EQUAL PAY EU-Rechtsrahmen und Rechtsprechung des EuGH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EQUAL PAY EU-Rechtsrahmen und Rechtsprechung des EuGH"

Transkript

1 EQUAL PAY EU-Rechtsrahmen und Rechtsprechung des EuGH Mag. a Sandra Konstatzky Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich Equality Body Österreich Hauptaufgabe: juristische Beratung und Unterstützung Anträge Gleichbehandlungskommission Spezielles Verfahren im Vorfeld von Gerichtsverfahren, Auskunftsrechte Musterfälle, z.b. Brunnhofer 2 1

2 Inhalt des Vortrages Hintergrund der Thematik Rechtsgrundlagen Rechtsprechung EuGH Zentrale Begriffe und Definitionen in Equal Pay Fällen aktuelles Vorabentscheidungsverfahren Resümee 3 Gender Pay Gap 16,4 %: Daten der Europäischen Kommission

3 Hintergrund Gender Pay Gap:EU-Durchschnitt 16,4 % Lohnschere schließt sich sehr langsam Die Statistik ist um Arbeitszeit, Bildung, Branche, Alter, Dienstalter,... bereinigt Unerklärbarer Rest diskriminierend? Bereinigungsfaktoren : rechtlich aufgreifbar diskriminierende Aspekte bei Teilzeit 5 Hintergrund Bericht über die Anwendung der RL 2006/54/EG: was behindert die wirksame Anwendung der Lohngleichheit Mangel an Klarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf das Konzept der gleichwertigen Arbeit Mangel an Transparenz im Bereich der Lohnsysteme Verfahrenshindernisse 6 3

4 Hintergrund Politisches Handeln der EK Neue Gender Strategy der EK Empfehlung zur Einkommenstransparenz 7 Rechtsgrundlagen Primärrecht Art 157 AEUV (ex-art 119, 141): Entgeltgleichheit ist als einzige gleichbehandlungsrechtliche Thematik im Primärrecht verankert Ursprünglich wettbewerbsrechtliche Zielsetzung dieser Bestimmung 8 4

5 Rechtsgrundlagen doppelter Zweck Art 157 Entscheidung Defrenne II (1976) Art 119 EWG ist direkt anwendbar Doppelter Zweck: wirtschaftlicher und sozialer Entgeltgleichheit gehört zu den Grundlagen der Gemeinschaftsrechtsordnung Grundrechtscharakter der Bestimmung 9 Rechtsgrundlagen Vorrang des sozialen Zwecks EuGH Schröder (2000) u.a.: Wirtschaftlicher Zweck des Art 119 (Art 157), der Wettbewerbsverzerrungen beseitigen soll, hat gegenüber dem sozialen Ziel dieser Vorschrift, nachgeordnete Bedeutung. Lohngleichheit heute auch in Art 23 Grundrechtecharta 10 5

6 Rechtsgrundlagen Art 157 AEUV weiter Entgeltbegriff positive Maßnahme Leistungslohnsysteme Entgelt für eine nach Akkord bezahlten Arbeit soll au Grund der selben Maßeinheit festgesetzt werden Zeitlohnsysteme Eine nach Zeit bezahlte Arbeit soll bei gleichem Arbeitsplatz gleich sein 11 Rechtsgrundlagen Grundrechtecharta Lohngleichheit Art 23 Grundrechtecharta 12 6

7 Rechtsgrundlagen Sekundärrecht - Richtlinien RL 75/117/EWG, Lohngleichheits-RL RL 76/207/EWG und 2002/73/EG, Gleichbehandlungs-RL RL 86/378/EWG und RL 96/97 EG, Betriebspensions-RL (EuGH Bilka 1986) RL 97/80/EG, Beweislast-RL: Beweislast und mittelbare Diskriminierung (EuGH Danfoss 1989, Enderby 1993) 13 Rechtsgrundlagen Sekundärrecht Zusammenfassung all dieser Richtlinien durch die Gleichbehandlungsrichtlinie neu : RL 2006/54 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) 14 7

8 Rechtsgrundlagen Gleichbehandlungsrichtlinie Artikel 4 Satz 1 Gleichbehandlungs-RL: mittelbare und unmittelbare Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts bei gleicher oder bei einer Arbeit, die als gleichwertig anerkannt wird in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und bedingungen beseitigen 15 Rechtsgrundlagen Gleichbehandlungsrichtlinie Art 4 Satz 2 Gleichbehandlungs-RL: Die Festlegung des Entgelts mit Hilfe eines Systems beruflicher Einstufungen muss auf männliche und weibliche ArbeitnehmerInnen gemeinsamen Kriterien beruhen und so beschaffen sein, dass Diskriminierung ausgeschlossen ist 16 8

9 zentrale Begriffe Entgelt persönlicher Anwendungsbereich gleichwertige Arbeit Beweislastumkehr unmittelbare Diskriminierung mittelbare Diskriminierung 17 Rechtsprechung EuGH Entgeltbegriff Der Entgeltbegriff des Art 157 umfasst: Die üblichen Grund- und Mindestlöhne und gehälter sowie sonstige Vergütungen, die der/die ArbeitgeberIn auf Grund des Dienstverhältnisses dem/der ArbeitnehmerIn unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt 18 9

10 Entgeltbegriff Überkollektivvertragliche Zahlungen, Zulagen, Prämien, Gratifikationen Abfindungen, Abfertigungen (EuGH Kowalska, Gruber) Wehrdienstanrechnungen (EuGH ÖGB) Krankenentgelt (EuGH Rinner-Kühn) Krankenentgelt bei schwangerschaftsbedingter Abwesenheit (EuGH Pedersen) 19 Rechtsprechung EuGH Entgeltbegriff Überbrückungsgelder während Arbeitslosigkeit (EuGH Hlozek) Vergütungen an Betriebsrats-Mitglieder (EuGH Bötel) Betriebspensionen (unter anderem EuGH Bilka, Barber) NICHT: Pensionen der gesetzlichen Sozialversicherung 20 10

11 Anwendungsbereich europarechtlicher ArbeitnehmerInnenbegriff (EuGH Lawrie Blum) auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (EuGH Gerstner) ArbeitgeberInnen: Entgeltunterschiede müssen dieselbe Quelle haben. Einheit, damit Verpflichteter Gleichbehandlung herstellen kann (EuGH Lawrence, Allonby) 21 Rechtsprechung EuGH gleichwertige Arbeit Erwägungsgrund 9 der RL 2006/54: Gleichwertigkeit, wenn sich ArbeitnehmerInnen in einer vergleichbaren Lage befinden hinsichtlich - Art der Arbeit - Ausbildung - Arbeitsbedingungen 22 11

12 gleichwertige Arbeit Individueller Maßstab: Vorgänger (EuGH Smith) geringerwertige Tätigkeiten (EuGH Murphy) Eingruppierung in derselben Vergütungsgruppe hat nur Indizwirkung unterschiedlich Bezahlung gleicher Tätigkeiten kann nicht vorab in persönlicher Leistung begründet werden (EuGH Brunnhofer) 23 Rechtsprechung EuGH gleichwertige Arbeit Kollektiver Maßstab: Gesamtbetrachtung eines innerbetrieblichen Entgeltsystems oder eines einzelnen Kriteriums der Entgelte von Männer und Frauen Oft geht es dabei um Gleichwertigkeitsprüfungen Grundsätzlich den nationalen Behörden überlassen 24 12

13 gleichwertige Arbeit Merkmale müssen in ihrer Gesamtheit die gleiche Bezahlung gleichwertiger Arbeit gewährleisten Wenn nur Kriterium muskelmäßige Beanspruchung zu einer Zulage führt, aber keine weiteren Kriterien für frauentypische Belastungen: Lohnsystem widerspricht dem Gleichwertigkeitsgebot (EuGH Rummler) 25 Rechtsprechung EuGH gleichwertige Arbeit Gleichwertigkeit (EuGH BR der Wr. GKK): Tätigkeit von PsychologInnen und ÄrztInnen Führen beide Betreuung von PatientInnen durch EuGH: nicht gleichwertig, da unterschiedliche Berufsausbildung und berechtigung vorliegt 26 13

14 Beweislastumkehr Ausgangsfälle betrafen kollektive Systeme: Frauen erhielten durchschnittlich geringere Zulage als Männer, Unternehmen hatte keinerlei allgemein zugängliche Information über die Verteilung individueller Zulagen (EuGH Danfoss) variable und fixe Bestandteile wurden vermischt (EuGH Royal Copenhagen) 27 Rechtsprechung EuGH Beweislastumkehr Beweislast kehrt sich um, wenn ArbeitnehmerInnen, die dem ersten Anschein nach diskriminiert sind, indem sie dies durch Tatsachen darlegen, sonst kein wirksames Mittel hätten, um die Einhaltung des Grundsatzes des gleichen Entgelts durchzusetzen EuGH Enderby 28 14

15 unmittelbare Diskriminierung Tatbestandsmerkmale: vergleichbare Lage Benachteiligung Grund Geschlecht Rechtfertigung nur, wenn: keine vergleichbare Situation Positive Maßnahme 29 Rechtsprechung EuGH unmittelbare Diskriminierung Unmittelbare Diskriminierung ist jedenfalls das benachteiligende Anknüpfen an Schwangerschaft und Mutterschaft EuGH Gillespie, EuGH Mc Kenna In diesen Fällen: Keine Vergleichsperson erforderlich 30 15

16 mittelbare Diskriminierung Scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien benachteiligende Wirkung auf ein Geschlecht kann unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt werden muss verhältnismäßig sein 31 Rechtsprechung EuGH mittelbare Diskriminierung Häufigste Fälle: Teilzeitbeschäftigung EuGH Jenkins, EuGH Bilka Nachweis: früher Statistik heute auch hypothetischer Vergleich: es geht darum, ob scheinbar neutrale Vorschriften oder Kriterien die Gruppe der Frauen in besonderer Weise benachteiligen können 32 16

17 Rechtfertigungsgründe Dienstalter und Berufserfahrung grundsätzlich zulässig (EuGH Danfoss) da mit der Berufserfahrung gewöhnlich eine bessere Arbeitsverrichtung einhergeht Nur, wenn ANIn glaubhaft macht, dass durch höheres Dienstalter keine bessere Arbeitsverrichtung, muss AGIn Beweis dafür antreten (EuGH Cadman) 33 Rechtsprechung EuGH mittelbare Diskriminierung Weitere Themen: Belohnungen für Präsenz, keine Gratifikation während der Karenz (EuGH Lewen) Unterschiedliche Anrechnungen von Abwesenheitszeiten - Wehr- und Zivildienst und Karenz (EUGH ÖGB) 34 17

18 Rechtfertigungsgründe Mehrdienstleistungen bei Teilzeit: Teils widersprüchliche EuGH-Aussagen: Gleiches Entgelt für gleiche absolute Stundenzahl (EuGH Helmig) Aliquotierung der Vollzeit- Mehrstundenvergütung bei Teilzeit (EuGH Elsner-Lakeberg) 35 Rechtsprechung EuGH Rechtfertigungsgründe Nicht zulässig: Haushaltserwägung (EuGH Hill & Stapleton, Schönheit) sozial- und beschäftigungspolitische Ziele (EuGH Krüger) Strittig: Marktwertargumente 36 18

19 Kinderzulage (EuGH ÖGB) Darf Kollektivvertrag eine Kinderzulage für Teilzeitbeschäftigte aliquotieren? nur nach Rahmen RL über Teilzeitarbeit geprüft (Vorlagefrage durch OGH) Hält fest, dass pro-rata-temporis-grundsatz gerechtfertigt ist mittelbare Diskriminierung, was wäre die sachliche Rechtfertigung? 37 Resümee Entgeltbegriff wird vom EuGH sehr weit ausgelegt Entwicklung rechtlicher Figuren für das gesamte Gleichbehandlungsrecht immer noch viel Interpretationsspielraum (gleichwertige Arbeit) Wichtigste Player sind nach wie vor die nationalen Gerichte (Sachverhalte) 38 19

20 Resümee Lohnschere verkleinert sich nur sehr langsam diskriminierende Strukturen sind nur teilweise rechtlich bekämpfbar hohes Verfahrensrisiko aktive, positive Maßnahmen zusätzlich notwendig 39 Danke für die Aufmerksamkeit! 40 20

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit: die rechtlichen Grundlagen

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit: die rechtlichen Grundlagen Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit: die rechtlichen Grundlagen Mag.a Monika Achleitner Regionalanwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt für Oberösterreich

Mehr

Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2010. 20. Mai/3. Juni 2010, S. 1. Diskriminierungsschutz im Gemeinschaftsrecht

Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2010. 20. Mai/3. Juni 2010, S. 1. Diskriminierungsschutz im Gemeinschaftsrecht Diskriminierungsschutz im Gemeinschaftsrecht außerhalb Arbeitsrecht Art. 18 AEUV Dienstleistungs-, Warenverkehrs-, Kapitalverkehrsfreiheit RL 2000/43/EG, RL 2004/113/EG (geplant: KOM(2008)426) Art. 45

Mehr

Europäische Rechtsakademie - ERA Trier 3. November 2014 Das europäische Gleichstellungsrecht

Europäische Rechtsakademie - ERA Trier 3. November 2014 Das europäische Gleichstellungsrecht Europäische Rechtsakademie - ERA Trier 3. November 2014 Das europäische Gleichstellungsrecht Rechtsvorschriften und Rechtsprechung (Einführung) Definition von Grundbegriffen Michel Miné (Cnam, Paris) michel.mine@cnam.fr

Mehr

Frauenarbeit in Europa und Gemeinschaftsrecht

Frauenarbeit in Europa und Gemeinschaftsrecht Annegret Döse Frauenarbeit in Europa und Gemeinschaftsrecht Zur Wirkung und Reichweite des EG-Gleichbehandlungsrechts im Norden und im Süden Europas am Beispiel der Mitgliedstaaten Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Maximilian Fuchs Franz Marhold. Europäisches Arbeitsrecht. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft

Maximilian Fuchs Franz Marhold. Europäisches Arbeitsrecht. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft Maximilian Fuchs Franz Marhold Europäisches Arbeitsrecht Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft SpringerWienNewYork Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Lehrbücher zum Europäischen Arbeitsrecht

Mehr

AGG und EU-Rechtsgrundlagen

AGG und EU-Rechtsgrundlagen AGG und EU-Rechtsgrundlagen AMSTERDAMER VERTRAG Der Amsterdamer Vertrag aus dem Jahre 1997 gibt im Artikel 13 die Richtung vor: Der Rat kann geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen

Mehr

Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. I Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 98/2008)

Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. I Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 98/2008) GBK I/280/10 Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. I Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 98/2008) Der Senat I der Gleichbehandlungskommission (GBK) gelangte am

Mehr

Rechtliche Grundlagen für gleichen Lohn für gleiche/gleichwertige Arbeit

Rechtliche Grundlagen für gleichen Lohn für gleiche/gleichwertige Arbeit SANDRA KONSTATZKY Rechtliche Grundlagen für gleichen Lohn für gleiche/gleichwertige Arbeit Teil I: Rechtlicher Rahmen Zunächst werden die rechtlichen Grundlagen für EQUAL PAY in aller Kürze dargestellt.

Mehr

Aktuelle Entscheidungen im Arbeitsrecht. Linde Arbeitsrecht 2015

Aktuelle Entscheidungen im Arbeitsrecht. Linde Arbeitsrecht 2015 Aktuelle Entscheidungen im Arbeitsrecht Linde Arbeitsrecht 2015 14. April 2015, 16.00 17.00 Uhr Präsentation: RA Dr. Andreas Tinhofer, LL.M. Kommentar: Vizepräsident Prof. Dr. Anton Spenling 1 Urlaubsanspruch

Mehr

WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFES

WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFES WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. In der Rechtssache C-309/97 URTEIL DES GERICHTSHOFES 11. Mai 1999 (1) Gleiches Entgelt

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Selten ist ein Gesetz derart politisch umstritten gewesen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es ist am 18.08.2006 in Kraft getreten und

Mehr

Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt

Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt Schwerpunkte und Zielsetzungen der Behindertenanwaltschaft

Mehr

GLEICHSTELLUNGSRECHT IN DER EUROPÄISCHEN UNION

GLEICHSTELLUNGSRECHT IN DER EUROPÄISCHEN UNION GLEICHSTELLUNGSRECHT IN DER EUROPÄISCHEN UNION Weder die Europäische Kommission noch Personen, die in ihrem Namen handeln, sind für die Verwendung der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen

Mehr

Gutachten der Gleichbehandlungskommission. Mittelbare Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten in Banken

Gutachten der Gleichbehandlungskommission. Mittelbare Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten in Banken 1 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESKANZLERAMT Gleichbehandlungskommission Gutachten der Gleichbehandlungskommission Mittelbare Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten in Banken Die Gleichbehandlungskommission

Mehr

Brors/Schüren: Gutachten MAIS NRW - 17.03.14

Brors/Schüren: Gutachten MAIS NRW - 17.03.14 1 Regelungsvorschläge zur Eindämmung von Missbräuchen beim Fremdpersonaleinsatz Gesamter Vorschlag abrufbar unter http://www.mais.nrw.de/08_pdf/ 001/140317_missbrauch_werkvert raege.pdf Ausgangspunkte

Mehr

Senat I der Gleichbehandlungskommission. Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 98/2008)

Senat I der Gleichbehandlungskommission. Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 98/2008) GBK I/191/09 Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 98/2008) Der Senat I der Gleichbehandlungskommission (GBK) gelangte am

Mehr

40 Jahre ArbVG Das ArbVG in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Dr. Sieglinde Gahleitner Rechtsanwältin

40 Jahre ArbVG Das ArbVG in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Dr. Sieglinde Gahleitner Rechtsanwältin 40 Jahre ArbVG Das ArbVG in der gerichtlichen Auseinandersetzung Dr. Sieglinde Gahleitner Rechtsanwältin 2 Aus der Sicht einer Rechtsanwältin Erfahrungen aus der gerichtlichen Rechtsdurchsetzung 3 Grundsätzliche

Mehr

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast

Mehr

GBK I/106/07. Entscheidungsgründe:

GBK I/106/07. Entscheidungsgründe: Der Senat I der Gleichbehandlungskommission (GBK) gelangte am 17. März 2009 über den am 1. August 2007 eingelangten Antrag der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) für Frau Mag.a (FH) A betreffend die Überprüfung

Mehr

I n ha l ts v er z ei ch ni s

I n ha l ts v er z ei ch ni s Inhaltsverzeichnis A. Einführung...17 I. Alter...18 II. Gleichheit und Diskriminierung...19 III. Wahrnehmung von Ungleichbehandlung...21 IV. Ausgebliebene Prozessflut...23 V. Vorurteile gegenüber Älteren

Mehr

Das Gleichbehandlungsgesetz AGG

Das Gleichbehandlungsgesetz AGG Das Gleichbehandlungsgesetz AGG, Bereich Migration & Qualifizierung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung

Mehr

Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 7/2011)

Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 7/2011) GBK I/411/12 Senat I der Gleichbehandlungskommission Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz (BGBl. Nr. 108/1979 idf BGBl. I Nr. 7/2011) Der Senat I der Gleichbehandlungskommission (GBK) gelangte am 21.

Mehr

Marlene Danzl. Eine rechtsvergleichende Untersuchung für die private Krankenversicherung

Marlene Danzl. Eine rechtsvergleichende Untersuchung für die private Krankenversicherung Marlene Danzl Die geschlechtsabhängige Tarifierung Eine rechtsvergleichende Untersuchung für die private Krankenversicherung Nomos facultas.wuv Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Rechtsfragen zur Altersdiskriminierung Ass.-Prof. Dr. Julia Eichinger

Rechtsfragen zur Altersdiskriminierung Ass.-Prof. Dr. Julia Eichinger Rechtsfragen zur Altersdiskriminierung Ass.-Prof. Dr. Julia Eichinger Vortrag Graz, 23. November 2012 Vortragsaufbau Teil I Rechtsgrundlagen Normenübersicht Stmk. Landes-Gleichbehandlungsgesetz Teil II

Mehr

MAGOLD, WALTER & HERMANN Rechtsanwaltspartnerschaft

MAGOLD, WALTER & HERMANN Rechtsanwaltspartnerschaft Gleichheit wird es erst geben, wenn in den Vorständen auch unfähige Frauen sitzen (Laila Davoy, norwegische Familienministerin) Diskriminierung im arbeitsrechtlichen Alltag und die möglichen Folgen ein

Mehr

5. Kostenfolgen der beabsichtigten Regelung: Die Übertragung neuer Aufgabenbereiche zur Gleichbehandlungskommission und zur/zum

5. Kostenfolgen der beabsichtigten Regelung: Die Übertragung neuer Aufgabenbereiche zur Gleichbehandlungskommission und zur/zum Vorblatt 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Die Definition der (sexuellen) Belästigung sowie die Schadenersatzregelungen bei diskriminierender Beendigung von Dienstverhältnissen im geltenden Landes-Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

Probleme bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Prof. Dr. Christiane Brors Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Probleme bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Prof. Dr. Christiane Brors Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Probleme bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Prof. Dr. Christiane Brors Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Überblick I. Probleme bei der Entsendung II. Sozialversicherungsrecht

Mehr

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung

Mehr

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Vorblatt Nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung längstens

Mehr

Einkommenstransparenz in Österreich

Einkommenstransparenz in Österreich Einkommenstransparenz in Österreich Gesetzwerdung und Wirkung Ingrid Moritz, Leiterin Abt Frauen-Familie Arbeiterkammer Wien Gesetzliche Regelung Relevante Faktoren für die Umsetzung: Öffentliche Debatte

Mehr

HI1039615 HI5504364. Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem

HI1039615 HI5504364. Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Bürgerliches Gesetzbuch TK Lexikon Arbeitsrecht 355-361 Untertitel 2 [ 52 ] Widerrufsrecht [ 53 ] [Bis 12.06.2014: Widerrufs- und Rückgaberecht] bei Verbraucherverträgen HI1039615 355 [ 54 ] Widerrufsrecht

Mehr

Senat II der Gleichbehandlungskommission. Anonymisiertes Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz

Senat II der Gleichbehandlungskommission. Anonymisiertes Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz GBK II/105/10 Senat II der Gleichbehandlungskommission Anonymisiertes Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz Der Senat II der Gleichbehandlungskommission (GBK) beim Bundeskanzleramt hat über den Antrag

Mehr

In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, d. h. der persönliche [ 4 ] und sachliche [

In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, d. h. der persönliche [ 4 ] und sachliche [ Gleichbehandlungsgrundsatz Petra Straub TK Lexikon Arbeitsrecht 30. April 2015 Arbeitsrecht 1 Einführung HI726943 HI3401251 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist teilweise gesetzlich geregelt

Mehr

Entgeltungleichheit und Teilzeit im öffentlichen Dienst

Entgeltungleichheit und Teilzeit im öffentlichen Dienst dbb bundesfrauenvertretung Stark im öffentlichen Dienst. Für Sie. Entgeltungleichheit und Teilzeit im öffentlichen Dienst Zahlen, Daten, Fakten Equal Pay Day: 21. März 2014 Seit 2009 engagiert sich die

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause

Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause B A R R I E R E F R E I H E I T Beitrag von: Mag. Martin EGGER Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) Wegfall der Ausnahmebestimmung

Mehr

Überblick über Datenquellen und Ursachendimensionen

Überblick über Datenquellen und Ursachendimensionen Überblick über Datenquellen und Ursachendimensionen Fachtagung des GenderKompetenzZentrums Equal Pay als mehrdimensionale Gleichstellungsfrage Daten und Faktoren in Gender Pay Gap 2006 in den europäischen

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (TVÜ-KAT) vom 10. Januar 2007

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (TVÜ-KAT) vom 10. Januar 2007 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (TVÜ-KAT) vom 10. Januar 2007 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 14. September 2010 Zwischen

Mehr

Mitwirkung in personellen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar

Mitwirkung in personellen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Mitwirkung in personellen Angelegenheiten - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Mitwirkung in personellen Angelegenheiten Diese Mitwirkungsrechte betreffen Maßnahmen, die auf einzelne ArbeitnehmerInnen

Mehr

Gleichbehandlung vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bei Heranziehung zu Rufbereitschaft

Gleichbehandlung vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bei Heranziehung zu Rufbereitschaft Gleichbehandlung vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bei Heranziehung zu Rufbereitschaft Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung, dass jeder Mitarbeiter jährlich sieben Rufbereitschaften

Mehr

Hingegen verpflichten die Regelungen des AGG die Arbeitgeber, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister.

Hingegen verpflichten die Regelungen des AGG die Arbeitgeber, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister. Hinweise zum Allgemeinen Gleichberechtigunsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht 1. Einführung Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (im Folgenden AGG) ist am 18.August 2006 in Kraft getreten. Es schreibt weitgehende

Mehr

IQZ PRÜFUNG UNTERNEHMEN

IQZ PRÜFUNG UNTERNEHMEN Prüfungsdetails für ein Audit Der Kriterienkatalog in der Prüfung Als Basis der Prüfung gilt, dass es einen freien Zugang zu Kunden und Mitarbeiterakten gibt und der jeweilige Prüfer die Stichprobe frei

Mehr

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Leitfaden zu Bestimmungen der Entgeltgleichheit und nicht diskriminierender Arbeitsbewertung

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Leitfaden zu Bestimmungen der Entgeltgleichheit und nicht diskriminierender Arbeitsbewertung Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Leitfaden zu Bestimmungen der Entgeltgleichheit und nicht diskriminierender Arbeitsbewertung Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Bundesministerium für

Mehr

1. Ausmaß des Urlaubsanspruchs beim Wechsel des Beschäftigungsumfangs

1. Ausmaß des Urlaubsanspruchs beim Wechsel des Beschäftigungsumfangs POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit 101

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 17.12.2009 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0230/2006 eingereicht von Michael Reichart, österreichischer Staatsangehörigkeit, betreffend

Mehr

Das Pflichtpraktikum

Das Pflichtpraktikum Das Pflichtpraktikum für Schülerinnen und Schüler der HLW AK- Jugendreferent Pflichtpraktikum wozu? Ergänzung zu den erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen Umsetzung der erworbenen Sachkompetenzen Einblick

Mehr

Teilzeitarbeit und Arbeitsrecht

Teilzeitarbeit und Arbeitsrecht Teilzeitarbeit und Arbeitsrecht Was ist Teilzeitarbeit? Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder eine kürzere kollektivvertragliche Normalarbeitszeit (z.b. im

Mehr

Forschung der ADS auf einen Blick: Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach 13 AGG

Forschung der ADS auf einen Blick: Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach 13 AGG Forschung der ADS auf einen Blick: Beschwerdestelle und Beschwerdeverfahren nach 13 AGG Die Expertise im Überblick Die Expertise analysiert den rechtlichen Rahmen der Beschwerdemöglichkeiten nach 13 AGG

Mehr

Die Kündigungszulassung

Die Kündigungszulassung Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Die Kündigungszulassung -Vortrag beim Arbeitgeberverband - 29.04.2014 Holger Laackmann Holger Laackmann Tel.: 04131 / 15-1412

Mehr

Arbeitsrecht auf höchstem Niveau in 13 Ländern

Arbeitsrecht auf höchstem Niveau in 13 Ländern CZECH REPUBLIC AUSTRIA HUNGARY POLAND SLOVAKIA BOSNIA UKRAINE CROATIA BULGARIA Arbeitsrecht auf höchstem Niveau in 13 Ländern A L B A N I A SLOVENIA ROMANIA S E R B I A 1 XX. EMPLOYMENT ROUND-UP Die Neuerungen

Mehr

Prof. Dr. Christian Schubel Wintersemester 2005/2006. Binnenmarktrecht. I. Allgemeiner Gleichheitssatz als ungeschriebener Rechtsgrundsatz

Prof. Dr. Christian Schubel Wintersemester 2005/2006. Binnenmarktrecht. I. Allgemeiner Gleichheitssatz als ungeschriebener Rechtsgrundsatz Prof. Dr. Christian Schubel Wintersemester 2005/2006 Binnenmarktrecht 2 Das allgemeine Diskriminierungsverbot I. Allgemeiner Gleichheitssatz als ungeschriebener Rechtsgrundsatz - anders als im deutschen

Mehr

wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Ministerialentwurf zur Pensionskassenreform, welche wir Ihnen hiermit gerne übermitteln.

wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Ministerialentwurf zur Pensionskassenreform, welche wir Ihnen hiermit gerne übermitteln. 13/SN-334/ME XXIV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 Herrn Sektionschef Mag. Alfred Lejsek per mail Datum: 11.01.2012 Pensionskassenreform Sehr geehrter Herr Sektionschef

Mehr

Rechtssicherheit und Vertrauensschutz als Grenzen rückwirkender Rechtsprechung im europäischen Arbeitsrecht

Rechtssicherheit und Vertrauensschutz als Grenzen rückwirkender Rechtsprechung im europäischen Arbeitsrecht Frank Schaer Rechtssicherheit und Vertrauensschutz als Grenzen rückwirkender Rechtsprechung im europäischen Arbeitsrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht 9 1. Kapitel Einleitung und Gang der Untersuchung

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Befristetes Arbeitsverhältnis

Befristetes Arbeitsverhältnis Befristetes Arbeitsverhältnis Britta Schwalm TK Lexikon Arbeitsrecht 9. September 2015 Befristetes Arbeitsverhältnis HI520502 Zusammenfassung LI1097199 Begriff Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist ein

Mehr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Praxis Stand 18. März 2007 1 I. Allgemeines AGG seit 18. 8. 2006 in Kraft Fundstelle: BGBl. I Nr. 39 v.17.8.06 Umsetzung

Mehr

Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis

Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht in der Betriebsrats-Praxis Jürgen Stock Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Mainz Benachteiligendes Verhalten Verschiedene Formen der Benachteiligung Unmittelbare Benachteiligung (1) Eine

Mehr

Muster eines Arbeitsvertrages

Muster eines Arbeitsvertrages Muster eines Arbeitsvertrages Stand: 1. Januar 2015 Seite 1 von 6 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

18 Kündigungsschutz. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Arbeitnehmer

18 Kündigungsschutz. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Arbeitnehmer 18 Kündigungsschutz (1) 1 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, hçchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der

Mehr

Rechtsschutzbilanz 2015

Rechtsschutzbilanz 2015 AK-Pressegespräch, Montag, 15. Februar 2016 Rechtsschutzbilanz 2015 TEILNEHMER: Günther Goach, Präsident Dr. Gerwin Müller, Direktor-Stellvertreter Dr. Richard Wohlgemuth, Leiter Arbeits- und Sozialrecht

Mehr

Geschlechterperspektiven in der Sozialplangestaltung

Geschlechterperspektiven in der Sozialplangestaltung Geschlechterperspektiven in der Sozialplangestaltung Mechthild Kopel, M.A. Leiterin Geschäftsbereich Gender Beratung und Training 01.10.2004 Übersicht Präambel und Rahmenbedingungen Qualifizierung vor

Mehr

Stellungnahme. des Bundeskartellamtes. zum

Stellungnahme. des Bundeskartellamtes. zum Bundeskartellamt Bonn, 08. Oktober 2008 Stellungnahme des Bundeskartellamtes zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Mehr

Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge

Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge Teilzeitbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge Die Teilzeitarbeit und die Voraussetzungen für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge sind mit Wirkung ab dem 01.01.2001 durch das Teilzeit- und

Mehr

P e r s o n a l a m t

P e r s o n a l a m t Senat der Freien und Hansestadt Hamburg P e r s o n a l a m t Personalamt, Steckelhörn 12, D - 20457 Hamburg Nur per Mail! Senatsämter und Fachbehörden - zugleich für die ihrer Aufsicht unterstehenden

Mehr

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz? Leider führt in Krisenzeiten in vielen auch größeren Unternehmen oft kein Weg daran vorbei: Betriebsbedingte Kündigung Voraussetzungen und Anforderungen der Rechtsprechung Arbeitnehmerin Andres Peters

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XVII. Lehrbücher zum Europäischen Arbeitsrecht... XXV

Abkürzungsverzeichnis... XVII. Lehrbücher zum Europäischen Arbeitsrecht... XXV Abkürzungsverzeichnis... XVII Lehrbücher zum Europäischen Arbeitsrecht... XXV Erster Teil Funktion und Aufgabe des Europäischen Arbeitsrechts 1 I. Freizügigkeit der Arbeitnehmer... 2 II. Harmonisierung

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zu Unisex-Rechnungsgrundlagen auf die betriebliche Altersversorgung - Rechtlicher Rahmen -

Auswirkungen des EuGH-Urteils zu Unisex-Rechnungsgrundlagen auf die betriebliche Altersversorgung - Rechtlicher Rahmen - Auswirkungen des EuGH-Urteils zu Unisex-Rechnungsgrundlagen auf die betriebliche Altersversorgung - Rechtlicher Rahmen - Peter Küpper, RA, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mercer Deutschland GmbH, Mülheim-Ruhr

Mehr

6. Folgen einer falschen Antragsstellung für Elternzeit

6. Folgen einer falschen Antragsstellung für Elternzeit 112 Elternzeit und Arbeitsplatzsicherung Bisher keine konkreten Folgen 6. Folgen einer falschen Antragsstellung für Elternzeit Weder das Gesetz noch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes

Mehr

EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12

EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 Wiederholung von Sitzung 12 I. Die Allgemeines Freizügigkeitsrecht transnationale ökonomische Aktivität Grundfreiheit ohne Markt Marktbürger Unionsbürger

Mehr

Änderung der Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

Änderung der Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal Änderung der Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal Die Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen

Mehr

Entwurf. Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (74. Novelle zum ASVG)

Entwurf. Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (74. Novelle zum ASVG) 185/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 7 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz

Mehr

Stellungnahme IX/2012. Merkblatt AÜG neu. für Beschäftiger

Stellungnahme IX/2012. Merkblatt AÜG neu. für Beschäftiger Stellungnahme IX/2012 18.12.2012 Merkblatt AÜG neu für Beschäftiger Um die Richtlinie 2008/104/EG des europäischen Parlamentes (EU Leiharbeitsrichtlinie) in das nationale Recht umzusetzen, bestand für

Mehr

Senat II der Gleichbehandlungskommission. Anonymisiertes Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz

Senat II der Gleichbehandlungskommission. Anonymisiertes Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz GBK II/69/08 Senat II der Gleichbehandlungskommission Anonymisiertes Prüfungsergebnis gemäß 12 GBK/GAW-Gesetz Der Senat II der Gleichbehandlungskommission (GBK) beim Bundeskanzleramt hat über den Antrag

Mehr

Numerus clausus. Einleitung: Zugangsbeschränkungen. Frage 1: Artikel 12 EGV (1/16) Übungen im Europarecht Fall 10 vom 8. Mai 2008.

Numerus clausus. Einleitung: Zugangsbeschränkungen. Frage 1: Artikel 12 EGV (1/16) Übungen im Europarecht Fall 10 vom 8. Mai 2008. Numerus clausus Fall 10 vom 8. Mai 2008 Frühlingssemester 2008 Prof. Christine Kaufmann (Vertretung: Florian Utz) Einleitung: Zugangsbeschränkungen 2 Frage 1: Artikel 12 EGV (1/16) Frage Verstösst Österreich

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5299 Entscheid Nr. 123/2012 vom 18. Oktober 2012 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 63 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

Bekanntmachung an Importeure/Hersteller und an gewerbliche Endabnehmer/Behörden zur Höhe der Vergütungen gemäß 54 UrhG für

Bekanntmachung an Importeure/Hersteller und an gewerbliche Endabnehmer/Behörden zur Höhe der Vergütungen gemäß 54 UrhG für Bekanntmachung an Importeure/Hersteller und an gewerbliche Endabnehmer/Behörden zur Höhe der Vergütungen gemäß 54 UrhG für PCs (bis 31.12.2010) Festplatten Produkte der Unterhaltungselektronik Tablets

Mehr

Der Entgeltgleichheit einen Schritt näher

Der Entgeltgleichheit einen Schritt näher Der Entgeltgleichheit einen Schritt näher Die EVA-Liste zur Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren Der Entgeltgleichheit einen Schritt näher Die EVA-Liste zur Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren

Mehr

des Privatrechts Eu ropa recht liche Bezüge Prof. Dr. Katja Langenbucher (Hrsg.)

des Privatrechts Eu ropa recht liche Bezüge Prof. Dr. Katja Langenbucher (Hrsg.) Prof. Dr. Katja Langenbucher (Hrsg.) Eu ropa recht liche Bezüge des Privatrechts Mit Beiträgen von Dr. Andreas Engert, LL.M. (Chicago), Ludwig-Maxi m i lia ns-u niversität München Carsten Herresthal, LL.M.

Mehr

Arbeit und Lernen Detmold Newsletter im Juli 2014

Arbeit und Lernen Detmold Newsletter im Juli 2014 Arbeit und Lernen Detmold Newsletter im Juli 2014 Arbeit und Lernen 02.07.2014 Arbeit und Lernen Detmold Newsletter im Juli 2014 Inhalt Nach 88 Zeitverträgen endlich unbefristetes Arbeitsverhältnis...

Mehr

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP Öffentliches Wirtschaftsrecht Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, ÖPP Leistungen ird Daseinsvorsorge sind oftmals nicht kostendeckend. Nachdem

Mehr

Die Armut ist weiblich

Die Armut ist weiblich Die Armut ist weiblich Faktenzusammenstellung im Auftrage von ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Hannover, September 2013 Anschrift des Verfassers:

Mehr

Vermerk zur Reichweite der Einsichtnahme in Bebauungspläne nach HmbTG

Vermerk zur Reichweite der Einsichtnahme in Bebauungspläne nach HmbTG Vermerk zur Reichweite der Einsichtnahme in Bebauungspläne nach HmbTG Fallbeispiel: Ein Bezirksamt bereitet einen Bebauungsplan vor. Die Öffentlichkeit ist noch nicht beteiligt worden. Darf der Entwurf

Mehr

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel

Mehr

Informationen für den Engineering-Bereich

Informationen für den Engineering-Bereich Informationen für den Engineering-Bereich 2. Auflage vom Betriebsrat und der IG Metall 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen die IG Metall vorstellen. Dazu gehören unter

Mehr

Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV

Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Aktuelles zur Finanzierung von Infrastruktur im ÖPNV und SPNV Jahrestagung der PKF/IVT am 12. Juli 2013 in München Rechtsanwalt Professor Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck, Stuttgart Lehrbeauftragter

Mehr

Stellungnahme V/2012 Ist-Lohnerhöhung KV Metallindustrie

Stellungnahme V/2012 Ist-Lohnerhöhung KV Metallindustrie 06.04.2012 Stellungnahme V/2012 Ist-Lohnerhöhung KV Metallindustrie I. Ausgangslage Der Arbeiterkollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und verarbeitende Industrie (Stand 1. November 2011;

Mehr

GLEICHBEHANDLUNG IM BERUF

GLEICHBEHANDLUNG IM BERUF GLEICHBEHANDLUNG IM BERUF MEHR RECHTE FÜR FRAUEN "Aufgrund des Geschlechts, insbesondere unter Bezugnahme auf den Ehe- oder Familienstand, darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar

Mehr

Neue europapolitische Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Neue europapolitische Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie Neue europapolitische Initiativen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie Freitag, 7. November 2008 Hintergrundpapier Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat nicht nur in Deutschland,

Mehr

ARBEITSVERTRAG. (gemäß 2 Abs. 2 AVRAG)

ARBEITSVERTRAG. (gemäß 2 Abs. 2 AVRAG) Gebührenfrei gemäß 2 Abs. 1 AVRAG ARBEITSVERTRAG (gemäß 2 Abs. 2 AVRAG) Arbeitgeber: itworks Personalservice und Beratung gemeinnützige GmbH Meldemannstraße 12-14 A-1200 Wien ArbeitnehmerIn: Herr/Frau:

Mehr

Arbeitsrecht. Gleichbehandlung im Arbeitsrecht AR 7. Bianca Schrittwieser. Stand: September 2011 INHALT

Arbeitsrecht. Gleichbehandlung im Arbeitsrecht AR 7. Bianca Schrittwieser. Stand: September 2011 INHALT Arbeitsrecht AR 7 Bianca Schrittwieser Gleichbehandlung im Arbeitsrecht INHALT 1. Gleichheit, Gleichbehandlung, Antidiskriminierung 3 2. Grundlagen von Gleichbehandlung und Antidiskriminierung 5 A. Menschenrechte

Mehr

BARRIEREFREIHEIT ZIVILRECHTLICHE ANSPRÜCHE

BARRIEREFREIHEIT ZIVILRECHTLICHE ANSPRÜCHE BARRIEREFREIHEIT ZIVILRECHTLICHE ANSPRÜCHE NOVEMBER 2013 BARRIEREFREIHEIT Zivilrechtliche Ansprüche Rechtsgrundlagen für Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich Mit 01. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Gleiches Recht für alle Arbeitsrecht für Minijobs

Gleiches Recht für alle Arbeitsrecht für Minijobs Gleiches Recht für alle Arbeitsrecht für Minijobs Inhaltsübersicht Minijobs im Überblick 3 Grundsatz der Gleichbehandlung 4 Niederschrift der Arbeitsbedingungen 4 Erholungsurlaub 5 Entgeltfortzahlung im

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen 1966 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 14 GZ. RV/1085-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch STB, gegen die Bescheide des FA betreffend Umsatzsteuer 1999

Mehr

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Dr. Günther Schuster Amtsleiter

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Dr. Günther Schuster Amtsleiter Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Dr. Günther Schuster Amtsleiter Gleichstellung ist Recht! Seit 1. Jänner 2006 ist das Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz BGStG in Kraft. Ziel des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung 2. PflegeArbbV) Vom 27. November 2014 Auf

Mehr