Kooperation an Schulen für Kranke

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1 Pädagogik Gina Ehmke Kooperation an Schulen für Kranke Eine Fragebogenstudie für Lehrkräfte zur Erfassung von allgemeinen Arbeitsanforderungen und individuellem Kooperationserleben Masterarbeit

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3 Kooperation an Schulen für Kranke Eine Fragebogenstudie für Lehrkräfte zur Erfassung von allgemeinen Arbeitsanforderungen und individuellem Kooperationserleben Masterarbeit WS 13/14 TU Dortmund, Lehramt Sonderpädagogik Vorgelegt von : Gina Ehmke

4 Inhalt Vorwort... 3 Einleitung Schule für Kranke Historischer Abriss Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen Aufgaben und Ziele Schüler an Schulen für Kranke und ihre Krankheitsbilder Lehrkräfte an Schulen für Kranke und ihre Aufgaben Kooperation in der Schule (für Kranke) Begriffsbestimmung und Formen von Kooperation Problemaufriss zur Kooperation Begründung der Notwendigkeit für eine Kooperation an der Schule für Kranke Forschungsstand zu Kooperation an Schulen Befragung von Lehrkräften an Schulen für Kranke Ziel der Befragung Stichprobe Forschungsmethoden und Aufbau des Fragebogens Ergebnisdarstellung Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse aus Frage Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse aus Frage Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse aus Frage Methodendiskussion Zusammenfassung der Ergebnisse in Bezug zur Theorie und Praxis Fazit und Ausblick Literaturverzeichnis Anhang Fragebogen

5 Vorwort Meine Motivation für die Auseinandersetzung mit der Schule für Kranke begründet sich in meinem großen Interesse an diesem Berufsfeld einer. Herangeführt wurde ich an dieses Thema durch Seminarschwerpunkte im meinem Förderschwerpunkt Emotionale-soziale Entwicklung im Rahmen meines Studiums an der TU Dortmund. Leider gibt es keinen Schwerpunkt oder gar eine spezielle Ausbildung für diese Schulform. Zwei Praktika an einer Schule für Kranke und gegenwärtiger Kontakt und Austausch zu dieser, machen das Arbeitsfeld spannend und interessant für mich und geben mir darüber hinaus Anlass mich damit auseinanderzusetzen.. An dieser Stelle möchte ich mich für die schnelle, freundliche und zahlreiche Unterstützung der Schulen bedanken. Mein besonderer Dank geht an eine Lehrkraft aus der Schule für Kranke, die mich mit ihren Erfahrungen bei der Gestaltung des Fragebogens liebevoll unterstützt hat. Aus persönlichem Interesse und aktuellem Anlass möchte ich mich im daher Rahmen dieser Arbeit mit den allgemeinen Anforderungen und dem individuellem Kooperationserleben an Schulen für Kranke auseinandersetzen. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die aktuelle Situation aus Sicht der Lehrkräfte zu geben und damit einen Beitrag zur aktuellen Diskussion um den Stand der Schule für Kranke zu leisten. 3

6 Einleitung Die Schule für Kranke als eigenständige Institution ist in Deutschland immer noch wenig anerkannt und ihr Auftrag im Wandel der Zeit und der Gesellschaft bis heute viel diskutiert. Fakt ist jedoch, dass eine Schule für Kranke nur funktionieren kann, wenn alle im Sinne des erkrankten Kindes und Jugendlichen kooperieren. Im Vergleich zu allgemeinbildenden Schulen kommen der Schule für Kranke und ihren Lehrkräften ganz besondere Aufgaben zu. Die Anzahl somatisch, psychosomatisch und psychisch erkrankender Kinder und Jugendliche nimmt immer mehr zu, so dass es auch im Auftrag der Schule für Kranke ein Umdenken geben muss. Neben dem Bildungs- und Erziehungsauftrag aller Schulen stehen an der Schule für Kranke besonders die Förderung, Beratung und Diagnostik sowie die Kooperation mit den medizinischen Einrichtungen im Mittelpunkt der Arbeit (vgl. Hinner-Fischer., S. 9). Die Arbeit an Schulen für Kranke erfordert vor allem viel Engagement, physische und psychische Belastbarkeit, pädagogisch-psychologische und methodisch- didaktische Fähigkeiten und Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und bereitschaft (vgl. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister, 1998, S.9). Lehrkräfte sind für die Unterrichtung kranker Kinder und Jugendliche auf eine gut gestaltete, wertschätzende und an gemeinsamen Zielen gebundene Zusammenarbeit mit der Klinik, den Erziehern, den Erziehungsberechtigten, Kollegen und anderen möglichen Beteiligten angewiesen. Um ein umfassendes Bild von dem Kind zu bekommen und eine bestmögliche, individuell abgestimmte Förderung für den Schüler zu gewährleisten, muss ein regelmäßiger, informativer und an gemeinsamen Zielen gebundener Austauschen mit allen Beteiligten stattfinden (vgl. Stiller, 2004, S.42). Dennoch tauchen im Bereich der Kooperation zwischen den am Prozess beteiligten Personen immer wieder Probleme auf, die sich aus politisch-rechtlichen, sozialen, personenbezogenen, personellen, räumlichen und zeitlichen Bedingungen ergeben. Besonders die Kooperation mit anderen Berufsgruppen gestaltet sich auf Grund historisch geprägten und persönlichen Einstellungen und Haltungen der 4

7 verschiedenen Professionen, aber auch durch organisatorische und strukturelle Gegebenheiten, oft sehr schwierig. Die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Schule für Kranke und den am Prozess beteiligten Personen ergibt sich aus dem Auftrag der Schule für Kranke selbst. Die Umsetzung von Kooperation setzt auf Seiten der Beteiligten Anerkennung, Wertschätzung, Vertrauen und Bereitschaft voraus, aber auch ein einheitliches Verständnis von Kooperation. Ziel der Arbeit ist es einen Überblick in die Aufgaben einer Lehrkraft an Schulen für Kranke zu geben und Empfindungen, Meinungen und Wünsche zu erfassen. Besondere Betrachtung gilt der Gestaltung der Kooperation zwischen Lehrkräfte und Ärzten, Therapeuten, Kollegen, Heimatschulen, Eltern und allen weiteren am Prozess beteiligten Personen und dem individuellem Kooperationserleben der Lehrkräfte. Der Fragebogen erfasst wie oft, mit wem und welcher Qualität Kooperation stattfindet und welche Maßnahmen diesbezüglich gewünscht werden. Kapitel 1 stellt die Institution Schule für Kranke im Überblick dar. Es beschreibt die Aufgaben, Ziele und rechtlichen Grundlagen, die Situation des Schülers und die Aufgaben der Lehrkräfte an einer Schule für Kranke. Im zweiten Kapitel werden neben einer Begriffsbestimmung theoretische Zusammenhänge von Kooperation in der Schule, eine Begründung der Notwendigkeit von Kooperation sowie der aktuelle Forschungsstand zu Kooperation dargestellt. Kapitel 3 beschreibt die Befragung an Lehrkräften an Schulen für Kranke und beinhaltet die Ziele der Untersuchung, eine Stichprobenerfassung und die Darstellung und Begründung des Aufbaus. Die Ergebnisse aus der Erhebung werden in Kapitel 4 dargestellt. In Kapitel 5 werden die Ergebnisse anschließend in Bezug auf Theorie und Praxis analysiert. Abschließend erfolgen eine kurze Zusammenfassung und ein Ausblick in Kapitel 6. Der Begriff Schüler oder Lehrer wird in der vorliegenden Arbeit sowohl für die weibliche als auch für die männliche Form verwendet. Dies dient lediglich zur Vereinfachung. Je nach Zusammenhang wird auch der Begriff Patient gewählt, ebenfalls stellvertretend für die weibliche und männliche Form. 5

8 1 Schule für Kranke 1.1 Historischer Abriss Offizieller Begriff für diesen Schultyp ist Schule für Kranke, abgekürzt SfK. So findet er sich in den Schulgesetzen, im Definitionskatalog und in den Empfehlungen der Kultusminister wieder. Häufig wird der Begriff der Klinikschule synonym verwendet. Dies hängt von den jeweiligen Einstellungen der einzelnen Schulen hab. In der Regel hat jede Schule ihren Namen, so dass man den Begriff Schule für Kranke nur im Diskurs verwendet. Die Schule für Kranke kann als eigenständige oder als schulartspezifische Einrichtung bestehen, aber sie ist autonom und unterliegt nicht den Befugnissen des Krankenhauses (vgl. Meyer, 1999, S. 15). Seit 2005 zählt sie in Nordrhein-Westfalen zur Schule der eigenen Art und grenzt sich dadurch von den Förder- und Regelschulen ab (vgl. Hinner-Fischer, 2007, S. 22). Historisch entwickelte sich die Schule für Kranke aus der Unterrichtung kranker Kinder und Jugendlichen am Krankenbett. Lange Zeit wurde ihnen der Unterricht verwehrt. Die Unterrichtung fand hauptsächlich durch Klinikpersonal statt (vgl. Schor, 1995, S. 5). Es gab außerdem keine gesetzlichen Verordnungen über die Unterrichtung von kranken Kindern und Jugendlicher. Seit den 60er-/70er Jahren, auf Grund gesellschaftlicher, sozialer, politischer und wirtschaftlicher Veränderungen, kam es auch zu pädagogischem Umdenken. Die erste Schule für Kranke gab es 1898 in München in Bayern (vgl. ebd., 1995, S.5ff). Fortschreitend gab es immer mehr Institutionen für kranke Kinder und Jugendlichen mit pädagogisch geschultem Personal. Im Zuge des Nationalsozialismus blieben allerdings jegliche Weiterentwicklungen stehen, weil der Unterricht mit kranken Kindern und Jugendlichen unerwünscht und verboten war (vgl. Schor, 1995). Ab 1945 stieg die Entwicklung für Schulen für Kranke wieder stark an und breitet sich bis heute immer flächendeckender aus (vgl. ebd., 1995, S. 6). 6

9 1.2 Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen Die Schulen für Kranke werden durch landesspezifische Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Darüber hinaus bietet das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister, durch die Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Unterricht mit kranken Schülerinnen und Schüler, Denk- und Handlungsorientierungen in der Arbeit mit kranken Kindern und Jugendlichen. 7 von 16 Bundesländern besitzen keine eigenständige Verordnung. Sie sind zu dem nur sehr unregelmäßig in Deutschland verteilt, was aus einem uneinheitlichen Verständnis zur Notwendigkeit von Schulen für Kranke herrührt (vgl. Fesch/Müller, 2014, S. 52). So gibt es in Nordrhein-Westfalen beispielsweise 35 Schulen für Kranke und in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Tübingen nur drei (vgl. Fesch/Müller, 2014, S. 52). Einige Bundesländer haben sehr ausführliche Vorschriften und Verordnungen für die Organisation der Schule für Kranke, andere wiederum sind sehr weit entfernt von einer gut organisierten Schule oder erwähnen diese gar nicht. Das Land Baden- Württemberg geht mit gutem Beispiel voran und hat in neuen Vorschriften beispielsweise das Wahlpflichtfach Unterricht mit kranken Kindern und Jugendlichen in die sonderpädagogische Ausbildung mit aufgenommen (vgl. Schmitt, F., (o.j..)/fesch/müller, 2014, S. 52). Schulen für Kranke zählen nach 20 (1) im Schulgesetz Nordrhein- Westfalen, neben den allgemeinen Schulen, Förderschulen und sonderpädagogischen Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs als Ort sonderpädagogischer Förderung. Ihnen wird allerdings kein Förderschwerpunkt zugeordnet. Die Schule für Kranke ist weder Förder- noch Regelschule. Sie versteht sich als selbstständige Schule für kranke Kinder und Jugendliche, in der sie während der Zeit ihrer Erkrankung betreut und unterrichtet werden (vgl. Harter-Meyer, 1999). Je nach landesrechtlichen Regelungen kann der Unterricht im Krankenhaus, in der Schule für Kranke oder als Hausunterricht in Einzel- oder Gruppenunterricht stattfinden (vgl. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister, 1998, S.3). Schor (1995) unterscheidet drei Gruppen medizinischer Einrichtungen, an denen die Schulen für Kranke angegliedert sind. Sie können an Allgemeinkrankenhäusern und Kliniken angeschlossen sein, wobei der Aufenthalt meist von geringer Dauer ist und 7

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