Prof. H. Alexy Sommersemster 2016 VizePräsOVG. Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religiongsverfassungsrechts

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1 Prof. H. Alexy Sommersemster 2016 VizePräsOVG Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religiongsverfassungsrechts Die Glaubensfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das in der Judikatur des BVerfG sowohl in seiner individuellen als auch in seiner korporativen Dimension eine feste Kontur erlangt hat. Das Grundgesetz enthält darüber hinaus Normen, die die Beziehung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften regeln und dabei auf den überkommenen Normenbestand der Weimarer Reichsverfassung zurückgreifen. Das BVerfG hat diese Regelungen in einen systematischen Zusammenhang zum Grundrecht auf Glaubensfreiheit gestellt. In der Veranstaltung soll die Rechtsprechung des BVerfG, die um den Leitbegriff der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates kreist, nachgezeichnet werden. Dabei soll auch der Frage nachgegangen werden, ob das geltende Recht noch angemessen auf die gewandelte Religionswirklichkeit reagiert, die durch eine in der Vergangenheit unbekannte Religionsvielfalt gekennzeichnet ist. Die Veranstaltung wird im Schwerpunkt Grundlagen des Rechts angeboten. Es besteht die Möglichkeit, Leistungsnachweise nach 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 PO zu erwerben. Die Veranstaltung wird wöchentlich Donnerstag, , GW1 Raum C 2320, durchgeführt. Der erste Termin findet am statt. In diesem Termin werden die Referate vergeben. Anfragen zu der Veranstaltung und Referatwünsche können vorab gerichtet werden an hans.alexy@ovg.bremen.de 1. Menschrecht auf Glaubensfreiheit - Der Schutzbereich von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG - Die verfassungsimmanenten Schranken/Herstellung praktischer Konkordanz Rechtsprechung: BVerfGE 32, 98 Gesundbeter; BVerfGE 104, Schächten 2. Trennung von Staat und Kirche - Die weltanschauliche Neutralität des Staates/Das Kooperationsmodell des GG - Andere religionsverfassungsrechtliche Modelle (z. B. Laizismus) Rechtsprechung: BVerfGE 93, 1 Kreuz im Klassenzimmer; BVerfG NJW 2015, 359 Kopftuch II 3. Glaubensfreiheit und Schule I - Die Position von Schüler und Schülerinnen; u. a. Fragen der Religionsmündigkeit

2 - Die Position von Eltern 2 Rechtsprechung: BVerwGE 141, 223 Gebetsraum; BVerwGE 147, 362 koedukativer Sportunterricht; OVG Bremen, NordÖR 2014, 92 Teilnahme an Klassenfahrt 4. Glaubensfreiheit und Schule II - Die Position von Lehrern und Lehrerinnen Rechtsprechung: BVerfGE 108, 282 Kopftuch I; BVerfG, NJW 2015, 359 Kopftuch II 5. Glaubensfreiheit und Schule III - Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG - Bekenntnismäßig nicht gebundener Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage nach Art. 32 Abs. 1 BremVerf - Muslimischer Religionsunterricht Rechtsprechung: BremStGHE 1, 125 Unterricht in Biblischer Geschichte 6. Rechtsstellung von Religionsgesellschaften - Religiöse Vereinigungsfreiheit - Der Körperschaftsstatus Rechtsprechung: BVerfGE 83, 341 Bahai; BVerfGE 102, 370 Zeugen Jehovas I; BVerfG NVwZ 2015, 1434 Zeugen Jehovas II; BVerwG NVwZ 2003, 986 Verbot des Vereins Kalifatstaat 7. Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht - Reichweite des Selbstbestimmungsrechts - Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Mitarbeiter - Rechtsschutz für Geistliche Rechtsprechung: BVerfGE 137, 273 Entlassung eines Chefarztes; BVerwGE 149, 139 Rechtsschutz für Geistliche 8. Staatskirchenrechtliche/religionsverfassungsrechtliche Verträge - Rechtsnatur der Verträge - Verträge mit islamischen Religionsgemeinschaften Rechtsprechung: BVerfGE 123, 148 Staatskirchenvertrag mit Jüdischer Gemeinde

3 3 9. Religion in der öffentlichen Auseinandersetzung - Kritische Äußerungen staatlicher Stellen über Religionsgemeinschaften - Gesellschaftliche Kritik an Religionsgemeinschaften - Der stafrechtliche Schutz religiöser Bekenntnisse sowie der Religionsausübung ( 166, 167 StGB) Rechtsprechung: BVerfGE 105, 279 Osho Referate-Liste für die Veranstaltung Religion und Staat Grundfragen der Glaubensfreiheit und des Religionsverfassungsrechts Für das Seminar sind 9 Veranstaltungen vorgesehen. Die Thematik der einzelnen Veranstaltungen ergibt sich aus dem Veranstaltungsprogramm. Die Referate-Liste enthält Themenvorschläge für die Beiträge der Seminarteilnehmer. Die Leistungsnachweise können in Form mündlicher Referate oder schriftlicher Ausarbeitungen erbracht werden. Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich Interessenten für die Themen am und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter (hans.alexy@ovg.bremen.de) melden würden. Den Bearbeitern werden jeweils Literaturhinweise gegeben. Veranstaltung am : Der Schutzbereich der Glaubensfreiheit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Der Religionsbegriff des Grundgesetzes am Beispiel der Auseinandersetzung um die Scientology Church Möglichkeiten und Grenzen der Beschränkung von Grundrechten ohne Gesetzesvorbehalt Veranstaltung am : Die Emanzipation des Staates von der Religion als Bedingung für die Entstehung des freiheitlichen Verfassungsstaates Die Trennung von Staat und Kirche nach dem Grundgesetz Das religionsverfassungsrechtliche Modell Frankreichs

4 Veranstaltung am : 4 Die Grundrechts- und Religionsmündigkeit von Kindern und Jugendlichen Die verfassungsrechtliche Grundlage sowie der Inhalt des staatlichen Erziehungsauftrags Koedukativer Sportunterricht im Spannungsfeld zwischen staatlichem Erziehungsauftrag und Glaubensfreiheit Veranstaltung am : Von BVerfGE 108, 282 zu BVerfGE 138, 269 die Rechtsprechung des BVerfG zum islamischen Kopftuch einer Lehrerin Der Schutz religiös konnotierter in der Rechtsprechung des EGMR Veranstaltung am : Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach zur Konzeption des Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG Religionsunterricht nach Art. 32 Abs. 1 BremVerf normative Vorgaben und Unterrichtspraxis in Bremen Das nordrhein-westfälische Modell eines islamischen Religionsunterrichts Veranstaltung am : Voraussetzungen und Rechtswirkungen der Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften Zur Verfassungsmäßigkeit von Art. 61 Satz 2 BremVerf Die Verleihung des Körperschaftsstatus an islamische Religionsgemeinschaften Können Religionsgemeinschaften verboten werden? Veranstaltung am : Die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften bestehen innerhalb von Religionsgemeinschaften rechtsfreie Räume? Die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse durch Religionsgemeinschaften

5 5 Veranstaltung am : Praktische Bedeutung, Rechtsnatur und Bindungswirkung religionsverfassungsrechtlicher Verträge Rechtsnatur und Inhalt des von der Freien Hansestadt Bremen mit islamischen Religionsgemeinschaften abgeschlossenen Vertrags Veranstaltung am : Dürfen staatliche Stellen sich kritisch mit Religionsgemeinschaften auseinandersetzen? Besteht zwischen der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit ein Spannungsverhältnis? Zum Bericht des UN-Sonderberichterstatters Heiner Bielefeldt vom Der strafrechtliche Schutz religiöser Bekenntnisse und der Religionsausübung nach dem StGB

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