Prüfung und Bewertung von Gerüchen im Innenraum

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1 ÖTI Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH ÖTI Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH Spengergasse Wien Austria phone: fax: office@oeti.biz Prüfung und Bewertung von Gerüchen im Innenraum (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria

2 Begriffe/Definitionen Innenräumesind gemäßvdi 4300 Blatt 1 und ISO definiert als Private Wohn- und Aufenthaltsräume Räume in öffentlichen Gebäuden Arbeitsräume-und Arbeitsplätze, die nicht durch Arbeitsplatzgrenzwerte (MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentrationen) geregelt sind Fahrgasträume (Kraftfahrzeuge und öffentliche Verkehrsmitte) VDI 4300 Blatt 1: Messen von Innenraumluftverunreinigungen Allgemeine Aspekte der Messstrategie (VDI = Verein deutscher Ingenieure) IS : Indoor Air General aspects of sampling strategy (ISO = International Organization for Standardization) Begriffe/Definitionen Gerüchesind die Interpretationen von Sinnes-Erregungen, die von den Chemorezeptoren des Geruchsorgans, der Nase, an das Gehirn geliefert werden. (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria

3 Geruchsquellen im Innenraum Gebäudebezogene Ursachen für Befindlichkeitsstörungen Schimmelpilze 8% Staubbelastung 15% andere 12% VOC 12% Geruch 15% unzureichende Frischluft 15% Klima 23% Quelle: Miljö-Chemie 1999

4 Geruchsstoffe Geruchsstoffe müssen spezifische Eigenschaften haben um als solche wahrgenommen zu werden Flüchtigkeit Wasser oder Fettlöslichkeit geringes Molekulargewicht funktionelle Gruppen Ziele von Geruchsprüfungen und Bewertungen Bewertung einer unzumutbaren Belästigung ob ein beklagter Geruch einen hygienischen Mangel darstellt Kontrolle eines Sanierungserfolges Prüfung im Rahmen von Gebäudezertifizierungen Ermittlung der Art des Geruches bzw. der vor Ort dominanten Geruchskomponenten Ermittlung einer Geruchsquelle (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria

5 Rechtsvorschriften zu Gerüchen in Innenräumen gibt es bisher weder für analytisch ermittelte noch für olfaktorisch identifizierte Geruchsstoffe (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria Regelwerke/Richtlinien/Methoden zur Prüfung und Bewertung von Gerüchen in Innenräumen (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria

6 Regelwerke/Richtlinien Richtlinie/Leitfaden zur Bewertung von Gerüchen in Innenräumen (AK Innenraumluft des BM für land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) AGÖF Leitfaden Gerüche in Innenräumen sensorische Bestimmung und Bewertung (AGÖF Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute) (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria Inhalt der Richtlinien Grundlagen Begriffsbestimmungen Ziele Messstrategie und Grenzen der Prüfung Anforderung an die Prüfer/innen Durchführung der Prüfung Gesamtbeurteilung eines Geruchsereignisses Fehlerbetrachtungen und Qualitätssicherung (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria

7 Normen Geruchsprüfung gemäß ÖNORM S 5701 Intensität des Geruches (quantitativ) Art des Geruches (qualitative) ÖNORM S 5701 Sensorische Bestimmung der Intensität und Art von Gerüchen in Innenräumen Anforderungen für die Vor-Ort-Prüfung ÖNORM S 5701 Diese Norm beschreibt die sensorische Prüfung und Bewertung von Gerüchen in der Innenraumluft vor Ort. Festgelegt sind Begriffe Anforderung an die Prüfer/innen Möglichkeiten zur Prüfung Vorgaben und Kriterien für die Messplanung Vorbereitung und Durchführung der Prüfung (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria

8 Prüfungsdurchführung Anpassung an die Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Geruchsstoffkonzentration n-butanol in Wasser (mg/l) zugeordnete Intensitätsnote a) 5 a) Aufgrund der beschränkten Löslichkeit von n-butanol in Wasser ist die Herstellung einer Standardlösung für Intensitätsnote 5 nicht möglich. (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria Bewertung der Intensität Note Beschreibung der Intensität 0 geruchlos 1,00 1,75 sehr schwacher Geruch 2,00 2,75 schwacher Geruch 3,00 3,75 mittlerer Geruch 4,00 4,75 starker Geruch 5,00 sehr starker Geruch n-butanol Standard

9 Bewertung der Art des Geruches Bewertung der Art des Geruches (anhand einer Deskriptorenliste; Vergleichssubstanzen) Normen Entwurf VDI 4302 Blatt 1 - Sensorische Geruchsprüfung von Innenraumluft und Emissionen aus Innenraummaterialien Grundlagen Begriffe Bewertungsmethoden (Intensität, Art, Akzeptanz, Hedonik) Allgemeine Randbedingungen bei sensorischen Geruchsprüfungen Anforderung an die Prüfer/innen Auswertung (Statistik) Vorbereitung und Durchführung der Prüfung (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria 18

10 Normen Entwurf VDI 4302 Blatt 2 - Geruchsbestimmung im Innenraum Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen im Innenraum Begriffe Grundlagen des Verfahrens Prüfplanung Durchführung des Verfahrens Auswertung inkl. Interpretation der Ergebnisse (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria 19 Beurteilung eines Geruchsereignisses Richtlinie/Leitfaden zur Bewertung von Gerüchen in Innenräumen (AK Innenraumluft des BM für land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) AGÖF Leitfaden Gerüche in Innenräumen sensorische Bestimmung und Bewertung (AGÖF Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute) (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria

11 Note Beschreibung der Intensität 0 geruchlos 1,00 1,75 sehr schwacher Geruch 2,00 2,75 schwacher Geruch 3,00 3,75 mittlerer Geruch 4,00 4,75 starker Geruch 5,00 sehr starker Geruch Intensitätsbewertung ident mit ÖNORM S 5701 Beschreibung der Geruchsarten nicht ident mit ÖNORM S 5701 Hedonische Bewertung Hedonische Bewertung (Hedonik) = Erfassung und Bewertung von Geruchswahrnehmungen hinsichtlich persönlicher Präferenz äußerst unangenehm unangenehm weder noch angenehm äußerst angenehm

12 Bewertung der Akzeptanz Akzeptanz = Maß für die Zufriedenheit mit einem bestimmten Umgebungsgeruch in einem Innenraum unter Kenntnis der Nutzungsart des Raumes klar unakzeptabel gerade klar akzeptabel Gesamtbeurteilung eines Geruchereignisses Bewertungen der Intensität, Art des Geruches, Hedonik, Akzeptanz den bei der Befundaufnahme ermittelten Sachverhalten Raumwidmung, Raumnutzung, Temperatur, Luftfeuchte, Zeitraum seit Erstellung der Räumlichkeit, bewußte oder zu erwartende Freisetzung von Gerüchen (z.b. der Geruch nach Holz bei Holzfußböden, Linoleumgeruch...) Das Gesamtergebnis für die Feststellung, ob eine Belästigung bzw. hygienischer Mangel vorliegt, wird mit dem Begriff der Zumutbarkeit zusammengefasst. Die Zumutbarkeit ist eine Konvention, die neben Intensität, Hedonik und Akzeptanz des Geruchs die Nutzung bzw. Widmung des betreffenden Raumes, den Zeitraum, der seit Ausstattung eines Raumes vergangen ist und eine Bewertung der Geruchsquelle selbst berücksichtigt.

13 Bis zu einem Zeitpunkt von etwa 4 bis 6 Wochen nach Errichtung bzw. Ausstattung eines zur dauernden Nutzung bestimmten Innenraumes werden maximal deutliche bzw. mittlere Gerüche (Intensitätsstufe 3) als zumutbar bewertet, sofern sie nicht als unangenehm klassifiziert werden. Bei zur dauernden Nutzung bestimmten Innenräumen, deren Errichtung bzw. Ausstattung mehr als 4 bis 6 Wochen zurückliegt, werden abhängig von der Hedonik maximal schwache Gerüche (Intensitätsstufe 2) als zumutbar bewertet. Deutliche bzw. mittlere Geruchsintensitäten bzw. als unangenehm oder als untypisch klassifizierte Gerüche werden als nicht zumutbar bewertet. Diese Bewertung gilt auch für dauernd genutzte Innenräume, deren Vorgeschichte in Bezug auf Ausstattung oder Errichtung nicht bekannt ist.

14 Anforderungen an die Prüfer/innen Mindestalter 16 Jahre Fähigkeit zur verbalen Beschreibung von Sinneswahrnehmungen Fähigkeit zur objektiven Beschreibung und Analyse von sensorisch wahrnehmbaren Gerüchen (d. h. Ausklammern persönlicher Präferenzen und Abneigungen) Fähigkeit zur Speicherung von Geruchswahrnehmungen im Gedächtnis ( Geruchsgedächtnis ) Keine Beeinträchtigung des Geruchssinnes aus medizinischen Gründen Vertrautheit mit innenraumtypischen Gerüchen Ärztlicher Nachweis, dass keine den Geruchssinn beeinträchtigenden Umstände vorliegen. Voraussetzungen, Anforderungen Ausbildung im Ausmaßvon mindestens 6 Stunden basierend auf den Inhalten der ÖNORM S 5701 und ONR Positiv abgeschlossene Prüfung theoretischer und praktischer Teil (der SDI Wert muss mindestens 31 *) ) *) Gesamtpunktezahl aus Schwellenwerttest, Diskriminationstest und Identifikationstest ÖTI Wien, Geschäftsbereich Technik Bauen und Wohnen September 2009

15 Zertifizierungsablauf Ausbildung und Prüfung werden durch das ÖTI angeboten Antrag auf Zertifizierung Formular beim ÖTI erhältlichen Zertifzierung erfolgt durch Austrian Standard plus Zur Aufrechterhaltung des Zertifikates ist es erforderlich alle 12 Monate eine praktische Prüfung nachzuweisen ÖTI Wien, Geschäftsbereich Technik Bauen und Wohnen September 2009 Beispiele (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria 30

16 Abundance Time--> 1.5e e e e e+07 1e TIC: f1.D\ data.ms Beispiel 1 - Ausgangssituation Textiler Bodenbelag mit PVC Schwerbeschichtung, vom Antragsteller (SV) entnommen und zur Prüfung übergeben an der Rückseite des Bodenbelages haften Reste einer Haftfixierung Zum Zeitpunkt der Probenahme war der Teppichboden 2 Jahre verlegt reklamiert wird eine Geruchsbelästigung Beispiel 1 Vorgangsweise/Ergebnisse Geruchsprüfung gemäßonr (Geruchsprüfung aus Gefäßen) an den Teppichfliese (isolierte Produktprüfung) Intensität des Geruches: 3,25 (mittlerer Geruch) Art des Geruches: Geruch nach PVC und Weichmacher Vergleichssubstanz 2-Ethylhexanol wurde als vergleichbarer Geruch identifiziert durch eine SPME Analyse wurde das Vorhandensein von 2 -Ethylhexanol als Hauptkomponente bestätigt 2 -Ethylhexanol ist sehr 5.00 geruchsintensiv

17 Beispiel 1 Beurteilung/Schlussfolgerung Die festgestellte Intensität des Geruches wäre beim neuen Bodenbelag bzw. neu verlegten Bodenbelag zu akzeptieren, jedoch nicht bei einer seit 2 Jahren verlegten Bodenbelag. 2 -Ethylhexanol wurde als geruchsverursachende Substanz identifiziert 2 Ethylhexanol kann als Spaltprodukt von Weichmachern die in PVC verwendet werden entstehen. Es entsteht durch alkalische Hydrolyse. Ursache dafür können feuchte Untergründe sein. Beispiel 2 - Ausgangssituation Austausch des Bodenbelages in Büroräumen Entfernung des ursprünglich verlegten Teppichs vom Untergrund (Doppelbodenplatten) wurde die ursprüngliche Haftfixierung entfernt Aufbringen einer neuen Haftfixierung Verlegung der neuen Teppichs getuftet, schlingenartige Nutzschicht 100 % Polyamid, Rückenausrüstung Schwerbeschichtung Bitumen mit Abdeckvlies 10 Tage nach Verlegung der Teppichs wurde die Büroräume bezogen, während der Übersiedlungsphase wurde laufend gelüftet nach in Betriebnahme des Büros (keine ständige Lüftung der Räume) wurde eine starke Geruchsbelästigung seitens des Nutzers festgestellt Temperatur/rel. Luftfeuchte in den Büroräumen: 21 C/32% Zeitraum zwischen Verlegung und Befundaufnahme: 8 Monate

18 Beispiel 2 Vorgangsweise Vor Ort Sensorische Geruchsprüfung vor Ort durch zertifizierte Geruchsprüfer gemäß ÖNORM S 5701 SPME Beprobung der Raumluft Probenahme: textiler Bodenbelag und Haftfixierung Vor der Geruchsprüfung und SPME Beprobung waren die Räume 72 Stunden nicht gelüftet worden Beispiel 2 Vorgangsweise Laborprüfungen Geruchsprüfung gemäßonr (Geruchsprüfung aus Gefäßen) an dem vor Ort entnommenen textilen Bodenbelages (isolierte Produktprüfung) Qualitative GC/MS Übersichtsanalyse der Raumluft nach SPME Beprobung Qualitative GC/MS Übersichtsanalyse des vor Ort entnommenen textilen Bodenbelages und der Haftfixierung nach SPME Beprobung Qualitative GC/MS Übersichtsanalyse der Haftfixierung (Originalgebinde) nach SPME Beprobung

19 Beispiel 2 Ergebnisse Sensorische Geruchsprüfung vor Ort durch zertifizierte Geruchsprüfer gemäßönorm S 5701 Intensität des Geruches: 3,25 (mittlerer Geruch) Art des Geruches: Naphtalin Geruchsprüfung gemäßonr (Geruchsprüfung aus Gefäßen) an des vor Ort entnommenen textilen Bodenbelages (isolierte Produktprüfung) Intensität des Geruches: 3,50 (mittlerer bis starker Geruch) Art des Geruches: Naphtalin Beispiel 2 Ergebnisse SPME/Qualitative GC/MS Analyse Raumluft Hauptkomponente: Naphtalin Nebenkomponenten: Xylole, Ethyltoluol, Trimethylbenzole, Indan, Inden, Cymen sowie nicht näher identifizierbare Komponenten SPME/Qualitative GC/MS Analyse Fliese + Haftfixierungsreste Hauptkomponente: Naphtalin Nebenkomponenten: Xylole, Ethyltoluol, Trimethylbenzole, Indan, Inden, Cymen sowie nicht näher identifizierbare Komponenten

20 SPME/Qualitative GC/MS Analyse Haftfixierung (Originalgebinde) Beispiel 2 Ergebnisse n-buthylether, 2-Ethylhexanol, 2- Ethylhexylacetat, 2-Ethylhexylpropionat, Essigsäurebutylester, Butylpropionat, Ethylbenzol, n-butylbutanoat, Butoxyethylhexan, Carbonsäureester nicht näher identifizierbar Kein Naphtalin enthalten Beispiel 2 - Schlußfolgerung Da Naphthalin ein Bestandteil von Bitumen ist, kann die Rückenbeschichtung des vor Ort verlegten textilen Bodenbelages als Verursacher von Naphthalin in der Raumluft und daher als Verursacher für die Geruchsentwicklung angesehen werden. Bei einem direkt aus der Produktion stammenden textilen Bodenbelages mit einer Bitumen Schwerbeschichtung ist ein Geruch vorliegender Intensität zu erwarten und nicht als ungewöhnlich zu bezeichnen. Für einen seit 8 Monate verlegten textilen Bodenbelages ist die ermittelte Intensität des Geruches jedoch als zu hoch zu bewerten. Der textile Bodenbelag weist hinsichtlich ihrer Geruchsentwicklung einen Mangel auf.

21 Beispiel 3 - Ausgangssituation Bei Anwendung eines Flächendesinfektionsmittels auf Basis Sauerstoffabspalter (Anwendungskonzentration 3 % ige Lösung) kommt es ca. 15 Minuten nach der Desinfektionsbehandlung des Bodenbelages (Linoleum) zu einer starken Geruchsentwicklung. Bei dem verlegten Bodenbelag handelt es sich um einen Linoleum-Bodenbelag gemäß EN 548 welcher in einem Pflegeheim verlegt ist. Der Bodenbelag ist mit einer Polymerdispersion eingepflegt. Die bisherige Flächendesinfektion erfolgte mit Desinfektionsmittel auf Basis quaternärer Ammoniumverbindungen. Nach Wechsel des Desinfektionsmittel auf sauerstoffabspaltene Produkte kam es zur Geruchsentwicklung. Beispiel 3 - Ausgangssituation Fragestellungen des Antragstellers Kommt es zu einer Reaktion zwischen Einpflegemittel und Desinfektionsmittel und dadurch zur Geruchsentwicklung? Kommt es zu einer Reaktion zwischen Linoleumbelag und Desinfektionsmittel und dadurch zur Geruchsentwicklung?

22 Beispiel 3 Vorgangsweise Vor Ort Sensorische Geruchsprüfung vor Ort durch zertifizierte Geruchsprüfer gemäßönorm S 5701 Laborprüfungen Geruchsprüfung gemäßonr (Geruchsprüfung aus Gefäßen) an einem Verschnittstück des vor Ort verlegten Linoleum -Bodenbelages nach Behandlung mit Desinfektionsmittel Beispiel 3 - Ergebnisse Vor Ort Sensorische Geruchsprüfung vor Ort durch zertifizierte Geruchsprüfer gemäß ÖNORM S 5701 nach einer Flächendesinfektion mit Desinfektionsmittel auf Basis Sauerstoffabspalter Intensität des Geruches: Note 3,75 Art des Geruches: chemisch, stechender Geruch Laborprüfungen

23 Beispiel 3 - Schlußfolgerung Weder der Linoleumbelag selbst noch das sich am Belag befindliche Einpflegmittel führen in Kombination mit dem Desinfektionsmittel auf Basis von Sauerstoffabspaltern zur reklamierten Geruchsbelästigung. Offensichtlich verbliebenes, nicht durch eine Reinigung entferntes Desinfektionsmittel auf Basis quaternärer Ammoniumverbindungen reagiert dem Desinfektionsmittel auf Sauerstoffbasis (dieses wirkt oxidierend) und führt zur Geruchsbelästigung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit ÖTI Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH ÖTI Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH Spengergasse Wien Austria (c) ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH, Spengergasse 20, 1050 Wien, Austria phone: fax: office@oeti.biz

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