VL Wirtschaftsbereiche/VL Berufsstatute

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1 VL Wirtschaftsbereiche/VL Berufsstatute Freie Berufe WS 2009/10 1

2 Freie Berufe Kennzeichen Hoher Ausbildungsgrad (besondere Qualifikation) Überwiegend geistige Tätigkeit Persönliche Erbringung (Vertrauensverhältnis) Selbständigkeit (Eigenverantwortlichkeit) Unabhängigkeit (wirtschaftlich, fachlich) [ freie Gewerbe] [inhaltlich: rechtsberatend, medizinisch, technisch, wirtschaftsnah] Gerald Zabukovec 2

3 Rechtsnormen (Auswahl) Rechtsanwaltsordnung RAO (RGBl 1868/96 idgf) Notariatsordnung NO (RGBl 1871/75 idgf) Ärztegesetz 1998 (BGBl I 1998/169 idgf) Tierärztegesetz (BGBl 1975/16 idgf) Apothekengesetz (RGBl 1907/5 idgf) Wirtschaftstreuhandberufsgesetz WTBG (BGBl I 1999/58) Ziviltechnikergesetz 1993 ZTG (BGBl 1994/156 idgf) Gerald Zabukovec 3

4 Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (I) Niederlassungsfreiheit (Art 43 ff EGV): dauerhafte, kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats Dienstleistungsfreiheit (Art 49 ff EGV): vorübergehende Leistungserbringung Aktiv Passiv Korrespondenz Behinderungsverbot EuGH Rs 107/63, Klopp EuGH Rs C-340/89, Vlassopoulou Gerald Zabukovec 4

5 Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (II) Ausnahmen und Rechtfertigungsgründe Art 45 f (ivm Art 55) EGV Immanente Schranken EuGH Rs C-55/94, Gebhard EuGH Rs C-294/00, Gräbner Sekundärrechtsakte Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) Rechtsanwaltsrichtlinie-Dienstleistungen (RL 77/249/EWG) Rechtsanwaltsrichtlinie-Niederlassung (RL 98/5/EG) Gerald Zabukovec 5

6 Europäische Rechtsanwälte in Österreich: EIRAG (BGBl I 2000/27) Europäische Rechtsanwälte ( 1 Abs 1 ivm Anlage) Dienstleistungen: (nahezu) Gleichstellung mit österreichischen Rechtsanwälten (keine Eintragung) Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats ( 3) Einvernehmensrechtsanwalt wenn Anwaltszwang ( 5) Niederlassung: (nahezu) Gleichstellung mit österreichischen Rechtsanwälten (Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte) Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats ( 12) Einvernehmensrechtsanwalt wenn Anwaltszwang ( 14) Vollintegration: Eintragung in die Liste der (österreichischen) Rechtsanwälte Dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet des österreichischen Rechts ( 18 f ) [oder] Eignungsprüfung ( 21, 24 ff) Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt ( 23) Gerald Zabukovec 6

7 Berufsantritt Rechtsanwälte/innen (I) Berufsantrittsvoraussetzungen ( 1 RAO) [Teil I] Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft Eigenberechtigung Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechts ( 3 RAO) Universitätsabschluss (mind. 4 Jahre Studiendauer und 240 ECTS-Punkte) Gleichwertigkeitsprüfung bei anderem rechtswissenschaftlichen Studium Praktische Verwendung ( 2 RAO) 5 Jahre rechtsberufliche Tätigkeit, davon mind. 3 Jahre bei RA und 9 Monate bei Gericht Anrechnung (zb bestimmte Ausbildungszeiten) Gerald Zabukovec 7

8 Berufsantritt Rechtsanwälte/innen (II) Berufsantrittsvoraussetzungen ( 1 RAO) [Teil II] Rechtsanwaltsprüfung ( 4 RAO ivm Rechtsanwaltsprüfungsgesetz RAPG, BGBl 1985/556) Antritt nach praktischer Verwendung im Ausmaß von 3 Jahren möglich Senat der Rechtsanwaltsprüfungskommission (2 Richter und 2 Rechtsanwälte) Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen Abschluss einer Haftpflichtversicherung ( 21a RAO) Eintragung in die Rechtsanwaltsliste ( 5 RAO) Prüfung der Vertrauenswürdigkeit [Unvereinbarkeit ( 20 RAO)] Gerald Zabukovec 8

9 Rechtsanwälte/innen: Rechte/Pflichten (Auswahl) Vertretungsrecht ( 8 RAO) Verbot der Doppelvertretung ( 10 Abs 1 RAO) Leistung der Verfahrenshilfe ( 10 Abs 1 ivm 45 ff RAO) Substitutionsrecht ( 14 f RAO) Wahrung von Ehre und Würde des Standes ( 10 Abs 2 RAO) Sorgfaltspflicht ( 9 Abs 1 RAO) Verschwiegenheitspflicht ( 9 Abs 2 RAO) Standesrechtliches Disziplinarverfahren neben straf- und zivilrechtlicher Verantwortlichkeit (Disziplinarstatut DSt, BGBl 1990/474) Gerald Zabukovec 9

10 Rechtsanwälte/innen: Erfolgshonorar? Freie Honorarvereinbarung ( 16 Abs 1 RAO) Angemessenheit der Vergütung Kostenbestimmung nach Tarif ( 17 RAO ivm RATG BGBl 1969/189 idgf) Verbot der quota-litis-vereinbarung (Streitanteilsvereinbarung) Keine Quotenbeteiligung am Erfolg Nichtigkeit ( 879 Abs 2 Z 2 ABGB) VfGH , B 330/07 Gerald Zabukovec 10

11 Notar/in: Ausnahme von den Grundfreiheiten? Errichtung von Notaramtsstellen durch VO BMJ ( 9 NO): Systemisierung Berufsantrittsvoraussetzungen ( 6 ff NO) Insb: Inländervorbehalt Ernennung durch Bescheid BMJ aufgrund Besetzungsvorschläge ( 11 NO) Niederlassungsfreiheit: Ausnahme bei Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden (Art 45 EGV) Teilnotar? EuGH Rs C-53/08, Kommission/Österreich Gerald Zabukovec 11

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