Die EU-Dienstleistungsrichtlinie Chancen und Risiken
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- Stefanie Vogt
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1 Die EU-Dienstleistungsrichtlinie Chancen und Risiken Dr. sc. oec. Yvonne Erdmann wissenschaftliche Autorin und Konsultantin
2 Widerstand gegen die erste Fassung der Richtlinie Dr. Yvonne Erdmann, 2
3 Die EU-Dienstleistungsrichtlinie Chancen und Risiken Warum wird die Dienstleistungsrichtlinie vorgeschlagen? Welche Ziele werden mit der Dienstleistungsrichtlinie verfolgt? Wie sollen diese Ziele erreicht werden? Kernstücke des Vorschlags Welche Auswirkungen hätte die Dienstleistungsrichtlinie für Unternehmen, die in anderen EU-Staaten tätig werden wollen? Welche Folgen hätte die Richtlinie für Unternehmen im Inland? Was würde sich mit dem Inkrafttreten der Dienstleistungsrichtlinie für die Konsumenten verändern? Wann wird die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft treten? Welche Dienstleister würden der Richtlinie unterliegen und wer wäre zunächst ausgenommen? Dr. Yvonne Erdmann, 3
4 Warum wird die Dienstleistungsrichtlinie vorgeschlagen? rd. 60 Mil. Menschen erzeugen mit Dienstleistungen rd. 70 % der BSP der EU aber: kaum grenzüberschreitende Angebote Ursachen: rechtliche und bürokratische Schranken neue Zertifikate Genehmigungen nationale Vorschriften Buchführung, Haftung nationale Steuern lange Zahlungsfristen / Außenstände schwer zu realisieren nationale kommerzielle Kommunikation Dr. Yvonne Erdmann, 4
5 Welche Ziele werden mit der Richtlinie verfolgt? Beseitigung der rechtlichen und bürokratischen Hemmnisse damit soll erreicht werden: Umsetzung des EG-Vertrages: freier Verkehr auch für Dienstleistungen Belebung des Dienstleistungsverkehrs (um 15 bis 35 %) und Wachstum des BSP (um 1 bis 3 %) EU wird wettbewerbsfähigster und dynamischster Wirtschaftsraum der Welt (Lissabon 2000) Rechtssicherheit für Dienstleister und ihre Kunden in der EU Dr. Yvonne Erdmann, 5
6 Wie sollen diese Ziele erreicht werden? Vorgehensweise: sukzessiv und dynamisch Instrumente: horizontaler Ansatz Abbau bürokratischer Hemmnisse Gewähr der Niederlassungsfreiheit Anwendung des Herkunftslandsprinzips Stärkung der Rechte der Dienstleistungsempfänger und Harmonisierung des Verbraucherschutzes Dr. Yvonne Erdmann, 6
7 Welche Auswirkungen hätte die Richtlinie für Unternehmen, die in anderen EU-Staaten tätig werden wollen? Abbau bürokratischer Hemmnisse nur noch ein Ansprechpartner für Unternehmen im Gastland, muss alle Informationen vermitteln (u.a. Kriterien für Genehmigung, Widerspruch, Fristen) alle Bearbeitungsformalitäten auf elektronischem Wege (spätestens ab 2008) Dr. Yvonne Erdmann, 7
8 Weitere Auswirkungen der Richtlinie für Unternehmen, die in anderen EU-Staaten tätig werden Gewährung der Dienstleistungs- und der Niederlassungsfreiheit Voraussetzungen: Berufsqualifikation ist anerkannt, Dienstleister ist dauerhaft im Gastland niedergelassen Abschaffung von Beschränkungen für die Dienstleistung und die Niederlassung (wie Bedarfsprüfung und Anforderungen an die Nationalität) es gelten die Gesetze und Vorschriften des Gastlandes Dr. Yvonne Erdmann, 8
9 Weitere Auswirkungen der Richtlinie für Unternehmen, die in anderen EU-Staaten tätig werden Anwendung des Herkunftslandsprinzips Voraussetzungen: Berufsqualifikation ist anerkannt, Dienstleister ist nicht im Gastland niedergelassen Abschaffung von Beschränkungen für die Dienstleistungserbringung es gelten die Gesetze und Vorschriften des Herkunftslandes Ausnahmen: entsandte Arbeitnehmer, Verbraucherverträge Dr. Yvonne Erdmann, 9
10 Welche Folgen hätte die Richtlinie für Unternehmen im Inland? Dienstleister benötigen eine feste Einrichtung, in der Regel auch im Gastland (Büro, Verkaufsräume, Werkstätten) für die allermeisten Dienstleister aus der EU gelten dt. Gesetze u. Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer gilt die Entsenderichtlinie (96/71/EG) entsandte Arbeitnehmer aus der EU unterliegen dt. Gesetzen und Vorschriften Dr. Yvonne Erdmann, 10
11 Exkurs: Entsenderichtlinie Für entsandte Arbeitnehmer gelten in der EU die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes (ob gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt). Sie gelten insbes. für: die Höchstarbeitszeiten und die Mindestruhezeiten, den bezahlten Mindesturlaub, die Mindestlohnsätze, einschließlich der Überstundensätze, die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräfte, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen, die Gesundheits-, Hygiene- und Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz, den Schutz von Jugendlichen und Schwangeren sowie die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Nichtdiskriminierung von Behinderten. Besonderheit: Es gibt bisher kaum Mindestlöhne in Deutschland. Das hat zur Folge: Bereits heute können Firmen Mitarbeiter nach Deutschland entsenden im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit deren Löhne frei verhandelbar sind (außer Bau- und Reinigungsgewerbe). Durch die Dienstleistungsrichtlinie würde die Lage nicht verändert / verschlechtert. Dr. Yvonne Erdmann, 11
12 Was würde sich für die Konsumenten verändern? Maßnahmen für ein reichhaltigeres Angebot und damit größere Wahlmöglichkeiten für die potentiellen Kunden: Abbau der Beschränkungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus anderen Mitgliedsstaaten (z.b. steuerliche Absetzbarkeit). Diskriminierungsverbot für die Dienstleister (z.b. verschiedene Preise). Maßnahmen für bessere Verbraucherrechte: Dienstleister müssen Informationen leicht zugänglich machen (wie berufliche Qualifikation des Anbieters, Umfang und Preis der Leistung, Gewährleistung). Die Staaten müssen den Bürgern Informationen über Qualitätskriterien und ihre Vergabe in den Mitgliedsstaaten der EU leicht zugänglich machen. Anbieter, deren Leistungen ein besonderes Risiko für den Verbraucher bergen (Gesundheit, Sicherheit, Finanzen), müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Sie müssen ihre Kunden hierüber vor dem Kauf informieren. Dienstleister müssen Ansprechpartner für Beschwerden angeben. Sie werden verpflichtet, Beschwerden schnell zu antworten, angemessene Lösungen zu finden und ihre Kunden auf außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten hinzuweisen. Dr. Yvonne Erdmann, 12
13 Was würde sich für Konsumenten ändern, die Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen? Die Informationspflichten gelten auch für Dienstleister im Gesundheitswesen. Für die Erstattung von medizinischen Leistungen, die in einem anderen EU- Mitgliedsstaat in Anspruch genommen wurden, wird ein einheitliches Verfahren vorgeschlagen: o Gehört die Behandlung zum Leistungsspektrum der nationalen KV, hat diese die Behandlung zu erstatten, auch wenn sie in einem anderen EU-Staat erbracht wurde. o Der Versicherte bedarf für die Kostenerstattung für eine ambulante Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat keiner vorherigen Genehmigung. o Für die Kostenerstattung einer stationäre Behandlung in einem anderen EU- Mitgliedsstaat bedarf der Versicherte vorher der Genehmigung durch seine Krankenkasse. Dr. Yvonne Erdmann, 13
14 Wann wird die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft treten? Die neue Lesung der Dienstleistungsrichtlinie durch das Europäische Parlament soll während der Sitzungsperiode vom 13. bis zum 16. November dieses Jahres erfolgen. Wenn das Europäische Parlament dem Vorschlag ohne große Änderungen zustimmt, kann das Gesetzgebungsverfahren zur Dienstleistungsrichtlinie noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Mitgliedsstaaten hätten dann die Aufgabe, die Richtlinie in das nationale Recht zu überführen. Dr. Yvonne Erdmann, 14
15 Welche Dienstleister würden der Dienstleistungsrichtlinie unterliegen und welche nicht? Die Richtlinie ist für Dienstleistungen konzipiert, die als selbständige wirtschaftliche Tätigkeit von einem Unternehmen erbracht werden, das in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassen ist. o o EG-Vertrag (Artikel 50): Eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ist eine Leistung gegen Entgelt. EuGH: Eine wirtschaftliche Tätigkeit wird in Konkurrenz zu anderen, auch kommerziellen Anbietern erbracht. Es ist unerheblich, wer zahlt, ob der Konsument oder ein Dritter (wie eine Versicherung). Demnach wird die Richtlinie für die allermeisten Dienstleistungen gelten. Die Richtlinie gilt nicht für nichtwirtschaftliche Dienstleistungen. Nichtwirtschaftliche Dienstleistungen werden ohne wirtschaftliche Gegenleistung erbracht. Das sind Leistungen des Staates, wie der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Bildungswesens. Es können aber auch soziale Dienste und Angebote des Freizeitsports sein. Dr. Yvonne Erdmann, 15
16 Welche Dienstleister sind von Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen? Ausgenommen von der Anwendung wurden spezielle Bereiche, wie: Verkehrsdienstleistungen Finanzdienstleistungen, Netze und Leistungen der elektronischen Kommunikation, Notare, Sicherheitsdienste Hafendienste. Für diese Bereiche gibt es zum Teil bereits EU-Regelungen. Dr. Yvonne Erdmann, 16
17 Welche weiteren Dienstleister sind von Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie (zunächst) ausgenommen? Ausgenommen von der Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie sind die sozialen Dienstleistungen Sozialwohnungen, Kinderbetreuung und Unterstützung bedürftiger Familien und Personen. Im Gesundheitswesen wurden einige Bereiche von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen. Dazu gehören: der öffentliche Gesundheitsdienst, staatliche Krankenhäuser und die staatlich anerkannten Träger der Wohlfahrtspflege (wie Diakonie, Caritas). Dr. Yvonne Erdmann, 17
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