Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz

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1 Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner Grubmühlerfeldstraße Gauting Telefon Telefax Internet Gesellschafter: Dipl.-Ing.(FH) Rüdiger Greiner Dipl.-Ing. Dominik Prislin Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Messstelle nach 26 BImSchG auf dem Gebiet des Lärmschutzes Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v. (DEGA) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Bebauungsplan Nr. 49 in Stockdorf Gemeinde Gauting Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern für Schallimmissionsschutz Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen Gewerbe- und Verkehrsgeräusche) Bericht Nr / 4 vom Auftraggeber: Gemeinde Gauting Bahnhofstraße Gauting Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Dipl.-Ing. Dominik Prislin Datum: Berichtsumfang: Insgesamt 31 Seiten: 19 Seiten Textteil 5 Seiten Anhang A 7 Seiten Anhang B

2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 3 3. Anforderungen an den Schallschutz Gewerbegeräusche Verkehrsgeräusche 6 4. Schallemissionen Allgemeines Autohaus Schütt & Schaupp Edeka Lebensmittel- und Getränkemarkt, Apotheke Kfz-Werkstatt Müller Verkehrsgeräusche Schallimmissionen Durchführung der Berechnungen Berechnungsergebnisse und Beurteilung Gewerbegeräusche Berechnungsergebnisse und Beurteilung Verkehrsgeräusche Schallschutzmaßnahmen Gewerbegeräusche Verkehrsgeräusche Textvorschlag für die Satzung des Bebauungsplanes Zusammenfassung 18 Anhang A: Anhang B: Abbildungen Berechnungsergebnisse und Eingabedateien (Auszug) - 2 -

3 1. Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Gauting plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 in Stockdorf. Innerhalb des Untersuchungsgebietes ist die schalltechnische Verträglichkeit zwischen den gewerblichen Nutzungen (u.a. Autohaus Schütt, Edeka Lebensmittel- und Getränkemarkt, Apotheke) und der Wohnbebauung nachzuweisen. Gegebenenfalls sind Schallschutzmaßnahmen auszuarbeiten, sodass die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Aufgrund der Verkehrsgeräuschbelastung durch die Gautinger Straße (St 2063) sind die innerhalb des Plangebietes erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen auszuarbeiten. Aufgabe der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung im Einzelnen ist - die Ermittlung der Geräuschemissionen der Gewerbebetriebe sowie der Gautinger Straße während der Tages- und Nachtzeit, - die Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel) während der Tages- und Nachtzeit an der bestehenden und geplanten Bebauung getrennt nach Verkehrs- und Gewerbegeräuschen, - der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den einschlägigen Immissionsrichtwerten der TA Lärm bzw. den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005, - die Ausarbeitung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen gegen die Verkehrs- und Gewerbegeräusche, - die Formulierung eines Textvorschlages für die Satzung des Bebauungsplanes zum Thema Immissionsschutz, - die Darstellung der Untersuchungsergebnisse in einem ausführlichen Bericht. Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit allen Planungsbeteiligten. 2. Grundlagen Diesem Bericht liegen zugrunde: [1] Planunterlagen: Bebauungsplan Nr. 49/Stockdorf, Fassung vom Dezember 2011 Bebauungsplan Nr. 49-1/Stockdorf Auszug aus dem Katasterkartenwerk im Maßstab 1:2000 vom Eingabeplanung für die Parkplatzerweiterung auf Fl.Nr vom (Architekturbüro Schuster, Gersthofen) Eingabeplanung für die Errichtung eines Getränkemarktes und einer Apotheke vom (Architekturbüro Schuster, Gersthofen) [2] Ortsbesichtigung im Januar 2011 in Stockdorf [3] Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes Starnberg zum Einzelhandelsgroßmarkt (EDEKA) vom (Aktenzeichen 40-B ) [4] Schalltechnische Untersuchung Bericht Nr vom (geändert am ) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr [5] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987; bzw. DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 [6] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom , Nr. II B /87 "Vollzug des Baugesetzbuches und des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau - Einführung der DIN 18005; Teil 1" - 3 -

4 [7] DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Oktober 1999 [8] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom , Nr. 7/ /4, "Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes" [9] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 [10] "Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen". Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Hessische Landesanstalt für Umwelt, G.-Nr.: 3.5.3/325 vom mit Aktualisierung im Jahr 2005 [11] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen. Bayerisches Landesamt für Umwelt; 6. überarbeitete Auflage; August 2007 [12] VDI-Richtlinie 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten; August 1976 [13] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90: Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 [14] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2. November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 [15] VDI-Richtlinie 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 [16] Verkehrszahlen der Gautinger Straße (St 2063) gemäß Verkehrsuntersuchung INGEVOST (Hr. Fahnberg) zum Bebauungsplan Nr im Jahre 2007 sowie gemäß Verkehrsmengen- Atlas Bayern 2005 (Lkw-Anteile) [17] Telefonische Besprechung mit dem Landratsamt Starnberg (Fr. Nagel) über die Vorgehensweise bei der schalltechnischen Untersuchung vom [18] Gaststättenrechtliche Genehmigung vom für die Gaststätte auf Fl.Nr. 1662/4 (Gautinger Str. 20) mit Auflagen zum Immissionsschutz [19] Genehmigungsbescheid vom für die Kfz-Werkstatt Müller auf Fl.Nr (Gautinger Str. 15 ½) mit Auflagen zum Immissionsschutz, [20] Betriebsbesichtigung und -befragung der Kfz-Werkstatt Müller auf Fl.Nr (Gautinger Str. 15 ½) am [21] Stellungnahme des Immissionsschutzes vom (Fr. Nagel, Landratsamt Starnberg) zum Autohaus Schütt & Schaupp bezüglich des bestehenden bzw. genehmigten Betriebs der Kfz-Werkstatt (Ortseinsicht mit Betriebsbefragung) [22] Angaben der Filialleiterin des Edeka-Einzelhandelsgroßmarktes (Fr. Grünfelder) zum Betriebsablauf eines Getränkemarktes vom [23] Angaben der Fa. Edeka (Hr. Köster, Expansionsbüro Trostberg) zum Betrieb der Apotheke (Kundenaufkommen, Warenanlieferung, haustechnische Anlagen) vom [24] Angaben zu Kopplungseffekten und Anteilen des motorisierten Individualverkehrs gemäß Verkehrsuntersuchung INGEVOST (Hr. Fahnberg) zum Bebauungsplan Nr im Jahre

5 3. Anforderungen an den Schallschutz 3.1 Gewerbegeräusche Die Beurteilung von gewerblichen Anlagen nach BImSchG ist nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vorzunehmen. Sie enthält u.a. folgende Immissionsrichtwerte abhängig von der Gebietsnutzung: WA-Gebiete, Kleinsiedlungsgebiete tagsüber 55 db(a) nachts 40 db(a) MI/MD/MK-Gebiete tagsüber 60 db(a) nachts 45 db(a) Einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a), nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten ("Maximalpegelkriterium"). Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiträume: tags nachts Uhr Uhr Unter Umständen kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Für folgende Zeiten ist ein Ruhezeitenzuschlag in Höhe von 6 db(a) anzusetzen: an Werktagen: Uhr Uhr an Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr Für Immissionsorte in MI/MD/MK-Gebieten sowie Gewerbe- und Industriegebieten ist dieser Zuschlag nicht zu berücksichtigen. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Summe aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräuschimmissionen gewerblicher Schallquellen. Geräuschimmissionen anderer Arten von Schallquellen (z.b. Verkehrsgeräusche, Sport- und Freizeitgeräusche) sind getrennt zu beurteilen. Die TA Lärm enthält weiterhin u. a. folgende besondere Regelungen und Hinweise: Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten (an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden) auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: tagsüber 70 db(a) nachts 55 db(a) Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db(a), nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten

6 Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, Wohn- und Mischgebieten durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 zu berechnen. Gemengelagen Wenn gewerblich genutzte Gebiete und Wohngebiete aneinandergrenzen, können die Immissionsrichtwerte für die Wohngebiete auf einen Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. 3.2 Verkehrsgeräusche Die DIN enthält in Bezug auf Verkehrsgeräusche schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die schalltechnischen Orientierungswerte betragen: - für Allgemeine Wohngebiete (WA) tagsüber 55 db(a) nachts 45 db(a) - für Misch- und Dorfgebiete (MI/MD) tagsüber 60 db(a) nachts 50 db(a) Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts von Uhr zugrunde zu legen. Die DIN enthält folgende Anmerkung: "Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich." Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten

7 Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. 16. BImSchV Die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) gilt für den Neubau sowie die wesentliche Änderung von Straßen- bzw. Schienenverkehrswegen. Für den vorliegenden Fall des Neubaus von schutzbedürftigen Wohngebäuden an einer bestehenden Straße gilt die 16. BImSchV nicht. Die beim Neubau von Straßen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind jedoch eine gewichtiges Indiz dafür, wann mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Verkehrsgeräusche zu rechnen ist. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV betragen: - in reinen und allgemeinen Wohngebieten tagsüber 59 db(a) und Kleinsiedlungsgebieten nachts 49 db(a) - in Kern-, Dorf- und Mischgebieten tagsüber 64 db(a) nachts 54 db(a) 4. Schallemissionen 4.1 Allgemeines Im Bereich des Untersuchungsgebietes bestehen folgende gewerbliche Nutzungen (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2): - Autohaus Schütt & Schaupp auf Fl.Nr. 1625/3 (Gautinger Str. 25) - Einzelhandelsgroßmarkt (Edeka) auf Fl.Nr. 1625/2 (Gautinger Str. 23) - Gaststätte Casa delle Aie auf Fl.Nr. 1662/4 (Gautinger Str. 20) - Kfz-Werkstatt M. Müller auf Fl.Nr (Gautinger Str. 15 ½) In den derzeit noch ungenutzten Verkaufsräumen des Edeka-Marktes (südlicher Gebäudeteil) ist die Errichtung eines Getränkemarktes und einer Apotheke geplant. Des Weiteren ist die Erweiterung des Parkplatzes des Edeka-Marktes um 28 Stellplätze auf der Fl.Nr geplant. Für beide Vorhaben liegen entsprechende Bauanträge vor. Die Schallemissionen der genannten gewerblichen Nutzungen sind nachfolgend unter den Punkten 4.2 bis 4.4 detailliert beschrieben. Auf eine detaillierte Ermittlung der Emissionen der Gaststätte kann im vorliegenden Fall aufgrund der bestehenden Auflagen zum Immissionsschutz verzichtet werden. Eine Kurzbeurteilung diesbezüglich erfolgt unter Punkt Autohaus Schütt & Schaupp Gemäß den Angaben des Betreibers im Zuge der durchgeführten Betriebsbefragungen [4, 21] ist von folgendem Betrieb auszugehen: - übliche Kfz-Werkstatt mit ca. 10 Mitarbeitern - Betriebszeiten von 7:30 bis 17:00 Uhr - etwa 5 Anlieferungen täglich (meist durch Lieferwagen) und 30 Kunden (mit Pkw) - 7 -

8 - etwa 5 Fahrten täglich des eigenen Abschlepp-Lkw - Werkstattbetrieb im Sommer bei offenen Toren, 1 Hebebühne im Freibereich - es gibt keine Lackieranlage und keine stationären Aggregate an der Außenfassade der Werkstatt Die Berechnung der Schallabstrahlung der Außenbauteilflächen der Werkstatt erfolgt gemäß der VDI-Richtlinie Basierend auf Untersuchungen von vergleichbaren Betrieben setzen wir einen mittleren Innenschallpegel in Höhe von 78 db(a) für 6 Stunden täglich an. Folgender detaillierter Schallemissionsansatz wird für die Tageszeit gewählt (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2 sowie Eingabedaten, Anhang B, Seite 6): Tabelle 1: Schallemissionen des Autohauses während der Tageszeit Schallquelle Halleninnenpegel Bauteilfläche / Schalldämm-Maß Emissionspegel Bemerkung Schallabstrahlung Dach L i = 78,0 db(a) 268 m 2 / 20 db / 6 h L WA = 74,0 db(a) gemäß [12] Schallabstrahlung Wand, Fenster L i = 78,0 db(a) 286 m 2 / 25 db / 6 h L WA = 69,3 db(a) gemäß [12] Schallabstrahlung offene Tore L i = 78,0 db(a) 28 m 2 / 0 db / 6 h L WA = 84,2 db(a) gemäß [12] Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Fahrweg 30 Pkw/5 Lw L`WA,1h = 55,0 db(a) 30 Pkw / 5 Lw L`WA = 58,4 db(a) gemäß [10] Fahrweg 5 Lkw (Abschlepper) L`WA,1h = 60,0 db(a) 5 Lkw (hin u. zurück) L`WA = 57,9 db(a) gemäß [10] Rangieren Lkw > 7,5 t L WA = 100,0 db(a) 5 min L WA = 77,2 db(a) gemäß [10] Arbeiten im Freien (1 Hebebühne/Abschlepper) L WA = 85,0 db(a) 1 h L WA = 73,0 db(a) Literatur Arbeiten im Freien L WA = 85,0 db(a) 1 h L WA = 73,0 db(a) Literatur 4.3 Edeka Lebensmittel- und Getränkemarkt, Apotheke Basierend auf den vorliegenden Betreiberangaben und den Genehmigungs- bzw. Antragsunterlagen ist für den bestehenden Lebensmittelmarkt, den geplanten Getränkemarkt und die Apotheke von folgenden Emissionen auszugehen. Parkplatz Die Ermittlung der Anzahl der Pkw-Kunden des Lebensmittel- und Getränkemarktes erfolgt gemäß der Parkplatzlärmstudie und für die Apotheke gemäß den vorliegenden Betreiberangaben. Die Netto-Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes beträgt m² gemäß der genehmigten Eingabeplanung [1] (Ermittlung der Verkaufsfläche nach [11] ohne Kassenzonen und Eingangsbereiche). Unter Zugrundelegung des Maximalwertes der erhobenen Bewegungshäufigkeiten für Verbrauchermärkte in Höhe von 0,1 Bewegungen je 1 m² Netto-Verkaufsfläche und Stunde ergeben sich Pkw-Kunden täglich für den Lebensmittelmarkt. Die Netto-Verkaufsfläche des Getränkemarktes beträgt 297 m² gemäß der Eingabeplanung [1]. Unter Zugrundelegung des Maximalwertes der erhobenen Bewegungshäufigkeiten für Discounter und Getränkemarkte in Höhe von 1,64 Bewegungen je 10 m² Netto-Verkaufsfläche und Stunde ergeben sich 390 Pkw-Kunden täglich für den Getränkemarkt. Für die Apotheke ist gemäß den Betreiberangaben mit ca. 250 Kunden täglich zu rechnen. Unter Berücksichtigung eines Anteils von 30 % an nicht motorisierten Kunden (basierend auf den Angaben der Verkehrsuntersuchung [24]) ist von 175 Pkw-Kunden täglich auszugehen. Somit ergeben sich für den Lebensmittel- und Getränkemarkt und die Apotheke insgesamt Pkw-Kunden. Zur Berücksichtigung von Kopplungs- bzw. Synergieeffekten (eine Fahrt mehrere - 8 -

9 Erledigungen) wird die Gesamtkundenzahl basierend auf den Angaben der Verkehrsuntersuchung [24] um 10 % auf Pkw-Kunden reduziert. Der gesamte Parkplatz umfasst einschließlich der geplanten Erweiterung 152 Stellplätze, davon 11 Stellplätze im südlichen Bereich, die für die Mitarbeiter vorgesehen sind. Für die 11 Mitarbeiterstellplätze wird die An- bzw. Abfahrt der Pkw vollständig in den Ruhezeiten vor 7:00 Uhr und nach 20:00 Uhr angesetzt. Warenanlieferung / haustechnische Anlagen Die Warenanlieferung für den bestehenden Lebensmittel-Markt (gemäß [4]) findet zwischen 6:00 und 20:00 Uhr statt. Sie erfolgt täglich mit bis zu 5 Lkw > 7,5 t und 3 Lkw < 7,5 t, wobei zwei der Lkw mit einem Kühlaggregat ausgestattet sind. Die Be- und Entladung der Lkw erfolgt innerhalb der hierfür vorgesehenen eingehausten Laderampe und beansprucht tagsüber eine Zeit von maximal 3 Stunden. Für die schalltechnische Berechnung wird die Schallabstrahlung der nach Süden offenen Einfahrt der Einhausung in Ansatz gebracht. Des Weiteren ist der durchgängige Betrieb der Außenverflüssigereinheit auf dem Vordach im Bereich der Anlieferungszone zu berücksichtigen. Für den geplanten Getränkemarkt wird gemäß den Angaben des Betreibers [22] täglich eine Warenanlieferung durch 1 Lkw > 7,5 t berücksichtigt. Hierbei werden mittels Palettenhubwagen bis zu 36 Paletten entladen und 18 Paletten Leergut beladen. Die Be- und Entladung erfolgt vor dem Eingang des Getränkemarktes in der Zeit zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. Für die geplante Apotheke wird gemäß den Angaben des Betreibers [23] täglich eine Warenanlieferung durch 3 Lieferwagen berücksichtigt. Die Entladung erfolgt geräuscharm per Hand in der Zeit zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. Des Weiteren ist der durchgängige Betrieb eines Aggregates auf dem Vordach zu berücksichtigen. Folgender detaillierte Emissionsansatz wird während der Tageszeit angesetzt (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2 sowie Eingabedaten, Anhang B, Seite 6): Tabelle 2: Schallemissionen Lebensmittel- und Getränkemarkt / Apotheke während der Tageszeit Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Parkplatz für Lebensmittel- und Getränkemarkt sowie Apotheke Kunden-Parkplatz mit 141 Stpl Pkw-Bewegungen L WA = 98,5 db(a) gemäß [11] Mitarbeiter-Parkplatz mit 11 Stpl. - Zufahrt Mitarbeiter-Parkplatz Fahrweg 5 Lkw > 7,5 t (hin u. zurück) L`WA,1h = 47,5 db(a) L`WA,1h = 63,0 db(a) Lebensmittel-Markt 44 Pkw-Bewegungen, davon 22 in der Ruhezeit 44 Pkw-Bewegungen, davon 22 in der Ruhezeit 5 Lkw, davon 2 Lkw in der Ruhezeit L WA = 76,1 db(a) gemäß [11] L`WA = 55,9 db(a) gemäß [11] L`WA = 64,4 db(a) gemäß [10] 2 Lkw-Kühlaggregate L WA = 97,0 db(a) 4 min in der Ruhezeit L WA = 79,2 db(a) gemäß [11] Rangieren Lkw L WA = 100,0 db(a) 10 min, davon 4 min in der Ruhezeit L WA = 83,6 db(a) gemäß [10] Fahrweg 3 Lkw < 7,5 t (hin u. zurück) L`WA,1h = 60,0 db(a) 3 Lkw L`WA = 55,7 db(a) gemäß [10] Schallabstrahlung der offenen Einfahrt der eingehausten Anlieferungszone Außenverflüssiger L WAT,1h = 94,0 db(a)* L WA = 68,0 db(a) Getränke-Markt 3 h, davon 1 h in der Ruhezeit 16 h inkl. Ruhezeitenzuschlag L I = 89,7 db(a) Messung L WA = 69,9 db(a) gemäß [3] Fahrweg 1 Lkw > 7,5 t (hin u. zurück) L`WA,1h = 63,0 db(a) 1 Lkw L`WA = 54,0 db(a) gemäß [10] Rangieren Lkw L WA = 100,0 db(a) 2 min L WA = 73,2 db(a) gemäß [10] Be-/Entladen des Lkw ** 54 Europaletten L WA = 96,0 db(a)** gemäß [10] - 9 -

10 Apotheke Fahrweg 3 Lkw < 7,5 t L`WA,1h = 60,0 db(a) 3 Lieferwagen L`WA = 52,7 db(a) gemäß [10] Be-/Entladen der Lieferwagen L WAT,1h = 90,0 db(a) 30 Minuten per Hand L WA = 74,9 db(a) Aggregat L WA = 65,0 db(a) 16 h inkl. Ruhezeitenzuschlag eigene Messungen- L WA = 66,9 db(a) gemäß [23] * Ergebnis einer Abnahmemessung bei einem Lidl-Markt in München-Aubing, Entladung von 20 Paletten an einer eingehausten Laderampe (Messbericht Nr /1) ** Entladen 36 Europaletten (volle Getränkekisten) und Beladen 18 Europaletten (Leergut) mit Palettenhubwagen, vgl. detaillierte Berechnung, Anhang B, Seite 3 Während der Nachtzeit herrscht Betriebsruhe. Die Emissionen der haustechnischen Anlagen werden berücksichtigt. Für die Apotheke werden im Rahmen des turnusmäßig erforderlichen Notdienstes 6 Pkw-Kunden (basierend auf den Betreiberangaben) in der ungünstigsten Nachtstunde angesetzt. Die Kunden parken im Nahbereich zum Eingang der Apotheke. Folgender detaillierter Schallemissionsansatz wird für die Nachtzeit gewählt (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2 sowie Eingabedaten, Anhang B, Seite 6): Tabelle 3: Schallemissionen Lebensmittel- und Getränkemarkt / Apotheke während der Nachtzeit Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Lebensmittelmarkt Außenverflüssiger L WA = 68,0 db(a) 1 h L WA = 68,0 db(a) gemäß [3] Apotheke Aggregat L WA = 65,0 db(a) 1 h L WA = 65,0 db(a) gemäß [23] Parkplatz mit 6 Stpl Pkw-Bewegungen L WA = 77,8 db(a) gemäß [11] Zufahrt Parkplatz L`WA,1h = 47,5 db(a) 12 Pkw-Bewegungen L`WA = 58,3 db(a) gemäß [11] 4.4 Kfz-Werkstatt Müller Für die Kfz-Werkstatt Müller ist durch entsprechende Auflagen in der bestehenden Genehmigung [19] eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an den umliegenden Grundstücken sichergestellt. Basierend auf den Angaben des Betreibers und dem Genehmigungsbescheid [19, 20] ist von folgendem Betrieb auszugehen: - übliche Kfz-Werkstatt mit ca. 3 Mitarbeitern - Betriebszeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr (Mittagspause 12:00 bis 13:00 Uhr) - etwa 10 Kunden (mit Pkw) und 4 Anlieferungen täglich (Lieferwagen) - Werkstattbetrieb in der Regel bei geschlossenen Fenstern und Toren, im Sommer auch bei offenen Toren - 1 Hebebühne im Freibereich, die täglich 2 mal verwendet wird sowie ein Bremsenprüfstand, der 2 mal wöchentlich für ca. 1 Stunde benutzt wird - es gibt keine Lackieranlage und keine stationären Aggregate an der Außenfassade der Werkstatt Die Berechnung der Schallabstrahlung der Außenbauteilflächen der Werkstatt erfolgt gemäß der VDI-Richtlinie Basierend auf Untersuchungen von vergleichbaren Betrieben setzen wir einen mittleren Innenschallpegel in Höhe von 78 db(a) für 6 Stunden täglich an

11 Folgender detaillierter Schallemissionsansatz wird für die Tageszeit gewählt (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2 sowie Eingabedaten, Anhang B, Seite 6): Tabelle 4: Schallemissionen der Kfz-Werkstatt Müller während der Tageszeit Schallquelle Halleninnenpegel Bauteilfläche / Schalldämm-Maß Emissionspegel Bemerkung Schallabstrahlung offene Tore L i = 78,0 db(a) 24 m 2 / 0 db / 6 h L WA = 83,5 db(a) gemäß [12] Schallabstrahlung Fenster nord L i = 78,0 db(a) 1 m 2 / 25 db / 6 h L WA = 44,7 db(a) gemäß [12] Schallabstrahlung Fenster ost L i = 78,0 db(a) 6 m 2 / 25 db / 6 h L WA = 52,5 db(a) gemäß [12] Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Freibereich Parken 12 Stpl Pkw-Bewegungen L WA = 73,1 db(a) gemäß [11] Arbeiten im Freibereich L WA = 85,0 db(a) 2 h L WA = 76,0 db(a) Literatur geräuschintensive Arbeiten im Freibereich L WA = 100,0 db(a) 1 h L WA = 88,0 db(a) Literatur Hinweis: - Der für die Immissionsorte im angrenzenden WA-Gebiet erforderliche Ruhezeitenzuschlag für Emissionen in der Zeit vor 7:00 Uhr und nach 20:00 Uhr (vgl. Punkt 3.1) wird bereits in den o.g. Emissionsansätzen berücksichtigt. Daher liegt man hinsichtlich der Immissionsorte im MI- Gebiet (für die kein Ruhezeitenzuschlag erforderlich ist) auf der sicheren Seite. 4.5 Verkehrsgeräusche Für die Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation ist die unmittelbar westlich des Plangebietes verlaufende Gautinger Straße (St 2063) maßgebend. Der Schallemissionspegel L m,e einer Straße (Immissionspegel in 25 m Abstand von der Straßenmittelachse) wird nach den RLS-90 aus der Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärke DTV, dem Lkw-Anteil p in % sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen 5% berechnet. Gemäß der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr aus dem Jahre 2007 [16] wurde für die Gautinger Straße eine DTV von Kfz/24h ermittelt. Für den Prognosezeitraum bis zum Jahr 2025 wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % bei gleichbleibenden Lkw-Anteilen (gemäß Verkehrsmengen-Atlas 2005) in Ansatz gebracht. Es ergeben sich folgende Emissionskenndaten (vgl. Eingabedaten, Anhang B, Seite 6): Tabelle 5: Emissionskenndaten der Gautinger Straße (St 2063) L me Zähldaten genaue Zähldaten Geschwindigkeit Bezeichnung Tag Nacht DTV M M p (%) p (%) km/h db(a) db(a) Tag Nacht Tag Nacht St ,7 54, ,6 3,6 50 Es bedeuten: M Maßgebende stündliche Verkehrsmenge in Kfz/h DTV Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge in Kfz/24h Lkw-Anteil p prozentualer Anteil des Schwerverkehrs L m,e,t Emissionspegel für die Tageszeit von bis Uhr in db(a) Emissionspegel für die Nachtzeit von bis Uhr in db(a) L m,e,n

12 5. Schallimmissionen 5.1 Durchführung der Berechnungen Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit EDV-Unterstützung für Geräusche aus gewerblichen Anlagen nach dem Verfahren der Detaillierten Prognose der TA Lärm und für die Verkehrsgeräusche nach den RLS-90. Hierzu wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Die Koordinaten aller schalltechnisch relevanten Elemente werden dreidimensional in die EDV-Anlage eingegeben. Dies sind im vorliegenden Fall: Parkplätze, Straßen Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen Abschirmkanten Höhenlinien bestehende und geplante Gebäude; sie werden einerseits als Abschirmkanten berücksichtigt, zum anderen wirken die Fassaden schallreflektierend (eingegebener Reflexionsverlust 1 db) Immissionsorte an bestehenden Gebäuden bzw. an den gemäß Bebauungsplan geplanten Baugrenzen: IP 1 bis 3 (MI-Gebiet) IP 4 bis 9 (WA-Gebiet) IP 10 bis 11 (MI-Gebiet) IP 12 bis 13 (WA-Gebiet) IP 14 (WR-Gebiet) IP 15 bis 17 (MI-Gebiet) IP 18 (WA-Gebiet) Es werden linienförmige Elemente durch Geradenstücke angenähert. Flächen werden durch Polygonzüge nachgebildet. Das eingesetzte Programm "Cadna A" (Version ) unterteilt die Schallquellen in Teilstücke bzw. -flächen, deren Ausdehnungen klein gegenüber den Abständen von den Immissionsorten sind und die daher als Punktschallquellen behandelt werden können. Das Plangebiet ist im Wesentlichen eben. Die Höhenangaben wurden im Zuge der Ortsbesichtigung [2] aufgenommen. Das Berechnungsprogramm hat hieraus ein digitales Geländemodell entwickelt, welches die Basis für die Ausbreitungsberechnungen nach der Norm DIN ISO (Oktober 1999) [7] ist. An der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 1625/6 und 7 wird die Abschirmung durch eine 4 m hohe absorbierende Lärmschutzwand bei den Berechnungen berücksichtigt (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2). Die Höhe der Lärmschutzwand bezieht sich auf das Höhenniveau der beiden genannten Grundstücke, welches etwa 1 m über dem Niveau des Edeka-Parkplatzes liegt. Bei der Ausbreitungsrechnung werden die Pegelminderungen durch Abstandsvergrößerung und Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung und Abschirmung berücksichtigt. Die Pegelzunahme durch Reflexionen wird im Rahmen der Bauleitplanung für die Verkehrsgeräusche bis zur 1. Reflexion und für die Gewerbegeräusche bis zur 2. Reflexion

13 berücksichtigt. Die in die EDV-Anlage eingegebenen Daten sind in Anhang B zusammengefasst und in den Abbildungen in Anhang A grafisch dargestellt. 5.2 Berechnungsergebnisse und Beurteilung Gewerbegeräusche Berechnungsergebnisse Aufgrund des Emissionsansatzes gemäß Punkt 4 ergeben sich an der angrenzenden maßgebenden Wohnbebauung folgende Berechnungsergebnisse für die Tages- und Nachtzeit. In den Tabellen sind die höchsten Beurteilungspegel für die maßgeblichen Immissionsorte sowie die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nach TA Lärm dargestellt. Die detaillierten Berechnungsergebnisse mit Teilbeurteilungspegeln sind dem Anhang B auf den Seiten 4 und 5 zu entnehmen. Tab. 6: Berechnungsergebnisse Autohaus Schütt, Lebensmittel- und Getränkemarkt / Apotheke Immissionspunkte Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwerte der TA Lärm in db(a) Gebiet tags nachts tags nachts IP MI IP MI IP MI IP WA IP WA IP WA IP WA IP WA IP WA IP MI IP MI IP WA IP WA IP WR Tab. 7: Berechnungsergebnisse Kfz-Werkstatt Müller Immissionspunkte Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwerte der TA Lärm in db(a) Gebiet tags nachts tags nachts IP MI IP MI IP MI IP WA

14 Beurteilung Unter Berücksichtigung des Betriebs des Autohauses Schütt & Schaupp, des Lebensmittel- und Getränkemarktes sowie der Apotheke werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm während der Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) an den maßgeblichen Immissionsorten IP 1 bis 14 der angrenzenden Wohnbebauung bzw. der geplanten Baugrenzen eingehalten, mit folgender Ausnahme: An der geplanten Wohnbebauung (E+I+D) auf Fl.Nr. 1625/6 und 7 (Immissionsorte IP 9 und IP 8) wird der Immissionsrichtwert für WA-Gebiete im Dachgeschoss tags um bis zu 5 db(a) überschritten, sodass neben der bei den Berechnungen bereits berücksichtigten Lärmschutzwand (Höhe 4 m) weitere Schallschutzmaßnahmen für das Dachgeschoss erforderlich sind (vgl. hierzu Punkt 6.1 Schallschutzmaßnahmen). Mit den vorliegenden Berechnungsergebnissen liegt man auf der sicheren Seite, da für den Lebensmittel- und Getränkemarkt / Apotheke eine hohe Kundenfrequentierung und intensive Warenbelieferung zugrundegelegt wurde. Während der Nachtzeit herrscht Betriebsruhe mit Ausnahme des Betriebs der haustechnischen Anlagen, die jedoch nur eine geringfügige Geräuschbelastung verursachen. Durch den turnusmäßig erforderlichen Notdienst der Apotheke kommt es nachts zu keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte. Unter Berücksichtigung des Betriebs der Kfz-Werkstatt Müller werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm während der Tageszeit an den maßgeblichen Immissionsorten IP 15 bis 18 der angrenzenden Wohnbebauung bzw. der geplanten Baugrenzen deutlich unterschritten. Maximalpegelkriterium Gemäß der TA Lärm (vgl. Punkt 3.1) dürfen einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a), nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten ("Maximalpegelkriterium"). Die Parkplatzlärmstudie nennt hierzu gebietsabhängig notwendige Mindestabstände zwischen der nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnbebauung und Pkw- /Lkw-Geräuschen. Während der Tages- und Nachtzeit können alle erforderlichen Mindestabstände eingehalten werden. Im Zuge der Warenanlieferung des Getränkemarktes kann es zu kurzzeitigen Pegelspitzen von bis zu 121 db(a) kommen. Die zulässigen Maximalpegel werden an allen Immissionsorten eingehalten. Auch durch den Notdienst der Apotheke kommt es nachts zu keinen Überschreitungen der zulässigen Maximalpegel im Zuge der An- und Abfahrt von Pkw (Pegelspitze Pkw-Türenschlagen 97,5 db(a) sowie Pegelspitze beschleunigte Abfahrt Pkw 92,5 db(a)). Die Berechnungsergebnisse (Teilbeurteilungspegel) sind im Anhang B auf der Seite 5 dargestellt. Die Lärmschutzwand auf Fl.Nr. 1625/6 und 7 dient auch zum Schutz vor Überschreitungen der zulässigen Maximalpegel. Beurteilung der Gaststätte auf Fl.Nr. 1662/4 (Gautinger Str. 20) Auf eine detaillierte Ermittlung der Geräuschbelastung durch die Gaststätte (z.b. Parkverkehr, Gäste im Freibereich) kann im vorliegenden Fall verzichtet werden. Gemäß den bestehenden umfänglichen Auflagen zum Immissionsschutz in der vorliegenden Genehmigung [18] müssen bereits an der nächstgelegenen Wohnbebauung die Immissionsrichtwerte für WR-Gebiete eingehalten werden. Unter Berücksichtigung der örtlichen Situation kann eine für die schalltechnische Beurteilung relevante Geräuschbelastung an den gegenüberliegenden Wohngebäuden innerhalb des Bebauungsplangebietes (MI-Gebiet) ausgeschlossen werden. Beurteilung der Nutzung auf Fl.Nr (Gautinger Str. 15) Die geringfügige Nutzung der im östlichen Gebäudeteil der Fl.Nr (Gautinger Str. 15) befindlichen Lagerflächen (derzeit an einen Hausmeisterservice vermietet) ist aus schalltechnischer Sicht im Hinblick auf die geplante Ausweisung der benachbarten Fl.Nr. 1613/2 als WA-Gebiet als unkritisch einzustufen

15 5.3 Berechnungsergebnisse und Beurteilung Verkehrsgeräusche Die Darstellung der berechneten Geräuschimmissionen an den geplanten Bauräumen innerhalb des Bebauungsplangebietes aufgrund der Verkehrsgeräusche der Gautinger Straße erfolgt anhand von Gebäudelärmkarten. Hierbei werden entlang der Gebäudefassaden Immissionspunkte gewählt. Die Berechnungen werden für alle Geschosse durchgeführt. Die Höhe der berechneten Beurteilungspegel für die Tages- und Nachtzeit wird in den Pegelsymbolen angegeben. Die Gebäudelärmkarten mit den höchsten auftretenden Beurteilungspegeln sind im Anhang A auf den Seiten 3 und 4 dargestellt. Ergebnisse und Beurteilung (vgl. Gebäudelärmkarten im Anhang A, Seite 3 und 4) Die höchste Geräuschbelastung tritt im Bereich der straßenzugewandten Fassaden der Bebauung (bzw. Bauräume) im MI-Gebiet entlang der Gautinger Straße auf. Dort erreichen die Beurteilungspegel Werte von bis zu 65 db(a) tags und 59 db(a) nachts. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN für MI-Gebiete (60 db(a) tags und 50 db(a) nachts) werden somit um bis zu 5 db(a) tags und 9 db(a) nachts überschritten. Im Bereich der geplanten WA-Gebiete betragen die Beurteilungspegel maximal 51 db(a) tags und 44 db(a) nachts. Die schalltechnischen Orientierungswerte für WA-Gebiete (55 db(a) tags und 45 db(a) nachts) werden somit eingehalten. 6. Schallschutzmaßnahmen 6.1 Gewerbegeräusche Gemäß den vorliegenden Berechnungen (vgl. Punkt 5.2) können die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen Immissionsorten der Wohnbebauung (bzw. Bauräume) eingehalten werden. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte an den geplanten Bauräumen der Fl.Nrn. 1625/ 6 und 7 sind folgende Schallschutzmaßnahmen umzusetzen: - An der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 1625/6 und 7 ist die Abschirmung durch eine 4 m hohe, absorbierende Lärmschutzwand (Reflexionsverlust mindestens 4 db) erforderlich (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2). Die Höhe der Lärmschutzwand bezieht sich auf das Höhenniveau der beiden genannten Grundstücke, welches etwa 1 m über dem Niveau des Edeka-Parkplatzes liegt. Durch diese Lärmschutzwand kann auf den Fl.Nrn. 1625/6 und 7 eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte an allen Fassaden der geplanten Wohnbebauung im EG und OG erreicht werden. - Aufgrund der im Dachgeschossbereich verbleibenden Überschreitungen der Immissionsrichtwerte muss auf der Fl.Nr. 1625/6 und 7 auf Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer) an den nach Nordosten ausgerichteten Dachflächen verzichtet werden. An den Giebelseiten der Dachgeschosse sind aufgrund der Einhaltung der Immissionsrichtwerte keine Maßnahmen erforderlich. 6.2 Verkehrsgeräusche Aktive Schallschutzmaßnahmen Im vorliegenden Fall sind keine aktiven Maßnahmen beispielsweise in Form einer Lärmschutzwand an der Gautinger Straße vorgesehen. Durch die im Folgenden beschriebenen passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Aufenthaltsräume in Form von erhöhten Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sowie Belüftungseinrichtungen können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb der Gebäude gewährleistet werden

16 Passive Schallschutzmaßnahmen Luftschalldämmung von Außenbauteilen Gemäß AllMBl Nr. 10/1991 Einführung technischer Baubestimmungen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise- Ausgabe November 1989 bedarf es eines Nachweises der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm, wenn folgende maßgebende Außenschallpegel (entsprechend den um 3 db(a) erhöhten Pegeln in den Gebäudelärmkarten) tags erreicht bzw. überschritten werden: - 66 db(a) bei Büroräumen und ähnlichen Räumen - 61 db(a) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen An die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gewerberäumen werden keine Anforderungen gestellt, da der eindringende Außenlärm nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet. Da die genannten Pegel an der straßennahen Bebauung innerhalb des Plangebietes überschritten werden, ergeben sich im vorliegenden Fall gemäß DIN 4109, Tabelle 8 folgende Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen: An den farbig markierten Fassaden (vgl. Abbildung im Anhang A, Seite 5) sind folgende Gesamtschalldämm-Maße R w,res der Außenbauteile einzuhalten, sofern an diesen Fassaden schutzbedürftige Aufenthaltsräume (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer) vorgesehen werden: rot markierte Fassaden: Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer Büroräume o.ä. gelb markierte Fassaden: Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer Büroräume o.ä. R w,res > 40 db R w,res > 35 db R w,res > 35 db R w,res > 30 db Fensterunabhängige Belüftungseinrichtungen Die Norm DIN enthält den Hinweis, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) - selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster - ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Die VDI- Richtlinie 2719 nennt hierzu einen Beurteilungspegel (Mittelungspegel) von 50 db(a). Bei Überschreitung des Beurteilungspegels von 50 db(a) ist es empfehlenswert, während der Nachtzeit einen ausreichenden Luftaustausch für Schlaf- und Kinderzimmer durch schallgedämmte Belüftungseinrichtungen sicherzustellen. Im vorliegenden Fall wird der genannte Mittelungspegel von 50 db(a) an den straßennahen Gebäudefassaden überschritten. Aus diesem Grund ist an den o.g. farbig markierten Fassaden (vgl. Abbildung im Anhang A, Seite 5) für Schlaf- und Kinderzimmer, die keine Fenster an den weniger geräuschbelasteten Fassaden besitzen, eine fensterunabhängige Belüftung zu ermöglichen. Durch eine geeignete Grundrissorientierung sollte vermieden werden, dass Schlaf- und Kinderzimmer ausschließlich Fenster an den straßenzugewandten Fassaden haben. Anmerkung: - Bei der Festlegung der o.g. Gesamtschalldämm-Maße wurde die zusätzliche gewerbliche Geräuschbelastung im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1625/3 und Fl.Nr. 1618/2 südlich und nördlich des Edeka-Marktes berücksichtigt

17 7. Textvorschlag für die Satzung des Bebauungsplanes Wir empfehlen, die folgenden Punkte sinngemäß in die Festsetzungen sowie die Hinweise des Bebauungsplanes Nr. 49 aufzunehmen: Festsetzungen durch Text Gewerbegeräusche An der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 1625/6 und 7 ist eine 4 m hohe absorbierende Lärmschutzwand (Reflexionsverlust mindestens 4 db) zu errichten. Die Höhe der Lärmschutzwand bezieht sich auf das Höhenniveau der beiden genannten Grundstücke. Für Wohngebäude auf den Fl.Nrn. 1625/6 und 7 ist an den Nordostfassaden die Anordnung von Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume nach DIN 4109 im Dachgeschoss nicht zulässig. Verkehrsgeräusche An den farbig markierten Baugrenzen (vgl. Abbildung, Seite 5 bzw. in der Planzeichnung entsprechend zu kennzeichnen) sind folgende Gesamtschalldämm-Maße R w,res der Außenbauteile gemäß DIN 4109, Tabelle 8 einzuhalten, sofern dort schutzbedürftige Aufenthaltsräume vorgesehen werden: rot markierte Fassaden: Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer Büroräume o.ä. gelb markierte Fassaden: Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer Büroräume o.ä. R w,res > 40 db R w,res > 35 db R w,res > 35 db R w,res > 30 db An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Verkehrslärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. An den farbig markierten Baugrenzen (vgl. Abbildung, Seite 5 bzw. in der Planzeichnung entsprechend zu kennzeichnen) ist für Schlaf- und Kinderzimmer, die keine Fenster an den weniger geräuschbelasteten Fassaden besitzen, eine fensterunabhängige Belüftung zu ermöglichen. Die genannten Festsetzungen gelten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Hinweise durch Text In der schalltechnischen Untersuchung Bericht Nr / 2 vom des Ingenieurbüro Greiner wurde im Bereich des Bebauungsplangebietes die Verträglichkeit zwischen den bestehenden gewerblichen Nutzungen (u.a. Autohaus Schütt, Edeka-Markt) und der schutzbedürftigen Wohnbebauung entsprechend den Anforderungen der TA Lärm nachgewiesen. Des Weiteren wurden die Verkehrsgeräuschbelastung innerhalb des Bebauungsplangebietes aufgrund der Gautinger Straße (St 2063) ermittelt und die entsprechenden passiven Schallschutzmaßnahmen gemäß der DIN 4109 ausgearbeitet. Durch eine geeignete Grundrissplanung sollte vermieden werden, dass Schlaf- und Kinderzimmer ausschließlich Fenster an den straßenzugewandten Fassaden haben

18 8. Zusammenfassung Die Gemeinde Gauting plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 in Stockdorf. Innerhalb des Untersuchungsgebietes ist die schalltechnische Verträglichkeit zwischen den gewerblichen Nutzungen und der Wohnbebauung nachzuweisen. Gegebenenfalls sind Schallschutzmaßnahmen auszuarbeiten, sodass die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden können. Aufgrund der Verkehrsgeräuschbelastung durch die Gautinger Straße (St 2063) sind die innerhalb des Plangebietes erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen auszuarbeiten. Untersuchungsergebnisse Gewerbegeräusche Unter Berücksichtigung des Betriebs des Autohauses Schütt & Schaupp, des Lebensmittel- und Getränkemarktes sowie der Apotheke werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm während der Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) an den maßgeblichen Immissionsorten IP 1 bis 14 der angrenzenden Wohnbebauung bzw. der geplanten Baugrenzen eingehalten. Folgende Schallschutzmaßnahmen sind erforderlich: - An der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 1625/6 und 7 ist eine 4 m hohe absorbierende Lärmschutzwand (Reflexionsverlust mindestens 4 db) zu errichten. Die Höhe der Lärmschutzwand bezieht sich auf das Höhenniveau der beiden genannten Grundstücke. - Für Wohngebäude auf den Fl.Nrn. 1625/6 und 7 ist an den Nordostfassaden die Anordnung von Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume nach DIN 4109 im Dachgeschoss nicht zulässig. Mit den vorliegenden Berechnungsergebnissen liegt man auf der sicheren Seite, da für den Lebensmittel- und Getränkemarkt / Apotheke eine hohe Kundenfrequentierung und intensive Warenbelieferung zugrundegelegt wurde. Unter Berücksichtigung des Betriebs der Kfz-Werkstatt Müller werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm während der Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) an den maßgeblichen Immissionsorten IP 15 bis 18 der angrenzenden Wohnbebauung bzw. der geplanten Baugrenzen deutlich unterschritten. Verkehrsgeräusche Im Bereich der straßennahen Bauräume im MI-Gebiet entlang der Gautinger Straße treten Beurteilungspegel von bis zu 65 db(a) tags und 59 db(a) nachts auf. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN für MI-Gebiete werden um bis zu 5 db(a) tags und 9 db(a) nachts überschritten. Im Bereich der geplanten WA-Gebiete werden die schalltechnischen Orientierungswerte eingehalten. Aufgrund der vorliegenden Verkehrsgeräuschbelastung ergeben sich gemäß der DIN 4109 im straßennahen Bereich des Plangebietes erhöhte Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile von Gebäuden mit Wohn- und Büronutzungen. Für Schlaf- und Kinderzimmer, die keine Fenster an den weniger geräuschbelasteten Fassaden besitzen, ist eine fensterunabhängige Belüftung zu ermöglichen. Durch eine geeignete Grundrissorientierung sollte vermieden werden, dass Schlaf- und Kinderzimmer ausschließlich Fenster an den straßenzugewandten Fassaden haben

19 Fazit Aus schalltechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 in Stockdorf, sofern die unter Punkt 7 genannten Auflagen zum Immissionsschutz entsprechend beachtet werden. Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Dipl.-Ing. Dominik Prislin

20 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 4 vom Anhang A Abbildungen - 1 -

21 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 4 vom Bebauungsplan Nr. 49 in Stockdorf, Übersichtsplan Gewerbegeräusche IP 18 IP 17 Kfz-Werkstatt Müller 2 1 Kfz-Werkstatt Müller: 1 Abstrahlung Werkstatt (Tore, Fenster) 2 geräuschintensive Arbeiten im Freibereich 3 Arbeiten im Freibereich 4 Parken 3 4 IP 16 Lagerflächen IP 15 Gastronomie IP 4 IP 13 IP 12 4 Autohaus Schütt IP 1 1 IP 2 5 IP Lebensmittel- und Getränkemarkt, Apotheke: 1 Parkplatz Kunden 2 Parkplatz Mitarbeiter 3 Parkplatz Apotheke nachts 4 Fahrwege Lkw, Lkw-Kühlaggregate 5 Rangieren Lkw 6 Be-/Entladen Getränkemarkt / Apotheke 7 Be-/Entladen Lebensmittelmarkt in Einhausung 8 Außenverflüssiger Lebensmittelmarkt 9 Aggregat Apotheke 10 Pegelspitzen Parken Apotheke nachts 11 Pegelspitze Be-/Entladen Getränkemarkt Abstrahlung Werkstatt Arbeiten im Freien Lkw-/Pkw Beweg. 5 6 Lebensmittelmarkt IP Getränkemarkt 9 Apotheke IP 5 IP 10 IP 9 Lärmschutzwand 2 IP 6 IP 8 IP 14 IP 7-2 -

22 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 4 vom Verkehrsgeräusche, Gebäudelärmkarte Tageszeit Gautinger Straße (St 2063) - 3 -

23 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 4 vom Verkehrsgeräusche, Gebäudelärmkarte Nachtzeit Gautinger Straße (St 2063) - 4 -

24 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 4 vom Verkehrsgeräusche, passive Schallschutzmaßnahmen Für die farbig markierten Fassaden sind folgende Gesamtschalldämm-Maße der Außenbauteile gemäß DIN 4109 erforderlich: Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer Büroräume o.ä. Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer Büroräume o.ä. R w, res > 40 db* R w, res > 35 db R w, res > 35 db* R w, res > 30 db An den rot und gelb markierten Fassaden ist für Schlaf- und Kinderzimmer, die keine Fenster an den weniger geräuschbelasteten Fassaden besitzen, eine fensterunabhängige Belüftung zu ermöglichen

25 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 4 vom Anhang B Berechnungsergebnisse und Eingabedateien (Auszug) - 1 -

26 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 4 vom Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) DGM Standardhöhe (m) Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 2 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03) Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???) Streng nach AzB - 2 -

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