Fragen und Antworten aus den Equal Pay-Lehrgängen für Unternehmen

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1 Fragen und Antworten aus den Equal Pay-Lehrgängen für Unternehmen A. Einkommensberichte Welcher Entgeltbegriff ist heranzuziehen? Der Sozialversicherungsbegriff? Was ist z.b. mit Kinderzulagen? Der Einkommensbericht stellt auf das Gesamtarbeitsentgelt ab. Basis dafür ist der weit gefasste Entgeltbegriff des Art 157 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der auch grundsätzlich für das Gleichbehandlungsgesetz gilt. Darunter ist also nicht nur das Grundentgelt, sondern alle laufenden sonstigen Vergütungen zu verstehen (Überstunden, Prämien, Boni, Zulagen aller Art, also auch Kinderzulagen, Sachbezüge). Der Entgeltbegriff des ASVG reicht daher nicht aus. Muss der Mehrstundenzuschlag aufgenommen werden? Auch der Mehrstundenzuschlag zählt wie sonstige Überstundenvergütungen zum Entgeltbegriff des Einkommensberichtes. Müssen Zuschläge, die gem. ÖffnungszeitenG (Zeitzuschlag für 8.12.) gezahlt werden, im Einkommensbericht vermerkt werden? Auch dieser Zuschlag zählt zum Entgeltbegriff des Einkommensberichts. Wann sollen Bonuszahlungen aufscheinen, die erst im Folgejahr ausbezahlt werden? Es gilt das Zuflussprinzip, sie sollen daher im Jahr desjenigen Einkommensberichtes aufscheinen, in dem sie ausgezahlt werden. Taubstummengasse 11, 1040 Wien, Tel.: , , Nulltarif: , Fax: DVR:

2 Jemand ist in Altersteilzeit. Ist im Einkommensbericht der Lohnanteil, der vom AMS zugezahlt wird (Blockvariante), aufzunehmen? Nein, Es handelt sich dabei nicht um Entgelt, sondern um eine Förderung. Wie soll im Einkommensbericht jemand eingereiht werden, der/die unterjährig befördert wurde und dadurch in eine höhere Verwendungsgruppe kommt? Das Gesetz gibt hier keine klare Vorgabe; es gibt zwei Möglichkeiten, die aus unserer Sicht gewählt werden können (die einmal gewählte Methode sollte dokumentiert und fortgeschrieben werden), nämlich: Hochrechnung des Entgelts aus der Verwendungsgruppe mit der längsten Beschäftigungsdauer Hochrechnung des Entgelts aus der am vorliegenden Verwendungsgruppe (Stichtagsprinzip) auf das gesamte Arbeitsjahr. Was ist, wenn der Einkommensbericht unterschiedliche Zahlen bei Männern und Frauen zeigt, die Unterschiede aber erklärbar sind? Die Gleichbehandlungsanwaltschaft empfiehlt, nicht nur das Gesamtarbeitsentgelt, sondern auch die einzelnen Entgeltbestandteile auszuweisen, um die Erklärungen für ungleiche Entgelthöhen verdeutlichen zu können. Gemäß der Beweislast im Gleichbehandlungsgesetz ist ein nachvollziehbares und objektivierbares Entgeltssystem geboten. 2

3 Soll auch der Aufwandsersatz, z.b. bei Dienstreisen, angegeben werden? Dieser wird ja bei der Sozialversicherung nicht angegeben? Echte Aufwandsentschädigungen zählen nicht zum Entgeltbegriff und sind daher im Einkommensbericht nicht anzugeben. Müssen ExPats, also ArbeitnehmerInnen (ANInnen), die im Ausland eingesetzt werden, aber grundsätzlich in Österreich beschäftigt sind und wegen des Auslandsaufenthaltes viel höher bezahlt werden, ebenfalls im Einkommensbericht aufscheinen? Im Einkommensbericht sind grundsätzlich alle ANInnen darzustellen; Es könnte aber sinnvoll sein, die ExPats in eigenen betrieblichen Verwendungsgruppen zusammenzufassen, um einen Erklärungsbedarf von vornherein auszuschließen. Zu unterscheiden ist auch in diesen Fällen zwischen Entgelt und Aufwandersatz. Lediglich das Entgelt muss im Einkommensbericht aufscheinen. Wie werden PraktikantInnen gezählt? Diese werden nur berücksichtigt, wenn sie unter den ArbeitnehmerInnenbegriff fallen und sind dann auf ganzjährige Beschäftigung hochzurechnen. PraktikantInnen im Rahmen von Berufsausbildungen bleiben unberücksichtigt. Was darf der Betriebsrat mit den Einkommensberichten tun und was nicht? Den Betriebsrat trifft grundsätzlich eine Verschwiegenheitspflicht nach außen. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen hierzu finden sich in 89 ff ArbVG. Der Einkommensbericht darf aber im Rahmen des 39 ArbVG an die Arbeiterkammer und Gewerkschaft(en), an die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Gleichbehandlungskommission gemäß 11 a Abs 4 GlBG weitergegeben werden. 3

4 Muss auch der oder die GeschäftsführerIn angegeben werden? Das wäre dann nicht mehr anonym. Zur Gewährleistung des Datenschutzes ist der Einkommensbericht in anonymisierter Form zu erstellen und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Hierfür gilt folgende Richtlinie, die auch von der Statistik Austria angewendet wird: Es muss die Gruppe nicht in den Bericht aufgenommen werden, die in ihrer Einheit weniger als drei Personen umfasst. Das heißt, wenn in einem Verwendungsgruppen(-jahr) oder in einer Lohnstufe weniger als drei Personen sind, bleiben diese Felder leer. Der/die einzelne GeschäftsführerIn ist daher nicht in den Einkommensbericht aufzunehmen. Können sogenannte Besitzstände, also höhere Entgelte von einzelnen Personen, die erklärbar sind, trotzdem eine Diskriminierung sein? Beispiel: Ein KFZ-Mechaniker wird auf Grund körperlicher Einschränkungen in die Administration versetzt (sogenannter Besitzstand, in manchen Unternehmen steht dieser Soziallohn sogar im KV). Er behält aber im Gegensatz zu den dort beschäftigen Frauen bei gleicher Tätigkeit sein höheres Gehalt. Werden die Frauen dadurch diskriminiert? Grundsätzlich wird man davon ausgehen müssen, dass dieser AN ja in seiner Verwendungsgruppe bleibt, er wechselt nur seine Tätigkeit und wird trotzdem nicht umgestuft aus unserer Sicht sieht man ihn/sie daher im Bericht ohnehin in der bisherigen (eventuell höheren) Verwendungsgruppe. Ob in einer Vorgangsweise, wie der beschriebenen eine Diskriminierung liegt, ist keine Frage des Berichts, sondern muss im Einzelfall beurteilt werden. Was ist, wenn es zwei unterschiedliche Kollektivverträge in einem Unternehmen gibt? Es ist grundsätzlich ein Einkommensbericht zu erstellen, dieser ist aber in verschiedene Kollektivverträge zu splitten. Bei einem KV- Wechsel gilt das Stichtagsprinzip. 4

5 Wie ist das zu sehen, wenn der im Unternehmen angewendete Kollektivvertrag selbst diskriminierend ist? Ist das Unternehmen dann verantwortlich? Grundsätzlich ja. Kollektivverträge stehen im Stufenbau der Rechtsordnung unter dem Gleichbehandlungsgesetz. Die diskriminierenden Teile dürfen daher seitens des Unternehmens nicht angewendet werden. Ansonsten könnte die einzelne Arbeitnehmerin Diskriminierung geltend machen. Adressat ist dabei der/die ArbeitgeberIn. Müssen jährliche Sozialleistungen, die an die Anzahl der Kinder von ANInnen gebunden sind, auch im Einkommensbericht berücksichtigt werden? Ja, auch Sozialzulagen zählen zum Entgeltbegriff des Einkommensberichts. Werden All-in-Verträge auf 40 h / Woche heruntergerechnet? Nein. Wie werden Sachbezüge, wie z.b. Dienstwägen berechnet? Auch Sachbezüge stellen laufendes Entgelt dar und müssen im Einkommensbericht aufscheinen. Dafür soll der steuerliche Zurechnungsbetrag herangezogen werden. 5

6 Werden auch Personen berücksichtigt, die nur einen Tag lang beschäftigt waren? Ja, alle unterjährig Beschäftigten müssen auf ganzjährige Beschäftigte hochgerechnet werden. Welche Informationen darf der Betriebsrat an die einzelnen ANIn weitergeben? Der Betriebsrat kann die Betriebsversammlung über grundsätzliche Ergebnisse und Trends des Berichts sowie über seine Vorschläge dazu, die er mit dem/der ArbeitgeberIn diskutieren will, informieren. Ob auch der gesamte Bericht vorgelegt werden darf, ist nicht vollständig geklärt. Da aber in Unternehmen, in denen kein Organ der ArbeitnehmerInnenschaft besteht, den ANInnen Einsicht in den gesamten Einkommensbericht zu gewähren ist ( 11a Abs. 3 letzter Satz) wird dies im Sinne eines Größenschlusses wohl eher zu bejahen sein. Der/dem einzelnen ANIn kann der Betriebsrat daher die allgemeinen Informationen geben und zusätzlich die konkreten Informationen betreffend die Verwendungsgruppe und des Verwendungsgruppenjahres der/des betreffenden ANIn. Ist der Inhalt des Einkommensberichts ein Geschäftsgeheimnis? Der Einkommensbericht ist grundsätzlich als Geschäftsgeheimnis zu werten. Welche Konsequenzen hat eine ungleiche Bezahlung von ArbeiterInnen und Angestellten? Sich aus dieser Unterscheidung etwaig ergebende Ungleichheiten sind nicht Gegenstand des Gleichbehandlungsgesetzes. 6

7 Was passiert mit Entgeltausfällen oder kürzungen, z.b. bei Krankenständen? Müssen diese hochgerechnet werden? Ja; solche ANInnen sind so zu behandeln wie unterjährig Beschäftigte, also wie ANInnen, die nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben; hinsichtlich bloßer Entgeltkürzung schlagen wir vor, der Einfachheit halber vom letzten vollen Entgelt auszugehen und dieses auf die Zeit der Entgeltkürzung oder des vollständigen Entfalls (während beider Zeiträume ist die/der ANIn krank) hochzurechnen. Muss ein durch eine Karenzzeit unterbrochenes Arbeitsverhältnis hochgerechnet werden? Durch einen Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst? Ja. Wie sind die Mehrarbeitsstunden bei Teilzeitbeschäftigten zu berechnen? Wie sollen sie auf das Jahresentgelt hochgerechnet werden? Es gibt grundsätzlich zwei Methoden: Hochrechnung der vereinbarten Teilzeit auf Vollzeit und dazu dann extra das Entgelt für Mehrarbeitsstunden dazurechnen (inkl. Mehrarbeitszuschlag) Hochrechnung der vereinbarten Teilzeit auf Vollzeit, wobei man davon ausgeht, dass die Mehrarbeitsstunden damit erfasst sind; hinzuzurechnen ist nur mehr der Mehrarbeitszuschlag Anmerkung: Diesbezüglich gab es folgendes in der Diskussion aufgeworfenes Problem: Durch die hochgerechnete Teilzeit (auf ganzjährig Vollbeschäftigte) kommen höhere Gesamtsummen heraus. Es kann sein, dass TZ-Kräfte, die zusätzlich Mehrstundenabgeltung bekommen haben, in der Hochrechung das Bild verfälschen und ein höheres Entgelt als Vollzeitarbeitskräfte aufweisen. Mit der zweiten Methode vermeidet man das Problem eher, da nur die Zuschläge extra dazukommen, nicht aber das Grundentgelt für die geleisteten Mehrstunden. 7

8 Was passiert, wenn der AG einem/einer ANIn drei Jahre rückwirkend zusätzliches Entgelt zahlen muss? Wie ist das im Einkommensbericht zu berücksichtigten? Nur der Jahresanteil im letzten Jahr ist zu berücksichtigen. Müssen Jubiläumsgelder berücksichtigt werden? Grundsätzlich ja; Auch wenn diese verzerrend sind, müssen sie aufgenommen werden. Es ist ja immer möglich, diesen Entgeltbestandteil extra im Einkommensbericht anzugeben. Muss die Einzahlung in die MitarbeiterInnenvorsorgekassa (1,53%) vom anzugebenden Entgelt abgezogen werden? Der BMSVG-Beitrag ist nicht in das Entgelt einzurechnen; es handelt sich dabei um einen Dienstgeberbeitrag, der nicht Teil des Bruttobezugs ist. Anders zu beurteilen sind Pensionskassenbeiträge. Diese zählen zum Entgeltbegriff. Wie müssen die Abfertigungszahlungen berücksichtigt werden? Diese sind nicht in den Einkommensbericht aufzunehmen, ebenso wie auch andere Ansprüche aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Fokus des Einkommensberichts liegt auf dem laufenden Entgelt. Dies ergibt sich aus der Zielsetzung des Gesetzes. 8

9 B. Spezielle Frage zu Beförderungen Eine in Teilzeit beschäftigte Frau und ein in Vollzeit beschäftigter Mann bewerben sich um eine Führungsposition. Ist es Diskriminierung, wenn die Frau, die auch die Führungsposition in Teilzeit ausüben möchte, deswegen nicht genommen wird? Das Kriterium der Teilzeit-Beschäftigung ist in besonderer Weise geeignet, Frauen zu benachteiligen, wenn und weil der Anteil der Frauen an den Teilzeitbeschäftigten in Österreich typischerweise höher ist, als der Frauenanteil unter allen ANInnen. Wenn die TZ der Grund für die Nichtberücksichtigung bei der Beförderung war, dann ist eine mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu vermuten, welche allerdings im Einzelfall (je nach Vorbringen des/der AGIn) gerechtfertigt werden kann. C. Stellenausschreibungen Soll das Jahres- oder das Monatsgehalt in den Stellenausschreibungen angegeben werden? Die Entscheidung liegt bei den ArbeitgeberInnen, es muss nur nach außen klar erkennbar sein, was gemeint ist. Gilt das Gesetz zur Angabe des Mindestlohns mit dem Hinweis, ob Überzahlung üblich ist bei Stellenausschreibung auch für interne Ausschreibungen? Ja. Das Gesetz spricht von Ausschreibung und macht auch bei der Forderung nach geschlechtsneutraler Stellenausschreibung keinen Unterschied zwischen externer und interner Ausschreibung. 9

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