Regionalplan Oberpfalz-Nord B VII Erholung

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1 Ziele VII ERHOLUNG 1 Allgemeines Es soll darauf hingewirkt werden, dass in den für Erholung besonders geeigneten Gebieten der Region, vor allem im Fichtelgebirge mit Steinwald, im Oberpfälzer Wald mit Naabgebirge, in der Frankenalb und im Falkensteiner Vorwald, ein vielseitiges Angebot an Einrichtungen für Wochenend- und Urlaubserholung geschaffen wird. 2 Wanderwege 2.1 Auf eine stärkere Verknüpfung der örtlichen Wanderwege soll insbesondere im Stiftland (Landkreis Tirschenreuth), im Raum Hohenburg/Rieden, im Raum Burglengenfeld/Teublitz/Maxhütte-Haidhof sowie im Raum Bruck i.d.opf./nittenau hingewirkt werden. 2.2 Eine Weiterführung und Verknüpfung grenzüberschreitender Wander- und Radwanderwege soll an geeigneten Übergangsstellen zur Tschechischen Republik, insbesondere in den Räumen Waldsassen/Neualbenreuth, Mähring, Bärnau, Georgenberg, Eslarn und Schönsee/Stadlern angestrebt werden. Den ökologischen Besonderheiten des Grenzraumes soll dabei verstärkt Rechnung getragen werden. 3 Wasserflächen 3.1 Auf die Schaffung überörtlich bedeutsamer Wasserflächen mit Einrichtungen zur Intensiverholung soll insbesondere im Raum Weiden i.d.opf./kemnath hingewirkt werden. Bei Dießfurt soll südlich der Bundesstraße 470 ein Bade- und Freizeitsee geschaffen werden. Die westliche und südliche Uferzone soll der Erholungsnutzung vorbehalten bleiben. 3.2 Die Erholungsfunktion der Seen im Bereich des ehemaligen Braunkohletagebaus bei Wackersdorf soll wie folgt geordnet werden: Am Steinberger See soll ein vielseitiges, leistungsfähiges und bei Bedarf ganzjährig nutzbares Freizeit- und Erholungsangebot entwickelt werden. Erforderliche Einrichtungen sollen im östlichen Uferbereich geschaffen werden Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Murnersee für Freizeit und Erholung in ruhiger, naturgebundener Umgebung genutzt werden kann. Die Erschließung der Seeufer soll auf den südlichen und östlichen Bereich beschränkt werden Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Brückelsee im Falle eines künftigen, am Steinberger See und Murnersee nicht zu befriedigenden Bedarfs für Freizeit und Erholung genutzt werden kann. Erforderliche Einrichtungen sollen an geeigneten Standorten, insbesondere in dem an das Industriegebiet Wackersdorf-Nord anschließend Uferbereich untergebracht werden Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Edlmannsee bevorzugt für Angelsport, Fischerei und Fischereiforschung genutzt werden kann. 1

2 Ziele 4 Wintersport Ein Ausbau der Wintersportgebiete Schönsee, Landkreis Schwandorf, und Silberhütte, Landkreis Tirschenreuth und Landkreis Neustadt a.d.waldnaab, soll in Abstimmung mit einer möglichen grenzüberschreitenden Ausdehnung zur Tschechischen Republik angestrebt werden. Den ökologischen Besonderheiten des Grenzraumes soll dabei verstärkt Rechnung getragen werden. 2

3 Zu VII Zu 1 ERHOLUNG Allgemeines Die skarte 6 "Erholung" zeigt die für Erholung besonders geeigneten Gebiete und die Gebiete, die häufig für Erholungszwecke aufgesucht werden. Zu den für Erholung besonders geeigneten Gebieten zählen vor allem das Fichtelgebirge mit Steinwald, der Vordere und Hintere Oberpfälzer Wald mit Naabgebirge, die Frankenalb und der Falkensteiner Vorwald. Diese Gebiete zeichnen sich durch ein vielfältiges Landschaftsbild aus, das von einem abwechslungsreichen Mittelgebirgsrelief mit zahlreichen Flusstälern und vielen Wäldern geprägt wird. Kennzeichnend sind weiter eine hohe Wanderwegdichte und große Naturparkflächen. Übernachtungszahlen aus der Fremdenverkehrsstatistik und Umsatzzahlen des Gastgewerbes zeigen, dass der überwiegende Teil der für Erholung besonders geeigneten Gebiete auch häufig von Erholungssuchenden aufgesucht wird. Die Schaffung eines vielseitigen Angebots an Erholungseinrichtungen kommt dem zunehmenden Erholungsbedürfnis der Regionsbevölkerung und dem Trend zu einer aktiven Freizeitgestaltung entgegen. Für die Wahl der Standorte von Erholungseinrichtungen sind die Art der Anlage, der Bedarf und die örtlichen Gegebenheiten entscheidend. Einrichtungen der Wochenenderholung sind vor allem im Einzugsbereich der größeren Städte, wie der Oberzentren Amberg und Weiden i.d.opf., oder im Verlauf der Verdichtungsansätze zeigenden Naabachse erforderlich. Der südwestliche Regionsteil bis zu den Tagebauseen bei Wackersdorf liegt noch im Naherholungsbereich des großen Verdichtungsraumes Nürnberg/Fürth/Erlangen, der südliche Teil im Naherholungsbereich des Verdichtungsraumes Regensburg. In diesen Gebieten können sich Überschneidungen aus den teilweise verschieden gelagerten Ansprüchen der Wochenend- und Urlaubserholung ergeben. Das eigentliche Kapital der für Erholung besonders geeigneten Gebiete liegt in einer erholungswirksamen, natürlichen Landschaft. Die weitere Ausstattung dieser Landschaft mit Erholungseinrichtungen soll ökologischen (vgl. A III 2) wie ö- konomischen Gesichtspunkten (B IV 2.5) gerecht werden. Zu 2 Zu 2.1 Wanderwege Wanderkarten weisen für die Region circa km markierte Wanderwege aus. Die durchschnittliche Wanderwegdichte ist in den einzelnen Teilräumen unterschiedlich. Vergleichweise gut erschlossen sind die Gebiete Friedenfels/Erbendorf, Plößberg/Flossenbürg, Königstein/Etzelwang, Schnaittenbach/Freudenberg, Pleystein/Moosbach, Eslarn/Schönsee sowie die Gegend um Neunburg vorm Wald. Auch in Gebieten mit vielen Wanderwegen ist die Wegführung nicht selten auf die jeweiligen örtlichen Interessen zugeschnitten. Es fehlt vielfach an der Verknüpfung von weitgehend in sich geschlossenen Wegenetzen. Ein durchgängiges Wegenetz steigert den Erholungswert der Landschaft und kommt dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung entgegen. Zu 2.2 Im Zuge der Öffnung der Grenze zur Tschechischen Republik bieten sich Möglichkeiten zur Weiterführung und Verknüpfung grenzüberschreitender Wander- 1

4 wege und Radwanderwege vor allem in den im Ziel genannten Räumen, in denen bereits bestehende Wege teilweise unmittelbar an die Staatsgrenze heranführen. Die Erschließung von größeren und teils auch neu erlebbaren Wandergebieten ist für die Naherholung sowie für die Urlaubserholung von hohem Interesse. Die einzelnen Grenzübertrittsstellen oder -bereiche werden durch Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik festgelegt. Sie können allerdings vor allem aus Gründen des Naturschutzes nicht an jeder beliebigen Stelle eingerichtet werden, da sich in Teilen des Grenzgebietes zur Tschechischen Republik eine hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenwelt in störungsempfindlichen Refugien erhalten konnte. Die ökologischen Besonderheiten machen beidseits der Grenze abgestimmte Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen insbesondere eine umweltverträgliche Erschließung unter Aussparung ökologisch wertvoller Landschaftsbereiche und von Rückzugsgebieten gefährdeter Tierarten. Ferner ist eine sichere Markierung der grenzüberschreitenden Wege, der Übertrittsstellen sowie ihrer Verknüpfungen mit dem übrigen Wegenetz erforderlich, um die Erholungsaktivitäten in unproblematische Bereiche zu lenken. Zu 3 Zu 3.1 Wasserflächen Während in der Region ausreichend Freibäder zur Verfügung stehen, fehlen größere Flächen für den Wassersport, insbesondere für Segeln und Windsurfen. Es gibt einige kleinere Weiher und Seen, die im Sommer nicht selten überlastet sind. Zum Teil fehlen dort auch die erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Große Wasserflächen mit Einrichtungen zur Intensiverholung besitzen hohe Anziehungskraft für Erholungssuchende und können dem Fremdenverkehr neue Impulse geben. Als Standorte für große, überörtliche bedeutsame Wasserflächen mit Erholungseinrichtungen kommen vor allem Kiesabbaugebiete im Raum Weiden i.d.opf./kemnath (Haidenaabtal) in Betracht. Die Herstellung eines großflächigen Freizeit- und Erholungssees im westlichen Teil des Landkreises Neustadt a.d.waldnaab kann sich durch die Folgefunktion im Zuge des Kiesabbaus im Vorranggebiet KS 4/10 (N) südlich von Pressath eröffnen. Damit kann das Angebot an wohnortnahen Einrichtungen für den Badebetrieb, den Wassersport und den Eissport ausgeweitet werden. Darüber hinaus ist die Nutzung dieses großen Baggersees als attraktive Wasserfläche für den Fremdenverkehr anzustreben, die als Ergänzung zu den Erholungseinrichtungen und -möglichkeiten im Bereich des Naturparks "Hessenreuther und Manteler Wald mit Parkstein/Oberpfalz" zu sehen ist. Durch die günstige verkehrstechnische Erschließung der westlichen Seite und der vorhandenen Freizeiteinrichtungen im Süden des zukünftigen Sees können diese Uferbereiche bevorzugt für die Erholungsfunktion genutzt werden. Zu 3.2 Als Folge des Braunkohletagebaus im Raum Wackersdorf werden nach und nach sieben Seen entstehen mit über 600 ha Wasserfläche. Mit diesen großen Tagebauseen erhält die mittlere Oberpfalz eine weitläufige Seenlandschaft, die bisher kaum vorhandene Möglichkeiten für eine Freizeit- und Erholungsnutzung, z.b. Segeln und Surfen, erschließt. Wie die Entwicklung am Murner See gezeigt hat, herrscht bei den zuerst gefüllten Seen ein spürbarer Nachfragedruck von Seiten der Erholungssuchenden. Um den Bedarf so zu lenken, dass eine unnötige Flächeninanspruchnahme verhindert wird und andererseits an den wirklich geeigne- 2

5 ten Wasserflächen Entwicklungschancen wahrgenommen werden, soll sich die gezielte Erholungsnutzung zunächst auf den Steinberger See und Murner See beschränken. Zu Zu Für den Steinberger See als vielseitig nutzbares und leistungsfähiges Erholungsgewässer sprechen nicht nur Größe (184 ha) und Gestalt des Sees, sondern auch die gute Erreichbarkeit über die Autobahnen A 6, A 93 und die Bundesstraße 85 sowie die unmittelbare Nähe zur bebauten Ortslage von Steinberg, das bereits fremdenverkehrliche Ansätze zeigt. Eine vergleichsweise intensive Flächeninanspruchnahme durch Einrichtungen für einen vielseitigen Freizeit- und Erholungsbetrieb ist in die vorhandene Flächennutzung und die ökologische Situation integrierbar, vorausgesetzt, dass nur die östliche Seite des Sees erschlossen wird. Südliche und westliche Ufersäume sind rutschgefährdet und für eine Erschließung nicht geeignet. Es kann damit gerechnet werden, dass der Steinberger See in etwa fünf bis zehn Jahren gefüllt ist. Um die geplante Entwicklung am Steinberger See frühzeitig zu unterstützen, sollten bereits heute geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Für den bereits gefüllten Murner See (94 ha) ist grundsätzlich eine extensive, vergleichsweise wenig aufwendige Art der Erholung in ruhiger naturgebundener Umgebung, wie sie bisher bereits stattfindet, angebracht. Eine solche Nutzung trägt der spezifischen Bedeutung von Ökologie und Naturschutz im ehemaligen Grubenfeld Rauberweiher im allgemeinen und der Nähe zum geplanten Naturschutzgebiet "Charlottenhofer Weihergebiet" im besonderen Rechnung. Aufgrund der Nähe zum Charlottenhofer Weihergebiet und zum nördlich des Sees gelegenen, ökologisch zu entwickelnden Freiraum ist vor allem der nördliche und westliche Bereich des Murner Sees empfindlich gegenüber Störungen durch einen Freizeit- und Erholungsbetrieb. Mit Rücksicht auf die genannten ökologischen Belange, ist es erforderlich, dass die Erschließung auf den südlichen und östlichen Bereich beschränkt bleibt. Die Planung eines in erster Linie Geschäftsreisenden und Tagungen dienenden Hotels am Südufer wird als raumverträglich gewertet, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass dieses Hotelprojekt keine belastenden Einrichtungen oder sonstige Siedlungstätigkeit im Uferbereich nach sich zieht. Außerdem müssen Maßnahmen getroffen werden, damit vor allem ein Zugang nach Nordwesten in Richtung geplantes Naturschutzgebiet verhindert wird. Zu Der noch weitgehend ungefüllte Brückelsee (151 ha) hat im wesentlichen die Aufgabe einer Reservefläche für Freizeit und Erholungsnutzung. Er bietet später aufgrund seiner langgestreckten Ost-West-Ausdehnung (2 km) besondere Möglichkeiten für eine Ruderregattastrecke. Eine Nutzung des Sees für Segeln, Surfen oder Baden kann jedoch nur im Sinne einer eventuellen, später einmal notwendig werdenden Nutzungsentflechtung der Wassersportarten sinnvoll sein. Der südlich an den Brückelseedamm anschließende Uferbereich wird künftig eine Flachwasserzone aufweisen. Der See verfügt über eine siedlungs- und verkehrsmäßige Anbindung an das Industriegebiet Wackersdorf-Nord. Diese Nähe würde auch eine und gewisse Infrastrukturausstattung für Freizeit und Erholung erlauben. Darüber hinaus sind solche Uferbereiche grundsätzlich für eine Erschließung geeignet, die ohne größeren Aufwand 3

6 erschlossen werden können und frei von besonderer ökologischer Funktion sind (vgl. B I 3.3). Zu Zu 4 Der lebensfeindliche Chemismus des Wassers in nahezu allen Tagebauseen schließt eine fischereiliche Nutzung auf längere Zeit aus. Gegenwärtig weist allein der Edlmannsee ein für Fische verträgliches Wasser auf. Er sollte in Zukunft für den Angelsport und im Hinblick auf eine langfristige zoologische Belebung der Tagebauseen auch für die Fischereiforschung zur Verfügung stehen. Für den Skisport bestehen im Grenzgebiet der Region zur Tschechischen Republik entsprechend den klimatischen und topographischen Voraussetzungen zwei Schwerpunktgebiete, nämlich das Gebiet Schönsee (Lkr. Schwandorf) für den Pistenskilauf und Skilanglauf sowie das Gebiet Silberhütte (Stadt Bärnau, Lkr. Tirschenreuth, und Gemeinde Flossenbürg, Lkr. Neustadt a.d.waldnaab) für den Skilanglauf. Letzteres besitzt bereits überregionale Bedeutung. Beide Gebiete grenzen unmittelbar an das Staatsgebiet der Tschechischen Republik, in dem die klimatischen und topographischen Voraussetzungen für den Wintersport, insbesondere die mäßig bzw. mittel bis gut einzustufende Schneesicherheit, vergleichbar sind. Ihre Attraktivität ließe sich zwar deutlich steigern, wenn zusammen mit den unmittelbar angrenzenden Bereichen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, soweit diese ähnlich günstige Voraussetzungen aufweisen, grenzüberschreitende Wintersportgebiete entwickelt werden könnten. Auf Grund der Lage inmitten weitgehend geschlossener Waldgebiete und der ökologischen Besonderheiten des Grenzraumes, in dem sich eine zum Teil hochgefährdete Tier- und Pflanzenwelt in störungsempfindlichen Refugien erhalten konnte, sind jedoch weiträumige Aussparungen der Rückzugsgebiete erforderlich. Ansonsten würden gerade im Winter vom Aussterben bedrohte Tierarten stark gestört und geschwächt werden. Insofern wird sich ein maßvoller Ausbau der Gebiete für den Wintersport im wesentlichen auf einzelne, vor allem mit naturschutzfachlichen Belangen abgestimmte grenzüberschreitende Loipen und deren weitere Verknüpfung beschränken. Die Grenzübertrittsstellen oder -bereiche werden durch Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik festgelegt. 4

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