Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen sowie Datenumfang und Datenqualität im Netzgebiet der terranets bw GmbH (TMA-Mess)

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1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen sowie Datenumfang und Datenqualität im Netzgebiet der terranets bw GmbH (terranets bw) TMA-Mess (Stand: September 2012) Die nachfolgenden Bedingungen regeln die technischen Mindestanforderungen an Gasmessanlagen, die von Netzkopplungspartnern, Netzanschlussnehmern sowie Messstellenbetreibern nach 21 b Abs. 3 EnWG in Ergänzung zum EN 1776 einzuhalten sind. Insbesondere ist die Einhaltung folgender DVGW-Arbeitsblätter und deren normative Verweisungen auf Gesetze, Normen, Richtlinien und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung sicherzustellen: Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz) Richtlinie 2004/22/EG PTB-Prüfregel Bd. 14 PTB-Prüfregel Bd. 20 PTB-Prüfregel Bd. 30 PTB TR G 13, PTB-A 50.7, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte (Messgeräterichtlinie - MID) Zustandsmengenumwerter Elektronische Mengenumwerter für Gas Hochdruckprüfung von Gaszählern Einbau und Betrieb von Turbinenradgaszählern Anforderungen an elektronische und softwaregesteuerte Messgeräte und Zusatzeinrichtungen für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme DVGW G 485 (A), DVGW G 486 (A), DVGW G 486-B2, DVGW G 488 (A), DVGW G 491 (A), DVGW G 492 (A), DVGW G (A), DVGW G (A), DVGW G 495 DVGW G 600 DVGW G 685 (A), DVGW G 687 (A), DVGW G 689 (A), DVGW G 2000 (A), BG ETEM GasHDrLtgV ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG) Realgasfaktoren und Kompressibilitätszahlen von Erdgasen - Berechnung und Anwendung Ergänzende Anforderungen zur Berechnung und Anwendung von Realgasfaktoren und Kompressibilitätszahlen von Erdgasen Anlagen für die Gasbeschaffenheitsmessung - Planung, Errichtung und Betrieb Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar; Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und Betrieb Gas-Messanlagen für einen Betriebsdruck bis einschließlich 100 bar - Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung Qualifikationskriterien für Hersteller von Gas-Druckregel- und Messanlagen Qualifikationskriterien für Unternehmen zur Instandhaltung von Gasanlagen Gasanlagen-Instandhaltung Technische Regeln für Gasinstallation. Gasabrechnung Technische Mindestanforderungen an die Gasmessung Technische Mindestanforderung an den Messstellenbetrieb Gas Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze Berufsgenossenschaftliche Regelwerke für Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugniss 1/7

2 Inhalt 1. Allgemeines 2. Volumen Messanlagen 2.1 Zusammensetzung 2.2 Zählerumgang 3. Gasbeschaffenheitsmessanlagen 4. Eichung von Messanlagen 5. Betrieb von Messanlagen 5.1 Eingriffe in die Messanlagen 5.2 Störungen, Befundprüfung, nachträgliche Mengenbestimmung: 6. Datenumfang und Datenqualität 6.1 Messdaten für die technische Mengenermittlung 6.2 Prozessdaten für die Netzsteuerung und Brennwertrekonstruktion 2/7

3 1. Allgemeines Bei Planung, Errichtung, Umbau und Betrieb von Messanlagen sowie zur Sicherstellung eines störungsfreien, sicheren und wirtschaftlichen Ablaufes gelten neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik die technischen Anforderungen dieser Anlage und entsprechend die Planungshinweise der terranets bw jeweils in der aktuell gültigen Fassung veröffentlicht unter Der Messstellenbetreiber beziehungsweise Netzkopplungspartner oder Netzanschlussnehmer gewährt terranets bw sowie deren beauftragten Personen jederzeit Zugang zur Messeinrichtung. terranets bw hat das Recht, jederzeit und unverzüglich selbst oder durch eine beauftragte Person die Messung zu überprüfen. Der Messstellenbetreiber stellt sicher, dass die Messgeräte insbesondere gemäß den Herstellervorschriften und PTB-Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt und betrieben werden. Messgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendet werden, müssen nach dem Eichgesetz amtlich zugelassen und geeicht bzw. gemäß MID in Verkehr gebracht sein. Es sind ausschließlich Messgeräte mit PTB - Zulassung / MID - Konformitätsbewertung bzw. entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Zulassungsvorschriften einzusetzen. Die Messanlage ist in einem Raum zu installieren, dessen Größe eine gute Zugänglichkeit zu allen Anlagenteilen ermöglicht. terranets bw ist berechtigt jederzeit zusätzliche Mess-, Registrier- und Übertragungseinrichtungen zu installieren und zu betreiben. Die Regelungen des zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer abgeschlossenen Netzanschlussbzw. Netzkopplungsvertrages bleiben unberührt. 2. Volumen - Messanlage 2.1 Zusammensetzung Zur Volumen Messanlage gehören folgende Geräte: Gaszähler mit digitaler Schnittstelle zur Übertragung der Zählerstände zum Mengenumwerter (z.b.: Encoder Zählwerk) Mengenumwerter - DSfG-fähig - mit den dazugehörigen Aufnehmern und Prüfanschlüssen Messwertregistriergerät (MRG) - DSfG-fähig - mit Anschluss und Einrichtung zur Datenfernübertragung (vorzugsweise im Mengenumwerter integriert) Stationskontrollgerät mit DSfG- und TCP/IP-Schnittstelle (IEC ) zur Überwachung, Registrierung und Übertragung betrieblicher Werte. Insbesondere Druckmessung für Messdruck und Vordruck sowie Temperaturmessung für Messtemperatur Vergleichsmessung (sog. Dauerreihenschaltung) bei einer Anlagenleistung von mehr als m³/h Gas im Normzustand. Sie besteht aus zwei Gaszählern mit unterschiedlichen Messprinzipien. Es ist eindeutig festzulegen, welcher der beiden Gaszähler zur Abrechnung dient. 3/7

4 2.2 Zählerumgang In die Umgangsleitung des Gaszählers sind gemäß DVGW-Regelwerk gasdichte (im eingebauten Zustand prüfbar) und staub-unempfindliche Absperrarmaturen einzubauen. Zählerumgangsarmaturen werden im geschlossenen Zustand durch terranets bw oder eine beauftragte Person plombiert. Die Plomben dürfen nur mit Genehmigung der terranets bw entfernt werden. Sollte zur Vermeidung drohender Gefahren oder erheblicher Nachteile ausnahmsweise das sofortige Entfernen der Plomben für die Öffnung der Absperrarmatur erforderlich sein, so ist das Dispatching der terranets bw unverzüglich telefonisch zu unterrichten. Zudem hat eine schriftliche Unterrichtung an terranets bw zu erfolgen. Für die technische Mengenermittlung sind alle relevanten Daten wie Datum, Uhrzeit, Zählerstände, Drücke, Temperaturen und Belastung zeitnah festzuhalten und weiterzuleiten. 3. Gasbeschaffenheitsmessanlagen (GBM) Gasbeschaffenheitsmessanlagen sind gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 488 und den PTB Anforderungen PTB-A 7.61 bis 7.63 zu realisieren. Sie müssen für Gase gemäß den DVGW-Arbeitsblättern G 260 und ggf. G 262 geeignet sein. Gasbeschaffenheitsmessanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und eine PTB-Bauartzulassung haben. Falls erforderlich sind weitere Kenngrößen wie Methanzahl, Schwefelkomponenten, Wassertaupunkt, Kohlenwasserstoffkondensationspunkt messtechnisch zu bestimmen. Bei Wassertaupunktmessungen ist grundsätzlich zu dem Taupunkt der jeweilige Messdruck aufzuzeichnen. Zur Bestimmung der Gasbeschaffenheit sind DSfG-fähige Prozessgaschromatographen einzusetzen. Die PGC-Auswerteeinheit (Analysenrechner) ist mit entsprechenden Ausgängen für Meldungen und Messwerte auszurüsten und muss über eine amtlich zugelassene Registrierung mit DSfG-Archivabruf verfügen. Alternativ können diese Funktionen auch über ein externes Messwertregistriergerät erfolgen. Andere Messverfahren bzw. Analyseverfahren sind grundsätzlich mit terranets bw abzustimmen. Bei einer Gaseinspeisung in das Netz der terranets bw ist ein Prozessgaschromatograph erforderlich. Planung, Errichtung und Betrieb von Gasbeschaffenheitsmessanlagen sind mit terranets bw abzustimmen. 4. Eichung Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr müssen geeicht bzw. gemäß MID in Verkehr gebracht sein. Amtliche Plomben an geeichten Messgeräten dürfen nicht verletzt werden. Der Messstellenbetreiber hat die gesetzlich vorgeschriebenen Erst- und Nacheichungen auf eigene Kosten zu veranlassen und durchzuführen. Ist terranets bw nicht Messstellenbetreiber, so ist diese mindestens zwei Wochen vor Beginn der Eichung schriftlich zu informieren. terranets bw ist berechtigt, selbst oder durch eine beauftragte Person an der Eichung teilzunehmen. Bei Gaszählern, die unter normalen Betriebsbedingungen bei einem Messdruck von mehr als 4 bar (Überdruck) betrieben werden, ist eine Hochdruckeichung (siehe Planungshinweise der terranets bw für Gasdruckregel- und Gasmessanlagen Tabelle 1) bei einem von terranets bw vorgegebenen Prüfdruck entsprechend den aktuellen PTB-Prüfregeln durchzuführen. 4/7

5 5. Betrieb von Messanlagen Die Zähler sind so zu installieren und zu betreiben, dass eine größtmögliche Messgenauigkeit gewährleistet wird, anlagenspezifische und betriebsbedingte Einflüsse vermieden werden und das der eichamtlich zugelassene Bereich nicht über- oder unterschritten wird. Für die Berechnung der Kompressibilitätszahl ist ein von der PTB anerkanntes Berechnungsverfahren zu verwenden, dieses ist mit terranets bw abzustimmen. Die hierzu erforderlichen Gasbeschaffenheitsdaten werden von terranets bw vorgegeben oder müssen messtechnisch ermittelt (PGC) werden. Der Messstellenbetreiber stellt sicher, dass die vollständige Dokumentation der Messanlage in der jeweils aktuell gültigen Fassung terranets bw zeitnah zur Verfügung gestellt wird. Der Messstellenbetreiber stellt sicher, dass an der Messstelle alle Voraussetzungen zur einwandfreien Messung und Registrierung der abrechnungsrelevanten Daten dauerhaft und sicher eingehalten werden. 5.1 Eingriffe in die Messanlage Maßnahmen, die an der Anlage durchgeführt werden wie z.b. Instandhaltung, Instandsetzung etc., die für eine ordnungsgemäße Messung, Mengenermittlung (bzw. Abrechnung) oder für netzsteuernde Funktionen von Bedeutung sind, müssen terranets bw mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. terranets bw ist dazu berechtigt, selbst oder durch eine beauftragte Person an den Maßnahmen teilzunehmen. Der Zeitpunkt zur Durchführung der Maßnahme ist in allen Fällen mit terranets bw abzustimmen und Bedarf bei berechtigtem Grund einer Zustimmung durch terranets bw. 5.2 Störungen, Befundprüfung, nachträglicher Mengenbestimmung Festgestellte Mängel und Störungen in der Messanlage sind unverzüglich dem Dispatching der terranets bw telefonisch mitzuteilen. Zudem hat eine schriftliche Mitteilung an terranets bw zu erfolgen. Bestehen Zweifel an der richtigen Arbeitsweise der geeichten Messgeräte, so kann jeder Vertragspartner eine Befundprüfung verlangen. Macht ein Vertragspartner von diesem Recht Gebrauch, so sind die anderen Vertragspartner durch den Veranlasser unverzüglich und rechtzeitig über eine geplante Befundprüfung zu informieren. Sie haben das Recht, selbst oder durch eine beauftragte Person daran teilzunehmen. Der Messstellenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Befundprüfung baldmöglichst durchgeführt wird. Wird bei der Befundprüfung festgestellt, dass das Messgerät die gültigen Eichfehlergrenzen einhält, so trägt der Vertragspartner die Kosten, der die Befundprüfung verlangt hat. Wird bei der Befundprüfung festgestellt, dass das Messgerät die gültigen Eichfehlergrenzen nicht einhält, hat der Messstellenbetreiber unverzüglich das Messgerät instand zu setzen und neu zu eichen. Der Messstellenbetreiber übernimmt hierfür die Kosten für die Befundprüfung, Instandsetzung und Eichung. 5/7

6 Wird bei der Befundprüfung festgestellt, dass das Messgerät die gültigen Verkehrsfehlergrenzen nicht einhält, erfolgt eine Mengenkorrektur / Ersatzwertbildung aufgrund der Ergebnisse der Befundprüfung und der Durchflussbedingungen vor Ort durch benannte Personen der terranets bw entsprechend des DVGW-Regelwerkes. Eine Mengenkorrektur / Ersatzwertbildung aufgrund von Störungen oder sonstigen Maßnahmen erfolgt ebenfalls entsprechend des DVGW-Regelwerkes durchgeführt. 6. Datenumfang und Datenqualität Anforderungen hinsichtlich Datenumfang und Datenqualität betreffen die Messdaten der Technischen Mengenermittlung sowie die Prozessdaten für die Netzsteuerung und Brennwertrekonstruktion. Der Messstellenbetreiber stellt sicher, dass diese relevanten Messdaten der Messanlage terranets bw dauerhaft, zuverlässig und sicher zur Verfügung stehen. Dies sind sämtliche Zählerstände, Messdruck und Messtemperatur einschließlich der Statusmeldungen sowie Gasbeschaffenheitswerte bei GBM für die technische Mengenermittlung und sowie weitere Prozessdaten für die Netzsteuerung und Brennwertrekonstruktion. Der Datenaustausch zwischen Mengenumwerter, Gasbeschaffenheitsmessanlagen, Messdatenregistriergeräte und Zusatzgeräte hat gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 485 Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG) zu erfolgen. Die Belegung der DSfG-Busadressen erfolgt nach Vorgabe durch terranets bw. Die Übertragung der Ausgangssignale der Messgeräte muss rückwirkungsfrei erfolgen. Als Schnittstelle zur Datenfernübertragung wird standardmäßig eine in der Messanlage installierte DFÜ-Instanz am DSfG-Bus benötigt. Abweichungen hiervon sind mit terranets bw abzustimmen. Vorzugsweise stellt terranets bw einen IP basierten Netzwerkanschluss (terranets bw-telematik- Netzwerk) für die Übertragung der Fernwirk- und DSfG-Daten zur Verfügung oder alternativ einen konventionellen Fernwirk- und Modemanschluss mit den jeweilig den örtlichen Anforderungen entsprechenden technischen Komponenten. Alternativ ist eine Datenfernübertragung über Funk (GSM /GPRS) oder über Kommunikationseinrichtungen des Netzkopplungspartners möglich. Diese Kommunikationswege müssen mit terranets bw abgestimmt werden sowie dauerhaft, zuverlässig und sicher zur Verfügung stehen. Die Datenübertragungstechnik ist vorzugsweise im Rahmen der Möglichkeiten innerhalb der Messanlage im Schaltschrank Messtechnik des Messtellenbetreibers oder im Schaltschrank Fernwirktechnik von terranets bw unterzubringen Die Zeitsynchronisation für den DSfG-Bus wird bei Anbindung an das terranets bw-telematik- Netzwerk über NTP realisiert. Bei Verwendung konventioneller DFÜ-Einheiten muss die Zeitsynchronisation über den PTB-Zeitdienst dauerhaft, zuverlässig und sicher zur Verfügung stehen. Als Zeitzone verwendet terranets bw derzeit MEZ. 6/7

7 6.1 Messdaten für die Technische Mengenermittlung Für die technische Mengenermittlung ist am Netzkopplungs- bzw. anschlusspunkt eine DSfG-DFÜ je DSfG-Bus vorzusehen. terranets bw führt die technische Mengenermittlung nach den allgemein gültigen Regeln der Technik durch. 6.2 Prozessdaten für die Netzsteuerung und Brennwertrekonstruktion Je nach Aufbau und Kapazität der Messanlage benötigt terranets bw für die Netzsteuerung und Brennwertrekonstruktion folgende Datenelemente: Zählerstände Betriebsvolumen ungestört / gestört Zählerstände umgewertetes Volumen ungestört / gestört Zählerstände Energie ungestört / gestört (nur bei lokaler Energieberechnung) Messwert Momentanwert Normvolumen Messwert Momentanwert Energie (nur bei lokaler Energieberechnung) Alarmmeldung Mengenumwerter Messwert Eingangsdruck Messwert Ausgangsdruck Messwerte Gasbeschaffenheitsmessung (soweit vorhanden) Alarmmeldung Gasbeschaffenheitsmessung (soweit vorhanden) Alarmmeldung Messwertregistriergerät (nur wenn das Gerät eigenständig vorhanden ist) Abrechnungsrelevante Messstrecke Alarmmeldung Stationskontrollgerät Warnung Stationskontrollgerät Werden zusätzliche Daten für die Netzsteuerung, Brennwertrekonstuktion oder auf Grund transporttechnischer Anforderungen benötigt so sind diese vom Messstellenbetreiber zur Verfügung zu stellen. Der Datenumfang ist mit terranets bw abzustimmen. 7/7

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