Ingenieurbüro Greiner

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1 Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure für Schallschutz PartG mbb Ingenieurbüro Greiner Beratende Ingenieure PartG mbb Otto-Wagner-Straße 2a Germering Telefon 089 / Telefax 089 / info@ibgreiner.de Internet Gesellschafter: Dipl.-Ing.(FH) Rüdiger Greiner Dipl.-Ing. Dominik Prišlin Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Akkreditiertes Prüflaboratorium D-PL nach ISO/IEC 17025:2005 Ermittlung von Geräuschen; Modul Immissionsschutz Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lebensmittelmarkt Alttanner Straße Gemeinde Wolfegg Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen Gewerbegeräusche) Bericht Nr / 2 vom Messstelle nach 29b BImSchG auf dem Gebiet des Lärmschutzes Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v. (DEGA) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern für Schallimmissionsschutz Auftraggeber: Kutter GmbH & Co. KG Augsburger Straße Memmingen Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Datum: Berichtsumfang: Insgesamt 19 Seiten: 12 Seiten Textteil 3 Seiten Anhang A 4 Seiten Anhang B

2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 3 3. Anforderungen an den Schallschutz 4 4. Schallemissionen 6 5. Schallimmissionen Durchführung der Berechnungen Berechnungsergebnisse 8 6. Beurteilung 9 7. Schallschutzmaßnahmen / Textvorschlag für die Satzung Zusammenfassung 11 Anhang A: Anhang B: Abbildungen Berechnungsergebnisse und Eingabedaten (Auszug) - 2 -

3 1. Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Wolfegg plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lebensmittelmarkt Alttanner Straße (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2). Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von maximal 799 m² und ca. 67 Stellplätzen geplant. Nördlich der Alttanner Straße besteht schutzbedürftige Wohnbebauung. Westlich des Plangebietes besteht eine landwirtschaftliche Hofstelle. Gemäß Flächennutzungsplan ist der Bereich westlich und teilweise südlich des Plangebietes als Wohngebiet ausgewiesen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren ist die Verträglichkeit des geplanten Lebensmittelmarktes in Bezug auf die bestehende Wohnbebauung nach den Anforderungen der TA Lärm nachzuweisen. Es sind die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Schallschutzmaßnahmen für den geplanten Markt auszuarbeiten. Des Weiteren sind die Immissionen in dem genannten Bereich der zukünftig möglichen Wohnbaufläche darzustellen. Aufgabe der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung im Einzelnen ist - die Ermittlung der Schallemissionen des geplanten Lebensmittelmarktes während der Tagesund Nachtzeit, - die Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel) während der Tages- und Nachtzeit an der bestehenden Wohnbebauung und in dem Bereich der zukünftig möglichen Wohnbaufläche, - der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den einschlägigen Immissionsrichtwerten der TA Lärm, - die Ausarbeitung der erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Schallschutzmaßnahmen für den Lebensmittelmarkt, - die Darstellung der Untersuchungsergebnisse in einem ausführlichen Bericht zur Vorlage bei den genehmigenden Behörden. Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Planungsbeteiligten. 2. Grundlagen Diesem Bericht liegen zugrunde: [1] Planunterlagen: vorhabenbezogener Bebauungsplan Lebensmittelmarkt Alttanner Straße und Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf vom (Dipl.-Ing. Manfred Jahnke) Planentwurf Lebensmittelmarkt (V E06) mit Höhenplan, Stand (archi.tec GmbH) Bebauungsplan An der Straße nach Wolfegg, Stand [2] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987; bzw. DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 [3] Ortsbesichtigung am in der Gemeinde Wolfegg [4] DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Oktober 1999 [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S

4 [6] "Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen". Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Hessische Landesanstalt für Umwelt, G.-Nr.: 3.5.3/325 vom mit Aktualisierung im Jahr 2005 [7] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen. Bayerisches Landesamt für Umwelt; 6. überarbeitete Auflage; August 2007 [8] Angaben des Betreibers (Netto Marken-Discount AG & Co. KG) zum Betrieb der Lebensmittelmärkte im Jahr 2016 [9] Telefonische Besprechungen mit dem Planer (archi.tec GmbH, Hr. Götzfried) zum geplanten Betrieb des Marktes und baulichen Details im Mai 2017 [10] Ergebnisse des Behördenunterrichtungs-Termins vom zum Thema Immissionsschutz (Landratsamt Ravensburg, Gewerbeaufsicht, Hr. Bolay) [11] Messtechnische Ermittlung der Geräuschemissionen durch die Warenanlieferung bei EDEKA-Märkten, Messbericht Nr / 2 vom des Ingenieurbüros Greiner [12] Telefonische Besprechung mit der Gemeinde Wolfegg (Hr. Heß) vom zu den Gebietseinstufungen bzw. dem Schutzanspruch in der Umgebung des Plangebietes 3. Anforderungen an den Schallschutz Die Beurteilung von gewerblichen Anlagen nach BImSchG ist nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm [5]) vorzunehmen. Sie enthält u.a. folgende Immissionsrichtwerte abhängig von der Gebietsnutzung: - WR-Gebiete tags 50 db(a) nachts 35 db(a) - WA-Gebiete tags 55 db(a) nachts 40 db(a) Einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a), nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten ("Maximalpegelkriterium"). Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiträume: tags Uhr nachts Uhr Unter Umständen kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Für folgende Zeiten ist ein Ruhezeitenzuschlag in Höhe von 6 db(a) anzusetzen: an Werktagen: Uhr Uhr an Sonn- und Feiertagen: Uhr Uhr Uhr Für Immissionsorte in MI/MD/MK-Gebieten sowie Gewerbe- und Industriegebieten ist dieser Zuschlag nicht zu berücksichtigen

5 Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Summe aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräuschimmissionen gewerblicher Schallquellen. Geräuschimmissionen anderer Arten von Schallquellen (z.b. Verkehrs-, Sport- und Freizeitgeräusche) sind getrennt zu beurteilen. Die Immissionsrichtwerte sind 0,5 m vor den geöffneten Fenstern von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen (Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Büroräume und ähnliches) einzuhalten. Auf Überschreitungen der Immissionsrichtwerte kann nicht mit passiven Schallschutzmaßnahmen (z.b. Schallschutzfenster) reagiert werden. Die TA Lärm enthält weiterhin u. a. folgende besondere Regelungen und Hinweise: Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten (an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden) auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden. Folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: tags 70 db(a) nachts 55 db(a) Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db(a), nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, Wohn- und Mischgebieten durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden, wenn - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 zu berechnen. Gemengelagen Wenn gewerblich genutzte Gebiete und Wohngebiete aneinandergrenzen, können die Immissionsrichtwerte für die Wohngebiete auf einen Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird

6 4. Schallemissionen Basierend auf den vorliegenden Angaben [8, 9] zu den Betriebsabläufen des Lebensmittelmarktes mit Backshop wird folgender Schallemissionsansatz gewählt: Tageszeit Die Berechnung der Schallemissionen des Parkplatzes erfolgt gemäß der Parkplatzlärmstudie [7] mit den entsprechenden Zuschlägen für Parkplätze an Einkaufszentren. Bei einem Ansatz der Frequentierung für Verbrauchermärkte gemäß Parkplatzlärmstudie (Maximalwert 1,05 Bewegungen je 10 m² Netto-Verkaufsfläche und Stunde) ergeben sich für die maximal zulässige Verkaufsfläche in Höhe von 799 m² gemäß Bebauungsplan Pkw-Bewegungen täglich auf den geplanten 67 Stellplätzen. Dies entspricht 619 Kunden, die täglich mit dem Pkw auf den Parkplatz fahren. Unter Berücksichtigung der möglichen Öffnungszeit des Marktes zwischen 06:00 und 22:00 Uhr wird angenommen, dass 5 % der Kunden innerhalb der Ruhezeiten (06:00 bis 07:00 Uhr bzw. 20:00 bis 22:00 Uhr) kommen. Die Warenanlieferung erfolgt in der Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr. Für die Anlieferung der Lebensmittel werden drei große Lkw mit Kühlaggregaten angesetzt. Die Kühlaggregate sind während der Standzeit nicht in Betrieb. Die Be- und Entladung der Lkw erfolgt in der Anlieferzone an der Südfassade. Die Belieferung des Backshops erfolgt an der Ostfassade durch 1 Lkw mit Kühlaggregat. Im Freibereich wird der durchgehende Betrieb von haustechnischen Anlagen (Außenverflüssiger, Lüftung Verbundanlagenraum und Außengerät Backshop) berücksichtigt. Folgender detaillierte Schallemissionsansatz wird für die Tageszeit unter Berücksichtigung des Ruhezeitenzuschlages gewählt (vgl. Detailplan, Anhang A, Seite 3 sowie Eingabedaten, Anhang B, Seite 4): Tabelle 1: Schallemissionen während der Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Parkplatz Parkplatz mit 67 Stellplätzen - Fahrweg 3 Lkw > 7,5 t L`WA,1h = 63,0 db(a) 3 Lkw-Kühlaggregate L WA = 97,0 db(a) Rangieren 3 Lkw L WA = 99,0 db(a) Be-/Entladen 3 Lkw L WA = 94,0 db(a)* Pkw-Bewegungen, davon 5 % in der Ruhezeit Lebensmittelmarkt 3 Lkw (hin- u. zurück), davon 1 Lkw in der Ruhezeit 12 min (4 min je Lkw), davon 4 min in der Ruhezeit 12 min (4 min je Lkw), davon 4 min in der Ruhezeit 45 min (15 min je Lkw), davon 15 min in der Ruhezeit L WA = 93,3 db(a) gemäß [7] L`WA = 61,7 db(a) gemäß [6] L WA = 81,0 db(a) gemäß [7] L WA = 83,0 db(a) gemäß [6, 11] L WA = 83,7 db(a) gemäß [11] Lüftung Verbundanlagenraum L WA = 70,0 db(a) 16 h inkl. Ruhezeitenzuschlag L WA = 71,9 db(a) - Außenverflüssiger L WA = 65,0 db(a) 16 h inkl. Ruhezeitenzuschlag L WA = 66,9 db(a) - Backshop Fahrweg 1 Lkw < 7,5 t L`WA,1h = 62,0 db(a) 1 Lkw in der Ruhezeit L`WA = 56,0 db(a) gemäß [6] 1 Lkw-Kühlaggregat L WA = 97,0 db(a) 2 min in der Ruhezeit L WA = 76,2 db(a) gemäß [7] Rangieren 1 Lkw L WA = 99,0 db(a) 2 min in der Ruhezeit L WA = 78,2 db(a) gemäß [6, 11] Be-/Entladen 1 Lkw L WA = 94,0 db(a)* 4 min in der Ruhezeit L WA = 76,2 db(a) gemäß [11] Außengerät L WA = 65,0 db(a) 16 h inkl. Ruhezeitenzuschlag L WA = 66,9 db(a)

7 * Gemäß [11] wurde für das Entladen oder Beladen von 8 Ladeeinheiten (Europaletten, Rollcontainer, Blumencontainer) ein Schallleistungspegel mit Impulshaltigkeitszuschlag (L WAFTeq ) in Höhe von 94 db(a) ermittelt. Die Vorgangsdauer beträgt ca. 4 Minuten für das Entladen oder Beladen von 8 Ladeeinheiten. Anmerkung: - Mit dem o.g. Ansatz von drei großen Lkw für die Belieferung des geplanten Marktes wird ein schalltechnisches Modell für den ungünstigsten Zustand berücksichtigt. Hierdurch werden auch die in der täglichen Praxis variierenden Anliefersituationen (Mischung aus verschieden großen Lkw und Lieferwagen) auf der sicheren Seite liegend abgedeckt. Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) Während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) herrscht Betriebsruhe. Für die gemäß TA Lärm anzusetzende ungünstigste (lauteste) Nachtstunde wird eine geräuscharme Anlieferung durch einen Lieferwagen (z.b. Zeitungen, Entladen per Hand) im Eingangsbereich angesetzt. Zudem wird der durchgehende Betrieb der haustechnischen Anlagen angesetzt. Folgender detaillierte Schallemissionsansatz wird für die ungünstigste (lauteste) Nachtstunde gewählt (vgl. Detailplan, Anhang A, Seite 3 sowie Eingabedaten, Anhang B, Seite 4): Tabelle 2: Schallemissionen während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde) Schallquelle Schallleistungspegel Einwirkzeit / Anzahl Emissionspegel Bemerkung Lebensmittelmarkt Fahrweg 1 Lieferwagen L`WA,1h = 55,0 db(a) 1 Lw L`WA = 55,0 db(a) gemäß [6, 7] Be-/Entladen 1 Lieferwagen L WA = 90,0 db(a) 2 min L WA = 75,2 db(a) eigene Messungen Lüftung Verbundanlagenraum L WA = 70,0 db(a) 1 h L WA = 70,0 db(a) - Außenverflüssiger L WA = 65,0 db(a) 1 h L WA = 65,0 db(a) - Backshop Außengerät L WA = 65,0 db(a) 1 h L WA = 65,0 db(a) - 5. Schallimmissionen 5.1 Durchführung der Berechnungen Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit EDV-Unterstützung für Geräusche aus gewerblichen Anlagen nach dem Verfahren der Detaillierten Prognose der TA Lärm. Hierzu wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Die Koordinaten aller schalltechnisch relevanten Elemente werden dreidimensional in die EDV-Anlage eingegeben. Dies sind im vorliegenden Fall: Parkplätze Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen bestehende und geplante Gebäude; sie werden als Abschirmkanten berücksichtigt, die Fassaden wirken schallreflektierend (eingegebener Reflexionsverlust 1 db) Immissionsorte (vgl. Übersichtsplan, Anhang A, Seite 2): IO 1 (Wohngebäude, Schutzanspruch WA-Gebiet, Wohngebiet gemäß FNP [1, 12]) IO 2 (Wohngebäude, Schutzanspruch WA-Gebiet, Wohngebiet gemäß FNP [1, 12]) IO 3 (Wohngebäude, Schutzanspruch WR-Gebiet gemäß Bebauungsplan [1]) IO 4 (unbebaut, Schutzanspruch WA-Gebiet, Wohngebiet gemäß FNP [1, 12]) - 7 -

8 Es werden linienförmige Elemente durch Geradenstücke angenähert. Flächen werden durch Polygonzüge nachgebildet. Das eingesetzte Programm "Cadna A" (Version ) unterteilt die Schallquellen in Teilstücke bzw. -flächen, deren Ausdehnungen klein gegenüber den Abständen von den Immissionsorten sind und die daher als Punktschallquellen behandelt werden können. Das Plangebiet im Untersuchungsbereich ist modelliert. Die Gelände- und Gebäudehöhen wurden basierend auf den Planunterlagen [1] und der Ortsbesichtigung [3] angesetzt. Das Berechnungsprogramm hat hieraus ein digitales Geländemodell entwickelt, welches die Basis für die Ausbreitungsberechnungen nach der Norm DIN ISO (Oktober 1999) [4] ist. Bei der Ausbreitungsrechnung werden die Pegelminderungen berücksichtigt durch Abstandsvergrößerung und Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie Abschirmung. Die Pegelzunahme durch Reflexionen an den eingegebenen Gebäuden wird bis zur 2. Reflexion berücksichtigt. Die in die EDV-Anlage eingegebenen Daten sind in Anhang B zusammengefasst und in den Abbildungen in Anhang A grafisch dargestellt. 5.2 Berechnungsergebnisse Aufgrund des Emissionsansatzes gemäß Punkt 4 ergeben sich an den gewählten Immissionsorten folgende Berechnungsergebnisse für die Tages- und Nachtzeit. In der Tabelle 3 sind die höchsten Beurteilungspegel je Immissionsort gerundet auf ganze db(a) und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (vgl. Punkt 3) dargestellt. Die detaillierten Berechnungsergebnisse mit Teilbeurteilungspegeln sind im Anhang B auf der Seite 3 dargestellt. Tabelle 3: Berechnungsergebnisse für die Tages- und Nachtzeit Immissionsorte Immissionsrichtwerte der Beurteilungspegel in db(a) TA Lärm in db(a) Gebiet / Schutzanspruch Tag Nacht Tag Nacht IO WA IO WA IO WR IO WA Die Schallimmissionen innerhalb der gemäß Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbaufläche westlich des Plangebietes sind zudem für den relevanten Einwirkungsbereich in den Rasterlärmkarten für die Tages- und Nachtzeit dargestellt (vgl. Detailpläne, Anhang A, Seite 3). Die Berechnungen wurden für eine Höhe von 4,5 m (OG) durchgeführt. In diesem Bereich treten Beurteilungspegel von maximal 53 db(a) tags und 45 db(a) nachts auf

9 6. Beurteilung Der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel aufgrund des geplanten Betriebs des Lebensmittelmarktes mit den einzuhaltenden Immissionsrichtwerten der TA Lärm zeigt folgende Ergebnisse: Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) An den für die Beurteilung maßgebenden Immissionsorten IO 1 bis IO 3 nördlich der Alttanner Straße werden die Immissionsrichtwerte für WA- bzw. WR-Gebiete (55 db(a) bzw. 50 db(a) tags) um mindestens ca. 7 bis 13 db(a) unterschritten. Auch am informativ gewählten IO 4 (unbebaut) wird der Immissionsrichtwert um 3 db(a) unterschritten. Die schalltechnische Situation während der Tageszeit ist somit als unkritisch einzustufen. Im Bereich der möglichen Wohnbaufläche gemäß Flächennutzungsplan kann der Immissionsrichtwert für WA-Gebiete (55 db(a) tags) bereits ab der Grenze des Bebauungsplangebietes eingehalten werden (vgl. Rasterlärmkarte Tageszeit, Anhang A, Seite 3). Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) Während der Nachtzeit herrscht Betriebsruhe. Unter Berücksichtigung einer kleinen geräuscharmen Anlieferung (Lieferwagen für Zeitungen) in der ungünstigsten (lautesten) Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte für WA- bzw. WR-Gebiete (40 db(a) bzw. 35 db(a) nachts) an den maßgeblichen Immissionsorten IO 1 bis IO 3 um mindestens ca. 6 bis 15 db(a) unterschritten. Auch am informativ gewählten IO 4 (unbebaut) wird der Immissionsrichtwert um 3 db(a) unterschritten. Aufgrund des nächtlichen Betriebs der haustechnischen Anlagen treten an diesen Immissionsorten keine relevanten Immissionen auf. Im Bereich der möglichen Wohnbaufläche gemäß Flächennutzungsplan ist zu Einhaltung des Immissionsrichtwertes für WA-Gebiete (40 db(a) nachts) im Einwirkungsbereich der haustechnischen Anlagen (Außenverflüssiger, Lüftung Verbundanlagenraum) ein Abstand von mindestens ca. 10 m von der Grenze des Bebauungsplangebietes erforderlich (vgl. Rasterlärmkarte Nachtzeit, Anhang A, Seite 3). Da mögliche Dauergeräusche der haustechnischen Anlagen insbesondere nachts besonders störend wirken können, wird in diesem Bereich ein Mindestabstand von ca. 25 m zwischen möglicher Wohnbebauung und der Grenze des Bebauungsplangebietes empfohlen. Für den Betrieb des Lebensmittelmarktes sind die unter Punkt 7 genannten Schallschutzmaßnahmen zu beachten. Maximalpegelkriterium Gemäß der TA Lärm (vgl. Punkt 3) dürfen einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a), nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten ("Maximalpegelkriterium"). Während der Tageszeit sind durch Pegelspitzen in den geräuschrelevanten Bereichen (Parkplatz, Warenanlieferung) im gesamten Umfeld des Lebensmittelmarktes keine Überschreitungen der zulässigen Maximalpegel zu erwarten. Für die Nachtzeit wurden unter Berücksichtigung der Anlieferung durch einen Lieferwagen die auftretenden Maximalpegel geprüft. Sowohl durch Pegelspitzen bei der Be- und Entladung (hier Türen- bzw.- Schiebtürenschlagen im Bereich des Eingangs, L WA = 99,5 gemäß [7]) als auch die beschleunigte Ausfahrt vom Parkplatz (L WA = 92,5 gemäß [7]) werden die zulässigen Maximalpegel an den nächstgelegenen Immissionsorten IO 2 bis IO 4 unterschritten

10 Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs Gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm sollen Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Kur-, Wohn- und Mischgebieten gegebenenfalls durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden. Die erforderlichen Kriterien (vgl. Ausführungen unter Punkt 3) werden kumulativ nicht erfüllt. Ausschlaggebend hierfür ist im vorliegenden Fall, dass eine Erhöhung der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) aufgrund des anlagenbezogenen Verkehrs des Lebensmittelmarktes ausgeschlossen werden kann: Gemäß [10] beträgt die DTV 2010 für die Alttanner Straße Kfz/24h. Würde man im Sinne eines worst case Szenario die unter Punkt 4 ermittelte tägliche Kundenfrequentierung in Höhe von Kfz-Bewegungen tags (inkl. Warenanlieferungsverkehr) hinzuaddieren, ergäbe sich eine Steigerung der Verkehrsgeräusche von unter 1,5 db(a). Bei genauer Betrachtung (hierzu wäre eine Verkehrsanalyse erforderlich) ist von einer deutlich geringeren Erhöhung der Verkehrsgeräusche auszugehen, da zum einen der genannte Kundenverkehr nur zum Teil als reiner Neuverkehr auftritt und zum anderen sich der Kundenverkehr in westliche und östliche Richtung auf der Alttanner Straße aufteilt. Im Sinne der Kriterien der TA Lärm erübrigt sich daher eine Abwägung organisatorischer Maßnahmen zur Verminderung der Verkehrsgeräuschbelastung durch den Neuverkehr auf der Alttanner Straße. 7. Schallschutzmaßnahmen / Textvorschlag für die Satzung Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind folgende Schallschutzmaßnahmen zu beachten und in die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufzunehmen: Festsetzungen durch Text Die Fahrgassen des Parkplatzes sind mit einem ebenen Belag aus Asphalt oder ungefastem Betonsteinpflaster (auch mit Mikrofase) und engen Fugenabständen zu versehen. Die Schallleistungspegel L WA der haustechnischen Anlagen dürfen die folgenden Werte nicht überschreiten: Außenverflüssiger (Westfassade) L WA 65 db(a) Lüftung Verbundanlagenraum (Westfassade) L WA 70 db(a) Außengerät Backshop (Ostfassade) L WA 65 db(a) Sofern Lage, Anzahl sowie Schallleistung der haustechnischen Anlagen von den Angaben dieser Untersuchung abweichen, ist eine Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Werte erforderlich. Während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) ist für den Lebensmittelmarkt Betriebsruhe einzuhalten mit Ausnahme des Betriebs der haustechnischen Anlagen. Zudem ist je Nachtstunde die Warenanlieferung durch einen Lieferwagen mit geräuscharmer Entladung im Eingangsbereich (z.b. Zeitungen) zulässig. Hinweise durch Text In der Untersuchung Bericht Nr / 2 vom des Ingenieurbüros Greiner wurde die schalltechnische Verträglichkeit des geplanten Lebensmittelmarktes in Bezug auf die umliegende schutzbedürftige Bebauung entsprechend den Anforderungen der TA Lärm nachgewiesen. In dieser Untersuchung wurden auch die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen festgelegt

11 8. Zusammenfassung Die Gemeinde Wolfegg plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lebensmittelmarkt Alttanner Straße. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von maximal 799 m² und ca. 67 Stellplätzen geplant. Nördlich der Alttanner Straße besteht schutzbedürftige Wohnbebauung. Westlich des Plangebietes besteht eine landwirtschaftliche Hofstelle. Gemäß Flächennutzungsplan ist der Bereich westlich und teilweise südlich des Plangebietes als Wohngebiet ausgewiesen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren ist die Verträglichkeit des geplanten Lebensmittelmarktes in Bezug auf die bestehende Wohnbebauung nach den Anforderungen der TA Lärm nachzuweisen. Es sind die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Schallschutzmaßnahmen für den geplanten Markt auszuarbeiten. Des Weiteren sind die Immissionen in dem genannten Bereich der zukünftig möglichen Wohnbaufläche darzustellen. Untersuchungsergebnisse Der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel aufgrund des geplanten Betriebs des Lebensmittelmarktes mit den einzuhaltenden Immissionsrichtwerten der TA Lärm zeigt folgende Ergebnisse: Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) An den für die Beurteilung maßgebenden Immissionsorten IO 1 bis IO 3 nördlich der Alttanner Straße werden die Immissionsrichtwerte für WA- bzw. WR-Gebiete (55 db(a) bzw. 50 db(a) tags) um mindestens ca. 7 bis 13 db(a) unterschritten. Auch am informativ gewählten IO 4 (unbebaut) wird der Immissionsrichtwert um 3 db(a) unterschritten. Die schalltechnische Situation während der Tageszeit ist somit als unkritisch einzustufen. Im Bereich der möglichen Wohnbaufläche gemäß Flächennutzungsplan kann der Immissionsrichtwert für WA-Gebiete (55 db(a) tags) bereits ab der Grenze des Bebauungsplangebietes eingehalten werden. Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) Während der Nachtzeit herrscht Betriebsruhe. Unter Berücksichtigung einer kleinen geräuscharmen Anlieferung (Lieferwagen für Zeitungen) in der ungünstigsten (lautesten) Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte für WA- bzw. WR-Gebiete (40 db(a) bzw. 35 db(a) nachts) an den maßgeblichen Immissionsorten IO 1 bis IO 3 um mindestens ca. 6 bis 15 db(a) unterschritten. Auch am informativ gewählten IO 4 (unbebaut) wird der Immissionsrichtwert um 3 db(a) unterschritten. Aufgrund des nächtlichen Betriebs der haustechnischen Anlagen treten an diesen Immissionsorten keine relevanten Immissionen auf. Im Bereich der möglichen Wohnbaufläche gemäß Flächennutzungsplan ist zu Einhaltung des Immissionsrichtwertes für WA-Gebiete (40 db(a) nachts) im Einwirkungsbereich der haustechnischen Anlagen (Außenverflüssiger, Lüftung Verbundanlagenraum) ein Abstand von mindestens ca. 10 m von der Grenze des Bebauungsplangebietes erforderlich. Da mögliche Dauergeräusche der haustechnischen Anlagen insbesondere nachts besonders störend wirken können, wird in diesem Bereich ein Mindestabstand von ca. 25 m zwischen möglicher Wohnbebauung und der Grenze des Bebauungsplangebietes empfohlen. Hinweis: - In Bezug auf die Anforderungen der TA Lärm zu Maximalpegeln und der Beurteilung des anlagenbezogenen Verkehrs bestehen ebenfalls keine Bedenken (vgl. Ausführungen unter Punkt 6)

12 Schallschutzmaßnahmen Die unter Punkt 7 genannten Schallschutzmaßnahmen zur Sicherstellung der Verträglichkeit zwischen Lebensmittelmarkt und der umliegenden bestehenden bzw. geplanten Wohnbebauung sind zu beachten und in die Festsetzungen bzw. Hinweise des Bebauungsplanes aufzunehmen. Fazit Aus schalltechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lebensmittelmarkt Alttanner Straße in der Gemeinde Wolfegg, sofern der Beurteilung der unter Punkt 4 beschriebene Betriebsablauf zugrundgelegt wird und die unter Punkt 7 genannten Schallschutzmaßnahmen entsprechend beachtet werden. Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti (verantwortlich für den technischen Inhalt) Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Deutsche Akkreditierungsstelle D-PL Durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren

13 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Anhang A Abbildungen - 1 -

14 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Übersichtsplan: Bebauungsplangebiet mit Lebensmittelmarkt und Immissionsorte WR-Gebiet gemäß BPL Wohngebiet gemäß FNP IO 3 IO 2 IO 1 IO 4 (unbebaut) geplanter Lebensmittelmarkt Wohngebiet gemäß FNP Hofstelle - 2 -

15 Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr / 2 vom Detailplan Tageszeit: Lebensmittelmarkt mit Schallquellen und Rasterlärmkarte IO 1 50 db(a) Fahrwege / Kühlaggregate Lkw 40 db(a) Außengerät (Backshop) Rangieren, Be- und Entladen Lkw (Backshop) Lebensmittelmarkt Parkplatz Außenverflüssiger Lüftung Verbundanlage Be- und Entladen Lkw Rangieren Lkw 50 db(a) 40 db(a) Detailplan Nachtzeit: Lebensmittelmarkt mit Schallquellen und Rasterlärmkarte IO 1 Fahrweg Lieferwagen Außengerät (Backshop) Be- und Entladen Lieferwagen Lebensmittelmarkt Außenverflüssiger 40 db(a) Lüftung Verbundanlage 35 db(a) -3-

16 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Anhang B Berechnungsergebnisse und Eingabedaten (Auszug) - 1 -

17 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land (benutzerdefiniert) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) DGM Standardhöhe (m) Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 2 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.50 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (2014)) Fluglärm (???) Streng nach AzB - 2 -

18 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Berechnungsergebnisse Gewerbegeräusche Beurteilungspegel Lebensmittelmarkt mit Backshop: Beurteilungspegel Immissionsrichtwerte Höhe Koordinaten Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht X Y Z db(a) db(a) db(a) db(a) (m) (m) (m) (m) IO 1 EG IO 1 1.OG IO 1 2.OG IO 2 EG IO 2 1.OG IO 3 EG IO 3 1.OG IO Teilbeurteilungspegel während der Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr): Quelle Teilpegel V01 Tag Bezeichnung M. ID IO 1 EG IO 1 1.OG IO 1 2.OG IO 2 EG IO 2 1.OG IO 3 EG IO 3 1.OG IO 4 Parkplatz Fahrweg Lkw Lkw-Kühlaggregate Rangieren Lkw Be- und Entladen Lkw Lüftung Verbundanlagenraum Außenverflüssiger Fahrweg Lkw (Backshop) Lkw-Kühlaggregat (Backshop) Rangieren Lkw (Backshop) Be- und Entladen Lkw (Backshop) Außengerät (Backshop) Teilbeurteilungspegel während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr, lauteste Nachtstunde): Quelle Teilpegel V01 Nacht Bezeichnung M. ID IO 1 EG IO 1 1.OG IO 1 2.OG IO 2 EG IO 2 1.OG IO 3 EG IO 3 1.OG IO 4 Fahrweg Lieferwagen (Zeitungen) Be- und Entladen Lieferwagen (Zeitungen) Lüftung Verbundanlagenraum Außenverflüssiger Außengerät (Backshop)

19 Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr / 2 vom Bericht ( cna) Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) (m) (m) Lüftung Verbundanlagenraum Lw (keine) 1.50 r Außengerät (Backshop) Lw (keine) 3.00 r Lieferwagen nachts: Pegelspitze beschleunigte Abfahrt Lw 92, (keine) 1.00 r Lieferwagen nachts: Pegelspitze Türenschlagen Lw 99, (keine) 1.00 r Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl Geschw. (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht (km/h) Fahrweg Lkw Lw' (keine) Lkw-Kühlaggregate Lw (keine) Fahrweg Lkw (Backshop) Lw' (keine) Lkw-Kühlaggregat (Backshop) Lw (keine) Fahrweg Lieferwagen (Zeitungen) Lw' (keine) Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Rangieren Lkw Lw (keine) Be- und Entladen Lkw Lw (keine) Rangieren Lkw (Backshop) Lw (keine) Be- und Entladen Lkw (Backshop) Lw (keine) Be- und Entladen Lieferwagen (Zeitungen) Lw (keine) Außenverflüssiger Lw (keine) Flächenquellen vertikal Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Parkplätze Bezeichnung M. ID Typ Lwa Zähldaten Zuschlag Art Zuschlag Fahrb Berechnung nach Einwirkzeit Tag Ruhe Nacht Bezugsgr. B0 Anzahl B Stellpl/BezGr f Beweg/h/BezGr. N Kpa Parkplatzart Kstro Fahrbahnoberfl Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) Tag Ruhe Nacht (db) (db) (min) (min) (min) Parkplatz 1 ind Stellplatz Parkplatz an Einkaufszentrum 0.0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007 Hindernisse Schirme Bezeichnung M. ID Absorption Z-Ausd. Auskragung Höhe links rechts horz. vert. Anfang Ende (m) (m) (m) (m) (m) Häuser Bezeichnung M. ID WG Einwohner Absorption Höhe Anfang (m) Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r Gebäude x r - 4 -

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