Bayerns Heimat bewahren

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1 Regierung von Oberbayern Bayerische Forstverwaltung Europas Naturerbe sichern Bayerns Heimat bewahren MANAGEMENTPLAN Teil I - III für das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder Entwurf - Stand:

2 Bilder Umschlagvorderseite (v. l. n. r.): Kalktuffquelle (Foto: Rudolf Necker) Silber-Weiden-Weichholzauwald bei Gweng (Foto: Björn Ellner) Innschleife unterhalb des Heistinger Hangs (Foto: Katja Kneer) Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) (Foto: Hans Münch) H:\Forsten\Natura2000\ARBEITS_u_KARTIERANWEISUNGEN\6_MPLAN-ERSTELLUNG_inkl_Mustergliederung C:\Dokumente und Einstellungen\???

3 Managementplan für das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder ( DE ) Teil I - III - Entwurf - Stand: Gültigkeit: Dieser Managementplan gilt bis zu seiner Fortschreibung.

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5 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Impressum: Herausgeber und verantwortlich für den Waldteil: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim Bahnhofstraße 10, Rosenheim Ansprechpartner: Uwe Holst Tel.: 08031/ poststelle@aelf-ro.bayern.de Bearbeitung Wald und Gesamtbearbeitung: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg LRT-Kartierung: Gerhard Maier, Stefan Gatter; ab Juni 2012: Katja Kneer; ab Juli 2013: Björn Ellner Tel.: 08092/ poststelle@aelf-eb.bayern.de Verantwortlich für den Offenlandteil: Regierung von Oberbayern Sachgebiet Naturschutz Maximilianstr. 39, München Ansprechpartner: Ulrich Müller Tel.: 089 / ulrich.mueller@reg-ob.bayern.de Bearbeitung Offenland ÖKON Gesellschaft für Landschaftsökologie,Gewässerbiologie und Umweltplanung mbh Hohenfelser Str. 4, Kallmünz Projektleitung: Hans Schmidt LRT-Kartierung und Text: Rudolf Necker schmidt@oekon.com Karten: Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Sachgebiet GIS, Fernerkundung Hans-Carl-von-Carlowitz-Platz 1, Freising Ansprechpartner: Ingrid Oberle kontaktstelle@lwf.bayern.de III

6 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Fachbeiträge: Spanische Flagge: Gelbbauchunke: Biber: Schwarzer Grubenlaufkäfer: Katja Kneer, AELF Ebersberg Björn Ellner, AELF Ebersberg Katja Kneer, AELF Ebersberg Dr. Stefan Müller-Kroehling, LWF Zitiervorschlag: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Rosenheim [Hrsg.] Bearb.: Ellner, B., Necker, R., Kneer, K., Müller-Kroehling, S. (2016): Managementplan FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder ; Rosenheim. Dieser Managementplan wurde aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert. IV

7 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Dieser Managementplan (MPl) setzt sich aus drei Teilen plus Anhang zusammen: Managementplan Teil I Maßnahmen Managementplan Teil II Fachgrundlagen Managementplan Teil III Karten. Die konkreten Maßnahmen sind in Teil I enthalten. Die Fachgrundlagen und insbesondere die Herleitung der Erhaltungszustände und notwendigen Erhaltungsmaßnahmen für die Schutzobjekte können dem Teil II Fachgrundlagen entnommen werden. Inhaltsverzeichnis Impressum:... III Abbildungsverzeichnis... IX Tabellenverzeichnis... X Teil I - Maßnahmen...1 Grundsätze (Präambel) Erstellung des Managementplans: Ablauf und Beteiligte Gebietsbeschreibung (Zusammenfassung) Grundlagen Lebensraumtypen und Arten Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie Lebensraumtypen, die im SDB aufgeführt sind Nährstoffreiche Stillgewässer Alpine Flüsse mit krautigen Pflanzen Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen Kalkmagerrasen * Kalkmagerrasen mit Orchideenvorkommen Hochstaudenfluren Flachland-Mähwiesen * Kalktuffquellen Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) * Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxins excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salix albae) Lebensraumtypen, die nicht im SDB aufgeführt sind Stillgewässer mit Armleuchteralgen Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald (Galio-Carpinetum) F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Arten, die im SDB aufgeführt sind * Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Gelbbauchunke (Bombina variegata) Europäischer Biber (Castor fiber) Arten, die nicht im SDB aufgeführt sind Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae) Huchen (Hucho hucho) Koppe (Cottus gobio) Kammmolch (Triturus cristatus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) V

8 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Großes Mausohr (Myotis myotis) Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) Sonstige naturschutzfachlich bedeutsame Lebensräume und Arten Konkretisierung der Erhaltungsziele Maßnahmen und Hinweise zur Umsetzung Bisherige Maßnahmen Maßnahmen der Verbund-Innkraftwerke GmbH (zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt) Vorhaben GEP Inn ausgeführte Maßnahmen (Stand Juni 2014) Im MPl Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham genannte Maßnahmen (Stand Dezember 2013) Sonstige Maßnahmen im FFH-Gebiet von verschiedenen Trägern Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen Übergeordnete Maßnahmen Sicherung der Flusssohle Anhebung des Grundwasserspiegels und Anbindung bzw. Wiederherstellung der Nebengewässersysteme Erhalt und Förderung der natürlichen Flussdynamik bzw. Erhöhung der Überflutungshäufigkeit und dauer in der Aue Uferaufweitung (Weiche Ufer) Verbesserung des Geschiebehaushalts Biotopbaum- und Totholz-Anteile erhalten bzw. erhöhen Naturverträgliche Freizeitnutzung, Besucherinformation und lenkung Bekämpfung von Neophyten Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für FFH-Anhang I-Lebensraumtypen Maßnahmen für LRT, die im SDB genannt sind Nährstoffreiche Stillgewässer Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen Kalkmagerrasen & 6210* Kalkmagerrasen mit Orchideenvorkommen Hochstaudenfluren Flachland-Mähwiesen Kalktuffquellen Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) * Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salix albae) Subtyp: 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue (Salicion) Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Subtyp: 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald (Carici remotae-fraxinetum) Subtyp: 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald (Pruno-Fraxinetum) Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Bewertungseinheit 3 (Zuflüsse) Subtyp 91E7* Grau-Erlen-Auwald (Alnetum incanae) Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Maßnahmen für LRT, die nicht im SDB genannt sind Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für FFH-Anhang II-Arten Maßnahmen für Arten, die im SDB genannt sind * Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Gelbbauchunke (Bombina variegata) Europäischer Biber (Castor fiber) Maßnahmen für Arten, die nicht im SDB genannt sind VI

9 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae), 1105 Huchen (Hucho hucho), 1163 Koppe (Cottus gobio) Kammmolch (Triturus cristatus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), 1321 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), 1323 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), 1324 Großes Mausohr (Myotis myotis) Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) Handlungs- und Umsetzungsschwerpunkte Sofortmaßnahmen zur Beseitigung oder Vermeidung von Schäden Räumliche Umsetzungsschwerpunkte Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Verbundsituation Schutzmaßnahmen (gemäß Nr. 5 GemBek Natura 2000) Bestehende Schutzvorschriften neben der FFH-Richtlinie Schutzmaßnahmen nach der FFH-RL (gemäß Nr. 5 GemBek Natura 2000) Teil II Fachgrundlagen Gebietsbeschreibung Kurzbeschreibung und naturräumliche Grundlagen Historische und aktuelle Flächennutzungen Schutzstatus (Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Arten und Biotope) Vorhandene Datengrundlagen, Erhebungsprogramm und methoden Datengrundlagen Erhebungsmethoden Allgemeine Bewertungsgrundsätze Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie Lebensraumtypen, die im SDB genannt sind Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) * Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungs-stadien (Festuco-Brometalia)(* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) * Kalktuffquellen (Cratoneurion) Kalkreiche Niedermoore Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) * Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salix albae) Subtyp: 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue (Salicion) Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Subtyp: 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald (Carici remotae-fraxinetum) Subtyp: 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald (Pruno-Fraxinetum) Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Bewertungseinheit 3 (Zuflüsse) Subtyp 91E7* Grau-Erlen-Auwald (Alnetum incanae) Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) VII

10 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Lebensraumtypen, die im SDB nicht genannt sind Oligo bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald (Galio-Carpinetum) F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Arten, die im SDB aufgeführt sind * Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Gelbbauchunke (Bombina variegata) Europäischer Biber (Castor fiber) Arten, die nicht im SDB aufgeführt sind Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae) Huchen (Hucho hucho) Koppe (Cottus gobio) Kammmolch (Triturus cristatus) Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) Großes Mausohr (Myotis myotis) Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) Sonstige naturschutzfachlich bedeutsame Biotope Sonstige naturschutzfachlich bedeutsame Arten Gebietsbezogene Zusammenfassung zu Beeinträchtigungen, Zielkonflikten und Prioritätensetzung Gebietsbezogene Beeinträchtigungen und Gefährdungen Zielkonflikte und Prioritätensetzung Vorschlag für Anpassung der Gebietsgrenzen und des Standarddatenbogens Vorschläge für die Anpassung der Gebietsgrenzen Vorschläge zur Anpassung des Standarddatenbogens Anhang Literatur/Quellen Gesetze Abkürzungsverzeichnis Glossar SDB (in der zur Zeit der Managementplanung gültigen Form) Liste der Treffen, Ortstermine und (Ergebnis-)Protokolle zum Runden Tisch Vegetationsaufnahmen der Wald-LRT Artenliste im FFH-Gebiet vorkommender naturschutzfachlich bedeutsamer Arten Teil III Karten... 1 VIII

11 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Übersichtskarte... 6 Abb. 2: LRT 3150 Nährstoffreiche Lacke westlich von Freiham Abb. 3: LRT 3220 Inn mit Prallhang und Sandbank nördlich von Heisting Abb. 4: LRT 3220 Inn östlich von Jettenbach mit Inselgruppe Abb. 5: LRT 3260 Naturnaher Abschnitt des Hammerbaches östlich von Mühlstätt mit blühendem Flutenden Hahnenfuß Abb. 6: LRT 6210 Trockenrasen am Ostufer des Inns westlich von Zaisering Abb. 7: LRT 6210* Magerrasen mit Helm-Knabenkraut (Orchis militaris) am östlichem Inndamm südlich der Staustufe Feldkirchen Abb. 8: LRT 6430 Pestwurzflur in einer Senke am Ufer der Rott östlich von Rott am Inn Abb. 9: LRT 6510 Trockene Glatthafer-Mähwiese am Inn-Hauptdamm nördlich von Altenhohenau 16 Abb. 10: LRT 7220* Kalktuffquelle am Prallhang südwestlich von Endorf Abb. 11: LRT 7220* Kalktuffquelle am Talhang des Reitengrabens Abb. 12: Pyrenäen-Löffelkraut (Cochlearia pyrenaica) Abb. 13: LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald" bei Au im Wald Abb. 14: LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwald" bei Jettenbach Abb. 15: LRT 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue" bei Gweng Abb. 16: LRT 7140 Mäßig nährstoffreiches Gewässer westlich Sulmaring mit dichtem Armleuchter- Algen-Besatz Abb. 17: LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald" östlich von Mittergars Abb. 18: LRT 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia" nördlich von Altenhohenau Abb. 19: Spanische Flagge Abb. 20: Gelbbauchunke Abb. 21: Europäischer Biber Abb. 22: LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald" bei Au im Wald Abb. 23: LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwald" bei Jettenbach Abb. 24: LRT 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue" bei Gweng Abb. 25: LRT 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald." bei Königswart Abb. 26: LRT 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald" östlich von Heuwinkel Abb. 27: LRT 91E7* Grau-Erlen-Auwald" westlich von Kraiburg Abb. 28: LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald" östlich von Mittergars Abb. 29: LRT 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia " nördlich von Altenhohenau Abb. 30: Spanische Flagge Abb. 31: Gelbbauchunke Abb. 32: Europäischer Biber Abb. 33: Schwarzer Grubenlaufkäfer Abb. 34: Luftbild des Vorschlags 1 zur FFH-Gebietsanpassung Abb. 35: Karte des Vorschlags 1 zur FFH-Gebietsanpassung Abb. 36: Luftbild des Vorschlags 2 zur FFH-Gebietsanpassung Abb. 37: Karte des Vorschlags 2 zur FFH-Gebietsanpassung Abb. 38: Luftbild des Vorschlags 3 zur FFH-Gebietsanpassung Abb. 39: Karte des Vorschlags 3 zur FFH-Gebietsanpassung IX

12 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tabellenverzeichnis Tab. 1: Übersicht über die Kurznamen der im FFH-Gebiet vorkommenden Offenland- Lebensraumtypen... 7 Tab. 2: Im FFH-Gebiet vorkommende Lebensraumtypen (im Standarddatenbogen gemeldet): Bestand und Bewertung... 8 Tab. 3: Im FFH-Gebiet vorkommende Lebensraumtypen (im Standarddatenbogen nicht gemeldet): Bestand und Bewertung... 9 Tab. 4: Die Erhaltungszustände in den einzelen Subtypen und Bewertungseinheiten des LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Tab. 5: Arten des Anhanges II im FFH-Gebiet (im Standarddatenbogen gemeldet) Tab. 6: Arten des Anhanges II im FFH-Gebiet (im Standarddatenbogen nicht gemeldet) Tab. 7: Konkretisierte Erhaltungsziele Tab. 8: Maßnahmen im Stauraum der Staustufe Wasserburg Tab. 9: Maßnahmen im Stauraum der Staustufe Teufelsbruck Tab. 10: Maßnahmen im Stauraum der Staustufe Gars Tab. 11: Im GEP Inn verzeichnete Maßnahmen Tab. 12: Maßnahmen für das SPA-Gebiet (Auszug) Tab. 13: Übergeordnete Maßnahmen Tab. 14: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Nährstoffreichen Stillgewässern Tab. 15: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Fließgewässern mit flutenden Wasserpflanzen Tab. 16: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Kalkmagerrasen Tab. 17: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Hochstaudenfluren Tab. 18: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Flachland-Mähwiesen Tab. 19: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Kalktuffquellen Tab. 20: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald" (Asperulo-Fagetum) Tab. 21: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder" (Tilio-Acerion) Tab. 22: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue (Salicion), Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Tab. 23: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue (Salicion), Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Tab. 24: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald (Carici remotae-fraxinetum) Tab. 25: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald (Pruno- Fraxinetum), Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Tab. 26: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald (Pruno- Fraxinetum), Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Tab. 27: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald (Pruno- Fraxinetum), Bewertungseinheit 3 (Zuflüsse) Tab. 28: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E7* Grau-Erlen-Auwald (Alnetum incanae), Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Tab. 29: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E7* Grau-Erlen-Auwald (Alnetum incanae), Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Tab. 30: Erhaltungsmaßnahmen für 1078* Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Tab. 31: Erhaltungsmaßnahmen für 1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) Tab. 32: Erhaltungsmaßnahmen für 1337 Europäischer Biber (Castor fiber) Tab. 33: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten des Huchen, der Koppe und des Ukrainischen Neunauges Tab. 34: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten des Kammmolchs Tab. 35: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten der Mopsfledermaus, Wimperfledermaus, Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs Tab. 36: Erhaltungsmaßnahmen für 5377 Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) Tab. 37: Sofortmaßnahmen zum Erhalt der Offenland-Lebensraumtypen und -Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Tab. 38: Sofortmaßnahmen zum Erhalt der Wald-Lebensraumtypen und -Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie X

13 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 39: Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Verbundsituation im gesamten FFH-Gebiet Tab. 40: Schutzgebiete nach BayNatschG Tab. 41: Schutzgebiete nach BayNatschG... 3 Tab. 42: Allgemeines Bewertungsschema zum Erhaltungszustand der LRT in Deutschland... 8 Tab. 43: Allgemeines Bewertungsschema zum Erhaltungszustand der Arten in Deutschland... 8 Tab. 44: Gesamtbewertungs-Matrix... 8 Tab. 45: Im FFH-Gebiet vorkommende Lebensraumtypen (im Standarddatenbogen gemeldet): Bestand und Bewertung... 9 Tab. 46: Im FFH-Gebiet vorkommende Lebensraumtypen (im Standarddatenbogen nicht gemeldet): Bestand und Bewertung XI

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15 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Teil I - Maßnahmen Grundsätze (Präambel) Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben es sich zur Aufgabe gemacht, das europäische Naturerbe dauerhaft zu erhalten. Aus diesem Grund wurde unter der Bezeichnung NATURA 2000 ein europaweites Netz aus Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebieten eingerichtet. Das Hauptanliegen von NATURA 2000 ist die Schaffung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Gebiete, in denen die biologische Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere zu erhalten ist. Das Gebiet Innauen und Leitenwälder (Gebiets-Nr ) zwischen Rosenheim und Mühldorf am Inn zählt unzweifelhaft zu den wertvollsten Naturschätzen des bayerischen Alpenvorlandes. In größerer Anzahl und/oder in großflächiger Ausprägung säumen hier Vorkommen von für das Alpenvorland repräsentativen und prioritären Lebensraumtypen (Weichholz-Auwälder, Schlucht- und Hangmischwälder, Kalktuffquellen) das breite Flussbett des Inns. Im Nordteil des FFH-Gebietes sind trotz flussbaulicher Eingriffe noch naturnahe Flussabschnitte mit weitgehend intakter Vegetationszonierung (Sand-, Schotterbänke, Auwald, naturnaher Hangwald) vorhanden. Das Gebiet besitzt eine bedeutende, ökologische Brückenfunktion für Tier- und Pflanzenarten zwischen den Alpen und der Donauniederung und ist Wanderkorridor für viele Tier- und Pflanzenarten. Mit der Meldung wurden ökologische Qualität und Bedeutung über die Landkreise hinaus offensichtlich. Auswahl und Meldung im Jahr 2001 waren deshalb fachlich folgerichtig und nach geltendem europäischem Recht zwingend erforderlich. Die Anliegen der betroffenen Eigentümer, Kommunen und sonstigen Interessenvertreter wurden durch das Land Bayern bei der Meldung im Rahmen der Dialogverfahren soweit wie möglich berücksichtigt. Die europäische FFH-Richtlinie ist im Bundes- und Bayerischen Naturschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Als Grundprinzip für die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Bayern ist in der Gemeinsamen Bekanntmachung aller zuständigen Staatsministerien zum Schutz des Europäischen Netzes Natura 2000" festgelegt, dass von den fachlich geeigneten Instrumentarien jeweils diejenige Schutzform ausgewählt wird, die die Betroffenen am wenigsten einschränkt (GemBek 2000). Der Abschluss von Verträgen mit den Grundeigentümern hat Vorrang vor anderen Maßnahmen, wenn damit der notwendige Schutz erreicht werden kann ( 32 Abs. 2 bis 4 BNatSchG, Art. 20 Abs. 2 Bay- NatSchG). Hoheitliche Schutzmaßnahmen werden nur dann getroffen, wenn und soweit dies unumgänglich ist, weil auf andere Weise kein gleichwertiger Schutz gewährleistet werden kann. Jedes Schutzinstrument muss sicherstellen, dass dem Verschlechterungsverbot nach 33 BNatSchG entsprochen wird. Nach Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sind für jedes einzelne Gebiet konkrete Erhaltungsmaßnahmen zu bestimmen, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zu gewährleisten oder wiederherzustellen, Die FFH-Richtlinie bestimmt hierzu ausdrücklich: Die aufgrund dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen tragen den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung (FFH-RL Art. 2(3)). Diese Maßnahmen werden in Bayern im Rahmen eines sogenannten "Managementplans" festgelegt. Alle betroffene Grundeigentümer, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Verbände sollen frühzeitig und intensiv in die Planung einbezogen werden. Dazu werden so genannte Runde Tische eingerichtet. Dort hat jeder Gelegenheit, sein Wissen und seine Erfahrung sowie Einwände, Anregungen und Vorschläge einzubringen. Der Managementplan ist nur für die zuständigen staatlichen Behörden verbindlich. Er hat keine unmittelbar verbindliche Auswirkung auf die ausgeübte Form der Bewirtschaftung durch private Grundeigentümer und begründet für diese daher auch keine neuen Verpflichtungen, die nicht schon durch das Verschlechterungsverbot ( 33 BNatSchG) oder andere rechtliche Bestimmungen zum Arten- und Biotopschutz vorgegeben sind. Er schafft jedoch Wissen und Klarheit: über das Vorkommen und den Teil I - Seite 1

16 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Zustand besonders wertvoller Lebensräume und Arten, über die hierfür notwendigen Erhaltungsmaßnahmen, aber auch über die Nutzungsspielräume für Landwirte und Waldbesitzer. Die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen ist für private Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll gegebenenfalls über Fördermittel finanziert werden. Die Umsetzung von Natura 2000 ist zwar grundsätzlich Staatsaufgabe, geht aber letzten Endes uns alle an, denn: Ob als direkt betroffener Grundeigentümer oder Nutzer, ob Behörden- oder Verbandsvertreter nur durch gemeinsames Handeln können wir unsere bayerische Kulturlandschaft dauerhaft bewahren. Teil I - Seite 2

17 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Erstellung des Managementplans: Ablauf und Beteiligte Aufgrund des überwiegenden Waldanteils liegt die Federführung bei der Managementplanung für das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder bei der Bayerischen Forstverwaltung. Örtlich zuständig ist das Regionale Kartierteam (RKT) Oberbayern mit Sitz am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg. Die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde ist zuständig für den Offenland-Teil des Gebietes und beauftragte das Büro ÖKON mit den Grundlagenarbeiten zur Erstellung des Managementplans. Für folgende Anhang II-Arten wurden Fachbeiträge von den genannten Personen erstellt: 1078* Spanische Flagge: Katja Kneer, AELF Ebersberg 1193 Gelbbauchunke: Björn Ellner, AELF Ebersberg 1337 Biber: Katja Kneer, AELF Ebersberg 5377 Schwarzer Grubenlaufkäfer Dr. Stefan Müller-Kroehling, LWF Bei der Erstellung eines FFH-Managementplanes sollen alle jene Grundeigentümer und Stellen, die räumlich und fachlich berührt sind, insbesondere die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten, Gebietskörperschaften, Fachbehörden, Verbände und Vereine eingebunden werden. Jedem Interessierten wurde daher die Mitwirkung bei der Erstellung des Managementplans für das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder ermöglicht. Die Möglichkeiten der Umsetzung des Managementplans wurden dabei an Runden Tischen bzw. bei sonstigen Gesprächs- oder Ortsterminen erörtert. Es fanden mehrere öffentliche Veranstaltungen, Gespräche und Ortstermine statt (Zusammenstellung siehe Anhang). Teil I - Seite 3

18 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Gebietsbeschreibung (Zusammenfassung) 2.1 Grundlagen Das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder umfasst eine Fläche von 3523 Hektar. Der südliche Teil (58 % der Gebietsfläche) liegt im Landkreis Rosenheim, der nördliche Teil (42 % der Gebietsfläche) gehört zum Landkreis Mühldorf am Inn. Das FFH-Gebiet folgt zu beiden Seiten dem Flusslauf des Inns über 78 Fluss-Kilometer hinweg. Es beginnt im Süden bei Fluss-Kilometer 182 in Höhe von Pfaffenhofen am Inn und endet im Norden an der Brücke in Mühldorf am Inn bei Fluss-Kilometer 104. Das Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham ist zugleich Europäisches Vogelschutzgebiet (Special Protection Area SPA) mit der Gebietsnummer und liegt nahezu vollständig im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder. Das Europäische Vogelschutzgebiet beginnt im Süden an der Griesstätter Brücke und zieht sich nach Norden fast bis nach Wasserburg am Inn. Das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder umschließt die Innauen sowie die seitlichen, oft steilen Talhänge zum Inntal. Kleinere Seitentäler mit zumeist bewaldeten, steilen Talflanken sind mit in das FFH-Gebiet eingeschlossen und verlaufen teils eine beträchtliche Strecke ins Umland hinaus. Der überwiegende Teil des FFH-Gebietes ist bewaldet. Die Talsedimente in den Innauen mit ihren Grundwasserböden und kalkhaltigen Rohböden stellen einen Großteil des Bodensubstrats im FFH-Gebiet. Der Inntal-Gletscher ist während der letzten Eiszeit bis nördlich von Wasserburg am Inn vorgestoßen. Die sandigen Kiese der Jungmoränen bilden im südlichen Teil des FFH-Gebietes die Talhänge am Inn und zeugen von diesem Gletschervorstoß. Nördlich von Soyen begleiten Niederterrassenschotter mit teils steilen Hangkanten an den Prallhängen zum Inn den Talverlauf. Das natürliche Flussbett des Inns wurde durch Begradigungen, Dämme, Uferbefestigungen, Kanalund Kraftwerksbau vor allem während des 20. Jahrhunderts stark verändert und reguliert. Vom Südende des FFH-Gebiets bis zum Abzweig des Innwerkkanals bei Fluss-Kilometer 128 sind zwischen 1938 und 1994 fünf Wasserkraftwerke errichtet worden. Infolge der starken Regulierung des eigentlichen Gewässerlaufs ist der Inn selber in diesem Flussabschnitt großenteils nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. Erst unterhalb des Kraftwerkes Jettenbach hat der Inn einen Teil seiner natürlichen Dynamik bewahrt. Sand- und Kiesbänke mit Vorkommen von dealpinen Pflanzenarten, bei Hochwasser beschickte sandige Nebenläufe in angrenzenden Waldbereichen, steile, teils spektakuläre Prallhänge wie bei Heisting verdeutlichen die Schutzwürdigkeit dieses verbliebenen naturnahen Flussabschnittes. Der mit dem Kraftwerksbau einhergehende Rückstau des Inns hat nicht nur die Eigenschaften des Fließgewässers verändert, sondern auch das Grundwasser in den ufernahen Bereichen erhöht. Vormals landwirtschaftlich genutzte Gebiete fielen brach. Auf diesen Flächen haben sich ausgedehnte Röhrichte mit eingelagerten Altwässern sowie naturnahe Silber-Weiden- und Grau-Erlen-Auwälder (prioritärer LRT) entwickelt. Ein prominentes Beispiel geben die Röhrichte und Lacken bei Freiham und Sendling, die als Kernzonen des Europäischen Vogelschutzgebietes Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham angesehen werden können. Diese oft ausgedehnten Flächen sind heutzutage kaum begehbar und dienen als wertvolle Rückzugsgebiete für die Fauna. Naturnahe, extensiv bewirtschaftete Weichholzwälder mit naturnahen Altwasserläufen sind ein typisches Element entlang des Innufers im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder. Dieser selten gewordene, prioritäre Lebensraumtyp findet sich im Schutzgebiet noch in größerer Ausdehnung im oft breiten Auebereich beidseits des Inns. Ein schönes Beispiel geben hierfür die Sulmaringer und Vogtareuther Au bei Fluss-Kilometer 176. Drei größere Nebenflüsse (Rott, Attel und Murn) münden im FFH-Gebiet in den Inn. Nur die Rott besitzt nach dem Zusammenfluss mit dem Hammerbach im Mündungsbereich ein naturnahes Gepräge. Zahlreiche kleinere Fließgewässer haben tiefe Seitentäler erodiert, bevor sie in den Inn münden. Die steilen, quellreichen Hänge in den Seitentälern sowie entlang des Inns tragen vielfach naturnahe Schlucht- und Hangmischwälder. Die an anderen Voralpenflüssen eher selten vorhandenen Kalktuffquellen kommen an den steilen Talflanken der Seitentäler und des Haupttals im FFH-Gebiet zahlreich vor. Mit dem FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder kann eine größere Anzahl dieses seltenen, prioritären Lebensraumtyps geschützt werden. Aufgrund der naturräumlichen Ausstattung, der geologischen Verhältnisse und des Ausbaugrads des Inns lässt sich das FFH-Gebiet von Süd nach Nord in zwei Abschnitte unterteilen: Teil I - Seite 4

19 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: (1) Inn zwischen Pfaffenhofen am Inn (südliche FFH-Gebietsgrenze) und Jettenbacher Wehr (Inn Fluss-km 182 Fluss-km 128) Das Gebiet umfasst geologisch den Bereich des ehemaligen Rosenheimer Beckens mit den angrenzenden Moränenhängen. Es ist durch weite Auenbereiche mit Altwässern und Fließgewässern gekennzeichnet. Am Nordende zum Durchbruch der Endmoränen bei Urfarn rücken die steilen Moränenhänge näher an den Fluss. Der Inn ist weitgehend begradigt und erst nördlich der Griesstätter Brücke Teil des FFH-Gebietes. Die großflächigen Verlandungsbereiche bei Sendling, Freiham und Gern sind Bestandteil des NSG- und SPA-Gebietes Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham. Nördlich von Wasserburg ist der Flusslauf des Inns stark begradigt und nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. Steile bewaldete Leitenhänge begleiten auf größeren Strecken das Innufer. Im Aufstau von zwei Staustufen sowie an den Gleithängen des Flusses haben sich örtlich Verlandungsbereiche entwickelt. Aus der Altmoränenlandschaft des Isen-Sempt-Hügellandes strömen Seitenbäche aus dem Hinterland in den Inn. Entlang der Seitentäler zieht sich das FFH- Gebiet weit ins Hinterland hinein. (2) Inn nördlich des Jettenbacher Wehrs bis zur Innbrücke Mühldorf am Inn (nördliche Grenze des FFH-Gebietes; Inn Fluss-km 128 Inn Fluss-km 104) Nördlich des Jettenbacher Wehres besitzt der Inn über größere Strecken noch ein naturnahes Gepräge. Sandbänke, Inseln und bei Hochwasser beschickte Nebenarme zeugen von der hier verbliebenen Flussdynamik. Die Terrassen im unteren Inntal werden vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Am Inn und an den Innleiten stocken oft noch naturnahe Waldgesellschaften. Der Inn stellt neben Salzach, Isar, Lech und Iller eine wichtige Verbindungsachse und einen bedeutenden Wanderkorridor zwischen Alpen und Donau für Tier- und Pflanzenarten im europaweiten Biotopverbund Natura 2000 dar. In der heutigen zerschnittenen und dichtbesiedelten Landschaft kommen solchen Verbundstrukturen für Tier- und Pflanzenarten eine besondere Bedeutung zu. Aufgrund seiner Länge und Biotopausstattung mit vielen noch naturnahen Waldgebieten, großräumigen Verlandungsbereichen und auch relativ naturnah verbliebenen Flussabschnitten besitzt das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder eine herausragende Bedeutung sowohl für die weiträumige Vernetzung zwischen Alpen und Donau als auch für die Anbindung an benachbarte, kleinere FFH-Gebiete. Teil I - Seite 5

20 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Abb. 1: Übersichtskarte Geobasisdaten: Fachdaten: 2.2 Lebensraumtypen und Arten Bayerische Vermessungsverwaltung Bayerische Forstverwaltung, Bayerisches Landesamt für Umwelt Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie Der Anhang I der FFH-Richtlinie listet Lebensraumtypen (LRT) auf, deren Fortbestand von gemeinschaftlichem Interesse in der Europäischen Union ist. Charakteristische Pflanzen- und Tiergemeinschaften definieren und prägen diese Lebensraumtypen, deren Ausbildung von den jeweiligen standörtlichen Gegebenheiten (z. B. Boden- oder Klimaverhältnisse) bestimmt wird. Als prioritär gelten diejenigen Lebensraumtypen, die vom Verschwinden bedroht sind und/oder für deren Erhalt der Europäischen Union aufgrund deren natürlichen geographischen Verbreitung eine besondere Verantwortung zukommt. Der EU-Code dieser prioritären Lebensraumtypen ist mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Einen Überblick über die im FFH-Gebiet kartierten Lebensraumtypen liefern die folgenden Tabellen und Beschreibungen. Die Lebensraumtypen werden textlich und tabellarisch getrennt beschrieben, je nachdem, ob sie im Standarddatenbogen erfasst oder nicht erfasst sind. Der Erhaltungszustand der kartierten Lebensraumtypen ist in einer dreistufigen Skala qualitativ bewertet. Teil I - Seite 6

21 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder wurden die unten aufgeführten Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie nachgewiesen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Text der Kurzname der Offenland-Lebensraumtypen verwendet. Tab. 1: Übersicht über die Kurznamen der im FFH-Gebiet vorkommenden Offenland- Lebensraumtypen FFH- Code Name des Lebensraumtyps nach FFH-Richtlinie, Anhang I 3140 Oligo bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Lebensraumtyp Kurzname Stillgewässer mit Armleuchteralgen Nährstoffreiche Stillgewässer 3220 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation Alpine Flüsse mit krautigen Pflanzen 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen Kalkmagerrasen Kalkmagerrasen mit Orchideen Hochstaudenfluren Flachland-Mähwiesen 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Kalktuffquellen 7230 Kalkreiche Niedermoore Kalkreiche Niedermoore * prioritär (besondere Verantwortung für den Erhalt) Nach der FFH-Richtlinie soll der Schutz der Natur in bewirtschafteten Flächen sichergestellt werden. Befestigte Wege im Wald (keine unbefestigten Rückegassen) und Polterplätze dienen der Waldbewirtschaftung und gehören nicht zur Lebensraumtypenfläche. Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine vollständige Auskartierung der Waldwege nicht möglich. Auch die Herleitung über vorhandene Daten wäre fehlerhaft und würde die Realität nicht widerspiegeln. Wege mit Gräben und Böschungen können wichtige Lebensräume beinhalten. Hier muss auch das Artenschutzrecht nach 44 BNatSchG beachtet werden. Eine endgültige Klärung kann der Managementplan nicht liefern, so dass diese maßnahmenbezogen erfolgen muss. Da eine Darstellung in der Bestandskarte nicht möglich ist, beinhaltet die Schraffur der Lebensraumtypenfläche auch die darin enthaltenen Waldwege, obwohl sie nicht zum Lebensraumtyp zählen. Die Flächenangaben der Wald-Lebensraumtypen in diesem Managementplan beinhalten die Wegefläche. Bei einer Verträglichkeitsabschätzung oder -prüfung muss dies beachtet werden. Teil I - Seite 7

22 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 2: Im FFH-Gebiet vorkommende Lebensraumtypen (im Standarddatenbogen gemeldet): Bestand und Bewertung Flächen Erhaltungszustand FFH- Code Bezeichnung Anzahl Größe Anteil (ha / % 2) ) (ha) (%) 1) A B C 3150 Nährstoffreiche Stillgewässer ,4 2,9 0,0 0 93,2 93 7, Alpine Flüsse mit krautigen Pflanzen 5 211,3 6,0 0, , , Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen 35 33,6 1,0 0,9 3 17, , Kalkmagerrasen 14 2,2 0,1 0,5 25 1,6 74 0,1 <1 6210* Kalkmagerrasen mit Orchideen 1 1,3 < 0,1 0,0 0 1, , Hochstaudenfluren 19 1,3 < 0,1 0,0 0 1,1 88 0, Flachland-Mähwiesen 22 6,5 0,2 0,0 0 5,0 77 1, * Kalktuffquellen 71 2,8 0,1 0,5 16 1,6 56 0,7 28 Summe Offenland-Lebensraumtypen: ,4 10,3 1, , , Waldmeister-Buchenwald ,5 9,6 0, , * Schlucht- und Hangmischwälder ,8 3,4 0, , E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior 237 3) 909,2 3) 25,8 0, , ,5 66 Summe Wald-Lebensraumtypen: ,8 38,8 0, , ,5 43 Summe FFH-Lebensraumtypen: ,2 50,1 1,9 <1 1023, ,0 40 * prioritär (besondere Verantwortung für den Erhalt) 1) Anteil am Gesamtgebiet (100 % = 3522,8 ha) 2) Anteil an der LRT-Fläche (100 % = Spalte 4) 3) aufgeteilt auf verschiedene Subtypen Erhaltungszustand: A = hervorragend, B = gut, C = mittel bis schlecht Der Lebensraumtyp 3240 Alpine Flüsse mit Lavendel-Weiden-Gehölzen ist auf Grund der Kleinflächigkeit und Durchdringung mit dem LRT 3220 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation in der Geländekartierung nicht gesondert ausgewiesen. In den kartierten Standorten des LRT 3220 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation sind aber zahlreiche Übergänge zwischen beiden Lebensraumtypen enthalten. Der im Standarddatenboden enthaltene Lebensraumtyp 7230 Kalkreiche Niedermoore wurde im FFH-Gebiet nicht vorgefunden. Die im Standarddatenbogen genannten LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwald und 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald konnten im Gelände nur sehr kleinflächig und eng verzahnt mit dem LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald nachgewiesen werden. Eine gesonderte Kartierung dieser beiden Lebesraumtypen war somit nicht möglich. Sämtliche von der Rot-Buche (Fagus sylvatica) dominierten Waldbesände wurden als LRT 9130 kartiert. Der Wald der LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald, 9180* Schlucht- und Hangmischwälder sowie 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellauenwald wurden jeweils zu einer Bewertungseinheit zu- Teil I - Seite 8

23 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: sammengefasst, deren Bewertung anhand einer forstlichen Stichprobeninventur (9130 und 9180*) beziehungsweise durch qualifizierte Begänge (91E3*) erfolgte. Diese Methodik leistet eine präzise Herleitung des Erhaltungszustandes der Bewertungseinheit. Flächenanteile der einzelnen Bewertungsstufen sind auf diesem Wege jedoch nicht zu ermitteln, so dass hier der Gesamtwert mit dem Anteil 100 Prozent angesetzt wird. Die Subtypen 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue, 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald und 91E7* Grau-Erlen-Auwald wurden in verschiedene Bewertungseinheiten aufgeteilt. Die Bewertung des Erhaltungszustandes wurde für die Subtypen 91E1* und 91E7* anhand einer Stichproben- Inventur, beim 91E4* mithilfe von Qualifizierten Begängen hergeleitet. Die in Tab. 3 genannten LRT 3140 Mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Armleuchteralgen, 9170 Labkraut-Eichen-Haibuchenwald und 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia sind nicht im Standarddatenbogen (SDB) des FFH-Gebietes genannt. Da diese LRT in einem meldewürdigen Bestand im Gebiet vorkommen, wurden sie kartiert. Sie sollen im Standarddatenbogen nachgeführt werden. Tab. 3: Im FFH-Gebiet vorkommende Lebensraumtypen (im Standarddatenbogen nicht gemeldet): Bestand und Bewertung FFH- Code Bezeichnung Flächen Erhaltungszustand Anzahl Größe Anteil (ha / % 2) ) (ha) (%) 1) A B C 3140 Mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Armleuchteralgen 1 0,1 <0,1 0,0 0 0, ,0 0 Summe Offenland-Lebensraumtypen: 1 0,1 <0,1 0,0 0 0, , Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald 6 8,3 0,2 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia 4 94,6 2,7 Summe Wald-Lebensraumtypen: ,9 2,9 Summe FFH-Lebensraumtypen: ,0 2,9 * prioritär (besondere Verantwortung für den Erhalt) 1) Anteil am Gesamtgebiet (100 % = 3522,8 ha) 2) Anteil an der LRT-Fläche (100 % = Spalte 4) Erhaltungszustand: A = hervorragend, B = gut, C = mittel bis schlecht Die im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen sind wie folgt charakterisiert: Teil I - Seite 9

24 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Lebensraumtypen, die im SDB aufgeführt sind 3150 Nährstoffreiche Stillgewässer Der Lebensraumtyp umfasst natürliche, nährstoffreiche Seen, Teiche und Kleingewässer mit einer Vegetation aus Schwimm- und Unterwasserpflanzen sowie gegebenenfalls einen Verlandungsgürtel aus Röhrichten und Seggenbeständen. Altwasser ohne oder nur mit einseitiger Anbindung an den Inn sind die häufigsten und nach ihrer Fläche größten Ausbildungen des Lebensraumtyps im FFH-Gebiet. Die Verlandungszonen (Schilf) besitzen öfter eine größere Ausdehnung. Kleinere Tümpel oder Teiche mit kennzeichnender Schwimmblatt- und Unterwasservegetation finden sich auch abseits der Auen in Toteislöchern, Senken oder sind künstlich angelegt. Abb. 2: LRT 3150 Nährstoffreiche Lacke westlich von Freiham (Foto: Rudolf Necker, Büro ÖKON) Der Erhaltungszustand der Flächen ist überwiegend gut. Nur ein geringer Anteil der Flächen weist einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand auf. Beeinträchtigungen ergeben sich durch eine übermäßige Nährstoffzufuhr und der damit verbundenen starken Überhandnahme von nitrophilen (=nährstoffliebenden) Wasserpflanzenarten, durch Beschattung, durch Austrocknung und Verlandung von Gewässern. Teil I - Seite 10

25 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Alpine Flüsse mit krautigen Pflanzen Der Lebensraumtyp beinhaltet natürliche und naturnahe Flüsse der Alpen und des Alpenvorlandes, einschließlich ihrer Schotterbänke und Ufer mit krautiger Vegetation. Eine mehr oder weniger regelmäßige Überflutung und Umlagerung durch Hochwässer garantiert den Erhalt des Lebensraumtyps. Unterhalb des Wehrs bei Jettenbach besitzt der Inn noch eine annähernd natürliche Flussdynamik. Ein Großteil des verbleibenden Flussabschnittes bis zum nördlichen Ende des FFH-Gebietes in Mühldorf am Inn ist als naturnahes Flusssystem einzustufen. Kleine Inseln, Umlagerungen in den Uferbereichen, Flutrinnen im Auwaldbereich und eine naturnahe Uferzonierung mit Sandbänken und Auwald charakterisieren diesen Flussabschnitt. Abb. 3: LRT 3220 Inn mit Prallhang und Sandbank nördlich von Heisting (Fotos: Rudolf Necker, Büro ÖKON) Abb. 4: LRT 3220 Inn östlich von Jettenbach mit Inselgruppe Der Erhaltungszustand ist auf knapp einem Drittel der Fläche mittel bis schlecht, auf über 68 Prozent der Fläche aber noch als gut anzusprechen. Hauptverantwortlich für den schlechten Erhaltungszustand sind gewässerbauliche Maßnahmen in der Vergangenheit. Stellenweise ist das Ufer gesichert, wobei die Ufersteine teils übersandet sind. Aufgrund fehlender, größerer Ausuferungsmöglichkeiten tieft sich der Strom zu stark ein. Der Freizeitbetrieb am Inn besitzt nur ortsnah einen nennenswerten Einfluss auf die Ufervegetation (Trampelpfade, Feuerstellen). Teil I - Seite 11

26 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen Natürliche und naturnahe Fließgewässer von der Ebene bis ins Bergland mit flutender Wasservegetation kennzeichnen den Lebensraumtyp. Die Wasserpflanzenbesiedlung verträgt weder zu große Strömungsgeschwindigkeit, zu große Wassertiefe noch zu grobe Sedimentfracht. Fließgewässer(-abschnitte) mit flutenden Wasserpflanzen finden sich über das gesamte FFH-Gebiet verteilt. Teils fließen sie in der Aue parallel zum Inn wie der Hammerbach im südlichen FFH-Gebiet, teils handelt es sich um seitliche Zuflüsse, die tiefer aus dem Vorland kommend, dem Inn zuströmen. Abb. 5: LRT 3260 Naturnaher Abschnitt des Hammerbaches östlich von Mühlstätt mit blühendem Flutenden Hahnenfuß (Foto: Rudof Necker, Büro ÖKON) Der Erhaltungszustand reicht von hervorragend bis schlecht. Fließgewässer mit hervorragendem Erhaltungszustand sind selten im Untersuchungsgebiet. Zumeist ist das Arteninventar zu gering für eine Einstufung in die Kategorie A. Über 46 Prozent der Fließgewässer des Lebensraumtyps weisen nur einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand auf. Ursache hierfür sind wasserbauliche Maßnahmen wie Begradigungen oder Ufersicherungen. Teil I - Seite 12

27 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Kalkmagerrasen Der Lebensraumtyp beinhaltet kalkliebende Trocken- und Halbtrockenrasen an wärmebegünstigten Standorten. Hier kann es sich sowohl um primär waldfreie Standorte, als auch um sekundär durch extensive Beweidung oder Mahd entstandene Magerrasen handeln. Bei Nutzungsaufgabe verbuschen sie zumeist zunehmend, das Einwandern von Saumarten wird begünstigt. Kalkmagerrasen sind im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder im Wesentlichen auf offenen, unbeschatteten Dammbereichen anzutreffen. Verbreitungsschwerpunkte liegen an den Dämmen östlich von Sendling, östlich von Rott am Inn und nördlich von Altenhohenau. Abb. 6: LRT 6210 Trockenrasen am Ostufer des Inns westlich von Zaisering (Foto: Rudolf Necker, Büro ÖKON) Der Erhaltungszustand der Kalkmagerrasen ist gut bis hervorragend. Beeinträchtigungen aus beginnendem Gehölzaufwuchs und/oder Versaumung sind bei einigen Flächen zu beobachten. Teil I - Seite 13

28 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: * Kalkmagerrasen mit Orchideenvorkommen Der Lebensraumtyp ist einmal im FFH-Gebiet angetroffen worden und beinhaltet einen Kalk- Magerrasen unter anderem mit einer bedeutenden Population des Helm-Knabenkrauts (Orchis militaris). Der Bestand steht an einer steilen Schulter des Inn-Hauptdamms und wechselt mit kleinen Gebüschgruppen und Einzelgehölzen. Die Vielfältigkeit wird erhöht, da sich stellenweise Wechselfeuchte-Zeiger an dem Bestandsaufbau beteiligen. Abb. 7: LRT 6210* Magerrasen mit Helm-Knabenkraut (Orchis militaris) am östlichem Inndamm südlich der Staustufe Feldkirchen (Foto: Rudolf Necker, Büro ÖKON) Der Erhaltungszustand wird als gut eingestuft. Die Grasschicht besitzt einen mäßig dichten Bestandesschluss, Niedergräser sind vorhanden und regelmäßig eingestreut. Das lebensraumtypische Arteninventar ist nur in Teilen vorhanden und beschränkt sich im Wesentlichen auf das individuenreiche Orchideen-Vorkommen. Eine Versaumung und Verbuschung ist deutlich erkennbar. Ruderale Arten wie Schmalblättriges Grasschwertel (Sisyrinchium bermudiana) oder Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) sind stellenweise gut in den Bestand eingestreut. Teil I - Seite 14

29 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Hochstaudenfluren Der Lebensraumtyp umfasst feuchte Hochstaudenfluren an nährstoffreichen Standorten von Gewässerufern und Waldrändern. Bei den Standorten handelt es sich in der Regel um ungenutzte oder allenfalls sporadisch gemähte Waldränder und Fließgewässerufer. Sie sind bevorzugt auf nährstoffreichen Böden zu finden, kommen aber auch auf Flussschottern vor. Feuchte Hochstaudenfluren begleiten sporadisch die Fließgewässer und Waldränder im gesamten Untersuchungsraum, besitzen aber keine Verbreitungsschwerpunkte und sind auch nicht häufig. Abb. 8: LRT 6430 Pestwurzflur in einer Senke am Ufer der Rott östlich von Rott am Inn (Foto: Rudolf NNecker, Büro ÖKON) Der Erhaltungszustand der kartierten feuchten Hochstaudenfluren ist überwiegend gut. Die Staudensäume sind zumeist artenarm ausgebildet. Beeinträchtigungen ergeben sich bei höherer Nährstoffanreicherung infolge einer Durchmischung und zunehmenden Umwandlung in nitrophile Säume aus Großer Brennnessel (Urtica dioica) oder Gewöhnlichem Giersch (Aegopodium podagraria). Limitierend auf eine weitere Verbreitung der Hochstauden wirkt aber derzeit das starke Aufkommen des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera). Hierbei wird in vielen Auwäldern und deren eingeschlossenen Offenbereichen der Aufwuchs von anderen Stauden durch den Neophyt unterdrückt. Teil I - Seite 15

30 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Flachland-Mähwiesen Hierbei handelt es sich um arten- und blütenreiche, extensiv bewirtschaftete Mähwiesen des Flachund Hügellandes, auf meist nährstoffreichen, mäßig trockenen bis feuchten Böden. In der Regel werden die Flächen zweischürig genutzt, seltener findet Mähweidenutzung statt. Das Spektrum reicht von trockenen Ausbildungen (Salbei-Glatthaferwiesen) zu extensiv genutzten frisch-feuchten Mähwiesen. Analog zu den Kalkmagerrasen ist das Vorkommen der Flachland-Mähwiesen im FFH-Gebiet auf die offenen, unbeschatteten und regelmäßig gemähten Dammbereiche konzentriert, in denen sie oft kleinflächig mit Kalkmagerrasen und trockenen Saumstrukturen vernetzt sind. Schwerpunktmäßig treten sie an den Dämmen westlich von Sendling, östlich von Rott am Inn, nördlich von Altenhohenau und bei Kraiburg am Inn auf. Abb. 9: LRT 6510 Trockene Glatthafer-Mähwiese am Inn-Hauptdamm nördlich von Altenhohenau (Foto: Rudolf Necker, Büro ÖKON) Der Erhaltungszustand ist überwiegend gut, auf ein Viertel der Flächen jedoch mittel bis schlecht zu bewerten. Beeinträchtigungen ergeben sich vorwiegend aus einer Versaumung oder Ruderalisierung der Flächen, was auf eine zu geringe Pflegeintensität hinweist. Teil I - Seite 16

31 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: * Kalktuffquellen Hier handelt es sich um kalkreiche, sauerstoffreiche Sicker-, Sturz- und Tümpelquellen im Wald und im Offenland. Stark kalkhaltiges Wasser bedingt Ausfällungen von Kalk, was im Laufe der Zeit in unmittelbarer Umgebung des Quellaustritts zur Bildung von Kalksinter beziehungsweise Kalktuff führt. Außerdem finden sich kalkverkrustete Moosüberzüge von Starknervmoosen und anderen charakteristischen Moosen. Abb. 10: LRT 7220* Kalktuffquelle am Prallhang südwestlich von Endorf (Fotos: Rudolf Necker, Büro ÖKON) Abb. 11: LRT 7220* Kalktuffquelle am Talhang des Reitengrabens Quellhorizonte treten nicht selten an den steilen Talhängen des Inntals und der angrenzenden Seitentäler auf und begleiten stellenweise die Talhänge auf längeren Strecken. Kalktuffquellen sind im FFH-Gebiet teils großflächiger mit kleinen Sinterterrassen, teils kleinflächig mit oft starkem Bewuchs aus Starknervenmoosen ausgebildet oder ziehen sich linienhaft entlang der naturnahen Quellläufe den Hang hinab. Das seltene Pyrenäen-Löffelkraut (Cochlearia pyrenaica) wurde nur an wenigen Standorten festgestellt, hier aber in individuenreichen Populationen. Abb. 12: Pyrenäen-Löffelkraut (Cochlearia pyrenaica) (Foto: Rudolf Necker, Büro ÖKON) Verbreitungsschwerpunkte von Kalktuffquellen liegen an den Talhängen nördlich von Ebing, zwischen Fisslkling und Guttenburg sowie entlang des Guttenburger Baches, bei Bergholz, südlich von Jettenbach und entlang des Reitengrabens. Der Erhaltungszustand variiert von hervorragend bis schlecht. Einer schlechten Einstufung des Erhaltungszustands unterliegen dabei öfter kleine Quellbereiche, da hier die Habitatstrukturen nur rudimentär ausgebildet sind, das Arteninventar unvollständig oder die Randeinflüsse groß sind. Beeinträchtigungen in größeren Quellbereichen entstehen durch Eindringen von Hochstauden oder Gräsern in den Quellbereich, partielle Austrocknungen oder Beeinflussungen des Wasserhaushalts des Quellkomplexes durch Fassungen der Quelle oder der Quellbäche. Teil I - Seite 17

32 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Es handelt sich hierbei um mitteleuropäische Buchenwälder auf kalkhaltigen und neutralen, aber basenreichen Böden der planaren bis montanen Höhenstufe. Die Krautschicht ist in der Regel gut ausgebildet und häufig reich an Geophyten. In höheren Lagen sind teilweise Weiß-Tanne (Abies alba) und Fichte (Picea abies) beigemischt. Da Deutschland im Zentrum des Verbreitungsgebiets der Rot- Buche (Fagus sylvatica) liegt, kommt der Bundesrepublik eine besondere Verantwortung für diesen Lebensraumtyp zu (KNAPP et al. 2008). In Bayern würde dieser LRT potentiell natürlich mindestens 40 Prozent der momentanen Waldfläche einnehmen (LFU & LWF 2010). Das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder verfügt über circa 339,5 Hektar dieses LRT. Dies entspricht einem Anteil von rund 9,6 Prozent der Gesamtfläche. Der Erhaltungszustand ist gut. Abb. 13: LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald" bei Au im Wald (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Teil I - Seite 18

33 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: * Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Schlucht- und Hangmischwälder einerseits auf kühl-feuchten und andererseits auf frisch-trockenwarmen Standorten auf Hangschutt; kommen oft in Steillagen mit rutschendem Substrat vor. Der Kronenschluss ist meist relativ licht, weshalb zumeist eine üppige Krautschicht ausgeprägt ist. In diesem LRT kommt eine Vielfalt von niederen Pflanzen (Algen, Flechten, Moose) vor, die nur über ein unvollkommenes Wurzel- und Leitungssystem verfügen. Sie wachsen auf Fels- und Schuttmaterial, das keinen Wurzelraum bietet und daher für höhere Pflanzen unbesiedelbar ist. In der Regel sind Edellaubbäume wie Esche (Fraxinus excelsior), Ahorn (Acer spec.) oder Ulme (Ulmus spec.) vorherrschend; auf Sonnenhängen sind Linde (Tilia spec.) und Lichtbaumarten wie Eiche (Quercus spec.) oder Gewöhnliche Mehlbeere (Sorbus aria) in höheren Anteilen vertreten. Die Rot-Buche (Fagus sylvatica) ist oft mehr oder weniger stark beigemischt. Der Erhaltungszustand ist gut. Abb. 14: LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwald" bei Jettenbach (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Teil I - Seite 19

34 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxins excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salix albae) Dieser Lebensraumtyp umfasst Erlen- und Eschenwälder sowie Weichholzauenwälder an Fließgewässern. Darüber hinaus zählen quellige, durchsickerte Wälder in Tälern oder Hangfüßen zu diesem LRT. Die Erlen- und Eschenwälder werden in tieferen Lagen von der Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), in höheren Lagen von der Grau-Erle (Alnus incana) dominiert. Insgesamt umfasst dieser LRT eine Fläche von rund 897,5 Hektar, womit er der mit Abstand am weitesten verbreitete im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder ist. In diesem Lebensraumtyp sind sehr unterschiedliche Waldgesellschaften zusammengefasst. Es werden daher verschiedene Subtypen unterschieden. Im Gebiet finden sich die Typen 91E1* Silber- Weiden-Weichholzaue (Salicion), 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald, 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald und 91E7* Grau-Erlen-Auwald, die im Folgenden getrennt beschrieben und bewertet werden. Im Gegensatz zum 91E3*, sind die Subtypen 91E1*, 91E4* und 91E7* maßgeblich an das Wasserregime des Inns gebunden. Der Inn selbst kann im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder in zwei Abschnitte eingeteilt werden. Von der südlichen Grenze des FFH-Gebiets bei Rosenheim bis zum Wehr Jettenbach befinden sich fünf Staustufen, die das Wasserregime entscheidend beeinflussen. Unterhalb der Staustufe Jettenbach wird der Innwerkkanal ausgeleitet, der hinter dem Kraftwerk Töging wieder in den Inn eingeleitet wird. Der 31,5 km lange Innabschnitt zwischen der Aus- und Einleitung des Innwerkkanals wird als Ausleitungsstrecke bezeichnet. Hierbei handelt es sich um den letzten frei fließenden Innabschnitt in Deutschland (WWA Rosenheim 2016a). Auch wenn durch die Ausleitung in den Innwerkkanal nur noch ein Teil der ursprünglichen Wassermenge in der Ausleitungsstrecke verbleibt, findet man hier noch mehr oder weniger naturnahe Verhältnisse vor (WWA Rosenheim 2016b). Da sich die Ausleitungsstrecke aus ökologischer Sicht spürbar von dem angestauten Abschnitt oberhalb von Jettenbach unterscheidet, wurden die entlang beider Innabschnitte vorkommenden Subtypen in verschiedene Bewertungseinheiten unterteilt. So wurden für die Subtypen 91E1*, 91E4* und 91E7* jeweils folgende Bewertungseinheiten definiert: Bewertungseinheit (BE) 1: Staubereich: Auen zwischen der südlichen FFH-Gebietsgrenze und dem Kraftwerk Jettenbach, Bewertungseinheit (BE) 2: Ausleitungsstrecke: Auen zwischen dem Kraftwerk Jettenbach und der nördliche FFH-Gebietsgrenze. Der Subytp 91E4* kommt zusätzlich auch entlang einiger kleinerer Zuflüsse wie Gerner Graben bei Wasserburg am Inn und Nasenbach bei Königswart vor, deren Wasserregime mehr oder weniger unbeeinflusst vom Inn ist. Da sich diese Auwälder im Wesentlichen unabhängig vom Inn entwickelt haben, wurde für diese Bereiche eine dritte Bewertungseinheit definiert: Bewertungseinheit (BE) 3: Zuflüsse: Auen entlang von Nebenflüssen, deren Wasserregime vom Inn unbeeinflusst ist. Teil I - Seite 20

35 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Die Bewertungen des Erhaltungszustandes sind folgender Tabelle zu entnehmen. Tab. 4: Die Erhaltungszustände in den einzelen Subtypen und Bewertungseinheiten des LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior LRT-Subtyp Bewertungseinheit Erhaltungszustand 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue 1 - Staubereich C+ 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue 2 - Ausleitungsstrecke B- 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald ohne B- 91E4*Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald 1 - Staubereich B- 91E4*Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald 2 - Ausleitungsstrecke C+ 91E4*Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald 3 - Zuflüsse C+ 91E7* Grau-Erlen-Auwald 1 - Staubereich C+ 91E7* Grau-Erlen-Auwald 2 - Ausleitungsstrecke B- Abb. 15: LRT 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue" bei Gweng (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Teil I - Seite 21

36 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Lebensraumtypen, die nicht im SDB aufgeführt sind 3140 Stillgewässer mit Armleuchteralgen Bei dem Lebensraumtyp handelt es sich um nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Vorkommen von Armleuchteralgen. Die Bestände sind meist artenarm mit hoher Abhängigkeit von Wasserqualität, Nährstoffgehalt und Besonnungsgrad des Gewässers. Abb. 16: LRT 7140 Mäßig nährstoffreiches Gewässer westlich Sulmaring mit dichtem Armleuchter- Algen-Besatz (Foto: Rudlf Necker, Büro ÖKON) Der Lebensraumtyp wurde nur einmal im FFH-Gebiet in einem neu angelegten Stillgewässer in der Sulmaringer Au angetroffen. In dem kiesigen Bett des Kleingewässers haben sich im klaren Grundwasser als Erstbesiedler Armleuchteralgen eingestellt. Der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps ist gut. Es ist zu erwarten, dass sich der Lebensraumtyp durch Nährstoffanreicherung in den Lebensraumtyp 3150 Nährstoffreiche Stillgewässer weiterentwickelt. Teil I - Seite 22

37 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald (Galio-Carpinetum) Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wälder stocken auf frühjahrsfrischen, aber in der Vegetationsperiode immer wieder austrocknenden Standorten im warmen Hügelland. Sie weisen meist lichte Bestockungen auf. Die Basensättigung ist zumindest im Unterboden hoch, in Mulden und Tallagen besteht eine erhöhte Spätfrostgefahr. Die verminderte Konkurrenzkraft der Rot-Buche (Fagus sylvatica) lässt eine Vielzahl an lichtbedürftigen Baumarten, wie Trauben-Eiche (Quercus petraea) und Stiel-Eiche (Quercs robur) zur Herrschaft gelangen. Typische Mischbaumarten sind Hainbuche (Carpinus betulus), Winter-Linde (Tilia cordata) und Feld-Ahorn (Acer campestre) sowie Kleinbäume und Sträucher wie Elsbeere (Sorbus torminalis), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea) und Strauch-Hasel (Corylus avellana). Eichen- Hainbuchen-Wälder zählen zu den holzarten- und strukturreichsten Wäldern in Bayern. Abb. 17: LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald" östlich von Mittergars (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Da dieser Wald-Lebensraumtyp nicht im Standarddatenbogen enthalten ist, wurde er nicht bewertet und es wurden keine Erhaltungsmaßnahmen abgeleitet. Teil I - Seite 23

38 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Der Lebensraumtyp ist im FFH-Gebiet mit einem Areal von 94,6 Hektar vertreten, was einem Flächenanteil von 2,7 Prozent entspricht. Damit ist er der bedeutendste LRT von denen, die nicht im Standarddatenbogen aufgeführt sind. Hartholzauenwälder sind durch regelmäßige Überflutung oder Beeinflussung durch Grundwasserströmungsdynamik, die zu hohen Grundwasserständen oder Druckwasserüberstauung führt, gekennzeichnet. Die Grundwasserströme stehen im Zusammenhang mit der Auendynamik. In der mittleren Stufe mit der reinen Ausbildung des Eschen-Ulmen-Auwaldes ist dieser LRT geprägt von Feld- Ulme (Ulmus minor), Flatter-Ulme (Ulmus laevis), Stiel-Eiche (Quercus robur), Feld-Ahorn (Acer campestre), Esche (Fraxinus excelsior), Grau-Pappel (Populus canescens), Schwarz-Pappel (Populus nigra) und Silber-Pappel (Populus alba). Ein starker Lianenbewuchs mit Gewöhnlicher Waldrebe (Clematis vitalba) und Gewöhnlichem Hopfen (Humulus lupulus) ist typisch. Andere Gehölze gelangen nur in bestimmten Ausprägungen höhere Bestockungsanteile. In der tiefsten, noch länger andauernd überschwemmten Stufe (an bis zu 90 Tage pro Jahr) erreichen verschiedene Weidenarten (Salix spec.) und regional auch Grau-Erle (Alnus incana) höhere Anteile. In der höchsten Stufe, die nur noch selten (ca. fünf Tage pro Jahr) überschwemmt wird, ist Esche (Fraxnius excelsior) dominant, wobei die Hainbuche (Carpinus betulus) hinzu tritt. Bei ganzjährig hohen Grundwasserspiegeln sind Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Gewöhnliche Trauben-Kirsche (Prunus padus) beigemischt. Abb. 18: LRT 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia" nördlich von Altenhohenau (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Da dieser Wald-Lebensraumtyp nicht im Standarddatenbogen enthalten ist, wurde er nicht bewertet und es wurden keine Erhaltungsmaßnahmen abgeleitet. Teil I - Seite 24

39 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Im Anhang II der FFH-RL sind die Pflanzen- und Tierarten aufgelistet, die von gemeinschaftlichem Interesse in der Europäischen Union sind. Als prioritär werden die Arten bezeichnet, die vom Verschwinden bedroht sind und für deren Erhaltung der Gemeinschaft aufgrund der natürlichen Ausdehnung eine besondere Verantwortung zukommt; sie sind mit einem Sternchen (*) hinter der EU-Code-Nummer gekennzeichnet. Einen zusammenfassenden Überblick über die im FFH-Gebiet vorkommenden Arten geben die folgenden Tabellen. Tab. 5: Arten des Anhanges II im FFH-Gebiet (im Standarddatenbogen gemeldet) FFH- Code Art Anzahl der Teilpopulationen Habitat Erhaltungszustand Population Beeinträchtigungen Gesamt 1078* Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) 1 Zufallsfund B C C C 1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) 2 Reproduktionszentren B C C C 1337 Europäischer Biber (Castor fiber) Erhaltungszustand: A = hervorragend, B = gut, C = mäßig bis durchschnittlich * prioritär (besondere Verantwortung für den Erhalt) 30 Reviere B A- B B Die Art Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) konnte trotz intensiver Kartierungen aktuell nicht im Gebiet nachgewiesen werden (siehe Kapitel 0) Der Schwarze Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) ist nicht im aus dem Jahr 2004 stammenden Standarddatenbogen angegeben, da er erst nach der Gebietsmeldung im Rahmen der EU- Erweiterung (2004) im Jahr 2006 in den Katalog des Anhangs II der FFH-Richtlinie aufgenommen wurde. Nach Auskunft der Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern (Zahn 2007, Zahn 2013), der Artenschutzkartierung (LfU 2014) sowie weiteren Gutachten wurden Vorkommen von weiteren acht Arten im FFH-Gebiet ermittelt, die im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet sind und nicht im Standarddatenbogen enthalten sind. Teil I - Seite 25

40 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 6: Arten des Anhanges II im FFH-Gebiet (im Standarddatenbogen nicht gemeldet) FFH- Code Art 5377 Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) 1098 Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae) 1105 Huchen (Hucho hucho) 1163 Koppe (Cottus gobio) 1166 Kammmolch (Triturus cristatus) 1308 Mopsfeldermaus (Barbastella barbastellus) 1321 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) 1323 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) 1324 Großes Mausohr (Myotis myotis) Anzahl der Teilpopulationen 7 Habitatflächen Habitat Erhaltungszustand Population Beeinträchtigungen Gesamt B C B B Nachweise vorhanden, jedoch nicht untersucht und nicht bewertet Nachweise vorhanden, jedoch nicht untersucht und nicht bewertet Nachweise vorhanden, jedoch nicht untersucht und nicht bewertet Nachweise vorhanden, jedoch nicht untersucht und nicht bewertet Nachweise vorhanden, jedoch nicht untersucht und nicht bewertet Nachweise vorhanden, jedoch nicht untersucht und nicht bewertet Nachweise vorhanden, jedoch nicht untersucht und nicht bewertet Nachweise vorhanden, jedoch nicht untersucht und nicht bewertet Alle oben genannten Arten sollen im Standarddatenbogen nachgeführt werden. Teil I - Seite 26

41 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Arten, die im SDB aufgeführt sind 1078* Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Die Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria), eine prioritäre Tierart nach Anhang II der FFH- Richtlinie, ist ein sogenannter Mehrlebensraumbewohner, der sehr verschiedene Lebensräume besiedelt. Nennenswerte Habitate sind frühe Waldsukzessionsstadien (Lichtungen, Schlagfluren), Saumstrukturen (z. B. Waldränder), bestimmte Waldtypen wie Au- und Trockenwälder sowie Sekundärhabitate wie Weg- und Straßenränder (Pretscher 2000). Als Hitzeflüchter besiedelt die Spanische Flagge besonders im Sommer überwiegend luft- und wechselfeuchte Standorte. Sie führt daher im Jahreswechsel (häufig) einen Ortswechsel zwischen verschiedenen Teillebensräumen durch (Pretscher 2000). Deutlicher Verbreitungsschwerpunkt sind Regionen mit Weinbauklima. Die Spanische Flagge wird wie Maivogel (Euphydryas maturna) und Hecken-Wollafter (Eriogaster catax) als eine Art der von Weidemann (1995) so bezeichneten Maivogelwälder (Mittelwälder auf wechselfeuchten Standorten) genannt, kommt aber auch in diversen anderen bewaldeten und offenen Lebensräumen vor. Die Futterpflanzen der Larven sind vielfältig und reichen von krautigen Pflanzen, zum Beispiel Himbeere (Rubus idaeus), Brombeere (Rubus fruticosus), Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium), Große Brennnessel (Urtica dioica) bis zu Gehölzarten, zum Beispiel Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Sal-Weide (Salix caprea) und Trauben-Eiche (Quercus petraea). Die Raupe überwintert und lebt versteckt bis Juni. Der tagaktive Falter saugt bevorzugt an den Blüten des Gewöhnlichen Wasserdostes (Eupatorium cannabinum) und des Gewöhnlichen Dostes (Origanum vulgare) sowie deutlich seltener an weiteren krautigen Pflanzen. Infolge der Besiedelung von Sekundärhabitaten gilt die Art als ausbreitungsfähig und zeigt Pioniercharakter. Abb. 19: Spanische Flagge (Foto: Hans Münch, AELF Ebersberg) Im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder konnten im Zuge der gezielten Kartierung keine Nachweise der Spanischen Flagge erbracht werden wurde jedoch von dem ehemaligen Natura Kartierer Gerhard Maier ein Zufallsfund südlich der Staustufe Feldkirchen gemeldet. Weitere Nachweise innerhalb des FFH-Gebietes sind in der Artenschutzkartierung (ASK) nicht vorhanden. Teil I - Seite 27

42 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Bolz (2010) schätzt die Situation für das Ammergebirge wie folgt ein, die wohl in ähnlicher Weise auch für das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder gilt: Sehr wahrscheinlich ist das unregelmäßige Einwandern von Individuen aus dem zentralalpinen Inntal, wo die Art lokal vorkommt. Dies ist auch von anderen Schmetterlingsarten bekannt (z. B. Hipparchia semele), welche in den bayerischen Alpen überhaupt keine geeigneten Lebensräume vorfinden. Es scheint, ein Zusammenhang mit Föhnlagen zu bestehen. Euplagia quadripunctaria kommt im zentralen Inntal wie auch in Vorarlberg an lokalen wärmebegünstigten Südhängen vor (Aistleitner 1999, Reichl 1994). Allerdings fehlt die Art im nach Bayern fließenden Lechtal (Huemer 1991). Eitschberger et al. (1991) führen Euplagia. quadripunctaria als Eumigranten/Saisonwanderer 2. Ordnung auf. Dies könnte mit dem in Mitteleuropa allerdings nur gering ausgeprägten Wanderungen dieser Art als Falter in Übersommerungsquartiere zusammenhängen. Gerade die sehr heiße und trockene Witterungsphase im Juli 2010 kann einen Wanderzug von frisch schlüpfenden Tieren ausgelöst haben. Allerdings herrschten dann zur Hauptflugzeit im August wieder ungünstige Verhältnisse, so dass ein Rückzug beziehungsweise eine weiterer Zuzug sehr unwahrscheinlich wurde. Insbesondere die südlich angrenzenden Loisachsüdhänge sind für Vorkommen thermophiler Arten bekannt. Es ist möglich, dass temporäre Ansiedlungen der Spanischen Flagge in Jahren mit günstiger Witterung in Zukunft stattfinden können beziehungsweise eventuell sogar begrenzt bereits haben. Adäquat der Einschätzung für das Ammergebirge, dem Artnachweis von Herrn Maier und den Kartierergebnissen ist zu erwarten, dass die Spanische Flagge das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder wohl lediglich vereinzelt als Wanderkorridor nutzt und daher nur Einzelnachweise beziehungsweise kleine Populationen in für die Art günstigen Jahren im FFH-Gebiet vorkommen. Der Erhaltungszustand der Spanischen Flagge wird im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder mit mittel bis schlecht bewertet. Teil I - Seite 28

43 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Gelbbauchunke (Bombina variegata) Ursprünglich ist die Gelbbauchunke ein Bewohner der Fluss- und Bachauen. Sie hat sich an diese dynamischen Lebensräume angepasst. Durch die Wasserkraft entstehen Sand- und Kiesbänke, es bilden sich Altwässer, Altarme und vor allem eine Vielzahl temporärer Klein- und Kleinstgewässer. Letztere sind vielfach vegetationslos, es leben kaum konkurrierende Tierarten oder gar Fressfeinde der Unken und ihrer Entwicklungsstadien darin, so dass sie als Laich- und Larvengewässer besonders geeignet sind. Wegen der fehlenden Dynamik an unseren Fließgewässern werden heute hauptsächlich anthropogene, sekundäre Lebensräume wie Abbaugruben oder Fahrspuren besiedelt. Der Mensch sorgt für die notwendige Dynamik. Nach der Nutzungsaufgabe ist die Erhaltung des Lebensraums nur durch weiteren Energieaufwand möglich. Ein ph-wert der Laichgewässer unter 4,5 führt zur starken Hemmung der Larvalentwicklung, da die Eier beziehungsweise Larven gering säuretolerant sind (TLUG 2009). Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Einzeltier etwa 30 Prozent der jährlichen Aktivitätszeit im Wasser verbringt. Unken besiedeln eine Vielzahl verschiedener Gewässertypen: temporär oder permanent, fließend oder stehend. Sie werden in unterschiedlicher Weise genutzt. Manche dienen als vorübergehende oder längerfristige Aufenthaltsgewässer, andere hingegen werden vor allem zum Ablaichen aufgesucht. Eine klare Abgrenzung von Laich- und Aufenthaltsgewässern ist nicht immer möglich. An Land halten sich Gelbbauchunken unter Steinplatten, Brettern und Balken, in Steinansammlungen oder verlassenen Nagerbauten auf. Wesentlich für ein Landversteck ist eine hohe Luft- und Substratfeuchtigkeit. Das gilt sowohl für Sommer- wie auch für Winterquartiere. Unken sind nicht in der Lage, sich in ein Substrat einzugraben. Es handelt sich bei der Gelbbauchunke um eine ausgesprochen langlebige Art, die im Freiland nicht selten zehn Jahre und deutlich älter wird (bis über 30 Jahre), wodurch mehrjähriger Ausfall erfolgreicher Reproduktion durch sommerliche Trockenheit ausgeglichen werden kann (Abbühl & Durrer 1998). Die Gelbbauchunke kommt ausschließlich in Europa vor. Ihr Verbreitungsgebiet erstreckt sich von Griechenland im Südosten bis nach Frankreich im Westen. Es umfasst große Teile von Mitteleuropa, den Balkan und Nordostitalien. In Deutschland erreicht sie in den Mittelgebirgen Nordrhein- Westfalens, Niedersachsen und Thüringens ihre nördliche Verbreitungsgrenze. In Rheinland-Pfalz und Hessen bewohnt sie vor allem das Berg- und Hügelland, während sie in Baden-Württemberg und Bayern zusätzlich auch die Flusstäler und das Alpenvorland besiedelt (LUBW 2013) Die Verbreitung in Bayern ist abhängig vom Substrat, Verbreitungsschwerpunkte sind die tonigen Böden des unteren Keupers, das Donautal sowie das Alpenvorland (Müller-Kroehling et al. 2006). In Bayern gab es 1996 über 2000, jedoch meist sehr kleine, Populationen (Heimbucher 1996). In Abbaugebieten und auf militärischen Übungsplätzen gibt es die individuenreichsten Populationen (Müller-Kroehling et al. 2006). Teil I - Seite 29

44 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Abb. 20: Gelbbauchunke (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Trotz intensiver Kartierungen konnte die Gelbbauchunke im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder nur im Bereich um Gars am Inn nachgewiesen werden. Insgesamt konnten zwei Reproduktionszentren ausgewiesen werden. Das erste Reproduktionszentrum liegt unmittelbar am westlichen Innufer nördlich der Innbrücke bei Gars. Zwar sind hier die potentiellen Laich- und Aufenthaltsgewässer nur durch den Inntal-Radweg vom Fluss getrennt und können bei extremen Hochwasserereignissen auch durchaus überflutet werden, die vorwiegende Wasserspeisung erfolgt jedoch durch Quellaustritte am sich westlich anschließenden Hang. Das zweite Reproduktionszentrum befindet sich etwa 1200 Meter nordöstlich vom ersten und liegt in der so genannten Mangstlleite, einem größeren zusammenhängenden Waldstück etwas abseits des Inns. Die (potentiellen) Laich- und Aufenthaltsgewässer befinden sich im nördlichen Bereich dieses Reproduktionzentrums in im Waldbestand liegenden Senken, die temporär überflutet sind. Im südlichen Bereich besiedelt sie vor allem künstlich angelegte Kleingewässer. Im gesamten Reproduktionszentrum besiedelt sie auch Fahrspuren auf Forstwegen. Der Erhaltungszustand wurde als mittel bis schlecht bewertet. Teil I - Seite 30

45 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Europäischer Biber (Castor fiber) Der Europäische Biber erreicht eine Körperlänge von bis zu 1,30 Metern, wovon auf den abgeflachten, beschuppten Schwanz, die sogenannte Biberkelle, bis zu 30 Zentimeter entfallen können. Sein Gewicht beträgt bei ausgewachsenen Tieren bis zu 30 Kilogramm. Neben der Körpergröße stellt der flache Schwanz das beste Unterscheidungsmerkmal zu dem ähnlich aussehenden Nutria (Myocastor coypus) und dem Bisam (Ondatra zibethicus) dar (LfU 2012). Abb. 21: Europäischer Biber (Foto: Gerhard Schwab) Biber leben in Einehe. Das Revier einer Biberfamilie, die aus dem Elternpaar und zwei Generationen von Jungtieren besteht, umfasst je nach der Qualität des Biotops ein bis drei Kilometer Fließgewässerstrecke. Die Reviergrenzen werden mit dem sogenannten Bibergeil, einem öligen Sekret aus einer Drüse im Afterbereich, markiert und gegen Eindringlinge verteidigt. Nach erfolgreicher Paarungszeit von Januar bis März bringt das Weibchen nach einer Tragzeit von etwa 100 Tagen ein bis sechs, meistens aber zwei bis drei, behaarte Junge zur Welt, die von Geburt an sehen können. Die jungen Biber werden bis zu zwei Monate lang von ihrer Mutter gesäugt und erlangen in der Regel nach drei Jahren die Geschlechtsreife. Nach dieser Zeit werden sie von den Eltern aus dem Revier vertrieben und können dann über 100 Kilometer weit wandern. Im Mittel liegt die Wanderstrecke bei 25 Kilometern. Anschließend suchen sie sich einen Partner und gründen selbst ein Revier. Im Durchschnitt erreichen Biber ein Alter von etwa zehn Jahren, in Ausnahmefällen können sie bis zu 25 Jahre alt werden. Der Biber ist eine charakteristische Art der Auen. Er bewohnt fast alle Arten von Gewässern, von Gräben mit geringem Gehölzbestand bis zu Flüssen und Seen, wo er sich durch seine Dammbauten seinen Lebensraum gestaltet. Um Konflikte mit Landnutzern zu vermeiden, ist es deshalb wichtig, ungestörte Auwald- und Auenbereiche zu erhalten, in denen Biber leben können. Ungenutzte Uferrandstreifen entlang von Gewässern, in denen Raum für Gehölzaufwuchs bleibt, können Fraßschäden in angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verhindern oder zumindest begrenzen. In Problemfällen steht ein Netz von ausgebildeten Biberberatern mit Rat und Tat zur Seite. Im 19. Jahrhundert wurde der Biber in Bayern ausgerottet. Die heutigen bayerischen Biber wurden seit den 1960er-Jahren an verschiedenen Orten wieder eingebürgert und haben sich zu einem Bestand von mehr als Tieren entwickelt. Der Biber ist streng geschützt und darf nur in Ausnahmefällen gefangen oder gar getötet werden (LfU 2012, Schwab et al. 2011). Der Erhaltungszustand wird insgesamt mit gut bewertet. Teil I - Seite 31

46 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Arten, die nicht im SDB aufgeführt sind 1098 Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae) Neunaugen sind im FFH-Gebiet an der unteren Attel, am Stauwehr Feldkirchen sowie bei Befischungen bei Wasserburg im Inn und in den Nebengewässern belegt. Die Artsystematik der Neunaugen wird derzeit weitergehend erforscht. Es zeichnet sich ab, dass die Vorkommen am Inn als Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae) anzusprechen sind. Die Wassertrübe am Inn, die schwierige Verortung der Bereiche mit geeigneten Sedimentbedingungen für Querder-Habitate sowie die mögliche Lage der Habitate in größerer Gewässertiefe schränken die Nachweisbarkeit des Neunauges ein. Da das Neunauge bei Befischungen im FFH- Gebiet und weiter stromabwärts am Unteren Inn regelmäßig nachgewiesen wurde, ist von einem nennenswerten Bestand im FFH-Gebiet auszugehen Huchen (Hucho hucho) Der Huchen ist als endemische Fischart des Donaueinzugsgebietes in Deutschland natürlicherweise nur in der Donau selbst und in deren bedeutenden Zuflüssen wie Inn, Isar, Lech, Iller oder Regen und hier wiederum in einigen größeren Seitengewässern zu finden. Die ehemals guten Bestände des Huchens im Inn sind aufgrund der schlechten Wasserqualität und der Errichtung von Staustufen im 20. Jahrhundert stark eingebrochen. In den 1970er-Jahren dürfte die Art im Inn so gut wie ausgestorben gewesen sein (Terofal 1977, zitiert in EZB 2014). Obwohl Beobachtungen bestätigen, dass der Huchen im Gebiet sich in den letzten Jahren zum Teil wieder natürlicherweise vermehrt (z. B. unterhalb der Staustufe Wasserburg), dürfte der Großteil der heutigen Population des Huchens im Inn aus Besatzmaßnahmen stammen. Im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder scheint insgesamt noch ein besserer Huchenbestand als am Unteren Inn vorzukommen (siehe auch EZB 2014) bis 2008 wurden im Rahmen der WRRL- Befischungen bei Wasserburg am Inn jeweils vier bis sechs Individuen gefangen, 2008 und 2009 bei Mühldorf am Inn jeweils ein Exemplar. Auch im Zuge von Fischbestandserhebungen der Technischen Universität (TU) München und anderer Institutionen im Auftrag der Verbund-Innkraftwerke GmbH (siehe Koppe) wurden in den Jahren 2013 bis 2015 mehrere Huchen unterschiedlicher Altersklassen im Inn selbst und in den neuen Umgehungssystemen der Staustufen gefangen (z. B. Umgehungsgerinne der Innstaustufen Gars und Jettenbach). Hinzu kommen die Nachweise gefangener größerer Huchen aus der Angelfischerei Koppe (Cottus gobio) Koppen sind im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder sowohl im Inn selbst als auch in verschiedenen Seitenbächen zum Inn nachgewiesen (z. B. Attel, Rott, Babenshamer Bach südlich Rieden 2005, Bach nördlich von Odelsham 2005, Konrater Achen 2003). Daten von Befischungen im Inn liegen unter anderem aus den laufenden Erhebungen im Rahmen der WRRL für Mühldorf am Inn und Wasserburg am Inn vor wurden in der WRRL-Untersuchungsstrecke bei Mühldorf 250 Koppen gefangen, bei den weiteren Befischungen schwankte die Anzahl der gefangenen Exemplare zwischen 10 und 50. Hinzu kommen jüngere Befischungsergebnisse der TU München im Inn und in einigen Umgehungsgewässern (z. B. Gars, Jettenbach) sowie Ergebnisse aus anderen Erhebungsprojekten im Auftrag der Verbund-Innkraftwerke GmbH (z. B Befischungen im Rahmen Ausbauprojekt Töging), die durchweg ein stabiles Vorkommen der Koppe im gesamten FFH-Gebiet belegen. Als deckungsliebende Fischart besiedelt die Koppe im stauregulierten Hauptfluss dabei bevorzugt die lockere Steinpackung zur Ufersicherung. In der Ausleitungsstrecke unterhalb von Jettenbach findet die Koppe in den grobsteinigen und kiesgeprägten Abschnitten noch gute Habitatbedingungen. Teil I - Seite 32

47 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Kammmolch (Triturus cristatus) Kammmolche legen Strecken von bis zu 1000 Metern zwischen Winterquartieren und Laichgewässern zurück. Ein großer Teil der Population verbleibt jedoch im direkten Umfeld, meist in einem Umkreis von einigen hundert Metern um die Laichgewässer. Im FFH-Gebiet existiert ein Fundpunkt in einem Stillgewässer aus dem Jahr Hier wurden sieben Individuen in einem Altwasser am linken Innufer östlich von Hohenburg gezählt. Weitere Erhebungen in neueren Jahren konnten den Fundpunkt nicht bestätigen. Weitere Fundpunkte liegen in Gewässern knapp an der FFH-Gebietsgrenze. Da die Wälder des FFH-Gebietes an die Teiche angrenzen oder sie sogar umgeben, ist anzunehmen, dass sie als Landlebensräume für den Molch fungieren. Stillgewässer in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet mit Fundpunkten des Kammmolchs liegen nördlich von Walterstetten, nördlich von Koblberg, nördlich von Schambach, südöstlich von Mernham und in einem Tümpel in einem Hausgarten in Wasserburg am Inn. Der Zeitraum der Funde bewegt sich zwischen den Jahren 1984 und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Die Verbreitung der FFH-Anhang-II Art ist noch unzureichend untersucht. In Südbayern tritt die Mopsfledermaus besonders am Alpenrand, im östlichen tertiären Hügelland, sowie im Bayerischen Wald auf. Das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder befindet sich zwischen zwei Schwerpunkten an Sommerquartieren, zum einen das Rosenheimer Becken und dessen Umfeld im Süden, zum anderen das Unterbayerische Hügelland zwischen Landshut und Passau im Norden. Nach den vorliegenden Daten dürfte das Inntal eine Migrationsachse für diese Art darstellen. Die Mopsfledermaus bevorzugt enge Spaltenquartiere (u. a. hinter abstehender Rinde von Bäumen) in der Nähe von Wäldern oder im Wald selbst. Das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder" besitzt als Quartierraum eine hohe Bedeutung für diese Fledermausart, da die teils noch naturnahen Wälder des FFH-Gebietes der Fledermaus den bevorzugten Quartierraum in nennenswertem Umfang bereitstellen. Nachweise der Art bestehen in den Au- und Hangwäldern bei Mühldorf am Inn, Jettenbach, Gars am Inn, Attel, Königswart, Eglham (Vogtareuth) und Sulmaring. Eine Wochenstube befindet sich unmittelbar am Rande des FFH-Gebiets in Jettenbach. Ein Reproduktionsnachweis ist in Griesstätt dokumentiert (Zahn 2013) Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) In Deutschland kommt die Wimperfledermaus nur randlich in drei getrennten Regionen in Südbaden, der Südpfalz und in Bayern vor. In Bayern stellen der Südosten mit den Naturräumen Isar-Inn- Schotterplatten, Alpen und das Voralpine Hügel- und Moorland in Oberbayern den Verbreitungsschwerpunkt dar. Populationen der Wimperfledermaus wurden in Ortschaften an der Grenze des südlichen Abschnitts des FFH-Gebiets erfasst. Die Wimperfledermaus wurde 2006 in Eglham (Vogtareuth) beobachtet und eine Kolonie besteht in Zaisering am Rande des FFH-Gebietes. Die Koloniegröße in Zaisering schwankte zwischen 2000 und 2011 zwischen elf und 21 adulten Weibchen Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Die Bechsteinfledermaus gilt als die in Europa am stärksten an Waldlebensräume gebundene Fledermausart. Ihr Verbreitungsschwerpunkt liegt in Mitteleuropa und insbesondere in Deutschland. Die höchsten, bekannten Siedlungsdichten dieser Fledermausart sind in den Wäldern Nordbayerns gemessen worden. In Südbayern ist die Art bisher sehr selten erfasst worden (LfU 2008). Im FFH-Gebiet "Innauen und Leitenwälder" gelang 2014 der Nachweis von zwei adulten Männchen in zwei Fledermauskästen, die am Umgehungsbach um das Jettenbacher Wehr situiert sind. Teil I - Seite 33

48 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Großes Mausohr (Myotis myotis) In Deutschland ist das Große Mausohr weit verbreitet und in den südlichen Bundesländern nicht selten. Bayern beherbergt die mit Abstand größten Bestände in Mitteleuropa. Das Große Mausohr ist hier mit Ausnahme der Hochlagen der Alpen und Mittelgebirge fast flächendeckend anzutreffen. Im FFH- Gebiet Innauen und Leitenwälder sind Populationen des Großen Mausohrs über die gesamte Länge des FFH-Gebietes in den Wäldern und in den angrenzenden Ortschaften dokumentiert. Mausohrkolonien mit teils über 100 Individuen bewohnen die Kirchen in Soyen, Zaisering, Aschau am Inn, Flossing und Gars am Inn. Die Buchen- und Buchenmischwälder der Innleite dürften die für den Erhalt des Bestandes ausschlaggebenden Nahrungshabitate sein. Ähnlich wie bei der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) bildet das Inntal auch für das Große Mausohr eine Brücke zwischen zwei Verbreitungszentren, zum einen dem Rosenheimer Becken im Süden, zum anderen einem Gebiet mit hoher Koloniedichte in den Landkreisen Rottal-Inn und Altötting (Zahn 2013) Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) (synonym Gruben-Großlaufkäfer) Der Schwarze Grubenlaufkäfer ist nicht im aus dem Jahr 2004 stammenden Standarddatenbogen angegeben, da er erst nach der Gebietsmeldung im Rahmen der EU-Erweiterung (2004) im Jahr 2006 in den Katalog des Anhangs II der FFH-Richtlinie aufgenommen wurde. Von der mitteleuropäischen Unterart des Schwarzen Grubenlaufkäfers sind aus Bayern rezent nur Vorkommen aus Ober- und Niederbayern bekannt. Lebensräume dieser Art sind grund- oder quellwassergeprägte Feuchtwälder (Bachauenwälder, Sumpfwälder), vor allem an Uferbereichen naturnaher Bachauen, in Sickerquellen und Quellmooren. Die im Frühjahr aktiven Käfer und ihre Larven jagen auch unter Wasser nach Kleinkrebsen, Insektenlarven, Kaulquappen und Wasserschnecken. Als Tagesversteck und zur Überwinterung suchen die Käfer morsches Totholz in Wassernähe auf. Die Käfer sind nicht flugfähig und daher ausgesprochen ausbreitungsschwach. Die wenigen bekannten Populationen sind heute meist stark isoliert. Der Schwarze Grubenlaufkäfer kommt in Bayern nur südlich der Isar und östlich des Lechs vor. Das Inntal liegt innerhalb seines Verbreitungsgebietes und weist in verschiedenen Bereichen geeignete Lebensräume auf, gezielte Erhebungen erfolgten dort aber in der Vergangenheit nicht. Aus dem Jahr 2006 war ein Zufallsfund der Art bei Osterreit (Gars am Inn) bekannt (J. Esser, schriftl. Mitt.). Das Regionale Kartierteam Oberbayern führte daher im Jahr 2015 zusammen mit der LWF eine gezielte Erhebung der Art an geeignet erscheinenden Probestellen durch. Hierfür wurden am an sieben Probestellen Lebendfallen installiert und in den Folgetagen durch Mitarbeiter des Kartierteams kontrolliert. Insgesamt gelangen zusammen mit dem bekannten Nachweis aus 2006 so Nachweise an drei der sieben Probestellen, wovon zwei in einem möglichen räumlichen Zusammenhang stehen (Osterreit und Mangstlleite), auch wenn sie wegen dazwischen verlaufenden Verkehrswegen nicht als eine Population aufgefasst werden können. Teil I - Seite 34

49 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Sonstige naturschutzfachlich bedeutsame Lebensräume und Arten Eine Reihe naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume im FFH-Gebiet sind nicht Gegenstand der FFH-Richtlinie. Es wurden im Rahmen der Biotop- und Lebensraumtypenkartierung weitere Biotoptypen, die nicht als Lebensraumtypen in der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, nachgewiesen. Es handelt sich hierbei vorwiegend um natürliche und naturnahe Gewässer (Stillgewässer, Fließgewässer), um Schilfröhrichte, Kleinröhrichte und Großseggenriede, um naturnahe Quellen und Quellfluren sowie um Löß- und Lehmwände (alle Biotoptypen geschützt nach 30 BNatSchG und Art 23 (1) BayNatSchG). In einer Literaturrecherche wurden die Vorkommen weiterer bedeutsamer Arten und gefährdeter Arten ermittelt, die in den letzten 30 Jahren im Gebiet nachgewiesen wurden. Differenzierte und flächenhafte Aussagen hierzu sind jedoch mangels Kartierungen nicht möglich, so dass der Managementplan hierzu keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Im Anhang befindet sich eine Liste weiterer bedeutsamer und gefährdeter Arten im Gebiet. Der Standarddatenbogen nennt neben den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie vier bedeutende Tierarten im FFH-Gebiet, die alle im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind: Laubfrosch (Hyla arborea), Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae), Springfrosch (Rana dalmatina), Zauneidechse (Lacerta agilis). Laubfrosch (Hyla arborea) und Zauneidechse (Lacerta agilis) besitzen vitale Vorkommen im gesamten FFH-Gebiet, der Springfrosch (Rana dalmatina) wurde schwerpunktmäßig mit einigen Vorkommen im NSG und SPA-Gebiet Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham sowie südlich hiervon beobachtet, über den Kleinen Wasserfrosch (Rana lessonae) gibt es nur wenige Nachweise im Gebiet. Die Schlingnatter (Coronella austriaca) wird nicht im Standarddatenbogen genannt, steht aber auch auf der Liste im Anhang IV der FFH-Richtlinie. Sie besitzt punktuell Vorkommen im FFH-Gebiet. Neben den oben genannten drei Fledermausarten aus dem Anhang II der FFH-Richtlinie sind Quartiere von weiteren neun Fledermausarten in den Wäldern des FFH-Gebietes und in den Ortschaften entlang des FFH-Gebietes belegt. Alle Fledermausarten sind Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Insofern die Fledermausarten nicht direkt Quartiere in höhlenreichen Waldbeständen beziehen, dienen alte Waldbestände, insbesondere Buchenwälder, im FFH-Gebiet den Fledermäusen als Jagdraum. Die Innauen und Leitenwälder sind Brutraum für viele seltene und gefährdete Vogelarten, darunter über zehn Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Der Managementplan des SPA-Gebietes Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham, das weitgehend im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder liegt, enthält Maßnahmen für Silberreiher (Ardea alba), Schwarzmilan (Milvus migrans), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus) und Blaukehlchen (Luscinia svecica) im SPA-Gebiet. Weitere bedeutsame und gefährdete Vogelarten der Röhrichte und Sand-/Kiesbänke sind Fluss-Uferläufer (Tringa hypoleucos), Schilf-Rohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Drossel-Rohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) und Zwergdommel (Ixbrychos minutus). Maßnahmen zum Erhalt der Röhrichte innerhalb der Lebensraumtypen und der naturnahen Flussabschnitte des Inns kommen diesen Arten zugute. Das NSG Vogelfreistätte Graureiherkolonie bei Au am Inn beherbergt in einem naturnahen Hangwald eine bedeutende Brutkolonie des Gaureihers (Ardea cinerea). Ufer-Reitgras (Calamagrostis pseudophragmites) als Alpenschwemmling, Pyrenäen-Löffelkraut (Cochlearia pyrenaica) in Kalktuffquellen sowie noch gute Bestände der Schwarz-Pappel (Populus nigra) am Innufer sind wertvolle Elemente der Flora des Inntals. Das Gebiet beherbergt eine Vielzahl seltener Libellen-, Laufkäfer-, Mollusken-, Spinnen-, Schmetterlings- und Fischarten, deren Vorkommen für den Charakter und die Wertigkeit des Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Konkrete Vorschläge, die zur Erhaltung der Arten und ihrer Lebensräume dienen, sollten bei Bedarf mit den Beteiligten vor Ort erörtert und im engen Dialog zwischen den für das Gebietsmanagement verantwortlichen Fachbehörden, Landwirten, Waldbesitzern und sonstigen Nutzern abgesprochen werden. Teil I - Seite 35

50 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Konkretisierung der Erhaltungsziele Tab. 7: Konkretisierte Erhaltungsziele 1. Erhaltung des Inns zwischen Rosenheim und Mühldorf mit seiner Aue, den angrenzenden Leiten und Mooren als landesweit bedeutsamen Komplex von Fließ- und Stillgewässern (Altwässern), Buchen- und Auwäldern, Feuchtgebieten, Trockenrasen und Mähwiesen sowie Vorkommen von Spanischer Flagge (prioritär), Gelbbauchunke und Biber. Erhaltung der charakteristischen Arten sowie der Vernetzung der Lebensraumtypen und Habitate. 2. Erhaltung des Inns als alpinen Fluss mit krautiger Ufervegetation und mit Ufergehölzen von Salix eleagnos bzw. als Fluss der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Dynamik in den frei fließenden Abschnitten sowie im Inndurchbruch Teufelsbrück. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Seitengewässer mit ihrer Durchgängigkeit und Anbindung an den Inn. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des intakten Wasserhaushalts sowie der natürlichen bzw. naturnahen hydrologischen Verhältnisse in der Aue, insbesondere der charakteristischen Dynamik. 3. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Altwässer (natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions) mit ihren störungsarmen Gewässerzonen. 4. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der gehölz- und nährstoffarmen naturnahen Kalk- Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (prioritär) auf den Brennen der Vogtareuther Au und auf den Hochwasserdämmen. 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mageren Flachlandmähwiesen insbesondere entlang der Terrassenkanten. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mageren Standorte und des Offenlandcharakters. 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Kalktuffquellen (prioritär) mit den charakteristischen hydrogeologischen Strukturen, der kalkreichen Niedermoore und der feuchten Hochstaudenfluren; Erhaltung bzw. Wiederherstellung des spezifischen Wasser- und Nährstoffhaushalts. 7. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Hainsimsen-, Waldmeister-, und Orchideen-Kalk- Buchen-Wälder sowie der Schlucht- und Hangmischwälder (prioritär) in naturnaher Struktur und Baumartenzusammensetzung. Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz. 8. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erlen-Eschen-Auwälder (prioritär) mit ihrem Wasserhaushalt, dem natürlichen Gewässerregime, der naturnahen Struktur und Baumartenzusammensetzung. Erhaltung eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils sowie der natürlichen Dynamik auf extremen Standorten. 9. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen der Spanischen Flagge (prioritär). 10. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen der Gelbbauchunke mit Land- und Laichhabitaten in für die Fortpflanzung geeigneten - Gewässern sowie der Dynamik natürlicher Prozesse. 11. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Bibers in geeigneten Räumen, in denen er seine lebensraumgestaltende Dynamik entfalten kann. Der Lebensraumtyp 7230 Kalkreiche Niedermoore wurde in der Biotop- und Lebensraumtypenkartierung 2012/2013 nicht gefunden. Ein kleineres Niedermoor wurde nordwestlich von Kasten an einem Teich angetroffen, aber aufgrund des Arteninventars als Braunseggen-Sumpf (Caricetum fuscae) eingestuft. Auch in den Altdaten der Biotopkartierung ist kein Kalkreiches Niedermoor verzeichnet. Es wird daher vorgeschlagen, den LRT 7230 aus dem Standarddatenbogen sowie den Erhaltungszielen (Punkt 6) zu streichen. Der Lebensraumtyp 3140 Stillgewässer mit Armleuchteralgen wurde einmal im FFH-Gebiet in einem neu angelegten Stillgewässer in der Sulmaringer Au angetroffen. Da zu erwarten ist, dass durch natürliche Sukzession sich das Gewässer in absehbarer Zeit durch Nährstoffanreicherung in den Lebens- Teil I - Seite 36

51 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: raumtyp 3150 Nährstoffreiche Stillgewässer weiterentwickelt, ist eine Anpassung von Standarddatenbogen und Erhaltungszielen nicht erforderlich. Die Wald-Lebensraumtypen 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald und 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia wurden erst bei der FFH-Kartierung festgestellt und sind nicht im Standarddatenbogen und den Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder aufgeführt. Da beide LRT jedoch über signifikante Vorkommen verfügen, wäre eine Erweiterung des SDBs und der Erhaltungsziele sinnvoll. Die Fledermäuse besitzen überwiegend Quartiere in Ortschaften am Rande des FFH-Gebietes. Signifikante Populationen sind beim Großen Mausohr (Myotis myotis) und bei der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) bekannt. Unterwuchsarme ältere Buchen- und Buchenmischwälder (Großes Mausohr) sowie höhlenreiche Waldbestände (Waldfledermäuse) sind wichtige Jagdhabitate und Quartiere für die Fledermäuse im FFH-Gebiet. Mit den Erhaltungszielen 7 und 8 haben diese Bestände bereits ausreichend in den Erhaltungszielen Eingang gefunden. Um eine Verschlechterung des Gebietszustandes im Hinblick auf die Fledermausfauna zu vermeiden, sollten diese beiden Arten zusätzlich im Standarddatenbogen und in den Erhaltungszielen (neue Punkte 12 und 13) berücksichtigt werden. Der Kammmolch (Triturus cristatus) besitzt nach heutigem Wissen keine signifikante Population im FFH-Gebiet. Huchen (Hucho hucho), Ukrainisches Neunauge (Eudontomyzon mariae) und Koppe (Cottus gobio) besiedeln nach vorliegenden Daten in signifikanten Populationen die Gewässer im FFH-Gebiet. Eine Ergänzung der Erhaltungsziele sowie des Standarddatenbogens sollte vorgenommen werden. Der Schwarze Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) verfügt über bekannte Vorkommen im FFH-Gebiet. Da er erst nach der Erstellung des Standarddatenbogens im Jahr 2004 im Zuge der EU- Erweiterung in die Anlage II der FFH-Richtline (2006) aufgenommen wurde, ist er nicht im SDB aufgeführt. Wie die Kartierung im Jahr 2015 gezeigt hat, verfügt er im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder über eine signifikante Population, so dass diese Art im Standarddatenbogen und in den Erhaltungszielen aufgenommen werden sollte. Teil I - Seite 37

52 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahmen und Hinweise zur Umsetzung Die Hauptaufgabe des Managementplans ist es, die notwendigen Erhaltungs- und gegebenenfalls Wiederherstellungsmaßnahmen zu beschreiben, die für die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der im Gebiet vorhandenen FFH-Anhang I-Lebensraumtypen und Anhang-II-Arten erforderlich sind. Gleichzeitig soll der Managementplan Möglichkeiten aufzeigen, wie die Maßnahmen gemeinsam mit den Kommunen, Eigentümern, Flächenbewirtschaftern, Fachbehörden, Verbänden, Vereinen und sonstigen Beteiligten im gegenseitigen Verständnis umgesetzt werden können. Der Managementplan hat nicht zum Ziel, alle naturschutzbedeutsamen Aspekte im FFH-Gebiet darzustellen, sondern beschränkt sich auf die FFH-relevanten Inhalte. Über den Managementplan hinausgehende Ziele werden gegebenenfalls im Rahmen der behördlichen oder verbandlichen Naturschutzarbeit umgesetzt. Natürlich gelten im FFH-Gebiet alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. das Waldgesetz, das Wasserrecht und das Naturschutzgesetz (hier insbesondere die Bestimmungen zu 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG). Für eine nachhaltige und sachgemäße Bewirtschaftung und Pflege der Wälder sowie die Bewahrung der Wälder vor Schäden (Waldschutz) ist eine bedarfsgerechte und naturschonende Erschließung in allen Waldbesitzarten notwendig. Da die Anlage von Waldwegen in Natura-2000-Gebieten jedoch Auswirkungen auf die Schutzgüter und deren Erhaltungsziele haben kann, ist zu prüfen, ob Waldwege eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen. Besonders sensible und/oder wertvolle Schutzgüter sollten bei der Walderschließung besonders berücksichtigt werden (GemBek: Waldwegebau und Naturschutz vom , Punkt 1, 2.5, 2.5.1). 4.1 Bisherige Maßnahmen Das FFH-Gebiet wird in weiten Bereichen forstwirtschaftlich genutzt. Die Forstwirtschaft hat das Gebiet in seiner derzeitigen Erscheinungsform über die Jahrhunderte hinweg entscheidend geprägt und viele Lebensräume in ihrer hohen naturschutzfachlichen Bedeutung bewahrt. In den letzten Jahren wurden im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder eine größere Anzahl von Maßnahmen durchgeführt. Es handelt sich hierbei vorwiegend um strukturverbessernde Maßnahmen am Inn im Zuge der Vereinbarung Antrag auf Wiedererteilung der wasserrechtlichen Bewilligung des Wasserkraftwerkes zwischen dem Freistaat Bayern und der Verbund-Innkraftwerke GmbH. Von der Verbund-Innkraftwerke GmbH (zusammen mit den Wasserwirtschaftsämtern) wurde hierbei zwischen 2011 und 2015 eine größere Anzahl von Maßnahmen umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind für die kommenden Jahre in Planung. Die Maßnahmen widmen sich vorwiegend um eine Reaktivierung von vorhandenen Altwässern, der Neuanlage von Kleingewässern sowie einer Renaturierung des Innufers. Mittels Anlage von Umgehungsgerinnen und Seitenbächen ist die Durchgängigkeit an einigen Staustufen geschaffen worden, beziehungsweise in Planung. Im Nachfolgenden werden die bereits bei der Erstellung des Managementplans ausgeführten Maßnahmen tabellarisch aufgelistet und kurz beschrieben. Pro Staustufe der Kraftwerke (Wasserburg, Teufelsbruck, Gars, Jettenbach) sind die Maßnahmen in getrennten Tabellen aufgelistet. Im Gewässerentwicklungsplan (GEP) Inn sind bereits ausgeführte Maßnahmen enthalten, die am und unterhalb des Wehrs Jettenbach durchgeführt wurden. Diese Maßnahmen sind im Folgenden ebenfalls tabellarisch aufgezählt. Teil I - Seite 38

53 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA) NSG Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham liegt zwischen Wasserburg am Inn im Norden und der Innbrücke St2079 westlich Griesstätt und überdeckt sich fast vollständig mit dem FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder. Für das Vogelschutzgebiet liegt ein Managementplan vor. In dem Managementplan zum Vogelschutzgebiet werden Maßnahmen benannt, die auch die FFH-LRT und FFH-Anhang-II-Arten des FFH-Gebiets Innauen und Leitenwälder fördern und im Konsens mit den Maßnahmen im vorliegenden FFH- Managementplan stehen. Diese Maßnahmen des Managementplans sind tabellarisch zusammengestellt. Für den Staatsforstanteil der Waldfläche liegt ein Regionales Naturschutzkonzept des Forstbetriebs Wasserburg am Inn (BaySF 2013) vor. Bei Überarbeitungen sollten die Ergebnisse des Managementplanes berücksichtigt werden. Auf weitere Maßnahmen von sonstigen Trägern (Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm, Bayerisches Kultur-Landschaftsprogramm, Ökokontoflächen, Besucherlenkung, BayernNetzNatur-Projekten) wird am Ende des Kapitels eingegangen. Teil I - Seite 39

54 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahmen der Verbund-Innkraftwerke GmbH (zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt) Tab. 8: Maßnahmen im Stauraum der Staustufe Wasserburg Fluss-km/Ortsbezeichnung 161,4 161,2 (linkes Ufer) / Gerner Au bei 162,0 (rechtes Ufer) 163,6 161,6 (rechtes Ufer)/Freihamer Au 165,1 162,4 (linkes Ufer)/Attler Au Maßnahme/Ziele Entlandung mehrerer Altwässer, Schaffung eines mit Frischwasser durchströmten Altwassers, verbesserte Anbindung des Altwassers an den Inn im Norden, Anbindung von zwei Hanggräben als Zufluss im Süden Schaffung einer Brutinsel für Flussschwalbe und Mittelmeermöwe Altwasseroptimierung, Schaffung von Tiefwasserzonen, Verbesserung der lateralen Vernetzung des Inns, Verbesserung der Habitatbedingungen für Fische und Muscheln, Erstellung eines Verbindungsgerinnes zum Inn, Aufweitung des Innufers und Errichtung einer Steilwand als Brutbiotop für den Eisvogel, Entlandung eines Innaltarms Anlage von mehreren Kleingewässern am Hangfuß ohne Verbindung zu bestehenden Altwässern Verbesserung der Gewässergüte in den südlichen Altwasserflächen durch Förderung eines raschen Abzugs von verockerten Wässern aus dem Schöpfwerk, Entlandung und Verbreiterung des Altwassergerinnes, Schüttung eines Wallzugs entlang des Südufers des Altwassergerinnes Anlage eines Altwassers und eines Kleingewässers, Modellierung einer Sandbank am Innufer, Sedimentumlagerung zur Schaffung von Rohböden, Verbesserung der Habitatbedingungen für Fische und Muscheln, Verbesserung der lateralen Vernetzung des Inns Anlage einer teilweise überströmten Kiesbank auf einer Länge von 100 m und einer Breite von 30 m am Gleitufer des Inns, Rückverlegung der Uferrehne auf einer Länge von 75 m, Anlage einer Abfolge von Uferrücknahmen und Anlandungen, Verbesserung der Uferstruktur und Habitatbedingungen für Kleinfische und Makrozoobenthos Entlandung und naturnahe Gestaltung des Altwassers entlang dem Hochwasserdamm Zielarten (FFH-/Vogelschutzrichtlinie) Limnophile und rheophile Fischarten (Jungfischhabitat), Eisvogel, Fischadler, Graureiher, Schwarzmilan, Silberreiher Flussseeschwalbe, Mittelmeermöve Limnophile und rheophile Fischarten, Muscheln, Eisvogel, Fischadler, Graureiher, Schwarzmilan, Silberreiher Amphibien Limnophile Fische, Muscheln, Amphibien, Eisvogel, Blaukehlchen Limnophile und Jungfische rheophiler Fischarten, Muscheln, Eisvogel, Fischadler, Graureiher, Schwarzmilan, Silberreiher Limnophile und rheophile Fischarten, Jungfische, Makrozoobenthos, Eisvogel, Fischadler, Graureiher, Schwarzmilan, Silberreiher, Fluss-Regenpfeifer, Fluss- Uferläufer Limnophile Fische, Muscheln, Amphibien, Eisvogel, Blaukehlchen Ausführung Winter 2012/2013 März 2012 Winter 2012/2013 Winter 2012/ Teil I - Seite 40

55 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Fluss-km/Ortsbezeichnung 164,5 164,2 (rechtes Ufer)/Kiesdepot Laimbach 164,2 163,3 (linkes Ufer)/Attler Au bei 166,8 (linkes Ufer)/Katzbach 166,9 168,5 (linkes Ufer)/Sendlinger Lacke 169,6-168,8 (rechtes Ufer)/Alte Murn nördlich der Griesstätter Brücke 171,6 168,8 (linkes Ufer)/Rottmündung 172,6 168,6 (rechtes Ufer)/Murnmündung Maßnahme/Ziele Verbesserung der Uferstruktur des Inns und der Strömungsvielfalt; Anlage einer teilweise überströmten Kiesbank und eines kiesigen Ufers auf einer Länge von 200 m durch Rücknahme/Abtrag der Uferlinie und durch anschließende Umlagerung von Kies aus dem Depot, Modellierung einer rückwärts angebundenen Lagune Optimierung des Kiesdepots - Auflichtung des Gehölzbestands, Förderung der Standorts- und Lebensraumvielfalt, Lichtes Lavendel-Weiden- Gebüsch Anlage eines Kleingewässermosaiks/Aufwertung des vorhandenen Kleingewässermosaiks - Förderung der Standorts- und Lebensraumvielfalt, Entlandung der Laimbachmündung, Verbesserung der Strukturvielfalt Entlandung und Modellierung einer Altwasserrinne, Einbringung/Belassung von Totholz in der Flutrinne als Fischunterstand Entlandung der Katzbachmündung, Gestaltung einer flachen Insel, Erhöhung der Tiefenvariabilität Ergänzung/Vernetzung des Altwassersystems; Anlage eines neuen Verbindungsgerinnes innerhalb des Altwassersystems auf 65 m Länge, Erweiterung der Altwasserfläche, Errichtung einer Steilwand (Brutwand), Sedimentumlagerung im Maßnahmennahbereich zur Schaffung von Auenrohböden (Verjüngungsbereich für Auwald), Gestaltung von mehreren Kleingewässern Entlandung des Mündungsbereiches des Altarms, Verbesserung der Sohlstruktur und Strömungsvielfalt Punktuelle Entlandung der Altmurn, Neuschaffung von Auenrohböden durch Sedimentumlagerung Entwicklung von zwei blütenreichen Auenwiesen Erweiterung einer Altwasserfläche unter Schaffung einer abwechslungsreichen Uferzone, Anlage eines Kleingewässers Verbesserung der Sohlstruktur der Rott auf einer Länge von 130 m durch Einbringung von Kies, Anlage von Kiesbänken Ausbildung einer neuer Uferlinie am Inn unter Berücksichtigung des bestehenden Baumbestands, Einbau von zwei Querbuhnen zur Förderung der Strömungsvielfalt Einbau von drei Querbuhnen zur Förderung der Strömungsvielfalt, Aufweitung des Innufers Modellierung einer Auenrinne zwischen Inn und alter Murn auf einer Länge von 470 m Zielarten (FFH-/Vogelschutzrichtlinie) Limnophile und rheophile Fischarten, Jungfische, Makrozoobenthos, Eisvogel, Fischadler, Graureiher, Schwarzmilan, Silberreiher Amphibien (Gelbbauchunke) Limnophile und Jungfische rheophiler Fischarten Limnophile und Jungfische rheophiler Fischarten, Muscheln, Blaukehlchen, Eisvogel Limnophile und Jungfische rheophiler Fischarten Limnophile und Jungfische rheophiler Fischarten, Muscheln, Eisvogel, Fischadler, Graureiher, Schwarzmilan, Silberreiher Limnophile und Jungfische rheophiler Fischarten Limnophile und Jungfische rheophiler Fischarten, Muscheln, Eisvogel Laubfrosch, Ringelnatter Fische (Kieslaicher) Fische, Makrozoobenthos Fische Fische, Makrozoobenthos Ausführung Winter 2012/2013 Winter 2011/2012 Winter 2013/2014 Winter 2011/2012 Winter 2012/2013 Winter 2011/2012 Winter 2013/2014 Winter 2012/2013 Winter 2012/2013 Teil I - Seite 41

56 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 9: Maßnahmen im Stauraum der Staustufe Teufelsbruck Fluss-km/Ortsbezeichnung 147,7 148,0 (linkes Innufer) bei 148,2 (rechtes Innufer) 148,9 149,2 (rechtes Innufer) 150,0 150,7 (rechtes Innufer) 151,2 151,7 (linkes Ufer) 152,4 153,0 (rechtes Ufer) Maßnahme/Ziele Klärteich: Gestaltung strukturreicher Inn-Ufer mit Rinne, Herstellung von Amphibiengewässern und Eisvogelwand, Anlage eines strukturreichen Altwassers Reichelgraben: Anlage einer Wasserfläche mit Anbindung an den Graben, Optimierung des Grabeneinlaufes und Bachlaufs Altwasser Mernham: Neuanlage eines strukturreichen Altwassers, Herstellung von Amphibiengewässern, Entwicklung von Extensivwiesen, Gestaltung eines strukturreiches Innufers Altwasser Wies: Neuanlage eines strukturreichen Altwassers, Herstellung von Amphibiengewässern Altwasser Vorderleiten: Vergrößerung des Altwassers um 2800 m², Verbesserung der Anbindung an den Inn, Anlage von Amphibiengewässern Altwasser Thalham: Neuanlage eines strukturreichen Altwassers, Herstellung von Amphibiengewässern Zielarten (FFH- /Vogelschutz-richtlinie) Fische, Eisvogel Fische, Amphibien, Insekten Fische, Amphibien Fische, Amphibien Ausführung Winter 2011/2012 Winter 2011/2012 Winter 2011/2012 Winter 2012/2013 Fische, Amphibien 2009/2010 und 2012 Fische, Amphibien Winter 2012/2013 Tab. 10: Maßnahmen im Stauraum der Staustufe Gars Fluss-km/Ortsbezeichnung bei 138,0 (linkes Ufer) bei 139,0 (rechtes Ufer), Altwasser Thal bei 143,0 (rechtes Ufer), Hechtloch bei 144,5 (linkes Ufer), Nasenbachmündung Maßnahme/Ziele Schaffung einer Röhrichtbuhne mit einem fließwasserberuhigten Tiefwasserbereich, Anlage von Kiesinseln Teilentlandung des Altwassers, Herstellung einer abwechslungsreichen Uferzone mit abwechslungsreicher Verlandungszone mit Kleingewässern Teilentlandung des Altwassers, Herstellung einer abwechslungsreichen Ufer- und Verlandungszone sowie Anbindung an den Inn, Wiederherstellung des Altwassers als Reproduktionshabitat für Fische Uferaufweitung mit Gestaltung einer Buhne, Schaffung eines strömungsberuhigten Bereichs als Einstand für die aus dem Nasenbach driftende Fischbrut Zielarten (FFH- /Vogelschutz-richtlinie) Fische: Nase, Äsche, Aitel, Huchen; Fluss-Regenpfeifer, Flusseeschwalbe Fische, Gelbbauchunke, Blaukehlchen, Schilf- Rohrsänger, Zwergdommel Nase, Äsche, Aitel, Huchen, Blaukehlchen, Schilf- Rohrsänger, Zwergdommel Fische: Nase, Äsche, Aitel, Huchen Ausführung / / Für die Dämme am Inn wurde 2014 südlich der Staustufe Feldkirchen bis zur Stadt Rosenheim (Fluss- Kilometer 185,3 bis 173,1) von der Verbund-Innkraftwerke GmbH ein Dammpflegekonzept erstellt. Basierend auf einer detaillierten Kartierung der Dämme enthält die Pflegeanweisung Standorte mit Offenlandpflege (verschiedene Mahdregime: Frühmahd, Mahd zur Jahresmitte, Spätmahd), mit Offenlandentwicklung (Auslichtung, Entfernung von Gehölzen und Neophyten) sowie mit Gehölzentwicklung/-pflege. Gefördert werden sollen im Offenland vor allem Magerwiesen sowie Magerrasen mit ihren Orchideenvorkommen. Teil I - Seite 42

57 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Vorhaben GEP Inn ausgeführte Maßnahmen (Stand Juni 2014) Tab. 11: Im GEP Inn verzeichnete Maßnahmen Fluss-km/Gemeinde(Stadt) 127,5 (rechtes Ufer), Gemeinde Jettenbach Maßnahme Umgehungsbach Staustufe Jettenbach, Anlage eines 800m langen naturnahen Gewässerbettes als Laichgewässer und Wanderhilfe zwischen Ober- und Unterwasser, Erstellung eines Planungs-Info-Points (Informationsschilder) 125,2 123,8, Markt Kraiburg Renaturierung Maximiliansau 115,9 115,0, Stadt Wald-kraiburg Renaturierung Ebing, Entfernung des Uferlängsverbaus am rechten Innufer, Einbau von vier Steinbuhnen am linken Innufer, ausgeführt in ,9 106,1, Stadt Mühldorf a. Inn 107,8 107,4, (linkes Ufer) Stadt Mühldorf a. Inn Renaturierung des Inns bei Ried und Starkheim in 2002 Verlängerung Aurinne Ecksberg Im MPl Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham genannte Maßnahmen (Stand Dezember 2013) Tab. 12: Maßnahmen für das SPA-Gebiet (Auszug) Zielarten Übergeordnet Übergeordnet Übergeordnet Übergeordnet Übergeordnet Übergeordnet Übergeordnet Übergeordnet Übergeordnet Silberreiher Schwarzmilan, Graureiher Eisvogel Eisvogel Eisvogel Eisvogel, Blaukehlchen Grauspecht Grauspecht Grauspecht Blaukehlchen Maßnahme Initierung dynamische Prozesse Erhalt bzw. weitest mögliche Wiederherstellung eines naturnahen unverbauten Zustandes der Zu- und Nebenflüsse, Schaffung und Erhalt ausreichend offener, von frühen Sukzessionsstadien geprägter Lebensraumbedingungen Renaturierung Ebing, Entfernung des Uferlängsverbaus am rechten Innufer, Einbau von vier Steinbuhnen am linken Innufer, ausgeführt in 2002 Erhalt und Entwicklung von lebensraumtypischen mehrschichtigen Laubmischwäldern mit hohem Altholzanteil Erhalt von Höhlenbäumen, Steigerung des Totholz- und Biotopbaumanteils Optimierung der Pflege der Deiche Vermeidung von Störungen durch fischereiliche und jagdliche Nutzung in empfindlichen Brut- und Rastbereichen Besucherlenkung zur Vermeidung von erheblichen Störungen Maßnahmen zum Wasserhaushalt und Wasserreinhaltung Erhalt von strukturreichen, störungsfreien Röhrichtbeständen und Verlandungszonen als Nahrungs- und Rastplätze Erhalt bzw. Schaffung von Altholzinseln und bestandsüberragenden Altbäumen z.b. durch Erhöhung der Umtriebszeit Erhalt naturnaher Fließgewässer und stehender Gewässer mit möglichst geringer Trübung sowie struktur- und deckungsreicher Uferbestockung Schaffung von Steilufern bzw. Abbruchkanten (mindestens 50 cm hoch) am oder im Umgriff von Gewässern zur Anlage von Nisthöhlen Erhalt von Ansitzwarten wie z. B. umgestürzter Bäume oder überhängender Äste Sicherung eines ausreichenden Nahrungsangebotes durch dauerhafte Anbindung von Seitengewässern und Altwasserkomplexen Erhalt bzw. Schaffung von strukturreichen Laubholz-Altbeständen insbesondere in der Auenstufe Erhalt extensiver Wiesenbestände und Magerrasen, insbesondere auf Deichböschungen, extensive Mahd der Böschungen Erhalt bzw. Entwicklung extensiv genutzter Wiesenflächen und ungenutzter Waldsäume Erhalt von strukturreichen Röhrichtbeständen und Verlandungszonen mit einzelnen Sing- und Sitzwarten (Weidengebüsch) Teil I - Seite 43

58 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Sonstige Maßnahmen im FFH-Gebiet von verschiedenen Trägern Bei Fluss-Kilometer 180,0 sind am linken Innufer in dem abgelegenen Altwasser am Inn zwei Brutinseln für die Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) errichtet worden. - Besucherlenkung und -information Bei Fluss-Kilometer 112 liegt der paläontologische Fundpunkt eines Mammuts am linken Innufer. Ein Wanderweg führt vom Parkplatz an der Ebinger Alm zu dem Fundpunkt. Ein Schild am Fundpunkt erklärt die Geologie. Innradweg Maloja (Schweiz) Passau: Der gut besuchte Innradweg führt auf der gesamten Länge des FFH-Gebietes entlang des Inns und den angrenzenden Höhen. Radfahrer und teils Wanderer werden zumeist auf den Dammkronen oder außerhalb des FFH-Gebiets auf der Hochfläche entlang dem Innverlauf geleitet. Der Naturerlebnisweg "Natur INN Bewegung" verläuft im Auwald bei Mühldorf am Inn zwischen der Fachakademie Starkheim und dem Innufer. An zwölf interaktiven Stationen werden die Besucher über Fauna und Flora, Geologie, Wasserkraft sowie das historische Mühldorf informiert. Die Untere Naturschutzbehörde Mühldorf am Inn hat im Winterhalbjahr 2015/2016 an sechs Standorten Informationstafeln zur Bedeutung des FFH-gebiets aufgestellt. - BayernNetzNatur-Projekt Blühendes Inntal im Landkreis Mühldorf a. Inn Eine Vernetzung und Erhaltung von artenreichen Magerwiesen stellt das Ziel dieses BayernNetzNatur-Projektes dar, das unter der Trägerschaft des Landkreises mit Förderung des Bayerischen Naturschutzfonds realisiert wird. Bisher liegen keine Maßnahmenflächen im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder. Da das Projektgebiet und das FFH-Gebiet sich überschneiden, können aber zukünftig Maßnahmen im FFH-Gebiet stattfinden. Eine Förderung artenreicher Magerwiesen im FFH-Gebiet ist wünschenswert. - Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Wald Im FFH-Gebiet wurden in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Wald gefördert. Schwerpunkte lagen hierbei im Erhalt von Alt- und Biotopbäumen bei Wasserburg am Inn sowie im Nutzungsverzicht bei Gars am Inn. - Flächen mit einer Förderung nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm, dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm sowie Ökokonten-Flächen Im Landkreis Rosenheim bewirtschaften fünf Betriebe mit ökologischen Landbau Flächen im FFH- Gebiet Innauen und Leitenwälder. Sie erhalten innerhalb des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms als Gesamtbetriebliche Maßnahme eine Förderung. Ein Betrieb erhält eine Förderung für eine Grünlandnutzung entlang von Gewässern und empfindlichen Bereichen, indem er auf jegliche Düngung und Pflanzenschutzmittel verzichtet. Die Bewirtschaftung einer 1,1 Hektar großen Wiese in einer Schleife des Nasenbaches nordöstlich von Mühlthal ist vom Vertragsnaturschutzprogramm gefördert. Der Schnittzeitpunkt liegt hier nach dem und es wird auf jegliche Pflanzenschutzmittel und Dünger verzichtet. Eine Kompensationsfläche (Ökokonto-Flächen) befindet sich im FFH-Gebiet im Landkreis Rosenheim nördlich von Leonhardspfunzen (0,5 ha Waldfläche). Im Landkreis Mühldorf liegen Flächen mit einer Förderung des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms in den Gemarkungen Mittergars und Au am Inn. Auf vier Flächen mit 3,2 Hektar werden flüssige Wirtschaftsdünger im Injektionsverfahren ausgebracht, eine Fläche mit 0,1 Hektar wird extensiv als Grünland mit Mineraldüngerverzicht bei max. 1,4 GV/ha HFF bewirtschaftet. Für eine Fläche bei Weingarten von 0,5 Hektar Größe ist innerhalb des Vertragsnaturschutzprogramms die Beweidung durch Schafe, Ziegen, Rinder oder Pferde mit Zusatzleistung Erhalt von Streuobstweiden abgeschlossen. Teil I - Seite 44

59 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Die Flächen liegen mit 1,4 Hektar in der Gemarkung Mittergars, die restlichen in der Gemarkung Au am Inn. Westlich von Wörth liegen fünf Ökokonten-Flächen im FFH-Gebiet, die Leitenwald, Auwald sowie halboffene Bereiche mit Gehölzgruppen und ruderalen Staudenfluren beinhalten. Die Flächen besitzen eine Gesamtgröße von 3,7 Hektar. Südlich von Altmühldorf (Thal) erweitert eine Ökokonten- Fläche als Aufwuchs den Auwald nach Norden (1,0 ha Fläche). 4.2 Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen Folgende Erhaltungs- beziehungsweise Wiederherstellungsmaßnahmen für die FFH-Anhang-I- Lebensraumtypen und -Anhang-II-Arten sind für den langfristigen Erhalt des FFH-Gebiets im Natura Netzwerk von entscheidender Bedeutung. Die räumliche Zuordnung der Maßnahmen erfolgt im Teil III, Erhaltungsmaßnahmenkarten. In den Karten werden nur die notwendigen Maßnahmen dargestellt. Einige übergeordnete Maßnahmen kann man nicht genau auf der Karte verorten und sind dementsprechend nicht auf den Maßnahmenkarten eingezeichnet. Erkennbar im Text sind diese Maßnahmen daran, dass sie nicht mit einem Code (z. B. M1) versehen sind Übergeordnete Maßnahmen Übergeordnete Maßnahmen betreffen mehrere Lebensraumtypen gleichzeitig. Der Inn prägt mit seiner Abfluss- und Überschwemmungsdynamik die charakteristischen Standortverhältnisse für die Lebensraumtypen und Arten im Gewässerlauf und in der Aue. Sie bestimmen den Erhalt der vorhandenen Restbestände auentypischer Lebensraumtypen und Arten. Das Hauptproblem der Aue liegt in der fehlenden Gewässer- und Auendynamik aufgrund der Flussregulierungen: geringe Überflutungshäufigkeit und dauer, kaum Geschiebeumlagerung und Grundwasserabsenkung. Es findet eine zunehmende Entkopplung von Fluss und Aue statt. Dadurch sind viele der vom Fluss geprägten charakteristischen Lebensraumtypen mit ihren entsprechenden Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt. Die hier geplanten ökologischen Maßnahmen sollen in enge Verschränkung und in Einklang mit den Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gebracht werden. Maßnahmen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie wirken sich in betroffenen und angrenzenden Wasserkörpern in der Regel auch positiv auf den ökologischen Zustand der Gewässer aus und in der Regel ergeben sich daher positive wechselseitige Beeinflussungen bei der Umsetzung der WRRL (Gewässerentwicklungspläne) wie auch der Natura-2000-Managementpläne. Dennoch sind auch alle Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht und des Hochwasserschutzes zu sehen. Haben Umsetzungsmaßnahmen eine konkrete Einwirkung auf ein Gewässer, sind in einem wasserrechtlichen Verfahren etwaige Auswirkungen auf angrenzende Flächen (z. B. Hochwasserschutz) zu erfassen. Dem Schutz von Leib und Leben ist stets Vorrang vor ökologischen Maßnahmen zu geben. Teil I - Seite 45

60 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 13: Übergeordnete Maßnahmen Notwendige Maßnahmen Sicherung der Flusssohle und Herstellen eines dynamischen Sohlgleichgewichts, um der Eintiefungstendenz entgegenzuwirken oder zu stoppen Anhebung des Grundwasserspiegels und Anbindung bzw. Wiederherstellung der Nebengewässersysteme Erhalt und Förderung der natürlichen Flussdynamik bzw. Erhöhung der Überflutungshäufigkeit und dauer in der Aue Uferaufweitung (weiche Ufer). Rückbau von Uferbefestigungen und Anbindung weiterer Auwaldabschnitte an den Fluss, soweit es die Nutzungen und der Hochwasserschutz erlauben. Reaktivierung von weiteren Hochwasserrinnen und Flutmulden im Auwald M1: Erhalt der bestehenden Flussdynamik und der vorhandenen Anbindung der begleitenden Auwälder und Hochwasserabflussrinnen an den Inn; zudem Erhöhung der Strukturvielfalt durch Belassen von Totholz im Fluss (eventuell mit Sicherung am Ufer) M2: Punktuelle Kontrolle und Lenkung des Erholungsverkehrs; Aufstellen von Info-Tafeln zur Darstellung des Ökosystems M3: Bekämpfung von Neophyten; Mahd mit Abtransport des Mahdgutes sowie Nachkontrollen der Bestände Wünschenswerte Maßnahmen Erhöhung des Mindestabflusses am Jettenbacher Wehr Sicherung der Flusssohle Diese Maßnahme ist notwendig für nahezu alle Flächen des LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, für die LRT 3150, 3220, 3260 und deren charakteristischen Fischarten. Die wasserbaulichen Sanierungsmaßnahmen haben unter andrem zum Ziel, die Sohle zu sichern und ein dynamisches Sohlgleichgewicht herzustellen. Maßnahmen zur Stabilisierung der Sohle und die eigendynamische Uferaufweitung bewirken eine Reduzierung des Gefälles und des Geschiebetransports im Flussbett. Die Eintiefungstendenz wird somit nicht nur gestoppt, sondern durch die Anlagerung von Sedimenten eine Trendumkehr zur Anhebung der Gewässersohle und zur Erreichung eines stabilen dynamischen Sohlgleichgewichts erzielt. Dies ermöglicht die Neuentwicklung von Fließgewässerlebensräumen (LRT 3220) und von Nebengewässern in der Aue (LRT 3260) und ist Voraussetzung für die Anhebung des Grundwasserstandes zumindest in Teilbereichen. Mit den Sanierungs- und Renaturierungsmaßnahmen verbessern sich auch die Lebensraumbedingungen der charakteristischen Fischarten wie Huchen (Hucho hucho) und Koppe (Cottus gobio). Anhebung des Grundwasserspiegels und Anbindung bzw. Wiederherstellung der Nebengewässersysteme Diese Maßnahme ist vor allem für die Erhaltung und/oder Wiederherstellung des LRT 91E0* notwendig sowie für die LRT 3150, 3220, 3260, 6430 wünschenswert. Die Begradigung und Einengung des Flusses führte zu einer Eintiefung und damit zu einem Absinken des Grundwasserspiegels in der Aue. Im Rahmen der wasserbaulichen Sanierungsmaßnahmen soll der Grundwasserspiegel angehoben werden. Durch Anbindung oder Neuschaffung von Nebengewässern sowie Anlage von Auegewässern können wieder sumpfige Stellen und temporäre oder dauerhafte Kleingewässer entstehen. Dadurch erhöht sich die Vielfalt an Lebensraumtypen (Fließ- und Stillgewässer, Hochstaudenfluren etc.) und damit auch das Potential für die Anhang-II-Arten sowie ganz generell die faunistische Diversität der Innaue. Durch die Eintiefung erfolgte eine Abkoppelung der Nebengewässer, die durch die mangelnde Durchströmung allmählich verlanden und durch die Grundwasserabsenkung letztendlich trocken fallen. Ein wesentliches Ziel ist es daher, die Nebengewässer wieder an den Inn anzubinden und neue entstehen zu lassen. Die Gestaltung des Nebengewässersystems kann durch bestehende Strukturen und wasserbauliche Möglichkeiten erfolgen: Teil I - Seite 46

61 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Reaktivierung von Altarmen durch Eintiefung und Aufweitung, Anbindung über Ausleitungsbauwerke, Anhebung des Wasserspiegels des Hauptflusses, Gestaltung naturnaher Mündungsbereiche. Bei der Reaktivierung des Nebengewässersystems ist dessen nachhaltige Wirksamkeit sicherzustellen. Eine zu hohe Dynamik kann zur Zerstörung des Nebengewässersystems führen, wohingegen eine zu niedrige Dynamik eine Verlandung durch Schwebstoffe zur Folge hat und damit ebenfalls den Funktionsverlust des Nebengewässersystems bewirkt. Es sollen Nebengewässer entstehen, die dauernd oder auch nur zeitweise, in Abhängigkeit von der Wasserführung des Hauptflusses, durchströmt werden. Durch die Vernetzung von Fluss und Aue wird das Ökosystem seinem ursprünglichen Zustand wieder angenähert. Die Vielfalt an Lebensraumtypen in der Aue (Fließ- und Stillgewässer, Hochstaudenfluren etc.) wird erhöht und es entstehen neue Habitate für auetypische Arten. Erhalt und Förderung der natürlichen Flussdynamik bzw. Erhöhung der Überflutungshäufigkeit und dauer in der Aue Unterhalb des Wehres Jettenbach ist der Inn auf größeren Strecken als Lebensraumtyp 3220 Alpine Flüsse mit krautigen Pflanzen ausgebildet, der auf kleineren Strecken mit dem Lebensraumtyp Alpine Flüsse mit Lavendel-Weiden-Gehölzen verzahnt ist. Aufgrund flussbaulicher Maßnahmen in der Vergangenheit ist der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps abschnittsweise nur als mittel bis schlecht anzusprechen. Für das Fortbestehen des Lebensraumtyps und der begleitenden Weichholzauwälder ist die Aufrechterhaltung der natürlichen Flussdynamik entscheidend. Soweit mit dem Hochwasserschutz und angrenzenden Nutzungen vereinbar, sollten Uferbefestigungen entfernt werden und die Anbindung von Flutmulden und Altwasserrinnen im benachbarten Auwald erhalten beziehungsweise wiederhergestellt werden. Dies ist in Fachplanungen zu berücksichtigen und anzustreben. Durch die Anhebung der Flusssohle, den Rückbau der Uferbefestigungen und die Anbindung und Neuanlage von Nebengewässern ist eine bereichsweise Erhöhung der Überflutungshäufigkeit und -dauer möglich. Diese Maßnahmen bewirken eine Verbesserung des Wasserhaushalts in der Aue. Durch die häufigeren Überschwemmungen können in Flutrinnen sumpfige Stellen beziehungsweise temporäre oder dauerhafte auetypische Kleingewässer entstehen, die von großer Bedeutung für Amphibienpopulationen sind. Zudem steigt durch die Überflutungen die Vorlanddynamik und es können Pionierstandorte entstehen und Sukzessionsprozesse eingeleitet werden. Für die Entwicklung von auetypischen Lebensräumen sind wichtige Prozesse wie Ab- und Umlagerung von Sedimenten gegeben. Uferaufweitung (Weiche Ufer) Diese Maßnahme dient der Erhaltung und/oder Wiederherstellung der LRT 3260, 91E0* sowie Habitaten von Fischen nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Die Entfernung der Ufersicherungen, ermöglicht eine eigendynamische Aufweitung des Flusses. Es werden sich unterschiedlich geneigte Uferböschungen einstellen, die eine wesentlich größere Vielfalt aufweisen als die bisher mit Wasserbausteinen gesicherten Uferabschnitte. Es entsteht eine Strukturvielfalt von Flach- und Steilufern, Kolken und Furten und eine vom Abflussgeschehen abhängige dynamische Entwicklung dieser Strukturen. Die Entfernung der Ufersicherungen schafft neue Standortund Lebensbedingungen, die vor der Flussregulierung wesentlich das Bild der Aue prägten, heute aber auf kleinere Bestände beschränkt sind. Zu den derzeit defizitären Strukturen gehören beispielsweise ein vielgestaltiges Flussbett, unbewachsene Sand- und Kiesbänke, Initialvegetationen und unterschiedlich dicht geschlossene Weidengebüsche. Teil I - Seite 47

62 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Verbesserung des Geschiebehaushalts Verbesserung des Geschiebehaushalts, insbesondere im Hinblick auf die Habitatqualität für kieslaichende Arten und Arten der Kiesbänke, durch Zugabe von Kies und Grobmaterial, durch maschinelles Aufbrechen und Mobilisierung der Gewässersohle und durch Förderung des Grobmaterialeintrags durch Seitenerosion. Biotopbaum- und Totholz-Anteile erhalten bzw. erhöhen Hohe Anteile an Biotopbäumen und Totholz sind ein Merkmal für den Erhaltungszustand der Waldlebensraumtypen, aber vor allem auch wichtige Habitate für eine Vielzahl von Natura Schutzgütern wie Vögeln (siehe SPA-Managementplan), FFH-Anhang-II-Arten und IV-Arten sowie diverse Fledermausarten (s. Kap ). Ein Belassen von Totholz im Flusskörper erhöht die Strukturvielfallt und verbessert damit die Lebensraumbedingungen (Unterstand) für Fische wie Huchen (Hucho hucho) und Koppe (Cottus gobio). Naturverträgliche Freizeitnutzung, Besucherinformation und lenkung Das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder ist ein beliebtes Naherholungsgebiet mit einem entsprechenden Besucherverkehr (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger), der sich im Wesentlichen auf den Uferweg und die Deiche konzentriert. Weite Teile der Aue sind deshalb ungestört. Die wesentliche Freizeitnutzung verläuft, von einigen exponierten Uferstellen abgesehen (z. B. Sandbank in Mühldorf am Inn), relativ extensiv. An den wenigen intensiv genutzten Uferabschnitten sollte eine sporadische Aufsicht (Lagerfeuer, Müll) stattfinden. Weitere Maßnahmen zur Besucherlenkung sind deshalb aus FFH-Sicht (anders als im SPA-Managementplan) derzeit nicht erforderlich. Als Ergänzung zur bisherigen Besucherinformation werden Info-Tafeln zur Darstellung des Ökosystems Innaue mit charakteristischen Lebensräumen und Tier- und Pflanzenarten vorgeschlagen. Bekämpfung von Neophyten Im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder ist durch die Ausbreitung von Neophyten die einheimische Krautschicht des Lebensraumtyps 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior, die Ufervegetation an den Altwässern sowie der Hochstaudenfluren bedroht, durchsetzt oder bereits flächig verdrängt. Neben der Kanadischen Goldrute (Solidago canadensis) ist zurzeit das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) massiv im Bereich der Griesstätter Brücke, aber auch in weiteren Flussabschnitten vorhanden. Aufgrund seiner weiten Verbreitung ist eine Bekämpfung dieser Art nicht einfach und zeitaufwändig. Große Bestände können durch wiederholtes Mähen bekämpft werden. Hierbei spielt aber der richtige Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Erfolgt der Schnitt zu früh, treiben die Pflanzen wieder aus, erfolgt er zu spät, können die Samenstände an den abgeschnittenen Pflanzen zur Nachreife gelangen. Die beste Zeit ist demnach etwa Ende Juli beim Auftreten der ersten Blüten. Kleinere Bestände können durch Ausreißen von Hand bekämpft werden. Das Mähgut muss entfernt werden, da die abgeschnittenen Sprosse sonst wieder anwachsen können. Aufgrund der sich gestaffelt entwickelnden Bestände müssen nach den Bekämpfungsmassnahmen Nachkontrollen durchgeführt werden. Teil I - Seite 48

63 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für FFH-Anhang I- Lebensraumtypen Im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder sind auf circa zehn Prozent der Fläche Offenlandlebensraumtypen erfasst (s. o. Tab. 2). Nährstoffreiche Stillgewässer besitzen mit etwa 90 Teilflächen die größte Anzahl, gefolgt von den Kalktuffquellen. Flächenmäßig nehmen die naturnahen Flussabschnitte des Inns (LRT Alpine Fließgewässer mit krautigen Pflanzen) den größten Teil ein. Während bei den Kalkmagerrasen und auch bei den Kalktuffquellen hervorragende und gute Ausprägungen bei vielen Standorten zurzeit gegeben sind, besitzen speziell die Fließgewässer (Alpine Flüsse mit krautigen Pflanzen, Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen) einen hohen Anteil mit mäßigem bis schlechtem Erhaltungszustand. Im Folgenden werden pro Lebensraumtyp allgemeine notwendige Maßnahmen, die für alle Flächen dieses Lebensraumtyps im FFH-Gebiet gelten, genannt. Danach wird bei den wünschenswerten Maßnahmen auch auf Einzelflächen eingegangen. Wald-Lebensraumtypen wurden auf knapp 39 Prozent der Fläche des FFH-Gebiets ausgewiesen. Mit fast 26 Prozent Flächenanteil stellen hierbei die verschiedenen Subtypen des LRT 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior den mit Abstand am weitesten verbreiteten Lebensraumtyp dar. Vor allem für die LRT 3220 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation und 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior sind neben den unten aufgeführten auch die übergeordneten Maßnahmen (Kap ) von besonderer Bedeutung Maßnahmen für LRT, die im SDB genannt sind 3150 Nährstoffreiche Stillgewässer Bei dem Großteil der Stillgewässer im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder handelt es sich um relativ abgelegene Altwässer. Einige größere Badegewässer liegen zwischen Mühlstätt und dem Feldkirchner Wehr auf der linken Innseite. Aufgrund ihrer Ausstattung zählen sie aber derzeit nicht zu den Lebensraumtypen. Nur wenige genutzte Teiche (z. B. bei Mühlstätt) besitzen aufgrund ihrer Wasservegetation die Qualität eines Lebensraumtyps. Viele der Altwässer liegen hinter dem Inn-Deich und haben keinen direkten Anschluss mehr an den Fluss, sondern sind nur noch über das Grundwasser an die Auendynamik angebunden. Teilweise liegen Altwasserreste sehr isoliert im Auwald. Die Verbindung zu den benachbarten größeren Rinnen ist bereits verloren gegangen. Auch die größeren Lacken und Altwässer im Stau der Wehre sind meist Sedimentsenken, da der Inn im Stau der Wehre aufgrund seiner geringen Fließgeschwindigkeit mehr Sedimente ablagert als transportiert. Die Verschlammung und Verlandung der nährstoffreichen Altwässer stellt im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder die größte Gefahr für das Weiterbestehen der Lebensraumtypen Nährstoffreiche Stillgewässer dar. Um der Verlandung entgegenzuwirken, hilft zum einen eine Sanierung (periodische künstliche Entschlammung) der Gewässer. Dies wurde bereits an einigen Stellen im FFH-Gebiet durchgeführt und sollte auch zukünftig bei wertvollen Altwasserstrukturen eine Anwendung finden. Zum anderen würde ein Wiederherstellen der ursprünglichen Auendynamik durch Anbindung der Auen an das Fließgewässer die alten Flutmulden reaktivieren beziehungsweise die Flussdynamik eventuell kombiniert mit Seitenbächen die bestehenden Altwasser erhalten oder sogar neue Altwasserstandorte schaffen. Die landwirtschaftliche Nutzung reicht bei einigen Stillgewässern bis an das Ufer. Ein vermehrter Nährstoffeintrag ist die Folge. Der Nährstoffeintrag fördert das Wachstum stickstoffliebender Wasserpflanzen und Algen, seltenere Wasserpflanzen und Saumarten werden zurückgedrängt. Der Erhalt bestehender Pufferzonen zum Gewässer sowie die Errichtung von Abstandsflächen sind hier anzustreben. Teil I - Seite 49

64 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Die Fischerei und die Erholungsnutzung an den Flächen des Lebensraumtyps Nährstoffreiche Stillgewässer im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder erscheint, relativ extensiv zu erfolgen. Ein eventueller aktiver Fischbesatz in kleineren Stillgewässern sollte unterbleiben. Am Mitteldamm in den Lacken bei Sendling bestehen zahlreiche Trittpfade zu den Gewässern. Zudem sind bei den Geländebegehungen im Widerspruch zur gelten NSG-Verordnung wiederholt Spaziergänger mit freilaufenden Hunden hier angetroffen worden. Zum Schutze der Vogelwelt mit größeren Fluchtdistanzen, wie Graureiher (Ardea cinerea), Silberreiher (Ardea alba) und viele Wasservögel, sollte hier die Umsetzung des Betretungsverbots durch Kontrollen verwirklicht werden. Tab. 14: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Nährstoffreichen Stillgewässern Notwendige Maßnahmen M4: Sanierung (Entschlammung) von Altwässern und Lacken im Auenbereich zum Erhalt der Gewässer als Lebensraum für lebensraumtypische Pflanzen und Tiere Wiederanbinden kleinerer Altwasserreste an größere Rinnen oder dem Inn, um eine Vernetzung und den Erhalt der kleinen Gewässer zu fördern unter Berücksichtigung der etablierten Lebensgemeinschaften (z. B. Laubfrosch) Erhalt bzw. Ausweisung von Pufferzonen am Gewässerrand zu intensiv genutzten Flächen Kontrolle des Betretungsverbots im Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham Wünschenswerte Maßnahmen Prüfen und Planen von Anschlussmöglichkeiten Verzicht auf aktiven Fischbesatz in kleineren Stillgewässern des Lebensraumtyps, v. a. mit besonder Biotop- oder Habitatqualität z. B. für Amphibien, Charakterarten der Schmetterlinge oder Libellen Teil I - Seite 50

65 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen Circa die Hälfte der Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen hat im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder nur einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand. Ursachen hierfür liegen in den Veränderungen der hydrologischen Eigenschaften durch wasserbauliche Maßnahmen (Gewässerausbau, Gewässerbegradigungen), in einem Nährstoffeintrag aus der angrenzenden Nutzung sowie in dem Auftreten von Neophyten, insbesondere dem Drüsigen Springkraut (Impatiens glandulifera) in der Ufervegetation. Für den Erhalt des Lebensraumtyps Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen dürfen keine weiteren nachteiligen Veränderungen der Gewässerstruktur durch bauliche Eingriffe erfolgen. Wünschenswert ist eine Wiederherstellung beziehungsweise Renaturierung der Wasserläufe. Als streckenmäßig längster Bach (und Lebensraumtyp Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen ) ist der Hammerbach zwischen Pfaffenhofen am Inn und seiner Mündung nach dem Zusammenfluss mit der Rott in den Inn anzusprechen. Ein Großteil des Inn begleitenden Bachlaufs ist stark begradigt und mit steilen Dämmen befestigt. Eine Abflachung der Dämme (auch nur abschnittsweise) oder die Anlage von Buchten könnten wertvolle Impulse für die bachbewohnende Fauna und Flora bedeuten. Eine Renaturierung ist mit den Erfordernissen des Dammschutzes am Inn abzustimmen. Eine Gewässerstrukturverbesserung ist im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder auch für den Angerbach nordöstlich von Pfaffenhofen am Inn, für Abschnitte des Leitenbachs südöstlich von Mühlstätt und den Grunderbach südlich von Jettenbach wünschenswert. Dem Nährstoffeintrag in den Lebensraumtyp Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen kann durch die Ausweisung von Pufferstreifen um die Gewässer bei angrenzender intensiver landwirtschaftlicher Nutzung entgegengewirkt werden. Ausbringung von Spritzmitteln bis an den Gewässerrand ist zu unterlassen. Tab. 15: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Fließgewässern mit flutenden Wasserpflanzen Notwendige Maßnahmen M5: Keine weiteren nachteiligen Veränderungen der hydrologischen Eigenschaften der Fließgewässer durch bauliche Eingriffe; extensive Gewässerunterhaltung mit Belassen oder behutsamer Entnahme der Wasservegetation Erhöhung der Strukturvielfalt, z. B. durch Belassen von Totholz im Fließgewässer Etablierung von Pufferzonen am Gewässerrand bei anschließender intensiver landwirtschaftlicher Nutzung zur Verminderung von Nährstoffeinträgen in die Gewässer Wünschenswerte Maßnahmen W1: Renaturierung von begradigten und ausgebauten Bachabschnitten (insbesondere größere Abschnitte des Hammerbachs zwischen Pfaffenhofen a. Inn und Mündung (nach Zusammenfluss mit der Rott) in den Inn, Angerbach bei Pfaffenhofen a. Inn, Leitenbach bei Mühlstätt und Grunderbach bei Jettenbach Teil I - Seite 51

66 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Kalkmagerrasen & 6210* Kalkmagerrasen mit Orchideenvorkommen Kalkmagerrasen wurden im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder vorwiegend in einem guten oder hervorragenden Erhaltungszustand angetroffen. Die bestehende Pflege soll zur Erhaltung der Flächen fortgesetzt werden. Eine Entfernung von Gehölzaufwuchs ist in der abseits gelegenen Fläche im Nasenbachtal südlich von Point dringend notwendig. Eine periodische Beseitigung des Gehölzaufwuchses ist auch in anderen abseits gelegenen Flächen nötig. So zum Beispiel auf dem in einer am Dammfuß liegenden Senke befindlichen Kalkhalbtrockenrasen nördlich von Mühlthal am rechten Innufer. Auf den offenen Dämmen östlich von Rott am Inn, östlich von Sendling am linken Innufer sowie nördlich von Altenhohenau bestehen auf den Dammkronen und nördlich von Altenhohenau auf den Dammböschungen Versaumungen und Altgrasbestände mit einer örtlichen Dominanz des Gewöhnlichen Dosts (Origanum vulgare) sowie Gehölzaufwuchs. In der Altenhoher Au ist das Grünland der Dämme mit mesophilen Wiesenarten sowie ruderalen Hochstauden besetzt. Eine Intensivierung der Pflege auf diesen Flächen mit dem Ziel einer Aushagerung könnte weitere Standorte mit Kalkmagerrasen schaffen. Die Schaffung weiterer Kalkmagerrasen unterstützt nicht nur die Flora und Fauna des Biotoptyps, sondern ist auch als Nahrungshabitat für den Grauspecht (Picus canus) im SPA-Gebiet "NSG Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham" (Regierung von Oberbayern 2014) von Bedeutung. Als Förderinstrument bieten sich hier bevorzugt der Vertragsnaturschutz sowie das Kulturlandschaftsprogramm an. Für die Dämme südlich der Staustufe Feldkirchen wurde im Auftrag der Verbund-Innkraftwerke GmbH ein Pflegekonzept erstellt, das speziell auch das Massenvorkommen der Orchideen an den Dämmen berücksichtigt. Die Umsetzung des Konzeptes zur Pflege der Magerrasen und Magerwiesen ist sehr zu begrüßen und lässt auf eine weitere Entwicklung von wertvollen Magerrasen und Magerwiesen- Standorten auf den Dämmen südlich von Feldkirchen hoffen. Wünschenswert sind vergleichbare Konzepte für die Dämme bei Sendling und Altenhohenau. Tab. 16: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Kalkmagerrasen Notwendige Maßnahmen M6: Weiterführung der extensiven Mahd; einschürige Mahd von 15. Juli bis 15. August mit Mahdgutabfuhr, Umsetzung und Weiterführung des Pflegekonzepts für die Orchideenpopulation am Damm südlich des Wehrs Feldkirchen M7: Periodische Entfernung von Gehölzaufwuchs auf abseits gelegenen Flächen Wünschenswerte Maßnahmen Aushagerung durch zweischürige Mahd der versaumten Dammböschungen östlich von Rott a. Inn, östlich von Sendling sowie in der Altenhoher Au Erstellung und Umsetzung von Pflegekonzepten der Wiesen und Magerrasen an den Hauptdämmen und Deichen Einsatz von Balkenmähern (am Ausleger) zur Schonung der Fauna Teil I - Seite 52

67 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Hochstaudenfluren Feuchte Hochstaudenfluren begleiten im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder die Unterläufe der Nebenbäche (schön ausgebildet am unteren Nasenbach und Rainbach, am Guttenburger Bach, sowie an den Quellläufen am linken Innufer westlich von Gweng). Diese bedecken auch naturnahe Quellbereiche wie westlich von Kerschdorf. Ihre Existenz ist außerhalb der Quellstandorte nicht an einzelne Bestände gebunden, sondern an die Dynamik der Fließgewässer, die immer wieder nach Hochwasserereignissen neue Standorte von Hochstaudenfluren schaffen, während alte verloren gehen. Unterstützend und Voraussetzung hierfür ist zudem eine naturnahe, lockere Bestockung an den Gewässerufern. Feuchte Hochstaudenfluren stocken auch an den Dämmen des Inns (westlich von Schechen) oder an Gräben (z. B. Altenhoher Au). Für den Erhalt dieser Strukturen ist eine gelegentliche Mahd erforderlich, da sich hier die Hochstaudenfluren außerhalb einer natürlichen Gewässerdynamik befinden. Neophyten, speziell das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), durchsetzen die Staudenfluren und auch die Bodenvegetation der Wälder teils erheblich. Im Bereich des NSG Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham" ist das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) in der Wald- und Offenlandvegetation der Auen flächendeckend präsent. An den Seitengewässern ist das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) nur mit geringerer Deckung eingestreut. Eine Bekämpfung in den Hochstaudenfluren kann durch Mahd und Abtransport des Mahdgutes erfolgen. Tab. 17: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Hochstaudenfluren Notwendige Maßnahmen M5: Gewässerdynamik an den Seitenbächen erhalten, keine weiteren nachteiligen Veränderungen der hydrologischen Eigenschaften der Fließgewässer durch bauliche Eingriffe Offene, naturnahe Baumvegetation an den Seitenbächen fördern, keine Aufforstungen mit standortfremden Baumarten an den Ufern der Seitenbäche, natürliche Sukzession am Bachufer zulassen M9: Pufferflächen um Quellstandorte mit Hochstaudenfluren einrichten, in denen nur eine schonende Waldbewirtschaftung durchgeführt wird M8: Turnusmäßige Mahd alle 2 bis 3 Jahre der Hochstaudenfluren an den Dämmen oder Fließgewässern, die außerhalb des Hochwasserbereichs liegen M3: Entwicklung und Durchführung von Pflegemaßnahmen zur Zurückdrängung des Drüsigen Springkrautes in wertvollen Kernbereichen durch einschürige Frühsommermahd (Juli) mit Mähgutabfuhr über mehrere Jahre; Durchführung eines Monitorings und Wechsel auf Herbstmahd nach erfolgreicher Zurückdrängung der Neophyten Wünschenswerte Maßnahmen Renaturierung von verbauten Seitenbächen des Inns, Schaffung von Möglichkeiten am Bachufer für eine natürliche Sukzession mit Hochstaudenfluren. Teil I - Seite 53

68 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Flachland-Mähwiesen Flachland-Mähwiesen befinden sich im FFH-Gebiet vorzugsweise an dem Inn-Hauptdeich (am Innufer westlich von Zaisering, bei Rott am Inn, östlich von Sendling, in der Altenhoher Au, bei Kraiburg). Der Erhaltungszustand ist überwiegend gut. Einen mittleren bis schlechten Zustand weist noch eine größere Entwicklungsfläche südlich von Gweng auf, die aktuell nur in Teilbereichen als Lebensraumtyp einzustufen ist. Auch der Dammbereich bei Sendling besitzt infolge von Versaumung und Verbuschung in Teilbereichen nur einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand. Die Pflege sollte auf den Flächen mit gutem Erhaltungszustand entsprechend fortgesetzt werden. Auf den Flächen mit schlechtem Erhaltungszustand sollte mit einer zweischürigen Mahd der Versaumung entgegengewirkt werden, Gehölzaufwuchs ist zu entfernen. Als Förderinstrumente bieten sich bevorzugt das Vertragsnaturschutzprogramm und das Kulturlandschaftsprogramm an. Tab. 18: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Flachland-Mähwiesen Notwendige Maßnahmen M11: Weiterführung der extensiven Mahd; Zweischürige Mahd mit Mahdgutabfuhr M7: Entfernen von Gehölzaufwuchs Wünschenswerte Maßnahmen Verzicht auf den Einsatz von stickstoffhaltigen Mineraldünger und Gülle Fortsetzung der Förderung durch VNP auf mageren Standorten Einsatz von Balkenmähern (am Ausleger) zur Schonung der Fauna Teil I - Seite 54

69 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Kalktuffquellen Kalktuffquellen sind der zweithäufigste Offenland-Lebensraumtyp im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder. Der Erhaltungszustand der Quellen ist auf circa 72 Prozent der Fläche als gut bis hervorragend einzustufen, rund 28 Prozent weisen einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand auf. Ursachen für eine Bewertung mit C liegen zum einen in einer geringen Größe verschiedener Quellstandorte in Verbindung mit einer geringen Artenzahl, zum anderen in Beeinträchtigungen. Quellverbauungen sowie Verbauungen an den Quellbächen, Querungen von Wegen sowie Verhochstaudungen oder Verbuschungen wurden mehrfach beobachtet, Trockenfallen von Seitenästen, stärkere Begehungen sowie Müllablagerungen nur in wenigen Fällen. An einigen Quellstandorten bestehen ältere Quellfassungen, denen wohl heutzutage kaum mehr eine Funktion zukommt und die bei der Unterschutzstellung des FFH-Gebietes schon vorhanden waren. Ein Rückbau der Quellfassungen ist eine wünschenswerte Maßnahme, die fachmännisch zu planen und auszuführen ist, damit keine Beeinträchtigung der Kalktuffstandorte hierdurch entsteht. An wenigen Standorten wird der Rückbau als notwendige Maßnahme betrachtet, um die umgebende Flora zu fördern (Bergholz) oder alte funktionsunfähige Verbauungen der Quellbäche zu beseitigen. Eine Förderung kann bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen bei Einhaltung entsprechender Rahmenbedingungen entsprechend der Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt erfolgen. Wegequerungen können zu einer Veränderung des Wasserhaushalts an Quellstandorten führen (Aufstau) beziehungsweise den Wasserhaushalt der Quellen verändern, die Quellen nachhaltig beeinträchtigen oder gar zerstören. Eine Neuanlage von Wegen in Quellbereichen ist zu unterlassen, dies gilt auch für Rückegassen bei Durchforstungen. Standortfremde Bestockungen mit Nadelhölzern führen zu einer Versauerung der Quellwässer sowie zu einer Beeinträchtigung der quelltypischen Flora und Fauna infolge hoher Beschattung. Eine Neuanpflanzung standortfremder Gehölze soll in den Quellstandorten oder deren Rand unterbleiben, bereits bestehende Bestände standortfremder Gehölze sollen schonend aufgelichtet und entfernt werden. Die Waldbewirtschaftung soll in Absprache mit der Forstbehörde an den sensiblen Quellbereichen möglichst schonend durchgeführt werden. Eine zusätzliche Unterschutzstellung von einzelnen, hervorragend ausgebildeten Kalktuffquellen als Geschützter Landschaftbestandteil oder Flächennaturdenkmal kann durch die Beschilderung im Gelände für den Erhalt und die Schonung dieser einzigartigen Lebensräume bei Erholungssuchenden und der örtlichen Bevölkerung sensibilisieren. Tab. 19: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Kalktuffquellen Notwendige Maßnahmen M9: Pufferbereich in Absprache mit der Forstbehörde um Quellstandorte errichten, in denen nur eine sehr schonende Waldbewirtschaftung durchgeführt wird keine neuen Quellfassungen keine Pflanzung standortfremder Gehölze im direkten Umfeld der Quellen keine Einbringung von Nährstoffen oder Veränderung der Wasserqualität an den Quellstandorten schonende Auflichtung und Entnahme von Nadelholz (Fichte) im Umfeld einzelner Quellstandorte kein neuer Wegebau im Quellbereich oder in Bereichen, in denen es zu einer Beeinflussung des Wasserhaushalts der Quellen kommen kann Schonung der Quellen bei der Instandhaltung bestehender Wege, keine Verlegung der Quellläufe am Unterhang, ausreichend dimensionierte Durchlässe oder Furten Schonendes Auflichten einzelner Standorte durch Entfernung eines Teils des Gehölzaufwuchses M10: Entfernen von Müllablagerungen Wünschenswerte Maßnahmen Ausweisung weiterer Schutzstatuten (GLB, FND) für besonders gut ausgebildete Quellbereiche (am linken Innufer westlich von Gweng und bei Bergholz oder am rechten Innufer bei Ensdorf), um den Wert und Schutz der einzigartigen Gebilde rechtlich und im Gelände durch Beschilderung zu unterstützen W2: Rückbau bestehender Quellfassungen unter fachmännischer Planung und Aufsicht Teil I - Seite 55

70 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich dieser LRT insgesamt in einem guten Zustand. Leichte Defizite bestehen bei dem Merkmal Habitatsstrukturen. Insbesondere das weitgehende Fehlen der hohen Bestandesalter und damit einhergehend der jeweiligen Wald-Entwicklungsphasen fallen auf. Darüber hinaus ist der Anteil der lebensraumtypischen Nebenbaumarten in der Verjüngung auf Grund der Verbissituation vielerorts äußerst gering. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Tab. 20: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 100 Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der bisherigen, möglichst naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der geltenden Erhaltungsziele Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 104 Wald-Entwicklungsphasen im Rahmen natürlicher Dynamik erhalten (v. a. Verjüngungstadium, Altersstadium, Zerfallsstadium) 109 Auf Einbringung nicht lebensraumtypischer Baumarten verzichten 110 Lebensraumtypische Baumarten fördern (v. a. Weiß-Tanne, Stiel-Eiche, Winter-Linde, Vogel-Kirsche) 501 Wildschäden an den lebensraumtypischen Baumarten reduzieren (v. a. Weiß-Tanne, Stiel-Eiche, Winter-Linde, Vogel-Kirsche) Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 100: Die so genannte Grundplanung umfasst alle Maßnahmen, die den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Allgemeinzustandes des LRT garantieren. Die Sicherung beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom ). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters. Für eine naturnahe Behandlung kennzeichnend sind kleinflächige, an die jeweilige Baumart angepasste Naturverjüngungsverfahren, mit langen Verjüngungszeiträumen, aber auch der Schutz der biologischen Vielfalt sowie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Widerstandskräfte der Bestände. Maßnahme 104: Bei Betrachtung der Wald-Entwicklungsphasen fällt auf, dass sich der Großteil der Waldbestände dieses LRT im Reifungsstadium mittleren Alters befindet. Bestände mit einem Alter von mehr als 150 Jahren (Verjüngungs- und Altersstadium) fehlen hingegen nahezu völlig, ebenso wie das Zerfallsstadium mit einem hohen Anteil an Kronentotholz. Um diese für eine hohe Artenvielfalt notwendigen Strukturen im Laufe der Zeit zu schaffen, sollten die Bestände, zumindest teilweise, erst später genutzt werden als bisher üblich. So bekommen sie überhaupt erst die Möglichkeit, die Entwicklungsstadien des hohen Alters zu erreichen. Auch das Zerfallsstadium setzt im Laufe der Zeit von Natur aus ein, sobald die ersten Bäume das Ende ihrer natürlichen Lebenserwartung erreichen. Auch wenn es langer Zeiträume bedarf, bis die gewünschten Anteile der alten Bestände vorhanden sind, ist es möglich, ohne aktive Maßnahmen, eine Vielzahl an verschiedenen Entwicklungsstadien zu erreichen. Einzelstammweise Nutzungen begünstigen gegenüber flächigen waldbaulichen Verfahren die Entwicklung einer hohen Strukturvielfalt. Teil I - Seite 56

71 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahme 109: Mit rund 18 Prozent sind nicht lebensraumtypische Baumarten, den Schwerpunkt bildet hierbei die Fichte (Picea abies), am Oberstand in diesem LRT beteiligt. Damit ist der derzeitige Anteil recht hoch. Eine weitere Erhöhung könnte zur Folge haben, dass das Merkmal Baumartenanteile schlechter bewertet werden müsste. Deshalb ist es wünschenswert, auf eine weitere Einbringung nicht lebensraumtypischer Baumarten zu verzichten. Maßnahme 110: Da auch im Altbestand die Nebenbaumarten nur in geringem Umfang vertreten sind und Naturverjüngung daher wenig zu erwarten ist, ist bei Pflanzungen, zum Beispiel bei der Waldmantelgestaltung, ein angemessener Anteil seltener lebensraumtypischer Baumarten wie Weiß-Tanne (Abies alba), Stiel-Eiche (Quercus robur), Winter-Linde (Tilia cordata) oder Vogel-Kirsche (Prunus avium) zu verwenden. Auch bei den nicht dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes unterliegenden Baumarten sollte autochthones Vermehrungsgut nach FfV- oder ZüF-Zertifizierung genutzt werden. Bei Wildschutz-, Pflege- und Durchforstungsmaßnahmen sollten die oben genannten Baumarten besonders beachtet und gefördert werden. Maßnahme 501: Da im Oberstand der Anteil von Neben- und Bgleitbaumarten ohnehin schon relativ gering ist, ist es wichtig, dass ein ausreichend hoher Anteil dieser Baumarten auch in der Verjüngung vertreten ist. Wäre dies nicht der Fall, würde dies langfristig zu einer Entmischung des Oberstandes führen, die wiederum eine schlechtere Bewertung des Erhaltungszustandes zur Folge haben könnte. Stellenweise führen Verbissschäden zu einer Entmischung der Baumartenanteile in der Verjüngung. Nur punktuell vorkommende Baumarten wie Weiß-Tanne (Abies alba) werden vom Wild bevorzugt verbissen. Was übrig bleibt, sind die ohnehin dominante Rot-Buche (Fagus sylvatica) sowie die äußerst verjüngungsfreudigen Baumarten Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Esche (Fraxinus excelsior). Andere Baumarten hingegen werden vom Wild zum Teil gezielt herausselektiert und sind somit am Aufbau der künftigen Waldgenereation kaum oder gar nicht mehr beteiligt. Deshalb ist es wichtig, die Wildschäden an eben diesen Baumarten zu reduzieren. An erster Stelle ist hier natürlich eine gezielte und effektive Bejagung auf diesen Flächen zu nennen. Ergänzend können unter Umständen auch Einzelschutzmaßnahmen hilfreich sein. Teil I - Seite 57

72 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: * Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich der LRT insgesamt in einem guten Zustand. Defizite bestehen bei den Merkmalen Habitatsstrukturen und Arteninventar. Die Anteile lebensraumtypischer Nebenbaumarten in der Verjüngung sind sehr niedrig. Darüber hinaus fällt auf, dass ganz junge sowie alte Wald-Entwicklungsphasen nahezu vollständig fehlen. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Tab. 21: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 100 Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der bisherigen, möglichst naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der geltenden Erhaltungsziele 501 Wildschäden an den lebensraumtypischen Baumarten reduzieren (v. a. Berg-Ulme, Feld-Ulme, Spitz-Ahorn, Sommer-Linde, Winter-Linde, Vogel-Kirsche) Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 104 Wald-Entwicklungsphasen im Rahmen natürlicher Dynamik erhalten (v. a. Jugendstadium, Verjüngungsstadium, Altersstadium, Zerfallsstadium) 110 Lebensraumtypische Baumarten fördern (v. a. Berg-Ulme, Feld-Ulme, Spitz-Ahorn, Sommer-Linde, Winter-Linde, Vogel-Kirsche) Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 100: Die so genannte Grundplanung umfasst alle Maßnahmen, die den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Allgemeinzustandes des LRT garantieren. Die Sicherung beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom ). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters. Für eine naturnahe Behandlung kennzeichnend sind kleinflächige, an die jeweilige Baumart angepasste Naturverjüngungsverfahren, mit langen Verjüngungszeiträumen, aber auch der Schutz der biologischen Vielfalt sowie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Widerstandskräfte der Bestände. Maßnahme 501: Stellenweise führen Verbissschäden zu einer Entmischung der Baumartenanteile in der Verjüngung. Nur punktuell vorkommende Baumarten wie Berg-Ulme (Ulmus glabra) oder Spitz-Ahorn (Acer platanoides) werden vom Wild bevorzugt verbissen. Deshalb ist es wichtig, die Wildschäden an eben diesen Baumarten zu reduzieren. An erster Stelle ist hier natürlich eine gezielte und effektive Bejagung auf diesen Flächen zu nennen. Ergänzend können unter Umständen auch Einzelschutzmaßnahmen hilfreich sein. Teil I - Seite 58

73 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahme 104: Bei Betrachtung der Wald-Entwicklungsphasen fällt auf, dass sich der Großteil der Waldbestände dieses LRT im Reifungsstadium mittleren Alters befindet. Ganz junge (Jugendstadium) sowie Bestände mit einem Alter von mehr als 150 Jahren (Verjüngungs- und Altersstadium) fehlen nahezu völlig. Das Zerfallsstadium mit einem hohen Anteil an Kronentotholz ist ebenfalls nur marginal vorhanden. Um diese für eine hohe Artenvielfalt notwendigen Strukturen im Laufe der Zeit zu schaffen, sollten die Bestände, zumindest teilweise, erst später genutzt werden als bisher üblich. So bekommen sie überhaupt erst die Möglichkeit, die Entwicklungsstadien des hohen Alters zu erreichen. Auch das Zerfallsstadium setzt im Laufe der Zeit von Natur aus ein, sobald die ersten Bäume das Ende ihrer natürlichen Lebenserwartung erreichen. Durch einzelne absterbende Bäume aus der herrschenden Baumschicht entstehen so von selbst Lichtschächte, in denen Naturverjüngung aufkommen und sich hierdurch auch das Jugendstadium etablieren kann. Auch wenn es langer Zeiträume bedarf, bis sich diese natürliche Dynamik einstellt, ist es möglich, ohne aktive Maßnahmen, eine Vielzahl an verschiedenen Entwicklungsstadien zu erreichen. Einzelstammweise Nutzungen begünstigen gegenüber flächigen waldbaulichen Verfahren die Entwicklung einer hohen Strukturvielfalt. Maßnahme 110: Da auch im Altbestand einige Haupt- und Nebenbaumarten nur in geringem Umfang vertreten sind und Naturverjüngung daher wenig zu erwarten ist, ist bei Pflanzungen, zum Beispiel bei der Waldmantelgestaltung, ein angemessener Anteil seltener lebensraumtypischer Baumarten wie Berg-Ulme (Ulmus glabra), Feld-Ulme (Ulmus minor), Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), Winter-Linde (Tilia cordata) oder Vogel-Kirsche (Prunus avium) zu verwenden. Auch bei den nicht dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes unterliegenden Baumarten sollte autochthones Vermehrungsgut nach FfV- oder ZüF-Zertifizierung genutzt werden. Bei Wildschutz-, Pflege- und Durchforstungsmaßnahmen sollten die oben genannten Baumarten besonders beachtet und gefördert werden. Teil I - Seite 59

74 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salix albae) Subtyp: 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue (Salicion) Auffällig ist, dass die Bestände des Subtyps 91E1* relativ homogen sind. Insgesamt befinden sich weite Teile in einem fortgeschrittenen Alter. Naturverjüngung aus lebensraumtypischen Baumarten, insbesondere der Silber-Weide (Salix alba) ist nur punktuell und kleinflächig vorhanden, obwohl das Lichtregime ausreichend wäre. Die fehlende Naturverjüngung ist vor allem auf die fehlende Überflutungsdynamik mit der damit einhergehenden Schaffung von Rohbodenstandorten zurückzuführen. Stattdessen weisen viele Bestände eine ausgeprägte Grasschicht auf, die stellenweise zur Verschilfung neigt. Um mittel- bis langfristig den Subtyp Silber-Weiden-Weichholzaue zu erhalten, ist großflächig eine künstliche Einbringung lebensraumtypischer Baumarten notwendig. Durch eine sukzessive Verjüngung abgängiger Auwaldbereiche entsteht ein Mosaik aus ungleichaltrigen Beständen, die ökologisch wertvolle Strukturen entwickeln können. Auf Grund der starken Konkurrenzvegetation sind Pflegeingriffe in den ersten Jahren unabdingbar. Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich der Subtyp im Staubereich insgesamt in einem mittleren bis schlechten mit Tendenz zu einem guten Zustand (Stufe C+). Hauptursache für die Bewertung mit C+ ist die weitgehend fehlende Auendynamik. Der Inn ist in den Auwaldbereichen im Staubereich weitgehend eingedeicht und das Abflussgeschehen wird maßgeblich durch die fünf Staustufen beeinflusst. Gerade in den Bereichen vor den Staustufen ist die Fließgeschwindigkeit stark verlangsamt, so dass hier fast stauseeähnliche Verhältnisse herrschen. Die Stauhaltungen sorgen für einen künstlich erhöhten Grundwasserspiegel, so dass es sich hier heutzutage meist um so genannte Druckwasserauen handelt. Besonders wichtig für eine Verbesserung des Erhaltungszustandes wäre eine Renaturierung des Inns. Hierfür kommen mehrere hydrologische Maßnahmen in Betracht, die im Kapitel dargestellt sind. Die künstliche Veränderung des hydrologischen Regimes hat auch negative Auswirkungen auf die Baumartenzusammensetzung in den Auwäldern. So ist im Oberstand die Silber-Weide (Salix alba) die einzig vertretene Hauptbaumart (H), während die beiden anderen Hauptbaumarten Schwarz-Pappel (Populus nigra) und die hervorragend an die natürlichen auendynamischen Prozesse angepasste Lavendel-Weide (Salix eleagnos) beinahe gänzlich fehlen. Darüber hinaus fehlen die Begleitbaumarten (B) Feld-Ulme (Ulmus minor), Purpur-Weide (Salix purpurea), Esche (Fraxinus excelsior) und Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) weitgehend. In der Verjüngung zeichnet sich ein noch schlechteres Bild. Im Gegensatz zum Oberstand ist hier auch die Silber-Weide (Salix alba) als prägende Baumart des Oberstandes mit nur noch etwa drei Prozent vertreten. Auch hier liegt die Ursache zuim einen in der fehlenden Überflutungsdynamik, zum anderen spielt aber auch der Wildverbiss eine bedeutende Rolle. Weitere defizitäre Merkmale sind der Mangel an verschiedenen Wald-Entwicklungsstadien und die Artenzusammensetzung der Bodenvegetation. Neben dem gestörten hydrologischen Regime wirkt sich auch die zunehmende Besiedlung der Auwälder mit invasiven Neophyten negativ auf die Bodenvegetation aus. Besonders problematisch erscheinen hier das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) sowie die Kanadische Goldrute (Solidago candensis). Die Bekämpfung der invasiven Arten ist bei einer Vielzahl der im Gebiet vorkommenden Schutzgüter notwendig oder wünschenswert. Deshalb sind die einschlägigen Erhaltungsmaßnahmen ebenfalls im Kapitel dargestellt. Teil I - Seite 60

75 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Die Silber-Weiden-Weichholzaue ist der Subtyp, der am engsten an die natürliche Auendynamik gebunden ist. Um sie im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder dauerhaft zu erhalten, sind große Anstrengungen notwendig. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Tab. 22: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue (Salicion), Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 100 Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der bisherigen, möglichst naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der geltenden Erhaltungsziele 104 Wald-Entwicklungsphasen im Rahmen natürlicher Dynamik erhalten (v. a. Wachstumsstadium, Verjüngungsstadium, Altersstadium, Zerfallsstadium) 118 Lebensraumtypische Baumarten einbringen und fördern (v. a. Silber-Weide, Lavendel-Weide, Purpur-Weide, Schwarz-Pappel, Feld-Ulme, Flatter-Ulme, Schwarz-Erle) 501 Wildschäden an lebensraumtypischen Baumarten reduzieren (v. a. Silber-Weide) Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 191 Mosaikartige Schaffung von kleinflächigen Rohbodenstandorten, um die Verjüngung lebensraumtypischer Baumarten zu initiieren Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 100: Die so genannte Grundplanung umfasst alle Maßnahmen, die den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Allgemeinzustandes des LRT garantieren. Die Sicherung beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom ). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters. Für eine naturnahe Behandlung kennzeichnend sind der Schutz der biologischen Vielfalt sowie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Widerstandskräfte der Bestände. Maßnahme 104: Bei Betrachtung der Wald-Entwicklungsphasen fällt auf, dass sich der Großteil der Waldbestände dieses LRT im Reifungsstadium mittleren Alters befindet. Wachstums-, Alters- und Zerfallsstadium sind hingegen nur marginal vorhanden. Da viele Bestände aktuell fortwirtschaftlich nicht genutzt werden und ein fortgeschrittenes Alter aufweisen, ist davon auszugehen, dass sich der Anteil des Reifungsstadiums in näherer Zukunft zu Gunsten des Altersstadiums reduzieren wird. Auch mit einer Zunahme des Zerfallsstadiums ist in naher Zukunft zu rechnen, da die Silber-Weide (Salix alba) im Vergleich zu anderen Baumarten eine deutlich reduzierte Lebenserwartung hat. Insofern kann man davon ausgehen, dass sich die Bewertung dieses Merkmals einfach auf Grund natürlicher Prozesse ohne aktiven Eingriff durch den Menschen verbessern wird. Teil I - Seite 61

76 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahme 118: Äußerst problematisch stellt sich derzeit die Verjüngungssituation dar. Auf Grund der fehlenden Überflutungsdynamik haben es ausgesprochene Lichtbaumarten und Rohbodenkeimer wie die Weidenarten (Salix spec.) besonders schwer, sich zu verjüngen. Viele Bestände sind von einer üppigen Krautschicht geprägt, die keine guten Keimungsbedingungen für diese Baumarten bietet. Wäre die Überflutungsdynamik noch intakt, würden regelmäßige Hochwasserereignisse dafür sorgen, dass immer wieder neue Rohbodenstandorte entstehen, auf denen die Weiden sich auf natürliche Weise verjüngen können. Da diese Verhältnisse aber unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr gegeben sind, bleibt auch die Naturverjüngung dieser hoch spezialisierten Baumarten aus. Deshalb ist es notwendig, dass sie künstlich eingebracht und gefördert werden. Zu beachten ist, dass bei Pflanzungen vor allem ein Schwerpunkt auf die Hauptbaumarten Silber- Weide (Salix alba), Lavendel-Weide (Salix eleagnos) und Schwarz-Pappel (Populus nigra) gelegt werden sollte. Ergänzend hierzu würde sich die Einbringung der Begleitbaumarten Purpur-Weide (Salix purpurea), Feld-Ulme (Ulmus minor), Flatter-Ulme (Ulmus laevis) und Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) positiv auf die Bewertung des Erhaltungszustandes auswirken. Die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) ist im Gegensatz zu den anderen genannten vor allem auf nasse Standorte spezialisiert. Deshalb bietet sie sich insbesondere für die bachbegleitende oder punktuelle Einbringung in besonders nassen Bereichen an. Maßnahme 501: Neben der fehlenden Überflutungsdynamik und den damit erschwerten Keimungsbedingungen machen der Naturverjüngung aus Silber-Weide (Salix alba) auch die teilweise sehr hohen Wildbestände zu schaffen. Diese Baumart wird sehr gern vom Wild angenommen und verbissen. Da sie unter den derzeitigen Voraussetzungen ohnehin nur punktuell zu Keimungserfolgen kommt, ist ihre Verjüngung eine Rarität, die auch das Wild zu schätzen weiß und gezielt herausselektiert. Um einen Verjüngungserfolg der Silber-Weide (Salix alba) zum Beispiel durch die künstliche Einbringung (siehe Maßnahme 118) zu sichern, müssen die Wildschäden an dieser Baumart reduziert werden. An erster Stelle ist hier natürlich eine gezielte und effektive Bejagung auf diesen Flächen zu nennen. Ergänzend können unter Umständen auch Schutzmaßnahmen für angelegte Kulturen sinnvoll sein. Maßnahme 191: Da die Silber-Weide (Salix alba) ein ausgesprochener Rohbodenkeimer ist, sind Rohodenstandorte für den Keimungserfolg unabdingbar. Neben der künstlichen Einbringung dieser Baumart kann auch die Schaffung künstlicher Rohbodenstandorte für die Etablierung einer Verjüngung aus Silber-Weide (Salix alba) hilfreich sein. So könnten beispielsweise im Zuge von ohnehin notwendigen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen solche Rohbodenstandorte geschaffen werden. Hierzu wäre der Abtrag des Oberbodens bis auf die darunterliegenden Sand- und Kiesschichten mit Hilfe eines Baggers denkbar. Der freigelegte Rohboden bietet bei einem ausreichenden Feuchtigkeitsangebot optimale Keimungsbedingungen. Idealerweise sollte diese Maßnahme an den Zeitpunkt der Aussamung der Silber-Weide (Salix alba) ab Ende März angepasst werden. Das heißt, dass die Sedimentumlagerung unmittelbar vor der Aussamung abgeschlossen sein sollte. So ist gewährleistet, dass der freigelegte Boden vorher nicht zu stark austrocknet und ungewünschte Begleitvegetation sich noch nicht einstellen kann. Die einzelnen Eingriffe sollten jedoch dabei nur mehr oder weniger kleinflächig erfolgen. Bei einer mosaikartigen Verteilung dieser Maßnahme über die Jahre hinweg, könnten so im Laufe der Zeit sogar unterschiedliche Wald-Entwicklungsphasen etabliert werden. Eingriffe in den Waldboden sind nur im Einvernehmen mit der Forstbehörde zulässig. Teil I - Seite 62

77 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich dieser Subtyp entlang der Ausleitungsstrecke insgesamt in einem guten mit Tendenz zum mittleren bis schlechten Zustand (Stufe B-). Hauptursache für die Tendenz zu einem mittleren bis schlechten Erhaltungszustand ist das beeinflusste hydrologische Regime. Im Gegensatz zum Staubereich kann der Inn entlang der Ausleitungsstrecke noch mehr oder weniger frei fließen, was grundsätzlich sehr positiv zu sehen ist. In den letzten Jahrzehnten konnte eine voranschreitende Eintiefung des Flusses beobachtet werden. Dies liegt zum einen daran, dass das die Gewässersohle stabilisierende grobe Geschiebe auf Grund der Staustufen im Oberlauf fehlt. Zum anderen haben auch in der Vergangenheit errichtete Uferbefestigungen entlang der Ausleitungsstrecke dazu geführt, dass die Energie des Flusses mehr in die Tiefe wirken musste als zum Ufer. Durch die Eintiefung des Inns wurden einige Auenbereiche mehr oder weniger vom Fluss abgekoppelt, da diese jetzt wesentlich höher liegen als der Fluss selbst. Damit wurden auch die in die Auwälder hineinwirkenden Hochwässer seltener und der Grundwasserspiegel insgesamt sank. Das hat zur Folge, dass die Auwälder entlang der eigentlich naturnäheren Ausleitungsstrecke teilweise schlechtere hydrologische Verhältnisse aufweisen als im Staubereich. Hinzu kommt, dass in der Ausleitungsstrecke nur noch eine Restwassermenge des Inns verbleibt. Ein Teil des Wasservolumens wird unterhalb der Staustufe Jettenbach in den Innwerkkanal abgeleitet. Der Innwerkkanal dient dem Betrieb des Wasserkraftwerks Töging am Inn, unterhalb dessen Innwerkkanal und Inn wieder zusammenfließen. Auch die Ausleitung einer gewissen Wassermenge in den Innwerkkanal muss kritisch gesehen werden. Gerade bei den etwas häufiger vorkommenden mittleren Hochwasserereignissen kann die Ausleitung des Wassers dazuführen, dass die für die Auendynamik so wichtige Überflutung entlang der Ausleitungsstrecke ausbleibt. Für die Auwälder und deren natürliche Dynamik sind gerade die Hochwassereignisse von besonderer Bedeutung. Denn nur die Kraft des Hochwassers ermöglicht es auf natürliche Weise, vor allem für die Silber-Weide (Salix alba) nutzbare Rohbodenstandorte zu schaffen. Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung der Hochwasserspitzen, die durch die Ausleitung in den Innwerkkanal deutlich abgemildert werden. Eine weitere Abmilderung der Wirkung der Hochwasserspitzen muss vermieden werden. Besonders wichtig für eine Verbesserung des Erhaltungszustandes wäre eine Renaturierung des Inns. Hierfür kommen mehrere hydrologische Maßnahmen in Betracht, die im Kapitel dargestellt sind. Die gestörte Überflutungsdynamik hat Folgen für die Artenzusammensetzung in Baum-, Strauch- und Krautschicht und stellt eine bedeutende Beeinträchtigung dar. Neben dem gestörten hydrologischen Regime wirkt sich auch die zunehmende Besiedlung der Auwälder mit invasiven Neophyten negativ auf die Bodenvegetation aus. Besonders problematisch erscheinen hier das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) sowie die Kanadische Goldrute (Solidago candensis). Die Bekämpfung der invasiven Arten ist bei einer Vielzahl der im Gebiet vorkommenden Schutzgüter notwendig oder wünschenswert. Deshalb sind die einschlägigen Erhaltungsmaßnahmen ebenfalls im Kapitel dargestellt. Die Silber-Weiden-Weichholzaue ist der Subtyp, der am engsten an die natürliche Auendynamik gebunden ist. Um sie im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder dauerhaft zu erhalten, sind große Anstrengungen notwendig. Solange die Überflutungsdynamik unterbunden bleibt, müssen mehr oder weniger drastische künstliche Eingriffe erfolgen, um das Überleben der Silber-Weiden-Weichholzaue zu sichern. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Teil I - Seite 63

78 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 23: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue (Salicion), Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 100 Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der bisherigen, möglichst naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der geltenden Erhaltungsziele 104 Wald-Entwicklungsphasen im Rahmen natürlicher Dynamik erhalten (v. a. Verjüngungsstadium, Altersstadium, Zerfallsstadium) 118 Lebensraumtypische Baumarten einbringen und fördern (v. a. Lavendel-Weide, Purpur-Weide, Schwarz-Pappel, Feld-Ulme, Flatter-Ulme, Schwarz-Erle) 501 Wildschäden an lebensraumtypischen Baumarten reduzieren (v. a. Silber-Weide) Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 191 Mosaikartige Schaffung von kleinflächigen Rohbodenstandorten, um die Verjüngung lebensraumtypischer Baumarten zu initiieren Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 100: Die so genannte Grundplanung umfasst alle Maßnahmen, die den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Allgemeinzustandes des LRT garantieren. Die Sicherung beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom ). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters. Für eine naturnahe Behandlung kennzeichnend sind der Schutz der biologischen Vielfalt sowie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Widerstandskräfte der Bestände. Maßnahme 104: Bei Betrachtung der Wald-Entwicklungsphasen fällt auf, dass sich der Großteil der Waldbestände dieses LRT am oberen Ende des Reifungsstadiums befindet. Verjüngungs-, Alters- und Zerfallsstadium sind hingegen nur marginal vorhanden. Da viele Bestände aktuell fortwirtschaftlich nicht genutzt werden und ein fortgeschrittenes Alter aufweisen, ist davon auszugehen, dass sich der Anteil des Reifungsstadiums in näherer Zukunft zu Gunsten des Altersstadiums reduzieren wird. Auch mit einer Zunahme des Zerfallsstadiums ist in naher Zukunft zu rechnen, da die Silber-Weide (Salix alba) im Vergleich zu anderen Baumarten eine deutlich reduzierte Lebenserwartung hat. Insofern kann man davon ausgehen, dass sich die Bewertung dieses Merkmals einfach auf Grund natürlicher Prozesse ohne aktiven Eingriff durch den Menschen verbessern wird. Teil I - Seite 64

79 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahme 118: Problematisch stellt sich derzeit die Verjüngungssituation dar. Auf Grund der fehlenden Überflutungsdynamik haben es ausgesprochene Lichtbaumarten und Rohbodenkeimer wie die Weidenarten (Salix spec.) besonders schwer, sich zu verjüngen. Viele Bestände sind von einer üppigen Kautschicht geprägt, die keine guten Keimungsbedingungen für diese Baumarten bietet. Wäre die Überflutungsdynamik noch intakt, würden regelmäßige Hochwasserereignisse dafür sorgen, dass immer wieder neue Rohbodenstandorte entstehen, auf denen die Weiden sich auf natürliche Weise verjüngen können. Da diese Verhältnisse aber unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr gegeben sind, bleibt auch die Naturverjüngung dieser hoch spezialisierten Baumarten auf vielen Flächen aus. Deshalb ist es notwendig, dass sie künstlich eingebracht und gefördert werden. Zu beachten ist, dass bei Pflanzungen vor allem ein Schwerpunkt auf die Hauptbaumarten Lavendel- Weide (Salix eleagnos) und Schwarz-Pappel (Populus nigra) gelegt werden sollte. Ergänzend hierzu würde sich die Einbringung der Begleitbaumarten Purpur-Weide (Salix purpurea), Feld-Ulme (Ulmus minor), Flatter-Ulme (Ulmus laevis) und Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) positiv auf die Bewertung des Erhaltungszustandes auswirken. Die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) ist im Gegensatz zu den anderen genannten vor allem auf nasse Standorte spezialisiert. Deshalb bietet sie sich insbesondere für die bachbegleitende oder punktuelle Einbringung in besonders nassen Bereichen an. Maßnahme 501: Neben der fehlenden Überflutungsdynamik und den damit erschwerten Keimungsbedingungen machen der Naturverjüngung aus Silber-Weide (Salix alba) auch die teilweise sehr hohen Wildbestände, wie zum Beispiel in der Maximiliansau bei Kraiburg am Inn, zu schaffen. Diese Baumart wird sehr gern vom Wild angenommen und verbissen. Da sie unter den derzeitigen Voraussetzungen ohnehin nur punktuell zu Keimungserfolgen kommt, ist ihre Verjüngung eine Rarität, die auch das Wild zu schätzen weiß und gezielt herausselektiert. Um einen Verjüngungserfolg der Silber-Weide (Salix alba) zu sichern, müssen die Wildschäden an dieser Baumart reduziert werden. An erster Stelle ist hier natürlich eine gezielte und effektive Bejagung auf diesen Flächen zu nennen. Ergänzend können unter Umständen auch Schutzmaßnahmen für angelegte Kulturen sinnvoll sein. Maßnahme 191: Da die Silber-Weide (Salix alba) ein ausgesprochener Rohbodenkeimer ist, sind Rohodenstandorte für den Keimungserfolg unabdingbar. Neben der künstlichen Einbringung dieser Baumart kann auch die Schaffung künstlicher Rohbodenstandorte für die Etablierung einer Verjüngung aus Silber-Weide (Salix alba) hilfreich sein. So könnten beispielsweise im Zuge von ohnehin notwendigen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen solche Rohbodenstandorte geschaffen werden. Hierzu wäre der Abtrag des Oberbodens bis auf die darunterliegenden Sand- und Kiesschichten mit Hilfe eines Baggers denkbar. Der freigelegte Rohboden bietet bei einem ausreichenden Feuchtigkeitsangebot optimale Keimungsbedingungen. Idealerweise sollte diese Maßnahme an den Zeitpunkt der Aussamung der Silber-Weide (Salix alba) ab Ende März angepasst werden. Das heißt, dass die Sedimentumlagerung unmittelbar vor der Aussamung abgeschlossen sein sollte. So ist gewährleistet, dass der freigelegte Boden vorher nicht zu stark austrocknet und ungewünschte Begleitvegetation sich noch nicht einstellen kann. Die einzelnen Eingriffe sollten jedoch dabei nur mehr oder weniger kleinflächig erfolgen. Bei einer mosaikartigen Verteilung dieser Maßnahme über die Jahre hinweg, könnten so im Laufe der Zeit sogar unterschiedliche Wald-Entwicklungsphasen etabliert werden. Eingriffe in den Waldboden sind nur im Einvernehmen mit der Forstbehörde zulässig. Teil I - Seite 65

80 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Subtyp: 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald (Carici remotae- Fraxinetum) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich dieser Subtyp insgesamt in einem guten mit Tendenz zu einem mittleren bis schlechten Zustand (Stufe B-). Defizite bestehen bei dem Merkmal Habitatsstrukturen. Ein Mangel besteht vor allem an verschiedenen Wald-Entwicklungsphasen, Totholz und Biotopbäumen. Darüber hinaus haben invasive Arten wie das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) und die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) schon einen erheblichen Einfluss auf die Bodenvegetation erlangt. Die Bekämpfung der invasiven Arten ist bei einer Vielzahl der im Gebiet vorkommenden Schutzgüter notwendig oder wünschenswert. Deshalb sind die einschlägigen Erhaltungsmaßnahmen in Kapitel dargestellt. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Tab. 24: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald (Carici remotae-fraxinetum) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 100 Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der bisherigen, möglichst naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der geltenden Erhaltungsziele 104 Wald-Entwicklungsphasen im Rahmen natürlicher Dynamik erhalten (v. a. Jugendstadium, Wachstumsstadium, Altersstadium, Zerfallsstadium) 117 Totholz- und Biotopbaumanteil erhöhen Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 110 Lebensraumtypische Baumarten fördern (v. a. Schwarz-Erle) Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 100: Die so genannte Grundplanung umfasst alle Maßnahmen, die den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Allgemeinzustandes des LRT garantieren. Die Sicherung beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom ). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters. Für eine naturnahe Behandlung kennzeichnend sind kleinflächige, an die jeweilige Baumart angepasste Naturverjüngungsverfahren, mit langen Verjüngungszeiträumen, aber auch der Schutz der biologischen Vielfalt, sowie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Widerstandskräfte der Bestände. Teil I - Seite 66

81 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahme 104: Bei Betrachtung der Wald-Entwicklungsphasen fällt auf, dass sich der Großteil der Waldbestände dieses LRT im Reifungsstadium mittleren Alters befindet. Bestände mit einem Alter von mehr als 150 Jahren (Verjüngungs- und Altersstadium) fehlen hingegen nahezu völlig, ebenso wie das Zerfallsstadium mit einem hohen Anteil an Kronentotholz. Um diese für eine hohe Artenvielfalt notwendigen Strukturen im Laufe der Zeit zu schaffen, sollten die Bestände, zumindest teilweise, erst später genutzt werden als bisher üblich. So bekommen sie überhaupt erst die Möglichkeit, die Entwicklungsstadien des hohen Alters zu erreichen. Auch das Zerfallsstadium setzt im Laufe der Zeit von Natur aus ein, sobald die ersten Bäume das Ende ihrer natürlichen Lebenserwartung erreichen. Auch wenn es langer Zeiträume bedarf, bis die gewünschten Anteile der alten Bestände vorhanden sind, ist es möglich, ohne aktive Maßnahmen, eine Vielzahl an verschiedenen Entwicklungsstadien zu erreichen. Einzelstammweise Nutzungen begünstigen gegenüber flächigen waldbaulichen Verfahren die Entwicklung einer hohen Strukturvielfalt. Maßnahme 117: Mit dem Fehlen der Wald-Entwicklungsphasen des hohen Bestandesalters hängt in diesem Subtyp auch der Mangel an ökologisch wertvollem Totholz und Biotopbäumen zusammen. Gleichzeitig wird der vielerorts von der Esche (Fraxinus excelsior) dominierte Lebensraumtyp derzeit vom Eschentriebsterben stark beeinträchtigt. Das durch einen Pilz verursachte Eschentriebsterben ist eine epidemisch verlaufende und in allen Wäldern vorhandene Erkrankung. Sie führt bei vielen Eschen (Fraxinus excelsior) zu Kronenrückbau, Kränkeln und Absterben. Es ist zu erwarten, dass sich resistente Individuen der Esche durchsetzen werden. Entlang von Wegen und anderen Verkehrseinrichtungen, an denen eine Verkehrssicherungspflicht besteht, kann es notwendig werden, befallene Bäume zu entnehmen, damit diese keine Verkehrsgefährdung darstellen. Den Anteil an Totholz und Biotopbäumen gilt es dennoch bewusst zu erhöhen. Weder durch das Belassen befallener Bäume (im Bestand) noch durch das Belassen von Totholz und Stöcken entsteht eine verstärkte Infektionsgefahr. Die Pilzsporen des Schaderregers sind allgegenwärtig, die Vermehrung erfolgt auf den Blattspindeln der Eschenblätter. Es ist daher nicht möglich, den Krankheitsverlauf durch Entnahme der Bäume oder des gefällten Holzes zu beeinflussen. Daher sollten beispielsweise bei etwaigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, soweit möglich, Hochstöcke und Totholz belassen werden. Dort, wo keine Verkehrssicherungspflicht besteht, sollten gezielt abgängige Bäume mit zum Beispiel Faulstellen oder Pilzkonsolen im Bestand belassen werden. Bei starkem Schadgeschehen sollte auch geprüft werden, ob Bestände sich selbst überlassen werden können. Maßnahme 110: Die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) gilt in diesem Subtyp als Hauptbaumart. Trotzdem ist sie nur mit etwas mehr als einem Prozent im Oberstand und sogar nur mit unter einem Prozent in der Verjüngung vertreten. Da diese Baumart aber ebenso in diesen Subtyp hineingehört wie die wesentlich dominantere Esche (Fraxinus excelsior) wäre es wünschenswert, die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) bewusst zu fördern. Dies könnte beispielsweise durch eine entsprechende waldbauliche Behandlung erfolgen. So könnten stark beschattete oder in der Krone eingeklemmte Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) bewusst frei gestellt werden. Auch eine gezielte Pflege der Verjüngung dieser Baumart, um ihr beispielsweise Vorteile gegenüber der in der Jugend raschwüchsigen Esche (Fraxinus excelsior) zu verleihen, wäre durchaus eine zielführende Maßnahme. Teil I - Seite 67

82 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Subtyp: 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald (Pruno-Fraxinetum) Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich dieser Subtyp insgesamt in einem guten mit Tendenz zu einem mittleren bis schlechten Zustand (Stufe B-). Hauptursache für die Bewertung mit B- ist die weitgehend fehlende Auendynamik. Der Inn ist in den Auwaldbereichen im Staubereich weitgehend eingedeicht und das Abflussgeschehen wird maßgeblich durch die fünf Staustufen beeinflusst. Gerade in den Bereichen vor den Staustufen ist die Fließgeschwindigkeit stark verlangsamt, so dass hier fast stauseeähnliche Verhältnisse herrschen. Die Stauhaltungen sorgen für einen künstlich erhöhten Grundwasserspiegel, so dass es sich hier heutzutage meist um so genannte Druckwasserauen handelt. Besonders wichtig für eine Verbesserung des Erhaltungszustandes wäre eine Renaturierung des Inns. Hierfür kommen mehrere hydrologische Maßnahmen in Betracht, die im Kapitel dargestellt sind. Defizitäre Merkmale sind der Mangel an verschiedenen Wald-Entwicklungsstadien sowie an Totholz und die Artenzusammensetzung der Bodenvegetation. Neben dem gestörten hydrologischen Regime wirkt sich auch die zunehmende Besiedlung der Auwälder mit invasiven Neophyten negativ auf die Bodenvegetation aus. Besonders problematisch erscheinen hier das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) sowie die Kanadische Goldrute (Solidago candensis). Die Bekämpfung der invasiven Arten ist bei einer Vielzahl der im Gebiet vorkommenden Schutzgüter notwendig oder wünschenswert. Deshalb sind die einschlägigen Erhaltungsmaßnahmen ebenfalls im Kapitel dargestellt. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Tab. 25: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald (Pruno- Fraxinetum), Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 100 Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der bisherigen, möglichst naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der geltenden Erhaltungsziele Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 104 Wald-Entwicklungsphasen im Rahmen natürlicher Dynamik erhalten (v. a. Jugendstadium, Wachstumsstadium, Verjüngungsstadium, Zerfallsstadium) 122 Totholzanteil erhöhen Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 100: Die so genannte Grundplanung umfasst alle Maßnahmen, die den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Allgemeinzustandes des LRT garantieren. Die Sicherung beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom ). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters. Für eine naturnahe Behandlung kennzeichnend sind kleinflächige, an die jeweilige Baumart angepasste Naturverjüngungsverfahren, mit langen Verjüngungszeiträumen, aber auch der Schutz der biologischen Vielfalt sowie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Widerstandskräfte der Bestände. Teil I - Seite 68

83 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahme 104: Bei Betrachtung der Wald-Entwicklungsphasen fällt auf, dass sich der Großteil der Waldbestände dieses LRT im Reifungsstadium mittleren Alters befindet. Bestände im Verjüngungs- und Altersstadium fehlen hingegen nahezu völlig, ebenso wie das Zerfallsstadium mit einem hohen Anteil an Kronentotholz. Um diese für eine hohe Artenvielfalt notwendigen Strukturen im Laufe der Zeit zu schaffen, sollten die Bestände, zumindest teilweise, erst später genutzt werden als bisher üblich. So bekommen sie überhaupt erst die Möglichkeit, die Entwicklungsstadien des hohen Alters zu erreichen. Auch das Zerfallsstadium setzt im Laufe der Zeit von Natur aus ein, sobald die ersten Bäume das Ende ihrer natürlichen Lebenserwartung erreichen. Auch wenn es langer Zeiträume bedarf, bis die gewünschten Anteile der alten Bestände vorhanden sind, ist es möglich, ohne aktive Maßnahmen, eine Vielzahl an verschiedenen Entwicklungsstadien zu erreichen. Einzelstammweise Nutzungen begünstigen gegenüber flächigen waldbaulichen Verfahren die Entwicklung einer hohen Strukturvielfalt. Maßnahme 122: Mit den fehlenden alten Beständen steht auch der relativ geringe Totholzanteil im Zusammenhang. Mit durchschnittlich 2,20 Festmetern je Hektar sollte der Totholzanteil mindestens in etwa verdoppelt werden (Stufe B: vier bis neun Festmeter je Hektar, stehend und liegend, Durchschnittswert über alle Waldentwicklungsphasen), um einen guten Erhaltungszustand auch im Hinblick auf dieses Merkmal zu erreichen. Die aktive Vermehrung des Totholzes seitens der Waldbesitzer ist hierbei allerdings nicht erforderlich. Vielmehr sollten durch natürliche Prozesse im Laufe der Zeit abgestorbene Bäume im Bestand belassen werden. Da dieser Subtyp auf den meisten Flächen von Esche (Fraxinus excelsior) dominiert wird, ist auch das durch einen Pilz verursachte Eschentriebsterben vielerorts deutlich spürbar. Diese, derzeit epidemisch verlaufende und in allen Wäldern vorhandene Erkrankung führt bei vielen Eschen (Fraxinus excelsior) zu Kronenrückbau, Kränkeln und Absterben. Entlang von Wegen und anderen Verkehrseinrichtungen, an denen eine Verkehrssicherungspflicht besteht, kann es notwendig werden, befallene Bäume zu entnehmen, damit diese keine Verkehrsgefährdung darstellen. Dabei sollten, soweit möglich, Hochstöcke und Totholz belassen werden. Weder durch das Belassen befallener Bäume (im Bestand) noch durch das Belassen von Totholz und Stöcken entsteht eine verstärkte Infektionsgefahr. Die Pilzsporen des Schaderregers sind allgegenwärtig, die Vermehrung erfolgt auf den Blattspindeln der Eschenblätter. Es ist daher nicht möglich, den Krankheitsverlauf durch Entnahmen der Bäume oder des gefällten Holzes zu beeinflussen. Dort, wo keine Verkehrssicherungspflicht besteht, sollte bei starkem Schadgeschehen auch geprüft werden, ob die Bestände sich selbst überlassen werden können. Es ist zu erwarten, dass sich resistente Individuen der Esche durchsetzen werden. Eine Befahrung von Nassböden ist nur bei starkem Frost möglich und zulässig. Für eine ergänzende Pflanzung von Mischbaumarten sollten gegebenenfalls heimische, lebensraumtypische Baumarten verwendet werden, wie insbesondere je nach Standort Baumweiden (Salix spec.) und Flatter-Ulme (Ulmus laevis), Stiel-Eiche (Quercus robur), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Grau-Erle (Alnus incana). Teil I - Seite 69

84 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich dieser Subtyp insgesamt in einem mittleren bis schlechten mit Tendenz zu einem guten Zustand (Stufe C+). Hauptursache für den mittleren bis schlechten Erhaltungszustand ist das beeinflusste hydrologische Regime. Im Gegensatz zum Staubereich kann der Inn entlang der Ausleitungsstrecke noch mehr oder weniger frei fließen, was grundsätzlich sehr positiv zu sehen ist. In den letzten Jahrzehnten konnte eine voranschreitende Eintiefung des Flusses beobachtet werden. Dies liegt zum einen daran, dass das die Gewässersohle stabilisierende grobe Geschiebe auf Grund der Staustufen im Oberlauf fehlt. Zum anderen haben auch in der Vergangenheit errichtete Uferbefestigungen entlang der Ausleitungsstrecke dazu geführt, dass die Energie des Flusses mehr in die Tiefe wirken musste als zur Seite. Durch die Eintiefung des Inns wurden einige Auenbereiche mehr oder weniger vom Fluss abgekoppelt, da diese jetzt wesentlich höher liegen als der Fluss selbst. Damit wurden auch die in die Auwälder hineinwirkenden Hochwässer seltener und der Grundwasserspiegel insgesamt sank. Das hat zur Folge, dass die Auwälder entlang der eigentlich naturnäheren Ausleitungsstrecke teilweise schlechtere hydrologische Verhältnisse aufweisen als im Staubereich. Hinzu kommt, dass in der Ausleitungsstrecke nur noch eine Restwassermenge des Inns verbleibt. Ein Teil des Wasservolumens wird unterhalb der Staustufe Jettenbach in den Innwerkkanal abgeleitet. Der Innwerkkanal dient dem Betrieb des Wasserkraftwerks Töging am Inn, unterhalb dessen Innwerkkanal und Inn wieder zusammenfließen. Auch die Ausleitung einer gewissen Wassermenge in den Innwerkkanal muss kritisch gesehen werden. Gerade bei den etwas häufiger vorkommenden mittleren Hochwasserereignissen kann die Ausleitung des Wassers dazuführen, dass die für die Auendynamik so wichtige Überflutung entlang der Ausleitungsstrecke ausbleibt. Für die Auwälder und deren natürliche Dynamik sind gerade die Hochwassereignisse von besonderer Bedeutung. Denn nur die Kraft des Hochwassers ermöglicht es auf natürliche Weise, Rohbodenstandorte zu schaffen und eine große Menge Wasser in den Auwald zu bringen. Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung der Hochwasserspitzen, die durch die Ausleitung in den Innwerkkanal deutlich abgemildert werden. Eine weitere Abmilderung der Wirkung der Hochwasserspitzen muss vermieden werden. Besonders wichtig für eine Verbesserung des Erhaltungszustandes wäre eine Renaturierung des Inns. Hierfür kommen mehrere hydrologische Maßnahmen in Betracht, die im Kapitel dargestellt sind. Die gestörte Überflutungsdynamik hat Folgen für die Artenzusammensetzung in Baum-, Strauch- und Krautschicht und stellt eine bedeutende Beeinträchtigung dar. Neben dem gestörten hydrologischen Regime wirkt sich auch die zunehmende Besiedlung der Auwälder mit invasiven Neophyten negativ auf die Bodenvegetation aus. Besonders problematisch erscheinen hier das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) sowie die Kanadische Goldrute (Solidago candensis). Die Bekämpfung der invasiven Arten ist bei einer Vielzahl der im Gebiet vorkommenden Schutzgüter notwendig oder wünschenswert. Deshalb sind die einschlägigen Erhaltungsmaßnahmen ebenfalls im Kapitel dargestellt. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Teil I - Seite 70

85 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 26: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald (Pruno- Fraxinetum), Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 100 Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der bisherigen, möglichst naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der geltenden Erhaltungsziele 104 Wald-Entwicklungsphasen im Rahmen natürlicher Dynamik erhalten (v. a. Jugendstadium, Verjüngungsstadium, Altersstadium, Zerfallsstadium) 117 Totholz- und Biotopbaumanteil erhöhen 118 Lebensraumtypische Baumarten einbringen und fördern (v. a. Schwarz-Erle, Feld-Ulme, Flatter-Ulme) Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: keine Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 100: Die so genannte Grundplanung umfasst alle Maßnahmen, die den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Allgemeinzustandes des LRT garantieren. Die Sicherung beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom ). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters. Für eine naturnahe Behandlung kennzeichnend sind kleinflächige, an die jeweilige Baumart angepasste Naturverjüngungsverfahren, mit langen Verjüngungszeiträumen, aber auch der Schutz der biologischen Vielfalt sowie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Widerstandskräfte der Bestände. Maßnahme 104: Bei Betrachtung der Wald-Entwicklungsphasen fällt auf, dass sich der Großteil der Waldbestände dieses LRT im Reifungsstadium mittleren Alters befindet. Bestände im Verjüngungs- und Altersstadium fehlen hingegen nahezu völlig, ebenso wie das Zerfallsstadium mit einem hohen Anteil an Kronentotholz. Um diese für eine hohe Artenvielfalt notwendigen Strukturen im Laufe der Zeit zu schaffen, sollten die Bestände, zumindest teilweise, erst später genutzt werden als bisher üblich. So bekommen sie überhaupt erst die Möglichkeit, die Entwicklungsstadien des hohen Alters zu erreichen. Auch das Zerfallsstadium setzt im Laufe der Zeit von Natur aus ein, sobald die ersten Bäume das Ende ihrer natürlichen Lebenserwartung erreichen. Auch wenn es langer Zeiträume bedarf, bis die gewünschten Anteile der alten Bestände vorhanden sind, ist es möglich, ohne aktive Maßnahmen, eine Vielzahl an verschiedenen Entwicklungsstadien zu erreichen. Einzelstammweise Nutzungen begünstigen gegenüber flächigen waldbaulichen Verfahren die Entwicklung einer hohen Strukturvielfalt. Teil I - Seite 71

86 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahme 117: Mit dem Fehlen der Wald-Entwicklungsphasen des hohen Bestandesalters hängt in diesem Subtyp auch der Mangel an ökologisch wertvollem Totholz und Biotopbäumen zusammen. Gleichzeitig wird der vielerorts von der Esche (Fraxinus excelsior) dominierte Lebensraumtyp derzeit vom Eschentriebsterben stark beein-trächtigt. Das durch einen Pilz verursachte Eschentriebsterben ist eine epidemisch verlaufende und in allen Wäldern vorhandene Erkrankung. Sie führt bei vielen Eschen (Fraxinus excelsior) zu Kronenrückbau, Kränkeln und Absterben. Es ist zu erwarten, dass sich resistente Individuen der Esche durchsetzen werden. Entlang von Wegen und anderen Verkehrseinrichtungen, an denen eine Verkehrssicherungspflicht besteht, kann es notwendig werden, befallene Bäume zu entnehmen, damit diese keine Verkehrsgefährdung darstellen. Den Anteil an Totholz und Biotopbäumen gilt es dennoch bewusst zu erhöhen. Weder durch das Belassen befallener Bäume (im Bestand) noch durch das Belassen von Totholz und Stöcken entsteht eine verstärkte Infektionsgefahr. Die Pilzsporen des Schaderregers sind allgegenwärtig, die Vermehrung erfolgt auf den Blattspindeln der Eschenblätter. Es ist daher nicht möglich, den Krankheitsverlauf durch Entnahme der Bäume oder des gefällten Holzes zu beeinflussen. Daher sollten beispielsweise bei etwaigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, soweit möglich, Hochstöcke und Totholz belassen werden. Dort, wo keine Verkehrssicherungspflicht besteht, sollten gezielt abgängige Bäume mit zum Beispiel Faulstellen oder Pilzkonsolen im Bestand belassen werden. Bei starkem Schadgeschehen sollte auch geprüft werden, ob Bestände sich selbst überlassen werden können. Maßnahme 118: Problematisch stellt sich die derzeit völlig fehlende Hauptbaumart Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) dar. Obwohl zumindest stellenweise passende Standortsbedingungen herrschen, ist diese Baumart in diesem Subtyp entlang der Ausleitungsstrecke überhaupt nicht vertreten. Deshalb ist die künstliche, Einbringung der Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) für eine verbesserte Bewertung der Baumartenzusammensetzung notwendig. Da diese Baumart an besonders nasse Verhältnisse angepasst ist, bietet sie sich besonders für bachbegleitende oder punktuelle Pflanzungen an nassen Stellen an. Ergänzend hierzu würde sich vor allem die Einbringung der lebensraumtypischen Baumarten Feld-Ulme (Ulmus minor) und Flatter-Ulme (Ulmus laevis) positiv auf die Bewertung des Erhaltungszustandes auswirken. Teil I - Seite 72

87 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Bewertungseinheit 3 (Zuflüsse) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich dieser Subtyp insgesamt in einem mittleren bis schlechten mit Tendenz zu einem guten Zustand (Stufe C+). Defizite bestehen bei den Merkmalen Habitatsstrukturen und Arteninventar. Die Anteile der lebensraumtypischen Baumarten Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Feld-Ulme (Ulmus minor) sind sehr niedrig. Mehr als 78 Prozent der Bestände dieses Subtyps entlang der Zuflüsse sind einschichtig und Totholz sowie Biotopbäume sind nur in sehr geringem Umfang vorhanden. Darüber hinaus haben invasive Arten wie das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) und die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) schon einen erheblichen Einfluss auf die Bodenvegetation erlangt. Die Bekämpfung der invasiven Arten ist bei einer Vielzahl der im Gebiet vorkommenden Schutzgüter notwendig oder wünschenswert. Deshalb sind die einschlägigen Erhaltungsmaßnahmen in Kapitel dargestellt. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Tab. 27: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald (Pruno- Fraxinetum), Bewertungseinheit 3 (Zuflüsse) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 100 Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der bisherigen, möglichst naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der geltenden Erhaltungsziele 111 Nicht lebensraumtypische Baumarten reduzieren (v. a. Fichte) 117 Totholz- und Biotopbaumanteil erhöhen 118 Lebensraumtypische Baumarten einbringen und fördern (v. a. Schwarz-Erle, Feld-Ulme, Flatter-Ulme) Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: keine Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 100: Die so genannte Grundplanung umfasst alle Maßnahmen, die den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Allgemeinzustandes des LRT garantieren. Die Sicherung beziehungsweise die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom ). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters. Für eine naturnahe Behandlung kennzeichnend sind kleinflächige, an die jeweilige Baumart angepasste Naturverjüngungsverfahren, mit langen Verjüngungszeiträumen, aber auch der Schutz der biologischen Vielfalt sowie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Widerstandskräfte der Bestände. Maßnahme 111: Die Fichte (Picea abies) stellt in diesem LRT eine heimische gesellschaftsfremde Baumart (hg) dar und ist im Oberstand mit nur etwas mehr als drei Prozent vertreten. In der Verjüngung hingegen haben nicht standortgerechte Fichtenpflanzungen dazu geführt, dass diese Baumart mit fast 29 Prozent vertreten ist, so dass die Verjüngung nur mit C- bewertet werden konnte. Um hinsichtlich dieses Bewertungsmerkmals eine Verbesserung zu erzielen, ist eine Verringerung des Fichtenanteils in der Verjüngung dringend notwendig. Teil I - Seite 73

88 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahme 117: Mit dem Fehlen der Wald-Entwicklungsphasen des hohen Bestandesalters hängt in diesem Subtyp auch der Mangel an ökologisch wertvollem Totholz und Biotopbäumen zusammen. Gleichzeitig wird der vielerorts von der Esche (Fraxinus excelsior) dominierte Lebensraumtyp derzeit vom Eschentriebsterben stark beein-trächtigt. Das durch einen Pilz verursachte Eschentriebsterben ist eine epidemisch verlaufende und in allen Wäldern vorhandene Erkrankung. Sie führt bei vielen Eschen (Fraxinus excelsior) zu Kronenrückbau, Kränkeln und Absterben. Es ist zu erwarten, dass sich resistente Individuen der Esche durchsetzen werden. Entlang von Wegen und anderen Verkehrseinrichtungen, an denen eine Verkehrssicherungspflicht besteht, kann es notwendig werden, befallene Bäume zu entnehmen, damit diese keine Verkehrsgefährdung darstellen. Den Anteil an Totholz und Biotopbäumen gilt es dennoch bewusst zu erhöhen. Weder durch das Belassen befallener Bäume (im Bestand) noch durch das Belassen von Totholz und Stöcken entsteht eine verstärkte Infektionsgefahr. Die Pilzsporen des Schaderregers sind allgegenwärtig, die Vermehrung erfolgt auf den Blattspindeln der Eschenblätter. Es ist daher nicht möglich, den Krankheitsverlauf durch Entnahme der Bäume oder des gefällten Holzes zu beeinflussen. Daher sollten beispielsweise bei etwaigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, soweit möglich, Hochstöcke und Totholz belassen werden. Dort, wo keine Verkehrssicherungspflicht besteht, sollten gezielt abgängige Bäume mit zum Beispiel Faulstellen oder Pilzkonsolen im Bestand belassen werden. Bei starkem Schadgeschehen sollte auch geprüft werden, ob Bestände sich selbst überlassen werden können. Maßnahme 118: Problematisch stellt sich die derzeit nahezu fehlende Hauptbaumart Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) dar. Obwohl zumindest stellenweise passende Standortsbedingungen herrschen, ist diese Baumart in diesem Subtyp entlang der Zuflüsse fast nicht vertreten. Deshalb ist die künstliche, Einbringung der Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) für eine verbesserte Bewertung der Baumartenzusammensetzung notwendig. Da diese Baumart an besonders nasse Verhältnisse angepasst ist, bietet sie sich besonders für bachbegleitende oder punktuelle Pflanzungen an nassen Stellen an. Ergänzend hierzu würde sich vor allem die Einbringung der lebensraumtypischen Baumarten Feld-Ulme (Ulmus minor) und Flatter-Ulme (Ulmus laevis) positiv auf die Bewertung des Erhaltungszustandes auswirken. Teil I - Seite 74

89 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Subtyp 91E7* Grau-Erlen-Auwald (Alnetum incanae) Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich dieser Subtyp insgesamt in einem mittleren bis schlechten mit Tendenz zu einem guten Zustand (Stufe C+). Hauptursache für die Bewertung mit C+ ist die weitgehend fehlende Auendynamik. Der Inn ist in den Auwaldbereichen im Staubereich weitgehend eingedeicht und das Abflussgeschehen wird maßgeblich durch die fünf Staustufen beeinflusst. Gerade in den Bereichen vor den Staustufen ist die Fließgeschwindigkeit stark verlangsamt, so dass hier fast stauseeähnliche Verhältnisse herrschen. Die Stauhaltungen sorgen für einen künstlich erhöhten Grundwasserspiegel, so dass es sich hier heutzutage meist um so genannte Druckwasserauen handelt. Besonders wichtig für eine Verbesserung des Erhaltungszustandes wäre eine Renaturierung des Inns. Hierfür kommen mehrere hydrologische Maßnahmen in Betracht, die im Kapitel dargestellt sind. Defizitäre Merkmale sind der Mangel an verschiedenen Wald-Entwicklungsstadien sowie an Totholz und die Artenzusammensetzung der Bodenvegetation. Neben dem gestörten hydrologischen Regime wirkt sich auch die zunehmende Besiedlung der Auwälder mit invasiven Neophyten negativ auf die Bodenvegetation aus. Besonders problematisch erscheinen hier das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) sowie die Kanadische Goldrute (Solidago candensis). Die Bekämpfung der invasiven Arten ist bei einer Vielzahl der im Gebiet vorkommenden Schutzgüter notwendig oder wünschenswert. Deshalb sind die einschlägigen Erhaltungsmaßnahmen ebenfalls im Kapitel dargestellt. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Tab. 28: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E7* Grau-Erlen-Auwald (Alnetum incanae), Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 104 Wald-Entwicklungsphasen im Rahmen natürlicher Dynamik erhalten (v. a. Verjüngungsstadium und Altersstadium) 110 Lebensraumtypische Baumarten fördern (v. a. Schwarz-Pappel) 118 Lebensraumtypische Baumarten einbringen und fördern (v. a. Feld-Ulme, Flatter-Ulme, Schwarz-Erle) 122 Totholzanteil erhöhen 190 Fortführung bzw. Wiederaufnahme einer Mittelwaldbewirtschaftung auf wechselnden Flächen unter Erhaltung und Entwicklung von angemessenen Biotopbaum- und Totholzanteilen Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: keine Teil I - Seite 75

90 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 104: Bei Betrachtung der Wald-Entwicklungsphasen fällt auf, dass sich der Großteil der Waldbestände dieses LRT am oberen Ende des Reifungsstadiums befindet. Verjüngungs-, Alters- und Zerfallsstadium sind hingegen nur marginal vorhanden. Da einige Bestände aktuell fortwirtschaftlich nicht genutzt werden und ein fortgeschrittenes Alter aufweisen, ist davon auszugehen, dass sich der Anteil des Reifungsstadiums in näherer Zukunft zu Gunsten des Altersstadiums reduzieren wird. Maßnahme 110: Die Schwarz-Pappel (Populus nigra) gilt in diesem Subtyp als Hauptbaumart. Trotzdem ist sie nur mit unter einem Prozent vertreten. Die beiden Hauptbaumarten Grau-Erle (Alnus incana) und Silber- Weide (Salix alba) erreichen zusammen etwa 41 Prozent. Die Lavendel-Weide (Salix eleagnos) als vierte Hauptbaumart dieses Subtyps fehlt nahezu völlig. Damit ergibt sich mit nur etwas mehr als 41 Prozent ein relativ geringer Anteil der Hauptbaumarten. Dies führt jeweils zu einer Bewertung der Merkmale Baumartenanteile, Baumarteninventar und Baumarteninventar in der Verjüngung mit C+. Da die Schwarz-Pappel (Populus nigra) in der Vergangenheit teilweise durch schneller wachsende nordamerikanische Pappeln und deren Hybride ersetzt wurde, ist sie heute nur noch punktuell vorhanden. Dort, wo diese Baumart noch vorzufinden ist, ist eine gezielte Förderung notwendig, um sie nicht vollends aus den Innauen verschwinden zu lassen. Maßnahme 118: Problematisch stellt sich das nahezu vollständige Fehlen der lebensraumtypischen Baumarten Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Feld-Ulme (Ulmus minor) und Flatter-Ulme (Ulmus laevis) dar. Deshalb ist die künstliche, Einbringung dieser Baumarten für eine verbesserte Bewertung der Baumartenzusammensetzung notwendig. Da die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) an besonders nasse Verhältnisse angepasst ist, bietet sie sich besonders für bachbegleitende oder punktuelle Pflanzungen an nassen Stellen an. Maßnahme 122: Mit den fehlenden alten Beständen steht auch der relativ geringe Totholzanteil im Zusammenhang. Mit durchschnittlich 2,77 Festmetern je Hektar sollte der Totholzanteil mindestens in fast verdoppelt werden (Stufe B: vier bis neun Festmeter je Hektar, stehend und liegend, Durchschnittswert über alle Waldentwicklungsphasen), um einen guten Erhaltungszustand auch im Hinblick auf dieses Merkmal zu erreichen. Die aktive Vermehrung des Totholzes seitens der Waldbesitzer ist hierbei allerdings nicht erforderlich. Vielmehr sollten durch natürliche Prozesse im Laufe der Zeit abgestorbene Bäume im Bestand belassen werden. Maßnahme 190: Auf Grund der weitgehend fehlenden Auendynamik hat unter den aktuellen Verhältnissen die Grau- Erle (Alnus incana) Schwierigkeiten, sich zu verjüngen. Wie die teilweise Jahrhunderte alte Tradition der Nieder- und Mittelwaldbewirtschaftung gezeigt hat, sind diese Bewirtschaftungsformen geeignet, um langfristig Grau-Erlen-Wälder zu erhalten. Da es ohne menschliches Zutun bei gleichbleibenden hydrologischen Verhältnissen sehr schwierig sein dürfte, langfristig die Grau-Erle (Alnus incana) zu erhalten, ist die Fortführung beziehungsweise die Wiederaufnahme einer Mittelwaldbewirtschaftung notwendig. Im Gegensatz zur Niederwaldbewirtschaftung können bei der Mittelwaldbewirtschaftung einzelne Bäume durchwachsen und werden nicht auf den Stock gesetzt. Damit wird gewährleistet, dass auch ein ausreichendes Angebot an Biotopbäumen und Totholz etabliert werden kann. Hierfür bieten sich insbesondere Mischbaumarten wie Silber-Weide (Salix alba), Esche (Fraxinus excelsior) oder Schwarz-Pappel (Populus nigra) an. Wichtig ist, dass die Bestände nicht großflächig zur gleichen Zeit auf den Stock gesetzt werden, da hierdurch eine starke Homogenität der Bestände entsteht und wertvolle Strukturen wie verschiedene Bestandsschichten und Wald-Entwicklungsphasen verloren gehen würden. Stattdessen ist darauf zu achten, dass die Mittelwaldbewirtschaftung ein Nebeneinander von möglichst vielen Strukturen ermöglicht. Teil I - Seite 76

91 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich dieser Subtyp insgesamt in einem guten mit der Tendenz zu einem mittleren bis schlechten Zustand (Stufe B-). Hauptursache für die Tendenz zu einem mittleren bis schlechten Erhaltungszustand ist das beeinflusste hydrologische Regime. Im Gegensatz zum Staubereich kann der Inn entlang der Ausleitungsstrecke noch mehr oder weniger frei fließen, was grundsätzlich sehr positiv zu sehen ist. In den letzten Jahrzehnten konnte eine voranschreitende Eintiefung des Flusses beobachtet werden. Dies liegt zum einen daran, dass das die Gewässersohle stabilisierende grobe Geschiebe auf Grund der Staustufen im Oberlauf fehlt. Zum anderen haben auch in der Vergangenheit errichtete Uferbefestigungen entlang der Ausleitungsstrecke dazu geführt, dass die Energie des Flusses mehr in die Tiefe wirken musste als zur Seite. Durch die Eintiefung des Inns wurden einige Auenbereiche mehr oder weniger vom Fluss abgekoppelt, da diese jetzt wesentlich höher liegen als der Fluss selbst. Damit wurden auch die in die Auwälder hineinwirkenden Hochwässer seltener und der Grundwasserspiegel insgesamt sank. Das hat zur Folge, dass die Auwälder entlang der eigentlich naturnäheren Ausleitungsstrecke teilweise schlechtere hydrologische Verhältnisse aufweisen als im Staubereich. Hinzu kommt, dass in der Ausleitungsstrecke nur noch eine Restwassermenge des Inns verbleibt. Ein Teil des Wasservolumens wird unterhalb der Staustufe Jettenbach in den Innwerkkanal abgeleitet. Der Innwerkkanal dient dem Betrieb des Wasserkraftwerks Töging am Inn, unterhalb dessen Innwerkkanal und Inn wieder zusammenfließen. Auch die Ausleitung einer gewissen Wassermenge in den Innwerkkanal muss kritisch gesehen werden. Gerade bei den etwas häufiger vorkommenden mittleren Hochwasserereignissen kann die Ausleitung des Wassers dazuführen, dass die für die Auendynamik so wichtige Überflutung entlang der Ausleitungsstrecke ausbleibt. Für die Auwälder und deren natürliche Dynamik sind gerade die Hochwassereignisse von besonderer Bedeutung. Denn nur die Kraft des Hochwassers ermöglicht es auf natürliche Weise, vor allem für die Silber-Weide (Salix alba) nutzbare Rohbodenstandorte zu schaffen. Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung der Hochwasserspitzen, die durch die Ausleitung in den Innwerkkanal deutlich abgemildert werden. Eine weitere Abmilderung der Wirkung der Hochwasserspitzen muss vermieden werden. Besonders wichtig für eine Verbesserung des Erhaltungszustandes wäre eine Renaturierung des Inns. Hierfür kommen mehrere hydrologische Maßnahmen in Betracht, die im Kapitel dargestellt sind. Die gestörte Überflutungsdynamik hat Folgen für die Artenzusammensetzung in Baum-, Strauch- und Krautschicht und stellt eine bedeutende Beeinträchtigung dar. Neben dem gestörten hydrologischen Regime wirkt sich auch die zunehmende Besiedlung der Auwälder mit invasiven Neophyten negativ auentypische auf die Bodenvegetation aus. Besonders problematisch erscheinen hier das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) sowie die Kanadische Goldrute (Solidago candensis). Die Bekämpfung der invasiven Arten ist bei einer Vielzahl der im Gebiet vorkommenden Schutzgüter notwendig oder wünschenswert. Deshalb sind die einschlägigen Erhaltungsmaßnahmen ebenfalls im Kapitel dargestellt. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Teil I - Seite 77

92 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 29: Erhaltungsmaßnahmen im LRT 91E7* Grau-Erlen-Auwald (Alnetum incanae), Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 110 Lebensraumtypische Baumarten fördern (v. a. Schwarz-Pappel) 118 Lebensraumtypische Baumarten einbringen und fördern (v. a. Feld-Ulme, Flatter-Ulme, Schwarz-Erle) 190 Fortführung bzw. Wiederaufnahme einer Mittelwaldbewirtschaftung auf wechselnden Flächen unter Erhaltung und Entwicklung von angemessenen Biotopbaum- und Totholzanteilen Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 111 Nicht lebensraumtypische Baumarten reduzieren (v. a. Pappel-Hybride, fremdländische Pappeln) Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 110: Die Schwarz-Pappel (Populus nigra) gilt in diesem Subtyp als Hauptbaumart. Trotzdem ist sie nur mit unter einem Prozent vertreten. Da die Schwarz-Pappel (Populus nigra) in der Vergangenheit teilweise durch schneller wachsende nordamerikanische Pappeln und deren Hybride ersetzt wurde, ist sie heute nur noch punktuell vorhanden. Dort, wo diese Baumart noch vorzufinden ist, ist eine gezielte Förderung notwendig, um sie nicht vollends aus den Innauen verschwinden zu lassen. Maßnahme 118: Problematisch stellt sich das nahezu vollständige Fehlen der lebensraumtypischen Baumarten Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Feld-Ulme (Ulmus minor) und Flatter-Ulme (Ulmus laevis) dar. Deshalb ist die künstliche, Einbringung dieser Baumarten für eine verbesserte Bewertung der Baumartenzusammensetzung notwendig. Da die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) an besonders nasse Verhältnisse angepasst ist, bietet sie sich besonders für bachbegleitende oder punktuelle Pflanzungen an nassen Stellen an. Maßnahme 190: Auf Grund der weitgehend fehlenden Auendynamik hat unter den aktuellen Verhältnissen die Grau- Erle (Alnus incana) Schwierigkeiten, sich zu verjüngen. Wie die teilweise Jahrhunderte alte Tradition der Nieder- und Mittelwaldbewirtschaftung gezeigt hat, sind diese Bewirtschaftungsformen geeignet, um langfristig Grau-Erlen-Wälder zu erhalten. Da es ohne menschliches Zutun bei gleichbleibenden hydrologischen Verhältnissen sehr schwierig sein dürfte, langfristig die Grau-Erle (Alnus incana) zu erhalten, ist die Fortführung beziehungsweise die Wiederaufnahme einer Mittelwaldbewirtschaftung notwendig. Im Gegensatz zur Niederwaldbewirtschaftung können bei der Mittelwaldbewirtschaftung einzelne Bäume durchwachsen und werden nicht auf den Stock gesetzt. Damit wird gewährleistet, dass auch ein ausreichendes Angebot an Biotopbäumen und Totholz etabliert werden kann. Hierfür bieten sich insbesondere Mischbaumarten wie Silber-Weide (Salix alba), Esche (Fraxinus excelsior) oder Schwarz-Pappel (Populus nigra) an. Wichtig ist, dass die Bestände nicht großflächig zur gleichen Zeit auf den Stock gesetzt werden, da hierdurch eine starke Homogenität der Bestände entsteht und wertvolle Strukturen wie verschiedene Bestandsschichten und Wald-Entwicklungsphasen verloren gehen würden. Stattdessen ist darauf zu achten, dass die Mittelwaldbewirtschaftung ein Nebeneinander von möglichst vielen Strukturen ermöglicht. Maßnahme 111: Im Grau-Erlen-Auwald entlang der Ausleitungsstrecke ist eine ganze Reihe von hemischen und nicht heimischen gesellschaftsfremden Baumarten verteten. Für die Bewertung des Merkmals Baumartenanteile sind in diesem Fall vor allem die fremdländischen Pappelarten, wie Balsam-Pappel (Populus balsamifera), und deren Hybride problematisch. Es wäre wünschenswert, den Anteil dieser Pappeln beispielsweise zu Gunsten der heimischen Schwarz-Pappel (Populus nigra) zu reduzieren. Teil I - Seite 78

93 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahmen für LRT, die nicht im SDB genannt sind Für die im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder vorkommenden, aber nicht im SDB genannten Lebensraumtypen wurden keine Erhaltungsmaßnahmen geplant Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für FFH-Anhang II-Arten Maßnahmen für Arten, die im SDB genannt sind 1078* Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich die Art insgesamt in einem mittleren bis schlechten Zustand. Defizite bestehen bei den Merkmalen Population und Beeinträchtigungen. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Tab. 30: Erhaltungsmaßnahmen für 1078* Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 890 In Beständen von Gewöhnlichem Wasserdost keine Mahd von hochstaudenreichen Saughabitaten während der Vegetationszeit, sondern erst ab September beziehungsweise Mahd nach allgemein ökologischem Prinzip: abschnittsweise mähen, um Lebensraumvielfalt zu erhalten Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 192 Erhaltung lichter Strukturen zur Sicherung von Saug- und Larvalhabitaten Maßnahme 890: Insbesondere die Mahd der Dämme während der Vegetationsperiode stellt für die wichtigste Saugpflanze der Spanischen Flagge, dem Gewöhnlichen Wasserdost (Eupatorium cannabinum), eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Diese Pflanze blüht erst relativ spät im Jahr zwischen Juli und September. Eine Mahd bis zum Hochsommer kann deshalb dazu führen, dass die Pflanzen gar nicht erst die Blüte erreichen, so dass der Spanischen Flagge weniger Saugpflanzen zur Verfügung stehen. Eine Mahd zwischen Hochsommer und September ermöglicht zwar die Blüte der ersten Pflanzen des Gewöhnlichen Wasserdostes, aber die für die Reproduktion notwendige Samenreife wird auch in diesem Fall nicht erreicht. Um den Bestand der Saughabitate zu sichern, sollte die Mahd nicht vor September erfolgen. Die zur Dammbeobachtung erforderliche Mahd ist ausgenommen. Maßnahme 192: Da die Saugpflanzen der Spanischen Flagge ein Mindestmaß an Licht benötigen und bei einer Ausdunkelung im Zuge einer Sukzession verschwinden würden, sollten lichte Strukturen erhalten werden. Teil I - Seite 79

94 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Gelbbauchunke (Bombina variegata) Trotz der großen Ausdehnung des FFH-Gebietes, konnten lediglich zwei Reproduktionszentren der Gelbbauchunke bei Gars am Inn im Landkreis Mühldorf nachgewiesen werden. Reproduktionszentrum 1 ist unmittelbar am östlichen Ortsrand von Gars, nördlich der Innbrücke, gelegen. Reproduktionszentrum 2 befindet sich in der Mangstlleite, einem größeren Waldgebiet nordöstlich von Gars. Beide Reproduktionszentren befinden sich in einem mittleren bis schlechten Erhaltungszustand. Im Wesentlichen sind auch in beiden Reproduktionszentren die gleichen Erhaltungsmaßnahmen notwendig beziehungsweise wünschenswert. Lediglich die Maßnahme 810 Beschattende Ufergehölze entnehmen ist ausschließlich in Reproduktionszentrum 2 notwendig. Tab. 31: Erhaltungsmaßnahmen für 1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 601 Lebensräume vernetzen 801 Amphibiengewässer artgerecht pflegen 803 Grabenpflege an den Artenschutz anpassen 810* Beschattende Ufergehölze entnehmen* Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 603 Amphibienschutzmaßnahmen einrichten * nur in Reproduktionszentrum 2 Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 601: Die Erhaltung eines Systems für die Fortpflanzung geeigneter und untereinander vernetzter Klein- und Kleinstgewässer ist notwendig. Darüber hinaus sollten Prozesse, die die Neuentstehung solcher Gewässer ermöglichen, gefördert werden. Maßnahme 801: Zugewachsene, zu stark beschattete Laich- und Aufenthaltsgewässer sollten freigestellt werden. Auch die partielle Beseitigung von Schilfrohr (Phragmites australis) und Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) durch flachgründiges Ausbaggern oder Mahd sowie die regelmäßige Entlandung von Klein- und Kleinstgewässern sind Bestandteil dieser Maßnahme. Maßnahme 803: Damit die Gelbbauchunken während der Paarungszeit nicht gestört werden und um Schäden an Laich und Kaulquappen der Gelbbauchunke zu vermeiden, sollte die Grabenpflege relativ spät im Jahresverlauf erfolgen. So ist es notwendig, die Pflege wasserführender Gräben erst ab September durchzuführen. Maßnahme 810: Der schattenwerfende Waldbestand sollte in der unmittelbaren Umgebung der Laich- und Aufenthaltsgewässer durch gezielte Entnahme von einzelnen Bäumen aufgelichtet werden. Teil I - Seite 80

95 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahme 603: Es wäre wünschenswert, Voruntersuchungen durchzuführen bezüglich der Notwendigkeit einer dauerhaften Amphibienschutzanlage entlang der Staatsstraße St 2352 östlich von Gars am Inn, um die Wanderung der Gelbbauchunke und anderer Amphibienarten unter der Straße hindurch zu ermöglichen. Beide Reproduktionszentren sind nur circa 1200 Meter voneinander entfernt und werden durch die St 2352 voneinander isoliert. Auf Grund der vorhandenen Habitatstrukturen erscheint eine Ausweitung des Reproduktionszentrums 2 in Richtung des Reproduktionszentrums 1 möglich, so dass eine Vernetzung beider von besonderer Bedeutung wäre. Nach Voruntersuchungen (Kontrolle von Verkehrsverlusten) sollten gegebenenfalls Amphibiendurchlässe in die St 2352 eingebaut werden. Grund für die insgesamt geringe Abundanz der Art im Gebiet dürfte vor allem der Mangel an geeigneten Laichhabitaten sein. Wichtige Maßnahmen stellen deshalb, neben dem Erhalt guter Habitatverhältnisse in beiden Reproduktionszentren, die Anlage und Pflege von Kleinstgewässern im Gesamtgebiet dar. Die positiven Erfahrungen mit der Neuanlage von Laichgewässern und der artgerechten Pflege von vorhandenen Amphibiengewässern sollen bei der Ausweitung der jetzigen Vorkommen genutzt werden. Teil I - Seite 81

96 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Europäischer Biber (Castor fiber) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich die Art insgesamt in einem guten Zustand. Notwendige Erhaltungsmaßnahmen wurden deshalb nicht geplant. Um den Erhaltungszustand jedoch weiter zu verbessern beziehungsweise auch langfristig zu erhalten, sind jedoch folgende Maßnahmen wünschenswert: Tab. 32: Erhaltungsmaßnahmen für 1337 Europäischer Biber (Castor fiber) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: keine Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 192 Förderung von Weichlaubholz (z. B. Weide) in Gewässernähe 891 Vom Biber besiedelte Fläche als geförderten Biberlebensraum unter Vertragsnaturschutz nehmen 892 Erhöhung der Akzeptanz bei Grundbesitzern und in der Bevölkerung 893 Fortführung des etablierten Bibermanagements Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 192: Die Rinde von Weichlaubhölzern, insbesondere von Weiden (Salix spec.) bildet über acht Monate im Jahr die wichtigste Nahrung für den Biber (Pagel 1989). Um für ihn optimale Bedingungen zu schaffen, ist es deshalb sinnvoll, vorhandene Weichlaubhölzer gezielt zu fördern. Ein ausreichendes Angebot an betriebswirtschaftlich wenig wertvollen Weichlaubhölzern vermindert zudem Fraßschäden durch den Biber an ökonomisch wertvolleren Gehölzarten. Maßnahme 891: Um sicherzustellen, dass der Biber auch längerfristig geeignete weichholzreiche Waldstrukturen in Gewässernähe findet, eignet sich die Fördermaßnahme Erhalt von Biberlebensräumen gemäß der Richtlinie über Zuwendungen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNPWaldR 2015). Durch den finanziellen Ausgleich entgangener forstlicher Nutzungen und der Veränderung der standörtlichen Verhältnisse durch vom Biber überstaute und vernässte Bereiche kann auch ein erheblicher Beitrag zur Akzeptanzsteigerung (siehe Maßnahme 892) unter Waldbesitzern geleistet werden. Maßnahme 892: Der Biber wird in weiten Teilen der Gesellschaft als Problemtier wahrgenommen. Er ist ein Tier, der in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft deutlich seine Spuren hinterlässt und so den Unmut vieler Menschen auf sich zieht. Er fällt Bäume, benagt Feldfrüchte, untergräbt und vernässt vom Menschen genutzte Flächen und beeinträchtigt die Teichwirtschaft (Schwab et al. 2011). Daher wäre es wünschenswert, die Akzeptanz des Bibers in unserer Kulturlandschaft zu erhöhen. Er ist ein wichtiger Teil einer natürlichen Flussaue und sollte deshalb auch wieder mehr auf positive Weise durch Aufklärungsarbeit bei öffentlichen Veranstaltungen, mithilfe von Lehrpfaden und der örtlichen Presse in den Fokus gerückt werden. Selbstverständlich sind auch Fördermaßnahmen (siehe Maßnahme 891) ein geeignetes Instrument, um seine Akzeptanz zu erhöhen. Teil I - Seite 82

97 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahme 893: Das Bibermanagement leistet einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung. Es hat die Aufgabe, die Populationen des Bibers in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren, die positiven Auswirkungen des Bibers zu nutzen und andererseits Konflikte oder Schäden zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Das eigens geschulte Personal des Bibermanagements ist in der Lage, Betroffenen Strategien aufzuzeigen, um die Probleme mit dem Biber zu lösen (Schwab et al. 2011). Deshalb sollte das sehr effiziente etablierte Bibermanagement weiter fortgeführt werden. Teil I - Seite 83

98 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Maßnahmen für Arten, die nicht im SDB genannt sind Aus der Artenschutzkartierung des LfU, aus gesonderten Gutachten sowie aus Befragungen von Experten ist das Vorkommen von neun Anhang-II-Arten im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder belegt, die nicht im SDB genannt sind. Es handelt sich um vier Fledermausarten, drei Fischarten, dem Kammmolch (Triturus cristatus) und dem Schwarzen Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus). Da die Maßnahmen für die vier Fledermausarten und die drei Fischarten jeweils für die ganze Tiergruppe gelten, werden die Maßnahmen für Fledermäuse beziehungsweise Fische in einer Tabelle zusammengefasst Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae), 1105 Huchen (Hucho hucho), 1163 Koppe (Cottus gobio) Zur Förderung der Anhang-II-FFH-Fischarten sind eine Wiederherstellung der gewässerbiologischen Durchgängigkeit und eine Anbindung von durchströmten Nebenarmen genauso wie strömungsberuhigte Altarme von hoher Bedeutung. Die Durchgängigkeit bezieht sich hierbei nicht nur auf die Flussabschnitte des Inns, die im FFH-Gebiet eingebunden sind, sondern auch auf die Flussabschnitte, die außerhalb des FFH-Gebiets liegen, aber die Alt- und Seitenarme sowie die Seitenzuflüsse im FFH- Gebiet mit den unterhalb liegenden Abschnitten verbinden. Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit sind zum Beispiel bereits mit der Anlage eines Umgehungsbaches am Jettenbacher Wehr oder der Anlage eines Umgehungsgerinnes an der Staustufe Gars vorgenommen worden. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit soll an dem gesamten Flussabschnitt des Inns im Bereich des FFH-Gebietes an nicht durchgängigen Wehren und Querbauwerken wiederhergestellt werden. Soweit es der Hochwasserschutz erlaubt, sollte die Uferverbauung der Fließgewässer im FFH-Gebiet zurückgenommen und Uferanbrüche zugelassen werden. Uferbausteine können dabei als Strukturelemente im Flussbett bleiben. Das Belassen von Totholz (eventuell mit Sicherung am Ufer), auch in den Seitengewässern, liefert weitere Strukturelemente (Unterstände). Ein stellenweiser Rückbau der Uferbefestigung erfolgte bereits im Bereich der Griesstätter Brücke. Ein Zulassen von höherer Flussdynamik schafft und reaktiviert Flachwasserzonen sowie Sand- und Kiesbänke, die als Laichgebiete für die Anhang-II-Fischarten dienen. So wurden bei manchen Befischungsterminen am unteren Inn juvenile Koppen in hoher Zahl auf alternierenden Kiesbänken oder im Bereich des Uferrückbaus beobachtet (EZB 2014). Als sogenannte Kurzdistanzwanderfische benötigen Koppen im Laufe ihrer Individualentwicklung unterschiedliche Habitate, die sich vor allem durch den Substrattyp auszeichnen. Teils passiv per Drift, teils aktiv als Stromaufwärtsbewegung wandern die Fische zu den Habitaten. Junge Koppen werden nach dem Schlupf von der Strömung verdriftet und treiben in ruhige Gewässerabschnitte. Hier wachsen sie heran, bis sie kräftig genug sind, um wieder gegen die Strömung anzuschwimmen. Barrieren im Bach verhindern ein Aufwärtswandern im Gewässer, da die Koppe als bodengebundene Fischart selbst geringe Sohlabstürze nicht überwinden kann. Es entsteht ein "Ventileffekt" bei dem die ursprünglichen Lebensräume in den Oberläufen nicht mehr besiedelt werden können. Sohlabstürze in Seitenbächen und im Inn sollten daher zu Sohlrampen/-gleiten mit einer Neigung von mindestens 1:20 umgestaltet werden, um eine Durchgängigkeit der Gewässer für die Koppe (als empfindlichste Art), aber auch für den Huchen, das Ukrainische Neunauge und generell für die typspezifische Flussfischfauna zu ermöglichen. Es besteht ein Konflikt zwischen dem Schutz des Kormorans (Phalacrocorax carbo) und der nachhaltigen Verbesserung der Bestandssituation einiger inntypischer Flussfischarten, wie beispielsweise Nase (Chondrostoma nasus), Barbe (Barbus barbus), Europäischer Äsche (Thymallus thymallus), auch im Hinblick auf die Nahrungsbasis des Huchens (Hucho hucho) und die Förderung des Aufwuchses von Jungfischen. Der Dialog zwischen Fischern, Vogelschützern und Verwaltung sollte innerhalb eines Kormoranmanagements fortgesetzt und Lösungen erarbeitet werden. Teil I - Seite 84

99 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 33: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten des Huchen, der Koppe und des Ukrainischen Neunauges Wünschenwerte Maßnahmen Wiederherstellung der gewässerbiologischen Durchgängigkeit am Inn und den Seitengewässern Anbindung von Altwässern und Seitengewässern an den Inn, naturnahe Gestaltung der Mündungsbereiche von Seitengewässern als Lebensraum und Rückzugbereiche für Fische (laterale Vernetzung) Förderung der Flussdynamik durch Rückbau der Uferbefestigungen, soweit es der Hochwasserschutz erlaubt; Schaffung von Flachwasserbereichen sowie Sand- und Kiesbänken als Laichplätze Umbau von Sohlabstürzen in Sohlrampen/-gleiten mit einer Neigung von mindestens 1:20 Fortführung des Kormoranmanagements 1166 Kammmolch (Triturus cristatus) Der Kammmolch ist nur in einem Altwasser westlich von Hohenburg im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder nachgewiesen. Der Fund aus dem Jahr 2001 wurde seither nicht mehr bestätigt. Die derzeit dort vorhandene, ausgeprägte Unterwasser- und Schwimmblattvegetation soll erhalten bleiben. Am Rande des FFH-Gebietes liegen mehrere Stillgewässer mit Fundpunkten des Kammmolchs. Die angrenzenden Wälder des FFH-Gebietes dienen wahrscheinlich dem Kammmolch als Landlebensraum. Hier sollten Tagesverstecke wie Steinhaufen, Holzstapel, Wurzelteller oder Totholz belassen werden. Eine Umwandlung der Wälder in strukturarme Nadelforste soll unterbleiben. Tab. 34: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten des Kammmolchs Wünschenswerte Maßnahmen Erhaltung des Altwassers mit Vorkommen des Kammmolchs; Erhalt der Unterwasser- und Schwimmblattvegetation Auf mögliches Kammolchvorkommen angepasstes fischereiliches Management in dem Gewässer westlich Hohenburg Erhalt und Förderung von strukturreichen und totholzreichen Wäldern in der Umgebung der Kammmolch-Laichplätze 1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), 1321 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), 1323 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), 1324 Großes Mausohr (Myotis myotis) Da die Mopsfledermaus eine Waldart ist, ist sie auf eine ausreichende Anzahl von Alt- und Höhlenbäumen in den Beständen als Quartierbäume angewiesen. Da die niedrig fliegende Art überproportional als Verkehrsopfer an Straßen gefunden wird, ist eine weitere Zerschneidung der Waldlebensräume durch Verkehrstrassen zu vermeiden. Gefährdungen und Beeinträchtigungen der Wimperfledermaus können sich aus Beeinträchtigung der Jagdhabitate durch schleichende Habitatveränderungen, insbesondere durch einer Reduktion von altem Laubbestand ergeben. Verluste von Individuen kann es auch bei der Anwendung von Insektiziden oder Pestiziden in der Forstwirtschaft geben, da sie die Nahrungsgrundlage der Art vermindert. Bechsteinfledermäuse siedeln in Baumhöhlen und auch hinter abstehender Rinde. Die Quartiere werden durchschnittlich alle zwei Tage gewechselt. Voraussetzung für den Erhalt einer Population ist daher ein ausreichendes Angebot an Alt- und Höhlenbäumen. Das große Mausohr benötigt speziell unterwuchsarme Laubholzbestände (Buchenhallenwälder) für die Jagd. Die niedrig fliegende Art ist bei Anlage von Straßenneubauten auf Querungshilfen angewiesen. Teil I - Seite 85

100 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 35: Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten der Mopsfledermaus, Wimperfledermaus, Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs Wünschenswerte Maßnahmen Sicherung alter und strukturreicher Laub- und Mischwaldbestände als Lebensraum für die Fledermausarten Sicherung des Quartierangebots in Wäldern durch gezielte Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz (Verbesserung der Lebensbedingungen von Spechten zur Gewährleistung von genügend Höhlen) und der Erhöhung der Umtriebszeit von Waldbeständen Minimierung oder Verzicht auf Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in den Jagdhabitaten Anlage neuer (unzerschnittener) linearer Strukturen zwischen Wochenstube und Nahrungshabitaten der Fledermäuse Möglichst Verzicht auf Straßenneubauten im Jagdgebiet der Mopsfledermaus; Errichtung von Querungshilfen (Durchlässe, Überflughilfen) an potentiellen Flugrouten bei Verkehrswegeneubauten 5377 Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) Wie die Herleitung des Erhaltungszustandes ergeben hat, befindet sich die Art insgesamt noch in einem guten Zustand. Besonders kritisch zu sehen sind dabei allerdings die kleinen Populationsgrößen sowie die Isolierung der selbigen und die hohen Nadelholzanteile in einigen Habitaten. Zur Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Zustands sind folgende Maßnahmen notwendig: Tab. 36: Erhaltungsmaßnahmen für 5377 Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) Code Maßnahmen Notwendige Erhaltungsmaßnahmen: 108 Dauerbestockung erhalten 111 Gesellschaftsfremde Baumarten entfernen 117 Totholz- und Biotopbaumanteil erhöhen 601 Lebensräume vernetzen 813* Potentiell besonders geeignete Bestände als Habitate erhalten und vorbereiten* Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen: 116 Totholz aktiv vermehren 306 Totholz einbringen * gilt für potentielle Habitate ohne Artnachweis Erläuterungen und Hinweise zu den Maßnahmen: Maßnahme 108: Diese Maßnahme ist vor allem auch in den Teilen hervorzuheben, die erhebliche Eschenanteile aufweisen und von Eschentriebsterben betroffen sind. Maßnahme 111: Dies betrifft insbesondere Fichten (Picea abies). Durch die Entnahme von Fichten (Picea abies) kann der zum Teil nur sehr kleinflächig ausgeprägte geeignete Lebensraum vergrößert werden. Ein Belassen der Fichten als Totholz (mit Rinde) ist denkbar, wenn Gesichtspunkte des Fortschutzes berücksichtigt werden (z. B. über den Fällungszeitpunkt). Maßnahme 117: Da für den Schwarzen Grubenlaufkäfer Biotopbäume und Totholz unabdingbar sind und derzeitig diese Strukturen in den meisten Habitatflächen kaum vorhanden sind, ist eine Erhöhung des Biotopbaum- und Totholzanteils anzustreben. Dabei sollen keine Bäume künstlich zum Absterben gebracht werden. Vielmehr sollen Biotopbäume und Totholz, das im Zuge der natürlichen Dynamik entsteht, bewusst im Bestand belassen werden. Teil I - Seite 86

101 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Viele Habitatflächen sind von der Esche (Fraxinus excelsior) dominiert. Diese Baumart leidet derzeit unter dem Eschentriebsterben. Das durch einen Pilz verursachte Eschentriebsterben ist eine epidemisch verlaufende und in allen Wäldern vorhandene Erkrankung. Sie führt bei vielen Eschen (Fraxinus excelsior) zu Kronenrückbau, Kränkeln und Absterben. Es ist zu erwarten, dass sich resistente Individuen der Esche durchsetzen werden. Entlang von Wegen und anderen Verkehrseinrichtungen, an denen eine Verkehrssicherungspflicht besteht, kann es notwendig werden, befallene Bäume zu entnehmen, damit diese keine Verkehrsgefährdung darstellen. Den Anteil an Totholz und Biotopbäumen gilt es dennoch bewusst zu erhöhen. Weder durch das Belassen befallener Bäume (im Bestand) noch durch das Belassen von Totholz und Stöcken entsteht eine verstärkte Infektionsgefahr. Die Pilzsporen des Schaderregers sind allgegenwärtig, die Vermehrung erfolgt auf den Blattspindeln der Eschenblätter. Es ist daher nicht möglich, den Krankheitsverlauf durch Entnahme der Bäume oder des gefällten Holzes zu beeinflussen. Daher sollten beispielsweise bei etwaigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, soweit möglich, Hochstöcke und Totholz belassen werden. Dort, wo keine Verkehrssicherungspflicht besteht, sollten gezielt abgängige Bäume mit zum Beispiel Faulstellen oder Pilzkonsolen im Bestand belassen werden. Bei starkem Schadgeschehen sollte auch geprüft werden, ob Bestände sich selbst überlassen werden können. Maßnahme 601: Die Habitatflächen des Schwarzen Grubenlaufkäfers sind im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder weitgehend isoliert. Da diese Art von Natur aus an nur stellenweise vorkommende Strukturen wie Quellbereiche gebunden ist, ist er nicht in der Lage, flächendeckend vorzukommen. Umso wichtiger ist die Vernetzung der vorhandenen Lebensräume. Nur so kann gewährleistet werden, dass die in den einzelnen Habitaten vorkommenden Populationen im überlebenswichtigen genetischen Austausch mit anderen Populationen stehen. Man muss davon ausgehen, dass die einzelnen, häufig isoliert lebenden Populationen sehr klein sind und unter Umständen auf Grund des begrenzten Genpools langfristig nicht überlebensfähig sind. Von besonderer Bedeutung ist die Vernetzung der beiden Habitatflächen bei Osterreit und in der Mangstlleite. Die Habitate liegen zwar nur wenige Hundert Meter voneinander entfernt, werden aber von der Verbindungsstraße zwischen Osterreit und Schachen isoliert. Da es in diesem Bereich aktuell keine für den Schwarzen Grubenlaufkäfer nutzbaren Durchlässe unter der Straße hindurch gibt, stellt diese Straße eine nahezu unüberwindbare Barriere für diese Art dar. Hier wäre es sinnvoll, wenn im Zuge von planmäßig durchgeführten Bauarbeiten der Einbau von Durchlässen geprüft werden könnte. In den meisten anderen Bereichen befindet sich Wald zwischen benachbarten Habitatflächen. Hier bietet sich vor allem die bewusste Bereitstellung von liegendem Totholz an, um Wanderungen des Käfers zu ermöglichen. Sollten gezielte Lebensraumvernetzungsmaßnahmen zu Gunsten des Schwarzen Grubenlaufkäfers durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass der Käfer nicht zwangsläufig den kürzesten Weg für seine Wanderungsbewegungen wählen wird, sondern den Weg, der ihm als am geeignetsten erscheint. Hierzu zählen insbesondere Bestände mit einer erhöhten Bodenfeuchte und möglichst geringen Höhenunterschieden. Maßnahme 813: Diese Maßnahme ist auf allen potentiellen Habitatflächen ohne Artnachweis einschlägig. Da die Habitatflächen häufig isoliert sind, ist es notwendig, auch auf den potentiellen Habitatflächen für den Schwarzen Grubenlaufkäfer geeignete Strukturen zu erhalten beziehungsweise zu entwickeln. Potentielle Habitatflächen ohne Artnachweis sind Quellstandorte, die aktuell auf Grund ihrer Beschaffenheit, zum Beispiel durch Entwässerung, oder Nadelbaumbestockung nicht für den Schwarzen Grubenlaufkäfer geeignet sind. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an liegendem Totholz in der Nähe von Quellbereichen oder kleinen Bachläufen sowie die Reduzierung des Anteils gesellschaftsfremder Baumarten wie der Fichte (Picea abies). Einige potentielle Habitatflächen ohne Artnachweis werden durch Quellfassungen, denen wohl heutzutage zum Teil kaum mehr eine Funktion zukommt und die bei der Unterschutzstellung des FFH-Gebietes schon vorhanden waren, entwässert und somit beeinträchtigt. Ein Rückbau der Quellfassungen wäre eine weitere zu begrüßende Maßnahme, die fachmännisch zu planen und auszuführen ist. Eine Förderung kann bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen bei Einhaltung entsprechender Rahmenbedingungen entsprechend der Richtlinie Teil I - Seite 87

102 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt erfolgen. Maßnahme 116: Durch diese Maßnahme sollen keine Bäume künstlich zum Absterben gebracht werden, sondern sofern Fällungen, beispielsweise von Eschen (Fraxinus excelsior) wegen des Eschentriebsterbens, nötig werden sollten, Hochstöcke und möglichst auch liegendes Totholz in Bachnähe (unmittelbarer Bachbereich) belassen werden. Optimal ist es, wenn das liegende Totholz teilweise in das Wasser ragt beziehungsweise unmittelbar am Ufer liegt. Die meisten Lebensräume des Schwarzen Grubenlaufkäfers sind natürlicherweise von Eschen (Fraxinus excelsior) dominiert. Das durch einen eingeschleppten Pilz verursachte, derzeit epidemisch verlaufende und in allen Wäldern vorhandene Eschentriebsterben führt bei vielen Eschen zu Kronenrückbau, Kränkeln und Absterben. Entlang von Wegen und anderen Verkehrseinrichtungen, an denen eine Verkehrssicherungspflicht besteht, kann es notwendig werden, befallene Bäume zu entnehmen, damit diese keine Verkehrsgefährdung darstellen. Dabei sollten, soweit möglich, Hochstöcke und Totholz belassen werden. Weder durch das Belassen befallener Bäume (im Bestand) noch durch das Belassen von Totholz und Stöcken entsteht eine verstärkte Infektionsgefahr. Die Pilzsporen des Schaderregers sind allgegenwärtig, die Vermehrung erfolgt auf den Blattspindeln der Eschenblätter. Es ist daher nicht möglich, den Krankheitsverlauf durch Entnahmen der Bäume oder des gefällten Holzes zu beeinflussen. Dort, wo keine Verkehrssicherungspflicht besteht, sollte bei starkem Schadgeschehen auch geprüft werden, ob die Bestände sich selbst überlassen werden können. Es ist zu erwarten, dass sich resistente Individuen der Esche durchsetzen werden. Die Befahrung von Nassböden sollte nur bei starkem Frost erfolgen. Für eine ergänzende Pflanzung von Mischbaumarten sollten gegebenenfalls heimische, lebensraumtypische Baumarten verwendet werden, wie insbesondere je nach Standort Baumweiden (Salix spec.), Flatter-Ulme (Ulmus laevis), Stiel-Eiche (Quercus robur), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Grau-Erle (Alnus incana). Maßnahme 306: Diese Maßnahme umfasst das bewusste Belassen von ufernahem und uferparallelem Totholz sowie das ufernahe und uferparallele Ablegen von in der Umgebung gefällten Bäumen als so genannte Raubäume. Teil I - Seite 88

103 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Handlungs- und Umsetzungsschwerpunkte Sofortmaßnahmen zur Beseitigung oder Vermeidung von Schäden Einige Maßnahmen sind als Sofortmaßnahmen kurzfristig durchzuführen, um irreversible Schäden oder eine erhebliche Verschlechterung hinsichtlich der FFH-Lebensraumtypen oder der Habitate von FFH-Arten zu vermeiden. Vordringliche Maßnahmen ergeben sich bei Stillgewässern durch eine fortgeschrittene Verlandung oder starke Überhandnahme von nitrophilen Arten in der Wasservegetation. Der Fortbestand der Magerrasen am Damm bei Sendling sowie der Mähwiesen am Hauptdamm bei Kraiburg am Inn ist durch Versaumung und Gehölzaufwuchs stark beeinträchtigt. Eine Verbuschung hat einen Magerrasen am Nasenbach schon stark eingeengt. Eine schonende Waldbewirtschaftung sowie Wegeerhalt sollte vordringlich an dem labilen Quellhang zwischen Ensdorf und Guttenburg mit den Eigentümern vereinbart werden. Tab. 37: Sofortmaßnahmen zum Erhalt der Offenland-Lebensraumtypen und -Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Maßnahmen-Nr. und Lage Beeinträchtigung (s. Maßnahmenkarten) LRT 3150 Nährstoffreiche Stillgewässer Altwasser am rechten Innufer westlich Verlandung von Eglham (Biotop & -1104) südliche alte Murn-Rinne südwestlich Verlandung von Griesstätt (Biotop ) Toteislöcher mit Tümpel am linken Verlandung, Innufer südlich von Hinterleiten Beschattung (Biotop ) LRT 6210 Kalkmagerrasen Magerrasen am linken Inn-Hauptdeich Versaumung, östlich von Sendling Gehölzaufwuchs, Magerrasen am Nasenbach südwestlich von Point Verbuschung Gehölzaufwuchs, LRT 6430 Feuchte Hochstaudenfluren Toteisloch mit Hochstaudenflur am Gehölzaufwuchs, linken Innufer südlich von Hinterleiten Austrocknung (Biotop ) LRT 6510 Flachland-Mähwiesen Hauptdeich am rechten Innufer am Nordwestrand von Kraiburg am Inn LRT 7210 Kalktuffquellen Kalktuffquellen am Hang zwischen Ensdorf und Guttenburg Ruderalisierung, Gehölzaufwuchs Wegeerhalt, Quellfassung, Waldbewirtschaftung Pflegevorschlag Entlanden, an größeres, im Osten gelegenes Altwasser anschließen Wasserhaushalt wiederherstellen, Entlanden Wasserhaushalt wiederherstellen, Baumbestand am Ufer auflichten Entfernung/Auslichtung von Gehölzaufwuchs, regelmäßige Sommer-Mahd Entfernung/Auslichtung von Gehölzen und Gehölzaufwuchs Wasserhaushalt wiederherstellen, Gehölzaufwuchs zurücknehmen regelmäßige Mahd, Gehölzaufwuchs entfernen Pufferzone um die Quellstandorte ausweisen, in dem eine quellschonende Bewirtschaftung des Waldes stattfindet, keine Ableitung des Quellwassers beim Wegeerhalt in andere Rinnen, keine neuen Quellfassungen Teil I - Seite 89

104 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Tab. 38: Sofortmaßnahmen zum Erhalt der Wald-Lebensraumtypen und -Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Maßnahme Keine Mahd der Bestände von Gewöhnlichem Wasserdost (Eupatorium cannabinum) vor September Amphibiengewässer im Reproduktionszentrum 1 artgerecht pflegen, indem zugewachsene oder zu stark beschattete Laich- und Aufenthaltsgewässer freigestellt sowie Kleinund Kleinstgewässer regelmäßig entlandet werden Entnahme von beschattenden Ufergehölzen im Reproduktionszentrum 2 Ziel Erhalt der Saug- und Larvalhabitate der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an für die Gelbbauchunke (Bombina variegata) geeigneten Laich- und Aufenthaltsgewässern Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an für die Gelbbauchunke (Bombina variegata) geeigneten Laich- und Aufenthaltsgewässern Räumliche Umsetzungsschwerpunkte Entsprechend der naturräumlichen Ausstattung im FFH-Gebiet existieren bei den einzelnen Lebensraumtypen räumliche Umsetzungsschwerpunkte. Maßnahmen zu Stillgewässern, Altwassern und Lacken sind vermehrt in der breiten Innaue südlich von Wasserburg sowie kleinräumiger im Stauraum der Wasserkraftwerke zwischen Wasserburg und Jettenbach angesiedelt. Eine größere Aufgabe besteht im Erhalt der Dynamik und der Revitalisierung des noch relativ naturnahen Flussabschnittes des Inns unterhalb des Jettenbacher Wehres. Die geplante Anlage eines Flutpolders in der Vogtareuther und Sulmaringer Au stellt ebenfalls einen Umsetzungsschwerpunkt dar. Werden bei der Planung und im Betrieb ökologische Belange entsprechend berücksichtigt, können positive Synergieeffekte zwischen dem Hochwasserschutz und der Redynamisierung der Auen in diesem Bereich erzielt werden. Auch ökologische Flutungen bei Hochwasserereignissen, die nicht zwangsläufig der Benutzung des Flutpolders bedürfen, könnten unter Umständen positive Effekte für den Lebensraumtyp 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior haben. Extensive Bewirtschaftung von Magerrasen und Magerwiesen finden auf größeren Flächen auf den Inndämmen östlich von Sendling und in der Altenhoher Au statt. Südlich des Stauwehres Feldkirchen ist ein Dammpflege-Konzept der Verbund-Innkraftwerke GmbH für die Magerrasen und Wiesen an den Inndämmen erarbeitet worden. Eine Konzentration an Kalktuffquellen gibt es an den Innleiten südlich von Bergholz, zwischen Ensdorf und Guttenburg sowie südlich von Gweng. Eine schonende Waldbewirtschaftung sollte in diesen Lagen den Erhalt der einzigartigen Quellhänge sichern. Die Bekämpfung der invasisven Arten wie dem Drüsigen Springkraut (Impatiens glandulifera) und der Kanadischen Goldrute (Solidago canadensis) kommt in den Auenbereichen eine besondere Bedeutung zu. Grundsätzlich gelten alle potentiellen Habitate der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) als Umsetzungsschwerpunkt im Gebiet. Bevorzugt sollen Flächen entlang der Dämme mit Saughabitaten in Verzahnung mit kühleren und feuchteren Wäldern betrachtet werden. Zusätzlich soll bei den Maßnahmen nicht nur die Spanische Flagge, sondern auch weitere Schmetterlingsarten, für die sie als Schirmart dient, Beachtung finden. Der Umsetzungsschwerpunkt der Erhaltungsmaßnahmen für die Gelbbauchunke (Bombina variegata) sind die Reproduktionszentren östlich und nordöstlich von Gars am Inn. Teil I - Seite 90

105 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Im Großen und Ganzen gelten alle als Biberrevier ausgewiesenen Flächen als Umsetzungsschwerpunkt im Gebiet. Bevorzugt können schon naturnahe Flächen, bei denen das Flusssystem nicht zu stark vom Menschen geprägt ist und, die sich als Biberhabitat eignen, herangezogen werden. Es ist zudem vorteilhaft, wenn auf möglichst großer Fläche Kooperationspartner vorhanden sind Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Verbundsituation Artikel 10 der FFH-Richtlinie sieht vor, die Durchgängigkeit des Netzes Natura 2000 zu erhalten und durch geeignete Maßnahmen erforderlichenfalls zu verbessern. Folgende Maßnahmen sind erforderlich, um den Verbund innerhalb des Gebietes, und mit anderen Gebieten zu verbessern: Abschnitt 1: Inn zwischen Paffenhofen a. Inn (südliche FFH-Gebietsgrenze) und Jettenbacher Wehr (Inn Fluss-km 182 Fluss-km 128) Durch die Staustufen Feldkirchen, Wasserburg, Teufelsbruck, Gars und Jettenbach ist die Durchgängigkeit des Inns im Abschnitt 1 nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt gegeben. Der Flusslauf des Inns liegt zwar im Abschnitt 1 großenteils außerhalb des FFH-Gebiets, hat aber als Verbundachse für die Fischfauna und sonstige Wasserorganismen im FFH-Gebiet eine hohe Bedeutung. Durch den Flusslauf des Inns könnte die Wasserfauna der zahlreichen, im FFH-Gebiet gelegenen Seitenbäche stromauf- und abwärts wandern, sich austauschen, sowie Fortpflanzungsstätten in den Seitenbächen nutzen und besiedeln. Eine möglichst hohe Durchgängigkeit des Inns für Fische und sonstige Wasserorganismen des FFH-Gebiets ist daher anzustreben. Vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim und der Verbund-Innkraftwerke GmbH wurde mit der Anlage des Umgehungsbaches am Jettenbacher Wehr bereits einen Verbund zwischen Abschnitt 1 und 2 geschaffen. Weitere Umgehungsbäche wie an der Staustufe Gars am Inn wurden 2015 fertiggestellt oder befinden sich im Bau (Wasserburg, Teufelsbruck). Diese erfreuliche Entwicklung ist eine der Grundvoraussetzungen für eine Stärkung der Fischfauna im FFH-Gebiet. Neben der Durchgängigkeit im Flusslauf des Inns ist gerade auch die laterale Vernetzung mit Altwässern und Seitengewässern für die Wasserfauna von hoher Bedeutung. Aufgrund des Aufstaus des Inns an mehreren Staustufen fehlt größtenteils eine Flussdynamik mit Neuschaffung von Flutmulden und Altwässern. Altarme sind aufgrund von Wehren oder Verlandungen oft nur bedingt an den Fluss angeschlossen. Altwässer im Aufstau der Wehre verschlammen und verlanden. Die gewässerökologisch schonende Reaktivierung der Altwässer mit Anschluss an den Inn ist sowohl bedeutend für Fischpopulationen als Laich- und Jungfischhabitate sowie Einstandsmöglichkeit für Jungfische (z. B. bei Hochwasserereignissen) als auch für die Avifauna. Auch ist die Offenlegung von kleineren Bereichen für die Verjüngung des Auwaldes von hoher Bedeutung. Strukturverbessernde Maßnahmen am Inn wurden im Zuge der Vereinbarung Antrag auf Wiedererteilung der wasserrechtlichen Bewilligung des Wasserkraftwerkes zwischen dem Freistaat Bayern und der Verbund-Innkraftwerke GmbH vereinbart und hierfür eine finanzielle Grundlage geschaffen. Von der Verbund-Innkraftwerke GmbH wurde hierbei zwischen 2011 und 2015 eine größere Anzahl von Maßnahmen umgesetzt, die auch vielfach eine Reaktivierung der Altwässer sowie ein laterale Vernetzung als Ziel hatten. Die bisherige und künftige Umsetzung gewässerstruktureller Maßnahmen im Gebiet werden seit dem Jahr 2015 hinsichtlich ihrer fisch- und gewässerökologischen Wirkung und in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit von der TU München im Auftrag der Verbund-Innkraftwerke GmbH im Rahmen eines fischbiologischen Monitorings begleitet. Weitere Maßnahmen sind für die kommenden Jahre in Planung. Abschnitt 2: Inn nördlich des Jettenbacher Wehrs bis zur Innbrücke Mühldorf a. Inn (nördliche Grenze des FFH-Gebietes) (Inn Fluss-km 128 Inn Fluss-km 104) Im Abschnitt 2 fließt der Inn noch relativ frei in seinem Flussbett. Tiefenerosion und Uferbefestigung beeinträchtigen die Neubildung von Sand- und Kiesbänken, auf denen sich der Auwald verjüngen und die als Standort für seltene Pflanzenarten (wie das Ufer-Reitgras (Calamagrostis pseudophragmites) als Alpenschwemmling) sowie als Laichhabitat für Fische fungieren. Uferrenaturierungen können hier Teil I - Seite 91

106 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: wieder einen Verbund von Offenlandstandorten entlang des Flussufers schaffen und damit Fauna und Flora stärken. Unabhängig von den oben beschriebenen Innabschnitten sind in folgender Tabelle Maßnahmen zur Verbesserung der Verbundsituation für die Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria), die Gelbbauchunke (Bombina variegata) und den Schwarzen Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) aufgeführt. Tab. 39: Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Verbundsituation im gesamten FFH-Gebiet Maßnahme Erhalt der Saug- und Larvalhabitate der Spanischen Flagge Auch wenn die Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) (Euplagia quadripunctaria), vor allem Bestände des Ge-dawöhnlichen Wasserdosts (Eupatorium cannabinum) Wanderungskorridor nutzt, ist es wichtig, dass sie hier ausrei- FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder zurzeit nur als chend Saug- und Larvalhabitate vorfindet, um erfolgreiche Wanderungen zwischen den benachbarten Populationen überhaupt zu ermöglichen. Erhalt eines Systems von für die Fortpflanzung der Gelb-Dibauchunke (Bombina variegata) geeigneter und unterei-zwar nur im Raum Gars am Inn nachgewiesen werden, kommt Gelbbauchunke (Bombina variegata) konnte im FFH-Gebiet nander vernetzter Klein- und Kleinstgewässer sowie Förde-aberung von Prozessen, die solche Gewässer entstehen lassen Ramerberg, Wasserburg am Inn, Au im Wald, Jettenbach, im Umfeld in sehr kleinen Populationen vor (z. B. bei Mauerschwang). Eine Vernetzung dieser Populationen über das FFH-Gebiet ist für die dauerhafte Erhaltung dringend erforderlich. Einrichtung einer Amphibienschutzanlage Ziel Es wäre wünschenswert, Voruntersuchungen durchzuführen bezüglich der Notwendigkeit einer dauerhaften Amphibienschutzanlage entlang der Staatsstraße St 2352 östlich von Gars am Inn, um die Wanderung der Gelbbauchunke und anderer Amphibienarten unter der Straße hindurch zu ermöglichen. Beide Reproduktionszentren der Gelbbauchunke (Bombina variegata) sind nur ca m voneinander entfernt und werden durch die St 2352 voneinander isoliert. Auf Grund der vorhandenen Habitatstrukturen erscheint eine Ausweitung des Reproduktionszentrums 2 in Richtung des Reproduktionszentrums 1 möglich, so dass eine Vernetzung beider von besonderer Bedeutung wäre. Nach Voruntersuchungen (Kontrolle von Verkehrsverlusten) sollten gegebenenfalls Amphibiendurchlässe in die St 2352 östlich von Gars am Inn eingebaut werden. Entwicklung von Trittsteinen, um die Habitatflächen des Im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder befinden sich eine Schwarzen Grubenlaufkäfers (Carabus variolosus nodulo-vielzahsus) miteinander zu vernetzen, insbesondere durch die variolosus nodulosus) geeignete Habitatflächen. Diese liegen von für den Schwarze Grubenlaufkäfer (Carabus Entnahme gesellschaftsfremder Gehölzarten (v. a. Fichte) jedoch häufig isoliert und für den nicht flugfähigen Käfer in zu und der Anreicherung von Totholz um Quellbereiche großer Entfernung zu weiteren Habitatflächen. Da die Populationen in den einzelnen Habitaten relativ klein sind, droht eine genetische Verarmung, die langfristig das Aussterben der Art auf den Habitatflächen zur Folge haben könnte. Um den überlebensnotwendigen Genaustausch zu ermöglichen, ist es wichtig, Trittsteine für Wanderungsbewegungen zu schaffen. Da es im FFH-Gebiet eine Vielzahl von Quellbereichen gibt, die grundsätzlich hervorragend als Trittstein oder gar Habitat geeignet wäre, gilt es, diese in einen naturnahen Zustand zu bringen und so für den Schwarzen Grubenlaufkäfer (Carabus varipolosus nodulosus) nutzbar zu machen. Teil I - Seite 92

107 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Schutzmaßnahmen (gemäß Nr. 5 GemBek Natura 2000) Die Umsetzung soll nach der Gemeinsamen Bekanntmachung Schutz des Europäischen Netzes Natura 2000 vom (GemBek, Punkt 5.2) in Bayern so erfolgen, dass von den fachlich geeigneten Instrumentarien jeweils diejenige Schutzform ausgewählt wird, die die Betroffenen am wenigsten einschränkt. Der Abschluss von Verträgen mit den Grundeigentümern beziehungsweise Bewirtschaftern hat Vorrang, wenn damit der notwendige Schutz erreicht werden kann (Art. 20 Abs. 2 BayNatSchG). Hoheitliche Schutzmaßnahmen werden nur dann getroffen, wenn auf andere Weise kein gleichwertiger Schutz erreicht werden kann. Jedes Schutzinstrument muss sicherstellen, dass dem Verschlechterungsverbot nach 33 BNatSchG entsprochen wird. Die weitere Ausweisung von hoheitlichen Schutzgebieten, insbesondere von Naturschutzgebieten, über die aktuell bestehenden Schutzgebiete hinaus, ist im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder nicht vorgesehen, wenn der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt. Die notwendige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den ansässigen Landwirten und Waldbesitzern als Partner in Naturschutz und Landschaftspflege soll über freiwillige Vereinbarungen fortgeführt beziehungsweise ausgeweitet werden. Zur vertraglichen Sicherung der FFH-Schutzgüter des Gebietes kommen folgende Instrumente vorrangig in Betracht (Stand 02/2012): Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Ankauf und Anpachtung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Projekt nach BayernNetz Natur Artenhilfsprogramme LIFE-Projekte Für die Umsetzung und Betreuung der Maßnahmen vor Ort sind die Landratsämter Bad Tölz- Wolfratshausen und Miesbach als untere Naturschutzbehörden sowie für den Wald der Natura Gebietsbetreuer des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen zuständig. Fragen zu den hydrologischen Verhältnissen können nur durch die zuständigen Fachstellen der Wasserwirtschaftsämter Rosenheim beziehungsweise Weilheim geklärt werden. Hintergrundinformationen, rechtliche Grundlagen, sowie Merk- und Formblätter sind im Internet abrufbar unter: Teil I - Seite 93

108 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Bestehende Schutzvorschriften neben der FFH-Richtlinie Die folgenden Schutzgebiete nach dem Bayerischen bzw. Bundes-Naturschutzgesetzes liegen im FFH-Gebiet (siehe auch Teil II, Kap. 5.3): Tab. 40: Schutzgebiete nach BayNatschG Naturdenkmal Geschützter Landschaftsbestandteil Schutzgebietskategorie Name des Schutzgbiets Rechtsgrundlage Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Graureiherkolonie bei Au a. Inn VO vom , GVBl. Nr. 13/1982 vom Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham VO vom , GVBl. Nr. 21/1982 vom Landschaftsschutzgebiet Am Stampflberg VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Mühldorf a. Inn Nr. 24/89 vom Landschaftsschutzgebiet Innauen bei Vogtareuth VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim Nr. 22/1951 vom Landschaftsschutzgebiet Inntal VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim Nr. 5/1952 vom Landschaftsschutzgebiet Landschaftsteile an beiden Seiten des Inns zwischen den Gemeindeteilen VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Mühldorf a. Inn Nr. 13/69 vom Ebing (Gemeinde Pürten) und Ecksberg (Gemeinde Altmühldorf) Landschaftsschutzgebiet Landschaftsteile im Bereich der Griesstätter Brücke VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Wasserburg a. Inn Nr. 35/1950 vom Flächenhaftes Steilhang mit Frühlingsknotenblu- VO vom , Amtsblatt für den Landkreis menbestand bei Gundlprechting Auwaldbereich bei Wörth, Stadt Waldkraiburg Mühldorf a. Inn vom VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Mühldorf a. Inn Nr. 12/91 vom Folgende nach 30 BNatSchG in Verbindung mit Art. 23 BayNatSchG geschützte Biotope wurden im FFH-Gebiet kartiert: Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Lehm- und Lösswände, Trockenrasen, Bruch-, Sumpf- und Auewälder, Schluchtwälder, Landröhrichte Magerrasen Der weit überwiegende Anteil der erfassten FFH-Lebensraumtypen ist unabhängig von der FFH-RL nach 30 BNatSchG und Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG geschützt. Darüber wurden 147 ha weitere Biotope kartiert, die unter den Schutz des 30 BNatSchG in Verbindung mit Art. 23 BayNatSchG fallen. Die Schutzvorschriften aufgrund der Naturschutz- und sonstiger oben genannte Gesetze und Verordnungen sind zu beachten. Teil I - Seite 94

109 Managementplan Teil I - Maßnahmen Stand: Schutzmaßnahmen nach der FFH-RL (gemäß Nr. 5 GemBek Natura 2000) Die Umsetzung soll nach der Gemeinsamen Bekanntmachung Schutz des Europäischen Netzes Natura 2000 vom (GemBek, Punkt 5.2) in Bayern so erfolgen, dass von den fachlich geeigneten Instrumentarien jeweils diejenige Schutzform ausgewählt wird, die die Betroffenen am wenigsten einschränkt. Der Abschluss von Verträgen mit den Grundeigentümern bzw. Bewirtschaftern hat Vorrang, wenn damit der notwendige Schutz erreicht werden kann (Art. 20 Abs. 2 BayNatSchG). Hoheitliche Schutzmaßnahmen werden nur dann getroffen, wenn auf andere Weise kein gleichwertiger Schutz erreicht werden kann. Jedes Schutzinstrument muss sicherstellen, dass dem Verschlechterungsverbot nach 33 BNatSchG entsprochen wird. Flächen im öffentlichen Eigentum Gemäß Art. 1 BayNatSchG dienen ökologisch besonders wertvolle Grundstücke im öffentlichen Eigentum vorrangig den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Unter anderem für die Flächen der Bayerischen Staatsforsten bestehen damit stellenweise günstige Voraussetzungen für die Umsetzung des Managementplans. Weitere mögliche Instrumente zum Schutz des Gebietes Zur vertraglichen Sicherung der FFH-Schutzgüter des Gebietes kommen folgende Instrumente vorrangig in Betracht: Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Ankauf und Anpachtung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Projekt nach BayernNetz Natur Die Ausweisung des FFH-Gebiets Innauen und Leitenwälder als hoheitliches Schutzgebiet, insbesondere als Naturschutzgebiet, ist nicht vorgesehen, wenn der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt. Die notwendige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den ansässigen Landwirten und Waldbesitzern als Partner in Naturschutz und Landschaftspflege soll über freiwillige Vereinbarungen fortgeführt bzw. ausgeweitet werden. Für die Umsetzung und Betreuung der Maßnahmen vor Ort sind die Unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern Rosenheim und Mühldorf am Inn sowie für den Wald die Natura-2000 Gebietsbetreuer der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim und Töging am Inn zuständig. Teil I - Seite 95

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111 Teil II Fachgrundlagen 5 Gebietsbeschreibung 5.1 Kurzbeschreibung und naturräumliche Grundlagen Das 3523 ha große FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder erstreckt sich beiderseits des Inns zwischen Leonhardpfunzen (nördlich von Rosenheim) bis zur Innbrücke in Mühldorf am Inn. Das FFH- Gebiet begleitet größtenteils auf beiden Seiten von Flusskilometer 182 bis Flusskilometer 104 den Inn. Auf der Strecke von 78 Flusskilometern überwindet der Inn im und am FFH-Gebiet eine Höhendifferenz von circa 56 Höhenmetern (von 440 m bis 384 m über NN). Der Inn ist zwischen Rosenheim und Mühldorf am Inn auf weiten Strecken stark begradigt und in diesen Bereichen nicht Bestandteil des FFH-Gebiets. Fünf Wasserkraftwerke stauen den Flusslauf streckenweise zwischen Rosenheim und Jettenbach auf. Zwischen Griesstätt und Wasserburg am Inn sowie unterhalb der Wehres Jettenbach besitzt der Flusslauf noch ein natürlicheres Gepräge und ist hier Teil des FFH-Gebietes Innauen und Leitenwälder. Neben den Innauen und Innleiten umgreift das FFH-Gebiet auch Seitenbäche und täler. In Höhe von Gars am Inn folgt das FFH-Gebiet den Seitentälern von Nasenbach, Rainbach und Reitenbach weit ins Hinterland hinein. Großflächige Auenbereiche mit Altwässern und Röhrichtbeständen wie die Vogtareuther und Sulmaringer Au, die Altenhoher Au oder die Freihamer und Sendlinger Lacken bestimmen das südliche FFH-Gebiet. Nördlich von Wasserburg treten die Innleiten näher an den Flusslauf heran. Die großenteils bewaldeten Hangleiten am Inn und den einmündeten Seitentälern bestimmen hier das FFH-Gebiet. Im Rückstau von Kraftwerken haben sich auch hier größere, von Schilf dominierte Verlandungsbereiche am Innufer entwickelt. Unterhalb von Jettenbach ist die Flussdynamik des Inns noch erhalten. Teils steile Prallhänge sowie Gleithänge mit Sandbänken, Inseln und bei Hochwasser beschickte Flutrinnen in Auwäldern zeugen von der gestaltenden Kraft des Flusslaufs. Das südliche FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder ist in der Jungmöränenlandschaft des Inn- Chiemsee-Hügellandes (D66) eingebettet. Zwischen Teufelsbruck und Gars durchbricht der Inn die Endmoränen des Inn-Chiemsee-Gletschers. Unterhalb von Gars durchfließt der Inn im nördlichen FFH-Gebiet den Naturraum Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten (D65), wobei das FFH-Gebiet drei Untereinheiten dieses Naturraums berührt. Die rezente Innaue und die Terrassenlandschaft des Inns liegen in der Untereinheit Unteres Inntal (D65, 054). Die Seitentäler von Seitenbächen wie dem Raingraben oder Reitengraben ragen in die Untereinheit Isen-Sempt-Hügelland (D65, 052) hinein. Die Hänge und Seitentäler südlich von Jettenbach und Guttenburg gehören bereits zur Hochterrasse der Alzplatte (D65, 053). Das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder besteht aus 13 Teilflächen und steht in einem räumlichen Zusammenhang mit mehreren anderen Schutzgebieten. Neben dem SPA- und Naturschutzgebiet NSG Vogelfreistätte Innstausee bei Freiham und Attel liegt auch das NSG Vogelfreistätte Graureiherkolonie bei Au am Inn innerhalb dieses FFH-Gebietes. Darüber hinaus grenzen folgende FFH-Gebiete unmittelbar an das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder an: DE Attel, DE Rotter Forst und Rott, DE Murn, Murner Filz und Eiselfinger See. Das FFH-Gebiet liegt, zumindest im südlichen Bereich, im unmittelbaren Einflussbereich des Föns. Dies spiegelt sich an der in Rosenheim erhöhten Durchschnittstemperatur im Vergleich zu Mühldorf am Inn wider. Während in Rosenheim die durchschnittliche Temperatur 8,7 C (AmbiWeb 2016b) beträgt, sind es in Mühldorf nur 8,3 C (AmbiWeb 2016a), obwohl die südliche Gebietsgrenze etwa 56 Meter höher gelegen ist als die nördliche. Die Niederschlagsmengen liegen zwischen 937 mm in Mühldorf am Inn (AmbiWeb 2016a) und 947 mm in Rosenheim (AmbiWeb 2016b). Teil II - Seite 1

112 5.2 Historische und aktuelle Flächennutzungen Die großen Flüsse in Deutschland und Europa besitzen als wichtige Verkehrsadern eine lange Tradition. Erstmals zur Römerzeit schriftlich beurkundet, erlebt die Inn-Schifffahrt zwischen dem 14. Und 16. Jahrhundert ihren Höhepunkt. Waren aus Italien, Nord- und Südtirol wie Holz, Salz, Wein, Baustoffe, Südfrüchte, Glaswaren und Metalle, wurden in Richtung Passau befördert. Mit dem Bau der Eisenbahnlinien in der Mitte des 19. Jahrhunderts, begann die Bedeutung der Schifffahrt abzunehmen. Die durchgängige Schiffbarkeit des Inns endete 1924 mit dem Bau des Stauwehres Jettenbach. Die Flößerei wurde noch bis zu Beginn des zweiten Weltkriegs betrieben. Vor Beginn der Flusskorrektion im Jahr 1821 umfasste das von Überschwemmungen betroffene Gebiet am bayerischen Inn rund Hektar, das überwiegend mit Auwald bestockt war (Goettling 1968). Um 1900 begann dann die systematische Flussregulierung. Hochwasserdämme, mit Flussbausteinen befestigte Ufer sowie Wehre bestimmen heute in einem Großteil des FFH-Gebiets den Flusslauf. An fünf Wehren (Jettenbach-Töging, erbaut 1924, Gars, erbaut 1938, Teufelsbruck, erbaut 1938, Wasserburg, erbaut 1938, Feldkirchen, erbaut 1970) staut sich das Innwasser im FFH-Gebiet zurück. Offene Kiesbänke und trockene Waldlichtungen verschwanden in den regulierten Abschnitten. Durch den Absatz von feineren Schwebstoffen in den nur träge durchströmten Staubecken entstanden Altwässer, Röhrichte und Auwälder. Auf kleineren Flächen wie in den Freihamer Lacken musste aufgrund des Wasseraufstaus in der Aue die Landwirtschaft aufgegeben werden. Durch die Begradigung des Flusslaufs und die Errichtung von Deichen wurde das überflutete Gebiet stark eingeengt. Außerdem wurde so das Flussbett verkürzt, was eine Steigerung des Gefälles und der Abflussgeschwindigkeit zur Folge hatte. Somit wurde die Energie des Wassers erhöht. Durch den Verbau des Flussufers wurde die Verlagerung des Flusslaufes, die früher im Rosenheimer Becken und der Inn-Salzach-Platte häufig vorkam, nahezu vollständig unterbunden. Die erhöhte Energie des Wassers wirkte durch die Uferbefestigungen nunmehr verstärkt auf die Gewässersohle. Das führte vor allem in den schneller fließenden Abschnitten unterhalb der Stauwehre zu einer Eintiefung des Flusses und damit einhergehenden sinkenden Grundwasserspiegeln (Goettling.1968). Der Inn verfügt natürlicherweise auf Grund eines starken Gefälles und der regen Gesteinsverwitterung im Gebirge über große Geschiebefrachten. Seit der Errichtung der Wasserkraftwerke wird der größte Teil des Geschiebes jedoch in Speicherseen zurückgehalten, die teilweise regelmäßig ausgebaggert werden müssen (Goettling 1968). Damit kommt im FFH-Gebiet heutzutage nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Geschiebefrachten an. Die natürliche Dynamik in den Auenbereichen ist aktuell nur noch in Ansätzen oder bei Extremhochwässern zu spüren. Vor allem zwischen Rosenheim und Wasserburg am Inn werden die verhältnismäßig großflächig ausgebildeten Auwälder von der künstlichen Anhebung des Grundwasserspiegels beeinflusst. Hinter den Dämmen hat sich hier eine so genannte Druckwasseraue gebildet, die vor allem durch das hoch anstehende, pflanzenverfügbare Grundwasser geprägt wird. Eine Überflutung der Auen findet im statistischen Mittel nur noch alle zehn Jahre statt (HQ10) (BLW 2000). Das FFH-Gebiet wird heute in weiten Bereichen forstwirtschaftlich genutzt. Die Forstwirtschaft hat das Gebiet in seiner derzeitigen Erscheinungsform über die Jahrhunderte hinweg entlang der Leiten entscheidend geprägt und viele Lebensräume in ihrer hohen naturschutzfachlichen Bedeutung bewahrt. Landwirtschaftliche Nutzung findet im Gebiet nur auf einem kleinen Teil der Fläche statt. Eine intakte Flussdynamik mit Prallhängen, Umlagerungen, Sand- und Kiesbänken ist nur noch im Flussabschnitt unterhalb des Jettenbacher Wehres erhalten. Sie stellt den letzten frei fließenden Flussabschnitt des Inns in Bayern dar. Am Jettenbacher Wehr wird Wasser in den Innwerkkanal zur Nutzung der Wasserkraft im Kraftwerk Töging ausgeleitet. Zum wurde für die Ausleitung des Wassers ein neuer Bescheid mit einer Laufzeit bis zum erlassen, der eine Ausleitung von 340 Kubikmetern pro Sekunde Wasser bewilligt. Abhängig von der Jahreszeit verbleiben im Inn zwischen 35 und 50 Kubikmetern pro Sekunde als Restwasserabfluss. Teil II - Seite 2

113 5.3 Schutzstatus (Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Arten und Biotope) Im FFH-Gebiet liegen folgende amtliche Schutzgebiete nach dem Bayerischen bzw. Bundes- Naturschutzgesetz (BayNatSchG, BNatSchG): Tab. 41: Schutzgebiete nach BayNatschG Naturdenkmal Geschützter Landschaftsbestandteil Schutzgebietskategorie Name des Schutzgebiets Rechtsgrundlage Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Graureiherkolonie bei Au a. Inn VO vom , GVBl. Nr. 13/1982 vom Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham VO vom , GVBl. Nr. 21/1982 vom Landschaftsschutzgebiet Am Stampflberg VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Mühldorf a. Inn Nr. 24/89 vom Landschaftsschutzgebiet Innauen bei Vogtareuth VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim Nr. 22/1951 vom Landschaftsschutzgebiet Inntal VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Rosenheim Nr. 5/1952 vom Landschaftsschutzgebiet Landschaftsteile an beiden Seiten des Inns zwischen den Gemeindeteilen VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Mühldorf a. Inn Nr. 13/69 vom Ebing (Gemeinde Pürten) und Ecksberg (Gemeinde Altmühldorf) Landschaftsschutzgebiet Landschaftsteile im Bereich der Griesstätter Brücke VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Wasserburg a. Inn Nr. 35/1950 vom Flächenhaftes Steilhang mit Frühlingsknotenblu- VO vom , Amtsblatt für den Landkreis menbestand bei Gundlprechting Auwaldbereich bei Wörth, Stadt Waldkraiburg Mühldorf a. Inn vom VO vom , Amtsblatt für den Landkreis Mühldorf a. Inn Nr. 12/91 vom Großräumig ist der südliche Teil des FFH-Gebietes bis südlich von Wasserburg von Schutzgebieten überlagert. Drei Landschaftsschutzgebiete sowie das Naturschutzgebiet (NSG) Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham überschneiden sich hier großräumig mit dem FFH-Gebiet. Die Grenzen des NSG sind hierbei identisch mit dem Vogelschutzgebiet Am Ostrand der Gemeinde Gars am Inn liegt das kleinere NSG Vogelfreistätte Graureiherkolonie bei Au am Inn, das nach Norden von einem Landschaftsschutzgebiet umrahmt ist. Am Südwestrand der Stadt Mühldorf am Inn folgt ein kleineres LSG dem Verlauf des Inns. Außerdem sind nach 30 BNatSchG beziehungsweise Art. 23 BayNatSchG unter anderem folgende im Gebiet vorkommende Biotope geschützt: Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenriede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Lehm- und Lösswände, Trockenrasen, Bruch-, Sumpf- und Auewälder, Schluchtwälder, Landröhrichte Magerrasen Eine Reihe von Arten (besonders und streng geschützte Arten) unterliegen einem besonderen Artenschutz. Für die besonders geschützten Arten gelten nach 44 BNatSchG bestimmte Zugriffsverbote. Unter anderem ist es verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu beschädigen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Bei den streng geschütz- Teil II - Seite 3

114 ten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören. Die Begriffsbestimmung der besonders und streng geschützten Arten finden sich in 7 Abs. 2 Nr.13 und 14 BNatSchG. Grundlegend ist, dass die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten Arten sind. Besonders geschützt sind: Arten der Anhänge A und B der EG-Artenschutzverordnung 338/97 Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie "europäische Vögel" im Sinne des Art. 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung Darüber hinaus streng geschützt sind: Arten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie Arten der Anlage 1 Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung Im FFH-Gebiet wurden zahlreiche Tier- und Pflanzenarten beobachtet und gemeldet, die besonders und/oder streng geschützt sind. Im Anhang sind Listen mit in Bayern in ihrem Vorkommen gefährdeten Arten mit Angabe ihres Schutzstatus einsehbar. Die Listen enthalten Vorkommen von Arten, die in der Lebensraumkartierung der Jahre 2012 und 2013 beobachtet wurden, die in den Artenschutz- Vorkommen des LfU verzeichnet sind sowie aus der Fachliteratur entnommen wurden. Die Listen umfassen Funde aus den letzten 20 Jahren. Das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder ist darüber hinaus Lebensraum für eine größere Anzahl weiterer besonders oder streng geschützter Tier- und Pflanzenarten, die derzeit nicht in der Roten Liste von Bayern aufgeführt sind. Dazu gehören u.a. sämtliche heimischen Brutvögel, Amphibien, Reptilien und Libellen. Teil II - Seite 4

115 6 Vorhandene Datengrundlagen, Erhebungsprogramm und methoden Für die Erstellung des Managementplanes wurden folgende Unterlagen verwendet: 6.1 Datengrundlagen Unterlagen zu FFH Standarddatenbogen (SDB) der EU (siehe Anlage) Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele (s. Teil I Maßnahmen Kap. 3) Kartieranleitungen zu LRT und Arten Handbuch der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in Bayern (LfU & LWF 2010) Arbeitsanweisung zur Fertigung von Managementplänen für Waldflächen in NATURA 2000-Gebieten (LWF 2004) Artenhandbuch der für den Wald relevanten Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II der FFH-Richtlinie und des Anhanges I der VS-RL in Bayern (LWF 2006) Kartieranleitung für die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie in Bayern (LfU & LWF 2005) Handbuch der natürlichen Waldgesellschaften Bayerns (LWF 2004) Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern Teile I (LfU 2008a) Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern Teile II (LfU 2007a) Vorgaben zur Bewertung der Offenland-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH- Richtlinie in Bayern (LfU 2007b) Bestimmungsschlüssel für Flächen nach 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG (LfU 2008b) Forstliche Planungsgrundlagen Forstbetriebskarte im Maßstab 1: des Forstbetriebes Forchheim (Staatswald) Standortskarte im Maßstab 1: des Forstbetriebes Forchheim Waldfunktionskarte im Maßstab 1: Naturschutzfachliche Planungen und Dokumentationen Gewässerentwicklungsplan Inn, Ausleitungsstrecke Jettenbach Töging, Fluss-km ,1, Kurzfassung, Stand 06.März 2003 (LfW 2003) Muss man um die Schlangen bangen? Zur Situation von Schlingnatter, Ringelnatter, Blindschleiche, Waldeidechse, Zauneidechse und Feuersalamander in fünf Naturräumen Südbayerns. Bearbeiter Andreas Zahn, Ilse Englmaier, Abschlussbericht, Dezember 2003 (Bund Naturschutz Kreisgruppe Mühldorf 2003) Fischereifachlicher Beitrag zum Managementplan für das FFH-Gebiet Salzach und Unterer Inn ( ). Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bezirks Oberbayern, Fachberatung Fischerei (EZB TB Zauner GmbH - Technisches Büro für angewandte Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft 2014) Auszug aus der Artenschutzkartierung, FFH-Gebiet Datenbank auf EDV-Basis, Stand (LfU 2014) Naturschutzfachkartierung im Landkreis Rosenheim - Teil Fauna, ARVE Arbeitsgemeinschaft Vegetationskunde, Landsberg, Arbeitsgemeinschaft Schwaiger, Burbach & Lipsky. November 2007 (LfU 2007c) Managementplan für das SPA-Gebiet NSG Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham. AG Weiß, Burbach, Moning c/o Ingo Weiß, Entwurf mit Stand von Dezember 2013 (Regierung von Oberbayern 2013) Teil II - Seite 5

116 Ökologische Strukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen Inn Wasserburg- Teufelsbruck-Gars: Staugebiet Teufelsbruck, Maßnahmenübersicht 2011 bis 2013, Zusammenstellung: aquasoli Ingenieurbüro, Traunstein, Bearbeitung: Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt R. Schindlmayr, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt C. Pöschl. Mai 2013 (Verbund-Innkraftwerke GmbH 2013a) Maßnahmenblätter und Pläne für ökologische Strukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen Inn im Staubereich der Staustufen Wasserburg und Gars a. Inn, Planung und Zusammenstellung: Büro Dr.H.M. Schober, Freising, 2011 bis 2013 (Verbund-Innkraftwerke GmbH (2013b) Dammpflegekonzept (DPK). Innstaustufe Feldkirchen Gewässer I. Ordnung Inn, Fl.-km 185,3 bis 173,1. Erläuterungsbericht. Büro Dr.H.M. Schober, Freising, März 2014 (Verbund-Innkraftwerke GmbH (2014) Gewässerentwicklungsplan Inn Ausleitungsstrecke Jettenbach Töging, Fluss-km ,1: Vorhaben GEP Inn Ausgeführte Maßnahmen, Stand Zusammenstellung durch das SG (Touschek) (WWA Rosenheim 2014) Digitale Kartengrundlagen Digitale Flurkarten (Geobasisdaten des Bayerischen Landesvermessungsamtes, Nutzungserlaubnis vom , AZ.: VM 3860 B 4562) Digitale Luftbilder (Geobasisdaten des Bayerischen Landesvermessungsamtes, Nutzungserlaubnis vom , AZ.: VM 3860 B 4562) Topographische Karten im Maßstab 1:25.000, M 1: und M 1: Amtliche Festlegungen s. Schutzstatus (Kap. 5.3) Persönliche Auskünfte Böhm, Margit (UNB Rosenheim): VNP-Flächen, Ökokonten-Flächen, Ausgleichsflächen im LKR Rosenheim Gum, Bernhard (Fischereifachberatung des Bezirks Oberbayern): Anhang II-Fischarten Haller, Walter (AELF Rosenheim): KULAP-Flächen im Landkreis Rosenheim Stadler, Michael (UNB Mühldorf): VNP-Flächen, Ökokonten-Flächen im LKR Mühldorf. Bayern-NetzNaturProjekt Blühendes Inntal. Szantho von Radnoth, Fabian (Büro Dr.H.M. Schober): Maßnahmen der Verbund- Innkraftwerke GmbH im Staubereich von der Staustufen Gars am Inn, Wasserburg und Feldkirchen. Wimmer, Josef (AELF Töging): KULAP-Flächen im Landkreis Mühldorf Zahn, Andreas (Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Südbayern): Fledermausvorkommen im und am FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder, Vorkommen von Cordulegaster bidentata. Weitere Informationen stammen von Teilnehmern der Öffentlichkeitstermine sowie von verschiedenen Personen aus dem dienstlichen und aus dem privaten Bereich bei sonstigen Gesprächen. Teil II - Seite 6

117 6.2 Erhebungsmethoden Offenland-Lebensraumtypen Die Offenland-Lebensraumtypen wurden innerhalb einer Aktualisierung der Flachlandbiotopkartierung aufgenommen. Die Geländearbeiten fanden zwischen 2011 und 2013 statt. Begonnen wurde ca. Mitte Juli Im Spätsommer 2011 wurde der südliche Teil des FFH-Gebiets bis in Höhe der Staustufe Feldkirchen kartiert. In den Monaten Mai bis Oktober 2012 der restliche Teil des FFH-Gebietes. Im Frühjahr 2013 wurden ergänzend einige Flächen begangen, um den Frühjahrs-Aspekt zu erfassen. Wald-Lebensraumtypen Die Wald-Lebensraumtypen wurden mit Hilfe von flächigen Begängen zwischen 2007 und 2016 kartiert. Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, die im Standarddatenbogen stehen Im Standarddatenbogen sind die Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria), die Gelbbauchunke (Bombina variegata) und der Biber (Castor fiber) aufgeführt. Die Außenaufnahmen für die Kartierung der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) erfolgten in den Jahren 2008, 2009 und Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) wurde im Jahr 2013 kartiert, der Biber (Castor fiber) im Winter 2011/2012. Im Zuge der EU-Erweiterung wurde nach der Erstellung des Standarddatenbogens für dieses FFH- Gebiet auch der Schwarze Grubenlaufkäfer (Carbus variolosus nodulosus) in den Anhang-II der FFH- Richtline aufgenommen. Da Vorkommen im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder bekannt waren, wurde auch diese Art im Jahr 2015 kartiert. Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, die nicht im Standarddatenbogen stehen Anhand von Literaturrecherchen und Befragungen von Gebietskennern wurden Populationen von sieben Arten ermittelt, die im Anhang II der FFH-Richtlinie enthalten und nicht im Standarddatenbogen aufgeführt sind. Es handelt sich um die drei Fledermausarten Mopsfeldermaus (Barbastella barbastellus), Großes Mausohr (Myotis myotis) und Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) sowie den Kammmolch (Triturus cristatus) und die drei Fischarten Groppe (Cottus gobio), Huchen (Hucho hucho) und Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae). Da diese Arten nicht im Standarddatenbogen enthalten sind, wurden für diese Arten zur Erstellung des Managementplans keine Kartierungen im Gelände durchgeführt. Teil II - Seite 7

118 6.3 Allgemeine Bewertungsgrundsätze Für die Dokumentation des Erhaltungszustandes und spätere Vergleiche im Rahmen der regelmäßigen Berichtspflicht gem. Art 17 FFH-RL ist neben der Abgrenzung der jeweiligen Lebensraumtypen eine Bewertung des Erhaltungszustandes erforderlich. Diese erfolgt im Sinne des dreiteiligen Grund- Schemas der Arbeitsgemeinschaft "Naturschutz" der Landes-Umweltministerien (LANA), (Beschluss der LANA auf ihrer 81. Sitzung im Sept in Pinneberg): Tab. 42: Allgemeines Bewertungsschema zum Erhaltungszustand der LRT in Deutschland Kriterium: Habitatstrukturen Lebensraumtypisches Arteninventar Bewertungsstufe: A B C hervorragende Ausprägung vorhanden gute Ausprägung weitgehend vorhanden mäßige bis schlechte Ausprägung nur in Teilen vorhanden Beeinträchtigungen keine/gering mittel stark Die Bewertung des Erhaltungszustands gilt analog für die Arten des Anhangs II der FFH-RL. Tab. 43: Allgemeines Bewertungsschema zum Erhaltungszustand der Arten in Deutschland Kriterium: Bewertungsstufe: Habitatqualität (artspezifische Strukturen) A B C hervorragende Ausprägung gute Ausprägung mäßige bis schlechte Ausprägung Zustand der Population gut mittel schlecht Beeinträchtigungen keine/gering mittel stark Für die einzelnen Lebensraumtypen und Arten sind die jeweiligen Kriterien, die Bewertungsparameter und die Schwellenwerte für die Wertstufen in den in Kap. 6.1 genannten Kartieranweisungen festgelegt. Zur besseren Differenzierung können für die einzelnen Kriterien die Wertstufen weiter unterteilt werden (A+, A, A- usw.). Zur Bestimmung einer Gesamtbewertung werden den Wertstufen Rechenwerte zugewiesen (von A+ = 9 bis C- = 1) und diese entsprechend der Gewichtung der Teilkriterien gemittelt. Sofern keine Gewichtung angegeben ist, werden die Teilkriterien gleichwertig gemittelt. Zur Gesamtbewertung werden die Wertstufen der Hauptkriterien gleichwertig gemittelt, wobei eine gute Bewertung des Kriteriums Beeinträchtigungen den Mittelwert der beiden anderen Kriterien nicht aufwerten darf. Daraus ergibt sich folgende Bewertungsmatrix: Tab. 44: Gesamtbewertungs-Matrix Kriterium: Bewertungsstufen: Habitatstrukturen bzw. - Habitatqualität A B C typisches Arteninventar bzw. Zustand der Population A B C A B C A B C Beeinträchtigungen A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C A B C (A) (B) C => Gesamtbewertung A A B A B B B B C A B B B B B B B C B B C B B C C C C (A / B) = wird nicht berücksichtigt, da Beeinträchtigungen den Mittelwert der beiden anderen Kriterien nicht verbessern darf Teil II - Seite 8

119 7 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie Nach der FFH-Richtlinie soll der Schutz der Natur in bewirtschafteten Flächen sichergestellt werden. Befestigte Wege im Wald (keine unbefestigten Rückegassen) und Polterplätze dienen der Waldbewirtschaftung und gehören nicht zur Lebensraumtypenfläche. Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine vollständige Auskartierung der Waldwege nicht möglich. Auch die Herleitung über vorhandene Daten wäre fehlerhaft und würde die Realität nicht widerspiegeln. Wege mit Gräben und Böschungen können wichtige Lebensräume beinhalten. Hier muss auch das Artenschutzrecht nach 44 BNatSchG beachtet werden. Eine endgültige Klärung kann der Managementplan nicht liefern, so dass diese maßnahmenbezogen erfolgen muss. Da eine Darstellung in der Bestandskarte nicht möglich ist, beinhaltet die Schraffur der Lebensraumtypenfläche auch die darin enthaltenen Waldwege, obwohl sie nicht zum Lebensraumtyp zählen. Die Flächenangaben der Wald-Lebensraumtypen in diesem Managementplan beinhalten die Wegefläche. Bei einer Verträglichkeitsabschätzung oder -prüfung muss dies beachtet werden. Einen zusammenfassenden Überblick über die im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen geben die folgenden Tabellen. Tab. 45: Im FFH-Gebiet vorkommende Lebensraumtypen (im Standarddatenbogen gemeldet): Bestand und Bewertung Flächen Erhaltungszustand FFH- Code Bezeichnung Anzahl Größe Anteil (ha / % 2) ) (ha) (%) 1) A B C 3150 Nährstoffreiche Stillgewässer ,4 2,9 0,0 0 93,2 93 7, Alpine Flüsse mit krautigen Pflanzen 5 211,3 6,0 0, , , Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen 35 33,6 1,0 0,9 3 17, , Kalkmagerrasen 14 2,2 0,1 0,5 25 1,6 74 0,1 <1 6210* Kalkmagerrasen mit Orchideen 1 1,3 < 0,1 0,0 0 1, , Hochstaudenfluren 19 1,3 < 0,1 0,0 0 1,1 88 0, Flachland-Mähwiesen 22 6,5 0,2 0,0 0 5,0 77 1, * Kalktuffquellen 71 2,8 0,1 0,5 16 1,6 56 0,7 28 Summe Offenland-Lebensraumtypen: ,4 10,3 1, , , Waldmeister-Buchenwald ,5 9,6 0, , * Schlucht- und Hangmischwälder ,8 3,4 0, , E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior 237 3) 909,2 3) 25,8 0, , ,5 66 Summe Wald-Lebensraumtypen: ,8 38,8 0, , ,5 43 Summe FFH-Lebensraumtypen: ,2 50,1 1,9 <1 1023, ,0 40 * prioritär (besondere Verantwortung für den Erhalt) 1) Anteil am Gesamtgebiet (100 % = 3522,8 ha) 2) Anteil an der LRT-Fläche (100 % = Spalte 4) 3) aufgeteilt auf verschiedene Subtypen Erhaltungszustand: A = hervorragend, B = gut, C = mittel bis schlecht Teil II - Seite 9

120 Tab. 46: Im FFH-Gebiet vorkommende Lebensraumtypen (im Standarddatenbogen nicht gemeldet): Bestand und Bewertung FFH- Code Bezeichnung Flächen Erhaltungszustand Anzahl Größe Anteil (ha / % 2) ) (ha) (%) 1) A B C 3140 Mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Armleuchteralgen 1 0,1 <0,1 0,0 0 0, ,0 0 Summe Offenland-Lebensraumtypen: 1 0,1 <0,1 0,0 0 0, , Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald 6 8,3 0,2 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia 4 94,6 2,7 Summe Wald-Lebensraumtypen: ,9 2,9 Summe FFH-Lebensraumtypen: ,0 2,9 * prioritär (besondere Verantwortung für den Erhalt) 1) Anteil am Gesamtgebiet (100 % = 3522,8 ha) 2) Anteil an der LRT-Fläche (100 % = Spalte 4) Erhaltungszustand: A = hervorragend, B = gut, C = mittel bis schlecht Der im Standarddatenbogen genannte Lebensraumtyp 7230 Kalkreiche Niedermoore wurde bei der Geländekartierung 2011/2013 nicht angetroffen. Außerdem sind im Standarddatenbogen auch die LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwald auf sauren und 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald auf trocken-warmen Standorten aufgeführt. Die Kartierung ergab jedoch, dass diese LRT zwar kleinflächig vorkommen, diese aber so eng mit dem LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald verzahnt sind, dass eine Kartierung dieser beiden LRT unmöglich war. Deshalb wurden sämtliche buchendominierte Waldflächen als LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald kartiert. Teil II - Seite 10

121 7.1 Lebensraumtypen, die im SDB genannt sind 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Kurzcharakterisierung, Bestand und Bewertung Der Lebensraumtyp Nährstoffreiche Stillgewässer ist mit 87 kartierten Flächen der häufigste Offenland-Lebensraumtyp im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder. Mit etwa 100 Hektar Gesamtfläche bedeckt er circa drei Prozent des FFH-Gebiets. Großflächiger haben sich Nährstoffreiche Stillgewässer im Rückstau der Kraftwerke entwickelt. Bei Hochwasser werden diese zwischen Inn und Hauptdamm beziehungsweise Innleiten situierten Altwässer und Lacken vom Inn durchflossen. Der Lebensraumtyp ist oft mit Weichholzauwald und teils großflächigen Röhrichten verzahnt. Solche Biotopkomplexe befinden sich unter anderem bei Sendling, Freiham, in der Attler Au, bei Heuwinkl, nördlich von Urfahrn, zwischen Leonhardspfunzen und Zaisering auf beiden Seiten des Inns sowie in einer Flutrinne zwischen Murnmündung und Griesstätter Brücke. Hinter dem Inn-Hauptdamm und abgetrennt vom Inn durchziehen Altwässer die Vogtareuther und Sulmaringer Au. Teilweise existiert in den Altwässern eine geringfügige Strömung, die durch den Abfluss von einmündenden Bächen verursacht wird, teils liegen die Rinnen verinselt und ohne Anschluss im Auwald. Auch bei geringfügiger Strömung im Altwasser wird diese oft durch Gewässerregulierungen (Querdämmen) unterbrochen, so dass sich in diesen Altwässern Stillgewässerbereiche mit Fließstrecken abwechseln. Kleinflächig kommunizieren Altwasserrinnen mit dem Hammerbach in dessen naturnahem Abschnitt zwischen Mühlstätt und Schechen sowie mit dem Inn in seinem naturnahen Abschnitt unterhalb des Jettenbacher Wehrs. Das FFH-Gebiet beinhaltet nur eine geringe Anzahl von Kleingewässern (Tümpeln, Weiher, Toteislöcher) und somit auch wenige Flächen des LRT Nährstoffreiche Stillgewässer in Kleingewässern. Bei Gars am Inn haben sich kleine Tümpel durch Aufstau des Quellwassers am Hangfuß in Mulden zwischen Weg und Innleite entwickelt. Toteislöcher und ein kleiner Tümpel liegen auf der Hochfläche an beiden Innufern nördlich der Staustufe Teufelsbruck. Der Hesseweiher ist Teil einer Grünanlage am Nordrand von Steinberg (Wasserburg am Inn). Südwestlich des Betriebsgeländes am Wasserburger Wehr sind in einem umzäunten Areal Kleingewässer und Mulden mit ephemeren Gewässern angelegt. Südöstlich von Mühlstätt liegen Weiher, die der Fischzucht dienen und teilweise eine Schwimmblattvegetation aus Gelber Teichrose (Nuphar lutea) und Weißer Seerose (Nymphaea alba) aufweisen. Die Stillgewässer besitzen überwiegend eine gute Ausstattung mit lebensraumtypischen Strukturen. Neben einer nischenreichen Makrophytenvegetation weisen viele Altwässer und Lacken eine ausgedehnte Verlandung (zumeist Schilf) auf. Das Schilf ist nicht selten in beträchtlicher Breite (> 5 m) sowie in einer zur Erfüllung der Habitatansprüche schilfbrütender Kleinvogelarten ausreichenden Dichte und Vitalität ausgebildet. Schwimmblattgürtel aus Gelber Teichrose (Nuphar lutea) wurden seltener angetroffen, vermehrt aber in den Kleingewässern beobachtet. Offene Flachwasserzonen mit Vorkommen von Zwergbinsengesellschaften sind selten und auf kleine Flächen beschränkt. Kleinröhrichte sind sporadisch dem Schilf vorgelagert und vor allem in Altwässern und den Kleingewässern (Toteislöchern) anzutreffen. Hier gibt es auch noch Vorkommen von Fieberklee (Menyanthes trifoliata) und Klein-Seggenrieden. Mit der Anlage und Revitalisierung von Altwässern in den Jahren 2011 bis 2013 sowie einer örtlichen Neugestaltung der Innufer ist mit einer örtlichen Wiederbelebung von Zwergbinsenfluren zu rechnen. Vorkommen von Arten wie dem Gewöhnlichen Schlammling (Limosella aquatica) deuten nach Maßnahmendurchführung hierauf hin. Eine größere Anzahl an Makrophyten bereichert das Arteninventar in den Nährstoffreichen Stillgewässern. Eine gute Verbreitung besitzen Wasserstern (Callitriche spec.), Quirlblättriges (Myriophyllum Teil II - Seite 11

122 verticillatum) und Ähriges Tausendblatt Myriophyllum spicatum, Dreifurchige Wasserlinse (Lemna trisulca), Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus), Raues Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Spreizender Wasser-Hahnenfuß (Ranunculus circinatus), Schwimmendes Laichkraut (Potamogeton natans), Vielwurzelige Teichlinse (Spirodela polyrhiza) sowie das Wassermoos Riccia fluitans. Seltener besiedeln Zwerg-Laichkraut (Potamogeton pusillus), Berchtolds Laichkraut (Potamogeton berchtoldii), Gewöhnlicher Wasserschlauch (Artengruppe) (Utricularia spec.), Durchwachsenes Laichkraut (Potamogeton perfoliatus), Gelbe Teichrose (Potamogeton perfoliatus) und Gewöhnlicher Tannenwedel (Hippuris vulgaris) die Gewässer. Die Vorkommen des Dichten Laichkrauts (Groenlandia densa) beschränken sich auf den Südrand des FFH-Gebietes. Die Vorkommen der Krebsschere (Stratiotes aloides) (guter Bestand bei Gars am Inn, Initialbestand am Altwasser bei Thalham) werden als nicht indigen eingestuft. Trotz der Vielzahl an Makrophyten in der Schwimmblatt- und Unterwasservegetation des FFH- Gebietes befinden sich zumeist in den einzelnen, kartierten Nährstoffreichen Stillgewässern jeweils nur eine bis drei der wertgebenden Arten. Das Arteninventar weist daher in den meisten Gewässern nur eine mäßige Ausprägung auf. Nur bei einer kleineren Anzahl von Stillgewässern mit dem Vorkommen mehrerer Makrophyten wird eine gute Ausprägung erreicht. Eutrophierung, Vorkommen von Neophyten sowie fortgeschrittene Verlandung sind Beeinträchtigungen, die zusammen oder einzeln an fast allen Nährstoffreichen Stillgewässern beobachtet wurden. Kleine Wasserlinse (Lemna minor), Raues Hornblatt (Ceratophyllum demersum) sowie Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis) treten teils in dichteren Teppichen in den Gewässern auf und weisen auf eine fortgeschrittene Eutrophierung hin. Das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) ist im FFH-Gebiet fast durchgängig anzutreffen. Massenbestände sind speziell im Bereich der Griesstätter Brücke an einem längeren Inn-Abschnitt vorhanden. Durch den Rückstau an den Kraftwerken und der Absetzung von Schwebstoffen in den Altwässern sowie durch die Abkopplung der Altwasserrinnen hinter dem Deich vom Inn wird die Verlandung der Stillgewässer gefördert. Eine starke Beschattung beeinträchtigt die Wasserflora nur an kleinen, isoliert liegenden Altwasserteilen im Hinterland der Dämme sowie an den Toteislöchern nördlich des Stauwehrs Teufelsbruck. Trotz der fortschreitenden Verbreitung des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera) wird derzeit die Beeinträchtigung für die größere Anzahl der Nährstoffreichen Stillgewässer noch als mittel eingestuft. Zu der noch relativ guten Einstufung hat auch eine Vielzahl von bereits durchgeführten Entlandungen beigetragen. Starke Beeinträchtigungen bestehen an einzelnen Gewässern durch die fortgeschrittene Verlandung, Massenaufkommen des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera) sowie durch stark fortgeschrittene Eutrophierung, die sich in dichten Teppichen aus Kanadischer Wasserpest (Elodea canadensis) manifestiert. Die meisten Nährstoffreichen Stillgewässer sind in einem guten Zustand, circa zehn Prozent in einem mittleren bis schlechten Zustand. Teil II - Seite 12

123 3220 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation Kurzcharakterisierung, Bestand und Bewertung Unterhalb des Jettenbacher Wehrs befindet sich der noch letzte frei fließende Abschnitt des Inns in Bayern. Der Lebensraumtyp Alpine Flüsse mit krautigen Pflanzen umfasst circa 211 Hektar und damit sechs Prozent der FFH-Gebietsfläche. Eng verzahnt und nicht abgegrenzt sind kleine Abschnitte und Übergänge zum LRT Alpine Flüsse mit Lavendelweidengehölzen. Der Bereich um Guttenburg wurde vom Lebensraumtyp ausgenommen, da hier Sohlschwellen zur Stabilisierung der Tiefenerosion des Inns eingebaut sind und der Flussabschnitt strukturarm ausgebildet ist. Zwischen Hausing und Ensfelden (Fluss-km 120,5 bis 126,8) fließt der Inn in zwei engeren Schlingen. Inseln mit Abbruchkanten, Sandzungen und kleinen Auwäldern sowie Abbruchkanten an der Uferlinie bei Hausing zeugen von der noch vorhandenen Umlagerungsdynamik des Fließgewässers. Am Ufer bei Niederndorf durchströmt der Inn bei vermehrter Wasserführung in sandig bis kiesigen Flutmulden den begleitenden Auwald. Bis drei Meter hohe, sandige Abbruchkanten und kleine, aus dem Uferverband herausgetrennte Auwaldstücke dokumentieren die aktiven Umlagerungsprozesse des Inns. Vegetationsfreie, teils kiesige Flutmulden und Sandbänke stehen in dem Abschnitt zwischen Hausing und Ensfelden noch eng in räumlicher Verbindung zum Flussgerinne, obwohl in Teilbereichen die Mikropalette schon deutlich eingeengt ist. Die lebensraumtypische Habitatstruktur ist in dem Flussabschnitt noch in guter Ausprägung vorhanden. Zwischen Ensfelden und Georgenberg (Fluss-km 117,5-120,5) sind ehemals offene Sandbänke weitgehend mit Gehölzen oder Staudenfluren besetzt. Die lebensraumtypische Habitatstruktur besitzt hier nur eine geringe Ausprägung. Eine gute Ausbildung an lebensraumtypischen Habitatstrukturen hat der bis circa 150 Meter breite Fluss zwischen Ebing und Mühldorf am Inn (Fluss-km 104,2-114,8) sich bewahrt. Inseln mit teils Auwaldbewuchs und hoher Umlagerungsdynamik befinden sich am rechten Innufer östlich Ecksberg sowie südlich Ebing. Markant und landschaftsbestimmend ist der steile bis senkrecht abfallende, hohe Prallhang bei Heisting, der als eigenständiger Biotop kartiert und auch als Geotop ausgewiesen ist. Der zum Zeitpunkt der letzten Biotoperfassung vegetationsarme Gleithang bei Ebing ist heute großenteils mit Auwald zugewachsen. Am Ufer finden sich noch vegetationsfreie Sandbänke. Schmälere vegetationsarme bis freie, sandige Zungen durchziehen hier noch den Auwald. Sandige, geringteils kiesige, offene Uferpartien und Anschwemmungen begleiten den Inn bis zum nördlichen Ende des FFH-Gebietes in Mühldorf am Inn. Örtlich ist das Ufer mit Steinen befestigt, die oft übersandet sind. Westlich von Starkheim treten kleinflächig felsige Partien am Gewässerrand auf. In Mühldorf befindet sich am linken Innufer eine größere Sandbank. Das Innufer am westlichen Ortsrand von Mühldorf ist verbaut und vom Biotop ausgeschlossen. Auffälligste Kennart der sandigen Uferpartien ist das Ufer-Reitgras (Calamagrostis pseudophragmites), das in lockeren Herden die offenen, sandigen Ufer besiedelt. Mit dieser Charakterart der alpinen Flüsse stellen diese Inn-Abschnitte aktuell die nördlichsten Vorkommen des Lebensraumtyps "Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation" in Deutschland dar. Das Ufer-Reitgras (Calamagrostis pseudophragmites) wird begleitet von Vogel-Wicke (Vicia cracca), Taubenkropf-Lichtnelke (Silene vulgaris), Riesen- (Agrostis gigantea) und Weißem Straußgras (Agrostis stolonifera) sowie Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea). Daneben ist regelmäßig Weidenaufwuchs aus Silber- (Salix alba), Reif- (Salix daphnoides) und Purpur-Weide (Salix pupurea) (auf dem kiesigen Nordteil der Insel südlich Ebing auch Lavendel-Weide (Salix eleagnos)) sowie Aufwuchs der Schwarz-Pappel (Populus nigra) auf den Sandbänken anzutreffen. Die Ufer sind auf dem gesamten Teilstück bewaldet. Im Saum der teils trockenen Waldpartien wachsen Arten wie Weißer Steinklee (Melilotus albus), Großblütiges Wiesen- Labkraut (Galium album), Späte Goldrute (Solidago gigantea) oder Kratzbeere (Rubus ceasius). Bei Niederndorf gibt es ein Vorkommen vom Schmalblättrigen Doppelsamen (Diplotaxis tenuifolia). Auf den kleinen Inseln im Fluss finden sich naturnahe Auwälder aus Silber-Weide (Salix alba) mit Schwarz-Pappel (Populus nigra). Abbruchkanten, umgestürzte Bäume und Sandverlagerungen zeugen von der hohen Umlagerungsdynamik an diesen Stellen. Das Arteninventar ist mit der geringen Anzahl an Kennarten nur in Teilen vorhanden und als mäßig einzustufen. Teil II - Seite 13

124 Deutliche bis erhebliche Beeinträchtigungen ergeben sich durch die Ableitung eines Großteils des Flusswassers am Jettenbacher Wehr sowie aus wasserbaulichen Veränderungen. Dämme zur angrenzenden Bebauung und Befestigungen mit Flussbausteinen begrenzen die Flussdynamik. Starkes Auflaufen von Purpur-Weide (Salix purpurea) und anderen Weidenarten an ehemals offenen Sandbänken deuten auf Austrocknungserscheinungen infolge einer Gewässereintiefung hin. Das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) ist zumeist nur in initialen Beständen angetroffen worden. Die Sandbänke (speziell in und im Umfeld von Mühldorf am Inn) werden teils intensiv zum Sonnenbaden und Feiern genutzt. Feuerstellen und kleinflächig Müllablagerungen zeugen von dem Freizeitbetrieb. Die Beeinträchtigungen schwanken in den einzelnen Flussabschnitten zwischen mittel und stark. Der Erhaltungszustand der naturnahen Fließabschnitte des Inns unterhalb des Jettenbacher Wehrs ist zu zwei Dritteln mit gut, zu einem Drittel mit mittel bis schlecht bewertet. Teil II - Seite 14

125 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Kurzcharakterisierung, Bestand und Bewertung Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen sind in 35 Biotopen auf etwa 34 Hektar Fläche kartiert worden und damit der dritthäufigste Offenland-Lebensraumtyp im FFH-Gebiet. Von den Bächen und Seitenzuflüssen zum Inn im Nord- und Mittelteil des FFH-Gebietes besitzen nur eine geringere Anzahl der Gewässer eine Vegetation des Ranunculion fluitans und des Callitrichon Batrachion. Vielfach verhindert eine starke Beschattung durch die bewaldeten Hänge der tief eingeschnittenen Seitentäler das Wachstum von Wasserpflanzen in den oft naturnahen Seitengewässern des Inns. Großflächiger und auf bedeutender Länge sind Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen in den Auenbereichen südlich von Wasserburg am Inn angetroffen worden. Der Mündungsbereich des Katzbaches mit seinem Zufluss sowie auf größerer Länge der Hammerbach samt Zuflüsse und gemeinsamem Mündungsbereich mit der Rott gehören dem Lebensraumtyp an. Langsam fließende, von Bachläufen gespeiste Altwässer in der Vogtareuther und Sulmaringer Au besitzen ebenfalls diesen Lebensraumtyp. Eine hervorragende Ausbildung der lebensraumtypischen Habitatstrukturen wurde an sechs Fließgewässern beziehungsweise Fließgewässer-Abschnitten im FFH-Gebiet beobachtet. Der Hammerbach durchfließt östlich von Mühlstätt bis östlich von Schechen ein ehemaliges Innaltwasser mit einseitig angeschlossenen oder isoliert liegenden Altwasserarmen. Das naturnahe 15 bis 50 Meter breite Gewässer hat im Stromstrich ein sandig-kiesiges Bett, ruhige Bereiche sind schlammig und verlanden. Die Unterwasservegetation bedeckt etwa 20 Prozent der Sohle, Uferabbrüche, Rohr- Glanzgrasröhrichte, Bestände von Steifer (Carex elata) und Sumpf-Segge (Carex acutiformis) finden sich am Ufer. Ein totholzreicher, langsam fließender, bis 10 Meter breiter Bachabschnitt begleitet das nördliche Innufer südlich von Altmühldorf. Naturnahe Abschnitte mit Röhrichten, Totholz, Schlammbereichen mit Initialvegetation (Nadel-Sumpfbinse (Eleocharis acicularis), Glieder-Binse (Juncus articulatus), Einfacher Igelkolben (Sparganium emersum)) sowie Kleinröhrichten (Bachbungen-Ehrenpreis (Veronica beccabunga), Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides)) besitzt ein langgezogenes Altwasser in der Vogtareuther Au. Strukturreich ist der Mündungsbereich der Rott ausgebildet. Ein totholzreicher Seitenarm führt weiter nach Norden, bevor er in den Inn mündet. Das Wasser in dem Seitenarm besitzt infolge von Schlammbänken unterschiedliche Breite und Tiefe. Gute Ausbildungen an lebensraumtypischen Habitatstrukturen besitzen 15 Abschnitte der Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen. Eine Hauptströmungsrinne weist strukturgebende Elemente wie Steine, Abbruchkanten, Totholz etc. auf. Dazu gehören der Nasenbach östlich von Mühlthal, der Altdorfer Mühlbach südöstlich der Gsellmühle, der Guttenburger Bach, der Katzbach mit Zufluss in seinem Mündungsbereich, Altwasserabschnitte in der Vogtareuther und Sumaringer Au sowie der Unterlauf des Rannergrabens westlich Leonhardspfunzen. Das Gerinne von 14 Fließgewässerabschnitten mit flutenden Wasserpflanzen ist durch wasserbauliche Maßnahmen stark verändert. Meist handelt es sich um begradigte Bachläufe. Hierzu zählen der Flossinger Bach im Mündungsbereich südlich von Mühldorf am Inn, der Grunderbach im Gänsberger Holz südlich von Jettenbach, der Angerbach nordöstlich von Pfaffenhofen am Inn, der Leitenbach östlich von Wieden und südöstlich von Mühlstätt, der Hammerbach auf einer größeren Länge sowie die Rott. Wasserstern (Artengruppe) (Callitriche spec.), Aufrechter Merk (Sium latifolium), Gewöhnliche Brunnenkresse (Nasturtium officinale) sowie Wassermoose wie Fontinalis antipyretica oder Rhynchostegium riparioides besiedeln häufig Steine in den Gewässerbetten der schneller fließenden Bächen. An den Ufern und teils im Wasser flutend wurde Gauchheil- (Veronica anagallis-aquatica) und Bachbungen-Ehrenpreis (Veronica beccabunga), Wasser-Minze (Mentha aquatica), Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) angetroffen. In langsam strömenden Altwassern oder Mündungsbereichen von Seitengewässern haben Gewöhnlicher Tannenwedel (Hippuris vulgaris) und Einfacher Igelkolben (Sparganium emersum) ein Auskommen. Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Rohr-Glanzgras (Phalaris arundi- Teil II - Seite 15

126 nacea), Schilfrohr (Phragmites australis) oder Hochstaudenfluren aus Mädesüß (Filipendula ulmaria), Gilb- (Lysimachia vulgaris) und Blutweiderich (Lythrum salicaria), Brennnessel (Urtica dioica), Wald- Engelwurz (Angelica sylvestris) säumen häufig die Gewässer. Haarblättriger Wasser-Hahnenfuß (Ranunculus trichophyllus) und Krauses Laichkraut (Potamogeton crispus) bewachsen den Altendorfer Mühlbach südlich der Gsellmühle. Flutender Hahnenfuß (Ranunculus fluitans) und Gewöhnlicher Teichfaden (Zannichellia palustris) sind im Hammerbach auf dessen gesamter Länge verbreitet. Der Flutende Hahnenfuß (Ranunculus fluitans) wächst auch in den Altwässern der Vogtareuther Au. Im Unterlauf des Rannergrabens westlich Leonhardspfunzen findet sich in flachen, aufgestauten Stellen eine Population des Dichten Laichkrautes (Groenlandia densa). Vorkommen von Kanadischer Wasserpest (Elodea canadensis), Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) sowie Kleiner Wasserlinse (Lemna minor) deuten auf eine Eutrophierung der Gewässer hin. Die Bewertung des Arteninventars der Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen bewegt sich im FFH-Gebiet zwischen gut und mäßig (nur in Teilen vorhanden). In 27 Fließgewässern mit Flutenden Hahnenfuß (Ranunculus fluitans) sind nur eine bis wenige Wasserpflanzen, teilweise nur Moose angetroffen worden. Das Arteninventar ist hier nur mäßig ausgebildet. In acht Fließgewässerabschnitten (Hammerbach auf größerer Länge, Mündungsbereich der Rott, sowie Altwasser in der Vogtareuther Au) fand das Arteninventar eine gute Bewertung. Gewässerbauliche Maßnahmen, Gewässerbegradigungen und regulierungen gehören zu den Hauptbeeinträchtigungen der Fließgewässer im FFH-Gebiet. Die hydrologischen Eigenschaften, das Umlagerungs- und Sedimentationsverhalten sind vielfach erkennbar oder stark verändert. Das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) tritt an vielen Gewässern initial, teilweise herdenweise und massiv auf. Massiv tritt es unter anderem an dem Zufluss des Katzbaches östlich von Unterkatzbach sowie im Bereich des Zusammenflusses von Rott und Hammerbach bis zu deren Mündung in den Inn auf. Eine Eutrophierung mit Kanadischer Wasserpest (Elodea canadensis) und Brennnessel (Urtica dioica) ist in Teilbereichen an den Gewässern, so unter anderem an den Altwässern in der Sulmaringer und Vogtareuther Au stärker zu beobachten. Freizeitbelastungen der Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen besitzen im FFH-Gebiet eine untergeordnete Bedeutung. Kleine Trampelpfade von Anglern und Fischern durchziehen örtlich die Ufervegetation. Am Angerbach nordöstlich Pfaffenhofen am Inn wurde bei der Begehung ein Biozideinsatz im angrenzenden Wald beobachtet, der bis direkt ans Ufer des Gewässers durchgeführt wurde. Die Bewertung der Beeinträchtigung reicht von geringen Beeinträchtigungen (3 Flächen) bis erheblichen Beeinträchtigungen. Deutlich erkennbare Beeinträchtigungen und erhebliche Beeinträchtigungen wurden jeweils an 16 Gewässerabschnitten festgestellt. Ein Altwasserabschnitt in der Vogtareuther Au besitzt einen hervorragenden Erhaltungszustand, 15 Fließgewässer sind mit einem gutem Erhaltungszustand und 19 mit einem mittleren bis schlechten Erhaltungszustand bewertet. Teil II - Seite 16

127 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco- Brometalia) Kurzcharakterisierung, Bestand und Bewertung 14 Flächen mit Kalkmagerrasen bedecken 2,2 Hektar der FFH-Gebietsfläche. Schwerpunkte ihrer Vorkommen sind die Inndämme bei Sendling, nördlich von Lengdorf und Altenhohenau. Weitere Vorkommen liegen in der trockenen Au des Nasenbachs südwestlich von Point, an den Inndämmen bei Mühlthal sowie im begleitenden Grünstreifen am Inndamm bei Schechen. Die lebensraumtypischen Kräuter und Moose bedecken in allen kartierten Standorten mehr als ein Viertel der Flächen, die Grasschicht weist eine mäßig dichten bis offenen Bestandschluss auf mit gutem bis hohem Anteil an Niedergräsern wie Frühlings-Segge (Carex caryophyllea) oder Vogelfuß- Segge (Carex ornithopoda). Die Magerrasen am Nasenbach südwestlich von Point, am Sendlinger Damm am Pumpwerk, am Damm nördlich von Altenhohenau zum Mündungsbereich des Laimbaches sowie am rechten Inndamm nördlich Mühlthal enthalten eng zusammenhängende, miteinander verbundene, (halb)offene, steinige Bodenstellen mit LRT-spezifischer Moos- und Flechtenvegetation. Die lebensraumtypischen Habitatstrukturen fallen für die kartierten Magerrasen in eine gute (7 Flächen) bis hervorragende (7 Flächen) Bewertung. Typische Arten der Magerrasen sind Schweizer Moosfarn (Selaginella helvetica), Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum), Florentiner Habichtskraut (Hieracium piloselloides), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella), Arznei-Thymian (Thymus pulegioides), Großer Klappertopf (Rhinanthus serotinus), Wundklee (Anthyllis vulneraria), Rauhhaar-Löwenzahn (Leontodon hispidus), Aufrechter Trespe (Bromus erectus), Frühlings-Segge (Carex caryophyllea), Vogelfuß-Segge (Carex ornithopoda), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Bunte Kronwicke (Securigera varia), Purgier-Lein (Linum catharticum), Gewöhnliches Kreuzblümchen (Polygala vulgaris), Blutroter Sommerwurz (Orobanche gracilis), Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus) sowie das Tannenmoos (Abietinella abietina). Da die Magerrasen relativ arm an Kennarten des Lebensraumtyps sind, ist das Arteninventar der Magerrasen überwiegend als mäßig bis gering eingestuft. Auf zwei Flächen (je eine in Sendling und Altenhohenau) mit Vorkommen von Hain-Hahnenfuß (Ranunculus polyanthemos) und Einzelexemplaren des Helm-Knabenkrauts (Orchis militaris) fiel die Bewertung als gut aus. Gängige Beeinträchtigungen sind Gehölzanflug und einsetzende Verbuschung, Ruderalisierung (insbesondere stellenweise größere Vorkommen des Schmalblättrigen Grasschwertel (Sisyrinchium bermudiana) sowie Versaumung und Verbrachung mit einer Überhandnahme oder Eindringen von Arten wie Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare), Kratzbeere (Rubus caesius) oder Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos). Sehr schön gepflegt und ohne Beeinträchtigung sind die Magerrasen auf der Dammkrone südlich des Pumpwerkes bei Sendling. Auf dem überwiegendem Teil der kartierten Magerrasen wurden die oben genannten Beeinträchtigung mit mittel, auf schon stark versaumten Fläche am Sendlinger Damm mit stark eingestuft. Der Erhaltungszustand der kartierten Magerrasen ist überwiegend gut, an einer Stelle am Sendlinger Damm südlich des Pumpwerkes hervorragend. Eine Fläche am Sendlinger Damm weist nur einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand infolge fortgeschrittener Versaumung auf. Teil II - Seite 17

128 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungs-stadien (Festuco-Brometalia)(* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) Kurzcharakterisierung, Bestand und Bewertung Der Biotoptyp Kalkmagerrasen mit Orchideenvorkommen ist einmal im FFH-Gebiet innerhalb der LRT- Kartierung aufgenommen worden. Der Magerrasen bekleidet die Dammböschung zwischen dem Weg auf der Dammkrone und dem Inn auf der rechten Flussseite zwischen Entfelden bis südlich der Staustufe Feldkirchen. Im Biotopbereich ist der Inn entlang der Uferlinie mit Beton verbaut. Auf der Inn-abgewandten Seite des Dammes stocken naturnah strukturierte Hecken aus Sträuchern und jungen Laubbäumen, überwiegend artenarme oder ruderale Hochstaudenfluren sowie ruderale, artenarme Wiesenflächen. Die lebensraumtypische Habitatstruktur wird mit gut eingestuft, da lebensraumtypische Arten auf einem Viertel der Fläche vorhanden sind und die Grasschicht nur einen mäßig dichten Bestandschluss aufweist. Ausschlaggebende Art für die Einstufung als Kalkmagerrasen und insbesondere als Kalkmagerrasen mit bemerkenswerten Orchideenvorkommen ist die große Population des Helm-Knabenkrauts (Orchis militaris) an der Dammböschung. Weitere Arten der trockenen Grasflur sind Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare), Kratzbeere (Rubus caesius), Rauhhaar-Löwenzahn (Leontodon hispidus), Spitz- Wegerich (Plantago lanceolata), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Echtes Tausendgüldenkraut (Centaurium erythraea), Wiesen-Augentrost (Euphrasia officinalis), Großer Klappertopf (Rhinanthus serotinus), Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus) und Hopfen-Schneckenklee (Medicago lupulina). Aufgrund fehlender Kennarten (abgesehen von dem Orchideenvorkommen) für den Lebensraumtyp ist das Arteninventar nur als mäßig bewertet. Beeinträchtigungen ergeben sich aus Aufwuchs von Neophyten wie Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) und Schmalblättriges Grasschwertel (Sisyrinchium bermudiana) sowie durch Verbuschung und Gehölzanflug. Die Beeinträchtigungen werden als mittel angesehen. Der Erhaltungszustand der Fläche ist mit gut eingestuft. Insbesondere durch die Aufstellung eines Damm-Pflegekonzepts durch die Verbund-Innkraftwerke GmbH ist in Zukunft mit einer Stärkung der Struktur und der Artenvielfalt in dem Lebensraumtyp zu rechnen. Teil II - Seite 18

129 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Kurzcharakterisierung, Bestand und Bewertung Feuchte Hochstaudenfluren bedecken unter anderem frische Offenstandorte im Wald und an Waldrändern. Dazu gehören Quellen (z. B. eine größere Sickerquelle in den Hangleiten westlich von Kerschdorf), feuchte Waldränder (z. B. feuchte Mulde am Auwaldrand zwischen Dämmen des Rabenbachs und der Rott), Waldlichtungen auf Standorten, die aus der Nutzung genommen sind und brachliegen (z. B. Waldlichtung am Nasenbach nördlich von Schweigstätt). Hochstaudenfluren säumen weiterhin als markante Pflanzengesellschaften die Ufer von Fließgewässern. Schön ausgebildet begleiten sie unter anderem den Rainbach westlich von Gars am Inn oder den Nasenbach von Königswart bis zu seiner Mündung in den Inn. Feuchte Hochstaudenfluren sind oft nur kleinflächig präsent. In vielen der aufgenommenen Flächen sind sie als Komplex mit anderen Biotoptypen, oft mit naturnahen Fließgewässern oder mit Quellen, erfasst und verschlüsselt. Innerhalb der LRT-Kartierung 2011/2013 wurden im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder feuchte Hochstaudenfluren auf 1,3 Hektar und 19 Flächen kartiert. Weitere kleinflächige, unter der Erfassungsgrenze der Kartierung liegende Bestände sind speziell an den naturnahen Fließgewässern beheimatet. Ein Schutz und Förderung der begleitenden Biotoptypen (Fließgewässer) fördert auch diese kleinflächig auftretenden Hochstaudenfluren. Die meisten aufgenommenen Hochstaudenfluren besitzen eine gute Ausbildung der lebensraumtypischen Strukturen, das heißt, es sind wenigstens zwei Arten am Bestandsaufbau beteiligt und die Hochstaudenfluren zeigen eine Stufung des Vertikalprofils. Eine mäßige, von einer Art dominierte Ausbildung wurde in sechs Fällen beobachtet. Hervorragend ausgebildete Hochstaudenfluren (mit mindestens drei Arten am Bestandsaufbau, gut durchmischt) wurden am Auwaldrand südwestlich von Hausmehring (Rohr-Glanzgras-Pestwurz-Flur) sowie am rechten Innufer südlich der Innstaustufe Wasserburg am Inn (gut durchmischte Hochstaudenflur aus Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria), Blutweiderich (Lythrum salicaria), Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis) und Kleinblütigem Weidenröschen (Epilobium parviflorum)) kartiert. Pestwurzfluren sind im FFH-Gebiet an den Fließgewässern gut verbreitet. Neben Gewöhnlicher Pestwurz (Petasites hybridus) sind Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis), Großes Springkraut (Impatiens noli-tangere), Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris) oft Bestandteil der Fluren. Offene, quellige Standorte werden oft von Riesen-Schachtelhalm- Fluren begleitet, die sich in offenen Senken wie unterhalb eines Steilhangs bei Stampfl auf eine größere Fläche ausbreiten können. Mädesüß-Hochstaudenfluren wurden vermehrt an den linearen Gehölzen entlang der Inn-Dämme im Süden des Gebietes angetroffen. Größtenteils beinhaltet das Arteninventar der Staudenfluren im FFH-Gebiet nur wenige Arten. Ein gutes Arteninventar wurde an fünf Standorten beobachtet. Hervorragend ist eine Pestwurz- Staudenflur an der Rott ausgebildet, in der sich zur Gewöhnlichen Pestwurz (Petasites hybridus) Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Glänzende Wiesenraute (Thalictrum lucidum), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum) und Blutweiderich (Lythrum salicaria) gesellen. Eindringen und Durchmischen von Nitrophyten (Brennnessel (Urtica dioica), Kletten-Labkraut (Galium aparine)) sowie Neophyten (Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)) sind die häufigsten Beeinträchtigungen. Gehölzaufwuchs und Verbuschung ist nur an wenigen Standorten (wie in der Hochstaudenflur in dem eingezäunten Areal südlich des Wasserburger Wehrs) zu beobachten. In den aufgenommenen Hochstauden werden die Beeinträchtigungen als überwiegend mittel eingestuft. Es ist zu beachten, dass an Stellen, an denen das Drüsige Springkraut (Impatines glandulifera) stark dominiert, andere Hochstaudenfluren bereits verdrängt sind. In Umgebung dieser Bereiche sind auch die jetzt noch als mittel beeinträchtigt eingestuften Bestände von einer stärkeren Durchdringung mit dem Springkraut bedroht. Der Erhaltungszustand der feuchten Hochstaudenfluren wurde überwiegend mit gut beurteilt. Sechs Standorte sind mit einem mittleren bis schlechten Erhaltungszustand bewertet. Teil II - Seite 19

130 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Kurzcharakterisierung, Bestand und Bewertung Magere Flachland-Mähwiesen wurden auf 6,5 Hektar in 22 Flächen kartiert. Flachland-Mähwiesen bedecken Teile des Inndamms bei Kraiburg am Inn, Sendling, und Altenhohenau, den linken Inn- Damm östlich von Pfaffenhofen am Inn sowie südlich des Wehres Feldkirchen. Teile einer größeren Entwicklungsfläche südlich von Gweng zählen zu den mageren Flachland-Mähwiesen. Abseits der Dämme wurden artenreiche Flachland-Mähwiesen nur vereinzelt angetroffen wie zum Beispiel auf einer Gehölzlichtung südöstlich von Thal. Die Wiesen gehören zu den trockenen Glatthaferwiesen, die auf den Dämmen oft Übergänge und Verzahnungen mit trockenen Säumen und Magerrasen aufweisen, in denen der Glatthafer (Arrhenatherum elatius) zurücktritt und Niedergräser wie Roter Schwingel (Festuca rubra), Schaf- Schwingel (Festuca ovina), Weiche Trespe (Bromus hordeaceus), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) und anderen vermehrt Raum einnehmen. Die Krautschicht ist gut durchmischt und der Anteil von Niedergräsern deutlich vorhanden. Die lebensraumtypischen Habitatstrukturen sind auf 17 Flächen mit gut, auf zwei blütenreichen Flächen nördlich von Altenhohenau mit hervorragend bewertet. Auf sieben Flächen ist die lebensraumtypische Habitatstruktur als mäßig bis schlecht eingestuft. Es handelt sich um Teilbereiche der Entwicklungsfläche südlich von Gweng, in der die Kräuter noch nicht vollständig durchmischt sind (4 Flächen) sowie um Flächen, in denen der Anteil an Niedergräsern und die Deckung lebensraumtypischer Arten aufgrund von Versaumungstendenzen geringer ausgebildet sind. Typische Arten der Wiesen sind Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys), Rauhhaar-Löwenzahn (Leontodon hispidus), Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea), Wiesen-Labkraut (Galium album), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis), Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), Kleine Braunelle (Prunella vulgaris) oder Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata). An trockenen Bereichen blühen Zottiger Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus), Großer Klappertopf (Rhinanthus serotinus), Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum maculatum), Flaumiger Wiesenhafer (Helictotrichon pubescens), Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Roter Schwingel (Festuca rubra), Schaf-Schwingel (Festuca ovina), Weiche Trespe (Bromus hordeaceus), Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus), Arznei-Thymian (Thymus pulegioides), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias) und Bunte Kronwicke (Securigera varia). Obwohl die Wiesen artenreich ausgebildet sind, fehlen viele wertgebende Arten des Lebensraumtyps. Das Arteninventar ist an acht Standorten mit gut bewertet, an den restlichen Standorten nur in Teilen vorhanden. Sukzessionsprozesse wie Verfilzung, Versaumung oder Gehölzanflug sowie Tendenz zur Verhochstaudung und zur Ausbreitung von Hochgräsern ist in Teilen der Flächen häufiger zu beobachten. Neophyten wie die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) treten nur vereinzelt auf. Auf 15 Flächen sind die Beeinträchtigungen mit gering oder mittel bewertet, auf sieben Flächen mit hoch. Der Artenbestand der kartierten Bereiche in der Entwicklungsfläche bei Gweng sind noch durch Ruderalisierung verfremdet (fünf Flächen). Gehölzaufwuchs, Verhochstaudungen und Versaumungen (speziell mit Kratzbeere (Rubus caesius)) sowie die Ausbreitung von Brachegräsern (Land-Reitgras (Calamgrostis epigejos), Unbegrannte Trespe (Bromus inermis)) zeigen eine unzureichende oder zu späte Mahd auf Teilen der Dämme bei Sendling an. In der Wiese bei Thalham besteht eine stärkere Tendenz zur Verfilzung und Verhochstaudung. Der Erhaltungszustand der artenreichen Flachland-Mähwiesen ist auf 14 Flächen mit gut bewertet, auf acht Flächen mit mittel bis schlecht eingestuft. Teil II - Seite 20

131 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Kurzcharakterisierung, Bestand und Bewertung Quellen entspringen an vielen Stellen an den steilen Innleiten und an den oft steilen Hängen der Seitentäler. Die Quellen sind überwiegend von Gehölzen überschirmt. Sinterbildungen wurden an 71 Standorten kartiert. Kalktuffquellen sind somit der zweithäufigste Lebensraumtyp des Offenlands im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder. Neben Fließ- und Sickerquellen mit ihren Quellbächen begleiten Sinterbildungen mit Starknervmoos-Überzügen manchmal auch die Rinnen kleiner Fließgewässer, die außerhalb des FFH-Gebietes entspringen und über die steilen Hänge den Vorflutern oder dem Inn zustreben. Die Quellschüttungen liegen zumeist in den Klassen < 0,1 Liter pro Sekunde und 0,1 1,0 Litern pro Sekunde. Es handelt sich vielfach um Sickerquellen mit geringer Schüttung. Einige Fließquellen schütten 1-10 Liter pro Sekunde, wobei das untere Ende des Intervalls zumeist zutrifft. Der prioritäre Lebensraumtyp Kalktuffquellen ist an den Hängen der Innleiten und Seitentäler über das gesamte FFH-Gebiet hinweg anzutreffen. Verbreitungsschwerpunkte von Kalktuffquellen liegen an den Talhängen nördlich von Ebing, zwischen Fisslkling und Guttenburg sowie entlang des Guttenburger Baches, bei Bergholz, südlich von Jettenbach und entlang des Reitengrabens. Die überwiegende Anzahl der Kalktuffquellen weisen gute bis hervorragende lebensraumtypische Habitatstrukturen auf. Hervorragende Habitatstrukturen beinhalten das Vorhandensein von mehreren typischen Kleinstrukturen wie Tufffächer, Kalktufftreppen, Kalktuffrinnen oder andauernd mit Wasser gefüllte Tuffschlenken. Großflächigere Starknervmoosquellrasen (> 20 m²) mit überrieselten vegetationsfreien Kalken zählen ebenfalls zu den hervorragenden Habitatstrukturen und sind öfter im FFH- Gebiet präsent. Großflächigere Starknervmoosrasen mit oft mehreren typischen Kleinstrukturen wurden an Quellen am linken Innufer westlich und südwestlich von Gweng, an der Innleite bei Heisting, am Mündungsbereich des Nasenbaches, westlich und südlich von Berghof, am Reitengraben nördlich von Reit, an der Innleite östlich von Gars am Inn, an der Innleite zwischen Fisslkling und Guttenburg sowie entlang des Guttenburger Baches, an der Innleite westlich von Zaisering kartiert. Eine hervorragend ausgebildete Kalktuffquelle im Hangwald südlich von Froschau ist Teil eines Geschützten Landschaftsbestandteils. Eine Kalktuffquelle mit besonders repräsentativer Ausbildung schmückt den Hang nordöstlich von Fisslkling, wo die Innleiten vom Innufer nach Südwesten abknicken. Diese sehr großflächige Quelle vereinigt eine Vielzahl von wertgebenden Elementen. Neben kleinen Bachläufen mit Kalkrinnen, einer Sturzquelle, Tufffächern weist sie als eine der wenigen Quellen im FFH-Gebiet auch dauernd gefüllte Tuffschlenken auf, die dem Larven des Feuersalamander als Lebensraum dienen (BUND Naturschutz in Bayern Kreisgruppe Mühldorf 2003). Neben dem Status als FFH-Gebiet wäre auch ein zusätzlicher Schutz als Geschützter Landschaftsbestandteil dieser großartigen Quellausbildung angemessen. Die Habitatstrukturen von 17 Quellen wurden mit hervorragend bewertet. Eine geringere Differenzierung mit Kleinstrukturen oder kleinflächigere Starknervmoosquellrasen (10-20 m² Fläche) unterscheiden die Quellen mit guten von denen mit hervorragenden Habitatstrukturen. 34 Quellen im FFH- Gebiet sind mit guter Habitatstruktur bewertet und über das gesamte FFH-Gebiet anzutreffen. Eine mäßige Ausprägung der Habitatstrukturen bei oft gleichzeitig geringer Flächenausdehnung charakterisiert 20 weitere Quellen. Bestimmende und namensgebende Art der Kalktuffquellen (Cratoneurion) ist das Veränderliche Starknervmoos³ (Cratoneurum commutatum). Das Moos besiedelt alle Kalktuffquellen in unterschiedlichen Deckungsanteilen und ist darüber hinaus aber auch typisch für Sickerquellen, die im FFH-Gebiet zu den Kalktuffquellen manchmal örtlich benachtbart liegen oder mit ihnen Biotop-Komplexe bilden. Als weitere typische und wertgebende Moosarten der Kalktuffquellen finden sich im FFH-Gebiet das Farnähnliche Starknervmoos (Cratoneuron filicinum), das Kelch-Beckenmoos 1 (Pellia endiviifolia), das Wirtelige Schönastmoos 1 (Eucaldium verticillatum), das Bauchige Birnmoos 1 (Bryum pseudotriquetrum), das Haarfarnähnliche Spaltzahnmoos 1 (Fissidens adianthoides) sowie das Punktierte Wurzelsternmoos 1 (Rhizomnium punctatum). 1 Deutsche Namen nach NEBEL, M. UND PHILIPPI, G. (HRSG.) ( ) Teil II - Seite 21

132 Eine seltene Gefäß-Pflanzenart der Kalktuffquellen ist das Pyrenäen-Löffelkraut (Cochlearia pyrenaica). Es wurde in Massenbeständen in den Kalktuffquellen südlich von Bergholz, in geringer Individuenzahl an der Innleite im Mündungsbereich des Nasenbachs angetroffen. Weitere Begleiter der Quellen sind Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara), Gewöhnlicher Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Winter-Schachtelhalm (Equisetum hyemale), Winkel-Segge (Carex remota), Wasser-Minze (Mentha aquatica), Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Kleiner Baldrian (Valeriana dioica), Winter-Schachtelhalm (Equisetum hyemale), Wald-Fiederzwenke (Brachypodium sylvaticum), Hain- Gilbweiderich (Lysimachia nemorum) und Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia), die am Rande oder auf kleinen, trockeneren Erhöhungen die Kalktuffquellen säumen. Die Kalktuffquellen liegen vornehmlich unter Eschen-Berg-Ahorn-Hangwäldern mit unterschiedlichen Fichtenanteilen, wurden aber auch unter Rot-Buchen-, Erlen- oder sonstigen Laubholz-Beständen aufgenommen. An der überwiegenden Anzahl der Quellen gesellen sich zum Veränderlichen Starknervmoos (Cratoneurum commutatum) nur eine geringe Anzahl weiterer wertgebender Arten. 55 Standorte im FFH-Gebiet weisen daher nur eine mäßige Ausstattung des Arteninventars auf. 13 Standorte sind artenreicher ausgebildet und vier Standorte besitzen eine hervorragende Ausstattung des Arteninventars (Innleite im Mündungsbereich des Nasenbaches mit Vorkommen von verschiedenen Moosarten und dem Pyrenäen-Löffelkraut (Cochlearia pyrenaica), Kalktuffquellen an der Innleite zwischen Fisslkling und Guttenburg mit Vorkommen mehrerer wertgebender Moosarten und Gefäßpflanzen). Beeinträchtigungen ergeben sich an einer größeren Zahl von Kalktuffquellen durch Quellfassungen. Betonierte Quellsammelschächte sowie Verrohrungen wurden an mehreren Quellen beobachtet, an zwei Quellen bei Gweng das Ableiten und Fassen des Quellwassers mit Holzlatten. Etliche der Quellfassungen werden heutzutage wohl nicht mehr genutzt und stellen Relikte ehemaliger Wassernutzungen dar. Beeinträchtigungen durch Regulierungen von Quellbächen sind an einigen Standorten vorhanden. Zwischen Fisslkling und Guttenburg verläuft ein schmalerer Weg am Quellhang und dem Innufer entlang. Aufgrund der Labilität des Hanges muss der Weg wohl öfter restauriert werden. Mit dem Wegbau finden auch Ab- und Durchleitungen von Quellwasserläufen durch den Weg statt. Bei unsachgemäßer Durchleitung (Verlagerung des Quellwassers in andere Rinnen) können am Unterhang liegende Quellen beeinträchtigt werden. Auftreten von Austrocknungszeigern (z. B. Vergrasungen mit Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa) wurden an verschiedenen Quellstandorten in unterschiedlicher Stärke aufgenommen. Eine starke Austrocknung mit Trockenfallen eines größeren Teils der Moosschicht besteht an zwei Seitenarmen von Kalktuffquellen (bei Bergholz in Biotop Austrocknungen mit Absterben der Moose durch eine Verlagerung der Feuchtigkeit in der Rinne; Quelle am Reitenbach starke Austrocknungserscheinungen in einer Nebenrinne). Verhochstaudungen aus Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia), Gewöhnlichem Wasserdost (Eupatorium cannabinum) und anderen Stauden sind an mehreren Quellen (z. B. an den Hangleiten bei Gars am Inn, bei Zaisering und Mühlthal) zu beobachten. Vorkommen von Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia) und Gewöhnlichem Wasserdost (Eupatorium cannabinum) deuten auf ein Nährstoffüberangebot (Eutrophierung) hin. Vorkommen von Neophyten (Indisches Springkraut (Impatiens glandulifera)) wurde nur an wenigen Standorten initial am Rande festgestellt. Aufgrund der relativ abseitigen, versteckten Lage der meisten Quellen sowie der schweren Zugänglichkeit der meisten Quellstandorte sind (leichte) Trittschäden nur an zwei Standorten festgestellt worden. Die großflächige, oben beschriebene Kalktuffquelle an der Innleite zwischen Fisskling und Guttenburg liegt direkt an dem oben beschriebenen Hangweg und lädt zur Erkundung ein. Bei Heisting führt ein Fußpfad hinunter zu der größeren, oberhalb von Haisting gelegenen Insel im Inn. Einige Fußgänger benutzen die zum Fußpfad benachbarte Quelle als Weg hinunter zum Inn. Die Trittschäden sollten beobachtet werden und bei Bedarf durch steuernde Maßnahmen entgegengewirkt werden. Eine nennenswerte Müllablagerung (in Form eines alten Herdes) wurde nur einmal an einer Kalktuffquelle am Reitengraben festgestellt. An wenigen Quellen steht die Strauchschicht so dicht, dass es als Beeinträchtigung zu werten ist. Dies ist der Fall an einer Kalktuffquelle am Hang zu den Freihamer Lacken sowie an einem Quell- Teil II - Seite 22

133 standort bei Mühlthal. In der dominierenden Baumschicht ist manchmal die Fichte (Picea abies) stärker vertreten, was aber an den Quellstandorte nicht als Beeinträchtigung gewertet wurde. Zur Förderung der Quellen ist aber ein langfristiger, behutsamer Umbau auf naturnahe Bestockungen mit Laubbäumen wünschenswert. Speziell die an der Innleite südwestlich von Berghof in einem kleinem Tälchen gelegene Quelle ist von einem dichten, halb abgestorbenen, jungen Fichtenbestand talabwärts begrenzt. Eine Entfernung des Bestands könnte den Artenreichtum im Randbereich des Quellstandorts fördern. Keine oder geringe Beeinträchtigungen wurden bei den Kalktuffquellen an 16 Standorten, mittlere Beeinträchtigungen an 45 Standorten sowie hohe Beeinträchtigungen an elf Standorten festgestellt. Der Erhaltungszustand der Kalktuffquellen ist an neun Standorten hervorragend, an 39 Standorten gut und an 23 Standorten mit mittel bis schlecht bewertet Kalkreiche Niedermoore Kurzcharakterisierung, Bestand und Bewertung Der Lebensraumtyp wurde innerhalb der Kartierung 2011/2013 im FFH-Gebiet nicht aufgenommen. Teil II - Seite 23

134 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Standort Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen, aber basenreichen Böden der planaren bis montanen Stufe; die Krautschicht ist meist gut ausgebildet, oft geophytenreich Boden Mittel- bis tiefgründige Böden, die oberflächlich versauert sein können, ansonsten jedoch nährstoffund basenreich sind; vorherrschende Humusformen sind Mull und mullartiger Moder Bodenvegetation Artengrundstock vor allem aus Mäßigbasenzeigern der Anemone-Gruppe wie Waldmeister (Galium odoratum), der Goldnessel- wie Wald-Gerste (Hordelymus europaeus), und Günsel-Gruppe wie Buchenfarn (Thelypteris phegopteris); bei anspruchsvolleren beziehungsweise artenreichen Ausbildungen treten Arten der Scharbockskraut-, beispielsweise Scharbockskraut (Ranunculus ficaria) und Lerchensporn-Gruppe wie Bär-Lauch (Allium ursinum) hinzu; im Bergland erscheinen verschiedene Zahnwurz-Arten (Dentaria-Arten); im Falle stärkerer Nadelholzkomponente stellen sich Arten der Beerstrauch- und Rippenfarn-Gruppe ein; wichtig sind die Fagion-Arten Waldmeister (Galium odoratum), Vogel-Nestwurz (Neottia nidus-avis), Hasenlattich (Prenanthes purpurea), Wald-Schwingel (Festuca altissima), Rundblättriges Labkraut (Galium rundifolia), Wald-Segge (Carex sylvatica), Ährige Teufelskralle (Phyteuma spicatum), Goldnessel (Lamium galeobdolon) Baumarten Im Hügelland ist die Rot-Buche (Fagus sylvatica) dominant, dazu kommen Eiche (Quercus spec.), Hainbuche (Carpinus betulus), Linde (Tilia spec.), Ahorn (Acer spec.), Esche (Fraxinus excelsior) und Weiß-Tanne (Abies alba); im Bergland kommt Rot-Buche (Fagus sylvatica) in Mischung mit Weiß-Tanne (Abies alba), Fichte (Picea abies), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), Berg-Ulme (Ulmus glabra) und Esche (Fraxinus excelsior) vor. Arealtypische Prägung / Zonalität Subozeanisch und subkontinental; zonal Schutzstatus Keiner Abweichend von der Anlage 7 zur Arbeitsanweisung zur Fertigung von Managementplänen für Waldflächen in NATURA 2000-Gebieten (LWF 2004) wurde die Trauben-Eiche (Quercus petraea) nicht als Nebenbaumart (N), sondern gutachterlich als seltene Baumart (S) eigestuft, da diese Baumart nicht im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder vorkommt (BfN 2016a). Im Standarddatenbogen sind neben diesem Lebensraumtyp auch die LRT 9110 Hainsimsen- Buchenwald (Luzulu-Fagetum) auf sauren und 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk- Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) auf trocken-warmen Standorten aufgeführt. Die Kartierung ergab jedoch, dass diese LRT zwar kleinflächig vorkommen, diese aber so eng mit dem LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperula-Fagetum) verzahnt sind, dass eine Kartierung dieser beiden LRT unmöglich war. Deshalb wurden sämtliche buchendominierte Waldflächen als LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperol-Fagetum) kartiert. Teil II - Seite 24

135 Vorkommen und Flächenumfang Die Fläche des Lebensraumtyps umfasst im FFH-Gebiet 339,5 Hektar ( 9,6 % der Gesamtfläche). Abb. 22: LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald" bei Au im Wald (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Bewertung des Erhaltungszustandes Zur Ermittlung der bewertungsrelevanten Daten wurde eine Stichproben-Inventur durchgeführt. Aus den erhobenen Daten sind folgende Bewertungen abzuleiten: Teil II - Seite 25

136 Lebensraumtypische Strukturen Struktur Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Begründung (Grenzwerte der jeweiligen Wertstufe) Baumarten Hauptbaumarten (H): 58 % B- (35 %) H > 30 % Rot-Buche 58 % H + N + B + S > 50 % H + N + B + S +P > 80 % Nebenbaumarten (N): 6 % hg + ng < 20 % Weiß-Tanne 6 % ng < 10 % Jede Hauptbaumart mit mindestens 1 % Begleitbaumarten (B): 15 % vorhanden Entwicklungsstadien Schichtigkeit Totholz Esche Berg-Ahorn Stiel-Eiche Berg-Ulme Vogel-Kirsche Winter-Linde 5 % 4 % 3 % 2 % <1 % <1 % Seltene Baumarten (S): 3 % Pionierbaumarten (P): 0 % Heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hg): 17 % Fichte Wald-Kiefer Europ. Lärche Grau-Erle Nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng): Robinie Nordam. Pappeln Rosskastanie Jugendstadium Wachstumsstadium Reifungsstadium Verjüngungsstadium Altersstadium Zerfallsstadium Plenterstadium Grenzstadium einschichtig zweischichtig dreischichtig liegend stehend 12 % 4 % <1 % <1 % <1 % <1 % <1 % <1 % 7 % 8 % 83 % 1 % 1 % 0 % 0 % 0 % 43 % 40 % 17 % 4,6 fm/ha 3,0 fm/ha C+ (15 %) < 4 Stadien mit mindestens 5 % Flächenanteil vorhanden A- (10 %) Auf > 50 % der Fläche mehrschichtig A- (20 %) > 6,0 fm/ha Biotopbäume 4,27 Stk/ha B (20 %) 3-6 Stk/ha Bewertung der Strukturen = B Teil II - Seite 26

137 Charakteristische Arten Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Vollständigkeit der gesellschaftstypischen Baumarten Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B): Rot-Buche (H) Weiß-Tanne (N) Esche (B) Berg-Ahorn (B) Stiel-Eiche (B) Berg-Ulme (B) Vogel-Kirsche (B) Winter-Linde (B) 58 % 6 % 5 % 4 % 3 % 2 % <1 % <1 % Begründung A+ (34 %) Alle Haupt- (H), Neben- (N) und Begleitbaumarten (B) der natürlichen Waldgesellschaft sind vorhanden (8 von 8 Referenzbaumarten) Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung Seltene Baumarten 3 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 18 % Fichte (hg) Wald-Kiefer (hg) Europ. Lärche (hg) Grau-Erle (hg) Robinie (ng) Nordam. Pappeln (ng) Rosskastanien (ng) 12 % 4 % <1 % <1 % <1 % <1 % <1 % Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+P): Rot-Buche (H) Weiß-Tanne (N) Berg-Ahorn (B) Esche (B) Berg-Ulme (B) Vogel-Kirsche (B) Winter-Linde (B) Stiel-Eiche (B) 55 % 1 % 23 % 7 % 3 % <1 % <1 % 0 % B+ (33 %) Die Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft sind in der Verjüngung weitgehend vorhanden (7 von 8 Referenzbaumarten), jedoch teilweise mit einem Flächenanteil unter 3 % Seltene Baumarten 1 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 8 % Fichte (hg) Wald-Kiefer (hg) Gew. Trauben-Kirsche (hg) Eingriffliger Weißdorn (hg) Flatter-Ulme (hg) Robinie (ng) 6 % <1 % <1 % <1 % <1 % <1 % Flora Anzahl der Arten im LRT in *) B (33 %) Mindestens 5 Referenzarten, darunter mindestens 3 Arten der Kategorien 1-3 Kategorie 1: 0 Kategorie 2: 1 Kategorie 3: 3 Kategorie 4: 8 (siehe auch Vegetationslisten im Anhang) Teil II - Seite 27

138 Fauna (nicht untersucht) Bewertung der charakteristische Arten = B *) Kategorien der Flora: 1 = im LRT selten und hochspezifische Arten (Qualitätszeiger) 2 = spezifische Arten (deutlich an den LRT gebunden) 3 = typische Arten (aber auch in anderen LRT vorkommend) 4 = häufige Arten, aber ohne besondere Bindung an den LRT Beeinträchtigungen Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Fällen und Entnahme von Totholz und Biotopbäumen Begründung An 9 von 89 Stichprobenpunkten B Kein wesentlicher Einfluss auf LRT- Strukturen erkennbar Bewertung der Beeinträchtigungen = B Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen bestimmt sich die Wertstufe nach dem am schlechtesten bewerteten Merkmal. Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 9130 Waldmeister-Buchenwald Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Strukturen: Arten: Beeinträchtigungen: B B B B und somit einen guten Erhaltungszustand. Teil II - Seite 28

139 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) Dieser Lebensraumtyp umfasst unterschiedliche Waldgesellschaften auf kühl-feuchten Standorten einerseits und trocken-warmen Standorten auf Hangschutt andererseits. Sie sind geprägt von mehr oder weniger steilen Hanglagen oder Schluchten, durch Schwerkraft bewegte Böden oder reichem kleinstandörtlichen Mosaik (Steinschutthalden, Felsblöcke und Hohlräume) und besonderem Lokalklima (Kaltluftströme, Temperaturgegensätze etc.). Im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder kommt nur der Subtyp Giersch-Bergahorn- Eschenmischwald (Adoxo moschatellinae-aceretum pseudoplatani) vor. Prioritärer Lebenraumtyp! Standort Schlucht- und Hangmischwälder einerseits auf kühl-feuchten und andererseits auf frisch-trockenwarmen Standorten auf Hangschutt; kommen oft in Steillagen mit rutschendem Substrat vor; Kronenschluss ist relativ licht, daher ist auch zumeist eine üppige Krautschicht ausgeprägt Boden Alle Substrattypen, außer Moor; meist handelt es sich um Fels- oder Blockmosaik; Standorte sind zumeist nährstoff- und humusreich und in Hanglage (Rutschung); Wassserhaushalt reicht von trocken bis hangwasserzügig Bodenvegetation In diesem LRT kommt eine Vielfalt von niederen Pflanzen (Algen, Flechten, Moose) vor, die nur über ein unvollkommenes Wurzel- und Leitungssystem verfügen; sie wachsen auf Fels- und Schuttmaterial, das keinen Wurzelraum bietet und daher für höhere Pflanzen unbesiedelbar ist; am üppigsten an kühlen und zugleich luftfeuchten Wuchsorten entwickelt Baumarten In der Regel Edellaubbäume (Esche, Ahorn, Ulme) vorherrschend; auf Sonnenhängen sind Linde und Lichtbaumarten (Eiche, Mehlbeere) in höheren Anteilen vertreten; die Buche ist oft mehr oder weniger stark beigemischt Arealtypische Prägung / Zonalität Eurasiatisch - subkontinental; azonal Schutzstatus Geschützt nach 30 BNatSchG (Ausnahme: Adoxo moschatellinae-aceretum pseudoplatani) Die Schlucht- und Hangmischwälder erstrecken sich zum größten Teil entlang der Innleiten. Teilweise reichen sie bis an die Innauen hinunter, so dass auch Übergangsbereiche zwischen Auwald und diesem Lebensraumtyp vorkommen. Dies hat zur Folge, dass typische Auwaldbaumarten wie Grau-Erle (Alnus incana) und Gewöhnliche Trauben-Kirsche (Prunus padus) im Hangfußbereich auch in diesem LRT vorkommen. Deshalb wurden diese beiden Baumarten abweichend von Anlage 7 zur Arbeitsanweisung zur Fertigung von Managementplänen für Waldflächen in NATURA 2000-Gebieten (LWF 2004) nicht als heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng), sondern gutachterlich als seltene Baumarten (S) eigestuft. Teil II - Seite 29

140 Vorkommen und Flächenumfang Die Fläche des Lebensraumtyps umfasst im FFH-Gebiet 118,8 Hektar ( 3,4 % der Gesamtfläche). Abb. 23: LRT 9180* Schlucht- und Hangmischwald" bei Jettenbach (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Bewertung des Erhaltungszustandes Zur Ermittlung der bewertungsrelevanten Daten wurde eine Stichproben-Inventur durchgeführt. Aus den erhobenen Daten sind folgende Bewertungen abzuleiten: Teil II - Seite 30

141 Lebensraumtypische Strukturen Struktur Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Baumarten Hauptbaumarten (H): 50 % B+ (35 %) H > 30 % Entwicklungsstadien Schichtigkeit Totholz Esche Berg-Ahorn Berg-Ulme Spitz-Ahorn Sommer-Linde 36 % 9 % 3 % 2 % <1 % Nebenbaumarten (N): 1 % Winter-Linde 1 % Begleitbaumarten (B): 2 % Vogel-Kirsche 2 % Seltene Baumarten (S): 35 % Pionierbaumarten (P): 0 % Heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hg): 12 % Fichte Weiß-Tanne Wald-Kiefer Eingriffliger Weißdorn 9 % 1 % <1 % <1 % Nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng): <1 % Robinie <1 % Jugendstadium Wachstumsstadium Reifungsstadium Verjüngungsstadium Altersstadium Zerfallsstadium Plenterstadium Grenzstadium einschichtig zweischichtig dreischichtig liegend stehend 1 % 17 % 81 % 1 % 0 % 0 % 0 % 0 % 4 % 48 % 48 % 2,8 fm/ha 3,3 fm/ha Begründung (Grenzwerte der jeweiligen Wertstufe) H + N + B + S > 50 % H + N + B + S + P > 80 % hg + ng < 20 % ng < 10 % C (15 %) < 4 Stadien mit mindestens 5 % Flächenanteil vorhanden A+ (10 %) Auf > 50 % der Fläche mehrschichtig B (20 %) 4-9 fm/ha Biotopbäume 9,5 Stk/ha A+ (20 %) > 6 Stk/ha Bewertung der Strukturen = B+ Teil II - Seite 31

142 Charakteristische Arten Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Vollständigkeit der gesellschaftstypischen Baumarten Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B): Esche (H) Berg-Ahorn (H) Berg-Ulme (H) Spitz-Ahorn (H) Sommer-Linde (H) Feld-Ulme (H) Winter-Linde (N) Vogel-Kirsche (B) 36 % 9 % 3 % 2 % <1 % 0 % 1 % 2 % Begründung B+ (34 %) Die Haupt (H)-, Neben (N) und Begleitbaumarten (B) der natürlichen Waldgesellschaft sind weitgehend vorhanden (7 von 8 Referenzarten), jedoch teilweise mit einem Flächenanteil unter 1 % Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung Seltene Baumarten Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): Fichte (hg) Weiß-Tanne (hg) Wald-Kiefer (hg) Eingriffl. Weißdorn (hg) Robinie (ng) 35 % 12 % 9 % 1 % <1 % <1 % <1 % Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+P): Berg-Ahorn (H) Esche (H) Berg-Ulme (H) Sommer-Linde (H) Spitz-Ahorn (H) Feld-Ulme (H) Winter-Linde (N) Vogel-Kirsche (B) 41 % 7 % 2 % <1 % 0 % 0 % 0 % <1 % C+ (33 %) Die Baumarten Spitz-Ahorn, Feld-Ulme und Winter-Linde fehlen Seltene Baumarten 43 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng) 5 % Fichte (hg) Eingriffl. Weißdorn (hg) Weiß-Tanne (hg) Wald-Kiefer (hg) 2 % 2 % < 1% < 1% Flora Anzahl Referenz-Arten im LRT in 1) B (33 %) Mindestens 10 Referenzarten, darunter mindestens 2 Arten der Kategorie 1+2 Kategorie 1: 0 Kategorie 2: 2 Kategorie 3: 5 Kategorie 4: 8 (siehe auch Vegetationslisten im Anhang) Teil II - Seite 32

143 Fauna (nicht untersucht) Bewertung der charakteristische Arten = B 1) Kategorien der Flora (Referenzpflanzen): 1 = im LRT selten und hochspezifische Arten (Qualitätszeiger) 2 = spezifische Arten (deutlich an den LRT gebunden) 3 = typische Arten (aber auch in anderen LRT vorkommend) 4 = häufige Arten, aber ohne besondere Bindung an den LRT Beeinträchtigungen Merkmal Ausprägung Wertstufe Begründung Bewertung der Beeinträchtigungen = A A Es wurden keine Beeinträchtigungen festgestellt Da keine Beeinträchtigungen festgestellt wurden, wird dieses Kriterium mit A bewertet. Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Die gleichrangige Bewertung der Kriterien Strukturen: B+ Arten: B Beeinträchtigungen: A ergibt einen Gesamtwert von: B und somit einen guten Erhaltungszustand. Teil II - Seite 33

144 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salix albae) In diesem Lebensraumtyp sind sehr unterschiedliche Waldgesellschaften zusammengefasst. Es werden daher verschiedene Subtypen unterschieden. Im Gebiet finden sich die Typen 91E1* Silber- Weiden-Weichholzaue (Salicion), 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald, 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald und 91E7* Grau-Erlen-Auwald, die im Folgenden getrennt beschrieben und bewertet werden. Im Gegensatz zum 91E3*, sind die Subtypen 91E1*, 91E4* und 91E7* maßgeblich an das Wasserregime des Inns gebunden. Der Inn selbst kann im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder in zwei Abschnitte eingeteilt werden. Von der südlichen Grenze des FFH-Gebiets bei Rosenheim bis zum Wehr Jettenbach befinden sich fünf Staustufen, die das Wasserregime entscheidend beeinflussen. Unterhalb der Staustufe Jettenbach wird der Innwerkkanal ausgeleitet, der hinter dem Kraftwerk Töging wieder in den Inn eingeleitet. Der 31,5 km lange Innabschnitt zwischen der Aus- und Einleitung des Innwerkkanals wird als Ausleitungsstrecke bezeichnet. Hierbei handelt es sich um den letzten frei fließenden Innabschnitt in Deutschland (WWA Rosenheim 2016a). Auch wenn durch die Ausleitung in den Innwerkkanal nur noch ein Teil der ursprünglichen Wassermenge in der Ausleitungsstrecke verbleibt, findet man hier noch mehr oder weniger naturnahe Verhältnisse vor (WWA Rosenheim 2016b). Da sich die Ausleitungsstrecke aus ökologischer Sicht spürbar von dem angestauten Abschnitt oberhalb von Jettenbach unterscheidet, wurden die entlang beider Innabschnitte vorkommenden Subtypen in verschiedene Bewertungseinheiten unterteilt. So wurden für die Subtypen 91E1*, 91E4* und 91E7* jeweils folgende Bewertungseinheiten definiert: Bewertungseinheit (BE) 1: Staubereich: Auen zwischen der südlichen FFH-Gebietsgrenze und dem Kraftwerk Jettenbach, Bewertungseinheit (BE) 2: Ausleitungsstrecke: Auen zwischen dem Kraftwerk Jettenbach und der nördliche FFH-Gebietsgrenze. Der Subytp 91E4* kommt zusätzlich auch entlang einiger kleinerer Zuflüsse wie Gerner Graben bei Wasserburg und Nasenbach bei Königswart vor, deren Wasserregime mehr oder weniger unbeeinflusst vom Inn ist. Da sich diese Auwälder im Wesentlichen unabhängig vom Inn entwickelt haben, wurde für diese Bereiche eine dritte Bewertungseinheit definiert: Bewertungseinheit (BE) 3: Zuflüsse: Auen entlang von Nebenflüssen, deren Wasserregime vom Inn unbeeinflusst ist. Teil II - Seite 34

145 Subtyp: 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue (Salicion) Kurzcharakterisierung Prioritärer Lebensraumtyp! Standort Periodisch und langandauernd überflutete Schlick-, Sand-, Kies- und Schotterbänke mit frischer Sedimentation; starke Wasserstandsschwankungen in Ufernähe Boden Wenig entwickelte Rohböden mit sehr guter Basen- und Nährstoffversorgung; z. B. auf kalkhaltigem Auengley; Humusform: L-Mull Bodenvegetation Meist üppige Bodenvegetation ausgeprägt, da Wasser, Wärme, Licht und Nährstoffe reichlich vorhanden sind; so genannte Wiesen- und Ruderalpflanzen sowie Stromtalpflanzen ; seit ca. 150 Jahren breiten sich auch vermehrt Neophyten wie Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) und Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) aus; typische einheimische Arten sind Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Wechselwasserröhrichte wie Wasser-Sumpfkresse (Rorippa amphibia), Dreiteiliger Zweizahn (Bidens tripartita) und Wasser-Pferdesaat (Oenanthe aquatica), stickstoffliebende Arten wie Große Brennnessel (Urtica dioica), aber auch Trockniszeiger wie Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias); per permanent hohen Grundwasserständen zwischen 20 und 60 cm unter Flur erreicht Gewöhnliches Schilf (Phragmites australis) Dominanz Baumarten Dominanz der Silber-Weide (Salix alba) und verschiedener Weidenhybride; Beimischung von Schwarz-Pappel (Populus nigra) und Silber-Pappel (Populus alba) möglich Arealtypische Prägung / Zonalität Atlantisch bis eurasiatisch; azonal Schutzstatus Geschützt nach 30 BNatSchG Abweichend von der Anlage 7 zur Arbeitsanweisung zur Fertigung von Managementplänen für Waldflächen in NATURA 2000-Gebieten (LWF 2004) wurden die Flatter-Ulme (Ulmus laevis) und die Grau-Pappel (Populus canescens) nicht als Nebenbaumart (N), sondern gutachterlich als seltene Baumarten (S) eigestuft. Während die Grau-Pappel (Populus canescens) im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder nicht vorkommt (BfN 2016b), gilt die Flatter-Ulme (Ulmus laevis) hier nicht als einheimisch (BfN 2016c). Hingegen ist die Grau-Erle (Alnus incana) im Gebiet weit verbreitet, so dass diese Baumart statt als seltene Baumart (S) als Begleitbaumart (B) eingestuft wurde. Teil II - Seite 35

146 Vorkommen und Flächenumfang Die Silber-Weiden-Weichholzaue stockt auf einer Fläche von 350,6 Hektar auf 128 Teilflächen. Davon wurden 227,1 Hektar der Bewertungseinheit 1 (Staubereich) und 123,5 Hektar der Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) zugeordnet. Abb. 24: LRT 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue" bei Gweng (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Bewertung des Erhaltungszustandes Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Zur Ermittlung der bewertungsrelevanten Daten wurde eine Stichproben-Inventur durchgeführt. Aus den erhobenen Daten sind folgende Bewertungen abzuleiten: Teil II - Seite 36

147 Lebensraumtypische Strukturen Struktur Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Begründung (Grenzwerte der jeweiligen Wertstufe) Baumarten Hauptbaumarten (H): 75 % C+ (35 %) Die Hauptbaumarten Schwarz-Pappel und Silber-Weide 75 % Lavendel-Weide fehlen Entwicklungsstadien Schichtigkeit Totholz Nebenbaumarten (N) 0 % Begleitbaumarten (B): 22 % Grau-Erle Gew. Trauben-Kirsche Esche Schwarz-Erle 20 % 1 % <1 % <1 % Seltene Baumarten (S): <1 % Pionierbaumarten (P): <1 % Bruch-Weide <1 % Heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hg): <1 % Berg-Ahorn Feld-Ahorn Fichte <1 % <1 % <1 % Nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng): <1 % Nordam. Pappeln <1 % Jugendstadium Wachstumsstadium Reifungsstadium Verjüngungsstadium Altersstadium Zerfallsstadium Plenterstadium Grenzstadium einschichtig zweischichtig dreischichtig Plenterstruktur liegend stehend 7 % 1 % 84 % 0 % 5 % 0 % 0 % 3 % 42 % 37 % 21 % 0 % 11,9 fm/ha 2,4 fm/ha C (15 %) < 4 Stadien mit mindestens 5 % Flächenanteil vorhanden A (10 %) Auf > 50 % der Fläche mehrschichtig A+ (20 %) > 9 fm/ha Biotopbäume 8,9 Stk/ha A+ (20 %) > 6 Stk/ha Bewertung der Strukturen = B+ Teil II - Seite 37

148 Charakteristische Arten Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Vollständigkeit der gesellschaftstypischen Baumarten Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+S): Silber-Weide (H) Schwarz-Pappel (H) Lavendel-Weide (H) Grau-Erle (B) Gew. Traub.-Kirsche (B) Esche (B) Schwarz-Erle (B) Feld-Ulme (B) Purpur-Weide (B) 75 % 0 % 0 % 20 % 1 % <1 % <1 % 0 % 0 % Begründung C+ (34 %) Die gesellschaftstypischen Baumarten Schwarz-Pappel, Lavendel-Weide, Feld- Ulme und Purpur-Weide fehlen; Esche und Schwarz-Erle sind mit < 1 % beteiligt Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung Seltene Baumarten <1 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 2 % Berg-Ahorn (hg) Feld-Ahorn (hg) Fichte (hg) Nordam. Pappeln (ng) <1 % <1 % <1 % <1 % Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+P): Silber-Weide (H) Schwarz-Pappel (H) Lavendel-Weide (H) Gew. Traub.-Kirsche (B) Grau-Erle (B) Esche (B) Feld-Ulme (B) Schwarz-Erle (B) Purpur-Weide (B) Bruch-Weide (P) 3 % 0 % 0 % 65 % 28 % <1 % 0 % 0 % 0 % 0 % C (33 %) Die gesellschaftstypischen Baumarten Schwarz-Pappel, Lavendel-Weide, Feld- Ulme, Schwarz-Erle, Purpur-Weide fehlen Seltene Baumarten 3 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng) <1 % Spitz-Ahorn (hg) Feld-Ahorn (hg) <1 % <1 % Flora Anzahl Referenz-Arten im LRT in 1) C (33 %) < 20 Referenzarten, davon < 5 Arten der Kategorien 1+2 Kategorie 1: 0 Kategorie 2: 2 Kategorie 3: 7 Kategorie 4: 9 (siehe auch Vegetationslisten im Anhang) Teil II - Seite 38

149 Fauna (nicht untersucht) Bewertung der charakteristische Arten = C 1) Kategorien der Flora (Referenzpflanzen): 1 = im LRT selten und hochspezifische Arten (Qualitätszeiger) 2 = spezifische Arten (deutlich an den LRT gebunden) 3 = typische Arten (aber auch in anderen LRT vorkommend) 4 = häufige Arten, aber ohne besondere Bindung an den LRT Beeinträchtigungen Merkmal Ausprägung Wertstufe Begründung Eindeichung und Längsverbauung Kontakt zwischen Fluss und Aue in den meisten Jahren nur noch über Druck- und Grundwasser vorhanden C Auf Grund der fehlenden Überflutungsdynamik ist Sukzession zu SLW oder anderem LRT (91E7*) in Gange Wildschäden Starker Verbiss an Silbe-Weide C Entmischung der Verjüngung; nahezu vollständiger Ausfall der Silber-Weide als einzig vorkommende Hauptbaumart Bewertung der Beeinträchtigungen = C Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen bestimmt sich die Wertstufe nach dem am schlechtesten bewerteten Merkmal. Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 91E1* Silber-Weiden-Weicolzaue BE 1 (Staubereich) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Strukturen: B+ Arten: C Beeinträchtigungen: C C+ und somit einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand. Teil II - Seite 39

150 Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Zur Ermittlung der bewertungsrelevanten Daten wurde eine Stichproben-Inventur durchgeführt. Aus den erhobenen Daten sind folgende Bewertungen abzuleiten: Lebensraumtypische Strukturen Struktur Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Begründung (Grenzwerte der jeweiligen Wertstufe) Baumarten Hauptbaumarten (H): 48 % C+ (35 %) Die Hauptbaumart Lavendel-Weide fehlt Entwicklungsstadien Schichtigkeit Totholz Silber-Weide Einh. Pappel-Hybride Schwarz-Pappel 43 % 4 % 1 % Nebenbaumarten (N): 0 % Begleitbaumarten (B): 36 % Grau-Erle Gew. Trauben-Kirsche Esche 22 % 7 % 7 % Seltene Baumarten (S): 2 % Pionierbaumarten (P): 0 % Heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hg): 7 % Berg-Ahorn Wald-Kiefer Fichte Winter-Linde 3 % 2 % <1 % <1 % Nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng): 6 % Nordam. Pappeln Robinie Jugendstadium Wachstumsstadium Reifungsstadium Verjüngungsstadium Altersstadium Zerfallsstadium Plenterstadium Grenzstadium einschichtig zweischichtig dreischichtig Plenterstruktur liegend stehend 6 % <1 % 6 % 11 % 79 % <1 % 0 % 3 % 0 % 0 % 4 % 68 % 28 % 0 % 16,7 fm/ha 10,5 fm/ha C+ (15 %) < 4 Stadien mit mindestens 5 % Flächenanteil vorhanden A+ (10 %) Auf > 50 % der Fläche mehrschichtig A+- (20 %) > 9 fm/ha Biotopbäume 8,8 Stk/ha A+ (20 %) > 6 Stk/ha Bewertung der Strukturen =B- Teil II - Seite 40

151 Charakteristische Arten Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Vollständigkeit der gesellschaftstypischen Baumarten Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B): Silber-Weide (H) Einh. Pappel-Hybride (H) Schwarz-Pappel (H) Lavendel-Weide (H) Grau-Erle (B) Gew. Traub.-Kirsche (B) Esche (B) Feld-Ulme (B) Schwarz-Erle (B) Purpur-Weide (B) 43 % 4 % 1 % 0 % 22 % 7 % 7 % 0 % 0 % 0 % Begründung C+ (34 %) Die gesellschaftstypischen Baumarten Lavendel-Weide, Feld-Ulme, Schwarz-Erle und Purpur-Weide fehlen Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung Seltene Baumarten Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): Berg-Ahorn (hg) Wald-Kiefer (hg) Fichte (hg) Winter-Linde (hg) Nordam. Pappeln (ng) Robinie (ng) 2 % 13 % 3 % 2 % <1 % <1 % 6 % <1 % Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+P): Silber-Weide (H) Schwarz-Pappel (H) Lavendel-Weide (H) Gew. Traub.-Kirsche (B) Esche (B) Grau-Erle (B) Feld-Ulme (B) Schwarz-Erle (B) Purpur-Weide (B) Bruch-Weide (P) 10 % 0 % 0 % 77 % 6 % 2 % 0 % 0 % 0 % 0 % C (33 %) Die lebensraumtypischen Baumarten Schwarz-Pappel, Lavendel-Weide, Feld- Ulme, Schwarz-Erle, Purpur-Weide fehlen Seltene Baumarten 0 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 5 % Berg-Ahorn (hg) Winter-Linde (hg) Fichte (hg) 4 % <1 % <1 % Flora Anzahl Referenz-Arten im LRT in 1) B (33 %) > 20 Arten, darunter mindestens 5 Arten der Kategorien 1+2 Kategorie 1: 0 Kategorie 2: 5 Kategorie 3: 15 Kategorie 4: 11 (siehe auch Vegetationslisten im Anhang) Teil II - Seite 41

152 Fauna (nicht untersucht) Bewertung der charakteristische Arten = C+ 1) Kategorien der Flora (Referenzpflanzen): 1 = im LRT selten und hochspezifische Arten (Qualitätszeiger) 2 = spezifische Arten (deutlich an den LRT gebunden) 3 = typische Arten (aber auch in anderen LRT vorkommend) 4 = häufige Arten, aber ohne besondere Bindung an den LRT Beeinträchtigungen Merkmal Ausprägung Wertstufe Begründung Eindeichung und Längsverbauung (Flusseintiefung) Kontakt zwischen Fluss und Aue in den meisten Jahren nur noch über Druck- und Grundwasser vorhanden C Auf Grund der fehlenden Überflutungsdynamik ist Sukzession zu SLW oder anderem LRT (91F0) in Gange Wildschäden Starker Verbiss an Silber-Weide C Entmischung der Verjüngung; nahezu vollständiger Ausfall der Silber-Weide als einzig vorkommende Hauptbaumart Invasive Arten Drüsiges Springkraut und Kanadische Goldrute Bewertung der Beeinträchtigungen = C C Invasive Arten auf erheblicher Fläche des LRT dominant und einheimische Arten verdrängend Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen bestimmt sich die Wertstufe nach dem am schlechtesten bewerteten Merkmal Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 91E1* Silber-Weiden-Weichholzaue BE (Ausleitungsstrecke) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Strukturen: B- Arten: C+ Beeinträchtigungen: C B- und somit einen guten Erhaltungszustand. Teil II - Seite 42

153 Subtyp: 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald (Carici remotae- Fraxinetum) Prioritärer Lebensraumtyp! Standort Durchsickerte und gut sauerstoffversorgte Quellmulden sowie an rasch fließenden Bachoberläufen; kurze Überschwemmungen möglich; Lokalklima ist kühl-ausgeglichen und durch eine hohe Luftfeuchte geprägt; die Basen- und Nährstoffversorgung ist gut bis sehr gut Boden Das Substrat ist durch verschiedene Ausprägungen von Gleyen gekennzeichnet; Beispiele hierfür wären Humusgley, Quellengley und Quellen-Kalkgley; Humusform: L-Mull Bodenvegetation Artenreiches Gemisch aus Mullzeigern frischer bis feuchter Standorte; typisch sind Zeigerarten für Quell- bzw. rasch ziehendes Grundwasser der Winkel-Seggen- und Riesen-Seggen-Gruppe sowie Arten moosreicher Quellfluren; außerdem kommen häufig Nässezeiger der Mädesüß-, Sumpf- Seggen- und Sumpfdotterblumen-Gruppe vor; in (hoch-)montanen Lagen sind Arten der Quirl- Weißwurz-, Pestwurz-, Kleeblatt-Schaumkraut- und Kälberkropf-Gruppe vertreten; In Gebieten mit carbonathaltigem Substrat kann es zu chemischen Ausfällungen von Kalktuff und Alm kommen; hier entstehen Steinerne Dämme und Kaskaden aus Sinterkalk; typische Pflanzen der Bodenvegetation in diesen Bereichen sind Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia) und das Moos Cratoneuron filicinum Baumarten Auf durchsickerten, basenreichen Böden dominiert meist die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), regional auch die Grau-Erle (Alnus incana); bei verlangsamtem Wasserzug sowie auf nässerem bis anmoorigem Boden ist in der Regel die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) dominant Arealtypische Prägung / Zonalität Subatlantisch bis präalpid; azonal Schutzstatus Geschützt nach 30 BNatSchG Abweichend von der Anlage 7 zur Arbeitsanweisung zur Fertigung von Managementplänen für Waldflächen in NATURA 2000-Gebieten (LWF 2004) wurden die Flatter-Ulme (Ulmus laevis) und die Grau-Pappel (Populus canescens) nicht als Nebenbaumart (N), sondern gutachterlich als seltene Baumarten (S) eigestuft. Während die Grau-Pappel (Populus canescens) im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder nicht vorkommt (BfN 2016b), gilt die Flatter-Ulme (Ulmus laevis) hier nicht als einheimisch (BfN 2016c). Hingegen ist die Grau-Erle (Alnus incana) im Gebiet weit verbreitet, so dass diese Baumart statt als seltene Baumart (S) als Begleitbaumart (B) eingestuft wurde. Vorkommen und Flächenumfang Der Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald stockt auf einer Fläche von 14,0 Hektar auf 22 Teilflächen. Er ist hauptsächlich an den Hangfüßen der Innleiten sowie im Einzugsbereich einiger kleinerer Nebenflüsse vorzufinden. Teil II - Seite 43

154 Abb. 25: LRT 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald." bei Königswart (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Bewertung des Erhaltungszustandes Aufgrund der geringen Größe dieses Subtyps war keine Stichprobeninventur zur Ermittlung der Bewertungsgrundlagen möglich. Es fanden qualifizierte Begänge auf der gesamten Fläche statt. Aus den erhobenen Daten sind folgende Bewertungen abzuleiten: Teil II - Seite 44

155 Lebensraumtypische Strukturen Struktur Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Baumarten Hauptbaumarten (H): 80 % B+ (35 %) H > 30 % Entwicklungsstadien Schichtigkeit Esche Schwarz-Erle 79 % 1 % Nebenbaumarten (N): <1 % Gew. Trauben-Kirsche <1 % Begleitbaumarten (B): 3 % Grau-Erle 3 % Seltene Baumarten (S): 7 % Pionierbaumarten (P): 0 % Heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hg): 9 % Fichte Rot-Buche Berg-Ahorn Wald-Kiefer Vogel-Kirsche Europ. Lärche Weiß-Tanne Echte Mehlbeere 7 % 1 % <1 % <1 % <1 % <1 % <1 % <1 % Nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng): 0 % Jugendstadium Wachstumsstadium Reifungsstadium Verjüngungsstadium Altersstadium Zerfallsstadium Plenterstadium Grenzstadium einschichtig zweischichtig dreischichtig Plenterstruktur <1 % 2 % 91 % 5 % <1 % 0 % 0 % 0 % 55 % 49 % <1 % 0 % Begründung (Grenzwerte der jeweiligen Wertstufe) H + N + B + S > 50 % H + N + B+ S + P > 80 % hg + ng < 20 % ng < 10 % Jede Hauptbaumart mit mindestens 1 % vorhanden C (15 %) < 4 Stadien mit mindestens 5 % Flächenanteil vorhanden Totholz liegend/stehend 1,0 fm/ha C- (20 %) < 4 fm/ha B+ (10 %) Auf % der Fläche mehrschichtig Biotopbäume 3,3 Stk/ha B- (20 %) 3-6 Stk/ha Bewertung der Strukturen = B- Teil II - Seite 45

156 Charakteristische Arten Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Vollständigkeit der gesellschaftstypischen Baumarten Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B): Esche (H) Schwarz-Erle (H) Gew. Traub.-Kirsche (N) Grau-Erle (B) Feld-Ulme (B) 79 % 1 % <1 % 3 % 0 % Begründung B (34 %) Die Haupt- (H), Neben- (N) und Begleitbaumarten (B) der natürlichen Waldgesellschaft sind weitgehend vorhanden (4 von 5 Referenzbaumarten), jedoch teilweise mit einem Flächenanteil unter 1 % Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung Seltene Baumarten Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): Fichte (hg) Rot-Buche (hg) Berg-Ahorn (hg) Wald-Kiefer (hg) Vogel-Kirsche (hg) Europ. Lärche (hg) Weiß-Tanne (hg) Echte Mehlbeere (hg) 7 % 9 % 7 % 1 % <1 % <1 % <1 % <1 % <1 % <1 % Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+P): Esche (H) Schwarz-Erle (H) Gew. Traub.-Kirsche (N) Grau-Erle (B) Feld-Ulme (B) 35 % <1 % 24 % 5 % 0 % B- (33 %) Die Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft sind in der Verjüngung weitgehend vorhanden (4 von 5 Referenzarten), jedoch teilweise mit einem Flächenanteil unter 3 %; Anteil gesellschaftsfremder Arten (hg + ng) > 10 %, < 20 % Seltene Baumarten 18 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 18 % Fichte (hg) Rot-Buche (hg) Berg-Ahorn (hg) Walnuss (hg) 9 % 5 % 4 % <1 % Flora Anzahl Referenz-Arten im LRT in 1) A (33 %) Mindestens 30 Referenzarten, darunter mindestens 5 Arten der Kategorien 1+2 Kategorie 1: 2 Kategorie 2: 7 Kategorie 3: 19 Kategorie 4: 8 (siehe auch Vegetationslisten im Anhang) Teil II - Seite 46

157 Fauna (nicht untersucht) Bewertung der charakteristische Arten = B+ 1) Kategorien der Flora (Referenzpflanzen): 1 = im LRT selten und hochspezifische Arten (Qualitätszeiger) 2 = spezifische Arten (deutlich an den LRT gebunden) 3 = typische Arten (aber auch in anderen LRT vorkommend) 4 = häufige Arten, aber ohne besondere Bindung an den LRT Beeinträchtigungen Merkmal Ausprägung Wertstufe Begründung Entwässerung Teilweise Brunnen oder Quellfassungen vorhanden oder Wasserableitung für den Betrieb von Fischzuchtteichen B Entwässerung zwar auf einem Teil der Flächen wirksam, jedoch insgesamt keine Sukzession zu anderem LRT oder Sonstigem Lebensraum erkennbar Invasive Arten Drüsiges Springkraut B Invasive Arten kommen vor, jedoch (noch) nicht auf erheblicher Fläche dominant Bewertung der Beeinträchtigungen = B Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen bestimmt sich die Wertstufe nach dem am schlechtesten bewerteten Merkmal. Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Quellrinnenwald Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Strukturen: B- Arten: B+ Beeinträchtigungen: B - B und somit einen guten Erhaltungszustand. Teil II - Seite 47

158 Subtyp: 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald (Pruno-Fraxinetum) Prioritärer Lebensraumtyp! Standort Feucht- bis Nassstandorte mit ganzjährig hoch anstehendem Grundwasser; von ziehendem Grundwasser durchsickert Boden Gleyböden in verschiedenen Ausbildungen (z. B. Auengley, Nassgley, Anmoorgley); Humusform: Feuchtmull bis basenreiches Anmoor Bodenvegetation Indikatoren für eine günstige Basen- und Nährstoffversorgung wie Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis), Einbeere (Paris quadrifolia), Vielblütige Weißwurz (Polygonatum multiflorum), Gewöhnliche Haselwurz (Asarum europaeum), Gold-Hahnenfuß (Ranunculus auricomus), Geflecktes Lungenkraut (Pulmonaria officinalis), Große Brennnessel (Urtica dioica), Wald-Ziest (Stachys sylvatica) und Bach- Nelkenwurz (Geum rivale); Wasserüberschuss wird durch Bodenfeuchte- und Nässezeiger der Günsel- und Scharbockskraut-Gruppe wie Zittergras-Segge (Carex brizoides), Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Riesen-Schwingel (Festuca gigantea), Gundermann (Glechoma hederacea), Scharbockskraut (Ficaria verna) und Hohe Schlüsselblume (Primula elatior); dazu kommen Arten der Riesen-Seggen-, Mädesüß-, Sumpf-Seggen- und Sumpf-Dotterblumen- Gruppe wie Großes Springkraut (Impatiens noli-tangere), Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana), Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum) und Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris) Baumarten Bestockung oft vielschichtig; Esche (Fraxinus excelsior) und Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) dominant mit zahlreichen Mischbaumarten; Eschenkomponente überwiegt auf feuchten, die Schwarz-Erlen- Komponente auf nässeren Standorten; hinzu kommen Stiel-Eiche (Quercus robur), Winter-Linde (Tilia cordata) und Hainbuche (Carpinus betulus) sowie Gewöhnliche Trauben-Kirsche (Prunus padus), Bruch-Weide (Salix fragilis) sowie Ulme (Ulmus spec.) Arealtypische Prägung / Zonalität Subkontinental; azonal Schutzstatus Geschützt nach 30 BNatSchG Abweichend von der Anlage 7 zur Arbeitsanweisung zur Fertigung von Managementplänen für Waldflächen in NATURA 2000-Gebieten (LWF 2004) wurden die Flatter-Ulme (Ulmus laevis) und die Grau-Pappel (Populus canescens) nicht als Nebenbaumart (N), sondern gutachterlich als seltene Baumarten (S) eigestuft. Während die Grau-Pappel (Populus canescens) im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder nicht vorkommt (BfN 2016b), gilt die Flatter-Ulme (Ulmus laevis) hier nicht als einheimisch (BfN 2016c). Hingegen ist die Grau-Erle (Alnus incana) im Gebiet weit verbreitet, so dass diese Baumart statt als seltene Baumart (S) als Begleitbaumart (B) eingestuft wurde. Teil II - Seite 48

159 Vorkommen und Flächenumfang Der Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald stockt auf einer Fläche von 16,5 Hektar auf 15 Teilflächen. Davon wurden fünf Teilflächen (3,0 ha) der Bewertungseinheit 1 Staubereich, vier Teilflächen (6,8 ha) der Bewertungseinheit 2 Ausleitungsstrecke und sechs Teilflächen (6,7 ha) der Bewertungseinheit 3 Zuflüsse zugeordnet. Abb. 26: LRT 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald" östlich von Heuwinkel (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Bewertung des Erhaltungszustandes Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Aufgrund der geringen Größe dieser Bewertungseinheit war keine Stichprobeninventur zur Ermittlung der Bewertungsgrundlagen möglich. Es fanden qualifizierte Begänge auf der gesamten Fläche statt. Aus den erhobenen Daten sind folgende Bewertungen abzuleiten: Teil II - Seite 49

160 Lebensraumtypische Strukturen Struktur Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Baumarten Hauptbaumarten (H): 86 % A+ (35 %) H > 50 % Entwicklungsstadien Schichtigkeit Totholz Esche Schwarz-Erle 53 % 33 % Nebenbaumarten (N): <1 % Gew. Trauben-Kirsche <1 % Begleitbaumarten (B): 8 % Grau-Erle 8 % Seltene Baumarten (S): 5 % Pionierbaumarten (P): 0 % Heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hg): <1 % Fichte <1 % Nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng): 0 % Jugendstadium Wachstumsstadium Reifungsstadium Verjüngungsstadium Altersstadium Zerfallsstadium Plenterstadium Grenzstadium einschichtig zweischichtig dreischichtig Plenterstruktur liegend stehend 0 % 4 % 87 % 3 % 5 % 1 % 0 % 0 % 65 % 35 % 0 % 0 % 1,2 fm/ha 1,0 fm/ha Begründung (Grenzwerte der jeweiligen Wertstufe) H + N + B + S >70 % H + N + B + S + P > 90 % hg + ng < 10 % ng < 1 % Jede Hauptbaumart mit mindestens 5 % vorhanden C (15 %) < 4 Stadien mit mindestens 5 % Flächenanteil vorhanden B (10 %) Auf % der Fläche mehrschichtig C (20 %) < 4 fm/ha Biotopbäume 5,3 Stk/ha B+ (20 %) 3-6 Stk/ha Bewertung der Strukturen = B+ Teil II - Seite 50

161 Charakteristische Arten Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Vollständigkeit der gesellschaftstypischen Baumarten Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B): Esche (H) Schwarz-Erle (H) Gew. Traub.-Kirsche (N) Grau-Erle (B) Feld-Ulme (B) 53 % 33 % <1 % 8 % 0 % Begründung B (34 %) Die Haupt- (H), Neben- (N) und Begleitbaumarten (B) der natürlichen Waldgesellschaft sind weitgehend vorhanden (4 von 5 Referenzarten), jedoch teilweise mit einem Flächenanteil unter 1 % Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung Seltene Baumarten 5 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): <1 % Fichte (hg) <1 % Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+P): Esche (H) Schwarz-Erle (H) Gew. Traub.-Kirsche (N) Grau-Erle (B) Feld-Ulme (B) Seltene Baumarten 32 % 2 % 54 % 9 % 0 % <1 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 1 % Fichte (hg) 1 % B (33 %) Die Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft sind in der Verjüngung weitgehend vorhanden (4 von 5 Referenzarten), jedoch teilweise mit einem Flächenanteil unter 3 % Flora Anzahl Referenz-Arten im LRT in 1) C (33 %) Zwar mehr als 20 Referenzarten vorhanden, Kategorie 1: 0 aber weniger als 5 Arten der Kategorien 1+2 Kategorie 2: 4 Kategorie 3: 11 (siehe auch Vegetationslisten im Anhang) Fauna Kategorie 4: 10 (nicht untersucht) Bewertung der charakteristische Arten = B- 1) Kategorien der Flora (Referenzpflanzen): 1 = im LRT selten und hochspezifische Arten (Qualitätszeiger) 2 = spezifische Arten (deutlich an den LRT gebunden) 3 = typische Arten (aber auch in anderen LRT vorkommend) 4 = häufige Arten, aber ohne besondere Bindung an den LRT Teil II - Seite 51

162 Beeinträchtigungen Merkmal Ausprägung Wertstufe Begründung Eindeichung und Längsverbauung Kontakt zwischen Fluss und Aue in den meisten Jahren nur noch über Druck- und Grundwasser vorhanden Bewertung der Beeinträchtigungen = C C Auf Grund der fehlenden Überflutungsdynamik ist Sukzession zu SLW oder anderem LRT (91F0) in Gange Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen bestimmt sich die Wertstufe nach dem am schlechtesten bewerteten Merkmal. Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald BE 1 (Staubereich) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Strukturen: B+ Arten: B- Beeinträchtigungen: C- B- und somit einen guten Erhaltungszustand. Teil II - Seite 52

163 Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Aufgrund der geringen Größe dieses Subtyps war keine Stichprobeninventur zur Ermittlung der Bewertungsgrundlagen möglich. Es fanden qualifizierte Begänge auf der gesamten Fläche statt. Aus den erhobenen Daten sind folgende Bewertungen abzuleiten: Lebensraumtypische Strukturen Struktur Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Begründung (Grenzwerte der jeweiligen Wertstufe) Baumarten Hauptbaumarten (H): 92 % C+ (35 %) Die Hauptbaumart Schwarz-Erle fehlt Entwicklungsstadien Schichtigkeit Totholz Esche 92 % Nebenbaumarten (N): <1 % Gew. Trauben-Kirsche <1 % Begleitbaumarten (B): 4 % Grau-Erle 4 % Seltene Baumarten (S): 1 % Pionierbaumarten (P): 0 % Heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hg): 2 % Fichte Wald-Kiefer 1 % <1 % Nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng): 0 % Jugendstadium Wachstumsstadium Reifungsstadium Verjüngungsstadium Altersstadium Zerfallsstadium Plenterstadium Grenzstadium einschichtig zweischichtig dreischichtig Plenterstruktur liegend stehend 0 % 45 % 54 % 0 % <1 % <1 % 0 % 0 % 29 % 71 % 0 % 0 % 1,0 fm/ha 0,8 fm/ha C (15 %) < 4 Stadien mit mindestens 5 % Flächenanteil vorhanden A+ (10 %) Auf mehr als 50 % der Fläche mehrschichtig C (20 %) < 4 fm/ha Biotopbäume 1,9 Stk/ha C (20 %) < 3 Stk/ha Bewertung der Strukturen = C+ Teil II - Seite 53

164 Charakteristische Arten Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Vollständigkeit der gesellschaftstypischen Baumarten Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B): Esche (H) Schwarz-Erle (H) Gew. Traub.-Kirsche (N) Grau-Erle (B) Feld-Ulme (B) 92 % 0 % <1 % 4 % 0 % Begründung C+ (34 %) Die gesellschaftstypischen Baumarten Schwarz-Erle und Feld-Ulme fehlen Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung Seltene Baumarten 1 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 2 % Fichte (hg) Wald-Kiefer (hg) 1 % <1 % Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+P): Esche (H) Schwarz-Erle (H) Gew. Traub.-Kirsche (N) Grau-Erle (B) Feld-Ulme (B) 19 % 0 % 68 % <1 % 0 % C+ (33 %) Die gesellschaftstypischen Baumarten Schwarz-Erle und Feld-Ulme fehlen Seltene Baumarten <1 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 11 % Fichte (hg) 11 % Flora Anzahl Referenz-Arten im LRT in 1) C (33 %) Zwar mehr als 20 Referenzarten vorhanden, Kategorie 1: 1 aber weniger als 5 Arten der Kategorien 1+2 Kategorie 2: 2 Kategorie 3: 17 (siehe auch Vegetationslisten im Anhang) Fauna Kategorie 4: 8 (nicht untersucht) Bewertung der charakteristische Arten = C+ 1) Kategorien der Flora (Referenzpflanzen): 1 = im LRT selten und hochspezifische Arten (Qualitätszeiger) 2 = spezifische Arten (deutlich an den LRT gebunden) 3 = typische Arten (aber auch in anderen LRT vorkommend) 4 = häufige Arten, aber ohne besondere Bindung an den LRT Teil II - Seite 54

165 Beeinträchtigungen Merkmal Ausprägung Wertstufe Begründung Eindeichung und Längsverbauung (Flusseintiefung) Invasive Arten Kontakt zwischen Fluss und Aue in den meisten Jahren nur noch über Druck- und Grundwasser vorhanden Drüsiges Springkraut und Kanadische Goldrute Bewertung der Beeinträchtigungen = C C C Auf Grund der fehlenden Überflutungsdynamik ist Sukzession zu SLW oder anderem LRT (91F0) in Gange Invasive Arten auf erheblicher Fläche des LRT dominant und einheimische Arten verdrängend Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen bestimmt sich die Wertstufe nach dem am schlechtesten bewerteten Merkmal. Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald BE 2 (Ausleitungsstrecke) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Strukturen: C+ Arten: C+ Beeinträchtigungen: C C+ und somit einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand. Teil II - Seite 55

166 Bewertungseinheit 3 (Zuflüsse) Aufgrund der geringen Größe dieser Bewertungseinheit war keine Stichprobeninventur zur Ermittlung der Bewertungsgrundlagen möglich. Es fanden qualifizierte Begänge auf der gesamten Fläche statt. Aus den erhobenen Daten sind folgende Bewertungen abzuleiten: Lebensraumtypische Strukturen Struktur Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Begründung (Grenzwerte der jeweiligen Wertstufe) Baumarten Hauptbaumarten (H): 49 % C+ (35 %) Die Hauptbaumart Schwarz-Erle ist mit Esche 49 % weniger als 1 % vorhanden Schwarz-Erle <1 % Entwicklungsstadien Schichtigkeit Totholz Nebenbaumarten (N): <1 % Gew. Trauben-Kirsche <1 % Begleitbaumarten (B): 42 % Grau-Erle Feld-Ulme 40 % 1 % Seltene Baumarten (S): 5 % Pionierbaumarten (P): 0 % Heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hg): 4 % Fichte Berg-Ahorn 3 % 1 % Nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng): 0 % Jugendstadium Wachstumsstadium Reifungsstadium Verjüngungsstadium Altersstadium Zerfallsstadium Plenterstadium Grenzstadium einschichtig zweischichtig dreischichtig Plenterstruktur liegend stehend 3 % 6 % 60 % 9 % 18 % 4 % 0 % 0 % 78 % 22 % 0 % 0 % 2,5 fm/ha 2,4 fm/ha B (15 %) 4 Stadien mit mindestens 5 % Flächenanteil vorhanden C+ (10 %) < 25 % der Fläche mehrschichtig B- (20 %) 4-9 fm/ha Biotopbäume 2,6 Stk/ha C+ (20 %) 3-6 Stk/ha Bewertung der Strukturen = B- Teil II - Seite 56

167 Charakteristische Arten Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Vollständigkeit der gesellschaftstypischen Baumarten Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B): Esche (H) Schwarz-Erle (H) Gew. Traub.-Kirsche (N) Grau-Erle (B) Feld-Ulme (B) 49 % <1 % <1 % 40 % 1 % Begründung A- (34 %) Alle Haupt- (H), Neben- (N), und Begleitbaumarten (B) der natürlichen Waldgesellschaft sind mit einem Flächenanteil von mindestens 1 % vorhanden Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung Seltene Baumarten 5 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 4 % Fichte (hg) Berg-Ahorn (hg) Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+P): Esche (H) Schwarz-Erle (H) Gew. Traub.-Kirsche (N) Grau-Erle (B) Feld-Ulme (B) Seltene Baumarten 3 % 1 % 30 % 0 % 12 % 29 % 0 % 0 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 29 % Fichte (hg) 29 % C- (33 %) Die gesellschaftstypischen Baumarten Schwarz-Erle und Feld-Ulme fehlen; Anteil gesellschaftsfremder Arten (hg + ng) > 20 % Flora Anzahl Referenz-Arten im LRT in 1) C (33 %) Zwar mehr als 20 Referenzarten vorhanden, Kategorie 1: 1 aber weniger als 5 Arten der Kategorien 1+2 Kategorie 2: 3 Kategorie 3: 21 (siehe auch Vegetationslisten im Anhang) Fauna Kategorie 4: 9 (nicht untersucht) Bewertung der charakteristische Arten = C+ 1) Kategorien der Flora (Referenzpflanzen): 1 = im LRT selten und hochspezifische Arten (Qualitätszeiger) 2 = spezifische Arten (deutlich an den LRT gebunden) 3 = typische Arten (aber auch in anderen LRT vorkommend) 4 = häufige Arten, aber ohne besondere Bindung an den LRT Teil II - Seite 57

168 Beeinträchtigungen Merkmal Ausprägung Wertstufe Begründung Biotische Schädlinge Eschentriebsterben B Das Eschentriebsterben ist in vielen Beständen dieser BE spürbar, aber (noch) nicht bestandsbedrohend Bewertung der Beeinträchtigungen = B Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen bestimmt sich die Wertstufe nach dem am schlechtesten bewerteten Merkmal. Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 91E4* Schwarz-Erlen-Eschen-Sumpfwald BE 3 (Zuflüsse) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Strukturen: B- Arten: C+ Beeinträchtigungen: B C+ und somit einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand. Das Merkmal Beeinträchtigung wird bei der Berechnung des Gesamtwertes nicht berücksichtigt, da es den Mittelwert der übrigen Kriterien nicht verbessern darf. Teil II - Seite 58

169 Subtyp 91E7* Grau-Erlen-Auwald (Alnetum incanae) Prioritärer Lebensraumtyp! Standort Auen von präalpiden Gebirgsbächen und flüssen; feuchte Hänge in kühlen Tälern der Flysch- und Kalkalpen; im Alpenvorland: wenig reife, kalkreiche Sande und Schotter flussnaher Terrassen; Periodische bis episodische Überflutung; meist in der Oberen Weichholzaue, bei Sedimentation von feinkörnigem Material auch auf gleichem Niveau wie die Weiden-Weichholzaue; Wasserhaushalt: trocken bis feucht; keine Staunässe Boden Aueböden mit A h C-Profil; im Alpenvorland: Aueböden aus carbonathaltigem bis carbonatreichem Substrat: Kalkpaternia oder Borowina (= humusreiche Kalkpaternia); hochmontane Vorkommen im Bayerischen Wald: Aueböden aus carbonatfreiem (bzw. carbonatarmem) Substrat: Paternia ; vorherrschende Humusform: L-Mull Bodenvegetation Arten mit Schwerpunkt auf frischen bis feuchten Böden dominant; im Hügelland Arten der Günsel-, im Bergland Arten der Pestwurz- und Kälberkropf-Gruppe; bei günstiger Nährstoffversorgung Arten der Brennnessel-, Goldnessel-/Zahnwurz- und Lerchensporn-Gruppe; es kommen verschiedene standörtliche Ausbildungen vor: auf trockenen, kalkreichen Standorten ( Brennen ): Arten der Berg-Seggen-/Schneeheide-Gruppe mit Saum- und Trockenrasenarten wie Echter Steensame (Lithospermum officinle), Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Behaartes Veilchen (Viola hirta), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias); auf feuchten, grundwassergeprägten Standorten: Arten der Schilfröhrichte wie Gewöhnliches Schilf (Phragmites australis) und Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus); an Grobblock-geprägten Gewässern im kristallinen Grundgebirge: Arten der Mondviolen-Gruppe wie Wald-Geißbart (Aruncus dioicus) und Glanz-Kerbel (Anthriscus nithidus) Baumarten Grau-Erle (Alnus incana) bestandsbildend; als Erstbesiedler können dieser Baumart Weidenarten, vor allem Lavendel-Weide (Salix eleagnos) vorangehen; mit zunehmender Sukzession stellen sich Mischbaumarten wie Esche (Fraxinus excelsior) und Gewöhnliche Trauben-Kirsche (Prunus padus); auf feuchten, grundwassergeprägten Standorten auch Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) Arealtypische Prägung / Zonalität Präalpid; azonal Schutzstatus Geschützt nach 30 BNatSchG Abweichend von der Anlage 7 zur Arbeitsanweisung zur Fertigung von Managementplänen für Waldflächen in NATURA 2000-Gebieten (LWF 2004) wurden Grau-Pappel (Populus canescens) nicht als Hauptbaumart (H) und Flatter-Ulme (Ulmus laevis) nicht als Begleitbaumart (B) eingestuft. Beide Baumarten wurden gutachterlich den seltenen Baumarten (S) zugeordnet. Während die Grau-Pappel (Populus canescens) im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder nicht vorkommt (BfN 2016b), gilt die Flatter-Ulme (Ulmus laevis) hier nicht als einheimisch (BfN 2016c). Teil II - Seite 59

170 Vorkommen und Flächenumfang Der Grau-Erlen-Auwald stockt auf einer Fläche von 516,3 Hektar auf 72 Teilflächen. Davon wurden 356,0 Hektar der Bewertungseinheit 1 (Staubereich) und 160,3 Hektar der Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) zugeordnet. Abb. 27: LRT 91E7* Grau-Erlen-Auwald" westlich von Kraiburg (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Bewertung des Erhaltungszustandes Bewertungseinheit 1 (Staubereich) Zur Ermittlung der bewertungsrelevanten Daten wurde eine Stichproben-Inventur durchgeführt. Aus den erhobenen Daten sind folgende Bewertungen abzuleiten: Teil II - Seite 60

171 Lebensraumtypische Strukturen Struktur Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Begründung (Grenzwerte der jeweiligen Wertstufe) Baumarten Hauptbaumarten (H): 78 % C+ (35 %) Die Hauptbaumart Schwarz-Pappel mit Grau-Erle Silber-Weide Schwarz-Pappel 65 % 12 % <1 % weniger als 1 % vorhanden Entwicklungsstadien Schichtigkeit Totholz Nebenbaumarten (N): 0 % Begleitbaumarten (B): 15 % Esche Gew. Trauben-Kirsche 12 % 3 % Seltene Baumarten (S): 1 % Pionierbaumarten (P): 0 % Heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hg): 3 % Fichte Berg-Ahorn Winter-Linde Vogel-Kirsche 1 % 1 % <1 % <1 % Nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng): 3 % Nordam. Pappeln 3 % Jugendstadium Wachstumsstadium Reifungsstadium Verjüngungsstadium Altersstadium Zerfallsstadium Plenterstadium Grenzstadium einschichtig zweischichtig dreischichtig Plenterstruktur liegend stehend 12 % 19 % 65 % 0 % 0 % 4 % 0 % 0 % 30 % 55 % 15 % 00 % 2,1 fm/ha 0,7 fm/ha C+ (15 %) < 4 Stadien mit mindestens 5 % Flächenanteil vorhanden A+ (10 %) > 50 % der Fläche mehrschichtig C+ (20 %) < 4 fm/ha Biotopbäume 6,6 Stk/ha A - (20 %) > 6 Stk/ha Bewertung der Strukturen = B- Teil II - Seite 61

172 Charakteristische Arten Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Vollständigkeit der gesellschaftstypischen Baumarten Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B): Grau-Erle (H) Silber-Weide (H) Schwarz-Pappel (H) Lavendel-Weide (H) Esche (B) Gew. Traub.-Kirsche (B) Feld-Ulme (B) Schwarz-Erle (B) Purpur-Weide (B) 65 % 12 % <1 % 0 % 12 % 3 % 0 % 0 % 0 % Begründung C+ (34 %) Die gesellschaftstypischen Baumarten Lavendel-Weide, Feld-Ulme, Schwarz-Erle und Purpur-Weide fehlen Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung Seltene Baumarten 1 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 6 % Fichte (hg) Berg-Ahorn (hg) Winter-Linde (hg) Vogel-Kirsche (hg) Nordam. Pappeln (ng) 1 % 1 % <1 % <1 % 3 % Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+P): Grau-Erle (H) Silber-Weide (H) Schwarz-Pappel (H) Lavendel-Weide (H) Gew. Traub.-Kirsche (B) Esche (B) Feld-Ulme (B) Schwarz-Erle (B) Purpur-Weide (B) 39 % 3 % 0 % 0 % 52 % 4 % <1 % 0 % 0 % C+ (33 %) Die gesellschaftstypischen Baumarten Schwarz-Pappel, Lavendel-Weide, Schwarz-Erle und Purpur-Weide fehlen Seltene Baumarten <1 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 2 % Fichte (hg) Berg-Ahorn (hg) Feld-Ahorn (hg) Spitz-Ahorn (hg) Winter-Linde (hg) Nordam. Pappeln (ng) <1 % <1 % <1 % <1 % <1 % 1 % Flora Anzahl Referenz-Arten im LRT in 1) C (33 %) Zwar mehr als 20 Referenzarten vorhanden, Kategorie 1: 0 aber weniger als 5 Arten der Kategorien 1+2 Kategorie 2: 3 Kategorie 3: 17 (siehe auch Vegetationslisten im Anhang) Kategorie 4: 7 Teil II - Seite 62

173 Fauna (nicht untersucht) Bewertung der charakteristische Arten = C+ 1) Kategorien der Flora (Referenzpflanzen): 1 = im LRT selten und hochspezifische Arten (Qualitätszeiger) 2 = spezifische Arten (deutlich an den LRT gebunden) 3 = typische Arten (aber auch in anderen LRT vorkommend) 4 = häufige Arten, aber ohne besondere Bindung an den LRT Beeinträchtigungen Merkmal Ausprägung Wertstufe Begründung Eindeichung und Längsverbauung Kontakt zwischen Fluss und Aue in den meisten Jahren nur noch über Druck- und Grundwasser vorhanden Bewertung der Beeinträchtigungen = C C Auf Grund der fehlenden Überflutungsdynamik ist Sukzession zu SLW oder anderem LRT (91F0) in Gange Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen bestimmt sich die Wertstufe nach dem am schlechtesten bewerteten Merkmal. Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 91E7* Grau-Erlen-Auwald BE 1 (Staubereich) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Strukturen: B- Arten: C+ Beeinträchtigungen: C C+ und somit einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand. Bewertungseinheit 2 (Ausleitungsstrecke) Zur Ermittlung der bewertungsrelevanten Daten wurde eine Stichproben-Inventur durchgeführt. Aus den erhobenen Daten sind folgende Bewertungen abzuleiten: Teil II - Seite 63

174 Lebensraumtypische Strukturen Struktur Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Begründung (Grenzwerte der jeweiligen Wertstufe) Baumarten Hauptbaumarten (H): 65 % B- (35 %) H+N+B+S > 50 %, < 70 % Entwicklungsstadien Schichtigkeit Totholz Grau-Erle Silber-Weide Schwarz-Pappel 49 % 15 % <1 % Nebenbaumarten (N): 0 % Begleitbaumarten (B): 16 % Esche Gew. Trauben-Kirsche 10 % 6 % Seltene Baumarten (S): 3 % Pionierbaumarten (P): 0 % Heimische gesellschaftsfremde Baumarten (hg): 7 % Berg-Ahorn Spitz-Ahorn Fichte Vogel-Kirsche Wald-Kiefer Europ. Lärche 2 % 2 % <1 % <1 % <1 % <1 % Nicht heimische gesellschaftsfremde Baumarten (ng): 9 % Nordam. Pappeln Robinie Jugendstadium Wachstumsstadium Reifungsstadium Verjüngungsstadium Altersstadium Zerfallsstadium Plenterstadium Grenzstadium einschichtig zweischichtig dreischichtig Plenterstruktur liegend stehend 9 % <1 % 15 % 10 % 67 % 0 % <1 % 7 % 0 % 0 % 9 % 65 % 26 % 0 % 7,8 fm/ha 6,7 fm/ha H+N+B+S+P > 80 %, < 90 % hg + ng < 20 %, >10 % ng < 10 %, > 1% Mindestens 3 Hauptbaumarten mit mindestens 1 % vorhanden B- (15 %) 4 Stadien mit mindestens 5 % Flächenanteil vorhanden A+ (10 %) > 50 % der Fläche mehrschichtig A+ (20 %) >9 fm/ha Biotopbäume 8,4 Stk/ha A+ (20 %) 8,4 Stk/ha Bewertung der Strukturen = A- Teil II - Seite 64

175 Charakteristische Arten Merkmal Ausprägung Wertstufe (Gewichtung) Vollständigkeit der gesellschaftstypischen Baumarten Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B): Grau-Erle (H) Silber-Weide (H) Schwarz-Pappel (H) Lavendel-Weide (H) Esche (B) Gew. Traub.-Kirsche (B) Feld-Ulme (B) Schwarz-Erle (B) Purpur-Weide (B) 49 % 15 % <1 % 0 % 10 % 6 % 0 % 0 % 0 % Begründung C+ (34 %) Die gesellschaftstypischen Baumarten Lavendel-Weide, Feld-Ulme, Schwarz-Erle und Purpur-Weide fehlen Baumartenzusammensetzung in der Verjüngung Seltene Baumarten 3 % Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): 16 % Berg-Ahorn (hg) Spitz-Ahorn (hg) Fichte (hg) Vogel-Kirsche (hg) Winter-Linde (hg) Wald-Kiefer (hg) Europ. Lärche (hg) Nordam. Pappeln (ng) Robinie (ng) 2 % 2 % <1 % <1 % <1 % <1 % <1 % 9 % <1 % Gesellschaftstypische Baumarten (H+N+B+P): Lavendel-Weide (H) Grau-Erle (H) Schwarz-Pappel (H) Silber-Weide (H) Gew. Traub.-Kirsche (B) Esche (B) Schwarz-Erle (B) Feld-Ulme (B) Purpur-Weide (B) 22 % 18 % 0 % 0 % 41 % 1 % <1 % 0 % 0 % C+ (33 %) Die gesellschaftstypischen Baumarten Schwarz-Pappel, Silber-Weide, Feld-Ulme und Purpur-Weide fehlen Seltene Baumarten Gesellschaftsfremde Baumarten (hg+ng): Vogel-Kirsche (hg) Fichte (hg) Berg-Ahorn (hg) Spitz-Ahorn (hg) Vogelbeere (hg) Wald-Kiefer (hg) Nordam. Pappeln (ng) Robinie (ng) Sp. Traub.-Kirsche (ng) 10 % 7 % 2 % 1 % <1 % <1 % <1 % <1 % 2 % <1 % <1 % Teil II - Seite 65

176 Flora Anzahl Referenz-Arten im LRT in 1) C (25 %) Kategorie 1: 0 (33 %) (50 %) Kategorie 2: 3 Fauna Kategorie 3: 13 Kategorie 4: 8 (nicht untersucht) Zwar mehr als 20 Referenzarten vorhanden, aber weniger als 5 Arten der Kategorien 1+2 (siehe auch Vegetationslisten im Anhang) Bewertung der charakteristische Arten = C+ 1) Kategorien der Flora (Referenzpflanzen): 1 = im LRT selten und hochspezifische Arten (Qualitätszeiger) 2 = spezifische Arten (deutlich an den LRT gebunden) 3 = typische Arten (aber auch in anderen LRT vorkommend) 4 = häufige Arten, aber ohne besondere Bindung an den LRT Beeinträchtigungen Merkmal Ausprägung Wertstufe Begründung Eindeichung und Längsverbauung (Flusseintiefung) Invasive Arten Kontakt zwischen Fluss und Aue in den meisten Jahren nur noch über Druck- und Grundwasser vorhanden Drüsiges Springkraut und Kanadische Goldrute Bewertung der Beeinträchtigungen = C C C Auf Grund der fehlenden Überflutungsdynamik ist Sukzession zu SLW oder anderem LRT (91F0) in Gange Invasive Arten auf erheblicher Fläche des LRT dominant und einheimische Arten verdrängend Bei der Bewertung der Beeinträchtigungen bestimmt sich die Wertstufe nach dem am schlechtesten bewerteten Merkmal. Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 91E7* Grau-Erlen-Auwald BE 2 (Ausleitungsstrecke) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Strukturen: A- Arten: C+ Beeinträchtigungen: C B- und somit einen guten Erhaltungszustand. Teil II - Seite 66

177 7.2 Lebensraumtypen, die im SDB nicht genannt sind Die folgenden LRT sind nicht im SDB des Gebietes gemeldet. Für sie wurden keine Erhaltungsziele aufgestellt. Es wurden keinerlei Erhaltungsmaßnahmen geplant Oligo bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Kurzcharakterisierung, Bestand und Bewertung In einer wohl ehemaligen Abbaumulde findet sich ein relativ frisch angelegtes Gewässer, dessen kiesiger Boden zur Begehungszeit zu circa 50 Prozent mit Armleuchteralgen als Initialvegetation besetzt ist. Weitere Gewässervegetation findet sich nicht in dem klaren Gewässer. Das Gewässer ist von steilen Ufern umgeben, im Norden befindet sich eine kleine, etwa drei Meter hohe, unbewachsene Kieswand als Abgrenzung. Zum Gewässer sind hier flache Kiesbänke vorgelagert, die mit Initialvegetation besiedelt sind. Am Südende säumt ein schmaler Gürtel aus Sumpf-Segge (Carex acutiformis) das Ufer, an der Uferlinie bestehen Initialpflanzungen mit Breitem Rohrkolben (Typha latifolia). Die Teichbodenvegetationsbestände (Armleuchteralgen) sind gut ausgebildet, die Uferlinien und Uferformen vielgestaltig (sowohl Steilufer als Flachwasserzonen) angelegt, die lebensraumtypischen Habitatstrukturen somit gut vorhanden. Mit Erstbesiedlern ist das Arteninventar nur in Teilen vorhanden. Die Beeinträchtigung durch Nitrophyten ist noch gering und mit mittel eingestuft. Insgesamt wird der Erhaltungszustand als gut bewertet. Da das Biotop als Übergangsstadium zu einem eutropheren Gewässer zu betrachten ist, ist eine Aufnahme im Standarddatenbogen nicht gerechtfertigt. Teil II - Seite 67

178 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald (Galio-Carpinetum) Standort Frühjahrsfrische, aber in der Vegetationsperiode immer wieder austrocknende Standorte im warmen Hügelland; meist lichte Bestockungen; Bildung von Trockenrissen und hoher mechanischer Wurzelwiderstand in trockenen Perioden verhindern, dass die Rot-Buche (Fagus sylvatica) eine Dominanz erreicht; Basensättigung zumindest im Unterboden hoch; in Mulden und Tallagen erhöhte Spätfrostgefahr Boden Typischer Bodentyp ist Pelosol, ein schwerer Tonboden; in den oft nur kurz andauernden Phasen starker Austrocknung wird Pelosol sehr hart; weitere Bodentypen: verschiedene Schichtböden (z. B. Wechsellagerungen in Keupergebieten) oder Pararendzinen aus carbonathaltigen Lockergesteinen (z. B. aus würmeiszeitlichen Schottern, Brennen-Standorte ); Humusform: Mull bis Mullartiger Moder Bodenvegetation Arten, die sommerliche Austrocknung tolerieren und ein zumindest im Unterboden basenreiches Substrat bevorzugen wie Wald-Labkraut (Galium sylvaticum) und Arten der Berg-Seggen-Gruppe wie Berg-Segge (Carex montana), Nickendes Perlgras (Melica nutans) und Maiglöckchen (Convallaria majalis); Frühjahrsgeophyten, die ihr Wachstum vor sommerlicher Austrocknungsphase abgeschlossen haben, sind verbreitet; Auf trockenen, basenreichen Standorten dominieren Arten der Wucherblumen-Gruppe; Auf wechseltrockenen Standorten sind Rohr-Pfeifengras und Arten der Berg-Seggen-Gruppe kennzeichnend; Auf Steinschutt und humus- und feinerdereichen Unterhängen sind Sommer-Linde (Tilia platyphyllos) und Arten der Lerchensporn-Gruppe charakteristisch; Auf mäßig feuchten bis wechselfeuchten Standorten sind Arten der Günsel-Gruppe prägend; Auf sauren bis mäßig sauren Standorten erreichen Arten der Draht-Schmielen-Gruppe Dominanz Baumarten Verminderte Konkurrenzkraft der Rot-Buche (Fagus sylvatica) lässt Vielzahl an lichtbedürftigen Baumarten, wie Trauben-Eiche (Quercus petraea) und Stiel-Eiche (Quercs robur) zur Herrschaft gelangen; Mischbaumarten sind Hainbuche (Carpinus betulus), Winter-Linde (Tilia cordata) und Feld-Ahorn (Acer campestre) sowie Kleinbäume und Sträucher wie Elsbeere (Sorbus torminalis), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea) und Strauch-Hasel (Corylus avellana); Eichen-Hainbuchen-Wälder zählen zu den holzarten- und strukturreichsten Wäldern in Bayern Arealtypische Prägung / Zonalität Subkontinental; zonal Schutzstatus Teilweise geschützt nach 30 BNatSchG Teil II - Seite 68

179 Vorkommen und Flächenumfang Der Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald stockt auf einer Fläche von 12,9 Hektar auf sieben Teilflächen. Abb. 28: LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchen-Wald" östlich von Mittergars (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Bewertung des Erhaltungszustandes Dieser LRT steht nicht im SDB des Gebietes. Für ihn wurden keine Erhaltungsziele aufgestellt. Es entfällt daher eine Bewertung des Erhaltungszustandes. Teil II - Seite 69

180 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Standort Regelmäßige Überflutung oder Beeinflussung durch Grundwasserströmungsdynamik, die zu hohen Grundwasserständen oder Druckwasserüberstauung führt; Grundwasserströme stehen im Zusammenhang mit Auendynamik Boden Meist Graue Kalkauenböden (Kalkpaternia), am Unteren Inn und am Main auch Braune Auenböden (Allochthone Vega); Ausgangsmaterial wird durch Flusssedimente in der Aue gebildet; mit zunehmendem Grundwassereinfluss ergeben sich Übergange bis hin zu Kalkhaltigem Auengley; Humusform: L- Mull Bodenvegetation Arten mit mittleren bis hohen Basen- und Nährstoffansprüchen; prägend sind vor allem Frühjahrsgeophyten der Lerchensporn-Gruppe wie Blaustern (Scilla bifolia), Kleines Schneeglöckchen (Galanthus nivalis), Frühlings-Knotenblume (Leucojum vernum), Bär-Lauch (Allium ursinum), Gelbes Windröschen (Anemone ranunculoides) und Gefleckter Aronstab (Arum maculatum); außerdem Frischebis Mäßigfeuchtezeiger der Anemone-, Goldnessel-, Günsel- und Scharbockskraut-Gruppe wie Busch-Windröschen (Anemone nemorosa), Dunkles Lungenkraut (Pulmonaria obscura), Gewöhnliche Haselwurz (Asarum europaeum), Wald-Ziest (Stachys sylvatica), Hohe Schlüsselblume (Primula elatior) und Scharbockskraut (Ranunculus ficaria) sowie Mullbodenpflanzen der Brennnessel- Gruppe wie Gewöhnlicher Giersch (Aegopodium podagraria), Große Brennnessel (Urtica dioica), Hunds-Quecke (Elymus caninus) und Kratzbeere (Rubus caesius); Auf sehr nährstoffreichen Standorten: Hohler Lerchensporn (Corydalis cava) und Finger-Lerchensporn (Corydalis solida); Auf trockenen Standorten: Arten der Berg-Seggen- und Wucherblumen-Gruppe wie Weiße Segge (Carex alba) und Blau-Segge (Carex flacca) sowie Saum- und Kalkmagerrasen-Arten; Auf Standorten mit stark wechselnden, gelegentlich hohen Grundwasserständen: Arten der Mädesüßund Sumpf-Seggen-Gruppe wie Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea) Baumarten In der mittleren Stufe mit der reinen Ausbildung des Eschen-Ulmen-Auwaldes ist geprägt von Feld- Ulme (Ulmus minor), Flatter-Ulme (Ulmus laevis), Stiel-Eiche (Quercus robur), Feld-Ahorn (Acer campestre), Esche (Fraxinus excelsior), Grau-Pappel (Populus canescens), Schwarz-Pappel (Populus nigra) und Silber-Pappel (Populus alba); starker Lianenbewuchs mit Gewöhnlicher Waldrebe (Clematis vitalba) und Gewöhnlichem Hopfen (Humulus lupulus) ist typisch; andere Gehölze gelangen nur in bestimmten Ausprägungen höhere Bestockungsanteile: In der tiefsten, noch länger andauernd überschwemmten Stufe (an bis zu 90 Tage pro Jahr) erreichen verschiedene Weidenarten (Salix spec.) und regional auch Grau-Erle (Alnus incana) höhere Anteile; In der höchsten Stufe, die nur noch selten (ca. fünf Tage pro Jahr) überschwemmt wird, ist Esche (Fraxnius excelsior) dominant, die Hainbuche (Carpinus betulus) tritt hinzu; Bei ganzjährig hohen Grundwasserspiegeln sind Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Gewöhnliche Trauben-Kirsche (Prunus padus) beigemischt Arealtypische Prägung / Zonalität Submediterran-subkontinental; azonal Schutzstatus Geschützt nach 30 BNatSchG Teil II - Seite 70

181 Vorkommen und Flächenumfang Der Hartholzauenwald stockt auf einer Fläche von 94,6 Hektar auf vier Teilflächen. Abb. 29: LRT 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia " nördlich von Altenhohenau (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) Bewertung des Erhaltungszustandes Dieser LRT steht nicht im SDB des Gebietes. Für ihn wurden keine Erhaltungsziele aufgestellt. Es entfällt daher eine Bewertung des Erhaltungszustandes. Teil II - Seite 71

182 8 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 8.1 Arten, die im SDB aufgeführt sind 1078* Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Steckbrief Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Die Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria), eine prioritäre Tierart nach Anhang II der FFH- Richtlinie, ist ein sogenannter Mehrlebensraumbewohner, der sehr verschiedene Lebensräume besiedelt. Nennenswerte Habitate sind frühe Waldsukzessionsstadien (Lichtungen, Schlagfluren), Saumstrukturen (z. B. Waldränder), bestimmte Waldtypen wie Au- und Trockenwälder sowie Sekundärhabitate wie Weg- und Straßenränder (Pretscher 2000). Als Hitzeflüchter besiedelt die Spanische Flagge besonders im Sommer überwiegend luft- und wechselfeuchte Standorte. Sie führt daher im Jahreswechsel (häufig) einen Ortswechsel zwischen verschiedenen Teillebensräumen durch (Pretscher 2000). Deutlicher Verbreitungsschwerpunkt sind Regionen mit Weinbauklima. Die Spanische Flagge wird wie Maivogel (Euphydryas maturna) und Hecken-Wollafter (Eriogaster catax) als eine Art der von Weidemann (1995) so bezeichneten Maivogelwälder (Mittelwälder auf wechselfeuchten Standorten) genannt, kommt aber auch in diversen Abb. 30: Spanische Flagge anderen bewaldeten und offenen Lebensräumen (Foto: Hans Münch, AELF Ebersberg) vor. Vorkommen und Verbreitung Im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder konnten im Zuge der Kartierungen keine Nachweise der Spanischen Flagge erbracht werden wurde jedoch von dem ehemaligen Natura-2000-Kartierer Gerhard Maier ein Zufallsfund südlich der Staustufe Feldkirchen gemeldet. Weitere Nachweise innerhalb des FFH-Gebietes sind in der Artenschutzkartierung (ASK) nicht vorhanden. Bolz (2010) schätzt die Situation für das Ammergebirge wie folgt ein, die wohl in ähnlicher Weise auch für das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder gilt: Sehr wahrscheinlich ist das unregelmäßige Einwandern von Individuen aus dem zentralalpinen Inntal, wo die Art lokal vorkommt. Dies ist auch von anderen Schmetterlingsarten bekannt (z. B. Hipparchia semele, welche in den bayerischen Alpen überhaupt keine geeigneten Lebensräume vorfinden). Es scheint, ein Zusammenhang mit Föhnlagen zu bestehen. Euplagia quadripunctaria kommt im zentralen Inntal wie auch in Vorarlberg an lokalen wärmebegünstigten Südhängen vor (Aistleitner 1999, Reichl 1994). Allerdings fehlt die Art im nach Bayern fließenden Lechtal (Huemer 1991). Eitschberger et al. (1991) führen Euplagia quadripunctaria als Saisonwanderer 2. Ordnung auf. Dies könnte mit dem in Mitteleuropa allerdings nur gering ausgeprägten Wanderungen dieser Art als Falter in Übersommerungsquartiere zusammenhängen. Gerade die sehr heiße und trockene Witterungsphase im Juli 2010 kann einen Wanderzug von frisch schlüpfenden Tieren ausgelöst haben. Allerdings herrschten dann zur Hauptflugzeit im August wieder ungünstige Verhältnisse, so dass weder ein Rückzug beziehungsweise eine weiterer Zuzug sehr unwahrscheinlich wurde. Teil II - Seite 72

183 Insbesondere die südlich angrenzenden Loisachsüdhänge sind für Vorkommen thermophiler Arten bekannt. Es ist möglich, dass temporäre Ansiedlungen der Spanischen Flagge in Jahren mit günstiger Witterung in Zukunft stattfinden können beziehungsweise eventuell sogar begrenzt bereits haben. Adäquat der Einschätzung für das Ammergebirge, dem Artnachweis von Herrn Maier und den Kartierergebnissen ist zu erwarten, dass die Spanische Flagge das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder wohl lediglich vereinzelt als Wanderkorridor nutzt und daher nur Einzelnachweise beziehungsweise kleine Populationen in für die Art günstigen Jahren im FFH-Gebiet vorkommen. Bedeutung des Gebietes für den Erhalt der Art Die Kartierergebnisse und Recherchen haben ergeben, dass die Spanische Flagge latent im Gebiet vorkommt, dieses jedoch eher als Wander- beziehungsweise Ausbreitungsachse zu anderen und wärmeren Habitaten nutzt. Der prioritäre Falter stellt eine Leitart für andere Schmetterlingsarten dar. Diese profitieren ebenso von Erhaltungsmaßnahmen. Bei der Kartierung wurden folgende Beibeobachtungen gemacht: Zitronenfalter (Gonepteryx rhamni), Tagpfauenauge (Inachis io), Kaisermantel (Argynnis paphia), Großes Ochsenauge (Maniola jurtina), Kleiner Fuchs (Aglais urticae), Rapsweißling (Pieris napi), Landkärtchen (Araschnia levana), Admiral (Vanessa atalanta) und Distelfalter (Vanessa cardui). Bewertung des Erhaltungszustandes Die Beurteilung des Erhaltungszustandes erfolgte nach den Vorgaben der Kartieranleitung von LWF und LfU (Stand Juli 2007). Wie aus den drei folgenden Bewertungsschemata Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen ersichtlich, ergibt sich ein Gesamtwert von C und somit ein mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand der untersuchten Art. Population Merkmal Falterzahl je 100 m Transektlänge Nachweishäufigkeit in den Probeflächen Verbundsituation Die Bewertungen werden gemittelt. Ausprägung Wertstufe Begründung < 6 Falter C 1 mündlicher Nachweis eines Falters 2010 im FFH-Gebiet (Zufallsfund) Falternachweise in <30 % der Saughabitate nächstes Vorkommen > 10 km entfernt C C Bewertung der Population = C keine Nachweise, außer einem Zufallsfund nächstes bekanntes Vorkommen im Bereich Haiming/Burghausen (ca. 40 km) an der Salzach und bei Oberaudorf (ca. 45 km) Aktuelle Population und Populationsentwicklung Im FFH-Gebiet konnten während der Kartierarbeiten keine Falter nachgewiesen werden. Herr Gerhard Maier stellte 2010 einen Zufallsfund innerhalb des FFH-Gebietes fest. Man kann davon ausgehen, dass die wanderfreudige Spanische Flagge das Gebiet vereinzelt als Ausbreitungsachse nutzt. Es sind daher wohl auch nur weitere Einzelfunde zu erwarten. Das Kriterium Population wird deswegen mit mittel bis schlecht bewertet. Teil II - Seite 73

184 Habitatqualität Merkmal Verbreitung der Saughabitate Ausprägung Großteil des Gebietes durchsetzt Wertstufe B Begründung auf großen Strecken entlang des Flusslaufs Saughabitate vorhanden Dichte an Saugpflanzen horstweise bis einzeln C oftmals auf weiten Strecken nur einzelne Reihen, bzw. Horste der Saugpflanzen Verbreitung der Larvalhabitate Großteil des Gebietes durchsetzt Bewertung der Habitatqualität = B B Larvalhabitate mit entsprechenden krautigen Pflanzen und Gehölzarten in allen Transekten vorhanden; stetes Vorkommen in der Nähe der Saughabitate Saughabitate in Form von hochstaudenreichen Wald- und Wegrändern, vor allem entlang der Dämme, finden sich in ausreichender Anzahl innerhalb des FFH-Gebietes. Die Verzahnung der sich an den Dämmen befindlichen offenen Flächen in übergehende Leiten- oder Auwälder ist als Besonderheit hervorzuheben und insbesondere im Sommer für den Hitzeflüchter Spanische Flagge als wichtig herauszustreichen. Neben dem Gewöhnlichen Wasserdost (Eupatorium cannabinum) wurden Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare) und andere Saugpflanzen wie Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum) und Gewöhnlicher Sommerflieder (Buddleja davidii) vorgefunden. Larvalhabitate mit entsprechenden Raupenfutterpflanzen, wie zum Beispiel Himbeere (Rubus idaeus), Kratzbeere (Rubus caesius), Brombeere (Rubus fruticosus) und Große Brennnessel (Urtica dioica) sind über das gesamte Gebiet gut ausgeprägt und oftmals in Nähe der Saughabitate vorhanden. Das Kriterium Habitatqualität wird deswegen noch mit gut (B-) eingestuft. Beeinträchtigungen Relevant für dieses Bewertungsmerkmal sind sowohl konkrete Gefährdungen als auch allmähliche Veränderungen. Merkmal Verlust von Nektarpflanzen durch Mahd der Wegränder vor September, Aufforstungen, Verfüllungen oder ähnliches Ausbreitung von Neophyten in den Habitaten Ausprägung wiederholter Verlust von Nektarpflanzen zunehmende Ausbreitung von Drüsigem Springkraut (Impatiens glandulifera), Kanadischer Goldrute (Solidago canadensis) und vereinzelt Japanischer Flügelknöterich (Fallopia japonica) Wertstufe C Begründung Bewertung der Beeinträchtigungen = C B Mahd an Wegrändern und entlang der Dämme vor September bei den Kartierbegängen wurde immer wieder die Ausbreitung von Neophyten beobachtet Die schlechteste Bewertung wird übernommen. Teil II - Seite 74

185 Die wiederkehrende Mahd von Wegrändern und entlang der Dämme während der Falterflugzeit vor September führen zu einem erheblichen Verlust von Nektarpflanzen. Weiterhin sollte die Ausbreitung von Neophyten beobachtet werden. Die Beeinträchtigungen sind daher mit C zu bewerten. Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 1078* Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Population: C Habitatqualität: B- Beeinträchtigungen: C C und somit einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand. Der Erhaltungszustand der Spanischen Flagge im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder wird insgesamt mit C mittel bis schlecht bewertet. Die fehlenden Artnachweise sind nicht auf ungünstige Habitatbedingungen zurückzuführen, sondern wohl natürlicherweise bedingt. Dieses FFH-Gebiet liegt zwar außerhalb des Verbreitungskorridors der Spanischen Flagge in Südbayern, jedoch ist die Nähe zu anderen Vorkommen (Haiming und Oberaudorf) zu beachten. Daher ist es möglich, dass in für die Art günstigen Jahren, Falter am Inn gefunden werden können und das FFH-Gebiet als Trittstein zu anderen Habitaten genutzt wird. Teil II - Seite 75

186 1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) Steckbrief Gelbbauchunke (Bombina variegata) Ursprünglich ist die Gelbbauchunke ein Bewohner der Fluss- und Bachauen. Sie hat sich an diese dynamischen Lebensräume angepasst. Durch die Wasserkraft entstehen Sand- und Kiesbänke, es bilden sich Altwässer, Altarme und vor allem eine Vielzahl temporärer Klein- und Kleinstgewässer. Letztere sind vielfach vegetationslos, es leben kaum konkurrierende Tierarten oder gar Fressfeinde der Unken und ihrer Entwicklungsstadien darin, so dass sie als Laich- und Larvengewässer besonders geeignet sind. Wegen der fehlenden Dynamik an unseren Fließgewässern werden heute hauptsächlich anthropogene, sekundäre Lebensräume wie Abbaugruben oder Fahrspuren besiedelt. Der Mensch sorgt durch sein Handeln für die notwendige Dynamik. Nach der Nutzungsaufgabe ist die Erhaltung des Lebensraums nur durch weiteren Energieaufwand möglich. Ein ph-wert der Laichgewässer unter 4,5 Abb. 31: Gelbbauchunke (Foto: Björn Ellner, AELF Ebersberg) führt zur starken Hemmung der Larvalentwicklung, da die Eier bzw. Larven gering säuretolerant sind (TLUG 2009). Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Einzeltier etwa 30 Prozent der jährlichen Aktivitätszeit im Wasser verbringt. Unken besiedeln eine Vielzahl verschiedener Gewässertypen: temporär oder permanent, fließend oder stehend. Sie werden in unterschiedlicher Weise genutzt. Manche dienen als vorübergehende oder längerfristige Aufenthaltsgewässer, andere hingegen werden vor allem zum Ablaichen aufgesucht. Eine klare Abgrenzung von Laich- und Aufenthaltsgewässern ist nicht immer möglich. An Land halten sich Gelbbauchunken unter Steinplatten, Brettern und Balken, in Steinansammlungen oder verlassenen Nagerbauten auf. Wesentlich für ein Landversteck ist eine hohe Luft- und Substratfeuchtigkeit. Das gilt sowohl für Sommer- wie auch für Winterquartiere. Unken sind nicht in der Lage, sich in ein Substrat einzugraben. Es handelt sich bei der Gelbbauchunke um eine ausgesprochen langlebige Art, die im Freiland nicht selten 10 Jahre und deutlich älter werden kann (bis über 30 Jahre), wodurch mehrjähriger Ausfall erfolgreicher Reproduktion durch sommerliche Trockenheit ausgeglichen werden kann (Abbühl & Durrer 1998). Vorkommen und Verbreitung Die Gelbbauchunke kommt ausschließlich in Europa vor. Ihr Verbreitungsgebiet erstreckt sich von Griechenland im Südosten bis nach Frankreich im Westen. Es umfasst große Teile von Mitteleuropa, den Balkan und Nordostitalien. In Deutschland erreicht sie in den Mittelgebirgen Nordrhein- Westfalens, Niedersachsen und Thüringens ihre nördliche Verbreitungsgrenze. In Rheinland-Pfalz und Hessen bewohnt sie vor allem das Berg- und Hügelland, während sie in Baden-Württemberg und Bayern zusätzlich auch die Flusstäler und das Alpenvorland besiedelt (LUBW 2013) Die Verbreitung in Bayern ist abhängig vom Substrat, Verbreitungsschwerpunkte sind die tonigen Böden des unteren Keupers, das Donautal sowie das Alpenvorland (Müller-Kroehling et al. 2006). In Bayern gab es 1996 über 2000, jedoch meist sehr kleine, Populationen (Heimbucher 1996). In Abbaugebieten und auf militärischen Übungsplätzen gibt es die individuenreichsten Populationen (Müller-Kroehling et al. 2006). Trotz intensiver Kartierungen konnte die Gelbbauchunke im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder nur im Bereich um Gars am Inn nachgewiesen werden. Insgesamt konnten zwei Reproduktionszentren ausgewiesen werden. Das erste Reproduktionszentrum liegt unmittelbar am westlichen Innufer nördlich der Innbrücke bei Gars. Zwar sind hier die poten- Teil II - Seite 76

187 tiellen Laich- und Aufenthaltsgewässer nur durch den Inntal-Radweg vom Fluss getrennt und können bei extremen Hochwasserereignissen auch durchaus überflutet werden, die vorwiegende Wasserspeisung erfolgt jedoch durch Quellaustritte am sich westlich anschließenden Hang. Das zweite Reproduktionszentrum befindet sich etwa 1200 Meter nordöstlich vom ersten und liegt in der so genannten Mangstlleite, einem größeren zusammenhängenden Waldstück etwas abseits des Inns. Die (potentiellen) Laich- und Aufenthaltsgewässer befinden sich im nördlichen Bereich dieses Reproduktionzentrums in im Waldbestand liegenden Senken, die temporär überflutet sind. Im südlichen Bereich besiedelt sie vor allem künstlich angelegte Kleingewässer. Im gesamten Reproduktionszentrum besiedelt sie auch Fahrspuren auf Forstwegen. Bedeutung des Gebietes für den Erhalt der Art Bei der Kartierung 2013 konnten innerhalb des FFH-Gebietes insgesamt zwölf adulte Gelbbauchunken und 35 Laich/Larven in vier Gewässern nachgewiesen werden. Weitere 15 Gewässer wurden als potentielle Laich-beziehungsweise Aufenthaltsgewässer ohne aktuellen Nachweis kartiert. Aufgrund der Größe des Gebietes ist vom Vorhandensein weiterer potentieller Laichbiotope auszugehen, die im Rahmen dieser Untersuchung nicht erfasst werden konnten. Die Leitenwälder des Inns sind eine wichtige Ausbreitungsachse und verbinden die vorhandenen, oft außerhalb des FFH-Gebietes liegenden Gelbbauchunkenpopulationen. Die beiden Reproduktionszentren im Gebiet haben wichtige Bedeutung im Kontext der Vernetzung der Gelbbauchunkenvorkommen im Naturraum und stellen bedeutende Spenderpopulationen dar. Der Erhalt dieser Population als Trittstein für die regionale Verbundsituation in der Umgebung des Inns ist von sehr großer Bedeutung. Bewertung des Erhaltungszustandes Ziel der Kartierung ist die Bewertung der Vorkommen auf Basis von (potentiellen) Reproduktionszentren. Ein Reproduktionszentrum beziehungsweise potentielles Reproduktionszentrum ist eine Häufung von Gewässern, die nicht weiter als 500 Meter von Nachweisgewässern entfernt sind oder ein wichtiges Einzelgewässer mit Nachweisen (z. B. eine Abbaugrube), das von der Habitatbeschaffenheit her einen substanziellen Beitrag zur Reproduktion leistet oder leisten könnte. Population Insgesamt konnten im Gebiet zwei Reproduktionzentren (RZ) ausgeschieden werden, über die im Folgenden der Erhaltungszustand der Art bewertet wird: das RZ 1, unmittelbar am Inntal-Radweg, östlich von Gars am Inn, besteht aus Objekt Nr. 1 mit Artnachweis, sowie den Objekten Nr. 3, 4, 6, 14, 15, 16, 17 und 18 als potentiell geeignete Laichgewässer, die Objekte Nr. 2 und 5 stellen Aufenthaltsgewässer dar, das RZ 2, in der Mangstlleite, besteht aus den Objekten Nr. 7, 8 und 9 mit Artnachweis sowie den Objekten Nr. 10, 11, 12 und 14 als potentiell geeignete Laichgewässer, die Objekte 13 und 19 stellen Aufenthaltsgewässer dar. Teil II - Seite 77

188 Zustand der Population RZ 1 RZ 2 Populationsgröße Reproduktion Verbundsituation: Nächstes Reproduktionszentrum/Vorkommen im Abstand von Insgesamt 4 Tiere (davon 0 Juvenile) C Nicht in ausreichendem Maße gewährleistet; kaum aktuelle Larvennachweise oder Hüpferlinge C Ca m A Insgesamt 8 Tiere (davon 0 Juvenile) C Nicht in ausreichendem Maße gewährleistet; kaum aktuelle Larvennachweise oder Hüpferlinge C Ca m A Bewertung der Population C C Die Bewertungen werden gemittelt. Habitatqualität Habitatqualität RZ 1 RZ 2 Dichte an (potentiellen) Laichgewässern im RZ >5 A >5 A Qualität der Laichgewässer im RZ Überwiegend geeignet und für die Art günstig B Überwiegend optimal geeignet A Überwiegend deutlich suboptimal und für die Art ungünstig C Überwiegend geeignet B Qualität des Landlebensraums im Umfeld der Laichgewässer Bewertung der Habitatqualität A B Die Bewertungen werden gemittelt. Beeinträchtigungen Gewässerverfüllung bzw. beseitigung: Im Gebiet haben keine gezielten Gewässer- bzw. Fahrspurverfüllungen stattgefunden. Gewässersukzession: Im RZ 1 gefährdet an einigen Objekten die Sukzession unmittelbar die Laichgewässer durch Ausdunklung. Insbesondere der Bewuchs mit Gewöhnlichem Schilf (Phragmites australis) ist an einigen (potentiellen) Laichgewässern problematisch. Im RZ 2 ist der Anteil der Wasservegetation bei einzelnen Objekten hoch. Hier droht mittelfristig eine Verlandung und somit ein Wegfall des Gewässers. Teil II - Seite 78

189 Fische: In den aufgesuchten (potentiellen) Laich- und Aufenthaltsgewässern war kein Fischbesatz festzustellen. In einigen Objekten wurden jedoch Libellenlarven registriert. Nutzung: Im RZ 1 wird der Landlebensraum auf der überwiegenden Fläche nicht durch den Menschen genutzt und ist mit Wald bestockt. An einer Stelle werden derzeit Hangsicherungsmaßnahmen zu Gunsten der St 2352 durchgeführt. Mit gravierenden Beeinträchtigungen für die Gelbbauchunke ist jedoch hierdurch nicht zu rechnen. Die Nutzung im RZ 2 besteht überwiegend aus einer den Standortverhältnissen angepassten Forstwirtschaft, von der keine gravierenden Beeinträchtigungen ausgehen. Bei einem steigenden Anteil der forstlichen Nutzung mit forstlichen Großmaschinen (Harvester, Rückezug) ist auch künftig auf den Rückegassen mit der Entstehung immer neuer, periodisch wasserführender Klein- und Kleinstgewässer zu rechnen. Barrieren: Als Barrieren gelten Teerstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen, nicht jedoch gering befahrene Forststraßen. Die Staatsstraße St 2352 stellt eine erhebliche Barriere für beide Reproduktionszentren dar, da sie genau zwischen ihnen verläuft. Die Bedeutung der St 2352 als Barriere für die Gelbbauchunke zeigt sich auch darin, dass im Bereich der beiden Reproduktionszentren bei Gars am Inn ein Amphibienwanderweg durch die oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern erfasst ist (StMI 2009). Für das Reproduktionszentrum 1 stellt darüber hinaus der südlich und östlich verlaufende Inn ebenfalls eine Barriere dar. Das Reproduktionszentrum 2 ist außerdem von einer kommunalen Straße und monotonen landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben, die ebenfalls Barrieren darstellen (LWF & LfU 2008). Gewässerverfüllung bzw. -beseitigung Gewässersukzession Fische Nutzung Barrieren im Umfeld von 1000m um das Vorkommen RZ 1 RZ 2 keine A Sukzession gefährdet unmittelbar Laichgewässer C keine Fische A ergibt kontinuierlich ein hervorragendes Angebot an Laichgewässern und ein sehr gut geeignetes Landhabitat A Staatsstraße St 2352, Inn C keine A mittelfristige Gefährdung durch Sukzession B keine Fische A ergibt ein ausreichendes Angebot an Laichgewässern und ein geeignetes Landhabitat B Staatsstraße St 2352, kommunale Straße, monotone landwirtschaftliche Nutzflächen C Bewertung der Beeinträchtigungen C C Die schlechteste Bewertung wird übernommen. Teil II - Seite 79

190 Erhaltungszustand Gebiet Population Habitate Beeinträchtigungen Gesamtbewertung Bemerkungen RZ 1: Östlich Gars am Inn am Inntal-Radweg RZ 2: Mangstlleite C A C C C B C C Die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes ergibt sich aus der Bewertung der drei Einzelparameter und wird insgesamt mit C mittel bis schlecht bewertet. Gesamtbewertung: 1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Population: Habitatqualität: Beeinträchtigungen: C B C C und somit einen mittleren bis schlechten Erhaltungszustand. Teil II - Seite 80

191 1337 Europäischer Biber (Castor fiber) Steckbrief Europäischer Biber (Castor fiber) Der Europäische Biber erreicht eine Körperlänge von bis zu 1,30 Metern, wovon auf den abgeflachten, beschuppten Schwanz, die sogenannte Biberkelle, bis zu 30 Zentimeter entfallen können. Sein Gewicht beträgt bei ausgewachsenen Tieren bis zu 30 Kilogramm. Neben der Körpergröße stellt der flache Schwanz das beste Unterscheidungsmerkmal zu dem ähnlich aussehenden Nutria (Myocastor coypus) und dem Bisam (Ondatra zibethicus) dar (LfU 2012). Biber leben in Einehe. Das Revier einer Biberfamilie, die aus dem Elternpaar und zwei Generationen von Jungtieren besteht, umfasst je nach der Qualität des Biotops ein bis drei Kilometer Fließgewässerstrecke. Die Reviergrenzen werden mit dem sogenannten Bibergeil, einem öligen Sekret aus einer Drüse im Afterbereich, markiert und gegen Eindringlinge verteidigt. Nach erfolgreicher Abb. 32: Europäischer Biber Paarungszeit von Januar bis März bringt das (Foto: Gerhard Schwab) Weibchen nach einer Tragzeit von etwa 100 Tagen ein bis sechs, meistens aber zwei bis drei, behaarte Junge zur Welt, die von Geburt an sehen können. Die jungen Biber werden bis zu zwei Monate lang von ihrer Mutter gesäugt und erlangen in der Regel nach drei Jahren die Geschlechtsreife. Nach dieser Zeit werden sie von den Eltern aus dem Revier vertrieben und können dann über 100 Kilometer weit wandern. Im Mittel liegt die Wanderstrecke bei 25 Kilometern. Anschließend suchen sie sich einen Partner und gründen selbst ein Revier. Im Durchschnitt erreichen Biber ein Alter von etwa zehn Jahren, in Ausnahmefällen können sie bis zu 25 Jahre alt werden. Der Biber ist eine charakteristische Art der Auen. Er bewohnt fast alle Arten von Gewässern, von Gräben mit geringem Gehölzbestand bis zu Flüssen und Seen, wo er sich durch seine Dammbauten seinen Lebensraum gestaltet. Um Konflikte mit Landnutzern zu vermeiden, ist es deshalb wichtig, ungestörte Auwald- und Auenbereiche zu erhalten, in denen Biber leben können. Ungenutzte Uferrandstreifen entlang von Gewässern, in denen Raum für Gehölzaufwuchs bleibt, können Fraßschäden in angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verhindern oder zumindest begrenzen. In Problemfällen steht ein Netz von ausgebildeten Biberberatern mit Rat und Tat zur Seite. Im 19. Jahrhundert wurde der Biber in Bayern ausgerottet. Die heutigen bayerischen Biber wurden seit den 1960er-Jahren an verschiedenen Orten wieder eingebürgert und haben sich zu einem Bestand von mehr als Tieren entwickelt. Der Biber ist streng geschützt und darf nur in Ausnahmefällen gefangen oder gar getötet werden. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU 2012, Schwab et al. 2011). Vorkommen und Verbreitung Im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder wurden anhand der Außenaufnahmen 30 Biberreviere gefunden. Da es keine direkten Artnachweise über eine Anzahl von adulten und juvenilen Tieren gibt, sind Betrachtungen über etwaige Besiedlungsdichten vollkommen spekulativ. Durch Kartierung von Fraßbildern und Burgen weiß man, dass von Rosenheim bis Mühldorf am Inn der Flusslauf fast flächendeckend vom Biber genutzt wird. Man kann durch die Verteilung der Reviere davon ausgehen, dass seit der Kartierung weitere Flächen besiedelt worden sind. Entlang des Inns gibt es Stellen, die sich vom Habitat als geeignet für den Biber anbieten, daher ist die Art hier noch in der Ausbreitungsphase. Die Kapazitätsgrenze scheint jedoch bald erreicht zu sein. Teil II - Seite 81

192 Bedeutung des Gebietes für den Erhalt der Art Der Biber konnte sich mittlerweile in fast ganz Bayern mit großem Erfolg ausbreiten. Durch die guten Habitatbedingungen entlang des Inns, hat er sich ähnlich wie an der Donau stark ausbreiten können. Auf einer Fläche von etwa Hektar wurden 30 Reviere nachgewiesen. Damit hat der Biber seine Ausbreitungskapazität entlang des Inns fast erreicht. Am Inn kann er seine Kräfte als Lebensraumgestalter einsetzen und mit seinen Dämmen neue Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten schaffen. Schon vor seiner Ausrottung war der Biber als Auwaldbewohner immer Bestandteil großer Flusssysteme. Durch sein aktives Gestalten der Umgebung kann er als Motor der Artenvielfalt gesehen werden. Bewertung des Erhaltungszustandes Für die Beurteilung des Erhaltungszustandes im Sinne der FFH-Richtlinie wurde ein Bewertungsschema nach Vorgaben der Kartieranleitung von LWF und LfU (Stand Februar 2007) erstellt. Demnach müssen mindestens 30 Prozent der Biberreviere beziehungsweise in mindestens fünf Revieren (bei fünf Revieren oder weniger werden alle erfasst) die Bewertungsparameter erhoben werden. In diesem Fall wurden demnach neun Reviere (30 %) bewertet. Wie aus den drei folgenden Bewertungsschemata Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen ersichtlich, ergibt sich ein guter Erhaltungszustand der untersuchten Art. Population Laufende Nummer des Reviers Bibervorkommen in der Region Region flächendeckend besiedelt (Landkreisebene) Region flächendeckend besiedelt, nur einzelne Lücken B B B B B B B B B Region flächendeckend aber lückig besiedelt oder Einzelvorkommen Entwicklung des Bibervorkommens in der Region in den letzten 5 Jahren Verbundsituation Zunehmend oder stabil abnehmend Nächste Ansiedlung unter 2 km entfernt A A A A A A A A A A A A A A A A A A 2-5 km entfernt Über 5 km entfernt Gesamtbewertung der Reviere A- A- A- A- A- A- A- A- A- Bewertung der Population = A- Die Bewertungen werden gemittelt. Der Inn ist vom Biber nahezu vollständig besiedelt. Dort wo gute Lebensbedingungen für den Biber herrschen, ist dieser vorhanden. Da der Inn von seinen Strukturen als Alpenfluss, zum einen flache Kies- und Schotterbänke und zum anderen Steilabbrüche geschaffen hat, sind diese Abschnitte des Flusses als Biberhabitat als eher ungeeignet einzustufen. Die Kiesbänke und Steilufer erschweren es dem heimischen Biber, der vor allem grabbares Material zum Burgenbau benötigt, sich an diesen Stellen zu etablieren. Flachufer sind weniger kritisch zu beurteilen, da sich der Biber hier selbst hilft und Burgen errichtet. Hohe Steilufer sind bezüglich der Eignung als negativ anzusehen, da der Biber hier nur geringe Chancen hat, sich Luftlöcher für den Bau zu graben. Durch sich schnell verändernde Teil II - Seite 82

193 Uferstrukturen ergeben sich aber auch immer wieder neue Lebensräume für den Biber. Die Art nähert sich am Inn seiner Ausbreitungskapazität. Dies ist vor allem durch die Verbundsituation ersichtlich. Die Entwicklung der Population ist daher noch als zunehmend einzuschätzen. Das Kriterium Population wird deswegen noch mit hervorragend (A-) bewertet. Habitatqualität Laufende Nummer des Reviers > 75 % grabbar A A A A A A Uferbeschaffenheit % grabbar B < 50 % grabbar Permanent > 100 cm tief C C A A A A A A Wasserführung (Tiefe geschätzt) Anteil von weichlaubholzreichen Gehölzsäumen (innerhalb 20 m beiderseits des Gewässers) Permanent cm tief Temporäre Austrocknung oder < 50 cm tief > 50 % der Fläche % der Fläche < 25 % der Fläche < 1 km A B B C A B B B B B B A A Revierlänge 1-2 km B B B B B B > 2 km C C Gesamtbewertung der Reviere A- B B- A- B B B A A Bewertung der Habitatqualität = B Die Bewertungen werden gemittelt. Die Habitatbedingungen der Biberreviere sind im Durchschnitt gut. Sie befinden sich zumeist direkt entlang des Inns. Weite Teile der Uferböschungen sind grabbar, die Wassertiefen sind als hervorragend bis gut für den Biber zu bewerten. Die Reviere Nr. 1, 8 und 9 verfügen über eine sehr gute Ausstattung an Weichlaubholz. Der größte Anteil der Biberreviere hat eine Länge von einem bis zwei Kilometern und ist somit als gut zu bewerten. Die Habitatbedingungen im Gesamtgebiet sind günstig für den Biber. Dies spiegelt sich in der nahezu flächendeckenden Besiedelung des Inns wider. Die Bewertung des Habitats der einzelnen Reviere pendelt sich zwischen hervorragend und gut ein. Die Habitatqualität des Gesamtgebietes wird deshalb mit gut bewertet. Teil II - Seite 83

194 Beeinträchtigungen Laufende Nummer des Reviers Keine Konflikte mit menschlichen Nutzungen. Entfernen von Bibern aus dem Revier oder unerlaubte Nachstellungen sind auszuschließen. Aktive Eingriffe in die Population durch den Menschen Nur geringfügige Konflikte. Mit Entfernen von Bibern aus dem Revier (erlaubt oder unerlaubt) ist nicht zu rechnen. Verluste zumindest deutlich geringer als Reproduktion. B B B B B B B B B Verkehrsverluste Massive Konflikte mit menschlichen Nutzungen. Revier muss regelmäßig aufgelöst werden. Unerlaubte Nachstellungen sind wahrscheinlich. Entnahme höher als Reproduktion. Selten oder nie Gelegentlich, aber deutlich geringer als Reproduktion B B B B B B B B B Öfter bis häufig, auch höher als Reproduktion Gesamtbewertung der Reviere B B B B B B B B B Bewertung der Beeinträchtigungen = B Die schlechteste Bewertung wird übernommen. Da es sich beim FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder um ein vom Biber stark erschlossenes Gebiet handelt, kommt es zu Auswanderungen von Bibern, bedingt durch eine zu hohe Anzahl von Tieren. Daher sind Unfallopfer unter den Bibern insebsondere im Landkreis Rosenheim an der Bundesstraße B15 bekannt. Weil der Biber am Inn sehr starke Ausbreitungstendenzen zeigt, ergeben sich zum Teil Beeinträchtigungen durch den Menschen. Zwar sind diese bisher nur im geringen Maße vorhanden, könnten aber gegebenenfalls durch die starke Ausbreitung des Bibers zunehmen. In beiden Landkreisen wurden Biber schon entfernt und andernorts wieder ausgesetzt. Dies geschah nur mit Einzelfallprüfungen durch die zuständigen UNBn und mit Hilfe des Bibermanagers. Die Beeinträchtigungen sind derzeit im Gesamten noch mit gut zu bewerten. Teil II - Seite 84

195 Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 1337 Europäischer Biber (Castor fiber) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien Population: A- Habitatqualität: B Beeinträchtigungen: B ergibt einen Gesamtwert von: B und somit einen guten Erhaltungszustand. Der Erhaltungszustand des Bibers im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder wird insgesamt mit gut bewertet. Ausgehend von der Besiedlungsdichte und der Eignung des Gebietes hat der Biber hier gute Voraussetzungen. Auf Grund der Beschaffenheit des Inns kann der Biber in Teilbereichen noch seine natürliche Lebensweise ausüben. Aus der Bewertung geht hervor, dass der Biber dort, wo er geeignete Habitatstrukturen findet, auch vorkommt. Die positiven Folgen des Bibers für das Ökosystem (große Dynamik in der Entstehung neuer Auenlebensräume, Schutz und Zunahme seltener Arten auf den Überschwemmungsflächen) kommen hier jedoch durch die Eindeichung des Inns nur teilweise zum Tragen. Die Akzeptanz für den Biber durch die Grundbesitzer und teilweise auch anderen Gebietsnutzer (Erholungssuchende usw.) wird insgesamt als gering eingeschätzt. Teil II - Seite 85

196 8.2 Arten, die nicht im SDB aufgeführt sind Die folgenden Arten sind nicht im SDB des Gebietes gemeldet. Für sie wurden keine Erhaltungsziele aufgestellt. Es entfällt daher eine Bewertung des Erhaltungszustandes. Alle Maßnahmen für diese Arten sind lediglich als wünschenswert zu betrachten Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae) Neunaugen sind im FFH-Gebiet an der unteren Attel, am Stauwehr Feldkirchen und bei Befischungen bei Wasserburg am Inn im Inn und den Nebengewässern belegt. Die Artsystemtik der Neunaugen wird derzeit weitergehend erforscht. Es zeichnet sich ab, dass die Vorkommen am Inn als Ukrainische Bachneunaugen (Eudontomyzon mariae) anzusprechen sind. Die Wassertrübe am Inn, die schwierige Verortung der Bereiche mit geeigneten Sedimentbedingungen für Querder-Habitate sowie die mögliche Lage der Habitate in größerer Gewässertiefe schränkt die Nachweisbarkeit des Neunauges ein. Da das Neunauge bei Befischungen im FFH-Gebiet und weiter stromab am Unteren Inn regelmäßig nachgewiesen wurde, ist von einem nennenswerten Bestand im FFH-Gebiet auszugehen. Für eine Aufnahme in den SDB wären weitere, systematische Unteruchungen notwendig. Die momentane Datenlage erlaubt jedoch keine Bewertung des Erhaltungszustands in Bezug auf die Merkmale Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen Huchen (Hucho hucho) Der Huchen ist weltweit nur noch in den Oberläufen der Donauzuflüsse sowie in der Donau selbst zu finden. Die ehemals guten Bestände des Huchens im Inn sind aufgrund der schlechten Wasserqualität und der Errichtung von Staustufen im 20 Jahrhundert eingebrochen. In den 1970er-Jahren dürfte die Art im Inn so gut wie ausgestorben gewesen sein (Terofal 1977). Obwohl Beobachtungen bestätigen, dass der Huchen im Gebiet sich wieder natürlicherweise vermehrt, dürfte der Großteil der heutigen Population des Huchens im Inn aus Besatzmaßnahmen stammen. Im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder scheint insgesamt noch ein besserer Huchenbestand als am Unteren Inn vorzukommen bis 2008 wurden bei Befischungen bei Wasserburg am Inn jeweils vier bis sechs Individuen gefangen, 2008 und 2009 bei Mühldorf am Inn jeweils ein Exemplar. Nach Einschätzung des LFV kommt der Huchen noch auf der gesamten Länge des Inns zwischen Kiefersfelden und Passau vor, wobei der beste Bestand zwischen Rosenheim und Mühldorf liegen dürfte. Es handelt sich hierbei aber nicht um selbsterhaltende Bestände (LFV 2015). Gefährdungsursachen liegen unter aanderem in einem Mangel an geeigneten Laichplätzen (Kieslaicher), Verlust an Lebensraum durch Uferbefestigung, Begradigung und Aufstauung sowie fehlende Wandermöglichkeiten infolge mangelnder Vernetzung des Hauptstroms mit den Seitengewässern sowie infolge mangelnder Durchgängigkeit des Inns an den Querbauwerken Koppe (Cottus gobio) Koppen besiedeln die Oberläufe schnell fließender Bäche. Außerdem findet man sie in sommerkühlen, grundwassergeprägten Sandbächen, aber auch stromab in Gewässern der Barbenregion können Koppen bestandsbildend auftreten. Wichtig für das Überleben dieser kleinwüchsigen, sohlgebundenen Art sind ein hoher Sauerstoffgehalt des Wassers und dauerhaft benetzte Flachwasserbereiche. Für die Fortpflanzung benötigen Koppen saubere, lückige Kiesfraktionen. Koppen sind im FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder in verschiedenen Seitenbächen zum Inn (Babenshamer Bach südlich Rieden 2005, Bach nördlich von Odelsham 2005, Konrater Achen 2003) nachgewiesen. Daten von Befischungen im Inn liegen für Mühldorf am Inn und Wasserburg am Inn Teil II - Seite 86

197 vor wurden bei Mühldorf 250 Koppen gefangen, bei den weiteren Befischungen schwankte die Anzahl der gefangenen Exemplare zwischen zehn und 50. Für eine Aufnahme in den SDB wären weitere, systematische Untersuchungen notwendig. Die momentane Datenlage erlaubt keine Bewertung des Erhaltungszustands in Bezug auf die Merkmale Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen Kammmolch (Triturus cristatus) In Bayern zählt der Kammmolch zu den selteneren Arten. Ursache hierfür ist die Zerstörung seiner Lebensräume unter anderem durch Zerschneidung mit Verkehrstrassen oder Beeinträchtigung durch Eintrag von Nährstoffen und Bioziden. Der Kammmolch benötigt nicht zu kleine, besonnte, fischfreie Stillgewässer, die neben einer ausgeprägten Unterwasser- und Schwimmblattvegetation auch genug freie Wasserfläche enthalten. Wichtig sind geeignete Landlebensräume in der Nähe, beispielsweise Feucht- und Nasswiesen, Brachen oder lichte Wälder mit Tagesverstecken wie Steinhaufen, Holzstapel, Mäusebauen, Wurzelteller oder Totholz. Kammmolche legen Strecken von bis zu 1000 Metern zwischen Winterquartieren und Laichgewässern zurück. Ein großer Teil der Population verbleibt jedoch im direkten Umfeld, meist in einem Umkreis von einigen Hundert Metern um die Laichgewässer. Im FFH-Gebiet existiert ein Fundpunkt in einem Stillgewässer aus dem Jahr Hier wurden sieben Individuen in einem Altwasser am linken Innufer östlich von Hohenburg gezählt. Weitere Erhebungen in neueren Jahren konnten den Fundpunkt nicht bestätigen. Weitere Fundpunkte liegen in Gewässern knapp an der FFH-Gebietsgrenze. Da die Wälder des FFH-Gebietes an die Teiche angrenzen oder sie sogar umgeben, ist anzunehmen, dass sie als Landlebensräume für den Molch fungieren. Stillgewässer in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet mit Fundpunkten des Kammmolchs liegen nördlich von Walterstetten, nördlich von Koblberg, südöstlich von Au im Wald und in einem Tümpel in einem Hausgarten in Wasserburg am Inn. Der Zeitraum der Funde bewegt sich zwischen den Jahren 1984 und Nach derzeitigem Wissen gibt es kein Laichhabitat des Kammmolchs im FFH-Gebiet "Innauen und Leitenwälder". Aufgrund von Beobachtungen des Kammolchs in FFH-Gebiets nahen Gewässern ist aber davon auszugehen, dass Winterquartiere des Kammmolches im FFH-Gebiet sich befinden. Weitere Beobachtungsdaten in Zukunft könnten eventuell eine Aufnahme des Kammmolches in den Standarddatenbogen rechtfertigen Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Die FFH-Anhang-II-Art ist in Bayern nicht flächendeckend verbreitet. Fundorthäufungen bestehen vor allem im Norden, Osten und Süden Bayerns. Individuen und Quartiere der Mopsfledermaus wurden 2006 in Eglham (Vogtareuth) am Rande des FFH-Gebietes erfasst. Des Weiteren gibt es Nachweise im Auwald bei Mühldorf. Ein neuerer Fund aus dem Jahr 2011 stammt aus Jettenbach mit circa 30 adulten Weibchen. Die Mopsfledermaus ist eine Waldfledermaus, die gehölz- und strukturreiche Parklandschaften mit Fließgewässern sowie großflächige Wälder besiedelt. Sommerquartiere von Einzeltieren und Wochenstuben befinden sich dort vor allem hinter abstehender Rinde von absterbenden oder toten Bäumen, seltener auch in Baumhöhlen oder -spalten. Die Quartiere werden oft gewechselt und in der Regel nur wenige Tage lang genutzt; daher ist die Mopsfledermaus auf ein hohes Quartierangebot angewiesen. Als sekundäre Quartierstandorte nutzen Mopsfledermäuse Gebäudespalten in dörflichem Umfeld oder an Einzelgebäuden. Als Hauptgefährdungsursache für Mopsfledermaus-Populationen besteht in dem Mangel an ausreichendem, natürlichem Quartierangebot in Wäldern, also dem Mangel an älteren, höhlenreichen Baumbeständen (LfU 2010). Teil II - Seite 87

198 1321 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) In Deutschland kommt die Wimperfledermaus nur randlich in drei getrennten Regionen in Südbaden, der Südpfalz und in Bayern vor. In Bayern stellt der Südosten mit den Naturräumen Isar-Inn- Schotterplatten, Alpen und das Voralpine Hügel- und Moorland in Oberbayern einen Verbreitungsschwerpunkt dar. Im Südosten sind 13 Wochenstuben bekannt, Informationen über Winterquartiere fehlen (Stand 2009). Populationen der Wimperfledermaus wurden in Ortschaften an der Grenze des südlichen Abschnitts des FFH-Gebiets erfasst. Die Wimperfledermaus wurde 2006 in Eglham (Vogtareuth) beobachtet, eine Kolonie besteht in Zaisering. Die Koloniegröße in Zaisering schwankte zwischen 2000 und 2011 zwischen elf und 21 adulten Tieren (Zahn 2012) Als Wochenstuben werden ausschließlich Gebäudequartiere genutzt (z. B. größere warme Dachböden von Kirchen und Schlössern, Viehställe). Die Männchen schlafen meist einzeln unter Dachvorsprüngen oder in Baumquartieren. Wimperfledermäuse sind spezialisiert auf das Absammeln von Beuteinsekten von einem Untergrund. Dies können Blätter von Bäumen sein oder Decken und Wände von Viehställen. Die Hauptjagdgebiete der Wimperfledermaus befinden sich außerhalb von Ställen in Misch- und Laubwäldern, Nadelwälder werden eher gemieden Großes Mausohr (Myotis myotis) In Deutschland ist das Große Mausohr weit verbreitet und in den südlichen Bundesländern nicht selten. Bayern beherbergt die mit Abstand größten Bestände in Mitteleuropa. Das Große Mausohr ist hier mit Ausnahme der Hochlagen der Alpen und Mittelgebirge fast flächendeckend anzutreffen. Im FFH- Gebiet Innauen und Leitenwälder sind Populationen des Großen Mausohrs über die gesamte Länge des FFH-Gebietes in den Wäldern und in den angrenzenden Ortschaften dokumentiert. Nachgewiesene Quartiere des Großen Mausohrs liegen bei Leonhardspfunzen, in Zaisering, in Attel, im Stadtgebiet von Wasserburg, in Soyen, in den Kirchen in Zell und des Klosters in Gars am Inn sowie in Oberflossing bei Mühldorf am Inn. Bevorzugte Jagdbiotope sind galerieartig aufgebaute Wälder mit gering entwickelter bis fehlender Strauch- und Krautschicht. Es ist anzunehmen, dass unterwuchsarmen, älteren Buchenwäldern im FFH-Gebiet als Jagdraum für diese Fledermäuse eine höhere Bedeutung zukommt. Teil II - Seite 88

199 5377 Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) (synonym Gruben-Großlaufkäfer) Der Schwarze Grubenlaufkäfer ist nicht im aus dem Jahr 2004 stammenden Standarddatenbogen angegeben, da er erst nach der Gebietsmeldung im Rahmen der EU-Erweiterung (2004) im Jahr 2006 in den Katalog des Anhangs II der FFH-Richtlinie aufgenommen wurde. Steckbrief Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) Von der mitteleuropäischen Unterart des Gruben-Großlaufkäfers sind aus Bayern rezent nur Vorkommen aus Ober- und Niederbayern bekannt. Lebensraum des Schwarzen Grubenlaufkäfers sind grund- oder quellwassergeprägte Feuchtwälder (Bachauenwälder, Sumpfwälder), vor allem an Uferbereichen naturnaher Bachauen, in Sickerquellen und Quellmooren. Die im Frühjahr aktiven Käfer und ihre Larven jagen auch unter Wasser nach Kleinkrebsen, Insektenlarven, Kaulquappen und Wasserschnecken. Als Tagesversteck und zur Überwinterung suchen die Käfer morsches Totholz in Wassernähe auf. Die Käfer sind nicht flugfähig und daher ausgesprochen ausbreitungsschwach. Die wenigen bekannten Populationen sind heute meist stark isoliert. Abb. 33: Schwarzer Grubenlaufkäfer (Foto: Dr. Stefan Müller-Kroehling) Vorkommen und Verbreitung Der Schwarze Grubenlaufkäfer kommt in Bayern nur südlich der Isar und östlich des Lechs vor. Das Inntal liegt innerhalb seines Verbreitungsgebietes und weist in verschiedenen Bereichen geeignete Lebensräume auf, gezielte Erhebungen erfolgten dort aber in der Vergangenheit nicht. Aus dem Jahr 2006 war ein Zufallsfund der Art bei Osterreit (Markt Gars am Inn) bekannt (J. Esser, schriftl. Mitt.). Das Regionale Kartierteam Oberbayern führte daher im Jahr 2015 zusammen mit der LWF eine gezielte Erhebung der Art an geeignet erscheinenden Probestellen durch. Hierfür wurden am an sieben Probestellen Lebendfallen installiert und in den Folgetagen durch Mitarbeiter des Kartierteams kontrolliert. Insgesamt gelangen zusammen mit dem bekannten Nachweis aus 2006 so Nachweise an drei der sieben Probestellen, wovon zwei in einem möglichen räumlichen Zusammenhang stehen (Osterreit und Mangstlleite), auch wenn sie wegen dazwischen verlaufenden Verkehrswegen nicht als eine Population aufgefasst werden können. Bedeutung des Gebietes für den Erhalt der Art Bayernweit sind nur deutlich weniger als 100 Vorkommen (im Sinne der Kartieranleitung, das heißt, räumlich nicht in Austausch stehende Nachweise) der Art bekannt. Da heute die verbleibenden Populationen des Schwarzen Grubenlaufkäfers fast alle stark isoliert sind, kommt jedem einzelnen Vorkommen eine große Bedeutung für den Erhalt der Art im Naturraum wie auch in ganz Deutschland zu. Teil II - Seite 89

200 Bewertung des Erhaltungszustandes Das FFH-Gebiet Innauen und Leitenwälder ist mit einer Vielzahl an mehr oder weniger isoliert liegenden Habitatflächen ausgestattet. Auf drei Habitatflächen gelang in der Vergangenheit der Artnachweis, wobei zwei davon im Zuge der gezielten Artkartierung für den vorliegenden Managementplan erbracht wurden. Da die Habitatstruktur passt und die Erhebungen von 2015 von ihrer Intensität her nicht geeignet sind, zuverlässig das Fehlen der Art festzustellen, sondern als Grundlage für das Gebietsmanagement der Art im FFH-Gebiet dienen, wird hier davon ausgegangen, dass auch auf den anderen als Habitat ausgewiesenen Flächen der Schwarze Grubenlaufkäfer vorkommt.. Im Folgenden wird summarisch für die Habitatflächen eine Bewertung des Erhaltungszustandes anhand der Merkmale Population, Habitat und Beeinträchtigungen vorgenommen gemäß aktuell gültiger Kartieranleitung. Dabei fließen auch die Befunde aus den grundsätzlich geeigneten Probestellen mit ein, an denen bisher kein Nachweis gelungen ist. Population Merkmal Siedlungsdichte (Summe der Fangzahlen aus 20 Fallennächten) Oder: Größe der Population im Vorkommen (sofern Hochrechnung oder entsprechende qualifizierte Schätzung vorliegend und zulässig) Flächenausdehnung der Habitatfläche (Summe im Vorkommensbereich) Optimalhabitatfläche im Vorkommensbereich Ausprägung in einer Probestelle nur Zufallsnachweis, in zwei weiteren Handfänge bei der Anlage der Bodenfallen Wertstufe B Begründung in den besiedelten Probestellen überwiegend gute Siedlungsdichten, was die Nachweismöglichkeit bereits bei der Anlage der Flächen nahelegt > 300 Tiere B aufgrund der geringen besiedelbaren Habitatfläche ist wohl nur von wenigen hundert Tieren pro Teilvorkommen auszugehen, z. T. (INNL7) auch weniger überwiegend < 3 ha C die Vorkommensflächen sind teils natürlicherweise relativ klein (INNL7), teils relativ ausgedehnt (INNL4); für die kleinen Flächen besteht mangels Vernetzung mit anderen Habitatflächen ein hohes Aussterberisiko überwiegend < 5000 m² in der Summe Bewertung der Population = C C die Optimalhabitate sind teils natürlicherweise relativ klein (INNL7), teils relativ ausgedehnt (INNL4) Insgesamt sind die Populationen der Art im Gebiet relativ klein beziehungsweise die natürlicherweise kleinen Vorkommen isoliert und unterliegen aus diesem Grund einem erhöhten Aussterberisiko. Teil II - Seite 90

201 Habitatqualität Merkmal Intaktheit des Wasserhaushaltes des Habitates Naturnähe der Bestockung Bodenflora (Gefäßpflanzen, Moose) Strömungsverhältnisse des Bachlaufes Ausprägung überwiegend nur mäßig verändert natürliche Baumarten-mischung deutlich verändert, allochthone Nadelbäume erheblich beigemischt im Habitat (über 10% Deckung) Nässezeiger flächenhaft vorhanden, v. a. Schachtelhalme, Seggen und Quellmoose überwiegend naturnaher Bachlauf mit geringer Fließgeschwindigkeit und weitgehend natürlichem Uferverlauf Wertstufe Bewertung der Habitatqualität = B B Begründung Hydrologie und Standortsverhältnisse überwiegend nur mäßig verändert; teilweise entwässern Quellfassungen die Habitatfläche C allochthone Nadelbäume (v. a. Fichte) z. T. stark beigemischt oder dominant A B Nässezeiger und Arten quelliger Habitate dominieren Gewässerlauf z. T. im Uferbereich verändert Die Habitate weisen einen guten Erhaltungszustand auf. Teil II - Seite 91

202 Beeinträchtigungen Relevant für dieses Bewertungsmerkmal sind sowohl konkrete Gefährdungen als auch allmähliche Veränderungen. Merkmal Habitat: Entwässerungsgräben und Drainage oder Ableitungseinrichungen (z. B. Ausleitungen für Fischteiche o. ä.) Wegebau und dessen Entwässerungseinrichtungen und Veränderungen des Hangwasserregimes Feststoffeinträge in das Landhabitat Stoffliche Einträge in das Gewässer (Abwässer oder Wirtschaftsdünger und Erderosion jedweder Art aus landwirtschaftlichen Flächen) Tritt- und Fahrschäden im Habitatbereich Population: Auftreten nichtheimischer Fraßfeinde Gefährdung durch illegales Sammeln Ausprägung alte Gräben oder Ableitungen vorhanden, aber Wirksamkeit sehr begrenzt, Gelände jedoch nicht auf erheblicher Fläche trockener als ursprünglich durch Wegebau nur geringfügig und randlich beeinträchtigt und Hangwasserzug nicht unterbrochen keine Ablagerungen von Bauschutt u. ä oder nur in sehr geringem Umfang vorhanden (z. B. randlich, nur harmloser Unrat u. ä.) Wertstufe B B B Begründung keine A keine festgestellt keine A keine festgestellt nicht bewertet keine Hinweise vorhanden (alte Fallen o. ä.) Bewertung der Beeinträchtigungen = B Flächen werden z. T. aktiv entwässert Straßen und Wege haben das Habitat in manchen Teilen historisch stark unterteilt, in anderen Bereichen jedoch kaum keine nennenswerten bzw. nicht in starkem Umfang Teil II - Seite 92

203 Erhaltungszustand Gesamtbewertung: 5377 Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus variolosus nodulosus) Die gleichrangige Bewertung der Kriterien ergibt einen Gesamtwert von: Population: Habitatqualität: Beeinträchtigungen: C B B B und somit einen guten Erhaltungszustand. Problematisch sind die geringe Größe der Vorkommen, ihre häufig isolierte Lage sowie ein erhöhter Druck auf die Populationen durch Klimawandel und eingeschleppte Baumschädlinge. Maßnahmen sind daher trotz des noch günstigen Zustandes zwingend erforderlich. Teil II - Seite 93

204 9 Sonstige naturschutzfachlich bedeutsame Biotope Die trockene, junge Pioniervegetation an Wegböschungen und künstlich geschaffenen Offenstandorten stellen weitere naturschutzfachlich bedeutsame Biotope im FFH-Gebiet "Innauen und Leitenwälder" dar. Schön ausgeprägt, besiedeln die lückigen Initialgesellschaften unter anderem die Böschungen eines Feldweges am Inndamm in der Vogtareuther Au südlich der Staustufe Feldkirchen, eine Senke an der Rott östlich von Lengdorf sowie eine kiesige Aufschüttungsfläche am Nordende der Altenhoher Au. Die Initialgesellschaften sind zumeist mit initialen Gehölzaufwuchs (vornehmlich Weiden (Salix spec.)) vergesellschaftet. Neben Magerrasenarten wie Florentiner Habichtskraut (Hieracium piloselloides), Arznei-Thymian (Thymus pulegioides), Frühlings-Segge (Carex caryophyllea) oder Vogelfuß-Segge (Carex ornithopoda) bieten sie auch Ackerwildkräutern und ruderalen Arten einen Lebensraum. 10 Sonstige naturschutzfachlich bedeutsame Arten Das FFH-Gebiet "Innauen und Leitenwälder" bietet vielen weiteren Arten eine Lebensstätte oder einen Teillebensraum. Eine Liste von naturschutzfachlich bedeutsamen Arten ist im Anhang einsehbar. Die Liste beinhaltet Daten aus der Artenschutzkartierung des LfU sowie sonstiger, zur Verfügung stehender Gutachten und Kartierungen, im geringeren Ausmaß auch aus mündlichen Informationen von Gebietskennern. Im Folgenden wird auf die im Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie auf die in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gelisteten Arten kurz eingegangen. Zu FFH-Anhang-IV-Arten liegen für das FFH-Gebiet "Innauen und Leitenwälder" Daten für Säugetiere (und hier nur für Fledermausarten) sowie für Reptilien und Amphibien vor. Neben den drei FFH-Anhang-II-Arten sind Daten zu weiteren zehn Fledermausarten im und am FFH- Gebiet vorhanden. Diese Fledermausarten wurden im FFH-Gebiet beobachtet oder sie besitzen Quartiere am Rande des FFH-Gebietes, wobei sie wahrscheinlich die Biotope im FFH-Gebiet als Jagdhabitate nutzen. Die Daten stammen im Wesentlichen aus der Artenschutzkartierung (mit Angabe der Jahreszahl der Beobachtung in Klammern) (LfU 2014) oder aus dem Informationsschreiben von Herrn Dr. Zahn zum Fledermausvorkommen im FFH-Gebiet "Innauen und Leitenwälder" (Zahn 2007). Die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) hat ein Quartier bei Vogtareuth. Die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) besitzt eine Kolonie in Annabrunn. Quartiere der Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) wurden im Auwald bei Kraiburg und Jettenbach (2008), im Stadtgebiet von Wasserburg, am Pumpwerk bei Langdorf (Rott am Inn) (1997) und in Altenhohenau festgestellt. Populationen der Kleinen Bartfledermaus (Myotis mystacinus) bestehen im Wald westlich von Berghof (2007), bei Mühldorf, Waldkraiburg und Jettenbach. Die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) wurde in einem Bauernhaus bei Ensdorf beobachtet, eine Kolonie siedelt in Ebing. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgesellschaften des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula) befinden sich vorwiegend in Baumhöhlen, seltener auch in Fledermauskästen. Beobachtungen und Quartiere gibt es bei Leonhardspfunzen, dem Danglwoehrer Weiher, an der Rott-Mündung südlich der Griesstätter Brücke, in Wasserburg in den Wohnblöcken am Inn (sehr große Kolonie mit > 500 Tieren, 2006), im Kloster Altenhohenau (50 Tiere), oberhalb des Jettenbacher Wehrs, im Auwald bei Kraiburg und in Mühldorf. Die Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) gilt als eine typische Waldart, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Besiedelt werden Laub- und Kiefernwälder, wobei Auwaldgebiete in den Niederungen größerer Flüsse bevorzugt werden. Beobachtungen liegen für Gars am Inn (Kirche im Kloster 2003), für Jettenbach (Eisweiher und Kläranlage der Brauerei 2008), für den Auwald bei Kraiburg (Fledermauskästen 2008), für den Wald am linken Innufer westlich von Kraiburg (2006), für den Wald südwestlich von Jettenbach, am Jettenbacher Wehr, für Wasserburg am Inn im Stadtgebiet sowie für den Auwald bei Mühldorf vor. Teil II - Seite 94

205 Quartiere der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) sind bei Reichhut am Raingraben, bei Jettenbach (Eisweiher und Kläranlage der Brauerei 2008), im Wald südwestlich von Jettenbach und am Jettenbacher Wehr, im Auwald bei Kraiburg, in Wasserburg am Inn im Stadtgebiet, am Pumpwerk Lengdorf bei Rott am Inn, bei Griesstätt, Zaisering und Flintsbach dokumentiert. Die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) fliegt im Auwald bei Kraiburg sowie am Jettenbacher Wehr (2008). Als Waldfledermaus bevorzugt das Braune Langohr (Plecotus auritus) unterholzreiche, mehrschichtige, lichte Laub- und Nadelwälder mit einem größeren Bestand an Baumhöhlen. Als Jagdgebiete dienen außerdem Waldränder, gebüschreiche Wiesen, aber auch strukturreiche Gärten, Streuobstwiesen und Parkanlagen im Siedlungsbereich. Als Wochenstuben werden neben Baumhöhlen und Nistkästen oftmals auch Quartiere in und an Gebäuden (Dachböden, Spalten) bezogen. Daten zu Quartieren bestehen für Mühldorf (2003) und Annabrunn, Einzelfunde gab es in Wasserburg am Inn, in Waldkraiburg und in Mühldorf. Die meisten der oben genannten Arten profitieren auch von den wünschenswerten Maßnahmen (Sicherung alter und strukturreicher Laub- und Mischwaldbestände als Lebensraum für die Fledermausarten; Sicherung des Quartierangebots in Wäldern durch gezielte Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz und der Erhöhung der Umtriebszeit von Waldbeständen), die im Maßnahmenteil für die Anhang-II-Fledermausarten genannt sind. Vorkommen der Anhang-IV-Reptilien-Arten Schlingnatter (Coronella austriaca) und Zauneidechse (Lacerta agilis) sind für das FFH-Gebiet "Innauen und Leitenwälder" belegt. Schlingnattern (Coronella austriaca) besiedeln trocken-warme, kleinräumig gegliederte Lebensräume, die sowohl offene, oft steinige Elemente (Felsen, Steinhaufen/-mauern), liegendes Totholz als auch niedrigen Bewuchs im Wechsel mit Rohbodenflächen, aber auch Gebüsche oder lichten Wald aufweisen. Fundpunkte in der ASK liegen an der Böschung am linken Innufer bei Mühldorf (2005) sowie im Wald und den Ruderalfluren am linken Innufer bei Ebing (2010). Eine Förderung der Flussdynamik des Inns unterhalb des Jettenbacher Wehrs (LRT "Alpine Flüsse mit krautigen Pflanzen") sollte helfen, weitere für die Schlingnatter (Coronella austriaca) geeignete Biotope zu schaffen und zu erhalten. Die Zauneidechse (Lacerta agilis) besiedelt vielerorts die trockenen Böschungen der Inndämme. Größere Populationen wurden 2013 bei der Kartierung der Dämme für die Erstellung eines Pflegekonzepts südlich der Staustufe Feldkirchen belegt (Verbund-Innkraftwerke 2014). Entscheidend für das Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) sind das Vorhandensein mosaikartiger geeigneter Sonnen- (zum Beispiel auf Steinen, Totholz oder freien Bodenflächen) und Versteckplätze sowie bewuchsfreier Flächen mit geeignetem Grund zur Eiablage. Eine geeignete Pflege der Magerrasen und Magerwiesen (LRT 6210 und 6510) auf den Dämmen sichert unter anderem diese Standorte und somit auch die Vorkommen dieser Reptilienart im FFH-Gebiet. Neben den Anhang-II-Arten Gelbbauchunke und Kammmolch sind drei weitere, für das FFH-Gebiet dokumentierte Amphibienarten im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet. Der Springfrosch (Rana dalmatina) bevorzugt trockene, lichte, krautreiche Laub- und Laubmischwälder, die ein ausreichendes Angebot an Laichgewässern aufweisen. Ältere Beobachtungen aus dem Jahr 1992 bestehen im FFH-Gebiet für Altwässer bei Leonhardspfunzen sowie in den Sendlinger Lacken, neuere Beobachtungen sind für das FFH-Gebiet nicht bekannt. Der Kleine Wasserfrosch (Rana lessonae) laicht gerne in kleinen bis mittelgroßen, üppig bewachsenen, möglichst nährstoffarmen Stillgewässern wurde er im Hesseweiher bei Burgau, 1991 in einem Quellteich bei Mühlthal kartiert. Vorkommen des Europäischen Laubfrosches (Hyla arborea) existieren über das gesamte FFH-Gebiet verstreut. So wurde er unter anderem im Altwasser bei Untereinöd (2005), am Hang und in den Teichen südlich von Jettenbach (2000), im Verlandungsbereich nördlich von Troitsham (2006) oder in den Freihamer Lacken (2005) festgestellt. Auch in der LRT-Kartierung 2011/2013 wurde der Laubfrosch (Hyla arborea) in verschiedenen Biotopen (Altwasser in der Sulmaringer Au, Graben am Laimbach, Hang bei Wasserburg am Inn) beobachtet. Die Laichgewässer des Laubfrosches sollten gut besonnt sein und möglichst große Flachwasserzonen aufweisen. Mit den Maßnahmen an den Standorten des LRT "Nährstoffreiche Stillgewässer" wird eine Anzahl der Laichgewässer gefördert. Eine weitere Förderung von Laichgewässern im FFH-Gebiet, an denen die oben genannten Anhang-IV-Amphibienarten dokumentiert sind, wäre wünschenswert. Teil II - Seite 95

206 Beobachtungen von 15 Vogelarten des Anhang-I der Vogelschutz-Richtlinie sind für das FFH-Gebiet "Innauen und Leitenwälder" bekannt, wobei für einige Arten nur ältere Nachweise existieren. Die FFH- Gebietsgrenze umschließt südlich von Wasserburg am Inn fast völlig das SPA-Gebiet "NSG Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham". Ein Managementplan wurde für dieses Vogelschutzgebiet erarbeitet, der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für sieben Anhang-I Arten der Vogelschutzrichtlinie beinhaltet: Silberreiher (Ardea alba), Schwarzmilan (Milvus migrans), Fischadler (Pandion haliaetus), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus) und Blaukehlchen (Luscinia svecica). Für die beiden Zugvogelarten Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Graureiher (Ardea cinerea) sind ebenfalls Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen angedacht. Ein Auszug der dort gelisteten Maßnahmen kann unter Kap im Maßnahmenteil des FFH-Managementplans "Innauen und Leitenwälder" eingesehen werden. Ein Teil der Maßnahmen im Vogelschutzgebiet deckt sich mit den Maßnahmen für die Lebensraumtypen im FFH-Gebiet. Hierunter fallen die Pflege von Magerstandorten an den Dämmen bei Sendling und Altenhohenau (LRT Kalkmagerrasen und Flachland-Mähwiesen) sowie der Erhalt naturnaher Fließgewässer und stehender Gewässer mit möglichst geringer Trübung sowie struktur- und deckungsreicher Uferbestockung (darunter LRT "Nährstoffreiche Stillgewässer" und LRT "Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen"). Ein weiterer Teil widmet sich der Schaffung und Erhaltung von Strukturen, die für das Vorkommen, den Erhalt und die Förderung der betrachteten Vogelarten im SPA-Gebiet von Bedeutung sind. Die für das Überschneidungsgebiet erarbeiteten Maßnahmen lassen sich auch auf weitere Fundpunkte der betrachteten Vogelarten im übrigen FFH-Gebiet "Innauen und Leitenwälder" übernehmen, insbesondere Eisvogel (Alcedo atthis) und Grauspecht (Picus canus) sind in weiten Teilen des übrigen FFH-Gebietes regelmäßig anzutreffen. Die Maßnahmen für den Graureiher (Ardea cinerea) sind auch für das NSG Vogelfreistätte Graureiherkolonie bei Au am Inn zutreffend. Teil II - Seite 96

207 11 Gebietsbezogene Zusammenfassung zu Beeinträchtigungen, Zielkonflikten und Prioritätensetzung 11.1 Gebietsbezogene Beeinträchtigungen und Gefährdungen Das FFH-Gebiet "Innauen und Leitenwälder" vereinigt Lebensraumtypen an zwei unterschiedlich erhaltenen und ausgebauten Innabschnitten. Bis zum Jettenbacher Wehr stellt der Inn eine Staukette aus fünf Wasserkraftwerken dar, unterhalb des Jettenbacher Wehrs ist der noch einzig verbliebene frei fließende Innabschnitt in Bayern Teil des FFH-Gebiets. Mit dem Errichten der Staustufen kam der Geschiebetransport im Inn zum Erliegen. Im stark regulierten Innabschnitt bis zum Jettenbacher Wehr haben sich im Aufstau der Wasserwehre größere Altwässer und Verlandungsbereiche etabliert, die teils großflächig als Nährstoffreiche Stillgewässer zu den Lebensraumtypen zählen. Durch die verringerte Fließgeschwindigkeit des Inns an den Stauwehren und dem einhergehenden Absetzen von Feinstoffen sowie in Folge einer fehlenden erodierenden Kraft des Stroms tendieren die Altwässer verstärkt zu einer Verlandung. In den Fachgrundlagen des MPl zum SPA-Gebiet "NSG Vogelfreistätte Innstausee bei Attel und Freiham" ist dieser Verlandungsprozess anhand von Luftbildern der Altwasser- und Röhrichtzone der Freihamer Lacken gut dokumentiert. Altwässer werden zugunsten von Schilfröhrichten verschmälert oder verschwinden ganz. Von der Verlandung sind hierbei nicht nur die Altwässer am Innufer bedroht, sondern auch Altwässer in den großflächigen Innauen im Südteil des FFH-Gebietes, die hinter dem Inndamm nicht mehr an die Flussdynamik angebunden sind. Neben dem Verlanden sind durch das Absetzen von nährstoffreichem Feinmaterial auch verstärkt Eutrophierungsprozesse zu beobachten. Unterhalb des Jettenbacher Wehrs gehört der noch relativ naturnah fließende Inn zum LRT "Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation". Befestigungen mit Flussbausteinen sowie Dämme zur angrenzenden Bebauung legen in Teilbereichen den Flusslauf fest und fördern damit eine Eintiefung des Flussbettes, die Austrocknungserscheinungen in den flussbegleitenden Biotopen zur Folge hat. Ein Großteil des Innwassers wird über den Innwerkkanal am Jettenbacher Wehr zum Kraftwerk Töging abgeleitet. Der verbliebenen Restwassermenge fehlt es an gestalterischer Kraft, um größere Sandund Kiesbänke an den Innufern regelmäßig freizulegen und freizuhalten. Frühere Offenstandorte am Flussufer sind heutzutage vielfach bewaldet oder mit ruderalen Hochstaudenfluren besetzt. Öfters bieten nur schmälere Sandbänke in unmittelbarer Nähe des Stroms den Alpenschwemmlingen noch einen Lebensraum. Durch die stark abgeschwächte Überflutungsdynamik sind auch die natürlichen Prozesse im Auwald beeinträchtigt. Insbesondere die für die Silber-Weiden-Weichholzaue prägenden, äußerst lichtbedürftigen Weidenarten sind zeitweise Überflutungen unabdingbar, die neue Rohbodenstandorte schaffen. Bei dieser Waldgesellschaft handelt es sich um ein ausgesprochenes Pionierstadium, das bei fehlender Dynamik über kurz oder lang von anderen Waldgesellschaften abgelöst wird. Unterbleibt die regelmäßige Entstehung dieser Rohbodenstandorte, schreitet die Sukzession voran. Die Weidenarten sind nicht in der Lage, sich bei einer flächendeckenden Bodenvegetation zu verjüngen, so dass sich nach und nach andere Baumarten einstellen und die Silber-Weiden-Weichholzaue über kurz oder lang verschwindet. Gewässerbauliche Maßnahmen, Gewässerbegradigungen und -regulierungen zählen zu den Hauptbeeinträchtigungen der Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen im FFH-Gebiet. Die hydrologischen Eigenschaften, das Umlagerungs- und Sedimentationsverhalten sind vielfach an den Seitenzuflüssen des Inns erkennbar oder stark verändert. Massenaufkommen des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera) verdrängen vielerorts die einheimische Ufervegetation an den Fließgewässern. Besonders betroffen ist der Bereich in Höhe der Griesstätter Brücke, aber auch andernorts treten Massenbestände des Neophyten auf. Feuchte Hochstaudenfluren als natürliche Begleiter der Fließgewässer verlieren dort ihren natürlichen Standort oder sind mit dem Drüsigen Springkraut (Impatiens glandulifera) stark durchsetzt. Auch die Bodenvegetation im LRT Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior ist stark von diesem Neophyt durchsetzt. Allein im Zeitraum der Kartierarbeiten hat sich vielerorts die Artenzu- Teil II - Seite 97

208 sammensetzung der Bodenvegetation stark zu Gunsten des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera) verschoben. Darüber hinaus verändert sich die Artenzusammensetzung der LRT "Feuchte Hochstaudenfluren" auch durch eine fortschreitende Eutrophierung des Lebensraums. Nitrophile Arten wie Große Brennnessel (Urtica dioica) oder Kletten-Labkraut (Galium aparine) durchdringen vielerorts die feuchten Hochstaudenfluren. Gehölzanflug und einsetzende Verbuschung, Ruderalisierung (insbesondere Vorkommen des Schmalblättrigen Grasschwertels (Sisyrinchium bermudiana) und der Kanadischen Goldrute (Solidago candensis)) sowie Versaumung und Verbrachung mit einer Überhandnahme oder Eindringen von Arten wie Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare), Kratzbeere (Rubus caesius) oder Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos) wurden an einigen Standorten der LRT Kalk-Trockenrasen und Magere Flachland-Mähwiesen festgestellt. Viele der Standorte sind erfreulicherweise in gutem Zustand. Die überwiegende Anzahl der Kalktuffquellen besitzen keine bis geringe oder als mittel bewertete Beeinträchtigungen. Zu den häufigeren Beeinträchtigungen zählen Quellfassungen (oft ältere), partielle Austrocknungserscheinungen sowie Verhochstaudungen. Ähnliche Tendenzen sind auf einigen Flächen des Subtyps 91E3* Winkel-Seggen-Erlen-Eschen-Wald zu beobachten Zielkonflikte und Prioritätensetzung Zielkonflikte Die Dynamik des Inns ist vor allem durch Begradigung, Uferverbau, Aufstau und Geschiebemangel über weite Strecken stark beeinträchtigt und entspricht nicht mehr dem Leitbild des sich verzweigenden Alpenflusses mit großflächigen Sediment- und Geschiebeumlagerungen. Insbesondere in der Ausleitungsstrecke Jettenbach-Töging, aber auch unterhalb von Staustufen weist er jedoch noch Strömungsverhältnisse auf, die eine eigendynamische Entwicklung mit Uferanbrüchen, Aufweitungen und Umlagerungen ermöglichen. Grundsätzlich sollten daher, vorbehaltlich der Einzelfallprüfung, Maßnahmen, die die eigendynamische Entwicklung ermöglichen beziehungsweise fördern und damit den Charakter des Wildflusses Inn zumindest in Teilbereichen wiederherstellen, Vorrang vor den übrigen Maßnahmen haben. Allerdings sollte im Bereich der Kalktuffquellen ein Augenmerk darauf gelegt werden, dass an Prallhängen nach Entfernung von Uferbefestigungen ufernahe Kalktuffquellen nicht erodiert oder beeinträchtigt werden. Die Entschlammung und Entlandung von Altwässern und nährstoffreichen Stillgewässern geschieht zumeist zu Lasten von benachbarten Röhrichten. Indirekt erfolgt aber durch die Erhaltung und Optimierung der Stillgewässer auch eine Förderung der Fauna und Flora der angrenzenden, oft großflächig vorhandenen Röhrichtflächen durch eine Anlage von vielfältig gestalteten Uferlinien und Feuchtkomplexen. Prioritätensetzung Die Einteilung der Maßnahmen in Sofortmaßnahmen, notwendige und wünschenswerte Maßnahmen beinhaltet grob eine Prioritätensetzung von hoher nach mittlerer bis geringer Priorität. Der folgende Text enthält einige Erläuterungen zur Einstufung und feineren Differenzierung der Maßnahmen in diesen Prioritätsklassen. In den Sofortmaßnahmen sind einige, bereits stark verlandete Altwasser aufgeführt, deren Entlandung und Entschlammung vordringlich durchgeführt werden sollte. Weiterhin wurde auf wenige Bereiche der Kalktrockenrasen und mageren Flachland-Mähwiesen hingewiesen, die sich aufgrund von Versaumungs- und Verbuschungsprozessen in mäßigem Zustand befinden. Hier sollte eine Pflege eingeleitet oder eine bestehende Pflege zum Erhalt und Verbesserung der LRT modifiziert werden. Bei den Kalktuffquellen sollte vordringlich eine quellschonende Bewirtschaftung des Waldes mit den Waldei- Teil II - Seite 98

209 gentümern vereinbart werden. Vordringlich wäre das für die Verbreitungszentren zwischen Ensdorf und Guttenburg, bei Bergholz und südwestlich von Gweng einzuleiten. Bei den notwendigen Maßnahmen liegt ein Gewicht auf die Beibehaltung bestehender Maßnahmen, speziell für den LRT Kalk-Trockenrasen als auch für den LRT Flachland-Mähwiesen sowie auf den Erhalt bestehender Strukturen (Erhalt dynamischer Prozesse an den Fließgewässern, Erhalt von Altwässern durch Wiederanbindung an den Inn, Entlandung von Stillgewässern bei Bedarf). Bei der Bekämpfung von Neophyten sollte vordringlich einer weiteren Verbreitung und Durchdringung in noch bestehenden Hochstaudenfluren entgegengewirkt werden. Eine flächige Bekämpfung ist bei vorhandenen Mitteln langfristig anzugehen. Wünschenswerte Maßnahmen umschließen zum einen Maßnahmen zur Förderung von Arten, die nicht im Standarddatenbogen aufgeführt sind. Als zweites werden hier Maßnahmen genannt, die zu einer weiteren Förderung, Entwicklung und Verbesserung von den Lebensraumtypen an bestehenden und auch an weiteren potentiellen Standorten im FFH-Gebiet beitragen. Teil II - Seite 99

210 12 Vorschlag für Anpassung der Gebietsgrenzen und des Standarddatenbogens 12.1 Vorschläge für die Anpassung der Gebietsgrenzen Für das FFH-Gebiet werden im Folgenden drei kleinere Anpassungen der Gebietsgrenzen vorgeschlagen. Die bestehende FFH-Gebietsgrenze ist in den Bildern orange eingezeichnet, die vorgeschlagene Änderung in rot. Vorschlag 1: Einschluss einer Ausgleichsfläche bei Rott a. Inn in Höhe von Flusskilometer 170. Angrenzend an das FFH-Gebiet wurde wohl als Ausgleichsmaßnahme eine Fläche mit kleinen Tümpeln strukturiert, deren Wasserversorgung mit dem im FFH-Gebiet fließenden Bach in Verbindung stehen. Die zum Kartierzeitpunkt frisch angelegten Tümpel stellen potentielle LRT "Nährstoffreiche Stilgewässer" dar. Im unten eingezeichneten Luftbild sind diese Tümpel noch nicht enthalten. Abb. 34: Luftbild des Vorschlags 1 zur FFH- Gebietsanpassung Abb. 35: Karte des Vorschlags 1 zur FFH- Gebietsanpassung Teil II - Seite 100

211 Vorschlag 2: Herausnahme von Teilen eines Ackers aus dem FFH-Gebiet nördlich der Griesstätter Brücke. Abb. 36: Luftbild des Vorschlags 2 zur FFH- Gebietsanpassung Abb. 37: Karte des Vorschlags 2 zur FFH- Gebietsanpassung Teil II - Seite 101

212 Vorschlag 3: Herausnahme von Teilen von Ackerflächen und Intensivgrünland aus dem FFH-Gebiet bei Flusskilometer 174 nordöstlich von Hochstätt Abb. 38: Luftbild des Vorschlags 3 zur FFH- Gebietsanpassung Abb. 39: Karte des Vorschlags 3 zur FFH- Gebietsanpassung 12.2 Vorschläge zur Anpassung des Standarddatenbogens Der LRT 7230 (Kalkreiche Niedermoore) wurde innerhalb der LRT-Kartierung 2011/2013 im FFH- Gebiet nicht angetroffen. Ein Flachmoor wurde nur einmal am Rande eines Teiches erfasst und anhand der Artenausstattung nicht als LRT eingestuft. Der LRT 7230 kann daher aus dem Standarddatenbogen gelöscht werden. Der LRT 3140 wurde einmal während der LRT-Kartierung 2011/2013 aufgenommen. Da es sich um ein Initialgewässer handelt und eine Weiterentwicklung zum Nährstoffreichen Stillgewässer abzusehen ist, ist eine Ergänzung des Standarddatenbogens um diesen LRT nicht zielführend. Der LRT 3240 wurde als Komplex mit dem LRT 3220 kartiert und ist nicht gesondert in der Kartierung ausgewiesen. Er wird im Folgenden mit zehn Prozent der Fläche des LRT 3220 angesetzt. Hinsichtlich der Bewertungen und Flächenanteile der anderen LRT stehen nachfolgend Änderungsvorschläge. Ein Fettdruck kennzeichnet vorgeschlagene Änderungen beziehungsweise Ergänzungen. Zu den Punkten Repräsentativität, relative Fläche und Gesamtbeurteilung können an dieser Stelle keine Aussagen getroffen werden, da hier Einschätzungen auf größere räumliche Einheiten außerhalb des FFH-Gebietes vorgenommen werden. Außerdem konnte für die beiden LRT 9170 und 91F0, die bisher nicht im Standarddatenbogen aufgeführt sind, keine Aussage zum aktuellen Erhaltungszustand getroffen werden, da dieser nicht bewertet wurde. Teil II - Seite 102

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