Rechtsfragen zur Altersdiskriminierung Ass.-Prof. Dr. Julia Eichinger

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1 Rechtsfragen zur Altersdiskriminierung Ass.-Prof. Dr. Julia Eichinger Vortrag Graz, 23. November 2012

2 Vortragsaufbau Teil I Rechtsgrundlagen Normenübersicht Stmk. Landes-Gleichbehandlungsgesetz Teil II Judikatur Judikaturübersicht Prüfungsschema EuGH Fallgruppen/ausgewählte Entscheidungen 2

3 Normenübersicht Verschiedene Regelungsebenen! EU-Recht Primärrecht Sekundärrecht Österreichisches Recht Verfassungsrecht Einfachgesetzliche Regelungen (Bund, Länder) 3

4 EU Primärrecht Vertrag über die Europäische Union (EUV) Art 2, 3 Abs 3 EUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Art 19, 157 AEUV Charta der Grundrechte der Europäischen Union (CGR) Art 21, 23 CGR 4

5 EUV Art 2 EUV Gleichheit als Grundwert der Union Nichtdiskriminierung Gleichheit von Frauen und Männern als allen Mitgliedstaaten gemeinsame gesellschaftliche Werte 5

6 EUV Art 3 Abs 3 EUV (ex-art 2 EUV alt ) Bekämpfung von Diskriminierung ua auf Grund des Alters Gleichstellung von Frauen und Männern 6

7 AEUV Art 19 AEUV (ex-art 13 EGV) Ermächtigungsnorm für Rat (Parlament) Vorkehrungen zur Bekämpfung von Diskriminierungen wegen abschließend aufgezählter Unterscheidungsmerkmale 7

8 AEUV Unterscheidungsmerkmale (Art 19 AEUV) Alter Behinderung Ethnische Herkunft ( Rasse ) Geschlecht Religion, Weltanschauung Sexuelle Ausrichtung 8

9 AEUV Art 157 AEUV (ex-art 141 EGV; ex-art 119 EWGV) Lohngleichheitsgebot Keine Benachteiligung wegen des Geschlechts beim Entgelt bei gleicher/gleichwertiger Arbeit EuGH: Weiter Entgeltbegriff Innerstaatlich unmittelbar anwendbar! 9

10 CGR Art 21 CGR CGR = gleichrangig mit EUV und AEUV Auslegung von EU-Richtlinien und österr. Recht! Diskriminierungsverbot wegen geschützter Unterscheidungsmerkmale (zb Alter) Mehr Unterscheidungsmerkmale als Art 19 AEUV Gleichbehandlungs-RL 10

11 CGR Art 21 CGR Weitere hervorgehobene Unterscheidungsmerkmale (demonstrativ) Geburt Genetische Merkmale Hautfarbe Politische oder sonstige Anschauung Sprache Soziale Herkunft Vermögen Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit 11

12 CGR Art 23 CGR Gleichheit von Männern und Frauen Sicherstellung der Gleichheit in allen Bereichen (zb Beschäftigung, Arbeit, Arbeitsentgelt) Absicherung von spezifischen Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht (zb Frauenquoten ) 12

13 EU Sekundärrecht Gleichbehandlungs- bzw Antidiskriminierungsrichtlinien RL 2000/43/EG (Antirassismus) RL 2000/78/EG ( Rahmen, zb Alter) RL 2006/54/EG (Geschlecht) 13

14 Richtlinien RL 2000/43/EG Antirassismusrichtlinie Geschütztes Unterscheidungsmerkmal Ethnische Herkunft ( Rasse ) Im B-GlBG, GlBG: Ethnische Zugehörigkeit 14

15 Richtlinien RL 2000/78/EG Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie Geschützte Unterscheidungsmerkmale Alter Behinderung Religion, Weltanschauung Sexuelle Ausrichtung Im B-GlBG, GlBG: Sexuelle Orientierung Im L-GBG: Sexuelle Orientierung und Identität 15

16 Richtlinien RL 2006/54/EG Gleichbehandlungsrichtlinie Neufassung Geschütztes Unterscheidungsmerkmal Geschlecht (Mann, Frau, Transsexuelle) Vorgängerregelungen, insb RL 75/117/EWG ( Lohngleichheitsrichtlinie ) RL 76/207/EWG idf ÄRL 2002/73/EG ( Allgemeine Gleichbehandlungsrichtlinie ) 16

17 Richtlinieninhalte Gleichbehandlungsgrundsatz Verbot von Diskriminierungen izm Arbeitsverhältnis Öffentlicher Dienst (Harmonisierung) Zugang zu Beschäftigung/beruflichem Aufstieg Zugang zu Berufsberatung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung, Umschulung Entgelt Arbeits- und Entlassungsbedingungen 17

18 Richtlinieninhalte Diskriminierungen isd RL Unmittelbare Diskriminierung Mittelbare Diskriminierung Anweisung zur Diskriminierung Diskriminierung durch Assoziierung ( Naheverhältnis zu Trägern geschützter Merkmale) Belästigungen Benachteiligungsverbot ( Viktimisierung ) 18

19 Österreichisches Recht Verfassungsrecht Bundesverfassung (Art 7 B-VG) Nachgeordnetes Recht Bundesgesetze (B-GlBG, GlBG) Landesgesetze (L-GBG Steiermark) 19

20 Bundesverfassung Verfassungsrechtlicher Gleichheitssatz (Art 7 B-VG Gleichheitsgrundsatz) Sachlichkeitsprinzip: Gleiches ist gleich zu behandeln Ungleiches ist verschieden zu behandeln Abweichungen nur bei sachlicher Rechtfertigung 20

21 Bundesrecht Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-G) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz der Judikatur Öffentliches Dienstrecht Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) Frauenförderungspläne 21

22 Öffentlicher Dienst Bundesrecht Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) Beamte/Vertragsbedienstete der Republik Österreich Landesrecht Gleichbehandlungs-/Antidiskriminierungsgesetze Beamte/Vertragsbedienstete der o o o Länder Gemeinden Gemeindeverbände 22

23 L-GBG Steiermark Landes-Gleichbehandlungsgesetz 1 L-GBG Unterscheidungsmerkmale = Diskriminierungsgründe (taxativ) Geschlecht (Z 1) Alter (Z 2) Behinderung (Z 2) Ethnische Herkunft ( Rasse ) (Z 2) Religion, Weltanschauung (Z 2) Sexuelle Orientierung und Identität (Z 2) 23

24 L-GBG Steiermark 5 L-GBG Gleichbehandlungsgebot Dienst- und Ausbildungsverhältnis (demonstrativ) Begründung (Abs 2 Z 1) Entgelt (Abs 2 Z 2) Freiwillige Sozialleistungen (Abs 2 Z 3) Aus- und Weiterbildung (Abs 2 Z 4) (Umschulung?) Beruflicher Aufstieg (Abs 2 Z 5) Sonstige Arbeitsbedingungen (Abs 2 Z 6) Beendigung (Abs 2 Z 7) 24

25 L-GBG Steiermark 3 L-GBG Verbotene Diskriminierungsformen Unmittelbare Diskriminierung (Abs 1) Mittelbare Diskriminierung (Abs 2) Anweisung zur Diskriminierung (Abs 3) Diskriminierung durch Assoziierung (Abs 4) Bisher nur auf Grund der Behinderung eines Angehörigen (EuGH-Urteil Coleman) Empfehlung: Ausdehnung auf alle Diskriminierungsgründe (vgl 5 Abs 4, 19 Abs 4 GlBG; 4a Abs 5, 13a Abs 4 B-GlBG) 25

26 L-GBG Steiermark Weitere Regelungsgegenstände izm Dienst- und Ausbildungsverhältnis Diskriminierungsfreie/Geschlechtsneutrale Ausschreibung von Stellen und Funktionen ( 9, 29 L-GBG) Belästigungsverbote ( 10, 11 L-GBG) Benachteilungsverbot ( Repressalien, 31 L-GBG) Rechtsfolgen von Diskriminierungen/Belästigungen ( 21 29a L-GBG) Rechtsdurchsetzung Geltendmachungsfristen/Glaubhaftmachung, ( 30 L-GBG) 26

27 L-GBG Steiermark Unmittelbare Altersdiskriminierung 3 Abs 1 Z 5 L-GBG Ungünstigere Behandlung Vergleichbare Situation Ausnahmen 6 L-GBG Tätigkeitsart/Ausübungsbedingungen (Abs 1) Legitimes Ziel (Abs 2) Konkretisierung/Fallkonstellationen (Abs 3) 27

28 L-GBG Steiermark Tätigkeitsbezogene Ausnahme 6 Abs 1 L-GBG Unterscheidungsmerkmal (zb Alter) Konkrete Tätigkeit ( bestimmte berufliche Tätigkeit ) Ausübung ( Rahmenbedingungen ) Wesentliche/entscheidende berufliche Voraussetzung Rechtmäßiger Zweck Angemessene Anforderung (Verhältnismäßigkeit) 28

29 L-GBG Steiermark Zielbezogene Ausnahme 6 Abs 2 L-GBG Ungleichbehandlung Objektiv/angemessen Legitimes Ziel Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt, berufliche Bildung Mittel zur Zielerreichung angemessen ( Verhältnismäßigkeit ) erforderlich 29

30 L-GBG Steiermark Konkretisierung Zielbezogene Ausnahme Fallkonstellationen (demonstrativ) 6 Abs 3 Z 1 L-GBG Förderung beruflicher Eingliederung/Schutz für Jugendliche, Ältere, Personen mit Fürsorgepflichten Besondere Zugangsbedingungen Besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen (einschließlich Entlohnung, Entlassung ) 30

31 L-GBG Steiermark Konkretisierung Zielbezogene Ausnahme 6 Abs 3 Z 2 L-GBG Zugang Dienst- und Ausbildungsverhältnis Bestimmte damit verbundene Vorteile Mindestanforderungen Alter ( Mindestaltersgrenze ) Berufserfahrung ( Einschlägigkeit ) Dienstalter ( Seniorität ) 31

32 L-GBG Steiermark Konkretisierung Zielbezogene Ausnahme 6 Abs 3 Z 3 L-GBG Höchstalter für Einstellung ( Höchstaltersgrenze ) o Spezifische Ausbildungsanforderungen (bestimmter Arbeitsplatz!) o Angemessene Beschäftigungszeit vor Ruhestand 32

33 L-GBG Steiermark Sonderregelung Betriebspension 6 Abs 4 L-GBG Altersgrenzen auch unterschiedlich nach Beschäftigten(-gruppen) Einbeziehung ins Betriebspensionssystem Leistungsbezug Alterskriterien Versicherungsmathematische Berechnungen Keine Geschlechtsdiskriminierung ( Unisex-Tarife ) 33

34 L-GBG Steiermark Mittelbare Altersdiskriminierung 3 Abs 2 Z 5 L-GBG Sachliche Rechtfertigung! Rechtmäßiges Ziel der Ungleichbehandlung Vorschriften, Kriterien, Verfahren Mittel zur Zielerreichung angemessen ( Verhältnismäßigkeit ) erforderlich 34

35 Judikatur Übersicht Judikatur/Altersdiskriminierung Prüfungsschema EuGH Fallgruppen/Ausgewählte Entscheidungen Höchstaltersgrenze Einstellung EuGH Rs Wolf Mindestaltersgrenze Anrechnung von Dienstzeiten EuGH Rs Hütter Höchstaltersgrenze Beendigung o EuGH Rs Prigge (Altersdiskriminierung) o EuGH Rs Kleist (Geschlechtsdiskriminierung) 35

36 EuGH-Judikatur EuGH-Urteile zur Altersdiskriminierung , Rs C-141/11, Hörnfeldt , Rs C-132/11, Tyrolean , Rs C-447/09, Prigge , verb Rs C-297/10, Rs C-297/10, Hennings , verb Rs C-159/10, C-160/10, Fuchs/Köhler , Rs C-250/09, Rs C-268/09, Georgiev , Rs C-45/09, Rosenbladt 36

37 EuGH-Judikatur EuGH-Urteile zur Altersdiskriminierung , Rs C-499/08, Andersen , Rs C-555/07, Kücükdeveci , Rs C-341/08, Petersen , Rs C-388/07, Age Concern England , Rs C-411/05, Palacios de la Villa , Rs C-144/04, Mangold 37

38 Prüfungsschema EuGH Prüfung von Altersdiskriminierungen Vertragsverletzungsverfahren Zulässigkeit der Vorlage Inhaltliche Auseinandersetzung mit Vorlagefragen Auslegung der einschlägigen EU-Rechtsnorm(en) Geltungsbereich (hier: RL 2000/78/EG) 38

39 Prüfungsschema EuGH Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes ( Folie 24) Liegt Ungleichbehandlung vor Anknüpfung der Ungleichbehandlung Direkt (= unmittelbar) an geschütztes Unterscheidungsmerkmal ( Diskriminierungsgrund ) ( Folie 8, 23) Geschütztes Merkmal nur indirekt (= mittelbar) betroffen Prüfung unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung ( Folie 25, 27, 34) 39

40 Prüfungsschema EuGH Prüfung unmittelbarer Diskriminierung ( Folie 27) Tatbestandsvoraussetzungen Ausnahmetatbestände o Tätigkeitsbezogene Ausnahme (Voraussetzungen Folie 28) o Zielbezogene Ausnahme (Voraussetzungen Folie 29, 30-32) Prüfung mittelbarer Diskriminierung ( Folie 34) Anscheinend neutrale Kriterien Benachteiligung (Möglichkeit genügt, arg. in besonderer Weise benachteiligen können ) Sachliche Rechtfertigung Conclusio Richtlinie steht nationaler Regelung entgegen oder nicht entgegen 40

41 Höchstalter/Einstellung Höchstaltersgrenze Begründung des Dienstverhältnisses EuGH , Rs C-229/08, Wolf (Feuerwehr) Höchstalter für Feuerwehrdienst 30 Jahre Einstellungsbedingungen isd RL 2000/78/EG Ungünstigere Behandlung in vergleichbarer Situation, weil über 30 Jahre alt unmittelbare Diskriminierung? Tätigkeitsbezogene Ausnahme? Rechtmäßiges Ziel: Einsatzbereitschaft, ordnungsmäßiges Funktionieren der Berufsfeuerwehr (Notfalldienst) Körperliche Eignung als Merkmal in Verbindung mit dem Alter 41

42 Höchstalter/Einstellung EuGH-Urteil Rs Wolf Außergewöhnlich hohe körperliche Anforderungen (Brandbekämpfung, Personenrettung) Besonders ausgeprägte körperliche Eignung ist wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für Feuerwehrdienst (Ausnahme greift nicht!) Eignung der Höchstaltersgrenze/30 für Erreichung des Regelungsziels (Verwendungszeitraum, Aufgabenerfüllung, Altersstruktur) Geht nicht über das dazu Erforderliche hinaus Daher = angemessene berufliche Anforderung Ungleichbehandlung wegen Alter gerechtfertigt Keine Altersdiskriminierung 42

43 Mindestalter/Anrechnung Mindestaltersgrenze Anrechnung von Dienstzeiten EuGH , Rs C-88/08, Hütter (Vertragsbediensteter an Universität) Nichtberücksichtigung von Dienstzeiten unter 18 Jahre Einstufung/Vorrückungsstichtag Einstellungs- und Entgeltbedingungen isd RL 2000/78/EG Ungleichbehandlung unmittelbar wegen Alter Unmittelbare Diskriminierung? 43

44 Mindestalter/Anrechnung EuGH-Urteil Rs Hütter Zielbezogene Ausnahme? Legitimes sozialpolitisches Ziel bejaht (keine Benachteiligung der allgemeinen gegenüber der beruflichen Bildung; Förderung der Eingliederung Jugendlicher mit beruflicher Bildung zb Lehrlinge in den Arbeitsmarkt) Kohärenz bezweifelt Mittel zur Zielerreichung trotz Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers nicht angemessen und erforderlich Ungleichbehandlung wegen Alter nicht gerechtfertigt Unmittelbare Altersdiskriminierung 44

45 Höchstalter/Beendigung Höchstaltersgrenze Beendigung Gleiche Altersgrenze Altersdiskriminierung? EuGH , Rs C-447/09, Prigge (Linienpiloten) Automatische Beendigung des Dienstverhältnisses lt Tarifvertrag mit Vollendung des 60. Lebensjahres Internationales Luftverkehrsrecht erst mit 65. Lebensjahr Entlassungsbedingungen isd RL 2000/78/EG Ungleichbehandlung unmittelbar wegen Alter Unmittelbare Diskriminierung? 45

46 Höchstalter/Beendigung EuGH-Urteil Rs Prigge Ausnahmen? o wg öffentlicher Sicherheit/Schutz der Gesundheit verneint o tätigkeitsbezogene Ausnahme (zu niedrige Altersgrenze für körperliche Fähigkeit zur Berufsausübung, 60 statt 65) o zielbezogene Ausnahme (Verkehrssicherheit insoweit kein legitimes Ziel, weil kein sozialpolitisches Ziel) Ungleichbehandlung wegen Alter nicht gerechtfertigt Unmittelbare Altersdiskriminierung 46

47 Höchstalter/Beendigung Höchstaltersgrenze Beendigung Unterschiedliche Altersgrenze Geschlechtsdiskriminierung? EuGH , Rs C-356/09, Kleist (Primarärztin) Ungewollte Ruhestandsversetzung mit Vollendung des 60. Lebensjahres Unterschiedliches ASVG-Regelpensionsalter für Männer und Frauen (= unmittelbar mit Geschlecht verbunden) als Frau 5 Jahre früher betroffen als ein Mann in vergleichbarer Situation Unmittelbare Geschlechtsdiskriminierung 47

48 THE END Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 48

49 KONTAKT Ass.-Prof. Mag. Dr. Julia Eichinger Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht Wirtschaftsuniversität Wien Althanstraße Stiege 5, 2. Stock 1090 Wien Tel: /4989 Fax: /

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