Aktionsplan der LAG Schönburger Land

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1 LEADER-Entwicklungsstrategie Schönburger Land EU-Förderperiode Aktionsplan der LAG Schönburger Land Nach Art. 33 Abs. 1 e) ESIF-VO ist zur Veranschaulichung der Umsetzung der Ziele für die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien der lokalen Entwicklung ein Aktionsplan aufzustellen. Die Maßnahmen ergeben sich aus der Analyse des Entwicklungsbedarfs und der daraus abgeleiteten strategischen Ziele und Zielvorgaben der LEADER-Entwicklungsstrategie - LES. (vgl. Kapitel 2 und 3) Entsprechend der Zielstellung werden Maßnahmen zur Umsetzung der jeweiligen Ziele einschließlich der Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit der LEADER-Umsetzung sowie des ESF formuliert. Die Maßnahmen untergliedern sich nach vier Handlungsfeldern und beziehen die verschiedenen Themenbereiche der SWOT-Analyse ein. Das Handlungsfeld 5 ist zielübergreifend angelegt und umfasst notwendige Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten einschließlich des Managements der LAG. Im Aktionsplan sind alle Maßnahmen enthalten, die über die LES gefördert werden sollen. Einige Maßnahmenbereiche weisen Verknüpfungen mit anderen Bereichen des ELER außerhalb von LEADER und weiteren Strukturfonds wie dem ESF auf. Die Finanzierung der Maßnahmen in der LES kann in Kombination mit anderen EU-, Bundes- oder Landesprogrammen erfolgen (z.b. Bildungsangebote über ESF, Bereitstellung von Schulungsräumen in einem zu sanierenden historischem Gebäude über LES). Vorrang vor einer Förderung über die LES haben EU- Programme und die jeweilige Fachförderung (z.b. Straßenbau). Abbildung 27: Maßnahmenzuordnung zum Aktionsplan Maßnahmenzuordnung für das LEADER-Budget Für die Maßnahmen wurde eine entsprechende Programmzuordnung vorgenommen (Siehe nachfolgende Tabelle 26). Maßnahmen die nicht über die LES gefördert werden, sind in der Maßnahmenförderung der LES nicht enthalten. Überwiegend Maßnahmen, für die ohne LEADER keine Finanzierungsmöglichkeit besteht Aufteilung des Budgets Private Maßnahmen ca. zwei Drittel Öffentliche Maßnahmen ca. ein Drittel Hinweis: Ausgenommen sind nichtförderfähige Maßnahmen nach Maßgabe des Landes und der EU Die Festlegung von Fördersätzen und möglichen Zuwendungsempfängern erfolgt unter der Beachtung der Förderrichtlinie RL-LEADER 2014 und unter Berücksichtigung des verfügbaren Budgets. Sie setzt den Rahmen insbesondere auch in Bezug auf Beihilferechtliche Begrenzungen für die Förderung von Unternehmen. Maßnahmen ELER / GAK z.b. Ländlicher Wegebau Maßnahmen ESF z.b. Maßnahmen Berufsorientierung, Nachwuchsförderung Maßnahmen Fachförderung z.b. Straßen- und Brücken Schulen / Kitas (Kommunen) Breitbandausbau

2 LEADER-Entwicklungsstrategie Schönburger Land EU-Förderperiode Die Fördersätze und Förderhöchstgrenzen wurden in den vier Arbeitskreisen diskutiert und festgelegt (siehe Pkt und Protokolle der Arbeitskreissitzungen). Die nachfolgenden Übersichten zur Maßnahmenförderung sind nach Handlungsfeld und Zielen geordnet. Die Maßnahmen umfassen folgende Angaben: Bedeutung für die Region / Priorität Zielstellung Festlegung von Indikatoren zur Zielerreichung mit Angabe der Ausgangslage im Jahr 2014 und des zu erreichenden Zielzustandes im Jahr 2020 Bezeichnung der Maßnahme Fond, aus dem das Projekt finanziert werden soll Angabe der ELER-Priorität Fördersatz als Zuschuss in % und max. Förderhöhen differenziert nach Zuwendungsempfängern Art der Zuwendungsempfänger Unter der Rubrik Vorrang werden die zu nutzenden Fachförderungen oder die Verknüpfungen mit anderen ESI-Fonds aufgeführt Erläuterungen Die ausgewiesenen Zuschüsse sind i.d.r. Bruttozuschüsse, für Unternehmen und ggf. Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, gilt der Zuschuss als Nettozuschuss. Bei Unternehmen ist generell das Beihilferecht der EU anzuwenden, die Bemessungszuschüsse regeln sich nach Rahmen-RL LEADER Kommunen stehen für Gemeinden und Gemeindeteile sowie deren Verbände und Zusammenschlüsse. Als Teilnehmergemeinschaften gelten Zusammenschlüsse im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens (FlurbG und LwAnpG). Zu den Sonstigen gehören auch kirchliche Einrichtungen. In Tabelle 26 Ist die Programmzuordnung der Maßnahmen der LES der Region dargestellt. Hier werden insbesondere die Zuordnungen zu LEADER sowie zu Richtlinien mit Vorrang bzw. anderen Richtlinien der Fachförderung dargestellt. Die Tabellen enthalten die Übersicht über alle Maßnahmen der LEADER-Förderung mit Indikatoren, Fondszuordnung, Fördersätzen und Förderhöchstgrenzen sowie Zuwendungsempfängern. In Tabelle 39 werden die maßnahmenspezifischen Kohärenzkriterien dargestellt. Diese gelten zusätzlich und unter Vorbehalt der Kompatibilität mit der Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014.

3 2 WIRTSCHAFT UND MOBILITÄT 1 LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT Handlungs feld LEADER ELER ESF Sonstige Förderung LEADER-Entwicklungsstrategie Schönburger Land EU-Förderperiode Tabelle 26: Programmzuordnung der Maßnahmen der LES der Region Schönburger Land Ziele Maßnahmen Bemerkung/ Erläuterung/ Vorrang 1.1 Reduzierung Flächenverbrauch/ Flächeninwertsetzung 1.2 Flurneuordnung, Landschaftsgestaltung und Hochwasserschutz 1.3 Sicherung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig 2.1 Ausbau der regionalen Wirtschaft und Branchenstruktur Rückbau Brachflächen und technische Infrastruktur regionales Brachflächenmanagement und Ökokonto Brachflächenprogramm Land bei Kommunen Fachförderung Landwirtschaft bei Wiederbebauung f. Anhang-1- Produktion Ländlicher Wegebau im Außenbereich () Vorrang Bund-/ Länderprogramm GAK Maßnahmen zum Hochwasserschutz / Vorrang Fachförderung z. B. Schutz vor wild abfließendem Landesprogramme zum Gewässer- u. Oberflächenwasser inkl. Maßnahmen zur Hochwasserschutz u. RL Natürliches Landschaftsgestaltung und Gewässersanierung Erbe Flurneuordnungsverfahren -- über Bund-/ Länderprogramm GAK Ausbau/ Umnutzung ländlicher Bausubstanz für den Aufbau von Anhang 1 Produktion über ELER, Wertschöpfungsketten u. als zusätzliche Direktförderung Landwirtschaft wirtschaftliche Standbeine Ausbau und Ausstattung ländlicher Bausubstanz für Bildungszwecke Gründerunterstützung in der Vorgründungsphase Vorbereitende Maßnahmen zur Standortentwicklung Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke Durchführung/Betreibung u. Qualifizierungsmaßnahmen z. B. über ESF Gründungsberatung nur über ESF

4 3 ERHOLUNG, TOURISMUS, KULTURELLE IDENTITÄT Handlungs feld LEADER ELER ESF Sonstige Förderung LEADER-Entwicklungsstrategie Schönburger Land EU-Förderperiode Ziele Maßnahmen Bemerkung/ Erläuterung/ Vorrang 2.2 Stärkung der Kooperation zum Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten 2.3 Stärkung der Nahmobilität 3.1 Qualitativer Ausbau der touristischen Infrastruktur und des Wegenetzes Erhalt u. Entwicklung von gewerblich genutzten Gebäuden u. d. Betriebs- u. Erschließungsflächen Ausbau regionaler und überregionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen Ausbau und Flexibilisierung der Vertriebsstrukturen Unterstützung neuer Modelle der Trägerschaft und Bewirtschaftung von Angeboten der Grundversorgung/ täglicher Bedarf Qualitativer Ausbau von Straßen und Plätzen mit Fuß- /Radwegen Energieeffiziente Straßen-/ Wegebeleuchtung Verbesserung der Mobilität durch alternative und innovative Mobilitätskonzepte zum ÖPNV Ausbau der touristischen und Naherholungsinfrastruktur mit öffentlicher Zugänglichkeit qualitative Aufwertung und Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes Vernetzung und Vermarktung von Tourismus- und Naherholungsangeboten Schaffung von anerkannten Qualitätsstandards im Bereich Beherbergung/ Gastronomie Coaching/ Gründungsberatung über ESF () Vorrang Fachförderung Straßenbau bei Radwegebau Fachförderung Fachförderung Barrierefreiheit

5 4 DASEINSVORSORGE UND LEBENSQUALITÄT Handlungs feld LEADER ELER ESF Sonstige Förderung LEADER-Entwicklungsstrategie Schönburger Land EU-Förderperiode Ziele Maßnahmen Bemerkung/ Erläuterung/ Vorrang 3.2 Erhaltung der regionaltypischen Siedlungsstrukturen und attraktiven Dorf- und Stadtbilder Maßnahmen zum Erhalt historisch wertvoller denkmalgeschützter Bausubstanz Maßnahmen zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes mit öff. Zugänglichkeit inkl. Freiund Parkanlagen Örtliche Entwicklungsstrategien zur demografischen Anpassung von Dörfern Denkmalschutzförderung Auch über Bund-/ Länderprogramm GAK 4.1 Wohneigentumsbildung und bedarfsgerechte Wohnungsangebote Wohneigentumsbildung durch Wiederund Umnutzung ländlicher Bausubstanz Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und bedarfsgerechter Wohnungsangebote 4.2 Sicherung von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge, der Soziokultur und des Breitensports 4.3 Stärkung bürgerschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur/ sozialen Betreuung Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von Einrichtungen des Breitensports (Sport- u. Freizeiteinrichtungen) Maßnahmen zur Entwicklung tragfähiger Bewirtschaftungskonzepte für Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur Maßnahmen zur Bereitstellung von Räumen als Treffpunkte für die Dorfgemeinschaft u. Vereine Vorrang für Kommunen: Fachförderung Aus- und Neubau schulische Infrastruktur u. Kitabau (Ausnahme freie Träger) Bei Gründungsberatung über RIGA

6 5 PROZESSUMSETZUNG Handlungs feld LEADER ELER ESF Sonstige Förderung LEADER-Entwicklungsstrategie Schönburger Land EU-Förderperiode Ziele Maßnahmen Bemerkung/ Erläuterung/ Vorrang Engagements, Vereins- und Ehrenamtstätigkeit 5. Umsetzung der LES und Förderung regionaler und überregionaler Kooperation Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements durch Projektförderungen, insbesondere der Förderung von Integrationsprojekten 5.1 Betreibung d. LAG, Regionalmanagement einschl. Ergänzung/Fortschreibung, Evaluierung der LES 5.2 Prozessbezogene Sensibilisierung 5.3 Vorbereitung, Begleitung, Koordinierung oder Vernetzung von prozessbezogenen Vorhaben 5.4 Maßnahmen zur Koordinierung u. Vernetzung überregionaler Vorhaben

7 Tabelle 27: Maßnahmenförderung HF 1 LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT Ziel 1.1 Priorität 3 Ziel HF Reduzierung des Flächenverbrauchs/ Flächeninwertsetzung Indikator Flächen in Wert gesetzt / entsiegelt Anzahl realisierte Vorhaben Ausgangslage Zielzustand m² Fläche in Wert gesetzt bzw. entsiegelt 1 Datenbank Maßnahme Rückbau von Brachen u. technischer Infrastruktur Brachflächenmanagement und Ökokonto Fonds ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Kommunen 70 %,max %, max Unternehmen max. 35 %, max bei dauerhafter Entsiegelung Erhöhung Private Zuschuss auf 50 % (nur Private) --- Vereine/ LAG/ Sonstige Vorrang Brachflächenprogramm Land bei Kommunen

8 Tabelle 28: Maßnahmenförderung HF 1 LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT Ziel 1.2 Priorität 3 Ziel HF Flurneuordnung, Landschaftsgestaltung und Hochwasserschutz Indikator Laufende Meter Ausbau Anzahl Einzelmaßnahmen Neu angeordnete Verfahren Ausgangslage Zielzustand lfm 16 3 Maßnahme Ländlicher Wegebau im Außenbereich Maßnahmen zum Hochwasserschutz, Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser inkl. Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung und Gewässersanierung Fonds ELER ELER GAK ELER Priorität 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Flurneuordnungsverfahren Kommunen 60 %, max %, max Fördersatz gemäß RL LE 2014 Unternehmen Max. 35 %, max bei multifunktionaler Nutzung Erhöhung Private des Zuschlags um 10 % (nur Private) Max. 35 %, max Vereine/ LAG/ Sonstige Teilnehmergemeinschaft Fördersatz gemäß RL LE 2014 Vorrang Bund-Länder-Programm GAK Förderrichtlinie ländliche Entwicklung RL LE2014 Fachförderung Landesprogramme

9 Tabelle 29: Maßnahmenförderung HF 1 LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT Ziel 1.3 Priorität 3 Ziel HF Sicherung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig Indikator Anzahl realisierte Vorhaben Anzahl realisierte Vorhaben Ausgangslage Zielzustand Maßnahme Ausbau/ Umnutzung ländlicher Bausubstanz für den Aufbau von Wertschöpfungsketten u. als zusätzliche wirtschaftliche Standbeine Ausbau und Ausstattung ländlicher Bausubstanz für Bildungszwecke Fonds ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Kommunen %, max Unternehmen Max. 35 %, max Private --- Vereine/ LAG/ Sonstige %, max Vorrang

10 Tabelle 30: Maßnahmenförderung HF 2 WIRTSCHAFT UND MOBIL ITÄT Ziel 2.1 Priorität 3 Ziel HF Ausbau der regionalen Wirtschaft und Branchenstruktur Indikator Anzahl Neugründungen Anzahl Studien Anzahl Arbeitsplätze (neu) Anzahl Vorhaben Ausgangslage Zielzustand Maßnahme Gründerunterstützung in der Vorgründungsphase Vorbereitende Maßnahmen zur Standortentwicklung Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke Erhalt u. Entwicklung von gewerblich genutzten Gebäuden und deren Betriebs- u. Erschließungsflächen Fonds ELER ELER ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Kommunen --- Unternehmen %, max Max. 35 %, max Max. 35 %, max Max. 35 %, max Private Max / Wettbewerb Vereine/ LAG/ Sonstige Max / Wettbewerb Vorrang

11 Tabelle 31: Maßnahmenförderung HF 2 WIRTSCHAFT UND MOBIL ITÄT Ziel 2.2 Priorität 3 Ziel HF Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten Indikator Anzahl Projekte Anzahl Projekte/ Vorhaben Anzahl Vorhaben Ausgangslage Zielzustand Maßnahme Ausbau regionaler und überregionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen (als Marketingmaßnahmen) Ausbau und Flexibilisierung der Vertriebsstrukturen Fonds ELER ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Kommunen Unterstützung neuer Modelle der Trägerschaft und Bewirtschaftung von Angeboten der Grundversorgung/ täglicher Bedarf Unternehmen Max. 35 %, max Max. 35 %, max Max. 35 %, max Private %, max Vereine/ LAG/ Sonstige 65 %, max %, max Vorrang

12 Tabelle 32: Maßnahmenförderung HF 2 WIRTSCHAFT UND MOBIL ITÄT Ziel 2.3 Priorität 3 Ziel HF Stärkung der Nahmobilität Indikator Anzahl Vorhaben / Ausgebaute Fuß- und oder Radwege Anzahl Leuchten mit nachgewiesener Energieeffizienz Anzahl Studien/ Konzepte Ausgangslage Vorhaben / 0 km 0 0 Zielzustand Vorhaben / 5 km 60 1 Maßnahme qualitativer Ausbau Straßen und Plätze mit Fuß- /Radwegen Energieeffiziente Straßen-/ Wegebeleuchtung alternative und innovative Mobilitätskonzepte zum ÖPNV Fonds ELER ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Kommunen 65 %, max %, max Unternehmen Max. 35 %, max Private Vereine/ LAG/ Sonstige %, max Vorrang Fachförderung RL-KStB des SMWA

13 Tabelle 33: Maßnahmenförderung HF 3 ERHOLUNG, TOURISMUS UND KULTURELLE IDENTITÄT Ziel 3.1 Priorität 2 Ziel Indikator HF Erhalt und qualitativer Ausbau der touristischen und Naherholungsinfrastruktur Anzahl Vorhaben Angebote wie Lehrpfade, Beschilderung/ Lückenschlüsse, qualitative Einzelvorhaben Umfragewerte Bekanntheit von tourist. Angeboten Ausgangslage km / 0 Angebote % 0 Zielzustand km / 10 Angebote % plus 15 % 15 Maßnahme Ausbau der touristischen und Naherholungsinfrastruktur mit öffentlicher Zugänglichkeit qualitative Aufwertung und Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes Vernetzung und Vermarktung von Tourismusund Naherholungsangeboten Fonds ELER ELER ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Anzahl neuer Klassifizierungen Schaffung von anerkannten Qualitätsstandards im Bereich Beherbergung/ Gastronomie Kommunen 65 %, max %, max % --- Unternehmen Max. 35 %, max Max. 35 % Max. 35 %, max max Private %, max Vereine/ LAG/ Sonstige % --- Vorrang

14 Tabelle 34: Maßnahmenförderung HF 3 ERHOLUNG, TOURISMUS UND KULTURELLE IDENTITÄT Ziel 3.2 Priorität 2 Ziel Indikator HF Erhaltung der regionaltypischen Siedlungsstrukturen und attraktiven Dorf- und Stadtbilder Anzahl Kulturdenkmale Anzahl Anlagen, Einrichtungen und Gebäude d. Kulturerbes Ausgangslage Zielzustand Maßnahme Maßnahmen zum Erhalt historisch wertvoller denkmalgeschützter ländlicher Bausubstanz Maßnahmen zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes mit öffentlicher Zugänglichkeit inkl. Frei- und Parkanlagen Fonds ELER ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Anzahl Strategien Örtliche Entwicklungsstrategien zur demografischen Anpassung von Dörfern Kommunen 65 %, max %, max Unternehmen Private 40 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, max %, max %, max Vereine/ LAG/ Sonstige --- Vorrang

15 Tabelle 35: Maßnahmenförderung HF 4 DASEINSVORSORGE UND LEBENSQUALITÄT Ziel 4.1 Priorität 2 Ziel HF Wohneigentumsbildung und bedarfsgerechte Wohnungsangebote Indikator Anzahl Wohneinheiten Anzahl Wohneinheiten Ausgangslage Zielzustand Maßnahme Wohneigentumsbildung durch Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und bedarfsgerechter Wohnungsangebote Fonds ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Kommunen -- Unternehmen %, max / WE Private 40 %, max Vereine/ LAG/ Sonstige Vorrang

16 Tabelle 36: Maßnahmenförderung HF 4 DASEINSVORSORGE UND LEBENSQUALITÄT Ziel 4.2 Priorität 2 Ziel HF Sicherung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge, der Soziokultur und des Breitensports Indikator Anzahl Einrichtungen Anzahl Einrichtungen Anzahl Studien/ Konzepte Ausgangslage Zielzustand Maßnahme Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur/ sozialen Betreuung Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von Einrichtungen des Breitensports (Sport- und Freizeiteinrichtungen) Maßnahmen zur Entwicklung tragfähiger Bewirtschaftungskonzepte für Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur Fonds ELER ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in % (brutto), max. Förderhöhe in Kommunen 70 %, max Unternehmen Private Max.-35 %, max %, max Vereine/ LAG/ Sonstige 70 %, max Vorrang Kommunen über Fachförderungen, z. B. schulische Infrastruktur u. Kitabau

17 Tabelle 37: Maßnahmenförderung HF 4 DASEINSVORSORGE UND LEBENSQUALITÄT Ziel 4.3 Priorität 2 Ziel HF Stärkung bürgerschaftliches Engagement, Vereins- und Ehrenamtstätigkeit Indikator Auslastung Anzahl Projektaufrufe Ausgangslage 2014 x 0 Zielzustand % 5 Maßnahme Maßnahmen zur Bereitstellung von Treffpunkten für die Dorfgemeinschaft und Vereine Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes Fonds ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Kommunen -- Unternehmen -- Private -- Vereine/ LAG/ Sonstige 70 %, max %, je Projekt Anerkennung von Sachleistungen als Eigenanteil Vorrang

18 Tabelle 38: Maßnahmenförderung HF 5 PROZESSUMSETZUNG, BETEILIGUNG UND KO OPERATION Priorität 1 Ziel HF 5 - Umsetzung der LES und Förderung regionaler und überregionaler Kooperation Indikator Anzahl Arbeitskräfte LEADER-Bekanntheit Einschätzung Kompetenzzuwachs Akteure Anzahl Vorhaben Anzahl Vorhaben Ausgangslage Umfragewert x % 0 0 Zielzustand Umfragewert x % plus 20 % 14 2 Maßnahme 5.1 Betreibung der LAG, Regionalmanagement einschl. Ergänzung/ Fortschreibung, Evaluierung der LES 5.2 Prozessbezogene Sensibilisierung 5.3 Vorbereitung, Begleitung, Koordinierung oder Vernetzung von prozessbezogenen Vorhaben 5.4 Maßnahmen zur Koordinierung u. Vernetzung überregionaler Vorhaben Fonds ELER ELER ELER ELER ELER Priorität 6b (P) 6b (P) 6b (P) 6b (P) Fördersatz Zuschuss in %, max. Förderhöhe in Kommunen 80 % % --- Unternehmen Max. 35 % --- Private Vereine/ LAG/ Sonstige 80 % 80 % 80 % 80 % Vorrang

19 Tabelle 39: Maßnahmen des Aktionsplans LEADER und maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (einzuhalten mit Projektantrag/ mit Bewilligung) Ziel Maßnahmen maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien* Hinweise/ Erläuterungen Rückbau von Brachen und technischer Infrastruktur Brachflächenmanagement und Ökokonto Ländlicher Wegebau im Außenbereich Maßnahmen zum Hochwasserschutz / Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser inkl. Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung und Gewässersanierung - Gefördert wird der Abbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung u. der Rückbau öffentlicher nicht bedarfsgerechter Infrastruktur inkl. Renaturierung/ Erstansaat; - Bei Wiederbebauung Nachweis der geplanten positiven Flächenbilanz zum Projektantrag; - Erklärung mit Projektantrag zur Vorrangförderung über Fachförderrichtlinien bei Kommunen; - bei dauerhafter Entsiegelung Nachweis über Erklärung im Vorhabenkonzept - förderfähig sind die Erstinvestitionen zum Aufbau, zur Einrichtung und Erstdatenerfassung der Datenbanken - Nachweis einer multifunktionalen Nutzung zum Projektantrag notwendig; - Erklärung mit Projektantrag zur Vorrangförderung über Fachförderrichtlinie LE2014; - Stellungnahmen u./o. Genehmigungen v. Fachbehörden zur Bewilligung; - Keine Förderung von Gewässern 1. Ordnung; - Erklärung mit Projektantrag zur Vorrangförderung über Fachförderrichtlinien; - bei positiver Flächenentsieglungsbilanz Wiederbebauung durch Vorhaben die den Zielen der LES dienen im Innenbereich o. bei Gehöften im Außenbereich (Definition gemäß BauGB) möglich; - Wiedernutzung zur landwirtschaftlichen Primärproduktion gem. Vorgaben RL LEADER/2014; - Grundlage bilden Hochwasserschutzkonzepte, anerkannte konzeptionelle Grundlagen oder Fachkonzepte; Flurneuordnungsverfahren - nur über Bund-/ Länderprogramm GAK Förderrichtlinie ländliche Entwicklung RL LE Ausbau/ Umnutzung ländlicher Bausubstanz für den Aufbau von Wertschöpfungsketten u. als zusätzliche wirtschaftliche Standbeine - Betriebskonzept mit Geschäftsplan zum Projektantrag; - Bei Neugründung Stellungnahme der zuständigen Fachstelle zur Plausibilität des Betriebskonzeptes zum Projektantrag; - nicht bei Anhang 1 Produktion (landwirtschaftliche Primärproduktion); - Beachtung De-minimis-Regelung

20 Ziel Maßnahmen maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien* Hinweise/ Erläuterungen Ausbau und Ausstattung ländlicher Bausubstanz für Bildungszwecke Gründerunterstützung in der Vorgründungsphase Vorbereitende Maßnahmen zur Standortentwicklung Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke Erhalt u. Entwicklung von gewerblich genutzten Gebäuden u. d. Betriebs- u. Erschließungsflächen Ausbau regionaler und überregionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen Ausbau und Flexibilisierung der Vertriebsstrukturen - bauliche Maßnahmen und Ausstattung v. Unterrichtsräumen als ergänzende Angebote der Aus-, Fort-, und Weiterbildung; - Nachweis zur Plausibilität des Konzepts zum Projektantrag; - Keine Förderung von Schulen; - Durchführung und Betreibung nicht förderfähig; - Erklärung zum Status des Antragstellers zum Projektantrag; - nur Private förderfähig, die noch kein Unternehmen führen; - keine Gründungsberatung - nur konzeptionelle Untersuchungen/Studien; - Betriebskonzept mit Geschäftsplan zum Projektantrag; - Bei Unternehmensneugründung Stellungnahme der zuständigen Fachstelle zur Plausibilität des Betriebskonzeptes zum Projektantrag notwendig; - Nur Einzelhandel bis zu 800 m² Handelsfläche (ohne nicht öffentlich zugängliche Flächen); - keine Neuerschließung; - Nutzungs-/Betriebskonzept zum Projektantrag; - Nur Einzelhandel bis 800 m² Handelsfläche (ohne nicht öffentlich zugängliche Flächen); Marketingmaßnahmen inkl. Sachkosten förderfähig, auch Landwirtschaft; nicht bei Anhang 1 Produktion (landwirtschaftliche Primärproduktion); - nicht investiv: Entwicklung innovativer Logistik- u. Mobilitätskonzepten - Investiv: Ausstattungen für gewerbliche Grundversorgungseinrichtungen sowie besondere Fahrzeugausstattung bei mobiler Grundversorgung - auch für Landwirtschaft, aber nicht bei Anhang 1 Produktion - z.b. Schauvorführung, Unterricht im Grünen/ Zusammenarbeit Schule- Landwirtschaft und Schulung/Weiterbildung Landwirte - im Rahmen einer Wettbewerbsauslobung durch die LAG zu innovativen Gründungsideen f. Gründungswillige - Beachtung De-minimis-Regelung; - Beachtung De-minimis-Regelung;

21 Ziel Maßnahmen maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien* Hinweise/ Erläuterungen Unterstützung neuer Modelle der Trägerschaft u. Bewirtschaftung von Angeboten der Grundversorgung/täglicher Bedarf Qualitativer Ausbau von Straßen und Plätzen mit Fuß- /Radwegen Energieeffiziente Straßen-/ Wegebeleuchtung Alternative und innovative Mobilitätskonzepte zum ÖPNV Ausbau der touristischen und Naherholungsinfrastruktur mit öffentlicher Zugänglichkeit qualitative Aufwertung und Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes - Ausbau ländlicher Bausubstanz für multifunktionale Einrichtungen zur Absicherung der Grundversorgung; - Betriebs-/Betreiberkonzept mit Geschäftsplan zum Projektantrag; - Bei Unternehmensneugründung Stellungnahme der zuständigen Fachstelle zur Plausibilität des Betriebskonzeptes zum Projektantrag notwendig; - Nur Einzelhandel bis 800 m² Handelsfläche (ohne nicht öffentlich zugängliche Flächen); - Gemeindestraßen n. 3 Abs. 1 Nr.3a,b SächsStrG; - Erklärung zur Vorrangförderung über Fachförderrichtlinie KStB zum Projektantrag; - Nachweis kommunaler Baulastträgerschaft zum Projektantrag; - Erklärung mit Projektantrag zur Vorrangförderung über Fachförderrichtlinie KStB; - nur Straßenbeleuchtung in Baulast der Gemeinde - Erklärung zur kommunalen Baulastträgerschaft und zur Energieeffizienz zum Projektantrag; - Fachplanung mit Nachweis Energieeffizienz zur Bewilligung - Nur konzeptionelle Untersuchungen/Studien - Gefördert werden investive Maßnahmen zum Erhalt, Ausbau, Wieder- u. Umnutzung von baulichen Anlagen, die der Naherholung und dem Tourismus dienen - Erklärung zur öffentlichen Zugänglichkeit zum Projektantrag - Öffentlich nutzbare Wegeinfrastruktur ; - Erklärung zur öffentlichen Nutzung mit Projektantrag - i.v.m. innovative Maßnahmen u. a. zur Schaffung Barrierefreiheit, Verbesserung der Aufenthaltsqualität, ÖPNV- Verknüpfung; - in Kombination mit Komplexprojekten als Teilmaßnahme möglich - inkl. Beschilderung, Rastplätze, Schutzhütten - Lehr- und Themenwege u. ä Vernetzung und Vermarktung - Imagemaßnahmen - z.b. Werbemittel u. -aktionen, Studien u. von Tourismus- und ä. Naherholungsangeboten Schaffung von anerkannten - Bestandsentwicklung u. Erweiterung Angebotspalette, - z. B. Schaffung Barrierefreiheit,

22 Ziel Maßnahmen maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien* Hinweise/ Erläuterungen Qualitätsstandards im Bereich Beherbergung/ Gastronomie Maßnahmen zum Erhalt historisch wertvoller denkmalgeschützter Bausubstanz Maßnahmen zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes mit öffentlicher Zugänglichkeit inkl. Freiund Parkanlagen Örtliche Entwicklungsstrategien zur demografischen Anpassung von Dörfern Wohneigentumsbildung durch Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz Kapazitätsausbau mit Synergien für bestehende Angebote; - Erklärung über geplanten Qualitätsstandard zum Projektantrag; - Geschäftsplan mit Betriebskonzept zum Projektantrag - Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwandes; - Erklärung über Vorrang Denkmalschutzförderung zum Projektantrag; - denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Bewilligung - Erklärung zur öffentlichen Zugänglichkeit zum Projektantrag - Konzept für nachhaltige Nutzung zum Projektantrag - bei Kulturdenkmalen Erklärung zu Vorrang Denkmalschutzförderung zum Projektantrag und denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Bewilligung erforderlich behindertengerechte Ausstattung, Gesundheitsangebote u. ä. - Nur Konzepte, Studien, Untersuchungen - Dorfumbaukonzepte, bauliche Gestaltungsregeln u. -satzungen u. ä.; - auch für Teilbereiche oder Ortsteile - Baumaßnahmen im Rahmen der Wieder- oder Umnutzung leerstehender o. ungenutzter ländlicher Gebäude oder Teile davon zum Hauptwohnsitz inkl. der notwendigen Außenanlagen; - Leerstand gilt bei Wiedernutzung zu Wohnen zum Zeitpunkt der Fördermittelbeantragung; - Erklärung zum Projektantrag, dass das Gebäude vor 1990 errichtet wurde; - Erklärung durch Bauvorlageberechtigten zum Projektantrag, dass das Gebäude umbau- bzw. modernisierungsfähig ist; - Zuwendungsfähig sind Objekte, die der Antragsteller entweder selbst nutzt oder Verwandtschaft 1. Grades zur Verfügung stellt; - nicht förderfähig ist die unselbständige Erweiterung bestehenden Wohnraums; - Gebäude sind in Größe und Kubatur zu erhalten;

23 Ziel Maßnahmen maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien* Hinweise/ Erläuterungen - Neubauten sind nicht förderfähig Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und bedarfsgerechter Wohnungsangebote Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur/ sozialen Betreuung Maßnahmen zur Sicherung u. zum Ausbau von Einrichtungen des Breitensports (Sport- u. Freizeiteinrichtungen) Maßnahmen zur Entwicklung tragfähiger Bewirtschaftungskonzepte für Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur - gefördert werden nur unrentierliche Kosten bei Mietwohnen; - Erklärung zum Projektantrag, dass das Gebäude vor 1990 errichtet wurde; - Nachweis unrentierlicher Kosten zum Projektantrag - Erklärung zu Vorrangförderung ü. Fachförderrichtlinien des Landes zu Schulhausbau u. Kindertagesstättenbau zum Projektantrag; - Förderung Aus- und Neubau v. Schulen und Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft über Fachförderungen; - Betriebs-/Betreiberkonzept zum Projektantrag mit Darstellung, wie das Vorhaben zur Verbesserung der Qualität oder Auslastung bzw. zur Sicherstellung des Betriebes d. Einrichtung führt; - wenn zutreffend, zur Bewilligung positive Stellungnahme der für die Bedarfsplanung zuständigen Behörde; - nicht förderfähig sind Gymnasien, berufsbildende Schulen, Feuerwachen, Krankenhäuser u. vergleichbare Einrichtungen Betriebs-/Betreiberkonzept zum Projektantrag mit Darstellung, wie das Vorhaben zur Verbesserung der Qualität oder Auslastung bzw. zur Sicherstellung des Betriebes d. Einrichtung führt Förderfähig sind Studien/Konzepte, z. B. für Begründung v. investiven Maßnahmen nach u analog Programmen städtebauliche Erneuerung

24 Ziel Maßnahmen maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien* Hinweise/ Erläuterungen Maßnahmen zur Bereitstellung von Treffpunkten für Dorfgemeinschaft und Vereine Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes Betreibung d. LAG, Regionalmanagement einschl. Ergänzung/ Fortschreibung, Evaluierung der LES Prozessbezogene Sensibilisierung Vorbereitung, Begleitung, Koordinierung oder Vernetzung von prozessbezogenen Vorhaben Maßnahmen zur Koordinierung u. Vernetzung überregionaler Vorhaben Ergänzend für alle baulichen Vorhaben Betriebs-/Betreiberkonzept zum Projektantrag mit Darstellung, wie das Vorhaben zur Verbesserung der Qualität oder Auslastung bzw. zur Sicherstellung des Betriebes d. Einrichtung führt Förderung über Auswahlverfahren Förderung Regionalmanagement Fachveranstaltungen, Fortbildung, Presseaktionen etc. zur Sensibilisierung u. Förderung der LEADER-Bekanntheit u. zum Kompetenzzuwachs der Akteure - Studien, Projektmanagement bzw. coaching u. ä. - Vorhaben müssen den thematischen Handlungsfeldern der LES zugeordnet werden können Vorhaben müssen den thematischen Handlungsfeldern der LES zugeordnet werden können - im Rahmen jährlicher Projektaufrufe insbes. für Vereine, freie Träger der Jugendarbeit u. ä. - Anerkennung v. Sachleistungen als Eigenanteil - nach bestätigtem Leistungsbild und auf der Grundlage öffentlicher Ausschreibung bauliche Vorhaben sollen sich an d. Erhaltung u. Entwicklung d. regionalen Baukultur orientieren, dabei sollen entweder historische Elemente erhalten o. wiederhergestellt werden o. es soll eine Neugestaltung in Anlehnung an d. historische Material- u. Formensprache erfolgen (siehe Anlage 15: Vorgaben zur Einhaltung der Baukultur) * geforderte Vorlagen, Nachweise und Erklärungen sind entsprechend der Vorgaben zu den jeweiligen Maßnahmen mit dem Projektantrag vorzulegen, ausgenommen die zum Zeitpunkt der Bewilligung bei der Bewilligungsbehörde einzureichenden Nachweise und Genehmigungen von Fachbehörden.

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