Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1

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1 Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" ENTWURF - nd: Anlge 2 11 PLANZEICHENERKLÄRUNG Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen /2 2715/6 GFHW Gr 2715/1 3 Btrg W /2 Anl Sonst Btrg 2716 N 56 A Ghs 32,0m C C' Johnn-Schütte-rße 15,0m Btrg /1 Johnn-Schütte-rße Ghs GR LR A' 6,0m 5,5m 7,5m PF2 Spiel- und Aufenthltsbereich Albrecht-Berblinger- Weg 22,0m 32,0m Meter 25,0m 9,0-40,0 Liesel-Bch-rße 1,5m Gr 4,0m A /1 GFGI 2634 Pl 67,0m 63,0m 7232 MI1.4 0,8 3,5 9,0-22,0 EG 55,0m MI1.1 0,6 2,5 9,0-25,0 MI1.12 0,6 2,4 12,5-16,0 2634/1 Btrg EH Clwer rße 2,0m Sonst 2626/2 Ghs Pl 2/1 3,5m 2,0m 22,0m 8,0m 9,5m Sonst 2634/3 2717/6 10,5m GR LR GR LR Wilhemine-Reichrd-Weg K /1 Btrg Leonrdo-d-Vinci-Pltz 2717/5 2626/3 2634/2 41 Hnns-Klemm-rße 63,0m 7240 MI ,8 4,8 9,0-16,0 g Leonrdo-d-Vinci-Pltz GR EH Qurtierspltz / Albrecht-Berblinger-Weg GR LR 2 C''' Gr MI1.2 0,6 2,2 9,0-25,0 D 17,0m 67,0m 25,0m 3,5m 5,5m 18,0m 67,0m 74,0m MI ,8 3,5 9,0-16,0 g MI1.11 0,6 2,4 9,0-16,0 C'' 20,0m 16,0m MI1.13 0,6 2,4 12,5-19,5 2642/3 2350/13 GF Clwer rße D' B ,0m B ro 19,0m Auguste-Piccrd-Weg 3,5m Pl Tgr 7241 GR LR E 2507/11 F'' F' 2506/2 F 2506/ /10 B ro 18,4m 35 E' Tgr 7252/1 2/1 MI1.6 0,6 2,4 9,0-16,0 2507/6 2507/4 WGhs 2717/8 0, ,6 2/2 13 Gr /1 2717/2 MI1.10 2/3 21 9,0-16, MI1.3 0,6 2,2 9,0-25,0 65,0m 10,5m /7 Anl Käthe-Pulus-Weg 2507/ /7 K the-pulus-weg /49 /29 /30 /31 /32 /33 /34 /35 /36 /37 /38 /39 /40 /41 /42 /43 /44 /45 /46 /47 /48 Weg 22 4/ / / / / / / / /28 Btrg 2222 GFGI 2222/ / / / / /16 MI Bäume (Ein-/Ausfhrten nicht berücksichtigt) Btrg /1 2222/9 MI1.7 0,6 2,4 9,0-16, Btrg 23 B ro 16 MI1.9 0,6 1,6 9,0-16, / / / / / / / ,8 2,4 Liesel-Bch-rße Mrg-von-Etzdorf-Weg 7245 D A 7225 Bugrenze b 1. OG Bugrenze b 1. OG 20,0m 63,0m 63,5m 61,0m PF2 63,0m 77,5m Richrd-Kopp-rße 67,0m 89,5m 9,5m 15,0m 10,5m GR LR PF2 GR LR Gnl M1 Mietergärten/ Gemeinschftsgrten 3,5m 3,5m GR LR Spiel- und Aufenthltsbereich Richrd-Kopp-rße PF2 12,0m 28,5m GB1.1 9,0-25,0 Ust Richrd-Kopp-rße MI1.16 0,6 1,6 9,0-16,0 G 19,5m GR LR 13 4 MI1.17 0,6 2,4 12,5-16,0 G' /12 C B MI1.8 0,6 2,4 9,0-16,0 19,5m 2505/1 GFV Tgr 2 11 Krl-Jtho-Weg g kit GB1.2 0,8 2,4 9,0-25,0 53,9m 21,0m 42,8m Spiel- und Aufenthltsbereich Albrecht-Berblinger- Weg Spiel- und Aufenthltsbereich Bildungsqurtier PF2 PF2 GR LR Konrd-Zuse-rße GFGI 7228 GFGI Spiel- und Aufenthltsbereich Richrd-Kopp-rße Phs 2193/ MI1.14 0,6 1,6 9,0-16,0 9 PF2 Spiel- und Aufenthltsbereich Altes Empfngsgebäude I MI1.15 0,6 2,4 12,5-16,0 2193/11 GFGI 15,5m I' 15,5m 62,5m PF2 PF2 g D Empfg 2816 Altes Empfngsgebäude 2193/10 GFGI 15 Btrg GFGI 2193 Hnns-Klemm-Pltz 2193/9 Pl Weg 2484/8 2484/1 GFW Finnzmt / / GFGI 7247 GFGI Kig 7 Ghs Bhnhofspssge Konrd-Zuse-rße Konrd-Zus H 19,5m H' Kurze rfle Tgr /7 Tlstrfle Wh Nutzungsschblone Art der bulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BuGB, 6 BuNVO) Mischgebiet (MI) Mß der bulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BuGB) Buweise, Bulinien, Bugrenzen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BuGB, 22 und 23 der BuNVO) bweichende Buweise gemäß textlicher Festsetzung (in offener und geschlossener Buweise) Bulinie Bugrenze Zweckbestimmung: Art der bulichen Nutzung, Teilflächenbezeichnung, z. B. MI 1.1 = Mischgebiet 1, Teilfläche 1 Grundflächenzhl (GRZ), z. B. 0,6 Geschossflächenzhl (GFZ) ls Höchstmß, z.b. 2,4 Höhen der bulichen Anlgen in m, z. B. 12,5-16,0 (m) Buweise, z. B. Grundflächenzhl (GRZ), z. B. 0,6 Geschossflächenzhl (GFZ) ls Höchstmß, z.b. 2,4 Höhen der bulichen Anlgen - ls Mindest- und Höchstmß in m, z. B. 12,5-16,0 (m) - ls Höchstmß in m, z. B. 16,0 (m) g geschlossene Buweise Flächen für den Gemeinbedrf ( 9 Abs. 1 Nr. 5 BuGB) kit Verkehrsflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BuGB) rßenverkehrsflächen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Zweckbestimmung: Flächen für den Gemeinbedrf Zweckbestimmung: Schule Kit Qurtierspltz Spiel- und Aufenthltsbereich mit Albrecht-Berlinger-Weg Grünflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 15 BuGB) Öffentliche Grünflächen Grünflächen mit Anlgen zum Regenwsserbluf gemäß textlicher Festsetzung Anpflnzen von Bäumen, räuchern und sonstigen Bepflnzungen sowie Bindungen für Bepflnzungen und für die Erhltung von Bäumen, räuchern und sonstigen Bepflnzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 25 BuGB) 1 = 2 = 3 = 4 = 5 = Spiel- und Aufenthltsbereich Altes Empfngsgebäude Spiel- und Aufenthltsbereich Bildungsqurtier Spiel- und Aufenthltsbereich Richrd-Kopp-rße Verkehrsberuhigter Bereich Bereich ohne Ein- und Ausfhrten Prknlge Pflnzgebot gemäß textlicher Festsetzung Erhltung von Bäumen Sonstige Plnzeichen Flächen für ellplätze und Gemeinschftsnlgen ( 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BuGB) Mit Geh-, Fhr- und Leitungsrechten zu belstende Flächen ( 9 Abs. 1 Nr. 21 BuGB) A GR LR GR Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebuungsplns ( 9 Abs. 7 BuGB) Abgrenzung unterschiedlicher Höhen der bulichen Anlgen ( 16 Abs. 2 Nr. 4 BuNVO) Nchrichtliche Übernhme ( 9 Abs. 6 BuGB) Informelle Drstellung A EG Gnl M1 Mietergärten/ Gemeinschftsgrten EH B A' Umgrenzung von Flächen für ellplätze Umgrenzung von Flächen für ellplätze im Erdgeschoss Gemeinschftsnlge mit Zweckbestimmung, Anlgenbezeichnung, z. B. Gemeinschftsnlge mit der Zweckbestimmung Mietergärten/Gemeinschftsgärten, Anlge M1, zugeordnet gemäß textlicher Festsetzung Flächen, die mit Gehrechten und Leitungsrechten gemäß textlicher Festsetzung zu belsten sind Flächen, die mit Gehrechten gemäß textlicher Festsetzung zu belsten sind Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen innerhlb eines Bugebietes ( 16 Abs. 5 BuNVO), z.b. Bereiche, in denen Einzelhndel (EH) gemäß textlicher Festsetzung zulässig ist Kennzeichnung von Abschnitten (fortlufende Buchstbenfolge), in welchen bweichende Festsetzungen gelten Grundwssermessstelle rßeneinmündung/ rßennschluß im Bereich zwischen der westlichen Grenze der Verkehrsfläche der Johnn-Schütte-rße, der südlichen Grenze des Fuß- und Rdweges n der Grünen Mitte (Südrndweg), der westlichen Grenze des Hnns-Klemm-Pltzes, der nördlichen Grenze der Freirumchse (Richrd-Kopp-Weg) bis zur Liesel-Bch-rße sowie der nordöstlichen Grenze der Liesel-Bch-rße in Richtung Südosten, der südlichen Grenze der Verkehrsfläche der Konrd-Zuse-rße, der Ostgrenze des Flurstücks 2507/9, der südlichen Grenze der bestehenden Ensinger rße (Flurstück 2507/6) und der nördlichen Gehwegvorderknte der Clwer rße 1. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BuGB zum Bebuungspln und zur zung über Örtliche Buvorschriften "Ehemliges Flughfengelände Böblingen/Sindelfingen" gefsst von der Verbndsversmmlung des Zweckverbndes m Ortsübliche Beknntmchung des Aufstellungsbeschlusses gem. 2 Abs. 1 BuGB erfolgte in den mtlichen Mitteilungsblättern des Zweckbndes: Kreiszeitung "Böblinger Bote" und dtzeitung der dt Sindelfingen vom Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BuGB gefsst von der Verbndsversmmlung des Zweckverbndes m Ortsübliche Beknntmchung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BuGB erfolgte in den mtlichen Mitteilungsblättern des Zweckbndes: Kreiszeitung "Böblinger Bote" und dtzeitung der dt Sindelfingen vom Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BuGB erfolgte mittels einer Informtionsvernstltung m und mittels Auslegung in der Zeit vom bis Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BuGB eingeleitet mittels einer Informtionsvernstltung m und mit Schreiben vom mit Frist zur Abgbe von Anregungen bis zum Beschluss über die Abwägung der Ergebnisse der Beteiligungen gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BuGB sowie Beschluss über die Ergänzung des Bebuungsplnes um Umweltbericht, Eingriffs-Ausgleichs-Bilnz und Grünordnungspln gefsst von der Verbndsversmmlung des Zweckverbndes m Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbeschlusse gem. 2 Abs. 1 BuGB zum Bebuungspln und zur zung über Örtliche Buvorschriften "Ehemliges Flughfengelände Böblingen/Sindelfingen" in Bebuungspln und Örtliche Buvorschriften Flugfeld Böblingen/Sindelfingen" gefsst von der Verbndsversmmlung des Zweckverbndes m Ortsübliche Beknntmchung der Beschlüsse gem. Ziffern 7. und 8. erfolgte in den mtlichen Mitteilungsblättern des Zweckbndes: Kreiszeitung "Böblinger Bote" und dtzeitung der dt Sindelfingen vom Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln Flugfeld Mischgebiet Süd 4.0 gefsst durch die Verbndsversmmlung des Zweckverbndes m Ortsübliche Beknntmchung des Beschlusses gem. Ziffer 10 erfolgte in den mtlichen Mitteilungsblättern des Zweckbndes: Kreiszeitung "Böblinger Bote" und dtzeitung der dt Sindelfingen vom Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln Flugfeld Mischgebiet Süd 4.0 erfolgte mittels Auslegung in der Zeit vom bis Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln Flugfeld Mischgebiet Süd 4.0 eingeleitet mit Schreiben vom mit Frist zur Abgbe von Anregungen bis zum Ortsübliche Beknntmchung der Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln Flugfeld Mischgebiet Süd 4.0 erfolgte in den mtlichen Mitteilungsblättern des Zweckbndes: Kreiszeitung "Böblinger Bote" und dtzeitung der dt Sindelfingen vom Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln Flugfeld Mischgebiet Süd 4.0 erfolgte mittels Auslegung in der Zeit vom bis Beschluss über die Abwägung der Ergebnisse der Beteiligungen gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln Flugfeld Mischgebiet Süd 4.0 gefsst von der Verbndsversmmlung des Zweckverbndes m Beschluss des Bebuungsplnes Flugfeld Mischgebiet Süd 4.0 ls zung gem. 10 Abs. 1 BuGB gefsst von der Verbndsversmmlung des Zweckverbndes m Ortsübliche Beknntmchung des Beschlusses gem. Ziffer 17 erfolgte in den mtlichen Mitteilungsblättern des Zweckverbndes: im Amtsbltt der dt Böblingen m und im Amtsbltt der dt Sindelfingen m Der Bebuungspln ist mit der Beknntmchung in Krft getreten. 19. Beschluss über die Änderung des Bebuungsplnes und Einleitung des Verfhrens zum Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 sowie über die Durchführung der Frühzeitigen Beteiligungen gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BuGB zum Vorentwurf des Bebuungsplnes "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 gefsst von der Verbndsversmmlung m Ortsübliche Beknntmchung der Beschlüsse gem. Ziffer 19 erfolgte in den Mitteilungsblättern des Zweckverbndes: im Amtsbltt der dt Böblingen m und im Amtsbltt der dt Sindelfingen m Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BuGB zum Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 erfolgte mittels Auslegung in der Zeit vom bis je einschließlich. 22. Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BuGB zum Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 schriftlich eingeleitet mit Frist zur ellungnhme bis zum Beschluss über die Abwägung der Ergebnisse der Beteiligungen gem. Ziffern 21 und 22 entfiel, d im Rhmen der Beteiligung gem. 3 Abs. 1 BuGB keine Anregungen eingingen; redktionelle Änderungen us den ellungnhmen der Beteiligung gem. 4 Abs. 1 BuGB wurden berücksichtigt. 24. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 gefsst durch die Verbndsversmmlung des Zweckverbndes m Ortsübliche Beknntmchung des Beschlusses gem. Ziffer 24 erfolgte in den mtlichen Mitteilungsblättern des Zweckverbndes: in den Amtsblättern der ädte Böblingen und Sindelfingen m Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 erfolgte mittels Auslegung in der Zeit vom bis je einschließlich. 27. Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 schriftlich eingeleitet mit Frist zur ellungnhme bis zum Beschluss über die Abwägung der Ergebnisse der Beteiligungen gem. Ziffern 26 und 27 gefsst von der Verbndsversmmlung m Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 gefsst durch die Verbndsversmmlung des Zweckverbndes m Ortsübliche Beknntmchung des Beschlusses gem. Ziffer 29 erfolgte in den mtlichen Mitteilungsblättern des Zweckverbndes: im Amtsbltt der dt Sindelfingen m und im Amtsbltt der dt Böblingen m Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 erfolgte mittels Auslegung in der Zeit vom bis je einschließlich. 32. Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BuGB zum Bebuungspln "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 schriftlich eingeleitet mit Frist zur ellungnhme bis zum Aufstellung Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindellfingen Böblingen, den Thoms Gruseck Technischer Geschäftsführer Zweckverbnd Flugfeld Bebuungspln und örtliche Buvorschriften "Flugfeld - 1. Änderung Mischgebiet Süd" 4.1 Vorgng: Fläche: Pln: genehmigt: 13,41 h Ausfertigung Es wird bestätigt, dss der Inhlt dieses Bebuungsplns und der örtlichen Buvorschriften - jeweils mit ihren Festsetzungen durch Zeichnung, Frbe, Schrift und Text - mit den hierzu ergngenen Beschlüssen der Verbndsversmmlung des Zweckverbndes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen übereinstimmen und dss die für die Rechtssicherheit mßgebenden Verfhrensvorschriften bechtet wurden. Für die Verbndsversmmlung des Zweckverbndes Flugfeld Böblingen/Sindelfingen, Böblingen, den Dr. Bernd Vöhringer Oberbürgermeister dt Sindelfingen Gefertigt: Böblingen, den Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen Verbndsvorsitzender Zweckverbnd Flugfeld

2 ANLAGE 2 Zweckverbnd Flugfeld Drucksche Nr. 21/2012 dt Böblingen Drucksche Nr. 12/131 dt Sindelfingen Beschlussvorlge Nr. 124/2012 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen

3 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen B Plnungsrechtliche Festsetzungen Art der bulichen Nutzung ( 9 Abs. 1. Nr. 1 BuGB und 1-15 BuNVO) Mischgebiet ( 6 BuNVO) Allgemein zulässige Nutzungen Nicht zulässige Nutzungen Ausnhmsweise zulässige Nutzungen Mß der bulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BuGB und BuNVO) Grundflächenzhl ( 16 BuNVO Abs. 2 Nr. 1 und 19 BuNVO) Geschossflächenzhl ( 16 BuNVO Abs. 2 Nr. 2 und 20 BuNVO) Höhe der bulichen Anlgen ( 16 BuNVO Abs. 2 Nr. 4 und 18 BuNVO) Bezugspunkte für die Höhen der bulichen Anlgen Überschreitung der festgesetzten mximlen Gebäudehöhe Anrechnung der Grund- und Geschossflächen von Grgengeschossen uf die GRZ und GFZ ( 21 Abs. 1 BuNVO) Buweise ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BuGB und 22, 23 BuNVO) Abweichende Buweise ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BuGB i. V. m. 22 Abs. 3 BuNVO) Überbubre Grundstücksflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BuGB und 23 BuNVO) Abweichendes Buen n den Bulinien ellung bulicher Anlgen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BuGB) Nebennlgen, ellplätze, Grgen und Grgengeschosse ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BuGB) Nebennlgen, Grgen und Crports Offene, ebenerdige ellplätze Grgengeschosse Flächen für den Gemeinbedrf ( 9 Abs. 1 Nr. 5 BuGB) Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BuGB) Öffentliche Grünflächen mit Anlgen zum Regenwsserbluf ( 9 Abs. 1 Nr. 14 und Nr. 15 BuGB) Geh-, Fhr- und Leitungsrechte ( 9 Abs. 1 Nr. 21 BuGB) Gemeinschftsnlgen mit der Zweckbestimmung Mietergärten/Gemeinschftsgrten ( 9 Abs. 1 Nr. 22 BuGB) Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende ( 9 Abs. 1 Nr. 23 BuGB) Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BuGB) /19

4 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen 14.0 Flächen für ds Anpflnzen von Bäumen und räuchern und sonstigen Bepflnzungen sowie Bindungen für Bepflnzungen und für die Erhltung von Bäumen, räuchern und sonstigen Bepflnzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 25 BuGB) Pflnzfestsetzung 1 (PF 1) Begrünung der privten ellpltzflächen Pflnzfestsetzung 2 (PF 2) Begrünung der öffentlichen Verkehrsflächen Pflnzfestsetzung 3 (PF 3) Begrünung von Grgengeschossen und von Überdeckungen von Tiefgrgenein- und Tiefgrgenusfhrten Nchrichtliche Übernhme ( 9 Abs. 6 BuGB) Heilquellenschutzgebiet Snierungsgebiet Hinweise Altlsten Buvorlgen DIN-Vorschriften Geologie und Bugrund Grundwsser Grundwssermessstellen Kmpfmittel Lüftungsgitter und Lichtschächte im öffentlichen Rum /19

5 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen C zung über örtliche Buvorschriften gemäß 74 LBO zum Bebuungspln Flugfeld 1. Änderung Mischgebiet Süd Anforderungen n die äußere Gestltung bulicher Anlgen ( 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Dächer Dchform Metlldächer Dchufbuten: Technisch und funktionl bedingte Dchufbuten Dchufbuten: Anlgen zur photovoltischen oder thermischen Solrnutzung Dchufbuten: Mobilfunknlgen Grgengeschosse, Prkhäuser Werbenlgen ( 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Allgemeine Anforderungen Fhnen und Fhnennlgen Fremdwerbung Projektionen Zuwege, Zufhrten, ellpltz- und Lgerflächen ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Grundstücksfreiflächen ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Bumrten ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Einfriedungen ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) ellitenempfngsnlgen ( 74 Abs. 1 Nr. 4 LBO) ellpltzverpflichtung für Wohnungen ( 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Niederschlgswsser ( 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO) Ordnungswidrigkeiten ( 75 LBO) /19

6 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen B Plnungsrechtliche Festsetzungen Rechtliche Grundlgen: Bugesetzbuch (BuGB) in der Fssung der Beknntmchung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) Bunutzungsverordnung (BuNVO) in der Fssung vom 23. Jnur 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbulndgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) Plnzeichenverordnung (PlnZVO) in der Fssung der Beknntmchung vom 18. Dezember 1990 (BGBl I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) Lndesbuordnung für Bden-Württemberg (LBO) vom 08. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GBl. I, Nr. 19, S. 615) in Krft getreten m 1. März Art der bulichen Nutzung ( 9 Abs. 1. Nr. 1 BuGB und 1-15 BuNVO) 1.1 Mischgebiet ( 6 BuNVO) Es werden Buflächen ls Mischgebiete nch 6 BuNVO festgesetzt. Für die nchfolgenden Festsetzungen gelten folgende Definitionen: Bordelle und bordellrtige Betriebe sind Einrichtungen, in denen Prostituierte ihrer Tätigkeit nchgehen oder diese vorbereiten. Diskotheken sind Vergnügungsstätten, die mit großen Musiknlgen usgestttet sind, welche häufig mit Lichtorgeln und nderen Lichtnlgen gekoppelt sind. Spielhllen sind Vergnügungsstätten, die usschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Vernstltung nderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dienen. tionäre Altenpflegeeinrichtungen sind Einrichtungen in öffentlicher oder privter Trägerschft, in denen Pflegebedürftige vor llem ältere Menschen duerhft sttionär gepflegt werden. Verkufsfläche im Sinne der Festsetzungen dieses Bebuungsplns sind die dem Kunden zugänglichen Flächen einschließlich Schufenster, Gänge, Treppen, Kssenzone in den Verkufsräumen, ndflächen für Einrichtungsgegenstände und Freiverkufsflächen. Zur Verkufsfläche im Sinne der Bebuungsplnfestsetzungen zählen uch die Flächen, uf der Wren usliegen und von dem Personl zerkleinert, bgewogen und bgepckt werden (z.b. Käse-, Fleisch- und Wursttheke) und die Flächen des Kssenvorrums. 5/19

7 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen Allgemein zulässige Nutzungen In dem Bugebiet sind die gemäß 6 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5 BuNVO zulässigen Betriebe und Anlgen, ußer Bordelle und bordellrtige Betriebe, Lgerplätze und öffentliche Betriebe, Mobilfunknlgen, Werbenlgen, Anlgen für kirchliche und kulturelle Zwecke, sttionäre Altenpflegeeinrichtungen, Grtenbubetriebe, Tnkstellen und Vergnügungsstätten im Sinne des 6 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 BuNVO, zulässig. Nur innerhlb der in der Plnzeichnung mit den Buchstben EH gekennzeichneten Flächen sind in den Erdgeschossen der Gebäude Einzelhndelsbetriebe und zwr der folgenden Brnchen- und Wrengruppen zulässig: 1. Nhrungs- und Genussmittel 2. Arzneimittel, Reformwren, Drogerie- und Kosmetikwren, Snitätswren 3. Hushltswren wie Husrt, Schneidwren, Bestecke, Kermik, Gls, Porzelln, kunstgewerbliche Artikel, Bilder und rhmen, Korb- und Flechtwren 4. Ppier- und Schreibwren, Geschenkrtikel, Schul- und Bstelbedrf, Bürortikel 5. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Briefmrken 6. Spielwren 7. Blumen 8. zoologischer Bedrf, Tiernhrung Nicht zulässige Nutzungen Nicht zulässig sind: Bordelle und bordellrtige Betriebe Lgerplätze und öffentliche Betriebe Mobilfunknlgen Werbenlgen Anlgen für kirchliche und kulturelle Zwecke sttionäre Altenpflegeeinrichtungen Grtenbubetriebe Tnkstellen Vergnügungsstätten im Sinne des 6 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 BuNVO Ausnhmsweise zulässige Nutzungen Anlgen für sportliche Zwecke sind nur in geschlossenen bulichen Anlgen zulässig. 2.0 Mß der bulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BuGB und BuNVO) 2.1 Grundflächenzhl ( 16 BuNVO Abs. 2 Nr. 1 und 19 BuNVO) Siehe Teil A - Plnzeichnung 6/19

8 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen 2.2 Geschossflächenzhl ( 16 BuNVO Abs. 2 Nr. 2 und 20 BuNVO) Siehe Teil A - Plnzeichnung 2.3 Höhe der bulichen Anlgen ( 16 BuNVO Abs. 2 Nr. 4 und 18 BuNVO) Siehe Teil A - Plnzeichnung Bezugspunkte für die Höhen der bulichen Anlgen Die festgesetzten Mindest- und Höchstgrenzen der Höhen der bulichen Anlgen beziehen sich uf die mittlere Höhe des entsprechenden Abschnitts der für die Erschließung des Bugrundstücks mßgebenden Verkehrsfläche Überschreitung der festgesetzten mximlen Gebäudehöhe Eine Überschreitung der festgesetzten mximlen Gebäudehöhe ist usnhmsweise zulässig ) durch technisch oder funktionl bedingte Gebäudeteile (insbesondere Aufzüge, Schächte, Lüftungs- und Klimtisierungseinrichtungen), die mit dem Huptbukörper verbunden sind und nicht mehr ls 10 v. H. der Dchflächen einnehmen, um bis zu 4,0 m. b) durch Anlgen zur photovoltischen oder thermischen Solrnutzung um bis zu 3,0 m, wenn diese Anlgen um mindestens 2,0 m von der den öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen zugewndten Fssde(n) zurückversetzt errichtet werden oder uf obersten Geschossen errichtet werden, die bereits um mindestens 2,0 m von diesen Fssden zurückversetzt sind. Eine Überschreitung der festgesetzten mximlen Gebäudehöhe von 16,0 m ist usnhmsweise zulässig ) in der Teilfläche MI bis zu einer Gebäudehöhe von 19,5 m, wenn die der öffentlichen Verkehrsfläche des Albrecht-Berblinger-Weges zugewndte Gebäudewnd oberhlb von 16,0 m um mindestens 2,0 m gegenüber der drunter liegenden zurücktritt. b) in der Teilfläche MI bis zu einer Gebäudehöhe von 19,5 m, wenn die der öffentlichen Pltzfläche zugewndte westliche Gebäudewnd oberhlb von 16,0 m um mindestens 2,0 m gegenüber der drunterliegenden zurücktritt. c) in llen übrigen Teilflächen bis zu einer Gebäudehöhe von 19,5 m, wenn die den öffentlichen Flächen zugewndten Gebäudewände oberhlb von 16,0 m um mindestens 2,0 m gegenüber den drunter liegenden zurücktreten Anrechnung der Grundflächen von Grgengeschossen uf die GRZ und GFZ ( 21 Abs. 1 BuNVO) Im gesmten Bugebiet werden die Grundflächen von unterirdischen Grgengeschossen nicht uf die zulässige GRZ ngerechnet. 7/19

9 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen 3.0 Buweise ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BuGB und 22, 23 BuNVO) Siehe Teil A - Plnzeichnung 3.1 Abweichende Buweise ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BuGB i. V. m. 22 Abs. 3 BuNVO) Zulässig sind Gebäude mit oder ohne seitlichen Grenzbstnd. Werden Gebäude ohne seitlichen Grenzbstnd errichtet, ist ds nchbrliche Anbuen zu gewährleisten. Soll nicht ngebut werden, sind die gemäß LBO erforderlichen Abstndsflächen entweder insgesmt uf dem eigenen Grundstück nchzuweisen oder es ist eine entsprechende Bulst uf dem Nchbrgrundstück einzutrgen. 4.0 Überbubre Grundstücksflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BuGB und 23 BuNVO) Siehe Teil A - Plnzeichnung 4.1 Abweichendes Buen n den Bulinien Oberhlb einer Gebäudehöhe von 12,5 m muss nicht mehr n die Bulinien ngebut werden. 5.0 ellung bulicher Anlgen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BuGB) Die bulichen Anlgen sind so zu errichten, dss die den öffentlichen Flächen zugewndten Außenwände prllel oder senkrecht zu den Bugrenzen oder Bulinien stehen. Entlng der Clwer rße, zwischen den in der Plnzeichnung mit den Buchstben A und B gekennzeichneten Punkten, knn von dieser Regel bgewichen werden. 6.0 Nebennlgen, ellplätze, Grgen und Grgengeschosse ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BuGB) 6.1 Nebennlgen, Grgen und Crports Grgen und Crports sowie sämtliche Nebennlgen, ußer den nchfolgend gennnten, sind innerhlb des gesmten Bugebiets nicht zulässig. Zulässig sind innerhlb der überbubren Grundstücksflächen Spielplätze, Aufenthltsbereiche, Fhrrdbstellplätze, Tiefgrgenusgänge und Lüftungsschächte sowie die für die Ver- und Entsorgung der Bugebiete erforderlichen Anlgen und Einrichtungen. 6.2 Offene, ebenerdige ellplätze Offene, ebenerdige ellplätze sind nur in den zeichnerisch dfür festgesetzten Flächen mit der Bezeichnung zulässig. Innerhlb der Teilfläche GB 1.1 sind mximl 4 ellplätze für Behinderte zulässig. 8/19

10 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen 6.3 Grgengeschosse Grgengeschosse sind nur innerhlb der überbubren Grundstücksflächen zulässig. Diese dürfen durch Grgengeschosse, die keine Vollgeschosse sind, vollständig unterbut werden, mximl jedoch bis zu einer GRZ von 0,8. Zufhrten zu Grgengeschossen sind uch ußerhlb der überbubren Grundstücksflächen zulässig. Innerhlb der Teilfläche MI-1.4 ist innerhlb der zeichnerisch festgesetzten und mit der Bezeichnung EG gekennzeichneten Fläche die Errichtung eines oberirdischen Grgengeschosses im Erdgeschoss zulässig. 7.0 Flächen für den Gemeinbedrf ( 9 Abs. 1 Nr. 5 BuGB) Siehe Teil A - Plnzeichnung. 8.0 Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BuGB) Siehe Teil A Plnzeichnung. Zweckbestimmung: Qurtierspltz Zulässig sind die folgenden Nutzungen: Spiel- und Aufenthltsbereich mit Fußgänger- und Rdfhrverkehr Öffentliche Vernstltungen ellplätze in den dfür usgewiesenen Teilbereichen Zweckbestimmung: Spiel- und Aufenthltsbereich Albrecht-Berblinger-Weg Spiel- und Aufenthltsbereich Richrd-Kopp-rße Zulässig sind die folgenden Nutzungen: Spiel- und Aufenthltsbereich mit Fußgänger- und Rdfhrverkehr Zweckbestimmung: Spiel- und Aufenthltsbereich Bildungsqurtier Zulässig sind die folgenden Nutzungen: Spiel- und Aufenthltsbereich mit Fußgänger- und Rdfhrverkehr Anlieferung Anlieger Prken in dfür usgewiesenen Teilbereichen Zweckbestimmung: Spiel- und Aufenthltsbereich Altes Empfngsgebäude Zulässig sind die folgenden Nutzungen: Spiel- und Aufenthltsbereich mit Fußgänger- und Rdfhrverkehr Anlieferung Kit + dtteil-treff + Altes Empfngsgebäude Prken in dfür usgewiesenen Teilbereichen 9/19

11 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen 9.0 Öffentliche Grünflächen mit Anlgen zum Regenwsserbluf ( 9 Abs. 1 Nr. 14 und Nr. 15 BuGB) Innerhlb der öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Grünflächen mit Anlgen zum Regenwsserbluf sind folgende Anlgen und Einrichtungen zulässig: Befestigte Wege und die dfür erforderlichen ützbuwerke und Böschungen, Buliche und technische Anlgen für die Rückhltung, Versickerung und Behndlung von Niederschlgswsser, Flächen bzw. Anlgen zur Regelung des Wsserbflusses, Wsserflächen Geh-, Fhr- und Leitungsrechte ( 9 Abs. 1 Nr. 21 BuGB) Siehe Teil A Plnzeichnung. Innerhlb der zeichnerisch festgesetzten und mit den Buchstben GR und LR gekennzeichneten Flächen sind Gehrechte zugunsten der Allgemeinheit und Leitungsrechte zugunsten der Versorgungsträger zu sichern Gemeinschftsnlgen mit der Zweckbestimmung Mietergärten/Gemeinschftsgrten ( 9 Abs. 1 Nr. 22 BuGB) Die Gemeinschftsnlge M1 mit der Zweckbestimmung Mietergärten/Gemeinschftsgrten wird den Bugrundstücken us Teilfläche MI- 1.3 zugeordnet Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende offe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen ( 9 Abs. 1 Nr. 23 BuGB) Die Verwendung von festen, flüssigen und gsförmigen Brennstoffen in Heiznlgen, Öfen, Kminen und ähnlichen Verbrennungsnlgen zur Rumheizung und Wrmwsserbereitung ist unzulässig. Es ist uch nicht zulässig, Heizwärme oder Wrmwsser primär mittels elektrischer Energie zu erzeugen. Zulässig ist die Nutzung regenertiver Energien und die Verwendung von Fernwärme. Der Betrieb hushltsüblicher elektrischer Kleingeräte zur Wrmwsserbereitung und Erzeugung von Heizwärme oder von Zimmerkminen ist hiervon nicht betroffen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BuGB) Bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthltsräumen sind die Außenbuteile entsprechend den Anforderungen der DIN 4109 'Schllschutz im Hochbu Anforderungen und Nchweise' vom November 1989 uszubilden (siehe nchfolgende Tbelle). Die erforderlichen 10/19

12 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen Schlldämmmße sind in Abhängigkeit von der Rumnutzungsrt und Rumgröße im Bugenehmigungsverfhren uf Bsis der DIN 4109 nchzuweisen. Tbelle 1 Lärmpegelbereiche und erforderliches Gesmtschlldämm-Mß Zone Lärmpegelbereich nch DIN 4109 vom November 1989 Mßgeblicher Außenlärmpegel Erforderliches Gesmtschlldämm-Mß der jeweiligen Außenbuteile (erf. R w, res in db) nch DIN 4109 vom November 1989, Tb. 8 - Aufenthltsräume von Wohnungen - Übernchtungsräume in Beherbergungsstätten - Unterrichtsräume - und Ähnliches - Büroräume und ähnliche Räume [-] [db(a)] [db] [db] A III 61 bis B IV 66 bis C V 71 bis Beim Bu von Wohnnutzungen wird der Einbu schllgedämmter Lüfter oder gleichwertiger Mßnhmen butechnischer Art in den in der Ncht zum Schlfen genutzten Aufenthltsräumen festgesetzt, die eine usreichende Belüftung sicherstellen, ohne den ngestrebten Innenrumpegel zu überschreiten. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ufgrund der Schllemissionen der Verkehrswege wird für den Lärmpegelbereich V eine Grundrissorientierung in der Art festgesetzt, dss die Fenster von schutzwürdigen Aufenthltsräumen von Wohnungen n den vom Verkehrsweg bgewndten Fssden der Gebäude nzuordnen sind Flächen für ds Anpflnzen von Bäumen und räuchern und sonstigen Bepflnzungen sowie Bindungen für Bepflnzungen und für die Erhltung von Bäumen, räuchern und sonstigen Bepflnzungen ( 9 Abs. 1 Nr. 25 BuGB) Vorhndene Bäume und nchfolgende Anpflnzungen sind duerhft zu erhlten und bei Abgng innerhlb derselben Pflnzperiode in vergleichbrer Qulität zu ersetzen. Bei der Anpflnzung von Bäumen innerhlb befestigter Flächen sind offene begrünte Pflnzflächen (Bumscheiben) mit einer Fläche von mindestens 12,5 qm nzulegen. Nicht versiegelte Flächen der Bugrundstücke, die nicht mit Tiefgrgen unterbut sind, sind mit einer mindestens 0,50 m mächtigen Schicht unbelsteten kulturfähigen Bodenmterils entsprechend DIN zu bedecken. Die räumliche Zuordnung erfolgt in Teil A Plnzeichnung Pflnzfestsetzung 1 (PF 1) Begrünung der privten ellpltzflächen Je ngefngener 12,5 m Grundstücksbreite oder je ngefngene fünf ellplätze ist 1 stndortgerechter Lubbum 1. Ordnung ls Hochstmm mit einem mmumfng von cm zu pflnzen. 11/19

13 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen 14.2 Pflnzfestsetzung 2 (PF 2) Begrünung der öffentlichen Verkehrsflächen Innerhlb der öffentlichen Verkehrsflächen sind mindestens 130 stndortgerechte Lubbäume 1. Ordnung mit einem mmumfng von cm nzupflnzen Pflnzfestsetzung 3 (PF 3) Begrünung von Grgengeschossen und von Überdeckungen von Tiefgrgenein- und Tiefgrgenusfhrten Grgengeschosse, die nicht mit Gebäuden überbut werden, und Decken von Tiefgrgenein- und Tiefgrgenusfhrten sind mit einer mindestens 0,80 m mächtigen Vegettionstrgschicht us unbelstetem, ntürlichem Bodenmteril mit hoher Speicherkpzität zuzüglich einer Dränschicht fchgerecht ufzubuen und zu begrünen. Auf dieser Überdeckung dürfen Wege, Aufenthltsbereiche und Spielplätze errichtet werden. 12/19

14 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen Nchrichtliche Übernhme ( 9 Abs. 6 BuGB) 1.0 Heilquellenschutzgebiet Der Geltungsbereich des Bebuungsplns befindet sich vollständig in der Außenzone des Heilquellenschutzgebietes zum Schutz der sttlich nerknnten Heilquellen in uttgrt Bd Cnnsttt und uttgrt Berg. Die zugehörige Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums uttgrt vom ist zu bechten. 2.0 Snierungsgebiet Hinweise Der Geltungsbereich dieses Bebuungsplns befindet sich vollständig innerhlb des förmlich festgelegten Snierungsgebiets Flugfeld Böblingen/Sindelfingen", beschlossen durch die Zweckverbndsversmmlung m , in Krft getreten mit der Veröffentlichung vom Die zung ist beim Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen und den Burechtsämtern der ädte Böblingen und Sindelfingen während der Sprechzeiten oder nch Vereinbrung einsehbr. 1.0 Altlsten Ds Gelände wurde entsprechend Snierungspln vom von Altlsten befreit. Bei Verdcht uf Bodenverunreinigungen ist ds Umweltschutzmt des Lndkreises Böblingen zu verständigen. Bei der Entsorgung/Verwertung von Aushubmteril ist zu berücksichtigen, dss uf dem Gelände Bodenmteril mit der Einstufung nch LAGA Z1.1 und Z1.2 nfllen knn. Die Entsorgung uf eine Erddeponie des Lndkreises Böblingen ist mit dem Wsserwirtschftsmt bzusprechen. 2.0 Buvorlgen Die für ein Buvorhben erforderlichen Begrünungsmßnhmen nch den Festsetzungen dieses Bebuungsplns sowie die zulässigen Einfriedungen nch den Festsetzungen in den örtlichen Buvorschriften zu diesem Bebuungspln sind in einem qulifizierten Grün- und Freiflächengestltungspln umfssend drzustellen. Der Grün- und Freiflächengestltungspln soll die Gestltungsbsichten des Vorhbenträgers einschließlich der geplnten Nebennlgen einschließlich der Bepflnzung und Mterilwhl eindeutig zeigen. Der Grün- und Freiflächengestltungspln ist den Buvorlgen beizufügen. Ds vorhndene und geplnte Gelände ist in Schnitten und Ansichten in den Buvorlgeplänen mit dem Anschluss n die Nchbrgrundstücke und die öffentlichen Verkehrsflächen drzustellen. Wird im Bugenehmigungsverfhren der Nchweis erbrcht, dss im Einzelfll geringere Lärmpegelbereiche n den Fssden vorliegen, können die Anforderungen n die Schlldämmung der Außenbuteile entsprechend den Vorgben der DIN reduziert werden. 1 DIN 4109 Schllschutz im Hochbu, Anforderungen und Nchweise, herusgegeben Deutsches Institut für Normung, , Beuth Verlg, Berlin. 13/19

15 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen 3.0 DIN-Vorschriften Die für diesen Bebuungspln relevnten DIN-Vorschriften können beim Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen und bei den Burechtsämtern der ädte Böblingen und Sindelfingen werktgs während der Sprechzeiten oder nch Vereinbrung eingesehen werden. 4.0 Geologie und Bugrund Ds Plngebiet liegt innerhlb der seismischen Zone I nch DIN (Buten in deutschen Erdbebengebieten). Für ds Plngebiet wurde ein Bugrundgutchten erstellt, ds beim Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen und bei den Burechtsämtern der ädte Böblingen und Sindelfingen werktgs während der Sprechzeiten oder nch Vereinbrung eingesehen werden knn. 5.0 Grundwsser Buliche Mßnhmen, die in ds Grundwsser eingreifen könnten, sind beim Wsserwirtschftsmt des Lndrtsmtes rechtzeitig nzuzeigen und bedürfen ggf. einer wsserrechtlichen Erlubnis. Eine duerhfte Grundwsserbsenkung ist nicht zulässig. Flls Grundwsser bei einer Bumßnhme nfällt, ist deshlb sofort ds Wsserwirtschftsmt des Lndrtsmts zu informieren. 6.0 Grundwssermessstellen Innerhlb des Geltungsbereiches befinden sich Grundwssermessstellen (GWM), deren Lge der Plnzeichnung entnommen werden knn. Die vorhndenen Grundwssermessstellen sind zu erhlten und von oberirdischer Bebuung frei und zugänglich zu hlten. Bei einer erforderlichen Überbuung sind die betroffenen Grundwssermessstellen ordnungsgemäß zu verschließen und ggf. zu ersetzen. Bunträge sind mit einem entsprechenden Pln, der die Grundwssermessstellen usweist, zu ergänzen. 7.0 Kmpfmittel Die Kmpfmittelfreiheit wurde vom Kmpfmittelbeseitigungsdienst nch Abschluss der Räumung bestätigt. Sollten wider Erwrten bei Bumßnhmen Kmpfmittel gefunden werden, sind diese dem Kmpfmittelbeseitigungsdienst zu melden. 8.0 Lüftungsgitter und Lichtschächte im öffentlichen Rum Lüftungsgitter und Lichtschächte im öffentlichen Rum werden nicht genehmigt. 2 DIN 4149 Buten in deutschen Erdbebengebieten Lstnnhmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbuten, herusgegeben Deutsches Institut für Normung, , Beuth Verlg, Berlin. 14/19

16 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen C Rechtsgrundlge: Lndesbuordnung für Bden-Württemberg (LBO) vom 08. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GBl. I, Nr. 19, S. 615) in Krft getreten m 1. März Anforderungen n die äußere Gestltung bulicher Anlgen ( 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 1.1 Dächer Dchform In den Bugebieten sind nur Flchdächer und flch geneigte Dächer mit einer Neigung bis mximl 12 Grd zulässig Metlldächer Metlldächer sind nur in beschichteter, blendfreier Ausführung zulässig; sämtliche regenwsserbleitenden Elemente us metllischen Werkstoffen sind nur in beschichteter Ausführung zulässig Dchufbuten: Technisch und funktionl bedingte Dchufbuten Technisch oder funktionl bedingte Dchufbuten (insbesondere Aufzüge, Schächte, Lüftungs- und Klimtisierungseinrichtungen) sind gestlterisch in die Architektur des Huptbukörpers einzubinden Dchufbuten: Anlgen zur photovoltischen oder thermischen Solrnutzung Anlgen zur photovoltischen oder thermischen Solrnutzung uf Dächern sind nur zulässig, wenn sie mindestens 2,0 m von der den öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen zugewndten Gebäudewnd zurückversetzt errichtet werden oder uf bereits um dieses Mß zurückversetzten Dchgeschossen errichtet werden Dchufbuten: Mobilfunknlgen Die Errichtung von Mobilfunknlgen ist nicht zulässig. 1.2 Grgengeschosse, Prkhäuser Grgengeschosse dürfen im Mittel nicht mehr ls 1,4 m über die Geländeoberfläche hinusrgen. In der Teilfläche MI 1.4 drf in dem zeichnerisch festgesetzten, mit EG gekennzeichneten Bereich ein Grgengeschoss im Erdgeschoss errichtet werden. Die oberirdisch sichtbren Grgengeschosse sind in die den öffentlichen rßen 15/19

17 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen zugewndten Gebäudefssden zu integrieren. 2.0 Werbenlgen ( 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) 2.1 Allgemeine Anforderungen Werbenlgen dürfen nur n der Fssde von Gebäuden ngebrcht werden. Unzulässig sind die Errichtung von freistehenden Werbenlgen und die Errichtung von Werbenlgen uf der Dchfläche von Gebäuden. Die Gesmtlänge der einer Fssde zugeordneten Werbenlge drf bei wgerechter Anordnung 1/3 der Fssdenlänge, bei Fssdenlängen von mehr ls 40 m 1/5 der zugeordneten Fssdenlänge nicht überschreiten. Die mximle Höhe der Werbenlge drf 1/3 der Gebäudelänge, mximl 3,75 m, nicht überschreiten. Entlng der Clwer rße, der Johnn-Schütte-rße und der Liesel-Bch- rße sind usnhmsweise Großwerbeflächen (z. B. bedruckte Textilien und Kunststofffolien) uf fensterlosen Fssden bis zu einer Größe von 200 qm zulässig, soweit diese Anlge im Zusmmenhng mit einem besonderen Anlss steht (z. B. Jubiläum, Präsenttion von Neuheiten, etc.) und die Duer der Anbringung 6 Monte nicht überschreitet. echschilder dürfen mximl 1,0 m uskrgen. Die lichte Höhe muss dbei mindestens 3,0 m sowie der Abstnd zum Fhrbhnrnd äußerste Knte des Schildes mindestens 0,7 m betrgen. 2.2 Fhnen und Fhnennlgen Fhnen und Fhnenglgen, die zu Werbezwecken eingesetzt werden, sind ls Werbenlgen zu werten. 2.3 Fremdwerbung Fremdwerbung ist usgeschlossen. Je Geschäft oder Firm sind zwei Werbenlgen n der ätte der Leistung zulässig. Bei mehreren Firmen in einem Gebäude sind sämtliche Werbenlgen in einer einheitlichen Gemeinschftsnlge unterzubringen. 2.4 Projektionen Unzulässig sind Projektionen ller Art, Lufschriften und Werbenlgen mit wechselnder Bild- und Schriftnzeige oder wechselndem Licht, Lichtwerbung in fluoreszierenden Frben und Anlgen mit uf Gehwegflächen projizierten Lichtzeichen. 3.0 Zuwege, Zufhrten, ellpltz- und Lgerflächen ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Zuwege, Zufhrten, ellpltz- und Lgerflächen sind wsserundurchlässig zu gestlten. Auf diesen Flächen ist ds Verwenden von Auftumitteln (Slz) nicht gestttet. Ebenso sind in diesen Bereichen Wgenwäschen untersgt. Werden uf Lgerflächen wssergefährdende offe gelgert, so sind die Bestimmungen der VAWS einzuhlten. Erfordert die Herstellung einer Grundstückszu- und usfhrt ds Kreuzen eines 16/19

18 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen öffentlichen Geh- und Rdweges, der erhöht entlng der rße geführt wird, muss der öffentliche Geh- und Rdweg uf konstntem Niveu weitergeführt werden. Im Einfhrts- / Querungsbereich sind Einfhrtschwellensteine zu verwenden, um Bürgersteigbsenkungen zu vermeiden. 4.0 Grundstücksfreiflächen ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Die äußere Gestltung und die Gestltung der unbebuten Flächen ist vor Einleitung des Buntrgsverfhrens mit dem Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen oder dessen Rechtsnchfolger bzustimmen. Tiefgrgeneinfhrten sind b Erreichen der erforderlichen Durchfhrtshöhe zu überdecken und gemäß Pflnzfestsetzung PF4 der textlichen Festsetzungen zu begrünen. Die Gemeinschftsnlge M1 ist gärtnerisch zu gestlten. Wird ein Gemeinschftsgrten ngelegt, ist der Grten entsprechend der Vorgben des Zweckverbnds für die benchbrten öffentlichen Grünflächen zu gestlten. Innerhlb dieser Fläche sind mindestens 4 stndortgerechte Lubbäume 1. Ordnung ls Hochstmm mit einem mmumfng von cm der unter Ziffer 6 gennnten Arten zu pflnzen, duerhft zu erhlten und bei Abgng innerhlb derselben Pflnzperiode in vergleichbrer Qulität zu ersetzen. Ausgenommen von dieser Festsetzung ist die Fläche, die für eine Tiefgrgeneinfhrt oder usfhrt benötigt wird. Ausstttungselemente und dtmobilir us metllischen Werkstoffen, wie z.b. Poller, Lternen, Fhrrdständer, Bänke u. ä. sind nur in der Frbe DB 703 (Eisenglimmer) zulässig. 5.0 Bumrten ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Auf den festgesetzten Flächen für ellplätze sind für die gemäß textlicher Festsetzung unter Ziffer 14 nzupflnzenden Bäume folgende Arten und Sorten zu verwenden: Wilhelmine-Reichrd-Weg, Käthe-Pulus-Weg Sorbus intermedi Brouwers (Schmlkronige Mehlbeere) Albrecht-Berblinger-Weg Prunus vium Plen (Wilde Vogelkirsche) Auguste-Piccrd-Weg, Mrg-von-Etzdorf-Weg, Krl-Jtho-Weg Prunus srgentii (Bergkirsche) Johnn-Schütte-rße Acer pltnoides Clevelnd (Spitzhorn) Gemeinschftsnlge M1 Betul in Arten und Sorten (Birke) 6.0 Einfriedungen ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) An Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Grünflächen und zum Fuß- und Rdweg der öffentlichen Prknlge Grüne Mitte Einfriedungen sind nur in Form von geschnittenen Hecken der Art Crpinus betulus (Hinbuche) mit einer mximlen Höhe von 1,4 m zulässig. In die Hecke dürfen Mschendrhtzäune bis 1,2 m Höhe integriert werden. 17/19

19 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen Liesel-Bch-rße, Wilhelmine-Reichrd-Weg, Auguste-Piccrd-Weg, Käthe- Pulus-Weg, Albrecht-Berblinger-Weg und Krl-Jtho-Weg / Mrg-von- Etzdorf-Weg Die Bugrundstücke sind durch direkt n der Gehweghinterknte errichtete 0,4 m hohe Muern einzufrieden. Zulässig sind uch eine Kombintion us o. g. Muer und ufgesetzten, trnsprent wirkenden Zäunen mit vertiklen reben sowie die Hinterpflnzung mit geschnittenen Hecken. Die Mximlhöhe der Einfriedungen beträgt 1,0 m. Die Einfriedungen eines Bufeldes sind einheitlich zu gestlten. Konrd-Zuse-rße, Johnn-Schütte-rße und Clwer rße Für die Bugrundstücke sind ls Einfriedungen direkt n der Gehweghinterknte Muern mit einer Höhe von 0,4 m zulässig. Zulässig sind uch eine Kombintion us o. g. Muer und ufgesetzten, trnsprent wirkenden Zäunen mit vertiklen reben sowie die Hinterpflnzung mit geschnittenen Hecken. Die Mximlhöhe der Einfriedungen beträgt 1,0 m. Die Einfriedungen eines Bufeldes sind einheitlich zu gestlten. Richrd-Kopp-rße und verlängerte Richrd-Kopp-rße im Bereich der heutigen Ensinger rße (Freirum-Achse) Die ngrenzenden Grundstücke sind zu dieser Verkehrsfläche hin mit einer Einfriedung in Form von Muern oder geschnittenen Hecken mit einer Höhe von 1,4 m zu versehen. Die Vorderseite der Muern bzw. Hecken ist bündig mit der Grundstücksgrenze nzulegen. Die Unterbrechung der Einfriedung für notwendige Grundstückszugänge drf eine Breite von 3,0 m nicht überschreiten. In die Hecken dürfen Mschendrhtzäune von 1,2 m Höhe integriert werden. Gemeinschftsnlge M 1 Eine äußere Einfriedung der Gemeinschftsnlge M1 ist nur in Form von geschnittenen Hecken der Art Crpinus betulus (Hinbuche) mit einer mximlen Höhe von 1,4 m zulässig. In die Hecke dürfen Mschendrhtzäune bis 1,2 m Höhe integriert werden. Innere Einfriedungen zwischen Mietergärten sind nicht zulässig. Die äußere Hecke muss einen Mindestbstnd von 2,0 m zur östlichen Grundstücksgrenze ufweisen. Teilflächen MI und MI In diesen Teilflächen des Bugebietes sind Einfriedungen nicht zulässig. cheldrht- und Elektrozäune Die Verwendung von cheldrht und Elektrozäunen ist im gesmten Geltungsbereich nicht zulässig. 7.0 ellitenempfngsnlgen ( 74 Abs. 1 Nr. 4 LBO) Ausnhmsweise ist pro Wohngebäude nur eine ellitenempfngsnlge ls Gemeinschftsnlge uf dem Dch zulässig, wenn ein ußergewöhnliches, den llgemeinen Informtionsbedrf überschreitendes Interesse n der Aufstellung nchgewiesen wird, ds nicht über lterntive Empfngsmöglichkeiten gestillt werden knn. Die Anlge ist mindestens um 2,0 m von der Gebäudefssde zurückversetzt zu errichten. ellitennlgen sind der Frbe der Dchdeckung nzupssen. 18/19

20 Zweckverbnd Flugfeld Böblingen/Sindelfingen 8.0 Kenntnisgbeverfhren für genehmigungsfreie Vorhben ( 74 Abs. 1 Nr. 7 LBO) Für gemäß der Festsetzungen des Bebuungsplns und dieser zung zulässige genehmigungsfreie Vorhben gemäß 50 LBO ist ds Kenntnisgbeverfhren vorgeschrieben. 9.0 ellpltzverpflichtung für Wohnungen ( 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Je Wohnung sind in Abhängigkeit ihrer Fläche ellplätze in nchfolgender Anzhl herzustellen: bis 50 qm: 1,00 über 50 qm: 1,50 Die Berechnung der Fläche der Wohnungen erfolgt entsprechend der Berechnung der DIN-Wohnfläche. Ergeben sich bei der Anwendung dieser Richtzhlen keine gnzen Zhlen, so ist immer uf die nächste gnze Zhl ufzurunden Niederschlgswsser ( 74 Abs. 3 Nr. 2 LBO) Ds uf den Dchflächen und uf den versiegelten Flächen der Grundstücke nfllende Niederschlgswsser ist der Regenwsserbewirtschftung und den dfür vorgesehenen Leitungsnetzen zuzuführen. Möglicherweise erforderliche Anlgen zur Vorreinigung von Niederschlgswsser sind uf dem Bugrundstück herzustellen Ordnungswidrigkeiten ( 75 LBO) Ordnungswidrig nch 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO hndelt, wer vorsätzlich oder fhrlässig den örtlichen Buvorschriften nch 74 LBO zuwiderhndelt. 19/19

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