ARABISCHE REPUBLIK ÄGYPTEN

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1 ARABISCHE REPUBLIK ÄGYPTEN Hauptstadt: Kairo Fläche: km 2 Einwohnerzahl: 75 Millionen (2006) Staatsoberhaupt: Hosni Mubarak (seit dem 14. Oktober 1981) Regierungschef: Ahmed Nazif (seit dem 12. Juli 2004) Arbeitslosenquote: 10 % (2005) Jährliches Wachstum: 4,5 % (2005) BIP/Einwohner: USD (2005) Institutionelle Lage Konstitutionelles Mehrparteiensystem Die Verfassung von 1971 garantiert ein Mehrparteiensystem. Sie verbietet jedoch Parteien mit religiösem Gehorsam. Starkes Präsidialregime Das politische Regime von Ägypten ist durch eine starke Präsidialmacht sowie ein klare Zentralisierung der Verwaltung gekennzeichnet. Der Präsident ernennt die Mitglieder der Regierung, die 26 Gouverneure, und entlässt sie nach eigenem Ermessen. Der Präsident wird für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt und ist wiederwählbar. Das Wahlsystem ist im Mai 2005 durch ein Referendum geändert worden, das auf die Abänderung von Artikel 76 der Verfassung abzielte. Seitdem, und dies ist eine beträchtliche Änderung, findet die Wahl mit allgemeinem Wahl- und Stimmrecht mit Mehrfachkandidaturen statt. Der Beteiligung der Kandidaten muss jedoch die Volksversammlung zustimmen, die traditionell von der Partei des Präsidenten beherrscht wird. Die erste Wahl dieser Art hat im September 2005 stattgefunden. Parlamentarisches Zweikammersystem Das Unterhaus des Parlaments, die Volksversammlung (Majlis al-sha'b), besteht aus 454 Abgeordneten: 444 Mitgliedern, die in direkter Wahl mit allgemeinem Stimmrecht für fünf Jahre gewählt werden (nächste Wahl für vorgesehen). Zehn Mandate werden vom Präsidenten der Republik vergeben. Die Beratende Versammlung, der Schura-Rat (Majlis al-shura), Oberhaus des Parlaments, hat lediglich beschränkte Kompetenzen. Er besteht aus 264 Mitgliedern: 2/3 werden gewählt und 1/3 vom Staatschef ernannt. Die Mitglieder haben ein Mandat für 6 Jahre, und die Neubesetzung erfolgt zur Hälfte alle 3 Jahre. Durch den Notstand bedingtes Gerichtswesen Die Verfassung von 1971 garantiert theoretisch die Unabhängigkeit der Judikative. In der Praxis beeinflusst die Exekutive die Justiz, insbesondere in Anwendung des Notstandsgesetzes von 1981, das die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte einschränkt und Ausnahmemaßnahmen vorsieht. Vom englischen Common Law, dem islamischen Recht sowie den Napoleonischen Gesetzbüchern inspiriertes Rechtssystem. Gerichtliche Kontrolle der Gesetze durch den Obersten Gerichtshof und Verwaltungsakte des Staatsrates. Staatsreligion Die Verfassung legt den Islam als Staatsreligion und die Scharia als Hauptquelle der Gesetzgebung fest. 90 % der Ägypter sind sunnitische Moslems, es gibt ebenfalls eine starke Minderheit koptischer Christen (nach offiziellen Quellen 10 % der Bevölkerung, nach anderen Quellen 20 %), Von Oktober 2005 bis April 2006 ist es regelmäßig zu interkonfessionellen Spannungen zwischen beiden Gemeinschaften gekommen. Politischer Kontext Allgemeines politisches Klima CM\ doc PE v01-00

2 Präsident Mubarak, seit 1981 an der Macht, ist es gelungen, die politische Stabilität des Landes angesichts der Wirtschaftskrise aufrecht zu erhalten. Er hat im Mittleren Osten eine Mittlerrolle gespielt. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern hat er keinen Vizepräsidenten ernannt. Die Frage seiner Nachfolge ist eines der großen innenpolitischen Probleme. Die Armee hat große politische Macht. Das Land geht allmählich von einer durch die Regierung gesteuerten Wirtschaft zu einem System des freien Wettbewerbs über. Die staatlichen Unternehmen sind jedoch noch in allen Schüsselbereichen der Wirtschaft vorherrschend. Die Nationaldemokratische Partei (Präsidentenpartei) spricht seit zwei Jahren von Reformen. Die durchgeführten Reformen, wie beispielsweise die Reform der Art des Präsidentschaftswahlverfahrens oder die Einsetzung eines Nationalrates für Menschenrechte, werden jedoch von der Opposition als unzureichend beurteilt, die die Aufhebung des Notstands und eine politische Reform von größerer Tragweite fordert. Die Notstandsgesetzgebung, die seit 1967 in Kraft ist, wurde lediglich von Mai 1980 bis Oktober 1981 in der Folge des zwischen Israel und Ägypten unterzeichneten Camp-David-Abkommens ausgesetzt und dann nach der Ermordung von Anwar al-sadat wieder in Kraft gesetzt. Die Frage ihrer Aufhebung stellt eine große Aufgabe für die ägyptische Politik dar (siehe Abschnitt Menschenrechte ). Nach einer sieben Jahr andauernden etwas ruhigeren Phase ist es mit den Attentaten von Taba (34 Tote - Oktober 2004), Kairo (April 2005), Charm-el-Cheikh (88 Tote Juli 2005) und Dahab (21 Tote April 2006) eine relative Verschlechterung der Sicherheitslage eingetreten. Diese Angriffe zeigen, dass die seit mehreren Jahrzehnten vom Regime von Mubarak verfolgte Sicherheitspolitik versagt hat. Die Rückkehr des religiösen Fundamentalismus in die ägyptische Gesellschaft beunruhigt jene, die den Terrorismus und das übersteigerte Festhalten an Prinzipien fürchten, die er nach sich zu ziehen droht. Die Jahre sind gekennzeichnet durch Druck von außen (hauptsächlich von Seiten der USA) und das noch nie dagewesene Ausmaß innerer demokratischer Forderungen durch Entwicklung und Diversifizierung von Formen des Protests: Bewegung Kifaya (es reicht), Demonstrationen von Berufszweigen (Journalisten, Richter, Nichtregierungsorganisationen usw.). 900 islamistische Gefangene, die der Gewalt abgeschworen haben, sind im April 2006 freigelassen worden. Sie werden als reuige Mitglieder der Gammaat al-islamiya hingestellt, die das Land in den 80er und 90er Jahren terrorisiert haben. Die Revolte der Richter: zwei Berufsrichter (Vizepräsidenten des Kassationsgerichtshofs) sind behelligt worden, weil sie Unregelmäßigkeiten angeprangert haben, zu denen es bei den drei Wahlen des Jahrs 2005 gekommen ist: dem Verfassungsreferendum, den Präsidentschaftswahlen und den Parlamentswahlen; die Anschuldigung gegen Mahmoud Mekki ist fallen gelassen worden, aber Hicham Al-Bastawissi hat vom Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte, dessen Mitglieder vom Präsidenten der Republik eingesetzt werden, einen Verweis erhalten. Im Mai 2006 hat die Mobilisierung um diese Sache viel mehr Ägypter dazu veranlasst auf die Straße zu gehen als in der Vergangenheit. Ungehalten über die brutale Unterdrückung dieser Mobilisierung, haben die Vereinigten Staaten zu verstehen gegeben, dass dies negative Auswirkungen auf die Finanzhilfe für Ägypten haben könnte (2 Milliarden US-Dollar technische und militärische Hilfe jährlich). Präsidentschaftswahlen Im September 2005 ist Präsident Mubarak für eine fünfte Amtszeit in Folge mit 88 % der Stimmen wiedergewählt worden, die in der ersten pluralistischen Wahl der Geschichte des Landes, die von geringer Wahlbeteiligung gekennzeichnet war (23 %), abgegeben wurden. Die Volksversammlung hat 10 Kandidaten gestattet sich vorzustellen; zahlreiche praktische Modalitäten begrenzen die tatsächliche Tragweite des Pluralismusprinzips bei den Präsidentschaftswahlen. Ayman Nour, Chef der Partei Al Ghad und Hauptopponent, wurde mit 7,6 % Zweiter und Noamane Gomaa, Vorsitzender des Neuen Wafd erhielt 2,9 % der Stimmen. Situation des Parlaments Bei den letzten Parlamentswahlen (November-Dezember 2005) hat die Nationaldemokratische Partei (PND) eine Mehrheit von 73 % der Sitze erhalten. Die Besonderheit der Wahl besteht im Umfang des Durchbruchs der den Moslembrüdern angeschlossenen Abgeordneten. Durch den Erhalt von 20 % der Sitze haben sie ihre Präsenz im Unterhaus verfünffacht (88 Sitze). Die Parteien der klassischen Opposition sind vernichtend geschlagen worden. PE v /6 CM\ doc

3 Angesichts dieser Ergebnisse hat die Regierung im Februar 2006 beschlossen, die Gemeinderatswahlen um zwei Jahre zu verschieben. Aus den letzten Wahlen der Beratenden Versammlung im Mai 2004 ist die PND ebenfalls siegreich hervorgegangen. Parlamentarische Freiheiten: Der Abgeordnete Ayman Nour ist am 29. Januar 2005 verhaftet und 42 Tage festgehalten worden, bevor er von der Justiz in Erwartung seines Prozesses gegen Kaution freigelassen wurde. Er wird angeklagt, die der nationalen Parteienkommission vorgelegten Dokumente gefälscht zu haben, um die Zulassung seiner Partei Al Ghad zu bewirken, aber seine Anhänger und er selbst prangern ein politisches Manöver an, mit dem ein Rivale der Regierungspartei ausgeschaltet werden soll. Nach den Präsidentschaftswahlen wurde er im Dezember 2005 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt (Revision im Mai 2006 abgelehnt). Politische Parteien und Opposition Die Opposition in Ägypten bleibt von einem institutionellen und politischen System abhängig, das sie dauerhaft in einer für die Regierung ungefährlichen Position hält. Außerdem ist die Opposition relativ stark zersplittert und hat Schwierigkeiten sich zu organisieren. Die Kommission für politische Parteien, die beauftragt ist, die Gründung jeder neuen Partei zu genehmigen oder abzulehnen, stellt ein zentrales Element der Kontrolle der politischen Landschaft dar. Der Ausschuss ist der Volksversammlung angeschlossen und besteht aus drei Richtern, drei Ministern (Inneres, Parlamentsangelegenheiten und Justiz) und dem Präsidenten der Beratenden Versammlung. Zu den Kriterien, auf die sich die Entscheidungen des Ausschusses stützen, gehört das Kriterium der Neuheit des vorgestellten Programms, das relativ vage und flexibel ist. Ebenfalls abgelehnt werden Parteien, die auf einer religiösen Ideologie beruhen wurde der Gründung zweier neuer politischer Parteien Al Ghad (Morgen) und Al Dusturi (Die Verfassungsrechtliche) bei gleichzeitiger Ablehnung der Zulassung von mindestens zwei weiteren Formationen Al Wasat (Das Zentrum) und Al Karama (Die Würde) - zugestimmt. Die Moslembruderschaft, die 1928 von Hassan Al-Banna gegründet wurde und in Ägypten verboten ist, stellt die politische Hauptkraft der Opposition im Land dar. Die Oppositionsparteien haben ungleichen Zugang zu den staatlichen Medien. Auf Diskussionen, die anlässlich der letzten Wahlen organisiert worden waren, stand den Parteien in den staatlichen Medien, neben denen es fast keine anderen Masseninformationsmittel gibt, nur eine äußerst begrenzte Redezeit zur Verfügung. Beziehungen zwischen der EU und Ägypten Assoziierungsabkommen: 2004 in Kraft getreten, enthält eine Klausel zur Achtung der Menschenrechte und der Demokratie Stellung in der europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) /2006 Ägypten ist ein in Bezug auf die Initiative förderungsberechtigtes Land. Großprojekte sowie Kleinprojekte in Verbindung mit den Kampagnen 2 und 3 der EIDHR, das heißt, die Projekte zur Förderung einer Kultur der Menschenrechte und zur Förderung des demokratischen Prozesses können finanziert werden. Zusammenarbeit der EU mit Ägypten Ägypten erhält im Rahmen des Programms MEDA Mittel aus europäischen Fonds. Das Nationale Richtprogramm für sieht eine Finanzierung in Höhe von 243 Millionen Euro vor, wobei folgende Punkte im Mittelpunkt stehen: Förderung des Assoziierungsabkommens unter dem Gesichtspunkt der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP); Unterstützung des Prozesses des wirtschaftlichen Übergangs und insbesondere der Reformen im Bereich Wasserversorgung und Informationsgesellschaft; Förderung einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung durch Unterstützung gesellschaftlicher Reformen und Reformen im Bereich Gesundheitswesen sowie Stärkung der verantwortungsvollen Staatsführung und der Menschenrechte und der Demokratisierung. Ein im Rahmen der ENP vorgesehener Nationaler Aktionsplan wird gegenwärtig verhandelt. CM\ doc 3/6 PE v01-00

4 Menschenrechte 1 Todesstrafe: aufrecht erhalten (für eine große Anzahl von Verbrechen) und angewandt. Internationaler Strafgerichtshof: Statut von Rom unterzeichnet. Pakte der Vereinten Nationen von 1966: ratifiziert. Frauenkonvention (CEDAW): ratifiziert mit Vorbehalten. Besuche von UN-Sonderberichterstattern: 1 Besuch durchgeführt; 3 Anträge ohne Folgen (Unabhängigkeit der Richter und Rechtsanwälte, Terrorismus und Menschenrechte, Ägypten); keine ständige Einladung. Verlängerung des Notstands: Das Gesetz über den Notstand stammt aus dem Jahr Es wird seit Oktober 1981 ununterbrochen angewandt. In Ägypten gestattet der Notstand das Verbot jeglicher Kundgebung und Versammlung unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit sowie die Verhaftung eines jeden, der verdächtigt wird, eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darzustellen. So verhaftete Personen werden häufig von Sondergerichten oder Militärgerichten verurteilt. Am 30. April 2006 hat das ägyptische Parlament seine Verlängerung um zwei Jahre beschlossen. Dieser Beschluss hat zahlreiche Demonstrationen ausgelöst, die von der ägyptischen Polizei brutal niedergeschlagen worden sind. Die Europäische Union kommentiert diesen Beschluss mit einer Erklärung vom 15. Mai 2006, indem sie insbesondere darauf verweist, dass die Aufhebung des Notstands ein von Präsident Mubarak gegebenes Wahlversprechen gewesen ist. In dieser Erklärung ermahnt die EU die ägyptischen Behörden die Anwendung des Notstandsgesetzes auf Terrorismusangelegenheiten zu beschränken und den Notstand so kurzfristig wie möglich zu beenden Die Europäische Union fordert die ägyptische Regierung auf, den Akteuren der Zivilgesellschaft und den politischen Kräften mittels eines transparenten und angemessenen gesetzlichen Verfahrens zu gestatten, frei ihre Meinung zu äußern, friedliche Demonstrationen zu genehmigen, die Versammlungsfreiheit zu achten und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Die Erklärung der EU kommentiert ebenfalls die Demonstrationen, die nach der Wahl des Parlaments stattgefunden haben, und stuft die Reaktion der Ordnungskräfte als unverhältnismäßig ein. Verletzung der Menschenrechte im Rahmen des Kampfes gegen Terrorismus In Ägypten sind zahlreiche Verletzungen der Menschenrechte im Rahmen des Kampfes gegen Terrorismus angeprangert worden. Nach der Welle von Attentaten im Jahr 2004 hat die Polizei eine Vielzahl von Razzien in Dörfern durchgeführt. Schätzungen der Anzahl Verhafteter schwanken zwischen 800 und Die Mehrzahl der im November 2004 wieder freigelassenen Personen hat sich beklagt, dass sie gefoltert wurden. Die große Mehrheit der noch immer Eingekerkerten würde geheim in Haft gehalten. Justiz / ungerechte Prozesse Zahlreiche Zivilisten werden vor Sondergerichte wie die von der Ausnahmegesetzgebung gebildete Staatssicherheitsgerichte gestellt. Angelegenheiten in Bezug auf die nationale Sicherheit und Terrorakte werden meist von Militärgerichten entschieden. Den Angeklagten, die vor diese Einrichtungen der Justiz gebracht werden, wird das Recht auf einen unabhängigen und unparteiischen Prozess sowie das Recht der erneuten vollständigen Überprüfung ihrer Akten durch eine höhere Gerichtsbarkeit abgesprochen. Gewaltakte der Polizei Die Anwendung von Folterungen und entwürdigenden und inhumanen Misshandlungen in den Haftanstalten in Ägypten wird vom Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen als systematisch eingestuft. Unter der Folter werden zahlreiche Geständnisse erpresst. Der ägyptischen Menschenrechtsorganisation zufolge sind 2004 und 2005 mindestens 28 Menschen an Folterungen gestorben. Gewisse mutmaßliche Folterer sind verurteilt worden, jedoch lediglich wegen Gemeinrechtssachen mit Ausnahme politischer Angelegenheiten. 1 Quellen siehe RSF, AI, HRW, FIDH, Weltorganisation gegen die Folter (OMCT). PE v /6 CM\ doc

5 Die dauernde Anwendung von Gewalt bei Einsätzen der Ordnungskräfte wird ebenfalls angeprangert. Eines der markantesten Beispiele ist das des Polizeieingriffs vom 30. Dezember zur Vertreibung sudanesischer Asylbewerber, die vor dem Regionalbüro des HCR demonstrierten. Die Polizei ist brutal gegen die Demonstranten vorgegangen. Ergebnis dieser Operation waren mindestens 27 Tote unter den Demonstranten nach einigen Quellen deutlich mehr - und einige Dutzend Verletzte auf beiden Seiten. Das europäische Parlament hat am 19. Januar 2005 zur Anprangerung dieser Akte eine Entschließung verabschiedet. Die Revolte der Richter Die ägyptischen Richter (Club der Richter, der als Gewerkschaft fungiert), die zur Speerspitze der prodemokratischen Bewegung geworden sind, haben das ägyptische Regime herausgefordert, indem sie eine Untersuchung zu den Verstößen gefordert haben, zu denen es bei der Abstimmung im Rahmen der letzten Parlamentswahlen gekommen ist und fordern, dass die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt garantiert wird. (siehe Seite 2). Am 27. April und 11. Mai 2006 ist mit brutaler Polizeigewalt gegen Demonstranten vorgegangen worden, die ihre Unterstützung für die Richter zum Ausdruck gebracht haben: von der Polizei gejagte und niedergeknüppelte Bürger, brutal behandelte Journalisten und beschlagnahmtes Material, Richter und Rechtsanwälte, denen der Zutritt zum Ehrengericht verweigert wurde, Verhaftungen von Demonstranten und insbesondere von Mitgliedern von Oppositionsparteien, ein Teil des Stadtzentrums flächendeckend von auf die Bekämpfung von Aufständen spezialisiertem Polizisten besetzt usw. Der Fall Ayman Nour Die Verurteilung von Ayman Nour, dem Führer der liberalen Oppositionspartei Al Ghad, entspricht der Einführung einer Strategie der direkten Einschüchterung der Opponenten (siehe Seite 2). In einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2006 wurde seine Freilassung gefordert. Versammlungsfreiheit Vereinigungen unterliegen dem Genehmigungsprinzip. Auf der Grundlage des Gesetzes zu Vereinigungen vom Juni 2002, das besonders restriktiv ist, wurde mehreren NRO die gesetzliche Zulassung verweigert genau wie beispielsweise der ägyptischen Vereinigung zum Kampf gegen die Folter (Egyptian Association Against Torture - EAAT) oder des Nadeem-Zentrums für die Rehabilitierung von Folteropfern. - Diskriminierung und Gewalt gegen Minderheitsgruppen Bestimmte Gruppen sind in Abhängigkeit insbesondere von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Neigung oder ihrer Religion umfangreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Letzte Beispiele: - Gewaltakte gegen koptische Christen 1 : am 14. April 2006, stürmen mit Messern bewaffnete Angreifer drei koptische Kirchen in Alexandria und stechen auf die versammelten Gläubigen ein. Bilanz: ein Toter und ein Dutzend Verletzte. An folgenden Tag kommt es während der Bestattung des ermordeten Kopten, Noshi Atta Guirguis (78 Jahre), zu Schlägereien zwischen den Gemeinschaften. Die Bilanz ist ernst: 22 Verletzte, in Brand gesteckte Autos und mit Steinen beworfene Häuser von Christen. Die aufgebrachte koptische Gemeinschaft weist die offizielle Version zurück, die von der Tat eines Geistesgestörten spricht. Seit den 1970er Jahren gab es mehrere gegen die Kopten gerichtete Attentate. Medien und Meinungsfreiheit 2 Ägypten liegt von 167 Ländern an 143. Stelle 2004: 128. von 167; die Situation hat sich also verschlechtert. (Nach der Einstufung durch Reporter ohne Grenzen) 1 Siehe Courrier International, Kontext: Gewaltakte gegen Kopten, 27/04/06. 2 Quellen siehe RSF, AI, HRW, FIDH, Weltorganisation gegen die Folter (OMCT), Ägyptische Organisation zum Schutz der Persönlichkeitsrechte (Egyptian Organisation for Human Rights, EOHR). CM\ doc 5/6 PE v01-00

6 Allgemeine Situation Im Juni 2004 wurden dem Rat für islamische Forschung von al-azhar, der religiösen Hauptinstitution des Landes, umfangreiche Befugnisse zum Verbot und zur Beschlagnahme von Publikationen übertragen, die als den Prinzipien des Islams entgegenstehend gelten. Das Pressegesetz gestattet weiterhin die Inhaftierung von Journalisten wegen Pressevergehen (Diffamierung). Zu äußerst zahlreichen Verletzungen der Rechte der Journalisten ist es insbesondere während der politischen Kampagne zum Referendum vom Mai 2005 gekommen. Eine sehr große Zahl von brutalen körperlichen Angriffen, in bestimmten Fällen mit sexuellem Charakter, sind von den Anhängern der Regierungspartei mitunter unter Beihilfe der Ordnungskräfte gegen Journalisten begangen worden. Eine Vielzahl von Journalisten ist auch vorübergehend festgenommen worden. Ebenso haben sich während der Parlamentswahlen (2. Halbjahr 2005) die Störmanöver gegen Journalisten vervielfacht. Mehr als 50 Medienschaffende wurden bei ihrer Arbeit behindert und konnten nicht ordnungsgemäß über die Wahlhandlungen berichten. Ein großer Teil von ihnen ist von den Ordnungskräften, Abgeordneten oder einfachen Bürgern belästigt worden. Die Reform des Pressegesetzes (Entkriminalisierung von Pressevergehen und Garantie des Rechts der freien Meinungsäußerung ohne Diskriminierung von Sprache, Religion oder politischer Meinung), das im Februar 2004 versprochen wurde, ist immer noch nicht konkretisiert worden. Am 19. Dezember 2005 hat Präsident Mubarak vor dem Parlament erneut seine Absicht zum Ausdruck gebracht, Angriffe auf die Pressefreiheit zu bekämpfen. Verstöße gegen Journalisten sind jedoch immer noch aktuell und die Journalisten werden weiterhin wegen ihrer Arbeit behelligt. Gemäß einer Pressemitteilung der ägyptischen Organisation zur Verteidigung der Persönlichkeitsrechte vom 13. März 2006 hat ein Bündnis von Redakteuren, Lehrern, Verteidigern der Persönlichkeitsrechte und Gewerkschaftsführern Vorbereitungen zum Start einer nationalen Kampagne zur Abschaffung der Freiheitsstrafe für Pressevergehen getroffen. Diese Kampagne wird sich darauf konzentrieren, auf die Regierung dahingehend Druck auszuüben, dass sie ihr Versprechen, die Diffamierung zu entkriminalisieren, einhält. Sie strebt auch eine Stärkung der Verfassungsrechte auf freie Meinungsäußerung und die Abschaffung des Notstandsrechts an, das den Behörden umfangreiche Befugnisse zur Schließung der Medien unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit zu schließen. Einzelfälle - Beispiele Mehrere Journalisten, die von Anhängern der PND körperlich belästigt und bedrängt worden sind, als sie von den Demonstrationen am 25. Mai 2005 berichteten, haben Klage eingereicht. Obwohl den Behörden Beweise vorgelegt worden sind, wurde keiner der Verdächtigen verhaftet und die Untersuchung ist von den Gerichtsbehörden abgeschlossen worden. Ende 2005 sind zwei Websiteverantwortliche durch Dienststellen der Staatssicherheit verhaftet worden. Zum einen ist am 26. Oktober 2005 der junge Student und Weblogger Abdolkarim Nabil Seliman, bekannt unter dem Pseudonym «Kareem Amer», wegen seiner gegen die Regierung gerichteten und antiislamistischen Haltung verhaftet worden. Er ist am 13. November wieder freigelassen worden. Zu anderen ist Ahmed Mahmoud Abdallah (ehemaliger Chefredakteur der Oppositionszeitung Al-Shaab, heute vorübergehend seines Amts enthoben), Verantwortlicher der Website Balady Net, am 22. Dezember 2005 freigelassen worden. Der Journalist, der seit dem 5. Dezember von der Staatssicherheit festgehalten wurde, war ohne jegliche Begründung verhaftet worden. Abdel Nasser al-zouhairy, Journalist der unabhängigen Tageszeitung Al-Masri Al Youm ist am 23. Februar 2006 im Rahmen einer Klage des ehemaligen Ministers für Wohnungsbau, Mohamed Soliman, wegen Diffamierung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Dieses Urteil hat unter den ägyptischen Journalisten eine Welle der Empörung hervorgerufen, die am 3. März 2006 zum Sitz der Pressegewerkschaft gezogen sind, um ihren Berufskollegen zu unterstützen und darauf aufmerksam zu machen, dass Präsident Hosni Mubarak versprochen hatte, Angriffe auf die Pressefreiheit zu bekämpfen. PE v /6 CM\ doc

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