Weiterbildungsstipendium
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- Kasimir Zimmermann
- vor 7 Jahren
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1 Weiterbildungsstipendium Herzlich Willkommen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Ihre Ansprechpartner während Ihrer Förderung sind: Herr Wichniewicz Telefon: Telefax: Frau Berger Telefon: Februar
2 Informations- und Downloadbereich Unternehmen Aus- und Weiterbildung Förderprogramme Begabtenförderung Downloadbereich 2
3 3
4 Wie lange wird man gefördert? Die maximale Förderdauer beträgt 3 Jahre Aufnahmejahr ab Förderjahr Förderjahr bis
5 Wie hoch ist die maximale Fördersumme? höchstens innerhalb der 3 Jahre EURO EURO EURO 5
6 Aufstiegsfortbildung Was wird gefördert? Fachwirt, Fachkaufleute, Meister, Techniker, Fachbezogene berufliche Weiterbildung Buchführung, Recht, Marketing, Fachübergreifende und persönlichkeitsbildende Weiterbildung Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Zeitmanagement, Berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Erstausbildung und Berufstätigkeit fachlich und inhaltlich aufbauen 6
7 Bildungsmaßnahme im Ausland ist nur dann förderfähig, wenn ihre Durchführung nach Art und Inhalt für das Erreichen des Qualifikationszieles erforderlich ist, d.h. die Teilnahme an einem vergleichbaren Lehrgang in Deutschland nicht möglich ist. Sprachkurse sind förderfähig, wenn sie im muttersprachlichen Ausland als Intensivsprachkurs (insgesamt mindestens 20 Zeitstunden Sprachunterricht pro Woche) durchgeführt werden. Die Mindestdauer beträgt 2 Wochen. Wird Einzelunterricht vereinbart, so ist dieser bei ebenfalls mindestens 20 Zeitstunden ab einer Dauer von einer Woche förderfähig. Zweiwöchige Kurse dürfen keinen örtlichen Feiertag enthalten. Bei drei- bzw. vierwöchigen Kursen ist höchstens ein örtlicher Feiertag zulässig. 7
8 Was wird nicht gefördert? Vollzeitstudium Prüfungsgebühren Allgemeinbildende Schulabschlüsse Zweitausbildungen Führerscheine Messebesuche Praktikum in einer ausländischen Firmenniederlassung Verdienstausfall 8
9 1. Maßnahmekosten 2. Fahrtkosten 3. Aufenthaltskosten (Übernachtungs- und Tagegeld) 3.1 Aufenthalt im Inland und der EU 3.2 Aufenthalt im Ausland, außerhalb der EU 4. Arbeitsmittel Welche Kosten werden gefördert? 9
10 zu 1. Maßnahmekosten Sind in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten förderfähig. Als Maßnahmekosten können neben den Teilnahmegebühren auch Fahrt- und/oder Aufenthaltskosten sowie sonstige maßnahmebedingte Aufwendungen anerkannt werden, wenn sie vom Veranstalter erhoben werden. 10
11 zu 2. Fahrtkosten sind bei Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Wohnortes in Höhe der Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse) förderfähig, soweit sie nicht als Maßnahmekosten bezuschusst werden. Dies gilt auch bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges (15 Cent pro Kilometer Hin- und Rückfahrtstrecke). Flugkosten sind förderfähig, wenn die Gesamtkosten der Reise durch den Flug niedriger sind als bei Nutzung sonstiger öffentlicher Verkehrsmittel. 11
12 zu 3.1 Aufenthalt im Inland und der EU Pro Abwesenheitstag kann ein pauschales Tagegeld von 20 EUR und pro Übernachtung ein pauschales Übernachtungsgeld von 20 EUR gezahlt werden. Nachgewiesene höhere Übernachtungskosten sind bis zum Höchstbetrag von 40 EUR pro Übernachtung förderfähig. Ist die Verpflegung teilweise in den Maßnahmekosten enthalten, (z. B. Halbpension), so wird das Tagegeld wie folgt gekürzt: für Frühstück - 20% für Mittag - 40% für Abendbrot - 40% 12
13 zu 3.2 Aufenthalt im Ausland, außerhalb der EU Die Förderpauschalen für das Tage- und Übernachtungsgeld sind sehr verschieden und müssen im Einzelnen hinterfragt werden! 13
14 zu 4. Arbeitsmittel Förderfähig sind auch die Kosten für notwendige Arbeitsmittel zur Durchführung der Weiterbildung (z. B. Fachbücher, besonderes Handwerkszeug, besondere Materialien). Allgemeines Büromaterial sowie die Beschaffungskosten für Computer und Software fallen nicht hierunter. 14
15 Antrag auf Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme! vor Beginn! 15
16 Bildungsvereinbarung mit Finanzierungsplan 16
17 Bereitstellung (Überweisung) der Fördermittel entsprechend Finanzierungsplan zusätzlich bei den halbjährlichen Zwischenabrechnungen langfristiger Bildungsmaßnahmen (Fahrkosten, Übernachtungs- und Tagegeld, Arbeitsmittel) bei Endabrechnungen Zur Vermeidung von unnötigen Rückforderungszahlungen werden die Fördergelder erst unmittelbar vor Beginn des Lehrganges überwiesen (tatsächlicher Lehrgangsbeginn meist erst kurz zuvor bekannt). Ausnahme: bestimmte Auslandssprachreisen Fahrkosten, Übernachtungs- und Tagegeld sowie die Kosten für Arbeitsmittel werden in der Regel erst erstattet, nachdem sie entstanden sind (Zwischen- und Endabrechnungen)! Beachte: Alle Belege (Rechnungen, Quittungen, Fahrscheine) für entstandene Kosten sind im Original einzureichen! 17
18 Zwischen- bzw. Endabrechnung Ermittlung der abrechenbaren Fahrstrecken Lehrveranstaltungen finden statt: an den Freitagen = 49,8 km - von Eilenburg (Arbeitsort) nach Leipzig (Bildungseinrichtung) und - von Leipzig nach Rötha an den Samstagen = 38 km von Rötha nach Leipzig und zurück 18
19 1. Lehrgangsrechnung Belege (von - bis) 2. Teilnahmenachweis 3. Arbeitsmittel Bei Abrechnung mehrerer Belege ist eine Übersichtsliste mit fortlaufender Nummerierung hilfreich! 19
20 20
21 Weiterbildungsstipendium Rücktritt von der Vereinbarung Bei Rücktritt von der Vereinbarung sind die gewährten Leistungen zurückzufordern, wenn der Grund von der Stipendiatin/dem Stipendiaten zu vertreten ist. Rückgeforderte Beträge sind vom Zeitpunkt des Eintritts des für die Rückforderung maßgeblichen Grundes an nach Maßgabe des 49a Verwaltungsverfahrensgesetz zu verzinsen. 21
22 Weiterbildungsstipendium Gründe für vorzeitiges Ausscheiden aus der Förderung 1. Beginnt die Stipendiatin/der Stipendiat ein Hochschulstudium in Vollzeit, so scheidet sie/er aus der Begabtenförderung berufliche Bildung aus. 2. Erklärt die Stipendiatin/der Stipendiat gegenüber der zuständigen Stelle, dass sie/er aus beruflichen oder persönlichen Gründen künftig nicht in der Lage ist, Weiterbildungen durchzuführen, so kann die zuständige Stelle feststellen, dass sie/er aus der Begabtenförderung berufliche Bildung ausscheidet. 22
23 Weiterbildungsstipendium Ausschluss aus dem Förderprogramm 3. Stipendiatinnen/Stipendiaten, die ihren Verpflichtungen aus den mit der zuständigen Stelle getroffenen Vereinbarungen nicht nachkommen, können aus der Begabtenförderung ausgeschlossen werden. 4. Dies gilt auch, wenn die Stipendiatin/der Stipendiat innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme in das Förderprogramm der zuständigen Stelle keinen Antrag auf Förderung der ersten Weiterbildung vorlegt oder keine Absichtserklärung über eine konkret geplante Weiterbildung abgibt. 23
24 Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Erfolg! 24
Informations- und Downloadbereich
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