Planfeststellung Beilage 278. Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing Vilshofen

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1 Planfeststellung Beilage 278 Bundeswasserstraße Donau Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing Deggendorf UMWELTVERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG TEIL 2: AUSWIRKUNGSPROGNOSE Bundesrepublik Deutschland Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Freistaat Bayern Wasserwirtschaftsverwaltung gemeinsam vertreten durch RMD Wasserstraßen GmbH gez. Dr. Schmautz gez. i.v. Sonnleitner

2 Planfeststellung Bundeswasserstraße Donau Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) einschl. Gewässerschutz (WRRL) Umweltverträglichkeitsuntersuchung Teil 2 Auswirkungsprognose Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern, vertreten durch die Rhein-Main-Donau AG, diese vertreten durch die RMD Wasserstraßen GmbH Bearbeitung durch sowie c/o BNGF - Büro für Naturschutz-, Gewässer- und Fischereifragen Dr. Kurt Seifert

3 Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch die Rhein-Main- Donau AG, diese vertreten durch die RMD Wasserstraßen GmbH Blutenburgstr München Auftragnehmer: Zum Schießwasen Gunzenhausen T T Bosch & Partner GmbH Pettenkofer Straße München T F Baader Konzept GmbH Baader Konzept GmbH Zum Schießwasen Gunzenhausen T T Fachteil Fische c/o BNGF - Büro für Naturschutz-, Gewässerund Fischereifragen Dr. Kurt Seifert Zugspitzstraße Pähl T F gez. Dr. Günther Künzmann (Baader Konzept GmbH) gez. Dr. Kurt Seifert (BNGF)

4 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 0.1 Inhaltsverzeichnis Seite 0.1 Inhaltsverzeichnis... I 0.2 Tabellenverzeichnis... VII 0.3 Abbildungsverzeichnis... XI 0.4 Anhangverzeichnis... XIII Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Übersicht über die Vermeidungsmaßnahmen Wirkfaktoren der Vorhaben Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen Beeinträchtigung der Freizeit und Erholung Geräuschemissionen Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Pflanzen (Arten und Lebensräume), biologische Vielfalt Naturschutzrechtlich besonders geschützte Gebiete sowie besonders schutzwürdige Biotope Direkter Verlust und Überprägung von Biotoptypen und Pflanzen Biotoptypen Pflanzen Indirekter Verlust und Überprägung von Biotopen und Pflanzen Biotoptypen Pflanzen Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Tiere (Arten und Lebensräume), biologische Vielfalt Fische Auswirkungen auf Abiotik, Hydromorphologie und Schlüsselhabitate der Fischfauna Methodik der Bewertung der Umweltauswirkungen/Beeinträchtigungen Seite I

5 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungen auf die abiotischen Verhältnisse (Strömungsbedingungen und Wasserspiegeldynamik, Wasserflächen) Auswirkungen auf die hydromorphologischen Verhältnisse Auswirkungen auf die strukturelle Ausstattung Auswirkungen auf die Schlüsselhabitate Auswirkungen auf Bereiche mit besonderer umweltbezogener Bedeutung Auswirkungen auf die Fischfauna (gildenbezogen) Rheophile Arten Indifferente (eurytope) Arten Stagnophile Arten Zusammenfassung der Prognoseergebnisse Auswirkungen auf die fischökologischen Verhältnisse Auswirkungen auf die Biodiversität und den naturschutzfachlichen Status der Fischfauna Darstellung von Art und Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen Vögel Brutvögel Rastvögel (Limikolen und kleine Gründelenten) Überwinternde Wasservögel (Schwimmvögel, Reiher und Möwen) Säugetiere Biber Fischotter Fledermäuse Haselmaus Reptilien Amphibien Wirbellose Tagfalter Nachtfalter Uferlaufkäfer Totholzkäfer Libellen Wasserinsekten Weichtiere Großkrebse Seite II

6 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 5.7 Makrozoobenthos Auswirkungen der Vorhaben auf einzelne hochrangige Arten Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Boden Verlust und Überprägung von Bodenfunktionen Versiegelung von Boden Auf- und Abtrag Baubedingte Einwirkungen auf Böden mit und ohne Abtrag des natürlich gewachsenen Bodenprofils Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Grundwasser Veränderung der Grundwasserquantität (GW-Stand, GW-Dynamik, GW- Strömung) Veränderung der Grundwasserqualität (GW-Beschaffenheit, Kontamination durch Stofftransporte) Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Oberflächengewässer Veränderung des Abflusses Veränderung der Fließgeschwindigkeit Veränderung der Überflutungs- und Wechselwasserflächen Veränderung der Ufer- und Sohlstruktur Veränderung des Stoffhaushalts Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Klima und Luft Verlust von Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion Beeinträchtigung der Lufthygiene durch Schadstoffeintrag Veränderung des Geländeklimas Verlust von Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion Verlust von Flächen mit Klima- und Immissionsschutzfunktion Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Seite III

7 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 10 Landschaft Veränderung der Oberflächengestalt, Überformung und Verlust naturraumtypischer, kulturhistorisch bedeutsamer und landschaftsprägender Strukturen, Landschaftsbildkomponenten Störung (weiträumiger) Sichtbeziehungen Überprägung und Verlust von Wäldern mit einer besonderen Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung Verlust und Überprägung von Flächen mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung Freizeit- und Erholungsfunktion Erholungsinfrastruktur und Erholungsnutzungen Donauspezifische Erholungsnutzung Personenschifffahrt Wassersport Ruhen, Lagern, Baden und Schwimmen Spazierengehen und Angeln Touristische Erschließungswege Radfahren und Wandern Historische Wegeführungen und Handelsrouten Überörtliche attraktive Zielpunkte Kulturhistorische Sehenswürdigkeiten Attraktive Elemente der Naturlandschaft Aussichtspunkte Kulturelle Einrichtungen sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Kultur- und sonstige Sachgüter Beseitigung und Überschwemmung bzw. Einstau von Baudenkmälern und Bauensembles Beseitigung und Überschwemmung bzw. Einstau von bekannten sowie begründet zu vermutenden Bodendenkmäler Beseitigung und Überschwemmung bzw. Einstau von historischen Kulturlandschaftselementen Auswirkungen auf Sachgüter Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Seite IV

8 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 12 Wechselwirkungen Gewässerschutz gemäß WHG bzw. WRRL Auswirkungen der Vorhaben auf betroffene Flusswasserkörper Vorhabenbedingte Auswirkungen auf die biologischen Qualitätskomponenten Fische Methodische Ansätze der Prognose Prognose des ökologischen Zustandes der Fischfauna (fibs-bewertung) mit Hilfe der Ergebnisse der Struktur-/Habitatbewertung Prognose des ökologischen Zustands der Fischfauna mit Hilfe der fibsmetrics Makrozoobenthos Makrophyten, Diatomeen, Phytobenthos Phytoplankton Vorhabenbedingte Auswirkungen auf die unterstützenden hydromorphologischen Qualitätskomponenten Wasserhaushalt Durchgängigkeit der Donau und anderer Fließgewässer Donau Sonstige Fließgewässer Morphologie Auswirkungen auf die unterstützenden chemischen und allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten sowie den chemischen Zustand Chemischer Zustand sowie unterstützende chemische Qualitätskomponenten Unterstützende allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Übersicht über die vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Flusswasserkörper Auswirkungen der Vorhaben auf Grundwasserkörper Mengenmäßiger Zustand (Grundwasserspiegel) Chemischer Zustand Zustand grundwasserabhängiger Landökosysteme Übersicht über die vorhabenbedingten Auswirkungen auf Grundwasserkörper Seite V

9 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 15 Bewertung der Auswirkungen Prognose des ökologischen und chemischen Zustandes von Flusswasserkörpern Prognose vorhabenbedingter Veränderungen für biologische Qualitätskomponenten Prognose vorhabenbedingter Veränderungen für weitere Qualitätskomponenten und den chemischen Zustand Unterstützende hydromorphologische Qualitätskomponenten Chemischer Zustand sowie unterstützende chemische und allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten Prognose des mengenmäßigen und chemischen Zustandes der Grundwasserkörper Prognose des mengenmäßigen Zustandes Prognose des chemischen Zustandes Vereinbarkeit der Vorhaben mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie Verschlechterungen des ökologischen Zustandes Gefährdungen der Zielerreichung des guten ökologischen Zustands UVU Alternativenvergleich Geprüfte Alternativen Alternativen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens Alternativen im Rahmen der Variantenunabhängigen Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen Konzeptionelle Alternativen Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Ergebnis des UVU-Alternativenvergleichs Seite VI

10 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 0.2 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Übersicht über die geplanten Vermeidungsmaßnahmen... 2 Tabelle 2: Zusammenfassung der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens Donau (Quelle: Planco, 2012)...13 Tabelle 3: Emissionspegel Schiffsverkehr je Richtung L'WA in db(a) tagsüber / nachts (Quelle: Planco, 2012)...13 Tabelle 4: Schutzgut Menschen: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße...17 Tabelle 5: Totalverluste von Biotopen durch direkte Eingriffe...21 Tabelle 6: Totalverluste von Biotopen und graduelle Beeinträchtigungen durch indirekte Ein-griffe...22 Tabelle 7: Schutzgut Pflanzen: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße für Biotop- und Nutzungstypen...37 Tabelle 8: Schutzgut Pflanzen: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße für Pflanzen...40 Tabelle 9: Mittlere Fließgeschwindigkeiten bei RNQ97 und MQ sowie Spiegelamplituden in den einzelnen Untersuchungsabschnitten (UA 1 9). Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand in Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis Tabelle 10: Veränderung der Wasserflächen in TA 1 durch das geplante Vorhaben im Donau-Hauptfluss (ohne Alt- und Nebengewässer)...49 Tabelle 11: A) Neue bzw. veränderte Regelungsbauwerke und Zahl der Kopfkolkverfüllungen. B) Flächenhafte Veränderungen/Eingriffe mit Auswirkungen auf die Flusssohle bzw. das Sohlrelief...50 Tabelle 12: Mittelwert und Varianz der maximalen Wassertiefen (Talweg), Messung in 500 m-abständen bei MQ (Vergleich Ist-Zustand - Ausbauzustand). Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis UA Tabelle 13: Inventar der Alt- und Nebengewässertypen in TA 1 (bei MQ). Vergleich Ist- Zustand Ausbauzustand...64 Tabelle 14: Alt- und Nebengewässer in TA 1: Gesamtergebnis der Habitatbewertung. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand...65 Tabelle 15: Alt- und Nebengewässer in TA 1: Anbindung an das Hauptgewässer. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand...65 Tabelle 16: Zusammenfassung der vorhabenbedingten Veränderungen der Anzahl [n] und Fläche [ha] (jeweils inkl. prozentualer Veränderungen) der Schlüssel habitate in TA 1 unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung Seite VII

11 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 17: Tabelle 18: Tabelle 19: Tabelle 20: Tabelle 21: Tabelle 22: Tabelle 23: Tabelle 24: Darstellung der Konfliktintensität bzw. der Reduzierung der Eingriffsschwere in Bereichen mit besonderer fischfaunistischer Bedeutung im Rahmen des iterativen Planungsprozesses zur Vermeidung/Verminderung, die Konfliktbereiche 1 7 befinden sich innerhalb des zu betrachtenden TA Rheophile Arten: Vorhabenbedingte Auswirkungen auf Schlüsselhabitate sowie sonstige Auswirkungen (habitatunabhängige und funktionsbezogene Auswirkungen, Auswirkungen auf Sonder- bzw. Mesohabitate) des Vorhabens in TA 1, die, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung, eine maßgebliche Beeinträchtigung bedingen können...74 Indifferente Arten: Vorhabenbedingte Auswirkungen auf Schlüsselhabitate sowie sonstige Auswirkungen (habitatunabhängige und funktionsbezogene Auswirkungen, Auswirkungen auf Sonder- bzw. Mesohabitate) des Vorhabens in TA 1, die, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung, eine maßgebliche Beeinträchtigung bedingen können...80 Stagnophile Arten: Vorhabenbedingte Auswirkungen auf Schlüssel- und Sonderhabitate sowie sonstige Auswirkungen (habitatunabhängige und funktionsbezogene Auswirkungen, Auswirkungen auf Mesohabitate) des Vorhabens in TA 1, die, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung, eine maßgebliche Beeinträchtigung bedingen können...85 Integrale naturschutzfachliche Beeinträchtigungsprognose Prognostizierte Änderungen der Bestandsgrößen (Erhaltungszustände) der Populationen bzw. Subpopulationen (TA 1) gemäß Bewertung nach ABSP; Spalte St-Vi: Bewertung der Erhaltungszustände/Bestandsgrößen der Gesamtpopulationen zwischen Straubing und Vilshofen sowie deren prognostizierte Veränderung durch einen Ausbau in TA 1, Spalte TA 1: Bewertung der Erhaltungszustände/Bestandsgrößen der Teil-/Subpopulationen zwischen Straubing und Deggendorf (TA 1) sowie deren prognostizierte Veränderung durch einen Ausbau in TA 1; rot eingefärbte Zellen stehen für eine erhebliche Beeinträchtigung der entsprechenden Fischart...93 Zusammenstellung der durch flussregelnde Maßnahmen (Ausbau der Wasserstraße) in TA 1 beanspruchten Flächen (Bezug Aufstandsflächen bzw. Verfüllungs-/Eintiefungsflächen bei Kolkverbau/Sohlbaggerungen sowie von indirekten Beeinträchtigungen betroffene Flächen)...96 Zusammenstellung der flächenhaften Veränderungen und Beeinträchtigungen von Schlüsselhabitaten in TA Veränderung der Wasserflächen durch den Ausbau im Donau-Hauptfluss in TA 1 (ohne Alt- und Nebengewässer)...98 Seite VIII

12 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 25: Ableitung der unterschiedlichen Eingriffsintensitäten und daraus resultierenden Verlustfaktoren...99 Tabelle 26: Bilanzierung der Verlustflächen an Lebensraum mit Fließgewässercharakter inkl. fischfaunistischer Schlüssel- und Mesohabitate in TA 1 nach Methode (1): Eingriffsfläche x Verlustfaktor Tabelle 27: Bilanzierung der Verlustflächen an Lebensraum mit Fließgewässercharakter inkl. fischfaunistische Schlüssel- und Mesohabitate in TA 1 nach Methode (2): Vergleich Struktur-Habitatqualität Ist-Zustand Ausbauzustand (500 m Abschnitte) Tabelle 28: In der Konfliktanalyse speziell analysierte Laufkäferarten der Uferzonen A und B Tabelle 29: Schutzgut Tiere: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Tabelle 30: Konfliktschwerpunkte und sonstige Beeinträchtigungen beim Schutzgut Boden Tabelle 31: Schutzgut Boden: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Tabelle 32: Klassen des Grundwasserflurabstandes bei Niedrigwasserstand (RNW) der Donau (in Anlehnung an: BGR, 2005) Tabelle 33: Schutzgut Grundwaser: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Tabelle 34: Mittelwerte der Fließgeschwindigkeiten* (bei RNQ und MQ) in den fünf Untersuchungsabschnitten der Donau Vergleich IST Vorhaben (V) Tabelle 35: Wasserspiegellagen Vergleich Ist-Zustand Vorhaben (V) (bei Niedrigwasserabfluss RNQ) Tabelle 36: Wasserspiegellagen Vergleich Ist-Zustand Vorhaben (V) (bei Mittelwasserabfluss MQ) Tabelle 37: Wasserspiegellagen Vergleich Ist-Zustand Vorhaben (V) (bei mittlerem Hochwasserabfluss MHQ ) Tabelle 38: Wasserspiegellagen Vergleich Ist-Zustand Vorhaben (V) (bei einem 5- jährlichen Hochwasserabfluss HQ5) Tabelle 39: Wechselwasserflächen der Donau zwischen RNW und MW Vergleich Ist- Zustand - Vorhaben (V) Tabelle 40: Übertragung der Bewertungskategorien der LAWA-Vor-Ort-Kartierung (LAWA, 2002a) in die LAWA-Übersichtskartierung (LAWA, 2002b) für den Teilparameter Uferverbau Tabelle 41: Klassifizierung des Uferverbaus (Einzelparameter Uferverbau) Vergleich Ist Vorhaben (V) (Klassifizierung nach LAWA-Übersichtsverfahren, LAWA 2002b) Seite IX

13 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 42: Schutzgut Oberflächengewässer: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Tabelle 43: Vorhabenbedingte Zunahme der Schiffsverkehre (Quelle: Planco, 2012) Tabelle 44: Schutzgut Klima und Luft: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Tabelle 45: Landschaftsbildeinheiten innerhalb des Untersuchungsraums (ca. von West nach Ost) Tabelle 46: Schutzgut Landschaft/Erholung: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Tabelle 47: Anzahl der Auswirkungen durch die Vorhaben auf Bodendenkmäler Tabelle 48: Fischereirechtsflächen in TA 1: Mittelwerte zwischen RNW-Flächen und MW- Flächen (ha) im Ist-Zustand und im Ausbauzustand - Gewinn-/Verlustflächen (ha) Tabelle 49: Aufteilung der Fischereirechte in den Abzweigungen AFG Reibersdorf und AFG Waltendorf gemäß Art 4 (1) BayFiG: Aufteilung nach der Länge und der durch das Längenverhältnis der Hauptwasserstrecke bestimmten räumlichen Ausdehnung Tabelle 50: Schutzgut Kulturgüter: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Tabelle 51: Schutzgut Sachgüter: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Tabelle 52: Übersicht Struktur-/Habitatbewertung und Bewertung der Fischfauna nach WRRL (fibs) jeweils für den Ist-Zustand und den Ausbauzustand, Bewertung ohne Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen (die Zellenfarbe steht für die Zustandsklasse nach WRRL, siehe Erläuterungen; Codierung für Veränderungen zwischen Ist-Zustand und Aus-bauzustand: rot und kursiv: leichte Verschlechterung, Abnahme 0,1 und < 0,2, fett: mittlere Verschlechterung, Abnahme 0,2 und < 0,4, rot und fett: signifikante Verschlechterung, Abnahme 0,4 oder Abnahme um mind. eine Zustandsklasse, ohne zusätzliche Schriftformatierung: Zu- oder Abnahme < 0,1); Grenzwerte nach BECKER et al. (2011) Tabelle 53: Übersicht der Prognose für die Bewertung nach fibs (ohne Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen); Veränderungen, die zu einer Änderung des score führen sind fett und in roter Schriftfarbe gedruckt; für eine detaillierte Beschreibung der Methodik und Erläuterung der metrics/parameter siehe DUSSLING Seite X

14 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 54: Zuweisung des dominierenden natürlichen Substrates auf Basis von drei Fließgeschwindigkeitsklassen (BfG, 2012b) Tabelle 55: Einteilung und Bewertung der von BfGÖ; Roos und Gorka (2012) untersuchten Gewässerflächen mittels PTI und SI auf Basis der vorherrschenden Substrate (BfG, 2012b) Tabelle 56: Breitenvariation Vergleich IST Vorhaben (*Mittelwert des Untersuchungsabschnitts) Tabelle 57: Betroffenheit nach 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG geschützter Biotope durch die Varianten A und C 2, Tabelle 58: Veränderung der Fließgeschwindigkeit, Wechselwasser- und Überflutungsflächen sowie der Ufer- und Sohlstruktur durch die Varianten A und C 2, Tabelle 59: Veränderung der Grundwasserstände durch die Varianten A und C 2, Tabelle 60: Inanspruchnahme und Betroffenheit landwirtschaftlicher Nutzflächen durch die Varianten A und C 2, Tabelle 61: Veränderung des Landschaftsbildes durch die Varianten A und C 2, Tabelle 62: Artenvergleich bei rheophilen Arten zwischen Haupt-Donau in der Fließstrecke zwischen Vohburg und Neustadt (F-04a, Do-km 2444,1 bis 2439,0) und dem dort angebundenen Aue-Fließgewässer-Umgehungsgewässer (F-08, Paar- Rechter Vorlandgraben km 0 bis km 2,0) Tabelle 63: Vergleich: Individuenzahlen und Biomassen zwischen Haupt-Donau in der Fließstrecke zwischen Vohburg und Neustadt (F-04a, Do-km 2444,1 bis 2439,0) und dem dort angebundenen Aue-Fließgewässer- Umgehungsgewässer (F-08, Paar-Rechter Vorlandgraben km 0 bis km 2,0) (flächengewichtete Hochrechnung aus Monitoring-Ergebnissen BNGF 2008 bis 2011) Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Mittlere Fließgeschwindigkeiten in der Donau im UG, bezogen auf 500-m- Abschnitte im Längsverlauf, bei RNQ97 (oben) und MQ (unten). Vergleich Ist- Zustand Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht F-km 2329,76 bis 2282, Abbildung 2: Häufigkeitsverteilung der mittleren Fließgeschwindigkeiten innerhalb von TA 1: n = Anzahl der 500-m-Abschnitte mit der jeweiligen Geschwindigkeitsklassen bei RNQ (oben) und MQ (unten; Klas-sendifferenzen: v = 0,2 m/s). Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand...48 Abbildung 3: Vergleich der vier Hauptparameter in TA 1. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand Seite XI

15 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Abbildung 4: Abschnittsbezogene Struktur-Habitatbewertung Gesamt-Bewertung. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing- Deggendorf entspricht UA 1 bis UA Abbildung 5: Abschnittsbezogene Struktur-Habitatbewertung Parameter Rekrutierung. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing- Deggendorf entspricht UA 1 bis UA Abbildung 6: Anzahl und Fläche der Kieslaichplätze aufgeteilt nach Untersuchungsabschnitten. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis Abbildung 7: Anzahl und Fläche der Jungfischhabitate für rheophile Arten aufgeteilt nach Untersuchungsabschnitten. Vergleich Ist-Zustand - Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis UA Abbildung 8: Anzahl undfläche der Jungfischhabitate für nicht rheophile Arten aufgeteilt nach Untersu-chungsabschnitten. Vergleich Ist-Zustand - Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis UA Abbildung 9: Anzahl und Fläche der Alt-/Nebengewässer aufgeteilt nach Untersuchungsabschnitten. Vergleich Ist-Zustand - Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis UA Abbildung 10: Anzahl und Fläche der verschiedenen Schlüsselhabitattypen in TA 1. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand (unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung)...67 Abbildung 11: Durchschnittliche Individuenzahl (oben) bzw. Biomasse (unten) pro Kilometer Uferlänge für den Bereich St-Vi und TA 1, jeweils aufgeteilt nach Hauptfluss und Altwasser und Nebenarme für den Untersuchungszeitraum 2010/11 (dargestellt sind jeweils der Mittelwert über alle Untersuchungsstrecken und - durchgänge ± 1 Standardfehler)...88 Abbildung 12: Klimamessstationen des Sondermessnetzes des DWD Abbildung 13: Landschaftsbildeinheiten (nach Landschaftsrahmenplan, LfU, 2011b) innerhalb des Untersuchungsraumes Abbildung 14: Eingriffserheblichkeit bei den Vorhaben - QK Makrophyten und Phytobenthos (Quelle: ArGe Limnologie, 2012) Seite XII

16 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 0.4 Anhangverzeichnis Anhang 1: Anhang 2: Anhang 3: Übersicht aller kartierten und bewerteten Schlüsselhabitate der Fischfauna für den Ist-Zustand und den Ausbauzustand (Teilabschnitt 1: Straubing- Deggendorf entspricht UA 1 bis UA 5) Ergebnisse der abschnittsbezogenen funktionalen Struktur-/Habitatbewertung für den Ist-Zustand und für den Ausbauzustand (Teilabschnitt 1: Straubing- Deggendorf entspricht UA 1 bis UA 5) Vergleich der Artenzahl, Individuenzahlen und Biomasse zwischen Haupt- Donau und Aue-Fließgewässer-Umgehungsgewässer (mittlere bayerische Donau) Seite XIII

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18 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 1 Übersicht über die Vermeidungsmaßnahmen Bereits bei der Erstelllung der EU-Studie wurden die Vorhaben in einem kontinuierlichen und iterativen Planungsprozess zwischen technischer Planung und Umweltplanung soweit optimiert. So wurde für verschiedene Polder, in denen sich mehrere Hochwasserschutzmaßnahmen als Alternativen gegenüberstanden, zuerst eine Reihung der grundlegenden Alternativen aus umweltfachlicher Sicht vorgenommen und dargestellt, für welche Maßnahmen des Hochwasserschutzes die geringsten negativen Auswirkungen auf die FFH- Erhaltungsziele, den europäischen Artenschutz und sonstige Beeinträchtigungen zu erwarten waren. Ergebnis des Alternativenvergleichs war, dass Deichrückverlegungen in der Regel als am positivsten eingeschätzt wurden, gefolgt von Flutmulden und schließlich Rodungen und Bewuchsentfernungen. Im Anschluss daran wurde geprüft, ob eine weitere kleinräumige Optimierung der Deichrückverlegungen, Leitdeiche, Hochwasserentlastungsstrecken, Flutmulden, Streichwehre, Bewuchsentfernungen und des Rückbaus von Straßendämmen durch eine Lageoptimierung möglich war. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung umfassten überwiegend kleinere Trassenverschiebungen der neuen Deichlinien sowie Verkürzungen und Verschmälerungen der Flutmulden, um Betroffenheiten der Schutzgüter zu vermeiden bzw. zu verringern. Im Anschluss daran wurde noch in der EU- Studie Konfliktschwerpunkte /-räume gebildet. In diesen sind dann die verschiedenen einzelnen Vorhaben Verbesserung des Hochwasserschutzes bzw. Ausbau der Wasserstraßes weiter optimiert. Der daraus resultierende Stand der technischen Planung wurde dann von den Vorhabensträgern Mitte 2013 als Planfeststellungsantrag bei der zuständigen Behörde als 1. Teilabschnitt eingereicht. Für den hier beantragten 1. Teilabschnitt sind seit der Vorlage des Planfeststellungsantrags neue bzw. geänderte Vorhabensbestandteile des Hochwasserschutzes hinzugekommen. Diese umfassen die Deiche Kinsach, Alte Kinsach, Lenach, Entau, Waltendorf, Hundldorf, Schwarzach rechts und Schwarzach links (bi), Kleinschwarzach, Metten West, sowie die Schöpfwerke Alte Kinsach, Oberalteich, Entau, Metten und die Überlaufscharten und temporären Auslaufstellen. Für diese geänderten oder zusätzliche beantragten Vorhabensbestandteile wurde im Rahmen der Erstellung des Landschaftspflegerische Begleitplanes (LBP) (Beilage Nr. 127) geprüft, ob eine Optimierung oder Vermeidung möglich ist. Des Weiteren wurde das Netz der Baustraßen in seinem Verlauf optimiert, um Betroffenheiten der Schutzgüter so weit wie möglich zu reduzieren. Bauzeitenregelungen sorgen in einigen Bauabschnitten dafür, dass baubedingte Beeinträchtigungen auf ein Minimum beschränkt werden Seite 1

19 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Die Vermeidungsmaßnahmen für den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Beilage 127) ausführlich dargestellt. Eine Übersicht der konkret vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen zeigt Tabelle 1. Tabelle 1: Übersicht über die geplanten Vermeidungsmaßnahmen Maßnahmenkürzel 1 Vermeidungsmaßnahmen V FFH Kleine Bauzeitbeschränkungen V FFH Große Bauzeitbeschränkung Maßnahmenkurzbeschreibung V FFH Flussabwärts gerichteter Bauverlauf innerhalb der einzelnen Bauabschnitte V CEF Bauzeitenregelung Fledermäuse V CEF Bauzeitenregelung Biber (Mai bis August), Schöpfwerk Sulzbach I und II, Kleinschwarzach V CEF Bauzeitenregelung Vögel V CEF Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit von Vögeln V CEF Bauzeitenregelung Amphibien V CEF Baufeldräumung der bestehenden Oberbodenhalde auf BE-Fläche westlich Mariaposching außerhalb der Winterruhe der Knoblauchkröte V FFH Verzicht auf Regelungsbauwerke V FFH Verkürzung von Regelungsbauwerken, Verkleinerung der Aufstandsflächen V FFH Verschwenkung/Verschiebung von Regelungsbauwerken V FFH Ökologische Gestaltung/Verbesserung der Regelungsbauwerke V FFH Teilweise Kiesüberschüttung von Regelungsbauwerken V FFH Fischökologisch verbesserte Ufervorschüttungen mit Schifffahrtsschutz und Laichplatzmanagement V FFH Teilverbau der Buhnenkopfkolke V FFH Übertiefenausgleich durch Grobkornzugabe 1-4 V FFH Fischschutzanlagen an Schöpfwerken 1-5 V FFH Bergung und Umsiedlung der Fischpopulationen 1-6 V FFH Errichtung einer Geländeaufhöhung auf ca. HQ3-Niveau und Entwicklung Extensivgrünland 1-7 V CEF Inspektion des Baufeldes einschließlich Bäumen und Gebäuden und technischer Bauwerke (Ökologische Baubegleitung) auf potenzielle Fledermausquartiere V CEF Vergrämung von Individuen der Zauneidechse V CEF Umsiedelung von Individuen der Zauneidechse V CEF Anlage eines temporären massiven Amphibienschutzzaunes V CEF Anlage eines temporären Amphibienschutzzaunes mit Fangeinrichtungen V CEF Anlage eines temporären Amphibienschutzzaunes Seite

20 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Maßnahmenkürzel V CEF Umsiedlung Gelbbauchunke V CEF Umsiedlung Kleiner Wasserfrosch V CEF Umsiedlung Knoblauchkröte Maßnahmenkurzbeschreibung 1-11 V FFH Vergrämung von Individuen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings V CEF Überprüfung Vorkommen und ggf. Umsiedlung von Unio crassus V CEF Umsiedlung von Individuen von Vertigo angustior V CEF Umsiedlung von Individuen von Viviparus acerosus 1-13 V CEF Überprüfung Vorkommen und ggf. Umsetzung von Apium repens 1-13 V Anlage von Schutzzäunen zur Begrenzung des Baufeldes V Abtrag des Oberbodens von allen Auftrags- und Abtragsflächen und separate Zwischenlagerung V Rekultivierung des Bodens auf allen temporären Bauflächen V Schutzmaßnahme gegen Bodenverdichtung im Bereich von Baustraßen/Bauflächen 1-15 V CEF Vergrämung Biber Seite 3

21 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 2 Wirkfaktoren der Vorhaben Bei den möglichen Projektwirkungen der Vorhaben (Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes) und resultierenden Umweltauswirkungen wird zwischen direkten und indirekten Wirkungen differenziert. Direkte Wirkungen in der Form von Flächeninanspruchnahmen und damit verbundenen Wirkungen resultieren z. B. aus der Anlage von Bauwerken (Schöpfwerke, Durchlässe/Düker, Siele, Zulaufbauwerke, Brückenbauwerke), Deichabtrag, Deichrückverlegungen bzw. Deicherhöhungen sowie vorübergehender Flächeninanspruchnahme u.a. durch Baustelleneinrichtungsflächen und damit verbundene baubedingte Wirkungen wie Licht, Lärm, Staub. Auf- und Abträge werden weiterhin verursacht durch die Vorhabenbestandteile: Anlage von Schöpfwerken und Mahlbusen, Ausbau von bestehenden Gräben (Wirkungen auf Seitengewässer), Brückenneubau/Brücken-Rampen, Anlage von Betriebswegen, Straßen, Wegen. Indirekte Wirkungen entstehen insbesondere aus der Veränderung des Grundwasserregimes, der Überschwemmungsverhältnisse, der Wasserspiegelschwankungen, der Fließgeschwindigkeiten der Donau, der Unterbrechung der Durchgängigkeit von Gewässern sowie durch Stoffeinträge/Eutrophierung. Mögliche Veränderungen der Grundwasserdruckhöhen und der -schwankungsamplitude und der entsprechenden Grundwasserflurabstände resultieren aus der: Änderung der Donauwasserstände und deren Schwankungsamplituden, Auf- und Abtrag von Bodenschichten und Deckschichten, Zunahme von überschwemmten Flächen bei Deichrückverlegungen, unmittelbare Einwirkungen auf das Grundwasser, u.a. durch Änderungen der Binnenentwässerung im neuen Deichvorland und den geänderten Polderentwässerungen, Dicht-, Spundwände. Die Baumaßnahmen, sowohl zum Hochwasserschutz als auch zum Ausbau der Wasserstraße, mit Auswirkungen auf die Donauwasserstände führen zu Veränderungen der Überflutungsverhältnisse (Häufigkeit, Dauer, Umfang der Überflutung) in den neuen Deichvorländern. Zudem ergeben sich Veränderungen der Ausdehnung der Wechselwasserbereiche zwischen Niedrigwasserstand und Mittelwasserstand, die neben den Überflutungsbereichen die dynamische Zone im Bereich des Gewässersystems repräsentieren. Veränderungen der Überflutungs- und Wechselwasserflächen werden überwiegend durch folgende Vorhabenbestandteile verursacht: Seite

22 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Uferrückverlegungen/Uferabgrabung und Ufervorschüttung, Neue bzw. veränderte Regelungsbauwerke (Parallelwerke und Buhnen), Sohlsicherungsmaßnahmen, Neubau von Auefließgewässern Reibersdorf und Waltendorf, Deichrückverlegungen. Veränderungen der Ufer- und Sohlstruktur resultieren aus der: Anpassung der Uferverbauung,, Wasserseitigem Auf- und Abtrag (Rück-, Aus- und Neubau von Regelungsbauwerken, Fahrrinnenbaggerungen, Sohldeckwerke etc.), Uferrückverlegungen bzw. Ufervorschüttung. Veränderungen des Stoffhaushalts der Donau resultieren v.a. aus veränderten Fließgeschwindigkeiten und Wassertiefen werden vor allem über die Qualitätskomponenten der Wasserrahmenrichtlinie abgebildet: chemischer Zustand, - prioritäre Schadstoffe bzw. Schadstoffgruppen Unterstützende chemische Qualitätskomponenten, - flussgebietsspezifische Schadstoffe, Unterstützende allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten, - Temperaturverhältnisse - Sauerstoffhaushalt (Sauerstoff, TOC, BSB5) - Salzgehalt (Chlorid) - Nährstoffverhältnisse (ph-wert, Phosphat, Nitrat) Phytoplankton (Teilkomponente der biologischen Qualitätskomponenten), - Biomasse - Chlorophyll-a Die ausführliche Darstellung der Projektwirkungen mit den schutzgutbezogenen Umweltauswirkungen und Beeinträchtigungen ist dem Methodenhandbuch Teil C, Kapitel 2: Methodik der schutzgutbezogenen Prognose von Umweltauswirkungen / Beeinträchtigungen zu entnehmen. Im Rahmen der vorliegenden Unterlagen zur Planfeststellung des Teilabschnitts 1 (TA 1): Straubing - Deggendorf werden die Auswirkungen auf die Umwelt für diesen Planfeststellungsabschnitt dargestellt. Dabei wird unterstellt, dass auch die Maßnahmen zum Ausbau der Wasserstraße und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Abschnitt Deggendorf Vilshofen realisiert werden (Variante A). Da zu erwarten ist, dass im Falle der Planfeststellung des Teilabschnitts 1: Straubing Deggendorf die Maßnahmen vor der Realsierung des Abschnitts Deggendorf Vilshofen fertig gestellt werden, ist ein sogenannter Zwischenzu Seite 5

23 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf stand gegeben. Die Berechnungen des Zwischenzustandes für die Abflusszustände RNQ97 und MQ97 hat die BAW im Nachgang zur Variantenunabhängigen Untersuchungen im Jahr 2013 durchgeführt. Die berechneten Wasserspiegel liegen im Bereich oberhalb der Isarmündung für RNQ97 bis zu 7 cm und für MQ bis zu 17 cm unter denen der Variante A (nach Variantenunabhängiger Untersuchung) und gleichen sich nach oberstrom bis zur Einfahrt in die Schleuse Straubing nahezu an (siehe Beilage Nr. 126 Hydrologie und hydrotechnische Berechnungen). Das heißt, dass sich insbesondere die Wasserspiegellagen des Zwischenzustands zwischen jenen des Ist-Zustandes und jenen der Variante A befinden und diese sich zudem dem Istzustand eher annähern als die Wasserspiegellagen der Variante A, die sich über die gesamte Ausbaustrecke einstellen werden. Eine Folge davon ist auch, dass Veränderungen von Wasserspiegellagen als Ausgangspnukt der indirekten Wirkungspfade Grundwasser-Boden-Vegetation bzw. Überflutungshöhe-Boden Vegetation für den Fall des Zwischenstandes in ihren Wirkungsreichweiten und -intensitäten geringer sind als sie im Endzustand über die gesamte Strecke betrachtet worden sind.. Insgesamt kann vor diesem Hintergrund begründet angenommen werden, dass im Zeitraum, in dem sich der Zwischenzustand einstellt, keine Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die die in der vorliegenden UVU ermittelten, beschriebenen und bewerteten Auswirkungen überschreiten. Seite

24 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 3 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit In anschließendem Kapitel folgt eine Beschreibung und Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen anhand der im Methodikhandbuch genannten Bewertungskriterien. Dabei wird untersucht, welche Auswirkungen auf die für den Menschen und dessen Gesundheit empfindlichen Kriterien (Schutzgebiete und verbindliche Festsetzungen, Siedlungswesen, Wohnfunktionen und siedlungsnaher Freiraum und Geräuschemissionen) durch die Vorhaben zu erwarten sind. Im Rahmen der Auswirkungsprognose werden fachgesetzliche und fachwissenschaftlichen Beurteilungs- und Bewertungsgrundlagen (BauGB, BauNVO, BImSchG, DIN (Schallschutz im Städtebau), TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), BNatSchG, BayNatSchG, etc.) zugrundegelegt (vgl. Methodikhandbuch). Während der Bauzeit ist in Siedlungen im direkten Umfeld der geplanten Maßnahmen mit einer Beeinträchtigung durch Schadstoffemissionen sowie mit Staubbelastungen zu rechnen. Ebenso kann es nach Fertigstellung der baulichen Tätigkeiten durch Zunahme der Schiffsverkehre zu einem Anstieg von Schadstoffemissionen kommen. Die zuvor genannten lufthygienischen Auswirkungen sind unter den Schutzgütern Klima und Luft (vgl. Kapitel 9) beschrieben. Innerhalb des Untersuchungsraums befinden sich keine Schutzgebiete die ausschließlich das Schutzgut Mensch im Sinne des UVPG betreffen, wie z.b. Reinluftgebiete. Schutzgebiete die das Erleben der Landschaft und der Erholung als Schutzzweck haben, werden im Kapitel 10 Landschaft behandelt. 3.1 Beeinträchtigung der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen Siedlungswesen Unter Siedlungswesen sind die öffentlichen und privaten Maßnahmen zur Erweiterung bestehender oder zur Anlegung neuer städtischer oder ländlicher Siedlungen zu verstehen. Bei Realisierung der Vorhaben wird mit den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen ein Schutz von geschlossenen Siedlungsbereichen und bedeutenden Infrastruktureinrichtungen gegen ein 100-jährliches Hochwasser hergestellt. Das derzeitige Hochwasserschutzsystem gewährleistet nur einen Schutz gegen ein etwa 30-jährliches Hochwasser. Durch das geplante Vorhaben wird eine erhebliche Verbesserung des Hochwasserschutzes für Donauanlieger zwischen Straubing und Deggendorf erreicht. Im Ergebnis zeigen sich durch die Reduzierung der Hochwassergefährdung von Siedlungsbereichen und der Bevölkerung maßgeblich positive Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen und die menschliche Gesundheit Seite 7

25 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Durch den Ausbau der Hochwasserschutzanlagen auf HQ100 werden die Überschwemmungsflächen reduziert. Die technische Planung sieht vor, soweit wie möglich geeignete Hochwasserrückhalteräume zu erhalten. Die hydraulischen Nachweise (vgl. Beilage 126) zeigen, dass es durch die geplanten Maßnahmen zu keinen wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Unterlieger kommt. Hinsichtlich des Straßenverkehrswesens als Teil des Siedlungswesens ist zu erwähnen, dass es durch Deichabtrag und Deichrückverlegungen zunächst zu Eingriffen in die Verkehrsinfrastruktur kommt und diese im Vergleich zum Istzustand verändert wird. So wird zwischen Pfelling und Lenzing die Trasse der bisher auf dem Deich verlaufenden Kreisstraße (SR 34) abgetragen und etwas von der Donau abgerückt wieder auf dem Deich verlaufend, neugebaut. Gleiches gilt für die Straßenabschnitte zwischen Sommersdorf und Kleinschwarzach sowie östlich von Zeitldorf. Auch hier wird der Donaudeich zusammen mit der Trasse der Kreisstraße (SR 34) abgetragen und in etwas rückverlegter Lage wieder neu angelegt (s. Beilagen Nr. 280 und 281). Die Eingriffe bedeuten eine Veränderung der Infrastruktur und damit des Siedlungswesen. Durch die Wiederherstellung der Straßen in etwas rückverlegter Lage, werden keine dauerhaften erheblichen Beeinträchtigungen bestehender und geplanter Infrastruktur und Siedlungsentwicklungen erwartet. Erhebliche nachteilige Auswirkungen geplanter Siedlungsentwicklungen sind durch die Vorhaben nicht zu erwarten. Wohnfunktionen und bauliche Nutzungen Beeinträchtigungen der Wohnfunktion und des Umfeldes ergeben sich durch den Neubau von Deichen in ortsnaher Trassierung. Die neuen Deiche führen zum Einen zu einer Beanspruchung und Überformung von Teilen der Siedlungsflächen mit Wohnnutzung und der zum Teil damit verbundenen Siedlungsränder, zum Anderen wird die Bebauung mit Wohnnutzungen vom angrenzenden Freiraum abgeschnitten (siehe unten). In den Ortslagen Steinkirchner Mühle (Dorfstraße) werden im Bereich des Zulaufs zum Schöpfwerk und in Bergham (Pointweg) durch den Deichneubau gemischte Bauflächen randlich beansprucht. In Natternberg (westlich der Otto-Halser-Str.) wird ebenfalls durch die Neuanlage eines Deichs eine Wohnbaufläche geringfügig tangiert. Östlich Reibersdorf und südlich Metten werden randlich Versorgungsflächen (Kläranlagen) in Anspruch genommen. Innerhalb eines Teils der gewerblichen Baufläche in Metten nördlich der Kläranlage wird ein neues Schöpfwerk errichtet. Am östlichen Rand des Hafens Sand werden in geringem Umfang bestehende und geplante gewerbliche Flächen beansprucht (s. Beilagen Nr. 279). Seite

26 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Erhebliche nachteilige Auswirkungen der Wohnnutzungen durch Flächeninanspruchnahme im Bereich von Wohn- und Mischgebieten durch die geplanten Maßnahmen sind nicht zu erwarten. Die Andienung der Baustellen sowie der Transport von Erdmassen zum Auf- bzw. Abtrag von Erdmassen erfolgt über öffentliche Wege und Straßen. Im Umfeld dieser Transportrouten ist während der Bauzeit mit Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen zu rechnen. Betroffen sind Anlieger in den Kommunen Parkstätten (Ortslage Thumhof, östlicher Ortsrand von Reibersdorf, Ortslage Roithof), Aiterhofen (Ortslage Sand, Asham/Hunderdorf), Irlbach (Ortslagen Sophienhof und Entau), Niederwinkling (Ortslagen Alkofen, Seiderau, Waltendorf und Bruch), Mariaposching (Ortslagen Sagstettermühle und Moos), Offenberg (Ortslage Kleinschwarzach) und Deggendorf (Natternberg Mettenuferstraße). In den genannten Bereichen können erhebliche nachteilige Auswirkungen durch temporäre Staub-, Schadstoffund Schallimmissionen nicht ausgeschlossen werden. Bei den Orslagen Reibersdorf, Scheftenhof und Stockmühle (Gemeinde Parkstätten), Sand, Asham, Hermannsdorf und Ainbrach (Gemeinde Aiterhofen), Sophienhof und Entau (Gemeinde Irlbach), Lenzing (Gemeinde Niederwikling), Steinkirchen, Bergham und Fehmbach (Gemeinde Stepfansposching), Sommersdorf, Sagstettermühle, Moosnühle und Bruch (Gemeinde Mariaposching), Kleinschwarzach und Zeitldorf (Gemeinde Offenberg), Metten (Gemeinde Metten) und Natternberg (Gemeinde Deggendorf) rücken die neuen Deiche nahe an die Siedlungsränder heran. In diesen Bereichen können die wasserbaulichen Anlagen in unmittelbarer Nähe von Wohnnutzungen als visuell störend empfunden werden. Des Weiteren können dort durch den Baubetrieb temporär Beeinträchtigungen infolge Staub-, Schadstoff- und Schallimmissionen möglich sein. In den oben genannten Bereichen, in denen die Baustellen nahe an die Wohnbebauung heran reichen bzw. Transportwege sich im nahen Umfeld von Wohnbebauung befinden, sind baubedingte Erschütterungen möglich. Insbesondere bei den Spundwand- (und ggf. Bohrpfahl-) sowie bei den Verdichtungsarbeiten werden die Gerätetechnik und die Bauverfahren der Situation entsprechend auf eine Minimierung der Erschütterungen abgestellt. Die Vorgaben der DIN 4150 Teil 3 werden eingehalten und überwacht. Erhebliche nachteilige Auswirkungen können temporär jedoch nicht ausgeschlossen werden. Weitere Angaben zu Auswirkungen infolge Geräuschimmissionen sind in Kapitel 3.3 dargestellt Seite 9

27 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Siedlungsnaher Freiraum Neben der unmittelbaren Flächeninanspruchnahme von Wohnbauflächen kann es durch die Vorhaben zur Trennung von Siedlungsflächen von siedlungsnahen Freiräumen bzw. der umgebenden Landschaft und der Überformung der Stadt- und Ortsbilder kommen. Als siedlungsnahe, d.h. wohngebietsbezogene und wohnungsnahe Freiräume werden Freiflächen zu wohnbaulich genutzten Bereichen im Abstand von 500 m betrachtet (Wert für Freiräume entsprechen dem Deutschen Rat für Landespflege "Freiraumqualitäten in der zukünftigen Stadtentwicklung" (2006)). Vorhabenbedingte Auswirkungen von siedlungsnahen Freiräumen sind in den Beilagen Nr. 228 bis 231 dargestellt und werden nachfolgend aufgeführt. Durch die Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes kommt es zur Abtrennung von Wohnnutzungen von umgebenden siedlungsnahen Freiräumen vor allem bei der Anlage von Ring- und Binnendeichen. Betroffen sind die Ortslagen Sand, Asham, Hermannsdorf, Ainbrach, Steinkirchen / Berham und Fehmbach, welche von neuen Binnendeiche umgeben werden. Die neuen Deiche verursachen neben einer Zerschneidung von Sichtbeziehungen auch die Abtrennung des siedlungsnahen Freiraumes der betroffenen Ortslagen. Durch die Neuanlage des Deiches im Norden und Osten, die bereits vorhandene Kreisstraße SR12 im Süden sowie die das Gewerbegebiet Hafen Sand im Westen wird die Ortschaft Sand zukünftig von allen Seiten von den umgebenden Freiräumen abgetrennt. Gleiches gilt für die neuen Binnendeiche bei Hermansdorf und Ainbrach. Hier sind die Ortschaften zukünftig von den Hochwasserschutzmaßnahmen umgeben und werden vom siedlungsnahen Freiraum abgetrennt. So haben die Einwohner der Siedlungen in Zukunft keine direkte Verbindung mehr zu Freiräumen für die Feierabenderholung und der Zugang zu den Waldflächen südlich von Hermannsdorf und Ainbrach (Schachtelholz, Scheiterschlag oder Große Weide) wird künftig erschwert. Des Weiteren haben die rückverlegten Deiche zwischen Waltendorf und Mariaposching sowie Mariaposching und Sommersdorf eine zerschneidende Wirkung des bisher offenen Erholungsraumes. Es wird in diesem Bereich zwar großflächig neues Deichvorland geschaffen, allerdings werden durch die Rückverlegung auch Wegeverbindungen unterbrochen und das Donauufer erscheint weniger zugänglich. Die Ringdeiche um Steinkirchen und Bergham grenzen die Wohngebiete vom siedlungsnahen Raum ab und auch bei Fehmbach schließt der Ringdeich um die Ortschaft an der Geländehochkante an und trennt die Siedlung vom siedlungsnahen Freiraum und der Landschaft ab. Bei Natternberg ist der Zugang zum Wald, welcher an die Siedlung angrenzt, nicht mehr ohne Einschränkungen möglich. Seite

28 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 3.2 Beeinträchtigung der Freizeit und Erholung Die Freizeit- und Erholungseignung und -nutzung eines Raumes ist sowohl von der Ausstattung des Untersuchungsraumes mit Erholungsinfrastruktur als auch von der Qualität des Landschaftsbildes (landschaftsgebundene Erholung) abhängig. Auswirkungen der Vorhaben auf die Erholungsinfrastruktur, wie auch auf die landschaftsgebundene Erholung werden im Rahmen des Schutzguts Landschaft / Erholung (vgl. Kapitel 10) betrachtet. Um eine Doppelerfassung und -bewertung zu vermeiden wird die Freizeit- und Erholungsfunktion zur Gänze unter dem Schutzgut Landschaft / Erholung behandelt, die Darstellung erfolgt jedoch aus Gründen der Übersicht in den Plänen zum Schutzgut Menschen (s. Beilagen Nr. 279 bis 282). 3.3 Geräuschemissionen Aussagen und Bewertungen zu vorhabenbedingten Geräuschemissionen infolge Bautätigkeiten sowie Schiffsverkehr werden aus dem im Zuge der EU-Studie erstellten schalltechnischen Gutachten durch die Müller BBM GmbH (Müller BBM, 2012a und b) entnommen. Baubedingte Auswirkungen Bei Realisierung des Vorhabens Ausbau der Wasserstraße werden übliche Bautätigkeiten durchgeführt, die auch jetzt bereits im Zuge der Instandhaltung erfolgen. Vom Gutachter (Müller BBM, 2012a) wurden diese Bautätigkeiten nach ihrem Zweck in Form von Bauvorhaben differenziert. Bei den Bauvorhaben handelt es sich um: - Kolkverbau/ Sohlbaggerung - Buhnen-/ Parallelbauwerke - Ufervorschüttung. Im Gutachten des Ingenieurbüros Müller BBM (2012a) werden die Auswirkungen durch Baulärm prognostiziert und beurteilt. Der Beurteilungsmaßstab ist die AVV-Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen vom ). Die Detailierungstiefe wurde dabei an die Zielstellung angepasst. Dies bedeutet, dass es gemäß Müller BBM (2012a) ausreicht, bei den einzelnen Baustellen die akustisch ungünstigste Situation zu betrachten. Diese ergibt sich aus der geräuschintensivsten Tätigkeit und dem geringsten Abstand zum Anwohner. Für die betrachteten Nutzungen nach BauNVO mit unterschiedlicher Schutzwürdigkeit kommt der Gutachter zu folgenden Ergebnissen: Ein ausreichender Schutz vor Baulärm ist für Krankenhäuser vorhanden Seite 11

29 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Bei Allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der Eingriffswerte der AVV- Baulärm (tags: 55 db(a)+5 db) in Höhe von 60 db(a) tags - um bis zu 5 db in Teilen von Reibersdorf und Mariaposching, sowie - um bis zu 8 db in Teilen von Straubing und Hornstorf aufgrund der Nähe zu den Bauvorhaben zu erwarten. Einer Minderung der Geräuschbelastung durch eine Bauzeitenbeschränkung ist allerdings die Verlängerung der Einwirkdauer (durch die dann längere Verweildauer des Bauvorhabens an dem jeweiligen Ort) gegenüberzustellen. Aus fachgutachterlicher Sicht (Müller BBM, 2012a) wird daher empfohlen, den Baufortschritt nicht zu beschränken, solange der Beurteilungspegel 70 db(a) tags nicht überschreitet. Bei Mischgebieten/Dorfgebieten ist eine Überschreitung der Eingriffswerte der AVV- Baulärm (tags: 60 db(a)+5 db) in Höhe von 65 db(a) tags - um bis zu 5 db in Teilen von Straubing, Hornstorf, Pfelling sowie Zeitldorf und - um bis zu 10 db in Teilen von Reibersdorf, Mariaposching und Kleinschwarzach aufgrund der Nähe zu den Bauvorhaben zu erwarten. Die Dauer einer Überschreitung hängt davon ab, wie schnell sich das Bauvorhaben vom Immissionsort entfernt. Demnach ist mit einer Überschreitungsdauer von 5 bis 15 Arbeitstagen am jeweiligen Immissionsort zu rechnen (Müller BBM, 2012a). In Reibersdorf, Mariaposching und Kleinschwarzach sind Beurteilungspegel von über 70 db(a) zu erwarten. In diesen Bereichen sollte aufgrund der Höhe der Geräuschbelastung die Einsatzdauer auf täglich 8 Stunden beschränkt werden. Der sich dadurch noch rechnerisch ergebende Beurteilungspegel von bis zu 70 db(a) kann als vertretbar angesehen werden, so dass eine noch weitere Beschränkung der Einsatzdauer auf unter 2,5 Stunden/Tag als nicht verhältnismäßig angesehen werden kann (Müller BBM, 2012a). Betriebsbedingte Auswirkungen Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden von Müller BBM (2012b) die Luftschallimmissionen durch Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr untersucht. Bei dieser Betrachtung des Verkehrslärms ist sowohl die Vorbelastung durch den Schiffsverkehr (Schallimmission ohne Realisierung des Ausbaus) als auch die Belastung durch den Ausbau (Schallimmissionen mit Realisierung des Ausbaus) zu untersuchen. Des Weiteren wurde auch die Gesamtverkehrsbelastung (Überlagerung von Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr) aus schalltechnischer Sicht betrachtet. Seite

30 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Geräuschemissionen infolge betriebsbedingter Auswirkungen des Vorhabens Ausbau der Wasserstraße beruhen auf der Zunahme von Schiffsverkehren. Grundsätzlich wird es auch ohne die Realisierung dieses Vorhabens im untersuchten Donauabschnitt in Zukunft zu einer Zunahme des Schiffsverkehrs kommen. Gemäß den Prognosen der PLANCO Consulting GmbH (2012) (vgl. Tabelle 2) ist von einer Zunahme der Transportmenge von aktuell ca. 7,0 Mio t/a bis zum Jahr 2025 auf ca. 9,9 Mio t/a auszugehen. Das entspricht einer Zunahme um ca. 40 %. Dies wird allerdings ausschließlich durch eine Steigerung der Schiffsfrequenzen (Schiffe/Jahr), nicht aber der Schiffsbeladung (t/schiff) erreicht. Bei Realisierung dieses Vorhabens ist im Jahr 2025 von einer Transportmenge von 11,0 Mio to/a auszugehen, was einer ca. 12 %igen Steigerung gegenüber dem für 2025 prognostizierten Zustand ohne Ausbau entspricht. Dabei liegen die prognostizierte Anzahl der Schiffe pro Jahr um 4 % und die durchschnittliche Schiffsbeladung um 8 % höher als ohne Ausbau. Tabelle 2: Zusammenfassung der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens Donau (Quelle: Planco, 2012) IST-Zustand (Prognose 2025)* Vorhaben Zunahme (%) Schiffe pro Jahr (n/a) ,6 % Schiffe pro Tag (n/d) 27,7 28,7 3,6 % Transportmenge (Mio t/a) 9,86 11,02 11,8 % * prognostizierte Schiffszahlen und Gütermengen ohne bauliche Maßnahmen in der Strecke Straubing-Vilshofen ** Annahme: Die Anzahl der Schiffe pro Jahr verteilt sich auf etwa 340 Tage Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden von Müller BBM (2012b) die Luftschallimmissionen durch Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr untersucht. Bei dieser Betrachtung des Verkehrslärms ist sowohl die Vorbelastung durch den Schiffsverkehr (Schallimmission ohne Realisierung des Ausbaus) als auch die Belastung durch den Ausbau (Schallimmissionen mit Realisierung des Ausbaus) zu untersuchen. Des Weiteren wurde auch die Gesamtverkehrsbelastung (Überlagerung von Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr) aus schalltechnischer Sicht betrachtet. Schallimmissionsberechnung für den Schiffsverkehr Tabelle 3: Emissionspegel Schiffsverkehr je Richtung L'WA in db(a) tagsüber / nachts (Quelle: Planco, 2012) L'WA in db(a) Tag Nacht *) Ist- Zustand 67,4 63,4 Ist- Zustand Prognose ,9 64, Seite 13

31 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf L'WA in db(a) Tag Nacht *) Vorhaben Prognose ,1 64,4 *) inklusive Fahrgastkabinenschifffahrt Ausgehend von den Schallemissionswerten nach Tabelle 3 werden die durch den Schiffsverkehr verursachten Schallimmissionen nach dem Rechenverfahren der DIN ISO berechnet. Der standortbezogene Korrekturfaktor C 0 zur Berechnung der meteorologischen Korrektur C met wird für alle Richtungen mit 2 db angesetzt; die Berechnung wird mit A- bewerteten Schallpegeln für eine Schwerpunktsfrequenz von 500 Hz durchgeführt. Das Bodendämpfungsmaß wird nach dem alternativen Verfahren frequenzunabhängig angesetzt. Bei den frequenzabhängigen Zusatzdämpfungen (Luftabsorption, Abschirmung) werden die für 500 Hz gültigen Werte verwendet (vgl. Müller BBM, 2012b). Bewertung der Schallimmission des Schiffsverkehrs Die Ergebnisse für die Schallimmission des Schiffsverkehrs ergaben, dass in Bezug auf die Geräuschbelastung durch Schiffsverkehr tagsüber sowohl die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als auch die Richtwerte der DIN an allen Wohngebäuden eingehalten werden; die Beurteilungspegel an Land liegen durchwegs bei unter 50 db(a). Betrachtet man die Emissionspegel des Schiffsverkehrs so zeigt sich lt. Müller BBM (2012b), dass die Emissionen nachts um 4,6 bis 4,8 db(a) niedriger liegen als tagsüber, wohingegen die Richt- und Grenzwerte der DIN für Verkehrslärm bzw. der 16. BImSchV nachts 10 db(a) niedriger liegen als tagsüber. Für die Bewertung der Schallsituation ist somit der Nachtzeitraum der kritischere Betrachtungszeitraum. Im Nachtzeitraum ergeben sich Beurteilungspegel von größer 45 db(a) nur innerhalb der Uferlinien auf den Wasserflächen. Beurteilungspegel größer 40 db(a) nachts, was dem Richtwert der DIN für reine Wohngebiete entspricht, sind durch den zukünftigen Schiffsverkehr nur im unmittelbaren ufernahen Bereich gegeben. Es befinden sich innerhalb der 40 db(a)-isophone keine als reine Wohngebiete eingestufte Flächen. Folglich ist davon auszugehen, dass auch nachts die Immissionsrichtwerte der DIN für Verkehrslärm durchwegs eingehalten werden. Die Veränderungen der Schallsituation in der Prognose 2025 zwischen dem Ist-Zustand und dem Planungszustand liegen bei 0,2 db(a) tags und 0,1 db(a) nachts. Dieser Unterschied wird als nicht wahrnehmbare Rechengröße eingestuft (Müller BBM, 2012b). Seite

32 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Zusammenfassend sind die Schallimmissionen des Schiffsverkehrs und die Veränderungen der Schallsituation als so niedrig zu werten, dass keine Verschärfung der Lärmproblematik durch den Wasserstraßenausbau zu erwarten ist. Beurteilung der Gesamtverkehrslärmsituation (Straße, Schiene und Schiffsverkehr) Die Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens (Müller BBM, 2012b) zeigen, dass die Schallemissionen des Schiffsverkehrs keinen relevanten Beitrag zur vorhandenen Schallimmissionssituation leisten. Insbesondere der Straßenverkehrslärm ist die dominante Quelle für Verkehrsgeräusche. Die Schallimmission des Schiffsverkehrs ist somit in den Bereichen der Wohnbebauung sowohl tags als auch nachts vernachlässigbar. Es sei darauf hingewiesen, dass für die Schiffsverkehrsaufkommen mangels detaillierter Informationen eine zeitliche Gleichverteilung angenommen wurde und dass für die Ausgangsdaten zur Schallemission der Schiffe, nämlich deren Schallleistungspegel, keine exakten Angabe vorliegen, sondern nur eine Abschätzung durchgeführt werden konnte. Dies ändert jedoch nichts an der Aussage des vorhergehenden Absatzes: wäre z. B. der Schallleistungspegel aller Schiffe innerhalb einer Beurteilungszeit doppelt so groß wie angesetzt, so ergäben sich lediglich um 3 db(a) höhere Schallimmissionen, die immer noch vernachlässigbar wären. 3.4 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Durch die Neuanlage der Hochwasserschutzmaßnahmen in unmittelbarer Nähe einiger Ortslagen können visuelle Störungen durch die Einschränkung von Sichtbeziehungen auftreten. Weiterhin ist in mehreren Ortslagen eine Abtrennung von Wohnnutzungen von umgebenden siedlungsnahen Freiräumen durch die Neuanlage von Deichbauwerken nicht zu vermeiden. Infolge des Baubetriebs für die Anlage der Hochwasserschutzmaßnahmen sind in Siedlungsbereichen mit Wohnnutzung temporäre Beeinträchtigungen im Umfeld von nahe gelegenen Baustellen durch Staub-, Schadstoff- und Schallimmissionen zu erwarten. Ähnliche temporäre Beeinträchtigungen sind für Anlieger im Umfeld von Bau- und Transportstraßen zu prognostizieren. In Teilen der Ortslagen Reibersdorf, Mariaposching, Straubing, Hornstorf, Pfelling, Zeitldorf und Kleinschwarzach werden durch den Baubetrieb für den Ausbau der Wasserstraße die Eingriffswerte der AVV-Baulärm überschritten Seite 15

33 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Eine Zusammenfassung der Auswirkungen, getrennt nach den Vorhaben Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße kann Tabelle 4 entnommen werden. Hinsichtlich der betriebsbedingten Auswirkungen der Vorhaben könnte die prognostizierte Zunahme des Schiffsverkehrs Relevanz entwickeln. Gemäß Müller BBM (2012b) werden die Richt- und Grenzwerte der DIN für Verkehrslärm bzw. der 16. BImSchV sowohl tags wie nachts durchwegs eingehalten. Die Veränderungen der Schallsituation in der Prognose 2025 zwischen dem Ist-Zustand und dem Planungszustand liegen zudem bei nicht wahrnehmbaren 0,2 db(a) tags und 0,1 db(a) nachts. Seite

34 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 4: Schutzgut Menschen: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Auswikungskategorie Baubedingt Siedlungswesen Wohnfunktionen und bauliche Nutzungen Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Verbesserung des Hochwasserschutzes für Donauanlieger Keine Inanspruchnahme von Bauflächen mit Wohnfunktionen Visuelle Störung durch Neuanlage von Deichen in unmittelbarer Nähe der Ortslagen Reibersdorf, Scheftenhof, Stockmühle, Sand, Asham, Hermannsdorf, Ainbrach, Sophienhof, Steinkirchen, Bergham, Fehmbach, Sommersdorf, Sagstettermühle, Moosmühle, Bruch, Kleinschwarzach, Zeitldorf, Metten, Natternberg Temporäre Beeinträchtigung der Verkehrsinfrastruktur (Pfelling / Lenzing, Sommersdorf / Kleinschwarzach, östlich Zeitldorf) Ggf. temporäre Beeinträchtigungen durch Staub-, Schadstoff-, Schallimmissionen und Erschütterungen im Umfeld der Transportstraßen in den Ortslagen Thumhof, Reibersdorf, Roithof, Sand, Asham / Hunderdorf, Sophienhof, Entau, Alkofen, Seiderau, Waltendorf, Bruch, Sagstettermühle Moos, Kleinschwarzach, Natternberg (Mettenuferstraße) Ggf. temporäre Beeinträchtigungen durch Staub-, Schadstoff-, Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Überschreitung der Eingriffswerte der AVV- Baulärm: Allgemeinen Wohngebiete: - um bis zu 5 db in Teilen von Reibersdorf und Mariaposching, - um bis zu 8 db in Teilen von Straubing und Hornstorf Mischgebieten / Dorfgebiete: - um bis zu 5 db in Teilen von Straubing, Hornstorf, Pfelling sowie Zeitldorf - um bis zu 10 db in Teilen von Reibersdorf, Summe Seite 17

35 Teilabschnitt1: Straubing - Deggendorf Auswikungskategorie In Reibersdorf, Mariaposching und Kleinschwarzach Beurteilungspegel von bis zu 70 db(a) bei einer auf 8 Std. beschränkten Einsatzdauer Siedlungsnaher Freiraum Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Abtrennung von Wohnnutzungen von umgebenden siedlungsnahen Freiräumen durch die Neuanlage von Deichbauwerken v. a. in den Ortslagen Sand, Asham, Hermannsdorf, Ainbrach, Steinkirchen / Berham und Fehmbach Schallimmissionen und Erschütterungen durch den Baubetrieb in unmittelbarer Nähe der Ortslagen Reibersdorf, Scheftenhof, Stockmühle, Sand, Asham, Hermannsdorf, Ainbrach, Sophienhof, Steinkirchen, Bergham, Fehmbach, Sommersdorf, Sagstettermühle, Moosmühle, Bruch, Kleinschwarzach, Zeitldorf, Metten, Natternberg Mariaposching und Kleinschwarzach Summe Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Summe Seite

36 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 4 Pflanzen (Arten und Lebensräume), biologische Vielfalt 4.1 Naturschutzrechtlich besonders geschützte Gebiete sowie besonders schutzwürdige Biotope Naturschutzgebiete nach 23 Abs. 1 BNatSchG Im Folgenden werden die Auswirkungen der Umsetzung des 1. Teilabschnitts auf Naturschutzgebiete nach 23 Abs. 1 BNatSchG beschrieben, die innerhalb des Untersuchungsgebiets liegen. Die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, die in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen als Schutzzweck genannt sind, erfolgt für die Bestände des gesamten Untersuchungsgebiets, einschließlich der Teilbestände in den Naturschutzgebieten, in den Kapiteln Tiere und Pflanzen bzw. der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung für nach FFH-Richtlinie geschützte Tier- und Pflanzenarten. Für Naturschutzgebiete, die innerhalb gemeldeter FFH-Gebiete liegen oder mit diesen deckungsgleich sind, sind die Auswirkungen auf europarechtliche geschützte Tier- und Pflanzenarten bzw. Lebensraumtypen in den FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen beschrieben. Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Graureiherkolonie bei Kleinschwarzach mit den Gebietsteilen Brutbiotop und Nahrungsbiotop Im donauaufwärts der Schwarzachmündung gelegenen Teil des Nahrungsbiotops wird der bestehende Donaudeich am Rande des Nahrungsbiotops erhöht. Im Bereich der Schwarzachmündung donauabwärts wird der Donaudeich in rückverlegter Trasse neu gebaut. Er liegt künftig innerhalb des Brutbiotops. Des Weiteren wird westlich von Kleinschwarzach ein Hochwasserdeich in Nord-Südrichtung von der Autobahn bis zum zurückverlegten Donaudeich errichtet. Diese Deichlinie schneidet den Brutbiotop genannten Abschnitt des NSG auf einer Länge von etwa 280 m. Erhebliche Veränderungen der Wasserspiegel und Grundwasserverhältnisse im Bereich des Brutbiotopes hinter der neuen Deichtrasse sind nicht zu erwarten. Der künftig im Donauvorland liegende Bereich des Brutbiotops wird bei Hochwasser regelmäßig überschwemmt werden. Die namensgebende Brutkolonie des Graureihers im Bereich des NSG ist bereits erloschen. Weder Graureiher noch Kormoran, die beiden in der Verordnung über das NSG als Schutzzweck genannten Vogelarten, konnten im NSG als Brutvogel nachgewiesen werden. Negative Auswirkungen auf deren Brutkolonien im Naturschutzgebiet durch den Deichbau ergeben sich daher nicht. Konflikte mit Auwaldbeständen und Grünlandvorkommen mit dem Deichneubau können im Rahmen des Ausgleichskonzeptes im LBP (Beilage Nr. 127) ausgeglichen werden Seite 19

37 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Der Neubau des Parallelwerkes an der Sommersdorfer Insel wird sich nur unwesentlich auf die Anbindung des Altarmes auswirken. Die hohe Bedeutung des Altarmes hinter der Sommersdorfer Insel in seiner Funktion als Rast- und Überwinterungshabitat, insbesondere für Wat- und Wasservögel, wird möglicherweise während der Bauphase durch baubedingte Störungen beeinträchtigt. Diese Störungen sowie die Beeinträchtigungen von verschiedenen Brutvögeln werden in der sap behandelt. Die Vorkommen und Habitate der Schlammlingsfluren und des Liegenden Büchsenkrautes (Lindernia procumbens) im Altarmbereich, werden infolge der Veränderungen der Wasserspiegellagen zu einem geringen Teil verloren gehen (vgl. Ausführungen zu den charakteristischen Arten Liegendes Büchsenkraut und Gewöhnlicher Schlammling des LRT 3150 und LRT 3270 in der FFH-VP und zum Liegenden Büchsenkraut in der sap). Naturschutzgebiet Runstwiesen und Totenmoos Im Bereich des Naturschutzgebietes Runstwiesen und Totenmoos sind keine Maßnahmen geplant. Auch Veränderungen des Wasserspiegels und der Grundwasserverhältnisse aufgrund weiter entfernt liegender Maßnahmen sind nicht zu erwarten. Mit dauerhaften negativen Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet oder Teile davon ist daher nicht zu rechnen. Naturschutzgebiet Isarmündung Im Bereich des Naturschutzgebiets sind keine Maßnahmen geplant. Durch Maßnahmen wie die Errichtung neuer Regelungsbauwerke in der Donau sind Veränderungen in den Wasserspiegellagen zu erwarten. Durch die dadurch bedingten Veränderungen der Standortbedingungen für die Weichholzauwälder (FFH-LRT 91E0*, vgl. FFH-VP) sind auf geringer Fläche (< 0,01 ha) überwiegend tiefliegende donaunahe Bestände am Saubach von einem Funktionsverlust betroffen. Dauerhafte erhebliche negative Auswirkungen auf die übrigen Pflanzenbestände sowie die Weichtier-, Fisch-, Lurch- und Vogelbestände, insbesondere der hier vorkommenden seltenen und bedrohten Vogelarten des Naturschutzgebietes durch unmittelbare oder mittelbare Veränderungen sind nicht zu erwarten. Auch auf die hier während des Vogelzugs rastenden und überwinternden Vogelarten sind keine Auswirkungen zu erwarten. Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG Generell werden bei den Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope Verlust durch direkte Flächeninanspruchnahmen sowie erhebliche indirekte Auswirkungen durch Veränderung von Standortpotenzialen verursacht durch veränderte Grundwasser- und Über- Seite

38 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf schwemmungsverhältnisse unterschieden. Bei den indirekten Auswirkungen wird zwischen gradueller Beeinträchtigung und Totalverlust als Folge der Wasserhaushaltsveränderung unterschieden. Bei graduellen Beeinträchtigungen kommt es nur zum teilweisen Verlust der Qualität eines vorhandenen Bestandes (Pflanzengesellschaft), es bleibt jedoch ein für die bisherige Zuordnung hinreichender, wenn auch etwas veränderter Bestand (z.b. der gleiche FFH-Lebensraumtyp) erhalten, während beim Totalverlust sich eine anderer Vegetationstyp oder -zonierung einstellt. Der überwiegende Teil der direkten Flächeninanspruchnahme ergibt sich aus den geplanten Ufervorschüttungen, Deichneubauten, Straßen und Betriebswegen, Parallelwerken und Buhnen. Insgesamt sind nach 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG geschützte Biotope in einem Umfang von ca. 16,51 ha durch direkte Flächeninanspruchnahme betroffen. Räumlich gehäuft treten die Konflikte im Donaubogen bei Mariaposching auf, sowie im Bereich der Alten Kinsach, am Sulzbach und im Rothmoos nördlich von Natternberg. Den größten Anteil nehmen Lebensräume der natürlichen und naturnahen Fließgewässer ein. Die Totalverluste verteilen sich auf folgende Biotopgruppen: Tabelle 5: Totalverluste von Biotopen durch direkte Eingriffe Biotoptyp Röhrichte, Seggenriede und Hochstaudenfluren Fläche in ha GG00BK 0,66 GH00BK 0,02 GH6430 0,13 GN00BK 1,53 GR00BK 0,67 SI00BK 0,02 VC00BK 0,03 VH00BK 0,48 Moorwälder, Auwälder und sonstige Wälder LR9170 0,08 WA91E0* 1,46 WA91F0 0,30 WB00BK 0,04 WG00BK 0,06 WQ91E0* 0,85 wärmeliebende Säume GW00BK 0,11 Magerrasen, Felsheiden GT6210 0, Seite 21

39 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Gewässer Biotoptyp Fläche in ha FW00BK 8,78 FW3260 0,69 FW3270 0,19 SU00BK 0,15 SU3150 < 0,01 VU3150 < 0,01 Summe 16,51 Insgesamt kommt es durch die indirekten Eingriffe zu einem Totalverlust gesetzlich geschützter Biotope auf ca. 2,49 ha sowie zu einer graduellen Beeinträchtigung auf ca. 0,85 ha. Die Konflikte konzentrieren sich die Uferbereiche entlang der Donau und ufernahe Bestände. Die größten Betroffenheiten ergeben sich für kleinbinsenreiche Initialvegetation, natürliche und naturnahe Fließgewässer sowie Auwälder. Totalverluste durch indirekte Beeinträchtigungen und graduelle Beeinträchtigungen verteilen sich auf folgende Biotopgruppen: Tabelle 6: Totalverluste von Biotopen und graduelle Beeinträchtigungen durch indirekte Eingriffe Biotoptyp Totalverlust / graduelle Beeinträchtigung Fläche in ha Röhrichte, Seggenriede und Hochstaudenfluren GH00BK Totalverlust 0,01 GH6430 Totalverlust < 0,01 GR00BK Totalverlust 0,05 SI00BK Totalverlust 0,83 SI3150 graduell 0,28 VH00BK Totalverlust 0,03 VH3150 graduell 0,18 VK00BK Totalverlust 0,08 VK3150 graduell 0,04 Moorwälder, Auwälder und sonstige Wälder LR9170 graduell 0,02 Totalverlust < 0,01 WA91E0* graduell < 0,01 Totalverlust 0,17 WA91F0 Totalverlust 0,36 WG00BK Totalverlust 0,14 Seite

40 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Biotoptyp Totalverlust / graduelle Beeinträchtigung Fläche in ha WJ9180* Totalverlust 0,02 WQ00BK Totalverlust < 0,01 Gewässer FW3260 Totalverlust 0,03 FW3270 graduell 0,17 Totalverlust 0,73 VC3150 graduell < 0,01 VU00BK Totalverlust 0,04 VU3150 graduell 0,14 Summe 3, Direkter Verlust und Überprägung von Biotoptypen und Pflanzen Nachfolgend werden die direkten Flächeninanspruchnahmen durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes und den Ausbau der Wasserstraße dargelegt. Die Versiegelung oder Überbauung, Auf- und Abträge sowie eine dauerhaft veränderte Land- Wasser-Verteilung führen infolge der unmittelbaren Überprägung des Standorts zum Verlust der betroffenen Biotop- und Nutzungstypen sowie der Wuchsorte von Pflanzen. Die Konflikt- und Erheblichkeitseinstufung ist identisch mit der des LBP (Beilage Nr. 127), jedoch mit dem methodischen Unterschied, dass nachfolgend die sich ergebende Konfliktfläche in ihrer Größe dargestellt wird, während in der Eingriffsbilanz des LBP der Punktwert der Biotop- und Nutzungstypen gemäß der Biotopwertliste zur BayKompV hinzugerechnet wird Biotoptypen Die Beschreibung der direkten Beeinträchtigungen der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt aggregiert auf Ebene der Obergruppen gemäß Spalte 1 der Biotopwertliste zur Anwendung der BayKompV. Aus der Legende der Bestandskarten der Biotop- und Nutzungstypen gehen diese aggregierten Einheiten ebenfalls hervor. Für hochwertige Biotop- und Nutzungstypen (11-15 Wertpunkte) werden Konflikte auch bis in die zweite und dritte Unterkategorie der Biotopwertliste zur BayKompV dargestellt. Am Ende dieses Kapitels ist die Beeinträchtigung der unterschiedlichen Biotop- und Nutzungstypen tabellarisch dargestellt (vgl. Tabelle 7). Maßgeblich für die Beschreibung der Konflikte ist die Bewertung der betrachteten Biotopund Nutzungstypen gemäß der Biotopwertliste zur BayKompV. Im Folgenden werden zu Seite 23

41 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf nächst die direkten Beeinträchtigungen, die sich durch die technische Planung für die erfassten hochwertigen Biotop- und Nutzungstypen ergeben, vertieft bis zu Spalte 3 der Biotopwertliste zur BayKompV behandelt. Im Anschluss daran werden Beeinträchtigungen in mittel bis gering bewerte Biotop und Nutzungstypen aggregiert für bis Spalte 1 der Biotopwertliste aufgeführt. Kartographisch sind die Konflikte mit Flächen hoher Bewertung in den Konfliktkarten der UVS dargestellt. Direkte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen mit hoher Bewertung nach Biotopwertliste zur BayKompV (11-14 Wertpunkte) Insgesamt kommt es zu direkten Verlusten von hoch bewerteten Biotop- und Nutzungstypen in einer Höhe von etwa 23,6 ha, wovon ca. 11,3 ha auf die Verbesserung des Hochwasserschutzes und 12,3 ha auf den Ausbau der Wasserstraße entfallen. Das Bild dieser Beeinträchtigung ist dispers verteilt, eindeutig identifizierbare Schwerpunkträume sind nicht erkennbar. Vielmehr treten diese Konflikte entlang der Donau und der Deiche im gesamten Untersuchungsgebiet des 1. Teilabschnitts auf. Mit etwa 13 ha Eingriffsfläche findet über die Hälfte der Konflikte mit hochwertigen Biotopund Nutzungstypen in der Gruppe F1 Natürlich entstandene Fließgewässer und hier in F14 Mäßig veränderte Fließgewässer statt. Die Anlage von Ufervorschüttungen in der Donau bei Sand, Irlbach und Sommersdorf löst hierbei den überwiegenden Teil der Eingriffe aus. Die Anlage und der Ausbau von Buhnen bei Bogen, Entau, Kleinschwarzach und Metten, Sohlbaggerungen außerhalb der bestehenden Fahrrinne, Kolkverbauten sowie der Abtrag von Buhnen und Parallelwerken führen ebenfalls zu Eingriffen in diese Biotop- und Nutzungstypengruppe innerhalb der Donau, bleiben Eingriffsumfang jedoch jeweils unter einem Hektar. Unter anderem der Neubau von Deichen und die Anlage von Betriebswegen und Straßen führen kleinflächig zum Verlust der Biotoptypen F14-FW3260 und F14-LR3260 in der Alten Kinsach, einem Donauzufluss bei Entau, im Sulzbach und mehreren kleinen Gewässern bei Bergham. Ein weiteres Drittel der Eingriffe in mit hoch bewertete Biotop- und Nutzungstypen betrifft den Typ G2 Extensivgrünland. Hier werden die beiden Biotoptypen G214-GE6510 und G222- GN00BK beeinträchtigt. Mit etwa 8 ha betroffener Fläche überwiegend durch Deicherhöhungen östlich von Reibersdorf, bei Steinkirchen und an der Schwarzach, Deichabträge bei Sophienhof-Entau, zwischen Waltendorf und Mariaposchung sowie bei Hundldorf geht großflächig artenreiches Extensivgrünland (G214-GE6510) auf den bestehenden Deichen verloren (ca. 7 ha). Eingriffe in extensiv genutzte artenreiche seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiesen (G222-GN00BK) finden in einem Umfang von etwa einem Hektar bei Oberalt- Seite

42 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf eich, am Sulzbach, nördlich von Natternberg und im Osten von Metten größtenteils durch Deichbaumaßnahmen statt. Verluste innerhalb der Gruppe L5 Standortgerechte Auenwälder und gewässerbegleitende Wälder stellen nach denen in natürlich entstandenen Fließgewässer (F1) und Extensivgrünland (G2) den nächstgrößeren Eingriffsumfang in hochwertige Biotop- und Nutzungstypen dar. Insgesamt ist in dieser Gruppe ein Flächenumfang von etwa einem Hektar betroffen. Die größten Eingriffe ergeben sich durch Deichbauten, Deicherhöhungen, die Anlage von Schutzstreifen und Straßen am Deich bei Kleinschwarzach, Steinkirchen, Mariaposching und am Campingplatz bei Scheften sowie durch Ufervorschüttungen bei Sand, Waltendorf und Steinkirchen. Betroffen sind in erster Linie Quellrinnen, Bach- und Flussauenwälder mittlerer Ausprägung (L512-WA91E0*), Weichholzauenwälder junger bis mittlerer Ausprägung (L521-WA91E0*) und Hartholzauenwälder mittlerer Ausprägung (L532- WA91F0). In geringerem Umfang wird auch in sonstige gewässerbegleitende Wälder mittlerer Ausprägung (L542-WN00BK) eingegriffen. Auch standortgerechte Laub(misch)wälder feuchter bis nasser Standorte (L4) werden in erster Linie durch den Deichneubau und die Anlage von Schutzstreifen sowie Straßen beeinträchtigt. Bei Scheften und nördlich von Natternberg werden Sumpfwälder (L432-WQ91E0*) und Schwarzerlen-Bruchwälder (L422-WB) mittlerer Ausprägung in einer Größenordnung von etwa einem Hektar überbaut. Die Gruppe der Großröhrichte (R1) ist durch Oberbodenaufträge, die Anlage von Betriebswegen und Straßen, Deichneubauten und -erhöhungen, die Neuanlage von Gräben und Gewässern, die Anlage von Wasserflächen und Mahlbusen, Schutzstreifen, baubedingter Abträge und den Ausbau von Buhnen betroffen. Räumliche Schwerpunkte der Eingriffe in sonstige Wasserröhrichte (R123-VH00BK), Schilf-Wasserröhrichte (R121-VH00BK) und Schneidried- und Simsen-Landröhrichte (R112-GR00BK) liegen am Schöpfwerk Alte Kinsach, den Deichlinien zwischen Hermannsdorf und Entau, zwischen Waltendorf und Mariaposching, am Schöpfwerk Sommersdorf, in der Schwarzachmündung und nördlich von Natternberg. Insgesamt belaufen sich die Eingriffe auf eine Flächengröße von ca. 0,5 ha. Deichabträge und Deicherhöhungen sowie die Anlage von Betriebswegen führen zu kleinflächigen Eingriffen in Magergrünland (G3). Basiphytische Trocken- und Halbtrockenrasen (G312-GT6210) sowie brachgefallene Magerrasen (G314-GB00BK) sind am Kinsachableiter, bei Mariaposching und am Deich zwischen Metten und Deggendorf betroffen. Die Gruppe K1 Ufersäume, Säume, Ruderal- und Staudenfluren der planarenhochmontanen Stufe stellt etwa ein Prozent der Konflikte mit hochwertigen Biotop- und Nutzungstypen. Deichabträge östlich von Zeitldorf in artenreiche Säume und Staudenfluren trocken-warmer Standorte (K131-GW00BK) stellen den größten Teil der Beeinträchtigungen in diese Biotopgruppe. Kleinräumige Beeinträchtigungen von artenreichen Säumen und Stau Seite 25

43 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf denfluren feuchter bis nasser Standorte (K133-GH6430) treten unter anderem durch die Anlage des Mahlbusens am Schöpfwerk Oberalteich auf. Kleinflächige Beeinträchtigen in Gebüsche und Hecken (B1) werden in erster Linie durch die Anpassung von Buhnen und Parallelwerken sowie den Deichbau und die Anlage von Schutzstreifen ausgelöst. Eingriffe in Moorgebüsche (B115-WG00BK) treten am Sulzbachdeich und bei Waltendorf sowie Metten auf. Auengebüsche (B114-WA91E0*) werden an den Buhnen bei Sommersdorf und Mariaposching sowie durch Schutzstreifen und Wege bei Hafen Sand und an der Alten Kinsach beeinträchtigt. Eichen-Hainbuchenwälder wechseltrockener Standorte (L112-LR9170) aus der Gruppe der standortgerechten Laub(misch)wälder trockener bzw. trocken-warmer Standorte (L1) gehen am Rande ihres Bestandes infolge des Deichneubaus westlich von Sophienhof auf geringer Fläche verloren. Durch die Neuanlage von Gewässern bei Entau und den Deichbau bei Fehmbach kommt es sehr kleinflächig zu Eingriffen in Großseggenriede oligo- bis mesotropher Gewässer (R321- VC00BK) aus der Gruppe der Großseggenriede (R3). Direkte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen mit mittlerer Bewertung nach Biotopwertliste zur BayKompV (6-10 Wertpunkte) Über 36 ha der direkten Eingriffe finden in Biotop- und Nutzungstypen mittlerer Bewertung ab. Der Großteil dieser Flächen liegt in der Donau oder in deren unmittelbaren Nähe. Etwa 22,5 ha der Betroffenheiten werden durch den Ausbau der Wasserstraße ausgelöst, etwa 14 durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes. Über die Hälfte der Eingriffe in Biotop- und Nutzungsgruppen mittleren Werts, bzw. etwa 21 ha, findet in der Gruppe F1 Natürlich entstandene Fließgewässer in der Donau statt. Wiederum knapp die Hälfte dieser Konflikte wird durch die Ufervorschüttungen bei Hermannsdorf, Waltendorf und Steinkirchen ausgelöst. Großflächige Eingriffe entstehen auch durch Kolkverbau in der Donau (etwa 5 ha), besonders zwischen Straubing und Ainbrach sowie zwischen Waltendorf und Mariaposching, und die Anlage und den Ausbau von Parallelwerken (etwa 4 ha) zwischen Ainbrach und Petzendorf, bei Mariaposching und bei Metten. Weitere bedeutende Eingriffe finden durch die Anlage von Buhnen (ca. 3 ha) bei Hermannsdorf und Ainbrach, zwischen Waltendorf und Zeitldorf sowie bei Metten und durch Sohlbaggerungen (2 ha) außerhalb der Fahrrinne statt. Ein weiteres Drittel der Eingriffe in mittelwertige Biotop- und Nutzungstypen ergeben sich in Extensivgrünländern (G2). Deichabträge zwischen Zeitldorf und Metten, Mariaposching und Hundldorf sowie Pfelling und Waltendorf führen hier zu den größten Verlusten (ca. 5 ha). Die Seite

44 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Anlage von Betriebswegen und Straßen außerhalb der Deiche führt im gesamten 1. Teilabschnitt zu Eingriffen, besonders jedoch entlang des Donaudeiches zwischen Kleinschwarzach und Metten. Auch Deicherhöhungen und Deichneubauten schlagen besonders zwischen Kleinschwarzach und Metten mit Verlusten in Extensivgrünländern zu Buche. Kleinflächige Konflikte ergeben sich zusätzlich durch Schutzstreifen, baubedingten Abtrag, Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen, Oberbodenauftrag, die Neuanlage von Gräben und Gewässer sowie durch die Anlage von Mahlbusen. Die Gruppe F3 Periodisch bis episodisch trockenfallende Lebensräume an Fließgewässern wird überwiegend durch Ufervorschüttungen, aber auch durch den Buhnenbau beeinträchtigt. Insgesamt überschreiten die direkten Eingriffe nicht die Marke von einem Hektar. Großröhrichte (R1) gehen in der Größenordnung von etwa einem halben Hektar verloren. Auslöser dieser kleinflächigen Eingriffe sind die Anlage von Betriebswegen und Straßen außerhalb der Deiche, Abtragungen an Buhnen und Parallelwerken, Deicherhöhung und - neubauten, der Ausbau und die Neuanlage von Gräben und Gewässern, Oberbodenauftrag, Ufervorschüttungen und baubedingte Abträge. Eingriffe in Feldgehölze (B2) stellen ebenfalls etwa einen halben Hektar Fläche. Die größten Eingriffsverursacher sind hier die Anlage von Betriebswegen und Straßen außerhalb der Deiche, Deichbaumaßnahmen, Schutzstreifen, Oberbodenauftrag, Baustraßen, die Neuanlage von Gräben und Gewässern, Ufervorschüttungen sowie Ein- und Auslaufbauwerke. Großseggenriede (R3) werden in erster Linie durch Deichneubauten, Betriebswege und Straßen, Schutzstreifen sowie Gräben und Gewässer überbaut. Die Eingriffe übreschreiten in dieser Gruppe nicht 0,5 ha. Eine ähnliche Eingriffssumme ergibt sich bei den natürlichen bis naturfernen Stillgewässern (S1), die vorwiegend durch den Ausbau von Parallelwerk, Wasserflächen und die Neuanlage von Gräben und Gewässern beeinträchtigt werden. Die Gruppe K1 Ufersäume, Säume, Ruderal- und Staudenfluren der planarenhochmontanen Stufe wird auf knapp 0,3 ha durch den Bau von Betriebswegen und Straßen außerhalb der Deiche, Gräben und Gewässern und Deichabträgen beseitigt. In nicht standortgerechte Laub(misch)wälder (L7) wird kleinflächig durch Schutzstreifen, baubedingten Abtrag, die Neuanlage von Gräben und Gewässern, Mahlbusen und Oberbodenauftrag Eingegriffen. Waldmäntel (W1) gehen auf geringer Fläche (etwa 0,2 ha) durch Betriebswege und Straßen, Oberbodenauftrag, baubedingten Abtrag und Gräben sowie Gewässer verloren. Die gleiche Größenordnung nehmen die Verluste in Gebüsche und Hecken (B1) ein. Konfliktauslöser sind die Anlage von Betriebswegen und Straßen außerhalb der Deiche, Ober Seite 27

45 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf bodenauftrag, die Neuanlage von Gräben und Gewässern, Wasserflächen, Schutzstreifen sowie baubedingte Abträge. Auch etwa 0,2 ha standortgerechter Auenwälder und gewässerbegleitender Wälder (L5) werden durch die Anlage von Betriebswegen und Straßen außerhalb der Deiche, Schutzstreifen und Wasserflächen beeinträchtigt. Des Weiteren kommt es zu sehr kleinflächigen Eingriffen in Vorwälder (W2) durch baubedingte Abträge und die Anlage von Gräben und Gewässern sowie in periodisch bis episodisch trockenfallende Lebensräume an Stillgewässern (S3) durch den Abtrag von Buhnen und Parallelwerken. Direkte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen mit geringer Bewertung nach Biotopwertliste zur BayKompV (1-5 Wertpunkte) Von den insgesamt knapp über 41 ha Fläche mit Konflikten in gering bewertete Biotop- und Nutzungstypen werden etwa 15 ha durch den Ausbau der Wasserstraße ausgelöst und 26 ha durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes. Ein Drittel (ca. 15 ha) der Eingriffe in gering bewertete Biotop- und Nutzungstypen findet in der Gruppe der natürlich entstandenen Fließgewässer statt (F1). Die überwiegende Mehrheit dieser wird durch den Verbau von Kolken ausgelöst. Ferner kommt es noch zu bedeutenden Beeinträchtigungen durch Sohlbaggerungen außerhalb der Fahrrine (ca. 2 ha). Weitere Konflikte werden durch Ufervorschüttungen sowie Anlage und Ausbau von Buhnen und Parallelwerken hervorgerufen. Etwas mehr als 12 ha gehen in erster Linie infolge Deichbaumaßnahmen, die Anlage von Straßen und Betriebswegen und Schutzstreifen in Extensivgrünländern (G1) verloren. In einem etwas geringem Umfang als bei Intensivgrünland (G1) kommt es zu Konflikten in der Gruppe A1 Bewirtschaftete Äcker (etwa 8 ha). Diese werden beinahe ausschließlich durch die Anlage von Betriebswegen und Straßen außerhalb der Deiche ausgelöst. Eine beeinträchtigte Fläche von Ufersäumen, Säumen, Ruderal- und Staudenfluren der planaren-hochmontanen Stufe (K1) von etwa 2 ha ergibt sich in erster Linie durch Deichabträge, die Anlage von Schutzstreifen, die Neuanlage und den Ausbau von Gräben und Gewässern, die Anlage von Betriebswegen und Straßen außerhalb der Deiche, Wasserflächen, Straßenaufhöhungen und Mahlbusen. Nicht standortgerechte Laub(misch)wälder (L7) werden in einer Größenordnung von 2 ha vor allem durch baubedingte Abträge, Straßenaufhöhungen, Schutzstreifen, die Neuanlage Gräben und Gewässern sowie Oberbodenaufträge beeinträchtigt. Seite

46 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Eingriffe in Gebüsche und Hecken (B1) von etwa einem Hektar Umfang entstehen durch Deichabtrag, baubedingten Abtrag und Straßenaufhöhungen. Der Bau von Betriebswegen und Straßen außerhalb der Deiche führt zu Beeinträchtigungen von weniger als 0,5 ha in Tritt- und Parkrasen (G4) sowie Siedlungsbereiche (X1). Nadelholzforste (N7) werden kleinflächig durch die Anlage von Schutzstreifen und Gräben oder Gewässern beseitigt. Weitere kleinflächige Beeinträchtigungen von weniger als 0,1 ha Größe ergeben sich in den Gruppen O6 Abgrabungs- und Aufschüttungsflächen, X2 Industrie- und Gewerbegebiete und V1 Verkehrsflächen des Straßen- und Flugverkehrs durch die Anlage von Wasserflächen, Betriebswegen und Straßen sowie Ein- und Auslaufbauwerken. Direkte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen ohne naturschutzfachliche Bedeutung nach Biotopwertliste zur BayKompV (0 Wertpunkte) Die Anlage von Betriebswegen und Straßen außerhalb der Deiche, Wasserflächen, der Pumpstation Kläranlage Metten, des Siels Kleinschwarzach und des Schöpfwerks Natternberg führt zu sehr kleinflächigen Eingriffen in die Gruppe P5 Sonstige versiegelte Freiflächen. Es wird hierbei Blocksteinwurf am Ufer überbaut Pflanzen Im Folgenden werden die direkten Konflikte, die sich durch die technische Planung für die Wuchsorte der erfassten Gefäßpflanzenarten und Moosarten ergeben, behandelt. Maßgeblich für die Auswahl der betrachteten Arten ist die nach Methodikhandbuch vergebene Rangstufe des Schutz- und Gefährdungsgrades. Aufgeführt werden die Konflikte für Arten der Rangstufen 3 bis 5 Kartographisch sind die Konflikte mit Flächen der Rangstufen 3 (hohe Bedeutung) bis Rangstufe 5 (höchste Bedeutung) in den Konfliktkarten der UVS dargestellt. Die Beschreibung der Beeinträchtigungen der Pflanzenarten erfolgt aggregiert nach Standorteinheiten, deren Gruppierung auf vergleichbare Standortbedingungen beruht Seite 29

47 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Wasserpflanzen der geschützt gelegenen schlammigen flachen Altwässer, Gräben und Tümpel In der Gruppe der Gefäßpflanzen der dynamischen schlammigen Flachgewässen und Gräben ergibt sich für eine Art der Rangstufe 3 ein Konflikt infolge der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Im Donaugraben bei Waltendorf mit dem einzigen Nachweis des Gewöhnlichen Wasser-Hahnenfußes (Ranunculus aquatilis) kommt es durch Überbauung des Grabens und Bauflächen am Schöpfwerk zu mehren Eingriffen in das Gewässer. Schwarzpappel (Populus nigra) (Dynamische Auwälder mit sich ständig erneuernden Pionierstandorten) Für die Schwarzpappel als Vertreter der dynamischen Auwälder ergibt sich bei 46 Fundpunkten lediglich an einem Wuchsort eine Betroffenheit. Dabei handelt es sich um ein Einzelexemplar an den Buhnenfeldern Donaumoos (gegenüber Kleinschwarzach), das am Ufer wurzelt und von einer Buhne überbaut wird. Dieser Konflikt ist eine Folge des Ausbaus der Wasserstraße. Arten der Niedermoorwiesen und Staudenfluren des Deichhinterlandes In der Gruppe der Gefäßpflanzenarten der Niedermoorwiesen und Staufenfluren des Deichhinterlandes ergeben sich Konflikte für zwei Arten der Rangstufe 3. Dies sind die Sumpf- Wolfsmilch (Euphorbia palustris) und das Hohe Veilchen (Viola elatior). Einer von 143 Fundpunkten der Sumpf-Wolfsmilch ist betroffen. Von den elf Fundpunkten des Hohen Veilchens sind zwei Fundpunkte an einem gemeinsamen Wuchsort zwischen Natternberg und Mettenufer betroffen. Hier wird der Wuchsort von Viola elatior durch den Ausbau einer Baustraße entlang der Autobahn A3 beeinträchtigt. Hierbei handelt es sich um einen mittelgroßen Bestand der Art. Nur unweit entfernt an einem Graben kommt es auch zur Überbauung eines Kleinstbestandes von Euphorbia palustris durch den neuen Deich am Rothmoos und dessen Erschließung. Alle Konflikte in dieser Gruppe gehen auf die Verbesserung des Hochwasserschutzes zurück. Arten der artenreichen Frischwiesen In der Gruppe der Gefäßpflanzenarten mit Arten der artenreichen Frischwiesen kommt es zu Konflikten an 10 Fundpunkten, die sich auf zwei Vorkommensbereiche aufteilen lassen. Be- Seite

48 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf troffen ist eine Art der Rangstufe 3, die Wiesen-Trespe (Bromus commutatus). Die Nachweise der Art erfolgten alle auf Deichabschnitten. Dabei sind am Deich Waltendorf ein Großbestand und mehrere mittlere und Kleinbestände der Art vom Deichabtrag betroffen. Auch am Deich Hundldorf werden Wuchsorte der Art rückgebaut. Arten der Feuchtwiesen In dieser Gruppe der Gefäßpflanzenarten kommt es am Sulzbach im Zusammenhang mit dem Deichneubau zum Verlust zweier Einzelvorkommen (Unterstufe E) des Fleischfarbenen Knabenkrauts (Dactylorhiza incarnata). Die Art wurde in die Rangstufe 3 eingestuft. Der Deichneubau westlich von Sophienhof führt zur Überbauung eines mittelgroßen Bestands der Trauben-Trespe (Bromus racemosus), einer Art der Rangstufe 4. Arten der uferbegleitenden Staudenfluren und Weidengebüsche In der Gruppe der Gefäßpflanzenarten mit Arten der uferbegleitenden Staudenfluren und Weidengebüsche kommt es an einem Fundpunkt zum Konflikt. Betroffen ist mit dem Steifen Barbarakraut (Barbarea stricta) eine Art der Rangstufe 3 im Uferbereich des Sommersdorfer Altarms. Hier wird im Bereich des Deichabtrags ein Einzelnachweis der Art beeinträchtigt. Arten der Deichstandorte (Halbtrockenrasen, wärmeliebende Rohbodenvegetation) In der Gruppe der Gefäßpflanzenarten mit Arten der Halbtrockenrasen und wärmeliebenden Rohbodenstandorte kommt es an 26 Fundpunkten zu Konflikten durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes. Betroffen sind fünf Arten der Rangstufe 3. Hierzu zählen die Gewöhnliche Ochsenzunge (Achusa officinalis), der Österreichische Lein (Linum austriacum), der Arznei-Haarstrang (Peucedanum officinale) sowie die Kleine und die Weinberg- Traubenhyanzinthe (Muscari botryoides und Muscari neglectum). Durch die Deichbaumaßnahmen östlich von Reibersdorf sind fünf Wuchsorte des Arznei-Haarstrangs von direkter Überbauung betroffen, drei weitere am südlich von Bogen. Am Deich Sophienhof kommt es zu Verlusten von einem Kleinstbestand des Österreichischen Leins und einem Einzelfund von Arznei-Haarstrang. Am anderen Donauufer am Deich Waltendorf kommt es ebenfalls zum Verlust von Beständen des Österreichischen Leins und der Kleinen Traubenhyazinthe. Am flussabwärts folgenden Deich Hundeldorf sind Bestände der Kleinen Traubenhyanzinthe beeinträchtigt. Hier und am Deichabschnitt bei Waltendorf sind zahlreiche Kleinstbestände der Art betroffen. Westlich der Autobahnbrücke sind zwei Fundpunkte (D und E) des Arznei- Haarstrangs durch den Bau der Sollbruchstelle betroffen. Am nördlichen Ende des Deichabschnittes ist zudem ein Einzelnachweis der Gewöhnlichen Ochsenzunge betroffen. Durch die Seite 31

49 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Deichbauarbeiten am Deich zwischen Metten und Deggendorf wird ein Kleinstbestand der Weinberg-Traubenhyazinthe überbaut. Die 26 Konflikte für die Arten der Halbtrockenrasen und wärmeliebenden Rohbodenvegetation ergeben sich ausschließlich durch Maßnahmen der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Arten der Trittrasen-Gesellschaften (Apium repens) Für Arten der Trittrasen-Gesellschaften gibt es einen Konflikt mit einem Vorkommen des Kriechenden Sellerie (Apium repens, Rangstufe 5). Der Konflikt ist durch Deichbauarbeiten bei Bergham (Steinkirchen) und damit durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes verursacht. Moose Als höherrangiger Vertreter der Moose ist das Nackte Spaltzahnmoos Fissidens gymnandrus (Rangstufe 3) an einem Vorkommen von insgesamt 6 Vorkommen (mit zusammen 13 Einzelnachweisen) durch die Vorhaben betroffen. Dabei wird nur ein Standort direkt durch Erneuerung der Buhne bei Do-km 2299,3 überbaut. 4.3 Indirekter Verlust und Überprägung von Biotopen und Pflanzen Wie im Methodenhandbuch dargelegt, handelt es sich bei Beeinträchtigungen infolge von Veränderungen des Grundwasserregimes und des damit verbundenen Bodenwasserhaushaltes, des Überflutungsgeschehens, von Wasserspiegelschwankungen, der Fließgeschwindigkeit, der Substratzusammensetzung und ggf. von Eutrophierung und Fernwirkungen wie Staub um indirekte Umweltauswirkungen. Diese haben Standortveränderungen zur Folge und können je nach Intensität und Art der Änderung zur graduellen Beeinträchtigung oder zum Totalverlust eines Wuchsortes oder eines Biotop- und Nutzungstypen führen. Indirekte Beeinträchtigungen werden im 1. Teilabschnitt nur durch den Ausbau der Wasserstraße ausgelöst. Seite

50 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Biotoptypen Auch die Beschreibung der indirekten Beeinträchtigungen der Biotop- und Nutzungstypen erfolgt auf Ebene der Obergruppen gemäß Spalte 1 der Biotopwertliste zur Anwendung der BayKompV. Die Darstellung der Konflikte für hochwertige Biotop- und Nutzungstypen (11-15 Wertpunkte) wird jedoch bis in die zweite und dritte Unterkategorie der Biotopwertliste zur BayKompV ausgeweitet. Eine Aufstellung der indirekten Beeinträchtigung der unterschiedlichen Biotop- und Nutzungstypen findet sich ebenfalls in Tabelle 7. Kartographisch sind die Konflikte mit Flächen hoher Bewertung in den Konfliktkarten der UVS dargestellt. Indirekte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen mit hoher Bewertung nach Biotopwertliste zur BayKompV (11-14 Wertpunkte) Über ein Drittel der indirekten Beeinträchtigungen entfällt auf standortgerechte Auenwälder und gewässerbegleitende Wälder (L5). Etwa 0,4 ha Hartholzauenwälder (L532-WA91F0) gehen donaunah nördlich von Irlbach, bei Steinkirchen und im Umfeld der Autobahnbrücke bei Metten verloren. Ferner sind ca. 0,1 ha Weichholzauwälder des Typs L521-WA91E0* besonders im Bereich Bogen und Mariaposching von Verlusten betroffen. Graduelle Beeinträchtigungen beschränken sich auf Kleinstflächen. Etwa 20 % der indirekten Verluste in der Gruppe der hoch bewerteten Biotop- und Nutzungstypen fällt auf die Kleinröhrichte (R2). Innerhalb dieser Gruppe sind vor allem der Biotoptyp R22-VK00BK (Kleinröhrichte eutropher Gewässer) sowie Typ R21-VK00BK (Kleinröhrichte oligo- bis mesotropher Gewässer) betroffen. R22-VK00BK ist bei Hermannsdorf betroffen, im Deichvorland bei Mariaposching und am Südufer der Mettener Insel. Die Verluste von R21-VK00BK treten bei Straubing, im Pillmoos und bei Sand sowie in der Schütt an der Isarmündung auf. Südlich von Reibersdorf kommt es zudem auf kleiner Fläche zu graduellen Beeinträchtigungen von Kleinröhrichten eutropher Gewässer (R22-VK3150). Die Gruppe der Großröhrichte (R1) ist mit über 15 % von indirekten Beeinträchtigungen betroffen. Etwa 0,2 ha des Biotoptyps R123-VH3150 (Sonstige Landröhrichte) werden im Vorland bei Hafen Sand und an den Irlbacher Inseln durch graduelle Eingriffe beeinträchtigt. Für den Biotoptyp R123-VH00BK kommt es in erster Linie an der Aiterach, am Aiterachkanal, auf den Entauer Inseln und bei Mariaposching an beiden Donauufern zu Verlusten von ca. 0,03 ha. Die Eingriffe in Gebüsche und Hecken (B1) tragen etwas mehr als einem Zehntel zu den indirekten Konflikten mit hoch bewerteten Biotop- und Nutzungstypen bei. Beinahe alle die Seite 33

51 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf ser Konflikte finden in Moorgebüschen (B115-WG00BK) im Pillmoos und besonders entlang eines Grabens im neuen Deichvorland bei Waltendorf statt. Ferner kommt es noch in weit geringerem Umfang zu Verlusten von Auengebüschen (B114-WA91E0*) an zahlreichen ufernahen Standorten. Etwa drei Prozent der Konflikte dieser Kategorie betreffen natürliche und naturnahe Quellen und Quellbereiche (Q2) des Biotoptyps Q21-VU00BK (kalkarme Quellen, natürlich oder naturnah). Das betroffene Gewässer liegt ebenfalls im neuen Deichvorland zwischen Waltendorf und Mariaposching. Im neuen Deichvorland zwischen Sophienhof und Entau sind etwa 0,03 ha Extensivgrünland (G2) des Typs G214-GE6510 (Artenreiches Extensivgrünland) durch Verluste infolge indirekter Beeinträchtigungen betroffen. Schluchtwälder (L312-WJ9180*) aus der Gruppe der standortgerechten Schlucht-, Blockund Hangschuttwälder (L3) bei Irlbach tragen etwa zwei Prozent der indirekten Verluste in der Gruppe der hoch bewerteten Biotop- und Nutzungstypen bei. Standortgerechte Laub(misch)wälder trockener bzw. trocken-warmer Standorte (Eichenwälder trockener Standorte L112-LR9170) werden kleinflächig am Spitalgraben nördlich von Irlbach graduell beeinträchtigt. Natürlich entstandene Fließgewässer (F1) des Typs F14-FW3260 (F14 Mäßig veränderte Fließgewässer) gehen kleinräumig in den Buhnenfeldern bei Mariaposching verloren. Auf einer Fläche von etwa 0,01 ha kommt es zu indirekten Beeinträchtigungen der Ufersäume, Säume, Ruderal- und Staudenfluren der planaren-hochmontanen Stufe (K1). Der biotoptyp K133-GH00BK (Artenreiche Säume und Staudenfluren feuchter bis nasser Standorte) wird am Donauufer auf Höhe der Alten Kinsach bereichsweise verschwinden. Indirekte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen mit mittlerer Bewertung nach Biotopwertliste zur BayKompV (6-10 Wertpunkte) Über ein Drittel der indirekten Verluste in der Gruppe der mittel bewerteten Biotop- und Nutzungstypen treten in der Gruppe F3 Periodisch bis episodisch trockenfallende Lebensräume an Fließgewässern auf. Die totalen Funktionsverluste summieren sich auf etwa 0,3 ha. Hinzu kommt es zu graduelle Beeinträchtigungen auf einer Fläche von ca. 1,3 ha. Ein weiteres Drittel, etwa 1,4 ha, entfällt auf Extensivgrünländer (G2) und hier beinahe ausschließlich auf mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland (G212). Der Schwerpunkt dieser Verluste liegt in den Deichvorländern beidseits der Donau zwischen Straubing und Sand. Verluste ergeben sich jedoch auch im Vorland bei Pfelling, Mariaposching, Hundldorf, Metten, Deggendorf und an der Isarmündung. Seite

52 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Konflikte in periodisch bis episodisch trockenfallende Lebensräume an Stillgewässern (S3) treten entlang der Donau im gesamten UG auf. Sie stellen etwa 20 Prozent der durch indirekte Konflikte ausgelösten Verlustflächen in mittelwertige Biotop- und Nutzungstypen. Der Großteil hiervon sind indirekte Funktionsverluste. Teilflächen sind jedoch auch durch graduelle Beeinträchtigungen betroffen. Natürlich entstandene Fließgewässer (F1) gehen durch indirekte Konflikte auf einer Fläche von etwa 0,7 ha verloren. Der Großteil dieser Flächen liegt in den Buhnenfeldern bei Mariaposching. Kleinere Bereiche sind bei Straubing betroffen. Zusätzlich werden natürlich entstandene Fließgewässer kleinflächig (etwa 0,01 ha) graduell beeinträchtigt. Graduelle Beeinträchtigungen in natürliche bis naturferne Stillgewässer (S1) treten in Altarmen und hinter Parallelwerken bei Sand, Hermannsdorf und Irlbach auf in einer Größenordnung von 0,1 ha auf. Kleinflächig gehen am Aiterachkanal, bei Irlbach und Deggendorf mittel bewertete Großröhrichte (R1) infolge von Änderungen des Grundwasser- und Überflutungsgeschehens verloren. Indirekte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen mit geringer Bewertung nach Biotopwertliste zur BayKompV (1-5 Wertpunkte) Die Verluste in dieser Konfliktkategorie erreichen nicht den Umfang von 0,01 ha. Indirekte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen ohne naturschutzfachliche Bedeutung nach Biotopwertliste zur BayKompV (0 Wertpunkte) Sehr kleinflächig (auf etwa 0,01 ha) treten Konflikte mit Lebensräumen der Gruppe P5 Sonstige versiegelte Freiflächen (Blocksteinwurf am Ufer) auf Pflanzen Im Folgenden werden die indirekten Konflikte, die sich durch Veränderung der Wasserspiegellagen, der Standortbedingungen, der Fließgeschwindigkeit, des Überflutungsregimes oder der Grundwasserdynamik für die Wuchsorte der erfassten Gefäßpflanzenarten ergeben, behandelt. Maßgeblich für die Auswahl der betrachteten Arten ist die nach Methodikhandbuch vergebene Rangstufe des Schutz- und Gefährdungsgrades Seite 35

53 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Kartographisch sind auch die indirekten Konflikte mit Flächen der Rangstufen 3 (hohe Bedeutung) bis Rangstufe 5 (höchste Bedeutung) in den Konfliktkarten der UVS dargestellt. Die Beschreibung der Beeinträchtigungen der Pflanzenarten erfolgt analog zu den direkten Konflikten aggregiert nach Standorteinheiten, deren Gruppierung auf vergleichbare Standortbedingungen beruht. In den Bestandskarten der Pflanzenarten werden ausschließlich Nachweise der Rangstufen 3-5 dargestellt. Für Moose sind keine indirekten Beeinträchtigungen durch die Vorhaben zu erwarten. Arten der Pionier- und Wechselwasserröhrichte In der Gruppe der Gefäßpflanzen mit Arten der Pionier- und Wechselwasserröhrichte kommt es infolge des Ausbaus der Wasserstraße zu Konflikten an 20 Fundpunkten. Betroffen sind mit dem liegenden Büchsenkraut (Lindernia procumbens) eine Art der Rangstufe 5 sowie mit der Niederliegenden Sumpfkresse (Rorippa anceps) eine Art der Rangstufe 3. Die Beeinträchtigungen des Liegenden Büchsenkrauts sind auf die Veränderungen der Wasserspiegellagen oder Fließgeschwindigkeiten zurückzuführen und sind ausführlich in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung erläutert, die Art als charakteristische Art für die Lebensraumtypen 3150 und 3270 abgehandelt wird. Zu Konflikten kommt es an 19 Wuchsorten der Art. Auf sieben Standorten werden Habitate graduell beeinträchtigt, d. h. der Konkurrenzdruck durch ausdauernde Pflanzen nimmt aufgrund fallender Wasserspiegellagen zu oder die Chance zum Abfruchten nimmt für die Art durch steigende Wasserspiegel ab. Auf zwölf weiteren Habitatflächen der Art kommt es neben einer graduellen Beeinträchtigung zusätzlich zu einem vollständigen Verlust, weil die Wuchsorte dauerhaft unter Wasser liegen oder von ausdauernden Pflanzen eingenommen werden. Ein Konflikt mit der Niederliegenden Sumpfkresse sind im Altwasser im Pillmoos zu erwarten (Unterstufe C). Hier geht der Wuchsort für die Art durch höhere Wasserspiegellagen in der Donau verloren. 4.4 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Nachfolgende Tabelle 7 gibt eine Übersicht über alle Umweltauswirkungen mit den im UG kartierten Biotop- und Nutzungstypen. Seite

54 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 7: Schutzgut Pflanzen: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße für Biotopund Nutzungstypen Biotop- und Nutzungstypen Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Indirekt Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Direkte und indirekte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen mit hoher Bewertung (ha) B1 Gebüsche und Hecken Summe 0,08-0,06-0, ,31 F1 Natürlich entstandene Fließgewässer G2 Extensivgrünlan d G3 Magergrünland K1 Ufersäume, Säume, Ruderalund Staudenfluren der planarenhochmontanen Stufe L1 Standortgerechte Laub(misch)wälder trockener bzw. trockenwarmer Standorte L3 Standortgerechte Schlucht-, Block- und Hangschuttwälder L4 Standortgerechte Laub(misch)wälder feuchter bis nasser Standorte L5 Standortgerechte Auenwälder und gewässerbegleitende Wälder Q2 Natürliche und naturnahe Quellen und Quellbereiche 0,64 0,04 12,02-0, ,72 7,71 0, , ,78 0, ,3 0,24 0, , ,26 0,08 0, , , ,02 0,02 0,84 0, ,89 0,69 0,06 0,18-0, , , , Seite 37

55 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Biotop- und Nutzungstypen R1 Großröhrichte Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Indirekt Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Summe 0,46 0,02 0,01-0, ,7 R2 Kleinröhrichte , ,23 R3 Großseggenried e Summe Biotopund Nutzungstypen mit hoher Bewertung 0, ,02 11,06 0,23 12,27-1, ,82 Direkte und indirekte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen mit mittlerer Bewertung (ha) B1 Gebüsche und Hecken 0,16 0, ,19 B2 Feldgehölze 0,36 0,06 0, ,5 F1 Natürlich entstandene Fließgewässer F3 Periodisch bis episodisch trockenfallende Lebensräume an Fließgewässern G2 Extensivgrünlan d K1 Ufersäume, Säume, Ruderalund Staudenfluren der planarenhochmontanen Stufe L5 Standortgerechte Auenwälder und gewässerbegleitende Wälder L7 Nicht standortgerechte Laub(misch)wälder R1 Großröhrichte R3 Großseggenried 0,08 0,03 21,35-0, ,21 0,04-0,74-1, ,35 10,29 1,00 0,04-1, ,77 0, ,25 0,13 0,01 0, ,15 0,16 0, ,21 0,41 0,03 0,10-0, ,59 0, ,42 Seite

56 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Biotop- und Nutzungstypen e S1 Natürliche bis naturferne Stillgewässer S3 Periodisch bis episodisch trockenfallende Lebensräume an Stillgewässern Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Indirekt Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Summe 0,17-0,16-0, , ,01-0, ,9 W1 Waldmäntel 0,13 0, ,2 W2 Vorwälder 0, ,01 Summe Biotopund Nutzungstypen mit mittlerer Bewertung 12,61 1,28 22,49-4, ,22 Direkte und indirekte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen mit geringer Bewertung (ha) A1 Bewirtschaftete Äcker 8, ,44 B1 Gebüsche und Hecken F1 Natürlich entstandene Fließgewässer G1 Intensivgrünland G4 Tritt- und Parkrasen K1 Ufersäume, Säume, Ruderalund Staudenfluren der planarenhochmontanen Stufe L7 Nicht standortgerechte Laub(misch)wälder N7 Nadelholzforste O6 Abgrabungsund Aufschüttungsflächen 0,68 0, , , ,33 12, ,36 0, ,23 2,06 0,01 0, ,08 0,99 0, ,73 0, ,14 0, , Seite 39

57 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Biotop- und Nutzungstypen V1 Verkehrsflächen des Straßen- und Flugverkehrs X1 Siedlungsbereiche X2 Industrieund Gewerbegebiete Summe Biotopund Nutzungstypen mit geringer Bewertung Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Indirekt Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Summe 0, ,05 0, ,17 0, ,08 25,28 1,02 15, ,64 Direkte und indirekte Beeinträchtigungen von Biotop- und Nutzungstypen ohne naturschutzfachliche Bedeutung (ha) P5 Sonstige versiegelte Freiflächen 0, , ,02 0, , ,02 Summe 48,96 2,53 50,1-6, ,7 In Tabelle 8 werden die direkten und indirekten Konflikte mit den Wuchsorten der Pflanzen und Moose aus den Rangstufen 3 bis 5 aufgelistet. Tabelle 8: Schutzgut Pflanzen: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße für Pflanzen Pflanzen Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Indirekt Direkte und indirekte Beeinträchtigungen von Pflanzen mit der Rangstufe 5 Betroffenheit durch beide Vorhaben Summe Biotopund Nutzungstypen ohne naturschutzfachliche Bedeutung Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Apium repens Summe Lindernia procumbens Seite

58 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Pflanzen Summe Pflanzen Rangstufe 5 Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Indirekt Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Summe Direkte und indirekte Beeinträchtigungen von Pflanzen mit der Rangstufe 4 Bromus racemosus Summe Pflanzen Rangstufe Direkte und indirekte Beeinträchtigungen von Pflanzen mit der Rangstufe 3 Anchusa officinalis Barbarea stricta Bromus commutatus Dactylorhiza incarnata Euphorbia palustris Linum austriacum Muscari botryoides Muscari neglectum Peucedanum officinale Populus nigra Ranunculus aquatilis Rorippa anceps Viola elatior Summe Pflanzen Rangstufe Direkte und indirekte Beeinträchtigungen von Moosen mit der Rangstufe Seite 41

59 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Pflanzen Fissidens gymnandrus Summe Moose Rangstufe 3 Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Indirekt Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Summe Summe Seite

60 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 5 Tiere (Arten und Lebensräume), biologische Vielfalt Im Folgenden werden Konflikte zu Beständen bzw. Vorkommen von Arten und Artengruppen beschrieben, die aufgrund ihrer autökologischen Ansprüche auf speziell ausgestattete Lebensräume angewiesen sind und/oder eine hohe bis höchste naturschutzfachliche Bedeutung haben. Maßgeblich für die Auswahl der Arten ist die nach Methodikhandbuch (Anlage I.10) vergebene Rangstufe des Schutz- und Gefährdungsgrades bzw. der Status als Charakterarten (Qualitätszeiger) für auetypische Lebensräume. Im Folgenden werden alle Charakterarten sowie alle Arten mit einem Schutz- und Gefährdungsgrad gemäß Methodikhandbuch der Rangstufen 3 bis 5 (hohe Bedeutung, sehr hohe Bedeutung und höchste Bedeutung) nach Methodikhandbuch behandelt. Im Zuge der Bilanzierung von Eingriffen bzw. Beeinträchtigungen in Bestände der Pflanzengesellschaften bzw. Vegetationseinheiten und Biotoptypen werden flächendeckende Verluste von Lebensräumen bzw. Biotopgruppen aller Rangstufen (Rangstufe 1 und 2) bilanziert. Belange der weniger anspruchsvollen Arten mit mittlerer oder geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung (Rangstufe 1 und 2) mit i.d.r. breiterem Habitatspektrum sind über diese allgemeine Bilanz mit berücksichtigt und werden für die UVU nicht eigens auf Artniveau bilanziert. Für die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Beständen der Arten des Anhangs II und der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie wird auf die diversen FFH- Verträglichkeitsuntersuchungen und die dazugehörigen Karten verwiesen. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Beständen der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie werden im Fachbeitrag Artenschutz (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - sap) und den dazugehörigen Karten behandelt. 5.1 Fische Im Folgenden sind die Auswirkungen der Vorhaben Ausbau der Wasserstraße und Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes auf die Fischfauna und ihre Habitate für den Teilabschnitt 1 Straubing-Deggendorf (TA 1) dargestellt. Für eine detaillierte Darstellung der Auswirkungen des Gesamtvorhabens Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen (St-Vi) wird auf den Bericht Variantenunabhängige Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen, Variante A Anlage II. 14, Fachteil Fischfauna (im Folgenden mit EU-Studie abgekürzt) verwiesen Seite 43

61 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungen auf Abiotik, Hydromorphologie und Schlüsselhabitate der Fischfauna Methodik der Bewertung der Umweltauswirkungen/Beeinträchtigungen Die Auswirkungsprognose bezieht sich auf den im iterativen Planungsprozess erreichten, ökologisch bereits verbesserten Planungszustand. Dargestellt und bewertet werden somit jene Auswirkungen des Vorhabens, welche trotz der bereits eingestellten Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen noch verbleiben. Als wesentlicher abiotischer Parameter, der den Charakter ebenso wie die Qualität und Funktionsfähigkeit der Fischhabitate in Fließgewässern maßgeblich bestimmt, wird dabei die Fließgeschwindigkeit bzw. deren Veränderungen durch das Vorhaben betrachtet. Gleichfalls von zentraler Bedeutung für die Lebensbedingungen der Fischfauna ist die Gewässermorphologie, welche Grundlage der Struktur- und Habitatausstattung im Fluss-Auelebensraumkomplex ist. Insbesondere die Wechselwirkung zwischen Struktur/Morphologie und Strömung bedingt wesentliche Habitateigenschaften für die Fischfauna. In diesem Zusammenhang stellen Vorhabenswirkungen, welche in die Heterogenität des Flussbettes (z.b. in die Tiefenheterogenität) und damit in die Vielfalt und Variabilität von Struktur und Strömung eingreifen in aller Regel eine Beeinträchtigung von fischfaunistischen Mesohabitaten sowohl hinsichtlich deren Fläche als auch deren Qualität dar. Vorhabenbezogene Veränderungen insbesondere der sog. Schlüsselhabitate sind für die Fische aufgrund der besonderen Bedeutung dieser Habitatstrukturen und der teilweise bereits im Ist-Zustand bestehenden starken Limitierung derselben besonderes relevant und daher detailliert zu betrachten. Die planliche Darstellung der Auswirkungen erfolgt in den UVU-Plänen, Beilagen Nr. 321, 322, 323 und Auswirkungen auf die abiotischen Verhältnisse (Strömungsbedingungen und Wasserspiegeldynamik, Wasserflächen) Strömungsverhältnisse und Wasserspiegeldynamik Im Bereich von TA 1 (UA 1 5) werden sich durch den geplanten Ausbau innerhalb des eigentlichen Flussschlauches (Bereich zwischen Ufer- bzw. Leitwerksböschungen) nur geringfügige Veränderungen der durchschnittlichen Fließgeschwindigkeiten im Vergleich zum Ist- Zustand sowohl bei RNQ als auch bei MQ ergeben (Tabelle 9, Abbildung 1). Berücksichtigt man die Verteilung der Fließgeschwindigkeit auf Geschwindigkeitsklassen (Abbildung 2), so ergibt sich eine gewisse Verschiebung von der Hauptklasse 0,8 1,0 m/s zur nächst tieferen Klasse (0,6 0,8 m/s). Ebenso sind aber auch Verschiebungen zur nächst höheren Klasse (1,0 1,2 m/s), wenn auch in geringerem Umfang, zu erwarten. Die hohe Variabilität der Durchschnittsgeschwindigkeiten im Längsverlauf verändert sich im Planungsfall in TA 1 ebenso wenig wie im Gesamtbereich St-Vi. Seite

62 Mittlere Fließgeschwindigkeit RNQ97 (m/s) Mittlere Fließgeschwindigkeit MQ (m/s) Spiegelamplitude RNW/HNN (m) Mittlere Fließgeschwindigkeit RNQ97 (m/s) Mittlere Fließgeschwindigkeit MQ (m/s) Spiegelamplitude RNW/HNN (m) Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Nicht berücksichtigt bei dieser Betrachtung der Durchschnittsgeschwindigkeiten sind allerdings Bereiche, die durch neue oder verlängerte Längsleitwerke und Buhnen abgeschattet werden. In TA 1 kommt es im Ausbauzustand voraussichtlich auf 28,3 ha bei RNW und 10,1 ha bei MW zu merklichen Strömungsreduzierungen bzw. zum Verlust an überströmter Fläche durch Abschattung und damit zu indirekten Wirkungen/Beeinträchtigungen auf/für die Fischfauna. Allerdings ist durch die Ökologische Gestaltung/Verbesserung der Regelungsbauwerke (1-2.4 V FFH, Kerben in Buhnen und Parallelwerken, Absenkungen auf RNW 0,5 m) auch bei Niedrigwasser eine Durchströmung der Buhnenfelder und der Bereiche landseits der Parallelwerke gewährleistet. Bei Mittelwasser werden die auf RNW +0,7 m angelegten Regelungsbauwerke gesamthaft stark überströmt. Insgesamt ist also auch auf den bedingt strömungsabgeschatteten und auf den überbauten Flächen (bei Wasserständen > RNW +0,7 m) ein räumlich-zeitlich hochvariables Strömungsregime zu erwarten. Hinsichtlich der Strömungsvarianz in ihrer Gesamtheit ist somit keine Verringerung zwischen Planungszustand und Ist-Zustand zu erwarten. Zusammengefasst dargestellt, werden die Geschwindigkeitsverminderungen insgesamt als gering bis sehr gering eingeschätzt. Grundsätzlich nähern sich die Geschwindigkeiten tendenziell den historischen, etwas langsameren Strömungsgeschwindigkeiten an (historische mittlere Querschnittsgeschwindigkeiten: ca. 0,5 0,6 m/s bei MNQ, ca. 0,7 0,8 m/s bei MQ). Die Varianz der Strömung im Längs- und Querprofil bleibt mit der des Ist-Zustandes voraussichtlich vergleichbar. Fischökologisch nachteilige Änderungen des Strömungsregimes durch das Vorhaben sind daher nicht zu erwarten. Tabelle 9: Mittlere Fließgeschwindigkeiten bei RNQ97 und MQ sowie Spiegelamplituden in den einzelnen Untersuchungsabschnitten (UA 1 9). Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand in Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis 5. Ist-Zustand Ausbauzustand Untersuchungsabschnitt Do-km UA , ,50 0,87 ± 0,13 1,07 ± 0,16 3,8 ± 0,28 0,87 ± 0,14 1,05 ± 0,19 3,8 ± 0,27 UA , ,35 0,75 ± 0,09 0,99 ± 0,09 4,0 ± 0,19 0,77 ± 0,09 0,99 ± 0,10 4,1 ± 0,19 UA , ,50 0,72 ± 0,06 0,89 ± 0,07 3,7 ± 0,03 0,71 ± 0,07 0,87 ± 0,09 3,8 ± 0,04 UA , ,00 0,70 ± 0,07 0,84 ± 0,08 3,6 ± 0,04 0,70 ± 0,07 0,81 ± 0,08 3,7 ± 0,04 UA , ,50 0,57 ± 0,08 0,74 ± 0,10 3,6 ± 0,06 0,57 ± 0,07 0,73 ± 0,10 3,7 ± 0, Seite 45

63 Mittlere Fließgeschwindigkeit RNQ97 (m/s) Mittlere Fließgeschwindigkeit MQ (m/s) Spiegelamplitude RNW/HNN (m) Mittlere Fließgeschwindigkeit RNQ97 (m/s) Mittlere Fließgeschwindigkeit MQ (m/s) Spiegelamplitude RNW/HNN (m) Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Ist-Zustand Ausbauzustand Untersuchungsabschnitt Do-km TA 1 (UA 1 5) 2329, ,50 0,72 ± 0,12 0,91 ± 0,14 3,8 ± 0,20 0,72 ± 0,12 0,89 ± 0,15 3,8 ± 0,21 UA , ,00 1,16 ± 0,21 1,38 ± 0,20 3,3 ± 0,11 1,18 ± 0,20 1,38 ± 0,19 3,5 ± 0,11 UA , ,00 1,24 ± 0,11 1,49 ± 0,08 3,5 ± 0,06 1,24 ± 0,08 1,47 ± 0,07 3,9 ± 0,09 UA , ,00 1,12 ± 0,06 1,40 ± 0,08 3,5 ± 0,04 1,14 ± 0,07 1,40 ± 0,09 3,7 ± 0,04 UA , ,00 0,93 ± 0,10 1,24 ± 0,09 2,9 ± 0,38 0,95 ± 0,12 1,24 ± 0,11 3,0 ± 0,41 Gesamtstrecke 0,87 ± 0,23 1,09 ± 0,28 3,6 ± 0,4 0,88 ± 0,25 1,08 ± 0,29 3,6 ± 0,4 Die Amplitude des Wasserspiegelwechsels zwischen RNW und ca. einjährlichem Hochwasser (HNN = höchster künftiger Schifffahrtswasserstand, entspricht etwa einjährlichem Hochwasserstand) liegt für den Ausbauabschnitt Straubing-Deggendorf im Ist-Zustand wie im Ausbauzustand zwischen 3,6 m und 4,0 m. Die Dynamik der Wasserspiegel wird bei einem Ausbau in TA 1 im Vergleich zum Ist-Zustand nicht verändert. Seite

64 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Abbildung 1: Mittlere Fließgeschwindigkeiten in der Donau im UG, bezogen auf 500-m- Abschnitte im Längsverlauf, bei RNQ97 (oben) und MQ (unten). Vergleich Ist- Zustand Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht F- km 2329,76 bis 2282, Seite 47

65 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Abbildung 2: Häufigkeitsverteilung der mittleren Fließgeschwindigkeiten innerhalb von TA 1: n = Anzahl der 500-m-Abschnitte mit der jeweiligen Geschwindigkeitsklassen bei RNQ (oben) und MQ (unten; Klas-sendifferenzen: v = 0,2 m/s). Vergleich Ist- Zustand Ausbauzustand Seite

66 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Wasserflächen Infolge von Ufervorverlegungen und sonstigen Einbauten gehen bei RNW insgesamt etwa 25 ha verloren, bei MW kommen ca. 7 ha dazu (siehe Tabelle 10). Tabelle 10: Veränderung der Wasserflächen in TA 1 durch das geplante Vorhaben im Donau- Hauptfluss (ohne Alt- und Nebengewässer) Flächentyp/Flächen in ha Ist-Zustand 2010/11 RNW MW Mittelwert Ausbauzustand RNW MW Mittelwert Veränderung in ha RNW MW Mittelwert Donau-Flussschlauch Auswirkungen auf die hydromorphologischen Verhältnisse Auswirkungen auf die Durchgängigkeit Auswirkungen auf die ökologische Durchgängigkeit der Donau für Fische und andere Wasserorganismen sind durch das geplante Vorhaben weder im TA 1 noch im Bereich St-Vi zu erwarten. Dies gilt sowohl für die lineare Durchgängigkeit flussaufwärts und flussabwärts als auch für die laterale Vernetzung zwischen Hauptfluss und Aue bzw. Auegewässern. Flächenveränderungen und Änderung des Tiefenreliefs Im Rahmen des geplanten Vorhabens soll die Donau in TA 1 durch sog. flussregelnde Maßnahmen ausgebaut werden. Hierbei werden u.a. neue Regelungsbauwerke (Buhnen, Parallelwerke) errichtet und bestehende Regelungsbauwerke entsprechend dem Ausbaustandard ertüchtigt (verlängert, erhöht etc., siehe Tabelle 11). Die Buhnenanzahl in TA 1 beträgt im Ist-Zustand 136, bei Ausbau wird sie auf insgesamt 158 erhöht (27 Buhnen werden neu gebaut, 5 Buhnen werden zurückgebaut). In Zusammenhang mit der Ertüchtigung von Buhnen werden auch die sog. Buhnenkopfkolke, also Sohleintiefungen bzw. Übertiefen, die sehr gute Fischstandplätze darstellen, auf RNW 3,50 m mit Blocksteinen teilverbaut (im Zuge des iterativen Planungsprozesses wurde die Gesamt-Verbau der Kopfkolke im Sinne einer Eingriffsverminderung auf einen Teilverbau reduziert, Maßnahme V FFH ) Seite 49

67 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 11: A) Neue bzw. veränderte Regelungsbauwerke und Zahl der Kopfkolkverfüllungen. B) Flächenhafte Veränderungen/Eingriffe mit Auswirkungen auf die Flusssohle bzw. das Sohlrelief A) Regelungsbauwerke/Baumaßnahmen Anzahl neu Anzahl verändert/angepasst Buhnen Parallelwerke inklusive Hakenbuhnen 6 4 Buhnenkopfkolke Teilverbau 50 B) Maßnahme/Eingriff Eingriffsfläche ha Buhne (Abtrag) 0,4 Buhne (Neu + Anpassung) 6,2 Parallelwerk (Neu + Anpassung) 4,6 Ufervorschüttung Blocksteinunterbau 0,01 Ufervorschüttung Blocksteinunterbau (Kies überschüttet) Ufervorschüttung Kiesflächen 19,0 Kolkverbau (Grobkornzugabe), Deggendorf 5,2 Kolkverbau, Do-km ,8 Kolkverbau Ertüchtigung, oberhalb Reibersdorf 6,6 Kolkverbau Kleinflächen 1,4 Buhnenkopfkolke Teilverbau 1,4 Buhnenkopfkolke Überbau 0,2 Sohlbaggerung, Fahrrinne 115,2 Sohlbaggerung, außerhalb Fahrrinne 3,6 Die o.g. Regelungsbauwerke, Ufervorverlegungen und sonstige Bauten beanspruchen und verändern Sohl- bzw. Wasserflächen. Insgesamt werden im TA 1 ca. 11 ha Kiessohle durch Blocksteinanlagen (Aufstandsfläche Buhnen u. Parallelwerke, Blocksteinbereiche von Ufervorschüttungen) überschüttet. Durch sog. Ufervorschüttungen als Regelungsbauwerke (Kiesschüttungen mit versteinter Böschung) im Flussschlauch werden ca. 19 ha Kiessohlfläche primär überbaut. Da die Ufervorschüttungen ökologisch als Kieslaichflächen optimiert und mit Wellenschlagschutzelementen (Kies-Längsriegel mit Blocksteinunterbau) ausgestattet werden (Maßnahme V FFH ) ergeben sich daraus nur vorübergehende, baubedingte Eingriffe. Große Sohlflächen werden auch durch die Sohlbaggerungen und den Kolkverbau im Fahrwasser in Anspruch genommen. Auch die Flusskolke bzw. die dort vorliegenden Übertiefen (im Einzelfall bis zu 8 m bei MW) stellen wichtige Mesohabitate für rheophile Fischarten dar, welche durch den Kolkverbau in der Funktion und Qualität beeinträchtigt werden. Baggerungen erfolgen auf ca. 119 ha, Kolkverbau auf rund 16 ha der Flusssohle. Daneben werden auf 1,5 ha Kopfkolke von Buhnen teilverbaut bzw. auf 0,2 ha überbaut (Tabelle 10). 0,1 Seite

68 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Durch die flussregelnden Maßnahmen insbesondere durch Kolkverbau/-verfüllung und durch die Sohlbaggerungen (die Sohlbaggerungsflächen in TA 1 machen knapp 70 % der im Gesamtbereich zwischen Straubing und Vilshofen geplanten Sohlbaggerungsflächen aus) kommt es sowohl im Längs- als auch Querprofil zu einer Vereinheitlichung der Gewässertiefe, zu einer Monotonisierung des Sohlreliefs und damit auch des kleinräumigen Strömungsmusters und der Körnungsverteilung im Hauptflussschlauch (zu den fischökologischen Auswirkungen s. Kap ). Das Ausmaß der Monotonisierung der Lebensraumverhältnisse im Hauptbett wurde am Beispiel der Tiefenvarianz beschrieben (Tabelle 12). Dabei wurden die jeweiligen Querschnittsbereiche der untersuchten 500-m-Abschnitte betrachtet. Die Varianz der Tiefe im Bereich des Talweges (tiefste Stelle des Querschnittes) nimmt im zu betrachtenden TA 1 von 0,4 im Ist-Zustand auf 0,2 im Ausbauzustand ab (Tabelle 12). Nach JUNGWIRTH (1981, 1984) und JUNGWIRTH und WINKLER (1983) besteht eine hohe Korrelation zwischen der Tiefenvarianz und der Größe (Biomasse, Individuenzahl) und Diversität der Fischfauna. Der Rückgang der Heterogenität der Tiefe und damit des Sohlreliefs hat damit grundsätzlich nachteilige Auswirkungen auf die Quantität und Qualität der Fischfauna. Besonders betroffen sind die bodengebundenen Fische des Hauptbettes und seiner Randbereiche für die sich Verluste von ökologischen Nischen bzw. Mesohabitaten ergeben (Unterstände, Nahrungsräume), z.b. für Arten wie Streber, Zingel und Barbe. Tabelle 12: Mittelwert und Varianz 1 der maximalen Wassertiefen (Talweg), Messung in 500 m- Abständen bei MQ (Vergleich Ist-Zustand - Ausbauzustand). Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis UA 5 Untersu- chungs- Abschnitte Do-km UA , ,50 UA , ,35 UA , ,50 UA , ,00 UA , ,50 TA 1 (UA 1 5) 2329, ,50 UA , ,00 Ist-Zustand Mittelwert [m] Tiefste Stelle (Talweg) Ist-Zustand Varianz [m] Ausbauzustand Ausbauzustand k. W. k. W. k. W. k. W. 4,9 4,6 0,5 0,1 4,2 4,3 0,3 0,1 4,0 4,1 0,2 0,1 4,3 4,3 0,3 0,1 4,3 4,3 0,4 0,2 4,6 4,3 0,7 0,1 1 Die Varianz (Streumass) ist ein Maß dafür, wie stark die Daten um den Mittelwert streuen Seite 51

69 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Untersu- chungs- Abschnitte Do-km UA , ,00 UA , ,00 UA , ,00 Ist-Zustand Mittelwert [m] Tiefste Stelle (Talweg) Ist-Zustand Varianz [m] Ausbauzustand Ausbauzustand 5,1 4,5 0,8 0,1 4,8 4,4 0,8 0,1 4,5 4,3 0,9 0,3 Gesamtstrecke 4,5 4,3 0,7 0,2 Eine verstärkte Tendenz zur Monotonisierung der Sohle im Vergleich zum Ist-Zustand ergibt sich, wenn man den gesamten Bereich der Schifffahrtsrinne im Längs- und im Querprofil betrachtet. Mit der Tieferlegung der Sohle und den direkten oder von selbst erfolgenden Anpassungen der Böschungsbereiche, vermindert sich die Heterogenität des Tiefenreliefs dort in zusätzlicher Weise. Kolkverbau, -ertüchtigung und Kopfkolkverfüllung auf insgesamt ca. 18 ha in TA 1 führen neben den Monotonisierungseffekten auch zu einer Abnahme morphodynamischer Prozesse. Flusstypische sohldynamische Vorgänge, wie Abtrag und Umlagerung und entsprechende Reliefausbildung, ist im Bereich der befestigten Flächen nicht oder nicht mehr in gleichem Umfang möglich wie im Ist-Zustand. Auf der anderen Seite werden morphodynamische Prozesse durch die geplante Geschiebedotation im TA 1 wiederum gefördert und belebt Auswirkungen auf die strukturelle Ausstattung Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die strukturelle Ausstattung der Donau werden zunächst bezogen auf den Gesamtbereich zwischen Straubing und Deggendorf (TA 1) dargestellt und bewertet. Anschließend werden die Wirkungen des Projekts abschnittsbezogen betrachtet. Der mittlere Gesamtwert der Struktur- und Habitatausstattung in TA 1 (UA 1 5) liegt sowohl im Ist-Zustand als auch für die Prognose des Ausbauzustandes bei 3,6 (Abbildung 3). Dies zeigt, dass im zu betrachtenden Ausbauabschnitt keine gesamthafte Verschlechterung der Struktur- und Habitatausstattung gemäß dem verwendeten Bewertungssystem zu erwarten ist. In Bezug auf die Untersuchungsabschnitte kommt es in den UAen 1, 2 und 4 zu leichten Verbesserungen und in den UAen 3 und 5 zu geringfügigen Verschlechterungen (Abbildung 4). Seite

70 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Abbildung 3: Vergleich der vier Hauptparameter in TA 1. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand Die Wertzahl des Parameters Böschung ändert sich für TA 1 ebenfalls nur geringfügig (Abbildung 3). Dies ist darauf zurück zu führen, dass die geplanten Maßnahmen die bestehende Böschung größtenteils gar nicht oder nur sehr geringfügig betreffen. Der Parameter Quervernetzung, der die Anbindung von Still- und Fließgewässer an den Donau-Hauptfluss abbildet, verbessert sich bedingt durch den Bau von Parallelwerken und ökologisch optimierten Ufervorschüttungen gegenüber dem Ist-Zustand von 3,8 auf 4,0. Bei Niedrigwasser bilden die nicht angeströmten Flächen im Rücksprung der Parallelwerke neue Stillwasserbereiche, durch die die Quervernetzung erhöht wird. Zudem fließt auf der Fahrrinnen-abgewandten Seite der ökologisch verbesserten Ufervorschüttungen bis zu einem Wasserstand von RNW +0,5 m ein vom Hauptfluss getrennter Nebenarm, der ebenfalls zur Erhöhung der Quervernetzung beiträgt. Auf Grund der geplanten Sohlbaggerungen und der verschiedenen Maßnahmen zur Abdeckung bzw. Sicherung von Kolken wird sich der Parameter Sohle von 3,6 auf 3,5 verschlechtern. Die gravierendste Änderung ist hierbei in den Reibersdorfer Kurven (UA 2) zu erwarten, da dort neben der Ertüchtigung bestehender Kolkabdeckungen ein bisher nicht gesicherter Kolk großflächig verbaut werden soll. In den UAen 2 bis 4 werden v.a. Buhnenkopfkolke teilverbaut bzw. überbaut, wodurch es auch in diesen Bereichen zu einer Verschlechterung des Sohlreliefs bzw. des Parameters Sohle kommt. In UA 5 verschlechtert sich die Sohlbewertung nur geringfügig, da die in diesem Abschnitt vorhandenen Übertiefen lediglich durch die Zugabe von Donau-Kies (Grobkornzugabe) ausgeglichen werden Seite 53

71 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Der Parameter Rekrutierung, der als Schlüsselparameter für die rheophilen bzw. kieslaichende Arten zu sehen ist, nimmt gegenüber dem Ist-Zustand im gesamten Untersuchungsgebiet von 3,4 auf 3,3 ab. Auf Grund der Schlüsselstellung werden die Veränderungen dieses Parameters bei der abschnittsbezogenen Darstellung der Prognose nochmals differenzierter untersucht und bewertet (siehe unten). Abbildung 4: Abschnittsbezogene Struktur-Habitatbewertung Gesamt-Bewertung. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis UA 5 Rekrutierung Die Rekrutierung, die Versorgung der Fischpopulationen mit Nachwuchs, kann unter den fünf Hauptparametern als der Schlüsselparameter für den Erhaltungszustand der Fischfauna angesehen werden. Der Rekrutierungsparameter bezieht sich auf die Struktur-/Habitatansprüche der Gesamtheit der als rheophil und substratgebunden eingestuften Fischarten der Donau. Darunter die streng rheophilen Arten aber auch Arten wie Schied, Nerfling, Schrätzer und Donau-Kaulbarsch, die nach der Systematik der Fischbewertung nach WRRL (fibs) als rheophil eingestuft werden. Tatsächlich sind die letztgenannten Arten aber nach eigenen Erfahrungen im Untersuchungsgebiet und gemäß neuesten Publikationen (RATSCHAN 2012) eindeutig als minder rheophil einzustufen. Ihre Präferenzen hinsichtlich der Laichsubstrate gehen eher zu sehr schwach angeströmten Substraten diverser Art und zu Bedingungen wie sie teilweise auch in strömungsberuhigten Nebenarmen vorliegen. Seite

72 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Die abschnittsweise integrale Bewertung (Bezug: Rekrutierungspotenzial bzw. entsprechende Ansprüche aller als rheophil eingestufte Arten) der Rekrutierung zeigt in UA 3 bis 5 durchwegs Verschlechterungen an (siehe Abbildung 5). Im Gesamtabschnitt von TA 1 (UA 1 5) hat die Wertzahl der Rekrutierung im Ist-Zustand einen Durchschnittswert von 3,4, der sich im Zuge des Ausbaus geringfügig auf 3,3 verschlechtern wird (Abbildung 5). Verbesserungen in UA 1 stehen Verschlechterungen der Rekrutierung in UA 3, 4 und 5 gegenüber. Insgesamt ist in der unteren Hälfte des TA 1 mit einer Verstärkung des dort bestehenden Rekrutierungsdefizits zu rechnen. Abbildung 5: Abschnittsbezogene Struktur-Habitatbewertung Parameter Rekrutierung. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis UA 5 Zusammenfassende Bewertung Bezogen auf TA 1 ändern sich besonders die Parameter Rekrutierung und Quervernetzung 2 (siehe Abbildung 3). Der Parameter Rekrutierung verschlechtert sich insgesamt am deut- 2 Wertstufen: 1: sehr geringe ökologische Qualität Habitatqualität: 1,00 1,49 2: geringe ökologische Qualität Habitatqualität: 1,50 2,49 3: mittlere ökologische Qualität Habitatqualität: 2,50 3,49 4: hohe ökologische Qualität Habitatqualität: 3,50 4,49 5: sehr hohe ökologische Qualität Habitatqualität: 4,50 5, Seite 55

73 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf lichsten. Durch das geplante Geschiebemanagement zwischen Straubing und Isarmündung ist zu erwarten, dass sich die Ausstattung dieses Flussabschnitts mit Kieslaichplätzen und damit die Rekrutierung partiell (Bereich Straubinger Schleife) leicht verbessern wird. Der Faktor Quervernetzung verbessert sich für den gesamten TA 1. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Wasserflächen hinter neuen Parallelwerken und hinter den Wellenbrechern der ökologisch optimierten Ufervorschüttungen (Vermeidung) als Neben-Wasserkörper, die mit dem Hauptflussschlauch vernetzt sind, angesehen werden. Dadurch bleiben die Habitatstrukturen für die indifferenten oder die weniger strömungsgeprägten rheophilen Arten gleich oder verbessern sich sogar im Vergleich zum Ist-Zustand leicht. Insgesamt heben sich im Rahmen des geplanten Ausbaus negative und positive Auswirkungen auf die Parameter Quervernetzung, Sohle und Rekrutierung weitgehend gegenseitig auf (Details zur Struktur- / Habitatbewertung für den Ist-Zustand und für den Ausbauzustand siehe Anhang 2). Die negativen und positiven Ausschläge der Einzelparameter führen bezogen auf das gesamte Untersuchungsgebiet in Bezug auf die gesamte Struktur- und Habitatausstattung der Donau zu keiner Veränderung. Der Gesamtwert manifestiert sich im unteren Bereich der Gesamtwertstufe 4", hohe ökologische Qualität Auswirkungen auf die Schlüsselhabitate Methodische Vorbemerkungen Die im Folgenden getroffenen Aussagen und Prognosen beziehen sich primär auf den TA 1, Straubing-Deggendorf. Die meisten Fischpopulationen, insbesondere die rheophilen und indifferenten Arten, sind aber über den gesamten Bereich zwischen Straubing und Vilshofen inklusive Isarmündung stetig verbreitet. Die Individuen bewegen sich innerhalb dieses Gesamtraumes und nutzen die Habitate und Schlüsselhabitate im jahreszeitlichen Wechsel sowohl innerhalb des TA 1 als auch im übrigen Gebiet. Insofern sind für die Erhaltungszustände der rheophilen und indifferenten Arten in TA 1 Habitate und Schlüsselhabitate sowie deren Qualität und Quantität sowohl innerhalb des Abschnittes Straubing-Deggendorf als auch im Gesamtgebiet zwischen Straubing und Vilshofen von Bedeutung. Zur Flächenabgrenzung und Bewertung des Planungszustandes wurden in einem geografischen Informationssystem die Bestandsgeometrien der Schlüsselhabitate mit den Maßnahmen der technischen Planung überlagert. Anhand einer genauen orts- und maßnahmenbezogenen Betrachtung wurde dann, unter Berücksichtigung von den im Ausbauzustand zu erwarteten abiotischen Bedingungen und Parametern wie Anlagenstrukturen/Aufstandsflächen, Höhenlinien (digitales Geländemodell), Wasserspiegellagen, Fließgeschwindigkeiten etc., die Habitatfläche und -qualität für den Ausbauzustand unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung prognostiziert. Die Flächenangaben in Hektar zu den Schlüsselhabitaten sind immer auf ganze Zahlen gerundet. Alle kartierten und bewerteten Schlüsselhabitate mit Relevanz für die einzelnen Fischarten/Gilden inklusive Wertzahl und Flächen sind den UVU-Plänen, Beilagen Nr. 274, 275, 276 Seite

74 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf und 277 (Ist-Zustand) und Beilagen Nr. 321, 322, 323 und 324 (Ausbauzustand) sowie Anhang 1 zu entnehmen. Bei der habitatbasierten Ermittlung und Bewertung von vorhabenbedingten Beeinträchtigungen handelt es sich um eine fachgutachterliche Abschätzung. Hierbei werden im Einzelnen die Veränderungen der Parameter Fläche (ha), Anzahl (n), Qualität 3 der Schlüsselhabitate im Planungszustand im Vergleich zum Ist-Zustand dargestellt und bewertet. Die ausführliche Beschreibung der Bewertungsmethodik für die Auswirkungsprognose kann dem Methodikhandbuch entnommen werden. Kieslaichplätze (abschnittsweise Betrachtung) Im zu betrachtenden Teilabschnitt 1 (UA 1 5) werden unter Berücksichtigung aller in diesem Zusammenhang angesetzten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (1-2.1 V FFH bis V FFH, V FFH und V FFH bis V FFH ) durch die geplanten Maßnahmen (Überbauung, Strömungsabschattung, Kolkverbau) in UA 3 und 4 voraussichtlich jeweils zwei Kieslaichplätze (KLP) verloren gehen (Abbildung 6). Allerdings entstehen in Folge der geplanten Geschiebedotationen in UA 1 und 2 drei neue Kieslaichplätze. Die Anzahl der KLP in UA 5 bleibt gleich. Hinsichtlich der Kieslaichplatzflächen heben sich die Verluste (UA 3 und 4) und Zugewinne (UA 1 und 2) gesamthaft weitgehend auf (Verlust ca. 0,1 ha; siehe Abbildung 6). Flächenverluste an KLPs (ca. 1,2 ha) entstehen schwerpunktmäßig in UA 3 (Bogen-Pfelling) und 4 (Irlbach-Mariaposching). Diese Bereiche sind zusammen mit UA 5 (Deggendorf) ohnehin schlecht bis sehr schlecht mit Kieslaichplätzen ausgestattet. UA 3 bis 5 machen rund 75 % (ca. 29 km) des gesamten Teilabschnittes 1 aus. Insofern können dort durch die Flächenverluste lokale, erhebliche Rekrutierungsdefizite nicht ausgeschlossen werden. In TA 1 ist bei den Kieslaichplätzen insgesamt ein Flächenverlust von 0,1 ha 4 (2 %) zu erwarten (siehe Tabelle 16). Im Rahmen des iterativen Planungsprozesses wurde in TA 1 durch Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (1-2.1 V FFH bis V FFH, V FFH und V FFH bis Wertzahlen (Wertstufensystem 1-5) der einzelnen Schlüsselhabitate, Ermittlung der Habitatqualität siehe Methodikhandbuch und ArGe BNGF-TB Zauner Bezogen auf die aktive Laichfläche (s. Methodikhandbuch) Seite 57

75 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf V FFH ) der Verlust von sechs Kieslaichplätzen mit einer aktiven Laichplatzfläche von ca. 1,9 ha verhindert. Abbildung 6: Anzahl und Fläche der Kieslaichplätze aufgeteilt nach Untersuchungsabschnitten. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing- Deggendorf entspricht UA 1 bis 5 Seite

76 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Jungfischhabitate für rheophile Arten (abschnittsweise Betrachtung) In Teilabschnitt 1 (Straubing-Deggendorf) reduziert sich unter Berücksichtigung aller in diesem Zusammenhang geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (1-2.1 V FFH bis V FFH, V FFH und V FFH bis V FFH ) die Anzahl der für rheophile Fischarten relevanten Jungfischhabitate (JFH) um 1 (in UA 3; siehe Abbildung 7). Die Gesamtfläche der rheophilen Jungfischhabitate 5 im Bereich des Teilabschnitts 1 nimmt aber im Vergleich zum Ist-Zustand voraussichtlich um ca. 4 ha (9 %) zu (Tabelle 16). 5 Bezogen auf die aktive Jungfischhabitatfläche (s. Methodikhandbuch) Seite 59

77 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Abbildung 7: Anzahl und Fläche der Jungfischhabitate für rheophile Arten aufgeteilt nach Untersuchungsabschnitten. Vergleich Ist-Zustand - Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis UA 5 Jungfischhabitate für nicht rheophile Arten (abschnittsweise Betrachtung) In Teilabschnitt 1 (Straubing-Deggendorf) steigt unter Berücksichtigung aller in diesem Zusammenhang geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (1-2.1 V FFH bis V FFH, V FFH und V FFH bis V FFH ) die Anzahl der Jungfischhabitate für Seite

78 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf nicht rheophile Arten von 24 auf 25 Habitate an (Veränderung in UA 2). Die Flächen der Habitate vergrößern sich voraussichtlich um etwa 5 ha 6 (Abbildung 8, Tabelle 16). Abbildung 8: Anzahl undfläche der Jungfischhabitate für nicht rheophile Arten aufgeteilt nach Untersu-chungsabschnitten. Vergleich Ist-Zustand - Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing-Deggendorf entspricht UA 1 bis UA 5 6 Bezogen auf die aktive Jungfischhabitatfläche (s. Methodikhandbuch) Seite 61

79 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Altwässer/Nebengewässer (abschnittsweise Betrachtung) In Folge des geplanten Ausbaus im Teilabschnitt 1 (Straubing-Deggendorf) werden unter Berücksichtigung aller in diesem Zusammenhang angesetzten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (1-2.1 V FFH bis V FFH, V FFH und V FFH bis V FFH ) voraussichtlich sieben neue Alt-/Nebengewässer entstehen. Der Habitat-Komplex Altwässer/Nebengewässer setzt sich zum überwiegenden Anteil aus Stillwassern oder stark strömungsberuhigten Wasserflächen zusammen. Dazu zählen auch Bereiche im Hauptfluss, die hinter Parallelwerken oder Hakenbuhnen liegen und insbesondere bei RNW aquatische Lebensräume mit Stillwassercharakter darstellen. Die Fläche dieser Habitate vergrößert sich innerhalb der UA 1 5 um ca. 27 ha (15 %; Abbildung 9, Tabelle 16). Der Haupt-Zugewinn entsteht dabei durch den Bau neuer Parallelwerke. Insgesamt erfahren die Alt- /Nebengewässer in TA 1 sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Zunahme und somit eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand. Seite

80 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Abbildung 9: Anzahl und Fläche der Alt-/Nebengewässer aufgeteilt nach Untersuchungsabschnitten. Vergleich Ist-Zustand - Ausbauzustand. Teilabschnitt 1: Straubing- Deggendorf entspricht UA 1 bis UA 5 Auch im Ausbauzustand liegt, wie bereits im Ist-Zustand, insgesamt eine gute Ausstattung mit angebundenen, aber bei MQ nicht durchströmten Altarmen und Altgewässern vor, ebenso wie mit Mündungsbereichen von Nebenfließgewässern. Die insgesamt gute Ausstattung mit Neben- und Auegewässern kommt vorwiegend indifferenten und limnophilen (stillwasserliebenden) Fischarten zugute. Im Ausbauzustand nimmt insbesondere die Fläche von Altgewässern, Altwassertümpeln und Wasserkörpern hinter Parallelwerken zu. Zusätzlich entste Seite 63

81 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf hen Flächen, die bei Niedrig- bis Mittelwasser den Charakter von flach durchströmten Nebenarmen haben im Bereich der geplanten ökologischen Ufervorschüttungen. Es ist davon auszugehen, dass auch im Planungszustand der überwiegende Anteil der Altund Nebengewässer in TA 1 eine hohe bis sehr hohe ökologische Qualität aufweist (Tabelle 14). Auch ist die Anbindung der Alt- und Nebengewässer im Ausbauzustand in der Mehrzahl der Fälle mit sehr gut bis gut zu bewerten. Eine Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand ist nicht zu erwarten (siehe Tabelle 15). Tabelle 13: Inventar der Alt- und Nebengewässertypen in TA 1 (bei MQ). Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand Bez. Gewässertyp Ist-Zustand Ausbauzustand Donau NA AA1) AG1) ATB1) NFG1) LL-NG LL-DW Nebenarm/Nebenarmsegment (bei MQ durchströmt) Altarm/Altarmsegment (oben abgetrennt) Altgewässer (angebunden, bei MQ nicht durchströmt) Altwassertümpel/Baggersee (bei MQ nicht angebunden) Nebenfließgewässer (innerhalb Hochwasserbett Donau) Wasserkörper hinter Parallelwerk (auch Hafen) Durchströmter Wasserkörper hinter Parallelwerk Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Ka Kanal und/oder Schleuse Ha Hafen (ohne Parallelwerk) OUV Ökolog. verbesserte Ufervorschüttung Gesamt Erläuterung: 1) Bei den Alt- und Nebengewässertypen der Kategorien AA, AG, ATB und NFG handelt es sich zum Teil um Kombinationen aus verschiedenen Gewässertypen (z.b. AA + LL-NG). Da es sich aber funktional um eine zusammenhängende Habitatfläche handelt und auch nur insgesamt eine Wertzahl vergeben wurde, werden diese Habitate in dieser Tabelle einmal und nur unter einer Kategorie aufgeführt. Seite

82 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 14: Alt- und Nebengewässer in TA 1: Gesamtergebnis der Habitatbewertung. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand Wertstufe Ist-Zustand Ausbauzustand Anzahl Flächenanteil Anzahl Flächenanteil ,2 % 20 43,7 % ,0 % 39 53,6 % ,7 % 26 2,6 % 2 2 0,1 % 1 0,1 % 1 0 0,0 % 0 0,0 % Erläuterungen: Wertstufen : 1: sehr geringe ökologische Qualität (Habitatqualität:1,00 1,49) 2: geringe ökologische Qualität (Habitatqualität: 1,50 2,49) 3: mittlere ökologische Qualität (Habitatqualität: 2,50 3,49) 4: hohe ökologische Qualität (Habitatqualität: 3,50 4,49) 5: sehr hohe ökologische Qualität (Habitatqualität: 4,50 5,00) Tabelle 15: Alt- und Nebengewässer in TA 1: Anbindung an das Hauptgewässer. Vergleich Ist- Zustand Ausbauzustand Wertstufe Ist-Zustand Ausbauzustand Anzahl Flächenanteil Anzahl Flächenanteil ,7 % 38 83,4 % ,4 % 10 2,8 % ,7 % 14 5,4 % 2 4 0,4 % 6 2,2 % ,8 % 18 6,2 % Erläuterungen: Wertstufen: 1: sehr schlechte Anbindung 2: schlechte Anbindung 3: mäßige Anbindung 4: gute Anbindung 5: sehr gute Anbindung Gesamtbetrachtung alle Schlüsselhabitate (TA 1 bzw. Gesamtausbaubereich) Innerhalb des Teilabschnitts 1 Straubing-Deggendorf sind unter Berücksichtigung aller in diesem Zusammenhang angesetzten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung ( Seite 65

83 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 2.1 V FFH bis V FFH, V FFH und V FFH bis V FFH ) 7 nur minimale Verluste hinsichtlich Anzahl und Fläche der Kieslaichplätze (KLP) zu erwarten. Allerdings kommt es vorhabenbedingt in den UA 3 und 4 lokal zu einer Verstärkung des bestehenden Mangels an hochwertigen KLPs. Dadurch kann sich in diesen ohnehin nur mäßig mit Kieslaichplätzen ausgestatteten UAs das Rekrutierungsdefizit für rheophile Arten möglicherweise verstärken. Bei den rheophilen Jungfischhabitaten (JFH) werden die Flächen in TA 1 voraussichtlich moderat zunehmen. Die nicht-rheophilen JFHs und die Altwässer erfahren aller Voraussicht nach einen deutlichen Zugewinn gegenüber dem Ist-Zustand sowohl nach Anzahl als auch nach Fläche. Tabelle 16: Zusammenfassung der vorhabenbedingten Veränderungen der Anzahl [n] und Fläche [ha] (jeweils inkl. prozentualer Veränderungen) der Schlüssel habitate in TA 1 unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung Kieslaichplätze Jungfischhabitat rheo Jungfischhabitat nicht rheo Altwässer/Nebengewässer Anzahl [n] (%) Fläche [ha] (%) Anzahl [n] (%) Fläche [ha] (%) Anzahl [n] (%) Fläche [ha] (%) Anzahl [n] (%) Fläche [ha] (%) -1 (-5 %) -0,1 (-2 %) -1 (-5 %) +4,3 (+9 %) +1 (+4 %) +5,4 (+15 %) +7 (+9 %) +27,3 (+15 %) Anders als in TA 1, käme es im Gesamtbereich Straubing-Vilshofen bei durchgängig gleichartigem Ausbau mittels flussregelnden Maßnahmen hinsichtlich der Kieslaichplätze zu einem sehr großen Flächenverlust von 10 ha bzw. 40 % (siehe Anlage II.14, EU-Studie). Ursache dieser Rückgänge wären direkte Überbauungen von laichplatztauglichen Flächen mit Regelungsbauwerken, sowie Flächenverluste durch indirekte Wirkungen (Strömungsabschattung/Veränderung durch Parallelwerke und Buhnen oder sonstigen Abtrag von Kiesflächen). Zunahmen gegenüber dem Ist-Zustand wären dort dagegen sowohl bei den Jungfischhabitaten für rheophile Fischarten zu erwarten als auch bei den Altwässern/Nebengewässern, deren Anzahl, Fläche und Qualität sich im Ausbauzustand vergrößern würde (siehe Anlage II.14, EU-Studie). Auch bei den Jungfischhabitaten für nicht rheophile Fischarten wären im Gesamtbereich Zugewinne zu verzeichnen (siehe Anlage II.14, EU-Studie). 7 Codierung der Vermeidungsmaßnahme. Detaillierte Beschreibung der Maßnahme siehe LBP Seite

84 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Abbildung 10: Anzahl und Fläche der verschiedenen Schlüsselhabitattypen in TA 1. Vergleich Ist-Zustand Ausbauzustand (unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung) Seite 67

85 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungen auf Bereiche mit besonderer umweltbezogener Bedeutung Im Rahmen des iterativen Planungsprozesses zwischen Umweltplanung und technischer Planung (siehe auch Kapitel 1) wurde ausgehend von der ursprünglichen technischen Planung durch die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (siehe LBP, Beilage 127) eine deutliche Reduzierung der Eingriffsflächen und damit der Eingriffsintensität im gesamten Planungsbereich der Wasserstraße erzielt. Innerhalb von TA 1 waren auf Basis der ursprünglichen Planung insgesamt 7 Bereiche mit besonderer Eingriffsschwere identifiziert worden. Im Laufe des iterativen Planungsprozesses konnten die Konflikte für 4 Bereiche aufgelöst werden (Pfelling-Süd, Irlbach, Mariaposching und Sommersdorf). Die Konfliktintensität eines Bereichs konnte durch Minimierungsmaßnahmen von 2 auf 1 reduziert werden. Lediglich im Fall Reibersdorf konnte keine Verminderung der Eingriffsintensität erzielt werden. Die Konfliktbereiche sind in den UVU-Plänen Beilagen Nr. 321, 322, 323 und 324 (Ausbauzustand) dargestellt. Tabelle 17: Darstellung der Konfliktintensität bzw. der Reduzierung der Eingriffsschwere in Bereichen mit besonderer fischfaunistischer Bedeutung im Rahmen des iterativen Planungsprozesses zur Vermeidung/Verminderung, die Konfliktbereiche 1 7 befinden sich innerhalb des zu betrachtenden TA 1 Nr. Konfliktbereich Do-km Konfliktintensität* vor Vermeidung/Verminderung 1 Reibersdorf 2317,2 2316, Hafen Straubing- Sand 3 Pfelling-Nord 2307, , ,3 2313,6 2 1 Kein Konfliktbereich im Ausbauzustand 4 Pfelling-Süd 2304,8 2303,5 2 Entfallen 5 Irlbach 2301,9 2299,6 2 Entfallen 6 Mariaposching 2296,7 2294,9 2 Entfallen 7 Sommersdorf 2293,7 2292,7 3 Entfallen 8 Isarmünd 2281,9 2280, Seebach 2280,1 2278, Niederalteich 2278,2 2276, Thundorf 2275,8 2274, Mühlhamer Schleife 2271,1 2269, Winzer-West 2268,1 2266, Winzer 2265,3 2263, Wörth 2262, ,55 1 Entfallen 16 Hofkirchen-West 2260,4 2258,8 3 2 Konfliktintensität* nach Vermeidung/Verminderung Kein Konfliktbereich im Ausbauzustand Seite

86 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Nr. Konfliktbereich Do-km Konfliktintensität* vor Vermeidung/Verminderung 17 Hofkirchen 2258,1-2257,1 18 Hofkirchen-Süd 2256,1 2254, Entfallen Erläuterungen: * Einstufung der Konfliktintensität (Eingriffsschwere): 1 3, (1 geringste, 3 höchste Konfliktintensität) Konfliktintensität* nach Vermeidung/Verminderung Auswirkungen auf die Fischfauna (gildenbezogen) Rheophile Arten Bei den rheophilen Arten wurde zwischen den streng rheophilen Arten wie Nase, Barbe, Frauennerfling, Donau-Stromgründling, Streber und Zingel unterschieden, die zusammen mit den rhithralen Arten (Huchen, Bachforelle, Äsche, Rutte) mehr oder weniger stenök 8 hinsichtlich wesentlicher Umweltparameter (Substratbedingungen, Sohlstruktur, Strömungsverhältnisse, Temperatur zur Laichzeit) sind, sowie den eher euryöken 36 (eurytopen) geprägten Rheophilen, wie Aitel, Schied, Nerfling, Gründling, Schrätzer und Donau-Kaulbarsch u.a., die relativ weite Schwankungen der für sie wichtigen Umweltfaktoren vertragen. Ausbau der Wasserstraße Baubedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen In Folge von Baulärm und baubedingten Erschütterungen können Individuen der rheophilen Arten gestört werden. Mobile Entwicklungsstadien (v.a. adulte Tiere) der Arten werden flüchten und die Umgebung der Baustelle für die Zeit der Arbeiten meiden. Sowohl durch Massenbewegungen selbst (Abgrabungen, Verfüllung, Aufschüttung etc.) als auch durch damit verbundene Feststoffbelastungen des Wassers kann es grundsätzlich zu einer Störung/Beeinträchtigung von einzelnen Tieren der rheophilen Arten kommen. Größere, weniger standortgebundene Individuen können solchen vorübergehenden Belastungen in der großräumigen Donau sehr gut ausweichen. Bei Arten, die sich im Hauptfluss reproduzieren, wie beispielsweise Frauennerfling, Streber (FFH-Anhang II) oder Nase, Barbe (RLB- Süd 9 2 bzw. 3), können zudem Fischeier bzw. -larven geschädigt bzw. zerstört werden, wenn die Bautätigkeiten direkt auf oder im unmittelbaren Nahbereich von Laichplätzen oder Jung- 8 als stenök werden Arten bezeichnet, wenn sie nur geringe Schwankungen der für sie relevanten Umweltfaktoren vertragen, als euryök, wenn sie relativ weite Schwankungen relevanter Umweltparameter vertragen. 9 Rote Liste Bayern-Süd, Stand 2003; Erläuterung Gefährdungsstufen siehe Teil B.I Ist-Zustand, Anlage I.13, Fischfauna) Seite 69

87 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf fischhabitaten dieser Arten erfolgen. Durch Bauzeitbeschränkungen gemäß V FFH und V FFH 10 sowie einen innerhalb eines Bauabschnittes flussabwärts gerichteten Bauverlauf (1-1.3 V FFH ) können baubedingte Auswirkungen auf Populationsebene vermieden werden. Anlagebedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen Insbesondere durch den Neubau bzw. die Ertüchtigung von Regelungsbauwerken (Buhnen, Parallelwerke, Ufervorschüttungen), Kolkverbau und -verfüllung sowie die Fahrrinnenanpassung und -vertiefung kommt es in TA 1 direkt (durch Überbauung) und indirekt (z.b. veränderte Wasserspiegellagen, Strömungsverhältnisse) zu folgenden Änderungen der Schlüsselhabitate der rheophilen Arten. Konkret sind das die qualitativ hochwertigen Kieslaichplätze, die Jungfischhabitate für rheophile Arten sowie Altwässer und Nebengewässer (als Laich- und Jungfischhabitate z.b. für den Donau-Kaulbarsch). Unter Berücksichtigung aller in diesem Zusammenhang geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (1-2.1 V FFH bis V FFH, V FFH und V FFH bis V FFH ) ist davon auszugehen, dass durch das geplante Vorhaben bei den Kieslaichplätzen (KLP) insgesamt 0,1 ha Fläche in TA 1 verloren geht (2 %). Die Anzahl der KLPs vermindert sich bezogen auf TA 1 um 5 % (für Details siehe Kap ). Lokale Verluste (bezogen auf einzelne UA) entstehen schwerpunktmäßig in UA 3 und 4. Diese Bereiche sind zusammen mit UA 5 ohnehin schlecht bis sehr schlecht mit Kieslaichplätzen ausgestattet, machen aber rund 75 % (ca. 29 km) des gesamten Teilabschnittes 1 aus. Insofern können dort durch die weiteren Flächenverluste lokale Rekrutierungsdefizite nicht ausgeschlossen werden. Betroffen von den lokalen Rekrutierungsdefiziten bei den hochwertigen Kieslaichplätzen können die streng rheophilen Arten Nase (RLB 2) und Barbe (RLB 3) sein. Für andere streng rheophile Arten (z.b. Streber, Frauennerfling) sowie die minder rheophil geprägten Arten wie Schied (RLB 3, FFH-Anh. II), Nerfling (RLB 3, RLB-Süd V), Gründling (RLB V), Zobel (RLB 3), Schrätzer (RLB 2, FFH-Anh. II) und Donau-Kaulbarsch (FFH-Anh. II u. IV) entstehen durch die lokalen Flächenverluste bei den Kieslaichplätzen keine Nachteile. Bei den für die rheophilen Arten relevanten Jungfischhabitaten (JFH) geht im Ausbauzustand eine Struktur in TA 1 verloren (Verlust von 5 %). Mit der Abnahme der Anzahl geht aber gleichzeitig eine Zunahme der Fläche von insgesamt ca. 4 ha (9 %) einher (für Details siehe Kap ). 10 Codierung der Vermeidungsmaßnahme. Detaillierte Beschreibung der Maßnahme siehe LBP Seite

88 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Die Alt- und Nebengewässer ebenso wie durchströmte Nebenarme und Altarme werden im Ausbauzustand sowohl nach Anzahl als auch nach Fläche in TA 1 zunehmen (für Details siehe Kap ). Insofern stehen im Ausbauzustand bestimmte Mesohabitate für rheophile Arten wie rasch durchströmte Nebenarme (Streber) sowie Rückzugs- und Schutzbereiche vor Hochwasser für alle Rheophilen vermehrt zur Verfügung. Eine besondere Beeinträchtigung verschiedener rheophiler Arten (z.b. Streber oder Donau- Stromgründling) ist durch die Monotonisierungseffekte der flussregelnden Maßnahmen, insbesondere durch den Verbau von Kolken/Kopfkolken, zu erwarten. Hierdurch gehen die als Mesohabitate/Einstände für Fische sehr wichtigen Übertiefen trotz entsprechender Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (1-3.1 V FFH bis V FFH ) teilweise verloren (Kolkverbau). Durch die Fahrrinnenbaggerungen werden die Wassertiefen und das Sohlrelief zusätzlich vereinheitlicht. Kleinräumige Sohlheterogenitäten ebenso wie großräumige Übertiefen (Kolke) im Bereich der geplanten Fahrrinne stellen im Ist-Zustand wertvolle Aufenthalts- bzw. Rückzugsorte für verschiedene Arten dar. Neben der allgemeinen Verschlechterung der Lebensraumbedingungen ist in der Folge auch eine Erhöhung des Prädationsdrucks (Raubdruck) durch fischfressende Vögel auf die Fischfauna insbesondere auf die Gilde der rheophilen Arten zu erwarten. Allerdings ist anzunehmen, dass sich im Ausbauzustand durch das Geschiebemanagement in Verbindung mit flussdynamischen (morphodynamischen) Prozessen auf den normalen Sohlflächen der Fahrrinne vergleichsweise kurzfristig wieder kleinräumige Sohlheterogenitäten einstellen werden und somit der anfänglich entstanden Eingriff durch die Sohlbaggerung mittelfristig stark abgemildert wird. Indirekte Beeinträchtigungen für die rheophilen Arten können sich durch die Vielzahl der neu geschaffenen Blocksteinstrukturen der neuen/ertüchtigten Regelungsbauwerke sowie durch neue Uferböschungen mit Blocksteindeckwerk und durch die versteinten Oberflächen der Kolke/Kopfkolke ergeben. Die Böschungen aus Wasserbausteinen bzw. das Steinlückensystem der Ufersteinschüttungen und der Regelungsbauwerke werden von Fischen verschiedener Arten und Größenklassen als Mikro- und Mesohabitat genutzt, vor allem von wenig anspruchsvollen Allerwelts-Arten (eurytope Arten, Ubiquisten). Aber auch bestimmte rhithrale Arten (Rutte) und Juvenilstadien von Rheophilen besiedeln die Steinlückensysteme vor allem in Bereichen, wo andere Jungfischhabitate nicht verfügbar sind. Insbesondere für die aus dem ponto-kaspischen Raum stammenden Grundeln der Gattung Neogobius, die seit mehreren Jahren als sog. Neozoen 11 den Untersuchungsbereich besiedeln, sowie für den gebietsfremden Aal sind die Blocksteinstrukturen bevorzugte Habitate. Ausbreitung und Dominanz dieser Neozoen kann durch die neuen bzw. ertüchtigten Regelungsbauwerke zusätzlich gefördert werden. Da diese Neozoen, insbesondere die Schwarzmeergrundeln, gleichzeitig so vielseitig sind, dringen sie regelmäßig auch in die Strömungsnischen verschiedener rheophiler Arten ein, die im Umfeld der Blocksteinbauwerke liegen (ZAUNER et al. 2008). Es ist somit zu erwarten, dass sich im Ausbauzustand durch 11 Tierarten, die nach 1492 unter direkter oder indirekter Mitwirkung des Menschen in ein bestimmtes Gebiet gelangt sind und dort wild leben (GEBHARDT et al. 1996) Seite 71

89 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf die große Zahl an zusätzlichen Blockstein-Bauwerken, auch der Konkurrenzdruck durch die Neozoen auf endemische Arten wie Donau-Stromgründling, Donau-Kaulbarsch, Streber, Zingel und Schrätzer weiter erhöht. Auch Brut- und Juvenilstadien der rhithralen Rutte sind von dieser Konkurrenz voraussichtlich betroffen. Teilweise ist auch eine Beeinträchtigung durch verstärkten Prädationsdruck (Raubdruck) der Neozoen (z. B. Aal) auf Juvenilstadien der betroffenen Arten nicht auszuschließen. Ein Teil dieser Beeinträchtigungen wird durch Verzicht und Verkürzung von Regelbauwerken (1-2.1 V FFH, V FFH ), die Anlage von ökologisch optimierten Ufervorschüttungen (1-2.6 V FFH ) sowie die teilweise Kiesüberschüttung der Regelungsbauwerke (1-2.5 V FFH ) vermindert. Betriebsbedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen Die Schifffahrt und die davon ausgehenden Wirkprozesse bestehen als erhebliche Vorbelastung bereits im Ist-Zustand. Durch den geplanten Ausbau werden die wesentlichen Wirkungen des Schifffahrtbetriebs auf die Fischfauna wie Wellenschlag sowie Sog- und Schwalleffekte voraussichtlich häufiger und stellenweise auch mit größerer Intensität auftreten als im Ist-Zustand. Betroffen von diesen Wirkungen sind in erster Linie schwimmschwache Brutund Jungfischstadien ggf. auch Fischlaich in ufernahen Flachwasserbereichen des Hauptflusses (Kieslaichplätze und Jungfischhabitate). Für die meisten rheophilen Arten sind flach geneigte, rasch angeströmte, kiesige Gleitufer der Donau wesentliche Schlüsselhabitate. Insofern ist die Gilde der rheophilen Fischarten gegenüber den Schifffahrtswirkungen besonders empfindlich. Die vorhabenbedingte Steigerung der Schifffahrtswirkungen kann durch ökologisch optimierte Ufervorschüttungen mit Schifffahrtsschutzstrukturen und durch ökologische Gestaltung/Verbesserung der Regelungsbauwerke zum Zweck des Schifffahrtsschutzes (1-2.4 V FFH, V FFH ) an vielen Stellen vermindert, aber nicht aufgehoben werden. Von den Unterhaltungsbaggerungen gehen grundsätzlich dieselben Wirkprozesse wie von den Baumaßnahmen (Störungen, Schädigungen in Folge von Massenbewegungen, Feststoffbelastungen, s.o.) aus. Innerhalb von TA 1 wird sich die Baggermenge im Ausbauzustand geringfügig erhöhen. Bei Berücksichtigung der diesbezüglich geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (1-1.1 V FFH und V FFH ), sind hierdurch keine zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten zumal Unterhaltungsbaggerungen auch im Ist- Zustand in beträchtlichem Umfang durchgeführt werden. Zudem soll, anders als im Ist- Zustand, im Zuge eines Laichplatzmanagements mit Teilen des Materials aus den Unterhaltungsbaggerungen eine gezielte Kiesdotation im Bereich der ökologisch optimierten Ufervorschüttungen (1-2.6 V FFH ) erfolgen. Dadurch wird deren Funktion als hochwertiger Kieslaichplatz aufrechterhalten (siehe hierzu Beilage Nr.127, LBP). Im näheren Umfeld der Dotations- und Entnahmestellen des Geschiebemanagements können die gleichen Wirkprozesse, die auch von den Baumaßnahmen ausgehen (s.o.), auftreten. Bei Realisierung der flussbaulichen Maßnahmen in TA 1 werden sich die Entnahme- /Dotationsmengen und die Zahl der Entnahme-/Dotationsstellen erhöhen. Die geringen möglichen Beeinträchtigungen werden aber um ein Vielfaches durch die positiven Wirkungen des Geschiebemanagements bzw. der dabei erfolgenden Flusskieszugaben (Erhalt bzw. Neu- Seite

90 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf entstehung von umlagerungsfähigen Kiesflächen / Kieslaichplätzen, kiesigen Flachbereichen) in die Donau aufgewogen: Das Geschiebedefizit stellt im Ist-Zustand eine der Hauptvorbelastungen der Donau insbesondere oberhalb der Isarmündung dar. Infolge dessen wird sich das Geschiebemanagement mittel- bis langfristig sehr positiv auf die Populationen der rheophilen Arten im Untersuchungsgebiet auswirken. Hochwasserschutz/-wasserspiegelabsenkende Maßnahmen Baubedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen Baubedingte Beeinträchtigungen sind grundsätzlich nur für die Arten denkbar, die auch im Bereich binnenseitiger Gewässer sowie Altgewässer und Gräben im Donauvorland vorkommen. Innerhalb der Gilde der Rheophilen sind das z.b. Aitel, Schied (FFH-Anhang II) oder Nerfling (RLB V). In Folge der Sanierung und dem Rück- bzw. Neubau von Schöpfwerken treten Störungen und/oder mechanische Schädigungen von Individuen dieser Arten wenn überhaupt nur punktuell auf: Da der Wirkradius dieser Bautätigkeiten sehr eng ist, können insbesondere adulte Tiere der Beeinträchtigung gut ausweichen. Zudem werden diese Arbeiten nicht im Bereich von Schlüsselhabitaten dieser Arten durchgeführt, so dass eine baubedingte Schädigung von Entwicklungsstadien nicht zu befürchten ist. Durch den Bau des neuen Hochwasserrücklaufdeiches Schwarzach im Zuge der Maßnahmen HWS Schwarzach BA II wird im Alten Sulzbach zwischen Mösl und Kleinschwarzach ein potenzielles Habitat von Arten wie Schied, Aitel oder Nerfling (Graben-Tümpelsystem, Stillwasserbereiche mit ausgeprägten Verlandungsgesellschaften) auf einer Fläche von m 2 überbaut. Dabei besteht ein Risiko, dass Individuen der dort potenziell vorkommenden Populationen überschüttet werden. Das Risiko kann durch Bergungs- und Umsiedlungsmaßnahmen in angrenzende Bereiche der Graben-/Tümpelsysteme deutlich vermindert werden (1-5 V FFH ). Da sich die Hauptvorkommen dieser Arten zudem im Hauptfluss befinden, können baubedingte Auswirkungen auf Populationsebene sicher ausgeschlossen werden. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Durch den Bau des neuen Hochwasserrücklaufdeiches Schwarzach im Bereich im Alten Sulzbach zwischen Mösl und Kleinschwarzach wird ein potenzielles Habitat von Arten wie Schied, Aitel oder Nerfling auf einer Fläche von m² überbaut. Gleichzeitig erfolgt durch den neuen Hochwasserdeich eine Durchtrennung des ca. 1,5 2 km langen Graben-/Altarmsystems. Diese Unterbrechung der Durchgängigkeit kann zwar durch das geplante (organismendurchgängige) Siel vermindert, aber in ihrer nachteiligen Wirkung auf die Fischfauna nicht gänzlich aufgehoben werden. Da sich die Hauptvorkommen der potentiell betrof Seite 73

91 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf fenen Arten aber im Hauptfluss befinden, ist der Verlust dieser Habitatstruktur für diese Arten weitgehend vernachlässigbar. Betriebsbedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind grundsätzlich nur für die Arten denkbar, die auch im Bereich binnenseitiger Gewässer vorkommen. Innerhalb der Gilde der Rheophilen sind das z.b. der Aitel, Schied (FFH-Anhang II) oder der Nerfling (RL B V). Während der Stillstandzeiten der Schöpfwerkpumpen ziehen oftmals große Mengen von Fischen (u.a. der oben genannten Arten) in die Einlassöffnungen des Pumpenbauwerkes. Beim Anfahren der Pumpen können die Tiere dann angesaugt und bei der Passage auch letal geschädigt werden. Dieser Wirkungspfad besteht zwar bereits im Ist-Zustand, die Anzahl der Schöpfwerke wird sich im Ausbauzustand allerdings in TA 1 erhöhen. Fischschäden in Folge des Pumpbetriebs können aber durch geeignete Fischschutzanlagen an neu gebauten Schöpfwerken sehr stark vermindert werden (1-4 V FFH ). Zusammenfassende Darstellung der Betroffenheit der rheophilen Arten Tabelle 18: Rheophile Arten: Vorhabenbedingte Auswirkungen auf Schlüsselhabitate sowie sonstige Auswirkungen (habitatunabhängige und funktionsbezogene Auswirkungen, Auswirkungen auf Sonder- bzw. Mesohabitate) des Vorhabens in TA 1, die, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung, eine maßgebliche Beeinträchtigung bedingen können Ausbau der Wasserstraße Baubedingt Wirkfaktor Schlüsselhabitate Sonstige Auswirkungen1) Kieslaichplätze Jungfischhabitate Alt- und Nebengewässer Erschütterungen k. W. k. W. k. W. Massenbewegungen k. W. k. W. k. W. Feststoffbelastungen k. W. Anlagebedingt Veränderungen durch Regelungsbauwerke Veränderungen durch Fahrrinnenbaggerungen (Monotonisierung) 2) bzw. k. W.3) 2) bzw. k. W.3) Seite

92 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Wirkfaktor Schlüsselhabitate Sonstige Auswirkungen1) Kieslaichplätze Jungfischhabitate Alt- und Nebengewässer Veränderungen durch Kolkverbau (Monotonisierung) Erhöhter Konkurrenzdruck durch Neozoen Erhöhter Raubdruck durch fischfressende Vögel Betriebsbedingt 2) bzw. k. W.3) k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. Schifffahrt: Wellenschlag Schifffahrt: Sog und Schwall Schifffahrt: Substratumlagerungen k. W. k. W. Schifffahrt: Trübstoffe k. W. k. W. k. W. Schifffahrt: Fischschäden (Schraubenkontakt) Fahrrinnenunterhaltung, Massenbewegungen, Feststoffbelastung Geschiebemanagement: Erschütterungen, Massenbewegungen, Feststoffbelastung; Förderung von Kieslaichplätzen und der Umlagerungsdynamik k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. / k. W. / Hochwasserschutz/- spiegelabsenkende Maßnahmen Baubedingt Bautätigkeiten Schöpfwerke (Erschütterungen, Massenbewegungen, Feststoffbelastung) Anlagebedingt Erhöhter Konkurrenzdruck durch Verlagerung von Tümpeln/Gräben ins Deichvorland Überbauung/Durchtrennung von Habitaten Nicht betroffen, da außerhalb des Wirkbereiches gelegen Nicht betroffen, da außerhalb des Wirkbereiches gelegen k. W. k. W.2) bzw. 3) k. W. k. W. k. W. k. W.2) bzw. 3) Seite 75

93 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Betriebsbedingt Wirkfaktor Schlüsselhabitate Sonstige Auswirkungen1) Kieslaichplätze Jungfischhabitate Alt- und Nebengewässer Schädigung von Fischen durch Pumpbetrieb der Schöpfwerke Nicht betroffen, da außerhalb des Wirkbereiches gelegen k. W. k. W.2) bzw. 3) Erläuterungen: 1): Auswirkungen direkt auf die Individuen einer Art, Auswirkungen auf Sonder- bzw. Mesohabitate oder Auswirkungen auf Funktionen wie z.b. Durchgängigkeit 2): streng rheophile Arten 3): minder rheophil geprägte Arten : in positiver Art und Weise von diesem Wirkfaktor betroffen : in negativer Art und Weise von diesem Wirkfaktor betroffen / : sowohl in positiver als auch negativer Art und Weise von diesem Wirkfaktor betroffen k. W.: keine Auswirkung durch den Wirkfaktor bzw. keine verstärkte Auswirkung im Ausbauzustand gegenüber dem Ist- Zustand oder Wirkung durch Vermeidungsmaßnahmen aufgehoben Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Ausbau der Wasserstraße Die bei Realisierung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung allenfalls geringen baubedingten Beeinträchtigungen können die rheophilen Arten ohne nachteilige Auswirkungen verkraften. Bei den Kieslaichplätzen können infolge lokaler Flächenverluste örtlich begrenzte Rekrutierungsdefizite für bestimmte rheophile Arten nicht ausgeschlossen werden. Die zusätzlichen Auswirkungen eines intensivierten Frachtschiffbetriebs können durch die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung zwar vermindert aber nicht aufgehoben werden. Hinzu kommen anlagebedingte Beeinträchtigungen insbesondere Kolkverbauungen und Sohlbaggerungen, welche eine Monotonisierung der Flusssohle bzw. der Sohlstruktur bedingen. Dies führt zu einer Verschlechterung der Habitatbedingungen in typischen Aufenthaltsbereichen der rheophilen Arten. Durch die Vielzahl neuer Blockstein-Regelungsbauwerke erhöht sich zudem die Konkurrenz durch Fisch-Neozoen und, infolge der Monotonisierungseffekte, auch der Prädationsdruck durch fischfressende Vögel. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Erhaltungszustand insbesondere bei den streng rheophilen Arten wie Nase, Barbe, Hasel, Frauennerfling, Donau-Stromgründling, Streber und Zingel bei Realisierung der flussbaulichen Maßnahmen in TA 1 vor- Seite

94 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf nehmlich durch das Zusammenwirken von Monotonisierung, Konkurrenz, Prädation und verstärkten Schifffahrtseinflüssen erheblich beeinträchtigt wird. Hochwasserschutz/-wasserspiegelabsenkende Maßnahmen Die Populationen der rheophilen Arten in der Donau sind von den Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes weder direkt noch indirekt betroffen. Erhebliche Beeinträchtigungen hierdurch können ausgeschlossen werden Indifferente (eurytope) Arten Ausbau der Wasserstraße Baubedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen In Folge von Baulärm und baubedingten Erschütterungen können indifferente Arten, die im Hauptfluss leben, gestört werden. Mobile Entwicklungsstadien (v.a. adulte Tiere) der Art werden flüchten und die Umgebung der Baustelle für die Zeit der Arbeiten meiden. Durch Massenbewegungen (Abgrabungen, Verfüllung, Aufschüttung etc.) im Nahbereich von Jungfischhabitaten (im Hauptfluss gelegene JFH bzw. in deren Anbindungsstellen) und von Standplätzen adulter Fische oder durch damit verbundene Feststoffbelastungen des Wassers kann es grundsätzlich zu Schädigungen/Verlusten von Fischlarven sowie zur Störung/Beeinträchtigung von Juvenilen und Adulttieren kommen. Da aber für diese Arten ausreichend andere Jungfischhabitatflächen und Ausweichräume zur Verfügung stehen, können die Fische solchen Beeinträchtigungen ausweichen. Durch einen innerhalb eines Bauabschnittes flussabwärts gerichteten Bauverlauf (1-1.3 V FFH 12 ) wird zudem eine wiederholte baubedingte Feststoffbelastung in den neu gestalteten Flussabschnitten weitgehend verhindert. Insgesamt sind daher keine nachhaltigen baubedingten Auswirkungen auf Populationsebene zu erwarten. Anlagebedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen Insbesondere durch den Neubau bzw. die Ertüchtigung von Regelungsbauwerken (Buhnen, Parallelwerke, Ufervorschüttungen), nimmt in TA 1 im Ausbauzustand für indifferente Arten unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung 12 Codierung der Vermeidungsmaßnahme. Detaillierte Beschreibung der Maßnahme siehe LBP Seite 77

95 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf (1-2.1 V FFH bis V FFH, V FFH ) die Anzahl der Jungfischhabitate (für nicht rheophile Arten) von 24 auf 25 zu. Die Fläche der Habitate in TA 1 erhöht sich voraussichtlich um etwa 5 ha (+15 %). Damit verbessert sich insbesondere durch den Flächenzugewinn die Ausstattung von TA 1 mit Jungfischhabitaten für indifferente Arten (siehe Abbildung 8). Die Rekrutierung und damit die natürliche Populationsregeneration von Arten wie Brachse, Rotauge, Laube und Barsch werden daher durch den Ausbau gefördert. Die Populationen der indifferenten Arten werden durch den Ausbau in TA 1 voraussichtlich teilweise begünstigt, da sich die Flächen von Stillwasserlebensräumen (Altgewässer, Bereiche hinter Leitwerken) und strömungsberuhigten Flussbereichen im Vergleich zum Ist- Zustand deutlich vergrößern. Hierdurch nehmen die Laichplätze der überwiegend im Stillwasser laichenden Arten ebenso zu wie ihre Nahrungsräume, tendenziell zu. Hiervon profitieren naturschutzfachlich wertvolle Arten wie der Bitterling (RLB 2, FFH-Anhang II) ebenso wie Brachse, Güster, Rotauge, Laube, Karpfen und die Raubfische Hecht, Barsch, Zander und Wels. Nachteilige Effekte wie sie durch den Kolkverbau und den Verlust von Übertiefen und Einständen insbesondere für die großwüchsigen Arten Zander und Wels entstehen können, werden durch die o.g. positiven Effekte voraussichtlich ausgeglichen. Eine gewisse Verstärkung der Prädation durch fischfressende Vögel, insbesondere Kormoran und Gänsesäger, ist beim flussregelnden Ausbau in TA 1 anzunehmen. Hinsichtlich der national oder europarechtlich geschützten Arten der Indifferenten (Bitterling) sind hierdurch voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Raubfischarten wie Hecht und Zander insbesondere deren einsömmerige Juvenilstadien können jedoch durch den erhöhten Raubdruck in ihrem Rekrutierungspotenzial beeinträchtigt werden. Betriebsbedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen Die Schifffahrt und die davon ausgehenden Wirkprozesse bestehen als erhebliche Vorbelastung bereits im Ist-Zustand. Durch den geplanten Ausbau in TA 1 werden die wesentlichen Wirkungen des Schifffahrtbetriebs auf die Fischfauna wie Wellenschlag sowie Sog- und Schwalleffekte voraussichtlich häufiger und stellenweise auch mit größerer Intensität auftreten als im Ist-Zustand. Betroffen von diesen Wirkungen sind in erster Linie schwimmschwache Brut- und Jungfischstadien ggf. auch Fischlaich in ufernahen Flachwasserbereichen des Hauptflusses (Kieslaichplätze und Jungfischhabitate). Für die indifferenten Arten stehen in TA 1 zahlreiche und großflächige Jungfischhabitate außerhalb des direkten Wirkungsbereiches der Schifffahrt zur Verfügung. Die Laichhabitate liegen größtenteils im Bereich von Still- /Altwassern. Die Empfindlichkeit der Gilde gegenüber den Schifffahrtswirkungen wird daher insgesamt als gering eingeschätzt. Als indifferente Art, die durch den Schifffahrtsbetrieb in Zusammenwirken mit anderen Ursachen in stärkerem Umfang limitiert sein könnte, wird die Laube angesehen. Die Art ist zwar nach wie vor die zahlenmäßig dominante Art im Untersuchungsgebiet. Es sind aber gegenüber früheren Bestandsdichten bereits deutliche Rückgänge zu verzeichnen (siehe ArGe BNGF-TB Zauner 2012). Die vorhabenbedingte Steigerung der Schifffahrtswirkungen kann durch ökologisch optimierte Ufervorschüttungen mit Schifffahrtsschutzstrukturen und durch ökologische Gestaltung/Verbesserung der Regelungsbau- Seite

96 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf werke zum Zweck des Schifffahrtsschutzes (1-2.4 V FFH, V FFH ) an vielen Stellen vermindert aber nicht aufgehoben werden. Von den Unterhaltungsbaggerungen und dem geplanten Geschiebemanagement (näheres Umfeld der Dotations- und Entnahmestellen) gehen grundsätzlich dieselben Wirkprozesse wie von den Baumaßnahmen (Störungen, Schädigungen in Folge von Massenbewegungen, Feststoffbelastungen, s.o.) aus. Analog zu den Bautätigkeiten wird es in Folge der/s Unterhaltungsbaggerungen/Geschiebemanagements in Bezug auf die indifferenten Arten aber zu keinen nachhaltigen Beeinträchtigungen kommen. Hochwasserschutz/-wasserspiegelabsenkende Maßnahmen Baubedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen In Folge der Sanierung und des Rück- bzw. Neubaus von Schöpfwerken, können Störungen und/oder mechanische Schädigungen der indifferenten Arten punktuell auftreten: Da der Wirkradius dieser Bautätigkeiten sehr eng ist, können insbesondere größere Tiere gut ausweichen. Zudem werden diese Arbeiten nicht im Bereich von Schlüsselhabitaten der indifferenten Arten durchgeführt, so dass eine Schädigung von Entwicklungsstadien nicht zu befürchten ist. Durch den Bau des neuen Hochwasserrücklaufdeiches Schwarzach im Zuge der Maßnahmen HWS Schwarzach BA II wird im Alten Sulzbach zwischen Mösl und Kleinschwarzach ein potenzielles Habitat (Graben-Tümpelsystem, Stillwasserbereiche mit ausgeprägten Verlandungsgesellschaften) indifferenter Arten wie Bitterling, Brachse, Güster etc. auf einer Fläche von m 2 überbaut. Dabei besteht ein Risiko, dass Individuen der dort potenziell vorkommenden Populationen (v.a. Bitterling) überschüttet werden. Das Risiko kann durch Bergungs- und Umsiedlungsmaßnahmen in angrenzende Bereiche des Alten Sulzbaches deutlich vermindert werden (1-5 V FFH ). Anlagebedingte Beeinträchtigungen Durch den Bau des neuen Hochwasserrücklaufdeiches Schwarzach im Bereich im Alten Sulzbach zwischen Mösl und Kleinschwarzach wird ein potenzielles Habitat indifferenter Arten wie Bitterling, Brachse, Güster etc. auf einer Fläche von ca m 2 überbaut. Gleichzeitig erfolgt durch den neuen Hochwasserdeich eine Durchtrennung des ca. 1,5 2 km langen Graben-/Altarmsystems. Diese Unterbrechung der Durchgängigkeit kann zwar durch das geplante (organismendurchgängige) Siel vermindert, aber in ihrer nachteiligen Wirkung auf die Fischfauna und damit auch auf indifferente Arten nicht gänzlich aufgehoben werden. Da sich die Hauptvorkommen der indifferenten Arten in anderen Alt- und Stillwasserbereichen befinden, ist der der Verlust dieser Habitatstruktur für diese Arten aber weitgehend vernachlässigbar Seite 79

97 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Betriebsbedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen Während der Stillstandzeiten der Schöpfwerkspumpen ziehen oftmals große Mengen von Fischen in die Einlassöffnungen des Pumpenbauwerkes, insbesondere auch indifferente Arten wie Brachse, Güster, Rotauge, Laube. Beim Anfahren der Pumpen können die Tiere angesaugt und bei der Passage auch letal geschädigt werden. Dieser Wirkungspfad besteht bereits im Ist-Zustand an den bestehenden Schöpfwerken. Trotz einer gewissen Erhöhung der Zahl der Schöpfwerke sind Beeinträchtigungen der indifferenten Arten im Zusammenhang mit dem Pumpbetrieb, die über die im Ist-Zustand bestehenden Beeinträchtigungen hinausgehen, als gering einzuschätzen. Zusätzlich können Fischschäden in Folge des Pumpbetriebs durch geeignete Fischschutzanlagen an neu gebauten Schöpfwerken und Schöpfstellen sehr stark vermindert werden (1-4 V FFH ). Zusammenfassende Darstellung der Betroffenheit der indifferenten Arten Tabelle 19: Indifferente Arten: Vorhabenbedingte Auswirkungen auf Schlüsselhabitate sowie sonstige Auswirkungen (habitatunabhängige und funktionsbezogene Auswirkungen, Auswirkungen auf Sonder- bzw. Mesohabitate) des Vorhabens in TA 1, die, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung, eine maßgebliche Beeinträchtigung bedingen können Wirkfaktor Schlüsselhabitate Sonstige Auswirkungen1) Jungfischhabitate Alt- und Nebengewässer Ausbau der Wasserstraße Baubedingt Erschütterungen k. W. k.w. Massenbewegungen k. W. k.w. Feststoffbelastungen k.w. Anlagebedingt Veränderungen durch Regelungsbauwerke Veränderungen durch Fahrrinnenbaggerungen (Monotonisierung) Veränderungen durch Kolkverbau (Monotonisierung) Erhöhter Raubdruck durch fischfressende Vögel Betriebsbedingt k. W. k. W. Seite

98 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Wirkfaktor Schlüsselhabitate Sonstige Auswirkungen1) Jungfischhabitate Alt- und Nebengewässer Schifffahrt: Wellenschlag Schifffahrt: Sog und Schwall Schifffahrt: Substratumlagerungen k. W. k. W. Schifffahrt: Trübstoffe k. W. k. W. Schifffahrt: Fischschäden (Schraubenkontakt) Fahrrinnenunterhaltung, Massenbewegungen, Feststoffbelastung Geschiebemanagement: Erschütterungen, Massenbewegungen, Feststoffbelastung; Förderung von Kieslaichplätzen und der Umlagerungsdynamik k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. Hochwasserschutz/-wasserspiegelabsenkende Maßnahmen Baubedingt Bautätigkeiten Schöpfwerke (Erschütterungen, Massenbewegungen, Feststoffbelastung) Anlagebedingt Erhöhter Konkurrenzdruck durch Verlagerung von Tümpeln/Gräben ins Deichvorland Überbauung/Durchtrennung von Habitaten Betriebsbedingt k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. k. W. Schädigung von Fischen durch Pumpbetrieb der Schöpfwerke Nicht betroffen, da außerhalb des Wirkbereiches gelegen k. W. Erläuterungen: 1): Auswirkungen direkt auf die Individuen einer Art, Auswirkungen auf Sonder-/Mesohabitate oder Auswirkungen auf Funktionen wie z.b. Durchgängigkeit : in positiver Art und Weise von diesem Wirkfaktor betroffen : in negativer Art und Weise von diesem Wirkfaktor betroffen / : sowohl in positiver als auch negativer Art und Weise von diesem Wirkfaktor betroffen k. W.: keine Auswirkung durch den Wirkfaktor bzw. keine verstärkte Auswirkung im Ausbauzustand gegenüber dem Ist- Zustand oder Wirkung durch Vermeidungsmaßnahmen aufgehoben Seite 81

99 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Ausbau der Wasserstraße Die bei Realisierung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung allenfalls geringen Verluste in Folge der Bautätigkeiten können die indifferenten Arten sehr gut verkraften. Die zusätzlichen Auswirkungen eines intensivierten Frachtschiffbetriebs können durch die Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung soweit vermindert werden, dass hieraus für den gegenüber Schifffahrtswirkungen mit Ausnahme der Laube wenig sensiblen Arten keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Durch die Flächenzunahme bei Jungfischhabitaten sowie bei Altgewässern und damit bei allen relevanten Mesohabitaten der indifferenten Arten (Stillwasserhabitate oder langsam strömende Bereiche) ist zu erwarten, dass die Populationen der indifferenten Arten durch den Ausbau in TA 1 gefördert werden, so dass auch teilweise nachteilige Wirkungen des Ausbaus auf einzelne Arten (Verlust an Übertiefen, Raubdruck etc.) dadurch kompensiert werden. Die Stabilität der Population der indifferenten Arten im Untersuchungsgebiet bzw. innerhalb des Wirkungsbereichs des Vorhabens bleibt somit voraussichtlich erhalten. Hochwasserschutz/-wasserspiegelabsenkende Maßnahmen Bei Realisierung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung können erhebliche Beeinträchtigungen der indifferenten Arten durch die Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes ausgeschlossen werden Stagnophile Arten Ausbau der Wasserstraße Die stagnophilen Arten Schleie, Rotfeder, Karausche (RLD 2) und Moderlieschen (RLB 3) kommen ausschließlich in den Stillwasserbereichen von Altarmen und Altwassertümpeln vor. Karausche und Moderlieschen meist in Tümpeln oder Auegewässern, die bei Niedrig- und Mittelwasser nicht an die Donau angebunden sind. Für diese Arten sind daher von den Ausbaumaßnahmen der Schifffahrtstraße in TA 1 keine nachteiligen Auswirkungen direkter oder indirekter Art zu erwarten. Der in seinem Aktionsradius stark limitierte Schlammpeitzger (RLB 2, FFH-Anh. II) ist aufgrund seiner Lebensweise besonders auf stehende bis langsam fließende Gewässer mit Wasserpflanzenbestand und weichem Substrat angewiesen (Tümpel, Gräben). Schlammpeitzger wurden bei den Untersuchungen zum Ist-Zustand nur in Gewässern im Deichhinterland meist in Zulaufbereichen von Binnenentwässerungssystemen nachgewiesen. Durch den Seite

100 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Ausbau der Wasserstraße sind nachteilige Wirkungen auf den Schlammpeitzger daher auszuschließen. Hochwasserschutz/-wasserspiegelabsenkende Maßnahmen Baubedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen In Folge der Sanierung und des Rück- bzw. Neubaus von Schöpfwerken, können Störungen und/oder mechanische Schädigungen von Rotfeder, Schleie, Moderlieschen und Karausche ebenso wie beim Schlammpeitzger punktuell auftreten: Da der Wirkradius dieser Bautätigkeiten sehr eng ist, können insbesondere größere Tiere gut ausweichen. Zudem werden diese Arbeiten nicht unmittelbar in den Wohn- und Fortpflanzungsstätten der Stillwasserarten ausgeführt, so dass eine Schädigung von Entwicklungsstadien nicht zu befürchten ist. Nennenswerte baubedingte Beeinträchtigungen sind bei diesen Arten nicht zu erwarten bzw. können durch Vermeidungsmaßnahmen (Fischbergung, siehe unten) verhindert werden. Durch den Bau des neuen Hochwasserrücklaufdeiches Schwarzach im Zuge der Maßnahmen HWS Schwarzach BA II wird im Alten Sulzbach zwischen Mösl und Kleinschwarzach ein potenzielles Habitat des Schlammpeitzgers und anderer stagnophiler Arten (Graben- Tümpelsystem, Stillwasserbereiche mit ausgeprägten Verlandungsgesellschaften) auf einer Fläche von m² überbaut. In gleicher Weise kommt es durch die Deichrückverlegung bei Waltendorf zu einer Überbauung des sog. Donaugrabens auf einer Wasserfläche von ca. 520 m 2. Im Donaugraben wurden eine sehr gute Schlammpeitzgerpopulation sowie einzelne Schleien nachgewiesen. An beiden Bereichen besteht ein hohes Risiko, dass vor allem beträchtliche Anzahlen an Individuen der dort tatsächlich/potenziell vorkommenden Schlammpeitzgerpopulation aber auch anderer Stagnophiler durch die Deich-/Schöpfwerk- /Sielanlagen überbaut/überschüttet werden. Das Risiko von relevanten Individuenverlusten kann durch Bergungs- und Umsiedlungsmaßnahmen in angrenzende Bereiche der Graben- Tümpelsysteme deutlich vermindert aber nicht gänzlich vermieden werden (1-5 V FFH ). Anlagebedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen Im Zuge der Deichrückverlegung bei Waltendorf kommt es bei einem von insgesamt vier 13 in TA 1 (bzw. sieben 14 im Gesamt-FFH-Gebiet St-Vi) liegenden für den Schlammpeitzger ausgewiesenen Sonderhabitaten (Donaugraben binnenseits des alten Schöpfwerks Waltendorf) zu einer Lageveränderung vom Deichhinter- ins Deichvorland. Dadurch gerät das bislang 13 Drei tatsächliche Nachweise im Rahmen der Sonderuntersuchungen, ein potentielles Schlammpeitzgervorkommen im alten Sulzbach zwischen Mösl und Kleinschwarzach. 14 Darunter ein potentielles Schlammpeitzgervorkommen im alten Sulzbach zwischen Mösl und Kleinschwarzach Seite 83

101 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf hochwassersichere Habitat in den Einflussbereich regelmäßiger Überflutungen und könnte leicht von diversen Fischarten besiedelt werden, darunter solche, die einen erhöhten Konkurrenz-/Prädationsdruck auf den Schlammpeitzger ausüben (Hecht, Barsch, Schied, Aitel etc.). In der Folge würde die Funktion als Habitat für den Schlammpeitzger weitgehend verloren gehen. Hieraus würde eine erhebliche Gefährdung des wichtigsten nachgewiesenen Schlammpeitzgervorkommens im UG bei Waltendorf resultieren. Zur Erhaltung des Sonderhabitats und des Schlammpeitzgervorkommens werden der bestehende Grabenbereich und das Umgebungsgelände mit einer ökologischen Geländeaufhöhung auf HQ 3 -Niveau gegen regelmäßige großflächige Überflutung und gegen stärkere Durchströmung geschützt (1-6 V FFH ). Weiterhin wird durch den Bau des neuen Hochwasserdeiches/Schöpfwerks Waltendorf ein kleines Areal der dargestellten Schlammpeitzgerhabitats überbaut (ca. 520 m 2 Wasserfläche). Die neue Deichtrasse liegt zwar oberhalb des Hauptvorkommens des Schlammpeitzgers, ein begrenzter Habitatverlust ist aber in jedem Falle gegeben. Auch durch den neuen Hochwasserrücklaufdeich Schwarzach im Bereich des Alten Sulzbach zwischen Mösl und Kleinschwarzach wird ein potenzielles Habitat des Schlammpeitzgers und anderer stagnophiler Arten (Graben-Tümpelsystem, Stillwasserbereiche mit ausgeprägten Verlandungsgesellschaften) überbaut. Durch die Überbauung auf einer Fläche von m² geht eine der ausgeprägten Mäanderschleifen des Stillwassersystems mit hoher struktureller Habitatvielfalt und -qualität zur Gänze verloren. Gleichzeitig erfolgt durch den neuen Hochwasserdeich eine Durchtrennung des ca. 1,5 2 km langen Graben-/Altarmsystems. Diese Unterbrechung der Durchgängigkeit kann zwar durch das geplante (organismendurchgängige) Siel vermindert, aber in ihrer nachteiligen Wirkung auf die stagnophile Fischfauna nicht gänzlich aufgehoben werden. Betriebsbedingte Auswirkungen/Beeinträchtigungen Während der Stillstandzeiten der Schöpfwerkpumpen ziehen oftmals große Mengen von Fischen in die Einlassöffnungen des Pumpenbauwerkes, darunter auch stagnophile Arten wie Rotfeder, Karausche und Schleie. Beim Anfahren der Pumpen können die Tiere angesaugt und bei der Passage auch letal geschädigt werden. Dieser Wirkungspfad besteht bereits im Ist-Zustand an den bestehenden Schöpfwerken. Trotz einer gewissen Erhöhung der Zahl der Schöpfwerke, sind Beeinträchtigungen der stagnophilen Arten im Zusammenhang mit dem Pumpbetrieb, die über die im Ist-Zustand bestehenden Beeinträchtigungen hinausgehen, als gering einzuschätzen. Zusätzlich können Fischschäden in Folge des Pumpbetriebs durch geeignete Fischschutzanlagen an neu gebauten Schöpfwerken und Schöpfstellen sehr stark vermindert werden (1-4 V FFH ). Seite

102 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Zusammenfassende Darstellung der Betroffenheit der stagnophilen Arten Tabelle 20: Stagnophile Arten: Vorhabenbedingte Auswirkungen auf Schlüssel- und Sonderhabitate sowie sonstige Auswirkungen (habitatunabhängige und funktionsbezogene Auswirkungen, Auswirkungen auf Mesohabitate) des Vorhabens in TA 1, die, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung, eine maßgebliche Beeinträchtigung bedingen können Wirkfaktor Schlüsselhabitat Alt- und Nebengewässer Sonderhabitat2) Gräben und Tümpel Sonstige Auswirkungen1) Ausbau der Wasserstraße Baubedingt Erschütterungen Massenbewegungen k. W. k. W. Nicht betroffen, da außerhalb des Wirkbereiches gelegen Feststoffbelastungen k. W. Anlagebedingt Nicht betroffen, da Vorkommen der Art außerhalb des Wirkbereiches gelegen Veränderungen durch Regelungsbauwerke Veränderungen durch Fahrrinnenbaggerungen (Monotonisierung) Veränderungen durch Kolkverbau Nicht betroffen, da außerhalb des Wirkbereiches gelegen Nicht betroffen, da Vorkommen der Art außerhalb des Wirkbereiches gelegen Erhöhter Konkurrenzdruck durch Neozoen k. W. Erhöhter Raubdruck durch fischfressende Vögel k. W. Betriebsbedingt Schifffahrt: Wellenschlag Nicht betroffen, da außerhalb k. W. Schifffahrt: Sog und Schwall des Wirkbereiches gelegen k. W. Hochwasserschutz/-wasserspiegelabsenkende Maßnahmen Baubedingt Bautätigkeiten Schöpfwerke (Erschütterungen, Massenbewegungen, Feststoffbelastung) Anlagebedingt k. W. k. W Seite 85

103 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Wirkfaktor Schlüsselhabitat Alt- und Nebengewässer Sonderhabitat2) Gräben und Tümpel Sonstige Auswirkungen1) Erhöhter Konkurrenzdruck durch Verlagerung von Tümpeln/Gräben ins Deichvorland Überbauung/Durchtrennung von Habitaten Betriebsbedingt Nicht betroffen, da außerhalb des Wirkbereiches gelegen k. W. k. W. k. W. Schädigung von Fischen durch Pumpbetrieb der Schöpfwerke Nicht betroffen, da außerhalb des Wirkbereiches gelegen k. W. Erläuterungen: 1): Auswirkungen direkt auf die Individuen einer Art, Auswirkungen auf Mesohabitate oder Auswirkungen auf Funktionen wie z.b. Durchgängigkeit 2): nur für Schlammpeitzger relevant : in positiver Art und Weise von diesem Wirkfaktor betroffen : in negativer Art und Weise von diesem Wirkfaktor betroffen / : sowohl in positiver als auch negativer Art und Weise von diesem Wirkfaktor betroffen k. W.: keine Auswirkung durch den Wirkfaktor bzw. keine verstärkte Auswirkung im Ausbauzustand gegenüber dem Ist- Zustand oder Wirkung durch Vermeidungsmaßnahmen aufgehoben Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Ausbau der Wasserstraße Erhebliche Beeinträchtigungen der Populationen der stagnophilen Arten durch den Ausbau der Wasserstraße können auf Grund des ausschließlichen Vorkommens der Arten in Auegewässern (Altwasser) oder in Gewässern des Deichvor-/-hinterlandes ausgeschlossen werden. Hochwasserschutz/-wasserspiegelabsenkende Maßnahmen Durch anlagenbedingte Flächen- und Funktionsverluste von Schlammpeitzgerhabitaten im Alten Sulzbach (potentiell) sowie im Donaugraben binnenseits des alten Schöpfwerks Waltendorf ist davon auszugehen, dass sich die Stabilität der Population des Schlammpeitzgers innerhalb des FFH-Gebiets verschlechtern wird. Erhebliche Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes der Population durch die Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sind somit nicht auszuschließen. Seite

104 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Bei Realisierung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung können erhebliche Beeinträchtigungen der anderen stagnophilen Arten durch die Hochwasserschutzmaßnahmen ausgeschlossen werden Zusammenfassung der Prognoseergebnisse Die zusammenfassenden Prognoseergebnisse erfassen die zu erwartende ökologische und naturschutzfachliche Situation der Fischfauna bei einem Ausbau in TA 1 (UA 1 bis 5) unter Berücksichtigung der bereits in die technische Planung eingestellten Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (siehe Kapitel 1) aber ohne Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen. Für eine detaillierte Darstellung der Auswirkungen des Gesamtvorhabens Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen siehe EU-Studie, Anlage II. 14, Fachteil Fischfauna Auswirkungen auf die fischökologischen Verhältnisse Artenzahl, Artendichte Die Gesamtartenzahl ebenso wie die Zahl der heimischen Fischarten wird sich durch das Ausbauvorhaben aller Voraussicht nach nicht ändern. Auch die in den Vorkapiteln festgestellten Beeinträchtigungen der Populationen insbesondere bei den streng rheophilen Arten werden nicht zu Verlusten von Arten im Untersuchungsgebiet führen. Gleichfalls sind weder das Verschwinden von Arten noch lokale Verminderungen der Artendichte (Artenanzahl/100 m) in den einzelnen Untersuchungsabschnitten in TA 1 zu erwarten. Bestandsgrößen (Biomasse, Individuenzahlen) Der Ausbau wird in TA 1, wie in Kap und dargelegt, zu einer Erhöhung von Flächen mit Stillwassercharakter (Alt-/Nebengewässer) bzw. von ufernahen Bereichen mit gegenüber dem Ist-Zustand verlangsamter Strömung (Bereiche hinter Parallelwerken) führen. Auch die Jungfischhabitatflächen erhöhen sich im Vergleich zum Ist-Zustand. Nach den Untersuchungen der ArGe BNGF-TB Zauner (2012) sind vor allem die Individuenzahlen, in geringerem Umfang aber auch die Biomassen in den Altgewässern und Nebenarmen, also in den Stillgewässern bzw. strömungsberuhigten Bereichen, sowohl im Bereich Straubing- Vilshofen als auch in TA 1 höher als in den rasch strömenden Bereichen des Hauptflusses (Abbildung 11). Ein ähnliches Ergebnis ergibt sich auch aus anderen Reihen- Untersuchungen an der bayerischen Donau (siehe Anhang 3 sowie BNGF 2009a, 2010a, 2011a). Allein der Flächenanstieg bei den langsamer strömenden Mesohabitaten und den Stillwasserhabitaten wird somit voraussichtlich einen Anstieg der Biomassen und Individuenzahlen in Bezug auf den Gesamtfischbestand zur Folge haben Seite 87

105 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Abbildung 11: Durchschnittliche Individuenzahl (oben) bzw. Biomasse (unten) pro Kilometer Uferlänge für den Bereich St-Vi und TA 1, jeweils aufgeteilt nach Hauptfluss und Altwasser und Nebenarme für den Untersuchungszeitraum 2010/11 (dargestellt sind jeweils der Mittelwert über alle Untersuchungsstrecken und -durchgänge ± 1 Standardfehler) Seite

106 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Dominanzverhältnisse, Populationsstrukturen Die Dominanzverhältnisse der Fischfauna weisen schon im Ist-Zustand erhebliche Störungen auf, wenn man als Leitbild die Bestandszusammensetzung der Referenzzönose bzw. der historischen Fischfauna heranzieht (siehe UVU Bestand, Beilage Nr. 227). Durch den flussregelnden Ausbau sind weitere Veränderungen der Dominanzverhältnisse, zumindest auf lokaler Ebene, nicht auszuschließen. Durch die lokalen Flächenverluste (UA 3 und 4) bei den ohnehin limitierten hochwertigen Kieslaichplätzen könnte sich das Rekrutierungspotenzial der streng rheophilen Arten (v.a. Nase, Barbe) örtlich vermindern. Abnehmende Individuendichten aufgrund von ausbaubedingten Rekrutierungsdefiziten können vor allem bei Nase und Barbe nicht ausgeschlossen werden. Eine Beeinträchtigung verschiedener rheophiler Arten (z.b. Streber. Zingel oder Donau-Stromgründling) ist insbesondere durch Monotonisierungseffekte zu erwarten. Wassertiefen und das Sohlrelief werden in Folge der Anpassung der Fahrrinne (Kolkverbau, Sohlbaggerungen) vereinheitlicht. Übertiefen und damit wichtige Mesohabitate gehen durch den Bau von Kolken und Buhnenkopfkolken verloren. Bei den genannten streng rheophilen Kleinfischarten Streber und Donau- Stromgründling sowie bei Juvenilstadien des Zingels aber auch dem minder rheophilen Schrätzer kann der ausbaubedingt erhöhte Konkurrenz- und Prädationsdruck durch die Fisch-Neozoen (Schwarzmundgrundel und Aal) zu rückläufigen Populationsanteilen führen. Beeinträchtigt durch diese Konkurrenz vor allem gegenüber ihren Juvenil-Jahrgängen wird aller Voraussicht nach auch die rhithrale Rutte. Einige minder rheophile Arten wie Schied, Aitel, Nerfling, Zährte und Gründling bzw. deren Populationen dürften vom Ausbau einerseits profitieren. Ihr Rekrutierungspotenzial wird voraussichtlich nicht beeinträchtigt. Die Brut- und Jungfischentwicklung der genannten Arten findet entweder in weniger stark schifffahrtsbeeinträchtigten Bereichen hinter Leitwerken, in Altgewässern oder ersatzweise im Schutz des Steinlückensystems von Regelungsbauwerken und Ufersicherungen statt. Andererseits wirken sich die Monotonisierungseffekte auch für diese Arten voraussichtlich eher nachteilig aus. Positive und negative Auswirkungen dürften sich bei diesen Arten aber gegenseitig aufwiegen, so dass insgesamt keine Beeinträchtigungen durch das Vorhaben verbleiben dürften. Ebenfalls zum Teil profitieren werden die indifferenten Arten, insbesondere Arten, die überwiegend in Alt- und Nebengewässern ablaichen und leben und deren Brut- und Juvenilentwicklung außerhalb der Hauptwirkungsbereiche der Schifffahrt ablaufen. Dies sind sowohl Weißfischarten wie Brachse, Güster, Rotauge, Laube, Bitterling und Karpfen als auch die indifferenten Raubfische Hecht, Barsch, Zander und Wels. Bei Zander und Wels sind allerdings auch nachteilige Effekte durch den Verlust von Übertiefen anzunehmen, die allerdings durch die positiven Wirkungen aufgewogen werden. Die Populationsstrukturen dieser Arten werden sich voraussichtlich stabilisieren oder weitgehend unbeeinflusst bleiben. Vom Ausbau profitieren dürften aber eindeutig die indifferenten Neozoenarten wie die Schwarzmeergrundeln (Kessler Grundel, Schwarzmundgrundel) und insbesondere der Aal (solange der Bestand durch Besatz unterhalten wird), welche von den zahlreichen Blockstein- Regelungsbauwerken in ihrer Populationsentwicklung und Ausbreitung begünstigt werden Seite 89

107 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Bei den stagnophilen Arten sind keine merklichen Veränderungen der Dominanzverhältnisse und der Populationsstrukturen zu erwarten. Insgesamt könnte sich durch den Ausbau in TA 1 die schon im Ist-Zustand überproportionale Dominanz der indifferenten Arten zuungunsten der streng rheophilen und der rhithralen Arten weiter verstärken Auswirkungen auf die Biodiversität und den naturschutzfachlichen Status der Fischfauna Biologische Vielfalt (Biodiversität) Die Artenvielfalt der Fischfauna im Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen wird im Ist-Zustand als bayernweit und damit bundesweit bedeutsam eingestuft (ArGe BNGF-TB Zauner 2012). Diese Einschätzung gilt auch für die solitäre Betrachtung des TA 1. Veränderungen bei der biologischen Vielfalt könnten in erster Linie durch vorhabenbedingte Verluste von Arten in TA 1 oder deren Verschwinden aus relevanten Untersuchungsabschnitten entstehen. Beide Auswirkungen sind durch das geplante Ausbauvorhaben nicht zu erwarten. Trotz zu erwartender Beeinträchtigungen werden die Populationen aller vorkommenden Arten, insbesondere auch die der rheophilen Arten, voraussichtlich in einer Größe erhalten bleiben, die über der artspezifischen Minimalgröße (JUNGWIRTH et al. 2003) liegt. Zwar kann sich die Populationsgröße und -struktur insbesondere bei einigen streng rheophilen Arten (lokal) leicht verschlechtern. Trotz der beschriebenen Verminderungen ist aber zu erwarten, dass die Populationen von Nase, Barbe, Frauennerfling, Hasel, Streber, Zingel u.a. noch selbstreproduzierend, bestandsbildend und in ähnlicher Stetigkeit und Verbreitung wie im Ist-Zustand in TA 1 vorhanden sein werden. Hinsichtlich der Artenvielfalt (reine Artenzahl) dürfte es somit bezogen auf den TA 1 ebenso wie auf einzelne Untersuchungsabschnitte zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen durch den geplanten Ausbau kommen. Berücksichtigt man unter dem Biodiversitätsbegriff zusätzlich auch die Größe, Vitalität und Stabilität der Populationen, so sind bei den streng rheophilen Arten und damit bei der biologischen Vielfalt ohne Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen leichte Beeinträchtigungen für den Planungszustand zu erwarten. Auswirkungen auf den naturschutzfachlichen Status Anhand naturschutzfachlicher Kriterien wird die Fischfauna im Wirkungsbereich des Vorhabens im Ist-Zustand als sehr wertvoll und als bundes- bzw. europaweit sehr bedeutsam eingestuft. Bei dieser Einstufung und Bewertung spielen insbesondere die rhithralen und rheophilen Arten eine dominierende Rolle. Seite

108 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Beeinträchtigungen bei den europarechtlich geschützten Arten entstehen voraussichtlich für den streng rheophilen Streber, Zingel, Donau-Stromgründling und Frauennerfling sowie für den minder rheophilen Schrätzer (alle FFH-Anh. II). Ursache sind in erster Linie die Monotonisierungseffekte durch die flussregelnden Maßnahmen, die Auswirkungen des verstärkten Schifffsverkehrs sowie die Wirkungen der neuen Blocksteinbauwerke, welche erhöhte Konkurrenz durch Fisch-Neozoen (Schwarzmeer-Grundeln, Aal) und, infolge von Monotonisierungseffekten, erhöhten Prädationsdruck durch fischfressende Vögel zur Folge haben. Beeinträchtigungen sind deshalb auch für die streng rheophilen Nase (RLB 2) und Barbe (Anhang V, RLB 3) nicht auszuschließen. Für den Donau-Kaulbarsch (FFH-Anh. II und IV) wiegen die Verbesserung der allgemeinen Habitatbedingungen durch die Regelungsbauwerke (bevorzugte Aufenthaltsbereiche Donau-Kaulbarsch im UG: Leitwerke und Bereich hinter Leitwerken) und die Erhöhung des Lebensraumangebotes an strömungsberuhigten Bereichen im Planungszustand die nachteiligen Wirkungen des Schiffsverkehrs und der Neozoenkonkurrenz voraussichtlich auf. Außerdem ist seine Empfindlichkeit gegenüber der Schifffahrt vergleichsweise gering, so dass sich in Summe keine erheblichen Beeinträchtigungen für diese Art ergeben dürften 15. Besonders betroffen von nicht vermeidbaren Schifffahrtswirkungen sind auch die streng rheophilen Arten bzw. deren Brut- und Juvenilstadien, insbesondere die Kleinfischart Donau- Stromgründling und der rheophile Schneider (RLB 2). Für die rhithrale Rutte (RLB 2) entstehen voraussichtlich erhebliche Beeinträchtigngen durch verstärkte Konkurrenz der Schwarzmeer-Grundeln und Aale, welche in den Steinlücken der neuen/ertüchtigten Regelungsbauwerke besonders gute Habitatbedingungen vorfinden. Keine Beeinträchtigungen ergeben sich voraussichtlich für den Huchen (RLB 3, FFH-Anh. II), da sich für die adulten Tiere die Bedingungen in der Donau selbst nicht in erheblichem Umfang nachteilig verändern und auch die Verbindung zu den Laich- und Brutgebieten der Art in rhithralen Zubringern durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird. Die meisten weniger strömungsgeprägten, (minder) rheophile Arten (Gründling, Nerfling, Zährte), ebenso wie indifferente Arten wie zum Beispiel der europarechtlich geschützte Bitterling (RLB 2, FFH-Anh. II) werden durch den Ausbau der Wasserstraße eher gefördert als beeinträchtigt. Ihre Erhaltungszustände dürften sich damit verbessern oder stabilisieren. Gleiches gilt hinsichtlich des Ausbaus der Wasserstraße auch für die stagnophilen Arten Karausche, Moderlieschen und Schlammpeitzger (RLB 2, FFH-Anh. II). Eine erhebliche Beeinträchtigung des europarechtlich wie national geschützten Schlammpeitzgers ergibt sich jedoch durch die Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Infolge des Flächen- und Funktionsverlust von ausgewiesenen Schlammpeitzgerhabitaten zum Teil mit den Hauptvorkommen der Art im UG wird der Bestand der Population der Art inta 1 erheblich gefährdet. 15 Beim Donau-Kaulbarsch kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich das Tötungsrisiko hauptsächlich für adulte Tiere im Zusammenhang mit den (zeitlich/räumlich) umfangreichen Baumaßnahmen signifikant erhöht (siehe sap). Eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population ist allerdings nicht zu erwarten Seite 91

109 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Das Bewertungssystem nach ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm, detaillierte Beschreibung siehe UVU Bestand sowie Methodikhandbuch) für die naturschutzfachliche Einstufung in fünf Rangstufen kann auch als integrales Bewertungssystem für die Auswirkungen des Vorhabens (Ausbau der Wasserstraße in TA 1) auf den naturschutzfachlichen Gesamtstatus der Fischfauna im Bereich St-Vi bzw. der Subpopulationen innerhalb von TA 1 herangezogen werden. Bei den Populationen von sieben (Bezug: Population Bereich St-Vi) bzw. neun 16 (Bezug: Subpopulation TA 1) der in den Rangstufen 3, 4 und 5 eingestuften Fischarten verschlechtern sich durch den Ausbau in TA 1 voraussichtlich die Populationsgrößen von einer jeweils größeren Populationsdimension in die nächst kleinere (Tabelle 21). Sechs (Bezug: St-Vi und TA 1) der Populationsverringerungen betreffen dabei Arten, die Rangstufe 4 zugeordnet sind, eine (Bezug: St-Vi) bzw. zwei (Bezug: TA 1) beziehen sich auf Arten der Rangstufe 3. Betroffen von Beeinträchtigungen der Populationen bzw. des Erhaltungszustände sind auch sechs (Bezug: St-Vi) bzw. fünf 17 (Bezug: TA 1) der elf europarechtlich geschützten Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (siehe Tabelle 21). Die naturschutzfachlichen Einstufungen gemäß den europarechtlichen und nationalen fachrechtlichen Grundlagen (Eingriffsregelung, FFH-Richtlinie, BArtSchV) ebenso wie die Rangstufen-Einordnung nach ASBP und die jeweilige artbezogene Einstufung der Auswirkung des Vorhabens hinsichtlich der Eingriffserheblichkeit ist in Tabelle 21 zusammengefasst. 16 Zusätzlich verschlechtert sich voraussichtlich die Populationsgröße des Strebers innerhalb derselben Rangstufe (E). 17 Zusätzlich verschlechtert sich voraussichtlich die Populationsgröße des Strebers innerhalb derselben Rangstufe (E). Seite

110 FFH-Anhang BArtSchV RLD, 2009 RLB, 2003 RLBS, 2003 Autochthon Ökologische Gilde WRRL ABSP - Einstufung ABSP - Bestand ABSP Ausbau TA 1 ABSP - Bestand ABSP Ausbau TA 1 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 21: Integrale naturschutzfachliche Beeinträchtigungsprognose Prognostizierte Änderungen der Bestandsgrößen (Erhaltungszustände) der Populationen bzw. Subpopulationen (TA 1) gemäß Bewertung nach ABSP; Spalte St-Vi: Bewertung der Erhaltungszustände/Bestandsgrößen der Gesamtpopulationen zwischen Straubing und Vilshofen sowie deren prognostizierte Veränderung durch einen Ausbau in TA 1, Spalte TA 1: Bewertung der Erhaltungszustände/Bestandsgrößen der Teil- /Subpopulationen zwischen Straubing und Deggendorf (TA 1) sowie deren prognostizierte Veränderung durch einen Ausbau in TA 1; rot eingefärbte Zellen stehen für eine erhebliche Beeinträchtigung der entsprechenden Fischart Deutscher Name Wissenschaftlicher Name St-Vi TA 1 Huchen Hucho hucho II, V R 5 E E n. ng.³ - Bitterling Rhodeus amarus II - * 2 2 I 4 B B C C 4 Romanogobio vladykovi II - * 2 2 R 4 B C B C Donau- Stromgründling Frauennerfling 1 Rutilus virgo II, V R 4 B C C D Nase Schlammpei tzger Schrätzer Chondrostoma nasus Misgurnus fossilis Gymnocephal us schraetser - - V 2 2 R 4 A A A B II S 4 C D C D II, V R 4 B C C D Streber Zingel streber II R 4 C D E E Zingel Zingel zingel II, V R 4 C D D E Äsche Thymallus thymallus V R 3 E E E E Barbe Barbus barbus - - * 3 3 R 3 A A B C Seite 93

111 FFH-Anhang BArtSchV RLD, 2009 RLB, 2003 RLBS, 2003 Autochthon Ökologische Gilde WRRL ABSP - Einstufung ABSP - Bestand ABSP Ausbau TA 1 ABSP - Bestand ABSP Ausbau TA 1 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Deutscher Name Wissenschaftlicher Name St-Vi TA 1 Donau- Kaulbarsch 2 Karausche Gymnocephal us baloni Carassius carassius II, IV g * D D R - 3 C C E E V V S 3 E E E E Mairenke Alburnus mento II - * 3 3 R - 3 E E n. ng.³ - Rutte Lota lota - - V 2 2 R 3 C D C D Schied Aspius aspius II, V - * 3 3 R 3 A A A A Schneider Alburnoides bipunctatus - - V 2 3 R 3 C C E E Zobel Ballerus sapa - - * 3 3 R 3 C C D D Zope Ballerus ballerus - - V 3 3 R 3 E E E E Gründling Gobio gobio - - * V V R 2 C C D D 4 Karpfen Cyprinus carpio Moderlieschen Leucaspius delineatus - - * 3 3 I 2 B B C C V 3 V S - 2 E E E E Nerfling Leuciscus idus - - * 3 V R 2 A A A A Zährte Vimba vimba V V R 2 A A B B 4 Bachforelle Salmo trutta - b * V V R 1 E E E E Dreist. Stichling Hasel Kaulbarsch Gasterosteus aculeatus Leuciscus leuciscus Gymnocephal - - * V V - I - 1 C C C C - - * V V R 1 B B B C - - * V V I 1 C C C C 4 Seite

112 FFH-Anhang BArtSchV RLD, 2009 RLB, 2003 RLBS, 2003 Autochthon Ökologische Gilde WRRL ABSP - Einstufung ABSP - Bestand ABSP Ausbau TA 1 ABSP - Bestand ABSP Ausbau TA 1 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Deutscher Name Wissenschaftlicher Name St-Vi TA 1 us cernua Laube Schmerle Alburnus alburnus Barbatula barbatula - - * V V I 1 A A A A - - * V V R 1 E E E E Wels Silurus glanis - - * V V I 1 B B C C 4 Erläuterungen: Erläuterung der Spaltenüberschriften siehe UVU, Bestand. 1 Bei der Einstufung des Frauennerflings wurde vom grundsätzlichen Bewertungsschema abgewichen und die Art eine Rangstufe höher eingruppiert (4), da es sich bei der Population im Untersuchungsgebiet um die bedeutendste der gesamten oberen Donau handelt. 2 Beim Donau-Kaulbarsch kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich das Tötungsrisiko hauptsächlich für adulte Tiere im Zusammenhang mit den (zeitlich/räumlich) umfangreichen Baumaßnahmen signifikant erhöht (siehe sap). Eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population ist allerdings nicht zu erwarten. 3 in TA 1 nicht nachgewiesen 4 Bei dieser Art ist von einer Erhöhung der Bestandsgröße und damit von einer Verbesserung der Einstufung auszugehen. Diese wurde allerdings nicht in die Tabelle eingestellt. Die Buchstaben A E bezeichnen ordinale Rangstufen hinsichtlich der Populationsgrößen (siehe auch Methodikhandbuch): A: Großbestand (> 500 Individuen, Fortpflanzung nachgewiesen) B: mittlerer Bestand (< 500 Ind., Fortpflanzung nachgewiesen) C: mäßig kleiner Bestand (< 50 Ind., Fortpflanzung nachgewiesen) D: Kleinbestand (< 50 Ind., Fortpflanzung nicht nachgewiesen) E: Einzelnachweis (< 10 Ind.) Rot eingefärbte Zellen stehen für eine erhebliche Beeinträchtigung der entsprechenden Fischart. Besonders betroffen unter den naturschutzfachlich bedeutsamen Arten sind die Rheophilen. Hier werden Beeinträchtigungen durch den Ausbau der Wasserstraße bei sechs (Bezug: St- Vi) bzw. acht (Bezug: TA 1) der insgesamt 22 in Tabelle 21 gelisteten rheophilen Arten erwartet. Bei den sechs gelisteten indifferenten Arten wird es voraussichtlich keine Beeinträchtigungen geben. Bei den drei stagnophilen Arten wird der Schlammpeitzger durch Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes erheblich beeinträchtigt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Ausbau in TA 1, ohne Berücksichtigung von Ausgleichmaßnahmen, voraussichtlich zu deutlichen Beeinträchtigungen der naturschutzfachlichen wertvollen Fischfauna im Untersuchungsgebiet führen wird Seite 95

113 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Darstellung von Art und Umfang der erheblichen Beeinträchtigungen Ausbau der Wasserstraße Die Analyse der nicht vermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele bzw. Schutzgegenstände durch den Ausbau der Wasserstraße hat ergeben, dass diese im Wesentlichen auf verbleibende nachteilige Auswirkungen des Vorhabens zurückgehen, welche das typische Sohlrelief der Donau vereinheitlichen, Übertiefen teilweise abbauen und damit die Lebensraumbedingungen (Verfügbarkeit und Qualität von Einständen, Nahrungsräumen, Aufenthalts- bzw. Rückzugsorten) besonders für die rheophilen Arten verschlechtern, die Konkurrenzsituation durch Neozoen-Fischarten verstärken und hierdurch die Erhaltungs-Zustände (Bestandsgröße, Populationsstruktur) der Populationen europarechtlich geschützter rheophiler und rhithraler Fischarten verschlechtern, den Prädationsdruck durch fischfressende Vögel erhöhen, zu einer Verstärkung der Schifffahrtswirkungen, insbesondere auf die Brut- und Juvenilstadien der geschützten rheophilen Fischarten führen und dadurch deren Erhaltungszustände verschlechtern, lokale Änderungen des Fließgewässercharakters der Donau im Bereich von strömungsgeprägten Schlüsselhabitaten (insbesondere Kieslaichplätze) und damit deren Funktionsfähigkeit stellenweise vermindern bzw. zu lokalen Flächenverlusten derselben führen. Der Umfang der Flächen, welche durch die flussregelnden Maßnahmen in TA 1 in Anspruch genommen werden, liegt insgesamt bei rund 189 ha (Tabelle 22). Tabelle 22: Zusammenstellung der durch flussregelnde Maßnahmen (Ausbau der Wasserstraße) in TA 1 beanspruchten Flächen (Bezug Aufstandsflächen bzw. Verfüllungs- /Eintiefungsflächen bei Kolkverbau/Sohlbaggerungen sowie von indirekten Beeinträchtigungen betroffene Flächen) A) Regelungsbauwerke/Baumaßnahmen Anzahl neu Anzahl verändert/angepasst Buhnen Parallelwerke inklusive Hakenbuhnen 6 4 Kopfkolkverfüllungen 50 B) Maßnahme/Eingriff Eingriffsfläche ha Buhne (Abtrag) 0,4 Buhne (Neu + Anpassung) 6,2 Parallelwerk (Neu + Anpassung) 4,6 Ufervorschüttung Blocksteinflächen 0,01 Seite

114 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Ufervorschüttung Blocksteinunterbau (Kies überschüttet) 0,1 Ufervorschüttung Kiesflächen 19,0 Kolkverbau (Grobkornzugabe), Deggendorf 5,2 Kolkverbau, Do-km ,8 Kolkverbau Ertüchtigung, oberhalb Reibersdorf 6,6 Kolkverbau Kleinflächen 1,4 Buhnenkopfkolke Teilverbau 1,4 Buhnenkopfkolke Überbau 0,2 Sohlbaggerung, Fahrrinne 115,2 Sohlbaggerung, außerhalb Fahrrinne 3,6 Indirekte Beeinträchtigungen (Strömungsabschattung) 19,2 Zusätzliche Fläche Fahrrinne 3,5 Gesamtfläche 189,4 Die Monotonisierung des Sohlreliefs und damit die Beeinträchtigung der in Sohlnähe vorhandenen Meso- und Mikrohabitate und Nischen der bodenorientierten Flussfische (Nahrungsräume, Aufenthalts-/Rückzugsorte), entstehen in TA 1 in erster Linie durch den Kolkverbau/Kolkteilverbau und hinsichtlich der Eingriffsintensität (siehe Tabelle 25) in geringerem Umfang durch die Sohlbaggerungen zur Herstellung der geplanten Fahrrinne. Hinsichtlich der Eingriffsintensität wurde die Maßnahme Verbau von Übertiefen/Kolkverbau auf Grund neuester wissenschaftlicher Untersuchungen zur fischökologischen Bedeutung von Kolken (Rakowitz et al. 2013), im Vergleich zu den Bewertungen der Variantenunabhängigen Untersuchungen (EU-Studie) noch einmal revidiert und die Eingriffsschwere für diese Maßnahme erhöht. Bezogen auf die Schlüsselhabitate wurde eine Verlustfläche an wertvollen Kieslaichplätzen für rheophile Arten von ca. 0,1 ha aktiver Laichplatzfläche ermittelt. Von den kleinflächigen Laichplatzverlusten sind allerdings keine FFH-Angang-II-Arten betroffen. Bei den Jungfischhabitaten ist dagegen eine Zunahme von insgesamt ca. 10 ha zu erwarten, davon entfallen knapp die Hälfte auf die JFH rheophiler Arten (Tabelle 23). Auch bei der Kategorie Alt- und Nebengewässer entstehen Flächenzugewinne von knapp 27 ha, insbesondere auch durch die Zunahme der Wasserflächen hinter Parallelwerken. Tabelle 23: Zusammenstellung der flächenhaften Veränderungen und Beeinträchtigungen von Schlüsselhabitaten in TA 1 Verlust-/Zugewinnflächen Schlüsselhabitate Kieslaichplätze (aktive Laichfläche) -0,1 Jungfischhabitate rheophil (aktive JFH-Fläche) +4,3 Jungfischhabitate nicht rheophil (aktive JFH-Fläche) +5,4 Die hochwertigen Kieslaichflächen für rheophile Arten sind schon im Ist-Zustand in einigen Flussabschnitten defizitär und verschlechtern sich voraussichtlich lokal (UA 3 und 4) sukzes- ha Seite 97

115 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf sive weiter. Darüber hinaus sind die Brut- und Juvenilstadien der rheophilen Fischarten von den gegenwärtigen wie den zukünftig voraussichtlich gesteigerten Schifffahrtswirkungen im Bereich der Laichplätze und Jungfischhabitate in den Flachwasserbereichen besonders stark betroffen. Die Auswirkungen auf Fischpopulationen durch die verstärkte Neozoenkonkurrenz und durch erhöhten Prädationsdruck, ebenso wie die allgemeinen Wirkungen, welche die intensivierte Schifffahrt im Hauptflussschlauch erzeugt, können nicht flächig zugeordnet werden und lassen sich daher nicht in Form von Verlustflächen abbilden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle der in Tabelle 22, dargestellten flächigen Eingriffe, bezogen auf den aquatischen Lebensraum, nicht zu tatsächlichen Flächenverlusten in gleicher Größenordnung führen. Dies gilt sowohl für einen Teil der Flächen, die durch Regelungsbauwerke überbaut werden als auch für die Flächen der Kolkverfüllungen oder der Sohlbaggerungen zur Herstellung der Ausbautiefe der Fahrrinne. Auf bzw. im Wasserkörper über diesen Eingriffsflächen, ebenso wie auf den Wasserflächen, in denen die Strömung beeinflusst wird (Abschattung hinter Parallelwerken), ist auch im Ausbauzustand aquatischer Lebensraum mit Fließgewässercharakter vorhanden. Die Gesamt-Mittelwasserfläche nimmt, wie Tabelle 24 zeigt, vorhabenbedingt sogar leicht zu. Verändern und meist verschlechtern wird sich jedoch in vielen Bereichen die Flächenqualität. Tabelle 24: Veränderung der Wasserflächen durch den Ausbau im Donau-Hauptfluss in TA 1 (ohne Alt- und Nebengewässer) Flächentyp/Flächen in ha Ist-Zustand 2010/11 RNW MW Mittelwert Ausbauzustand RNW MW Mittelwert Veränderung in ha RNW MW Mittelwert Donau-Flussschlauch Hochwasserschutz/-wasserspiegelabsenkende Maßnahmen Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes gehen durch Überbau auf ca m² Wasserflächen (insbes. hochwertige Schlammpeitzgerhabitate) verloren bzw. werden in ihrer Qualität gemindert. Ermittlung der Eingriffs-/Verlustflächen Zur Ermittlung und Darstellung der tatsächlichen fischökologisch/fischfaunistischen Verlustflächen müssen die durch die Flussregelung und sonstige Maßnahmen in TA 1 beanspruchten Flächen in aquatische Habitatflächenverluste umgewandelt werden. Zur integralen Ab- Seite

116 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf schätzung des Gesamtumfangs der Eingriffe in die fischfaunistischen Habitatflächen wurden hierbei zwei unterschiedliche Bilanzierungs-Ansätze gewählt: (1) Bilanzierung durch Gewichtung der flächenhaften Eingriffe (Eingriffsfläche x Verlustfaktor) Bei dieser Methode werden die jeweiligen Eingriffsflächen bzw. der darüber nach wie vor existierende aquatische Lebensraum inklusive der zugehörigen Schlüssel- und Mesohabitate der Fischfauna hinsichtlich ihrer verbleibenden bzw. der verloren gehenden ökologischen Qualität und Funktionsfähigkeit gewichtet. Die Gewichtung erfolgt über Multiplikation der Eingriffsflächen mit sog. Verlustfaktoren, welche Zahlenwerte zwischen 0 (keine Verlustfläche) und 1 (100 % Verlustfläche) annehmen können. Die Verlustfaktoren wurden durch fachgutachterliche Abschätzung ermittelt. Dabei wurde analysiert, welche Qualität und ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässerlebensraum (inklusive zugehörige Schlüsselund Mesohabitate der Fischfauna) auf und über der jeweiligen Eingriffsfläche im Ausbauzustand noch haben könnte, bzw. wie hoch der Verlust an Qualität und Funktionsfähigkeit flächenanteilig zu bewerten ist (Ableitung siehe Tabelle 25). Tabelle 25: Ableitung der unterschiedlichen Eingriffsintensitäten und daraus resultierenden Verlustfaktoren Wirkung Resultierender Verlustfaktor Eingriffsintensität gering mittel hoch Wasserflächen/-körper bleiben erhalten oder sehr geringe Flächenverluste jeweils in Verbindung mit geringen Funktionseinschränkungen Wasserflächen/-körper bleiben im Wesentlichen erhalten oder geringe Flächenverluste jeweils in Verbindung mit mittelgradiger Funktionsbeeinträchtigung 0,05 bis 0,20 0,25 bis 0,55 0,60 bis 1,0 Wasserflächen bleiben grundsätzlich erhalten, starke Beeinträchtigung der Flächenfunktion, z.b. durch Verlust von Übertiefen/Schlüsselhabitaten Die entsprechenden Gesichtspunkte und Überlegungen hinsichtlich der verschiedenen Eingriffskategorien werden nachfolgend dargestellt: a) Bei der Sohlbaggerung erfolgt anlagebedingt eine Vertiefung der Flusssohle um etwa 0,35 m. Hierdurch kommt es zu Monotonisierungen des Sohlreliefs auf rund 119 ha (innerhalb Fahrrinne: ca. 115 ha, außerhalb ca. 4 ha). Bei den Bereichen innerhalb der Fahrrinne handelt es sich um Flächen, die schon im Ist-Zustand zu den Tiefenbereichen zählen und regelmäßig durch Unterhaltungsbaggerungen gestört werden, so dass keine wesentliche Veränderung des Flächencharakters eintritt. Da auch die Sohlqualität (Kiessohle) insgesamt nicht abnimmt (Geschiebemanagement) besteht die nachteilige Wirkung zum einen in einer möglicherweise geringfügig verminderten Flächenproduktivität. Ein tiefes Gewässer ist gemäß HUÉT (1964) biologisch weniger produktiv als ein flaches Gewässer. Zum anderen entsteht durch die Vereinheitlichung der Sohle ein Verlust an heterogenem Sohlrelief und damit an Mikrohabitaten. Dieser Ver Seite 99

117 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf lust wird sich aber im Laufe der Zeit (bis zur jeweils nächsten Unterhaltungsbaggerung) auch immer wieder teilweise rückbilden. Der rechnerische flächenbezogene Gesamtverlust (Verlustfläche Lebensraum Fischfauna) wird hinsichtlich der Sohlbaggerung innerhalb der Fahrrinne auf rund 5 15 % (10 %), bezogen auf den aquatischen Raum über der Baggerungsfläche geschätzt. Der entsprechende Verlustfaktor (flächenbezogen) beträgt somit 0,1. Baggerungen außerhalb der Fahrrinne werden aufgrund der Tatsache, dass dort derzeit noch keine regelmäßige Unterhaltungsbaggerung stattfindet mit einem etwas höheren Faktor von 0,2 belegt. b) Beim Bau bzw. bei der Ertüchtigung der Regelungsbauwerke (Buhnen und Parallelwerke) werden Flachwasserbereiche beansprucht und in Blocksteinflächen umgewandelt (siehe sehr geringe bis geringe Eingriffsintensität in Tabelle 22) und dabei zum Teil Kiesflächen von Schlüsselhabitaten der Fischfauna überbaut (siehe mittlere Eingriffsintensität in Tabelle 22). Bei Niedrigwasserständen gehen durch die aus dem Wasser ragenden Baukörper der Blocksteinbauwerke gewisse Wasserflächen zeitweise verloren, bei Mittelwasser sind diese aber wieder zur Gänze unter Wasser und werden überströmt. Bei Niedrigwasser entstehen hinter den Parallelwerken nicht oder nur schwach durchströmte Zonen, so dass auch Fließgewässercharakter verloren geht (siehe indirekte Beeinträchtigungen in Tabelle 22). Zudem begünstigen die Blocksteinbauwerke trotz entsprechender Maßnahmen zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (1-2.5 V FFH ) die Neozoenansiedlung. Andererseits stellen die Unterwasserstrukturen der ökologisch optimierten Regelungsbauwerke (1-2.4 V FFH ) und ihr näheres morphohydraulisches Umfeld auch geeignete Meso- und Mikrohabitate für rheophile und indifferente Fische dar (Einstände, Fressplätze, Schutzstrukturen auch gegenüber Vogelprädation). Insbesondere die Buhnenköpfe und ihr Umfeld mit ihren speziellen hydraulischen Situationen (Wechselwirkung zwischen Struktur und Strömung) sind geeignete Mesohabitate für Adulte verschiedener rheophiler und streng rheophiler Arten. Durch die ökologische Gestaltung der Regelungsbauwerke (Kerben, unregelmäßige Höhen etc.) wird sich insgesamt die Strömungsvielfalt in den Buhnenfeldern nicht nachteilig verändern. Die Bereiche an und hinter den ökologisch optimierten Leitwerken sind als strömungsberuhigte Mesohabitate für indifferente Arten geeignet. Die negativen Wirkungen der Regelungsbauwerke durch lokalen Flächenverlust bei Schlüsselhabitaten sowie durch die gesteigerte Neozoenkonkurrenz und die positiven Effekte der ökologisch optimierten Bauwerke (Wirkung als Mesohabitate) wurden gegeneinander aufgewogen. Die Verluste bei den Kieslaichflächen durch Überbauung wurden hinsichtlich der Eingriffsintensitäten sehr stark gewichtet. Je nach Intensität des Eingriffs (Lage in normalen Donau-Flachwasserbereichen oder auf Schlüsselhabitaten, siehe oben) wurde insgesamt für den aquatischen Lebensraum über den Aufstandsflächen der Regelungsbauwerke rechnerische Verlustabschläge von 15 % (Buhnen) bzw. 20 % (Parallelwerke) bei sehr geringen bis geringen Eingriffsintensität sowie von 30 % bei mittleren Eingriffsintensitäten (Verlustfaktoren von 0,15, 0,2 bzw. 0,3) veranschlagt. Zusätzlich wurden die Flächen, auf denen durch den Bau/Ertüchtigung von Buhnen und Parallelwerken Strömungsabschattungen (indirekte Beeinträchtigungen) entstehen, mit Verlustabschlägen von 10 % (Faktor 0,1) gewertet. Seite

118 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf c) Je nach Art des Kolkverbaus (Ertüchtigung oberhalb Reibersdorf, Grobkornzugabe im Bereich Deggendorf, sonstige Kolkbereiche mit Verbau auf RNW -0,5 m) wurde für den aquatischen Lebensraum über den Flächen des Kolkverbaus (Verlust an Tiefenvarianz, starke Monotonisierung, Verlust an Meso- und Mikrohabitaten) ein Verlustabschlag zwischen 10 und 60 % angesetzt. Dabei wurde für die Grobkornzugabe bei Deggendorf aufgrund der geplanten Maßnahme zur Vermeidung/Schadensbegrenzung (1-3.2 V FFH ) ein Verlustfaktor von 0,1, für die Ertüchtigung der Kolke oberhalb von Reibersdorf aufgrund der im Vergleich zum Ist-Zustand nur geringen Eingriffsintensität (Kolke sind schon großteils verfüllt) ein Verlustfaktor von 0,2 verwendet. Alle anderen Kolkverbau- Flächen (Kolkverbau Hafen Sand, Kleinflächen) wurden mit einem Verlustfaktor von 0,6 versehen. d) Für den Verbau der Kopfkolke wurde, auf Grund der Vermeidungsmaßnahme V FFH (Teilverbau), ein Verlustfaktor von 0,6 verwendet. Bei den Kopfkolk-Flächen, die durch Buhnen und Parallelwerke ganz überbaut werden wurde der Verlustfaktor auf 1,0 gesetzt. e) Bei den ökologisch optimierten Ufervorschüttungen (Vermeidung V FFH ) stellen die Kiesflächen funktionsfähige Kieslaichplätze und Jungfischhabitate dar. Die zur Fahrrinne hin vorgelagerten Kies-Längsriegel mit Blocksteinunterbau dienen dem Schutz der Kiesflächen gegenüber Wellenschlag. Insgesamt ist dadurch auf den betroffenen Flächen infolge des verbesserten Schifffahrtsschutzes von einer Verbesserung der Habitatsituation auszugehen. Da es auf den Ufervorschüttungen in der unteren Hälfte im Vergleich zum Ist-Zustand zu geringfügigen Reduktionen der Fließgeschwindigkeiten kommen kann und bei gewissen Wasserständen zudem kleinere Flächenreduktionen zu erwarten sind, werden im Sinne einer worst-case-betrachtung dennoch eine geringe Beeinträchtigungen (rechenrische Flächenverluste) von 4 6 % bzw. ein Verlustfaktor von 0,05 angesetzt. Die wenigen verbleibenden Blocksteinriegel ohne Kiesüberschüttung werden in Analogie zu Buhnen und Parallelwerken mit einem Verlustfaktor von 0,3 bewertet, da insbesondere die Böschungen zur Fahrrinne hin die Neozoenansiedlung begünstigen. f) In mehreren Abschnitten in TA 1 wird die Fahrrinne verlagert bzw. erweitert. Die dadurch entstehenden neuen Fahrrinnen-Flächen, in denen es zu indirekten Beeinträchtigungen der Fischfauna durch die Schifffahrt kommen kann, werden mit einem Verlustfaktor von 0,2 belegt. (2) Bilanzierung auf Basis des Struktur-Habitat-Bewertungssystems Mit dem Stuktur-Habitatbewertungssystem (siehe Methodikhandbuch) können sowohl die flächenhaften direkten und indirekten Verluste an Schlüssel- und Mesohabitaten (aktive Kieslaichflächen, Jungfischhabitate) im Uferbereich als auch die Eingriffe in die Böschungs- und Sohlstruktur und in das Sohlrelief im Flussschlauch abgebildet werden Seite 101

119 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf a) Dabei wurde die für den Ausbau-Zustand prognostizierte abschnittsbezogene Struktur- Habitatbewertung bzw. -ausstattung (unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen) mit der des Ist-Zustandes verglichen. b) Die Änderungen der ökologischen Qualität (Wertzahlen zwischen 1 und 5, Wertstufensystem 18 ) wurden je 500-m-Abschnitt beurteilt und dann die zugehörige Wasserfläche des Ist-Zustands mit der dazugehörigen ökologischen Wertzahl für den Ist-Zustand multipliziert. Das Ergebnis dieser Multiplikation ist die Flächenwertigkeit des betreffenden Abschnitts mit der Einheit ha x Wertzahl". c) Gleichermaßen wurde die Flächenwertigkeit für den Ausbauzustand ermittelt durch Multiplikation der Fläche jedes 500-m-Abschnittes mit der für den Ausbau-Zustand ermittelten Wertzahl d) Die Flächenwertigkeiten aller Abschnitte jeweils des Ist-Zustands und des Ausbauzustands werden addiert und deren Gesamtsumme miteinander verglichen. Der sich ergebende Differenzbetrag, dividiert durch die mittlere Wertzahl des Ist-Zustandes, stellt die Eingriffsfläche dar. e) Im Vergleich zu den Variantenunabhängigen Untersuchungen (EU-Studie) wurde der Eingriff Verbau von Kolken/Übertiefen auf Grund neuester Erkenntnisse zur fischökologischen Bedeutung der Kolke (RAKOWITZ et al 2013) stärker gewichtet und mittels eines Korrekturfaktors in der Bewertungsmatrix berücksichtigt. Mit beiden Methoden wurden die habitatbezogenen Verluste sowohl im Uferbereich als auch im Flussschlauch flächig erfasst. Tabelle 26: Bilanzierung der Verlustflächen an Lebensraum mit Fließgewässercharakter inkl. fischfaunistischer Schlüssel- und Mesohabitate in TA 1 nach Methode (1): Eingriffsfläche x Verlustfaktor Maßnahme/Anlage Eingriffsintensität 1 Fläche [ha] Verlustfaktor Verlustfläche [ha] Buhne (Abtrag) - 0,4 0 0,0 Buhne (Neu + Anpassung) gering 5,2 0,15 0,8 Buhne (Neu + Anpassung) mittel 1,0 0,3 0,3 Parallelwerk (Neu + Anpassung) gering 3,2 0,2 0,6 Parallelwerk (Neu + Anpassung) mittel 1,4 0,3 0,41 Ufervorschüttung Blocksteinflächen mittel 0,01 0,3 < 0, Wertstufen: 1: sehr geringe ökologische Qualität Habitatqualität: 1,00 1,49 2: geringe ökologische Qualität Habitatqualität: 1,50 2,49 3: mittlere ökologische Qualität Habitatqualität: 2,50 3,49 4: hohe ökologische Qualität Habitatqualität: 3,50 4,49 5: sehr hohe ökologische Qualität Habitatqualität: 4,50 5,00 Seite

120 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Maßnahme/Anlage Eingriffsintensität 1 Fläche [ha] Verlustfaktor Verlustfläche [ha] Ufervorschüttung Blocksteinunterbau (Kies überschüttet) gering 0,1 0,05 0,01 Ufervorschüttung Kiesflächen gering 19,0 0,05 1,0 Kolkverbau (Grobkornzugabe), Deggendorf gering 5,2 0,1 0,5 Kolkverbau, Hafen Sand hoch 2,8 0,6 1,7 Kolkverbau Ertüchtigung, oberhalb Reibersdorf gering 6,6 0,2 1,3 Kolkverbau Kleinflächen hoch 1,4 0,6 0,8 Buhnenkopfkolke Teilverbau hoch 1,4 0,6 0,9 Buhnenkopfkolke Überbau hoch 0,2 1,0 0,2 Sohlbaggerung, Fahrrinne gering 115,5 0,1 11,5 Sohlbaggerung, außerhalb Fahrrinne gering 3,6 0,2 0,7 Indirekte Beeinträchtigungen (Strömungsabschattung) gering 19,2 0,1 1,9 Zusätzliche Fläche Fahrrinne gering 3,5 0,2 0,7 Gesamt 189,3 23,4 Erläuterungen: 1 Beschreibung siehe Tabelle 25 Tabelle 27: Bilanzierung der Verlustflächen an Lebensraum mit Fließgewässercharakter inkl. fischfaunistische Schlüssel- und Mesohabitate in TA 1 nach Methode (2): Vergleich Struktur-Habitatqualität Ist-Zustand Ausbauzustand (500 m Abschnitte) Ist Ausbau S&H Kartierung S&H Kartierung Flächen- Qualitätssumme* RNW Flächen- Qualitätssumme* MW Flächen- Qualitätsumme* Mittelwert (RNW+MW)/2 Differenz zum Ist- Zustand 2362, , ,71 - Verlustfläche in ha** 2266, , ,5 48,2 13,5 Erläuterungen: * Flächen-Qualitätssumme Gesamtgebiet = (Wertzahl x Fläche jedes 500-m-Abschnitts) ** Verlustfläche in ha = Differenz Fläche-Qualitätssumme/3,8 (durchschn. Wertzahl Ist-Zustand) Für den Ausbau in TA 1 wurde auf Basis von Methode 1 eine Eingriffsfläche bzw. eine Verlustfläche von abschätzungsweise insgesamt ca. 23,4 ha, auf Basis von Methode 2 von 13,5 ha prognostiziert. Im Sinne eines worst-case -Ansatzes wird für die Eingriffsbilanzierung allerdings nur Methode 1 verwendet. Die Eingriffs-/Verlustfläche damit auf ca. 23 ha festgesetzt. Die Eingriffsfläche wird definiert als Verlustfläche an Lebensraum mit Fließgewässercharakter inklusive fischfaunistischer Schlüssel- und Mesohabitate Seite 103

121 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 5.2 Vögel Brutvögel Nachfolgend werden Konflikte für die Gruppe der Vögel angesprochen, die durch den Ausbau der Wasserstraße oder die Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes entstehen. Als Konflikte bzw. Beeinträchtigungen werden Totalverluste, temporäre Verluste und Störungen der Arten bezeichnet. Eventuelle Betroffenheiten werden gruppiert nach Habitatgruppen und gestuft nach ihrer Bedeutung (Rangstufen nach Methodikhandbuch) abgehandelt. Sämtliche Konflikte für jede untersuchte Brutvogelart - auch für Arten mit mittlerer oder geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung (Rangstufen < 3) - wurden ausführlich im Fachbeitrag Artenschutz behandelt. Die Lage der Konflikte von Arten der Rangstufen 3 bis 5 (hohe Bedeutung, sehr hohe Bedeutung und höchste Bedeutung) ist aus den Konfliktkarte der UVU erkennbar (siehe Beilagen Nr. 293 bis 296). Konflikte bzw. artenschutzrechtiche Beeinträchtigungen von Arten mit geringeren Rangstufen, z.b. für den Koloniebrüter Graureiher, sind aus den Karten des Fachbeitrags Artenschutz (siehe Beilagen Nr. 353 bis 356) ersichtlich. An Gewässer gebundene Arten Unter den Vogelarten, deren Vorkommen an Gewässer gebunden sind, weisen zwei höherrangige Arten (Rangstufe 4) Konflikte auf. Von vier potentiellen Bruthabitaten des Flussuferläufers werden drei potentielle Bruthabitate während der Bauarbeiten zum Ausbau der Wasserstraße (Sohlbaggerungen bzw. Anlage von Buhnen) maßgeblich beeinträchtigt, so dass bei einem Revier von einem temporären Verlust ausgegangen werden muss. Desweiteren kommt es bei einem von vier Brutrevieren der Knäkente zu einem dauerhaften Revierverlust (Uferrückverlegung). Unter den Arten aus Rangstufe 3 ergeben sich für vier Arten (Eisvogel, Rohrweihe, Blaukehlchen, Gänsesäger) insgesamt 27 Konflikte, wovon nahezu alle auf bau- und anlagebedingte direkte Beeinträchtigungen durch die Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (Deichrückverlegungen, -erhöhungen oder -rückbau) zurückzuführen sind. Von der naturschutzfachlich europaweit bedeutenden Population des Blaukehlchens (im Untersuchungsraum im Jahr 2010 mit 151 Brutpaaren nachgewiesen) werden insgesamt 11 Reviere durch direkte Wirkungen beschädigt (davon unterliegen neun temporären Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten). Nicht betroffen sind Brutreviere der Krickente und der Wasserralle. Die Wasserralle (Rangstufe 3) ist neben dem Teichrohrsänger (Rangstufe 0) eine Charakterart der Großröhrichte und Verlandungszonen (Wasserralle wasserseitig, Teich- Seite

122 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf rohrsänger landseitig). Während die im Jahr 2010 an vier Stellen brütende Wasserralle von den Vorhaben nicht betroffen wird, werden von den 186 Revieren des Teichrohrsängers 5% (neun Reviere) zumeist baubedingt vorübergehend in Anspruch genommen, 2% (vier Reviere) gehen dauerhaft verloren. An Wälder und Gehölze gebundene Arten Bei Vogelarten, deren Vorkommen an Wälder und Gehölze gebunden sind, wurden für sechs Arten aus der Rangstufe 3 (Mittelspecht, Halsbandschnäpper, Gartenrotschwanz, Grauspecht, Grünspecht und Turteltaube) insgesamt 19 Konflikte ermittelt. Bis auf wenige Ausnahmen sind diese Konflikte auf bau- und anlagebedingten direkte Beeinträchtigungen durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes und damit verbundene Deichrückverlegungen bzw. neubauten zurückzuführen. Alle Konflikte werden im Fachbeitrag Artenschutz detailliert betrachtet. Nicht bzw. nur durch Störung ohne Folge einer Revieraufgabe betroffen sind folgende Arten aus Rangstufe 3: Wespenbussard und Schwarzspecht (jeweils zwei Reviere mit Störwirkungen). Der Mittelspecht ist eine Charakterart der Laub- und Auwälder (zur Definition der Charakterarten vgl. Methodikhandbuch). Im Untersuchungsraum liegt sein Verbreitungsschwerpunkt in Hartholzauwäldern und in Eichen-Hainbuchenwäldern. Neben dem Mittelspecht ist auch der Kleinspecht eine Charakterart mit Schwerpunkt Weichholzauwälder. Der in ihrem Bestand in Bayern aktuell nicht gefährdeten Art (Rote Liste Status V) wird nach der Bewertungsvorschrift die Rangstufe 1 zugewiesen. Von den 17 Revieren des Mittelspechts ist eines durch eine anlagebedingte Beeinträchtigung betroffen, zwei Reviere werden bauzeitlich gestört. Beim Kleinspecht werden von 26 Revieren sieben Reviere anlage- bzw. baubedingt beeinträchtigt. Beide Arten stellen im Untersuchungsraum ebenfalls charakteristische Arten für FFH-Wald- Lebensraumtypen (LRT) der Europäischen Schutzgebiete dar. Der Mittelspecht gilt als eine charakteristische Art der Hartholz-Auwälder (FFH-Code 91F0), der Kleinspecht eine charkteristische Art der Weichholzauwälder (FFH-Code 91E0*). Beide Arten wurden daher neben einer eingehenden Betrachtung im Fachbeitrag Artenschutz auch im Kontext dieser Lebensraumtypen in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung mit berücksichtigt. An Offenland (meist genutzte Agrarflächen) gebundene Arten In der Gruppe der an Agrarflächen gebundenen Vogelarten ergeben sich für vier Arten der Rangstufe 3 (Feldlerche, Bluthänfling, Neuntöter, Rebhuhn) insgesamt 62 Konflikte. Nahezu Seite 105

123 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf alle Konflikte entstehen bau- und anlagebedingt durch die Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (Deichrückverlegungen, -erhöhungen oder -rückbau). Wiesenbrüter In der Gruppe der Wiesenbrüter ergeben sich für den landesweit bedeutenden Bestand des vom Aussterben bedrohten Großen Brachvogels (Rangstufe 5) im Untersuchungsraum (im Jahr Brutpaare) insgesamt drei Konflikte (zwei dauerhafte Verluste durch Silhouettenwirkung, eine dauerhafte Beeinträchtigung durch Störungen mit temporärem Verlust). Die einzelnen Konflikte werden im Fachbeitrag Artenschutz ausführlich behandelt. Sie beruhen auf bau- und anlagebedingten direkten Beeinträchtigungen durch die Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (Deichneubau). Die gleichfalls in Rangstufe 5 kategorisierte und vom Aussterben bedrohte, im Untersuchungsraum sehr seltene Uferschnepfe (im Untersuchungsraum im Jahr 2010 nur zwei Brutpaare) wird durch die Vorhaben nicht beeinträchtigt. Der Große Brachvogel ist, zusammen mit den im Untersuchungsraum selteneren Arten Wachtelkönig, Grauammer und Uferschnepfe, als Charakterart nasser, wechselfeuchter bis frischer Offenlandhabitate dem klassischen Wiesenbrüterhabitat zuzuordnen (zur Definition der Charakterarten vgl. Methodikhandbuch). Der Wachtelkönig (Rangstufe 4) ist keinen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Der trotz landesweit starker Gefährdung im Untersuchungsraum weit verbreitete Kiebitz (2010: 243 Brutpaare, Rangstufe 4) zeigt mit rund 36 Konflikten die zahlenmäßig meisten Beeinträchtigungen aller Brutvogelarten. Der Kiebitz ist eine Charakterart für niederwüchsige Offenlandhabitate (zur Definition der Charakterarten vgl. Methodikhandbuch). Sein Verbreitungsschwerpunkt im Untersuchungsraum liegt auf wechselfeuchten Äckern im Deichhinterland. Alle diese Konflikte sind auf Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zurückzuführen. Aus der Gruppe der Wiesenbrüter mit Rangstufe 3 kommt es in Revieren des Braunkehlchens zu keinen Konflikten Rastvögel (Limikolen und kleine Gründelenten) Die Beeinträchtigungen der Rastplätze der Zugvögel sind auf baubedingte Störungen durch Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (HWS) (Lärm und visuelle Reize durch Neubau und Rückbau von Deichen) und den Ausbau der Wasserstraße Donau (Don) Seite

124 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf (Lärm und visuelle Reize durch Anlage von Buhnen, Parallelwerken, Ufervorschüttungen, Sohlbaggerungen, etc.) zurückzuführen. Größere beeinträchtigte Rasthabitate befinden sich nördlich Pillmoos (Don). Westlich Reibersdorf (HWS), nördlich Sand (Don), nördlich Ainbrach (Don), nördlich Sophienhof, (HWS und Don) östlich Entau (Don), westlich Mariaposching (HWS und Don), nördlich Uttenhofen (Don), östlich Hundldorf (HWS) hinter der Sommersdorfer Insel (HWS und Don) und nördlich Mettenufer (Don). Weitere kleine Bereiche mit baubedingten Beeinträchtigungen durch den Ausbau der Wasserstraße (Lärm und visuelle Reize durch Anlage von Buhnen, Parallelwerken, Ufervorschüttungen, Sohlbaggerungen, etc.) treten verteilt über den gesamten Untersuchungsraum auf. Auf die Beeinträchtigung der Rastplätze wird im Fachbeitrag Artenschutz ausführlich mit Bezug auf die Besonderheiten der einzelnen Rastplätze und deren Einschätzung des Beeinträchtigungsgrads eingegangen. Beeinträchtigte Bereiche sind in der Konfliktkarte der UVU dargestellt (Beilagen Nr. 293 bis 296) Überwinternde Wasservögel (Schwimmvögel, Reiher und Möwen) Bereiche an der Donau, welche für Wasservögel hohe Bedeutung besitzen, werden größtenteils durch den Ausbau der Wasserstraße beeinträchtigt. Durch Veränderungen der Habitatbedingungen im Bereich neu anzulegender Parallelwerke werden durch die Reduzierung der Fließgeschwindigkeiten bei niedrigen Abflüssen (zunehmende Vereisungsgefahr der Randbereiche), den Verlust von Flachwasserbereichen durch Überbauung, Teilbereiche der Habitate zumindest zeitweise beeinträchtigt. In Stillgewässern und in Altwasserbereichen mit hoher Bedeutung für Wasservögel überwiegen Beeinträchtigungen, die durch Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes verursacht werden. Dies Betrifft vor allem den Donaualtarm bei Sommersdorf. Auch durch Veränderungen der Habitatbedingungen (Verlust vegetationsfreier Wasserflächen im Bereich auszubauender oder neu anzulegender Buhnen und Parallelwerke, etc.) ergeben sich in Teilbereichen der Donau Beeinträchtigungen. Kleine Teilflächen sind durch den Verlust von Wechselwasser- oder Stillwasserbereichen durch Überstauung betroffen. Im Fachbeitrag Artenschutz wird ausführlich auf die Konfliktbereiche mit hoher Bedeutung sowohl für die vornehmlich an der Donau als auch für die an den Altwasserbereichen vorkommenden Wasservögel eingegangen. Beeinträchtigte Bereiche werden in der Konfliktkarte der UVU dargestellt (Beilagen Nr. 293 bis 296) Seite 107

125 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 5.3 Säugetiere Biber Von knapp 45 bekannten Biberrevieren (Rangstufe 3) sind insgesamt fünf durch die Vorhaben betroffen. Die Betroffenheit ist ursächlich auf baubedingte Störungen durch Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zurückzuführen. Die dauerhaft durch Anlagen (z.b. Deiche) veränderten Flächen in den Biberrevieren sind vom Umfang und auch der Funktion jeweils nicht als essentielle Bestandteile anzusehen und werden daher nicht als Konflikt betrachtet. Von temporären Verlusten betroffene Fortpflanzungs- und Ruhestätten befinden sich an der Alten Kinsach bei Bruchwiesen und bei Entau (jeweils ein Revier) sowie im Bereich Sulzbach/Schwarzach (zwei Reviere). Die Auswirkungen auf die beiden Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Bereich Sulzbach/Schwarzach können durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden, so dass sich hier kein diesbezüglicher Konflikt ergibt und nur die temporären Verluste an der Alten Kinsach bei Bruchwiesen und bei Entau als Konflikte zu bewerten sind. Das östliche Revier im Bereich Sulzbach/Schwarzach ist zudem noch durch sonstige Störungen durch den Bau eines Deiches betroffen. Desweiteren treten Störungen eines Revieres am Natternberger Mühlbach durch den Bau eines Deiches auf. Diese Störungen werden als Konflikt gewertet. Da sich die essenziellen Revierbestandteile jeweils außerhalb des stark beeinträchtigten Wirkbereichs befinden und ein Ausweichen in ungestörte Bereiche der Reviere möglich ist, bleiben diese Reviere erhalten. Insgesamt ergeben sich aufgrund der Vermeidung von temporären Verlusten von zwei Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch eine Bauzeitenregelung Konflikte bei vier Bieberrevieren. Sämtliche Konflikte werden im Fachbeitrag Artenschutz ausführlich behandelt und sind in der Konfliktkarte der UVU verortet (Beilagen Nr. 297 bis 300) Fischotter Da nicht sicher ist, ob entlang der Donau eigene Fischotterreviere existieren oder die wenigen Fundpunkte zu Revieren gehören, die in den Zuflüssen liegen, oder um Spuren von wandernden Tieren, ist eine exakte Einschätzung des Ausmaßes von Beeinträchtigungen nicht möglich. Nachweise des Fischotters durch Trittsiegel und Kot wurden an zwei Stellen gefunden (Sommerauer Altarm und Bogener Donauinsel). Es handelt sich dabei lediglich um zwei einzelne Fundpunkte. Aufgrund des aktiven Meideverhaltens bei Störungen einerseits und dem ausreichenden Vorhandensein von Ausweichmöglichkeiten andererseits, ist der Fischotter weder durch den Seite

126 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Ausbau der Wasserstraße noch durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Untersuchungsraum beeinträchtigt Fledermäuse Durch den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes kommt es nicht zu Konflikten mit bekannten Reproduktionsstätten (Wochenstuben) von Fledermäusen. Im Untersuchungsraum wurde im Rahmen der aktuellen Erhebungen ein breites Artenspektrum von Fledermäusen in großen Häufigkeiten nachgewiesen. Entsprechend sind auch eine breite Verteilung der häufigeren Arten und eine nahezu vollständige räumliche Ausdehnung der relevanten Habitatstrukturen im gesamten Untersuchungsraum anzunehmen. Da aufgrund der Größe des Untersuchungsraumes jedoch keine flächendeckende Erhebung aller potentiellen Fledermausquartiere (Tagesquartiere, Zwischenquartiere, z.b. alle Höhlenbäume) durchgeführt wurde, sind potentielle Konflikte im Bereich direkter Wirkungen durch Baumaßnahmen anzunehmen. Insbesondere bei Eingriffen in Baumbestände oder durch Gebäude, welche zum künftigen Fäll- oder Abrisszeitpunkt besiedelt sein können, kann es zu artenschutzrechtlichen Konflikten mit Fledermausquartieren kommen. Durch Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes kommt es zum Verlust von neun nachgewiesenen Höhlenbäumen. Alle auftretenden und potenziellen Konflikte werden im Fachbeitrag Artenschutz für jede im Untersuchungsraum nachgewiesene Art einzeln abgehandelt. Weiterhin sind dort auch geeignete Maßnahmenvorschläge zur Konfliktvermeidung enthalten. Da die Jagdgebiete von Fledermäusen in der Regel relativ großflächig sind und einzelne Individuen mehrere Jagdgebiete im großräumigen Zusammenhang nutzen können, ist aufgrund der zumeist relativ kleinflächigen Eingriffsflächen von keinen maßgeblichen Beeinträchtigungen der Jagdhabitate auszugehen. Insbesondere gehen von den Vorhaben keine für Fledermäuse wirksamen Barrierewirkungen oder betriebsbedingte Erhöhung der Mortalitätsrate (z.b. durch Kollisionsgefahren) aus. Alle auftretenden und potenziellen Konflikte wurden im Fachbeitrag Artenschutz für jede im Untersuchungsraum nachgewiesene Art einzeln abgehandelt Haselmaus Bei der Haselmaus sind aufgrund der geringen bis fehlenden Habitateignung und den bislang fehlenden Nachweisen im Untersuchungsraum keine Konflikte zu erwarten (vgl. Fachbeitrag Artenschutz) Seite 109

127 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 5.4 Reptilien In der Tiergruppe der Reptilien entstehen Konflikte lediglich für die Zauneidechse (Lacerta agilis, Rangstufe 3). Von insgesamt neun Populationen werden fünf temporär oder dauerhaft beeinträchtigt. Die Beeinträchtigungen sind bau- und anlagebedingt auf Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zurückzuführen (Deichertüchtigung, -rückbau, und - rückverlegung). Anlagebedingt sind neun Habitate aus den Populationen 2, 3, 4, 6 und 7 temporär betroffen, baubedingt wird ein Habitat aus der Population 7 gestört. Eine direkte Zuordnung der bekannten und der zu einem definierten Lebensraumtyp auf Basis der Vegetationstypen anzunehmenden Vorkommen ist aufgrund der Vielzahl der angenommen Habitate im Untersuchungsraum für die Tiergruppe der Reptilien nicht möglich. Sämtliche Konflikte werden ausführlich im Fachbeitrag Artenschutz behandelt. 5.5 Amphibien In der Tiergruppe der Amphibien sind insgesamt 14 Populationen von Konflikten betroffen, die alle durch Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes ausgelöst werden (anlage- und baubedingt). Eine detaillierte Darstellung der Auswirkungen ist dem Fachbeitrag Artenschutz zu entnehmen. Moorfrosch (Rana arvalis), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und Springfrosch (Rana dalmatina) stellen Charakterarten der Stillgewässer dar, die Qualitätszeiger für die Habitatausstattung sind. Beeinträchtigungen von Vorkommen dieser Arten kommt deshalb zusätzliche Bedeutung zu. Der Moorfrosch (Rangstufe 5) wurde innerhalb des Untersuchungsraumes des TA 1 an keinem Gewässer nachgewiesen. Somit sind hier keine Konflikte zu erwarten. Konflikte ergeben sich für drei Arten der Rangstufe 4 (Bombina variegata, Hyla arborea, Pelobates fuscus) sowie für zwei weitere Arten der Rangstufe 3 (Pelophylax lessonae, Rana dalmatina). Die regional bedeutende Population der Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) in der Lohamer Schleife (Population Pf-01) wird an insgesamt 17 ihrer bekannten 21 Laichgewässer durch baubedingte temporäre Verluste (11 Laichgewässer), durch kleinflächige anlagebedingte Verluste (Überbauung bei 4 Laichgewässern), durch Störung von Landlebensräumen (6 Laichgewässer) und durch vermehrte Überschwemmungen (6 Laichgewässer) stark beeinträchtigt. Die individuenarme Population Pf-04 (nordwestlich Kleinschwarzach) wird baubedingt in ihrem Landlebensraum beansprucht. Außerdem kann es zu Tötungen einzelner Individuen der Populationen Pf-01 und Pf-04 kommen. Beim Laubfrosch (Hyla arborea) wird eine (Ha-05) von fünf Populationen durch den dauerhaften Verlust von Teilflä- Seite

128 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf chen zweier Laichgewässer und häufigere Überschwemmungen von einem Laichgewässern beeinträchtigt. Zusätzlich entstehen temporäre Beeinträchtigungen während der Bauzeit bei den o.g drei und einem weiteren Laichgewässer. Auch der Laubfrosch ist durch die mögliche Tötung einzelner Individuen betroffen. Bei der Gelbbauchunke (Bombina variegata) wird eine (Bo-05) von vier Populationen durch den dauerhaften Verlust von einer Teilfläche eines Laichgewässers und Inanspruchnahme des Landlebensraum beeinträchtigt. Außerdem können Tötungen einzelner Individuen dieser Population nicht ausgeschlossen werden. Beim Springfrosch (Rana dalmatina) werden sechs (Rd-13, Rd-14, Rd-16, Rd-17, Rd-20 und Rd-21) von 14 Populationen durch einen dauerhaften Verlust von Teilflächen von acht Laichgewässern und neun Landlebensräumen beeinträchtigt. Von möglichen Tötungen einzelner Individuen sind sieben Populationen betroffen. Beim Kleinen Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) entstehen für drei (Pl-04, Pl-05 und Pl-07) von sechs Populationen Konflikte durch einen dauerhaften Verlust von Teilflächen von vier Laichgewässern und Landlebensraum an fünf Laichgewässern. Die drei Populationen sind zudem von möglichen Tötungen einzelner Individuen betroffen. Für den Kammmolch (Triturus cristatus), die Kreuzkröte (Bufo calamita) und die Wechselkröte (Pseudepidalea viridis) (jeweils Rangstufe 4) treten keine Konflikte auf, da deren Vorkommen nicht von Wirkungen der Vorhaben betroffen werden. Eine direkte Zuordnung von Laichhabitaten einer Amphibienart zu einem definierten Gewässer-/Landlebensraumtyp auf Basis der Vegetationskartierung ist aufgrund der Vielzahl der von den Arten im Untersuchungsraum genutzten Habitattypen nicht eindeutig möglich. Der Springfrosch als Charakterart bevorzugt entlang von Flussläufen die Hartholzaue. Er ist nicht in dem Maße an einen hohen Grundwasserstand gebunden wie der Moorfrosch. Zur Ablage der Laichballen wird ein sehr breites Spektrum von Gewässertypen genutzt: Niedermoore in Waldrandlage, gut besonnte Sümpfe innerhalb des Waldes, Altwasserarme, aber auch ruhige Fließgewässerabschnitte, Gräben und Tümpel. Im Untersuchungsraum besitzt er mit 68 Gewässern eine außergewöhnlich starke Verbreitung und übertrifft sogar das Vorkommen des Grasfrosches. Die Knoblauchkröte als weitere Charakterart lebt hauptsächlich in offenen Lebensräumen und bevorzugt sandige, leicht grabbare Böden (z.b. flußbegleitende Schwemmsandbereiche), kommt aber häufig auch in landwirtschaftlichen Flächen (z.b. Spargelfelder) und Brachen vor. Als Laichgewässer werden unterschiedlichste Wasseransammlungen genutzt, bevorzugt dicht bewachsene, nährstoffreiche Gewässer. Diese seltene Art ist vor allem durch die Zerstörung ihrer Laichgewässer gefährdet. Ihr Hauptvorkommen im Untersuchungsraum beschränkt sich auf die Lohamer Schleife zwischen Pfelling und Stephansposching (21 Laichgewässer). Eingriffe in Gewässer innerhalb dieses Bereichs beeinträchtigen diese Art daher mit hoher Wahrscheinlichkeit Seite 111

129 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Sämtliche Konflikte und Beeinträchtigungen werden ausführlich im Fachbeitrag Artenschutz behandelt. 5.6 Wirbellose Tagfalter Arten frischer bis feuchter Grünländer In der Gruppe der Tagfalter mit Vorkommensschwerpunkt in frischen bis feuchten Grünländern ist für die einzige Art der Rangstufe 5, den Hellen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius) aufgrund des großen Abstands der wenigen Vorkommen von den Vorhaben kein Konflikt im Abschnitt zwischen Straubing und Deggendorf zu erwarten. Bei der Schwesterart Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous) mit hohem Schutz- und Gefährdungsgrad (Rangstufe 3) sind für fünf von insgesamt zehn bekannten Vorkommen im Untersuchungsraum Konflikte zu verzeichnen. Die sowohl bau- als auch anlagebedingten Wirkungen lassen sich auf Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zurückführen. Alle Vorkommen und Konflikte werden ausführlich im Fachbeitrag Artenschutz behandelt. Vorkommen und Betroffenheiten wurden anhand einer auf Basis der Vegetationskartierung erstellten Habitatkulisse (vgl. Methodikhandbuch) beurteilt. Da die Art auch Schutzziel des FFH-Gebiets Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen ( ) ist und als charakteristische Art der Flachland-Mähwiesen (FFH-Code 6510) ausgewählt wurde, wird sie ebenfalls detailliert in den FFH-Verträglichkeitsprüfungen besprochen. Wichtige Bedingung für ihre Vorkommen ist die magere, feuchte Ausprägung der Standorte und ein Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) sowie der Wirtsameise Myrmica rubra. Da die Art für sie typischen Standorten wie Streuwiesen, Pfeifengraswiesen und Flachmooren im Untersuchungsraum stark unterrepräsentiert ist, liegen ihre Vorkommensschwerpunkte auch in wechselfeuchten Glatthaferwiesen, sowie den räumlich meist eng benachbarten Grabenrändern mit feuchten Hochstaudenfluren. Konflikte mit weiteren, im Untersuchungsraum sehr seltenen, Arten der Rangstufe 3 (Boloria dia, Boloria selene, Satyrium spini, Argynnis adippe und Limenitis populi) treten nicht auf. Der Mädesüß-Perlmuttfalter (Brenthis ino) ist eine Charakterart der Hochstaudenfluren. Nach Methodikhandbuch ist er Rangstufe 2 zugeordnet. Wichtige Bedingung für sein Vorkommen in Hochstauden- und Feuchtwiesenstandorten des Deichhinterlandes ist das Vorkommen des Mädesüß (Filipendula ulmaria) als Wirtspflanze. Vorkommen und Betroffenheiten wurden anhand einer auf Basis der Vegetationskartierung erstellten Habitatkulisse (vgl. Methodikhandbuch) beurteilt. Nur ein äußerst geringer Bruchteil (0,001 ha) der dem Mädesüß-Perlmuttfalter zur Verfügung stehenden Habitate wird durch die Vorhaben in Anspruch Seite

130 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf genommen (Feuchtwiesen im Langen Rotmoos). Da die Eingriffe in Habitatpotenzialflächen der Art äußerst gering sind, kommt es zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung. Die Art und ihre Beeinträchtigungen wurden auch im Kontext des Lebensraumtyps Feuchte Hochstaudenfluren (FFH-Code 6430) in den FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen (vgl. Anlage II.15) berücksichtigt, da sie als charakteristische Art dieses LRT ausgewählt wurde. Arten der Trockenstandorte Konflikte mit Arten der Trockenstandorte treten nicht auf Nachtfalter Vorkommen und Betroffenheiten des Nachtkerzenschwärmers (Proserpina proserpinus) wurden anhand einer auf Basis der Vegetationskartierung erstellten Habitatkulisse (vgl. Methodikhandbuch) beurteilt. Da die Art aus artenschutzrechtlichen Gründen betrachtetet wird, sind die Auswirkungen ausführlich im Fachbeitrag Artenschutz erläutert. Auswirkungen auf potentielle Larvalhabitate entstehen beim Nachkerzenschwärmer ausschließlich durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die direkte Flächeninanspruchnahme von potenziell geeigneten Larvalhabitaten durch anlagebedingte Auswirkungen beträgt insgesamt 4,7 ha (3,0% Habitatpotenzialfläche). Weitere Verluste entstehen durch indirekte Auswirkungen aufgrund von Deichrückverlegungen in den neuen Deichvorländern auf weiteren 2,1 ha (1,3% Habitatpotenzialfläche). Weitere Verluste entstehen in den Deichschutzstreifen aufgrund der regelmäßigen Pflege (Mahd). Der verursachte Verlust macht nur einen geringen Anteil der gesamten zur Verfügung stehenden Habitatfläche (0,7 ha, 0,4% Habitatpotenzialfläche) aus Uferlaufkäfer Die Gruppe der Laufkäfer wurde speziell wegen ihrer hohen indikatorischen Aussagekraft für die Uferzone direkt am Spülsaum in die grundlegenden Erhebungen (Kartierprogramm) mit einbezogen. In den Erhebungen wurde das gesamte Spektrum an Laufkäferarten erfasst und im Erläuterungsbericht analysiert. Zielführend wird jedoch im Zusammenhang mit der UVU nur der Anteil der Arten näher analysiert, der diesen Habitattyp als einziger Bestandteil des Schutzguts Tiere und Pflanzen charakterisiert. Maßgeblich für die Auswahl der Arten ist die nach Methodikhandbuch vergebene Rangstufe oder ob es sich um Charakterarten für auetypische Lebensräume handelt. Für die Konfliktanalyse wurden aus o.g. Gründen ausschließlich Arten der Ufer-Zonen A und B herangezogen. Im Folgenden werden aus allen Laufkäfer-Gilden dieser Zonen alle Arten der Rangstufen 3 bis 5 (hohe Bedeutung, sehr hohe Bedeutung und höchste Bedeutung) nach Seite 113

131 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Methodikhandbuch behandelt. Danach verbleiben die in folgender Tabelle aufgelisteten sechs Arten mit insgesamt 879 Nachweisen, welche in der Konfliktanalyse zu überprüfen waren. Aus diesem Spektrum von vorwiegend an den Donauufern besonders häufig vorkommenden Arten sind zwei, etwas häufigere Arten (in der Tabelle fett gedruckt) als spezielle Charakterarten der Kiesufer besonders hervorzuheben. Von den ein Substrat mit höheren Lehmanteilen bevorzugenden Arten tritt die Art Bembidion semipunctatum (Lehmuferart der Gilde A3) an den Donauufern vergleichsweise häufig auf. Tabelle 28: In der Konfliktanalyse speziell analysierte Laufkäferarten der Uferzonen A und B Rangstufe Wissenschaftlicher Name Gilde Nachweishäufigkeit Zahl der Konflikte Bembidion prasinum A1 1 1 Bembidion testaceum A Bembidion semipunctatum A Bembidion azurescens B3 3 - Bembidion octomaculatum A4 1 - Chlaenius nitidulus B Belange weniger anspruchsvoller Arten mit mittlerer oder geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung und einem breiteren Habitatspektrum werden auch im Zuge der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung der Gewässerhabitate mit bilanziert. Maßgebliche Beeinträchtigungen von Laufkäferarten der Spülsäume (Zone A und B) in Rangstufen < 3 werden aufgrund des syntopen Vorkommens durch die höherrangigen Laufkäferarten mit berücksichtigt. Konflikte anderer Tiergruppen (z.b. Libellen, Fische) sowie geschützter Lebensraumtypen überlagern sich zudem teilweise stark mit denen der Uferlaufkäfer, so dass Konflikte bei diesen Artengruppen und Lebensraumtypen gleichzeitig auch Konflikte bei den an diese Habitate angepassten Laufkäferarten repräsentieren. Die Konflikte aller Rangstufen bei den Arten der Zone C und D werden über die flächendeckende Bilanzierung von Lebensräumen bzw. Biotopgruppen erfasst. Speziell für die Spülsaumbewohner gilt dies z.b. für an die Donau angeschlossenen Seitengewässer mit Flachwasserzonen des LRT 3150 ( Stillgewässer mit Makrophyten ) und des LRT 3270 ( Stillgewässer mit besonders flachen Verlandungszonen bzw. Schlammufern ). Für Auwaldarten gilt dies am Donauufer besonders für den LRT 91E0* (Weichholzauwald). Seite

132 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Kiesuferarten In dieser Gruppe - bestehend aus zwei Arten der Rangstufe 3 - ergeben sich keine Konflikte im Untersuchungsraum. Eine besondere Eingriffsempfindlichkeit dieser Arten besteht gegenüber Änderungen der Flussdynamik, insbesondere Bembidion testaceum weist eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Verschlammung der Kiesufer auf. Als Folge wäre eine Verminderung des Nahrungsangebots aus dem (semi-)aquatischen Uferbereich anzunehmen. Die als Habitate geeigneten vorhandenen Kiesufer mit Nachweisen der Arten werden sich durch den Ausbau der Wasserstraße nach Variante A in Ausdehnung und Substratstruktur nicht wesentlich ändern. Die im Rahmen des Ausbaus notwendigen Ertüchtigungen und Erneuerungen vieler Buhnenköpfe haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Kiesflächen der zwischen den Buhnen liegenden Buhnenfelder. Die zu erwartenden Veränderungen der Wasserspiegellagen sind zu gering, um zu deutlichen Verlusten an Habitatflächen zu führen. Ebenso werden sich die Anströmverhältnisse der Spülsäume nicht so stark ändern, dass dies zu deutlichen Verlusten an Habitaflächen bzw. relevanten Änderungen der vorhandenen Substratstruktur führt. Es ist keine wesentliche Änderung der Wasserqualität bzw. Nährstoffverhältnisse durch den Ausbau der Wasserstraße oder die Verbesserung des Hochwasserschutzes zu erwarten, welche zu Veränderungen des Nahrungsangebots führt. Dies gilt auch für weitere potenzielle Vorkommen der beiden Charakterarten (B. prasinum und B. testaceum), für die eine Habitatkulisse entwickelt wurde. Sowohl an dem potenziellen Vorkommen für B. prasinum (Kiesflächen rund um die Fischerdorfer Inseln), als auch an den zwei weiteren potenziellen Vorkommen für B. testaceum (Sand-Bogen, Pfelling-Irlbach) sind keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten. Lehmuferarten In der Gruppe der Lehmufer- und Lehmbankbewohner dominiert die Art Bembidion semipunctatum. Im Gegensatz zu den Kiesuferbewohnern kommen sie verstärkt in an die Donau angeschlossenen Altwassern oder auch hinter Parallelwerken und an besonders ausgedehnten, flachen Ufern vor. Eine besondere Eingriffsempfindlichkeit dieser Art besteht auch hier gegenüber Änderungen der Flußdynamik, welche zu einem Aufkommen bzw. Verdichtung von Vegetationsbeständen der Lehmufer führen würde. Die Art Bembidion semipunctatum weist darüber hinaus eine hohe Abhängigkeit von flachen Feinsubstratufern mit Beimengungen von organischem Schlamm auf (Jagdreviere). Die als Habitate geeigneten vorhandenen Ufer mit Nachweisen der Art werden sich durch den Ausbau der Wasserstraße nach Variante A in Ausdehnung und Substratstruktur nicht Seite 115

133 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf wesentlich ändern. Die Ausbaumaßnahmen und geringen Veränderungen der Wasserspiegellagen lassen keinen wesentlichen Einfluss auf die Habitate dieser Art erwarten. Für die Art Bembidion semipunctatum tritt ein anlagebedingter Konflikt aufgrund des Ausbaus der Wasserstraße auf. Es gehen 0,0522 ha an Lebensraum verloren, wovon zwei Populationen betroffen sind Totholzkäfer Durch den geplanten Ausbau der Wasserstraße sowie die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes werden keine direkten Beeinträchtigungen bekannter Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) und Scharlachkäfers (Cucujus cinnaberinus) verursacht. Beide Arten sind aufgrund ihres Status als Anhang IV-Arten der FFH-Richtline artenschutzrechtlich relevant und werden im Fachbeitrag Artenschutz ausführlich behandelt Libellen Fließgewässer Für Libellenarten mit einer Rangstufe von 3 entstehen durch die Vorhaben fünf Konflikte bei bekannten Vorkommen. Vier Konflikte werden durch die anlagebedingte Verbesserung des Hochwasserschutzes ausgelöst. Die Art Brachytron pratense erfährt Verluste bei dem Schöpfwerk Natternberg (ein betroffenes Vorkommen). Durch einen Deichneubau und ein Schöpfwerk bei Metten wird Cordulegaster boltonii Verluste erfahren (zwei betroffene Vorkommen). Ein einziger Nachweis von Sympetrum flaveolum wird indirekt durch eine Deichrückverlegung und häufigere Überschwemmungen beeinträchtigt. Die Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes) ist als Charakterart der Fließgewässerbereiche der Donau mit überwiegend Sand als Sohlsubstrat anzusehen. Der Ausbau der Wasserstraße führt bei einem Fundpunkt westlich Mariaposching durch den Ausbau von Buhnen zu einem Konflikt. Zum Abschätzen flächiger Beeinträchtigungen auf potenzieille Habitate dieser Art wurde ein stark vereinfachtes Habitatmodell erstellt. Da für Gomphus flavipes nur vier Fundpunkte zur Modellierung einer Habitatkulisse zur Verfügung standen, wurden Nachweise von Gomphus vulgatissimus (drei Fundpunkte) und Orthetrum cancellatum (46 Fundpunkte) als Stützarten mit ähnlichen Habitatansprüchen mit einbezogen. Seite

134 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Der Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes führen nach diesem Habitatmodell zwar zu einer deutlichen Reduzierung der potenziellen Habitatfläche im Bereich vegetationsfreier Fließgewässerflächen, welche den Schwerpunkt des potenziellen aquatischen Lebensraumes von Gomphus flavipes bildet. Aufgrund der wenigen Parameter, die in das Modell eingeflossen sind wird auf eine quantitative Betrachtung verzichtet (zu hohe Fehlerquote). Insgesamt ist somit allerdings von einer eher negativen Tendenz (Rückgang) an zukünftig geeigneter Habitatfläche auszugehen. Stillgewässer und einseitig angebundenen Altarme Für Libellenarten der Stillgewässer und einseitig angebundenen Altarme entstehen durch die Vorhaben keine Konflikte bei bekannten Vorkommen Wasserinsekten Fließgewässer In der Gruppe der Wasserinsekten mit Vorkommensschwerpunkt in Fließgewässern entstehen zwei Konflikte für eine Art (Agapetus laniger) der Rangstufe 3. Die Konflikte werden durch den Ausbau der Wasserstraße verursacht. Zum Einen bei Sand durch den Verlust von Lebensraum durch Ufervorschüttung (anlagebedingt), zum Anderen bei Herrmannsdorf durch Störung von Lebensräumen durch Ufervorschüttung (baubedingt). Stillgewässer und einseitig angebundenen Altarme In der Gruppe der Wasserinsekten mit Vorkommensschwerpunkt in Stillgewässern und einseitig angebundenen Altarmen entsteht für Micronecta minutissima ein Konflikt, der durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes ausgelöst wird. Ein Vorkommen wird durch die Neuprofilierung eines Grabens bei Entau gestört Weichtiere Fließgewässer In der Gruppe der Weichtierarten mit Vorkommensschwerpunkt in Fließgewässern ergeben sich Konflikte für drei Arten (Pseudanodonta complanata, Unio crassus, Viviparus acerosus) der Rangstufe 5. Des Weiteren für eine Art (Unio pictorum) der Rangstufe 4 und vier Arten Seite 117

135 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf (Anodonta anatina, Pisidium henslowanum, Pisidium supinum, Lithoglyphus naticoides) der Rangstufe 3. Alle Konflikte der Gemeinen Flussmuschel (Unio crassus) werden ausführlich in im Fachbeitrag Artenschutz behandelt. Die Art ist durch den Ausbau der Wasserstraße bei der Ufervorschüttung Sand (Do-km ca. 2313,2) sowie indirekt durch den Bau eines Parallelwerks am Mettener Altarm (Do-km ca. 2289,1) und durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Ausbau des Schöpfwerks Alte Kinsach (Do-km ca. 2313,2 km) betroffen. Die Konflikte der übrigen Arten verteilen sich auf vier Fundpunkte im Untersuchungsraum. Der erste liegt bei Do-km ca. 2300,6 (Ufervorschüttung Waltendorf) am linken Ufer; hier werden die Muschelarten Pseudanodonta complanata, Unio pictorum, Anodonta anatina, Pisidium henslowanum, Pisidium supinum und Lithoglyphus naticoides durch den Ausbau der Wasserstraße beeinträchtigt. Die Muschelarten Unio pictorum, Pisidium supinum und Lithoglyphus naticoides sind am Do-km 2309,2 (Ufervorschüttung Herrmannsdorf) durch den Ausbau der Wasserstraße betroffen. Zusätzlich ergeben sich beim Schöpfwerk Alte Kinsach (Do-km ca. 2313,2 km) für Lithoglyphus naticoides und am Schöpfwerk Steinkirchen für Pisidium supinum (bei Do-km 2294,9) Konflikte im Rahmen der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Durch den Ausbau des Schöpfwerks Natternberg (Do-km 2285,9) ergibt sich ein Konflikt für ein Vorkommen der Donau-Sumpfdeckelschnecke (Viviparus acerosus). Der Fund stammt aus dem Jahr 2008 und konnte durch die Kartierung 2010 nicht bestätigt werden. Als charakteristische Arten für Fließgewässerbereiche der Donau des LRT 3260 wurden im Rahmen der Bearbeitung der FFH-VU die beiden Muschelarten Malermuschel (Unio pictorum) mit 16 Nachweisen und die Gemeine Teichmuschel (Anodonata anatina, 4 Nachweise) ausgewählt. Sie sind auf Sohlsubstrate aus überwiegend Sand gegebenenfalls mit Schluffanteil angewiesen. Eine für die beiden Arten erstellte Habitatkulisse basiert auf dem Modell zum potentiellen Substrat, welches auf der Grundlage von Fließgeschwindigkeiten berechnet wurde. Dabei wurden alle Flächen mit Sand und Schluff im Fließgewässer als potentielles Habitat angesehen. Für die Prognose der Lebensraumveränderungen beziehungsweise Flächenverluste in den Varianten wurde in gleicher Weise an Hand der prognostizierten Fließgeschwindigkeiten auf das potentielle Substrat geschlossen. Danach ist in der Donau mit einer Zunahme an Sand und Schluff zu rechnen, als Folge der Fahrrinnenverengung durch die flusstechnischen Bauwerke (Buhnen und Parallelwerke) und damit einhergehend verstärkter Sedimentation dieser Substratfraktionen in den strömungsberuhigteren- Bereichen. Speziell auf den für die charakteristischen Muschelarten bedeutenden Flächen kommt es aber zu einer deutlichen Erhöhung der Anteile. Somit ist von einer positiven Wirkung auf die beiden Arten auszugehen, da sich ihre nutzbare Habitatpotenzialfläche (Habitatkulisse) deutlich erhöht. Seite

136 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Geschlossene Altwässer bzw. Kleingewässer mit Wechselwasserröhrichten In der Gruppe der Weichtierarten mit Vorkommensschwerpunkt in geschlossenen Altwässern und Kleingewässern mit Wechselwasserröhrichten bzw. einseitig angebundenen Altarmen ergeben sich durch die geplanten Deichbaumaßnahmen Konflikte für fünf Arten (Stagnicola turricula, Radix auricularia, Aplexa hypnorum, Segmentina nitida, Viviparus contectus) der Rangstufe 3 und für eine Art (Valvata macrostoma) der Rangstufe 5. Die Konflikte verteilen sich auf fünf Fundpunkte im Untersuchungsraum, diese liegen bei Do-km 2313,2, 2294,9, 2288,5, 2293,1 und 2298,4. Insgesamt sind acht Vorkommen betroffen. Hierbei entstehen für die Wasserschneckenarten Stagnicola turricula und Segmentina nitida jeweils zwei Konflikte. Segmentina nitida ist ebenfalls durch bauzeitliche Störungen westlich Mariaposching betroffen und darüber hinaus durch den Neubau des Schöpfwerks Steinkirchen (Do-km 2294,9). Stagnicola turricula ist durch den Neubau des Schöpfwerks Alte Kinsach (Do-km 2313,2) und den Bau des Deiches bei Metten (Do-km 2288,5) betroffen. Zusätzlich ergibt sich jeweils ein Konflikt für Vorkommen der Arten Valvata macrostoma (bauzeitlich, westl. Mariaposching, Do-km 2298,4), Aplexa hypnorum (bauzeitlich, westl. Mariaposching, Do-km 2298,4), Radix auricularia (Neubau Schöpfwerk Alte Kinsach, Do-km 2313,2) und Viviparus contectus (bauzeitlich, westl. Mariaposching, Do-km 2298,4). Darüber hinaus wird die Wasserschneckenart Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) als Charakterart behandelt. Die Vorkommen der Art indizieren eine besondere Ausprägung der natürlicherweise nährstoffreichen Stillgewässer mit einer hohen Sichttiefe (Klarwasser) und relativ wenig Stoffeintrag durch Hochwasser (i.d.r. Abschirmung durch natürlichen Auwaldbestand, teilweise Beschattung und relativ geringe hydraulische Belastung, geringer Sedimenteintrag). Diese Stillgewässertypen zeichnen sich auch mit einem typischen Pflanzenarteninventar aus. Diese Habitate sind häufig auch Bestände des LRT 3150, weshalb die Art auch als charakteristische Art für diesen Lebensraumtyp in der FFH-VU behandelt wird. Im Abschnitt Straubing Deggendorf wird kein bekanntes Vorkommen der Zierlichen Tellerschnecke durch die Vorhaben beeinträchtigt. Auswirkungen auf die Art entstehen nicht. Als weitere Charakterarten stehen Wasserschneckenarten Valvata macrostoma und Aplexa hypnorum für Altwasser mit Wechselwasserzonen mit Kleinröhrichten und für Seggenriede der Altwasserverlandung. Für diese Arten wurde eine Habitatkulisse angefertigt deren Erstellung im Methodikhandbuch (Anlage I.10) näher erläutert wird (vgl. Methodikhandbuch Kapitel Habitatpotenzial von Valvata macrostom und Aplexa hypnorum und Tabelle indikatorisch bedeutsame Arten ). Durch die Prognose der nach dem Ausbau zur Verfügung stehenden potentiellen Habitatflächen ist davon auszugehen, dass sich das Flächenangebot tendenziell verbessert. Es sind folglich keine zusätzlichen Konflikte anzunehmen Seite 119

137 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Stillgewässer und einseitig angebundenen Altarme In der Gruppe der Weichtierarten mit Vorkommensschwerpunkt in Stillgewässern und einseitig angebundenen Altarmen ergeben sich durch Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung des Hochwasserschutzes Konflikte für fünf Arten der Rangstufe 3. Die Konflikte verteilen sich auf vier Fundpunkte im Untersuchungsraum. Für Vorkommen von Valvata cristata und Planorbis carinatus kommt es jeweils zu 3 Konflikten, für Hippeutis complanatus zu 2 Konflikten und für Pisidium moitessierianum und Stagnicola fuscus jeweils zu einem Konflikt. Dabei sind Valvata cristata und Planorbis carinatus durch den Neubau des Schöpfwerks Alte Kinsach (Do-km 2313,2) und den Neubau des Deichs bei Kleinschwarzach (Do-km 2293,1) direkt betroffen. Bei Valvata cristata tritt zusätzlich eine bauzeitliche Störung westlich Mariaposching auf (Do-km 2298,4), Planorbis carinatus ist des Weiteren durch den Neubau des Deiches bei Metten (Do-km 2288,5) betroffen. Die Konflikte bei Hippeutis complanatus entstehen durch kleinräumige Inanspruchnahme von Lebensräumen am Schöpfwerk Alte Kinsach (Do-km 2313,2) und am Deich bei Kleinschwarzach (Do-km 2293,1). Ebenfalls durch den Neubau des Schöpfwerks Alte Kinsach ist Pisidium moitessierianum betroffen. Stagnicola fuscus wird lediglich durch bauzeitliche Störungen (westlich Mariaposching) beeinträchtigt Sonstige Gewässerarten In der Gruppe der Weichtierarten mit Vorkommensschwerpunkt in sonstigen Gewässertypen ergeben sich Konflikte für vier Arten der Rangstufe 3. Die Konflikte verteilen sich auf fünf Fundpunkte im Untersuchungsraum. Bei Do-km 2298,4 wird Anisus leucostoma durch eine bauzeitliche Gewässertrübung beeinträchtigt (westlich Mariaposching). Ein weiterer Konflikt ergibt sich für Anisus leucostoma durch den Neubau des Schöpfwerks Steinkirchen bei Dokm 2294,9. Für Anisus spirorbis/leucostoma entsteht ein Konflikt beim Schöpfwerk Alte Kinsach (Do-km 2313,2) durch eine kleinräumige Inanspruchnahme von Lebensräumen. Ebenfalls durch eine kleinräumige Inanspruchnahme von Lebensräumen und zudem durch eine bauzeitliche Gewässertrübung entsteht beim Schöpfwerk Natternberg (Do-km 2285,9) ein Konflikt für Physa fontinalis. Sphaerium ovale wird durch Deichbaumaßnahmen bei Kleinschwarzach (Do-km 2293,1) beeinträchtigt. Landschnecken Bei der Gruppe der Landschnecken entstehen für fünf Arten der Rangstufe 3 Konflikte. Die kleinräumige Inanspruchnahme von Feuchtwäldern durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes beim Neubau des Schöpfwerkes Steinkirchen (bei Do-km 2294,9) führt für die Ufer-Laubschnecke (Pseudotricha rubiginosa, Charakterart von Feuchtwäldern) zu einem Seite

138 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Konflikt. Beim Schöpfwerk Natternberg (Do-km 2285,9) sind die beiden Arten Truncatellina cylindrica und Vertigo substriata durch eine kleinräumige Inanspruchnahme von Lebensräumen betroffen. Zu einem Konflikt für Vertigo antivertigo kommt es beim Deich bei Fehmbach (ca. Do-km 2292,2). Durch indirekte Wirkungen ist ein Vorkommen von Vertigo angustior bei Waltendorf betroffen. Die Deichrückverlegung führt dort zu einer jährlichen Überflutung eines Habitats dieser Art, die an konstante Feuchteverhältnisse angepasst ist. Durch die Überflutungen ist von einem Verlust des Habitats auszgehen. Weitere Landschneckenarten sind von den Vorhaben im Abschnitt Straubing Deggendorf nicht betroffen Großkrebse In der Tiergruppe der Großkrebse entstehen keine Konflikte. Vorkommen des mit Rangstufe 3 belegten Edelkrebses (Astacus astacus) bzw. des mit Rangstufe 4 belegten Steinkrebses (Austropotamobius torrentium) befinden sich außerhalb der durch direkte Auswirkungen betroffenen Bereiche. Konflikte durch indirekte Wirkungen, wie z.b. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit mit daraus resultierender Erreichbarkeit von krebspestübertragenden nordamerikanischen Krebsen entstehen ebenfalls nicht. 5.7 Makrozoobenthos Auswirkungen der Vorhaben auf einzelne hochrangige Arten Es ergeben sich nur Auswirkungen auf Vorkommen von Arten mit Vorkommensschwerpunkt in fließenden Gewässern. Es entsteht hierbei lediglich ein Konflikt für die Köcherfliegenart Agapetus laniger (Rangstufe 3) durch den Ausbau der Wasserstraße durch eine Ufervorschüttung südlich von Waltendorf. 5.8 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Die nachfolgende Konflikttabelle stellt die bau- und anlagebedingten Auswirkungen getrennt nach Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes dar. Generell weisen die betriebsbedingten Inanspruchnahmen durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Vergleich zu den bau- und anlagebedingten Inanspruchnahmen nur ein geringes Konfliktpotential bei der Fauna auf. Es handelt sich dabei weitgehend um betriebsbedingt erforderliche Pflegemaßnahmen auf den Deichen und Deichschutzstreifen. Dementsprechend sind bei den betriebsbedingten Inanspruchnahmen durch Maßnahmen Seite 121

139 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, die zu einem dauerhaften Verlust von Gehölzen und Waldflächen führen (vgl. Schutzgut Pflanzen), bei den Brutvögeln der Wälder und Feldgehölze als erheblich nachteilige Umweltauswirkung zu beurteilen. Die betriebsbedingten Änderungen durch den Ausbau der Wasserstraße stellen für die meisten Tiergruppen - mit Ausnahme der Fische - keine relevante Auswirkung dar, da es sich einerseits nur um eine moderate Erhöhung von bereits im derzeitigen Zustand vorgenommenen Maßnahmen, wie z.b. Sohlbaggerungen, handelt. Andererseits wird sich auch die Zahl der Schiffsbewegungen nur im geringen Prozentbereich erhöhen. Eine erkennbare zusätzliche Störwirkung für die meisten Tiergruppen, die zu nachteiligen Auswirkungen führen kann, ist daher nicht zu erwarten. Soweit betriebsbedingte Auswirkungen bei einzelnen Tiergruppen über die oben genannten Auswirkungen im nennenswerten Umfang zu erwarten sind, werden sie in der zusammenfassenden Tabelle erläutert. Die zusammenfassende Darstellung zeigt bei einigen Tiergruppen auch die Auswirkungen der Vorhaben auf Arten der Rangstufen kleiner als drei auf. Dies betrifft vor allem die Tiergruppe der Vögel. Bei diesen niederrangigen Arten handelt es sich meist um weit verbreitete und häufige Arten. Die bau- und anlagebedingten und betriebsbedingten Beeinträchtigungen dieser niederrangigen Arten werden in der Regel über die bau- und anlagebedingten und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der als Lebensräume genutzten Biotoptypen (vgl. Schutzgut Pflanzen) hinreichend abgebildet. Seite

140 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 29: Schutzgut Tiere: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Auswirkungskategorie Fische Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Rheophile Arten - - Verlust von 0,1 ha Kieslaichplatzfläche Beeinträchtigung durch Zusammenwirken von gesteigertem Schiffsverkehr, Monotonisierungseffekten (allg. Habitatverschlechter ung, erhöhter Prädationsdruck) und erhöhter Neozoenkonkurrenz Summe Verlust von 0,1 ha Kieslaichplatzfläche Beeinträchtigung durch Zusammenwirken von gesteigertem Schiffsverkehr, Monotonisierungseffekten (allg. Habitatverschlechter ung, erhöhter Prädationsdruck) und erhöhter Neozoenkonkurrenz Indifferente Arten Stagnophile Arten Vögel Brutvögel (vgl. sap) Auswirkungen, die durch Bauzeitenregelungen vermieden werden, stellen keine Konflikte dar Rangstufe 5 Großer Brachvogel Verlust dauerhaft: 1 Revier, Störung: 2 Reviere Rangstufe 4 Flussuferläufer, Kiebitz, Knäkente Verlust dauerhaft: 18 Reviere Reviere Verlust temporär: 11 Reviere, Störung: 8 Reviere Verlust dauerhaft: 1 Revier Verlust temporär: 1 Revier, Störung: 1 Revier Reviere Seite 123

141 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Rangstufe 3 Blaukehlchen, Eisvogel, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Gänsesäger, Grünspecht, Grauspecht, Halsbandschnäpper, Mittelspecht, Neuntöter, Rebhuhn, Rohrweihe, Schwarzspecht, Turteltaube, Wespenbussard Rangstufe 2 Baumfalke, Beutelmeise, Habicht, Schafstelze, Schlagschwirl, Schnatterente, Turmfalke Rangstufe 1 Kleinspecht, Kormoran, Pirol, Teichhuhn, Waldohreule Rangstufe 0 Rangstufe 0 Dorngrasmücke, Mäusebussard, Sperber, Teichrohrsänger Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Verlust dauerhaft: 36 Reviere Verlust dauerhaft: 6 Revier Verlust dauerhaft: 2 Reviere Verlust dauerhaft: 9 Reviere Verlust temporär: 25 Reviere, Störung: 24 Reviere Verlust temporär: 5 Reviere, Störung: 10 Reviere Verlust temporär: 9 Reviere, Störung: 4 Reviere Verlust temporär: 17 Reviere, Störung: 3 Reviere Verlust temporär: 2 Reviere,- Verlust dauerhaft: 1 Revier Summe Störung: 10 Reviere Reviere Störung: 9 Reviere - Störung 2: Reviere 33 Reviere - Störung: 1 Revier Verlust temporär: 3 Reviere Störung: 3 Reviere 22 Reviere - Störung: 1 Revier Reviere Seite

142 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Sonstige Brutvögel der Rangstufe 0 (vgl. sap) Die Auswirkungen sind bei den als Bruthabitaten genutzten Biotoptypen quantifiziert (vgl. SG Pflanzen) Brutvögel der Wälder und Feldgehölze Brutvögel der Waldränder und Kleingehölze Brutvögel des Offenlands, der Röhrichte und Hochstaudenfluren Brutvögel der Gewässer und Gewässerufer Brutvögel des Siedlungsbereichs und der landwirtschaftlichen Hofflächen Rastvögel (vgl. sap) Rastvögel: Sondierer im weichen Substrat Rastvögel: Arten der Seichtwasserbereiche Rastvögel: Arten der Kiesflächen Wasservögel (vgl. sap) Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Verlust von 0,01 ha Rasthabitatfläche Verlust von 0,01 ha Rasthabitatfläche Verlust von 0,01 ha Rasthabitatfläche Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Störung von 9,52 ha Rasthabitatfläche Störung von 10,04 ha Rasthabitatfläche Störung von 10,04 ha Rasthabitatfläche Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen Verlust von 21 m² Rasthabitatfläche Verlust von 1,46 ha Rasthabitatfläche Verlust von 1,46 ha Rasthabitatfläche Störung von 6,03 ha Rasthabitatfläche Störung von 15,6 ha Rasthabitatfläche Störung von 15,6 ha Rasthabitatfläche - Störung von 0,52 ha Rasthabitatfläche Summe Verlust: 0,01 ha, Störung: 16,07 ha Verlust: 1,47 ha, Störung: 25,64 ha Verlust: 1,47 ha, Störung: 25,64 ha Seite 125

143 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Wasservögel der Donau Wasservögel der Donau und der Altwässer Wasservögel der Donau, Altwässer Stillwasserbereichen Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Störung von 120,4 ha Habitatfläche Störung von 120 ha Habitatfläche Störung von 131 ha Habitatfläche Verlust von 162,2 ha Habitatfläche Verlust von 162,2 ha Habitatfläche Verlust von 162,2 ha Habitatfläche Störung von 600,8 ha Habitatfläche Störung von 606,8 ha Habitatfläche Störung von 609,5 ha Habitatfläche Summe - - Verlust: 162,2 ha, Störung: 720,8 ha Verlust: 162,2 ha, Störung: 726,8 ha Verlust: 162,2 ha, Störung: 740,5 ha Säugetiere (vgl. sap) Auswirkungen, die durch Bauzeitenregelungen vermieden werden, stellen keine Konflikte dar Biber Verlust temporär: Fortpflanzungstätten von 2 Revieren, Tötung von Indivuduen; Störung von 2 Revieren betroffene Reviere Fischotter Haselmaus Fledermäuse Kolonien /Wochenstuben Fledermäuse potenzielle Quartiere (Bäume); Arten: s. sap Verlust von 9 potentiellenhöhlenbä umen Verlust von 9 potentiellen Höhlenbaumen Reptilien (vgl. sap) Auswirkungen, die durch Bauzeitenregelungen vermieden werden, stellen keine Konflikte dar Schlingnatter Seite

144 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Zauneidechse (Rangstufe 3) Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Verlust temporär: 9 Habitate (Pop. 2, 3, 4, 6 u. 7) Störung: 1 Habitat (Pop. 7), Tötung von Individuen Summe betroffene Populationen Amphibien (vgl. sap) Auswirkungen, die durch Bauzeitenregelungen oder CEF-Maßnahmen vermieden werden, stellen keine Konflikte dar Rangstufe 4 Gelbbauchunke Verlust dauerhaft: Teilfläche von 1 Laichgewässer und Landlebensraum (Pop. Bo-05) Tötung von Individuen (Pop. Bo-05) betroffene Population Kammmolch Knoblauchkröte Verlust dauerhaft: Kleinflächige Überbauung bei 4 Laichgewässern (Pop. Pf- 01), Funktionseinschränkung dauerhaft: häufigere Überschwemmungen von 6 Laichgewässern (darunter 2 mit zusätzlich kleinflächiger Überbauung, s.o.) (Pop. Pf-01) Verlust temporär: 11 Laichgewässer inklusive der bereits durch kleinflächig anlagebedingt beanspruchten und drei der häufiger überschwemmten Laichgewässer (Pf-01), Störung Landlebensraum von 6 Laichgewässern (Pf-01), 1 Laichgewässer (Pf- 04), Tötung von Individuen (Pop. Pf- 01 und Pf-04) Laichgewässer der regional bedeutenden Population Pf-01 und 1 Laichgewässer der lokalen Population Pf-04 Kreuzkröte Seite 127

145 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Laubfrosch Rangstufe 3 Kleiner Wasserfrosch Springfrosch Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Verlust dauerhaft: teilweise Überbauung von 2 Laichgewässern, geringe Funktionseinschränkung dauerhaft: häufigere Überschwemmungen von 1 Laichgewässer (Pop. Ha-05) Verlust dauerhaft: Teilfläche von 4 Laichgewässern und Landlebensraum an 5 Laichgewässern (Pop. Pl-04, Pl-05 und Pl-07) Verlust dauerhaft: Teilfläche von 8 Laichgewässern und 9 Landlebensräumen (Pop. Rd-13, Rd-14, Rd-16, Rd-17, Rd- 20, Rd-21) Verlust temporär: 4 Laichgewässer, Tötung von Individuen (Pop. Ha-05) Tötung von Individuen (Pop. Pl-04, Pl-05 und Pl-07) Tötung von Individuen bei 7 Populationen (Rd-13, Rd-14, Rd-15, Rd-16, Rd- 17, Rd-20 und Rd- 21) Summe betroffene Populationen betroffene Populationen betroffene Populationen Tagfalter Rangstufe 3 (Charakterart frischer bis feuchter Grünländer) Seite

146 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Verlust von 5,486 ha Lebensraum, indirekt 2,441 ha, davon 2,673 ha und 0,484 besiedelte Habitate Inanspruchnahme von 0,559 ha, davon 0,058 besiedelte Habitate Rangstufe 2 (Charakterart frischer bis feuchter Grünländer) Mädesüß- Perlmutterfalter Nachtfalter betroffene Population Nachtkerzenschwärmer (Rangstufe 1) Uferlaufkäfer (Lehmufergilde) Bembidion semipunctatum Verlust von 0,001 ha Lebensraum Verlust von 4,7 ha (3,0% Habitatpotentialfläche) durch Anlage von Deichen 2,1 ha (1,3%) durch indirekte Auswirkungen, durch Betrieb 0,7 ha (0,4%) Summe betroffene Populationen mit insgesamt 8,485 ha betroffenen Habitate, davon 3,215 besiedelte Inanspruchnahme von 1,2 ha (0,8% Habitatpotentialfläche) - - Verlust von 0,006 ha Lebensraum durch den Ausbau der Buhne bei Do-km 2293,0 und 0,046 ha durch Ufervorschüttungen bei Waltendorf (Do-km 2300,1) betroffene Population betroffene Populationen Seite 129

147 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Bembidion testaceum Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt - - Verlust von insgesamt 0,009 ha Lebensraum durch den Ausbau von Buhnen (bei Do-km 2293,0 und Do-km 2292) und 0,046 ha Lebensraum durch Ufervorschüttungen bei Waltendorf (Dokm 2300,1) Bembidion prasinum - - Verlust von 0,006 ha Lebensraum durch den Ausbau der Buhne bei Do-km 2293,0 Chlaenius nitidulus - - Verlust von insgesamt 0,009 ha Lebensraum durch den Ausbau der Buhne bei Do-km 2293,0 und bei Do-km 2292 Summe betroffene Populationen betroffene Populationen betroffene Populationen Totholzkäfer Keine Auswirkungen Wasserinsekten Rangstufe 3 Seite

148 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Agapetus laniger - - Verlust von Lebensraum durch Ufervorschüttung bei Sand Micronecta minutissima Rangstufe 2 - Störung von Lebensraum durch Neuprofilierung Graben bei Entau Ephemera vulgata - Störung von Lebensraum durch Neuprofilierung Graben am Schöpfwerk natternberg Velia saulii Verlust von Lebensraum durch Schöpfwerk Steinkirchen Störung von Lebensräumen durch Ufervorschüttung bei Herrmansdorf Summe betroffene Vorkommen betroffenes Vorkommen betroffenes Vorkommen betroffenes Vorkommen Libellen Rangstufe 3 Brachytron pratense Cordulegaster boltonii Verlust bei Schöpfwerk Natternberg Verluste durch Deichneubau und Schöpfwerk bei Metten betroffenes Vorkommen betroffene Vorkommen Seite 131

149 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Sympetrum flaveolum Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Indirekte Beeinträchtigung des einzigen Nachweises durch Deichrückverlegung und häufigere Überschwemmung Gomphus flavipes - - Verlust von Lebensraum durch Ausbau der Buhnen westlich Mariaposching, Potentielle Verringerung der Habitatqualität Summe betroffenes Vorkommen betroffenes Vorkommen Weichtiere Rangstufe 5 (Fließgewässerarten) Unio crassus Pseudanodonta complanata Viviparus acerosus Kleinräumige Inanspruchnahme von Gewässern bei Schöpfwerk Alte Kinsach Bauzeitliche Gewässertrübung bei Schöpfwerk Alte Kinsach Lebensraumverlust durch Ufervorschüttung bei Sand, Beeinträchtigung durch Parallelwerk am Mettener Altarm - - Lebensraumverlust durch Ufervorschüttung bei Waltendorf Kleinräumige Inanspruchnahme von Gewässern bei Schöpfwerk Natternberg Bauzeitliche Gewässertrübung bei Schöpfwerk Natternberg betroffene Vorkommen betroffenes Vorkommen 1 betroffenes Vorkommen Seite

150 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Rangstufe 5 (Art der geschlossenen Altwäser/Kleinge wässer) Valvata macrostoma Rangstufe 4 (Fließgewässerarten) Baubedingte Störung w Mariaposching Unio pictorum - - Lebensraumverlust durch Ufervorschüttung bei Herrmansdorf und Waltendorf Rangstufe 3 Arten der Stillgewässer/Altarme (2x Hippeutis complanatus, 1x Pisidium moitessierianum, 3x Planorbis carinatus, 1x Stagnicola fuscus, 3x Valvata cristata) Arten der geschlossenen Altwäser/Kleingewäs ser (1x Aplexa hypnorum, 2x Stagnicola turricula, 1x Radix auricularia, 2x Segmentina nitida, 1x Viviparus contectus) Kleinräumige Inanspruchnahme von Gewässern bei Schöpfwerk Alte Kinsach, Deich bei Kleinschwarzach, Deich bei Metten Kleinräumige Inanspruchnahme von Gewässern bei Schöpfwerk Alte Kinsach, Schöpfwerk Steinkirchen, Deich bei Kleinschwarzach, Deich bei Metten Baubedingte Störung w Mariaposching Baubedingte Störung w Mariaposching, bauzeitliche Gewässertrübung bei Schöpfwerken Summe 1 betroffenes Vorkommen betroffene Vorkommen betroffene Vorkommen betroffene Vorkommen Seite 133

151 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Arten der Fließgewässer (3x Lithoglyphus naticoides, 3x Pisidium supinum, 1x Pisidium henslowanum, 1x Anodonta anatina) Sonstige Gewässerarten (1x Physa fontinalis, 2x Anisus leucostoma, 1x Anisus spirorbis/leucostoma, 1x Sphaerium ovale) Landschnecken (1x Pseudotrichia rubiginosa, 1x Truncatellina cylindrica, 1x Vertigo antivertigo, 1x Vertigo substriata, 1x Vertigo angustior) Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Kleinräumige Inanspruchnahme von Gewässern bei Schöpfwerk Alte Kinsach, Schöpfwerk Steinkirchen Kleinräumige Inanspruchnahme von Lebensräumen bei Schöpfwerk Steinkirchen, Schöpfwerk Alte Kinsach, Schöpfwerk Natternberg und Deich bei Kleinschwarzach Kleinräumige Inanspruchnahme bei Schöpfwerk Steinkirchen, Schöpfwerk Natternberg und Deich bei Fehmbach, Indirekte Verluste durch jährliche Überschwemmungen durch Deichrückverlegung Waltendorf Bauzeitliche Gewässertrübung bei Schöpfwerken bauzeitliche Gewässertrübung bei Schöpfwerk Natternberg und w Mariaposching (Baubedingte Störung) bauzeitliche Gewässertrübung bei Schöpfwerk Natternberg, baubedingte Störung w Mariaposching Lebensraumverlust durch Ufervorschüttung bei Herrmansdorf und Waltendorf Summe betroffene Vorkommen betroffene Vorkommen betroffenes Vorkommen Großkrebse Keine Auswirkungen Seite

152 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Verbesserung des Hochwasserschutzes Ausbau der Wasserstraße Betroffenheit durch beide Vorhaben Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Summe Makrozoobenthos Agapetus laniger - - Lebensraumverlust durch Ufervorschüttung bei Waltendorf betroffenes Vorkommen Seite 135

153 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 6 Boden 6.1 Verlust und Überprägung von Bodenfunktionen In der Wirkungsanalyse für das Schutzgut Boden wird zwischen folgenden direkten und indirekten Einwirkungen unterschieden: - Baubedingte Einwirkungen mit vorübergehender Inanspruchnahme von Böden ohne Abtrag des natürlich gewachsenen Bodenprofils (daher ist Rekultivierung möglich). - Baubedingte Einwirkungen mit vorübergehender Inanspruchnahme von Böden und mit Abtrag und damit Verlust des natürlich gewachsenen Bodenprofils zur vorübergehenden Errichtung von Bauwerken (z.b. Verbindungsdämme). - Dauerhafter anlagenbedingter Auf- und Abtrag. - Anlagenbedingte Versiegelung des natürlich gewachsenen Bodenprofils durch Asphalt etc. (auch wassergebundene Deckschichten). - Indirekte Effekte durch zunehmende Überstauung und Vergleyung durch Grundwasseranstieg. Im Fall des Bodenabtrages kommt es in der Regel zum Verlust des natürlich gewachsenen Bodenprofils. Das bisherige Ergebnis der Bodenbildung wird auf das Ausgangssubstrat bzw. auf das technogen eingebrachte Substrat zurückgesetzt. Auf diesen Standorten entwickeln sich anthropogen veränderte A-C-Böden, die für einzelne Bodenfunktionen von Bedeutung sein können. Als Beispiel hierfür sind bestehende und zukünftige Deiche zu nennen, die die Bodenfunktion Standortpotenzial für die natürliche Vegetation übernehmen können, aber bei anderen Bodenfunktionen, wie natürlicher Ertragsfunktion oder Retentionsfunktion, eine geringere Funktionsausprägung aufweisen werden. Beim Auftrag von Böden wird es in der Regel vorher zu einem Bodenaustausch und damit einer dem Abtrag ähnlichen Wirkungsweise kommen. Bei tief entwickelten Böden über mächtigen Auelehmen ist nicht auszuschließen, dass Teile des Bodenprofiles als fossile Bodenhorizonte erhalten bleiben. Rezente Bodenbildungen entwickeln sich wie beim Bodenabtrag dargestellt, jedoch in der Regel auf den neu eingebrachten Substraten. Im Fall von Versiegelung ist festzustellen, dass neben dem natürlich gewachsenen Bodenprofil alle Bodenfunktionen dauerhaft verloren gehen. Ein ähnlicher Funktionsverlust wird auch für wassergebundene Wege angenommen. Für das Schutzgut Boden stellt diese Betroffenheit die insgesamt schwerwiegenste Einwirkung dar. Betriebsbedingte Auswirkungen beschränken sich bei den der Planfeststellung hier zugrunde liegenden geplanten Maßnahmen auf landseitige Unterhaltungsmaßnahmen an der Wasserstraße und an den Bauwerken zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Diese wirken sich nicht auf das Bodenprofil, die Horizontabfolge oder den Stoffbestand der Böden aus. Im Regelfall sind dadurch keine erheblichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen bei Böden zu erwarten und daher nicht weiter zu betrachten. Seite

154 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Indirekte Auswirkungen können bereichsweise grundsätzlich mit Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes infolge zunehmender Einstauung der Donau, Überflutung bei Hochwasserereignissen oder durch Grundwasseranstieg verbunden sein. Die Zunahme von Wasserflächen auf Kosten von Landböden setzt eine dauerhafte Überstauung voraus, die sich nach Hochwasserereignissen nur kleinflächig (natürliche Geländemulden ohne Ablauf, Uferrückverlegung) einstellt. Weil auch die beim Schutzgut Wasser erläuterte Veränderung von Überflutungs- und Wechselwasserflächen durch Rückverlegung von Deichen im Abschnitt zwischen Straubing und der Isarmündung den aus sehr unterschiedlichen Funktionen gebildeten Gesamtwert des Bodens nicht zwangsläufig mindert, sondern im Falle des Standortpotenzials und der Auespezifität eindeutig aufwertet, werden diese indirekten Wirkungen nicht differenzierend quantifiziert und bilanziert. Dies gilt auch im Hinblick auf Auswirkungen durch Grundwasseranstieg, weil der Bodenwasserhaushalt relevanter Bereiche bereits im Ist- Zustand eng an den Grundwasserhaushalt und dessen hohe zeitliche Variabilität (Schwankungen der Grundwasserdruckhöhe) gekoppelt ist. Dies haben die Untersuchungen zum Bodenwasserhaushalt gezeigt (vgl. TOTSCHE, K. U. und JAESCHE, Ph. 2012). Demnach ist zwar ein geringfügiger Anstieg in der Tiefenlage des Gr-Horizontes zu erwarten, insgesamt jedoch nur eine geringe hydromorphe Bodenentwicklung. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Donauausbau Straubing - Vilshofen sind indirekte Wirkungen in der Summe von lediglich 0,24 ha für den Gesamtabschnitt Straubing-Vilshofen ermittelt worden (ArGe Danubia 2012a). Insgesamt gesehen sind die indirekten Auswirkungseffekte im Vergleich zu den durch Versiegelung, Auf- und Abtrag bzw. baubedingt verursachten direkten Auswirkungen (absolute Bodenfunktionsverluste) von untergeordneter Bedeutung und werden als nicht entscheidungserhebliche Umweltauswirkungen ( 6 (1) UVPG) der Vorhaben eingestuft (vgl. Methodikhandbuch). 6.2 Versiegelung von Boden Böden mit einem überwiegend sehr hohen Gesamtwert sind auf einer Fläche von etwa 5,5 ha durch Versiegelung erheblich beeinträchtigt. Davon sind sowohl Grundwasserböden in Form des Bodentyps kalkhaltiger Gley durch die Anlage von wassergebundenen Wegen entlang der Hochwasserschutzdeiche bei Hermannsdorf, als auch in deutlich stärkerem Umfang Böden der Bodengruppe Auenböden betroffen. Hier erfolgt die Inanspruchnahme durch Versiegelung von kalkhaltigem Auenboden durch die Anlage von wassergebundenen bzw. asphaltierten Wegen im Bereich des Hochwasserschutzdeichs zwischen Entauer Wörth und Petzendorf. Erhebliche Beeinträchtigungen von Böden mit einem überwiegend hohen Gesamtwert durch Versiegelung von Flächen werden vorhabenbedingt auf etwa 26,5 ha Fläche verursacht. Davon sind wiederum Grundwasserböden, so der Bodentyp kalkhaltiger Auengley Seite 137

155 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf durch die Anlage von asphaltierten und wassergebundenen Wegen entlang der Hochwasserschutzdeiche zwischen Entauer Wörth und Petzendorf betroffen. Die Bodentypen der Bodengruppe Auenböden haben den größten Anteil an den durch Versiegelung erheblich beeinträchtigten Böden mit einem überwiegend hohen Gesamtwert. Davon ist besonders kalkhaltiger Auenboden betroffen, indem er vor allem durch die Anlage von Straßen sowie asphaltierten bzw. wassergebundenen Wegen entlang der Hochwasserschutzdeiche bei Entau, Sommersdorf und Kleinschwarzach überbaut und versiegelt wird. Zu einer Überbauung mit Versiegelung terrestrischer Bodentypen kommt es ebenfalls ganz überwiegend durch die Anlage von Straßen sowie asphaltierten bzw. wassergebundenen Wegen entlang geplanter Hochwasserschutzdeiche. Davon ist Pararendzina bei Hermannsdorf, Waltendorf sowie Hundldorf betroffen. Der Bodentyp Gley-Pararendzina wird auf Flächen bei Ainbrach durch Versiegelung entwertet, ebenso Vorkommen der vor allem bei Entau und Asham, ferner Gley-pseudovergleyte Parabraunerde v. a. im Bereich zwischen Hermannsdorf und Entau. Böden mit einem überwiegend mittleren bis sehr geringen Gesamtwert werden auf einer Fläche von etwa 5,9 ha durch Versiegelung zerstört. Die Beeinträchtigungen erfolgen auch überwiegend durch die Anlage von Straßen bzw. asphaltierten oder wassergebundenen Wegen. Grundwasserböden sind hiervon insbesondere als Bodentyp Gley bei Entau betroffen. Der größte Anteil betrifft jedoch Bodentypen der Bodengruppe Auenböden. Die Anlage von Straßen sowie von asphaltierten und wassergebundenen Wegen führt hier u. a. zu einer Versiegelung von kalkhaltigem Auenboden sowie Auengley-Brauner Auenboden bei Waltendorf und Mariaposching. Terrestrische Böden mit einem überwiegend mittleren bis sehr geringen Gesamtwert sind durch die Anlage von Straßen bzw. asphaltierten oder wassergebundenen Wegen vor allem bei Mariaposching und Hundldorf durch Versiegelung von Pararendzina betroffen und büßen dadurch sämtliche wertgebenden Funktionen ein. Im Bereich zwischen Sand und Entau betrifft dies den Bodentyp Braunerde. 6.3 Auf- und Abtrag Mit einer Fläche von etwa 17,0 ha haben der Auf- und Abtrag von Böden den höchsten Anteil an erheblichen Beeinträchtigungen von Böden mit einem überwiegend sehr hohen Gesamtwert. Bei den Grundwasserböden erfolgt ein Auf- und Abtrag des Bodentyps kalkhaltiger Gley im Bereich Hermannsdorf-Ainbrach überwiegend für die Neuanlage von Deichen. Auenböden werden durch Auf- und Abtrag von kalkhaltigem Auenboden im Wesentlichen im Zusam- Seite

156 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf menhang mit Deichabtrag und -rückverlegungen u. a. in den Bereichen zwischen Entauer Wörth und Mariaposching beeinträchtigt. Im Bereich terrestrischer Böden kommt es zu Beeinträchtigungen durch Auf- bzw. Abtrag von Pararendzinen durch die Neuanlage bzw. Rückverlegung von Deichen und Wegebau Gley-pseudovergleyte Parabraunerde bzw. Gley-Pararendzina sind durch die gleichen Maßnahmen vor allem zwischen Ainbrach und Waldgebiet Große Weide betroffen. Böden mit einem überwiegend hohen Gesamtwert haben beim Auf- und Abtrag von Böden höchsten Anteil an erheblichen Beeinträchtigungen Mit einer Fläche von etwa 74,5 ha haben der Auf- und Abtrag von Böden den höchsten Anteil an erheblichen Beeinträchtigungen von Böden mit einem überwiegend hohen Gesamtwert. Bei den Grundwasserböden ist davon der Bodentyp kalkhaltiger Auengley durch Auf- und Abtrag insbesondere zur Anlage von Gräben oder Gewässern sowie im Zusammenhang mit Deichrückverlegungen im Bereich von Kuglstadt über Thundorf bis nach Aicha betroffen. Bodentypen der Bodengruppe Auenböden werden überwiegend durch die Inanspruchnahme von kalkhaltigem Auenboden auf einer Fläche von insgesamt beansprucht. Die Beeinträchtigung entsteht überwiegend durch die Neuanlagen von Flutmulden südlich der Isarmündung (außerhalb des TA 1) und bei Thundorf. Auf größeren Flächen erfolgt des Weiteren ein Bodenauf- oder abtrag für Deichrückverlegungen, vor allem bei Entau, nördlich der Donau zwischen Hundldorf und Zeitldorf. Außerdem kommt es in den Bereichen bei Entau sowie zwischen Hundldorf und Zeitldorf zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Neuanlage von Gräben oder Gewässern sowie bei Deichrückverlegungen bei Entau, Hundldorf. Auf- oder Abtrag terrestrischer Bodentypen sind für die Deichrückverlegung und -neuanlage vor allem bei Hermannsdorf, bei Waltendorf und bei Hundldorf in Bereichen von Pararendzina erforderlich. Der Bodentyp Gley-pseudovergleyte Parabraunerde wird bereichsweise flächenhaft erheblich beeinträchtigt, vor allem im Bereich zwischen Hermannsdorf, Ainbrach und Entau. Dort wird auch Parabraunerde mit einem überwiegend hohen Gesamtwert durch Auf- und Abtrag erheblich beeinträchtigt. Bei den Böden mit mittlerem bis sehr geringem Gesamtwert sind Grundwasserböden, d.h. Gley-Böden durch Auf- und Abtrag im Zuge der Neuanlage von Deichen oder Wegen betroffen. Dies betrifft u. a. den Bereich Eichet sowie zwischen Hundldorf und Sommersdorf. Entsprechend ihrer weiten Verbreitung haben wiederum Aueböden den größten Flächenanteil und werden durch Auf- oder Abtrag erheblich beeinträchtigt. Auengley-Brauner Auenboden ist davon vor allem durch die Deichrückverlegungen bei Waltendorf und Hundldorf betroffen. Beeinträchtigungen des Bodentyps kalkhaltiger Auenboden ergeben sich vor allem durch die Deichrückverlegung zwischen Mariaposching und Sommersdorf Seite 139

157 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Zu einer Beeinträchtigung durch Auf- und Abtrag von terrestrischen Böden mit überwiegend mittleren bis sehr geringen Gesamtwert kommt es durch Inanspruchnahme des Bodentyps Pararendzina verursacht durch die Deichrückverlegung bei Mariaposching und Sommersdorf. Der Bodentyp Braunerde wird bei Sand sowie auf Höhe Waldgebiet Mitterbichel durch die Neuanlage von Deichen erheblich beeinträchtigt. Im Bereich Mitterbichel ist zudem der Bodentyp Gley-pseudovergleyte Parabraunerde auf erheblicher Fläche betroffen. 6.4 Baubedingte Einwirkungen auf Böden mit und ohne Abtrag des natürlich gewachsenen Bodenprofils Baubedingt kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Böden mit überwiegend sehr hohen Gesamtwert auf einer Fläche von insgesamt etwa 3,8 ha. Aus der Bodengruppe der Grundwasserböden ist davon auf geringer Fläche kalkhaltiger Auengley im Flurbereich Thurnhofer Au durch bauzeitlichen Bodenabtrag betroffen. Im Bereich Thurnhofer Au und bei Waltendorf werden zudem als Bodentypen aus der Gruppe der Aueböden kalkhaltiger Auenboden und Auengley-Brauner Auenboden durch baubedingten Auf- oder Abtrag von Boden erheblich beeinträchtigt. Baubedingt kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Böden mit einem überwiegend hohen Gesamtwert auf einer Fläche von insgesamt etwa 12,6 ha. Im Wesentlichen wird die Bodengruppe der Grundwasserböden aufgrund von bauzeitlichem Bodenauftrag bei Waltendorf sowie durch bauzeitlichen Bodenabtrag bei Mariaposching erheblich beeinträchtigt, wobei vor allem kalkhaltiger Auengley betroffen ist. Des Weiteren werden Bodentypen aus der Gruppe der Aueböden baubedingt erheblich beeinträchtigt; dabei wird der Bodentyp kalkhaltiger Auenboden durch Bodenabtrag bei Mariaposching in Anspruch genommen. Weiterhin kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Bodentyps Auengley-Brauner Auenboden durch bauzeitlichen Bodenauftrag bei Waltendorf. Darüber hinaus ergeben sich erhebliche Beeinträchtigungen von Böden mit einem überwiegenden hohen Gesamtwert durch die baubedingte Inanspruchnahme terrestrischer Böden. Betroffen ist hiervon im Wesentlichen die Pararendzina durch bauzeitlichen Bodenauf- bzw. - abtrag u. a. bei Waltendorf. Baubedingt kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Böden mit einem überwiegend mittleren bis sehr geringen Gesamtwert auf einer Fläche von insgesamt etwa 5,3 ha. Die Beeinträchtigungen werden jeweils durch den bauzeitlichen Auf- bzw. Abtrag von Böden ausgelöst. Der größte Anteil an baubedingten erheblichen Beeinträchtigungen entfällt Seite

158 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf in dieser Wertstufe auf die Bodengruppe der Aueböden. Betroffen sind vor allem kalkhaltiger Auenboden mit sowie Auengley-Brauner Auenboden jeweils zwischen Mariaposching und Sommersdorf. Darüber hinaus ergeben sich erhebliche Beeinträchtigungen von Böden mit einem überwiegend mittleren bis sehr geringen Gesamtwert durch die baubedingte Inanspruchnahme terrestrischer Böden, v.a. Bodentyp Pararendzina, bei Sand und Mariaposching. 6.5 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Konfliktschwerpunkte für das Schutzgut Boden ergeben sich dort, wo Böden mit einem überwiegend sehr hohen oder überwiegend hohen Gesamtwert durch die unterschiedlichen Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden. Diese Konstellation ist auf einer Fläche von ca. 140 ha gegeben. Die kartografische Darstellung der Konfliktschwerpunkte geht aus den Beilagen Nr. 283 bis 286 hervor. Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes sind entlang der Donau im gesamten Planungsraum vorgesehen und lösen, mit Ausnahme des Bereichs bei Straubing am westlichen Ende des Untersuchungsraums sowie des Bereichs zwischen Metten und der Isarmündung, auf der gesamten Länge des Planungsabschnitts erhebliche Beeinträchtigungen von Böden mit einem überwiegend sehr hohen bzw. hohen Gesamtwert aus. Die Konflikte ergeben sich vor allem durch die Neuanlage bzw. Abtragung und Rückverlegung von Hochwasserschutzdeichen sowie durch die Anlage von Betriebswegen und Straßen. Hinzu kommen erhebliche Beeinträchtigungen durch bauzeitlichen Auf- oder Abtrag von Böden, der ganz überwiegend im Zusammenhang mit dem Bau der Hochwasserschutzanlagen steht. Die geplanten, sehr ausgedehnten Flutmulden befinden sich östlich der Isarmündung und noch weiter östlich z. B. zwischen Langkünzing und Pleinting, d. h. außerhalb des vorliegenden TA 1. Tabelle 30: Konfliktschwerpunkte und sonstige Beeinträchtigungen beim Schutzgut Boden Umweltauswirkungen Böden mit überwiegend sehr hohem Gesamtwert Beeinträchtigte Fläche in ha Baubedingte Beeinträchtigung 3,8 Versiegelung 5,5 Anlage Auf- und Abtrag 17,2 Summe direkt überw. sehr hoher Gesamtwert 26,5 Böden mit überwiegend hohem Gesamtwert Baubedingte Beeinträchtigung 12,5 Versiegelung 26,5 Anlage Auf- und Abtrag 74, Seite 141

159 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Umweltauswirkungen Beeinträchtigte Fläche in ha Summe direkt überw. hoher Gesamtwert 113,5 Sonstige Beeinträchtigungen Böden mit überwiegend mittlerem bis sehr geringem Gesamtwert Baubedingte Beeinträchtigung 5,3 Versiegelung 10,0 Anlage Auf- und Abtrag 26,1 Summe direkt überw. mittlerem bis sehr geringem Gesamtwert 41,4 Summe aller Beeinträchtigungen 181,5 Hinsichtlich der Lage im Untersuchungsraum werden folgende Schwerpunktbereiche der vorhabenbedingten Auswirkungen und Konflikte hervorgehoben. - Polder Parkstetten-Reibersdorf - Polder Sulzbach - Polder Offenberg/Metten - Polder Sand/Entau und - Polder Steinkirchen Im Schutzgut Boden werden diese Auswirkungen zusammenfassend dem Vorhaben Verbesserung des Hochwasserschutzes zugeschrieben (vgl. Tabelle 31). Der vorgesehene Ausbau der Wasserstraße beansprucht in der Regel Flächen innerhalb und randlich der bestehenden Wasserstraße durch Anlage oder Ausbau von Buhnen, Parallelwerke, Ufervorschüttung etc.. Kleinflächig dem Ausbau der Bundeswasserstraße dienende Inanspruchnahmen von Böden, sind im Rahmen der Konfliktanalyse von untergeordneter Bedeutung und nicht entscheidungsrelevant. Seite

160 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 31: Schutzgut Boden: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Auswirkungskategorie Böden mit überwiegend sehr hohem Gesamtwert Böden mit überwiegend hohem Gesamtwert Böden mit überwiegend mittlerem bis sehr geringem Gesamtwert Verbesserung des Hochwasserschutzes Anlagebedingt Versiegelung / Auf- und Abtrag Betroffenheit durch beide Vorhaben Ausbau der Wasserstraße Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Summe 5,5 ha / 17,2 ha 3,8 ha ,5 ha 26,5 ha / 74,4 ha 12,5 ha ,5 ha 10,0 ha / 26,1 ha 5,3 ha ,4 ha Summe 42,0 ha / 123,3 ha 21,6 ha ,5 ha Seite 143

161 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 7 Grundwasser 7.1 Veränderung der Grundwasserquantität (GW-Stand, GW-Dynamik, GW-Strömung) Bewertungskriterien für die Grundwasserquantität sind die Veränderung der Grundwasserdruckhöhe, des Grundwasserflurabstandes und der Grundwasserschwankungsamplitude. Im Zuge eines LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser)-Projekts kommt der Erftverband (2003) bezüglich anthropogener Grundwasserstandsänderungen zum Ergebnis, dass eine anthropogen bedingte Veränderung des Grundwasserstands von weniger als 30 cm, angesichts des natürlichen "Rauschens, meist nur mit hohem Aufwand und langjährigen Messreihen zu belegen sind (Erftverband, 2003). Aufgrund der für die Vorhaben vorliegenden umfangreichen und langjährigen Datengrundlagen kann das Grundwassermodell laut Angaben der RMD (2011) eine vergleichsweise hohe Genauigkeit von ca. 20 cm abbilden. Um der Modellunschärfe Rechnung zu tragen, werden daher bei den folgenden Prognosen nur Flächen mit Veränderungen dargestellt, an denen sich vorhabenbedingt eine Grundwasserspiegellage um mindestens 20 cm verschiebt. Grundwasserdruckhöhen Anthropogene Veränderungen der Grundwasserdruckhöhen, die im Sinne der WRRL zu einem Verfehlen der ökologischen Qualitätsziele von Oberflächengewässern, einer signifikante Verringerung der Gewässerqualität oder zu einem Zustrom von Schadstoffen führen, sind nicht zu erwarten (vgl. Teil Gewässerschutz gemäß WHG bzw. WRRL ). Eine Gefährdungsabschätzung grundwasserabhängiger Landökosysteme (gwalös) im Sinne der WRRL wurde bislang in Bayern nicht vorgenommen, da nach bisherigem Kenntnisstand davon ausgegangen wird, dass sich kein direkter Bezug zum Zustand der Grundwasserkörper herstellen lässt. Konkrete Handlungsempfehlungen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung des Zustands von gwalös sind erst mit der Aktualisierung der Maßnahmenprogramme zu erwarten. Die Entwürfe der Maßnahmenprogramme werden voraussichtlich Ende 2014 veröffentlicht (LfU, 2012b). Seite

162 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Grundwasserflurabstände Um darzustellen in welcher Tiefe unterhalb der Geländeoberkante die durch das Grundwassermodell der RMD prognostizierten Grundwasserstandsänderungen stattfinden, wurden die geänderten Grundwasserdruckhöhen in Bezug zur Geländeoberkante ermittelt. Die Diffenenz zwischen Geländeoberkante und Grundwasserdruckhöhe entspricht dem zukünftigen Grundwasserflurabstand. Hierzu wurde ein digitales Geländemodell (DGM) mit einer Auflösung von 1 x 1 m und einer Höhengenauigkeit von ca. 10 cm verwendet. In Bereichen, wo digitale Geländehöhen nicht vorlagen, z.b. im Bereich von Siedlungen konnten keine aussagekräftigen Grundwasserflurabstände ermittelt werden. Für neu entstehende Gewässerflächen wurden ebenfalls keine Grundwasserflurabstände berechnet. Grundsätzlich verhält sich der Grundwasserflurabstand umgekehrt proportional zur Grundwasserdruckhöhe, d.h. wenn die Grundwasserdruckhöhe steigt, dann sinkt im Allgemeinen der Grundwasserflurabstand und umgekehrt. Die Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Grundwasserflurabstände wird entsprechend den Flurabstandsklassen der Bodenkundlichen Kartieranleitung (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, 2005) vorgenommen. Dem entsprechend wurden 6 Klassen von Grundwasserflurabständen gebildet. Da es bei Niedrigwasser der Donau zu den größten Auswirkungen kommt, werden nachfolgend vorhabenbedingte Änderungen der Grundwasserflurabstände bei Niedrigwasser (RNW) beschrieben. Kartographisch sind die Änderungen der Grundwasserflurabstände bei RNW in der Beilage Nr. 291 dargestellt. Gespannte Grundwasserverhältnisse im Sinne der Bodenkundlichen Kartieranleitung (BGR, 2005) treten gemäß den Ergebnissen der 1D-Modellierung (BAW, 2012) im Untersuchungsraum bei RNW nicht auf. Tabelle 32: Klassen des Grundwasserflurabstandes bei Niedrigwasserstand (RNW) der Donau (in Anlehnung an: BGR, 2005) Klasse Beschreibung 1 sehr flach, 0,2 m oder weniger; 2 flach, über 0,2 m bis 0,4 m; 3 mittel, über 0,4 m bis 0,8 m; 4 tief, über 0,8 m bis 1,2 m 5 sehr tief, über 1,2 bis 2,0 m 6 extrem tief, über 2,0 m Änderungen von Grundwasserflurabständen werden aus Gründen der Modellgenauigkeit nur dann betrachtet, wenn die zugrundeliegenden Grundwasserdruckhöhenänderungen 20 cm überschreiten Seite 145

163 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen wurde festgestellt, dass sich bei Realisierung des Projekts kaum Änderungen an den Klassen der Grundwasserflurabstände bei Niedrigwasserstand (RNW) gegenüber dem Ist-Zustand (vgl. Beilage 227) ergeben. Grundwasserschwankungsamplitude Die Grundwasserschwankungsamplitude basiert auf dem Ergebnis des Grundwassermodells der RMD und beschreibt die prognostizierte Situation der auetypischen Grundwasserdynamik. Die für die Variante ermittelten Differenzwerte zwischen dem Grundwasserspiegel bei Mittelwasser (MW) und dem Grundwasserspiegel bei Niedrigwasser (RNW) werden als Basis für die Beschreibung des Prognosezustands in 7 Klassen eingestuft (vgl. Methodikhandbuch). Kartographisch sind diese Werte in der Beilage 292 dargestellt. Die Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen erfolgt vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Genauigkeit des Grundwassermodells innerhalb von Bereichen, in denen sich die Grundwasserdruckhöhen entweder bei RNW oder bei MW um mehr als 20 cm ändern. Innerhalb dieser Bereiche werden die Klassen der Grundwasserschwankungsamplituden der Vorhaben und des Ist-Zustands dargestellt und die vorhabenbedingten Auswirkungen in Form von Klassenänderungen beschrieben. In folgenden Bereichen innerhalb des Umgriffs des Grundwassermodells 2011 wurden aufgrund von Modellungenauigkeiten des Digitalen Geländemodells keine Klassen der Grundwasserschwankungsamplituden dargestellt: - Siedlungen, - Bauliche Anlagen, Baufelder, Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen, Deichabtrag der Ausbauvariante. Im Ergebnis zeigt sich, dass sich im Untersuchungsraum sowohl bei RNW als auch bei MW keine Veränderungen der Grundwasserschwankungsamplituten durch die Vorhaben ergeben. Zur graphischen Darstellung wird auf die Karten Grundwassergleichen bei RNW, prog. Änderungen (Beilage Nr. 52) und Grundwassergleichen bei MW, prog. Änderungen (Beilage Nr. 53) verwiesen. Seite

164 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Zusammenfassende Bewertung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Grundwasserquantität Aufgrund der Auswirkungen der Vorhaben auf die Menge des vorhandenen Grundwassers kommt es im Sinne der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu keinen erheblichen Änderungen der Quantität des Grundwassers (vgl. auch Teil Gewässerschutz gemäß WHG bzw. WRRL ). Um Folgewirkungen auf andere Schutzgüter (v.a. Pflanzen und Boden) beurteilen zu können, erfolgt eine beschreibende Darstellung der zu erwartenden Änderungen der SG- Bestandteile gemäß den Vorgaben des Methodikhandbuchs. Die Änderungen von Grundwasserständen sowie Grundwasserstandsamplituden auf andere Schutzgüter werden bei den jeweils betroffenen Schutzgütern untersucht. Durch die Vorhaben kommt es zu keiner zusätzlichen Entnahme von Grundwasser. Auch relevante Änderungen der Grundwasserstände, der Grundwasserfließrichtungen oder Grundwassergeschwindigkeiten sind nicht bzw. kaum zu erwarten. Das für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Bogen genutzte WSG (Stadt Bogen und Gemeinde Aiterhofen am Ochsenzipfel) wird insgesamt nicht gestört. 7.2 Veränderung der Grundwasserqualität (GW-Beschaffenheit, Kontamination durch Stofftransporte) Die Beurteilung der Grundwasserqualität der von den Vorhaben möglicherweise betroffenen Grundwasserkörper (GWK) richtet sich nach den Vorgaben der Grundwasserverordnung (GrwV) vom 9. November Zusätzlich werden, soweit nicht in die Grundwasserverordnung 2010 übernommen, die bundeseinheitlichen Geringfügigkeitsschwellenwerte der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA, 2004) und die Werte nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) herangezogen. Hinsichtlich der Grundwasserqualität erfolgt eine verbal-argumentative Beurteilung möglicher Auswirkungen auf grundwasserabhängige Nutzungen und Naturfunktionen unter Beachtung der bestehenden Grundwassergüte. Beurteilungsgrundlage sind die bestehenden Messstellen des LfU Bayern. Angaben zur Beschaffenheit des Grundwassers im Bestand können Kapitel 5 der UVU, Teil 1 Beschreibung der Umwelt (Beilage 227)entnommen werden. Grundsätzlich werden durch die Vorhaben keine Schadstoffe in das Grundwasser eingeleitet und es werden auch keine bestehenden Schadstoffeinleitungen verändert. Bei den Beurteilung von Auswirkungen bleibt somit zu beurteilen, ob die vorhabenbedingten hydromorpho Seite 147

165 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf logischen Veränderungen mit Auswirkungen auf den hydraulischen Gesamtkomplex Oberflächenwasser-Grundwasser signifikante Erhöhungen der Schadstoffkonzentrationen und/oder -frachten im Grundwasser verursachen können. Insbesondere werden auch mögliche Mobilisierungen von Altlasten im Bereich von Grundwasseranhebungen sowie die mögliche Gefährdungen der öffentlichen Trinkwasserversorgung oder sonstiger Grundwasserentnahmestellen betrachtet. Die Beurteilung möglicher Veränderung der Grundwasserqualität in Bezug auf empfindliche Nutzungen erfolgt v.a. auf Basis der Änderungen der Grundwasserdruckhöhen, der Grundwasserfließrichtung und -geschwindigkeit sowie auf Basis von Grundwasserentnahmestellen, bekannten Altlastenflächen sowie Risikobereichen für Nitratauswaschung bzw. erhöhter Nitratkonzentration unter Wald (vgl. LfU, 2011b Landschaftsrahmenplan der Region Donau-Wald) im Untersuchungsraum. Zusätzlich besteht durch verschiedene Vorhabenbestandteile, wie etwa Flutmulden oder Gräben, die Möglichkeit, dass grundwasserschützende Deckschichten durchbrochen werden. An diesen Stellen ist eine Änderung der Grundwasserbeschaffenheit infolge eindringenden Oberflächenwassers möglich. Die Prognosen der Grundwasserdruckhöhen sowie der Grundwasserfließrichtung und - geschwindigkeit wurden mittels eines numerischen Grundwassermodells von der RMD (2011) erstellt (vgl. technischer Erläuterungsbericht). Zu maßgeblichen Änderungen der Grundwasserstände, der Grundwasserfließrichtungen oder -geschwindigkeiten kommt es nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bzw. kaum. Innerhalb der Flächen mit prognostizierten Grundwasseraufhöhungen (bei RNW) befinden sich keine Grundwasserentnahmestellen. In sonstigen Bereichen des Untersuchungsraumes, u. a. im Bereich der vier Entnahmestellen Bogen IV bis Bogen VII der Stadtwerke Bogen am Ochsenzipfel (ca. bei Donau-km 2312) treten keine relevanten Grundwasserstandsänderungen oder Änderungen von Fließrichtung oder Geschwindigkeit auf. Hier sind vorhabenbedingte Auswirkungen durch einen veränderten Stofftransport nach derzeitigem Kenntnisstand auszuschließen. Auch Altlasten(verdacht-)flächen befinden sich nicht im Bereich mit prognostizierten Grundwasserstandsänderungen. Neben Stoffverfrachtungen infolge der Grundwasserstandsänderungen können auch Eingriffe in abdichtende Deckschichten zu Auswirkungen auf den Grundwasserkörper führen. Allerdings herrscht im Bereich der Donau und ihren Vorländern bereits im Ist-Zustand ein weitgehender hydraulischer Kontakt zwischen Oberflächengewässern und dem Grundwasser. Seite

166 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Des Weiteren ergaben weder die vorgenommenen Analysen des Oberflächenwassers der Donau, noch die amtlichen Messwerte (Mittelwerte) des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (LfU) Überschreitungen der geltenden Schwellen- und Grenzwerte (Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (2001), der Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) nach LAWA (2004) oder der Schwellenwerte nach Grundwasserverordnung (GrwV vom ). Es ist daher davon auszugehen, dass auch in Bereichen, in denen verstärkt Donauwasser in den Untergrund eintritt, es zu keiner Beeinträchtigung der Grundwasserqualität kommt. Der Stoffhaushalt und die Gewässergüte der Donau selbst ändern sich vorhabenbedingt nicht bzw. unwesentlich, sodass hier keine Beeinträchtigung zu prognostizieren ist (vgl. Anlage II.13 der EU-Studie Wasserbeschaffenheit). Hinsichtlich der Leitfähigkeit sind bezüglich betroffener Grundwasserkörper keine Auswirkungen zu erwarten. Weder wird sich die Leitfähigkeit des Donauwassers, das in hydraulischer Verbindung zum Grundwasser steht, ändern, (vgl. Anlage II.13 der EU-Studie Wasserbeschaffenheit ) noch kommt es vorhabenbedingt zum Eindringen von Stoffe, die die Leitfähigkeit des Grundwassers verändern könnten. Daher ist auch in Bereichen, wo verstärkt Donauwasser in den Untergrund eintritt, von keiner Beeinträchtigung der Grundwasserqualität auszugehen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Bereich der Donau und ihren Vorländer bereits im Ist-Zustand ein weitgehender hydraulischer Kontakt zwischen Oberflächengewässern und dem Grundwasser besteht. Das Donauwasser selbst ist von grundwasserrelevanten Schadstoffen unbelastet. Es ist auch in Bereichen, wo verstärkt Oberflächenwasser in den Untergrund eintritt, von keiner Beeinträchtigung der Grundwasserqualität auszugehen. Daher sind durch die im Verhältnis zum Gesamtsystem nur lokal wirksamen Änderungen infolge der Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten. 7.3 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Insgesamt kommt es durch die Vorhaben zu keiner zusätzlichen Entnahme von Grundwasser. Änderungen der Grundwasserstände, der Grundwasserfließrichtungen oder Grundwassergeschwindigkeiten sind nicht bzw. kaum zu erwarten. Im Untersuchungsraum ergeben sich sowohl bei RNW als auch bei MW keine Veränderungen der Grundwasserschwankungsamplituten durch die Vorhaben. Das für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Bogen genutzte WSG (Stadt Bogen und Gemeinde Aiterhofen am Ochsenzipfel) wird nicht gestört Seite 149

167 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Das Donauwasser selbst ist von grundwasserrelevanten Schadstoffen unbelastet. Es ist auch in Bereichen, wo verstärkt Oberflächenwasser in den Untergrund eintritt, von keiner Beeinträchtigung der Grundwasserqualität auszugehen. Durch die im Verhältnis zum Gesamtsystem nur lokal wirksamen Änderungen sind infolge der Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten. Eine Zusammenfassung der Auswirkungen, getrennt nach den Vorhaben Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße kann Tabelle 33 entnommen werden. Tabelle 33: Schutzgut Grundwaser: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Auswirkungskategorie Verbesserung des Hochwasserschutzes Betroffenheit durch beide Vorhaben Ausbau der Wasserstraße Summe Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Veränderung der GWFA Veränderung der GWSA Veränderung der Grundwasserqualität Prozentual kaum Änderungen an den Klassen der Grundwasserflurabstände bei Niedrigwasserstand (RNW) Keine Veränderung der Grundwasserschwankungsamplituden bei Mittelwasserstand (MW) und Niedrigwasserstand (RNW) Keine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität - Summe 1) ) Eine Summation erfolgt nur für sich nicht überschneidende Flächen - - Seite

168 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 8 Oberflächengewässer Die Kriterien zur Beurteilung von vorhabenbedingten Auswirkungen auf Oberflächengewässer können dem Methodikhandbuch entnommen werden. In den nachfolgenden Kapiteln erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der im Methodikhandbuch beschriebenen Kriterien nach UVPG. Eine Betrachtung weiterer Kriterien bzw. Qualitätskomponenten nach WRRL erfolgt im Teil Gewässerschutz gemäß WHG bzw. WRRL. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Schutzgut Wasser nur Auswirkungen auf abiotische Schutzgutbestandteile beschrieben werden. Folgewirkungen der Veränderungen der Überflutungsflächen werden bei den Schutzgütern Pflanzen und Boden behandelt. 8.1 Veränderung des Abflusses Der Begriff Abfluss wird allgemeingültig in der DIN Hydrologie, Teil 3 definiert. Demnach ist der Abfluss das Wasservolumen, das ein vorgegebenes Einzugsgebiet unter der Wirkung der Schwerebeschleunigung innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit verlässt bzw. in es eintritt. Die Abflussdynamik beschreibt die mittlere, regelhafte und jahreszeitliche Abfolge von Schwankungen des Abflusses. Hinsichtlich des Abflusses und der Abflussdynamik sind keine bzw. nur unwesentliche Änderungen zu erwarten. 8.2 Veränderung der Fließgeschwindigkeit Mittlere Fließgeschwindigkeiten Der Donauabschnitt zwischen Straubing und Deggendorf und weiter bis nach Vilshofen ist mit einer Länge von etwa 47 km bzw. 76 km die längste noch verbliebene freie fließende und ökologisch durchgängige Teilstrecke der Donau in Bayern. Bereichert wird dieser Flusslebensraum durch die Einmündung der Isar (großes Nebenfließgewässer) sowie zahlreicher mittelgroße bis kleiner Zuläufe. Im Untersuchungsraum sind die Zuläufe der Kinsach und der Schwarzach zu nennen. Die Berechnungen der Fließgeschwindigkeiten erfolgten für mittlere Fließgeschwindigkeiten der Donau bei Niedrigwasserabfluss (RNQ) und bei Mittelwasserabfluss (MQ) durch Modellberechnungen der BAW und die RMD (vgl. Methodikhandbuch) Seite 151

169 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Tabelle 34 zeigt vergleichend für den Ist-Zustand und die Vorhaben die gemittelten Fließgeschwindigkeiten für die fünf unterschiedenen Untersuchungsabschnitte (vgl. Bestandsdarstellung) bei Niedrigwasserabflüssen (RNQ) sowie bei Mittelwasserabflüssen (MQ). Tabelle 34: Mittelwerte der Fließgeschwindigkeiten* (bei RNQ und MQ) in den fünf Untersuchungsabschnitten der Donau Vergleich IST Vorhaben (V) Untersuchungsabschnitt Vergleich IST-V Mittlere Fließgeschwindigkeit RNQ (m/s) Mittlere Fließgeschwindigkeit MQ (m/s) F-km IST V IST V UA , ,50 0,87 0,87 1,07 1,05 UA , ,35 0,75 0,77 0,99 0,99 UA , ,50 0,72 0,71 0,89 0,87 UA , ,00 0,70 0,70 0,84 0,82 UA , ,50 0,57 0,57 0,74 0,73 Summe 0,72 0,72 0,91 0,89 * Die Fließgeschwindigkeitsdaten der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) wurden von der RMD Wasserstraßen GmbH hinsichtlich der Durchschnittsgeschwindigkeit bezogen auf insgesamt zahlreiche Querschnitte der Donau (Abstände 100 m) sowohl für MQ als auch für RNQ ausgewertet. Aus den so ermittelten Fließgeschwindigkeiten wurde wiederum das arithmetische Mittel gebildet Aus Tabelle 34 ist für die Vorhaben wie im Ist-Zustand gut zu erkennen, dass von Straubing bis zur Isarmündung die Fließgeschwindigkeiten leicht abnehmen. Signifikante Änderungen der gemittelten Fließgeschwindigkeiten ergeben sich nicht. Ebenso wie die allgemeine Tendenz der Fließgeschwindigkeit bleibt bei einem Ausbau auch die hohe Variabilität der Strömung im Längsverlauf erhalten, welche für die gesamte Untersuchungsstrecke charakteristisch ist. Eine Einstufung der mittleren Fließgeschwindigkeiten zeigt, dass bei der Betrachtung der mittleren Fließgeschwindigkeiten im Längsverlauf insgesamt keine signifikanten Veränderungen zu erwarten sind. Verteilung der Fließgeschwindigkeiten der Donau im Querprofil bei Mittelwasserabfluss (MQ) In einem natürlich oder naturnah geformten Flussbett weist die Fließgeschwindigkeit deutliche Unterschiede zwischen Uferbereich und Strommitte auf. In Abhängigkeit von der Wassertiefe nimmt die Fließgeschwindigkeit vom Ufer zum Hauptstrom im Bereich des Talweges stetig zu. Wo der Stromstrich von der Mitte des Querprofils abweicht, führt dies meist zu einer asymmetrischen Verteilung der Fließgeschwindigkeit. Dies ist insbesondere bei Flussschleifen zu beobachten. Seite

170 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Um Auswirkungen der Vorhaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen für Aussagen zur Verteilung der Fließgeschwindigkeit im Querprofil beurteilen zu können, wurden im Ist-Zustand sowie Ausbau-Zustand für repräsentative Querprofile im Untersuchungsraum die Fließgeschwindigkeitsverteilung berechnet. Im Ergebnis sind bspw. erhöhte Fließgeschwindigkeiten im Bereich der Fahrrinne oder stark verlangsamte Uferzonen im Strömungsschatten von Buhnen oder Parallelwerken zu erkennen. Diese unterschiedliche Verteilung der Fließgeschwindigkeiten wird durch flussbauliche Maßnahmen wie Vertiefungen der Fahrrinne bzw. Verfüllung der Kolke oder durch den Einbau von Parallel- und Leitwerken oder Buhnen geregelt und dabei oft verstärkt. Eine Vertiefung der Fahrrinne verändert das natürliche Gefälle der Fließgeschwindigkeit zwischen Ufer und Strommitte. Eingebaute Buhnen und Sporne verringern die Fließgeschwindigkeit im Uferbereich bei einer gleichzeitigen Beschleunigung in der Strommitte. Parallelwerke bewirken im Allgemeinen eine deutliche Änderung des Fließgeschehens im Querprofil des Flusses. Verteilen sich im Ist-Zustand die Geschwindigkeitsklassen an wenig verbauten Abschnitten gleichmäßig von der Flussmitte zum Ufer hin, so bilden die Bereiche hinter Parallelwerken teilweise Stillwasserbereiche mit Fließgeschwindigkeiten von unter 0,2 m/s. Das Parallelwerk bei Pfelling (Donau-km 2305,8) beeinträchtigt zwar die Vielfalt der Fließgeschwindigkeiten im Querschnitt des Flusslaufs kaum, hat aber deutlichen Einfluss auf die Varianz der Fließgeschwindigkeitsverteilung im Querprofil. Das Bauwerk führt zu einer Konzentrierung der Zonen mit höheren Fließgeschwindigkeiten auf die Flussmitte bzw. auf den Bereich der Fahrrinne. Die Auswirkungen von Buhnenfeldern auf das Fließgeschehen unterscheiden sich davon zwar im Detail. Die Tendenz zum Absinken der Fließgeschwindigkeiten im Strömungsschatten der Buhnen sowie zur Kanalisierung der Zonen mit höheren Fließgeschwindigkeiten auf den Bereich der Fahrrinne besteht allerdings auch hier. Es zeigt sich beim vorgesehenen Neubau eines Buhnenfeldes am Gleitufer bei Steinkirchen (Donau-km 2295,5), dass das Buhnenfeld zwar geringere Änderungen der Strömungsverhältnisse verursacht, als ein Parallelwerk; eine Reduzierung der Fließgeschwindigkeiten im Bereich des Gleitufers ist dennoch zu erkennen. 8.3 Veränderung der Überflutungs- und Wechselwasserflächen Wasserspiegellagen Bei Verwirklichung des Ausbauvorhabens kann es durch verschiedene Baumaßnahmen zu einer Veränderung der Wasserspiegellagen kommen (vgl. Methodikhandbuch): Seite 153

171 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf - Ausbau- und Unterhaltsmaßnahmen der Wasserstraße (bspw. Neuanlage und Sanierung von Regelungsbauwerken, Sohlsicherungsmaßnahmen, Fahrrinnenbaggerungen, Uferunterhaltungsmaßnahmen), - Unterhalts- und Baumaßnahmen zur Absenkung der Hochwasserspiegellagen (u.a. Anlage von Flutmulden, Vorlandmanagement). Die Prognose der Wasserspiegellagen bei Realisierung der Vorhaben erfolgte für mittlere und niedrige Wasserstände durch die BAW (3D-HN- und 1D-FT-Modell) und für hohe Wasserstände durch die RMD (2D-HN-Modell). Aus einem Längsschnitt der prognostizierten Wasserspiegellagen der Donau bei Niedrigwasser (RNW) und Mittelwasser (MW) für den Ist-Zustand und die Vorhaben ist ersichtlich, dass sich die Wasserspiegel vorhabenbedingt nur wenig verändern, wobei v.a. bei Mittelwasser fast im gesamten untersuchten Donauabschnitt eine leichte Erhöhung der Wasserspiegel bis zu max. 20 cm erkennbar ist. Die Wasserspiegel bei MHQ steigen geringfügig an (ca. 10 cm), bei HQ5 hingegen, werden die Auswirkungen der geplanten hochwasserabsenkenden Maßnahmen wie z.b. Flutmulden erkennbar, wodurch die Wasserspiegel leicht (max. ca. 20 cm) abgesenkt werden. In der nachfolgenden Tabelle 35 sind für RNQ vergleichend die bestehenden und die bei einem Ausbau zu erwartenden Wasserstände im Bereich der Pegel Reibersdorf, Pfelling, Kleinschwarzach und Deggendorf wiedergegeben. Signifikante Änderungen der Wasserstände bei RNQ sind infolge der Vorhaben demnach nicht zu erwarten. Tabelle 35: Wasserspiegellagen Vergleich Ist-Zustand Vorhaben (V) (bei Niedrigwasserabfluss RNQ) Pegelstation Donau-km IST W (m+nn) V W (m+nn) WSP V Veränderung Pegel Reibersdorf 2315,29 311,90 311,92 0,02 Pegel Pfelling 2305,53 310,90 310,96 0,06 Pegel Kleinschwarzach 2292,63 309,55 309,63 0,08 Pegel Deggendorf 2284,44 308,96 309,04 0,08 Tabelle 36 zeigt für MQ vergleichend die bei einem Ausbau zu erwartenden Wasserstände im Bereich der Pegelmessstellen zwischen Straubing und Deggendorf. Hier ist an den Pegeln Pfelling und Deggendorf eine signifikante, wenngleich moderate Anhebung der Wasserspiegel um bis zu ca. 19 cm zu erwarten. Tabelle 36: Wasserspiegellagen Vergleich Ist-Zustand Vorhaben (V) (bei Mittelwasserabfluss MQ) Pegelstation Do-km IST W (m+nn) V W (m+nn) WSP V Veränderung Pegel Reibersdorf 2315,29 313,24 313,33 0,09 Seite

172 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Pegelstation Do-km IST W (m+nn) V W (m+nn) WSP V Veränderung Pegel Pfelling 2305,53 312,18 312,37 0,19 Pegel Kleinschwarzach 2292,63 310,81 310,91 0,10 Pegel Deggendorf 2284,44 310,19 310,34 0,15 Einen Vergleich der Wasserstände Ist-Zustand Vorhaben (V) bei mittlerem Hochwasserabfluss MHQ für Pegelmessstellen im Untersuchungsraum zeigt Tabelle 37. Bei mittlerem Hochwasserabfluss ergeben sich infolge der Vorhaben demnach keine signifikanten Veränderungen. Tabelle 37: Wasserspiegellagen Vergleich Ist-Zustand Vorhaben (V) (bei mittlerem Hochwasserabfluss MHQ ) Pegelstation Donau-km IST W (m+nn) V W (m+nn) WSP V Veränderung Pegel Reibersdorf 2315,29 316,10 316,21 0,11 Pegel Pfelling 2305,53 314,85 314,93 0,08 Pegel Kleinschwarzach 2292,63 313,46 313,51 0,05 Pegel Deggendorf 2284,44 312,75 312,84 0,09 Bei einem 5-jährlichen Hochwasserabfluss HQ5 schließlich zeigen sich die Auswirkungen der geplanten hochwasserabsenkenden Maßnahmen, die an den Pegeln Kleinschwarzach und Deggendorf zu einem Absinken der Wasserstände führen. Tabelle 38: Wasserspiegellagen Vergleich Ist-Zustand Vorhaben (V) (bei einem 5-jährlichen Hochwasserabfluss HQ5) Pegelstation Do-km IST W (m+nn) V W (m+nn) WSP V Veränderung Pegel Reibersdorf 2315,29 316,96 317,02 0,06 Pegel Pfelling 2305,53 315,62 315,64 0,02 Pegel Kleinschwarzach 2292,63 314,23 314,21-0,02 Pegel Deggendorf 2284,44 313,51 313,47-0,04 Zu einer Veränderung der Gesamtfläche der Wasserflächen kommt es durch die Vorhaben bei Mittelwasserstand (MW) nicht bzw. nur unwesentlich. Überflutungsflächen der Donau zwischen Mittelwasser (MW) und einem 5-jährlichen Hochwasser (HW5) Die heutige Überflutungssituation in der Donauaue ist durch ein weitgehend geschlossenes Deichsystem mit dahinterliegenden Poldern und ein vertieftes Hauptgerinne der Donau be Seite 155

173 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf stimmt. Als Überflutungsflächen der Donau werden die Flächen zwischen Mittelwasser (MW) und einem 5-jährlichen Hochwasser (HW5) an der Donau bis zum äußersten Rand der HW5- Linie im Bereich der Vorländer betrachtet. Als Überflutungsflächen der Donau werden nur Flächen bezeichnet, die bei HW5 eine Verbindung zur Donau aufweisen, d.h. Überflutungsflächen von nicht mit der Donau verbundenen Gewässern werden nicht betrachtet. Im Durchschnitt beträgt derzeit die Überflutungsfläche an der Donau im Untersuchungsraum aufgrund der meist flussnahen Deichführung rund 25 ha pro Kilometer Flussstrecke. Durch die geplanten Deichrückverlegungen im Rahmen der geplanten Verbesserung des Hochwasserschutzes werden zusätzliche Überflutungsflächen geschaffen, so dass es insgesamt zu einer Zunahme von Überflutungsflächen auf 29 ha pro Kilometer Flussstrecke kommt. Grundlagen für die Berechnung der Überflutungsflächen sind die Wasseranschlagslinien für die Abflüsse der Donau bei Mittelwasser (MW) und fünfjährlichem Hochwasser (HW5). Diese wurden aus den zur Verfügung gestellten Wasserspiegellagen der RMD und der BAW über eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell der Vorhaben ermittelt. Generell kommt es durch großflächige Deichrückverlegungen beidseits der Donau zu einer Zunahme der Überflutungsflächen um ca. 190 ha (ca. 4 ha pro Kilometer Flussstrecke). Demgegenüber entfallen durch die Anhebung des Mittelwasserstands und die damit verbundene Verringerung der Schwankungsbreite zwischen MW und HW5 sowie durch bei MW wasserführende Gräben und Flutmulden innerhalb des bisherigen Deichvorlands Überflutungsflächen von insgesamt ca. 30 ha. Somit nehmen die Überflutungsflächen zwischen MW und HW5 bei Verwirklichung der Vorhaben effektiv um ca. 160 ha zu. Die einzelnen Ab- und Zunahmen der Überflutungsflächen zwischen MW und HW5 sind auf den Plänen Oberflächengewässer (Beilage Nr. 287 bis 290) dargestellt. Die wesentlichen Deichrückverlegungen mit Zunahmen der Überflutungsflächen liegen in den Bereichen Sophienhof, zwischen Alkofen und Mariaposching, westlich Mariaposching sowie zwischen Sommersdorf und Kleinschwarzach. Im neuen Deichvorland werden wertvolle zusätzliche Retentionsräume mit einer donautypischen Auedynamik geschaffen. Wechselwasserflächen der Donau zwischen Niedrigwasser (RNW) und Mittelwasser (MW) Als Wechselwasserflächen der Donau werden Flächen zwischen Mittelwasser (MW) und Niedrigwasser (RNW) an der Donau innerhalb der Vorländer definiert. Die Wechselwasserflächen müssen bei Mittelwasser eine Verbindung zur Donau haben, d.h. Wechselwasserflächen von nicht mit der Donau verbundenen Gewässern werden also nicht betrachtet. Seite

174 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Die Ausdehnung von Wechselwasserflächen, d.h. der Flächen im Flussbett und in Altwässern, die bei Mittelwasserstand (MW) überflutet sind und bei Niedrigwasser (RNW) trocken fallen, verringert sich in staugestützten Bereichen. Demgegenüber ist in Bereichen mit verstärkten Sohlbaggerungen tendenziell von einer geringfügigen Vergrößerung der Wechselwasserflächen auszugehen. Ursache hierfür ist die etwas höhere Absenkung des Niedrigwasserstandes der Donau gegenüber der Absenkung des Mittelwasserstandes der Donau, was bewirkt, dass es in der Summe zu einer Erhöhung der Schwankungsbreite zwischen Niedrigwasserstand und Mittelwasserstand kommen kann. Die Wechselwasserflächen werden mit Hilfe des digitalen Geländemodells und berechneter Wasserspiegellagen für die fünf Untersuchungsabschnitte der Donau bilanziert. Tabelle 39: Wechselwasserflächen der Donau zwischen RNW und MW Vergleich Ist-Zustand - Vorhaben (V) UA1 UA2 UA3 Untersuchungsabschnitt Donaustufe Straubing bis 200 m unterhalb der Allachbachmündung (Do-km 2329, ,50) 200 m unterhalb der Allachbachmündung bis oberhalb Eisenbahnbrücke Bogen (Do-km 2319, ,50) oberhalb Eisenbahnbrücke Bogen bis Irlbach (Do-km 2311, ,50) UA4 Irlbach bis oberhalb Metten (Do-km 2302, ,00) UA5 oberhalb Metten bis oberhalb Isarmündung (Autobahnbrücke A3) (Do-km 2292, ,50) Wechselwasserflächen der Donau in ha Ist-Zustand V Differenz 9,4 9,6 + 0,2 19,1 21,5 + 2,4 21,6 23,4 + 1,8 37,7 47,2 + 9,5 22,3 21,1-1,2 Gesamt 110,1 122,8 + 12,7 Wie aus der vorangestellten Tabelle entnommen werden kann, entstehen innerhalb der Untersuchungsabschnitte zwischen der Staustufe Straubing und Metten neue Wechselwasserflächen in einem Umfang von insgesamt ca. 12,7 ha. Innerhalb des Untersuchungsabschnitts UA5 zwischen Metten und der Isarmündung nehmen die Wechselwasserflächen um insgesamt ca. 1,2 ha ab. Durch die gleichzeitige Anhebung des Niedrigwassers (RNW) und des Mittelwassers (MW) um ca. 10 cm bis 20 cm kommt es generell zu einer Verschiebung bzw. Umverteilung der bestehenden Wechselwasserzonen zwischen Niedrigwasser und Mittelwasser. In Bereichen, in denen deutlich mehr Flächen bei Regelniedrigwasser unter Wasser liegen, gehen die Wechselwasserzonen zurück. Im unmittelbaren Anschluss an neue Buhnen, Parallelwerke und ökologische Ufervorschüttungen werden hingegen neue Wechselwasserzonen geschaffen Seite 157

175 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Insgesamt werden bei Umsetzung der Vorhaben die Wechselwasserzonen von bisher ca. 110,1 ha auf ca. 122,8 ha zunehmen. 8.4 Veränderung der Ufer- und Sohlstruktur Uferstruktur Grundlage der Bewertung von vorhabenbedingten Veränderungen der Uferstruktur bildet die amtliche Gewässerstrukturkartierung im Übersichtsverfahren des LfU Bayern (2010d). Die Ergebnisse der Gewässerstrukturkartierung im Übersichtsverfahren sind in den Beilagen Nr. 287 bis 290 dargestellt. In Bezug auf die Uferstruktur weist die Donau zwischen Straubing und Deggendorf lt. amtlicher Strukturkartierung des LfU Bayern beidseitig einen überwiegend starken Uferverbauungsgrad (über 50% Uferverbau) auf. Nur an kleineren Abschnitten von insgesamt 8 km wird die Verbauung als mäßig eingestuft (10-49% Uferverbau). Da das Übersichtsverfahren zur Gewässerstrukturkartierung lediglich auf einer Luftbildauswertung basiert, wurde auf Basis der Vegetationskartierung eine Spezifizierung der amtlichen Daten in Anlehnung an das Verfahren der LAWA-Vor-Ort-Kartierung für mittelgroße und große Gewässer (LAWA, 2002a) vorgenommen. Gemäß der LAWA-Vor-Ort-Kartierung wird der Hauptparameter Uferstruktur in die funktionalen Einheiten Uferausprägung, Uferbewuchs und Uferausbau bzw. verbau unterteilt. Da für die Prognose der ausbaubedingten Auswirkungen die Veränderung des Uferverbaus ausschlaggebend ist (Auswirkungen der Vorhaben auf die Vegetation werden beim Schutzgut Pflanzen behandelt), wird das Augenmerk hier auf die bauliche Überprägung des Ufers gelegt. Um die amtliche Übersichtskartierung auf Luftbildbasis mit der siebenstufigen LAWA-Vor- Ort-Kartierung vergleichen zu können, werden die Bewertungsstufen der beiden Verfahren entsprechend des Verbauungsgrades ineinander überführt (siehe Tabelle 41): Tabelle 40: Übertragung der Bewertungskategorien der LAWA-Vor-Ort-Kartierung (LAWA, 2002a) in die LAWA-Übersichtskartierung (LAWA, 2002b) für den Teilparameter Uferverbau Gegenüberstellung der Bewertungskategorien LAWA-Vor-Ort-Kartierung (LAWA, 2002a) und der LAWA-Übersichtskartierung (LAWA, 2002a) für den Teilparameter Uferverbau Bewertungskategorien LAWA-Vor-Ort-Kartierung Kategorie LAWA- Übersichtskartierung 1 (kein Ausbau/Verbau) fehlt 2 (kein Ausbau/Verbau allenfalls punktuell) vereinzelt ( < 10%) Seite

176 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Gegenüberstellung der Bewertungskategorien LAWA-Vor-Ort-Kartierung (LAWA, 2002a) und der LAWA-Übersichtskartierung (LAWA, 2002a) für den Teilparameter Uferverbau Bewertungskategorien LAWA-Vor-Ort-Kartierung 3 (seltener technischer Ausbau/Verbau (< 30%) oder Verbau mit naturnahen Methoden (30 50%)) 4 (überwiegend naturnaher Ausbau (50 80%) oder deutlich rein technischer Verbau (30 50%)) 5 (überwiegend technischer Verbau (50 80%), jedoch deutlich lückig oder im Verfall begriffen) 6 (weitgehend technischer Verbau (> 80%), offenporig, z.b. Steinstickung oder -satz, Rasenkammerstein, unverfugtes Mauerwerk) 7 (weitgehend technischer Verbau, dicht, z.b. Beton, Metall, Mauerwerk) Kategorie LAWA- Übersichtskartierung mäßig (10-49%) mäßig (10-49%) stark ( überwiegend ) ( > 50%) stark ( überwiegend ) ( > 50%) stark ( überwiegend ) ( > 50%) Bei der Bewertung von vorhabenbedingten Auswirkungen wurde davon ausgegangen, dass die Renovierung und der Ausbau bestehender Buhnen zu keiner nachhaltigen und signifikanten Änderung der Uferstruktur führen. Buhnenaus- und -umbauten fließen damit in die Bewertung nicht ein. Selbiges gilt für das vereinzelte Neueinbringen von Buhnen in das Gewässer. Wird ein bestehendes Buhnenfeld um 25% oder mehr erweitert, so wurde dies als im Vergleich zum Ist-Zustand weitere Beeinträchtigung der Uferstruktur bewertet. Auch die Neuanlage von Buhnenfeldern wurde unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes - als Beeinträchtigung der Uferstruktur bewertet. Die stärkste Beeinträchtigung der Uferstruktur geht von Parallelwerken aus. Wird in vorgesehenen Maßnahmen ein Parallelwerk abgetragen und durch ein Buhnenfeld ersetzt, so führt dies zu einer Aufwertung der morphologischen Uferstruktur. Der Ersatz von bestehenden Parallelwerken durch ökologische Ufervorschüttungen (vgl. technischer Erläuterungsberichts) stellt sich noch günstiger dar und ist als Maßnahme zum naturnahen Ausbau einzustufen. Bei den Vorhaben sind bezüglich der Intensität des Uferverbaus auf Beurteilungsbasis der amtlichen Strukturkartierung keine nennenswerten zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Dies liegt unter Anderem daran, dass bereits heute ein großer Teil der Donau im Projektraum laut amtlicher Gewässerstrukturkartierung Bayern (LfU, 2010d) als stark verbaut gilt. Die amtliche Strukturkartierung wurde aber nur im Übersichtsverfahren, also lediglich auf Basis einer Luftbildauswertung erstellt. Es wurden daher die Daten der amtlichen Strukturkartierung anhand der Daten der fischökologischen Strukturkartierung und der Vegetationskartierung ergänzt und erweitert. Auf diese Weise lassen sich als Basis für die Prognosen wesentlich genauere Aussagen zum Bestand treffen, eine differenziertere Abschätzung der vorhabenbedingten Auswirkungen wird möglich Seite 159

177 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auf Basis der Kartierungen sind bei genauerer Betrachtung - als auf Ebene der Überblickskartierung - folgende Konfliktschwerpunkte auszumachen: Mariaposching: Die Donau verläuft hier in einem weiten Bogen. Zwischen Donau-Km 2298,1 und 2294,8 ist das linksseitige Gleitufer stellenweise mit vereinzelten Buhnen verbaut. Die geplante Aufstockung der bestehenden Buhnen zu einem Buhnenfeld in Kombination mit dem bei Donau-Km 2298,1 geplanten Parallelwerk bedeutet einen deutlich stärkeren Uferverbau. Kleinschwarzach: Zwischen Donau-Km 2293,5 und 2293,0 wird der Zufluss von Sonnengraben und Schwarzach über den Sommersdorfer Altarm durch ein Parallelwerk von der Fahrrinne getrennt. Am gegenüberliegenden rechten Flussufer werden im vorgenannten Donauabschnitt zwei Buhnenfelder durch Buhnenneubauten zu einem großen Buhnenfeld zusammengeführt. Beide flussbauliche Maßnahmen führen insbesondere in dieser Kombination zu einem weiteren Uferverbau und damit zu einer deutlichen Veränderung der Uferstruktur. Die siebenstufige Skala der LAWA-Vor-Ort-Kartierung wurde gemäß Tabelle 40 in die Klassifizierung des Uferverbaus nach dem LAWA-Übersichtsverfahren überführt um einen unmittelbaren Vergleich mit der amtlichen Strukturkartierung zu ermöglichen. Die nachfolgende Tabelle 42 zeigt die Veränderungen der Uferstruktur, die sich bei einer Realisierung der Vorhaben (V) im Vergleich zum Istzustand ergeben würden. Tabelle 41: Klassifizierung des Uferverbaus (Einzelparameter Uferverbau) Vergleich Ist Vorhaben (V) (Klassifizierung nach LAWA-Übersichtsverfahren, LAWA 2002b) Klassifizierung des Uferverbaus 500 m- Abschnitte* IST 500 m- Abschnitte* V Differenz IST VP kein Uferverbau vereinzelt unter 10 % verbaut mäßig 10 bis 49 % verbaut stark über 49 % verbaut * insgesamt 185 Abschnitte (Uferseiten getrennt betrachtet) Nach Auflösung in 500m-Abschnitte und getrennter Betrachtung von beiden Uferseiten (insgesamt 185 Abschnitte) zeigt die vierstufige Klassifizierung der Uferstruktur nach dem Übersichtsverfahren der LAWA keine Verschlechterung der Uferstruktur in Vergleich zum Istzustand. Die für die 500 m - Abschnitte bei den Vorhaben prognostizierte vierstufige Klassifizierung des Uferverbaus nach dem Übersichtsverfahren der LAWA kann den Beilagen Nr. 287 bis 290 entnommen werden. Seite

178 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Sohlstruktur Direkte und irreversible Eingriffe in die Sohle finden bei den Vorhaben durch den Abtrag einzelner Felsspitzen statt. Weitere vorhabenbedingte Veränderungen stellen die Verfüllung von Kolken sowie der Rückbau bzw. die Neuanlage von Parallelwerken und Buhnen dar. Im Bereich der verfüllten Kolke ist mittel- bis langfristig wieder mit einer Überlagerung durch Sedimente zu rechnen. Flusstypische sohldynamische Vorgänge, wie der Abtrag und die Umlagerung und entsprechende Reliefausbildung, sind im Bereich dieser Flächen nicht mehr möglich. Die Anzahl der Buhnen nimmt von 136 auf 158 zu (5 Buhnen werden zurückgebaut, 27 Buhnen werden zusätzlich neu gebaut) und die Anzahl der Parallelwerke von 22 auf 28 zu. Zudem sind insgesamt vier Ufervorschüttungen vorgesehen, in die 6 Bestandsbuhnen integriert werden. Im Bereich neuer Buhnen und Parallelwerke kommt es zu einem Verlust der natürlichen Gewässersohle. Gemäß Geschiebebewirtschaftungskonzept der BAW kommt es zu einer Erhöhung der Baggermengen von im Mittel etwa m³/a im lanjährigen Mittel (Südarm Straubing) und m³/a im lanjährigen Mittel (Reibersdorfer Kurven bis Deggendorf). Um im Bereich des Südarm Straubing die Geschiebezugabemengen langfristig auf den genannten Wert zu begrenzen, ist lokal eine Tertiärabdeckung zur Stabilisierung der Sohle im Bereich der Schlossbrücke Straubing vorgesehen. Unterhalb der Wendestelle Irlbach bis etwa Kleinschwarzach besteht in der Donau künftig noch ein Geschiebebedarf von etwa m³/a. Im Bereich unterhalb von Metten geht der Geschiebetransport deutlich zurück. Das sich in diesem Abschnitt anlandende Geschiebe soll zur Zugabe in den Reibersdorfer Kurven verwendet werden (vgl. technischer Erläuterungsbericht). Eine Veränderung der Körnung der Sohlsubstrate in der Donau ist nicht vorgesehen und auch gewässerbettprägende Abflüsse weisen keine Änderungen auf. Die Durchgängigkeit für Sedimente bleibt unverändert. Kolmatierungseffekte sind nicht zu erwarten. Insgesamt ergeben sich nur unwesentliche Veränderungen im Hauptstromstrich. Im unmittelbaren Bereich sowie im Umfeld der neuen oder veränderten Regelungsbauwerke sind lokale Änderungen der Sohlstruktur möglich. 8.5 Veränderung des Stoffhaushalts Veränderungen der Gewässergüte der Donau durch die Vorhaben werden über dieselben Qualitätskomponenten erfasst, die bei der Beschreibung des Ist-Zustandes aufgeführt werden (vgl. Beilage 227 UVU, Teil 1: Beschreibung der Umwelt). Die Vorhersage erfolgt nicht verbal-argumentativ, sondern es wird eine modellgestützte Prognose der Gewässergüte der Donau mittels des Gewässergütemodells QSim (Quality Simulation) zur Simulation und Prognose des Stoffhaushaltes und der Planktondynamik von der BfG erstellt Seite 161

179 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Mit dem Modell wird für die zu untersuchenden Varianten das Gesamtsystem der Donau im Abschnitt zwischen Straubing und Deggendorf inklusive der Auswirkungen von buhnenverbauten Strecken deren Einfluss auf die Gewässergüte simuliert. Dabei wird zunächst anhand der gemessenen physikalischen, chemischen und biologischen Eingangsdaten der Ist- Zustand der Donau modelliert. Das Modell wird dann mittels der Messdaten entlang der Fließstrecke kalibriert und validiert, so dass die modellierten Ergebnisse bestmöglich mit den Messergebnissen übereinstimmen. Nähere Angaben zur Prognose und Bewertung von Veränderungen der Gewässergüte können dem Gutachten zur Wasserbeschaffenheit (BfG, 2012a) entnommen werden. Die Wasserbeschaffenheit der Donau bei Verwirklichung der Vorhaben wurde mit Hilfe des Gewässergütemodells QSim von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) prognostiziert. Dementsprechend ergeben sich für die Kennwerte Sauerstoff (Minimum), Sauerstoff (Mittelwert), C-BSB5-Wert, Leitfähigkeit, Phosphatgehalt gesamt, Gehalt Ortho-Phosphat, Ammoniumgehalt, ph-wert und Temperatur (Mittelwert) vorhabenbedingt keine relevanten Änderungen. Grundsätzlich werden durch die Vorhaben keine Schadstoffe in das Donauwasser eingeleitet und es ergeben sich auch keine Wirkungen auf bestehende Schadstoffeinleitungen. Vorhabenbedingte hydromorphologische Veränderungen die geeignet sind, Schadstoffkonzentrationen und/oder -frachten im Bereich von Oberflächengewässern signifikant zu erhöhen sind nicht bekannt. Insgesamt können die Auswirkungen der Vorhaben auf die Gewässergüte der Donau als sehr gering bezeichnet werden. 8.6 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Hinsichtlich des Abflusses und der Abflussdynamik sind keine bzw. nur unwesentliche Änderungen zu erwarten. Von Straubing bis zur Isarmündung nimmt die Fließgeschwindigkeiten durch den Ausbau der Wasserstraße anlagebedingt leicht ab. Signifikante Änderungen der gemittelten Fließgeschwindigkeiten ergeben sich nicht. Ebenso wie die allgemeine Tendenz der Fließgeschwindigkeit bleibt bei einem Ausbau auch die hohe Variabilität der Strömung im Längsverlauf erhalten. Seite

180 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Für RNQ sind Veränderung der Überflutungs- und Wechselwasserflächen um bis 8 cm zu erwarten. Für MQ wird eine signifikante, wenngleich moderate Anhebung der Wasserspiegel um bis zu ca. 19 cm prognostiziert. Bei mittlerem Hochwasserabfluss ergeben sich vorhabenbedingt nur geringe Veränderungen. Diese sind in bestimmten Bereichen anlagebedingt durch beide Vorhaben begründet. Bei einem HQ5 zeigen sich die Auswirkungen der geplanten hochwasserabsenkenden Maßnahmen, die an den Pegeln Kleinschwarzach und Deggendorf zu einem Absinken der Wasserstände führen. Generell kommt es durch großflächige Deichrückverlegungen beidseits der Donau zu einer Zunahme der Überflutungsflächen effektiv um ca. 160 ha. Insgesamt werden bei Umsetzung der Vorhaben die Wechselwasserzonen von bisher ca. 110,1 ha auf ca. 122,8 ha zunehmen. Es ergeben sich keine Verschlechterungen der Uferstruktur und nur unwesentliche Veränderungen im Hauptstromstrich der Sohle. Im unmittelbaren Bereich sowie im Umfeld der neuen oder veränderten Regelungsbauwerke sind lokale Änderungen der Sohlstruktur möglich. Auswirkungen der Vorhaben auf die Gewässergüte der Donau können als sehr gering bezeichnet werden. Eine Zusammenfassung der Auswirkungen, getrennt nach den Vorhaben Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße kann Tabelle 42 entnommen werden. Tabelle 42: Schutzgut Oberflächengewässer: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen Verbesserung des Hochwasserschutzes und Ausbau der Wasserstraße Auswirkungskategorie Veränderung des Abflusses Veränderung der Fließgeschwindigkeit RNQ Veränderung der Fließgeschwindigkeit MQ Veränderung der Überflutungsund Wechselwasserflächen RNQ Verbesserung des Hochwasserschutzes Betroffenheit durch beide Vorhaben Ausbau der Wasserstraße Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Hinsichtlich des Abflusses und der Abflussdynamik sind keine bzw. nur unwesentliche Änderungen zu erwarten ,00 m/s ,02 m/s ,02 m+nn bis 0,08 m+nn Summe Seite 163

181 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Veränderung der Überflutungsund Wechselwasserflächen MQ Veränderung der Überflutungsund Wechselwasserflächen MHQ Veränderung der Überflutungsund Wechselwasserflächen HQ5 Zunahme der Überflutungsflächen der Donau zwischen Mittelwasser (MW) und einem 5- jährlichen Hochwasser (HW5) Wechselwasserflächen der Donau zwischen RNW und MW (Differenz Ist- Zustand und Vorhaben UA1 bis UA5) Verbesserung des Hochwasserschutzes - - 0,09 m+nn bis 0,19 m+nn - - 0,05 m+nn bis 0,11 m+nn -0,04 m + NN bis 0,06 m + NN effektiv +160 ha Betroffenheit durch beide Vorhaben Ausbau der Wasserstraße Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Sophienhof/Entau, Alkofen- Mariaposc hing, südl. Hundldorf, Sommer- dorf- Kleinschwarzach, Zeitldorf, Metten 2) Summe ha ,2 ha + 2,4 ha + 1,8 ha + 9,5 ha -1,2 ha ,7 ha Seite

182 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Auswirkungskategorie Veränderung der Ufer- und Sohlstruktur Veränderung des Stoffhaushalts Verbesserung des Hochwasserschutzes Betroffenheit durch beide Vorhaben Ausbau der Wasserstraße Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Anlagebedingt Baubedingt Insgesamt ergeben sich keine Verschlechterungen der Uferstruktur und nur unwesentliche Veränderungen im Hauptstromstrich der Sohle. Im unmittelbaren Bereich sowie im Umfeld der neuen oder veränderten Regelungsbauwerke sind lokale Änderungen der Sohlstruktur möglich. Insgesamt können die Auswirkungen der Vorhaben auf die Gewässergüte der Donau als sehr gering bezeichnet werden. Summe1) Summe 1) Eine Summation erfolgt nur für sich nicht überschneidende Flächen 2) Bereiche der Deichrückverlegungen mit Zunahmen der Überflutungsflächen. Veränderung der Überflutungs- und Wechselwasserflächen sind in diesen Bereichen beiden Vorhaben zuzuordnen Seite 165

183 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf 9 Klima und Luft Veränderungen der klimatischen Verhältnisse durch die geplanten Maßnahmen bestehen kleinräumig und wirken sich daher vor allem auf das Geländeklima aus. Das Regionalklima ist nicht betroffen. Laut Gutachten des Deutschen Wetterdienstes zum Donauausbau (DWD, 2012) beschränken sich die Veränderungen durch die Ausbaumaßnahmen auf Flächen innerhalb der den Fluss begleitenden Deiche. Außerhalb der geplanten Deiche liegende Gebiete sind von klimatischen Auswirkungen durch die vorgesehenen Baumaßnahmen nicht betroffen. 9.1 Verlust von Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion Frischluftentstehungsgebiete mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion sind Wälder, die laut Landschaftsrahmenplan (LRP) Region 12 Donau-Wald (LfU, 2011b) als Frischluftentstehungsgebiete ausgewiesen sind. Dazu zählen die Wälder zwischen Asham und Irlbach, die Wälder nördlich von Loham sowie die Waldflächen östlich und südlich von Natternberg. Waldflächen, denen im Waldfunktionsplan Klimaschutz- bzw. Immissionsschutzfunktionen zugewiesen sind, sind zumeist auch Wälder mit lufthygienischen Ausgleichsfunktionen laut Landschaftsrahmenplan. Frischluftentstehungsgebiete lt. LRP sind bei Realisierung der Vorhaben insgesamt auf ca. 4,60 ha anlagebedingt und auf ca. 1,08 ha baubedingt betroffen. Südlich von Metten kommt es im Zuge der Maßnahme zum Verlust von Wäldern mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion ( Frischluftentstehungsgebiete ) auf ca. 4,32 ha. Nördlich von Natternberg werden Wälder mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion zudem auf ca. 1,36 ha durch Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes überbaut. Durch die Anlage einer Buhne (Ausbau der Wasserstraße) erfolgt ein geringer Flächenverlust von ca. 36 m² im Bereich des Frischluftentstehungsgebiets südlich Meppen. Unter Berücksichtigung aller Wälder, Forste sowie Nadel- und Laubbaumpflanzungen gemäß der Biotopkartierung werden anlagebedingt ca. 5,8 ha und bauzeitlich ca. 1,3 ha Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion in Anspruch genommen. Grundsätzlich kann der gesamte Untersuchungsraum derzeit als gut bis sehr gut belüftet bezeichnet werden. Die vorhabenbedingten Rodungen von Waldflächen mit lufthygienischen Ausgleichfunktionen stellen zwar negative Auswirkungen der Vorhaben dar, mess- oder fühlbare lufthygienische Veränderungen ergeben sich aus den vorhabenbedingten Auswirkungen in den lufthygienisch kaum belasteten Bereichen mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht. Frischluftentstehungsgebiete mit unmittelbarer lufthygienischer Ausgleichsfunktion für Belastungsräume sind von den Vorhaben nicht betroffen. Seite

184 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Die vorhabenbedingten Verluste von Flächen mit lufthygienischen Ausgleichsfunktionen sind in den Beilagen Nr. 317 bis 320 dargestellt. 9.2 Beeinträchtigung der Lufthygiene durch Schadstoffeintrag Gemäß 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) sind hinsichtlich der Lufthygiene die Einwirkungen auf besiedelte Bereiche in Bezug auf Schadstoffe zu beurteilen. Möglicherweise relevante und daher potenziell zu untersuchende Schadstoffe sind Stickstoffdioxid NO 2 und die Feinstäube PM10 und PM2,5. Grundlage der Auswirkungsprognose in Bezug auf Schadstoffemissionen sind die Prognosezahlen zum durchschnittlichen täglichen Schiffsverkehr im Jahr Baubedingte Auswirkungen resultieren aus den Schiffsverkehren in der Bauphase sowie aus Bautätigkeiten auf Baustraßen und -flächen, von denen Schadstoff- und Staubemissionen ausgehen können. Hierdurch ist mit einer lokalen Belastung der Luftqualität im unmittelbaren Baustellenbereich während der mehrjährigen Bauzeit zu rechnen. Im unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereichen sind deshalb temporär, insbesondere bei Ostwindlagen, Beeinträchtigungen zu erwarten. Zudem können in den Siedlungsbereichen erhebliche nachteilige Auswirkungen durch temporäre Staub- und Schadstoffimmissionen nicht ausgeschlossen werden. Diese Auswirkungen sind bauzeitlich beschränkt und stellen daher bei Einhaltung aller technischer Vorschriften (z.b. TA Luft) keine erheblichen Beeinträchtigungen dar. Betriebsbedingt ist durch das Vorhaben Ausbau der Wasserstraße bis zum Jahr 2025 mit einer Steigerung der Schiffsverkehre um ca. 4 % zu rechnen (Planco, 2012). Tabelle 43: Vorhabenbedingte Zunahme der Schiffsverkehre (Quelle: Planco, 2012) IST-Zustand (Prognose 2025)* Variante A Zunahme (%) Schiffe pro Tag (n/d) 27,7 28,7 3,6 * prognostizierte Schiffszahlen und Gütermengen ohne bauliche Maßnahmen in der Strecke Straubing-Vilshofen Wie aus der Tabelle hervorgeht, kommt es durch das Vorhaben Ausbau der Wasserstraße nur zu einer geringfügigen Zunahme der täglichen Schiffsverkehre. Obwohl Schiffsdiesel derzeit noch wesentlich schwefelhaltiger als Autodiesel ist und die Abgase ungefiltert in die Umwelt gelangen, ist aufgrund der geringfügigen Zunahmen der Schiffsverkehre nicht mit einer nennenswerten Zunahme der Schadstoffbelastungen zu rechnen. Überdies sind schrittweise schärfere Bestimmungen für Schwefeldioxid-Emissionen in der Schifffahrt geplant. Erste Schritte bestehen darin, sofort auf den Einsatz von Schweröl zu verzichten und mindestens alle Neubauten mit geeigneten Abgasreinigungsanlagen, also einem Rußpartikelfilter und einem SCR-Katalysator (Selektive Catalytische Reduktion), aus Seite 167

185 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf zustatten. Somit ist zu erwarten, dass bei Realisierung des Vorhabens Schiffe im Jahr 2025 aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen einen wesentlich geringeren Schadstoffausstoß haben werden als heutige Schiffe. Was hingegen die Klimabelastung durch CO 2 angeht, schneidet der Schiffsverkehr vergleichsweise gut ab: Um eine Tonne Fracht einen Kilometer weit zu befördern, werden beim Transport per Schiff viel weniger Treibhausgase ausgestoßen als auf der Schiene, der Straße oder in der Luft. Ein einzelnes Schiff kann große Mengen über weite Entfernungen transportieren. Daher ist die CO 2 - Emission pro Tonnenkilometer vergleichsweise gering. Insgesamt sind durch das Vorhaben keine relevanten negativen Auswirkungen zu erwarten. Die Luftqualität wird sich durch den geplanten Ausbau der Wasserstsraße nicht verschlechtern. 9.3 Veränderung des Geländeklimas Im weitgehend ebenen Donautal zwischen Straubing und Vilshofen herrschen relativ einheitlich Klimaverhältnisse, die vor allem durch Bebauung, Bewuchs und landwirtschaftliche Nutzung lokale Unterschiede erfahren. Die geplanten Erhöhungen und Neuanlagen von Deichen können kleinräumig das Klima, vor allem hinsichtlich der Temperatur in Bodennähe, deutlich verändern (DWD, 2012). Teilweise werden durch die Deiche künstliche Mulden entstehen, in denen sich die nachts entstehende bodennahe Kaltluft ansammelt, da bei Inversionswetterlagen mit einer kalten bodennahen Luftschicht der Wind nicht mehr in der Lage ist, diese Schicht besonders kalter Luft am Boden wegzuräumen (DWD, 2012). Diese stagnierende Kaltluft kühlt sich an Ort und Stelle weiter ab, es kann sogar zu lokaler Nebelbildung kommen (DWD, 2012). Diese Veränderungen können lokal auch Einflüsse auf die Tier- und Pflanzenwelt haben. Über die klimatischen Auswirkungen von Dammbauten gibt es gemäß DWD (2012) verschiedene Literaturstellen. Aus den vorliegenden Untersuchungen und Arbeiten ist bekannt, dass neben der Geländeform noch viele andere Faktoren (z.b. Windverteilung, Schwachwindhäufigkeit, Bewuchs vor Ort) zu berücksichtigen sind und dass deshalb im Einzelfall Detailuntersuchungen notwendig sind. Aus diesem Grund wurden bereits im Bescheid der Europäischen Kommission zu Variantenunabhängigen Untersuchungen zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen die Beweissicherung der kleinklimatischen Verhältnisse durch Errichtung von Klimastationen genannt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) unterhält in Deutschland zwar ein umfangreiches meteorologisches Mess- und Beobachtungsnetz. Im Raum Straubing Deggendorf gibt es aber Seite

186 Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf nur die Messstation Straubing bei Mitterharthausen wenige Kilometer südlich der Stadt. Daher wurden vom Deutschen Wetterdienst zwischen Straubing und Vilshofen fünf Klimamessstationen neu errichtet. Zusätzlich wird bei einer Station die Windrichtung und Windgeschwindigkeit aufgezeichnet. Station 5 Sophienhof DWD-Station Straubing Station 4 Steinkirchen Station 1 Gilsenöd Nullstation Station 2 Gundelau Station 3 Künzing Abbildung 12: Klimamessstationen des Sondermessnetzes des DWD Eine ausführliche Ortsbesichtigung ergab eine Festlegung der besten Standorte für das Sondermessnetz. Es besteht für den gesamten Raum Straubing bis Vilshofen aus 4 Messstationen und wurde in Gebieten eingerichtet, in denen die größten Auswirkungen durch die Deichneubauten und -erhöhungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Untersuchungsraum befinden sich die Station 4 Steinkirchen (neuer Polderdeich vor Hochrand) und die Station 5 Sophienhof (neuer Ringdeich). Zusätzlich ist eine Nullmessung als Vergleichsstation (Station 1 Thundorf/Aicha, Gilsenöd) in einem Gebiet eingerichtet, in dem keine baulichen Maßnahmen zu Veränderungen führen können. Das Hauptaugenmerk des Sondermessnetzes liegt auf den Veränderungen der Kaltluftsituation im bodennahen Bereich, deshalb sind die Messfühler für die Temperatur in nur 1 Meter über dem Boden angebracht und es wurde zusätzlich ein Messfühler in 5 cm über der Erdoberfläche installiert. Somit werden an den ausgewählten Flächen von Temperaturmessungen in Bodennähe vorgenommen, die eventuell eintretende kleinklimatische Veränderungen aufzeigen. Windgeschwindigkeit und -richtung werden nur an der Nullstation aufgezeichnet Seite 169

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