EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12
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- Bernd Beltz
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1 EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 Wiederholung von Sitzung 12 I. Die
2 Allgemeines Freizügigkeitsrecht transnationale ökonomische Aktivität Grundfreiheit ohne Markt Marktbürger Unionsbürger Grundsatz der Nichtdiskriminierung, Art. 18 AUEV EuGH Garcia Avello Grundsatz der Nichtdiskriminierung, Art. 18 AUEV EuGH ist der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten Alle Staatsangehörigen, in der gleichen Situation im sachlichen Anwendungsbereich des AEUV vorbehaltlich ausdrücklicher Ausnahmen Anspruch auf gleiche rechtliche Behandlung Ausübung der Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der MS zu bewegen und aufzuhalten ist als im AUEV geschützte Grundfreiheit (+) rein interner SV ohne Bezug zum Unionsrecht (-) Beeinträchtigungsschutz Tatbestand Rechtfertigung Beeinträchtigung der von Art. 21 AUEV erfassten Freiheit zum grenzüberschreitenden Wechsel Bestandsschutz des Kernbestands der Rechte des Unionsbürgerstatus bei innerstaatlichen SV Beeinträchtigung beruht auf objektiven Erwägungen (legitimer Zweck) Beeinträchtigung steht in angemessenen Verhältnis zum legitimen Zweck (Verhältnismäßigkeitsprüfung) Grunkin-Paul (-) Sayn-Wittgenstein (+)
3 Allgemeines Freizügigkeitsrecht Grundrecht der transnationale ökonomische Aktivität Grundfreiheit ohne Markt Schutz der Ansässigkeit und des Status im MS Marktbürger Unionsbürger Unionsbürger neben Staatsbürgerschaft Grundsatz der Nichtdiskriminierung, Art. 18 AUEV II. Die Bedeutung der Überblick Konstitutionalisierungsquellen Grundrechte allgemeine Rechtsgrundsätze
4 Grundsatz der Nichtdiskriminierung, Art. 18 AUEV transnationale ökonomische Aktivität Fallstudie: Rs. Phil Collins Marktbürger Sitzung 13 Prüfungsprogramm der Anwendbarkeit der Grundfreiheit (Konkurrenzproblem) Diskriminierungs- & Beschränkungsverbot Fallbeispiel: Rs. 55/80 ua - Musik-Membran geschriebene & ungeschriebene Rechtfertigungsgründe Warenverkehrsfreiheit Niederlassungsfreiheit Fallbeispiel: Rs. C-208/00 - Überseering
5 D. Die verfassungsrechtliche Dimension III. von Grundrechten und Überblick Konstitutionalisierungsquellen Grundrechte allgemeine Rechtsgrundsätze Wiederholung Anwendungsvorrang des Unionsrechts Voraussetzungen der Norm des Unionsrechts unmittelbare Geltung unmittelbare Anwendbarkeit unmittelbare Wirksamkeit Anwendbarkeit I - Frage nach der Eindeutigkeit Anwendbarkeit II - Frage nach den verpflichteten Personen
6 Vorrangproblem Unmittelbare Wirkung Differenzierung nach Rechtsbeziehung bei Primärrecht & Richtlinie Verhältnis Bürger-Staat (vertikale Direktwirkung) Verhältnis Privater-Privater (horizontale Direktwirkung) (+) bei Bezug zum Unionsrecht Problemfall Verhältnis Privater-Privater (horizontale Direktwirkung) Umsetzungsdefizit bei Richtlinien Expansion von state action Multipolare Rechtsverhältnisse Vorwirkung richtlinienkonforme Auslegung.Grundrechtskonkretisierung Staatshaftung Grundrechte Walrave & Koch Defrenne II Vlaamse Reisbureaus Bosman Kommission/Frankreich Angonese Schmidberger Mangold/Kücükdeveci Laval & Viking Verhältnis Privater-Privater (horizontale Direktwirkung) staatliche Normen privatrechtlichen Inhalts Verhalten eines Privatrechtsubjekts unmittelbare Geltung Drittwirkung Musik-Membran Phil Collins Überseering Murphy
7 Konstitutionalisierung Modelle der Drittwirkung von Grundrechten & Nichtanwendung auf privates Verh. Eingriff durch Entscheidung indirekte Anwendung ( mittelbare D. ) direkte Anwendung ( unmittelbare D. ) Ausstrahlung staatliche Schutzpflicht subsidiäre Walrave Defrenne II Vlaamse Reisbureaus Bosman Komm/Frankreich Angonese Schmidberger Mangold & Kücükdeveci Viking & Laval unmittelbare Art. 45 II, 56 AUEV: kollektive Regelung Art. 157 AEUV: jede privatautonome Regelung Art. 45 AUEV: kollektive Regelung von Arbeit Art. 45 AEUV gilt für alle Verträge zwischen Privatpersonen Gleichbehandlung allgemeiner Grundsatz unmittelbar von Unternehmen vs. Gewerkschaft Schutzpflicht Art. 28 AEUV: Schutz gegen private Gewalt Art. 28: Schutz vor Handlungen Privater Systematisierungsversuch Nichtgeltung Vereinigungsfreiheit Meinung & Versammlung Koalitionsfreiheit Rechtfertigungsgrund Art. 28 AEUV
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