Informationsveranstaltung Geschäftschancen in der kanadischen Ölsandindunstrie. Unternehmensbesteuerung und Einfuhrbestimmungen
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- Markus Geisler
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1 Informationsveranstaltung Geschäftschancen in der kanadischen Ölsandindunstrie Unternehmensbesteuerung und Einfuhrbestimmungen AHK Kanada, Vancouver 28. Juni 2012 Slide 1, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
2 Unternehmensbesteuerung Grundsätzliches: Einkommens-, Umsatz- und Unternehmenssteuer(n) bestehen aus einem Bundesanteil und einem Provinzanteil. Der Bundesanteil ist landesweit einheitlich, der Provinzanteil variiert von Provinz zu Provinz (z.b.: Umsatzsteuer in Alberta = 5 %, davon 5 % Bund, 0 % Provinz). Die Bundesbehörde Canada Revenue Agency Agence du revenu du Canada vereinnahmt die Einkommenssteuer im Namen der Provinzen (außer Quebec) und die Unternehmenssteuer(n) (außer Quebec und Alberta). Slide 2, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
3 Unternehmensbesteuerung (2) Grundsätzliches: Zu den corporate taxes gehören: Steuern auf Unternehmensgewinn (taxes on corporate income), Kapital(ertrags)steuern (capital taxes), Lohn- und Gehaltsabgaben (payroll levies); hierzu gehören beispielsweise Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, etc., (Indirekte Steuern, z.b. Umsatzsteuer). Steuerpflichtig sind nur in Kanada registrierte Unternehmen (Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland) (mit wenigen Sonderfällen/Ausnahmen). Slide 3, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
4 Unternehmensbesteuerung (3) Grundsätzliches: Die steuerpflichtigen Unternehmen werden unterschieden nach: Private Unternehmung unter Kanadischer Leitung (Canadiancontrolled private corporation CCPC), Private Unternehmung (Other private corporation), Öffentliche Unternehmung (Public corporation), Alle anderen Fälle (Other corporations). Je nach Unternehmensart gelten mitunter verschiedene Steuersätze. Slide 4, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
5 Unternehmensbesteuerung (4) Steuersätze 1 : Basissteuersatz für Unternehmen: 38 %. In der Regel können tax credits angewendet werden -> realer Steuersatz variiert zwischen 17 % und 28 %. CCPC, die einen gewissen Unternehmensgewinn nicht überschreiten (small business deduction): 11 %. Alle anderen Fälle (Other corporations): z.zt. 15 %, weitere Reduktionen auf Jahresbasis vorgesehen. Dazu kommen Provinzsteuern, die je nach Unternehmensgewinn (small business deduction) und je nach Provinz zwischen 0 % und 16 % Prozent variieren. 1 Informationen der Deutsch-Kanadischen Industrie- und Handelskammer sind nicht rechtsverbindlich Slide 5, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
6 Einfuhrbestimmungen (1) Gesetzliche Regelungen Canada Customs Act Canada Excise Act Canada Import and Export Permits Act Verantwortlich für die Einhaltung und Überwachung: Canada Border Services Agency Agence des services frontaliers du Canada Canada Revenue Agency Agence du revenu du Canada Slide 6, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
7 Einfuhrbestimmungen (2) Grundsätzliches: Zum Warenimport muss ein Unternehmen bei der CRA registriert sein. Dort erhält es eine Business Number. Es gibt unterschiedliche Business Numbers für unterschiedliche Zwecke (Wareneinfuhr, zu Lohn- und Gehaltszwecken, zu Zwecken der Umsatzsteuer, etc.). Benötigte Dokumente (in Englisch oder Französisch): Cargo Control Document (Frachtbrief), Canada Customs Coding Form, Handelsrechnung (ab 1.600,- CAD Warenwert), Packliste, Ggf: Ursprungszeugnis, Ggf: Gesundheitszertifikate. Carnet ATA akzeptiert für Warenmuster oder Ausstellungsstücke. Slide 7, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
8 Einfuhrbestimmungen (3) Zolltarife: Nomenklatur geregelt durch das HS-System der Weltzollunion. Grundsätzlich niedrige oder gar keine Zolltarife, z.b. Kapitel 85: Electrical Machinery and Equipment and Parts Thereof (mit Ausnahmen). Aber: Einfuhrbeschränkungen/ -quoten auf einige Produkte, insbesondere landwirtschaftliche Produkte. Bemessungsgrundlage der Zolltarife: Warenwert, Verpackungskosten und Frachtkosten. Slide 8, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
9 Einfuhrbestimmungen (4) Sonstige Abgaben: Verbrauchsteuern (Excise Taxes, Excise Duties). Anzuwenden auf wenige Produkte, insb. Mineralölprodukte, Tabakprodukte, alkoholische Getränke. Mehrwertsteuern (GST, GST + PST, HST je nach Provinz zwischen 5% und 15%). Bemessungsgrundlage hierbei: Warenwert, Verpackungskosten, Frachtkosten und Verbrauchssteuern (sofern angewendet). Slide 9, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
10 Einfuhrbestimmungen (5) Einfuhrverbote: Waffen, gewaltverherrlichende Erzeugnisse, Erzeugnisse, die Kinderpornografie darstellen, Falschgeld, einige lebende Tiere, nach kanadischen Urheberrecht geschützte Werke, Gebrauchte Fahrzeuge, die älter sind, als sechs Jahre (ab 2019 generelles Einfuhrverbot bei gebrauchten Fahrzeugen), Streichhölzer mit Kopf aus weißem Phosphor, Gebrauchte Matratzen. Slide 10, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Deutsch-Kanadische Industrie- und Handelskammer Büro Vancouver Kontakt: Sascha Bardens, Slide 11, Infoveranstaltung Ölsand Einfuhrbestimmungen/Unternehmensbesteuerung
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