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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR STADTSPARKASSE BOCHOLT... 2 KAPITEL A... 3 PREISE UND LEISTUNGSMERKMALE FÜR ZAHLUNGSVERKEHRSKONTEN UND DIE ERBRINGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN... 3 I. ZAHLUNGSVERKEHRSKONTEN Preise für Privatgirokonten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) Kontoauszug (pro Vorgang)... 4 II. ERBRINGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN FÜR PRIVATKUNDEN UND GESCHÄFTSKUNDEN Überweisungen Lastschriften Kartengestützter Zahlungsverkehr Bareinzahlungen Online-Banking und Electronic Banking III. SCHECKVERKEHR Allgemein Grenzüberschreitender Scheckverkehr KAPITEL B PREISE FÜR DIENSTLEISTUNGEN IM STANDARDISIERTEN GESCHÄFTSVERKEHR FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN (SPARVERKEHR, WERTPAPIERGESCHÄFT, SONSTIGES) Sparkonto Wertpapiere Safes Sonstiges KAPITEL C UMRECHNUNGSKURS BEI FREMDWÄHRUNGSGESCHÄFTEN FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN KAPITEL D AUßERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNG UND SONSTIGE BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN ANLAGE HINWEISE ZU RISIKEN BEI DAY-TRADING-GESCHÄFTEN Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Stand: Seite 1 von 20

2 Allgemeine Informationen zur Stadtsparkasse Bocholt Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Name und Anschrift Zuständige Aufsichtsbehörden Stadtsparkasse Bocholt Markt Bocholt Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank Kaiserstr. 29, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Rechtsform HR Nr. A 4983 (AG Coesfeld) Anstalt des öffentlichen Rechts vertreten durch den Vorstand Herrn Karl-Heinz Bollmann und Herrn Joachim Schüling Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. Geschäftstage der Stadtsparkasse Bocholt Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von: Sonnabenden, dem 24. und 31. Dezember. Rosenmontag Kirmesmontag Stand: Seite 2 von 20

3 Kapitel A Preise und Leistungsmerkmale für Zahlungsverkehrskonten und die Erbringung von Zahlungsdiensten Die angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Kunden erfolgt ggf. eine Bruttofakturierung. I. Zahlungsverkehrskonten Preise für Privatgirokonten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) Pauschalpreismodelle für Privatgirokonten (jeweils monatlich) inklusive Kontoführungsgebühren Erstausstattung mit den in den jeweiligen Modellen enthaltenen Karten regulär anfallende Buchungspostengebühren (Ausnahme S-Direkt) Sonderleistungen werden separat bepreist S-Giro Basic (inkl. Sparkassen-Card und Partnerkarte) Starterpaket (für Kunden bis 30 Jahre) 6,00 EUR 4,00 EUR 1.2 Einzelabrechnung für Privat- und Geschäftsgirokonten Kontoführung Grundpreis Privatgiro, monatlich 4,00 EUR Kontoführung Grundpreis Geschäftsgiro, monatlich 3,50 EUR Postenpreise (je Geschäftsvorfall; wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen) Bargeschäft 1,00 EUR Privatgiro: Einzahlung: kostenlos, Auszahlung: 5 Freiposten p. M. Geldautomaten-Geschäfte (inkl. SB-Einzahlung) 0,50 EUR (Privatgiro: Einzahlung kostenlos) Elektronische Buchungen (s. Ziff. II. 5) Überweisungsaufträge (siehe Ziffer II.1) beleghafte Vorgänge (Lastschrifteinzüge, Scheckeinzüge und Überweisungen (s. Ziffer II. und III.) Dauerauftrag - Eröffnung/Änderung 2,00 EUR Dauerauftrag - Bearbeitung Rückruf 5,00 EUR Dauerauftrag - Änderung auf elektr. Wege oder durch KSB 0,50 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung eines Zahlungsdienstauftrages (Überweisung) 1,45 EUR zzgl. Porto Eilüberweisung ELS, Eil-ZV 2,00 EUR telegrafische Überweisung ELS 7,50 EUR DATA-Anlage Basiskonto Basiskonto (gem. Zahlungskontengesetz), monatlich (inklusive Kontoführungsgebühren, Erstausstattung mit Sparkassen- Card und Partnerkarte und den regulär anfallenden Buchungspostengebühren) Fremdwährungskonten (Kontoführung nicht in EUR) 6,00 EUR 8,00 EUR Stand: Seite 3 von 20

4 Kontoauszug (pro Vorgang) Bereitstellung per KAD Tagesauszug (Privatkunden) Tagesauszug (Firmenkunden) Periodenauszug Zwangsdokumentation Kunden, die keine Verbraucher sind: Zwangsdokumentation der am Kontoauszugsdrucker nach 52 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge oder bei Überschreiten der zu druckenden Blattanzahl > 100 Blatt Kunden, die Verbraucher sind: Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nach jedem Rechnungsabschluss nicht abgerufenen Kontoauszügen 0,50 EUR zzgl. Porto nur Porto nur Porto 4,00 EUR zzgl. Porto nur Porto Nacherstellung von Kontoauszügen Nacherstellung von Belegen Porto bei Postversand nach Aufwand/tatsächlich entstandene Kosten nach Aufwand/tatsächlich entstandene Kosten tatsächlich anfallende Kosten Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen. Hierzu gehören insbesondere: Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. Stand: Seite 4 von 20

5 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 1 ) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisung in Euro belegloser Überweisungsauftrag 3 beleghafter Überweisungsauftrag 4 Überweisung in anderen EWR-Währungen belegloser Überweisungsauftrag ³ beleghafter Überweisungsauftrag 4 Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus den allgemeinen Informationen zur Stadtsparkasse Bocholt, S. 2 des Preis- und Leistungsverzeichnisses. max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung 5 beleglose Überweisung 6 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Überweisung mit IBAN/ BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) 1,00 EUR 0,25 EUR 2,00 EUR Überweisung mit IBAN/ BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 1,00 EUR 0,25 EUR Euro-Expresszahlung online (ausschließl. über Internet-Banking) nicht angeboten 7,50 EUR wird nicht angeboten nicht angeboten Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungskomplettpaket ("Pauschalpreis") abgegolten ist (siehe Ziffer I.1 Preise für Privatgirokonten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto)). 1 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern 2 zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint 3 Überweisung per Selbstbedienungsterminals, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 4 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 5 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) Stand: Seite 5 von 20

6 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung: Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleistererhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte: Entgeltregelung Entgelt 0 2,25, mind. 22,50 EUR 1 2,25, mind. 22,50 EUR zzgl. Fremdkosten 2 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben ausgewiesenen Entgelten erhoben Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 EUR bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 EUR Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 EUR bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 EUR Eilüberweisung zur Barauszahlung 12,50 EUR Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. Bei Reklamationen im Zusammenhang mit Zahlungsausgängen, 15,00 EUR+ falls der Fehler nicht nachweislich bei der Sparkasse liegt fremde Kosten Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt Überweisung mit IBAN/ BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- Überweisung) Überweisung mit IBAN/ BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungskomplettpaket ("Pauschalpreis") abgegolten ist (s. Ziff. I.1 Preise für Privatgirokonten (Lohn-, Gehalts-,Rentenkonto) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet / von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung, die auf eine Drittstaatenwährung(z. B. US-Dollar) lautet Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet / von einem anderen Zahlungsdienstleister 2,25, mind. 22,50 EUR 2,25, mind. 22,50 EUR 2,25, mind. 22,50 EUR Stand: Seite 6 von 20

7 1.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 1 ) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 2 )(zusätzliche Entgelte zu 1.1.) (Angaben zu den EWR-Mitgliedsstaaten s. o. S. 5, Fußnote 1) Ausführungsfristen: Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen: Entgeltpflichtiger: Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsauftrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe des Entgelts 2,25, mind. 22,50 EUR Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter genannten Grundentgelten erhoben. Für Überweisungen mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisungen) werden die gleichen Entgelte berechnet wie für Überweisungen in EUR innerhalb des EWR Zusätzliche Kosten: Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 1 1 z.b. US-Dollar 2 Drittstaaten sind Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Stand: Seite 7 von 20

8 2. Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2.1 SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösungen aus Einreichungen SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA Lastschrift Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Nichteinlösung bzw. wegen eines Erstattungsverlangens des Zahlungspflichtigen zurückbelastete SEPA-Lastschrift (nur sofern der Zahlungsempfänger kein Verbraucher ist). von Entgelt 1,45 EUR zzgl. Porto 5,00 EUR 2,81 EUR 2.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist: Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt 2.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift SEPA-Firmenlastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift Erfolgt die Einreichung von SEPA-Basis / Firmenlastschriften nach den vorgenannten Einreichungsfristen, so dass die Ausführung zum angegebenen Fälligkeitstermin nicht gewährleistet werden kann, ist die Stadtsparkasse Bocholt berechtigt, das Fälligkeitsdatum im Datensatz auf den nächstmöglichen, noch erreichbaren Fälligkeitstag zu setzen. Eine dahingehende Verpflichtung der Stadtsparkasse Bocholt besteht jedoch nicht. Stand: Seite 8 von 20

9 Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten Der angegebene Jahrespreis für MasterCard/ MasterCard Gold oder MasterCard Basis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkassen sind Sparkassen-Komfortpaket Silber MasterCard Hauptkarte (jährlich) Zusatzkarte (jährlich) Mastercard Basis bis unter 20 Jahre ab 20 Jahre Aufpreis Auslandsreisekrankenversicherung Sparkassen-Reise- und- Komfortpaket Gold MasterCard Gold Hauptkarte (jährlich) Zusatzkarte (jährlich) 3 24,00 EUR 18,00 EUR 3 7,00 EUR 72,00 EUR BusinessCard Karte (jährlich) BusinessCard Gold Karte (jährlich) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 1 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden 1 Sperren einer MasterCard auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich). Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 2 24,00 EUR 55,00 EUR Portokosten 5,11 EUR 7,50 EUR Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raum 2 1% des Umsatzes 3.2 Debitkarten (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungskomplettpaketes sind ("Pauschalpreis") SparkassenCard - Erstausgabe + jeweilige Folgekarte Versand von Karte/ PIN Abholung von Karte und/ oder PIN in unserem Hause Sparkassen-Kundenkarte - Erstausgabe + jeweilige Folgekarte Täglicher Verfügungsrahmen 3 SparkassenCard je nach Einsatz pro Tag: 15,00 EUR 15,00 EUR 1 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 2 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel C des Preis- und Leistungsverzeichnisses 3 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Stand: Seite 9 von 20

10 Abheben von Bargeld an eigenen/ fremden 1 Geldautomaten Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen Aufladen der Geldkarte (pro Ladevorgang) (max. 50 pro Tag - max. Aufladesumme beachten) Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte (berechtigt nur zum Abholen der Kontoauszüge und zur Kontenstandsabfrage) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/ Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im EWR 2 bei Zahlung in Fremdwährung bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR Barauszahlung (siehe Ziffer 3.4 Barauszahlung) GeldKarte Aufladen der von uns ausgegebenen GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/ Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. Nur Postenpreis für Buchung (siehe Ziffer I.1 Preise für Privatkonten) unentgeltlich 3.4 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer SparkassenCard am Schalter am Geldautomaten mit unserer MasterCard am Schalter am Geldautomaten siehe Ziffer I.1. Preise für Privatgirokonten nicht angeboten 2%, mind. 5,11 EUR 1 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 2 Angaben zu den EWR-Mitgliedsstaaten siehe Ziffer II. 1. Überweisungen, Fußnote 1 Stand: Seite 10 von 20

11 3.4.2 Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) am Schalter am Geldautomaten bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell entfällt unentgeltlich bei ZD im EWR 1, die ein direktes Kundenentgelt 2 erheben: Verfügungen im Girocard-System in Euro entfällt unentgeltlich Verfügungen im Maestro/ Cirrus-System in Euro entfällt 1%, mind. 5,00 EUR bei ZD im EWR 1, die kein direktes Kundenentgelt 3 erheben: Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in EUR entfällt 1%, mind. 5,00 EUR bei ZD im EWR 1 in Fremdwährung im Maestro/ Cirrus oder V-Pay/ Plus-System entfällt 1%, mind. 5,00 EUR bei ZD außerhalb des EWR 1 im Maestro/ Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt 1%, mind. 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard) im Inland und Ausland Verfügungen in Fremdwährung 3%, mind. 5,11 EUR zzgl. 1% Auslandseinsatzentgelt Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 2%, mind. 5,11 EUR zzgl. 1% Auslandseinsatzentgelt Barauszahlung an Nichtkunden Barauszahlung von Überweisungen von Fremdinstituten zzgl. Entgelt des Fremdinstituts 5,00 EUR 3.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 4 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig Die Kartenzahlung wird baldmöglichst von der Währung bewirkt. 1 Angaben zu weiteren EWR-Mitgliedstaaten siehe Ziffer II. 1.1 Überweisungen, Fußnote 1 2 die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 3 in diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 4 derzeitige EWR-Währungen siehe Ziffer II.1.1 Überweisungen, Fußnote 2 Stand: Seite 11 von 20

12 Bareinzahlungen Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Ziffer II dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern Spenden, (Einzahlungen zu Gunsten gemeinnütziger Vereinigungen) sind kostenfrei. 5. Online-Banking und Electronic Banking Hinweis: Die in diesem Absatz genannten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungskomplettpaket ("Pauschalpreis") abgegolten ist (s. Ziff. I.1. persönliche Konten (Lohn-, Gehalts- Rentenkonto) Online-Banking (PIN/ TAN/ FinTS) Bereitstellung des Online-Banking-Zuganges Bereitstellung von chiptan Bereitstellung von smstan (je smstan) Anforderung einer smstan (6 freie sms pro Monat und je dahinter liegendem Abrechnungskonto),je sms Bereitstellung von pushtan Anforderung einer pushtan (15 freie push-benachrichtigungen pro Monat und je dahinter liegendem Abrechnungskonto), je push-benachrichtigung Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift Bereitstellung eines TAN-Generators Bereitstellung einer kontoungebundenen FinTS-Chipkarte (HBCI-Karte) Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS Einrichtung Kunden-ID monatlicher Umsatzabruf je Kunden-ID monatlicher Umsatzabruf durch SRZ je Konto Einrichtung zusätzliche Kunden-ID Einrichtung Kontonummer für die Kunden-ID eines SRZ Einrichtung Teilnehmer-ID Einrichtung Konto, inkl. DU, DAT-Segment Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen, weitere Sessiontypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 1 Elektronische Avise (MT942) pro Konto und je Übertragungs-/ Sicherungsverfahren 0,10 EUR 0,05 EUR 5,00 EUR Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Stand: Seite 12 von 20

13 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/ FinTS Postenpreise (je Geschäftsvorfall; wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen) Beauftragung mittels FinTS Sammelüberweisung im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 1 ) im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 2 ) Eilüberweisung (Euro-Express) Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 1 ) im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 2 ) im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 1 ) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 2 ) Beauftragung mittels EBICS (ELKO) Datenfernübertragung ohne elektron. Unterschrift je Datei Datenfernübertragung mit elektron. Unterschrift je Datei zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden) Überweisungen im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 1 ) im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 2 ) Eilüberweisung (Euro-Express) im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 3 ) im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 4 ) 0,25 EUR 0,25 EUR 0,25 EUR 0,25 EUR 7,50 EUR 7,50 EUR 0,25 EUR 0,25 EUR 0,25 EUR 0,25 EUR 7,50 EUR 7,50 EUR 1 Angaben zu den EWR-Mitgliedstaaten siehe Ziffer II.1.1. Überweisungen, Fußnote 1 2 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 3 Angaben zu den EWR-Mitgliedstaaten siehe Ziffer II.1.1 Überweisungen, Fußnote 1 4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Stand: Seite 13 von 20

14 im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 1 ) im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 2 ) III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Vormerkung/ Verlängerung einer Schecksperre Bankscheck der Stadtsparkasse Bocholt Wertstellung Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut anderes Kreditinstitut Eingang vorbehalten Inkasso Scheckeinlösung 1,00 EUR 3,05 EUR zzgl. Porto 25,00 EUR Buchungstag (Valutentag) Geschäftstag (Valutentag) + 2 Tage nicht im Angebot Buchungstag (Valutentag) 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr Die folgend genannten Entgelte werden berechnet, sofern gemäß Auftrag dies nicht vom ausländischen Empfänger/ Auftraggeber zu zahlen ist. Scheckzahlung in das Ausland/ aus dem Ausland Import-DATA-Schecks < BSE-Grenze in EUR in Fremdwährung zum Inkasso Stückgebühr 1 2,00, mind. 2 +0,25 Courtage, mind. 2,50 EUR 2,00, mind. 2 +0,25 Courtage, mind. 2,50 EUR + Kurierkosten Hinweis: Die Bank des Bezogenen berechnet u. U. ebenfalls eine Gebühr. 1 Angaben zu den EWR-Mitgliedstaaten siehe Ziffer II.1.1. Überweisungen, Fußnote 1 2 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Stand: Seite 14 von 20

15 Kapitel B Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat- und Geschäftskunden (Sparverkehr, Wertpapiergeschäft, Sonstiges) Die angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Kunden erfolgt ggf. eine Bruttofakturierung Sparkonto Zusendung von Buchungsbelegen auf Wunsch des Kunden Kennwortvereinbarung Wertstellung Portokosten Bareinzahlung Sparkonto Barauszahlung Sparkonto Einzahlungstag Auszahlungstag 1.4 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines VL-Sparvertrages auf andere Kreditinstitute Vorzeitige sparzulagenschädliche Rückzahlung 5,00 EUR 5,00 EUR 1.5 Referenzzinssatz für Ratensparverträge Kontoeröffnung bis ,15% Kontoeröffnung ab ,60% S-Vorsorge-Plus-Verträge Bearbeitung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall sowie beim Wechsel in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt/ zu einem anderen Anbieter Wertpapiere Depotleistungen Depotpreis Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am des Jahres. Girosammelverwahrung 1-1,25 1 vom Kurswert/ Steuerkurs, mind. 12,50 EUR 1 Streifbandverwahrung 1-2,50 1 vom Kurswert/ Steuerkurs, mind. 12,50 EUR 1 Wertpapierrechnung vom Kurswert/ Steuerkurs, mind. 12,50 EUR 1 (Die Preise sind abhängig von der Art des Wertpapiers; bitte im Einzelfall erfragen.) Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden Duplikaterstellung einer Steuerbescheinigung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) unterjährige Depotaufstellung (auf Wunsch des Kunden) Erträgnisaufstellung (auf Wunsch des Kunden) Depotübertragung Jahressteuerbescheinigung Depotaufstellung (jährlich) nur fremde Kosten 2.2 Effektive Stücke Einlieferung Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen 106,36 EUR zzgl. fremde Kosten 1, mind. 5,00 EUR 1 zzgl. MwSt. Stand: Seite 15 von 20

16 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat- und Geschäftskunden (Sparverkehr, Wertpapiergeschäft, Sonstiges) 2.3 Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds 1,00% vom Kurswert, mind. 2 Festverzinsliche Wertpapiere 0,50% vom Kurswert, mind. 2 Investmentanteile über S-Direkt: Aktien/ Anleihen 0,5% vom Kurswert, mind. 15,30 EUR Mindestprovision für Auslandsgeschäfte 38,30 EUR Limitgebühren (Änderungen und nicht abgerechnete Aufträge) 7,50 EUR Zeichnungsgebühren 7,50 EUR Ausübung von Bezugsrechten auf Anleihen/ Aktien 1,00% vom Kurswert, mind Fremdkosten in- und ausländischer Börsen, sonstige Handelsplätze: Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/ oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Weitere Informationen über Kosten und Sicherheitsleistungen finden Sie auf den "Hinweisen zu Risiken bei Day- Trading- Geschäften" (Anlage 1) Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Service Quellensteuerrückerstattung Gebühr pro Antrag 3 1 zzgl. Gebühr pro Position 5,00 EUR 1 1 zzgl. MwSt. Stand: Seite 16 von 20

17 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privat- und Geschäftskunden (Sparverkehr, Wertpapiergeschäft, Sonstiges) Safes (Gebühr je angefangenem Kalenderjahr) Kategorie A (5,6 bzw. 7,5 cm hoch, 30 cm breit) Kategorie B (10 cm hoch, 30 cm breit) Kategorie D (15 cm hoch, 30 cm breit) Kategorie E (22 cm hoch, 30 cm breit) Kategorie F (30 cm hoch, 30 cm breit) Kategorie G (38 cm hoch, 30 cm breit) Kategorie H (30 cm hoch, 55 cm breit) Sparkassenbuchschließfach Sonstiges Erträgnisaufstellung Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Telefonate, Telefaxe, Fernschreiben, Fotokopien soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) 3 42,00 EUR 54,00 EUR 72,00 EUR 72,00 EUR 9 125,00 EUR 1 Tatsächlich entstandene Kosten unentgeltlich 4.3 Duplikate von Erträgnisaufstellungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht ) Bankauskunft im Auftrag des Kunden (Anfrage bei einem anderen Kreditinstitut) Bankbürgschaft (Aval) Avalprovision Ausfertigung der Avalurkunde Bankauskunft erteilen Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung 12,50 EUR zzgl. Fremdkosten 2,25%, mind. 1 pro Quartal 15,00 EUR 2 zzgl. USt 1 Stand: Seite 17 von 20

18 Kapitel C Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privat- und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Stadtsparkasse Bocholt veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. Wechselkurse für Maestro und V-Pay Wechselkurse sind im Debitkartengeschäft derzeit nur bei Maestro-Transaktionen am Point of Sale und Geldautomaten sowie beim Einsatz der SparkassenCard an schwedischen Geldautomaten, die dem Eufiserv-Netzwerk angeschlossen sind, relevant. Die aktuellen Währungsumrechnungskurse können bei den zuständigen Übergabestellen (Eufiserv: NORD/LB, Maestro: Helaba) abgefragt und dem Kunden bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die Landesbank Hessen-Thüringen stellt ab dem die Wechselkurse für Vpay und Maestro- Transaktionen unter dem Link zur Verfügung. Die Kursinformationen sind ab dem abrufbar und werden für ein Jahr gespeichert. Eine Historie vor dem steht nicht zur Verfügung. In den Kundenbedingungen für die SparkassenCard wird auf den Referenzkurs im Preis- und Leistungsverzeichnis verwiesen. Stand: Seite 18 von 20

19 Kapitel D Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten für Privat- und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) oder 3. der 675c - 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle - Postfach Frankfurt am Main Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße Berlin Internet: Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der eingelegt werden. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn Stand: Seite 19 von 20

20 Anlage Hinweise zu Risiken bei Day-Trading-Geschäften Die Entwicklungen an den internationalen Kapitalmärkten haben nicht nur zu neuen Produktangeboten geführt. Moderne Technologien haben teilweise auch die Art des Handels in Wertpapieren verändert. Damit wird es möglich, dasselbe Wertpapier, Geldmarktinstrument oder Derivat taggleich zu kaufen und zu verkaufen. Man spricht dann auch von Day-Trading. Hierbei wird beabsichtigt, unter Ausnutzung schon kleiner und kurzfristiger Preisschwankungen eines einzelnen Werts Veräußerungsgewinne zu erzielen oder Kursrisiken zu begrenzen. Sofern Sie solche Geschäfte tätigen, sollten Sie sich über die besonderen Risiken im Klaren sein. Sofortiger Verlust, professionelle Konkurrenz und erforderliche Kenntnisse Bei der Durchführung solcher Geschäfte ist zu beachten, dass das Day-Trading zu sofortigen Verlusten führen kann, wenn überraschende Entwicklungen dazu führen, dass der Wert der von Ihnen gekauften Finanzinstrumente taggleich sinkt und Sie zur Vermeidung weiterer Risiken (Over-night-Risiken) gezwungen sind, den gekauften Wert vor Schluss des Handelstages zu einem Kurs unterhalb des Ankaufspreises zu veräußern. Dieses Risiko erhöht sich, wenn in Werte investiert wird, die innerhalb eines Handelstages hohe Kursschwankungen erwarten lassen. Unter Umständen kann das gesamte von Ihnen zumday-trading eingesetzte Kapital verloren gehen. Im Übrigen konkurrieren Sie bei dem Versuch, mittels Day-Trading Gewinne zu erzielen, mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern. Sie sollten daher in jedem Fall über verbriefte Kenntnisse in Bezug auf Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken, Wertpapierhandelsstrategien und derivate Finanzinstrumente verfügen. Zusätzliches Verlustpotential bei Kreditaufnahme Unterlegen Sie Ihre Day-Trading-Geschäfte nicht nur mit Eigenkapital, sondern zusätzlich noch mit aufgenommenen Krediten, so beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung dieser Kredite unabhängig vom Erfolg Ihrer Day- Trading-Geschäfte besteht und die Kosten den möglichen Gewinn schmälern. Kosten Durch regelmäßiges Day-Trading veranlassen Sie eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Geschäften in Ihrem Depot. Die hierdurch entstehenden Kosten (z.b. Provisionen und Auslagen) können im Verhältnis zum eingesetzten Kapital und dem erzielbaren Gewinn unangemessen hoch sein. Unkalkulierbare Verluste bei Termingeschäften Bei Termingeschäften besteht darüber hinaus das Risiko, dass Sie noch zusätzliches Kapital oder Sicherheiten beschaffen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie taggleich Verluste realisieren mussten, die über Ihr Kapital bzw. die von Ihnen hinterlegten Sicherheitsleistungen hinausgehen. Risiko der Verhaltensbeeinflussung Werden Ihnen spezielle Räumlichkeiten zur Abwicklung von Day-Trading-Geschäften zur Verfügung gestellt, so kann die räumliche Nähe zu anderen Anlegern in diesen Handelsräumen Ihr Verhalten beeinflussen. Stand: Seite 20 von 20

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