Interdisziplinärer Grundkurs WS 2010/2011
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- Heini Kaufman
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1 Interdisziplinärer Grundkurs WS 2010/2011 Prof. Dr. Udo Reifner 14. October 2010 I. Arbeitspapier: Gliederung wissenschaftlicher Arbeiten Gliederungen oder Inhaltsverzeichnisse geben die Überschriften aus einer Hausarbeit oder Diplomarbeit wieder. Sie geben zugleich Auskunft über die Fähigkeit der Bearbeiterin bzw des Bearbeiters, logisch konsequent ein Problem zu "sezieren", d.h. in behandelbare Teilkomplexe zu zerlegen. Einige Regeln für die Gliederung 1 Es dürfen keine Abweichungen zwischen den Gliederungsüberschriften und den Überschriften im Text bestehen. 2 Gliederungen sind hierarchisch gestuft. Einer Überschrift dürfen nur solche Unterpunkte zugeordnet werden, die von der Überschrift allgemein umfaßt werden. Beispiel: richtig falsch: 1. Das Wetter 1. Das Wetter 1.1. Das Herbstwetter 1.2. Das Winterwetter 1.1. Das Regenwetter 1.2. Die psychologischen Reaktionen auf das Wetter Im unteren Beispiel liegen 1.1. und 1.2. nicht auf der gleichen Abstraktionsebene. falsch: 1. Das Sommerwetter 1.1. Das Wetter im Sommer 1.2. Was man bei Sonne machen kann Prüfen Sie jeweils, ob an die Stelle einer Unterüberschrift auch die jeweils hierarchisch eine Ebene darüberliegende allgemeinere Überschrift gesetzt werden könnte. Nur dann handelt es sich um einen Unterpunkt. 3 "Wer A sagt, muß auch B sagen." Es gibt keine Überschrift mit nur einem Untergliederungspunkt. (In diesem Fall ist der Punkt eben nicht untergliedert) Falsch daher: 1. Das Wetter 1.1. Das Sommerwetter 2. Streß bei Wetterumschlag Die Überschrift 1.1. ist hier die Überschrift 1. 4 Gliederungspunkte sollen konkret auf den Inhalt einer Arbeit verweisen. Der Leser, die Leserin eines Inhaltsverzeichnisses soll damit bereits wissen, was ihn inhaltlich in der Arbeit erwartet. Eine Ausnahme gilt für allgemeine Einleitungen, wo die Überschrift "Einleitung" gebräuchlich ist. Solche Einleitungen sind jedoch häufig entweder Teil des Inhalts oder aber gehören überhaupt nicht zur Arbeit. Ein Tip: Schreiben Sie Einleitungen
2 immer erst nach Beendigung einer Arbeit und dann auch nur, wenn Sie meinen, daß man sie braucht. falsch: 1. Einleitung 2. Hauptteil 3. Schluß Solche Überschriften sind unsinnig und nichtssagend. Wer eine gute Überschrift findet, hat in der Regel auch etwas Gutes mitzuteilen und weiß, worüber er geschrieben hat. Vergleichen Sie als Beispiel die Gliederungen in Lehrbüchern. 5 Die Hierarchie einer Gliederung sollte durch ordnende Kennzeichnung und durch Einrücken deutlich gemacht werden. Es gibt eine numerische und eine alphanumerische Gliederungsform. Die Sozialwissenschaften bevorzugen die erstere, die Geisteswissenschaften die letztere. In Ihrem Computerprogramm können Sie meist beides auch noch nachträglich einstellen. numerisch: alphanumerisch: A. B I. II a) b) c) a) b) aa) bb) Beides sollte nicht gemischt werden. 6 Bei der alphanumerischen Gliederungsform beginnen Sie auf der Ebene, die gewährleistet, daß möglichst die unterste Gliederung die Stufe von a) erreicht. D.h. bei zweistufiger Gliederung bei 1. bei Dreistufigkeit bei I., bei
3 Vierstufigkeit bei A., bei Fünfstufigkeit ebenfalls bei A. incl. aa), bei einer sechsten Stufe kann die Arbeit in Teile gegliedert werden.
4 II. Arbeitspapier Zitierweise Zitate enthalten die Informationen, die notwendig sind, um den Hintergrund eines Textes verstehen und nachvollziehen zu können. Formale Vorschriften über ihre Gestaltung sind immer unter diesem Aspekt anzuwenden. Es gibt keine "richtige" sondern nur eine "zweckmäßige" Zitierweise. Jede Zitierweise hat jedoch innerhalb eines Textes einheitlich zu sein. Klausuren enthalten keine Fußnoten und keine Zitate von Rechtsprechung oder Literatur! 1. Zitate sollen - in der Literatur die Belege für Referenzen im Text, d.h. die Herkunft der verwendeten Informationen, aufzufinden, - sich darüber zu informieren, inwieweit eine vom Autor geäußerte Meinung auch von anderen vertreten wird, - weiterführende Literatur kennenzulernen, mit der er sich selber zum Thema fortbilden kann, - Hinweise zu geben, wenn eine an sich zum Thema gehörende Frage im Aufsatz nicht behandelt wird, wo der Leser hierzu Informationen erhält, - dem Autor die Möglichkeit geben, - deutlich zu machen, daß seine Meinung auf der Grundlage einer guten Kenntnis anderer Arbeiten in der Literatur entwickelt wurde, - de m Les er die Mö glic hkei t geb en, - ausnahmsweise einmal Hinweise zu geben, die nicht unmittelbar vom Thema her notwendig sind, jedoch interessant genug erscheinen, um in diesem Zusammenhang erwähnt zu werden, - in einem rein sprachlichen Text Zahlenangaben zu machen, die im Text den Gedankengang stören würden, - in einem Tabellenteil Erläuterungen sprachlicher Art zu geben, die die Tabelle auseinanderreißen würden. Grundsätzlich gilt, daß alles zum Thema Gehörige in den Text selber und nicht in die Fußnoten gehört, während alle Nachweise in die Fußnoten gehören. 2. Literaturverzeichnis und Zitat bilden eine Einheit. - Enthält ein Text ein Literaturverzeichnis (in Hausarbeiten, Diplomarbeiten, Doktorarbeiten nicht jedoch in Protokollen, kurzen Referaten oder gar Klausuren), so dient die Fundstelle in einer Fußnote dazu, ohne weiteres die entsprechende Literaturangabe im Literaturverzeichnis zu finden. Werden in den Fußnoten Abkürzungen gebraucht, so muß die Arbeit auch ein Abkürzungsverzeichnis enthalten.
5 Textauszug als Beispiel: Abschied vom Zinseszinsverbot? 248, 289 BGB verbietet weitgehend die Vereinbarung und Forderung von Zinseszinsen. Dies scheint jedoch nicht mehr allgemeine Meinung zu sein. Durch die Konstruktion von Kontokorrentbeziehungen und Zinsverrechnungsperioden werden im Bankgeschäft zunehmend Zinsen vertraglich als verzinslich vereinbart. Im Anschluß an eine von Löwisch publizierte Notiz scheint sich ferner die Auffassung durchzusetzen, daß gerade Banken das Recht haben, im Verzug Zinseszinsen auf rückständige Zinsen zu berechnen. 1 Literaturverzeichnis (am Schluß oder Anfang der Arbeit) Löwisch, M., Zinseszinsverbot und Verzugsschadensersatz, NJW 1978 S.26 Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 45. Auflage, München 1986 (Bearbeiter H. Heinrichs) Es ist schlecht, wenn sich aus Fußnote und Literaturverzeichnis kein vollständiges Bild ergibt. Es ist ebenso ungeschickt, wenn jede Fußnote erneut alle Angaben enthält, obwohl sie unschwer aus Literaturverzeichnis oder Verweis zu erschließen wären. - Enthält ein Text kein Literaturverzeichnis, so muß in der Fußnote (Fußnotenbeispiel) 2 die vollständige Referenz angegeben sein. - Wird wiederholt dieselbe Fundstelle zitiert, so kann für den Fall, - daß unmittelbar folgend dasselbe Zitat noch einmal verwendet wird, ohne Wiederholung des Autors, 3 - daß auf derselben oder der davorliegenden Seite das Zitat stand, mit Wiederholung des Autors und, sofern mehrere Werke des Autors zitiert wurden, mit einem Indikator für das gemeinte Werk 4 - oder ganz generell durch in Klammern gesetzten Verweis auf die Fußnote, in der die Fundstelle vollständig wiedergegeben ist 5 auch der Verweis ( "am angegebenen Ort (A.a.O.))" oder, wie international üblich, das lateinische "op. cit." benutzt werden. 3. Fußnoten können für die ganze Arbeit, für ein Fußnoten sind so kurz wie Kapitel oder aber für jede Seite möglich und so umfassend wie numeriert sein. Welche Numerierung nötig zu gestalten man wählt, hängt vom Umfang der Arbeit ab. - Wird durch einen ganzen Text 1 Löwisch NJW 78,26; Palandt-Heinrichs, BGB, 45. Aufl. 289 Anm. 2 2 Palandt-Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 45. Auflage München 1986, 248 Anm. 7 3 A.a.O. 248 Anm.5 4 Palandt-Heinrichs a.a.o. Anm. 5 5 Palandt-Heinrichs a.a.o. Anm. 3 (Fn. 4)
6 durchnumeriert, so ist jede Fußnotenangabe eindeutig. - Kommen dadurch sehr hohe Zahlen zustande (die letzte Fußnote im Buch wäre z.b. Fn.1254), so wird abschnittsweise neu gezählt. Der Nachteil ist dann, daß man bei Fußnotenverweisen jeweils wie folgt schreiben muß: vgl. Kapitel 4, Fn 3 - Das seitenmäßige Zählen von Fußnoten (jede Seite fängt wieder bei 1 an) ist durch die EDV überholt, weil der Computer automatisch neu durchnumeriert. Es wurde benutzt, wo Texte per Hand oder mit Schreibmaschine gesetzt wurden und bei Einfügen einer neuen Fußnote sonst der gesamte Text neu durchnumeriert werden mußte. 4. Fußnoten stehen in Büchern und Aufsätzen häufig auch am Ende des Textes. Dies erfolgt aus Gründen der Arbeits- und Kostenersparnis. Es ist für Hausarbeiten nicht empfehlenswert, weil es das Lesen erschwert. 5. In den Sozialwissenschaften ist auch eine Zitierweise gebräuchlich, die Literaturnachweise in den Text integriert und lediglich die übrigen Informationen in Fußnoten bringt. In diesen Fällen muß das Literaturverzeichnis jedoch so beschaffen sein, daß man das Zitat schnell findet. Textauszug als Beispiel: Abschied vom Zinseszinsverbot? 248, 289 BGB verbietet weitgehend die Vereinbarung und Forderung von Zinseszinsen. Dies scheint jedoch nicht mehr allgemeine Meinung zu sein. Durch die Konstruktion von Kontokorrentbeziehungen und Zinsverrechnungsperioden werden im Bankgeschäft zunehmend Zinsen vertraglich als verzinslich vereinbart. Im Anschluß an eine von Löwisch publizierte Notiz scheint sich ferner die Auffassung durchzusetzen, daß gerade Banken das Recht haben, im Verzug Zinseszinsen auf rückständige Zinsen zu berechnen. (Löwisch 1978,26;Palandt-Heinrichs 1986, 289 Anm. 2) Literaturverzeichnis (am Schluß oder Anfang der Arbeit) Löwisch, M. (1978), Zinseszinsverbot und Verzugsschadensersatz, NJW 1978 S.26 Palandt, (1986) Bürgerliches Gesetzbuch, 45. Auflage, München 1986 (Bearbeiter H. Heinrichs) Hat ein Autor in einem Jahr mehrere zitierte Werke veröffentlicht, so müssen die Werke im Zitat ebenso wie im Literaturverzeichnis durch einen kleinen Buchstaben gekennzeichnet werden. z.b. (Löwisch 1978a) Literaturverzeichnis: Löwisch, M. (1978a),...
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