Werner Kilian Marcel Gall Andreas Tschugguel. Vorsorge für den Todesfall

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Werner Kilian Marcel Gall Andreas Tschugguel. Vorsorge für den Todesfall"

Transkript

1

2 Werner Kilian Marcel Gall Andreas Tschugguel Vorsorge für den Todesfall

3 Werner Kilian Marcel Gall Andreas Tschugguel Vorsorge für den Todesfall Testament Schenkung Bestattung Verlassenschaftsverfahren 2., aktualisierte Auflage

4 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege, durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, dem Verlag vorbehalten. ISBN ISBN (E-Book-PDF) ISBN (E-Book-ePub) Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in diesem Werk trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Autoren oder des Verlages ausgeschlossen ist. Umschlag: buero8 Satz: Strobl, Satz Grafik Design, 2620 Neunkirchen LINDE VERLAG Ges.m.b.H., Wien Wien, Scheydgasse 24, Tel.: 01/ Druck: Hans Jentzsch u Co. Ges.m.b.H Wien, Scheydgasse 31 2

5 Inhalt Vorwort zur 2. Auflage... 9 Einleitung: Umfassende Vorsorge das Gesetz bietet mehr Möglichkeiten, als Sie denken! Kapitel 1: Allgemeines zum Erben und Vererben Grundbegriffe Was kann vererbt werden, was nicht? Die Erbrechtsreform Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) Kapitel 2: Wenn Sie kein Testament haben die gesetzliche Erbfolge Das Erbrecht der Verwandten Das Erbrecht des Ehegatten und des eingetragenen Partners Weitere Rechte des Ehegatten Der Lebensgefährte im Erbrecht Kapitel 3: Ihr Testament alles, was Sie dazu wissen müssen 31 Wichtige Grundsätze Wer darf ein Testament errichten? Die Testamentsformen Widerruf und Änderung des Testaments Die zehn wichtigsten Tipps für die Errichtung Ihres privaten Testaments Fünf gute Gründe für ein Testament bei Ihrem Notar Der Inhalt Ihres Testaments Inhalt

6 Kapitel 4: Möglichkeiten der vertraglichen Vererbung Der Unterschied zum Testament Der Erbvertrag zwischen Ehegatten Schenkung auf den Todesfall Kapitel 5: Vom Pflichtteilsrecht - die Grenzen Ihrer Testierfreiheit Wie hoch sind die Pflichtteile? Wie ist der Pflichtteil zu berechnen? Hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf bestimmte Verlassenschaftsgegenstände? In welchen Fällen kann der Pflichtteil gemindert oder gar entzogen werden? Wenn zu Lebzeiten an andere geschenkt wurde Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen Kapitel 6: Vererben oder verschenken? Endgültigkeit der Schenkung Widerruflichkeit des Testaments Schutz des Vermögens vor späteren Schulden Der Schenkungsvertrag Form, Kosten, Grundbuchsdurchführung Absicherung des Geschenkgebers welche Rechte Sie sich zurückbehalten können Schenken oder vererben wie sieht es mit dem Pflichtteil aus? Schenkungen von sonstigen Gegenständen oder Geldbeträgen Kapitel 7: Vorsorge für die erste Zeit nach Ihrem Tod Das Familienauto Erste finanzielle Hilfe für Ihre Familie Vorsorge für den Todesfall Kapitel 8: Bestattungsvorsorge Wer ist zur Bestattung des Verstorbenen verpflichtet? Wie können Sie für Ihre Bestattung vorsorgen?

7 Bestattungswünsche im Testament? Bestattungswünsche in einer Vorsorgevollmacht? Bestattungsvorsorge durch Lebzeitenauftrag Abschluss einer Sterbegeldversicherung Arten der Bestattung Erwerb einer Grabstelle Erwerb eines Grabsteines Grabpflege Kapitel 9: Das Verlassenschaftsverfahren im Überblick Allgemeines Der Notar als Gerichtskommissär Was ist ein Erbenmachthaber? Wie läuft das Verlassenschaftsverfahren ab? Verfahren ohne Verlassenschaftsabhandlung Die Verlassenschaftsabhandlung Die Erbantrittserklärung Die unbedingte Erbantrittserklärung Die bedingte Erbantrittserklärung Die Rechte des erbantrittserklärten Erben Die Amtsbestätigung über das Vertretungsrecht des erbantrittserklärten Erben Das Kfz des Verstorbenen Wenn Sie die Erbschaft nicht annehmen möchten Erbschaftsschenkung und Erbschaftskauf Was ist ein Erbteilungsübereinkommen? Der Einantwortungsbeschluss Kapitel 10: Sonderfälle der Rechtsnachfolge Der Mietvertrag Die gemeinsame Eigentumswohnung (Eigentümerpartnerschaft) Das Arbeitsverhältnis Unterhalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Inhalt

8 Die Personengesellschaften Die Gewerbeberechtigung das Fortbetriebsrecht Die Lebensversicherung Der Kleingarten Die Hinterbliebenenpension Sozialversicherungsansprüche Begriffslexikon Stichwortvezeichnis Vorsorge für den Todesfall 8

9 Vorwort zur 2. Auflage Seit der ersten Auflage dieses Buchs kam es innerhalb relativ kurzer Zeit zu wesentlichen Änderungen der Rechtsgrundlagen im Bereich der Vorsorge für den Todesfall. Zum einen durch die Europäische Erbrechtsverordnung, die für Todesfälle seit dem anzuwenden ist und Änderungen für Erbrechtsfälle mit internationalem Bezug bringt. Zum anderen durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, welches in seinen wesentlichen Teilen mit in Kraft tritt und das österreichische Erb- und Pflichtteilsrecht durchgreifend reformiert. Schließlich war auch der Steuerrechtsgesetzgeber aktiv, der die Grunderwerbsteuer mit Wirkung ab völlig neu geregelt hat. Grund genug also, dieses Buch an die geänderte Rechtslage heranzuführen, um Ihnen, werte Leserinnen und Leser, einen topaktuellen Praxisratgeber zu bieten. Werner Kilian Marcel Gall Andreas Tschugguel 9 Vorwort zur 2. Auflage

10 Einleitung: Umfassende Vorsorge das Gesetz bietet mehr Möglichkeiten, als Sie denken! Selbstbestimmung ist heute in aller Munde: Jeder möchte sein Leben möglichst frei und autonom gestalten. Dazu gehört es auch, über jene möglichen oder gewissen künftigen Situationen nachzudenken, in denen ein selbstbestimmtes Handeln einmal nicht mehr möglich sein wird, und rechtzeitig für diese Fälle Vorsorge zu treffen. Es geht dabei einerseits um eine umfassende Vorsorge für den Todesfall, andererseits aber auch um die Vorsorge für den Fall geistiger bzw. körperlicher Beeinträchtigung. Für letzteren Fall konnte bis vor einigen Jahren in rechtlicher Hinsicht nicht wirklich vorgesorgt werden: Patienten, die sich nicht mehr mitteilen konnten, waren früher stets fremdbestimmt, wenn es um die Frage medizinischer Maßnahmen ging. Für geistig behinderte Menschen wurde, wenn nötig, ein Sachwalter bestellt, der die Vertretung der betroffenen Person nach eigenem Dafürhalten gestaltete. Genau in diesem Bereich ist der Gesetzgeber vor einigen Jahren dem Wunsch nach mehr Selbstbestimmung nachgekommen und hat die Rechtsinstrumente der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eingeführt. Seither kann jeder Mensch mittels einer Vorsorgevollmacht im Vorhinein bestimmen, wer ihn vertreten soll, wenn einmal eine entsprechende Hilfsbedürftigkeit gegeben sein sollte. Dabei kann auch genau festlegt werden, auf welche Weise der Vorsorgebevollmächtigte die Vertretung ausüben soll. Mittels einer Patientenverfügung kann im Vorhinein festgelegt werden, wie man als später einmal vielleicht einsichts- oder äußerungsunfähiger Patient medizinisch behandelt werden möchte bzw. welche etwa unnötig lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen man für diesen Fall ablehnt. Freilich sind in diesem Bereich zahlreiche Details zu beachten und genau zu überlegen informieren Sie sich daher bei Ihrem Notar: Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich über sämtliche Vorsorgemöglichkeiten für Ihre spezielle Situation persönlich beraten. Ihr Notar als Experte im Familien- und Erbrecht kann solche Vorsorgeurkunden für Sie erstellen und individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zuschneiden. In diesem Zusammenhang kann aber auch ein empfehlens- 11 Einleitung

11 werterweise auf das Erb- und Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden. Idealerweise sollte ein in sich abgestimmtes, umfassendes Vorsorgepaket geschnürt werden bestehend etwa aus Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Denn gerade die Vorsorgevollmacht und das Testament sind stets aufeinander abzustimmen, damit etwa durch eine mögliche spätere Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten testamentarische Anordnungen nicht vereitelt werden (z.b. durch den Verkauf eines vermachten Gegenstandes). In diesem Buch wird jedoch ganz zentral nur die Vorsorge für den Todesfall behandelt. Dabei sind folgende Vorsorgethemen zu unterscheiden: Wie gestalte ich die Rechtsnachfolge hinsichtlich meines gesamten Vermögens: Was würde die gesetzliche Erbfolge bedeuten? Ist ein Testament zu empfehlen? Oder wäre doch eine Schenkung sinnvoller? Worauf ist zu achten, damit meine nächsten Angehörigen infolge meines Todes in dem Schwebezustand bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens nicht in ihrem wirtschaftlichen Leben blockiert werden (z.b. Zugriff auf Bankkonten, Weiterbenützung des Pkw, unmittelbare Liquidität zur Bestreitung von Todesfallkosten). Wie sorge ich finanziell und auch organisatorisch/inhaltlich für eine meinen Vorstellungen entsprechende Bestattung vor? Neben all diesen Themen der Vorsorge für den Todesfall finden Sie im neunten Kapitel auch noch einen praktischen Leitfaden durch das Verlassenschaftsverfahren. Vorsorge für den Todesfall 12

12 Kapitel 1 Allgemeines zum Erben und Vererben Zum besseren Verständnis der nächsten Kapitel werden im Folgenden wichtige erbrechtliche Grundlagen dargestellt. 13 Kapitel 1: Allgemeines zum Erben und Vererben

13 Vorsorge für den Todesfall Grundbegriffe All das, was der Verstorbene hinterlässt, wird Verlassenschaft genannt. Diese steht dem oder den Erben zu. Aus ihrer Sicht spricht man von der Erbschaft. Nach österreichischem Recht erwirbt der Erbe die Erbschaft nicht automatisch mit dem Tod des Verstorbenen (wie etwa in Deutschland), sondern erst nach Durchführung des gerichtlichen Verlassenschaftsverfahrens, welches nach Abgabe einer positiven Erbantrittserklärung (Erbschaftsannahme) mit dem gerichtlichen Einantwortungsbeschluss beendet wird. Erst dieser Gerichtsbeschluss bewirkt den Erwerb der Erbschaft durch den Erben (siehe dazu im Detail Kapitel 9). Erbe ist, wer ein Erbrecht hat; dieses kann sich aus dem Gesetz, aus einem Testament oder aus einem Erbvertrag ergeben. Das Erbrecht vermittelt dem Erben das Recht, Rechtsnachfolger des Verstorbenen zu werden. Diese Rechtsnachfolge kann sich entweder auf die gesamte Verlassenschaft oder auch nur auf eine Quote derselben beziehen, je nachdem, ob ein oder mehrere Erben vorhanden sind. Rechtsnachfolge bedeutet, dass der Erbe nicht bloß Eigentum an einzelnen Verlassenschaftsgegenständen erwirbt, sondern wenngleich mit einigen Ausnahmen grundsätzlich in sämtliche Rechtspositionen des Verstorbenen eintritt. Dadurch übernimmt er sowohl positive Verlassenschaftswerte (z.b. Bankguthaben) als auch etwa Schulden des Verstorbenen. Vom Erben zu unterscheiden ist der Vermächtnisnehmer. Dieser ist dadurch charakterisiert, dass ihm ein Recht lediglich an einer bestimmten Sache durch letztwillige Verfügung eingeräumt wird (z.b. das Eigentumsrecht an einem Gemälde, ein Bargeldbetrag oder ein Benützungsrecht an einer Liegenschaft). Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen, indem er entweder gemeinsam mit anderen (Mit-)Erben an der gesamten Verlassenschaft zu einer Quote teilhat oder indem er die gesamte Verlassenschaft alleine erhält. Der Vermächtnisnehmer wird Einzelrechtsnachfolger, da er nur ein Recht an einer bestimmten Sache der Verlassenschaft erhält. 14

14 Was kann vererbt werden, was nicht? Die Verlassenschaft umfasst sämtliche vererblichen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Von der Vererblichkeit sind jene Rechte und Rechtsverhältnisse ausgenommen, die so sehr an die Person des Verstorbenen gebunden sind, dass sie sinnvollerweise nur von dieser oder gegen sie ausgeübt werden können. Unvererblich sind daher beispielsweise: Persönlichkeitsrechte persönliche Familienrechte der Auftrag und die Vollmacht eine Gewerbeberechtigung ein Benützungsrecht an einem Grab das Wahlrecht das Recht, akademische Grade zu führen das Recht, einen bestimmten Beruf auszuüben das Recht auf Unterhalt Veräußerungs- und Belastungsverbote Zu beachten ist außerdem, dass in einigen Sonderfällen spezielle gesetzliche Erb- bzw. Rechtsnachfolgeregelungen existieren und eine anderslautende letztwillige Verfügung nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (siehe zu diesen Sonderfällen Kapitel 10). Die Erbrechtsreform Im Jahr 2015 hat der Gesetzgeber mit dem sogenannten Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 die bisher größte Reform des Erbrechts seit dem ca. 200-jährigen Bestehen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) beschlossen. Diese Reform tritt in seinen wesentlichen Teilen mit in Kraft und ist für Todesfälle ab eben diesem Tag anzuwenden. Das Gesetz sollte so eines der Ziele der Reform an die Änderungen der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. 15 Kapitel 1: Allgemeines zum Erben und Vererben

15 Ein Beispiel für die Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel ist etwa die erstmalige Berücksichtigung von Lebensgemeinschaften im Erbrecht. Wie im folgenden Kapitel nachgelesen werden kann, handelt es sich jedoch um eine eher marginale Berücksichtigung. Ein Beispiel für die Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse sind Erleichterungen für den Verstorbenen bzw. den Erben im Zusammenhang mit der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen. Einerseits kann die Zuwendung des Pflichtteils nun freier gestaltet werden, andererseits ist auch eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs vorgesehen. Näheres dazu kann in Kapitel 5 nachgelesen werden. Ein weiterer medial viel beachteter Punkt der Reform ist die Einführung eines Pflegevermächtnisses. Bestimmten nahen Angehörigen (Ehegatten, Lebensgefährten, Kindern, aber auch Schwiegerkindern etc.) steht, wenn sie den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (zumindest 20 Stunden pro Monat) gepflegt haben, und zwar über einen Zeitraum von zumindest sechs Monaten, ein sogenanntes Pflegevermächtnis zu. Es handelt sich dabei um einen Geldanspruch des Pflegenden gegen die Verlassenschaft, der der Abgeltung der Pflegeleistungen dient. Dieser Anspruch kann im Verlassenschaftsverfahren geltend gemacht werden. Der Gerichtskommissär hat dann nach Möglichkeit auf eine Einigung hinzuwirken und gegebenenfalls eine entsprechende Vereinbarung zu protokollieren. Pflegenden ist daher in Zukunft eine Abgeltung ihrer Pflegeleistungen wesentlich erleichtert. Vorsorge für den Todesfall Einige weitere Änderungen durch die Reform: Die Formvorschriften für die fremdhändige letztwillige Verfügung wurden erheblich geändert und erschwert (siehe Kapitel 3). Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erbt der Ehegatte, wenn sonst nur Geschwister vorhanden sind, alleine. Bisher erbten Geschwister neben dem Ehegatten zu einem Drittel. Der Pflichtteil der Eltern entfällt. Die Möglichkeit der Pflichtteilsminderung wurde erweitert (siehe Kapitel 5). 16

Vorwort... V. I. Einleitung... 1

Vorwort... V. I. Einleitung... 1 Vorwort... V I. Einleitung... 1 II. Ohne Grundbegriffe geht es nicht!... 3 1. Die beteiligten Personen... 3 1.1 Der Erblasser... 3 1.2 Die Verlassenschaft oder der Nachlass... 3 1.3 Der Erbe... 3 1.4 Der

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 5 Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 1. Soll Vermögen vor dem Erbfall, etwa im Wege einer Schenkung, vorzeitig übertragen werden?... 18 2. Muss ich

Mehr

Mag. Katharina Haiden (MBL), Mag. Markus Egarter

Mag. Katharina Haiden (MBL), Mag. Markus Egarter Mag. Katharina Haiden (MBL), Mag. Markus Egarter Themen des Vortrages Wesentlichste Änderungen im Erbrecht: Gesetzliches Erbrecht Testamentsrecht Pflichtteilsrecht Vorsorgevollmacht für Unternehmer Fragen

Mehr

TESTAMENT. Erben und Vererben

TESTAMENT. Erben und Vererben TESTAMENT Erben und Vererben Wir helfen Ihnen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich zur Anwendung gelangt. Bei der Errichtung eines Testamentes treten eine Reihe von Fragen auf: Wie errichte oder ändere

Mehr

Fragen zum liechtensteinischen Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren

Fragen zum liechtensteinischen Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren Fragen zum liechtensteinischen Erbrecht und Verlassenschaftsverfahren Dr. iur. Peter Mayer MLaw Patrick Marxer 2. erweiterte Auflage Inhaltsverzeichnis Vorwort 8 1 Allgemeine Fragen 12 1. Ich habe etwas

Mehr

Erbrecht Neu. u Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde das in weiten Teilen seit 200 Jahren bestehende Erbrecht in Österreich reformiert

Erbrecht Neu. u Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde das in weiten Teilen seit 200 Jahren bestehende Erbrecht in Österreich reformiert Graz, 09.02.2017 Öffentliche Notare Dr. Walter Pisk & Dr. Peter Wenger Raubergasse 20, 8010 Graz Tel. 0316/810044-0 Email: pisk.wenger@notariat-graz.at Erbrecht Neu u Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015

Mehr

Neues im Erbrecht 2017

Neues im Erbrecht 2017 Neues im Erbrecht 2017 Mag. Eva Huber-Stockinger, MBA huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH Linz, 28.April 2016 Was ist und wird neu? Was gilt ab wann? EU-ErbrechtsVO seit 17.08.2015 in Geltung (betrifft

Mehr

Erben und Vererben. Die wesentlichen Änderungen durch das Erbrechtsänderungsgesetz Februar 2017

Erben und Vererben. Die wesentlichen Änderungen durch das Erbrechtsänderungsgesetz Februar 2017 Erben und Vererben Die wesentlichen Änderungen durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 16. Februar 2017 Ziele des Gesetzgebers ØSprachliche Modernisierung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches aus

Mehr

ERBRECHT NEU. Erbrecht Neu (ab )

ERBRECHT NEU. Erbrecht Neu (ab ) Erbrecht Neu (ab 01.01.2017) Die Neufassung des Erbrechts gilt grundsätzlich ab 1.1.2017, also für alle Sterbefälle, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen. Die erbrechtlichen Bestimmungen wurden zwar in

Mehr

Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Ein Leitfaden

Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Ein Leitfaden Jura Hans-Jürgen Kleinert Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Ein Leitfaden Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese

Mehr

Steinmaurer/Schlager. Wissensmanagement für Steuerberater

Steinmaurer/Schlager. Wissensmanagement für Steuerberater Steinmaurer/Schlager Wissensmanagement für Steuerberater Wissensmanagement für Steuerberater am Beispiel Jahresabschlusserstellung von Wolfgang Steinmaurer Josef Schlager Bibliografische Information Der

Mehr

Neuerungen im Erbrecht? MMag. Dagmar Gruber

Neuerungen im Erbrecht? MMag. Dagmar Gruber Neuerungen im Erbrecht? MMag. Dagmar Gruber Erbrecht neu für Sterbefälle nach 31.12.2016 Wichtigste Neuerungen auf einen Blick: Besserstellung von Ehegatten/eingetragenen Partnern Schutz vor Betrug neue

Mehr

Klienteninformation 02/2016

Klienteninformation 02/2016 A N W A L T S S O C I E T Ä T L I N Z W I E N SATTLEGGER I DORNINGER I STEINER & PARTNER Klienteninformation 3/2008 Klienteninformation 02/2016 L I N Z W I E N A N W A L T S S O C I E T Ä T L I N Z W I

Mehr

Bis zum letzten Atemzug: Vererben oder schenken?

Bis zum letzten Atemzug: Vererben oder schenken? Bis zum letzten Atemzug: Vererben oder schenken? Vorteile einer Regelung für den Todesfall Nicht gesetzlich vorgegebene Folgen treten ein, sondern die gewollten! Empfänger des Vermögens und Zeitpunkt des

Mehr

Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Familie des Erblassers

Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Familie des Erblassers Newsletter Private Clients Issue 1 2016 Erbrechtsreform Teil 3 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Familie des Erblassers Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017 in

Mehr

Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten

Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten Newsletter Private Clients Issue 4 2016 Erbrechtsreform Teil 4 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017

Mehr

B. Gesetzliches Erbrecht Neu

B. Gesetzliches Erbrecht Neu 2. Gesetzliches Vorausvermächtnis 2. Gesetzliches Vorausvermächtnis 1. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten und eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Partners 744 ABGB Der Ehegatte sowie eingetragene Partner

Mehr

Was ist neu am Erbrecht?

Was ist neu am Erbrecht? Was ist neu am Erbrecht? Mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 hat der Gesetzgeber das Erbrecht in Österreich mit Wirkung vom 01.01.2017 gänzlich neu gestaltet. Dieses Gesetz stellt die größte Reform

Mehr

MMag.Dr. Martina Gisinger, Notarsubstitutin in Feldkirch

MMag.Dr. Martina Gisinger, Notarsubstitutin in Feldkirch MMag.Dr. Martina Gisinger, Notarsubstitutin in Feldkirch Erbrecht Neu Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde das in weiten Teilen seit 200 Jahren bestehende Erbrecht in Österreich reformiert Änderungen

Mehr

Was bringt das ErbRÄG 2015 Neues?

Was bringt das ErbRÄG 2015 Neues? Was bringt das ErbRÄG 2015 Neues? Ziele des ErbRÄG 2015 Modernisierung des Erbrechts Stärkung der Testierfreiheit erbrechtliche Berücksichtigung von Pflegeleistungen Aufwertung der Stellung des Lebensgefährten

Mehr

Wissensmanagement für Steuerberater

Wissensmanagement für Steuerberater Wissensmanagement für Steuerberater am Beispiel Jahresabschlusserstellung Bearbeitet von Wolfgang Steinmaurer, Josef Schlager 2006 2006. Buch. ca. 288 S. ISBN 978 3 7143 0070 3 Gewicht: 680 g Recht > Europarecht,

Mehr

NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE

NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE RECHTSANWALT DDR. ALEXANDER HASCH UNIV.-LEKTOR, UB, CBSC 03. MÄRZ 2016 WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DURCH ERBRECHTSNOVELLE 2015 IM ÜBERBLICK (1) sprachliche

Mehr

Erbrecht unter Ehegatten

Erbrecht unter Ehegatten Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben

Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben Erbrecht neu Tipps zum Schenken und Vererben Dr. Josef Mursch-Edlmayr öff. Notar, Neuhofen an der Krems Kremstalstraße 4 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) Stichtag 31.12.2016 Begriffe Gesetzliches

Mehr

Erben und Vererben. Dr. Christoph Brenner

Erben und Vererben. Dr. Christoph Brenner Erben und Vererben Dr. Christoph Brenner Begriffsbestimmungen Erbe - Gesamtrechtsnachfolge Vermächtnis/Vermächtnisnehmer - Einzelrechtsnachfolge Was ist vererbbar? Vermögenswerte Rechte (Aktiva) Liegenschaften

Mehr

Führung von Projektorganisationen

Führung von Projektorganisationen Führung von Projektorganisationen Ein Leitfaden für Projektleiter, Projektportfolio-Manager und Führungskräfte projektorientierter Unternehmen 2. Auflage Dr. Günter Rattay Primas Consulting Unternehmensberatung

Mehr

INFORMATIONSBLATT zum Wohnungseigentumsgesetz 2002

INFORMATIONSBLATT zum Wohnungseigentumsgesetz 2002 INFORMATIONSBLATT zum Wohnungseigentumsgesetz 2002 Mit 1. Juli 2002 trat das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Die wichtigsten Neuheiten im Wohnungseigentumsgesetz im Überblick: Die Eigentümerpartnerschaft

Mehr

Erbschaft und Testament

Erbschaft und Testament Erbschaft und Testament 5., aktualisierte Auflage von Dr. Franz Haunschmidt m LexisNexis* Vorwort Verzeichnis der Checklisten Verzeichnis der Muster Abkürzungsverzeichnis V XV XVII XIX I. Grundbegriffe

Mehr

Pflichtteilsrecht Neu

Pflichtteilsrecht Neu Pflichtteilsrecht Neu Hinzu- und Anrechnung von Zuwendungen 1 INHALTSVERZEICHNIS Wer ist pflichtteilsberechtigt? Gläubiger des Pflichtteilsanspruches Wie hoch ist der Pflichtteil? Bewertung des Verlassenschaftsvermögens

Mehr

H. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis

H. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis H. Erbrecht Lernziel Was sollst du mitnehmen? Du sollst ein Testament verfassen können & wissen, was dir rechtlich zusteht. Im Personenrecht hast du gelernt, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit dem

Mehr

Teil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts

Teil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts KU Unternehmensnachfolge Folien Teil III. (Brunner) 30. 11. 2010 Teil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts 2 Verlassenschaftsverfahren Materiellrechtliche Grundlagen im

Mehr

Das neue Erbrecht ab (Erbrechtsänderungsgesetz 2015; EU-Erbrechtsverordnung 2012)

Das neue Erbrecht ab (Erbrechtsänderungsgesetz 2015; EU-Erbrechtsverordnung 2012) Das neue Erbrecht ab 01.01.2017 (Erbrechtsänderungsgesetz 2015; EU-Erbrechtsverordnung 2012) Arten der Vermögensweitergabe vorsorgende Vermögensübertragung zu Lebzeiten (Zweck: Vermögenssicherung im Familienbesitz,

Mehr

Wohnungseigentumsgesetz Öffentliche Notare MÜHL & SCHWAB NOTARPARTNERSCHAFT DVR Wiener Straße Kapfenberg

Wohnungseigentumsgesetz Öffentliche Notare MÜHL & SCHWAB NOTARPARTNERSCHAFT DVR Wiener Straße Kapfenberg Wohnungseigentumsgesetz 2002 Öffentliche Notare MÜHL & SCHWAB NOTARPARTNERSCHAFT DVR 4016009 Wiener Straße 29 8605 Kapfenberg T +43 (0)3862/28 800-0 F +43 (0)3862/28 800-9 office@notariat-kapfenberg.at

Mehr

mayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT)

mayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT) mayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT) Inhaltsverzeichnis Gedanken zuvor 1 Grundsätzliches zum Erbrecht 9 1.1 Ich habe etwas von Nachlass und von Verlassenschaft

Mehr

ERBRECHT. Arno Steinwender

ERBRECHT. Arno Steinwender ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe

Mehr

Erben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar

Erben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Erben & Schenken Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Programmübersicht I. Wissenswertes beim Erben & Vererben Der Erblasser hinterlässt kein Testament was nun?

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte V IX XV A. Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 1 II. Die testamentarische Erbfolge 16 III. Die vorweggenommene Erbfolge 65

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haunschmidt, Erbschaft und Testament 4, LexisNexis

Inhaltsverzeichnis. Haunschmidt, Erbschaft und Testament 4, LexisNexis I. Grundbegriffe 1 A. Das Erbrecht 1 B. Der Erblasser 2 C. Der Erbe 2 1. Begriff 2 2. Berufungsgründe 2 3. Erbfähigkeit 3 D. Der Vermächtnisnehmer 4 E. Der Nachlass 5 II. Das gesetzliche Erbrecht 11 A.

Mehr

Stiftung und Nachlass

Stiftung und Nachlass Lutz Förster Stiftung und Nachlass Mit einer Einführung von Ise Bosch 3. Auflage StiftungsRatgeber, Band 3 Impressum Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet

Mehr

PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben

PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben Die PuroVivo-Checkliste bietet Ihnen eine Orientierung zu den Themen Testament Erben und Vererben und soll Ihnen helfen, mit den richtigen

Mehr

Der Pflichtteil: Die Rechte der Enterbten

Der Pflichtteil: Die Rechte der Enterbten Beck kompakt Der Pflichtteil: Die Rechte der Enterbten Ratgeber für Berechtigte und Verpflichtete von Julia Roglmeier 1. Auflage Der Pflichtteil: Die Rechte der Enterbten Roglmeier schnell und portofrei

Mehr

2. Erwachsenenschutzgesetz. 16. November 2018

2. Erwachsenenschutzgesetz. 16. November 2018 2. Erwachsenenschutzgesetz 16. November 2018 UN Behindertenkonvention Die Selbstbestimmungsmöglichkeit gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für das Wohlbefinden eines Menschen. Es existieren verschiedene

Mehr

Erben und Verschenken

Erben und Verschenken Erben und Verschenken Vererben - Verschenken - Testament Vererben Jedes Jahr werden ca. 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt und die Hälfte davon sind Immobilien. Eine vorzeitige Übertragung des

Mehr

Die Reform des Erbrechts zum

Die Reform des Erbrechts zum Die Reform des Erbrechts zum 01.01.2010 Alexander Doll Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Inhalt - Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil - Wahlrecht zwischen beschränktem Erbteil und Pflichtteil

Mehr

Vorsorgeplanung und Vermögensweitergabe - Intensivseminar. Dr. Christina Mazelle-Rasteiger Notarsubstitutin

Vorsorgeplanung und Vermögensweitergabe - Intensivseminar. Dr. Christina Mazelle-Rasteiger Notarsubstitutin Vorsorgeplanung und Vermögensweitergabe - Intensivseminar Dr. Christina Mazelle-Rasteiger Notarsubstitutin Themen im Überblick I. Rechtliche Säulen der privaten Vorsorge: 1. Vorsorgevollmacht / Erwachsenenvertretung

Mehr

Familien- und Erbrecht

Familien- und Erbrecht Jurakompakt Familien- und Erbrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Knut Werner Lange, Dr. Robert Philipp Tischer 3. Auflage 2015. Buch. XIV, 161 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68636 8 Format (B x L): 11,8 x 18,0

Mehr

Dr. Heinz Tauschek, öff. Notar in Mödling

Dr. Heinz Tauschek, öff. Notar in Mödling Dr. Heinz Tauschek, öff. Notar in Mödling Erbrecht Neu Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde das in weiten Teilen seit 200 Jahren bestehende Erbrecht in Österreich reformiert Änderungen im Gesetzlichen

Mehr

Wenn Sie kein Testament haben die gesetzliche Erbfolge

Wenn Sie kein Testament haben die gesetzliche Erbfolge Kapitel 2 Wenn Sie kein Testament haben die gesetzliche Erbfolge In den meisten Fällen hinterlässt der Verstorbene kein Testament und auch keinen Erbvertrag. Es gilt für die Erbfolge dann nicht das, was

Mehr

Erben und Vererben. Öffentliche Notare MÜHL & SCHWAB NOTARPARTNERSCHAFT. Wiener Straße Kapfenberg

Erben und Vererben. Öffentliche Notare MÜHL & SCHWAB NOTARPARTNERSCHAFT. Wiener Straße Kapfenberg Erben und Vererben Öffentliche Notare DVR 4016009 MÜHL & SCHWAB NOTARPARTNERSCHAFT Wiener Straße 29 8605 Kapfenberg T +43 (0)3862/28 800-0 F +43 (0)3862/28 800-9 office@notariat-kapfenberg.at www.notariat-kapfenberg.at

Mehr

IHR RECHTSANWALT. FÜR JEDEN FALL. DAS NEUE ERBRECHT AB Die wichtigsten Infos und Antworten auf die häufigsten Fragen

IHR RECHTSANWALT. FÜR JEDEN FALL. DAS NEUE ERBRECHT AB Die wichtigsten Infos und Antworten auf die häufigsten Fragen IHR RECHTSANWALT. FÜR JEDEN FALL. DAS NEUE ERBRECHT AB 1.1.2017 Die wichtigsten Infos und Antworten auf die häufigsten Fragen Die Erbrechtsreform bringt ab 1.1.2017 umfangreiche Änderungen im Erbrecht.

Mehr

Notarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja

Notarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja Erben und Vererben e. V. Eingangsbeispiel Günter (Schwager) Maria (Schwester) Irma (verstorben) Hans (Bruder) Karl mit Ehefrau Peter mit Ehefrau e. V. 2 Häufig gestellte Fragen. Was bedeutet Erben? 2.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis. Teil 1. Familienrecht 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis. Teil 1. Familienrecht 1 Vorwort Literaturverzeichnis V XIII Teil 1. Familienrecht 1 Kapitel 1. Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Familienrechts 1 Kapitel 2. Eheschließung, Ehescheidung 5 A. Begriff der Ehe 5

Mehr

Erbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher

Erbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher Erbvertrag Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher Vertrag sui generis. Inhalt - Erblasser oder Erblasser und Vertragspartner treffen

Mehr

Rechtzeitige und richtige Vorsorge unter Berücksichtigung der Änderungen per auf Einladung des Seniorenbundes Kollerschlag

Rechtzeitige und richtige Vorsorge unter Berücksichtigung der Änderungen per auf Einladung des Seniorenbundes Kollerschlag Erben und Vererben Rechtzeitige und richtige Vorsorge unter Berücksichtigung der Änderungen per 01.01.2017 auf Einladung des Seniorenbundes Kollerschlag Mag. Ralph Öller Notarpartner Öffentlicher Notar

Mehr

Wilde Ehe beliebt zu Lebzeiten, ernüchternd nach einem Todesfall

Wilde Ehe beliebt zu Lebzeiten, ernüchternd nach einem Todesfall Die Erben in Familie und Gesellschaft 15 1.3 Paare ohne Trauschein, aber mit Testament Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in Deutschland steigt. Allein von 1996 bis 2004 verzeichnete das

Mehr

Grundlagen des Wohnungseigentums

Grundlagen des Wohnungseigentums Abschnitt I: Grundlagen des Wohnungseigentums In diesem Abschnitt erfahren Sie Näheres zu den wichtigsten Grundbegriffen des Wohnungseigentums und erhalten Informationen über das Miteigentum an sich und

Mehr

Das Testament. Konkrete Anleitungen für alle Lebensmodelle - vom Single bis zur Patchworkfamilie. Wie Sie Streit vermeiden und Steuern sparen

Das Testament. Konkrete Anleitungen für alle Lebensmodelle - vom Single bis zur Patchworkfamilie. Wie Sie Streit vermeiden und Steuern sparen Das Testament Konkrete Anleitungen für alle Lebensmodelle - vom Single bis zur Patchworkfamilie. Wie Sie Streit vermeiden und Steuern sparen von Michael Lettl, Bernhard Klinger, Agnes Fischl 1. Auflage

Mehr

Erbfall Erbe Testament

Erbfall Erbe Testament Erbfall Erbe Testament Anregungen für die richtige Erbregelung Überreicht durch: 29. Auflage 2017 Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., BVR, Schellingstraße 4,

Mehr

Vorwort V Einleitung I. Das Erbrecht und seine Regelung 1 II. Die Grundlagen des Erbrechts 3 A. Eintritt der Erbfolge 3 B. Die Bestimmung des Erben 4 C. Der Vermögensübergang bei der Erbfolge 5 1. Der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V AutorInnenverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V AutorInnenverzeichnis... XIII Vorwort... V AutorInnenverzeichnis... XIII Die Reform des österreichischen Erbrechts 2015 Rechtspolitische Ziele (Georg Kathrein)... 1 I. Einleitung und Einstieg in die Reform... 1 A. Überblick... 1 B.

Mehr

Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung.

Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Testament Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Auch wenn viele bei einem Testament nur an Enterbung

Mehr

12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 5 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

Haus und Grundstück im Erbrecht 1

Haus und Grundstück im Erbrecht 1 15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten

Mehr

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine

Mehr

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis Vorwort...V Literaturverzeichnis...XIII Teil 1. Familienrecht... 1 Kapitel 1. Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Familienrechts... 1 Kapitel 2. Eheschließung, Ehescheidung... 5 A. Begriff

Mehr

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer

Mehr

Dieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete" Auflage. Mohr Siebeck

Dieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete Auflage. Mohr Siebeck Dieter Leipold Erbrecht Ein Lehrbuch mit Fällen und 18., neubeardeitete" Auflage Mohr Siebeck 1. Teil Einführung 1 Gegenstand, Rechtsquellen und Geltungsbereich des Erbrechts... I. Begriff und Gegenstand

Mehr

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch gemeinsam die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Mehr

Richtig vererben unter Ehegatten

Richtig vererben unter Ehegatten Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament Bearbeitet von Julia Roglmeier, Maria Demirci 2. Auflage 2016. Buch. 127 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 70096 5 Format (B x L): 10,4 x

Mehr

Teil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts

Teil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts KU Unternehmensnachfolge Folien Teil IV. (Brunner) 07. 12. 2010 Teil III: Unternehmensnachfolge von Todes wegen A. Grundlagen des Erbrechts 2 Gewillkürte Erbfolge Rechtsgeschäfte von Todes wegen - Einseitige

Mehr

Der Erbvertrag. 1. Allgemeines zum Erbvertrag

Der Erbvertrag. 1. Allgemeines zum Erbvertrag Der Erbvertrag Der Erbvertrag stellt eine Verfügung von Todes wegen dar. In der Praxis kommt es insbesondere dann zum Abschluss eines Erbvertrages, wenn sich der Erblasser an seine Erklärungen fest binden

Mehr

Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital von Kreditinstituten

Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital von Kreditinstituten Wirtschaft Markus Stang Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, Genußrechtskapital und nachrangige Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital von Kreditinstituten Vergleichende Darstellung sowie kritische

Mehr

Susanne Markmiller. Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH

Susanne Markmiller. Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH Susanne Markmiller Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 1. Kapitel: Einleitung 19 2. Kapitel: Der nordische Rechtsraum 21 Die

Mehr

Richtig schenken und vererben

Richtig schenken und vererben Beck-Rechtsberater im dtv 5614 Richtig schenken und vererben Steuertipps und Gestaltungshinweise von Dr. Hans Vogt, Dr. Rüdiger Fromm 6., neubearbeitete Auflage Richtig schenken und vererben Vogt / Fromm

Mehr

7 Die österreichische Privatstiftung als Cestaltungsmöglichkeit bei der Vermögensweitergabe Steuern in Zusammenhang mit der Verlassenschaft

7 Die österreichische Privatstiftung als Cestaltungsmöglichkeit bei der Vermögensweitergabe Steuern in Zusammenhang mit der Verlassenschaft Inhaltsübersicht 1 Wie soll man Vermögensweitergabe planen? 19 2 Einige grundsätzliche Betrachtungen zu Vermögen" 29 3 Was sind die wesentlichen Grundbegriffe und Regelungen des Erbrechts, über die man

Mehr

TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN

TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN 12.05.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner

Prof. Dr. Thomas Rüfner Vorlesung am 8. Februar 2013 Erbrecht I: Grundlagen und Gesetzliche Erbfolge Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47003 Überblick zum Erbrecht Prüfungsstoff

Mehr

Handout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.

Handout zum Vortrag. Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr. Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße

Mehr

DIE VORSORGE- VOLLMACHT

DIE VORSORGE- VOLLMACHT IHR RECHTSANWALT. FÜR JEDEN FALL. DIE VORSORGE- VOLLMACHT AB 1.7.2018 Was bringt das 2. Erwachsenenschutzgesetz? Die wichtigsten Infos zur neuen Rechtslage Was passiert, wenn Sie eines Tages Ihre Angelegenheiten

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts

INHALTSVERZEICHNIS. Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts INHALTSVERZEICHNIS Einführung 1 I. ABSCHNITT : Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts 1: Begriff und Gegenstand des Erbrechts' 13 1. Das Erbrecht als Teil des Zivilrechts 13 '2. Das Verhältnis

Mehr

Vorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3

Vorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3 Vorwort Inhaltsübersicht V VII 1. Kapitel Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 3 1. Das Erbrecht der Verwandten 3 a) Grundprinzipien des Verwandtenerbrechts 3 b) Erbordnungen im Einzelnen 6 2. Das

Mehr

GUT ZU WISSEN. Immobilien. verschenken. und vererben EBOOK EXKLUSIV

GUT ZU WISSEN. Immobilien. verschenken. und vererben EBOOK EXKLUSIV GUT ZU WISSEN Immobilien verschenken und vererben EBOOK EXKLUSIV Werner Siepe Gut zu wissen Immobilien verschenken und vererben E-Book Exklusiv Inhaltsverzeichnis 4 Was wollen Sie wissen? 10 Vermögens

Mehr

Lehrplan. NOTARIATSORDNUNG (6 Stunden) Salzburg

Lehrplan. NOTARIATSORDNUNG (6 Stunden) Salzburg Lehrplan 1 NOTARIATSORDNUNG (6 Stunden) - Allgemeine Vorschriften über die Amtsführung des Notars/der Notarin o 1 NO und 5 NO Tätigkeiten und Gerichtskommissariat o Verschwiegenheitspflicht o Identitätsprüfung

Mehr

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 21.06.2012 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701

Mehr

Sport. Silke Hubrig. Afrikanischer Tanz. Zu den Möglichkeiten und Grenzen in der deutschen Tanzpädagogik. Examensarbeit

Sport. Silke Hubrig. Afrikanischer Tanz. Zu den Möglichkeiten und Grenzen in der deutschen Tanzpädagogik. Examensarbeit Sport Silke Hubrig Afrikanischer Tanz Zu den Möglichkeiten und Grenzen in der deutschen Tanzpädagogik Examensarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information

Mehr

Karl-Heinz Gursky. Erbrecht. 5., neu bearbeitete Auflage. C.F.Müller Verlag Heidelberg

Karl-Heinz Gursky. Erbrecht. 5., neu bearbeitete Auflage. C.F.Müller Verlag Heidelberg Karl-Heinz Gursky Erbrecht 5., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort V Einleitung 1 A. Das Erbrecht und seine Regelung 1 B. Die Grundlagen des Erbrechts 2 I. Eintritt der Erbfolge

Mehr

Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene

Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Groß-Gerau, 20. September 2013 Übersicht I. Einleitung II. Nach dem Erbfall III.

Mehr

DAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB

DAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB Seite 1 Lernziele: Die wesentlichen Eigenschaften des Erbrechts erklären Pflichtteil und frei verfügbarer Teil unterscheiden Rechte und Pflichten der letztwilligen Verfügung anwenden DAS ERBRECHT ZGB 457-640

Mehr

Mein letzter Wille. Erbfolge - Testament - Steuerliche Uberlegungen. 18., uberarbeitete Auflage, 2003 von Dieter Epple, Notar a. D.

Mein letzter Wille. Erbfolge - Testament - Steuerliche Uberlegungen. 18., uberarbeitete Auflage, 2003 von Dieter Epple, Notar a. D. Mein letzter Wille Erbfolge - Testament - Steuerliche Uberlegungen 18., uberarbeitete Auflage, 2003 von Dieter Epple, Notar a. D. RICHARD BOORBERG VERIAG STUTTGART MONCHEN HANNOVER BERUN WEIMAR DRESDEN

Mehr

Die Autorinnen 3. Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4

Die Autorinnen 3. Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Die Autorinnen 3 Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4 I. Rechtliche Rahmenbedingungen 4 1. Erbrechtliche Grundlagen 4 a) Das

Mehr

Usability Analyse des Internetauftritts der Firma MAFI Transport-Systeme GmbH

Usability Analyse des Internetauftritts der Firma MAFI Transport-Systeme GmbH Wirtschaft Markus Hartmann Usability Analyse des Internetauftritts der Firma MAFI Transport-Systeme GmbH Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information

Mehr