Die deutsche Sozialpolitik: Die Enteignung von Eltern und Jugend

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1 Die deutsche Sozialpolitik: Die Enteignung von Eltern und Jugend Johannes Resch 1

2 Grundgesetz Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) (4) (5) 2

3 Unterschiedliche Einkommensentwicklungen (Zahlen aus Tumorartige Selbstvermehrung des Geldvermögens ; +30% +38% Nettolöhne und -gehälter Bruttolöhne und -gehälter +58% Bruttoinlandsprodukt (BIP) +70% +86% +110% Steuereinnahmen Unternehmen und Vermögen Zinseinkommen auf Bankeinlagen +157% Zum Vergleich: Geldvermögensbestand %

4 Verteilung der Armut - Sozialhilfequoten (laut Armutsberichten 1998 und 2005) Familien mit drei und mehr Kindern sind 9- mal so häufig arm wie kinderlose Ehepaare (7,2 % gegen 0,8 %) Bericht 2005 (S ) Alleinerziehende Frauen sind 6-7mal so häufig arm wie allein stehende Frauen (28,1 % gegen 4,4 %) Bericht 2001 (S. 80) Unter 18-Jährige sind 5-6mal so häufig arm wie über 65-Jährige (6,8 % gegen 1,3 %) Bericht 2001 (S. 79) 4

5 Früher: Vor der Sozialgesetzgebung familiärer private Generationenvertrag Vermögensbildung arbeitsfähige Eltern Kinder ===================================- Arbeitsfähige Eltern im Rentenalter Eltern sorgen für Ihre Kinder. Kinderlose sparen. Die arbeitsfähig gewordenen Kinder sorgen für ihre Eltern. Kinderlose zehren von ihren Ersparnissen. Arbeitsfähige ohne Kinder Ersparnisse Rentner ohne Kinder Eltern und Kinderlose haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung ähnlichen Lebensstandard. 5 5

6 Möglichkeiten einer leistungsgerechten und dauerhaften sozialen Sicherung 6

7 Möglichkeit 1: Getrennte soziale Sicherung (orientiert am früheren Zustand) Umlageverfahren für die Pflichtversicherung Gemeinschaft der Familien auf Kapitalbasis arbeitsfähige Eltern Eltern sorgen für Ihre Kinder. Kinderlose sparen. Arbeitsfähige ohne Kinder Kinder =================================== Arbeitsfähige Eltern im Rentenalter Die arbeitsfähig gewordenen Kinder sorgen für ihre Eltern. Kinderlose zehren von ihren Ersparnissen. Kapitalversicherung Rentner ohne Kinder Eltern und Kinderlose haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung ähnlichen Lebensstandard. 7 7

8 Möglichkeit 2: Gemeinsame soziale Sicherung (Generationenvertrag nach Wilfrid Schreiber) arbeitsfähige Eltern Alle sorgen finanziell für die Kinder. Arbeitsfähige ohne Kinder Kinder ================================== Arbeitsfähige alte Eltern Die erwachsenen Kinder bezahlen die Renten aller Alten. alte Leute ohne Kinder Eltern und Kinderlose haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung ähnlichen Lebensstandard. 8 8

9 Die Enteignung der Eltern 9

10 Heute: Seit der Rentenreform von 1957 (verfälschter Generationenvertrag) arbeitsfähige Eltern Die Pfeildicke deutet den Umfang der geldwerten Leistungen an. Arbeitsfähige ohne Kinder Kinder ================================== Arbeitsfähige alte Eltern Es erfolgt eine stetige Umverteilung zu Lasten der Eltern. alte Leute ohne Kinder Eltern haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung niedrigeren Lebensstandard als Kinderlose

11 Lebensniveau Lebensniveau und Einkommen (bei sonst gleichen Bedingungen) Hartz IV - Niveau niedriges mittleres hohes Einkommen 11

12 Lebensniveau Lebensniveau und Einkommen (bei Eltern und Kinderlosen) lebenslang Kinderlose Eltern und Kinder Hartz IV - Niveau niedriges mittleres hohes Einkommen Die mittlere Einkommensschicht wird gespalten und ausgedünnt. Eltern und Kinder sinken ab. Kinderlose steigen auf

13 Auswirkung der Rentenreform 1957 Verarmung der Mittelschichtfamilien Abnahme des Kinderwunsches Geburtenrückgang 13

14 Psychologische Folgen Eltern mehrerer Kinder gelten als Versager, da sie verarmen die Erziehungsleistung wird übersehen. Nur-Erwerbstätige fühlen sich als Leistungsträger, obwohl sie sich im Alter von den Kindern der Eltern alimentieren lassen. 14

15 Gesundheitliche Folgen Eltern fühlen sich benachteiligt. Besonders Mütter werden überfordert und/oder depressiv. Das belastet die Erziehungsbedingungen und die Gesundheit der Kinder. 15

16 Enteignung der Eltern Familie wird unrentabel. Kinderwunsch sinkt. Flucht aus der Kindererziehung Erwerbstätigkeit wird doppelt bezahlt. (Lohn und Rente) Verstärkter Drang zur Erwerbstätigkeit Geburtenrückgang sinkende Inlandsnachfrage Belastung des Arbeitsmarktes Arbeitslosigkeit Zunehmende Familienarmut Überforderung des Sozialsystems gesundheitliche Probleme Nachlassende Wirtschaftskraft 16

17 Die Enteignung der Jugend 17

18 Generationenbilanz vor dem Geburtenrückgang Erwerbsfähige Rentner/ innen 1. Generation Kindesunterhalt Zeit Umlagerenten 2. Generation Minderjährige Erwerbsfähige Die Bilanz zwischen zwei Generationen war ausgeglichen. Die 2. Generation zahlte nur zurück, was sie erhalten hatte

19 Generationenbilanz nach dem Geburtenrückgang Erwerbsfähige Rentner/ innen 1. Generation Kindesunterhalt Zeit Umlagerenten 2. Generation (2/3) Minderjährige Erwerbsfähige Die Bilanz zwischen zwei Generationen ist nicht mehr ausgeglichen. Die 2/3 - Generation muss 50 % mehr zahlen als sie erhielt

20 Enteignung der Jugend durch überhöhte Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wegen Mitfinanzierung des zunehmenden kinderlosen Bevölkerungsanteils Einschränkung der Lebensgestaltung für jüngere Erwachsene Verzögerte und erschwerte Familienplanung Abwanderung von Leistungsträgern Fortschreitende Aushöhlung des Sozialstaats 20

21 Was sagen unsere Juristen dazu? 21

22 Zitate von Verfassungsjuristen 1 Was die Sozialversicherung, insbesondere das System der Alters- und Hinterbliebenen-Versorgung betrifft, hat diese sich noch weiter von den Verfassungsgeboten und Wertvorstellungen des Grundgesetzes entfernt als das Steuerrecht. Wolfgang Zeidler ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts (im Handbuch des Verfassungsrechts 1983, S. 605) 22

23 Zitate von Verfassungsjuristen 2 Solange sich die Kinderlosen überhaupt nicht am finanziellen Kindesunterhalt beteiligen, gebührt die im Rahmen des Generationenvertrages erbrachte Alterssicherung ausschließlich den Eltern; die übrige Bevölkerung müsste für ihr Alter durch sonstige Vorkehrungen, z. B. eine Lebensversicherung, vorsorgen. Paul Kirchhof ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht (Aus: Ehe und Familie im staatlichen und kirchlichen Steuerrecht, n: Essener Gespräche, 21, 1986, S. 14) 23

24 Zitate von Verfassungsjuristen 3 Die Alterslast wurde kollektiviert, die Kinderlast blieb Privatsache. Mit dieser Konstruktion bestraft das geltende Rentenrecht die Familie und innerhalb der Familie ganz besonders die nicht oder nicht voll berufstätige Mutter. Eva Marie von Münch Verfassungsjuristin (im Handbuch des Verfassungsrechts 1994, S. 321) 24

25 Zitate von Verfassungsjuristen 4 Es kann nicht sein, dass ein Ehepaar bei dem nur der eine ein Leben lang einen Lohn einsteckt Kinder aufzieht und am Ende nur eine Rente bekommt. Auf der anderen Seite verdienen zwei Ehepartner zwei Renten. Und die Kinder des Paares, das nur eine Rente bekommt, verdienen diese beiden Renten mit. Das ist ein klarer Verfassungsverstoß. Roman Herzog, ehemaliger Bundespräsident, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Aus: Gesichertes Leben, Zeitschrift der LVA Baden 4/1996, S. 4) 25

26 dazu Sozialrichter Jürgen Borchert: Erst wird der Familie die Sau vom Hof getrieben. Anschließend werden nach Antragstellung zwei Schnitzel als Familienförderung zurückgeliefert. (frei zitiert) Jürgen Borchert promovierte über die Beziehung zwischen Rentenrecht und Kindererziehung 26

27 Mein Urteil: Das deutsche Sozialrecht ist ein Programm zur Verarmung von Familien und junger Generation. 27

28 Das Ausmaß der Umverteilung zu Lasten der Eltern 28

29 Pauschale 25 % der Frauen bleiben lebenslang kinderlos. 30 % der Frauen haben ein Kind. 45 % der Frauen haben zwei oder mehr Kinder. Das entspricht: 40 % der Bevölkerung bleibt kinderlos. 60 % sind oder werden Eltern. 29

30 Eltern sind weniger erwerbstätig, zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben, und erhalten weniger Rente. Eltern zahlen etwa 50 % der Steuern und Sozialabgaben und erhalten etwa 50 % der Renten. 30

31 Gesetzliche Jugendsicherung: ca 180 Mrd. (Bildung, Familienlastenausgleich, Kinderanteil in der GKV) ca 50 % finanziert von Kinderlosen Gesetzliche Alterssicherung : ca 420 Mrd. (Gesetzliche Renten, Pensionen, Rentner-Anteil an GKV und GPV) voll finanziert von den Kindern der Eltern Berechnet aus den Zahlen des Statistischen Jahrbuchs

32 Es ergibt sich ein jährlicher Transfer von Kinderlosen zur Jugend von: ca 90 Mrd. von den Familien zu Kinderlosen von: ca 210 Mrd. Damit beträgt der jährliche Netto-Transfer von Familien zu Kinderlosen: ca 120 Mrd. Berechnet aus den Zahlen des Statistischen Jahrbuchs

33 Wo liegt die Lösung? 33

34 Grundlage: Grundgesetz, Artikel 6 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates 34

35 Möglichkeit 1: Getrennte soziale Sicherung (orientiert am früheren Zustand wie Folie 5) Umlageverfahren für die Pflichtversicherung Gemeinschaft der Familien auf Kapitalbasis arbeitsfähige Eltern Eltern sorgen für Ihre Kinder. Kinderlose sparen. Arbeitsfähige ohne Kinder Kinder =================================== Arbeitsfähige Eltern im Rentenalter Die arbeitsfähig gewordenen Kinder sorgen für ihre Eltern. Kinderlose zehren von ihren Ersparnissen. Kapitalversicherung Rentner ohne Kinder Eltern und Kinderlose haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung ähnlichen Lebensstandard

36 Möglichkeit 1: Getrennte Versicherungen für Eltern und Kinderlose (Umlageverfahren für Eltern; Kapitalversicherung für Kinderlose) Vorteile: leistungsgerecht, übersichtlich Nachteil: Abhängigkeit vom Kapitalmarkt für Kinderlose 36

37 Möglichkeit 2: Gemeinsame soziale Sicherung (Generationenvertrag nach Wilfrid Schreiber) wie Folie 6 arbeitsfähige Eltern Alle sorgen finanziell für die Kinder. Arbeitsfähige ohne Kinder Kinder ================================== Arbeitsfähige alte Eltern Die erwachsenen Kinder bezahlen die Renten aller Alten. alte Leute ohne Kinder Eltern und Kinderlose haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung ähnlichen Lebensstandard

38 Möglichkeit 2: Gemeinsame Versicherung für Eltern und Kinderlose (Schreiber-Plan) Vorteile: leistungsgerecht, keine Risikounterschiede Nachteile: höhere Staatsquote, materieller Anreiz für Kinder 38

39 Lösungsvorschlag Möglichkeit 3: Kombination beider möglichen Wege Vorteile: Kombination der Vorteile, Minimierung der Nachteile Nachteil: etwas geringere Übersichtlichkeit 39 39

40 Möglichkeit 3: Kombinationslösung (Umlageverfahren und Kapitalversicherung) arbeitsfähige Eltern Die Eltern sorgen bevorzugt für Kinder. Arbeitsfähige ohne Kinder Kinder ================================== Arbeitsfähige Sockel- betrag Elternrente Sockelbetrag alte Eltern Die erwachsenen Kinder Sorgen bevorzugt Für die Eltern. Kapital- rente alte Leute ohne Kinder Eltern und Kinderlose haben als Arbeitsfähige und im Alter bei vergleichbarer Lebensarbeitsleistung ähnlichen Lebensstandard

41 Vorschlag zur Gestaltung des (hälftigen) Kinderkosten-Ausgleichs Erziehungsgehalt bei Kleinkindern abhängig von Zahl und Alter der Kinder (Minderung der Arbeitslosigkeit; Wegfall von Elterngeld, vieler Alg II-Leistungen und Wohngeld; verminderter Splitting-Effekt) Bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder (Wegfall von Kindergeld, Kinderfreibeträgen, Sozialgeld nach Alg II, Kinderzuschläge u. a.) 41

42 Folgen des leistungsgerechten Sozialsystems Erziehungsleistung wird sachgerecht bewertet. Familien werden nicht mehr benachteiligt. Eltern haben mehr Zeit für ihre Kinder. (entspricht Art. 6, Abs. 1 GG) Eltern haben Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder mit dem Erziehungsgehalt eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren. Qualität der Kindererziehung steigt. (entspricht Art. 6, Abs. 2 GG) 42

43 Zusammengefasste Folgen: Leistungsgerechtigkeit und Nachhaltigkeit des Sozialsystems 43

44 Autor: Dr. Johannes Resch Arzt für Neurologie und Psychiatrie Arzt für Arbeitsmedizin Zusatzbezeichnung Sozialmedizin Datum:

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