Finanzielle Sicherheit im Pflegefall. Die Pflegezusatzversicherung der Continentale
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- Emilia Tiedeman
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1 Finanzielle Sicherheit im Pflegefall Die Pflegezusatzversicherung der Continentale
2 Krankheiten vergehen. Pflegebedürftigkeit bleibt. Gerne verschließen wir die Augen vor der Tatsache, dass unsere Gesundheit, unsere geistige Frische und Beweglichkeit mit einem Mal verloren gehen kann. Durch einen folgenschweren Unfall oder eine Krankheit können Sie jederzeit auch schon in jungen Jahren pflegebedürftig werden. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Für den Rest wird das Vermögen des Pflegebedürftigen bzw. das seiner Angehörigen herangezogen. Wenn das nicht reicht, ist der Weg zum Sozialamt unausweichlich. Mehr als 2 Millionen Menschen beziehen Pflegeleistungen aus der Pflegepflichtversicherung. Die Dauer der Pflegebedürftigkeit beträgt bei 76 % der Betroffenen mehr als drei Jahre. II
3 Ihre Versorgungslücke eine private Vorsorge ist die Lösung Ambulante Pflege: Die Tabelle zeigt ein Beispiel einer Bedarfssituation eines Schwerpflegebedürftigen (Pflegestufe II) bei häuslicher Pflege. Von den monatlichen Gesamtkosten von rund 1.950, EUR übernimmt die Pflegeversicherung 1.040, EUR. Der Rest von rund 910, EUR muss vom Pflegebedürftigen bzw. von seinen Angehörigen selbst übernommen werden. Die Versorgungslücke in 5 Jahren: rund , EUR! Verrichtung des Pflegedienstes (Pflegestufe II) Große Grundpflege morgens: (Ganzwaschung, Toilettengang) Kleine Grundpflege abends: (Teilwaschung, Toilettengang) Stationäre Pflege: Anzahl Monatliche Kosten 1 x täglich 567,00 EUR 1 x täglich 365,40 EUR Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 2 x täglich 630,00 EUR Mobilisation 1 x täglich 226,80 EUR Wäsche waschen 1 x wöchentlich 62,08 EUR Wegepauschale 2 x täglich 96,00 EUR Summe 1.947,28 EUR Nicht anders ist die Situation im stationären Bereich. Rund 3.000, EUR monatlich kostet ein Platz im Pflegeheim z. B. im Rheinland. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt höchstens 1.510, EUR für die Pflege. Den Rest von monatlich ca , EUR die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen der Pflegebedürftige bzw. die Angehörigen selbst tragen. Die Versorgungslücke in 5 Jahren: , EUR! Ausgaben für persönliche Belange sind darüber hinaus wohl kaum noch zu finanzieren. Der Verlust des gesamten Vermögens ist nicht auszuschließen. III
4 Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen Die gesetzliche Pflegeversicherung ist lediglich eine Grundsicherung. Nicht mehr und nicht weniger. ambulante Pflege stationäre Pflege Pflegestufe I II III I II III Pflegekosten Gesetzliche Leistungen Versorgungslücke monatlich in 5 Jahren Beispiel für eine monatliche Pflegesituation in Kassel; Werte in Euro Die Tabelle zeigt, dass Pflege ein Vermögen kosten kann. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet immer nur die genannten festen Beträge unabhängig davon, dass regional die Pflegekosten z.t. noch höher sind und diese bei der ambulanten Pflege außerdem von dem individuellen Pflegebedarf abhängen. Vom Pflegefall zum Sozialfall? Reichen die eigenen Mittel wie Einkommen oder Geldanlagen des Pflegebedürftigen zur Finanzierung des Eigenanteils nicht aus, sind ggf. die Angehörigen und in letzter Stufe das Sozialamt gefragt. IV
5 Durch den Tarif PZ können Sie in 10 % Stufen die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung erweitern. PZ/10: Verdoppeln Sie die Leistungen der Pflegepflichtversicherung DerTarifPZsetztaufdenLeistungendergesetzlichenPflegepflichtversicherungauf damitsindsieklarimvorteil,denn immerdann,wenndiepflegepflichtversicherung(ppv)fürdiezu pflegendepersonleistungenerbringt,leistetauchdertarifpz! Dasbedeutet: KeineerneuteBegutachtungderPflegebedürftigkeit LeistungabPflegestufeI AlleLeistungspositionenausderPPVfürdiezupflegende Person,wiez.B.KurzzeitpflegeundzusätzlicheBetreuungsleistungen,sindaucherstattungsfähig LeistungfürUnterkunft/Verpflegung(sogenannteHotelkosten)bei(teil-)stationärerPflege ZusätzlicheHighlightssind: VermittlungvonHaushaltsassistanceleistungen KeinetariflichenWarte-undKarenzzeiten UnbefristeteLeistungsdauer VerzichtaufdasordentlicheKündigungsrechtdesVersicherers KeinAufnahmehöchstalter V
6 Die private Vorsorge über die Tarife PTE/PTK Mit unseren Pflegetagegeldtarifen fangen Sie die Eigenanteile an den Pflegekosten zukunftssicher auf. Tarif PTK (Komfort) Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit 100 % Tagegeld in jeder Pflegestufe Erstfeststellung der Pflegebedürftigkeit durch den behandelnden Arzt möglich Tarif PTE (Ergänzung/Einstieg) Schutz bei schwerster Pflegebedürftigkeit 100 % Tagegeld für Pflegestufe III Optionsrecht zum Wechsel in den Komforttarif PTK, auch wenn der Pflegefall bereits eingetreten ist Und das bieten die Tarife auch noch Dynamik um 5 % auch für laufende Versicherungsfälle alle 2 Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung Vermittlung von Haushaltsassistanceleistungen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers Keine tariflichen Warte- und Karenzzeiten Unbefristete Leistungsdauer Kein Aufnahmehöchstalter VI
7 Flexibel und dynamisch für alle Fälle Die Pflegetagegelder PTK und PTE bieten Ihnen höchste Flexibilität alles ist möglich. Sie können ganz nach Ihren Wünschen unterschiedliche Tagegeldhöhen für die ambulante und stationäre Pflege versichern oder sich nur für ein ambulantes oder stationäres Pflegetagegeld entscheiden. Die ideale Kombination Eine sinnvolle Absicherung ergibt sich bei der Kombination unserer beiden Tarife für die optimale Absicherung des erhöhten Geldbedarfs bei Schwerstpflegebedürftigkeit in Pflegestufe III: Pflegestufe I II III tägl. Versorgungslücke Tagegeld PTK Tagegeld PTE Gesamtabsicherung Beispiel stationäre Pflegesituation; Werte in Euro VII
8 Gut vorgesorgt die Option auf mehr Mit unserem günstigen Pflegetagegeldtarif PTE stehen Ihnen in der Zukunft alle Möglichkeiten offen. Das Pflegetagegeld PTE bietet Ihnen günstigen Schutz und optimale Sicherheit für die Pflegestufe III. Und er beinhaltet eine Option auf mehr Versicherungsschutz durch einen Wechsel in den Komforttarif PTK. Wechseloption vom Tarif PTE in den Komforttarif PTK Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III PTK Tagegeld bei Pflegedürftigkeit in jeder Pflegestufe Optionsrecht PTE Wechsel in den Komforttarif PTK mit 50, 55 oder 60 Jahren PTE Tagegeld in Pflegestufe III Das besondere Plus der Option Der Wechsel in das Komforttagegeld PTK erfolgt garantiert ohne erneute Gesundheitsprüfung und auch für laufende Versicherungsfälle. VIII
9 Die monatlichen Beiträge PTK/10/0 PTK/0/10 PTE/10/0 PTE/0/10 PZ/1 (amb.) (stat.) (amb.) (stat.) (amb./stat.) Alter Mann Frau Mann Frau Mann Frau Mann Frau Mann Frau ,32 1,32 0,10 0,10 0,22 0,22 0,05 0,05 0,22 0, ,32 1,32 0,22 0,17 0,31 0,24 0,06 0,05 0,22 0, ,90 2,27 0,52 1,22 0,63 0,52 0,24 0,40 0,96 1, ,00 2,40 0,54 1,29 0,64 0,53 0,24 0,42 0,99 1, ,11 2,53 0,57 1,37 0,65 0,55 0,25 0,45 1,02 1, ,24 2,68 0,60 1,45 0,66 0,56 0,26 0,47 1,06 1, ,37 2,83 0,63 1,53 0,68 0,58 0,27 0,50 1,09 1, ,52 3,00 0,67 1,62 0,69 0,60 0,28 0,52 1,13 2, ,68 3,17 0,71 1,72 0,71 0,62 0,29 0,55 1,17 2, ,84 3,36 0,75 1,82 0,73 0,64 0,30 0,58 1,20 2, ,02 3,56 0,80 1,92 0,76 0,66 0,32 0,61 1,25 2, ,20 3,77 0,85 2,04 0,78 0,68 0,33 0,64 1,29 2, ,39 3,99 0,90 2,15 0,81 0,71 0,34 0,68 1,34 2, ,59 4,22 0,95 2,28 0,83 0,73 0,36 0,71 1,38 2, ,80 4,46 1,00 2,41 0,86 0,76 0,38 0,75 1,43 2, ,02 4,71 1,06 2,54 0,89 0,79 0,39 0,79 1,49 2, ,24 4,98 1,12 2,69 0,93 0,82 0,41 0,83 1,54 2, ,47 5,26 1,18 2,84 0,96 0,86 0,43 0,87 1,60 2, ,72 5,55 1,24 3,00 0,99 0,89 0,45 0,91 1,66 2, ,97 5,85 1,31 3,16 1,03 0,92 0,47 0,96 1,72 3, ,24 6,17 1,38 3,33 1,07 0,96 0,49 1,01 1,79 3, ,51 6,50 1,45 3,52 1,11 1,00 0,51 1,06 1,86 3, ,81 6,84 1,53 3,71 1,15 1,04 0,54 1,11 1,93 3, ,11 7,20 1,61 3,90 1,19 1,08 0,56 1,17 2,01 3, ,44 7,58 1,70 4,11 1,24 1,13 0,59 1,23 2,09 3, ,78 7,98 1,79 4,33 1,28 1,17 0,61 1,29 2,18 3, ,13 8,39 1,88 4,56 1,33 1,22 0,64 1,35 2,27 4, ,51 8,82 1,98 4,80 1,39 1,27 0,67 1,42 2,36 4, ,91 9,28 2,09 5,05 1,44 1,32 0,70 1,49 2,46 4, ,33 9,76 2,20 5,32 1,50 1,38 0,74 1,57 2,57 4, ,77 10,26 2,32 5,60 1,56 1,43 0,77 1,65 2,68 4, ,24 10,79 2,44 5,90 1,62 1,50 0,81 1,73 2,80 4, ,74 11,35 2,57 6,21 1,69 1,56 0,85 1,82 2,93 5, ,27 11,94 2,72 6,54 1,76 1,63 0,89 1,91 3,06 5, ,83 12,56 2,87 6,89 1,84 1,70 0,94 2,01 3,20 5, ,42 13,22 3,03 7,26 1,92 1,78 0,98 2,11 3,35 5, ,05 13,92 3,20 7,66 2,01 1,86 1,03 2,23 3,52 6, ,72 14,66 3,38 8,08 2,10 1,94 1,09 2,34 3,69 6, ,44 15,46 3,57 8,54 2,20 2,03 1,15 2,47 3,87 6, ,20 16,30 3,78 9,02 2,30 2,13 1,21 2,61 4,07 7, ,02 17,21 4,01 9,54 2,42 2,23 1,27 2,75 4,28 7, ,89 18,17 4,25 10,09 2,54 2,34 1,34 2,91 4,50 7,79 Schreibweise Pflegetagegeld: Tarif/ambulantes Tagegeld/stationäres Tagegeld z. B. PTK/30/30
10 Krankenversicherungs antrag Finanzielle Sicherheit im Pflegefall Die Pflegezusatzversicherung der Continentale
11 Antrag Antragsteller Vertriebspartner (werbend) Frau Herr Firma Familien- und Vorname/Firma (bestandsführend) Straße, Hausnummer 1 Adress-Konto-Nr. Postleitzahl 1 Wohnort 1 Cabrio-Nummer Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Beruf (zurzeit ausgeübt) Branche Kennziffer / Tätigkeitsstatus 2 Selbstständig / Freiberufler/in seit dem Telefon mit Vorwahl, privat 3 adresse 3 1 Hauptwohnsitz laut Melderegister (beachten Sie dazu Ziffer 7) 2 Kennziffern siehe letzte Seite des Antrages 3 freiwillige Angaben Original an die Continentale Krankenversicherung Zu versichernde Personen Person Vorname (und Familienname, wenn er vom Namen des Antragstellers abweicht) 1 Staatsangehörigkeit Geschlecht Größe cm Gewicht kg Geburtsdatum m w Beruf (zurzeit ausgeübt) Kennziffer / Tätigkeitsstatus 1 Branche Selbstständig / Freiberufler/in seit dem 1 Kennziffern siehe letzte Seite des Antrages Person Vorname (und Familienname, wenn er vom Namen des Antragstellers abweicht) 2 Staatsangehörigkeit Geschlecht Größe cm Gewicht kg Geburtsdatum m w Beruf (zurzeit ausgeübt) Branche Kennziffer / Tätigkeitsstatus 1 Selbstständig / Freiberufler/in seit dem 1 Kennziffern siehe letzte Seite des Antrages Person Vorname (und Familienname, wenn er vom Namen des Antragstellers abweicht) 3 Staatsangehörigkeit Geschlecht Größe cm Gewicht kg Geburtsdatum m w Beruf (zurzeit ausgeübt) Branche Kennziffer / Tätigkeitsstatus 1 Selbstständig / Freiberufler/in seit dem 1 Kennziffern siehe letzte Seite des Antrages 6e.2680/01.11 Person Vorname (und Familienname, wenn er vom Namen des Antragstellers abweicht) 4 Staatsangehörigkeit Geschlecht Größe cm Gewicht kg Geburtsdatum m w Beruf (zurzeit ausgeübt) Kennziffer / Tätigkeitsstatus 1 Branche Selbstständig / Freiberufler/in seit dem 1 Kennziffern siehe letzte Seite des Antrages
12 Ich beantrage für die zu versichernden Personen soweit bei den jeweils bezeichneten Tarifen ein Beitrag eingetragen ist eine Pflegezusatzversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g., Dortmund Per- Monatsbeison Tarif Monatsbeitrag Tarif Monatsbeitrag Tarif Monatsbeitrag trag je Person EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Versicherungsbeginn Beitragszahlungsweise Monatsbeitrag gesamt EUR 1. 1 / jährlich Vertragsdauer: Der Vertrag wird für die Dauer eines Versicherungsjahres geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Versicherungsjahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Gesundheitszustand der zu versichernden Personen: Die Gesundheitsangaben sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Eine Verletzung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht kann den Versicherer zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigen oder zu einer Vertragsanpassung führen. Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen zur Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gemäß 19 Abs. 5 VVG unter Ziffer 8 der Erklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen. A. Fanden in den letzten drei Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit nein ja, Person einem krankhaften Befund statt oder besteht Pflegebedürftigkeit oder wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt (zum Beispiel durch einen AIDS-Test)? B. Wurde in den letzten 5 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten oder durchgeführt? C. Bestanden oder bestehen behördlich anerkannte gesundheitliche Schäden? Wenn ja, bitte Fotokopie des vollständigen Bescheides beifügen. Bitte beantworten Sie ab dem 61. Lebensjahr die vollständigen Gesundheitsfragen. Diese finden Sie in den Anträgen 0451 bzw Per- Zu den mit ja beantworteten Fragen: son Frage Wer wurde behandelt, wann, von wem und wegen welcher Krankheit? Sollen Angaben nicht hier gemacht werden, sind sie innerhalb von 7 Tagen dem Versicherer unmittelbar schriftlich mitzuteilen; in diesem Fall bitte nebenstehendes Feld ankreuzen. Reicht der Raum für die Beantwortung nicht aus, bitte ein besonderes Blatt verwenden; in diesem Fall bitte nebenstehendes Feld ankreuzen. Bestand in den letzten 5 Jahren oder besteht eine weitere Pflegezusatzversicherung? Wurden welche beantragt oder beantragte Versicherungen abgelehnt? nein ja, Person Per- Versicherer son Versicherungs- Nummer Zeitraum von bis bzw. abgelehnt am Wurde die Höhe Vers. beendettagegeldes des Pflege- nein wenn in EUR; ja, von Pflegekostentarif wem? VN VR 6e.2680/01.11 VN VR VN VR VN VR
13 Per- Versicherer son Versicherungs- Nummer Zeitraum von bis bzw. abgelehnt am Wurde die Höhe Vers. beendettagegeldes des Pflege- nein wenn in EUR; ja, von Pflegekostentarif wem? VN VR VN VR VN VR VN VR Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zweck des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen privaten Krankenversicherer ist für den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig und für beide Versicherer unerwünscht. Erklärung zum Beitragseinzug und zur Leistungsauszahlung Die Beiträge sind bis auf Widerruf von meinem Girokonto einzuziehen. Die Leistungen sollen auf dieses Konto überwiesen werden. Konto-Nummer Bankleitzahl Name und Ort des Geldinstituts Familienname, Vorname, Anschrift und Unterschrift des Kontoinhabers, falls der Antragsteller nicht selbst Kontoinhaber ist. Schlusserklärungen und Unterschriften Hinweis: Bevor Sie den Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auch die Erklärungen auf der Rückseite. Sie enthalten unter anderem Ihre Erklärung zur generellen Entbindung von der Schweigepflicht (siehe 5 a und c), Ihre Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (siehe 6) und die Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht (siehe 8). Mit Ihrer Unterschrift machen Sie die Erklärungen zum Inhalt des Antrags. Die generelle Entbindung von der Schweigepflicht möchte ich nicht abgeben. Ich wünsche, dass mich der Versicherer in jedem Einzelfall über eine beabsichtigte Datenerhebung informiert und diese nur mit meiner Zustimmung vornimmt. (Einzelheiten und mögliche Konsequenzen siehe 5 b und c.) Ich bin damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz schon vor dem Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, frühestens jedoch zum beantragten Versicherungsbeginn und nach Ablauf von Wartezeiten. Ich bestätige, dass mir am die Versicherungsbedingungen für die beantragten Tarife (Teil II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen: Tarife mit Tarifbedingungen) mit den jeweils dazugehörigen Rah men be din gun gen (Teil I der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) sowie die weiteren Vertragsinformationen (Produktinformationsblatt, In formationen zu Ihrem Ver sicherungs vertrag, Satzung Continentale Krankenversicherung a.g., Merkblatt zur Datenverarbeitung) ausgehändigt worden sind. Unterschrift des Antragstellers Ort, Datum Unterschriften: Antragsteller, zu Unterschrift versichernde Personen über 16 Jahre, des Vermittlers gesetzliche Vertreter 6e.2680/01.11
14 Erklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen 1. Versicherungsbedingungen Ich bin damit einverstanden, dass die Versicherungsbedingungen für die beantragten Tarife mit den jeweils dazugehörigen Musterbedingungen / Rahmenbedingungen Bestandteil des Versicherungsvertrages werden. 2. Zustandekommen des Vertrags Mir ist bekannt, dass der Versicherungsvertrag nicht zustande kommt, bevor der Versicherungsschein übermittelt oder angeboten wird oder der Ver sicherer schriftlich die Annahme des verbindlichen Antrags erklärt. 3. Wartezeiterlass Soweit ich den Erlass der Wartezeiten aufgrund einer ärztlichen Unter suchung beantragt habe, übernehme ich die Untersuchungskosten. Geht das ärztliche Zeugnis nicht innerhalb von 28 Tagen nach Stellung des verbindlichen Antrags ein, dann gilt der Antrag für den Abschluss einer Versicherung mit bedingungsgemäßen Wartezeiten. 4. Erklärung zur Beitragsermäßigung im Alter (BE) Mir ist bekannt, dass die vereinbarte Beitragsermäßigung bei Änderungen der technischen Berechnungsgrundlagen gekürzt werden kann. 5. Entbindung von der Schweigepflicht Der Versicherer überprüft meine vor Zustandekommen des Vertrages gemachten Angaben über meinen Gesundheitszustand, soweit dies zur Beurteilung der zu versichernden Risiken (Risikoprüfung) erforderlich ist und meine Angaben dazu Anlass bieten. Weiterhin kann es nach Zustandekommen des Vertrages zur Beurteilung der Leistungspflicht (Leistungsprüfung) erforderlich sein, dass der Versicherer die Angaben prüft, die ich zur Begründung von Ansprüchen mache oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen eines Krankenhauses oder von Angehörigen eines Heilberufes ergeben. Diese Überprüfung unter Einbeziehung von Gesundheitsdaten erfolgt nur, soweit hierzu ein Anlass besteht (z. B. bei Fragen zur Diagnose, dem Behandlungsverlauf oder der Liquidation). a) Zu diesen Zwecken befreie ich generell von ihrer Schweigepflicht: Ärzte, Angehörige und Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden. Für den Zweck der Risikoprüfung gilt dies nur, soweit ich bei diesen Personen oder Einrichtungen in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung untersucht, beraten oder behandelt worden bin bzw. versichert war oder einen Antrag auf Versicherung gestellt habe. Ergeben sich nach Zustandekommen des Vertrages für den Versicherer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gilt die vorstehende Schweigepflichtentbindung entsprechend und zwar bis zu 10 Jahren nach Zustandekommen des Vertrages. Für den Zweck der Leistungsprüfung gilt dies nur, soweit diese Personen oder Einrichtungen in den vorgelegten Unterlagen genannt sind oder sie an der Heilbehandlung beteiligt waren. Die vorstehenden Erklärungen gelten über meinen Tod hinaus. Ich gebe die Erklärungen auch für die von mir gesetzlich vertretenen mitzuversichernden Personen (insbesondere meine Kinder) ab, die die Bedeutung dieser Erklärungen nicht selbst beurteilen können. Der Versicherer wird mich vor einer Erhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichten und mich darauf hinweisen, dass ich der Erhebung für diesen Einzelfall widersprechen kann. Ich weiß, dass ich die vorstehenden Erklärungen jederzeit widerrufen und verlangen kann, dass eine Erhebung von Gesundheitsdaten nur erfolgt, wenn ich im Einzelfall in die jeweilige Erhebung eingewilligt habe. b) Durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes bei den Schlusserklärungen habe ich mich entschieden, die vorstehende generelle Schweigepflichtentbindung nicht abzugeben. Ich wünsche, dass mich der Versicherer in jedem Einzelfall informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen eine Auskunft für die Risiko- oder Leistungsprüfung benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich die genannten Personen oder Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht durch schriftliche Erklärung entbinde. Mir ist bekannt, dass die Nichterteilung der jeweiligen Schweigepflicht entbindung im Einzelfall dazu führen kann, dass sich aufgrund der verbleibenden Informationsquellen eine Risiko- oder Leistungsprüfung nicht wie erforderlich durchführen lässt. Dies kann im Falle der Risikoprüfung den Abschluss des von mir beantragten Versicherungsvertrages verzögern oder sogar verhindern, im Falle der Leistungsprüfung zur Leistungskürzung oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers führen. 6e.2680/01.11 Kennzahlen für den Tätigkeitsstatus 11 = Selbstständige/r 12 = juristische Person 13 = Freiberufler/in 21 = Beihilfeberechtigte/r 22 = Beamtenanwärter/in 23 = Arbeitnehmer/in im öffentlichen Dienst 27 = Heilfürsorge empfänger/in 30 = Arbeitnehmer/in 51 = Versorgungsem und Pensionär
15 c) Die von mir im Antrag genannten Ärzte, Angehörigen und Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden entbinde ich zum Zwecke der Risikoprüfung durch den Versicherer schon jetzt von ihrer Schweigepflicht. Für diesen Fall verzichte ich auf eine Unterrichtung gemäß a) bzw. auf eine Information gemäß b) vor einer Erhebung von Gesundheitsdaten. Diese Entbindung von der Schweigepflicht endet, wenn der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. 6. Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz Ich willige ferner ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Bei träge, Versicherungsfälle, Risiko- /Vertragsänderungen) ergeben, zur Be urteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und / oder an den Ver band der privaten Krankenversicherung e. V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entspre chende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen des Versicherungsverbundes Die Continentale einschließlich der Europa Versicherungen meine allgemei nen Antrags-, Vertragsund Leistungsdaten in gemeinsamen Datensamm lungen führen und an den für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsan gelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personenversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich ferner ein, dass der Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leis tungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in son s tigen Finanzdienstleistungen nutzen darf. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblattes zur Daten verarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit den Vertragsinformationen überlassen wird. 7. Bonitätsauskunft Ich willige ferner ein, dass meine Antragsangaben Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort bei der Antragsprüfung genutzt werden, um bei einer Auskunftei (z. B. Infoscore, Creditreform) eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Im Rahmen dieser Prüfung werden unter anderem so genannte Scorewerte berechnet und ermittelt. Bei diesen handelt es sich um Bonitätsinformationen auf Basis mathematischstatistischer Verfahren, die immer nur ein allgemeines Zahlungsausfallrisiko und nicht die Bonität einer konkreten Person beschreiben. Darüber hinaus willige ich ein, dass die im Zuge der Bonitätsprüfung übermittelten Ergebnisse während der Laufzeit dieses Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und zur Überprüfung sowie Verbesserung der Annahmerichtlinien bzw. für andere die Versichertengemeinschaft schützende Maßnahmen erneut ausgewertet werden dürfen. Für die Bonitätsprüfung benötigt die Continentale Krankenversicherung a.g. die Adressdaten des Hauptwohnsitzes lt. Melderegistereintrag. Bei falschen Angaben behält sich der Versicherer die Anfechtung des Vertrages vor. 8. Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Die nachfolgenden Erläuterungen zur gesetzlichen Anzeigepflicht gelten sowohl für den Antragsteller als auch für die mit zu versichernden Personen. Die Anzeigepflicht ist sowohl vom Antragsteller als auch von den zu versichernden Personen (jeweils bezogen auf die eigene Person) zu beachten und zu erfüllen. Die dann folgenden Hinweise und Informationen über die Rechtsfolgen einer Anzeigepflicht verletzung gelten auch bei einer Pflichtverletzung durch eine zu versichernde Person jeweils bezogen auf deren Versicherungsverhältnis. Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Versicherer schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform fragen, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen gefragt wird, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. pfänger/in 52 = Rentner/in 61 = Hausfrau/ Hausmann 71 = Kind 72 = Schüler/in 73 = Auszubildende/r 74 = Student/in 75 = Zivildienstleistender 76 = Wehrdienstleistender 77 = Schüler/in 2. Bildungsweg 80 = Arbeitsuchende/r
16 Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeige pflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Sofern Versicherungsschutz nach dem Basistarif besteht, kann nur bei einer vorsätzlichen Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurückgetreten werden. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang seiner Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirk samwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig verletzt haben, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern es sich nicht um eine Krankheitskostenversicherung im Sinne des 193 Abs. 3 VVG handelt. Zu einer Krankheitskostenversicherung im Sinne des 193 Abs. 3 VVG zählen alle Tarife, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante oder stationäre Heilbehandlung beinhalten, sofern diese nicht den Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbe standteil. Wenn Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben, steht uns das Recht zur Vertragsände rung nicht zu. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in einer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung der Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt haben. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir die Erklärung stützen. Zur Begründung können nachträglich weitere Umstände angegeben werden, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung können wir uns nicht berufen, wenn der nicht angezeigte Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt war. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist einge treten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Anfechtung Wenn Sie arglistig täuschen, können wir den Vertrag auch anfechten. 6. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung seiner Rechte die Kenntnis und Arglist Ih res Stellvertreters als auch Ihre Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig keit zur Last fällt. Continentale Krankenversicherung a.g. Ruhrallee 92, Dortmund Vorstand: Rolf Bauer (Vorsitzender), Werner Heinrichs, Dr. Christoph Helmich, Heinz Jürgen Scholz, Peter Schumacher Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Hoffmann Sitz der Gesellschaft: Dortmund Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2271 USt-ID-Nr.: DE e.2680/01.11
17 Vertragsinformation Stand Produktinformationsblatt zur privaten Krankenversicherung 1 2. Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag 2 3. Tarife mit Tarifbedingungen Tarif PTE Tarif PTK Tarif PZ 7 4. Rahmenbedingungen (RB/PT) 12 Rahmenbedingungen für die Pflegetagegeldversicherung der Continentale Krankenversicherung a. G. (RB/PT) Anhang (VVG) zu den RB/PT und zum Tarif PZ Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Satzung Merkblatt zur Datenverarbeitung 24
18 Mit dem nachstehenden Produktinformationsblatt, den Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag und dem Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten Sie einen ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich vielmehr aus dem Antrag, den nachfolgenden Allgemeinen Versicherungs bedingungen (Tarife mit Tarifbedingungen, Musterbedingungen/Rahmenbedingungen) und Besonderen Bedingungen sowie dem Versicherungsschein. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die dort getroffenen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig zu lesen. 1. Produktinformationsblatt zur privaten Krankenversicherung 1. Art des Versicherungsvertrages Private Pflegeversicherung 2. Vertragsinhalt: Versicherte Risiken/Leistungen Tarif PTE: Pflegetagegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit (Stufe III) mit Dynamik und Optionsrecht: Pflegetagegeld für ambulante, teilstationäre und Kurzzeitpflege, Pflegetagegeld für vollstationäre Pflege. (Die Höhe des Pflegetagegeldes ergibt sich aus den Ergänzungen der Tarifbezeichnung im Antrag) Tarif PTK: Tarif PZ: Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit (Stufe I III) mit Dynamik: Pflege tagegeld für ambulante, teilstationäre und Kurzzeitpflege, Pflegetagegeld für vollstationäre Pflege. (Die Höhe des Pflegetagegeldes ergibt sich aus den Ergänzungen der Tarifbezeichnung im Antrag) prozentuale Erweiterung der Vorleistung der Pflegepflichtversicherung (Die prozentuale Erweiterung ergibt sich aus der Ergänzung der Tarifbezeichnung im Antrag) Detaillierte Leistungsbeschreibungen finden Sie immer innerhalb des jeweiligen Tarifs unter dem Abschnitt Leistungen des Versicherers. Dort werden gegebenenfalls auch tariflich ausgeschlossene Risiken, Leistungseinschränkungen, Summenbegrenzungen etc. genannt. 3. Beitrag Der tarifliche Gesamtbeitrag beträgt monatlich Euro. Dieser Beitrag entspricht dem im Antrag ausgewiesenen Beitrag. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, nicht aber vor dem darin auf der ersten Seite unter Vertragsstand ab ausgewiesenen Datum. Die weiteren Beiträge sind jeweils am Ersten eines jeden Monats fällig. Bei unterbliebener oder verspäteter Zahlung kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. Einzelheiten zu den Folgen finden Sie jeweils in 8 der Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie in Abschnitt A II 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs PZ. 4. Leistungsausschlüsse Keine Leistungspflicht besteht beispielsweise in der privaten Pflegeversicherung für den Teil der Pflegemaßnahmen, der das medizinisch notwendige Maß übersteigt Diese und weitere tarifübergreifende Leistungseinschränkungen finden Sie jeweils in 5 der Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie in Abschnitt A I 4 des Tarifs PZ. 5. Obliegenheiten bei Vertragsabschluss Ihre Angaben im Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein (Anzeigepflicht). Diese und weitere bei Vertragsabschluss geltende Obliegenheiten finden Sie in 19 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), abgedruckt im Anhang zu den Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie im Anhang zum Tarif PZ. Bei einer Verletzung dieser Obliegenheiten (auch durch versicherte Personen) können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Einzelheiten finden Sie in 19 Absätze 2 bis 6 VVG, abgedruckt im Anhang zu den Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/ PT]) sowie im Anhang zum Tarif PZ. 6. Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit Während der Laufzeit des Vertrages besteht beispielsweise die Verpflichtung den Abschluss weiterer Pflegeversicherungen anzuzeigen Diese und weitere während der Vertragslaufzeit geltende Obliegenheiten finden Sie jeweils in 9 der Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie in Abschnitt A II 4 des Tarifs PZ. Bei einer Verletzung dieser Obliegenheiten kann der Versicherer die Leistungen mindern oder verweigern und gegebenenfalls den Vertrag kündigen. Einzelheiten finden Sie jeweils in 10 der Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie in Abschnitt A II 5 des Tarifs PZ. 1
19 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Es besteht beispielsweise die Verpflichtung, bei Eintritt des Versicherungsfalles alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich sind. Diese und weitere bei Eintritt des Versicherungsfalles geltende Obliegenheiten finden Sie ebenfalls jeweils in 9 der Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie in Abschnitt A II 4 des Tarifs PZ. Bei einer Verletzung der Obliegenheiten kann der Versicherer die Leistungen mindern oder verweigern und gegebenenfalls den Vertrag kündigen. Einzelheiten finden Sie jeweils in 10 der Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie in Abschnitt A II 5 des Tarifs PZ. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den Versicherungsschein oder die Annahmeerklärung erhalten haben, frühestens zu dem im Versicherungsschein auf der ersten Seite unter Vertragsstand ab ausgewiesenen Datum. Ggf. sind Wartezeiten einzuhalten. Ihr Versicherungsschutz gilt für einen unbefristeten Zeitraum, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Einzelheiten finden Sie jeweils in 2 und 7 der Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie in Abschnitt A I 2 und 6 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs PZ. 9. Ihre Möglichkeiten der Vertragsbeendigung Zum Ende eines jeden Versicherungsjahres können Sie die Versicherung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündigen. Ferner können Sie die Versicherung beispielsweise bei einer Beitragserhöhung vorzeitig beenden. Eine Übersicht Ihrer Kündigungsrechte finden Sie jeweils in 13 der Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie in Abschnitt A III 1 des Tarifs PZ. 2. Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag 1. Identität und Anschrift des Versicherers Die Versicherung wird bei der Continentale Krankenversicherung a. G. mit Sitz in Dortmund abgeschlossen. Es handelt sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der unter der Nummer B 2271 beim Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen ist. Die Hausanschrift und ladungsfähige Anschrift lautet: Continentale Krankenversicherung a. G. Ruhrallee 92, Dortmund Vorstand: Rolf Bauer (Vorsitzender), Werner Heinrichs, Dr. Christoph Helmich, Heinz Jürgen Scholz, Peter Schumacher Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Hoffmann 2. Hauptgeschäftstätigkeit und Garantiefonds Die Hauptgeschäftstätigkeit der Continentale Krankenversicherung a. G. ist der Betrieb einer Krankenversicherung. Die Continentale Krankenversicherung a. G. gehört dem Sicherungsfonds Medicator AG, Bayenthalgürtel 26, Köln an. 3. Versicherungsbedingungen, wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung, anwendbares Recht Für den Versicherungsvertrag gelten die Versicherungsbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT] und Tarife mit Tarifbedingungen siehe auch Produktinformationsblatt sowie ggf. Besondere Bedingungen). Art und Umfang der Versicherungsleistung sind in den Tarifen mit Tarifbedingungen geregelt. Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen. Der Versicherungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Welches Gericht ggf. zuständig ist, wird in 17 der Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie in Abschnitt A IV 2 des Tarifs PZ geregelt. 4. Beitragshöhe und zusätzliche Kosten Der monatliche Gesamtbeitrag ist dem Antrag zu entnehmen. Zusätzlich können weitere Kosten und Gebühren bei Rückläufern im Lastschriftverfahren in der Regel zwischen 10 und 20 Euro abhängig vom Kreditinstitut sowie Mahngebühren in Höhe von einmalig 0,50 Euro erhoben werden. 2
20 5. Beitragszahlung Für die Beitragszahlung stehen verschiedene Zahlungswege (z. B. Beitragseinzug) und unterschiedliche Zahlungsweisen (monatlich, viertel- oder halbjährlich, jährlich) zur Wahl. Wie Sie sich entschieden haben, ist im Antrag vermerkt. 6. Zustandekommen des Vertrags und Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung des Versicherers zustande. Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den Versicherungsschein oder die Annahmeerklärung erhalten haben, frühestens zu dem im Versicherungsschein auf der ersten Seite unter Vertragsstand ab ausgewiesenen Datum. Gegebenenfalls sind Wartezeiten einzuhalten. Die Einzelheiten sind in 2 der Muster-/Rahmenbedingungen (Rahmenbedingungen Pflegetagegeld [RB/PT]) sowie in Abschnitt A I 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs PZ aufgeführt. 7. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an den Versicherer (Anschrift siehe Ziffer 1) zu richten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der wie folgt errechnet werden kann: (Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat x 1/30 der monatlichen Beitragsrate) Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Wideruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 8. Vertragslaufzeit Der Vertrag wird für die Dauer eines Versicherungsjahres geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Versicherungsjahr, sofern er nicht von Ihnen mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Versicherungsjahresschluss gekündigt wird. 9. Vertragsbeendigung Ihre Möglichkeiten der Vertragsbeendigung sind unter Ziffer 9 des Produktinformationsblattes beschrieben. 10. Vertragssprache Die Versicherungsbedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Die Kommunikation mit Ihnen erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache. 11. Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten Wenn Sie einmal einen Grund zur Beschwerde haben sollten, können Sie sich jederzeit an einen Ihrer Ansprechpartner wenden. Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie ein gesondertes Blatt, auf dem alle Ansprechpartner für Sie aufgeführt sind. Selbstverständlich können Sie auch den Vorstand direkt ansprechen (Namen und Anschriften siehe oben Ziffer 1). Für außergerichtliche Beschwerdeverfahren ist der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach , Berlin zuständig. Für Beschwerden über den Versicherer steht Ihnen auch als zuständige Aufsichtsbehörde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, poststelle@bafin.de, Internet: zur Verfügung. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, wird durch die Nutzung einer oder mehrerer der dargestellten Beschwerdemöglichkeiten nicht berührt. 3
21 3. Tarife mit Tarifbedingungen 3.1. Tarif PTE Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegetagegeldversicherung nach dem Tarif PTE Teil II: Tarif mit Tarifbedingungen A) Allgemeine Bestimmungen 1. Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pflegetagegeldversicherung, Teil I: Rahmenbedingungen für die Pflegetagegeldversicherung der Continentale Krankenversicherung a. G. (RB/PT) und 4 Teil II: 2. Personenkreis Tarif mit Tarifbedingungen. Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) oder der deutschen sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert sind. 3. Versicherungsjahr Das Versicherungsjahr rechnet vom Tage des Versicherungsbeginns an ( 2 Satz 1 RB/PT). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung, bei der Mitversicherung weiterer Personen oder bei Erhöhung des Pflegetagegeldes wird das Versicherungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr angeglichen. 4. Geltungsbereich Für jeden Tag, für den die PPV oder die SPV eine Leistung erbringt, erstreckt sich in Erweiterung von 1 Absatz 11 und 5 b RB/PT der Versicherungsschutz auch auf Pflege außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 5. Ende des Versicherungsverhältnisses Das Versicherungsverhältnis endet für die nach diesem Tarif versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit nach Nr. 2 wegfällt. B) Leistungen des Versicherers Das Pflegetagegeld wird für ambulante oder stationäre Pflege gezahlt, wenn für die pflegebedürftige versicherte Person die Pflegestufe III nach 1 Abs. 6 RB/PT festgestellt wurde. Das Pflegetagegeld wird mit einem Betrag für ambulante Pflege und einem Betrag für stationäre Pflege vereinbart. Der Betrag für ambulante Pflege wird für häusliche Pflege, teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege im Sinne der PPV bzw. SPV gezahlt. Der Betrag für stationäre Pflege wird für vollstationäre Pflege im Sinne der PPV bzw. SPV gezahlt. Befindet sich die versicherte Person in einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung, wird das für stationäre Pflege vereinbarte Pflegetagegeld ab dem Aufnahmetag bis zum Entlassungstag in Höhe von 75 % gezahlt, wenn nachgewiesen wird, dass durch die Bereithaltung eines vollstationären Pflegeplatzes weiterhin Kosten entstehen. Die Höhe der vereinbarten Beträge für das Pflegetagegeld ergibt sich aus der Tarifbezeichnung. Die Zahl hinter dem ersten Schrägstrich bezeichnet den vereinbarten Betrag für ambulante Pflege in Euro; die Zahl hinter dem zweiten Schrägstrich den Betrag für stationäre Pflege in Euro. Die Mindestversicherungssumme beträgt jeweils 10,- Euro für ambulante oder stationäre Pflege. Höherstufungen um je 1,- Euro sind möglich. C) Leistungen des Versicherungsnehmers 1. Jahresbeitrag Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn für die vereinbarte Leistung nach dem jeweiligen Eintrittsalter festgesetzt (vgl. 8a RB/PT). Dieses errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Geburtsjahr und dem Jahr des Versicherungsbeginns. Der Jahresbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Von dem auf die Vollendung des 15. Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an ist der Beitrag für Jugendliche und von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Kalenderjahr an der für Erwachsene zu entrichten. 2. Mahnkosten Die Mahnkosten betragen je rückständige monatliche Beitragsrate 0,50 Euro. 3. Nachweis der Pflegebedürftigkeit Die Pflegebedürftigkeit der versicherten Person ist anhand der Einstufung der PPV oder SPV in die Pflegestufe III unverzüglich nachzuweisen.
22 Wird durch die PPV oder SPV mitgeteilt, dass keine Pflegebedürftigkeit nach der Pflegestufe III vorliegt, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Leistungspflicht des Versicherers endet mit dem Tag, an dem die PPV oder SPV mitteilt, dass keine Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen. 4. Leistungsunterlagen Die Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III ist durch das Erstgutachten und die Folgegutachten der PPV oder SPV nachzuweisen. Das Ende der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III ist dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für die Nachweise trägt der Versicherungsnehmer. D) Überschussverwendung Die Möglichkeiten der Überschussverwendung (z. B. Barauszahlung bei Leistungsfreiheit, Limitierung von Beitragserhöhungen) sind in der Satzung geregelt. E) Dynamische Erhöhung Die vereinbarten Beträge des Pflegetagegeldes erhöhen sich ohne erneute Gesundheitsprüfung - auch für laufende Versicherungsfälle alle zwei Jahre zum 1. Juli um fünf Prozent, wenn die versicherte Person in dem Jahr der Erhöhung mindestens 21 Jahre alt ist, der Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt mindestens zwei Jahre bestanden hat und innerhalb von zwei Jahren vor dem Erhöhungszeitpunkt keine Veränderung der Beträge des Pflegetagegeldes vorgenommen wurde. Die Beträge des Pflegetagegeldes werden kaufmännisch auf den nächsten vollen Euro-Betrag gerundet. Der Beitrag für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes richtet sich nach dem zum Erhöhungszeitpunkt erreichten Eintrittsalter. Die übrigen Bestimmungen für eine Erhöhung des Versicherungsschutzes finden Anwendung. Der Versicherungsnehmer wird vor dem Erhöhungszeitpunkt schriftlich informiert. Die Erhöhung der Beträge des Pflegetagegeldes entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer spätestens bis zum Ende des Kalendermonats, zu dem die Erhöhung wirksam würde, der Erhöhung eines Betrages des Pflegetagegeldes schriftlich widerspricht. Wird zwei dynamischen Erhöhungen, die unmittelbar hintereinander liegen, widersprochen, erlischt das Recht auf weitere dynamische Erhöhungen des Pflegetagegeldes. Das Recht auf dynamische Erhöhungen des Pflegetagegeldes kann nach erneuter Gesundheitsprüfung mit Zustimmung des Versicherers neu begründet werden. F) Optionsrecht Für die versicherte Person besteht das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Pflegetagegeldversicherung nach dem Tarif PTK zu wechseln. Die versicherte Person kann mit Versicherungsbeginn zum 1.1. des Kalenderjahres wechseln, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die versicherte Person 50 oder 55 oder 60 Jahre alt wird. Der Wechsel ist vor dem jeweiligen Zeitpunkt, zu dem der Wechsel wirksam werden soll, vom Versicherungsnehmer beim Versicherer zu beantragen. Der hinzukommende Teil des Versicherungsschutzes gilt auch für laufende Versicherungsfälle. Nach dem Wechsel erlischt das Optionsrecht. Die Höhe des ambulanten und stationären Pflegetagegeldes nach dem Tarif PTK ist auf die Beträge begrenzt, die für ambulante und stationäre Pflege vor dem Wechsel nach dem Tarif PTE jeweils vereinbart sind. Wird das Recht wahrgenommen, endet die Versicherung nach dem Tarif PTE zu dem Zeitpunkt, zu dem der Wechsel wirksam wird. Die Versicherung nach diesem Tarif kann insoweit bestehen bleiben, als nach dem Wechsel das Pflegetagegeld nach den Tarifen PTE und PTK zusammen für ambulante und stationäre Pflege jeweils nicht höher ist als vor dem Wechsel. Der Beitrag für das hinzukommende Pflegetagegeld nach dem Tarif PTK richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Eintrittsalter. Die übrigen Bestimmungen für eine Erhöhung des Versicherungsschutzes finden Anwendung. G) Beitragsanpassung Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z. B. aufgrund von Veränderungen der Pflegedauern, der Häufigkeit von Pflegefällen oder aufgrund steigender Lebenserwartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Männer und Frauen jeweils ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 10 % bei den Versicherungsleistungen oder von mehr als 5 % bei den Sterbewahrscheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Bei einer Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen können die Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden. Im Übrigen findet 8b RB/PT Anwendung. 5
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