Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Altstadt. 2. Abstimmungstermin mit Beteiligten und Betroffenen. Thema heute: Werbeanlagensatzung

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1 Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Altstadt 2. Abstimmungstermin mit Beteiligten und Betroffenen Thema heute: Werbeanlagensatzung Herzlich Willkommen 1

2 Programm Thema heute: Werbeanlagensatzung Begrüßung Informationen zum Einstieg Impulsvortrag zu Thema Werbung und Werbeanlagen Nachdenken und diskutieren Gemeinsam einen Regelungsrahmen erarbeiten Zusammenfassen der Ergebnisse Wie es weitergehen soll Zeit: ca. 2 Stunden 2

3 Werbeanlagensatzung Altstadt Abgrenzung 3

4 Werbeanlagensatzung Altstadt Ein Ergebnis die Werbeanlagensatzung soll überarbeitet werden. Ziele: Der Kreativität, Werbung und Präsentation Raum geben, Kunden ansprechen und gewinnen, durch Gestaltungsqualität das STADTBILD verbessern, eindeutige und verständliche Regeln definieren, Schlimmstes verhindern. 4

5 Das Bild der Städte ist seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts immer stärker von Werbung geprägt Welchen und wie viel Raum soll Werbung in der Altstadt bekommen? Wie sieht gute Werbung aus? 5

6 Im weitesten Sinne ist Werbung Kommunikation 6

7 7

8 8

9 Werbung an der Stätte der Leistung (Eigenwerbung) 9

10 Fremdwerbung 10

11 Fremdwerbung ist nach der bestehenden Werbeanlagensatzung in der Altstadt unzulässig das soll nach der politischen Beschlusslage auch so bleiben! 11

12 Je nach städtebaulicher Prägung und Qualität sind unterschiedlich strenge Regelungen sinnvoll 12

13 Flachwerbung 25% der Fassadenbreite Keine weißen Lichtwerbekästen Ausleger 0,6 m² Breite 0,6 (1,0) m Höhe 1,2 (1,4) m Markise / Sonnenschirme R a u m f ü r W e r b u n g Plakat DIN A 1 bzw. 20% Fensterfläche Aktuelle Regelungen Werbung an der Stätte der Leistung (Eigenwerbung) 13

14 Flachwerbung als Einzelbuchstaben 14

15 Der Ausleger für den Künstler in Dir 15

16 Werbung ist Gestaltung, nicht Schilder aufhängen! Werbeanlagen transportieren Stimmungen laden zum Besuchen und Verweilen ein geben ein unverwechselbares Image Ideal ist Werbung und Präsentation in Harmonie mit der Architektur! 16

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24 Schaufenster 24

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27 Aufdringliche Werbung schreckt häufig eher ab 27

28 entscheidend ist ein stimmiges ansprechendes Gesamtbild 28

29 Programm Thema heute: Werbeanlagensatzung Begrüßung Informationen zum Einstieg Impulsvortrag zu Thema Werbung und Werbeanlagen Nachdenken und diskutieren Gemeinsam einen Regelungsrahmen erarbeiten Zusammenfassen der Ergebnisse Wie es weitergehen soll Zeit: ca. 2 Stunden 29

30 Vorschlag Werbeanlagensatzung 30

31 31

32 32

33 Raum für Werbeanlagen 33

34 34

35 35

36 Beispiel Je Geschäft: 1 Flachwerbung (auch mehrere Teile) 1 Ausleger Schaufensterbeklebung Hinweis: Aufsteller sind grundsätzlich zulässig, da nicht örtlich gebunden 36

37 Beispiel Je Geschäft: 1 Flachwerbung (auch mehrere Teile) 1 Ausleger Schaufensterbeklebung Hinweis: Aufsteller sind grundsätzlich zulässig, da nicht örtlich gebunden B Ä C K E R Heute Brot Heute Brot 37

38 Beispiel bei 2 Geschäften Je Geschäft: 1 Flachwerbung (auch mehrere Teile) 1 Ausleger Schaufensterbeklebung Hinweis: Aufsteller sind grundsätzlich zulässig, da nicht örtlich gebunden 38

39 39

40 Programm Thema heute: Werbeanlagensatzung Begrüßung Informationen zum Einstieg Impulsvortrag zu Thema Werbung und Werbeanlagen Nachdenken und diskutieren Gemeinsam einen Regelungsrahmen erarbeiten Zusammenfassen der Ergebnisse Wie es weitergehen soll Zeit: ca. 2 Stunden 40

41 Ablauf- und Zeitplan 41

42 Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung Altstadt 2. Abstimmungstermin mit Beteiligten und Betroffenen Thema heute: Werbeanlagensatzung Vielen Dank und bis zum nächsten Mal 42

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