen. Ziel ist dabei, Erkenntnisse für ein schnelleres und unbürokratisches Auswahlverfahren zu gewinnen. Einen weiteren Schwerpunkt wird das Thema Zielgruppe des Europäischen Integrationsfonds bilden. Hierzu zählen verschiedene Aspekte wie Erreichen der Zielgruppe, Nachweis über die Zielgruppenzugehörigkeit sowie Erweiterung der Zielgruppe über Drittstaatsangehörige. Es ist vorgesehen, ein Positionspapier zu formulieren, das der Europäischen Kommission zugeleitet werden soll. 6. Zuständige Behörde Prüfbehörde Bescheinigungsbehörde Die jetzige Förderperiode (2007/ ) sieht umfangreiche Berichts- und Kontollpflichten vor. Neben der Zuständigen Behörde haben zwei weitere Behörden mit eigenständigem Aufgabenbereich ihre Arbeit begonnen. Hier die Hauptaufgaben der EU-Fonds-Behörden: - Zuständige Behörde: Umsetzung, Verwaltung, Durchführung und Kontrolle des Programms, Berichterstattung - Prüfbehörde: Überwachung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme (Prüfung der Zuständigen Behörde auf Einhaltung der Vorgaben, Vor-Ort-Kontrollen beim Endbegünstigten/Antragsteller) - Bescheinigungsbehörde: Bescheinigung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel (Ausgabenerklärungen und Nachweisführung der Endbegünstigten, Buchprüfungen, rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel, Prüfung der Ergebnisse der Prüfbehörde) Die Ergebnisse und Feststellungen aller drei Behörden fließen in einen gemeinsamen Abschlussbericht zu jedem Fonds ein. Auf dieser Grundlage entscheidet die EU-KOM über die Annahme desabschlussberichtes. 7. Hinweise zu einzelnen Förderbestimmungen Personalausgaben: Die EU-KOM verlangt ab dem Förderjahr 2011 für jeden Projekt-Mitarbeiter eine gesonderte Zuweisungs-/Abordnungsverfügung zum Projekt. Die Verfügung muss enthalten: Name, Vorname; Zuweisungszeitraum; Zeitumfang; Haupttätigkeiten (Leistungsprofil). Bei der Abrechnung der Projektausgaben müssen ab dem Förderjahr 2009 für jeden Mitarbeiter stets Arbeitszeitnachweise (z.b. Zeiterfassungsbögen) für die im Projekt geleisteten Seite 4

5 Zeiten vorgelegt werden. Alternativ genügen auch (Einzel)-Bestätigungen für jeden Projektmitarbeiter über den geleisteten Zeitumfang im Projekt. Bitte reichen Sie - soweit noch nicht erfolgt - entsprechende Unterlagen zu Ihren Projektvorschlägen nach. Reisekosten: Ausgaben für Reise-und Aufenthaltskosten müssen durch geeignete Nachweise belegt werden, Bitte fügen Sie Rechnungen, Quittungen, Fahrscheine und Tickets spätestens dem Abschlussbericht bei. Anschaffungen: Ab dem Förderjahr 2011 werden für das Projekt notwendige Anschaffungen bis EUR (Einzelwirtschaftsgut) in voller Höhe berücksichtigt, wenn der Erwerb spätestens drei Monate vor Ende des Förderzeitraums getätigt worden ist (Rechnungsdatum). Die Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibung gilt allerdings für Projekte bis einschl. Förderjahr 2010 fort. Indirekte Kosten: Die Indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden ab dem Förderjahr 2011 pauschal mit 7 v. H. genehmigt, sofern sie im Finanzplan beantragt worden sind. Als erleichterte Nachweisführung genügt die Anzeige von getätigten Ausgaben auf der Belegliste. Die Ausgaben müssen jedoch auf Verlangen durch Belege überprüfbar sein. Finanzplan (Änderung): Es ist nicht erforderlich, jede geringfügige Finanzplanänderung, die sich während der Projektlaufzeit ergibt, der EU-Zuständigen Behörde zur Genehmigung vorzulegen. Es wird daher darum gebeten, eine Finanzplanänderung nach Möglichkeit nur einmalig zur Genehmigung vorzulegen. Dies sollte ein bis zwei Monate vor Projektende/Abrechnungszeitraum erfolgen. Weitere Hinweise zu den Europäischen Fonds finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Impressum Herausgabedatum: September 2011 Herausgeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge EU-Fondsverwaltung (EU - Zuständige Behörde) Verantwortlich: Romy Bartels romy.bartels@bamf.bund.de Postanschrift: Postfach Nürnberg Hausanschrift: Frankenstraße Nürnberg Seite 5

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