Exkurs Menschenbild-Typen. von Prof. DDr. Karl Heinz Auer
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- Heinrich Esser
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1 Exkurs Menschenbild-Typen von Prof. DDr. Karl Heinz Auer
2 Ständig zur Erinnerung Ulpian: Jurisprudenz ist die Kenntnis der göttlichen und der menschlichen Dinge. Gustav Radbruch: Der Mensch ist der Grund und das Ziel allen Rechts. Artur Kaufmann: Die Idee des Rechts ist die Idee des personalen Menschen oder sie ist gar nichts. 16 ABGB: Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. MB 2
3 Wandel des Menschenbildes Aristoteles Mittelalter Aufklärung Industrielles Zeitalter Nationalsozialismus Bonner GG 1948 AEMR 1948 ff. Dienstleistungsgesellschaft Der Wechsel des vorschwebenden Bildes von Menschen ist es, der in der Geschichte des Rechts Epoche macht. (Gustav Radbruch, Der Mensch im Recht. Heidelberger Antrittsvorlesung) MB 3
4 Leitbild und Regulator Das zum Menschenbild gewordene Selbstverständnis des Menschen stellt ein bedeutsames Leitbild des Rechts dar, dessen Wirkung in die Tiefe und in die Breite kaum überschätzt werden kann. Derart wird das Menschenbild zum offen oder geheim wirkenden Regulator allen Rechts. (Henkel, Einführung in die Rechtsphilosophie. München 1977, 235.) MB 4
5 Menschenbild-Typen Das normative Menschenbild Das idealtypische Menschenbild Das realtypische Menschenbild Das personale Menschenbild MB 5
6 Das normative Menschenbild stellt einen idealtypischen Menschen vor, dessen Verhalten dem einer sinnvoll normativ geordneten menschlichen Gemeinschaft entspricht. Die gesellschaftlichen und rechtlichen Normen sind Befolgungsmaßstab für den nach dem normativen Menschenbild gedachten Menschen. Gefahr: Reduzierung auf Normensystem MB 6
7 Das idealtypische Menschenbild hat ein Bild vom Menschen zum Inhalt, wie er sein soll, nicht wie er ist; hat ein Ideal vor Augen, das der Mensch erreichen kann und soll, wenn er sich darum bemüht; stellt einen Menschen dar, der zur sinn- und funktionsgerechten Normbefolgung typischerweise fähig ist. (Vgl Maßfigur im StGB.) Gefahr: ideologische Vereinnahmung MB 7
8 Das realtypische Menschenbild In der Tat muss nämlich jeder Gesetzgeber sein Gesetz so gestalten, als wäre der Mensch so eigennützig, dass er rücksichtslos seinem Interesse folgen würde, wären ihm nicht Rechtsschranken gesetzt, und so klug, dass er jede Lücke dieser Schranken sofort erkennen würde. (Radbruch, Der Mensch im Recht) Gefahr: Konstrukt eines Allgemeintypus MB 8
9 Das personale Menschenbild Zusammenfassung von Einzelzügen sich wandelnder und wechselnder Selbstentwürfe beinhaltet den Personbegriff des 16 ABGB berücksichtigt Elemente der normativen, ideal- und realtypischen MB-Strukturen impliziert als tragendes Fundament die Grund-, Freiheits- und Persönlichkeitsrechte sowie die Menschenwürde MB 9
10 Das personale Menschenbild ist ein offenes und dynamisch-evolutionäres, geprägt sowohl vom Wissen um die geschichtliche Entwicklung als auch um die begrenzte Erkenntnis. Weil es offen ist, kann es unterschiedliche Denkansätze in sich vereinigen. Weil es personal ist, bleibt die tragende Rolle des Menschen als Subjekt und als Objekt des Rechts, der Mensch als Grund und Ziel allen Rechts gewahrt. MB 10
11 normativ säkular idealtypisch religiös MB realtypisch individuell personal kollektiv MB 11
12 Menschenwürde Art 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art 1 EU-GRC: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen. Der Grundsatz der Menschenwürde ist ein allgemeiner Wertungsgrundsatz der österreichischen Rechtsordnung und besagt, dass kein Mensch jemals als bloßes Mittel für welche Zwecke immer betrachtet und behandelt werden darf. (VfGH ) MB 12
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