Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April 2016
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- Axel Günther
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1 Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April
2 Deutschland nach
3 Innere Führung Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 Grundgesetz 3
4 Innere Führung Innere Führung ist die Führungskultur, die die Bundeswehr im Inneren zusammenhält und zugleich in der Gesellschaft verankert 4
5 Himmeroder Denkschrift (Oktober 1950) 5
6 Konzeption Führungs- und Verhaltensprinzip Unternehmenskultur der Bundeswehr Dynamische Konzeption 7
7 Grundsätze der Inneren Führung Durch die Innere Führung werden die Werte und Normen des Grundgesetzes in der Bundeswehr verwirklicht. Sie bildet die Prinzipien von Freiheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit in den Streitkräften ab. Ihr Leitbild ist der Staatsbürger in Uniform. 8
8 Unternehmenskultur der Bundeswehr Führungskonzeption Unternehmensphilosphie Berufsleitbild 9
9 Ziele Legitimation Integration Motivation Gestaltung der Inneren Ordnung 10
10 Staatsbürger in Uniform 11
11 Menschenbild freier Mensch verantwortungsbewusster Staatsbürger einsatzbereiter Soldat 12
12 Hauptsächliche Gestaltungsfelder Menschenführung Politische Bildung Recht und soldatische Ordnung 13
13 Weitere Gestaltungsfelder Dienstgestaltung u. Ausbildung Informationsarbeit Organisation u. Personalführung Fürsorge und Betreuung Vereinbarkeit Familie u. Dienst Seelsorge u. Religionsausübung Sanitätsdienstliche Versorgung 14
14 Weiterentwicklung Innere Führung Einsatz Freiwilligenarmee Neuausrichtung Sozialer & Gesellschaftlicher Wandel 15
15 Rechtliche Grundlagen der Militärseelsorge Rechtsgrundlagen - den Staat bindend: Artikel 4 Grundgesetz; 36 Soldatengesetz Anspruch der Soldaten auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung Rechtsgrundlagen - den Staat und die Kirchen bindend: Evangelische Militärseelsorge: Militärseelsorgevertrag mit Zustimmungsgesetz von 1957 Katholische Militärseelsorge: Reichskonkordat von 1933 Rechtsgrundlagen - die Kirchen bindend: Evangelische Militärseelsorge: Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) von 2002 Katholische Militärseelsorge: Päpstliche Statuten von
16 ZAHLEN Gesamt Evangelisch Römisch- Katholisch Islam Jüdisch Konfessionslos 1957 k. A. k. A. k. A
17 Auftrag der Militärseelsorge Die Militärseelsorge ist der von den Kirchen geleistete, vom Staat gewünschte und unterstützte Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung in den Streitkräften. Sie stellt sich die Aufgabe, unter Wahrung der freiwilligen Entscheidung des einzelnen das religiöse Leben zu wecken, zu festigen und zu vertiefen. Dadurch fördert sie zugleich die charakterlichen und sittlichen Werte in den Streitkräften und hilft die Verantwortung tragen, vor die der Soldat als Waffenträger gestellt ist. 18
18 Anforderungen Militärseelsorge Militärseelsorger Allgemein Ein Militärseelsorger der Bw muss die Voraussetzungen des 7 BBG erfüllen und beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift. Sicherheitsüberprüfung Ü2 erforderlich. Muslimische Militärseelsorger Ein muslimischer Militärseelsorger in der Bw müsste die Voraussetzungen des 7 BBG erfüllen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Sicherheitsüberprüfung Ü2 erforderlich. Ein Militärseelsorger in der Bw besitzt einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss in Theologie. Ein muslimischer Militärseelsorger in der Bw müsste einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss in islamischer Theologie besitzen. Ein Militärseelsorger in der Bw besitzt pastorale Praxis (von ca. drei bis fünf Jahren). Ein muslimischer Militärseelsorger in der Bw müsste über eine pastorale Erfahrung (von circa drei bis fünf Jahren) in Deutschland verfügen. Ein Militärseelsorger in der Bw ist von einer Religionsgesellschaft in Deutschland, die die Zielgruppe der Soldatinnen und Soldaten repräsentiert, in die Bw entsandt bzw. autorisiert und seitens der Bw akzeptiert. Ein muslimischer Militärseelsorger in der Bw müsste von islamischen Verbänden, die die Zielgruppe der Soldatinnen und Soldaten repräsentiert, in die Bw entsandt und seitens der Bw akzeptiert werden. Die Religionsgesellschaft in Deutschland besitzt den Status einer Religionsgemeinschaft bzw. eines Äquivalents. Der jeweilige islamische Verband in Deutschland müsste über den Status einer Religionsgemeinschaft bzw. eines Äquivalents verfügen (vgl. Art. 140 GG i.v.m. Art. 137 Abs. 5 WRV). 19
19 Deutsche Islam Konferenz Arbeitsausschuss Sitzung am 27. April
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