Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Malaysia

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1 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Malaysia Inhalt Internationale Handelsabkommen Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation (WTO) ASEAN mit Südostasiatischer Freihandelszone (AFTA) und ASEAN Wirtschaftsraum (AEC) Weitere Freihandelsabkommen Malaysia - Europäische Union (EU) Transpazifische Partnerschaft (TPP) Zollverfahren Zollvorschriften Vorabanmeldung Abfertigung zum freien Verkehr Warenbegleitpapiere Vorübergehende Einfuhr Zolllager Aktive Veredelung Zollfreizonen Einfuhrabgaben Zolltarif Verbrauchsteuer (Excise Duty) Umsatzsteuer (Goods and Services Tax - GST/CBP) Außertarifliche Einfuhrabgabenbegünstigungen Verbote und Beschränkungen Einfuhrverbote Einfuhrbeschränkungen handelspolitischer Art (Kraftfahrzeuge, Stahl u.a.) Einfuhrbeschränkungen zum Schutz der Gesundheit, Umwelt und öffentlichen Ordnung (z.b. Nahrungsmittel, Pestizide u.a.) Konformitätsbewertung (Telekommunikationsgeräte, Elektrotechnik u.a.) Medizinische Geräte, Kosmetika, Verpackungsholz Markierung und Kennzeichnung 1

2 Internetadressen Ausfuhr aus der EU Autorin: Ursula Bachem-Niedermeier (Februar 2017) Bonn (GTAI) - Das Zollmerkblatt Malaysia bietet deutschen Exporteuren einen Überblick über die aktuellen Zollund Einfuhrbestimmungen des südostasiatischen Landes. Neben einer Darstellung handelspolitischer Rahmenbedingungen enthält die Broschüre Informationen zu Zollverfahren, Warenbegleitpapieren, Einfuhrabgaben und zu den Verboten und Beschränkungen. Das Zollmerkblatt Malaysia können Sie kostenlos nach vorheriger Registrierung downloaden unter Internationale Handelsabkommen MITGLIEDSCHAFT BEI DER WELTHANDELSORGANISATION (WTO) Malaysia ist Mitglied der Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) und im Rahmen dieser Mitgliedschaft zu den WTO-Kernprinzipien der Meistbegünstigung sowie der Inländerbehandlung verpflichtet. ASEAN MIT SÜDOSTASIATISCHER FREIHANDELSZONE (AFTA) UND ASEAN WIRTSCHAFTSRAUM (AEC) Darüber hinaus ist Malaysia Mitglied der südostasiatischen Regionalorganisation ASEAN (Association of South East Asian Nations), die mit rd. 620 Mio. Einwohnern eine höhere Bevölkerungszahl als die Europäische Union (EU) aufweist. Weitere Mitgliedstaaten von ASEAN sind Brunei Darussalam, Indonesien, Kambodscha, Laos, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam einigten sich die ASEAN-Staaten auf die Errichtung der Freihandelszone AFTA (ASEAN Free Trade Area). In dem Common Effective Preferential Tariff (CEPT) wurde ein stufenweiser Abbau von Zöllen für ASEAN Ursprungswaren sowie die schrittweise Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse festgelegt. In dem ASEAN Abkommen über den Handel mit Waren (ATIGA) von 2010 wurde der freie Warenverkehr als eine zentrale Voraussetzung für einen einheitlichen Markt und Produktionsbasis hin zu einer tieferen wirtschaftlichen Integration verankert. Inzwischen sind mehr als 99% der Importe Malaysias aus anderen ASEAN-Staaten zollfrei. Weitere Maßnahmen im Binnenhandel sind vereinfachte und elektronische Zollabfertigungsverfahren, gemeinsame Versandverfahren sowie der Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen. Ende 2015 trat die ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft AEC in Kraft. Bis 2025 soll ein gemeinsamer Markt ähnlich der Europäischen Union (EU) geschaffen werden. In punkto Warenhandel steht ein weiterer Abbau von Handelshemmnissen auf dem Programm, für einen wettbewerbsfähigen effizienten und reibungslosen Güteraustausch in der Region. Malaysia ist ferner Mitglied der APEC (Asia Pacific Economic Cooperation), der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft. WEITERE FREIHANDELSABKOMMEN Malaysia hat sowohl im Rahmen von ASEAN als auch bilateral eine Reihe von Handelsabkommen mit dritten Ländern abgeschlossen, die zu einem präferenziellen Marktzugang für Ursprungswaren führen: 2

3 Partner Art des Abkommens in Kraft seit ASEAN Trade in Goods Agreement (ATIGA) ASEAN - China ASEAN - Indien ASEAN - Japan ASEAN - Korea (Rep.) Übereinkommen über den Handel mit Waren (ATIGA); seit 2015 ASEAN Wirtschaftsgemeinschaft (Asean Economic Community - AEC) Abkommen über den Handel mit Waren zwischen China und der ASEAN im Rahmen des Übereinkommens für eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit Übereinkommen über den Handel mit Waren im Rahmen des Abkommens über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten der ASEAN und Indien (AIFTA) Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten der ASEAN und Japan (AJCEP) Abkommen über den Handel mit Waren zwischen Korea (Rep.) und der ASEAN im Rahmen des Übereinkommens für eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (AKFTA) (Waren) (Dienstleistungen) (Waren) (Dienstleistungen) (Waren) (Dienstleistungen) ASEAN - Australien - Neuseeland Freihandelsabkommen ASEAN - Australien-Neuseeland Malaysia - Chile Malaysia - Chile Freihandelsabkommen Malaysia - Indien Indien - Malaysia Freihandelsabkommen Malaysia - Japan Abkommen über eine wirtschaftliche Partnerschaft zwischen Malaysia und Japan (MJEPA) Malaysia - Australien Malaysia - Neuseeland Malaysia - Australien Freihandelsabkommen Malaysia - Neuseeland Freihandelsabkommen Malaysia - Pakistan Malaysia - Pakistan Freihandelsabkommen Malaysia - Türkei Malaysia - Türkei Freihandelsabkommen Ferner verhandeln die "ASEAN + 6", d.h. die ASEAN-Staaten, China, Indien, Japan, Korea (Rep), Australien und Neuseeland über ein großes regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Regional Comprehensive Economic Partnership - RCEP). MALAYSIA - EUROPÄISCHE UNION (EU) Die Europäische Union (EU) verhandelt seit Oktober 2010 mit Malaysia über ein Freihandelsabkommen. Bis dato wurden sieben Verhandlungsrunden absolviert, seit 2012 ruhen die Verhandlungen. Für die EU ist Malaysia der drittgrößte Handelspartner innerhalb von ASEAN, hinter Singapur und Vietnam. TRANSPAZIFISCHE PARTNERSCHAFT (TPP) Neben USA und Australien, Brunei Darussalam, Kanada, Chile, Japan, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, Vietnam war Malaysia ebenfalls Mitglied der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen Transpazifische Partnerschaft (TPP), welches am unterzeichnet wurde. Angedacht als Handelsgegengewicht zu der VR China sollen durch das Abkommen Zölle und andere Handelsschranken zwischen den Vertragsstaaten abgebaut werden. 3

4 Damit TPP in Kraft tritt, muss es durch die jeweiligen Länderparlamente ratifiziert werden. Das Abkommen soll nach Inkrafttreten rd. 40% der weltweiten Wirtschaftsleistung abdecken und 800 Mio. Einwohner erfassen. Am unterzeichnete der neue US-Präsident Trump im Rahmen eines Politikwechsels ein Dekret, nach dem sich die Vereinigten Staaten aus TPP zurückziehen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Zollverfahren ZOLLVORSCHRIFTEN Rechtsgrundlagen für zoll-, steuer- und außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften beim grenzüberschreitenden Warenverkehr in Malaysia sind unter anderem Rechtsgrundlage Customs Act Act 235 Customs Regulations 1977 Customs Duties Order 2017 Customs Duties (Exemption) Order 2013 Customs Duties (Goods of ASEAN Countries Origin)(ASEAN Harmonised Tariff Nomenclature and ASEAN Trade in Goods Agreement) Order 2016 Customs (Prohibitions of Imports) Order 2012 Customs (Prohibitions of Exports) Order 2012 Strategic Trade Act Act 708 Free Zones Act Act 438 Excise Act Act 176, Excise Duties Order 2012 Goods and Services Tax (GST) Act Act 762, GST Regulations 2014 Regelungsinhalt Zollschuld, Zollverfahren, Zollstrafen Durchführungsbestimmungen zum Zollgesetz Zolltarif und angewandte Meistbegünstigungszollsätze Außertarifliche Zollbegünstigungen ASEAN-Präferenzzollsätze und ASEAN-Zollnomenklatur (AHTN) Einfuhrverbote und -beschränkungen handelspolitischer und nicht wirtschaftlicher Art Ausfuhrverbote und -beschränkungen Exportkontrolle Freizonen Verbrauchsteuer Umsatzsteuer Das malaysische Zollgebiet (principal customs area) entspricht dem Staatsgebiet der Föderation. Sonderregelungen bestehen für die Inseln Labuan, Langkawi und Tioman. VORABANMELDUNG Bei der Ankunft muss, bevor die Fracht ausgeladen wird, ein Eingangsmanifest "inward manifest" (Formblatt JKED No. 4), mit einer Kopie bei der Zollstelle durch den Zollagenten, den Kapitän des Schiffs oder des Flugzeugs eingereicht werden. Die Frist für die Vorlage ist abhängig von dem Transportmittel und beträgt bei Transport via Schiff 24 Std. nach Ankunft und bei Flugzeug bei Ankunft. Das inward manifest listet die Details (Merkmale, Anzahl und Inhalt) der Frachtstücke auf, die im Land für Importzwecke entladen werden, zusammen mit den Namen der Frachtführer und der Warenempfänger, falls bekannt. Bei Import via Bahn muss auf Nachfrage die Bahnwarenrechnung oder Bahnfrachtbrief durch den Station Master am Ort der Einfuhr und an der Zollstelle an die die zollpflichtigen Waren versendet werden, vorgelegt werden. 4

5 ABFERTIGUNG ZUM FREIEN VERKEHR Waren dürfen grundsätzlich nur über die vorgeschriebenen Zolllandungsplätze (See- und Flughäfen), Zollstraßen und Grenzbahnhöfe in das Zollgebiet Malaysias verbracht werden. Sie sind anschließend unverzüglich in Zollverwahrungslager (customs warehouses), in von der Zollverwaltung genehmigte private Zolllager (licensed warehouses) oder in ein von dem Director General zugelassenes Lager (warehouse approved by the Director General) zu verbringen. Waren in Zollverwahrungslagern müssen innerhalb einer Frist von einem Monat angemeldet und in ein Zollverfahren überführt werden. Der Zollanmelder kann sich dabei von einem Agenten vertreten lassen. Das seit 1993 verwandte Zollbetriebssystem SMK wird durch den Dienstleister Mytradelink über die Gesellschaft Dagang Net betrieben. Die Zollanmeldung wird elektronisch abgegeben ("epermit"). Das malaysische Zollrecht sieht eine Beförderung von Waren unter Zollaussetzung von Zollhäfen, Zollflughäfen, Grenzstationen oder Grenzbahnhöfen zu Zolldienststellen im Binnenland (inland customs stations / inland clearance depots) von entsprechend lizensierten Frachtführern vor. Vertrauenswürdige Unternehmer erhalten vereinfachte Förmlichkeiten und Verfahren mit dem Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO), der im Jahr 2010 das "Malaysia Customs Golden Client (MCG)" - Programm ersetzt hat. Ein Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung besteht nicht. Das malaysische Zollrecht sieht das Instrument der verbindlichen Zollauskunft (Customs Ruling) zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kalkulation von Einfuhrabgaben vor. Demnach kann der malaysische Importeur bei der Zollverwaltung einen entsprechenden Antrag auf Einreihung der Waren in den Zolltarif, die anwendbaren Vorschriften zur Bestimmung des Zollwertes oder in sonstiger zollrechtlicher Angelegenheit stellen. Der Bescheid der malaysischen Zollverwaltung ist für den Antragsteller bindend. WARENBEGLEITPAPIERE Die Zollanmeldung erfolgt in der vorgeschriebenen Form auf dem Formular Nr. 1 und muss eine vollständige und wahre Aufstellung über Anzahl und Beschreibung der Frachtstücke, Beschreibung, Gewicht, Maßeinheit oder Menge, Wert aller zollpflichtigen Waren und den Ursprung dieser Waren enthalten. Für eine ordnungsgemäße Verzollung in Malaysia sind die folgenden im Exportland zu erstellenden Begleitpapiere als Nachweise vorzulegen: - Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung, in englischer Sprache. Die unterschriebene und mit Firmenstempel versehene Originalrechnung dient als Nachweis für die Zollanmeldung. Die Rechnungen müssen die üblichen Angaben, wie Anzahl und Art der Packstücke, Marken und Nummern der einzelnen Kolli, handelsübliche Beschreibung der Ware, Brutto- und Nettogewicht, FOB-Wert und CIF-Wert der Waren gemäß der internationalen Lieferbedingungen (Incoterms 2010), enthalten. Vermerkt sein müssen auch Abgangsort und Ursprungsland. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. - Frachtpapier: Luft- bzw. Seefrachtbrief - Packliste - Sonstige Begleitpapiere: für bestimmte Waren gemäß nationaler Vorschriften, z.b. Pflanzengesundheitszeugnis für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, Einfuhrlizenzen, soweit erforderlich. Für Waren aus bestimmten Ursprungsländern ist ein Ursprungszeugnis erforderlich. 5

6 VORÜBERGEHENDE EINFUHR Berufsausrüstungen, Messe- und Ausstellungsgüter sowie Handelsmuster mit Wert können unter Vorlage des Carnet A.T.A. ohne Leistung einer Sicherheit zur vorübergehenden Einfuhr in Malaysia angemeldet werden. Zollbürge ist die/der im Rahmen der internationalen Bürgenkette benannte Organisation/Verband im Land der vorübergehenden Einfuhr, in Malaysia ist dies die Malaysian International Chamber of Commerce and Industry (MICCI). Das Carnet A.T.A. ermöglicht die Zollanmeldungen zur vorübergehenden Ausfuhr im Exportland, zur vorübergehenden Einfuhr und anschließender Ausfuhr im Bestimmungsland sowie Wiedereinfuhr im Ausfuhrland auf einem einzigen, international gültigen Zollpapier. Die Ausstellung der Carnets A.T.A. kann in Deutschland bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) beantragt werden. Die Wiederausfuhrfrist in Malaysia beträgt grundsätzlich drei Monate, gerechnet vom Datum der Einfuhranmeldung. Carnets ATA können für im Rahmen des Reiseverkehrs eingeführte Gerätschaften und Ausrüstung wie auch für unbegleitete Waren genutzt werden. Für verderbliches Gut, Waren oder Muster, die verkauft oder weggegeben werden, kann Carnet ATA nicht genutzt werden (Quelle: MICCI). ZOLLLAGER In Zolllagern können Waren nach dem Verbringen ins Zollgebiet ohne Erhebung der auf ihnen lastenden Einfuhrabgaben unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden. Das malaysische Zollrecht unterscheidet zwischen öffentlichen Zolllagern (Customs Warehouses), privaten Zolllagern (Licensed Warehouses) sowie Industriezolllagern (Licensed Manufacturing Warehouses - LMWs). Bei Beendigung des Zolllagerverfahrens erhalten die Waren dann eine neue zollrechtliche Bestimmung (Ausfuhr oder zollrechtlich freier Verkehr). Öffentliche Zolllager sind in der Regel den Zolldienststellen angegliedert. In diesen Lagern können Waren nach Eintreffen im Zollgebiet grundsätzlich bis zu einem Monat (Ausnahme: verderbliche oder leicht entflammbare Güter) in vorübergehender Verwahrung eingelagert werden. Für die Einrichtung von privaten Zolllagern ist eine Genehmigung (license) der malaysischen Zollverwaltung erforderlich. Die zulässige Dauer ergibt sich aus der Genehmigung, die Waren dürfen - neben den üblichen Behandlungen wie z.b. Um- und Verpacken - nicht verändert werden. Ein Zollbeamter (senior officer) soll zu allen Zeiten Zutritt zu dem Zolllager haben. Auf Antrag kann eine zusätzliche Lizenz für die Vornahme von Herstellungsprozessen oder anderen Vorgängen bzgl. der zollpflichtigen und sonstiger in der Lizenz genannten Waren erteilt werden (Industriezolllager). In Industriezolllagern (LMWs) können ausschließlich die in der entsprechenden Lizenz der Zollverwaltung genehmigten Be- und Verarbeitungsvorgänge an den in das Lager verbrachten Waren vorgenommen werden. AKTIVE VEREDELUNG Nach den Zoll- und Steuervorschriften können für Waren, die zur Be-oder Verarbeitung importiert und anschließend als Veredelungserzeugnisse wieder ausgeführt werden, die entrichteten Einfuhrabgaben auf entsprechenden Antrag grundsätzlich vergütet werden (full drawback). Voraussetzung ist, dass die Veredelungserzeugnisse innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, gerechnet vom Datum der Entrichtung der Einfuhrabgaben, wiederausgeführt werden. Dieses Zollverfahren bedarf der vorherigen Bewilligung der malaysischen Zollverwaltung. ZOLLFREIZONEN Rechtsgrundlagen für das Errichten von Freizonen in Malaysia sind das Freizonengesetz (Free Zones Act 1990) mit Durchführungsbestimmungen (Free Zones Regulations 1991). Die Freizonengesetzgebung unterscheidet zwischen Industriezonen ("Free Industrial Zones - FIZ"), in die zugelassene exportorientierte Produktionsbetriebe Maschinen, Rohstoffe und Halbfertigwaren mit minimalen Zollformalitäten und abgabenfrei verbringen kön 6

7 nen, und Handelszonen ("Free Commercial Zones - FCZ"), in denen Aktivitäten wie Handel, Umpacken und -etikettierung sowie Transit zugelassen sind. Die Bewilligung zum Betreiben eines Produktionsbetriebes in den Industriezonen wird in der Regel solchen Unternehmen erteilt, deren Produktion für den Export bestimmt ist. Darüber hinaus können in den FIZ auch andere Aktivitäten wie Evaluierung, Testen von Waren, Forschung, Gestaltung etc. durchgeführt werden. Industriezonen bestehen u.a. in Mukim of Plentong, Johor Bahru; Mukim of Pringgit, Central District of Malacca; Tanjung Kling, Mukim of Tanjung Kling, Central District of Malacca; Mukim of Pringgit and Bukit Baru, in Central District of Malacca; Mukim of Hulu Kinta in the District of Kinta, Perak; Telok Panglima Garang in the District of Kuala Langat, Selangor; Mukim of Ulu Klang, District of Gombak, Selangor; Mukim of Damansara, District of Klang, Selangor; Prai, Central District of Seberang Prai, Mukim 1, Penang, und Bayan Lepas, South West District, Mukim 12, Penang. Handelszonen wurden errichtet u.a. in Mukim of Plentong, District of Johor Bahru; Mukim of Kapar, District of Klang, Selangor; West Port, Pulau Indoah, Mukim of Klang, District of Klang; Deep Water Wharf, Section 4, city of Butterworth, District of North Seberang Perai; Bukit Kayu Hitam Town and Mukim of Sungai Laka, District of Kbang Pasu, Kedah; Duty Free Area at Stulang Laut, Johor Bahru; am internationalen Flughafen in Kuala Lumpur, Sepang, und Mukim of Tanjung Kupang, District of Johor Bahru, Johor. Am Hafen von Port Klang existiert seit 2006 eine integrierte Industrie- und Handelsfreizone PKFZ (Port Klang Free Zone). Mit dieser Freizone möchte Malaysia seine Position als Logistikdrehscheibe und Produktionsstandort in Südostasien ausbauen. Einfuhrabgaben ZOLLTARIF Die Nomenklatur des im Rahmen der Zollgesetzgebung als "Customs Duties Order" veröffentlichten malaysischen Einfuhrzolltarifs basiert auf dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) und enthält die für Waren mit Ursprung bzw. Herkunft aus Drittländern gültigen Regelzollsätze. Zu den Drittländern zählen diejenigen Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO), mit denen Malaysia keine gesonderten Abkommen über einen präferenziellen Marktzugang geschlossen hat und für die das WTO-Meistbegünstigungsprinzip gilt (z.b. EU, USA). Anmerkung: Für Handel innerhalb von Asean-Ländern verwendet Malaysia die auf dem HS beruhende ASEAN Harmonised Tariff Nomenclature (AHTN). Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Zolls ist grundsätzlich der Transaktionswert der Waren, d.i. der im Rahmen eines Kaufgeschäftes gezahlte oder zu zahlende Preis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur Eingangszollstelle. In der Regel handelt es sich bei dem Zollwert um den Wert CIF (Cost, Insurance, and Freight) der internationalen Lieferbedingungen (Incoterms 2010). Nachfolgend eine Auswahl von Waren unter Angabe des Regelzollsatzes (angewandter Meistbegünstigungszollsatz), in Kraft ab : 7

8 Warenbezeichnung HS-Codenummer Einfuhrzoll satz Natriumhydroxid (Ätznatron), fest und in wässriger Lösung (Natronlauge) 20% Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums 0% Zinkoxid; Zinkperoxid 30% Organische chemische Erzeugnisse (außer Chlormethan : 15%, Glyzerol : 5%) 0% Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer) 0% Schmink- und Hautpflegemittel 0% Zubereitete Haarbehandlungsmittel 0% Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen 0% 10% Polyethylen mit einem spezifischen Gewicht von weniger als % Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus Polymeren des Ethylens 20% Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen (außer : Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger zur Herstellung von Textilien: 5%) Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z.b. Nippel, Bögen), Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk 20% 30% , Neue Luftreifen aus Kautschuk für Pkw, Lkw und Busse 40% Reise- und Handkoffer, Taschen 0% Kapitel 61, 62 Bekleidung und Bekleidungszubehör (außer : Teile von anderem konfektionierten Bekleidungszubehör: 15%; : 20%, : OP-Kittel: 5%) 0% Schuhe 0% Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) 30% Schmuckwaren, Gold- und Silberschmiedewaren 0% Kühl- und Gefrierschränke 30% 8

9 84.43 Druckmaschinen 0% , Haushaltswaschmaschinen 25% Werkzeugmaschinen und Teile 0% Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten 0% Gummi- und Kunststoffmaschinen 0% ex Personenkraftwagen (Completely Built-up -CBU) 30% Medizinische Geräte 0% Mess- und Analysengeräte (außer Wasserzähler : 25%, Wasserzählergehäuse oder - einrichtungen : 21%) 0% Möbel und Teile 0% Decken- und Wandleuchten (außer Leuchtstofflampen: 25%) 20% Spielfahrzeuge; Puppen; anderes Spielzeug 0% sowie für eine Auswahl von verarbeiteten Nahrungs- und Genussmitteln: Buttermilch, Joghurt 0% Käse 0% Schokolade 15% Kekse und Waffeln 6% Marmeladen und Konfitüren 0% Bier 5 MYR/l Schaumweine 23 MYR/l Wein 7 MYR/l Quelle: Customs Duties Order 2017, tritt am in Kraft VERBRAUCHSTEUER (EXCISE DUTY) Für in Malaysia produzierte und in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte oder importierte Kraftfahrzeuge und Krafträder sowie entsprechende Einfuhren wird die malaysische Verbrauchsteuer gemäß Verbrauchsteuerverordnung (Excise Duties Order 2012) erhoben. Darüber fällt die Verbrauchsteuer für alkoholische Getränke (ex HS-Code bis 22.08), Tabakerzeugnisse (ex und 24.03) sowie Glücksspiele (ex 9504) an. 9

10 Verbrauchsteuersätze für Personenkraftwagen: Fahrzeugart/Hubraum (ccm) Verbrauchsteuersätze (Excise Duty Rates) Personenkraftwagen ("motor cars", ausgenommen Vans) % > % > % > % > % Verbrauchsteuersätze für bestimmte alkoholische Getränke: HS-Code Steuergegenstand Verbrauchsteuersätze (Excise Duty Rates) Bier aus Malz MYR per 100% vol. per litre Schaumwein MYR per 100% vol. per litre Wein MYR per 100% vol. per litre anderer Traubenmost MYR per 100% vol. per litre Wermutwein MYR per 100% vol. per litre Branntwein und andere alkoholische Getränke MYR per 100% vol. per litre Quelle: Excise Duties Order 2012, in Kraft getr. am , as amended Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Steuer bei Einfuhren ist für Wertsteuersätze der Zollwert zuzüglich des Zollbetrages. UMSATZSTEUER (GOODS AND SERVICES TAX - GST/CBP) Seit dem wird die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für Importe von Waren und Dienstleistungen als "Goods and Services Tax - GST" von der malaysischen Zollverwaltung erhoben. Dabei handelt es sich um eine Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzugsberechtigung des entsprechend registrierten Unternehmers. Der Steuersatz beträgt einheitlich 6%. Bemessungsgrundlage ist bei Importen der Zollwert zuzüglich Zoll und ggf. Verbrauchsteuer. Die GST fällt nicht an für Lieferungen und Importe von lebenden Tieren, Gemüsen und Früchten, Brot, Heften, Wörterbüchern und Enzyklopädien, Zeitungen und Kinderbüchern (Steuersatz 0%). AUSSERTARIFLICHE EINFUHRABGABENBEGÜNSTIGUNGEN Rechtsgrundlage für Begünstigungen von Investitionsvorhaben im Bereich der direkten (z.b. Einkommensteuer) und indirekten Steuern (Einfuhrzoll, Umsatzsteuer) ist unter anderem der "Promotions of Investment Act of 1986". Demnach gewährt die malaysische Regierung für die Einfuhr von Rohstoffen, Komponenten und Ausrüstungen für bestimmte, von der staatlichen Investitionsagentur MIDA genehmigte Vorhaben Befreiungen vom Einfuhrzoll und der Umsatzsteuer. Weitere außertarifliche Zollbegünstigungen und -befreiungen sind in der Zollbefreiungsverordnung (Customs Duties (Exemption) Order 2013) festgeschrieben. Für die außertarifliche Befreiung von der Umsatzsteuer für Im 10

11 porte gelten die entsprechenden Vorschriften in der Umsatzsteuerbefreiungsverordnung (Goods and Services Tax (Relief) Order 2014). Waren, die zu Reparatur- oder Ausbesserungszwecken vorübergehend in Zollausland ausgeführt werden, können unter Sicherung der Identität abgabenfrei wieder eingeführt werden. Einfuhrabgaben entstehen lediglich, wenn im Zollausland im Rahmen der Ausbesserung neuwertige Teile installiert wurden. Waren, die in Malaysia produziert wurden, können innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr, gerechnet vom Datum des Exports, zollfrei wieder eingeführt werden (Rückwaren). Maschinen und Ausrüstung (exkl. Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien), die importiert oder von einem Industriezolllager, Bonded Warehouse oder Freizonen gekauft werden, und die von dem genehmigten Hersteller direkt bei der Herstellung von Endprodukten verwendet werden, sind gemäß Customs Duties (Exemption) Order 2013 von Einfuhrzöllen befreit. Maschinen und Ausrüstung müssen neu und unbenutzt sein und in den Räumlichkeiten des genehmigten Herstellers verwendet werden. Waren mit einem Wert von 500 MYR (z.zt. rd. 105 EUR) oder weniger, die von Kurier-Luftfrachtunternehmen ("air courier service") über einen internationalen Zollflughafen eingeführt werden, sind vom Zoll und der Umsatzsteuer befreit. Ausgenommen sind Tabakwaren und alkoholische Getränke. Verbote und Beschränkungen Die aktuellen malaysischen Einfuhrverbote und -beschränkungen sind mehrheitlich in der Verordnung "Customs (Prohibition of Imports) Order 2012", in Kraft seit 1. März 2013, festgeschrieben. Diese umfangreiche Verordnung beinhaltet sowohl handelspolitische Schutzmaßnahmen als auch weitere Beschränkungen, z.b. zum Schutz der Umwelt, der Verbraucher oder der öffentlichen Ordnung. Nach wie vor unterliegt danach ein deutlicher Anteil an Waren einem Einfuhrgenehmigungserfordernis (import license). EINFUHRVERBOTE Anhang 1 der Verordnung enthält diejenigen Waren, die einem absoluten Einfuhrverbot unterliegen. Dazu zählen u.a. Rundfunkempfangsgeräte im Empfangsfrequenzenbereich von MHz und MHz, Natriumarsenit, radioaktive Substanzen enthaltende Überspannungsableiter sowie bestimmte hochgiftige chemische Erzeugnisse und Mineralien wie z.b. polybromierte Biphenyle oder Krokydolith, bestimmte Substanzen, die unter das Montreal Protokoll zum Verbot klimaschädlicher Gase fallen, z.b. Fluorchlorkohlenwasserstoffe, sowie bestimmte Zubereitungen zur Verwendung in Tierfutter. EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN HANDELSPOLITISCHER ART (KRAFTFAHRZEUGE, STAHL U.A.) In Anhang 2 sind diejenigen Waren aufgeführt, für die eine Einfuhrgenehmigung (Import License) der jeweils benannten malaysischen Behörde, staatlichen Stelle oder akkreditierten Institution erforderlich ist, unter anderem für 11

12 Walzdraht MITI Warenbezeichnung HS-Codenummer genehmigende Behörde/Stelle Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium , MITI Krane MITI Reismühlen und deren Teile , , Ministry of Agriculture and Agrobased Industry Radargeräte und Teile Parabolantennen und -ausrüstungen , , , SIRIM QAS International Sdn.Bhd.(Zertifizierungs- und Prüfungsstelle) Kraftfahrzeuge 87.02, (excl ), (excl , und ); (excl und ), (excl und ), (excl und ), (excl und ), (excl und ), (excl und ), (excl , und ), MITI Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personenoder Güterbeförderung bestimmt (z.b. Abschleppwagen, Kranwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) (ausgenommen ) MITI Waren mit Herkunft oder Ursprung Israel Kapitel 1 bis 98 MITI Quelle: Customs (Prohibition of Imports) Order 2012, Stand: abrufbar unter: EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT, UMWELT UND ÖFFENTLICHEN ORDNUNG (Z.B. NAHRUNGSMITTEL, PESTIZIDE U.A.) In Anhang 3 sind diejenigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Nahrungsmittel aufgeführt, für deren Import eine Genehmigung sowie Inspektionsmaßnahmen der malaysischen Überwachungsbehörde Malaysia Quarantine and Inspection Services (MAQIS) erforderlich sind. Für Nahrungsmittel ist darüber hinaus eine Bewilligung der "Food Safety and Quality Division" des malaysischen Gesundheitsministeriums vorgeschrieben. Darüber hinaus führt der Anhang Waren auf, für deren Einfuhr eine Genehmigung der benannten malaysischen Behörde erforderlich ist, u.a.: 12

13 Warenbezeichnung HS-Codenummer genehmigende Behörde/Stelle Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren Department of Environment Pestizide (einschl. Insektizide, Herbizide, Fungizide etc.) 38.08, Kapitel 28, Kapitel 29, Pesticide Board, Department of Agriculture Sperrholz Malaysian Timber Industry Board keramisches Geschirr und Hauswirtschaftsartikel , Food Safety and Quality Division, Ministry of Health Röntgenapparate Department of the Atomic Energy Licensing Board Glückspielautomaten , , Ministry of Finance Quelle: Customs (Prohibition of Imports) Order 2012, Stand: abrufbar unter: KONFORMITÄTSBEWERTUNG (TELEKOMMUNIKATIONSGERÄTE, ELEKTRO TECHNIK U.A.) Anhang 4 der Verordnung listet diejenigen Waren auf, für die Vorschriften zur Konformitätsbewertung nach malaysischen oder anderen Normen einzuhalten sind, u.a.: 13

14 Warenbezeichnung keramische Baumaterialien HS-Codenummer zuständige Behörde/Stelle Maßnahme 69.06, 69.07, 69.08, Construction Industry Development Board Certificate of Approval (CoA) Eisen- und Stahl , , , Construction Industry Development Board Certificate erzeugnisse , , , (Baumaterial) / SIRIM Bhd. (andere) of Approval , 73.12, , , (CoA) , elektrotechnische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik ex Kapitel 84, 85, Suruhanjaya Tenaga (Energy Commission) Certificate of Approval (CoA) Reifen, neu oder , , , , SIRIM QAS International Sdn.Bhd.(Zertifizie MS Certifi runderneuert/ge rungs- und Prüfungsstelle) cate braucht Elektrische Primärelemente und Primärbatterien Controller of Consumer Affairs, Ministry of Domestic Trade, Co-operatives and Consumerism Certificate of Conformance (CoC) Geräte und Aus , , SIRIM QAS International Sdn.Bhd.(Zertifizie Certificate rüstungen für öf 400, , , , rungs- und Prüfungsstelle)Der Import muss of Approval fentliche und lo , , , entsprechend den malaysischen Standards (CoA) kale Netzwerke , , oder technischen Normen oder einer techni einschließlich 310, , , schen Erklärung, welche für den Import für Motherboards, , , geeignet gehalten werden, und in Überein andere Teile und 540, , , stimmung mit dem Communications and Zubehör , , Multimedia Act 1998, der nachgeordneten 990, , , Gesetzgebung, gesetzlichen Erfordernissen , , und bekannten Regeln und Verfahren be 900 scheinigt sein. Sendegeräte für , , SIRIM QAS International Sdn.Bhd.(Zertifizie Certificate den Rundfunk 900, , , rungs- und Prüfungsstelle.) Der Import muss of Approval oder das Fernse , , entsprechend den malaysischen Standards (CoA) hen, mit einer 200, , , oder technischen Normen oder einer techni Frequenz bis , schen Erklärung, welche für den Import für THz, Teile und geeignet gehalten werden, und in Überein Zubehör stimmung mit dem Communications and Multimedia Act 1998, der nachgeordneten Gesetzgebung, gesetzlichen Erfordernissen und bekannten Regeln und Verfahren bescheinigt sein. 14

15 Haushaltsgeräte ex Kapitel 84, 85, 90 SIRIM QAS International Sdn.Bhd.(Zertifizie Certificate und Unterhal rungs- und Prüfungsstelle) Der Import muss of Approval tungselektronik entsprechend den malaysischen Standards (CoA) mit integriertem oder technischen Normen oder einer techni Sende- und Emp schen Erklärung, welche für den Import für fangsmodul für geeignet gehalten werden, und in Überein öffentliche Netz stimmung mit dem Communications and werke oder für Multimedia Act 1998, der nachgeordneten Sende- und Emp Gesetzgebung, gesetzlichen Erfordernissen fangsfrequenzen und bekannten Regeln und Verfahren be bis 420 THz scheinigt sein. Dreiräder, Roller, 95.03, , , Ministry of Domestic Trade, Co-operatives Certificate Autos mit Tret and Consumerism of Confor werk und ähnli mance che Spielfahrzeu (CoC) und ge, Videospiele, Testbericht Kinderfahrräder durch ein Labor, welches bei einem Unterzeicher der Asia Pacific Laboratory Accreditati on Cooperation Mutual Recognition Arrangement (APLAC MRA) akkreditiert ist Quelle: Customs (Prohibition of Imports) Order 2012, Stand: abrufbar unter: Hinweis: Die Bestimmungen der Verordnung gelten zum Teil nicht für die Sondergebiete Labuan, Langkawi und Tioman sowie in bestimmten Freizonen Die Anträge auf Einfuhrgenehmigung oder Konformitätsbewertung sind vom malaysischen Einführer an die zuständige Stelle zu richten. Der Exporteur hat gegebenenfalls entsprechende Nachweise (z.b. Pflanzengesundheitszeugnisse, technische Spezifikationen, Gesundheitszeugnisse) zu erbringen. MEDIZINISCHE GERÄTE, KOSMETIKA, VERPACKUNGSHOLZ Für medizinische Geräte, Apparate und Ausrüstungen ist nach den Vorschriften des "Medical Device Act 2012" und "Medical Device Regulations 2012" eine Registrierung bei der Zulassungsbehörde (Medical Device Authority) des malaysischen Gesundheitsministeriums sowie eine Konformitätsbewertung bei einem zugelassenen Prüfun 15

16 ternehmen erforderlich. Bei medizinischen Geräten z.b. zu Ausbildungszwecken, zum Zweck klinischer Forschung u.a.m. tritt an die Stelle der Registrierungspflicht eine Mitteilungspflicht. Für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Kosmetika ist eine Bewilligung (Notification Note) der zuständigen Behörde Director of Pharmaceutical Services, Ministry of Health vorgeschrieben vorgeschrieben. Rechtsgrundlage sind die "Control of Drugs and Cosmetics Regulations 1984". Für Verpackungsholz wird die Behandlung und Markierung gemäß ISPM-15 Standard akzeptiert. MARKIERUNG UND KENNZEICHNUNG Produktzertifizierungen, Inspektionen und Produktprüfungen werden durch die Konformitätsbewertungsstelle Sirim Qas International vorgenommen. Importierte Gebrauchsgüter sind unter anderem mit dem Namen und der Adresse des Herstellers und des Importeurs sowie bei importierten Gütern zusätzlich mit dem Ursprungsland in englischem oder malaysischem Wortlaut zu kennzeichnen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung "Price Control (Labelling by Manufacturers, Importers, Producers or Wholesalers) Order 1980". Nach dem Trade Descriptions Act 2011 sind falsche Handelsbeschreibungen verboten. Daneben bestehen gesonderte Kennzeichnungspflichten, z.b. für Nahrungsmittel, pharmazeutische Erzeugnisse, Tabakerzeugnisse, Chemikalien am Arbeitsplatz u.a.m. Internetadressen Zollverwaltung Internet: Handels- und Industrieministerium Internet: Behörde für Industrieentwicklung und Investitionen Internet: Zulassungsstelle für medizinische Geräte Internet: Zulassungsbehörde für pharmazeutische Erzeugnisse und Kosmetika Internet: Zulassungsbehörde für Nahrungsmittel Internet: Konformitätsbewertungs- und technische Prüfstelle Internet: Malaysische Außenhandelsförderungsstelle Internet:

17 Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer Internet: Ausfuhr aus der EU Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung: / Unternehmen / Warenverkehr. Eine Kurzdarstellung des Ausfuhrverfahrens finden Sie auch auf unserer Internetseite unter im Menu "Basiswissen Zoll". KONTAKT Jürgen Huster +49 (0) Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck auch teilweise nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. 17

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