Riester-Rente. (K)Ein Bund fürs Leben?
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- Helga Böhme
- vor 8 Jahren
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1 Riester-Rente (K)Ein Bund fürs Leben?
2 Die Riester-Rente (K)Ein Bund fürs Leben? Seit dem Jahr 2002 gibt es die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester-Rente. Benannt wurde sie nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester. Durch die Rentenreform 2001 wurde das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung abgesenkt, so dass zukünftige Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung weniger zu erwarten haben und die gesetzliche Rente allein bei vielen Menschen nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebens standard im Alter zu halten. Mit der Einführung der Riester-Rente als kapitalgedeckte Altersvorsorge wollte der Gesetzgeber Anreize schaffen, zusätzlich privat vorzusorgen, um die absehbare Versorgungs lücke zwischen dem aktuellen (Arbeits)einkommen und der später zu erwartenden Rente zu schließen. Rund 15 Millionen Riesterverträge sind in den vergangenen zehn Jahren abgeschlossen worden. Allerdings steht die Riester-Rente gerade auch in der letzten Zeit immer wieder in der Kritik insbesondere wegen der z.t. hohen und intransparenten Kostenbelastung der Produkte. Viele Verbraucher sind von daher zutiefst verunsichert, ob sich Riestern überhaupt lohnt. Dieser Flyer soll einen ersten Überblick geben, wie die Riester-Rente funktioniert und worauf vor Vertragsabschluss bzw. bei schon laufenden Verträgen zu achten ist. Richtig Riestern Augen auf bei der Produkt- und Anbieterauswahl Vor Abschluss eines Riestervertrages gilt es, sich mit den komplizierten Förderbedingungen vertraut zu machen, die unterschiedlichen Vertragsangebote eingehend zu prüfen, die je nach Anbieter und Produktart unterschiedlichen Kosten zu vergleichen und vor allem die richtige Produkt und Anbieterauswahl zu treffen. 3
3 Was bedeutet staatlich geförderte Altersvorsorge? In der Ansparphase werden Sparer gefördert. Dafür ist die zusätzliche Rente später in der Rentenbezugs phase zu 100 Prozent steuerpflichtig, muss also mit dem dann geltenden individuellen Steuersatz voll versteuert werden. Voraussetzung für die staatliche Zulagenförderung sowie die zusätzlichen, möglichen Steuervorteile ist die Einzahlung des sog. Mindesteigenbeitrags in einen zugelassenen, sog. zertifizierten, Altersvorsorgevertrag. Diese Zertifizierung ist die Bestätigung, dass der Vertrag die gesetzlich vorgegebenen Kriterien für die staatliche Förderung erfüllt. Wichtig: Die Zertifizierung ist kein Gütesiegel! Sie sagt z.b. nichts über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Altersvorsorgeproduktes aus. Da es hier große Unterschiede sowohl bei den Produkten als auch bei den Anbietern gibt, ist die richtige Produkt und Anbieterauswahl entscheidend. Denn die Förderung ist für alle Riesterverträge gleich; je nach Produkt und Anbieter kann die zu erwartenden Zusatzrente aber unterschiedlich hoch ausfallen. Die zertifizierten Altersvorsorgeprodukte müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen: l Kapitalerhaltungsgarantie (Nominalwertzusage): Der Anbieter muss dem Sparer mindestens die Höhe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) zum Ende der Ansparphase garantieren. Auch Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen nicht abgezogen werden. l Rentenzahlung: Die Leistungen werden bei Altverträgen (Vertragsabschluss bis ) frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt; bei Neuverträgen, d.h. Vertragsabschluss ab dem , ab dem 62. Lebensjahr. Die Auszahlung muss als lebenslange Leistung erfolgen, entweder in Form einer monatlichen Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente spätestens ab dem 85. Lebensjahr verbunden ist. Zu Rentenbeginn können max. 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Nur eine Kleinbetragsrente (die Höhe liegt im Jahr 2012 bei max. monatlich 26,25 Euro) kann einmalig abgefunden werden. Ausnahme: Eine Kapitalentnahme ist jederzeit in der Ansparphase zum unmittelbaren Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie bzw. zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer begünstigten Immobilie möglich (Stichwort Wohnriester). l Pfändungssicher & Hartz IV sicher : Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann in der Ansparphase weder gepfändet werden, noch wird es auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe angerechnet. Pfändbar ist nur das im Einzelfall über die Höchstbeträge hinaus angesparte Vorsorgevermögen. Wer allerdings einen Riester-Vertrag bespart und vergisst, die Riester-Zulagen zu beantragen, muss derzeit noch damit rechnen, das angespartes, aber nicht gefördertes Vermögen in der Ansparhase gepfändet werden kann. Das gleiche gilt für Personen, die Riester-Verträge besparen, obwohl sie gar nicht förderberechtigt sind. In der Auszahlungsphase dagegen ist es nach aktueller Rechtslage pfändbar, wenn die Gesamtrente die Freibeträge übersteigt und wird auch auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Tipp: Informationen zu Wohnriester und zur Grundsicherung finden Sie jeweils in einem separaten Flyer dieser Serie. 4 5
4 Wer erhält die staatliche Förderung? Zum förderberechtigten Personenkreis gehören grundsätzlich alle, die von der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus beziehungsweise der Beamtenversorgung betroffen sind. Dies sind zum Beispiel: l rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (bei der Deutschen Rentenversicherung) l Beamte, Richter, Soldaten (auch bei den Beamten wurden die Versorgungsbezüge abgesenkt) l versicherungspflichtige Selbstständige l Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte l alle in der Künstlersozialkasse Versicherten ( Künstler, Graphiker, Journalisten etc.) l Mütter oder Väter in Kindererziehungszeit/ Elternzeit in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes l geringfügig Beschäftigte ( 400-Euro-Kräfte ), die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten und Rentenversicherungsbeiträge entrichten Achtung: zum treten zwei wesentliche Änderungen bei geringfügig Beschäftigten ein: Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Zudem unterliegen Personen, die ab dem ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und sind dadurch unmittelbar förderberechtigt. Alternativ zur vollen Rentenversicherungspflicht können sich die Minijobber von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Minijobber, die in ihrem Minijob vor dem versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren, bleiben es auch weiterhin. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, durch Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten. Erhöht der Arbeitgeber nach dem allerdings das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag von bis zu 450 Euro, gilt für die alte Beschäftigung das neue Recht, d.h. Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. l Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld l Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit. Über den Umweg der Ehegattenförderung können aber auch diejenigen die staatliche Förderung erhalten, die selbst nicht zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören (sog. mittelbare oder abgeleitete Förderberechtigung). Voraussetzung ist, dass ein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist und seinen Vertrag mit dem Mindesteigenbeitrag bespart. Dann kann auch der nicht unmittelbar förderberechtigte Ehepartner einen eigenen Riestervertrag abschließen. Seit dem müssen sogenannte mittelbar Förderberechtigte den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr in den Vertrag einzahlen, um die Zulage zu erhalten. Förderberechtigt sind über diesen Umweg insbesondere folgende Personen: l Arbeitnehmer und selbständig Tätige, die in berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.), l nicht pflichtversicherte Selbstständige l geringfügig Beschäftigte ( 400-Euro-Kräfte ), die in ihrem Minijob vor dem versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren l Hausfrauen oder Hausmänner, die nicht in Kindererziehungszeit/ Elternzeit sind. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften/ eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es die mittelbare Förderberechtigung nicht. Tipp: Bei Fragen rund um die Förderberechtigung können Sie sich an die deutsche Rentenversicherung unter oder unter 6 7
5 der Telefonnummer (Montag bis Donnerstag: 7.30 bis Uhr Freitag: 7.30 bis Uhr) wenden. Wie funktioniert die staatliche Förderung? Die Förderung bei der Riester-Rente besteht aus zwei Bausteinen: der Zulage und dem Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuererklärung. Die Zulage ist einkommensunabhängig. Jeder Förderberechtigte erhält für seinen eigenen Riester-Vertrag eine jährliche Grundzulage von 154 Euro. Ist er bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre, gibt es im ersten Jahr sogar einmalig noch einen Bonus in Höhe von 200 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte und vor 2008 geborene Kind gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von 185 Euro; für nach dem geborene Kinder beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro jährlich. Haben beide Eltern einen eigenen Riester-Vertrag, werden die Kinder automatisch dem Vertrag der Mutter zugeordnet. Allerdings können sich die Eltern auch für eine andere Variante entscheiden. Beispielsweise können Eheleute überlegen, ob es mehr Sinn macht, die Kinder immer demjenigen zuzurechnen, der weniger verdient sozusagen als Ausgleich für die später geringere gesetzliche Rente, oder ob man sich bei mehreren Kindern die Kinder und damit verbunden auch die Zulagen teilt. Die Zulage erhält man allerdings nicht automatisch, sondern sie muss grundsätzlich jedes Jahr vom Sparer beantragt werden. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, verfällt der Anspruch nach zwei Jahren. Wer beispielsweise die Zulage für 2011 beantragen möchte, muss den Antrag bis spätestens zum beim Anbieter seines Vertrags einreichen. Hier gibt es aber mittlerweile eine sehr einfache Lösung: den sogenannten Dauerzulagenantrag. Hierdurch wird der Anbieter, bei dem man den Riester-Vertrag abgeschlossen hat, ermächtigt, regelmäßig die Zulage für den Sparer zu beantragen. Der Verbraucher muss nur einmal eine Unterschrift leisten und läuft nicht Gefahr, Zulagen wegen Verjährung zu verlieren. Wichtig: Vergessen Sie nicht, dem Anbieter mitzuteilen, wenn sich an Ihrer Lebenssituation etwas ändert. Wenn Sie beispielsweise (weiteren) Nachwuchs bekommen oder sich an Ihrer beruflichen Situation etwas ändert, müssen Sie Ihren Anbieter informieren, damit dieser die neue Situation beim Beantragen der Zulagen berücksichtigt. Die volle Zulagen-Förderung bekommt, wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen Riestervertrag einzahlt, wobei die Fördergrenze pro Jahr Euro beträgt. Von diesem Betrag kann er allerdings die Zulagen, die er erhält, abziehen. Zur Verdeutlichung hierzu ein Beispiel: Sie sind unmittelbar förderberechtigt, ledig und haben keine Kinder. Im Jahr 2011 betrug Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen Euro. Ihr Mindesteigenbeitrag für das Jahr 2012: Vier Prozent von Euro Euro 154 Euro (Grundzulage) Euro Mindesteigenbeitrag Es ist auch möglich, mehr als die vier Prozent in den Riester-Vertrag einzahlen einschließlich der Zulagen sind bis zu Euro pro Jahr förderfähig. Ein Steuerberater kann ausrechnen, ob es sich lohnt, den Maximalbetrag einzuzahlen. Wichtig: Wer weniger als den geforderten Mindesteigenbeitrag einzahlt, bekommt die Zulage auch nur anteilig. Sie sollten daher ihr Einkommen im Auge behalten und bei einer Lohnerhöhung überprüfen, ob Sie ihren Mindesteigenbeitrag anpassen müssen, um weiterhin die volle staatliche Förderung zu erhalten und nichts zu verschenken. Ausnahme: Bei Gutverdienern, die zwar weniger als vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen Riestervertrag ein zahlen, aber mind ,, wird die Zulage nicht gekürzt, da sie die Fördergrenze erreicht haben. 8 9
6 Zur Verdeutlichung hierzu ein Beispiel: Wer Euro brutto im Jahr verdient und von daher eigentlich 2.400, in seinen Riester-Vertrag einzahlen müsste, erhält die volle Zulage deshalb schon bei einer Gesamtsparleistung von 2.100, im Jahr. Umgekehrt gilt: ist das Einkommen so niedrig, dass die Zulagen allein schon mehr als die vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens betragen, muss der Sparer dennoch den sog. Sockelbetrag in Höhe von 60, im Jahr einzahlen. Einige Sparer in der Regel Gutverdiener haben über die Zulage hinaus zusätzlich einen Steuervorteil. Die jährliche Gesamtsparleistung reduziert bis zur maximal möglichen Höchstgrenze von Euro als Sonderausgabe das steuerpflichtige Bruttojahreseinkommen (Anlage AV der Einkommensteuererklärung). Gehört nur ein Ehegatte zum direkt förderberechtigten Personenkreis und der mittelbar förderberechtigte Ehepartner bespart seinen eigenen Vertrag mit mindestens 60 Euro im Jahr, so erhöht sich der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug auf insgesamt Euro. Abhängig vom individuellen Steuersatz prüft das Finanzamt, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, erhält der Sparer den Differenzbetrag als Steuererstattung. Ist der Steuervorteil geringer als die Zulagen, gibt es keine zusätzliche Steuerersparnis. Welche Produkte gibt es bei der Riester-Rente? Die meisten Verbraucher verbinden mit der Riester- Rente automatisch ein Versicherungsprodukt. Das mag einerseits damit zusammenhängen, dass bei den Versicherungsprodukten im Gegensatz zu den Bank- oder Fondssparplänen das Wort Rente schon enthalten ist. Andererseits liegt es aber sicherlich auch daran, dass von Anbieterseite den Verbrauchern vorrangig die Versicherungsvariante angeboten wird die dort aufgrund der z.t. hohen Provisionen sehr beliebt ist. Auf dem Markt angeboten werden aber nicht nur Versicherungen, sondern noch eine Vielzahl anderer Produkte. Folgende Produkte stehen zur Ausnutzung der Riester-Förderung zur Auswahl: l Riester-Banksparplan l Riester-Rentenversicherung klassisch l Riester-Rentenversicherung fondsgebunden l Riester-Fondssparplan l Betriebsrente mit Riesterförderung l Riester-Bausparvertrag l Riester-Darlehen l Riester-Kombikredit Die letzten zwei Produkte (Riester-Darlehen und Riester- Kombikredit) sind ausschließlich für Verbraucher geeignet, die die Riesterförderung bei einer selbstgenutzten Immobilie zur schnelleren Darlehenstilgung verwenden möchten, statt sich eine zusätzliche Rente für das Alter anzusparen. Aber auch der Riester-Bausparvertrag ist grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn der Bau oder Kauf einer Immobilie konkret geplant wird. Tipp: Informationen zu den verschiedenen Produkten finden Sie in einem separaten Flyer dieser Serie. Maßgeblich für welches Riester-Produkt man sich letztlich entscheidet, ist nicht nur die Zielsetzung (lebenslange Rentenzahlung oder Entschuldung der eigenen Immobilie/ Immobilienfinanzierung), sondern 10 11
7 hier spielen auch Faktoren wie beispielsweise die Dauer der Ansparzeit, die individuelle Risikobereitschaft, die Ertragsmöglichkeiten oder die anfallenden Kosten eine wichtige Rolle. Grundsätzlich ist bei allen Riester-Ansparverträgen während der Ansparphase bzw. zu Beginn der Auszahlungsphase auch ein Anbieterwechsel möglich; allerdings fallen dabei Kosten an und es sind je nach Produkt auch Verluste möglich. Denn die sog. Kapitalerhaltungsgarantie des Anbieters greift erst zum Ende der Ansparphase. Besser ist es daher, möglichst von vornherein den passenden Vertrag für sich sowohl was das Produkt als auch den Anbieter anbelangt auszuwählen. Chancen zur Vertragsänderung nutzen Allerdings sollte man durchaus über einen Vertragswechsel nachdenken, wenn sich herausstellt, dass der bestehende Vertrag unpassend, unflexibel, renditeschwach oder zu teuer ist. Eine Beitragsfreistellung des alten Vertrages sowie der Neuabschluss eines Riestervertrages bei einem ertragsstärkeren und kostengünstigeren Anbieter ist in diesen Fällen eine Möglichkeit. Auch eine Übertragung des bisherigen Guthabens auf einen neuen Vertrag ist möglich hier kann es aber unter Umständen zu Verlusten kommen. Auch ist eine Kündigung mit Kapitalauszahlung bei Riesterverträgen möglich. Dies bedeutet aber eine sogenannte schädliche Verwendung: die erhaltene Förderung muss zurückgezahlt werden und nur der zu versteuernde Rückkaufswert wird ausgezahlt. Daher ist dieser Schritt meistens mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden. Wer einen bestehenden Riestervertrag hat und insbesondere durch die kritische Berichterstattung verunsichert ist, sollte jedoch in keinem Fall seinen Vertrag überstürzt kündigen oder wechseln. Vielmehr sollte man sich vorab über die verschiedenen Alternativen informieren. Tipp: Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten finden Sie in einem separaten Flyer dieser Serie. Mit diesem Faltblatt möchten und können wir nur einige Orientierungshilfen und Denkanstöße zur richtigen Weichenstellung geben. Selbstverständlich ersetzt diese Kurzinformation keine ausführliche Beratung zu dem Thema. Die Verbraucherzentralen bieten eine anbieterunabhängige, umfassende Beratung zur Riester-Rente/ Altersvorsorge an sowohl vor Vertragsabschluss als auch bei der Überprüfung von bestehenden Verträgen und helfen auch bei der Produktauswahl. Fazit: Die Riester-Rente lohnt sich für fast alle aber nur, wenn man alles richtig macht! 12 13
8 Checkliste vor Vertragsabschluss Informieren Sie sich zunächst in Ruhe über die komplizierten Förderbedingungen. Informieren Sie sich vorab gründlich über die verschiedenen Riester- Produkte und treffen Sie eine erste Produktauswahl. Holen Sie sich mehrere Angebote ein und überprüfen Sie diese in Ruhe. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach den Kosten, die bei dem Vertrag anfallen und lassen sich die Kosten für die Ansparphase und für die Rentenbezugsphase vom Anbieter schriftlich geben. Stellen Sie bei Vertragsabschluss sofort den Dauerzulagenantrag. Checkliste für bestehende Verträge Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Sparbeitrag. Zahlen Sie genug ein, um die volle(n) Zulage(n) zu erhalten? Überprüfen Sie, ob Sie jährlich Ihre Zulagen beantragt haben bzw. ob Sie einen Dauerzulagenantrag gestellt haben. Achten Sie darauf, dass Ihnen die Zulage(n) auf Ihren Vertrag korrekt gutgeschrieben wird/ werden. Informieren Sie sich vorab, bevor Sie an Ihrem bestehenden Vertrag etwas ändern. Überprüfen Sie die Ihnen jährlich vom Anbieter Ihres Riester-Vertrages übersandten Wertmitteilungen, insbesondere hinsichtlich der Kostenbelastung und Guthabensentwicklung. Bei Unklarheiten sollten Sie von Ihrem Anbieter eine schriftliche Erläuterung anfordern. Füllen Sie die Anlage AV der Einkommensteuererklärung aus, um zusätzlich mögliche Steuervorteile zu erhalten. 14
9 Wir beraten Sie gern persönlich, telefonisch und per zu ausgewählten Themen. Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen unter (05 11) oder Verbrauchertelefon (1,50 pro Min. aus dem deutschen Festnetz Mobilfunkpreise abweichend) Internetbetrug Mo von Uhr Verbraucherrecht Mo-Do von Uhr Versicherungen Di von Uhr Banken u. Baufinanzierung Di von Uhr Telefon und Internet Mo u. Do von Uhr Krankenversicherungen Mo von Uhr Energierecht Mo von Uhr Di von Uhr Aurich Hafenstraße Buxtehude Ziegelkamp Braunschweig Langer Hof Celle Schuhstr Delmenhorst Lange Str Emden An der Berufsschule 3/VHS Göttingen Papendiek Hannover Herrenstr Lüneburg Wallstr Meppen Kirchstr Oldenburg Julius-Mosen-Platz Osnabrück Große Str Osterode am Harz Rollberg Peine Woltorfer Str Stade Bahnhofstr Verden Holzmarkt 7 (Stadtbibliothek) Wilhelmshaven Grenzstr Wolfsburg Schillerstr Gefördert durch: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. Stand November 2012 aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Verbraucherzentrale Niedersachsen e.v. Herrenstr Hannover Tel.: (05 11) Fax.: (05 11) info@vzniedersachsen.de
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