Ingenieurbüro Greiner

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1 Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure für Schallschutz PartG mbb Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a Germering Telefon 089 / Telefax 089 / info@ibgreiner.de Internet Gesellschafter: Dipl.-Ing.(FH) Rüdiger Greiner Dipl.-Ing. Dominik Prišlin Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Akkreditiertes Prüflaboratorium D-PL nach ISO/IEC 17025:2005 Ermittlung von Geräuschen; Modul Immissionsschutz Messstelle nach 29b BImSchG auf dem Gebiet des Lärmschutzes Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Neubau eines Lebensmittelmarktes westlich der Mitterfeldstraße, Gemeinde Petershausen Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen Gewerbe- und Verkehrsgeräusche) Bericht Nr / 4 vom Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v. (DEGA) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern für Schallimmissionsschutz Auftraggeber: Dragomir Stadtplanung GmbH Nymphenburger Straße München Bearbeitet von: Datum: Berichtsumfang: Dipl.-Ing. (FH) Felix Heidelberg Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Insgesamt 21 Seiten: 12 Seiten Textteil 5 Seiten Anhang A 4 Seiten Anhang B

2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 3 3. Anforderungen an den Schallschutz Gewerbegeräusche Verkehrsgeräusche (anlagenbezogener Verkehr) 6 4. Schallemissionen 6 5. Schallimmissionen Durchführung der Berechnungen Berechnungsergebnisse und Beurteilung Gewerbe Anlagenbezogener Verkehr Schallschutzmaßnahmen / Textvorschlag für die Satzung Zusammenfassung 12 Anhang A: Anhang B: Abbildungen Berechnungsergebnisse und Eingabedaten (Auszug) - 2 -

3 1. Situation und Aufgabenstellung In der Gemeinde Petershausen ist der Neubau eines Lebensmittelmarktes (EDEKA) westlich der Mitterfeldstraße geplant. Hierzu wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet ist Teil eines Strukturkonzeptes, dass im Umfeld des Marktes eine Kindertagesstätte und Wohnbebauung vorsieht. Im Bereich der Mitterfeldstraße besteht bereits Wohnbebauung (vgl. Abbildung Anhang A, Seite 2). Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren ist der Nachweis zu erbringen, dass durch den geplanten Betrieb des Lebensmittelmarktes die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich der angrenzenden geplanten und bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen (Kindertagesstätte, Wohnbebauung) eingehalten werden. Des Weiteren ist die Verkehrszunahme auf der Mitterfeldstraße durch den anlagenbezogenen Verkehr zu ermitteln. Es sind die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Schallschutzmaßnahmen für den geplanten Markt auszuarbeiten. Aufgabe der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung im Einzelnen ist: - die Ermittlung der Schallemissionen des geplanten Lebensmittelmarktes, - die Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel) im Bereich der angrenzenden geplanten und bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen während der Tages- und Nachtzeit, - der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm, - die Nennung der baulichen, technischen und organisatorischen Schallschutzmaßnahmen für den geplanten Markt, die zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte erforderlich sind, - die Ausarbeitung eines Textvorschlages für die Satzung des Bebauungsplanes zum Thema Immissionsschutz - die Darstellung der Untersuchungsergebnisse in einem verständlichen Bericht. Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Planungsbeteiligten. 2. Grundlagen Diesem Bericht liegen zugrunde: [1] Planunterlagen: Entwurf des Bebauungsplans Petershausen Mitterfeld IV, Planstand , Dragomir Stadtplanung, München Vorhabenplan Vollsortiment Lebensmittelmarkt mit Backshop, Planstand , Höldrich Architekten, München Digitale Flurkarte im Maßstab M 1:2.000 vom (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) Bebauungsplan Mitterfeld III der Gemeinde Petershausen vom Bebauungsplan Mitterfeld I der Gemeinde Petershausen, Stand [2] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987; bzw. DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 [3] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom , Nr. II B /87 "Vollzug des Baugesetzbuches und des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau - Einführung der DIN 18005; Teil 1" [4] Ortsbesichtigung am in der Gemeinde Petershausen - 3 -

4 [5] DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Oktober 1999 [6] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom , Nr. 7/ /4, "Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes" [7] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 mit Ergänzung vom 01. Juni 2017 [8] "Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen". Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Hessische Landesanstalt für Umwelt, G.-Nr.: 3.5.3/325 vom mit Aktualisierung im Jahr 2005 [9] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen. Bayerisches Landesamt für Umwelt; 6. überarbeitete Auflage; August 2007 [10] Ermittlung der Geräuschemissionen von Schneckenverdichtern bzw. Presscontainern, Messbericht Nr /1 vom des Ingenieurbüro Greiner [11] Angaben des Betreibers (EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbh) zum Betrieb der Lebensmittelmärkte im Jahr 2016/2017 [12] Telefonische Besprechungen mit dem planenden Büro Dragomir Stadtplanung (Frau Schindler) zum Plankonzept im April 2018 [13] Verkehrsdaten für schalltechnisches Gutachten zum Bauvorhaben Vollsortimenter und Kindergarten in der Mitterfeldstraße / Petershausen vom , Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr Schlothauer & Wauer, München [14] Geräusche aus Biergärten ein Vergleich verschiedener Prognoseansätze Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, München, Januar 1999 [15] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990; BGBl. I, S [16] Messungen der Geräuschemissionen durch die Warenanlieferung für Lebensmittelmärkte mit großen Lkw (Rangieren, Be- und Entladung, Kühlaggregate) an offener Rampe und Rampe mit Torrandabdichtung im Mai 2017, Bericht Nr / 2 vom des Ingenieurbüros Greiner 3. Anforderungen an den Schallschutz 3.1 Gewerbegeräusche Die Beurteilung von gewerblichen Anlagen nach BImSchG ist nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm [7]) vorzunehmen. Sie enthält u.a. folgende Immissionsrichtwerte abhängig von der Gebietsnutzung: WA-Gebiete tags 55 db(a) nachts 40 db(a) >MI-Gebiete tags 60 db(a) nachts 45 db(a) Einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a), nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten ("Maximalpegelkriterium"). Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiträume: tags nachts Uhr Uhr - 4 -

5 Unter Umständen kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Für folgende Zeiten ist ein Ruhezeitenzuschlag in Höhe von 6 db(a) anzusetzen: an Werktagen: an Sonn- und Feiertagen: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Für Immissionsorte in MI/MD/MK-Gebieten sowie Gewerbe- und Industriegebieten ist dieser Zuschlag nicht zu berücksichtigen. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Summe aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräuschimmissionen gewerblicher Schallquellen. Geräuschimmissionen anderer Arten von Schallquellen (z.b. Verkehrs-, Sport- und Freizeitgeräusche) sind getrennt zu beurteilen. Die Immissionsrichtwerte sind 0,5 m vor den geöffneten Fenstern von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen (Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Büroräume und ähnliches) einzuhalten. Auf Überschreitungen der Immissionsrichtwerte kann nicht mit passiven Schallschutzmaßnahmen (z.b. Schallschutzfenster) reagiert werden. Die TA Lärm enthält weiterhin u. a. folgende besondere Regelungen und Hinweise: Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten (an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden) auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden. Folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: tags nachts 70 db(a) 55 db(a) Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db(a), nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, Wohn- und Mischgebieten durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden, wenn - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 zu berechnen

6 Gemengelagen Wenn gewerblich genutzte Gebiete und Wohngebiete aneinandergrenzen, können die Immissionsrichtwerte für die Wohngebiete auf einen Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. DIN Verkehrsgeräusche (anlagenbezogener Verkehr) Der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel an schutzbedürftigen Nutzungen entlang der genannten Straßen erfolgt mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN [2]. Diese betragen für - für allgemeine Wohngebiete (WA) tagsüber 55 db(a) nachts 45 db(a) - für Mischgebiete (WA) tagsüber 60 db(a) nachts 50 db(a) 16. BImSchV Die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) [15] gilt für den Neubau sowie die wesentliche Änderung von Straßen- bzw. Schienenverkehrswegen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in jedem Fall jedoch ein gewichtiges Indiz dafür, wann mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Verkehrsgeräusche zu rechnen ist. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV betragen: - in allgemeinen Wohngebieten tagsüber 59 db(a) nachts 49 db(a) - in Mischgebieten tagsüber 64 db(a) nachts 54 db(a) Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts von Uhr zugrunde zu legen. 4. Schallemissionen Basierend auf den vorliegenden Angaben [11, 12] zu den Betriebsabläufen des Lebensmittelvollsortimenters mit Backshop wird folgender Schallemissionsansatz gewählt: Tageszeit Die Berechnung der Schallemissionen des Parkplatzes erfolgt gemäß der Parkplatzlärmstudie [9] mit den entsprechenden Zuschlägen für Parkplätze an Einkaufszentren. Bei einem Ansatz der Frequentierung für Verbrauchermärkte gemäß Parkplatzlärmstudie (Mittelwert 0,79 Bewegungen je 10 m² Netto-Verkaufsfläche und Stunde) ergeben sich für die Verkaufsfläche gemäß [12] des Vollsortimenters mit Backshop von ca m² täglich Pkw-Bewegungen auf den geplanten 102 Stellplätzen. Dies entspricht Pkw, die täglich auf den Parkplatz fahren. Die Warenanlieferung erfolgt in der Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr. Für die Anlieferung der Lebensmittel werden sechs große Lkw angesetzt, von denen 4 Lkw mit einem Kühlaggregat ausgestattet sind sowie drei kleinere Lkw (7,5 t), jeweils mit Kühlaggregat. Die Kühlaggregate - 6 -

7 sind während der Be- und Entladung nicht in Betrieb. Die Be- und Entladung der Lkw erfolgt in der Anlieferzone an der Westfassade. Im Bereich der Anlieferungsrampe befindet sich der Presscontainer, der täglich insgesamt 1 Stunde in Betrieb ist. Die Belieferung des Backshops erfolgt an der Nordfassade durch 2 Lkw mit Kühlaggregat. Im Bereich des Backshops befindet sich eine Terrasse für den Café-Betrieb, der zwei Stunden täglich mit Vollauslastung angesetzt wird. Auf dem Dach der Anlieferzone wird der durchgehende Betrieb der haustechnischen Anlagen (Außenverflüssiger) und im Bereich des Backshops an der Nordfassade ein Außengerät berücksichtigt. Folgender detaillierte Schallemissionsansatz wird für die Tageszeit unter Berücksichtigung des Ruhezeitenzuschlages gewählt (vgl. Detailplan, Anhang A, Seite 3 sowie Eingabedaten, Anhang B, Seite 4): Tabelle 1: Schallemissionen während der Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Parkplatz Parkplatz mit 102 Stellplätzen Pkw-Bewegungen L WA = 96,3 db(a) gemäß [9] Lebensmittelmarkt Fahrweg 6 Lkw > 7,5 t L`WA,1h = 63,0 db(a) 6 Lkw (hin- u. zurück), davon 2 Lkw in der Ruhezeit L`WA = 64,8 db(a) gemäß [8] Fahrweg 3 Lkw 7,5 t L`WA,1h = 63,0 db(a) 3 Lkw (hin- u. zurück) L`WA = 58,7 db(a) gemäß [8] 4 Lkw-Kühlaggregate L WA = 97,0 db(a) 4 x 4 min, davon 2 x in der Ruhezeit L WA = 83,2 db(a) gemäß [9] 3 Lkw-Kühlaggregate L WA = 97,0 db(a) 3 x 2 min L WA = 75,0 db(a) gemäß [9] Rangieren 6 Lkw > 7,5t L WA = 99,0 db(a) 6 x 4 min, davon 2 x in der Ruhezeit L WA = 86,0 db(a) gemäß [8] Rangieren 3 Lkw 7,5t L WA = 99,0 db(a) 3 x 2 min L WA = 77,0 db(a) gemäß [8] Be-/Entladen 6 Lkw > 7,5t L WAT,1h = 94,0 db(a) 6 x 20 min, davon 2 x in der Ruhezeit L WA = 88,0 db(a) gemäß [16] Be-/Entladen 3 Lkw 7,5t L WAT,1h = 94,0 db(a) 3 x 10 min L WA = 78,9 db(a) gemäß [16] Presscontainer L WA = 87,0 db(a) 60 min außerhalb der Ruhezeit L WA = 75,0 db(a) gemäß [10] Außenverflüssiger L WA = 70,0 db(a) 16 Stunden inkl. Ruhezeitenzuschlag L WA = 71,9 db(a) - Backshop Fahrweg 2 Lkw > 7,5 t L`WA,1h = 63,0 db(a) 2 Lkw-Kühlaggregate L WA = 97,0 db(a) Be-/Entladen 2 Lkw L WAT,1h = 94,0 db(a) 2 Lkw davon 1 Lkw in der Ruhezeit 2 x 2min davon 1 x in der Ruhezeit. 2 x 15 min davon 1 x in der Ruhezeit L`WA = 57,9 db(a) gemäß [8] L WA = 77,2 db(a) gemäß [9] L WA = 82,9 db(a) gemäß [16] Café Freifläche L``WA,1h = 61,0 db(a) 2 h / 40 m² L``WA,1h = 52,0 db(a) Gemäß [14] Außengerät L WA = 70,0 db(a) 16 Stunden inkl. Ruhezeitenzuschlag L WA = 71,9 db(a)

8 Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) Während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) herrscht mit Ausnahme der haustechnischen Anlagen Betriebsruhe. Folgender detaillierte Schallemissionsansatz wird für die ungünstigste (lauteste) Nachtstunde gewählt (vgl. Detailplan, Anhang A, Seite 3 sowie Eingabedaten, Anhang B, Seite 4): Tabelle 2: Schallemissionen während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde) Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Lebensmittelmarkt Außenverflüssiger L WA = 70,0 db(a) 1 Stunde L WA = 70,0 db(a) - Backshop Außengerät L WA = 70,0 db(a) 1 Stunde L WA = 70,0 db(a) - 5. Schallimmissionen 5.1 Durchführung der Berechnungen Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit EDV-Unterstützung für Geräusche aus gewerblichen Anlagen nach dem Verfahren der Detaillierten Prognose der TA Lärm. Hierzu wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Die Koordinaten aller schalltechnisch relevanten Elemente werden dreidimensional in die EDV-Anlage eingegeben. Dies sind im vorliegenden Fall: Parkplätze Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen bestehende und geplante Gebäude; sie werden als Abschirmkanten berücksichtigt, die Fassaden wirken schallreflektierend (eingegebener Reflexionsverlust 1 db) Immissionsorte (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2): IO 1 bis IO 5 IO Sp 1, IO Sp 2 (Bestandsbebauung Schutzanspruch WA-Gebiet) (Spielplatz an der Mitterfeldstraße) Darüber hinaus werden die berechneten Schallimmissionen für die Tages- und Nachtzeit innerhalb des geplanten Wohngebietes mit Kindertagesstätte mittels farbiger Rasterlärmkarten dargestellt (vgl. Abbildungen, Anhang A, Seite 4). Die Berechnung erfolgt flächenmäßig in einem 1 m-raster. Die Rasterlärmkarten enthalten eine Farbtabelle, aus der die Zuordnung der Beurteilungspegel hervorgeht. Die Abstufung zwischen farblich abgegrenzten Bereichen beträgt 5 db(a). Innerhalb dieser Bereiche sind Abstufungen von 1 db(a) durch dünne Linien gekennzeichnet. Die Berechnungen werden für eine Höhe von 8,1 m über Grund (Höhe 2.OG) durchgeführt. Es werden linienförmige Elemente durch Geradenstücke angenähert. Flächen werden durch Polygonzüge nachgebildet. Das eingesetzte Programm "Cadna A" (Version 2018) unterteilt die Schallquellen in Teilstücke bzw. -flächen, deren Ausdehnungen klein gegenüber den Abständen von den Immissionsorten sind und die daher als Punktschallquellen behandelt werden können. Das Plangebiet im Untersuchungsbereich steigt von Norden nach Süden an und wurde für die Berechnung entsprechend modelliert. Die Gebäudehöhen wurden den Planunterlagen [1] entnommen bzw. im Zuge der Ortsbesichtigung [4] aufgenommen. Das Berechnungsprogramm hat hieraus ein digitales Geländemodell entwickelt, welches die Basis für die Ausbreitungsberechnungen nach der Norm DIN ISO (Oktober 1999) [5] ist

9 Bei der Ausbreitungsrechnung werden die Pegelminderungen berücksichtigt durch Abstandsvergrößerung und Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie Abschirmung. Die Pegelzunahme durch Reflexionen an den eingegebenen Gebäuden wird bis zur 3. Reflexion berücksichtigt. Die in die EDV-Anlage eingegebenen Daten sind in Anhang B zusammengefasst und in den Abbildungen in Anhang A grafisch dargestellt. 5.2 Berechnungsergebnisse und Beurteilung Gewerbe Bestandswohnbebauung und Spielplatz Aufgrund des Emissionsansatzes gemäß Punkt 4 ergeben sich an der Wohnbebauung der angrenzenden WA-Gebiete folgende Berechnungsergebnisse für die Tages- und Nachtzeit. In der Tabelle 3 sind die höchsten Beurteilungspegel je Immissionsort gerundet auf ganze db(a) und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (vgl. Punkt 3) dargestellt. Die detaillierten Berechnungsergebnisse mit Teilbeurteilungspegeln sind im Anhang B auf der Seite 3 dargestellt. Tabelle 3: Berechnungsergebnisse für die Tages- und Nachtzeit Immissionsorte Immissionsrichtwerte der Beurteilungspegel in db(a) TA Lärm in db(a) Gebiet / Schutzanspruch Tag Nacht Tag Nacht IO 1 47,9 16, WA IO 2 54,7 28, WA IO 3 45,7 16, WA IO 4 46,2 17, WA IO 5 46,0 17, WA IO Sp 1 47,9 18, WA IO Sp 2 45,0 15, WA Der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel aufgrund des geplanten Betriebs des Lebensmittelmarktes mit den einzuhaltenden Immissionsrichtwerten der TA Lärm zeigt folgende Ergebnisse: Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) An den Immissionsorten IO 1 - IO 5 und IO Sp 1 und IO Sp 1 der Bestandsbebauung und des Spielplatzes in den allgemeinen Wohngebieten nördlich und östlich des Plangebietes wird der Immissionsrichtwert für WA-Gebiete (55 db(a) tags) eingehalten (IO 5) bzw. an den anderen Immissionsorten um mindestens 7 db(a) unterschritten. Die schalltechnische Situation während der Tageszeit ist somit als unkritisch einzustufen. Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) Während der Nachtzeit herrscht Betriebsruhe. Aufgrund des Betriebs der haustechnischen Anlagen in der Nachtzeit treten an der Bestandsbebauung keine relevanten Immissionen auf

10 Maximalpegelkriterium Gemäß der TA Lärm (vgl. Punkt 3) dürfen einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a), nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten ("Maximalpegelkriterium"). Die Parkplatzlärmstudie nennt hierzu notwendige Mindestabstände zwischen der nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnbebauung in WA-Gebieten und Pkw- /Lkw-Geräuschen, die hier nicht unterschritten werden. Geplante Wohngebiete mit Kita Im Nordwesten des Verbrauchermarktes bzw. des Kundenparkplatzes ergeben sich tagsüber auf den geplanten Wohn- bzw. Gemeinbedarfsflächen bis zu einer Entfernung von ca. 25 m Pegel zwischen 55 db(a) und 60 db(a) in Höhe des 2.OG (vgl. Abbildungen Anhang A, Seite 4). In diesem Bereich werden die Immissionsrichtwerte für MI-Gebiete eingehalten, die für WA-Gebiete jedoch überschritten. Ab einer Entfernung von ca. 25 m vom Verbrauchermarkt können die Richtwerte für WA-Gebiete eingehalten werden. Im Südwesten des Marktes können die Richtwerte für WA-Gebiete tags eingehalten werden. Nachts erreichen die Beurteilungspegel im Bereich der auf dem Dach der Anlieferung befindlichen haustechnischen Anlagen des Marktes im geplanten WA-Gebiet Werte zwischen 35 und 40 db(a) bis zu einer Entfernung von ca. 20 m. Die Richtwerte für WA-Gebiete werden hier eingehalten. Aus den Rasterlärmkarten (vgl. Abbildungen, Anhang A, Seite 4) ergeben sich Linien, hinter denen die Grenzwerte der TA Lärm für WA-Gebiete bzw. für MI-Gebiete eingehalten werden können (vgl. Abbildung Anhang A, Seite 5). Diese Linien sind vor allem in den Baugenehmigungs- bzw. Bauleitplanverfahren der angrenzenden geplanten Wohngebiete bzw. des Gebietes für Gemeinbedarf entsprechend zu berücksichtigen Anlagenbezogener Verkehr Aufgrund der Zunahme des Verkehrs auf der Mitterfeldstraße und Jetzendorfer Straße durch den Betrieb des Lebensmittelvollsortimenters mit bis zu m² Verkaufsfläche und rund Fahrzeugbewegungen (entsprechend Pkw) auf dem Kundenparkplatz gemäß [1] und [9] ergeben sich die in folgender Tabelle dargestellten Beurteilungspegel für den Prognosenullfall und den Prognoseplanfall (Prognose 2030). Hierbei wurden die Verkehrszahlen für den Prognosenullfall aus der Verkehrsuntersuchung [13] entnommen und hieraus der Prognoseplanfall mit den zusätzlichen Pkw des Kundenverkehrs des Verbrauchermarktes berechnet. Es wurde auf der sicheren Seite liegend von einer hälftigen Verteilung des zusätzlichen Verkehrs jeweils auf den südlich bzw. nördlich der Parkplatzausfahrt gelegenen Teil der Mitterfeldstraße ausgegangen. Die Zunahme des Verkehrs auf der Ziegeleistraße durch den Verbrauchermarkt kann schalltechnisch vernachlässigt werden. Tabelle 4: Berechnungsergebnisse anlagenbezogener Verkehr für die Tages- und Nachtzeit Beurteilungspegel Beurteilungspegel Orientierungswerte Immissionsgrenzwerte Bezeichnung Prognosenullfall Prognoseplanfall DIN BImSchV Tag Tag Tag Tag (dba) (dba) (dba) (dba) IO 1 50,2 51,7 55,0 59,0 IO 2 53,4 55,4 55,0 59,0 IO 3 59,5 59,7 55,0 59,0 IO 4 58,6 58,7 55,0 59,0 IO 5 58,6 58,7 55,0 59,0 IO Spielplatz 1 * 57,4 58,5 60,0 64,0 IO Spielplatz 2 * 61,6 62,0 60,0 64,0 Aufgrund der hohen Geräuschbelastung durch die Jetzendorfer Straße werden für den Spielplatz die Richtwerte für MI-Gebiete zu Grunde gelegt

11 Aufgrund des Parkverkehrs des Verbrauchermarktes ergeben sich Erhöhungen der Beurteilungspegel im Planfall an der maßgebenden Wohnbebauung (IO 1- IO 5) von tags um bis zu 2,0 db(a). Im Bereich des Spielplatzes im Bereich der Einmündung der Mitterfeldstraße in die Jetzendorfer Straße erhöhen sich die Beurteilungspegel um bis zu 0,9 db(a) tags und 1,5 db(a) nachts. Die Erhöhung der Beurteilungspegel an der Bestandsbebauung an der Mitterfeldstraße (IO 1 und IO 2) beträgt 1,5-2,0 db(a). Die Orientierungswerte werden hierbei nicht überschritten. An den Wohngebäuden an der Jetzendorfer Straße (IO 3 - IO 5) ist keine maßgebende Erhöhung der Beurteilungspegel festzustellen. Auf dem Spielplatz beträgt die Erhöhung am IO Sp 1 ca. 1 db(a). Hier werden die Orientierungswerte eingehalten, am IO Sp 2 beträgt die Erhöhung 0,4 db(a). An diesem Immissionsort sind aufgrund der Nähe zu der stark befahrenen Jetzendorfer Straße die Orientierungswerte auch im Prognosenullfall bereits überschritten. An keinem der genannten repräsentativen Immissionsorte in der Umgebung des Plangebietes ergeben sich Pegelerhöhungen von mehr als ca. 1 db(a) bei gleichzeitiger relevanter Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte. Somit ergibt sich kein weiterer Abwägungsbedarf hinsichtlich der plangebietsbezogenen Verkehrsgeräuschsituation. 6. Schallschutzmaßnahmen / Textvorschlag für die Satzung Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind folgende bauliche, technische sowie organisatorische Schallschutzmaßnahmen zu beachten und in die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufzunehmen: Festsetzungen durch Text Die Fahrgassen des Parkplatzes sind mit einem ebenen Belag aus Asphalt oder ungefastem Betonsteinpflaster (auch mit Mikrofase) und engen Fugenabständen zu versehen. Die Schallleistungspegel L WA der haustechnischen Anlagen dürfen die folgenden Werte nicht überschreiten: Außenverflüssiger Lebensmittelmarkt (Dach Anlieferung) Außengerät Backshop (Nordfassade) L WA 70 db(a) L WA 70 db(a) Sofern Lage, Anzahl sowie Schallleistung der haustechnischen Anlagen von den Angaben dieser Untersuchung abweichen, ist eine Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Werte erforderlich. Während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) ist für den Lebensmittelmarkt und Backshop mit Ausnahme des Betriebs der haustechnischen Anlagen Betriebsruhe einzuhalten. Hinweise durch Text In der Untersuchung Bericht Nr / 4 vom des Ingenieurbüros Greiner wurde die schalltechnische Verträglichkeit des geplanten Lebensmittelmarktes in Bezug auf die umliegende bestehende und geplante schutzbedürftige Bebauung entsprechend den Anforderungen der TA Lärm nachgewiesen. In dieser Untersuchung wurden auch die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen festgelegt. Die in dieser Untersuchung genannten und in der Abbildung im Anhang A, Seite 5 gekennzeichneten Bereiche der geplanten Wohn- bzw. Gemeinbedarfsgebiete (Kita), in denen die Immissionsrichtwerte für WA- bzw. MI-Gebiete eingehalten werden können, ist bei den Bauleitplanverfahren für diese Gebiete entsprechend zu berücksichtigen

12 7. Zusammenfassung In der Gemeinde Petershausen ist der Neubau eines Lebensmittelmarktes (EDEKA) westlich der Mitterfeldstraße geplant. Hierzu wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet ist Teil eines Strukturkonzeptes, dass im Umfeld des Marktes eine Kindertagesstätte und Wohnbebauung vorsieht. Im Bereich der Mitterfeldstraße besteht bereits Wohnbebauung. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren ist der Nachweis zu erbringen, dass durch den geplanten Betrieb des Lebensmittelmarktes die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich der angrenzende geplanten und bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen (Kindertagesstätte, Wohnbebauung) eingehalten werden. Des Weiteren ist die Verkehrszunahme auf der Mitterfeldstraße durch den anlagenbezogenen Verkehr zu ermitteln. Es sind die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Schallschutzmaßnahmen für den geplanten Markt auszuarbeiten. Untersuchungsergebnisse An den Immissionsorten der Bestandsbebauung in den allgemeinen Wohngebieten nördlich und östlich des Plangebietes und des Spielplatzes wird der Immissionsrichtwert für WA-Gebiete (55 db(a) tags) aufgrund der Gewerbegeräusche eingehalten bzw. unterschritten. Die schalltechnische Situation während der Tageszeit ist somit als unkritisch einzustufen. Während der Nachtzeit herrscht Betriebsruhe. Es ergibt sich kein weiterer Abwägungsbedarf hinsichtlich der anlagenbezogenen Verkehrsgeräuschsituation. In den geplanten Wohn- bzw. Gemeinbedarfsgebieten (Kita) sind die gekennzeichneten Bereiche zur Einhaltung von WA- bzw. MI-Gebietsrichtwerten zu beachten. Schallschutzmaßnahmen Die unter Punkt 6 genannten Schallschutzmaßnahmen zur Sicherstellung der Verträglichkeit zwischen Lebensmittelmarkt und der umliegenden bestehenden bzw. geplanten Wohnbebauung und Kita sind zu beachten und in die Festsetzungen bzw. Hinweise des Bebauungsplanes aufzunehmen. Fazit Aus schalltechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters, sofern der Beurteilung der unter Punkt 4 beschriebene Betriebsablauf zugrundgelegt wird sowie die unter Punkt 6 genannten Schallschutzmaßnahmen entsprechend beachtet werden. Dipl.-Ing.(FH) Felix Heidelberg (verantwortlich für den technischen Inhalt) Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Deutsche Akkreditierungsstelle D-PL Durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren

13 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 4 vom Anhang A Abbildungen - 1 -

14 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 4 vom Übersichtsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan und geplanter Lebensmittelmarkt WA-Gebiet Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Einzelhandel IO 5 IO 4 IO 3 IO Sp 2 Planungsbereich des Strukturkonzeptes IO Sp 1 SO-Gebiet Einzelhandel IO 2 IO 1 WA-Gebiet - 2 -

15 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 4 vom Detailplan Schallquellen Lebensmittelmarkt Rangieren Lkw Parkplatz Be- und Entladen Lkw Außenverflüssiger Fahrweg / Kühlaggregate Lkw (Verbrauchermarkt) Außengerät (Backshop) Presscontainer Fahrweg / Kühlaggregate Lkw (Backshop) Be- und Entladen Lkw (Backshop) IO 2 Terrasse Café IO 1-3 -

16 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 4 vom Rasterlärmkarte Tageszeit 50 db(a) 55 db(a) Rasterlärmkarte Nachtzeit 30 db(a) 35 db(a) - 4 -

17 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 4 vom Bereiche der Einhaltung des Immissionsrichtwerts der TA Lärm tags für WA- bzw. MI-Gebiete WA-Immissionsrichtwert (55 db(a)) eingehalten MI-Immissionsrichtwert (60 db(a)) eingehalten - 5 -

18 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 4 vom Anhang B Berechnungsergebnisse und Eingabedaten (Auszug) - 1 -

19 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 4 vom Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land (benutzerdefiniert) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) DGM Standardhöhe (m) Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.50 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (2014)) Fluglärm (???) Streng nach AzB - 2 -

20 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 4 vom Berechnungsergebnisse Beurteilungspegel Lebensmittelmarkt mit Backshop: Bezeichnung Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IO 1 47,9 16,1 59,0 49,0 8,10 r 1339, ,22 110,70 IO 2 54,7 28,2 59,0 49,0 8,10 r 1339, ,29 109,27 IO 3 45,7 16,9 59,0 49,0 8,10 r 1392, ,35 108,10 IO 4 46,2 17,6 59,0 49,0 8,10 r 1364, ,34 108,10 IO 5 46,0 17,6 59,0 49,0 8,10 r 1345, ,21 108,10 IO Sp 1 47,9 18,4 0,0 0,0 1,70 r 1383, ,86 101,70 IO Sp 2 45,0 15,7 0,0 0,0 1,70 r 1404, ,15 101,70 Teilbeurteilungspegel während der Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr): Bezeichnung IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO Sp 1 IO Sp 2 Parkplatz 46,9 53,3 44,7 44,9 44,6 46,9 43,9 Lebensmittelmarkt: Fahrweg Lkw 6 x h.u.z. davon 2 x i.rz. 34,6 41,6 32,2 32,5 32,3 34,7 31,9 Lebensmittelmarkt: Fahrweg Lkw 7,5t 3 x h.u.z.. 28,5 35,5 26,1 26,4 26,2 28,6 25,8 Lebensmittelmarkt: Lkw Kühlaggregate 4 x 4 min davon 2 x i. Rz. 33,8 40,4 31,1 31,5 31,3 34,0 31,0 Lebensmittelmarkt: Lkw 7,5t - Kühlaggregate 3 x 2 min 25,6 32,2 22,9 23,3 23,1 25,8 22,8 Lebensmittelmarkt: Rangieren Lkw 6 x 4 min davon 2 x i. Rz. 32,3 37,1 31,9 33,0 33,3 32,8 31,1 Lebensmittelmarkt: Rangieren Lkw 7,5t 3 x 2 min. 23,3 28,2 22,9 24,1 24,3 23,8 22,1 Lebensmittelmarkt: Be- und Entladen Lkw 6 x 20 min davon 2 x i.rz. 20,0 22,1 26,1 33,2 33,6 15,4 15,2 Lebensmittelmarkt: Be- und Entladen Lkw 7,5t 3 x 10 min. 10,9 13,0 17,0 24,1 24,5 6,3 6,1 Lebensmittelmarkt: Presscontainer 7,3 8,8 8,5 19,6 23,1 1,6 0,0 Lebensmittelmarkt: Außenverflüssiger 16,3 17,2 13,6 15,5 15,7 9,7 7,8 Backshop: Fahrweg Lkw 2 x davon 1 x i.rz. 32,1 39,2 27,5 27,5 27,2 30,0 27,2 Backshop: Lkw-Kühlaggregat 2 x 2 min davon 1 x i.rz. 30,2 36,9 25,5 25,5 25,2 28,3 25,3 Backshop: Be- und Entladen Lkw 2 x 15 min. davon 1 x i.rz. 29,2 43,9 30,4 30,5 30,3 33,2 30,4 Terasse Cafe 2 h 23,8 31,5 14,8 14,5 14,0 17,6 15,1 Backshop: Außengerät 13,3 29,8 17,2 17,3 17,2 20,0 17,1 Teilbeurteilungspegel während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde): Bezeichnung IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO Sp 1 IO Sp 2 Lebensmittelmarkt: Außenverflüssiger 14,4 15,3 11,7 13,6 13,8 7,8 5,9 Backshop: Außengerät 11,4 27,9 15,3 15,4 15,3 18,1 15,2 Verkehrsgeräusche Prognosenullfall Bezeichnung Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IO 1 50,2 40,5 59,0 49,0 8,10 r 1339, ,22 110,70 IO 2 53,4 43,4 59,0 49,0 8,10 r 1339, ,29 109,27 IO 3 59,5 50,9 59,0 49,0 8,10 r 1392, ,35 108,10 IO 4 58,6 50,2 59,0 49,0 8,10 r 1364, ,34 108,10 IO 5 58,6 50,2 59,0 49,0 8,10 r 1345, ,21 108,10 IO Sp 1 57,4 48,1 59,0 49,0 1,70 r 1383, ,86 101,70 IO Sp 2 61,6 52,5 50,0 49,0 1,70 r 1404, ,15 101,70 Verkehrsgeräusche Prognoseplanfall (Zunahme gemäß Parkplatzlärmstudie) Bezeichnung Pegel Lr Richtwert Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IO 1 51,7 42,7 59,0 49,0 8,10 r 1339, ,22 110,70 IO 2 55,4 46,2 59,0 49,0 8,10 r 1339, ,29 109,27 IO 3 59,7 51,5 59,0 49,0 8,10 r 1392, ,35 108,10 IO 4 58,7 50,8 59,0 49,0 8,10 r 1364, ,34 108,10 IO 5 58,7 50,7 59,0 49,0 8,10 r 1345, ,21 108,10 IO Sp 1 58,5 49,6 0,0 0,0 1,70 r 1383, ,86 101,70 IO Sp 2 62,0 53,1 0,0 0,0 1,70 r 1404, ,15 101,70-3 -

21 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 4 vom Bericht ( cna) Schallquellen Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) (m) (m) Backshop: Außengerät ~ 1 71,9 71,9 70,0 Lw 70 1,9 1,9 0,0 0,0 500 (keine) 2,50 r 1296, ,53 102,50 Strassen Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) Mitterfeldstraße Nullfall ~ 2 48,8-8,8 38,5 90,0 0,0 10,0 1,0 0,0 0,0 30 w6 0,0 1 0,0 0,0 Jetzendorfer Straße West Nullfall ~ 2 58,8-6,6 50,4 360,0 0,0 70,0 3,5 0,0 1,5 50 w7 0,0 1 0,0 0,0 Jetzendorfer Straße Ost Nullfall ~ 2 59,7-6,6 50,6 480,0 0,0 80,0 3,0 0,0 1,0 50 w7 0,0 1 0,0 0,0 Jetzendorfer Straße Ost Planfall ~ 3 60,1-6,6 51,1 520,0 0,0 90,0 3,0 0,0 1,0 50 w7 0,0 1 0,0 0,0 Jetzendorfer Straße West Planfall ~ 3 58,8-6,6 51,0 390,0 0,0 80,0 3,0 0,0 1,5 50 w7 0,0 1 0,0 0,0 Mitterfeldstraße Planfall ~ 3 51,1-8,8 41,6 150,0 0,0 20,0 1,0 0,0 0,0 30 w6 0,0 1 0,0 0,0 Mitterfeldstraße Nord Planfall Parkplatzlärmstudie 4 51,1-8,8 41,8 151,0 0,0 21,0 1,0 0,0 0,0 30 w6 0,0 1 0,0 0,0 Mitterfeldstraße Süd Planfall Parkplatzlärmstudie 4 51,1-8,8 41,8 151,0 0,0 21,0 1,0 0,0 0,0 30 w6 0,0 1 0,0 0,0 Jetzendorfer Straße West Planfall Parkplatzlärmstudie 4 58,8-6,6 51,0 390,0 0,0 80,0 3,0 0,0 1,5 50 w7 0,0 1 0,0 0,0 Jetzendorfer Straße Ost Planfall Parkplatzlärmstudie 4 60,1-6,6 51,1 520,0 0,0 90,0 3,0 0,0 1,0 50 w7 0,0 1 0,0 0,0 Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl Geschw. (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht (km/h) Lebensmittelmarkt: Fahrweg Lkw 7,5t 3 x h.u.z.. ~ 1 78,6 78,6 0,1 58,7 58,7-19,8 Lw' ,3-7,3-85,8 0,0 500 (keine) Lebensmittelmarkt: Lkw 7,5t - Kühlaggregate 3 x 2 min ~ 1 75,0 75,0 0,0 55,2 55,2-19,8 Lw 97-22,0-22,0-97,0 0,0 500 (keine) Backshop: Fahrweg Lkw 2 x davon 1 x i.rz. ~ 1 79,7 79,7 0,2 57,9 57,9-21,6 Lw' 63-5,1-5,1-84,6 0,0 500 (keine) Backshop: Lkw-Kühlaggregat 2 x 2 min davon 1 x i.rz. ~ 1 77,2 77,2 0,0 55,4 55,4-21,8 Lw 97-19,8-19,8-97,0 0,0 500 (keine) Lebensmittelmarkt: Lkw Kühlaggregate 4 x 4 min davon 2 x i. Rz. ~ 1 83,2 83,2 0,0 63,4 63,4-19,8 Lw 97-13,8-13,8-97,0 0,0 500 (keine) Lebensmittelmarkt: Fahrweg Lkw 6 x h.u.z. davon 2 x i.rz. ~ 1 84,7 84,7 0,1 64,8 64,8-19,8 Lw' ,2-1,2-85,8 0,0 500 (keine) Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Lebensmittelmarkt: Rangieren Lkw 6 x 4 min davon 2 x i. Rz. ~ 1 86,0 86,0 0,0 58,4 58,4-27,6 Lw 99-13,0-13,0-99,0 0,0 500 (keine) Lebensmittelmarkt: Be- und Entladen Lkw 6 x 20 min davon 2 x i.rz. ~ 1 88,0 88,0 0,0 75,2 75,2-12,8 Lw 94-6,0-6,0-94,0 0,0 500 (keine) Lebensmittelmarkt: Presscontainer ~ 1 75,0 75,0 0,0 62,6 62,6-12,4 Lw 87-12,0-12,0-87,0 0,0 500 (keine) Lebensmittelmarkt: Außenverflüssiger ~ 1 71,9 71,9 70,0 58,7 58,7 56,8 Lw 70 1,9 1,9 0,0 0,0 500 (keine) Backshop: Be- und Entladen Lkw 2 x 15 min. davon 1 x i.rz. ~ 1 82,9 82,9 0,0 68,6 68,6-14,3 Lw 94-11,1-11,1-94,0 0,0 500 (keine) Lebensmittelmarkt: Rangieren Lkw 7,5t 3 x 2 min. ~ 1 77,0 77,0 0,0 49,4 49,4-27,6 Lw 99-22,0-22,0-99,0 0,0 500 (keine) Lebensmittelmarkt: Be- und Entladen Lkw 7,5t 3 x 10 min. ~ 1 78,9 78,9 0,0 66,1 66,1-12,8 Lw 94-15,1-15,1-94,0 0,0 500 (keine) Terasse Cafe 2 h ~ 1 68,1 68,1-0,1 52,0 52,0-16,2 Lw" 61-9,0-9,0-77,2 0,0 500 (keine) Flächenquellen vertikal Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Parkplätze Bezeichnung M. ID Typ Lwa Zähldaten Zuschlag Art Zuschlag Fahrb Berechnung nach Einwirkzeit Tag Ruhe Nacht Bezugsgr. B0 Anzahl B Stellpl/BezGr f Beweg/h/BezGr. N Kpa Parkplatzart Kstro Fahrbahnoberfl Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) Tag Ruhe Nacht (db) (db) (min) (min) (min) Parkplatz ~ 1 ind 96,3-51,8-51,8 Stellplatz 102 1,00 1,355 0,000 0,000 7,0 Parkplatz an Einkaufszentrum 0,0 LfU-Studie 2007 Parkplatz NO - 1 ind 93,7-51,8-51,8 Stellplatz 51 1,00 1,801 0,000 0,000 7,0 Parkplatz an Einkaufszentrum 0,0 LfU-Studie 2007 Parkplatz SW - 1 ind 93,7-51,8-51,8 Stellplatz 51 1,00 1,801 0,000 0,000 7,0 Parkplatz an Einkaufszentrum 0,0 LfU-Studie 2007 Hindernisse Schirme Bezeichnung M. ID Absorption Z-Ausd. Auskragung Höhe links rechts horz. vert. Anfang Ende (m) (m) (m) (m) (m) Häuser Bezeichnung M. ID WG Einwohner Absorption Höhe Anfang (m) Haus x ,00 r Haus x ,00 r Haus x ,00 r Markt ,75 r Markt ,75 r Anliefergebäude ,50 r - 4 -

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