Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Malaysia
|
|
- Minna Michel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Malaysia Inhalt Internationale Handelsabkommen Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation (WTO) ASEAN mit Südostasiatischer Freihandelszone (AFTA) und ASEAN Wirtschaftsraum (AEC) Weitere Freihandelsabkommen Malaysia - Europäische Union (EU) Transpazifische Partnerschaft (TPP) Zollverfahren Zollvorschriften Vorabanmeldung Abfertigung zum freien Verkehr Warenbegleitpapiere Vorübergehende Einfuhr Zolllager Aktive Veredelung Zollfreizonen Einfuhrabgaben Zolltarif Verbrauchsteuer (Excise Duty) Umsatzsteuer (Goods and Services Tax - GST/CBP) Außertarifliche Einfuhrabgabenbegünstigungen Verbote und Beschränkungen Einfuhrverbote Einfuhrbeschränkungen handelspolitischer Art (Kraftfahrzeuge, Stahl u.a.) Einfuhrbeschränkungen zum Schutz der Gesundheit, Umwelt und öffentlichen Ordnung (z.b. Nahrungsmittel, Pestizide u.a.) Konformitätsbewertung (Telekommunikationsgeräte, Elektrotechnik u.a.) Medizinische Geräte, Kosmetika, Verpackungsholz Markierung und Kennzeichnung 1
2 Internetadressen Ausfuhr aus der EU Autorin: Ursula Bachem-Niedermeier (Februar 2017) Bonn (GTAI) - Das Zollmerkblatt Malaysia bietet deutschen Exporteuren einen Überblick über die aktuellen Zollund Einfuhrbestimmungen des südostasiatischen Landes. Neben einer Darstellung handelspolitischer Rahmenbedingungen enthält die Broschüre Informationen zu Zollverfahren, Warenbegleitpapieren, Einfuhrabgaben und zu den Verboten und Beschränkungen. Das Zollmerkblatt Malaysia können Sie kostenlos nach vorheriger Registrierung downloaden unter Internationale Handelsabkommen MITGLIEDSCHAFT BEI DER WELTHANDELSORGANISATION (WTO) Malaysia ist Mitglied der Welthandelsorganisation (World Trade Organization - WTO) und im Rahmen dieser Mitgliedschaft zu den WTO-Kernprinzipien der Meistbegünstigung sowie der Inländerbehandlung verpflichtet. ASEAN MIT SÜDOSTASIATISCHER FREIHANDELSZONE (AFTA) UND ASEAN WIRTSCHAFTSRAUM (AEC) Darüber hinaus ist Malaysia Mitglied der südostasiatischen Regionalorganisation ASEAN (Association of South East Asian Nations), die mit rd. 620 Mio. Einwohnern eine höhere Bevölkerungszahl als die Europäische Union (EU) aufweist. Weitere Mitgliedstaaten von ASEAN sind Brunei Darussalam, Indonesien, Kambodscha, Laos, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam einigten sich die ASEAN-Staaten auf die Errichtung der Freihandelszone AFTA (ASEAN Free Trade Area). In dem Common Effective Preferential Tariff (CEPT) wurde ein stufenweiser Abbau von Zöllen für ASEAN Ursprungswaren sowie die schrittweise Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse festgelegt. In dem ASEAN Abkommen über den Handel mit Waren (ATIGA) von 2010 wurde der freie Warenverkehr als eine zentrale Voraussetzung für einen einheitlichen Markt und Produktionsbasis hin zu einer tieferen wirtschaftlichen Integration verankert. Inzwischen sind mehr als 99% der Importe Malaysias aus anderen ASEAN-Staaten zollfrei. Weitere Maßnahmen im Binnenhandel sind vereinfachte und elektronische Zollabfertigungsverfahren, gemeinsame Versandverfahren sowie der Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen. Ende 2015 trat die ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft AEC in Kraft. Bis 2025 soll ein gemeinsamer Markt ähnlich der Europäischen Union (EU) geschaffen werden. In punkto Warenhandel steht ein weiterer Abbau von Handelshemmnissen auf dem Programm, für einen wettbewerbsfähigen effizienten und reibungslosen Güteraustausch in der Region. Malaysia ist ferner Mitglied der APEC (Asia Pacific Economic Cooperation), der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft. WEITERE FREIHANDELSABKOMMEN Malaysia hat sowohl im Rahmen von ASEAN als auch bilateral eine Reihe von Handelsabkommen mit dritten Ländern abgeschlossen, die zu einem präferenziellen Marktzugang für Ursprungswaren führen: 2
3 Partner Art des Abkommens in Kraft seit ASEAN Trade in Goods Agreement (ATIGA) ASEAN - China ASEAN - Indien ASEAN - Japan ASEAN - Korea (Rep.) Übereinkommen über den Handel mit Waren (ATIGA); seit 2015 ASEAN Wirtschaftsgemeinschaft (Asean Economic Community - AEC) Abkommen über den Handel mit Waren zwischen China und der ASEAN im Rahmen des Übereinkommens für eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit Übereinkommen über den Handel mit Waren im Rahmen des Abkommens über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten der ASEAN und Indien (AIFTA) Abkommen über eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten der ASEAN und Japan (AJCEP) Abkommen über den Handel mit Waren zwischen Korea (Rep.) und der ASEAN im Rahmen des Übereinkommens für eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit (AKFTA) (Waren) (Dienstleistungen) (Waren) (Dienstleistungen) (Waren) (Dienstleistungen) ASEAN - Australien - Neuseeland Freihandelsabkommen ASEAN - Australien-Neuseeland Malaysia - Chile Malaysia - Chile Freihandelsabkommen Malaysia - Indien Indien - Malaysia Freihandelsabkommen Malaysia - Japan Abkommen über eine wirtschaftliche Partnerschaft zwischen Malaysia und Japan (MJEPA) Malaysia - Australien Malaysia - Neuseeland Malaysia - Australien Freihandelsabkommen Malaysia - Neuseeland Freihandelsabkommen Malaysia - Pakistan Malaysia - Pakistan Freihandelsabkommen Malaysia - Türkei Malaysia - Türkei Freihandelsabkommen Ferner verhandeln die "ASEAN + 6", d.h. die ASEAN-Staaten, China, Indien, Japan, Korea (Rep), Australien und Neuseeland über ein großes regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Regional Comprehensive Economic Partnership - RCEP). MALAYSIA - EUROPÄISCHE UNION (EU) Die Europäische Union (EU) verhandelt seit Oktober 2010 mit Malaysia über ein Freihandelsabkommen. Bis dato wurden sieben Verhandlungsrunden absolviert, seit 2012 ruhen die Verhandlungen. Für die EU ist Malaysia der drittgrößte Handelspartner innerhalb von ASEAN, hinter Singapur und Vietnam. TRANSPAZIFISCHE PARTNERSCHAFT (TPP) Neben USA und Australien, Brunei Darussalam, Kanada, Chile, Japan, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, Vietnam war Malaysia ebenfalls Mitglied der Verhandlungen zu dem Handelsabkommen Transpazifische Partnerschaft (TPP), welches am unterzeichnet wurde. Angedacht als Handelsgegengewicht zu der VR China sollen durch das Abkommen Zölle und andere Handelsschranken zwischen den Vertragsstaaten abgebaut werden. 3
4 Damit TPP in Kraft tritt, muss es durch die jeweiligen Länderparlamente ratifiziert werden. Das Abkommen soll nach Inkrafttreten rd. 40% der weltweiten Wirtschaftsleistung abdecken und 800 Mio. Einwohner erfassen. Am unterzeichnete der neue US-Präsident Trump im Rahmen eines Politikwechsels ein Dekret, nach dem sich die Vereinigten Staaten aus TPP zurückziehen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Zollverfahren ZOLLVORSCHRIFTEN Rechtsgrundlagen für zoll-, steuer- und außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften beim grenzüberschreitenden Warenverkehr in Malaysia sind unter anderem Rechtsgrundlage Customs Act Act 235 Customs Regulations 1977 Customs Duties Order 2017 Customs Duties (Exemption) Order 2013 Customs Duties (Goods of ASEAN Countries Origin)(ASEAN Harmonised Tariff Nomenclature and ASEAN Trade in Goods Agreement) Order 2016 Customs (Prohibitions of Imports) Order 2012 Customs (Prohibitions of Exports) Order 2012 Strategic Trade Act Act 708 Free Zones Act Act 438 Excise Act Act 176, Excise Duties Order 2012 Goods and Services Tax (GST) Act Act 762, GST Regulations 2014 Regelungsinhalt Zollschuld, Zollverfahren, Zollstrafen Durchführungsbestimmungen zum Zollgesetz Zolltarif und angewandte Meistbegünstigungszollsätze Außertarifliche Zollbegünstigungen ASEAN-Präferenzzollsätze und ASEAN-Zollnomenklatur (AHTN) Einfuhrverbote und -beschränkungen handelspolitischer und nicht wirtschaftlicher Art Ausfuhrverbote und -beschränkungen Exportkontrolle Freizonen Verbrauchsteuer Umsatzsteuer Das malaysische Zollgebiet (principal customs area) entspricht dem Staatsgebiet der Föderation. Sonderregelungen bestehen für die Inseln Labuan, Langkawi und Tioman. VORABANMELDUNG Bei der Ankunft muss, bevor die Fracht ausgeladen wird, ein Eingangsmanifest "inward manifest" (Formblatt JKED No. 4), mit einer Kopie bei der Zollstelle durch den Zollagenten, den Kapitän des Schiffs oder des Flugzeugs eingereicht werden. Die Frist für die Vorlage ist abhängig von dem Transportmittel und beträgt bei Transport via Schiff 24 Std. nach Ankunft und bei Flugzeug bei Ankunft. Das inward manifest listet die Details (Merkmale, Anzahl und Inhalt) der Frachtstücke auf, die im Land für Importzwecke entladen werden, zusammen mit den Namen der Frachtführer und der Warenempfänger, falls bekannt. Bei Import via Bahn muss auf Nachfrage die Bahnwarenrechnung oder Bahnfrachtbrief durch den Station Master am Ort der Einfuhr und an der Zollstelle an die die zollpflichtigen Waren versendet werden, vorgelegt werden. 4
5 ABFERTIGUNG ZUM FREIEN VERKEHR Waren dürfen grundsätzlich nur über die vorgeschriebenen Zolllandungsplätze (See- und Flughäfen), Zollstraßen und Grenzbahnhöfe in das Zollgebiet Malaysias verbracht werden. Sie sind anschließend unverzüglich in Zollverwahrungslager (customs warehouses), in von der Zollverwaltung genehmigte private Zolllager (licensed warehouses) oder in ein von dem Director General zugelassenes Lager (warehouse approved by the Director General) zu verbringen. Waren in Zollverwahrungslagern müssen innerhalb einer Frist von einem Monat angemeldet und in ein Zollverfahren überführt werden. Der Zollanmelder kann sich dabei von einem Agenten vertreten lassen. Das seit 1993 verwandte Zollbetriebssystem SMK wird durch den Dienstleister Mytradelink über die Gesellschaft Dagang Net betrieben. Die Zollanmeldung wird elektronisch abgegeben ("epermit"). Das malaysische Zollrecht sieht eine Beförderung von Waren unter Zollaussetzung von Zollhäfen, Zollflughäfen, Grenzstationen oder Grenzbahnhöfen zu Zolldienststellen im Binnenland (inland customs stations / inland clearance depots) von entsprechend lizensierten Frachtführern vor. Vertrauenswürdige Unternehmer erhalten vereinfachte Förmlichkeiten und Verfahren mit dem Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO), der im Jahr 2010 das "Malaysia Customs Golden Client (MCG)" - Programm ersetzt hat. Ein Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung besteht nicht. Das malaysische Zollrecht sieht das Instrument der verbindlichen Zollauskunft (Customs Ruling) zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Kalkulation von Einfuhrabgaben vor. Demnach kann der malaysische Importeur bei der Zollverwaltung einen entsprechenden Antrag auf Einreihung der Waren in den Zolltarif, die anwendbaren Vorschriften zur Bestimmung des Zollwertes oder in sonstiger zollrechtlicher Angelegenheit stellen. Der Bescheid der malaysischen Zollverwaltung ist für den Antragsteller bindend. WARENBEGLEITPAPIERE Die Zollanmeldung erfolgt in der vorgeschriebenen Form auf dem Formular Nr. 1 und muss eine vollständige und wahre Aufstellung über Anzahl und Beschreibung der Frachtstücke, Beschreibung, Gewicht, Maßeinheit oder Menge, Wert aller zollpflichtigen Waren und den Ursprung dieser Waren enthalten. Für eine ordnungsgemäße Verzollung in Malaysia sind die folgenden im Exportland zu erstellenden Begleitpapiere als Nachweise vorzulegen: - Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung, in englischer Sprache. Die unterschriebene und mit Firmenstempel versehene Originalrechnung dient als Nachweis für die Zollanmeldung. Die Rechnungen müssen die üblichen Angaben, wie Anzahl und Art der Packstücke, Marken und Nummern der einzelnen Kolli, handelsübliche Beschreibung der Ware, Brutto- und Nettogewicht, FOB-Wert und CIF-Wert der Waren gemäß der internationalen Lieferbedingungen (Incoterms 2010), enthalten. Vermerkt sein müssen auch Abgangsort und Ursprungsland. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. - Frachtpapier: Luft- bzw. Seefrachtbrief - Packliste - Sonstige Begleitpapiere: für bestimmte Waren gemäß nationaler Vorschriften, z.b. Pflanzengesundheitszeugnis für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, Einfuhrlizenzen, soweit erforderlich. Für Waren aus bestimmten Ursprungsländern ist ein Ursprungszeugnis erforderlich. 5
6 VORÜBERGEHENDE EINFUHR Berufsausrüstungen, Messe- und Ausstellungsgüter sowie Handelsmuster mit Wert können unter Vorlage des Carnet A.T.A. ohne Leistung einer Sicherheit zur vorübergehenden Einfuhr in Malaysia angemeldet werden. Zollbürge ist die/der im Rahmen der internationalen Bürgenkette benannte Organisation/Verband im Land der vorübergehenden Einfuhr, in Malaysia ist dies die Malaysian International Chamber of Commerce and Industry (MICCI). Das Carnet A.T.A. ermöglicht die Zollanmeldungen zur vorübergehenden Ausfuhr im Exportland, zur vorübergehenden Einfuhr und anschließender Ausfuhr im Bestimmungsland sowie Wiedereinfuhr im Ausfuhrland auf einem einzigen, international gültigen Zollpapier. Die Ausstellung der Carnets A.T.A. kann in Deutschland bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) beantragt werden. Die Wiederausfuhrfrist in Malaysia beträgt grundsätzlich drei Monate, gerechnet vom Datum der Einfuhranmeldung. Carnets ATA können für im Rahmen des Reiseverkehrs eingeführte Gerätschaften und Ausrüstung wie auch für unbegleitete Waren genutzt werden. Für verderbliches Gut, Waren oder Muster, die verkauft oder weggegeben werden, kann Carnet ATA nicht genutzt werden (Quelle: MICCI). ZOLLLAGER In Zolllagern können Waren nach dem Verbringen ins Zollgebiet ohne Erhebung der auf ihnen lastenden Einfuhrabgaben unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden. Das malaysische Zollrecht unterscheidet zwischen öffentlichen Zolllagern (Customs Warehouses), privaten Zolllagern (Licensed Warehouses) sowie Industriezolllagern (Licensed Manufacturing Warehouses - LMWs). Bei Beendigung des Zolllagerverfahrens erhalten die Waren dann eine neue zollrechtliche Bestimmung (Ausfuhr oder zollrechtlich freier Verkehr). Öffentliche Zolllager sind in der Regel den Zolldienststellen angegliedert. In diesen Lagern können Waren nach Eintreffen im Zollgebiet grundsätzlich bis zu einem Monat (Ausnahme: verderbliche oder leicht entflammbare Güter) in vorübergehender Verwahrung eingelagert werden. Für die Einrichtung von privaten Zolllagern ist eine Genehmigung (license) der malaysischen Zollverwaltung erforderlich. Die zulässige Dauer ergibt sich aus der Genehmigung, die Waren dürfen - neben den üblichen Behandlungen wie z.b. Um- und Verpacken - nicht verändert werden. Ein Zollbeamter (senior officer) soll zu allen Zeiten Zutritt zu dem Zolllager haben. Auf Antrag kann eine zusätzliche Lizenz für die Vornahme von Herstellungsprozessen oder anderen Vorgängen bzgl. der zollpflichtigen und sonstiger in der Lizenz genannten Waren erteilt werden (Industriezolllager). In Industriezolllagern (LMWs) können ausschließlich die in der entsprechenden Lizenz der Zollverwaltung genehmigten Be- und Verarbeitungsvorgänge an den in das Lager verbrachten Waren vorgenommen werden. AKTIVE VEREDELUNG Nach den Zoll- und Steuervorschriften können für Waren, die zur Be-oder Verarbeitung importiert und anschließend als Veredelungserzeugnisse wieder ausgeführt werden, die entrichteten Einfuhrabgaben auf entsprechenden Antrag grundsätzlich vergütet werden (full drawback). Voraussetzung ist, dass die Veredelungserzeugnisse innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, gerechnet vom Datum der Entrichtung der Einfuhrabgaben, wiederausgeführt werden. Dieses Zollverfahren bedarf der vorherigen Bewilligung der malaysischen Zollverwaltung. ZOLLFREIZONEN Rechtsgrundlagen für das Errichten von Freizonen in Malaysia sind das Freizonengesetz (Free Zones Act 1990) mit Durchführungsbestimmungen (Free Zones Regulations 1991). Die Freizonengesetzgebung unterscheidet zwischen Industriezonen ("Free Industrial Zones - FIZ"), in die zugelassene exportorientierte Produktionsbetriebe Maschinen, Rohstoffe und Halbfertigwaren mit minimalen Zollformalitäten und abgabenfrei verbringen kön 6
7 nen, und Handelszonen ("Free Commercial Zones - FCZ"), in denen Aktivitäten wie Handel, Umpacken und -etikettierung sowie Transit zugelassen sind. Die Bewilligung zum Betreiben eines Produktionsbetriebes in den Industriezonen wird in der Regel solchen Unternehmen erteilt, deren Produktion für den Export bestimmt ist. Darüber hinaus können in den FIZ auch andere Aktivitäten wie Evaluierung, Testen von Waren, Forschung, Gestaltung etc. durchgeführt werden. Industriezonen bestehen u.a. in Mukim of Plentong, Johor Bahru; Mukim of Pringgit, Central District of Malacca; Tanjung Kling, Mukim of Tanjung Kling, Central District of Malacca; Mukim of Pringgit and Bukit Baru, in Central District of Malacca; Mukim of Hulu Kinta in the District of Kinta, Perak; Telok Panglima Garang in the District of Kuala Langat, Selangor; Mukim of Ulu Klang, District of Gombak, Selangor; Mukim of Damansara, District of Klang, Selangor; Prai, Central District of Seberang Prai, Mukim 1, Penang, und Bayan Lepas, South West District, Mukim 12, Penang. Handelszonen wurden errichtet u.a. in Mukim of Plentong, District of Johor Bahru; Mukim of Kapar, District of Klang, Selangor; West Port, Pulau Indoah, Mukim of Klang, District of Klang; Deep Water Wharf, Section 4, city of Butterworth, District of North Seberang Perai; Bukit Kayu Hitam Town and Mukim of Sungai Laka, District of Kbang Pasu, Kedah; Duty Free Area at Stulang Laut, Johor Bahru; am internationalen Flughafen in Kuala Lumpur, Sepang, und Mukim of Tanjung Kupang, District of Johor Bahru, Johor. Am Hafen von Port Klang existiert seit 2006 eine integrierte Industrie- und Handelsfreizone PKFZ (Port Klang Free Zone). Mit dieser Freizone möchte Malaysia seine Position als Logistikdrehscheibe und Produktionsstandort in Südostasien ausbauen. Einfuhrabgaben ZOLLTARIF Die Nomenklatur des im Rahmen der Zollgesetzgebung als "Customs Duties Order" veröffentlichten malaysischen Einfuhrzolltarifs basiert auf dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) und enthält die für Waren mit Ursprung bzw. Herkunft aus Drittländern gültigen Regelzollsätze. Zu den Drittländern zählen diejenigen Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO), mit denen Malaysia keine gesonderten Abkommen über einen präferenziellen Marktzugang geschlossen hat und für die das WTO-Meistbegünstigungsprinzip gilt (z.b. EU, USA). Anmerkung: Für Handel innerhalb von Asean-Ländern verwendet Malaysia die auf dem HS beruhende ASEAN Harmonised Tariff Nomenclature (AHTN). Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Zolls ist grundsätzlich der Transaktionswert der Waren, d.i. der im Rahmen eines Kaufgeschäftes gezahlte oder zu zahlende Preis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur Eingangszollstelle. In der Regel handelt es sich bei dem Zollwert um den Wert CIF (Cost, Insurance, and Freight) der internationalen Lieferbedingungen (Incoterms 2010). Nachfolgend eine Auswahl von Waren unter Angabe des Regelzollsatzes (angewandter Meistbegünstigungszollsatz), in Kraft ab : 7
8 Warenbezeichnung HS-Codenummer Einfuhrzoll satz Natriumhydroxid (Ätznatron), fest und in wässriger Lösung (Natronlauge) 20% Magnesiumhydroxid und -peroxid; Oxide, Hydroxide und Peroxide des Strontiums oder des Bariums 0% Zinkoxid; Zinkperoxid 30% Organische chemische Erzeugnisse (außer Chlormethan : 15%, Glyzerol : 5%) 0% Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer) 0% Schmink- und Hautpflegemittel 0% Zubereitete Haarbehandlungsmittel 0% Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen 0% 10% Polyethylen mit einem spezifischen Gewicht von weniger als % Rohre und Schläuche, nicht biegsam, aus Polymeren des Ethylens 20% Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen (außer : Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger zur Herstellung von Textilien: 5%) Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z.b. Nippel, Bögen), Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk 20% 30% , Neue Luftreifen aus Kautschuk für Pkw, Lkw und Busse 40% Reise- und Handkoffer, Taschen 0% Kapitel 61, 62 Bekleidung und Bekleidungszubehör (außer : Teile von anderem konfektionierten Bekleidungszubehör: 15%; : 20%, : OP-Kittel: 5%) 0% Schuhe 0% Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) 30% Schmuckwaren, Gold- und Silberschmiedewaren 0% Kühl- und Gefrierschränke 30% 8
9 84.43 Druckmaschinen 0% , Haushaltswaschmaschinen 25% Werkzeugmaschinen und Teile 0% Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten 0% Gummi- und Kunststoffmaschinen 0% ex Personenkraftwagen (Completely Built-up -CBU) 30% Medizinische Geräte 0% Mess- und Analysengeräte (außer Wasserzähler : 25%, Wasserzählergehäuse oder - einrichtungen : 21%) 0% Möbel und Teile 0% Decken- und Wandleuchten (außer Leuchtstofflampen: 25%) 20% Spielfahrzeuge; Puppen; anderes Spielzeug 0% sowie für eine Auswahl von verarbeiteten Nahrungs- und Genussmitteln: Buttermilch, Joghurt 0% Käse 0% Schokolade 15% Kekse und Waffeln 6% Marmeladen und Konfitüren 0% Bier 5 MYR/l Schaumweine 23 MYR/l Wein 7 MYR/l Quelle: Customs Duties Order 2017, tritt am in Kraft VERBRAUCHSTEUER (EXCISE DUTY) Für in Malaysia produzierte und in den steuerrechtlich freien Verkehr überführte oder importierte Kraftfahrzeuge und Krafträder sowie entsprechende Einfuhren wird die malaysische Verbrauchsteuer gemäß Verbrauchsteuerverordnung (Excise Duties Order 2012) erhoben. Darüber fällt die Verbrauchsteuer für alkoholische Getränke (ex HS-Code bis 22.08), Tabakerzeugnisse (ex und 24.03) sowie Glücksspiele (ex 9504) an. 9
10 Verbrauchsteuersätze für Personenkraftwagen: Fahrzeugart/Hubraum (ccm) Verbrauchsteuersätze (Excise Duty Rates) Personenkraftwagen ("motor cars", ausgenommen Vans) % > % > % > % > % Verbrauchsteuersätze für bestimmte alkoholische Getränke: HS-Code Steuergegenstand Verbrauchsteuersätze (Excise Duty Rates) Bier aus Malz MYR per 100% vol. per litre Schaumwein MYR per 100% vol. per litre Wein MYR per 100% vol. per litre anderer Traubenmost MYR per 100% vol. per litre Wermutwein MYR per 100% vol. per litre Branntwein und andere alkoholische Getränke MYR per 100% vol. per litre Quelle: Excise Duties Order 2012, in Kraft getr. am , as amended Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Steuer bei Einfuhren ist für Wertsteuersätze der Zollwert zuzüglich des Zollbetrages. UMSATZSTEUER (GOODS AND SERVICES TAX - GST/CBP) Seit dem wird die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie für Importe von Waren und Dienstleistungen als "Goods and Services Tax - GST" von der malaysischen Zollverwaltung erhoben. Dabei handelt es sich um eine Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzugsberechtigung des entsprechend registrierten Unternehmers. Der Steuersatz beträgt einheitlich 6%. Bemessungsgrundlage ist bei Importen der Zollwert zuzüglich Zoll und ggf. Verbrauchsteuer. Die GST fällt nicht an für Lieferungen und Importe von lebenden Tieren, Gemüsen und Früchten, Brot, Heften, Wörterbüchern und Enzyklopädien, Zeitungen und Kinderbüchern (Steuersatz 0%). AUSSERTARIFLICHE EINFUHRABGABENBEGÜNSTIGUNGEN Rechtsgrundlage für Begünstigungen von Investitionsvorhaben im Bereich der direkten (z.b. Einkommensteuer) und indirekten Steuern (Einfuhrzoll, Umsatzsteuer) ist unter anderem der "Promotions of Investment Act of 1986". Demnach gewährt die malaysische Regierung für die Einfuhr von Rohstoffen, Komponenten und Ausrüstungen für bestimmte, von der staatlichen Investitionsagentur MIDA genehmigte Vorhaben Befreiungen vom Einfuhrzoll und der Umsatzsteuer. Weitere außertarifliche Zollbegünstigungen und -befreiungen sind in der Zollbefreiungsverordnung (Customs Duties (Exemption) Order 2013) festgeschrieben. Für die außertarifliche Befreiung von der Umsatzsteuer für Im 10
11 porte gelten die entsprechenden Vorschriften in der Umsatzsteuerbefreiungsverordnung (Goods and Services Tax (Relief) Order 2014). Waren, die zu Reparatur- oder Ausbesserungszwecken vorübergehend in Zollausland ausgeführt werden, können unter Sicherung der Identität abgabenfrei wieder eingeführt werden. Einfuhrabgaben entstehen lediglich, wenn im Zollausland im Rahmen der Ausbesserung neuwertige Teile installiert wurden. Waren, die in Malaysia produziert wurden, können innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr, gerechnet vom Datum des Exports, zollfrei wieder eingeführt werden (Rückwaren). Maschinen und Ausrüstung (exkl. Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien), die importiert oder von einem Industriezolllager, Bonded Warehouse oder Freizonen gekauft werden, und die von dem genehmigten Hersteller direkt bei der Herstellung von Endprodukten verwendet werden, sind gemäß Customs Duties (Exemption) Order 2013 von Einfuhrzöllen befreit. Maschinen und Ausrüstung müssen neu und unbenutzt sein und in den Räumlichkeiten des genehmigten Herstellers verwendet werden. Waren mit einem Wert von 500 MYR (z.zt. rd. 105 EUR) oder weniger, die von Kurier-Luftfrachtunternehmen ("air courier service") über einen internationalen Zollflughafen eingeführt werden, sind vom Zoll und der Umsatzsteuer befreit. Ausgenommen sind Tabakwaren und alkoholische Getränke. Verbote und Beschränkungen Die aktuellen malaysischen Einfuhrverbote und -beschränkungen sind mehrheitlich in der Verordnung "Customs (Prohibition of Imports) Order 2012", in Kraft seit 1. März 2013, festgeschrieben. Diese umfangreiche Verordnung beinhaltet sowohl handelspolitische Schutzmaßnahmen als auch weitere Beschränkungen, z.b. zum Schutz der Umwelt, der Verbraucher oder der öffentlichen Ordnung. Nach wie vor unterliegt danach ein deutlicher Anteil an Waren einem Einfuhrgenehmigungserfordernis (import license). EINFUHRVERBOTE Anhang 1 der Verordnung enthält diejenigen Waren, die einem absoluten Einfuhrverbot unterliegen. Dazu zählen u.a. Rundfunkempfangsgeräte im Empfangsfrequenzenbereich von MHz und MHz, Natriumarsenit, radioaktive Substanzen enthaltende Überspannungsableiter sowie bestimmte hochgiftige chemische Erzeugnisse und Mineralien wie z.b. polybromierte Biphenyle oder Krokydolith, bestimmte Substanzen, die unter das Montreal Protokoll zum Verbot klimaschädlicher Gase fallen, z.b. Fluorchlorkohlenwasserstoffe, sowie bestimmte Zubereitungen zur Verwendung in Tierfutter. EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN HANDELSPOLITISCHER ART (KRAFTFAHRZEUGE, STAHL U.A.) In Anhang 2 sind diejenigen Waren aufgeführt, für die eine Einfuhrgenehmigung (Import License) der jeweils benannten malaysischen Behörde, staatlichen Stelle oder akkreditierten Institution erforderlich ist, unter anderem für 11
12 Walzdraht MITI Warenbezeichnung HS-Codenummer genehmigende Behörde/Stelle Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium , MITI Krane MITI Reismühlen und deren Teile , , Ministry of Agriculture and Agrobased Industry Radargeräte und Teile Parabolantennen und -ausrüstungen , , , SIRIM QAS International Sdn.Bhd.(Zertifizierungs- und Prüfungsstelle) Kraftfahrzeuge 87.02, (excl ), (excl , und ); (excl und ), (excl und ), (excl und ), (excl und ), (excl und ), (excl und ), (excl , und ), MITI Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personenoder Güterbeförderung bestimmt (z.b. Abschleppwagen, Kranwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) (ausgenommen ) MITI Waren mit Herkunft oder Ursprung Israel Kapitel 1 bis 98 MITI Quelle: Customs (Prohibition of Imports) Order 2012, Stand: abrufbar unter: EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT, UMWELT UND ÖFFENTLICHEN ORDNUNG (Z.B. NAHRUNGSMITTEL, PESTIZIDE U.A.) In Anhang 3 sind diejenigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Nahrungsmittel aufgeführt, für deren Import eine Genehmigung sowie Inspektionsmaßnahmen der malaysischen Überwachungsbehörde Malaysia Quarantine and Inspection Services (MAQIS) erforderlich sind. Für Nahrungsmittel ist darüber hinaus eine Bewilligung der "Food Safety and Quality Division" des malaysischen Gesundheitsministeriums vorgeschrieben. Darüber hinaus führt der Anhang Waren auf, für deren Einfuhr eine Genehmigung der benannten malaysischen Behörde erforderlich ist, u.a.: 12
13 Warenbezeichnung HS-Codenummer genehmigende Behörde/Stelle Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren Department of Environment Pestizide (einschl. Insektizide, Herbizide, Fungizide etc.) 38.08, Kapitel 28, Kapitel 29, Pesticide Board, Department of Agriculture Sperrholz Malaysian Timber Industry Board keramisches Geschirr und Hauswirtschaftsartikel , Food Safety and Quality Division, Ministry of Health Röntgenapparate Department of the Atomic Energy Licensing Board Glückspielautomaten , , Ministry of Finance Quelle: Customs (Prohibition of Imports) Order 2012, Stand: abrufbar unter: KONFORMITÄTSBEWERTUNG (TELEKOMMUNIKATIONSGERÄTE, ELEKTRO TECHNIK U.A.) Anhang 4 der Verordnung listet diejenigen Waren auf, für die Vorschriften zur Konformitätsbewertung nach malaysischen oder anderen Normen einzuhalten sind, u.a.: 13
14 Warenbezeichnung keramische Baumaterialien HS-Codenummer zuständige Behörde/Stelle Maßnahme 69.06, 69.07, 69.08, Construction Industry Development Board Certificate of Approval (CoA) Eisen- und Stahl , , , Construction Industry Development Board Certificate erzeugnisse , , , (Baumaterial) / SIRIM Bhd. (andere) of Approval , 73.12, , , (CoA) , elektrotechnische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik ex Kapitel 84, 85, Suruhanjaya Tenaga (Energy Commission) Certificate of Approval (CoA) Reifen, neu oder , , , , SIRIM QAS International Sdn.Bhd.(Zertifizie MS Certifi runderneuert/ge rungs- und Prüfungsstelle) cate braucht Elektrische Primärelemente und Primärbatterien Controller of Consumer Affairs, Ministry of Domestic Trade, Co-operatives and Consumerism Certificate of Conformance (CoC) Geräte und Aus , , SIRIM QAS International Sdn.Bhd.(Zertifizie Certificate rüstungen für öf 400, , , , rungs- und Prüfungsstelle)Der Import muss of Approval fentliche und lo , , , entsprechend den malaysischen Standards (CoA) kale Netzwerke , , oder technischen Normen oder einer techni einschließlich 310, , , schen Erklärung, welche für den Import für Motherboards, , , geeignet gehalten werden, und in Überein andere Teile und 540, , , stimmung mit dem Communications and Zubehör , , Multimedia Act 1998, der nachgeordneten 990, , , Gesetzgebung, gesetzlichen Erfordernissen , , und bekannten Regeln und Verfahren be 900 scheinigt sein. Sendegeräte für , , SIRIM QAS International Sdn.Bhd.(Zertifizie Certificate den Rundfunk 900, , , rungs- und Prüfungsstelle.) Der Import muss of Approval oder das Fernse , , entsprechend den malaysischen Standards (CoA) hen, mit einer 200, , , oder technischen Normen oder einer techni Frequenz bis , schen Erklärung, welche für den Import für THz, Teile und geeignet gehalten werden, und in Überein Zubehör stimmung mit dem Communications and Multimedia Act 1998, der nachgeordneten Gesetzgebung, gesetzlichen Erfordernissen und bekannten Regeln und Verfahren bescheinigt sein. 14
15 Haushaltsgeräte ex Kapitel 84, 85, 90 SIRIM QAS International Sdn.Bhd.(Zertifizie Certificate und Unterhal rungs- und Prüfungsstelle) Der Import muss of Approval tungselektronik entsprechend den malaysischen Standards (CoA) mit integriertem oder technischen Normen oder einer techni Sende- und Emp schen Erklärung, welche für den Import für fangsmodul für geeignet gehalten werden, und in Überein öffentliche Netz stimmung mit dem Communications and werke oder für Multimedia Act 1998, der nachgeordneten Sende- und Emp Gesetzgebung, gesetzlichen Erfordernissen fangsfrequenzen und bekannten Regeln und Verfahren be bis 420 THz scheinigt sein. Dreiräder, Roller, 95.03, , , Ministry of Domestic Trade, Co-operatives Certificate Autos mit Tret and Consumerism of Confor werk und ähnli mance che Spielfahrzeu (CoC) und ge, Videospiele, Testbericht Kinderfahrräder durch ein Labor, welches bei einem Unterzeicher der Asia Pacific Laboratory Accreditati on Cooperation Mutual Recognition Arrangement (APLAC MRA) akkreditiert ist Quelle: Customs (Prohibition of Imports) Order 2012, Stand: abrufbar unter: Hinweis: Die Bestimmungen der Verordnung gelten zum Teil nicht für die Sondergebiete Labuan, Langkawi und Tioman sowie in bestimmten Freizonen Die Anträge auf Einfuhrgenehmigung oder Konformitätsbewertung sind vom malaysischen Einführer an die zuständige Stelle zu richten. Der Exporteur hat gegebenenfalls entsprechende Nachweise (z.b. Pflanzengesundheitszeugnisse, technische Spezifikationen, Gesundheitszeugnisse) zu erbringen. MEDIZINISCHE GERÄTE, KOSMETIKA, VERPACKUNGSHOLZ Für medizinische Geräte, Apparate und Ausrüstungen ist nach den Vorschriften des "Medical Device Act 2012" und "Medical Device Regulations 2012" eine Registrierung bei der Zulassungsbehörde (Medical Device Authority) des malaysischen Gesundheitsministeriums sowie eine Konformitätsbewertung bei einem zugelassenen Prüfun 15
16 ternehmen erforderlich. Bei medizinischen Geräten z.b. zu Ausbildungszwecken, zum Zweck klinischer Forschung u.a.m. tritt an die Stelle der Registrierungspflicht eine Mitteilungspflicht. Für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Kosmetika ist eine Bewilligung (Notification Note) der zuständigen Behörde Director of Pharmaceutical Services, Ministry of Health vorgeschrieben vorgeschrieben. Rechtsgrundlage sind die "Control of Drugs and Cosmetics Regulations 1984". Für Verpackungsholz wird die Behandlung und Markierung gemäß ISPM-15 Standard akzeptiert. MARKIERUNG UND KENNZEICHNUNG Produktzertifizierungen, Inspektionen und Produktprüfungen werden durch die Konformitätsbewertungsstelle Sirim Qas International vorgenommen. Importierte Gebrauchsgüter sind unter anderem mit dem Namen und der Adresse des Herstellers und des Importeurs sowie bei importierten Gütern zusätzlich mit dem Ursprungsland in englischem oder malaysischem Wortlaut zu kennzeichnen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung "Price Control (Labelling by Manufacturers, Importers, Producers or Wholesalers) Order 1980". Nach dem Trade Descriptions Act 2011 sind falsche Handelsbeschreibungen verboten. Daneben bestehen gesonderte Kennzeichnungspflichten, z.b. für Nahrungsmittel, pharmazeutische Erzeugnisse, Tabakerzeugnisse, Chemikalien am Arbeitsplatz u.a.m. Internetadressen Zollverwaltung Internet: Handels- und Industrieministerium Internet: Behörde für Industrieentwicklung und Investitionen Internet: Zulassungsstelle für medizinische Geräte Internet: Zulassungsbehörde für pharmazeutische Erzeugnisse und Kosmetika Internet: Zulassungsbehörde für Nahrungsmittel Internet: Konformitätsbewertungs- und technische Prüfstelle Internet: Malaysische Außenhandelsförderungsstelle Internet:
17 Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer Internet: Ausfuhr aus der EU Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung: / Unternehmen / Warenverkehr. Eine Kurzdarstellung des Ausfuhrverfahrens finden Sie auch auf unserer Internetseite unter im Menu "Basiswissen Zoll". KONTAKT Jürgen Huster +49 (0) Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck auch teilweise nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. 17
MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN MALAYSIA
MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN MALAYSIA Inhalt Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Malaysia... 4 Handelspolitische Rahmenbedingungen... 4 Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation
MehrEin- und Ausfuhrbestimmungen Marokkos
Ein- und Ausfuhrbestimmungen Marokkos Stuttgart, 18. Juni 2013 http://www.bafa.de/ Handelspolitische Rahmenbedingungen Marokko ist seit 1.1.1995 Mitglied der Welthandelsorganisation Grundlage für den Warenhandel
MehrMyanmars Außenhandel stark von China bestimmt
Myanmars Außenhandel stark von China bestimmt 19.01.2016 Bearbeitete Edelsteine dominieren myanmarische Exporte / Deutschland drittgrößter Abnehmer von Bekleidung / Von Lisa Flatten Bonn (gtai) - Der gesamte
MehrMERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN THAILAND
MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN THAILAND Inhalt Wareneinfuhr in Thailand... 4 Handelspolitische Rahmenbedingungen...4 Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation (WTO)...4 Südostasiatische
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis 1 Kurze Einführung in das Zollrecht.................................. 1 1.1 Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen............................. 1 1.1.1 Internationales Recht....................................
MehrBAYERN goes ASEAN. Use it or lose it! AEC die bessere Alternative zu China. Dr. Gunter Denk
BAYERN goes ASEAN Use it or lose it! AEC die bessere Alternative zu China Dr. Gunter Denk 1 AEC Mehr als eine Freihandelszone Die Werkzeuge Das richtige Land Welt-Freihandels-Hub Made in ASEAN ASEAN Economic
MehrDIN CERTCO Unternehmen und Dienstleistungen
DIN CERTCO Unternehmen und Dienstleistungen Konformitätsbescheinigung für Lieferungen in bestimmte GCC-Staaten Manuel Fahrenberg Wir schaffen Vertrauen! Chronik 1972 1995 2005 2008 2008 Gründung der DGWK
MehrZollverfahren beim Import Stand:
3.1.6. Zollverfahren beim Import Stand: 01.04.2015 Allgemeines Der EU-Zollkodex kennt unterschiedliche Zollverfahren. Bei der Wahl des richtigen Zollverfahrens in der Einfuhr sollte zunächst entschieden
MehrGriechenland verbessert seine Handelsbilanz
Griechenland verbessert seine Handelsbilanz 23.01.2017 Wirtschaftskrise lässt Importe einbrechen und Exporte zunehmen / Lieferungen aus Deutschland überdurchschnittlich stark rückläufig / Von Michaela
MehrInformationsveranstaltung Geschäftschancen in der kanadischen Ölsandindunstrie. Unternehmensbesteuerung und Einfuhrbestimmungen
Informationsveranstaltung Geschäftschancen in der kanadischen Ölsandindunstrie Unternehmensbesteuerung und Einfuhrbestimmungen AHK Kanada, Vancouver 28. Juni 2012 Slide 1, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
MehrNACH ARTIKEL 76 I.V.M. ARTIKEL 52 DER
BESONDERE AUSFUHRBESTIMMUNGEN NACH ARTIKEL 76 I.V.M. ARTIKEL 52 DER VERORDNUNG (EG) NR. 555/2008 DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION Merkblatt für die Beantragung von sog. EXPORTBESCHEINIGUNGEN 1 Stand: 20.01.2015
MehrEU - Zusatzzölle auf US-Waren Betroffener Warenkreis wurde wieder erhöht
EU - Zusatzzölle auf US-Waren Betroffener Warenkreis wurde wieder erhöht Köln (gtai) Der Kreis von Waren mit Ursprung in den USA, für den bei der Einfuhr in die EU ein Zusatzzoll in Höhe von 15% zu zahlen
MehrRegistrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender
REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung
MehrN E-VSF-Nachrichten Elektronische Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung
115 Allgemeines Zollrecht / Zollrechtliches Ausfuhrverfahren; Merkblatt "Summarische Ausgangsanmeldungen" (III B 3 - A 0610/08/10004 DOK 2010/0412056 vom 10. Juni 2010) Ab dem 1. Januar 2011 besteht die
MehrEurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
WIRTSCHAFTSDATEN KOMPAKT Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) Februar 2017 Basisdaten Fläche Einwohner Mitgliedstaaten Freihandelsabkommen 20,3 Mio. qkm 2016: 180 Mio. Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien,
MehrCarnet A. T. A. Eine Ausfüllanleitung mit Abbildungen Vorlagen zum Ausfüllen als Downloads unter in Dok-Nr.
Carnet A. T. A. Eine Ausfüllanleitung mit Abbildungen Vorlagen zum Ausfüllen als Downloads unter www.stuttgart.ihk.de, in Dok-Nr. 17315 Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, bitte wenden Sie sich an
MehrBetrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen
Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Reutlingen Grundlagen handwerklicher Tätigkeiten in der Schweiz Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen Dipl. Finanzwirt (FH) Daniel Stührk Zollamt Albstadt
MehrPräferenzgewährung im Rahmen des Warenverkehrs mit der Schweiz/Liechtenstein ab dem
POSTANSCHRIFT ZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt ZAR Gräf Clearingcenter per E-mail TEL 0800/1012631 FAX 069/20971-568 E-MAIL
MehrASEAN Beschaffungsmarkt mit Potenzial
ASEAN Beschaffungsmarkt mit Potenzial ASEAN Beschaffungsmarkt mit Potenzial Gerne heben wir die Krümel auf, die China fallen lässt. Jan Nöther Ong Keng Yong (ASEAN Generalsekretär 2003-2007), Juli 2007.
MehrEU-Japan EPA/FTA Aktueller Stand
EU-Japan EPA/FTA Aktueller Stand Marcus Schürmann Mumbai 01.-04.11.2015 0. Überblick Europa und Japan machen ca. 30% des Welthandels und globaler FDI aus Japan für EU 7.-größter Handelspartner; EU für
MehrAusstellung von Bescheinigungen nach 73 Abs. 6 AMG (Zollbescheinigungen)
Seite 2 von 5 1. Zweck Nach 73 Abs. 6 AMG ist für die zollamtliche Abfertigung im Falle der Einfuhr von Arzneimitteln aus einem Land, das nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat
MehrKorea, Republik. Wirtschaftsklima. Top-Produkte. Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima. Unser Länderwissen zu:
Unser Länderwissen zu: Korea, Republik Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Wirtschaftsklima Top-Produkte Wirtschaftsdaten kompakt Wirtschaftstrends Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima 1 www.gtai.de
MehrREGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU
REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU Einleitender Hinweis Die nachfolgende Kurzzusammenfassung enthält nur die wichtigsten Änderungen/Neuerungen zu diesem Thema Details
MehrDie Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer
Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 regelt den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
Mehr9. IfGB- Forum. Rechtliche Aspekte beim Außenhandel. mit Spirituosen. RA Martin Kieffer
9. IfGB- Forum Rechtliche Aspekte beim Außenhandel mit Spirituosen RA Martin Kieffer RECHTSANWALTSKANZLEI Tel: +49 228-6 20 17 74 Fax: +49 228-6 20 17 75 Mobil: +49 174-9 77 68 64 email: kieffer@kieffer-law.com
MehrÖSTERREICHS WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
ÖSTERREICHS WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN 11. März 2016 Ostasientag MIT OSTASIEN Robert Luck Regionalmanager Süd- und Südostasien AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA BETREUUNGSBEREICH SÜD- UND SÜDOSTASIEN ASEAN & SAARC
MehrVorlesung. Außenwirtschaft / Zoll. Incoterms (2010)
Vorlesung Außenwirtschaft / Zoll Lieferbedingungen Incoterms (2010) Incotermsist eine geschützte, registrierte Marke der ICC (International Chamber of Commerce, Internationale Handelskammer) Lieferbedingungen
MehrREACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung
MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
MehrVI Internationale Politik und globale Fragen Beitrag 17. Deutschland und die Weltwirtschaft Warenströme und Handelspartner VORANSICHT
Welthandel 1 von 32 Deutschland und die Weltwirtschaft Warenströme und Handelspartner Dr. Peter Kührt, Nürnberg Zeichnung: Thomas Plassmann Dauer: Inhalt: 3 bis 6 Stunden Weltwirtschaft, Rolle des Exports
MehrAussenwirtschaftspolitik:
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft Direktion für Aussenwirtschaft Aussenwirtschaftspolitik: Chancen und Herausforderungen für die exportierende
MehrUmsatzsteuer und Zoll
Stand: Mai 2013 Referentin: Diplom-Finanzwirtin Tanja Koch OFD Rheinland ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, 48159 Münster Tel.:
MehrKonsequenzen einer möglichen handelspolitischen Neuausrichtung
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Konsequenzen einer möglichen handelspolitischen Neuausrichtung Botschafter Markus Schlagenhof
MehrMerkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Vietnam
Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Vietnam Inhalt 20.01.2017 Internationale Handelsabkommen Zollverfahren Zollvorschriften Abfertigung zum freien Verkehr Warenbegleitpapiere Vorübergehende Einfuhr
MehrDR. GODELIEVE QUISTHOUDT-ROWOHL. Redenotiz. Europa Union Göttingen Datum: 18. April 2013 Handelspolitischer Ausblick. Sehr geehrte Damen und Herren,
DR. GODELIEVE QUISTHOUDT-ROWOHL MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Redenotiz Veranstaltung: Wirtschaftsrat Ort: Europa Union Göttingen Datum: 18. April 2013 Thema: Handelspolitischer Ausblick Sehr geehrte
MehrListe der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union
Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer
MehrAustausch von Zertifikaten im Rahmen von Drittstaatenabkommen (MRA, ACAA)
Seite 1 von 8 Geltungsbereich Inspektorat Schlüsselwörter MRA; Zertifikat; GMP Querverweise 151103; 151108 erstellt CoCP-Relevanz Ja Nein CoCP (aktuelle Version) Quality Systems Framework for GMP Inspectorates
MehrZollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung
Zutreffendes ankreuzen X oder ausfüllen (VSF Z 08 03 Abs. 1) Anmerkungen Zollstelle, Nr., Datum 1) Anzugeben bei der Einfuhr von Waren vor der Übersiedlung. 2) Einzelangaben sind dann erforderlich, wenn
MehrHinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses
Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses Bitte vor dem Ausfüllen sorgfältig lesen!!! Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dem roten Antrag!!! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Westerman
MehrKapitel 1: Empirische Bestandsaufnahme des europäischen Außenhandels
1 Kapitel 1: Empirische Bestandsaufnahme des europäischen Außenhandels 2 Hinweise zur Außenhandelsstatistik der EU Literatur: Statistisches Amt der Europäischen Union, eurostat (2004), External and intra-european
MehrExpertenfachgespräch Import Control System (ICS)
Expertenfachgespräch Import Control System (ICS) Summarische Eingangsanmeldung ab 1.1.2011 Manfred Winterleitner, BMF IV/6 Änderungen im Zollrecht VO (EG) Nr. 648/2005 (Änderung des Zollkodex) - Artikel
MehrMERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN INDIEN
MERKBLATT ÜBER GEWERBLICHE WARENEINFUHREN INDIEN Inhalt Wareneinfuhr in Indien... 2 Handelspolitische Rahmenbedingungen... 2 Freihandelsabkommen ASEAN-Indien...3 Freihandelsabkommen Indien-Korea (Rep.)...3
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache
Amtsblatt der Europäischen Union L 111 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 59. Jahrgang 27. April 2016 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Delegierte Verordnung (EU) 2016/651
MehrChalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden.
1 GROßBRITANNIEN Die Pflanzengesundheitsverordnung (Forst) (Änderung) 2012 (The Plant Health (Forestry) (Amendment) Order 2012) Quelle: Schreiben der Food and Environment Research Agency vom 29.10.2012
MehrDr. Ute Gramm, BGV Hamburg. Abfertigung von veterinärkontrollpflichtigen Sendungen im Seezollhafen Hamburg
Dr. Ute Gramm, BGV Hamburg Abfertigung von veterinärkontrollpflichtigen Sendungen im Seezollhafen Hamburg Vorbemerkungen 2 Die Durchführung der veterinärrechtlichen Kontrollvorschriften sind unbeschadet
MehrFORMAT-WUP. Ihre Lösung für Lieferantenerklärungen
FORMAT-WUP Ihre Lösung für und Präferenzkalkulation UNSERE LEISTUNGEN IHR WETTBEWERBSVORTEIL FORMAT Software Service GmbH Wer mit Außenhandel, Zoll und Versandabwicklung zu tun hat, kennt die zahlreichen
MehrInhaltsverzeichnis. Gemeinsame Bestimmungen. Erläuternde Anmerkungen
Erläuternde Anmerkungen Gemeinsame Bestimmungen Inhaltsverzeichnis Erläuternde Anmerkungen zum Anhang I...2 zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko...2 Artikel 13 Unmittelbare Beförderung;
MehrFreihandelsabkommen Schweiz China
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatsekretariat für Wirtschaft Direktion für Aussenwirtschaft Freihandelsabkommen Schweiz China Das Verhandlungsergebnis Dr. Christian Etter Botschafter,
MehrWirtschaftsklima. Top-Produkte. Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima. Unser Länderwissen zu: Irland. Flagge Irland
Unser Länderwissen zu: Irland Flagge Irland Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Wirtschaftsklima Top-Produkte Wirtschaftsdaten kompakt Wirtschaftsausblick Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima
MehrProduktgebühr für Umweltschutz Stand: März 2016
Produktgebühr für Umweltschutz Stand: März 2016 Für die Einfuhr sowie für das In-Verkehr-Bringen bestimmter Güter nach Ungarn wird eine Gebühr für den Umweltschutz, die sog. Produktgebühr fällig. Dies
MehrSeezollhafen statt Freihafen
Zoll Beiträge Aufsätze Berichte Seezollhafen statt Freihafen INHALT Einleitung Rechtliche Grundlagen Praxisfälle Praxisfälle Einfuhr Praxisfälle Ausfuhr Kombinationsfall aus Einfuhr und Ausfuhr Fazit Einleitung
MehrWirtschaftsklima. Top-Produkte. Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima. Unser Länderwissen zu: Estland. Flagge Estland
Unser Länderwissen zu: Estland Flagge Estland Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Wirtschaftsklima Top-Produkte Wirtschaftsdaten kompakt Wirtschaftsausblick Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima
MehrEURASISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT KOMMISSION DER ZOLLUNION
EURASISCHE WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT KOMMISSION DER ZOLLUNION KASACHSTAN, RUSSISCHE FÖDERATION, WEIßRUSSLAND Über ein internationales Abkommen und sonstige normative Rechtsakte hinsichtlich der Anwendung
MehrMarkteintritt Vietnam: Chancen und Risiken. 30. Juni 2015
Markteintritt Vietnam: Chancen und Risiken 30. Juni 2015 ......... 2 EU: In Verhandlung China: ACFTA 1.1.2005* Südkorea: AKFTA 1.7.2006*c Japan: AJCEP 1.12.2008* ASEAN Freihandelsabkommen * Datum des Inkrafttreten
MehrVersion. 1 Stand:
Version. 1 Stand: 15.11.2010 Information des Bundesministeriums der Finanzen für Wirtschaftsbeteiligte zur Umsetzung der Vorabanmeldepflicht aus der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (Restriktive Maßnahmen
MehrTTIP Worum geht es? Eine-Welt-Verein/ WELTLADEN E.Frasch
T T I? P Transatlantic Trade and Investment Partnership Transatlantic Trade and Investment Partnership Freihandelsabkommen USA - EU Bilaterales Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA Verhandlungen
Mehr1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes
- Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005
MehrListe der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union
Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union A Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer
MehrMerkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Australien
Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Australien Inhalt 09.12.2016 Internationale Handelsabkommen Zollabfertigung Zollverfahren Freier Verkehr Versandverfahren Vorübergehende Verwendung Veredelung
MehrFreihandel - Potentiale und Unsicherheiten für die Schmierstoffindustrie TTIP vs. REACH. Dr. Baumgärtel
Freihandel - Potentiale und Unsicherheiten für die Schmierstoffindustrie TTIP vs. REACH Dr. Baumgärtel 05.08.2015 Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) Die Weltwirtschaft wandelt sich rasant
MehrEU Freihandelsabkommen Stand der Dinge und Auswirkungen auf die Landwirtschaft
EU Freihandelsabkommen Stand der Dinge und Auswirkungen auf die Landwirtschaft Lebensministerium Wien 14. Juni 2013 Dr. Willi Schulz-Greve Europäische Kommission GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
MehrBritischer EU-Austritt stellt Irland vor Herausforderungen
Britischer EU-Austritt stellt Irland vor Herausforderungen 22.07.2016 Deutsche Exporte könnten britische Lieferungen ersetzen / Firmen könnten aus Vereinigtem Königreich nach Irland ziehen / Von Torsten
MehrZollpräferenzsysteme der Europäischen Union
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 23404 Zollpräferenzsysteme der Europäischen Union Beim Import von Waren aus Drittländern wird bei der Überführung der Waren in den freien
MehrFiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:
Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen
MehrFreihandel. Kontakt. Chance für Frieden, Wohlstand und Fortschritt. www.freiheit.org
Kontakt Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Reinhardtstraße 12 10117 Berlin Telefon 0 30.28 87 78-35 Telefax 0 30.28 87 78-39 info@freiheit.org www.facebook.com/stiftungfreiheit www.twitter.com/fnfreiheit
MehrMWST- und Zollgrenzen überwinden Aktuelles zum grenzüberschreitenden Warenverkehr Aline König Manager PwC
www.pwc.ch/steuerforum MWST- und Zollgrenzen überwinden Aktuelles zum grenzüberschreitenden Warenverkehr Aline König Manager Die Vision Folie 2 Die Realität Rechtliche Aspekte / Allgemeine Geschäftsbedingungen
MehrSpanien. Wirtschaftsklima. Top-Produkte. Unser Länderwissen zu: ixpos. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick. Wirtschaftsdaten kompakt
Unser Länderwissen zu: Spanien ixpos Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Wirtschaftsklima Top-Produkte Wirtschaftsdaten kompakt Wirtschaftsausblick 1 www.gtai.de Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima
MehrVereinigtes Königreich
Unser Länderwissen zu: Vereinigtes Königreich Die wichtigsten Informationen auf einen Blick Wirtschaftsklima Top-Produkte Wirtschaftsdaten kompakt Wirtschaftsausblick Aktuelle Meldungen zum Wirtschaftsklima
MehrNeue Incoterms zum
Neue Incoterms zum 01.01.2011 Die von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) herausgegebenen Incoterms (International Commercial Terms) sind Klauseln über bestimmte
MehrMerkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren Indien
Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren Indien Indien (Juli 2010) Köln (gtai) - Bei der Einfuhr von Waren in Indien sind eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen zu beachten. Die frühzeitige Information
MehrChris Schmidt - istockphoto. Frank Malerius Manager Asien/Pazifik Germany Trade & Invest
Chris Schmidt - istockphoto Frank Malerius Manager Asien/Pazifik Germany Trade & Invest 03.12.2015 1. Wirtschaft und Handel 2. Investitionen 3. Perspektiven 4. Zukunftsbranchen 5. Freihandel 2 Wirtschaft
MehrDie EU-Zollunion - Zahlen und Fakten
Die EU-Zollunion - Zahlen und Fakten Was die EU-Zollunion in einer Minute macht Die EU-Zollunion - einzigartig in der Welt Der Zoll sieht, was Sie nicht sehen... und schützt Sie Der Zoll ist wirtschaftsfreundlich
MehrA b w i c k l u n g v o n L i e f e r u n g e n i n d i e U S A K o n s e q u e n z e n b e i D - K l a u s e l n ( I n c o t e r m s 2010)
A b w i c k l u n g v o n L i e f e r u n g e n i n d i e U S A K o n s e q u e n z e n b e i D - K l a u s e l n ( I n c o t e r m s 2010) 4. IHK Exportforum Rheinland Pfalz Saarland 1. Oktober 2015 /
MehrIsraels Einfuhr von Wasch- und Reinigungsmitteln
Israels Einfuhr von Wasch- und Reinigungsmitteln schwächelt 03.05.2016 Längerfristig moderates Wachstum zu erwarten / Deutscher Marktanteil rückläufig / Von Wladimir Struminski Jerusalem (GTAI) - Im Jahr
MehrProduktpiraterie-Aufgriffe im Jahr 2015
Produktpiraterie-Aufgriffe im Jahr 2015 Die Österreichische Zollverwaltung ist im Jahr 2015 in 2.771 Fällen (Sendungen) nach der EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014 [Verordnung (EG) Nr. 608/2013] tätig
MehrExportmotor für die Autoindustrie
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln TTIP 24.09.2015 Lesezeit 4 Min Exportmotor für die Autoindustrie Die deutsche Autoindustrie setzt große Hoffnungen auf das transatlantische
MehrREACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende
MehrCETA AUF EINEN BLICK:
CETA AUF EINEN BLICK: CETA ist das ausverhandelte Abkommen (noch nicht ratifiziert) zwischen der EU und Kanada. CETA ist ein wichtiger Baustein für den globalen Marktzugang europäischer Unternehmen: öffnet
MehrThemenübersicht. Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Workshop Werkvertragliche Lieferungen
Themenübersicht Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Elektronische Zollanmeldung Verfahrensbestimmungen EU-Präferenz Workshop Werkvertragliche Lieferungen Mehrwertsteuer Vorübergehende
MehrIHK-Merkblatt Stand: Mai 2010
IHK-Merkblatt Stand: Mai 2010 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
MehrDie Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. die Regierung von Australien
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Australien über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen (12.09.2001) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
Mehrbitten wir Sie, die folgenden Hinweise und erforderlichen Angaben sowie die Muster der Proforma- und Handelsrechnungen
Sehr geehrter DHL Express Kunde! Die Annahme von Sendungen nach Russland ist an bestimmte Anforderungen geknüpft. So werden zum Beispiel keine Sendungen an Privatempfänger angenommen und die Begleitpapiere
MehrAchte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz
MehrGeschäftschancen für deutsche Unternehmen in Vietnam
Geschäftschancen für deutsche Unternehmen in Vietnam Pham Van Anh AHK Vietnam Berlin, 2014-06-03 1 2014-06-03 Pham Van Anh AHK Vietnam ......... 2 2014-06-03 Pham Van Anh AHK Vietnam Standort Vietnam Zentrale,
MehrVIETNAM WORKSHOP , Wien, ecoplus International - WKNÖ. Mag. Günther Sucher, AC Bangkok
VIETNAM WORKSHOP 19.10.2016, Wien, ecoplus International - WKNÖ Mag. Günther Sucher, AC Bangkok WIRTSCHAFTSTRENDS Mittelfristig weiter starkes Wirtschaftswachstum (+6-7%) Beschleunigte Privatisierung und
MehrDie Wirtschaft fragt, der Zoll antwortet!
. ATLAS AUSFUHR 2009-05-20 * 1. Juli 2009: Inbetriebnahme des Verfahrensteils "einstufiges Ausfuhrverfahren für vertrauenswürdige Ausführer nach 13 der Außenwirtschaftsverordnung" (http://www.zoll.de/e0_downloads/c0_merkblaetter/merkblatt_atlas_ausfuhr.pdf)
MehrGeschäftschancen in Asien am Beispiel China, Indien und Vietnam: Wohin mit welchem Produkt?
Chris Schmidt - istockphoto Geschäftschancen in Asien am Beispiel China, Indien und Vietnam: Wohin mit welchem Produkt? Export-Tour 2013 in Schwerin, 29. Mai 2013 Corinne Abele Germany Trade & Invest Berlin
MehrANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.1.2015 COM(2015) 26 final ANNEX 1 ANHANG Anlage zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem
MehrMenschenrechtsklauseln in den Freihandelsabkommen der EU
Menschenrechtsklauseln in den Freihandelsabkommen der EU - Kurzinformation - 2009 Deutscher Bundestag WD 5-3000 - 097/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Menschenrechtsklauseln
MehrINCOTERMS Eine Übersicht über die internationalen Handelsklauseln. Basler Sicherheitswelt
INCOTERMS 2010 Eine Übersicht über die internationalen Handelsklauseln Basler Sicherheitswelt Inhalt INCOTERMS 2010 3 Transportart und geeignete INCOTERMS -Klausel 2010 4 Die EXW-Klausel 5 Die FCA-Klausel
MehrPOWER RESEARCH WOHLFAHRTSEFFEKTE EINER TRANSATLANTISCHEN FREIHANDELSZONE IN KOOPERATION MIT
POWER RESEARCH WOHLFAHRTSEFFEKTE EINER TRANSATLANTISCHEN FREIHANDELSZONE ZAHLEN, FAKTEN, ENTWICKLUNGEN 2 WOHLFAHRTSEFFEKTE EINER TRANSATLANTISCHEN FREIHANDELSZONE WOHLFAHRTSEFFEKTE EINER TRANSATLANTISCHEN
MehrATLAS-Einfuhr: Ergänzung der ATLAS-Info 2115/16 (Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS- Release 8.7 gegenüber 8.6)
POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn An alle HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt ZAR Schmitt Clearing Center per Intranet-Portal TEL 0800/8007-545-1 FAX 069/20971-584
MehrPROGRAMMÜBERSICHT. Exportseminare der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz.
campusexportseminare DER IHZ PROGRAMMÜBERSICHT. Exportseminare der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz. JANUAR BIS DEZEMBER 2017 PROGRAMMÜBERSICHT. Exportseminare der Industrie- und Handelskammer
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
Mehr