Protokoll der 1. ordentlichen Netzkonferenz im Sommersemester 2014 vom 23. Juni 2014
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- Heidi Dieter
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1 Protokoll der 1. ordentlichen Netzkonferenz im Sommersemester 2014 vom 23. Juni Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit Der Netzkoordinator Jochen Tartler eröffnet die Netzkonferenz um 19:40 Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit der Netzkonferenz fest. Anwesend: Christian Woita (Studentenwerk), Dirk Giesebrecht (Netzwerkadministrator), Torge Szczepanek (Netzwerkadministrator), Uwe Forst (Studentenwerk), Vertrauensstudenten, Netzfunktionsträger des Studentenwerks Bonn. 2 Bestimmung des Protokollführers Sven Zemanek schreibt das Protokoll. 3 Genehmigung des Protokolls der letzten NK Das Protokoll der 1. ordentlichen Netzkonferenz im Wintersemester 2013/14 vom 20. November 2013 wird einstimmig genehmigt. 4 Festlegung der endgültigen Tagesordnung Die in der Einladung vorgeschlagene Tagesordnung wird ohne Änderungen übernommen. 5 Festlegung des Tagungsortes der nächsten Netzkonferenz Vorgeschlagen werden das Ulrich-Haberland-Haus (UHH), die Mensa Nassestraße und das Dietrich- Bonhoeffer-Haus (DBH). Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis: UHH: 22 Stimmen Mensa Nassestraße: 11 Stimmen 1
2 DBH: 8 Stimmen Als Tagungsort der nächsten Netzkonferenz wird somit das UHH bestimmt. 6 Berichte (Dirk, Torge, Woita, Netzkoordinator, Netzfunkis, Gäste) 6.1 Bericht von Torge (Netzwerkadministrator) Mit der neuen Autoabuse-Software werden externe -Benachrichtigungen zu Urheberrechtsverletzungen automatisiert behandelt. Nutzer werden nun automatisiert gesperrt und per darüber benachrichtigt. Die Software kann außerdem externe -Benachrichtigungen zu Vireninfektionen verarbeiten und ebenfalls Benachrichtigungs- s an die betroffenen Nutzer versenden. Vor kurzem wurde eine neue Version des Netadmin-Interface in Betrieb genommen. Es handelt sich primär um eine Technologieumstellung mit sehr wenig neuen Funktionen. Für die Zukunft sind unter anderem die Integration einer Anzeige der vireninfizierten Nutzer und einer Suchfunktion für Logdateien (DHCP und Switches) geplant. Alle bislang per https erreichbaren Webseiten unter *.stw-bonn.de werden ab sofort per Wildcard- Zertifikat vom Studentenwerk geschützt. Zertifikatswarnungen sollten mit diesem neuen Zertifikat nicht mehr auftreten. Die Tunnelserver in den FH-Wohnheimen wurden erneuert und sind nun vollständig redundant. Am läuft das StudNet-Stammzertifikat aus, das auch bei den OpenVPN-Verbindungen verwendet wird. Alle Nutzer mit OpenVPN-Verbindung müssen das Zertifikat auf dem eigenen PC erneuern. Nutzer mit aktiver OpenVPN-Verbindung wurden in den letzten Tagen bereits per informiert. Der DFN-Verein hat die Bandbreiten seiner Dienstleistungskategorien erhöht. Das bedeutet mehr Bandbreite zum selben Preis. Nach dieser Änderung gibt es für das StudNet vorerst keine Bandbreitenprobleme mehr. Die Autoabuse-Software soll in Zukunft um das Intrusion-Detection-System Snort ergänzt werden, um auch innerhalb des StudNet Vireninfektionen erkennen zu können und nicht nur auf externe Benachrichtigungen angewiesen zu sein. Die Konfiguration von Snort wird mit der Netzwerkordnung konform sein, die die Untersuchung auf Vireninfektionen erlaubt. 6.2 Bericht von Dirk (Netzwerkadministrator) Zur Anbindung der Ferdinandstraße berichtet Dirk, dass die geplante Trasse für die Anbindung möglicherweise nicht gebaut werden kann und anders geplant werden muss. Es wurde auch bei größeren ISP angefragt, ob übergangsweise Leitungen angemietet werden könnten. Ein Problem für die aktuell genutzte Richtfunkanbindung ist, dass die Bäume, die zwischen den Funkstationen stehen, immer höher werden. 6.3 Bericht des Netzkoordinators Auf der letzten Seniorenkonferenz wurde beschlossen, das Amt des Netztutors abzuschaffen. Alle Netzfunktionsträger sind nun Netzmentoren und haben die Rechte von bisherigen Netztutoren übertragen bekommen. Die entsprechenden Regelungen in der FTO müssen noch einmal überarbeitet werden. Jochen wird in den nächsten Wochen den Musterrechenschaftsbericht an alle Netzfunktionsträger verschicken. 2
3 Die Frist zur Eintragung der Rechenschaftsberichte im StudAd-Interface ist spätestens der oder 24 Stunden vor der letzten Hausvollversammlung im Semester. Jochen betont, dass es sehr wichtig ist, im StudAd eine gültige und genutzte -Adresse hinterlegt zu haben, damit Einladungen zu Konferenzen und weiteren wichtigen Terminen zugestellt werden können. Auf den kommenden Hausvollversammlungen soll darauf hingewiesen werden, dass Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden sind. Es wird in diesem Zusammenhang angeregt, die Feldbeschreibungen in der Unterlassungserklärung zu präzisieren, um Rückläufer wegen falsch ausgefüllter Formulare zu vermeiden. Jorg Stephan (Vertrauensstudent) erklärt, dass es möglich ist, in der Haussatzung weiterhin das Amt des Netztutors festzulegen. Auf Nachfrage wird erklärt, dass das flächendeckende Anbieten von WLAN in den Wohnheimen wegen technischer Probleme impraktikabel und deshalb nicht geplant sei. Jochen erklärt, dass Funktionsträger, die bereits für 5 Amtszeiten ein Amt innehatten, sich jede weitere Amtszeit von den Vertrauensstudenten genehmigen lassen müssen. Wer das noch nicht gemacht hat, sollte umgehend eine an die Vertrauensstudenten schreiben. Es wird gefragt, ob im Wohnheim WLAN-Router gewerblich zum Kauf angeboten werden dürfen. Antwort von Herrn Forst (Studentenwerk): Das sei vom Mietvertrag nicht gedeckt. 7 Schriftliche Anträge Antrag der Vertrauensstudenten: Sperrung der internen Wohnheimseiten des Studentenwerks für externe IP-Adressen. Die Netzkonferenz wolle beschließen: I. Die Netzkonferenz stellt fest: Auf den Internetseiten der Wohnheime, die auf den Servern des Studentenwerk liegen, werden derzeit -entgegen der Haus-/Barordnung des Studentenwerks- Veranstaltungen angekündigt. Zudem wurden in der Vergangenheit Getränkepreise veröffentlicht. II. Die Netzkonferenz beschließt, alle Internetseiten von Wohnheimen, die auf den Servern des Studentenwerk liegen, werden für IPs die nicht aus dem IP-Bereich der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Universität Bonn oder des Studentenwerks Bonn kommen, gesperrt. Bonn, den 8. April im Original gezeichnet- Dennis Hennecken für die Vertrauensstudenten Begründung Die Regelungen der Haus-/Barordnung dienen der Sicherheit der Bewohner der Studentenwohnheime. Durch die Möglichkeit über ein Massenmedium Veranstaltungen zu veröffentlichen, gelangt ein großer und nicht zu übersehender Teil der Öffentlichkeit an Teilnahmemöglichkeiten. Eine so erfolgte Information eines breiten Öffentlichkeitsspektrums ist nicht mehr einzudämmen. Dies führt zu massiven Problemen für die Sicherheit der Bewohner, aber auch für die Betreiber der Bar, die mit einer großen Zahl an Unbekannten rechnen muss und diese nur schwer in Regress nehmen kann, wenn es zum Schadfall kommt. Weiterhin besteht ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen, sowie gewerbeaufsichtsrechtliche Regelungen. Durch das Ankündigen von Veranstaltungen beteiligen sich die jeweiligen 3
4 Wohnheime am wirtschaftlichen Markt. Das Studentenwerk ist aber eine Anstalt des Öffentlichen Rechts. Die Bewohner sind damit Nutzer dieser Anstalt. Das Studentenwerk darf seinen Nutzern allerdings nicht die gewerbliche Nutzung ihres Eigentums erlauben, da hierfür eine Gewerbe anzumelden ist und das Studentenwerk sobald es die Möglichkeit einmal eröffnet- auch externen die Möglichkeit geben müsste seine Räume (in den Studentenwohnheimen!) zu benutzen. Zudem wäre dann der Veranstalter (z.b. die Barmentoren) als Gewerbetreibender einzustufen. Dies bedeutet, dass auf sie alle Regelungen für Gewerbe anzuwenden sind (GEMA, VG-Ton, VG-Wort, Saalmiete, Hygienevorschriften, etc. pp.). Dies ist nicht durch das Studentenwerk zu leisten und auch nicht im Sinne der Studentischen Selbstverwaltung, da es zu einer Haftung der Bewohner führt. Durch die Sperrung der IP-Adressen wird erreicht, dass nur Bewohner des Studentenwerks Zugriff auf die Wohnheimseiten haben. Damit verringert sich die Kenntnisnahmemöglichkeit und somit auch das Sicherheitsrisiko erheblich. Für den Fall, dass ein Bewohner wichtige Informationen auf der Wohnheimseite von zu Hause abrufen muss, kann es sich über den VPN-Client des Uni Bonn einwählen und mit der dort erteilten Uni-IP ebenfalls auf die Seiten zugreifen. Da die Seiten nur für Interne (Bewohner der Studentenwohnheime) zugänglich sind, wäre eine aus Versehen erfolgte Veröffentlichung von Getränkepreisen ebenfalls unschädlich. Es besteht kein aktiver Wettbewerb zu externen Unternehmen, da nur der kleine Teil der Wohnheimbewohner angesprochen wird. Diskussion Es wird zunächst erklärt, dass diese Regelung eigentlich gar nicht verhandelbar sei. Durch die öffentliche Ankündigung von Terminen auf den entsprechenden Internetseiten wurden in der Vergangenheit oft Dritte angelockt, die für Probleme gesorgt haben. Durch die Veröffentlichung von Barpreisen etc. traten die Wohnheimsbars in Konkurrenz zu Gewerbetreibenden, was ebenfalls für Probleme sorgt. Durch die Begrenzung des Zugriffs auf die entsprechenden IP-Bereiche sollen diese beiden Probleme bekämpft werden. Es wird angemerkt, dass mit der Sperrung den Wohnungssuchenden eine Informationsquelle genommen würde. Die Community-Bewerbung könnte allerdings theoretisch auch vom Studentenwerk direkt übernommen werden. Es wird angeregt, alternative, weniger restriktive Lösungen in Erwägung zu ziehen. Bei diesen gebe es allerdings in der Regel Probleme mit Verantwortlichkeiten und der Kontinuität beim Wechsel von Funktionsträgern. Es wird klargestellt, dass sich der Antrag ausschließlich auf die privaten Wohnheimswebseiten bezieht. Die Sperrung der Wohnheimsseiten werde die Probleme nicht allein beseitigen, sondern soll eine mehrerer Maßnahmen sein. Als Alternative wird vorgeschlagen, dass Wohnheimsseiten, die gegen die Regeln verstoßen, vom Netz genommen werden. Auf Nachfrage wird erklärt, dass die rechtliche Verantwortlichkeit für die Inhalte der Wohnheimsseiten bei der Person liegt, die die Inhalte einstellt. Abstimmung über den Antrag: 29 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, Damit ist der Antrag angenommen. 4
5 Der Beschluss wird in den nächsten Tagen umgesetzt. 8 Sonstige Anträge Es gibt keine sonstigen Anträge. 9 Verschiedenes Herrn Woita wird für seine jahrelange Arbeit gedankt. Blumen werden überreicht. 10 Verabschiedung Die Konferenz endet um 21:11 Uhr. Anschließend wird gegrillt. 5
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