GFAW mbh. Warsbergstraße Erfurt Ihre Ansprechpartnerin Annette Müller

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1 GFAW mbh. Warsbergstraße Erfurt Ihre Ansprechpartnerin Annette Müller Telefon Telefax gfaw-thueringen.de Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung praxisnaher Berufsorientierung und vorbereitung sowie weiterer Maßnahmen im Bereich des lebenslangen Lernens (Berufsvorbereitungsrichtlinie) hier: Projekte der Berufsorientierung an Thüringer allgemein bildenden Schulen, Antragstellung für das Schuljahr 2013/2014 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Erfurt Sehr geehrte Damen und Herren, seit der Veröffentlichung des Berufswahlkompetenzmodells (ThüBOM) im Januar 2011 ist der qualitative Anspruch an schulische Berufs- und Studienorientierung stetig gestiegen. So wurden beispielsweise in den allgemein bildenden Schulen qualifizierte schulische Berufsorientierungskonzepte etabliert und umgesetzt und außerschulische Praxisprojekte zunehmend passgenauer in die jeweiligen schulischen BO- Strategien eingebettet. Um Berufsorientierung in Thüringen individuell, qualifiziert und praxisnah an allen allgemein bildenden Schulen zu sichern, wurden unter aktiver Mitwirkung von Vertretern des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT/GFAW), der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Thüringen (RD SAT), der Thüringer Kammern und Wirtschaftsverbände sowie der wissenschaftlichen Begleitung (ThüBOM) Qualitätsstandards sowie Rahmenbedingungen schulischer Berufs- und Studienorientierung entwickelt. Was bereits im Jahr 2010 im Aktionsprogramm Fachkräftesicherung und Qualifizierung des Wirtschafts- und Innovationsrates verankert wurde und in einem ersten Schritt im Schuljahr 2012/2013 in den allgemein bildenden Schulen Einzug fand, wird folgerichtig im Schuljahr 2013/2014 fortgesetzt. In diesen Tagen werden die Schulleiterinnen und Schulleiter aller allgemein bildenden Schulen in Thüringen durch das zuständige Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über diese aktuellen Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen der Berufs- und Studienorientierung informiert. Die für Schulen mit dem Auftrag der schulischen Berufsorientierung relevanten Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden dabei explizit kommuniziert. GFAW-Gesellschaft für Arbeitsund Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh Warsbergstraße Erfurt Geschäftsführer: Erik Fichtner Aufsichtsratsvorsitzender: Konstantin von Hassell Öffnungszeiten: Mo. bis Do.: Uhr Fr.: Uhr Verkehrsverbindungen: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 2 und 4 Handelsregister: Amtsgericht Jena (HRB ) Steuernummer: 151/109/05316 Bankverbindung: Commerzbank AG Konto-Nr BLZ

2 Dabei können Schulen auf ein breites Angebot an Methoden, Materialien, Instrumenten und die Unterstützung außerschulischer Partner zurückgreifen. In diesem Rahmen, eingebettet in das jeweilige schulische BO-Konzept, leisten Sie als externe Partner der Schulen mit Ihren praxisorientierten Projekten einen wesentlichen Beitrag im Prozess schulischer Berufsorientierung. Die Rahmenbedingungen (Anlage 1) und Qualitätsstandards (ThILLM-Materialien Heft 165; Seiten und unter gelten damit ab dem Schuljahr 2013/2014 auch für Sie verbindlich. Für die Planung und Konzipierung Ihrer Projektvorhaben der Berufsorientierung im Schuljahr 2013/2014 gebe ich Ihnen nachfolgende, mit TMBWK, TMWAT und RD SAT abgestimmte, Informationen: 1. Zur inhaltlichen Planung/Ausgestaltung der Projektvorhaben Zum einheitlichen Verständnis sind in der Anlage 1 die konkreten Aufgaben von Schulen im Rahmen schulischer Berufsorientierung, gegliedert nach den Entwicklungsphasen, die Schülerinnen und Schüler im Gesamtprozess der Berufsorientierung durchlaufen, dargestellt. Für diese Aufgaben tragen Schulen Verantwortung, und zwar auch dann, wenn einzelne Aufgaben nicht allein durch Schule realisierbar sind. Schulen verfügen über qualifizierte schulische BO-Konzepte, die die konkreten Unterstützungsbedarfe durch außerschulische Partner, wie Bildungsträger, Unternehmen und sonstige Wirtschaftsakteure, berücksichtigen. Welche einzelnen Aufgaben und Teilbereiche der schulischen Berufsorientierung dies betreffen können, ist ebenfalls in der Anlage 1 aufgeführt. Sie gibt Ihnen für die konkrete Konzipierung eines praxisnahen Projektes in Kooperation mit allgemein bildenden Schulen den verbindlichen Rahmen vor. Schulen und Bildungsträgern stehen in Vorbereitung der Planungen für das Schuljahr 2013/2014 die gleichen Informationen hinsichtlich der schulischen Aufgaben und unterstützenden Leistungen durch externe Projekte zur Verfügung. Die bereits im laufenden Schuljahr bewährte Maßgabe der zwingenden Abstimmung Ihrer Projektvorhaben mit den Schulen und der zuständigen Agentur für Arbeit gilt auch für das kommende Schuljahr. Seite 2 von 5

3 2. Zur einheitlichen Begriffsverwendung praxisnaher Projektmodule (Praxiserfahrungen) sowie Testverfahren Im Abgleich mit den Thüringer Lehrplänen und zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebote wurden die Bezeichnungen für Praxiserfahrungen und Testverfahren vereinheitlicht. Die zu verwendenden Begriffe sind in der Anlage 2 erläutert. 3. Zur Konzipierung der Projektvorhaben Das Merkblatt zur Vorhabensbeschreibung (Anlage 3) wurde überarbeitet und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass konkrete Angaben zu Ihrem Projekt formuliert werden. Dies soll im Hinblick auf Zielstellung und Inhalte Ihres Projektes künftig besser gelingen. Bitte berücksichtigen Sie bei der Festlegung und Formulierung der Ziel- und Teilzielstellungen, dass das Augenmerk des Berufswahlkompetenzmodells auf Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler liegt, um eine Entscheidung für einen Beruf oder ein Studium zu planen, umzusetzen und zu verantworten. Entscheidend ist demnach die Fragestellung, was eine Schülerin oder ein Schüler wissen und können soll, um solch eine bedeutsame Entscheidung herbeizuführen (vgl. ThILLM- Materialien Hefte 155 und 165). Wir bitten Sie, die konkreten Teilzielstellungen (je Modul, je Klassenstufe o. ä.) in Tabellenform kurz aufzuführen und dabei gleichzeitig die Frage zu beantworten, mit welchen Praxiserfahrungen / Modulen / Arbeitspaketen das Ziel erreicht werden soll und wodurch letztlich erkennbar wird, dass das Ziel erreicht bzw. nicht erreicht wurde. Das aufgeführte Beispiel soll Ihnen dies verdeutlichen. Bitte begrenzen Sie Ihre Vorhabensbeschreibung auf maximal 10 Seiten. Dies ist durch konkrete und auf das Wesentliche fokussierte Angaben zum Projekt realisierbar. Wiederholungen von Inhalten und Zielstellungen unter verschiedenen Gliederungspunkten sind nicht erforderlich. 4. Stichtagsregelungen Abweichend zu den Stichtagsregelungen der vergangenen Jahre bitte ich Sie im Auftrag des Beirates Berufsorientierung, alle Projektvorhaben des gesamten Schuljahres 2013/2014 bis zum in der GFAW einzureichen. Damit soll insbesondere sicher gestellt werden, dass die in der auslaufenden Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung stehenden Mittel zielgruppen- und bedarfsgerecht geplant und eingesetzt und die Standardleistungen der Berufsorientierung im Übergangszeitraum in die 5. Förderperiode des ESF an allen allgemein bildenden Schulen Thüringens gewährleistet werden können. Der Stichtag ist im Haushaltsjahr 2013 damit hinfällig. Seite 3 von 5

4 5. Antragsverfahren Die Einreichung der Projektvorhaben zum Stichtag ersetzt nicht die Antragstellung bei der GFAW und der zuständigen Agentur für Arbeit. Die vom Beirat Berufsorientierung ausgesprochene Förderempfehlung kommt keiner Bewilligung gleich. Daher stellen Sie bitte Ihre Anträge auf Förderung nach wie vor fristgerecht sowohl bei der GFAW als auch bei der Agentur für Arbeit. Sie erhalten von beiden Bewilligungsbehörden die Zuwendungsbescheide. 6. Weitergehende Informationen Die GFAW gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fragen zur inhaltlichen, finanziellen sowie organisatorischen Vorbereitung der Projektvorhaben im Schuljahr 2013/2014 mit den Verantwortlichen von TMBWK, TMWAT/GFAW und RD SAT abschließend zu klären. Ich lade Sie hiermit zu einer Informationsveranstaltung am: 27. Februar 2013 von: bis Uhr in: die IHK Erfurt, Großer Saal, Arnstädter Straße 34 in Erfurt ein und bitte Sie um eine kurze schriftliche Rückmeldung über Ihre Teilnahme mit Angabe der Personenzahl bis an die Adresse Da die IHK Erfurt nicht über Parkplätze verfügt, steht Ihnen das Parkhaus Am Stadion neben der Eissporthalle zur Verfügung (Fußweg ca. 3 Minuten). Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, nutzen Sie bitte die Straßenbahnlinie 1 in Richtung Thüringenhalle. Vom Hauptbahnhof ist es die zweite Station Landtag/IHK. Die IHK befindet sich gegenüber dem Thüringer Landtag. Darüber hinaus bitte ich Sie, Ihre Fragen, die sich aus den nunmehr beginnenden Abstimmungen zwischen Ihnen, der Schule, der Agentur für Arbeit und ggf. weiteren Akteuren bereits ergeben, der GFAW ebenfalls bis zum per an die Adresse bo-beirat@gfaw-thueringen.de zuzuleiten. Im Interesse aller Träger von Berufsorientierungsprojekten wird die GFAW diese Fragen für eine gezielte inhaltliche Vorbereitung der Veranstaltung nutzen. Seite 4 von 5

5 Bitte beachten Sie, dass jeder Träger eines Projektes der vertieften Berufsorientierung seit gemäß 176 SGB III eine Zertifizierung nach AZAV oder innerhalb einer Übergangszeit bis längstens nach AZWV benötigt. Ihre Zertifizierung sollte bereits aus der Projektbeschreibung ersichtlich sein. Mit freundlichen Grüßen Annette Müller Referatsleiterin Förderservice Berufsvorbereitung Anlagen 1 BO-Prozess in Verantwortung von Schule ab Schuljahr 2013/ Praxiserfahrungen in der Berufsorientierung ab Schuljahr 2013/ Merkblatt für die Vorhabensbeschreibung im Schuljahr 2013/2014 Seite 5 von 5

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