Wettbewerbsregeln für das Internationale Chorfestival 2016
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- Martin Raske
- vor 8 Jahren
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1 Wettbewerbsregeln für das Internationale Chorfestival 2016 Art. 1 - VORLAGE Das Montreux Choral Festival (nachfolgend MCF) versammelt Chöre Gesamtheiten für einen Wettbewerb von hohen Niveaus in der Schweizer Riviera. Er stellt sich aus einem internationalen Wettbewerb zusammen, der in allem Chöre der ganzen Welt einschließlich Schweiz, und des nationalen Wettbewerbes für den Chöre der Schweiz reserviert, ist die nicht wünschen am internationalen Wettbewerb teilzunehmen. Die anwesende Verordnung betrifft den internationalen Wettbewerb nur. Eine andere Verordnung die im nationalen Wettbewerb spezifisch ist, präzisiert die Bedingungen für diesen anderen Wettbewerb. Voraussetzung für die Teilnahme Der Internationalen Wettbewerb ist offen für unprofessionelle Chöre. Art. 2 - KATEGORIEN Die Chöre sollen mindestens zwölf Chorsänger rechnen. Der MCF unterscheidet 4 Kategorien, in welche können die Chöre sich einschreiben: Die gemischten Chöre: Die gemischten Jugendchöre: Die Chöre in gleichen Stimmen: Die Kinderchöre: Alter erforderlich* 16 Jahre mindestens alt sind. 16 Jahre alt am mindestens / 27 Jahre alt am höchstens sind. 16 Jahre mindestens alt sind. Gemischt oder Mädchen oder Jungs mindestens 6 Jahren alt am sind/ 20 Jahre alt am höchstens sind und überholt Durchschnitt der Gesamtheit 16 Jahre alt nicht überschreiten darf müssen. * Alle Altersgrenzen betreffen zur Zeit des Wettbewerbes. Ein Chor kann sich in mehrere Kategorien einschreiben, damit seine unterschiedlichen Bildungen klar verschieden sind und auf die Kriterien oben antworten. Der MCF behält sich die Möglichkeit vor einen Wettbewerb mit einer Chorkategorie zu organisieren die oben nicht erwähnt ist.
2 Art. 3 - PROGRAMM Außerdem als ein Werk vorgeschrieben gewesen ist, ist die Auswahl der Stücke frei. Der Wettbewerb ist aus zwei Teilen zusammengestellt: 1) Festgesetztes Programm A Capella : Vereinbarte Zeit soll 20 Minuten nicht überschreiten (einschließlich die Pausen zwischen den Stücken) Er soll 1) das festgesetzte Werk einschließen 2) Ein Werk der Renaissance ( freien Auswahl) 3) Ein modernes Werk (seit heute aus freie Auswahl) 2) Freies Programm : Vereinbarte Zeit soll 12 Minuten nicht überschreiten (einschließlich die Pausen zwischen den Stücken) Ein Stück kann von einem oder mehreren Musikinstrument begleitet sein (Klavier ist vor Ort zu Verfügung gestellt) Es ist nicht gestattet zwei Mal dasselbe Stück in den beiden Programmen vorzustellen. Art. 4 - JURY Die Jury ist aus drei von musikalischer Umgebung erkannten Persönlichkeiten zusammengestellt. Sie kommen aus unterschiedlichen Ländern. Eines der Mitglieder soll im Prinzip Schweizer aus französischer Sprache sein. Die Hauptkriterien auf die die Jury ihr Urteil stützt sind die Nächsten (nicht erschöpfende Liste): Die technische Erfüllung: Intonation, Respekt vor dem Rhythmus, der Phrasierung und dem Vortrag, und der Richtungstechnik. Die künstlerische Erfüllung: Dynamik, Deutung des Textes, Respektes vor dem Stil, der Klangfarbe des Chores. Die durch die Jury gewährten Anmerkungen sind mit dem Chor nicht mitgeteilt. Das Urteil der Jury ist endgültig und ist Berufung nicht fähig. Die Jury behält sich das Recht vor keinen Preis zu gewähren.
3 Art. 5 - PREIS VON DER JURY Jeder Chor ist durch eine Jury und durch den Publikum geurteilt. Die Jury kann die folgenden Preise gewähren: 1) Der Große Preis von der Stadt von Montreux (CHF ) Während der Übergabe der Preise bezeichnet die Jury auf die besten Chöre jeder Kategorie, die am Wettbewerb für den Großen Preis von der Stadt von Montreux teilnehmen. Die so bezeichneten Chöre interpretieren seitdem noch einige Stücke während des Schlußkonzertes die durch ihr Programm gezogen sind, das festgesetzt und / oder frei oder von ihrem Register abstammend ist, die in der Jury erlauben sie zu trennen. 2) Drei Preise für jede Kategorie: 1. Preis (CHF ) 2. Preis (CHF ) 3. Preis (CHF 500.-) Wenn zwei Chöre platzgleich in einem dieser Preise von der Kategorie sind, ist der Preis unter den Preisträgern geteilt. Die Preise können etwa gewährt sein, einerlei die Anzahl von den Chören von Kategorie ist. 3) Die besonderen Preise: Preis Vom Besten Chor die Schweiz (CHF ) Preis für ein Kreationswerk (CHF ), in dem besten während des MCF geschaffenes Stück gewährt. Er ist zwischen dem Komponisten (CHF 500.-) und der Chor geteilt, der dieses Werk (CHF 500.-) singt. Sie ist während des festgesetzten Programms oder des freien Programms gesungen. Art. 6 - PREIS VOM PUBLIKUM Das Publikum nimmt beim Eingang der Konzertsäle befreiten Zetteln an und die einem Türsteher sofort der Erfüllung nach eingereicht sind. Die vom Publikum gewährten Anmerkungen erlauben, einen Einheitspreis für den internationalen Wettbewerb zu verleihen (CHF ). Diese Anmerkungen sind mit den Chören nicht mitgeteilt. Art. 7 - KONZERT OFF UND EVENTS Der MCF organisiert im Rahmen der Festival, öffentliche Konzerte und Chorereignisse außer Wettbewerb in Montreux und den Gegenden. Die Chöre der am internationalen und nationalen Wettbewerb, oder den anderen Bildungen die eingeladenen Chöre teilnimmt, können an diesen Lebhaftigkeiten auf einer freiwilligen Grund Anmeldung teilnehmen. Die Chöre die sich verpflichtet an diesen Leistungen teilzunehmen, es ohne finanzielle Gegenleistung im Auftrag des MCF machen. Gegebenenfalls können sie von allem profitieren oder aus einer vor Ort ausgeführten Sammlung von MCF gegangen organisiert.
4 Art. 8 - REGISTRIERUNGEN UND BENUTZUNGSRECHTE Der MCF behält sich das Recht vor, zu registrieren und alles zu filmen oder aus den während der Prüfungen des Wettbewerbes ausgeführten Musiken gegangen sowie dem Konzert OFF und Events. Der Gebrauch und der Vertrieb vom MCF dieser Registrierungen, soll es ist audio oder audio-video sind, in der Schweiz und im Ausland, einschließlich auf den elektronischen Massenmedien, geschieht weder ohne vorangehende Information noch Kompensation im betroffenen Chöre. Art. 9 - KOSTEN - TEILNAHME VON CHORMONTREUX FESTSPIELE Der MCF nimmt auf Kosten des Aufenthaltes jedes Chors teil, der am internationalen Wettbewerb, an der Höhe von CHF 2'000.- per Chor teilnimmt (festem Verbrechen). Alle Kosten, die durch die Teilnahme an den Prüfungen und den Konzerten bewirkt sind, Mahlzeiten, Unterbringung sowie Reise sind zu Lasten die Chöre. Der MCF schlagt die Hotels Unterbringung in Montreux und den Gegenden mit den ganz besonders für den Chören des Wettbewerbes verhandelten Tarifen vor. Art ANMELDUNG Die Anmeldung der Chöre geschieht mit Hilfe eines Anmeldeformulars, das in den Bildungen gesandt ist, die teilzunehmen eingeladen sind. Er ist auch in die Internet-Seite ebenfalls verfügbar. Anmeldefrist Das ordnungsgemäß erfüllte Formular soll gesandt sein, per Briefpost oder , spätestens bis den 15. Oktober des Jahres das derjenigen des betroffenen Festivals vorangeht. Inhalt des Formulars Außer den detaillierten den Chöre und seine Leitung, betreffenden Informationen soll das Formular auf ergänzen Weise das Programm erwähnen (festgesetzt / frei), in französischer Sprache oder in englischer Sprache. Die Dauer jedes Stückes soll auch klar erscheinen. Eventuelle Programmveränderungen (Ordnung der Stücke, der Abschaffungen, der Zusätze, u.s.w.) sind bis zum 15. Februar angenommen den Festival als vorangehend.
5 Anmeldegebühren und andere geforderten Stücke Das Anmeldeformular soll mit folgenden Handlungen und Teile begleitet sein: Ein Anmeldefinanzwesen von CHF in Bezug auf den MCF zu zahlen (IBAN CH M, BIC : UBSWCHZH80A). Auf dieser Summe sind CHF 150.-bei der Ankunft der Chöre für den Wettbewerb zurückgezahlt. 2 Fotos des Chöre im Digitalformat (JPG oder PNG) von großer Dimension und von hoher Qualität (mindestens 300 Dpi), für die Presse. 4 originale und lesbare Exemplare der Partituren jedes im festgesetzten Programm und im freien Programm eingeschriebenen Stückes bestimmt, für die Jury und den künstlerischen Direktor des MCF. Einer CD oder aus Elektronische Dateien (USB, usw.), aus Audio oder Video- Audio einer frisches Registrierungen des Chöre mit senden ist. Art AUFNAHME Für die Aufnahme an den Festival sind die Elemente der Anmeldeakte berücksichtigt (Verweise des Chöre und der Direktoren, der beigefügten Unterlagen, u.s.w.) sowie Datum von Empfang der Anmeldung. Der MCF macht in jedem eingeschriebenen Chör die Annahme oder nicht seiner Anfrage bekannt, spätestens am 15 Dezember des Jahres, das derjenigen des Festivals vorangeht. Er ist nicht verpflichtet seine Entscheidung zu rechtfertigen. Art ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN Der zum internationalen Wettbewerb zugelassene Chor verpflichtet sich, die Bedingungen für die Organisation zu achten: Spätestens am Tag der Öffnung der Festival rechtzeitig zu gelingen, um die praktischen Informationen über seine Abwicklung zu bekommen. An den unterschiedlichen Prüfungen teilzunehmen die sie sich in die Orte und Zeit eingeschrieben haben. Die ihnen vorgeschrieben ist an der Übergabe der Preise und am Schlußkonzert teilzunehmen, in seinem SzeneAnzug. Gegebenenfalls werden sie dort einige Stücke interpretieren können sollen die durch sein Programm von Wettbewerb oder von seinem Register gezogen sind. Am OFF Konzert(en) teilzunehmen und Events an welchen sie angenommen haben, von einer vorangehenden freiwilligen Anmeldung teilzunehmen. An den Lebhaftigkeiten nach Konzerten während des Wettbewerbes und nach dem Schlußkonzert, auf Grund einer vorangehenden freiwilligen Anmeldung teilzunehmen.
6 Art GERICHTSANBLICK Die französische Version der anwesenden Verordnung ist im Falle des Rechtsstreites maßgeblich. Die anwesende Verordnung ist an dem Schweizerischem Recht unterworfen. Im Falle des auf die Anwendung der anwesenden Verordnung, die Teilen tragenden Rechtsstreites den For attributiv Wohnsitz und Gerichtsbarkeit in der Gerichtsschreiberei des Zivilgerichtes des Tribunal Civil d Arrondissement de l Est Vaudois in Vevey wählen.
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