EIN UNTERNEHMEN GRÜNDEN KAPITEL 4

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1 EIN UNTERNEHMEN GRÜNDEN KAPITEL 4

2 IMPRESSUM...4 EINFÜHRUNG...5 AUSGANGSLAGE...6 LEITFRAGEN UNTERNEHMENSGRÜNDUNG ZUSAMMENFASSUNG DER KAUFMANN KAUFMANNSEIGENSCHAFTEN ANMELDUNG DER UNTERNEHMUNG FIRMIERUNG GRUNDSÄTZE DES FIRMENRECHTS HANDELSREGISTER UNTERNEHMENSFORMEN PROKURA VOLLMACHTEN UNTERNEHMENSFORM: EINZELUNTERNEHMUNG UND PERSONENGESELLSCHAFTEN ZUSAMMENFASSUNG EINZELUNTERNEHMUNG STILLE GESELLSCHAFT OHG - OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT KG - KOMMANDITGESELLSCHAFT GBR - GESELLSCHAFT DES BÜRGERLICHEN RECHTS PARTNERGESELLSCHAFT ÜBERBLICK: PERSONENGESELLSCHAFTEN PUBLIZITÄTS- UND PRÜFPFLICHT UNTERNEHMENSFORM: KAPITALGESELLSCHAFTEN ZUSAMMENFASSUNG AG - AKTIENGESELLSCHAFT ORGANE DER AKTIENGESELLSCHAFT GEWINN- UND VERLUSTBETEILIGUNG BEI DER AG GMBH - GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG DIE ORGANE DER GMBH HAFTUNG UND GEWINNBETEILIGUNG BEI DER GMBH SONDERFORM: EG - EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFTEN SONDERFORMEN: KGAA UND GMBH & CO. KG ÜBERBLICK: KAPITALGESELLSCHAFTEN PUBLIZITÄTS- UND PRÜFPFLICHT...42 gsvg10q04 Seite 2

3 TRAININGSAUFGABEN...43 TRAININGSAUFGABE TRAININGSAUFGABE TRAININGSAUFGABE FALLSTUDIE...51 FALLSTUDIE - AUFGABE...52 QUALIFIKATIONSTEST...53 FRAGEN...54 gsvg10q04 Seite 3

4 4 Ein Unternehmen gründen Einleitung Impressum Impressum An dieser Qualifizierungseinheit haben mitgewirkt Herausgeber: IHK für Oberfranken Bahnhofstr Bayreuth Inhaltliche Konzeption: ets GmbH, Halblech ihk.online&medien.gmbh, Bayreuth Produktion/ Umsetzung: ihk.online&medien.gmbh, Bayreuth Redaktionelle Betreuung: Andrea Nüssel, ihk.online&medien.gmbh Claudia Hohdorf, ets Halblech Rechte: Copyright ets GmbH, Halblech. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk und Fernsehen sind vorbehalten. Text, Abbildungen und Programme wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Herausgeber, Programmierer und Autoren können jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen. Namensschutz: Die meisten in dieser Einheit erwähnten Soft- und Hardwarebezeichnungen sind auch eingetragene Marken und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Microsoft, Windows und andere Namen von Produkten der Firma Microsoft, die in dieser Qualifizierungseinheit erwähnt werden, sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation. Inhaltliche Verantwortung: Diese Qualifizierungseinheit enthält Verweise (sogenannte Hyperlinks) auf Seiten im World Wide Web. Wir möchten darauf hin weisen, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung sowie die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der Seiten, auf die aus unserem Lerninhalt verwiesen wird. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Lerninhalt ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen. gsvg10q04 Seite 4

5 Einführung gsvg10q04 Seite 5

6 Einführung Ausgangslage Herr Beininger, ein Teilnehmer der Veranstaltung für angehende Unternehmensgründer, hat bemerkt, dass eine gute Geschäftsidee nicht ausreicht, um ein Unternehmen zu gründen. Einige wichtige Punkte müssen im Vorfeld geklärt werden, wie z.b. die Frage nach der Kaufmannseigenschaft, die Wahl der Unternehmensform und der damit einhergehenden Haftung und auch schon Fragen zur Vertretung im Unternehmen. Diese Fragen werden Ihnen in dieser Qualifizierungseinheit beantwortet. gsvg10q04 Seite 6

7 Einführung Leitfragen Im Laufe der weiteren Bearbeitung sollten Sie mehrmals auf Ihre Notizen zurückgreifen und die Antworten ergänzen. Bitte verwenden Sie daher einfach ein Blatt Papier für Ihre Antworten. Wenn Sie das vorbereitete Antwortdokument nutzen, speichern Sie es an einem Ort ab, zu dem Sie jederzeit Zugang haben. gsvg10q04 Seite 7

8 1 Unternehmensgründung gsvg10q04 Seite 8

9 1 Unternehmensgründung 1.0 Zusammenfassung Die Gründung eines Unternehmens setzt eine Reihe an Entscheidungen voraus, die gut überlegt sein wollen. Zunächst ist festzustellen, ob es sich bei dem geplanten Unternehmen um ein Handelsgewerbe handeln wird. Trifft dies zu, dann handelt es sich bei dem Unternehmensgründer um einen Kaufmann kraft Gewerbebetrieb, auch Istkaufmann, genannt. Neben dem Istkaufmann gibt es noch... den Kannkaufmann im land- und forstwirtschaftlichen Bereich... und den Kaufmann kraft Eintragung. Dies ist in der Regel ein Kleingewerbetreibender, der freiwillig die Kaufmannseigenschaft erlangen möchte. Ein Kaufmann muss nicht unbedingt eine Person sein. Ein Formkaufmann ist ein Unternehmen, das aufgrund seiner Rechtsform als Kaufmann gilt, so z.b. die Aktiengesellschaft oder die GmbH. Alle Kaufleute haben eine gemeinsame Verpflichtung: sie müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Das Handelsregister ist ein für jeden einsehbares Verzeichnis der Kaufleute, das dem Amtsgericht vorliegt. Für die Eintragung ins Handelsregister ist eines wichtig: die Firma. Entgegen dem alltäglichen Sprachgebrauch ist die Firma rechtlich gesehen nicht das Unternehmen, mit dem sie oft gleichgesetzt wird, sondern der Geschäftsname des Kaufmanns. Untrennbar mit der Firma verbunden ist der Rechtszusatz, zum Beispiel KG oder GmbH. Er gibt Aufschluss über die jeweilige Unternehmensform. Für eine Firma gelten vier Grundsätze:!"Firmenwahrheit und Firmenklarheit: Die Firma muss Unterscheidungskraft haben und darf keine irreführenden Angaben enthalten.!"firmenbeständigkeit: Die Firma hängt mit dem Unternehmen zusammen, kann also mit veräußert werden.!"firmenausschließlichkeit: Eine neue Firma muss sich von einer bestehenden unterscheiden.!"firmenöffentlichkeit :Die Firma muss im Handelsregister eingetragen werden und auf Geschäftsbriefen enthalten sein. Welche Unternehmensform bei der Gründung gewählt wird, hängt von einer Reihe an Faktoren ab. Generell gibt es drei mögliche Unternehmensformen:!"... die Einzelunternehmung,!"... die Personengesellschaft!"... und die Kapitalgesellschaft. Einzelunternehmungen und Personengesellschaften sind eng an die Person der Gesellschafter gebunden, während eine Kapitalgesellschaft juristisch gesehen selbst eine Rechtspersönlichkeit darstellt. Mit der Anzahl der Mitarbeiter steigt die Notwendigkeit, bestimmten Mitarbeitern Vollmachten zu erteilen. Die umfangreichste Vollmacht ist die Generalvollmacht, die zum Beispiel einen Filialleiter ermächtigt, sämtliche üblichen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Eine besondere Art von Vollmacht sind die Rechte eines Prokuristen. Sein Name ist im Handelsregister eingetragen, denn ein Prokurist kann auch Geschäfte im Namen des Unternehmens selbstständig tätigen, die über die normale Geschäftstätigkeit hinausgehen, zum Beispiel ein Grundstück kaufen oder verkaufen. gsvg10q04 Seite 9

10 1 Unternehmensgründung 1.1 Der Kaufmann Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (in der Neufassung vom 1. Juli 1998) ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt ( 1 HGB). Was ist ein Handelsgewerbe? Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, d.h. jede auf Dauer, kaufmännisch orientierte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene selbstständige Tätigkeit. Dazu gehören alle Warenhandelsbetriebe, alle Dienstleistungsbetriebe und die Betriebe der Urproduktion. Nicht dazu zählen Land- und Forstwirtschaft und freie Berufe (z.b. Rechtsanwälte, Ärzte). Auswirkungen der Kaufmannseigenschaft: Für einen Kaufmann gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, die wesentlich strenger sind als die für Nichtkaufleute. So bestehen für ihn bestimmte Pflichten, z.b. die Buchführungspflicht für einen Kaufmann, aber auch Rechte, wie z.b. die Erteilung von Vertretungsbefugnissen. Das Handelsgesetzbuch finden Sie im Internet unter Interaktionsfragen Was sind Handelsgewerbe? Bringt die Kaufmannseigenschaft Vorteile oder Nachteile? gsvg10q04 Seite 10

11 1 Unternehmensgründung 1.2 Kaufmannseigenschaften Es gibt vier Arten der Kaufmannseigenschaft nach dem HGB: Istkaufleute (Kaufleute kraft Gewerbebetrieb): Istkaufmann ist jeder, der nach 1 HGB ein Handelsgewerbe betreibt und dessen Unternehmen einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Es gelten bestimmte Beurteilungskriterien (Höhe des Umsatzes, vielseitiges Waren- und/oder Dienstleistungsangebot, Anzahl der Mitarbeiter und die Art ihrer Tätigkeit, Anlage- und Betriebskapital, Vorliegen einer kaufmännischen Buchführung, Größe der Betriebsräume, Unternehmenskreditaufnahme), ob es sich um einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb handelt. Die Kaufmannseigenschaft entsteht bei Istkaufleuten nicht erst mit der Eintragung in das Handelsregister, sondern unabhängig davon mit der Aufnahme des Gewerbebetriebes. Kannkaufleute: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft fallen nicht unter 1 HGB, sie können sich aber freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, womit die Eigenschaft des Kannkaufmanns begründet wird. Der Eintrag kann erfolgen, wenn ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt ( 3 Abs. 2 u. 3 HGB). Anders als bei den Kaufleuten kraft Eintragung kann ein Kannkaufmann seine Eintragung nicht wieder löschen lassen. Kaufleute kraft Eintragung ins Handelsregister: Gewerbetreibende, die die Beurteilungskriterien eines kaufmännisch eingerichteten Betriebes nicht erfüllen, können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen ( 2 HGB) und somit die Kaufmannseigenschaft erlangen. Sie können diese Eintragung jedoch jederzeit wieder rückgängig machen! Formkaufmann: Man bezeichnet laut HGB 6 Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform oder Kraft Gesetz Kaufleute sind, als Formkaufleute. Nach 6 HGB gehören alle Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zu den Formkaufleuten. Sie erlangen damit alle Rechte und Pflichten des Istkaufmanns. Somit gelten die Vorschriften des HGB. Beim Formkaufmann beginnt die Kaufmannseigenschaft mit der Eintragung in das Handelsregister und endet wieder mit der Löschung im Handelsregister und der endgültigen Auflösung der Firma (= Liquidation). Interaktionsfragen Was versteht man unter einem Kannkaufmann? Wovon hängt es ab, ob eine Gaststätte Kaufmann kraft Eintragung ist? Welche Unternehmen sind Formkaufleute? gsvg10q04 Seite 11

12 1 Unternehmensgründung 1.3 Anmeldung der Unternehmung Bei einer Unternehmensgründung sind viele Punkte zu beachten. So muss nicht nur beim Handelsregister, sondern auch bei einigen anderen Stelle eine Anmeldung erfolgen. Handelsregister: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Hauptniederlassung zur Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht anzumelden. Gewerbeamt: Natürlich muss das Gewerbe der Gemeindeverwaltung (= Gewerbeamt) angezeigt werden, die auch alle anderen genannten Stellen per Durchschlag davon informiert. Finanzamt: Auch dem Finanzamt gegenüber muss eine Anmeldung des Unternehmens erfolgen. IHK bzw. Handwerkskammer: Der zuständige Berufsverband nimmt die Interessen gegenüber anderen Verbänden und gegenüber den Behörden wahr. Hier besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft. Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Daher besteht Pflichtmitgliedschaft, falls Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt werden. Sozialversicherungsträger: Mitarbeiter müssen auch den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) gemeldet werden. Bei einer Unternehmensgründung sind eine Reihe an Behördengängen notwendig. Die Arbeit kann erst nach der Anmeldung bei den erforderlichen Stellen aufgenommen werden! Interaktionsfragen Was müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie eine Unternehmung gründen wollen? Warum glauben Sie, dass eine Anmeldung bei den genannten Stellen/Behörden notwendig ist? gsvg10q04 Seite 12

13 1 Unternehmensgründung 1.4 Firmierung Die Firma ist der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Handelsgeschäfte betreibt, Unterschriften abgibt, klagen und verklagt werden kann ( 17 HGB). Das Recht an einer Firma ist gesetzlich geschützt. Auch wenn im Sprachgebrauch eine Firma gleichbedeutend mit dem Unternehmen ist, so ist dies nicht korrekt: Die Firma ist nur der Geschäftsname des Kaufmanns und ist daher nicht identisch mit dem Unternehmen! Bei Unternehmen jeglicher Art sind verschiedene Arten der Firma möglich:!" Personenfirma: Eine Personenfirma ergibt sich aus dem Namen des Gesellschafters (oder mehrerer Gesellschaft). Z.B. Huber GmbH, Meier & Schmidt KG, Sonja Kling OHG,...!" Sachfirma: Die Firma kann auch den Zweck des Unternehmens enthalten. Z.B. Kaufbeurer Bus GmbH, Plastikfabrik KG,...!" Phantasiefirma: Eine Firma kann auch aus Phantasienamen gebildet werden. Z.B. Jippie KG, Black&Beautiful GmbH, Sunny AG,...!" Mischformen: Hier kann eine beliebige Kombination von Unternehmenszweck, Name der Gesellschafter oder Phantasienamen verwendet werden. Z.B. Sunny Sonnenbänke AG, Sport Huber GmbH,... Jede Firma muss allerdings einen geeigneten Rechtsformzusatz in ausgeschriebener Form bzw. in einer allgemeinverständlichen Abkürzung enthalten. Interaktionsfragen Wo wird die Firma gesetzlich geregelt? Was ist die Firma? Finden Sie zu jeder Firmenart bekannte Beispiele. gsvg10q04 Seite 13

14 1 Unternehmensgründung 1.5 Grundsätze des Firmenrechts Eine Firma darf nicht unbefugt verwendet werden! Für eine Firma gelten verschiedene gesetzliche Regelungen, insbesondere sind die Grundsätze zur Firma aus dem HGB zu beachten. Firmenwahrheit und -klarheit: Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmensträgers ("des Kaufmanns") geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Die Firma darf keine irreführenden Angaben enthalten (Täuschungsverbot). Firmenausschließlichkeit Eine neue Firma sich von den am Ort bereits bestehenden Firmen deutlich unterscheiden, z.b. durch einen Zusatz. Firmenbeständigkeit Die Firma kann auch dann beibehalten werden, wenn sich der Name des Inhabers ändert, das Unternehmen durch einen neuen Inhaber fortgeführt wird oder ein zusätzlicher Mitinhaber eintritt. Auch kann die Firma nicht ohne das dazugehörige Handelsgeschäft veräußert werden. Firmenöffentlichkeit Die Firma des Kaufmanns muss im Handelsregister eingetragen sein. Auch auf allen Geschäftsbriefen müssen Angaben zur Identifizierung der Firma enthalten sein. Interaktionsfragen Beschreiben Sie die Firmengrundsätze und ihre Bedeutung. Warum bestehen diese Firmengrundsätze? gsvg10q04 Seite 14

15 1 Unternehmensgründung 1.6 Handelsregister Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute des zuständigen Gerichtsbezirkes, das beim Amtsgericht geführt wird. Seine Aufgabe ist es, die Rechtsverhältnisse der eingetragenen Gewerbebetriebe für jedermann offen zulegen. Eintragung Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt grundsätzlich schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift. Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen geführt:!" In der Abteilung A werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften 1 geführt.!" In der Abteilung B werden die Kapitalgesellschaften 2 geführt. Inhalt des Handelsregisters Im Handelsregister werden u.a. eingetragen:!" Firma!" Sitz!" Inhaber!" Unternehmenszweck!" Rechtsverhältnisse, z.b. Vertretungen Im Handelsregister werden nicht nur Unternehmensgründungen, sondern z.b. auch die Errichtung einer Zweigniederlassung, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Liquidationen, etc. eingetragen. Eintragungen, die nicht mehr zutreffen, werden rot unterstrichen und gelten damit als gelöscht. Wirkung Die Eintragung ins Handelsregister hat deklaratorische 3 oder konstitutive 4 Wirkung.!" deklaratorische Wirkung: Auch ohne die Eintragung im Handelsregister besteht die Tatsache vor dem Gesetz, sie wird nur öffentlich bekannt gemacht (z. B. Eintragung der Firma eines Istkaufmanns nach 1 HGB, Erteilung der Prokura).!" konstitutive Wirkung: Die Tatsache wird erst durch die Eintragung rechtswirksam. Zum Beispiel die juristische Person der AG oder der GmbH entsteht erst durch die Eintragung. 1 Bei Personengesellschaften stehen die Gesellschafter im Vordergrund, sowohl bei der Geschäftsführung als auch bei der persönlichen Haftung. Zu den Personengesellschaften gehören die OHG, die KG und die GbR. 2 Kapitalgesellschaften selbst gelten als juristische Person. Die Gesellschafter (z.b. Aktionäre) treten in den Hintergrund und haben nur beschränkten Einfluss auf die Geschäftsführung, aber auch nur beschränkte Haftung. Zu den Kapitalgesellschaften zählen u.a. die AG und die GmbH. 3 = rechtsbezeugende Wirkung 4 = rechtserzeugende Wirkung gsvg10q04 Seite 15

16 1 Unternehmensgründung 1.6 Handelsregister Bedeutung der Eintragung Die Eintragung im Handelsregister hat besondere Bedeutung:!" Ist eine Tatsache nicht im Handelsregister eingetragen und nicht bekannt gegeben worden, kann sie einem Dritten nicht entgegengehalten werden, es sei denn, sie war ihm bekannt ( 15 Abs. 1 HGB).!" Tatsachen, die eingetragen und bekannt gemacht sind, muss ein Dritter (z.b. Geschäftspartner) gegen sich gelten lassen, auch wenn er sie nicht kannte oder kennen musste ( 15 Abs. 2 HGB). Öffentlichkeit des Handelsregisters!" Jeder kann das Handelsregister kostenlos einsehen.!" Jeder kann sich bei Nachweis eines berechtigten Interesses eine Abschrift der Eintragung geben lassen.!" Der Registerauszug besitzt Beweiskraft.!" Das Gericht bestätigt auf Antrag, dass etwas nicht eingetragen ist.!" Alle Eintragungen werden vom Gericht im Bundesanzeiger und mindestens einer weiteren örtlichen Tageszeitung veröffentlicht. Interaktionsfragen Was ist der Unterschied zwischen der deklaratorischen und der konstitutiven Wirkung? Was besagt die 'Öffentlichkeit des Handelsregisters'? Bei welchen Anlässen im Wirtschaftsleben kann ein Handelsregisterauszug hilfreich sein? gsvg10q04 Seite 16

17 1 Unternehmensgründung 1.7 Unternehmensformen Die Wahl der Unternehmensform ist bei der Gründung genau zu prüfen. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform kann die Kapitalbeschaffung, die Unternehmensführung, die Veräußerungsmöglichkeiten, etc. beeinflussen. Generell muss die Entscheidung getroffen werden, ob eine Einzelunternehmung, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gegründet werden soll. Bei der Wahl der Unternehmensform spielen insbesondere folgende Merkmale eine wesentliche Rolle:!" Rechtliche Gestaltung (Zahl der Teilhaber, Eigentumsverhältnisse, Haftung)!" Leitungsbefugnis (Geschäftsführung, Vertretung der Unternehmung nach außen)!" Gewinn- und Verlustbeteiligung!" Finanzierungsmöglichkeiten (Kapitalaufbringung, Kreditbasis)!" Steuerbelastung!" Zwang zur Veröffentlichung von Abschlüssen. Umwandlung: Ist eine ehemals gewählte Rechtsform aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zweckmäßig oder zwingen gesetzliche Vorschriften dazu, kann eine Änderung erforderlich werden. Dieser Vorgang wird als Umwandlung bezeichnet. Interaktionsfragen Welche Faktoren beeinflussen die Wahl der Unternehmensform? Welche Unternehmensformen gibt es? gsvg10q04 Seite 17

18 1 Unternehmensgründung 1.8 Prokura Inhalt der Handelsregistereintragung sind u. a. die Vertretungsbefugnisse, bzw. die Vollmachten. Die weitest gehende Form der Vollmachten ist die Prokura ( 49 HGB), die einen Mitarbeiter zur Ausführung sämtlicher gerichtlicher oder außergerichtliche Rechtsgeschäfte berechtigt. Ein Prokurist zeigt seine Prokura nach außen, indem die Unterschrift im Schriftverkehr den Zusatz "pp" oder "ppa" (per procura) erhält. Einige Geschäfte sind jedoch auch einem Prokuristen nicht gestattet, z.b.:!" der Verkauf des Unternehmens!" die Konkursanmeldung!" die Erteilung von Prokura!" die Eintragungen oder Änderungen im Handelsregister!" die Aufnahme neuer Gesellschafter Geltungsbereich: Die Prokura kann im Innenverhältnis, d. h. zwischen Inhaber und Prokurist, zusätzlich beschränkt werden (z. B. kann vereinbart werden, dass der Prokurist keine Geschäfte über tätigen darf). Im Außenverhältnis, d. h. Dritten gegenüber, gelten solche Beschränkungen jedoch nicht, nicht einmal dann, wenn die Beschränkung dem Geschäftspartner bekannt war. Allerdings macht sich der Prokurist gegenüber dem Geschäftsinhaber bei Zuwiderhandlung schadenersatzpflichtig. Das vom Prokuristen abgeschlossene Rechtsgeschäft bleibt aber für den Unternehmer bindend. Arten der Prokura: Einzelprokura: Bei der Einzelprokura ist der Prokurist ermächtigt, den Inhaber alleine zu vertreten. Gesamtprokura: Die Gesamtprokura, auch Kollektivprokura genannt, ermächtigt mehrere Personen gemeinsam, so dass diese ihre Handlungen absprechen und Entscheidungen nur gemeinsam treffen und unterschreiben können. Filialprokura: Gliedert sich ein Unternehmen in mehrere Niederlassungen mit unterschiedlichen Betrieben oder Filialen, so kann die Prokura auf eine Niederlassung beschränkt werden. Hier wiederum ist eine Einzel- oder Gesamtprokura möglich. Die Prokura kann nur der Inhaber eines Handelsgeschäfts oder sein gesetzlicher Vertreter persönlich erteilen, und zwar mittels ausdrücklicher Erklärung (schriftlich oder mündlich). Die Prokura beginnt mit dem Augenblick der Erteilung und muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist nur deklaratorisch, d.h. rechtsbezeugend. Interaktionsfragen In welchem Paragraph wird die Prokura geregelt? Was ist einem Prokuristen nicht gestattet? Welche Vorteile können sich einem Unternehmer durch die Prokuraerteilung bieten? gsvg10q04 Seite 18

19 1 Unternehmensgründung 1.9 Vollmachten Während die Prokura auch branchenfremde Rechtsgeschäfte einbezieht, beschränkt sich die Handlungsvollmacht auf die im Betrieb eines konkreten Unternehmens alltäglichen Rechtshandlungen ( 54 HGB). So darf der nicht speziell dazu Bevollmächtigte im Gegensatz zum Prokuristen z. B. keine Wechselverbindlichkeiten eingehen, Darlehen aufnehmen, Prozesse führen oder Vollmachten auf andere übertragen. Folgende Handlungsvollmachten können erteilt werden:!" Einzelvollmacht (Spezialvollmacht): Sie ermächtigt zu der einmaligen Vornahme einzelner Rechtsgeschäfte (z. B. Einzug einer Forderung, Tätigen einer Großinvestition, Aufnahme eines Darlehens).!" Artvollmacht: Sie befugt, bestimmte, immer wiederkehrende Arten von Geschäften ständig vorzunehmen. Artvollmacht besitzen z. B. Verkäufer, Buchhalter, Lagerverwalter. Sie sind berechtigt, Rechtsgeschäfte gleichen Inhalts im Namen des Kaufmanns rechtswirksam abzuschließen.!" allgemeine Handlungsvollmacht (Generalvollmacht): Sie ermächtigt zur Ausführung sämtlicher Geschäfte und Rechtshandlungen im üblichen Umfang, die in dem Handelsgewerbe der Branche gewöhnlich vorkommen. Geschäfte von außergewöhnlichem Umfang sowie artfremde Rechtshandlungen sind ausgeschlossen. Eine solche "Gesamtvollmacht" haben normalerweise Betriebs-, Abteilungs- und Filialleiter und Geschäftsführer. Erteilung: Vollmachten können formlos (auch stillschweigend) von Kaufleuten nach HGB, von Prokuristen aber auch besonders dazu ermächtigten, sonstigen Mitarbeitern (Vorstand einer AG, Geschäftsführer einer GmbH) erteilt werden. Personen mit Gesamtvollmacht können dann Artvollmachten, diese ihrerseits Einzelvollmachten vergeben. Interaktionsfragen Welche Vollmachten können erteilt werden? Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt sein? Kann die Generalvollmacht Befugnisse einschließen, die der Prokurist nicht hat? gsvg10q04 Seite 19

20 2 Unternehmensform: Einzelunternehmung und Personengesellschaften gsvg10q04 Seite 20

21 2 Unternehmensform: Einzelunternehmung und Personengesellschaften 2.0 Zusammenfassung Bei der Wahl der Unternehmensform müssen viele Faktoren beachtet werden. Am Beispiel der Einzelund Personengesellschaften wollen wir die zwei wichtigsten näher betrachten:!"... die Anzahl der zur Gründung erforderlichen Gesellschafter!"... die Beteiligung an Gewinn und Verlust Eine Einzelunternehmung besteht wie der Name schon sagt nur aus einer Person, nämlich dem Unternehmer selbst. Zur Gründung einer Personengesellschaft, also einer OHG, KG oder GbR hingegen müssen sich mindestens zwei Unternehmer zusammentun. Ein Einzelunternehmer braucht sich über seine Beteiligung an den Unternehmensgewinnen keine Gedanken zu machen. Problematisch wird es erst, wenn sich mehr als ein Gesellschafter an der Firma beteiligt. Grundsätzlich gilt, dass sich die Gesellschafter selbst über die Höhe der Gewinnbeteiligung einigen können. In der Regel wird sich der Betrag an der Höhe des eingebrachten Kapitals bzw. an der erbrachten Leistung orientieren. Es kann natürlich vorkommen, dass das Unternehmen nicht die erwünschten Gewinne abwirft, sondern Verluste einfährt. Die Frage lautet nun: was passiert, wenn die Firma ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft tragen kann? Die Haftung ergibt sich unmittelbar aus der Unternehmensform:!"Der Einzelunternehmer haftet für die Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern darüber hinaus mit seinem gesamten Privatvermögen.!"Bei der OHG, der offenen Handelsgesellschaft ist die Haftung ähnlich geregelt: die Gesellschafter haften unbeschränkt, also auch mit dem Privatvermögen. Dies gilt für alle Schulden des Unternehmens, auch wenn sie gar nicht vom betroffenen Gesellschafter selbst verursacht wurden.!"bei einer KG, der Kommanditgesellschaft, gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: den Komplementär, der wie der OHG-Gesellschafter haftet, und den Kommanditisten, der nur in Höhe seiner Einlage haftet. gsvg10q04 Seite 21

22 2 Unternehmensform: Einzelunternehmung und Personengesellschaften 2.1 Einzelunternehmung Eine Einzelunternehmung wird von nur einer Person gegründet. Der Einzelunternehmen hat somit die alleinige Leitungsbefugnis, aber auch die alleinige Haftung. Über die Höhe des aufzubringenden Eigenkapitals gibt es keine gesetzliche Vorschriften (Grundsatz der Gewerbefreiheit). Geschäftsführung (Innenverhältnis): Die Leitung im Innenverhältnis unterliegt alleine dem Inhaber, so ergeben sich i. d. R. schnelle Entscheidungsmöglichkeiten, hohe Beweglichkeit in der Reaktion sowie eine klare, eindeutige Führung. Bei Entscheidungen muss nur dann abgestimmt werden, wenn den Arbeitnehmern gesetzliche Mitbestimmungsrechte zustehen. Vertretung (Außenverhältnis): Im Außenverhältnis besitzt der Einzelunternehmer ebenfalls alleinige Vertretungsbefugnis der Gesellschaft gegenüber Dritten. Er schließt alle das Geschäft betreffenden Rechtsgeschäfte ab, solange er seinen Mitarbeitern keine Vollmachten erteilt. Haftung: Unter Haftung versteht man das Einstehen für Verpflichtungen, die durch gesetzliche Vorschriften oder einen Vertrag entstanden sind. Der Einzelunternehmer muss für die Verbindlichkeiten alleine und unbegrenzt haften, d. h. sowohl mit seinem Geschäfts- wie auch mit seinem Privatvermögen. Gewinnverteilung: Dem Einzelunternehmer fällt - quasi als Risikoausgleich - der gesamte erwirtschaftete Gewinn zu. Auf diese Weise herrscht ein großes Eigeninteresse des Inhabers am Erfolg der Arbeit. Tritt jedoch eine Verlustsituation ein, muss er diesen gleichfalls selbstständig tragen. Interaktionsfragen Welche Rechte und Pflichten hat der Einzelunternehmer? Warum sind die Finanzierungsmöglichkeiten einer Einzelunternehmung relativ begrenzt? gsvg10q04 Seite 22

23 2 Unternehmensform: Einzelunternehmung und Personengesellschaften 2.2 Stille Gesellschaft Die stille Gesellschaft ist eine besondere Rechtsform. Der stille Gesellschafter beteiligt sich mit Geldeinlage in beliebiger Höhe (es ist keine Mindesteinlage gesetzlich vorgeschrieben) an einer bestehenden Einzelunternehmung, tritt aber nach außen hin nicht in Erscheinung. Der Vorteil für die Einzelunternehmung besteht darin, dass deren Eigenkapital dadurch erweitert wird. Geschäftsführung/Vertretung: Nur der Einzelunternehmer hat die Leitungsbefugnis, der stille Gesellschafter hat keine Geschäftsführungs- oder Vertretungsbefugnisse. Er hat auch keine Widerspruchsrechte, sondern nur ein Kontrollrecht. Haftung: Der stille Gesellschafter haftet nur in Höhe seiner Einlage. Je nach Vertrag kann die Haftung aber auch ganz ausgeschlossen sein; die Haftung des Einzelunternehmer bleibt weiter unbeschränkt. Gewinnverteilung: Die Gewinnverteilung erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag, meist aber in angemessene Anteilen zu seiner Einlage. Eine Verlustbeteiligung wird für den stillen Gesellschafter meist ausgeschlossen. Auflösung: Die stille Gesellschaft kann aufgelöst werden nach Ablauf der vereinbarten Zeit, durch Liquidation, durch Kündigung des stillen Gesellschafters oder durch Konkurs des Einzelunternehmers. Interaktionsfragen Welche Rechte hat ein stiller Gesellschafter? Welche Vorteile bietet die Rechtsform für den stillen Gesellschafter? Welche Vorteile bietet die stille Gesellschaft für den Inhaber einer Einzelunternehmung? gsvg10q04 Seite 23

24 2 Unternehmensform: Einzelunternehmung und Personengesellschaften 2.3 OHG - Offene Handelsgesellschaft Eine OHG kann durch mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische) gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei, wird aber meist schriftlich abgeschlossen. Geschäftsführung (Innenverhältnis): Bei der OHG sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Gemäß Gesetz können gewöhnliche Geschäfte von jedem alleine vorgenommen werden (Einzelgeschäftsführungsbefugnis) solange kein Widerspruch laut wird. Bei außergewöhnlichen Geschäften besteht Gesamtgeschäfts-führungsrecht. Durch den Gesellschaftsvertrag können jedoch einzelne Gesellschafter von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen werden. Vertretung (Außenverhältnis): Jeder Gesellschafter ist allein und unbeschränkt zur Vertretung berechtigt. Auch hier können wieder Einschränkungen durch den Gesellschaftsvertrag vorgenommen werden. Der Ausschluss von der Vertretung oder Gesamtvertretungsbefugnisse sind jedoch im Handelsregister einzutragen. Haftung: Das Kapital stammt aus dem Privatvermögen der Gesellschafter und wird in Form von Einlagen aufgebracht. Es ist keine gesetzliche Mindesthöhe vorgeschrieben. Alle OHG-Gesellschafter haften!" gesamtschuldnerisch, d.h. solidarisch (ein Gesellschafter haftet für die gesamten Schulden, eine Begrenzung auf die Höhe seiner Einlage ist nicht möglich)!" unbeschränkt (mit Einlage und dem gesamten Privatvermögen)!" unmittelbar (Gläubiger können sich unabhängig vom Verursacher mit ihren Forderungen an jeden einzelnen Gesellschafter wenden) Gewinnverteilung: Falls vertraglich nicht anders vereinbart, gelten die Regelungen des HGB und alle Gesellschafter erhalten bei ausreichender Gewinnerzielung eine 4%ige Verzinsung ihres Kapitalanteils. Der Rest wird nach Köpfen verteilt. Ein Verlust wird nach Köpfen verteilt (oder gemäß Gesellschaftsvertrag). Auflösung/Ausscheidung: Auflösungsgründe sind z.b.!" Ablauf der vereinbarten Zeit!" Liquidation!" Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Gesellschaftsvermögen!" Beschluss der Gesellschafter Gründe, die zum Ausscheiden eines Gesellschafters führen sind z.b. Tod eines Gesellschafters, Kündigung eines Gesellschafters Eine OHG ( 105 ff HGB) ist eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt und deren Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch haften. Interaktionsfragen Was bedeutet eine unbeschränkte, unmittelbare und solidarische Haftung? Wie wird der Gewinn einer OHG verteilt? Man sagt, die OHG hätte eine breitere Kapitalbasis als eine Einzelunternehmung. Woran liegt das? Die Kreditwürdigkeit einer OHG wird in der Regel hoch eingeschätzt. Welches sind die Gründe? gsvg10q04 Seite 24

25 2 Unternehmensform: Einzelunternehmung und Personengesellschaften 2.4 KG - Kommanditgesellschaft Eine KG ist einer OHG sehr ähnlich, nur besitzt eine KG zwei Arten von Gesellschaftern: die Komplementäre (Vollhafter: gleichbedeutend mit den Gesellschaftern der OHG) und die Kommanditisten (Teilhafter), deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist. Geschäftsführung (Innenverhältnis): Nur die Komplementäre haben Geschäftsführungsbefugnis. Für sie gelten die Vorschriften wie über die Gesellschafter der OHG, d.h. jeder ist alleine zur Geschäftsführung berechtigt. Ausnahmen können im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Kommanditisten haben nur bei außergewöhnlichen Geschäften ein Widerspruchsrecht, bei Geschäften im üblichen Rahmen haben Sie nur ein allgemeines Kontrollrecht. So können sie z.b. die Vorlage der Bilanz verlangen und die Geschäftsbücher prüfen. Vertretung (Außenverhältnis): Bei der KG steht nur den Komplementären die Vertretung zu. Die Kommanditisten sind nach 170 HGB zur Vertretung nicht berechtigt. Diese Vorschrift ist zwingend, kann also auch nicht über den Gesellschaftsvertrag geändert werden. Haftung: Für die Höhe der Einlage gibt es weder für den Komplementär noch für den Kommanditisten gesetzliche Mindesthöhen. Der Komplementär haftet wie ein Gesellschafter einer OHG:!" unbeschränkt, also auch mit seinem Privatvermögen!" unmittelbar, Gläubiger können sich an jeden Gesellschafter zur Begleichung ihrer Forderung wenden!" solidarisch, also jeder Komplementär haftet für die gesamten Schulden der KG Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Kapitaleinlage. Gewinnverteilung: Die Gewinnverteilung ist geregelt wie bei der OHG: jeder Gesellschafter (Komplementär und Kommanditist) erhält 4 % Verzinsung auf seine Kapitaleinlage, der Rest wird in angemessenem Verhältnis (im Gesellschaftsvertrag zu regeln) auf die Voll- und Teilhafter verteilt. Die Regelung einer Verlustverteilung ist im Gesellschaftsvertrag festzulegen. Auflösung/Ausscheidung: Die Auflösungsgründe sind mit denen der OHG identisch, also z.b. Ablauf der vereinbarten Zeit, Liquidation, etc. Der Tod des Kommanditisten bewirkt nicht die Auflösung der Gesellschaft. Interaktionsfragen Wie haften Komplementäre, wie Kommanditisten? Wer hat die Geschäftsführungsbefugnis in einer OHG? Bei der KG sind die Möglichkeiten der Finanzierung besser als bei der OHG. Woran liegt das? Welche Gründe sprechen für die Gründung einer KG? gsvg10q04 Seite 25

26 2 Unternehmensform: Einzelunternehmung und Personengesellschaften 2.5 GbR - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Eine GbR ist ein vertraglicher Zusammenschluss von mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische), um ein bestimmtes Vorhaben gemeinsam abzuwickeln. Eine GbR kann nicht im Handelsregister eingetragen werden und ist damit die lockerste Form der Gesellschaften. Die GbR hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie führt keine eigene Firma und wird oft auch als "Gelegenheitsgesellschaft" bezeichnet. Die beteiligten Personen oder Unternehmen verfolgen gemeinsame Interessen, binden sich jedoch nicht auf Dauer. Beispiele: Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe, Bankenkonsortium, etc. Das Kapital stammt aus dem Vermögen der Gesellschafter. Die GbR ermöglicht es, Geschäfte zu tätigen, die die Finanzkraft eines Gesellschafters eventuell übersteigen würde. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Geschäftsführung/Vertretung: Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann gilt die gemeinsame Leitung und Vertretung. Haftung: Es herrscht eine unbeschränkte Haftung der Gesellschafter als Gesamtschuldner. Gewinnverteilung: Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann wird der Gewinn und der Verlust nach Köpfen verteilt. Auflösung: Die GbR löst sich auf, wenn das gemeinsame Ziel erreicht wurde, die vereinbarte Zeit abgelaufen ist oder ein Gesellschafter verstorben ist. Interaktionsfragen Welche Rechte und welche Pflichten entstehen beim Zusammenschluss zu einer GbR? Welche Gründe sprechen für eine derartige Rechtsform? Suchen Sie Beispiele aus der Praxis, wo sich die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts anbietet! gsvg10q04 Seite 26

27 2 Unternehmensform: Einzelunternehmung und Personengesellschaften 2.6 Partnergesellschaft Die Partnergesellschaft ist eine Rechtsform für Angehörige freier Berufe (Ärzte, Anwälte, etc.). Voraussetzung für diese Gesellschaftsform ist, dass mindestens zwei freiberuflich qualifizierte Partner - möglich ist auch eine Kombination unterschiedlicher freier Berufe - sich zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Nach dem Partnergesellschaftsgesetz (PartGG) ist der Abschluss eines Partnerschaftsvertrags erforderlich. Die Gründung einer Partnergesellschaft erfordert zudem die Anmeldung beim Registergericht und den Eintrag in das Partnerschaftsregister. Geschäftsführung: Grundsätzlich gilt, dass alle Partner zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet sind, sofern nicht abweichende Regelungen im Partnerschaftsvertrag festgehalten werden. Haftung: Jeder Partner haftet als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft. Allerdings ist eine Haftungsbeschränkung für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf den die Leistung erbringenden Partner möglich. Auflösung: Eine Fortführung der PartG nach Tod oder Kündigung eines Partners kann vertraglich vorgesehen werden. Bei einer Zweipersonen-Partnerschaft hingegen endet die Partnerschaft mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Interaktionsfragen Welche Berufsgruppen können sich zu einer Partnergesellschaft zusammenschließen? Wo liegt der Unterschied zwischen einer GbR und einer Partnergesellschaft? gsvg10q04 Seite 27

28 2 Unternehmensform: Einzelunternehmung und Personengesellschaften 2.7 Überblick: Personengesellschaften gsvg10q04 Seite 28

29 2 Unternehmensform: Einzelunternehmung und Personengesellschaften 2.8 Publizitäts- und Prüfpflicht Abhängig von ihrer Größe sind auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss von unabhängigen Prüfern überprüfen zu lassen (Prüfungspflicht) und ihn offenzulegen (Publizitätspflicht). Verpflichtung Prüfung Zur Prüfung und Offenlegung sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach dem "Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen" (PublG) verpflichtet, wenn sie mindestens zwei der drei Bedingungen 5 erfüllen. Sie müssen dann einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB aufstellen, der aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Wenn sie ihre Gewinn- und Verlustrechnung und die Gewinnverwendung nicht offen legen wollen, so muss ein Anhang zur Bilanz erstellt werden. Dieser muss die Umsatzerlöse, die Beteiligungen, die Löhne, Gehälter, sozialen Abgaben, die Aufwendungen für die Altersversorgung, die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden und die Zahl der Beschäftigten enthalten. Ein unabhängiger Abschlussprüfer prüft den Jahresabschluss und die Buchführung und kontrolliert, ob die gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Er erstellt einen Prüfbericht und, wenn er nicht einzuwenden hat, macht er einen Bestätigungsvermerk. Offenlegung Der Jahresbericht, der Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk und eventuell der Anhang müssen beim zuständigen Handelsregister eingereicht werden (Handelsregisterpublizität). Unmittelbar nach der Einreichung im Handelsregister ist im Bundesanzeiger bekanntzugeben, bei welchem Handelsregister und unter welchem Namen die Unterlagen eingereicht wurden (Bundesanzeigerpublizität). Interaktionsfragen Wann sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften zur Prüfung und Offenlegung verpflichtet? Wo findet die Offenlegung statt? Was ist Ihrer Meinung nach der Grund für diese Pflichten? 5 Mindestens zwei der drei Bedingungen müssen an drei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllt sein: Bilanzsumme: über 65 Mio., Umsatzerlöse: über 130 Mio., Arbeitnehmer: mehr als 5000 gsvg10q04 Seite 29

30 3 Unternehmensform: Kapitalgesellschaften gsvg10q04 Seite 30

31 3 Unternehmensform: Kapitalgesellschaften 3.0 Zusammenfassung Neben den Personengesellschaften gibt es die Kapitalgesellschaften in Form der AG und der GmbH. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich juristische Personen, das bedeutet, sie handeln in eigenem Namen. Sie können klagen und verklagt werden. Eine Aktiengesellschaft, benötigt mindestens eine Person zur Gründung, kann aber letztlich unendlich viele Gesellschafter, Aktionäre genannt, besitzen. Diese beteiligen sich mit ihrem Kapital und erhalten dafür Anteile - Aktien - des Unternehmens. Die AG wird von drei Organen geführt, vertreten und überwacht.!"hauptversammlung # beschließendes Organ!"Aufsichtsrat # überwachendes Organ!"Vorstand # führendes Organ Die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft gehen ein eingeschränktes finanzielles Risiko ein. Schlimmsten falls verlieren Sie den Betrag, den sie in Form von Aktien in das Unternehmen investiert haben. Das gilt auch für die zweite Form einer Kapitalgesellschaft, die GmbH. Die Bezeichnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutet bereits auf deren wichtigstes Merkmal hin. Um eine GmbH zu gründen, muss lediglich ein geringes Mindestkapital in Höhe von ,-- aufgebracht werden. Wegen des beschränkten Haftungsrisikos für die Gesellschafter ist die GmbH die am häufigsten anzutreffende Form einer Kapitalgesellschaft. Wie die AG hat auch die GmbH Organe:!"die Gesellschafterversammlung, also die Gesamtheit der Gesellschafter...!"und die Geschäftsführung, wobei es sich dabei nicht zwingend um Gesellschafter handeln muss. gsvg10q04 Seite 31

32 3 Unternehmensform: Kapitalgesellschaften 3.1 AG - Aktiengesellschaft Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter (= Aktionäre) beteiligen sich mit ihrem Kapital, für das sie Aktien erhalten, an dem Unternehmen. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. Gründung: Der Gründungsvorgang einer AG, bei dem u.a. die Satzung entsteht, ist im Aktiengesetz (AktG) geregelt:!" zur Gründung ist mindestens 1 Person notwendig!" das gesetzlich vorgeschriebene Grundkapital muss ,-- betragen!" jeder Unternehmensanteil (= Aktie) hat einen Mindestnennwert von 1,--. Das Stückaktiengesetz (StückAG von 1998) lässt neben den Nennbetragsaktien nun auch nennbetragslose Aktien (Stückaktien) zu. Der Aktionär: Der Aktionär ist durch den Besitz der Unternehmensanteile (Aktien) Miteigentümer der AG. Dadurch stehen ihm bestimmte Rechte zu:!"... das Recht auf einen anteiligen Jahresgewinn (Dividende)!"... das Stimmrecht auf der jährlichen Hauptversammlung!"... das Bezugsrecht von jungen Aktien Weitere Informationen zu den Aktienarten: Einteilung nach dem Anteil am Grundkapital:!" Nennaktien besitzen einen festen Nennwert (mind. 1,--).!" Stückaktien repräsentieren einen bestimmten Anteil am Grundkapital Einteilung nach Rechten:!" Stammaktien ist die gängige Art der Aktien, für die die gesetzlichen Aktionärsrechte zutreffen: Dividendenrecht, Stimmrecht auf der HV und Bezugsrecht von jungen Aktien!" Vorzugsaktien besitzen meist kein Stimmrecht. Der Vorzug besteht darin, dass sie eine Dividendengarantie beinhalten und zu einer höheren Dividendenzahlung berechtigen, wenn in vergangenen Jahren keine Dividende gezahlt wurde. Einteilung nach der Übertragbarkeit:!" Inhaberaktien sind die häufigste Form der Aktien. Die Aktien lautet auf den Inhaber Aktie (nicht auf einen Namen) und kann somit leicht übertragen werden.!" Namensaktien enthalten den Namen des Aktionärs. Der Aktionär wird ebenfalls in das Aktienbuch mit Wohnort und Beruf eingetragen. Eine Übertragung ist erst dann gültig, wenn dies im Aktienbuch vermerkt worden ist.!" Vinkulierte Namensaktien ist die Aktienform, die sich am schwierigsten veräußern und übertragen lässt. Hier ist eine Zustimmung der AG notwendig, um die Aktien veräußern zu können. Eine Vinkulierung von Aktien wird bei Inhabern von größeren Aktienpaketen vorgenommen, um möglichen feindlichen Übernahmen vorzubeugen. Das Aktiengesetz finden Sie im Internet unter Interaktionsfragen Welche Rechte haben Aktionäre? Welche Aktienarten gibt es? Warum haben Aktien nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile? gsvg10q04 Seite 32

33 3 Unternehmensform: Kapitalgesellschaften Organe der Aktiengesellschaft Die Führung, Vertretung und Überwachung in einer Aktiengesellschaft übernehmen die Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Aktiengesetz geregelt. Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist das beschließende Organ.!" Vertretung der Aktionäre 6!" Wahl eines Teils des Aufsichtsrates für vier Jahre!" Beschluss über Verwendung des Bilanzgewinns!" Entlastung des Aufsichtsrates und Vorstands 7!" Wahl des Abschlussprüfers 8!" Entscheidung über Satzungsänderungen (z.b. Erhöhung des Grundkapitals) Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat ist das überwachende Organ.!" setzt sich zusammen aus Arbeitnehmervertretern und Kapitalvertretern (detaillierte Informationen zur Zusammensetzung finden Sie unten)!" Wahl und Kontrolle des Vorstands für fünf Jahre (Wiederwahl ist möglich)!" Prüfung des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns!" Auskunfts-, Einsichts- und Prüfungsrechte Unternehmen bis 2000 Arbeitnehmern:!" Der Aufsichtsrat wird zu 2/3 von der Hauptversammlung und zu 1/3 von den Arbeitnehmern der AG gewählt.!" Die Anzahl der Aufsichtsratmitglieder muss mind. 3 betragen, eine durch die Satzung festgelegte Anzahl muss durch 3 teilbar sein. Unternehmen mit mehr als 2000 Arbeitnehmern:!" Der Aufsichtsrat wird je zur Hälfte von der Hauptversammlung und den Arbeitnehmern gewählt.!" Die Anzahl der Aufsichtsratmitglieder ist von der Zahl der Arbeitnehmer abhängig und kann zwischen 12 und 20 Mitgliedern liegen. 6 Die Hauptversammlung findet einmal jährlich statt und wird vom Vorstand einberufen. Jeder Aktionär hat eine Stimme je Aktie. Sollte der Aktionär nicht anwesend sein, kann er sein Kreditinstitut beauftragen, für ihn abzustimmen. 7 Die Aktionäre segnen die getätigten Rechtsgeschäfte des Vorstandes und des Aufsichtsrates ab, so dass sie dafür nicht mehr haftbar gemacht werden können. 8 Im Rahmen der Publizitätspflicht muss ein unabhängiger Prüfer bestellt werden, der den Jahresabschluss prüft und bestätigt. gsvg10q04 Seite 33

34 3 Unternehmensform: Kapitalgesellschaften Organe der Aktiengesellschaft Vorstand Der Vorstand ist das leitende Organ.!" Geschäftsführung und Vertretung!" jährliche Einberufung der Hauptversammlung!" Vorlage des Jahresabschlusses und Vorschlag für die Gewinnverteilung!" Erfüllung der Publizitätspflicht Interaktionsfragen Welche Funktionen haben die drei Organe einer AG? Kann ein Aktionär trotz Abwesenheit auf der Hauptversammlung von seinem Stimmrecht Gebrauch machen? Suchen Sie in den Wirtschaftszeitungen nach Einladungen zu Hauptversammlungen. Welche stehen in nächster Zeit an? gsvg10q04 Seite 34

35 3 Unternehmensform: Kapitalgesellschaften Gewinn- und Verlustbeteiligung bei der AG Verteilung des Jahresüberschusses bei einer AG Verlustvortrag ausgleichen: Der Jahresüberschuss wird zunächst zum Ausgleich eines eventuellen Verlustvortrages aus dem Vorjahr verwendet. Dieser muss zwingend zuerst abgedeckt werden. Einstellung in die Gewinnrücklage: In die Gewinnrücklage sind solange mindestens 5 % des Jahresüberschusses einzustellen, bis die Summe aus gesetzlicher Rücklage und Kapitalrücklage 10 % des gezeichneten Kapitals (Grundkapitals) erreicht. Die Satzung kann einen höheren Teil des Grundkapitals bestimmen, der dann als Gewinnrücklage/satzungsmäßige Rücklage auszuweisen ist. Einstellung in andere Rücklagen: Stellen der Vorstand und der Aufsichtsrat den Jahresüberschuss fest, dürfen höchstens 50 % des nach dem Abzug eines Verlustvortrags und der Einstellung in die gesetzliche Rücklage verbleibenden Betrags in die andere Rücklage eingestellt werden. Die Satzung kann einen anderen Prozentsatz festlegen. Verwendung des Bilanzgewinnes: Der nach Abzug der genannten Beträge (Einstellung in die gesetzliche Rücklage und anderen Rücklagen) vom Jahresüberschuss verbleibende Rest wird Bilanzgewinn (Reingewinn) genannt. Die Hauptversammlung entscheidet über die Verteilung des Bilanzgewinns. Es sind folgende Entscheidungen der Hauptversammlung möglich:!"einstellung weiterer Beträge in die Gewinnrücklage (andere Rücklage).!"Vorstands-/Aufsichtsrattantiemen: Gewinnbeteiligung der Vorstands-/Aufsichtsratmitglieder!"Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer!"Dividende: Gewinnanteil der Aktionäre!"Gewinnvortrag: verbleibender Gewinn für das nächste Geschäftsjahr Interaktionsfragen Wer entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinnes? Was muss zu allererst mit einem Jahresüberschuss ausgeglichen werden? gsvg10q04 Seite 35

36 3 Unternehmensform: Kapitalgesellschaften 3.2 GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die GmbH ist wie die AG eine juristische Person. Da eine GmbH nur ein geringes Mindest- Stammkapital von ,-- haben muss und die Gesellschafter nicht persönlich, sondern nur in Höhe ihrer Einlage haften, ist die GmbH die häufigst vorkommende Form der Kapitalgesellschaften. Gründung: Zur Gründung einer GmbH ist mindestens eine natürliche oder juristische Person notwendig. Der Gründungsvorgang ist im GmbH-Gesetz festgelegt. Gesellschaftsvertrag: Zur Gründung einer GmbH ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig, der von allen Gesellschaftern unterschrieben sein muss. Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist gemäß dem GmbH- Gesetz:!" Firma und Sitz der Gesellschaft!" Gegenstand des Unternehmens!" Betrag des Stammkapitals (mindestens ,--)!" Betrag, der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (= Stammeinlage, mindestens 100,--). Die Anmeldung ins Handelsregister darf erst erfolgen, wenn auf jede Stammeinlage, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, 25 % eingezahlt sind; insgesamt müssen wenigstens ,-- eingebracht werden. Das GmbH-Gesetz finden Sie im Internet unter Interaktionsfragen Was enthält der Gesellschaftsvertrag einer GmbH? Wie haften die Gesellschafter einer GmbH? Warum ist die GmbH die häufigst vorkommende Unternehmensform bei den Kapitalgesellschaften? gsvg10q04 Seite 36

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