Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

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1 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Auswahlkriterien zur Förderung der Existenzgründungsberatung (Coaching) im Rahmen des Operationellen Programms Zukunft in Bayern - Europäischer Sozialfonds. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Bayern Stand: Beschreibung des Existenzgründercoachings Der Freistaat Bayern hat eine der höchsten Quoten von Selbständigen in Deutschland. Gleichzeitig gibt es eine sehr hohe Anzahl von Betrieben, die vor einem Generationswechsel oder Lösung der Nachfolgefrage stehen. Bayern setzt daher in vielfältiger Weise nationale Mittel und Instrumente zur betrieblichen Unterstützung ein. Gegenstand der ergänzenden ESF- Förderung ist ein gezieltes Einzelcoaching für Existenzgründer und Betriebsübernehmer kleiner und mittlerer Unternehmen. Coaching soll dazu beitragen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und zu verbessern. Zielgruppen sind dabei Existenzgründer- und Betriebsübernehmer der gewerblichen Wirtschaft (ohne Handwerk und Freie Berufe), die durch die Vermittlung entsprechender Informationen und fachlicher Kenntnisse gefördert werden. Das Existenzgründercoaching in Bayern begleitet die Gründer in der für den späteren Geschäftserfolg so wichtigen Vorgründungsphase. Ausgeschlossen von der Förderung ist Coaching, das sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen und gutachterliche Stellungnahmen bezieht. Das Existenzgründercoaching fällt im Operationellen Programm des ESF unter die Prioritätsachse A Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen, spezielles Ziel A 2 Förderung von Unternehmergeist und Existenzgründungen, und der typischen Förderaktivität 3 Stabilisierung von Existenzgründungen, Übernahe von Unternehmen. I. Zuständige Stellen Die Auswahl der Projekte für den Bereich des Existenzgründercoachings obliegt der Regierung von Mittelfranken. Das StMWIVT legt den Rahmen der Förderung fest. Die Regierungen sind für die Abwicklung des Förderverfahrens zuständig. II. Rechtliche Projektauswahlkriterien Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, selbst wenn sämtliche Auswahlkriterien erfüllt sind, da diese Förderung dem Bereich der freiwilligen Leistungen zuzuordnen ist.

2 2 Für eine Förderung kommen nur solche Projekte in Betracht, die insbesondere folgende rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen: den EG-Vertrag (insbesondere Art. 158 EG-Vertrag) und die aufgrund des EG-Vertrags erlassenen Rechtsakte, insbesondere die jeweils aktuell gültigen EG-Verordnungen und Leitlinien zur Strukturfondsförderung (insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999; Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999; Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds, Bayerisches Haushaltsrecht (Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV- BayHO), insbesondere VV Nr. 1 zu Art. 44 BayHO), Europäisches Beihilfenrecht, Operationelles Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Bayern für den ESF, insbesondere die unter Punkt III beschriebenen Auswahlkriterien, vom StMWIVT mit Billigung der Verwaltungsbehörde (StMAS) erlassene Förderrichtlinie, Förderhinweise und ähnliches. III. Allgemeine fachpolitische Auswahlkriterien Die Förderung des Existenzgründercoachings aus ESF-Mitteln durch den Freistaat Bayern folgt in entsprechender Abgrenzung zum Coachingprogramm des Bundes nur in der Vorgründungsphase. Hierfür wurden eigenständige Förderrichtlinien erarbeitet. Ein Projekt ist demnach nur förderfähig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Projektträgerbezogene Kriterien Beim Existenzgründercoaching handelt es sich um eine individuelle Förderung potentieller Existenzgründer und Betriebsübernehmer in der Vorgründungsphase. Die Abwicklung des bayerischen Coachingprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (ohne Handwerk und Freie Berufe) erfolgt bayernweit über die BIHK Service GmbH (BIHK) im Rahmen der Bayerischen Existenzgründerinitiative. Grundsätzlich besteht Trägeroffenheit. Die Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode haben aber gezeigt, dass eine bayernweite Bündelung in der Abwicklung des Projektes notwendig ist. Dabei hat sich herausgestellt, dass in der Förderperiode die BIHK Service

3 3 GmbH das bayerische Existenzgründercoaching für die gewerbliche Wirtschaft abwickelt. Nur aufgrund der dort vorhandenen Kompetenz im Bereich der Existenzgründungsberatung und dem entsprechend bayernweit aufgebauten Netzwerk ist eine geordnete Abwicklung des gesamten Förderverfahrens, die Einhaltung gewisser Standards sowie die notwendige Qualität gewährleistet. Die BIHK Service GmbH leitet die Zuwendung gemäß VV Nr zu Art. 44 BayHO an die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern und die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken weiter, die gebündelt die Förderanträge der Existenzgründer/Unternehmensnachfolger aus ganz Bayern bearbeiten. Die Industrie- und Handelskammer sind für die Existenzgründer eine unabhängige und neutrale Stelle, die ihnen entsprechend qualifizierte Berater anbieten kann. Die Industrie- und Handelskammern benennen im Rahmen der Beratungsförderung in der Regel freiberuflich oder gewerblich tätige Berater oder Beratungsgesellschaften mit Sitz in Bayern, deren überwiegender Geschäftszweck auf die Durchführung entgeltlicher Unternehmensberatung gerichtet ist. Die Beratung kann im Bedarfsfall auch durch Berater mit Sitz außerhalb Bayerns erfolgen. Die Berater müssen die erforderliche Eignung für das jeweilige Coaching kleiner und mittlerer Unternehmen besitzen. Durch die Einbindung erfahrener Berater soll ein hohes Maß an spezifischer Coachingqualität gewährleistet werden. Durch eine gezielte Beraterauswahl im Vorfeld legt der Gründer den Grundstein für ein erfolgreiches Coaching. Der Berater und der zu beratende Existenzgründer/das zu beratende Unternehmen dürfen durch keine direkte oder indirekte Beteiligung miteinander verbunden sein. Bei dem Berater kann es sich um einen eigenen Berater des Existenzgründers als auch um einen Berater aufgrund der Empfehlung der Industrie- und Handelskammern handeln. Entsprechend dem Beratungsthema erhält der Existenzgründer 3 5 Vorschläge der Industrie- und Handelskammern zur Auswahl. Die Beraterliste der Industrie- und Handelskammern umfasst derzeit rund 300 Berater. In dieser Liste werden nur Berater aufgenommen, die mindestens 2 Jahre im Vollerwerb als Berater tätig sind und die mindestens drei Referenzen vorweisen können. Jeder Berater, der die fachliche Qualifikation und diese Anforderungen erfüllt, kann in dieser Liste aufgenommen werden. Daneben können auch Berater, die von der KfW für das KfW-Gründercoaching Deutschland gelistet werden, eingesetzt werden. Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Berater wird über die Aufnahme in diese Liste überprüft. Den Nachweis hierüber hat der Berater zu erbringen. Die mit der Abwicklung des Programms betrauten Beschäftigten der Industrie- und Handelskammern in Bayern verfügen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Bereich der Existenzgründungsberatung über die notwendigen Qualifikationen. Die BIHK Service GmbH zeichnet sich aufgrund der in der Vergangenheit durchgeführten Projekte durch Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit aus. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts erfüllen die Industrieund Handelskammern in Bayern die für die Abwicklung des Programms notwendige Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Der BIHK Service GmbH obliegt es, für eine zeitgerechte Projektumsetzung (Umsetzung der Coachingmaßnahme) im Sinne der Abwicklung

4 4 der ESF-Förderung und eine termingerechte Vorlage des Verwendungsnachweises zu sorgen. Projektbezogene Kriterien Das Programm wurde im Rahmen der Bayerischen Existenzgründerinitiative eingeführt, um die Voraussetzungen für ein günstiges Gründungsklima in Bayern weiter zu fördern. Kein anderes Bundesland kann einen so hohen Zuwachs an neuen Unternehmen verzeichnen. Dazu trägt bei, dass Bayern seinen Existenzgründern eine ganze Palette an Unterstützungsleistungen anbietet. Eine Maßnahme dieses Pakets ist die Förderung der Betreuung von Existenzgründern und Betriebsübernehmern in der Vorgründungsphase durch entsprechendes Coaching. Die Förderung des Existenzgründercoaching kann, in Abgrenzung zum Bundesprogramm, ab dem Jahr 2008 nur noch in der Vorgründungsphase erfolgen. Maßgeblich dabei ist der Zeitpunkt der Antragstellung der Maßnahme. Grundsätzlich sollen Coachingmaßnahmen vor der geplanten Existenzgründung förderfähig sein. Dabei erhalten Gründer mit Sitz in Bayern einen Zuschuss bis zu 70% des Beraterhonorars allerdings bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von Das maximal förderfähige Tagewerkhonorar beträgt 800. Der Existenzgründer kann maximal 10 Tagewerke beantragen. Auf Grundlage eines Erstkontaktes werden individuelle Beratungsschwerpunkte eruiert. Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Beratungsbericht erstellt. Der Zuschuss zu den Beratungskosten wird nur gewährt, wenn der Existenzgründer die Beratung tatsächlich in Anspruch genommen und bezahlt hat. Die Zahl der geförderten Beratungen ist abhängig von der Zahl der Existenzgründer, die das Programm in Anspruch nehmen wollen. Der allgemeine Zugang aller potentiellen Existenzgründer zum Projekt ist gewährleistet. Im Projekt darf keine inhaltliche und tatsächliche Diskriminierung jeglicher Art (Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung) erfolgen. Die Industrie- und Handelskammern in Bayern sind im Rahmen des Existenzgründerpakt Bayern für die Abwicklung des Coachings die zuständigen Stellen und sorgen in dieser Funktion übergreifend für eine ordnungsgemäße Abwicklung sowie für ein gleichmäßig hohes Niveau bei der Existenzgründungsberatung. Die BIHK Service GmbH macht im Nachgang jährlich in einem vom Fondsverwalter bereitgestellten System konkrete und nachprüfbare Angaben zu Zielgrößen des Projektes (Teilnehmerzahl, Frauenanteil, Altersstruktur). IV. Spezifische fachpolitische Auswahlkriterien Wegen der hohen volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bedeutung einer starken Gründerlandschaft gewährt der Freistaat Bayern Zuschüsse zu den Kosten des Coachings in der Vorgründungsphase, die zusätzlich auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geför-

5 5 dert werden. ESF-Mittel stehen dem StMWIVT im Förderzeitraum auf der Grundlage des Operationellen Programm (OP) bei der Prioritätsachse A Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Spezifisches Ziel A2 Förderung von Unternehmergeist und Existenzgründungen mit der typischen Förderaktivität Stabilisierung von Existenzgründungen, Übernahmen von Unternehmen zur Verfügung. Dabei zielt die Förderung des Coachings in der Vorgründungsphase darauf ab, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Gründern zu sichern und zu verbessern sowie deren Überlebensrate und die ökonomische Nachhaltigkeit zu erhöhen. Bayern setzt dafür in vielfältiger Weise nationale Mittel und Instrumente zur betrieblichen Unterstützung ein. Die tatsächliche Bedarfsdeckung wird sichergestellt durch die Förderung aller Existenzgründer, die die Voraussetzungen für das bayerische Existenzgründercoaching erfüllen. Die Darlegung des Beratungsprozesses erfolgt durch die Erstellung des Beratungsberichtes durch den Berater. V. Finanzielle Auswahlkriterien Höhe und wirtschaftliche Angemessenheit der Projektkosten: Analog zu den Fördermöglichkeiten des Bundes nach erfolgter Existenzgründung beträgt der maximal förderfähige Tagewerksatz 800. Der Existenzgründer kann bis zu 10 Tagewerke in Anspruch nehmen. Bisher wurden im Durchschnitt 4,5 Tagewerke pro Beratungsfall benötigt. Gesicherte Finanzierung: Die Finanzierung des Coachings ist dahingehend gesichert, dass ein Tagewerk nur bis zu einem Höchstsatz von 800 gefördert wird. Hiervon hat der Gründer 30% selbst zu tragen. Der Fördersatz in Höhe von 70% teilt sich in Landesmittel (18%) und Mittel aus dem ESF (52%) auf. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten umfassen ausschließlich die Aufwendungen für die Unternehmensberatungen. Der Unternehmensberater kann ein marktübliches Honorar verlangen. Der Förderung liegt ein zuwendungsfähiger Höchstsatz von 800,00 pro Beratungstag zugrunde. Dieser Höchstsatz entspricht dem des Bundes in der Existenzgründungsberatung und ist angemessen. Liegen die tatsächlichen Beratungskosten über diesem Höchstsatz so wird nur maximal dieser Betrag bezuschusst. Liegen die tatsächlichen Beratungskosten niedriger, so werden nur die tatsächlichen Kosten prozentual bezuschusst. Dadurch werden die Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung beachtet. Die Existenzgründer leisten einen Eigenbeitrag in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten. Kosten, die den zuwendungsfähigen Höchstsatz von 800,00 je Beratungstag überschreiten, sind in voller Höhe vom Existenzgründer selbst zu tragen. Es werden nur die tatsächlich für die Beratung anfallenden Kosten gefördert. Es werden keine Pauschalen angewendet. Dadurch wird die Sicherstellung des Realkostenprinzips beachtet. Die Effizienz des Projekts wird - wie mit dem StMAS vereinbart - im Rahmen der Evaluierung anhand der vereinbarten Indikatoren überprüft.

6 6 VI. Geografische Auswahlkriterien Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Betriebsübernehmer gewerblicher Unternehmen, deren rechtlicher Hauptsitz sich im Gebiet des Freistaates Bayern befindet. Innerhalb Bayerns gibt es keine gebietsmäßige Einschränkung. In der Regel führen freiberuflich oder gewerblich tätige Berater oder Beratungsgesellschaften mit Sitz in Bayern, deren überwiegender Geschäftszweck auf die Durchführung entgeltlicher Unternehmensberatung gerichtet ist das Coaching durch. Die Beratung kann im Bedarfsfall durch Berater mit Sitz außerhalb Bayerns erfolgen. Jeder Existenzgründer in Bayern soll in gleicher Weise von der Förderung profitieren. Eine regionale Schwerpunktsetzung erfolgt deshalb nicht. VII. Zeitliche Auswahlkriterien Die Beratung soll in der Regel innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Die Antragstellung über die voraussichtliche geschätzte Inanspruchnahme von Fördermitteln für das Projekt für ein Kalenderjahr erfolgt durch die BIHK Service GmbH. Es gibt kein Projekt, das sich über mehrere Jahre erstreckt. Der Bewilligungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr. VIII. Verwaltungsvorschriften, die die Projektauswahlkriterien ergänzen und spezifizieren Es wurden analog zu den Richtlinien des Bundes, die die Existenzgründungsberatung nach erfolgter Existenzgründung regeln, entsprechende Richtlinien für die Förderung der Existenzgründungsberatung in Bayern vor erfolgter Existenzgründung erstellt, die mit dem StMF sowie dem StMAS abgestimmt wurden. Ansprechperson ESF/Coaching Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Thomas Dietze, Sgb. IV/1c Prinzregentenstr München Tel.: 089/

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