11. BUNDESWEITER DLH-PATIENTENKONGRESS Leukämien & Lymphome 21. und 22. Juni 2008 in Bremen. Textbeiträge. Patienten: Versicherungsschutz für alle?
|
|
- Waltraud Hofmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unter der Schirmherrschaft der Deutschen Krebshilfe e.v. Mitglied im 11. BUNDESWEITER DLH-PATIENTENKONGRESS Leukämien & Lymphome 21. und 22. Juni 2008 in Bremen Textbeiträge Patienten: Versicherungsschutz für alle? Claudia Zinke Der Paritätische Gesamtverband e. V., Berlin Redaktionelle Bearbeitung: DLH-Geschäftsstelle Bonn
2 Rückblick Deutschland hat im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern keine Einwohnerversicherung. Im Krankheitsfall wird der Schutz in einem pluralistisch gegliederten System gewährt, dessen wesentliche Träger die Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherungen sind. Aufgrund des Fehlens einer Versicherungspflicht war in der Vergangenheit nicht auszuschließen, dass Personen weder die Voraussetzungen zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erfüllen bzw. ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen durch Nichtzahlung der Beiträge oder Prämien verloren haben. Mit der letzten Gesundheitsreform, dem GKV-WSG (GKV = Gesetzliche Krankenversicherung, WSG = Wettbewerbsstärkungsgesetz), ist neben anderen Veränderungen der Versicherungsschutz für die Menschen in der Bundesrepublik neu geregelt worden. Mit dieser Regelung wurde das Ziel der Koalitionsfraktionen umgesetzt, dass in Deutschland niemand ohne Schutz im Krankheitsfall sein soll, dies gilt auch für jene, die ihren Anspruch in der Vergangenheit verloren hatten. Denn die Zahl der Menschen, die ohne Versicherungsschutz waren, ist in den Jahren vor der Gesundheitsreform - also vor stetig gestiegen und damit die Leistungen, die im Rahmen der Grundsicherung von Seiten der Sozialhilfe und der Bundesagentur für Arbeit aufzubringen waren. Einblick Ende 2006 haben nach Auskunft der Bundesregierung im Rahmen einer Anhörung am im Bundestag Personen eine Krankenbehandlung auf Kosten der Sozialhilfe und Personen Gesundheitsleistungen direkt von den Sozialämtern erhalten. Die Bruttoausgaben für diese "Hilfen zur Gesundheit" einschließlich der Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung haben sich im Jahr 2006 auf 946,2 Millionen Euro, die Hilfe zur Pflege habe sich auf 3,12 Milliarden Euro belaufen. Die Bundesregierung führte in der Anhörung weiterhin aus, dass in der GKV 56,7 Millionen Menschen ab 20 Jahre und 12,7 Millionen unter 20 Jahre und in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ca. 6,9 Millionen Menschen ab 20 Jahren und ca. 1,6 Millionen Menschen unter 20 Jahren versichert sind. Die Zahl der nicht versicherten Menschen wurde im Februar 2008 mit ca angegeben. Sie soll sich mit der Einführung des GKV-WSG halbiert haben, denn Anfang 2007 waren es noch Menschen, die nicht versichert waren. Durchblick - Ziele der Versicherung Die Versicherungspflicht ist zum 1. April 2007 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass auf die Menschen, die sich seit dem bisher nicht versichert haben, wohl finanzielle Probleme zukommen. Denn seit dem In-Kraft-Treten laufen die Beiträge auf, die nachgezahlt werden müssen. Je nach Höhe des Einkommens sind die Beiträge sehr unterschiedlich und können sich auf mehrere Tausend Euro belaufen. Bleibt jemand beispielsweise zwei Jahre nicht versichert, kann die Nachforderung bis zu Euro betragen. Durchblick - Nicht Versicherte Nicht versicherte Menschen haben unterschiedlichen Biografien, das sind z.b. - Angehörige, die keinen Anspruch mehr auf beitragsfreie Mitversicherung haben, o o die geschiedene Ehefrau, die nach der Trennung versäumt hat, sich selbst zu versichern, erwachsene Menschen mit Behinderungen, deren Eltern versterben, wo ebenfalls die Versicherung durch den nun neu bestimmten gesetzlichen Betreuer (oftmals ehrenamtliche Betreuer) versäumt wurde. - Selbständige, die wegen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Betriebes ihre Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen können und dadurch den Versicherungsschutz verloren haben. - Menschen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind. - Wohnungs- bzw. Obdachlose - Seelisch behinderte Menschen, die auf Grund der seelischen Erkrankung die Dinge nicht geregelt haben. - Aber auch jene, die einfach nur Geld sparen wollten und sich der Konsequenzen nicht bewusst waren. D. h., alle Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren hatten, haben mit der Reform seit dem 1. April 2007 wieder ein Recht auf Krankenversicherungsschutz. Das Recht ist das eine, die Pflicht die andere Seite. Die Reform birgt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, sich gegen das Krank-
3 heitsrisiko abzusichern. Nur so kann ein Ausnutzen der Gemeinschaft durch Einzelne verhindert werden. Durchblick - finanzielle Belastungen Die finanziellen Belastungen für verspätete Rückkehrer können, wie schon geschildert, hart sein. Der Paritätische fordert die Kassen deshalb auf, den Menschen, die in sozialen Notlagen sind, die bereits angefallenen Beiträge zu erlassen. Auch diesen Menschen soll ein uneingeschränkter Zugang zum Versicherungssystem gewährt werden. Kein Mensch darf aus Angst vor hohen Nachforderungen auf den Versicherungsschutz verzichten. Wir schlagen daher vor, die Beiträge in erträglichen Raten einzufordern oder im Einzelfall ganz zu erlassen. Dies ist auch eine Forderung der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Durchblick - Solidarsystem und Prüfung im Einzelfall Dies sehen Experten der Gesundheitsökonomie natürlich anders. Nach deren Auffassung hätte auf den im Gesetz vorgeschriebenen Mindestbeitrag verzichtet werden müssen, dieser ist nach deren Auffassung nicht sachgerecht. Nun bleibt der Ministerin nichts weiter übrig, als um Kulanz zu bitten. Durch Beitragsnachforderungen wollen die Krankenversicherungen verhindern, dass gesunde Menschen aus dem Solidarsystem ausscheren und sich erst im Krankheitsfall bei ihrer Kasse melden, so die Auffassung des AOK Bundesverbandes. Hierbei muss man allerdings differenzieren: Wenn jemand viele Jahre nachweislich im Ausland gelebt hat, ist es schon glaubwürdig, dass er von der Neuregelung noch nichts gehört hat. Glaubwürdig ist ebenfalls, dass sich beim Tod der Eltern eines mitversicherten behinderten Erwachsenen unter Umständen niemand um dessen Versicherungsschutz gekümmert hat. Zeigt der Versicherte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an, hat die Krankenkasse in ihrer Satzung vorzusehen, dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann. Durchblick - Die Rückkehr in die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung In der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt, wer zuletzt gesetzlich versichert war, muss seit dem 1. April 2007 wieder von seiner ehemaligen gesetzlichen Versicherung oder deren Rechtsnachfolgerin aufgenommen werden. Die GKV nimmt ehemals privat Krankenversicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), ebenso wenn Personen unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Das geänderte Wahlrecht bezieht sich vor allem auf Mitglieder der GKV. Diese können in die PKV wechseln. Keine Änderungen ergeben sich beispielsweise für Selbstständige, Beamte, Freiberufler und zuvor PKV-Versicherte. Diese können nicht in die GKV wechseln. Innerhalb der PKV kann ebenfalls gewechselt werden. Der Wechsel ist jedoch i.d.r. mit entsprechenden Prüfungen durch die aufnehmende PKV verbunden. Durchblick - Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) Bereits seit dem 1. Juli 2007 können sich Menschen ohne Versicherungsschutz, die zuletzt privat krankenversichert waren, in einem modifizierten Standardtarif der PKV versichern. Das betrifft auch jene, die bisher nicht versichert waren und der PKV zuzuordnen sind z. B. wegen selbständiger Tätigkeit. Wechseln in den Standardtarif können auch jene, die bereits privat krankenversichert sind. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse (bezogen auf die Leistungen der GKV) sind nicht erlaubt. Bisher sind nach Informationen der PKV Nichtversicherte in die PKV zurückgekehrt. Dabei handelt es sich nach deren Aussagen überwiegend um ältere und kranke Menschen. Auf deren Probleme gehe ich später ein. Durchblick - Basistarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) Ab dem 1. Januar 2009 gilt jedoch die Pflicht, eine Versicherung abzuschließen. Dies kann im Basistarif sein, den dann alle PKV verpflichtet sind, anzubieten. Eine Versicherung im Basistarif darf nicht abgelehnt werden. Der bisherige Standardtarif wird dann für Neuzugänge geschlossen. Versicherte, die bisher im Standardtarif waren, werden zum in den Basistarif überführt.
4 Die Leistungen des Basistarifes müssen den Leistungen in der GKV entsprechen. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse (bezogen auf die Leistungen der GKV) sind nicht erlaubt. Der Höchstbetrag des Basistarifes darf den Höchstbetrag der GKV (derzeit 500 Euro) nicht überschreiten. Problemanzeigen, die insbesondere Menschen, die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung sind und in die PKV zurückkehren müssen, werden dem PARITÄTISCHEN bereits signalisiert. Dies betrifft: Das Aufbringen der Mittel Würde die Bezahlung des Beitrages die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II und XII auslösen, stellen jedoch gesetzliche Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden. Die Vorfinanzierung der Leistungen In der PKV ist es üblich, dass Leistungen der Behandlung vom Versicherten vorzufinanzieren sind und eine Erstattung der verauslagten Beträge erfolgt. Bei der Abrechnung kann es zu Komplikationen kommen, da die Erstattungshöhe der Leistungen in der PKV i. d. R. höher ist als in der GKV. Der Versicherte erhält zwar bei den meisten Gesellschaften eine Versichertenkarte mit der Aufschrift Standardtarif. Da der Versicherte beim Arzt meist keine Karte benötigt und er weiterhin als Privatversicherter gilt, werden Arzt oder Therapeuten auch nach dem Kostenerstattungsprinzip der PKV abrechnen. Im Standardtarif sind jedoch nur die verminderten Gebührenordnungssätze der GOÄ/GOZ vergleichbar mit denen der GKV versichert. Die Erfüllung der Vorversicherungszeiten Bei den Privaten Krankenversicherungen gibt es sog. Vorversicherungszeiten. Bei der Rückkehr in die PKV und zeitnahen notwendigen Behandlungen kann dies im Einzelfall zu Problemen bei der Kostenübernahme führen. Leistungen und Regelungen des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Das SGB IX gilt nicht für die PKV. Bei den Leistungen des Rehabilitationsrechtes nach dem SGB IX geht es z. B. um die Komplexleistung Frühförderung, Persönliche Budgets und die Leistungen der Servicestellen. Durchblick - Übersicht zu den Unterschieden zwischen GKV und PKV GKV PKV Familienangehörige beitragsfrei gesonderter Beitrag prozentualer Beitrag persönliches Krankheitsrisiko bei Renteneintritt i. d. R. sinkende Beiträge weiterhin ansteigend junge Menschen zahlen weniger Leistungen gesetzlich geregelt Möglichkeit: für mehr Leistung als GKV privatrechtlicher Vertrag Regelungen des SGB IX sind nicht bindend Praxisgebühr 10 keine Praxisgebühr Wechsel leichter möglich Wechsel mit finanziellen Nachteilen verbunden keinen Einfluss auf Beitrag Einfluss auf Beitrag
5 Ausblick Krankenversicherungskosten ab 2009 für Hilfebedürftige im Sinne des SGB II oder XII Die Krankenversicherungskosten sind für Menschen, die ab dem Hilfen im Rahmen des SGB XII oder des SGB II beziehen, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld privat krankenversichert oder gar nicht krankenversichert waren, zu einem erheblichen Anteil offen. Entsprechend den Regelungen im SGB II und XII i. V. mit 12 Abs. 1c Satz 5 6 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vermindert sich der Betrag für den Basistarif der PKV. Bei einem 1 Personenhaushalt entsteht eine Deckungslücke von 132 Euro. Sofern Familienangehörige Sozialgeld beziehen und im Rahmen der Familienversicherung ebenfalls auf die PKV verwiesen werden, erhöht sich dieser Betrag (Quelle: Deutscher Verein). Der Deutsche Verein wird deshalb vorschlagen, dass im Rahmen einer gesetzlichen Anpassung Abhilfe geschaffen wird. Die allgemeine Versicherungspflicht gehört aus Sicht des PARITÄTISCHEN zu den wesentlichen E- lementen der Gesundheitsreform. Aus Sicht des Paritätischen kann und darf sich die Private Krankenversicherung nicht aus der Verantwortung ziehen, wenn Menschen in persönliche Notlagen aufgrund von Krankheit oder Behinderung kommen. Deshalb hat sich der Paritätische für einen umfassenden Krankenversicherungsschutz eingesetzt auch wenn es bei der Umsetzung für die Versicherten, die von der Sozialhilfe in die PKV zurückkehren, noch zu Problemen kommt. Der Versicherungsschutz für Alle ist nach Auffassung des Paritätischen ein Aspekt der Solidargemeinschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrPrivate Krankenversicherung Quo Vadis?
Private Krankenversicherung Quo Vadis? Vortrag im Rahmen des Versicherungswissenschaftlichen Fachgesprächs des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft 26. Februar 2007, Berlin Dr. Martin Schölkopf
MehrDie neue Gesundheitsversicherung: Der modifizierte Standardtarif der privaten Krankenversicherung
DIE NEUE GESUNDHEITSVERSICHERUNG Informationsblatt www.die-gesundheitsreform.de Die neue Gesundheitsversicherung: Der modifizierte Standardtarif der privaten Krankenversicherung Die Gesundheitsreform 2007
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrTarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen.
Gesundheit erhalten Informationen zum Tarifwechsel Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen. Für einen Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) gelten
MehrSäumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrKranken- und Pflegeversicherung
70 Grundsicherung für Arbeitsuchende Kranken- und Pflegeversicherung Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, sind Sie normalerweise in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrArbeitshilfe. Krankenversicherung für Ausländer
Projekt Q GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster Volker Maria Hügel Claudius Voigt Fon: 0251-14486 -21 o. -26 Mail: vmh@ggua.de voigt@ggua.de Arbeitshilfe Krankenversicherung für Ausländer März
MehrDie Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern
Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Ab 01. April 2007 wird der Wechsel von Arbeitnehmern aus der GKV in die PKV erschwert. Versicherungsfrei sind nur noch die Arbeiter und Angestellten, die in drei die
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrMerkblatt Privatversicherte und Gesundheitsreform 2007
Merkblatt Privatversicherte und Gesundheitsreform 2007 Was hat die Gesundheitsreform 2007 für privat Krankenversicherte verändert? Anders als früher müssen Sie heute krankenversichert sein. Seit dem 1.
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
MehrHerzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg
Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7 Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz Lars Schubert Telefon Telefax E-Mail 0711 2069-1141 0711 2069-911141 lars.schubert@bw.aok.de ? Beitragsschulden?
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrDie. als Teil Ihres individuellen
Die als Teil Ihres individuellen 1. Die Krankenversicherung ist die einzige Versicherung, die Sie lebenslang haben werden! 2. Permanent in Anspruch nehmen werden Sie die KV allerdings erst in vielen Jahren
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrGUERDAN HATZEL & PARTNER
DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL
MehrDie Antworten von der SPD
9 Die Antworten von der SPD 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? 2 Gesetze in Deutschland sagen: Menschen mit Voll-Betreuung
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
MehrMaik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013
Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung
MehrAuswirkungen der Maßnahmen gegen Nichtversicherung im GKV-WSG - Eine Zwischenbilanz
Auswirkungen der Maßnahmen gegen Nichtversicherung im GKV-WSG - Eine Zwischenbilanz Stefan Greß, Anke Walendzik, Jürgen Wasem Vortrag bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrFakten, die für die PKV sprechen.
Fakten, die für die PKV sprechen. 96 % der Versicherten sind mit den Leistungen der PKV zufrieden. Von solchen Zustimmungswerten können andere Branchen nur träumen. Ein zusätzlicher Gradmesser der Kundenzufriedenheit
MehrEndlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV
Endlich Klarheit beim Gesundheitsreformgesetz Krankenversicherung Vertriebsinformation PKV Erhöhte Wechselbereitschaft d u r c h E i n h e i t s b e i t r a g d e r G K V Beitragssteigerungen von bis zu
MehrDer BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:
Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.
Mehr1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4
1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am
MehrInhaltsverzeichnis. Kranken...1. Kranken...2
Inhaltsverzeichnis Kranken...1 Kranken...2 Private Kranken Voll...3 Sie haben einen Vorteil, den viele andere nicht haben Sie können sich privat krankenversichern...3 Private Kranken Voll...4 Private Kranken
MehrPKV-Info. Der Standardtarif. nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2002
PKV-Info Der Standardtarif nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2002 2 Was ist der Standardtarif? Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einem
MehrANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG
Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel
MehrGesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/12256 16.3.2009
Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/12256 16.3.2009 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften A. Problem und Ziel Das Arzneimittelgesetz bedarf der
MehrNichtversicherte im deutschen Krankenversicherungssystem
Seminar: Seminar: Rechtliche Rechtliche und und finanzielle finanzielle Grundlagen Grundlagen einer einer staatlichen staatlichen Krankenversicherung Krankenversicherung Inwent Inwent und und Vietnam Vietnam
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrKrankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes
Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung
MehrDie Antworten von DIE LINKE
27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrInformationen aus der Landesrechtsstelle Hessen
Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehr1/6. Frauen häufiger gesetzlich krankenversichert
1/6 häufiger gesetzlich krankenversichert Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Deutschland 100 90 80 70 88,9 28,7 81,6 19,0 89,6 25,4 83,8 18,1 Gesamt 60 50 40 30 20 10 23,6
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrPKV-Info. GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV
PKV-Info GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV Stand: Januar 2005 2 Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten den passenden Versicherungsschutz, da ihre Tarife auf die Leistungen
MehrS P E C T R A K T U E L L FREIE WAHL DER KRANKENVERSICHERUNG: SORGENVOLLER BLICK IN DIE ZUKUNFT 8/00. I:\PR-ARTIK\Aktuell00\08\Krank_neu.
S P E C T R A FREIE WAHL DER KRANKENVERSICHERUNG: A SORGENVOLLER BLICK IN DIE ZUKUNFT 8/00 K T U E L L I:\PR-ARTIK\Aktuell00\08\Krank_neu.doc Freie Wahl der Krankenversicherung: Sorgenvoller Blick in die
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
Mehr-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien
Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrMerkblatt Geburt eines Kindes
Merkblatt Geburt eines Kindes Ein Kind zu bekommen, ist ein Glücksfall. Doch bei allem Hochgefühl dürfen Mütter und Väter die Realität nicht aus den Augen verlieren. Soll das Kind gut behütet aufwachsen,
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrDie Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private
MehrPortabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.
Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.php/blog) Politisch initiiert wurde das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) am
MehrIch will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.
Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. NAME: Daniela Fontara WOHNORT: Bonn ZIEL: Behandlung nach Maß PRODUKT: V.I.P. Tarife stationär Wie kann
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrUmsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse
Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen
MehrBusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie
BusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie Auch für die Familienangehörigen Ihrer Mitarbeiter hat die NBB-Zentrale einen Mehrwert geschaffen. Innerhalb von 12 Wochen nach Beginn des Rahmenvertrages
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrExistenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und
MehrDas Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung In leichter Sprache erklärt Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2005 gibt es das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. Das Persönliche Budget
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrFÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN.
FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN. Ratgeber Versicherungsschutz für Menschen mit geistigen Behinderungen Menschen schützen. Werte bewahren. VERANTWORTUNG. ZEIGEN. Die Versicherer im Raum der Kirchen sind
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrSeite 1 Das trägerübergreifende Persönliche Budget So können Menschen mit Behinderung mehr selber bestimmen
Seite 1 Das trägerübergreifende Persönliche Budget So können Menschen mit Behinderung mehr selber bestimmen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 4 6 Vorwort von Olaf Scholz Bundesminister für Arbeit und Soziales
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
Mehr264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
48 SGB XII Hilfe bei Krankheit (1) Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrGesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte
Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Europa wächst immer mehr zusammen, frühere Grenzen spielen fast keine Rolle mehr. Damit verbunden sind
MehrSchärfen Sie Ihren Blick!
KOMBIMED TARIF SHR Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR EINFACH KLAR SEHEN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Schutz, der sich sehen lassen kann. Brillen und Kontaktlinsen:
MehrKrankenversicherung Spezial
Krankenversicherung Spezial Änderungen 2011 Wer kann sich privat versichern? Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat
MehrIch kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten
MehrFAQ Unisex in der Krankenversicherung
FAQ Unisex in der Krankenversicherung 1. Warum werden Unisex-Tarife 2012 eingeführt? Grundlage für die Einführung der Unisex-Tarife ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011, das
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
Mehr