Neugründung von Integrierten Gesamtschulen. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen Die Bildungsgewerkschaft

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1 Neugründung von Integrierten Gesamtschulen Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen Die Bildungsgewerkschaft

2 2 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN Vorwort Nach fünf Jahren können in Niedersachsen nun endlich wieder neue Gesamtschulen gegründet werden. Die CDU/FDP-Koalition konnte das Errichtungsverbot, das sie zu Beginn ihrer ersten Legislaturperiode beschlossen hatte, nicht länger aufrecht erhalten. Im Laufe der Jahre 2007 und 2008 entstanden in Niedersachsen viele Initiativen zur Gründung neuer integrierter Gesamtschulen. Die bestehenden Gesamtschulen wurden immer attraktiver. Bei den IGSen meldeten die Eltern doppelt so viele Kinder an wie Plätze zur Verfügung stehen. Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf 8 Jahre veranlasst mehr Eltern denn je, einen alternativen Weg zum Abitur zu suchen. Dadurch stieg bei den Anmeldungen an Gesamtschulen der Anteil der Kinder, die von der Grundschule eine Gymnasialempfehlung bekommen hatten. Die Eltern der nicht aufgenommenen Kinder wollten nicht mehr akzeptieren, dass ihnen die Landesregierung unter Ministerpräsident Wulff die von ihnen gewünschte Schulform verbietet. Aber auch an Orten, in denen es bisher keine Gesamtschulen gibt, wuchs das Interesse an der Errichtung dieser Schulform. Mehr als 70 Initiativen waren bis zum Sommer 2008 entstanden. Neues Interesse an Gesamtschulen bei Schulträgern Gesamtschulen können wieder gegründet werden! Neu ist die Aktivität vieler Schulträger, von großen Städten und vor allem auch von Landkreisen und Gemeinden, die aus eigenen Überlegungen die Initiative zur Errichtung neuer Integrierter Gesamtschulen ergreifen. Sie reagieren damit auf Veränderungen des Schulwahlverhaltens und die demografische Entwicklung. Nach Auflösung der Orientierungsstufe und der Stärkung des gegliederten Schulsystems verliert die Hauptschule an Akzeptanz bei den Eltern. Binnen fünf Jahren halbierte sich die Anwahl dieser Schulform. Über 60 Prozent der Hauptschulen erreicht

3 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN 3 nicht mehr die vorgeschriebene Zügigkeit. Ihre Existenz ist mittelfristig nicht zu sichern. Außerdem sinkt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Grundschule. Schulträger suchen daher nach einer Alternative, die es ihnen ermöglicht, ein attraktives Schulangebot aufrecht zu erhalten. Sie haben verstanden, dass dies nur gelingen kann, wenn möglichst viele Kinder eine gemeinsame Schule besuchen. Die Integrierte Gesamtschule enthält das curriculare Angebot aller drei Bildungsgänge, also von Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Sie bietet einen guten Weg in die Berufsausbildung und zum Abitur. Kein Wunder, dass viele Schulträger das Interesse bekundet haben, ihre Schulzentren in eine IGS umzuwandeln. Typisch ist auch, dass heutzutage Beschlüsse in Kommunalparlamenten oftmals einstimmig fallen und dass die Parteizugehörigkeit kein Hinderungsgrund mehr ist, eine Gesamtschulgründung zu befürworten. Wulff legt Gesamtschulgründungen dicke Steine in den Weg Leider will die Regierung Wulff nicht über ihren Schatten springen und Gesamtschulen ohne Wenn und Aber zulassen. Sie legt Eltern und Schulträgern Steine in den Weg: So muss nach dem ab geltenden Schulgesetz eine IGS mit mindestens fünf Parallelklassen eingerichtet werden. Sie muss also auf Dauer mindestens 130 Schüler aufnehmen. Außerdem muss im Landkreis oder der kreisfreien Stadt zu zumutbaren Bedingungen jede Schulform des gegliederten Schulsystems erreichbar sein und auf Dauer aufrechterhalten werden. Kreisfreie Städte und Landkreise müssen also eine überzeugende Schulentwicklungsplanung vorlegen, um diese Anforderungen nachweisen zu können. Ob dies in weniger dicht besiedelten Gebieten gelingen kann, ist fraglich. Dies ist offenkundig Absicht der CDU/FDP-Koalition. Etikettenschwindel beim Ganztag stört Gesamtschulentwicklung Zur pädagogischen Konzeption von Integrierten Gesamtschulen gehört der gebundene Ganztag. Er bietet den Zeitrahmen,

4 4 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN um den individuellen Interessen und Neigungen sowie den unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten und Lernniveaus gerecht werden zu können. Bei den Gesamtschulgründungen war es früher üblich, das Konzept des gebundenen Ganztags als Bestandteil des pädagogischen Konzepts zu beantragen. Das ist derzeit anders. Die Landesregierung lässt keine gebundenen Ganztagsschulen zu. Sie verkauft offene Ganztagsschulen mit nachmittäglichen Arbeitsgemeinschaften für einzelne Schülergruppen als Ganztagsschulen. Dieser Etikettenschwindel behindert eine gute Gesamtschulentwicklung. Schulträger müssen den Antrag auf Errichtung einer Ganztagsschule überdies parallel zur Errichtung einer IGS beantragen. Es ist wichtig, dass sie gegenüber Schulbehörde und Ministerium ihre Absicht betonen, die Integrierte Gesamtschule als gebundene Ganztagsschule führen zu wollen. Schulgesetz mit Verfallsdatum Landeselternrat und Landesschülerrat, die Spitzenverbände der Schulträger, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschulen haben das neue Schulgesetz als Gesamtschulverhinderungsgesetz bezeichnet. Sie fordern von der Regierungskoalition die Freiheit Gesamtschulen einzurichten und Schulen des gegliederten Schulsystems zu schließen, wenn für diese kein Bedarf mehr besteht. Diese kleine Broschüre soll Eltern, Politikerinnen und Politiker in den Kommunalparlamenten, Verwaltungsfachleute bei den Schulträgern und Lehrerinnen und Lehrer ermutigen und helfen, neue Gesamtschulen zu gründen. Über die Homepage der GEW Niedersachsen können sich Interessierte weitere Informationen holen und sich mit anderen Initiativen und bestehenden Gesamtschulen vernetzen. Eberhard Brandt Vorsitzender der GEW Niedersachsen September 2008

5 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN 5 1. Arbeit einer Gesamtschulinitiative Mitgliedschaft in einer Gesamtschulinitiative Mitglied in einer Gesamtschulinitiative können alle Menschen werden also Eltern, Lehrer und Lehrerinnen, Schülerinnen und Schüler, Politiker und Politikerinnen, die die Vorteile des gemeinsamen Unterrichts für die Kinder in der Grundschule schätzen und sich nun die Weiterführung dieses gemeinsamen Lernens bis zum 10. Schuljahr wünschen. Sie empfinden es als Problem, wenn junge Menschen schon nach der 4. Klasse entsprechend den Schullaufbahnen getrennt unterrichtet werden, und setzen sich für ein gemeinsames Leben und Lernen in einer Schule ein, weil sie dies für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder in einer demokratischen Gesellschaft für förderlich halten. Wichtigste Aufgabe einer Gesamtschulinitiative Die wichtigste Aufgabe einer Gesamtschulinitiative ist es, das Interesse bei den folgenden vier Gruppen für die Gründung einer Integrierten Gesamtschule vor Ort zu wecken, zu vertiefen und sie eventuell sogar für die Mitarbeit in der Gesamtschulinitiative zu gewinnen: 1. bei Lehrkräften, 2. bei Schülerinnen und Schülern, 3. bei den Eltern, 4. beim Schulträger.

6 6 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN Interessen der vier Gruppen Zahlreiche Lehrkräfte sind an einer sinnvollen pädagogischen Arbeit interessiert. Sie sind unzufrieden mit ihrer Arbeit in ihrer Schule. Sie haben erkannt, dass diese Arbeit in einer Schulform des dreigliedrigen Schulsystems nicht ihren pädagogischen Vorstellungen entspricht. Die Gesamtschulinitiative setzt an diesem Interesse an und verdeutlicht durch konkrete Beispiele aus der Praxis, dass die Arbeit in einer Integrierten Gesamtschule die zeitgemäße Weiterentwicklung von Schule darstellt. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler kritisieren am bestehenden Schulsystem, dass schon ab Klasse 4 festgelegt wird, welche Schulform ein Kind besuchen wird. Sie vermissen Maßnahmen, die Lernschwierigkeiten mindern, die z.b. durch die soziale Herkunft hervorgerufen wurden. Oft stört sie auch, dass neue individualisierte Formen des Lernens im Unterricht vieler Schulen nicht praktiziert werden. Sie sollten darüber informiert werden, dass an der Integrierten Gesamtschule nach Klasse 10 alle Bildungsabschlüsse erreicht werden können, ohne dass man ab Klasse 5 einer Schulform zugewiesen wird. Durch Binnendifferenzierung und äußere Leistungsdifferenzierung wird jedes Kind gefördert, so dass erst im Verlauf der Klasse 10 letztlich entschieden wird, welchen Schulabschluss ein junger Mensch erwirbt. Gesamtschulen werden zunehmend als Alternative zum G8-Gymnasium gewählt. Schulträger sollten davon überzeugt werden, dass die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule eine sinnvolle Investition darstellt. Dadurch, dass alle Kinder in einer Schule unterrichtet werden, bietet der Schulträger wohnortnah ein vollständiges Bildungsangebot also auch das gymnasiale an, das insbesondere in ländlichen Regionen anders nicht immer gewährleistet ist.

7 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN 7 Weitere Aktivitäten einer Gesamtschulinitiative Eine wesentliche Aufgabe der Gesamtschulinitiative besteht in der Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes, das Aussagen beinhalten sollte über die Größe und Gliederung der Schule, das pädagogische Profil, die Gestaltung der Schule als Ganztagsschule, die eventuelle gymnasiale Oberstufe. Ohne Öffentlichkeitsarbeit wird die Arbeit der Gesamtschulinitiative nicht erfolgreich sein. Deshalb sollte der Kontakt zur lokalen Presse kontinuierlich gepflegt werden. Diese muss über die Treffen der Gesamtschulinitiative und deren Arbeit regelmäßig informiert werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Gesamtschulinitiative in Abständen pädagogische Gesprächsabende für die interessierte Öffentlichkeit organisiert, in deren Mittelpunkt einzelne Aspekte der Gesamtschulpädagogik stehen, z.b. zum Umgang mit der Vielfalt der Kinder im Unterricht, zum pädagogischen Leistungsbegriff, zur Gestaltung des Ganztages usw. Als Referenten bzw. Referentinnen können Pädagoginnen und Pädagogen aus anderen Integrierten Gesamtschulen eingeladen werden. Kontakt gesucht werden muss auch zu den Elternvertretungen vor Ort, insbesondere denen der Grundschulen, aber auch zum Kreis- oder Stadtelternrat, um über die Arbeit und die Absichten der Gesamtschulinitiative zu informieren, sich auszutauschen und eine Zusammenarbeit zu vereinbaren, möglichst sogar regelmäßige Treffen. Das Gleiche gilt auch für die Schülervertretungen. Sinn macht es auch, sich schon frühzeitig mit den Vertretern bzw. Vertreterinnen der zuständigen Standorte der Landesschulbehörde und des Kultusministeriums zusammenzusetzen. Wichtige Bündnispartner sind die Einzelgewerkschaften, der Deutsche Gewerkschaftsbund und einzelne Parteien. Damit ist

8 8 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN auch der Zugang zu den kommunalen Vertretungen gewährleistet. Oft gewähren sie auch materielle Unterstützung. Entscheidend für die erfolgreiche Arbeit einer Gesamtschulinitiative ist die Zusammenarbeit mit dem Schulträger. Aufgaben des Schulträgers Dieser muss motiviert werden, entsprechend dem 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule durch eine Befragung festzustellen. Auf die Informationsveranstaltungen des Schulträgers und die Gestaltung dieser Befragung sollte die Initiative durch Bündnispartner/innen Einfluss nehmen. Ebenso muss mit dem Schulträger die Standortfrage geklärt werden. Der für die Errichtung der Gesamtschule vorgesehene Schulstandort muss bei der Befragung angegeben werden. Der Fragebogen soll nach Auffassung des Kultusministeriums grundsätzlich mit der Landesschulbehörde abgestimmt werden. Die Befragung wird entweder im gesamten Territorium des Schulträgers oder bei mehreren Gesamtschulen im vorgesehenen Einzugsgebiet der neuen Gesamtschule durchgeführt. Befragt werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen. Eine Befragung in den Kindergärten ist möglich. Abschließend muss der Schulträger dann den Antrag auf Feststellung des Bedürfnisses und auf Genehmigung der Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule bei der zuständigen Landesschulbehörde stellen. Dabei muss der Schulträger nachweisen, dass für die neue IGS mindestens 130 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang zu erwarten sind und zwar unter Berücksichtigung der konkreten Bevölkerungsentwicklung in einer stabilen Prognose für 14 Jahre. Außerdem muss der Nachweis geführt werden, dass nach Gründung der Gesamtschule auf dem Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt jede Schulform des gegliederten Schulsystems zu zumutbaren Bedingungen erreicht werden kann. Als zumutbar gelten eine Fahrzeit von einer Stunde

9 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN 9 und eine Wartezeit von 45 Minuten. Wenn Gemeinden den Antrag auf Feststellung des Bedürfnisses und auf Errichtung einer Gesamtschule stellen können, ist es erforderlich, dass sie mit dem Landkreis Einvernehmen erzielen und dass der Landkreis die Erfüllung der Errichtungsvoraussetzungen darlegt. Als zusätzliche Hürde beim Genehmigungsverfahren hat sich das Kultusministerium die Prüfung der Errichtungsvoraussetzungen vorbehalten. Die Zustimmung des Staatssekretärs ist erforderlich. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dass Gesamtschulinitiativen diesen Genehmigungsprozess aufmerksam begleiten und gegebenenfalls zu politischen Gesprächen und öffentlichen Aktionen bereit sind. Zusammenfassung Für den Erfolg einer Arbeit einer Gesamtschulinitiative ist wie oben beschrieben der Einbezug des gesamten Umfeldes wichtig, in dem die Initiative tätig ist. Voraussetzung dafür ist eine realistische Einschätzung vor Ort, damit Energien nicht unnütz verschleudert werden. Vorrangiges Ziel muss in der Zusammenarbeit mit Personengruppen und Institutionen immer die Verdeutlichung gemeinsamer Interessen sein, die durch die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule erfüllt werden. Die Gründung eines Vereins, der politisch unabhängig ist, schafft möglicherweise eine breitere Basis in der Bevölkerung, die eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Gesamtschulinitiative ist. 2. Arbeit einer Planungsgruppe Die Gesamtschulinitiative war erfolgreich. Eine Integrierte Gesamtschule soll eingerichtet werden.

10 10 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN Die Landesschulbehörde beruft die Mitglieder der Planungsgruppe Eltern, Lehrkräfte, mindestens ein/e Vertreter/in des Schulträgers und den Vorstand, aus der in der Regel auch die Mitglieder der zukünftigen Schulleitung hervorgehen. Folgende Aufgaben hat die Planungsgruppe zu leisten: Erstellung eines Zeitplans, der den Verlauf der Arbeit der Planungsgruppe bis zur Eröffnung der Integrierten Gesamtschule beschreibt Konkretisierung des von der Gesamtschulinitiative erarbeiteten pädagogischen Konzeptes Fortbildung von interessierten Lehrkräften Beratung des Schulträgers, insbesondere bezogen auf die Ausstattung Klärung der Personalfragen und Formulierung eines Vorschlages, welche Lehrkräfte das Gründungskollegium bilden Öffentlichkeitsarbeit Vorbereitung des Starts der Integrierten Gesamtschule 1. Schritt: 3. Überblick Neun Schritte zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule Initiative beantragt beim Schulträger formlos die Gründung einer Gesamtschule

11 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN Schritt: Die zuständigen Ausschüsse des Rates bzw. des Landkreises befassen sich mit dem Antrag 3. Schritt: Rat oder Kreistag entscheidet über weitere Vorgehensweise; gegebenenfalls stimmt sich die Gemeinde mit dem Landkreis ab 4. Schritt: Schulträger beschließt Durchführung einer Elternbefragung zur Ermittlung des Interesses zur Errichtung einer Gesamtschule: der Standort für die geplante Gesamtschule muss ausgewiesen sein befragt werden die Eltern in allen vier Jahrgängen der Grundschulen mindestens 130 Schülerinnen müssen pro Jahrgang für die vorgesehene Gesamtschule votieren wenn an bestehenden Gesamtschulen regelmäßig Bewerbungen abgewiesen wurden, kann dies als wichtiges Indiz für das nachhaltige Elterninteresse angeführt werden die Befragung findet im gesamten Gebiet des Schulträgers statt / wenn im Gebiet des Schulträgers mehrere Gesamtschulen bestehen, kann sie im vorgesehenen Einzugsgebiet vorgenommen werden der Fragebogen soll vom Schulträger mit der Schulbehörde abgestimmt werden 5. Schritt: Schulträger beantragt bei der Landesschulbehörde Feststellung des Bedürfnisses zur Errichtung einer Gesamtschule

12 12 NEUGRÜNDUNG VON INTEGRIERTEN GESAMTSCHULEN Genehmigung der Errichtung einer Gesamtschule mit folgenden Inhalten: geplanter Schulstandort Ergebnisse der Elternbefragung Prognose der Schülerzahlen mit Nachweis der stabilen Prognose Feststellung, dass jede Schulform des gegliederten Schulsystems zu zumutbaren Bedingungen erreichbar bleibt Beschreibung der Schulorganisation pädagogisches Konzept Beantragung des Ganztagskonzepts gegebenenfalls unter Verweis des bisherigen Ganztagsbetriebs am Standort (eigenes Genehmigungsverfahren beim Kultusministerium) 6. Schritt: Landesschulbehörde prüft Errichtungsvoraussetzungen 7. Schritt: Kultusministerium prüft Errichtungsvoraussetzungen 8. Schritt: Landesschulbehörde genehmigt oder versagt Errichtung der Gesamtschule 9. Schritt: Schulbehörde richtet Planungsgruppe ein sinnvoll ein Jahr, möglich auch sechs Monate, vor dem Start V.i.S.d.P.: Richard Lauenstein, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen, Berliner Allee 16, Hannover

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