Mit der Einstellung seiner Daten in die Beraterbörse akzeptiert der Berater ausdrücklich und ohne weitere Erklärung diese Allgemeinen Bestimmungen.
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- Klaus Dittmar
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1 Gültig bis Zweck Die KfW Beraterbörse (nachfolgend Beraterbörse genannt) ist ein von der KfW angebotenes Internetportal. Die KfW stellt mit der Beraterbörse ein unabhängiges und neutrales Internetangebot zur Verfügung. Die Beraterbörse unterstützt das Ziel, Beratung suchende Unternehmen und Existenzgründer bei der Suche nach einem Berater durch die Bereitstellung von Informationen über Berater zu unterstützen. Zweck der Beraterbörse ist die Recherche nach Beratern, die für Existenzgründer und Unternehmen betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen anbieten, energiewirtschaftliche Beratungsleistungen anbieten, Beratungsleistungen im Rahmen der von der KfW und ihren Kooperationspartnern angebotenen Beratungsprodukte erbringen und dafür zugelassen sind. Zu diesem Zweck können Berater, die im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen oder energiewirtschaftlichen Beratung tätig werden, ihre entsprechenden Daten in der Beraterbörse eintragen. Existenzgründer und Unternehmer können über die Beraterbörse die Berater, die im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen oder energiewirtschaftlichen Beratung für sie tätig waren, mittels eines standardisierten Formulars, bewerten. Mit der Einstellung seiner Daten in die Beraterbörse akzeptiert der Berater ausdrücklich und ohne weitere Erklärung diese Allgemeinen Bestimmungen. 2. Inhalte, Kostenfreiheit In der Beraterbörse werden Informationen über Berater angeboten. Diese Informationen zu den Beratern setzen sich zusammen aus Informationen, die der Berater selbst eingestellt hat (z. B. persönliche Daten, Daten zur Beratungserfahrung), Informationen der KfW und ihrer Kooperationspartner zur Zulassung des Beraters für den Einsatz im Rahmen der bezuschussten Beratungsprodukte und Seite 1 von 6
2 Informationen von Existenzgründern und Unternehmern, die nach einem Beratungseinsatz den Berater bewertet haben. Mit der Beraterbörse kann über eine Online-Recherche nach Beratern gesucht und die o. g. Informationen zu den Beratern (Beraterprofil) eingesehen werden. Die Berater werden von den Existenzgründern und Unternehmern nach Bedarf eigenständig kontaktiert. Eine Vermittlung von Beratern oder von Existenzgründern und Unternehmern durch die KfW erfolgt nicht. Die Nutzung der Angebote der Beraterbörse ist kostenfrei. Die KfW übernimmt keine Garantie für die Qualifikation der Berater. 3. Beraterregistrierung Jeder Berater, der im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen oder energiewirtschaftlichen Beratung tätig wird und diese Allgemeinen Bestimmungen akzeptiert hat, kann sich in der Beraterbörse online registrieren und seine Daten hinterlegen. Die Registrierung kann ausschließlich über den dafür vorgesehenen Onlinezugang im Internetauftritt der Beraterbörse erfolgen. Um als Berater für die KfW Beraterbörse zugelassen zu werden und somit recherchierbar zu sein, müssen alle Informationen des Beraterprofils vollständig ausgefüllt werden. Die Überprüfung zur Zulassung eines Beraterdatensatzes in die Beraterbörse erfolgt durch die KfW erst dann, wenn der Berater alle Informationen vollständig in sein Profil eingetragen hat. Sofern ein Berater im Rahmen in einem von der KfW und ihren Kooperationspartnern angebotenen und bezuschussten Beratungsprodukte eingesetzt werden will, muss er darüber hinaus die Allgemeinen Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Beratungsproduktes erfüllen. Diese Zulassungsbestimmungen müssen bei der Beantragung in der Beraterbörse beim jeweiligen Beratungsprodukt akzeptiert werden. Wenn er diese Zulassungsbestimmungen erfüllt hat, wird die Zulassung für das entsprechende Beratungsprodukt im Beraterprofil des Beraters angezeigt. Seite 2 von 6
3 Die KfW behält sich die jederzeitige Prüfung aller Angaben des Beraters vor. Der Berater hat auf Nachfrage die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben durch Vorlage entsprechender Dokumente und Belege nachzuweisen. 4. Bewertungen Existenzgründer und Unternehmer können Berater über ein standardisiertes Internet-Formular, das mit vorgegebenen und frei auswählbaren Auswahlfeldern zur Beratereinschätzung durch die KfW hinterlegt ist, bewerten. Bewertungen dürfen ausschließlich nur die Existenzgründer oder Unternehmer vornehmen, die durch den Berater beraten wurden. Die personenbezogenen Daten des bewertenden Existenzgründers oder Unternehmers bzw. die Unternehmensdaten sind ausschließlich für die KfW und den bewerteten Berater sichtbar. Alle abgegebenen Bewertungen werden anonymisiert im öffentlichen Profil des Beraters angezeigt. Die in den Bewertungen angegebenen Branchen und Fachgebiete bilden die Grundlage des Qualifikationsprofils, mit dem der Berater über die öffentliche Fachgebietsund Branchenrecherche recherchiert werden kann. Sofern keine Bewertungen vorliegen, kann der Berater nur über die Namensrecherche der Börse gefunden werden. Sofern ein Berater bewertet wurde und diese Bewertung nicht auf Basis einer von ihm durchgeführten Beratung erfolgte, kann der Berater diese Bewertung ablehnen. Der bewertende Unternehmer oder Existenzgründer hat dann den Nachweis zu erbringen, dass die Beratung stattgefunden hat. Sofern dieser Nachweis erbracht wird, wird die Bewertung im öffentlichen Profil des Beraters angezeigt. Wird der Nachweis nicht erbracht, wird die Bewertung gelöscht. Der Berater erklärt sein Einverständnis damit, dass die KfW den Bewerter zur Überprüfung der Angaben kontaktieren kann. Bewertungen, bei denen das im Bewertungsformular angegebene Ende der Beratung (Beratungsdauer) 5 Jahre überschreitet, werden aus dem Profil des Beraters vollständig gelöscht. Die Angaben zur Unternehmensphase, der Beratungsthemen und Branche, die die Grundlage des Qualifikationsprofils, mit dem der Berater über die öffentliche Fachgebietsund Branchenrecherche recherchiert werden kann, bilden, werden auch entfernt. Sofern keine aktuellen Bewertungen vorliegen, kann der Berater nur über die Namensrecherche der Börse gefunden werden. Wird dadurch auch die Mindestanzahl der Referenzen oder Qualifikationsanforderungen, die für die Zulassung als Berater für ein Beratungsprodukt Seite 3 von 6
4 benötigt wird, unterschritten, erlischt diese. Erst wenn wieder die erforderliche Anzahl der notwendigen Referenzen erreicht wird, wird die Zulassung wieder erteilt. 5. Urheberrecht, Nutzungsrechte Urheber-, Schutz- sowie sonstige Rechte des Beraters verbleiben in vollem Umfang bei diesem und sind von ihm bei Bedarf gegenüber dem Verletzer geltend zu machen. Eine Beteiligung der KfW an damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen findet nicht statt. 6. Zugangsberechtigung Die KfW ist berechtigt, Veröffentlichungen von Informationen zurückzuweisen, die Vergabe von Benutzernamen und Passworten abzulehnen und fristlos den Zugang zur Beraterbörse ohne weitere Erklärung und Angabe von Gründen zu unterbinden, wenn Gründe bestehen, die dem Zweck der Beraterbörse zuwiderlaufen oder ihn gefährden. Das gilt insbesondere bei Erkenntnissen über Bestechung und über Subventionsbetrug im Rahmen öffentlicher Fördermaßnahmen, Vorstrafen, Verbreitung von Inhalten, die strafrechtlich relevant, jugendgefährdend, pornografisch, rassistisch oder extremistisch sind und bei sonstigem Missbrauch. Berater, die die Nachweise nach Ziffer 3., letzter Satz, nicht fristgerecht liefern oder die nachweislich unwahre Angaben gemacht haben, können von der KfW aus der Beraterbörse gelöscht werden. Als Folge erlöschen auch die Zulassungen des Beraters für den Einsatz im Rahmen der bezuschussten Beratungsprodukte der KfW und ihrer Kooperationspartner. Die für die Abwicklung der KfW-Beratungsprodukte beauftragten Regionalpartner und die Kooperationspartner können darüber in Kenntnis gesetzt werden. 7. Kündigung Der Berater kann jederzeit seine Eintragung in der Beraterbörse kündigen, indem er seinen Datensatz löscht. Als Folge erlöschen auch die Zulassungen des Beraters für den Einsatz im Rahmen der bezuschussten Beratungsprodukte der KfW und ihrer Kooperationspartner. Die KfW hat das Recht, dem Berater aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und den Beratereintrag zu löschen. Als Folge erlöschen auch die Zulassungen des Beraters für den Einsatz im Rahmen der bezuschussten Beratungsprodukte der KfW und ihrer Kooperationspartner. Seite 4 von 6
5 8. Haftung Die KfW übernimmt keinerlei Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der an die Beraterbörse übermittelten und von ihr weiter gegebenen Informationen. Die Haftung der KfW wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalpflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der KfW oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der KfW beruhen. Kardinalpflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung der KfW oder ggf. auch ihrer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ist ausgeschlossen. Soweit die KfW im Einvernehmen mit dem Berater handelt, ist ihre Haftung diesem gegenüber ausgeschlossen. 9. Vertraulichkeit Die von der KfW im Rahmen der Beraterbörse gewonnen Informationen dürfen nur in Zusammenhang mit dieser verwendet werden. 10. Freistellung Der Berater stellt die KfW von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten gegenüber der KfW wegen Verletzung ihrer Rechte durch vom Berater eingestellte Inhalte geltend gemacht werden. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Kostenerstattung notwendiger Rechtsvertretung einschließlich sämtlicher Gerichtskosten. 11. Gerichtsstand und geltendes Recht Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsverhältnis ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte. Die rechtlichen Beziehungen zwischen der KfW und dem Interessenten richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12. Änderungen der AB Die KfW kann die AB ändern. Die KfW wird dem Berater eine Änderung der Allgemeinen Bestimmungen mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per , Telefax oder Brief mitteilen, wobei ausdrücklich auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird. Ist diese Mit- Seite 5 von 6
6 teilung erfolgt, so gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Berater entweder der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht oder weiterhin Beratungen aufgrund der Nutzung der Beraterbörse durchführt. Erfolgen Änderungen zu Lasten des Beraters, kann der Berater seine Eintragung fristlos kündigen. Dazu reicht es aus, wenn er seinen Datensatz löscht. Als Folge erlöschen auch die Zulassungen des Beraters für den Einsatz im Rahmen der bezuschussten Beratungsprodukte der KfW und ihrer Kooperationspartner. 13. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese Allgemeinen Bestimmungen eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Eine Regelungslücke werden die Parteien durch eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Bestimmungen am besten entsprechende Regelung ausfüllen. Seite 6 von 6
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