Prüfung ortsveränderlicher Geräte

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1 Prüfung ortsveränderlicher Geräte Dipl. Ing. Holger Clausing Unfallgefahren durch elektrische Geräte Die Häufigkeit tödlicher Stromunfälle hat sich in den letzten Jahren auf niedrigem Niveau stabilisiert. Spezifische Probleme bei Geräten sind insbesondere: Verwendung durch Laien Einsatz von Billiggeräten Geräte sind meist handgeführt Geräte sind in erheblichem Umfang schädigenden Einflüssen ausgesetzt Prüfverpflichtungen werden nicht immer ernst genommen Folie: 2 1

2 Gefahren des elektrischen Stromes Brandgefahr Unfallgefahr, Schreckreaktionen Verbrennungen durch Lichtbögen Bei direkter Stromeinwirkung abhängig von: der Strombahn (Hand Hand, Hand Fuß) der Stromstärke (ab 40 ma Herzkammerflimmern) der Stromart (50 Hz!) der Einwirkungsdauer Folie: 3 Stromgefährdungskurve AC-1 AC-2 AC-3 AC-4 40 Folie: 4 2

3 Stromgefährdungskurve (VDE V / ) Folie: 5 Rechtliche Grundlagen für Hersteller Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Nach dem GPSG ist der Hersteller derjenige, der ein Produkt herstellt, ein Produkt wieder aufarbeitet oder wesentlich verändert und erneut in den Verkehr bringt oder der sich als Hersteller durch Kennzeichnung an einem Produkt ausgibt. Folie: 6 3

4 Rechtliche Grundlagen für Hersteller Pflichten der Hersteller: Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigen (ggf. nach Normen richten), Angaben für den Anwender des Produktes bezüglich der bestimmungsgemäßen Verwendung und vorhersehbarer Fehlanwendungen sowie Gefahren und entsprechender Schutzmaßnahmen CE-Zeichen Meldepflicht an zuständige Behörde bei Gefahren Folie: 7 Rechtliche Grundlagen für Händler Pflichten der Händler: Nur sichere Verbraucherprodukte in den Verkehr bringen Kein Verkauf von Geräten, die anhand vorliegender Informationen oder der Erfahrung nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Prüfung gebrauchter Geräte vor dem Verkauf (Anforderungen gelten auch für gebrauchte Geräte) Folie: 8 4

5 BGV A3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 Grundsätze (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. (2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden. Folie: 9 BGV A3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Durchführungsaneisungen) Zu 3 Abs. 1: Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können. Die Forderung "unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft" bedeutet die Wahrnehmung von Führungs- und Fachverantwortung, insbesondere: das Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen, das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen, das Unterweisen von elektrotechnischen Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten, erforderlichenfalls das Einweisen, das Überwachen, erforderlichenfalls das Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte, z.b. bei nichtelektrotechnischen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile. Das Betreiben umfaßt alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung. Folie: 10 5

6 Anforderungen an die Betreiber Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und die Benutzung von Arbeitsmitteln Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechend dem Arbeitsschutzgesetzes dafür sorgen, dass die bereitgestellten Arbeitsmittel für die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind, bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheit nicht gefährden, den Beschäftigten per Unterweisung bekannt gemacht wurden und in den erforderlichen Fristen durch geeignete Personen (Ausbildung, Erfahrung, Fachkenntnis) geprüft werden. Folie: 11 3 BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung (3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Folie: 12 6

7 9 BetrSichV: Unterweisung (2) Bei der Unterweisung nach 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit 1. die Beschäftigten, die Arbeitsmittel benutzen, eine angemessene Unterweisung insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren erhalten und 2. die mit der Durchführung von Instandsetzungs-, Wartungsund Umbauarbeiten beauftragten Beschäftigten eine angemessene spezielle Unterweisung erhalten. Folie: BetrSichV: Prüfung der Arbeitsmittel Die Prüfung ist durch befähigte Personen durchzuführen, wenn 1. Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können (z.b. außerordentlicher Verschleiß oder extreme Einsatzbedingungen) 2. oder außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können (z.b. Unfälle, Veränderungen an den Arbeitsmitteln, längere Zeiträume der Nichtbenutzung oder Naturereignisse). Folie: 14 7

8 Extreme Einsatzbedingungen / Schäden verursachende Einflüsse Folie: 15 TRBS 1203 Befähigte Personen Befähigte Personen verfügen für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie erworben haben durch Berufsausbildung (Abschluss), Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (inkl. angemessener Weiterbildung). Die befähigte Person unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen Folie: 16 8

9 TRBS 1201 Prüfungen Prüfungen durch unterwiesene Personen Bei diesen Prüfungen ist in der Regel davon auszugehen, dass Gefährdungen, die vom Prüfgegenstand ausgehen, ohne oder mit einfachen Hilfsmitteln offensichtlich feststellbar sind, der Sollzustand jedem unterwiesenen Beschäftigten einfach vermittelbar ist, der Istzustand von jedem unterwiesenen Beschäftigten leicht erkennbar ist, der Prüfumfang nur wenige Prüfschritte umfasst und die Abweichung zwischen Ist- und Sollzustand durch unterwiesene Personen einfach bewertbar ist. Folie: 17 DIN VDE / BGV A3 Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Die Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft ist erforderlich! (Verantwortung) Folie: 18 9

10 Wiederholungsprüfung von Geräten Wer fordert die Prüfung? Welche Gerätearten sind zu prüfen? Wie häufig muss geprüft werden? Wie läuft die Prüfung nach den anerkannten Regeln der Technik ab? Welche Prüfgeräte sind erforderlich? Wie kann die Prüfung effektiv gestaltet werden? Folie: 19 Wer fordert die Prüfung? Betriebssicherheitsverordnung Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel [in angemessenen Fristen] durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Folie: 20 10

11 Welche Gerätearten sind zu prüfen? Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe DIN VDE ).!!! Natürlich sind auch ortsfeste Betriebsmittel und elektrische Anlagen in bestimmten Intervallen zu prüfen!!! Folie: 21 Welche Gerätearten sind zu prüfen? Schutzklasse Eigenschaften Symbol I II III Schutz durch Isolierung und Schutzleiteranschluss Schutzisolierung, d.h. verstärkte oder doppelte Isolierung Speisung durch Schutzkleinspannung Folie: 22 11

12 Welche Gerätearten sind zu prüfen? Prüfzeichen Dokumentieren eine herstellerunabhängige Prüfung! CE-Zeichen: Kein Prüfzeichen, sondern in der Regel nur eine Herstellererklärung! Folie: 23 Wie häufig muss geprüft werden? Prüffristen nach BGV A3 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Richtwert: allgemein Richtwert: Baustellen Maximalwert : Baustellen, Fertigungsstätten, Werkstätten oder ähnliche Bedingungen Maximalwert : Büros oder ähnliche Bedingungen 6 Monate 3 Monate 1 Jahr 2 Jahre Bei Unterschreitung einer Fehlerquote von 2% dürfen die Prüffristen bis auf die Maximalwerte verlängert werden. Folie: 24 12

13 Wie häufig muss geprüft werden? Prüffristen nach GUV A3 Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel Büros, Pflegestationen, Heime Schulen, Feuerwehren, Werkstätten Bäder, Schlachthöfe, Großküchen 24 Monate 12 Monate 6 Monate? Keine ausdrückliche Fehlerquotenregelung! Folie: 25 TRBS 1201 (09/2006) Beispiel: elektrische Arbeitsmittel Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes werden elektrische Arbeitsmittel in bestimmten Zeitabständen geprüft. Als Maß für die ausreichende Bemessung von Prüffristen für elektrische Arbeitsmittel, kann die festgestellte Abweichung vom Sollwert herangezogen werden (Fehlerquote). Aufgrund von Betriebserfahrungen und arbeitsmittelbezogenen Fehlerquoten haben sich folgende Richtwerte für Prüffristen von elektrischen Arbeitsmitteln bewährt, z. B.: Bisher bewährte Prüffrist für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel: soweit erforderlich, jedoch mindestens jährlich. Folie: 26 13

14 TRBS 1201 (09/2006) Vergleich mit der eigenen betrieblichen Situation (Beurteilung der konkreten Gefährdung): Betriebliche Situation handgeführte elektrische Arbeitsmittel und andere während der Benutzung bewegte oder ähnlich stark beanspruchte elektrische Arbeitsmittel, Verlängerungsund Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, wie oben, aber auf Baustellen bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss, Anschlussleitungen mit Stecker in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen Mögliche Auswirkung auf die Prüffrist Verkürzung der Prüffrist (auf die Hälfte) erhebliche Verkürzung der Prüffrist (auf ein Viertel) Verlängerung der Prüffrist (Verdoppelung) Folie: 27 DIN VDE (06/2008) Anwendungsbereich: Prüfung der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit Spannungen bis 1000 V(AC)/ 1500 V (DC) nach Instandsetzung und Änderung, bei Wiederholungsprüfungen, vor dem Wieder-in-Verkehr-bringen. Auch die elektrische Ausrüstung nichtelektrischer Geräte kann nach dieser Norm geprüft werden! Folie: 28 14

15 Ablauf der Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Einzelmaßnahmen: Besichtigen Messen des Schutzleiterwiderstandes (bei Schutzklasse I) Messen des Isolationswiderstandes (sofern möglich) Messen des Schutzleiterstromes Messen des Berührungsstromes bei leitfähigen Teilen ohne PE-Anschluss Funktionsprüfung Folie: 29 Ablauf der Prüfung I Folie: 30 15

16 Ablauf der Prüfung II Folie: 31 Was ist bei Mängeln zu tun? Schadhafte elektrische Betriebsmittel dürfen nicht benutzt werden, außer wenn die Benutzung offensichtlich ungefährlich ist. Behelfsmäßig ausgebesserte Betriebsmittel dürfen nur kurze Zeit benutzt werden, wenn zwingende Gründe vorliegen, z. B. zum Aufrechterhalten wichtiger Betriebsfunktionen (siehe auch DIN VDE 0105 Teil 100). Folie: 32 16

17 Besichtigen Die Besichtigung des Prüflings erfolgt von Außen, d.h. das Gerät wird für die Prüfung im allgemeinen nicht zerlegt. Die Besichtigung sollte unter anderem umfassen: Äußere Mängel oder Schäden am Gehäuse, der Anschlussleitung, dem Biegeschutz und der Zugentlastung, Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch, unzulässigen Eingriffen, sicherheitsrelevanter Verschmutzung, ordnungsgemäßer Zustand der Schutzabdeckungen, Dichtigkeit von Behältern für Gase oder Flüssigkeiten, Lesbarkeit sicherheitsrelevanter Aufschriften, offensichtliche mechanische Mängel. Folie: 33 Innere Besichtigung: Folie: 34 17

18 Innere Besichtigung: Folie: 35 Äußere Mängel: Geht doch noch! Folie: 36 18

19 Unzulässige Eingriffe Folie: 37 Unsachgemäßer Gebrauch Folie: 38 19

20 Unsachgemäßer Gebrauch Einspeisung Folie: 39 Aufstellungsbedingungen? Folie: 40 20

21 Anschlussbedingungen Folie: 41 Messen des Schutzleiterwiderstandes Nachweis der niederohmigen Verbindung zwischen Schutzkontakt des Netzsteckers und allen angeschlossenen leitfähigen Teilen (Schutzklasse 1) Grenzwert: 0,3 Ω bis 5 m Länge (zuzüglich 0,1 Ω je weitere 7,5 m bis max. 1 Ω) bei Leitungen mit Bemessungsstrom bis 16A (ansonsten rechnerischer Widerstand inklusive der Übergangswiderstände) Messung bei vom Netz getrenntem Gerät durchführen Anschlussleitung während der Messung bewegen Folie: 42 21

22 Messen des Schutzleiterwiderstandes Prüfling Isolierte Aufstellung Messung des Schutzleiterwiderstandes Ω Meßgerät Folie: 43 Messen des Isolationswiderstandes Messen zwischen den aktiven Leitern und dem Schutzleiter (Schutzklasse I) bzw. zwischen den aktiven Leitern und berührbaren leitfähigen Teilen (Schutzklassen II und III) Prüfling muss ohne Netzspannung einschaltbar sein Prüfspannung 500 V DC bei den Schutzklassen I und II ACHTUNG!! Folie: 44 22

23 Messen des Isolationswiderstandes Grenzwerte des Isolationswiderstandes: Prüfling Grenzwert [MΩ] Schutzklasse I mit eingeschalteten 0,3 Heizelementen Übrige Geräte der Schutzklasse I 1 Geräte der Schutzklasse II 2 Berührbare leitfähige Teile bei 2 Geräten der Schutzklasse I, die nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind Geräte der Schutzklasse III 0,25 Folie: 45 Messen des Isolationswiderstandes MΩ G Messgerät MΩ G Prüfling Eingeschaltet! oder berührbares leitfähiges Teil ohne Schutzleiteranschluss berührbares leitfähiges Teil Folie: 46 23

24 Messen des Schutzleiterstromes Messen des Stromes, der im Netzbetrieb des Prüflings über PE oder auf anderen Wegen gegen Erde abfließt Messen direkt im PE nur bei isolierter Aufstellung Messen nach dem Differenzstromverfahren universell einsetzbar Bei Wechselstromgeräten in beiden Positionen des Netzsteckers messen Folie: 47 Messen des Schutzleiterstromes Grenzwerte des Schutzleiterstromes : Prüfling Grenzwert [ma] Geräte der Schutzklasse I 3,5 Geräte der Schutzklasse I 1 ma/kw Heizleistung mit Heizelementen von mehr als 3,5 kw Folie: 48 24

25 Messen des Schutzleiterstromes Anzeige = 0 Normalbetrieb Folie: 49 Messen des Schutzleiterstromes Anzeige: I -(I -I F ) = I F I Isolationsfehler I - I F I F Folie: 50 25

26 Messen des Schutzleiterstromes => Umpolung! N L1 Anzeige: I -(I -I F ) 0 I I trotz Isolationsfehler! I F 0 Folie: 51 Messen des Berührungsstromes Messen des Stromes, der im Netzbetrieb des Prüflings gegen Erde abfließen würde (Schutzklasse II) Direkte Messung nur bei isolierter Aufstellung möglich Messen nach dem Differenzstromverfahren universell einsetzbar Bei Wechselstromgeräten in beiden Positionen des Netzsteckers messen Folie: 52 26

27 Messen des Berührungsstromes Grenzwerte des Berührungsstromes : Prüfling Grenzwert [ma] Geräte der Schutzklasse II 0,5 Berührbare leitfähige Teile von 0,5 Geräten der Schutzklasse I, die nicht am PE angeschlossen sind Folie: 53 Messen des Berührungsstromes Anzeige: I - (I - I F )=I F I I - I F I F Isolationsfehler Folie: 54 27

28 Messen des Ersatzableitstromes Dies Verfahren gilt seit 06/2008 als überholt, darf aber unter bestimmten Bedingungen weiter benutzt werden Messen des Stromes, der von den verbundenen aktiven Teilen zum Schutzleiter bzw. den berührbaren leitfähigen Teilen abfließt Mess-Schaltung wie bei der Isolationswiderstandsmessung Nur bei netzunabhängig einschaltbaren Geräten möglich Folie: 55 Messen des Ersatzableitstromes 2 kω Normalfall: I = I F = 0 ma Messgerät PE L1 N Prüfling Folie: 56 28

29 Messen des Ersatzableitstromes 2 kω Fehlerfall 1: Isolationsfehler I = I F1 ma Messgerät PE L1 N Prüfling I F1 Folie: 57 Messen des Ersatzableitstromes 2 kω Fehlerfall 2: Fehler im Entstörkondensator I = I F2 ma Messgerät PE L1 N I F2 Prüfling Folie: 58 29

30 Funktionsprüfung Sicherheitsfunktionen NOT-AUS Verriegelungen etc. Übereinstimmung mit den Bemessungsdaten Prüfung der Grenzwerteeinhaltung für intern erzeugte Spannungen (z.b. Ladegeräte) Folie: 59 Prüfung von Drehstrom-Geräten Folie: 60 30

31 Dokumentation der Wiederholungsprüfung Prüfplakette Erfolgte Prüfung und nächster Termin unmittelbar erkennbar Lesbarkeit der Plakette? Prüfprotokoll Prüfaufwand eindeutig nachweisbar Mehr Schreibarbeit als Prüftätigkeit Datenspeicher (EDV) Umfangreiche Dokumentation ohne Papier(??) möglich Software- und Einarbeitungskosten Folie: 61 TRBS 1201 (09/2006) Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein und können dementsprechend folgende Angaben enthalten: Datum der Prüfung Art der Prüfung Prüfgrundlagen Was wurde im Einzelnen geprüft Ergebnis der Prüfung Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb Name Prüfungen können auch in Form einer Prüfplakette oder in elektronischen Systemen dokumentiert werden. Folie: 62 31

32 Beispiel eines Prüfprotokolls Folie: 63 Beispiel eines Prüfprotokolls (2) Folie: 64 32

33 Dokumentation der Reparaturprüfung Prüfprotokoll / Datenspeicher (EDV) Grund der Reparatur Prüf- und Messergebnisse aufzeichnen! ggf. zusätzliche Prüfplakette Reparaturprüfung ist gleichwertig der Wiederholungsprüfung Plakette zur Dokumentation des nächsten Prüftermins Folie: 65 Prüfmöglichkeiten bei Einbaugeräten Schutzleiterwiderstand gemessen von benachbarter Steckdose Probleme: - Parallelverbindungen des Prüflings zu PE? - Zugängliche Messpunkte? Folie: 66 33

34 Prüfmöglichkeiten bei Einbaugeräten Folie: 67 Prüfmöglichkeiten bei Einbaugeräten Folie: 68 34

35 Prüfmöglichkeiten bei Einbaugeräten Eine Isolationswiderstandsmessung ist unter diesen Umständen praktisch nicht möglich. Allerdings kann noch eine Berührungsstrommessung an allen leitfähigen Teilen ohne Schutzleiteranschluss erfolgen. Folie: 69 Prüfmöglichkeiten bei Einbaugeräten Normenzitat: Ist einer der in dieser Norm vorgegebenen Prüfgänge aus technischen Gründen oder bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten oder bedingt durch den erforderlichen Aufwand nicht durchführbar, so ist vom Prüfer zu entscheiden, ob trotz dieses Verzichts die Sicherheit bestätigt werden kann oder nicht. Diese Entscheidung ist zu begründen und zu dokumentieren. Folie: 70 35

36 DIN VDE (06 / 2008) Das Prüfen nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte ist durch eine Elektrofachkraft vorzunehmen. Wiederholungsprüfungen sind durch Elektrofachkräfte oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen. Folie: 71 Informationsquellen Folie: 72 36

37 DIN VDE (06 / 2008) Das Prüfen nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte ist durch eine Elektrofachkraft vorzunehmen. Wiederholungsprüfungen sind durch Elektrofachkräfte oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen. Folie: 73 Prüfgeräte für EUP Folie: 74 37

38 Prüfgeräte Folie: 75 Prüfung von Schweißgeräten (DIN VDE0544-4/ ) Prüfen von Schweißstromquellen nach Reparaturen und während des Betriebes Nicht für die Prüfung von Neugeräten Durchzuführen von Fachleuten, die mit dem Schweißen, Schneiden oder vergleichbaren Verfahren vertraut sind Prüfung am trockenen, gereinigten Gerät bei Temperaturen zwischen 10 und 40 C Folie: 76 38

39 Prüfung von Schweißgeräten im Betrieb (Wiederholungsprüfung) Prüfschritte und Prüfabfolge: Sichtprüfung Elektrische Prüfung Leerlaufspannung Isolationswiderstand Schutzleiterwiderstand Keine Anforderungen an die Funktionsprüfung Dokumentation Hinweis: entgegen der Norm wird empfohlen, den Schutzleiterwiderstand vor der Isolation zu prüfen! Folie: 77 Prüfung von Schweißgeräten im Betrieb (Reparaturprüfung) Prüfschritte und Prüfabfolge: Sichtprüfung Elektrische Prüfung Leerlaufspannung Isolationswiderstand Schutzleiterwiderstand Funktionsprüfung Netzschalter, Spannungsminderer, Gasmagnetventil, Melde-/Kontrolleinrichtungen Dokumentation Hinweis: entgegen der Norm wird empfohlen, den Schutzleiterwiderstand vor der Isolation zu prüfen! Folie: 78 39

40 Kalibrierung der Prüfmittel Folie: 79 Noch Fragen??? Folie: 80 40

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