Ausgabe 4/2015. Topbewertungen für Leistungen der Vermögensberater

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1 Ausgabe 4/ INFORMATIONEN DES FACHVERBANDS FINANZDIENSTLEISTER Im April dieses Jahres waren alle Träger des Fachverband-Gütesiegels bereits zum insgesamt zweiten Mal eingeladen, sich dem Wettbewerb der Publikumswahl zu stellen. Jeder Teilnehmer erhielt 20 Bewertungsbögen, um die erbrachten Leistungen und Services von seinen Kunden bewerten zu lassen. Das Echo war beachtlich: Mehr als 800 Rückmeldungen gingen beim Fachverband ein und wurden sowohl hinsichtlich der vorgegebenen Kriterien als auch der ergänzenden Kundenstatements ausgewertet. Zusätzlich zu den drei Siegern erzielten weitere 36 Teilnehmer ein außerordentlich gutes Ergebnis: Für diese sind mindestens 10 Rückmeldungen mit Durchschnittswertung besser als 1,5 eingelangt. Personelle Veränderungen im Fachverband 4 Kreditverträge: Bearbeitungsgebühr am Prüfstand 6 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz 7 Interview mit FMA-Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller 8 Kommentar von FGO Eric Samuiloff 9 Berufsgruppen 11 Steuerinfo 12 Sonderkonditionen 14 Fachausschuss Bildung: Maßnahmenpaket 15 Europäische Union 16 Publikumswahl 2015: Topbewertungen für Leistungen der Vermögensberater istockphoto.com Stöllner geht als Sieger hervor Köpf und Petschar erzielen wie ihm Vorjahr Topplätze Sieger der Publikumswahl 2015 ist Alfred Stöllner aus Michelhausen in Niederösterreich. Er sicherte sich mit den meisten Stimmen den ersten Platz gefolgt von Christoph Alexander Köpf aus Wien und Mag. Andreas Petschar aus Villach in Kärnten. Letztere

2 E D I T O R I A L Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Finanzkrise hat ganz deutlich gezeigt, dass effektive Lösungsansätze im Finanzbereich nicht auf nationaler Ebene alleine erarbeitet werden können zu stark sind die globalen Verflechtungen. Der Fachverband Finanzdienstleister ist daher bereits seit einigen Jahren Mitglied der in Brüssel ansässigen Lobbyingorganisation BIPAR. Diese Mitgliedschaft ist für die Vertretung der Interessen der Finanzdienstleister innerhalb der EU, jedoch auch weltweit, von Bedeutung: Denn zahlreiche Bestimmungen werden auf internationalem Level beschlossen wie etwa von den G20. Über das Netzwerk von BIPAR erhalten die europäischen Finanzdienstleister ebenfalls hier eine starke Stimme. Um Ansätze für eine noch effizientere Organisation der Interessenvertretung in Brüssel zu finden, hat der Fachverbandausschuss Mitte Oktober eine Erkundungsreise zu den Institutionen der EU unternommen. In persönlichen Gesprächen mit leitenden Mitarbeitern des EU-Büros der Wirtschafskammer Österreich und des Kabinetts von EU- Kommissar Dr. Johannes Hahn, österreichischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, dem Attaché des österreichischen Wirtschaftsministeriums, der Abteilungsleiterin der Oesterreichischen Nationalbank in Brüssel, dem Direktor des Europäischen Dachverbands für kleine und mittlere Unternehmen (UEAPME), dem Direktor von BIPAR und dem Abteilungsleiter im Europäischen Rat zeigte sich deutlich, wie wesentlich es ist, sich nicht nur bei akuten Themen für die Anliegen der Branche einzusetzen. Es braucht viel mehr den Aufbau von Vertrauen durch laufende Kontakte mit den zuständigen Personen in allen strategisch wichtigen Bereichen. Da es häufig personelle Veränderungen gibt, haben Partner vor Ort dabei eine wichtige unterstützende Rolle. Unser Ziel ist es daher, den Kontakt zu den Europäischen Verbänden noch zu verstärken. Und ein zusätzlich dringlicher Punkt: Wenn auch manche Themen wie etwa das Provisionsverbot erledigt scheinen, müssen diese dennoch am Radar bleiben, um neuerliche Änderungsversuche rechtzeitig abwehren zu können. Bei all den spannenden Terminen war zu spüren, dass die Europäische Union sehr dynamisch und offen für neue Ideen sowie Lösungen ist. Unsere Aufgabe wird es weiterhin sein, mit fachlich fundierten Argumenten auf nachteilige Auswirkungen von Vorschlägen aus der EU aufmerksam zu machen und diese mittels konstruktiver, praxisbezogener Lösungsvorschläge zu entkräften bzw. aus dem Weg zu räumen. Darüber hinaus wollen wir allerdings nachhaltig die Strategie verfolgen, ebenfalls aktiv eigene innovative Ideen für die Optimierung des europäischen Finanzdienstleistungsmarktes einzubringen. Und eines ist sicher: Auch nach den Beschlüssen der Finanzmarkt-, Versicherungsvertriebs- und Wohnimmobilienkreditvertragsrichtlinie werden wir auf EU-Ebene weiterhin laufend mit neuen Themen und Vorschlägen konfrontiert sein. Derzeit gibt es mehr als 22 Richtlinien und Vorhaben, die sich direkt oder indirekt auf den Finanzdienstleistungssektor auswirken. Gemeinsam mit unserem Partner BIPAR sind wir hier gut positioniert, um unser aller Anliegen erfolgreich zu vertreten. Ihr Hannes Dolzer Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister, WKO zählten bereits letztes Jahr zu den Gewinnern der Publikumswahl. Die Ehrung der Sieger fand im feierlichen Rahmen einer Veranstaltung des Fachverbands am 22. Oktober 2015 statt, bei der Mag. a Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), sowie Robert Bodenstein, Obmann der Bundessparte Information & Consulting, und der neue Fachverbandobmann Mag. Hannes Dolzer den Erstplatzierten die Urkunden überreichten. Dolzer hob anerkennend hervor: Ich gratuliere den Siegern, denen allen die Freude an ihrem Beruf anzumerken ist, und wünsche ihnen weiterhin viel Erfolg für ihre spannende Tätigkeit. Über 800 Beurteilungen von Kunden haben gezeigt, dass die Gewerblichen Vermögensberater als verlässliche Ansprechpartner in allen Finanzfragen anerkannt sind und ihre Leistungen geschätzt werden. Alfred Stöllner arbeitet seit 2010 in Niederösterreich als Gewerblicher Vermögensberater. Seine von ihm begeisterten Kunden beschreiben ihn unter anderem als: Sofort zur Stelle, wenn man ihn braucht; ehrliche und ausgiebige Beratung, freundlich, hat merklich Freude am Beruf! oder: Ist jederzeit für uns als seine Kunden da und steht mit seiner fachlichen, freundlichen Kompetenz zur Verfügung. Man merkt, dass ihm das, was er macht, Freude bereitet; danke dafür. Der Zweitplatzierte, Christoph Alexander Köpf, ist seit 2003 Gewerblicher Vermögensberater in Wien. Über ihn schreiben die Kunden beispielsweise: Lukrative Veranlagungsformen seit dem Jahr 2004; meine Pension ist gesichert, besten Dank! oder: Nimmt sich viel Zeit für die Beratung; meine bestehende Finanzierung wurde perfekt optimiert. Platz 3 ging an den seit zehn Jahren in Kärnten tätigen Gewerblichen Vermögensberater Mag. Andreas Petschar. Seine Kunden schätzen unter anderem Folgendes an ihm: Immer da, wenn man ihn braucht! oder: Ist sehr verlässlich, geduldig und erklärt verständlich. Die Kontaktdaten der Sieger der Publikumswahl 2015 und aller Teilnehmer, die ein außerordentlich gutes Ergebnis erzielt haben, sind auf den nach Bundesländern geführten Listen unter Träger des Gütesiegels auf der Kundenhomepage des Fachverbands zu finden. Fachverbandobmann Mag. Hannes Dolzer mit Mag. a Anna Maria Hochhauser/Generalsekretärin der WKO, Ines Petschar/Ehefrau von Mag. Andreas Petschar (3. Platz), Alfred Stöllner (1. Platz), Christoph Alexander Köpf (2. Platz), Robert Bodenstein, MBA,CMC/Obmann der Bundessparte Information & Consulting und Fachverbandgeschäftsführer Mag. Philipp H. Bohrn (v. l.) Fachverband FDL Andrew Hovie 2

3 T I T E L S T O R Y Was die Publikumswahl-Gewinner zu ihrer Erfolgsstrategie sagen Alfred Stöllner: Mit Ehrlichkeit, Loyalität und Fairness habe ich mir das Vertrauen meiner Kunden erarbeitet. Die in den Standesregeln festgehaltenen Prinzipien waren noch bevor es diese Regeln gegeben hat für mich immer Grundlage für meine Arbeit. Mein Beruf ist für mich Berufung: Ich sehe mich als,wirtschaftlichen Hausarzt, der basierend auf einer genauen Diagnose gemeinsam mit jedem Kunden auf Augenhöhe einen Plan zur Herstellung bzw. zur Erhaltung seiner finanziellen Gesundheit erstellt und ihn in diesem Sinne lebensbegleitend unterstützt. Auf den Punkt gebracht: Der Kunde von heute sucht keinen Verkäufer mehr, sondern einen ehrlichen, authentischen Berater, der ihn bei der Umsetzung seiner Ziele und Wünsche hilft. Christoph Alexander Köpf: Quer durch alle Bevölkerungsschichten benötigen Menschen Rat und Hilfe, Informationen und Empfehlungen in finanziellen Fragen. Ich helfe meinen Klienten dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Meine Kunden profitieren von einer tragfähigen Vermögensplanung ausgerichtet auf ihre Ziele, Wünsche und ihren persönlichen Bedarf. Ich verkaufe keine Produkte, sondern entwickle ein ganzheitliches Vorsorge- und Finanzkonzept. Eine nachhaltige Beratung und Serviceleistung ist mir besonders wichtig, um Menschen in guten wie auch in schlechten Zeiten eine Hilfestellung bieten zu können. Mein Motto: Früher an später denken! Mag. Andreas Petschar: Meine Arbeit macht mir wirklich große Freude das spüren auch meine Kunden. Ich kann mich gut auf die unterschiedlichsten Kundentypen vom Landwirt bis zum Generaldirektor, vom Bauarbeiter bis zum Buchhalter einstellen. Ich bemühe mich, für meine Kunden immer da zu sein, wenn sie mich brauchen. Bei der Beratung setze ich auf das Full- Service-Prinzip, das auch die Vermittlung von Versicherungen beinhaltet. Ohne Absicht auf neue Abschlüsse halte ich regelmäßigen Kontakt mit meinen Bestandskunden dazu gehören auch Gewinnspiele, zu denen ich per Mail einlade. Von kurzfristiger Provisionsmaximierung halte ich wenig für mich zählt langfristige Kundenzufriedenheit. Und dafür braucht es Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Authentizität. Bereits nahezu 500 Vermögensberater und Wertpapiervermittler mit Gütesiegel Seit November 2013 haben Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler in Österreich die Möglichkeit, sich freiwillig zur Einhaltung der Standesund Ausübungsregeln des Fachverbands Finanzdienstleister zu verpflichten. Wer sich bereit erklärt, diese Regeln einzuhalten, sich dem Ehrenschiedsgericht des Fachverbands zu unterwerfen und mit der Fachverband-Ombudsstelle zusammenzuarbeiten, erhält das Gütesiegel des Fachverbands. Die Anzahl der Vermögensberater sowie Wertpapiervermittler, die das Gütesiegel zur Positionierung als qualitative Finanzberater nutzen, steigt kontinuierlich und hat sich gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt. GEWINNER DER PUBLIKUMSWAHL Platz STÖLLNER, Alfred 3451 Michelhausen (Niederösterreich), Publikumswahl 2014: sehr gutes Ergebnis 2. Platz KÖPF, Christoph Alexander 1220 Wien (Wien), Publikumswahl 2014: 2. Platz 3. Platz PETSCHAR, Mag. Andreas 9500 Villach (Kärnten), Publikumswahl 2014: 3. Platz TEILNEHMER MIT AUSSERORDENTLICH GUTEM ERGEBNIS ADAMER, Susanne 8410 Stocking (Stmk) ADLBOLLER, Ing. Michael 2651 Reichenau (NÖ) BAUER, Friedrich, MBA Mag Wien (W) BELL, Carina 4810 Gmunden (OÖ) FRITZ, Horst 8724 Spielberg (Stmk) GANZ, Walter 8200 Hofstätten an der Raab (Stmk) GOLDENGNU GmbH 1070 Wien (W) GRONISTER, Gerald 3143 Pyhra (NÖ) GRÜNWALD, Friedrich (Publikumswahl 2014: sehr gutes Ergebnis) 9500 Villach (K) GUMPRECHT, Lorenz (Publikumswahl 2014: sehr gutes Ergebnis) 2465 Höflein (NÖ) HAUER, Jürgen (Publikumswahl 2014: sehr gutes Ergebnis) 3485 Haitzendorf (NÖ) KERNSPECHT, Alexander 8940 Liezen (Stmk) KÖGLBURGER, Otto 8853 Ranten (Stmk) LACKNER, Franz (Publikumswahl 2014: sehr gutes Ergebnis) 3430 Tulln (NÖ) LAHNSTEINER, Rudolf 4802 Ebensee (OÖ) LEYACKER-SCHATZL, Markus 8045 Graz (Stmk) MADRITSCH, Dr. Hans, MBA 9623 St. Stefan an der Gail (K) MAXIMILIAN, Monika 1220 Wien (W) MELZER, Manfred, MBA 9431 St. Stefan im Lavanttal (K) OPPENAUER, Josef 2130 Mistelbach (NÖ) PFINGSTL, Erwin 8291 Burgauberg (Bgld) PROINVESTMENT VermögenstreuhandgesmbH 6912 Hörbranz (Vbg) RADAUER, Johannes 5061 Elsbethen (Sbg) RÖCK, Manfred 5630 Bad Hofgastein (Sbg) RODLER, Joachim F., MBA 8010 Graz (Stmk) S2 Finanzmanagement Limited 5020 Salzburg (Sbg) SCHERZENLEHNER,Oskar (Publikumswahl 2014: sehr gutes Ergebnis) 5020 Salzburg (Sbg) SCHEUCHER, Wolfgang 1030 Wien (W) SCHULNIG-STEHRER, Helene 9020 Klagenfurt (K) SEISENBACHER, Mario 3343 Hollenstein (NÖ) SOMMER, Dr. Eva Maria 1050 Wien (W) SUPPAN, Christian 6842 Koblach (Vbg) WALDER, Herbert 3424 Zeiselmauer (NÖ) WIEDL, Beata Anna 9500 Villach (K) WILHELM, René (Publikumswahl 2014: sehr gutes Ergebnis) 6890 Lustenau (Vbg) ZECHMEISTER, Jürgen 3730 Zogelsdorf (NÖ) 3

4 FACHVERBAND Hannes Dolzer übernimmt Führung des Fachverbands Finanzdienstleister: Bündelung der Ressourcen für eine tatkräftige Interessenvertretung im Fokus Seit Mitte Oktober 2015 steht Mag. Hannes Dolzer an der Spitze des Fachverbands. Der gebürtige Kärntner startete 1999 seine Karriere als Gewerblicher Vermögensberater wurde er zum Obmann der Fachgruppe Steiermark ernannt, bereits einige Jahre ist er für die Europäische Interessenvertretung im Fachverband verantwortlich und war seit Juni 2015 zudem stellvertretender Fachverbandobmann. Im aktuellen FACTS- Interview skizziert der neue Fachverbandobmann, welche Aufgaben er als Nächstes angeht und wo er wertvolle Potenziale in der Interessenvertretung sieht. FACTS: Sie engagieren sich im Rahmen der Wirtschaftskammerorganisation seit rund fünf Jahren für die Interessen der Finanzdienstleister und sind ein Kenner der Branche. Wo bestehen aus Ihrer Sicht derzeit die größten Herausforderungen, die es jetzt in Angriff zu nehmen gilt? Mag. Hannes Dolzer (HD): In den nächsten zwei Jahren stehen uns Finanzdienstleistern beachtliche regulatorische Herausforderungen bevor. Meine dringlichste Aufgabe ist es daher, alles dafür zu tun, dass die EU-Richtlinien derzeit vorrangig die Finanzmarktrichtlinie, die Wohnimmobilienkreditvertragsrichtlinie und die Versicherungsvertriebsrichtlinie im Sinne des europäischen Gesetzgebers praxisgerecht umgesetzt werden. Es geht also vor allem darum, dass es zu keiner Überregulierung wie etwa einem Provisionsverbot oder übermäßigen Weiterbildungsverpflichtungen im Zuge der Umsetzung in österreichisches Recht kommt. Die Tätigkeit der Finanzdienstleister muss auch in Zukunft auf wirtschaftlich sinnvolle Weise möglich sein. Schließlich erbringen Finanzberater zahlreiche für unsere Gesellschaft wichtige und verantwortungsvolle Leistungen, für die ein angemessener Ertrag erzielbar sein muss. Gerade durch meine jahrelange Befassung mit dem Rechtsrahmen für Finanzdienstleister kenne ich die vielen möglichen Fallstricke. Dieses Wissen werde ich proaktiv einsetzen. FACTS: In einer Pressemeldung haben Sie angekündigt, interessierten Finanzdienstleistern verstärkt die Möglichkeit einzuräumen, sich in die Arbeit der Interessenvertretung einzubringen. Welche Maßnahmen planen Sie hier konkret? HD: Dem Fachverband Finanzdienstleister gehören ganz unterschiedliche Berufsgruppen an, deren Interessen teils auch sehr verschieden sind. Mir ist es wichtig, dass alle Finanzdienstleister in gleicher Qualität vertreten werden unabhängig davon, ob ihre Berufsgruppe mitgliederstark ist und ob sie als Ein-Personen-Unternehmen oder große Gesellschaft mit hohen Umsätzen tätig sind. Aus diesem Grund haben wir vor kurzem MMag. Karin Meier-Martetschläger zur Spezialberufsgruppenvertreterin ernannt. In dieser Funktion gehört sie dem erweiterten Vorstand des Fachverbands an und vertritt in diesem Gremium die Interessen der Kreditauskunfteien, Leasingunternehmen, Crowdinvesting-Plattformen, Pfandleihunternehmen und Versteigerer natürlich in enger Absprache mit den Ausschussvorsitzenden dieser Berufsgruppen. Darüber hinaus lade ich jedes Mitglied dazu ein, Anregungen direkt in seiner Fachgruppe beispielsweise in Arbeitskreisen einzubringen. Denn mein Ziel ist es, sämtliche Ideen aus allen Bundesländer- Fachgruppen in den Ausschüssen des Fachverbands zu berücksichtigen und offen zu diskutieren. Wir sind ein Zusammenschluss von rund qualifizierten selbstständigen Finanzdienstleistern. Diese Ressourcen möchte ich für eine lösungsorientierte und effiziente Interessenvertretung nutzen. FACTS: Welche Vorteile erwarten Sie von einem intensiven Ideenaustausch mit den Bundesländer-Fachgruppen? HD: Jede Fachgruppe besitzt spezifisches Know-how und für die Branche wertvolle Kontakte. Durch eine stärkere Zusammenarbeit können alle voneinander profitieren und Mehrgleisigkeiten sind damit vermeidbar. In diesem Sinne ist es mir ein Anliegen, die Infrastruktur für einen intensiveren Austausch zwischen den Bundesländer- Fachgruppen zu deren wirklich tollen Initiativen zu schaffen. Bereits verwirklicht habe ich, dass Fortbildungsangebote aller Fachgruppen auf der Fachverbandwebsite abrufbar sind damit können Finanzdienstleister aus allen Bundesländern diese Angebote zur Erfüllung ihrer Weiterbildungsverpflichtungen unkompliziert nutzen. Darüber hinaus plane ich, den Bundesländer-Fachgruppen als Fachverband verstärkt Workshops zu Rechtsthemen anzubieten und speziell den Servicecharakter des Fachverbands auszubauen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, steht ebenfalls der weitere Kontaktaufbau und die kontinuierliche Kontaktpflege zu wichtigen Entscheidungsträgern aus der Finanzbranche im Fokus. FACTS: Die Nutzung von Synergien ist eines Ihrer Kernthemen erkennen Sie hier weiteres Potenzial? HD: Ja, sehr wohl! Generell halte ich es für wesentlich, über die Grenzen der Fachorganisationen in der Wirtschaftskammer hinweg im Sinne der gemeinsamen Ziele konstruktiv zusammenzuarbeiten. Dies ist bei der Versicherungsvertriebsrichtlinie bereits gut gelungen: Hier hat der Fachverband die ebenfalls von der Richtlinie betroffenen Fachorganisationen der Versicherungsmakler und Versicherungsagenten zu Koordinationsgesprächen eingeladen, um sich gemeinsam für eine angemessene Umsetzung der Richtlinie in Österreich stark zu machen. Ich sehe prinzipiell großes Potenzial darin, bei gemeinsamen bzw. wirtschaftlich zusammenhängenden Themen mit anderen betroffenen Institutionen an einem Strang zu ziehen etwa indem Stellungnahmen akkordiert und zusammen abgegeben werden. Dabei 4

5 FACHVERBAND möchte ich in Zukunft auch verstärkt Synergien innerhalb der Wirtschaftskammer nutzen. FACTS: Größere Transparenz haben Sie gegenüber der Presse als eine Ihrer Prioritäten genannt. Wie planen Sie, diese zu gewährleisten wo sehen Sie Handlungsbedarf? HD: Ich denke, für Mitglieder sind die Aktivitäten und Entscheidungen des Fachverbands nachvollziehbarer, wenn wir als Fachverband dazu ganz konkrete Hintergrundinformationen geben. Daher habe ich vor darzulegen, wie die Ausgangsposition bei einem bestimmten Thema war, welche Probleme und Chancen sich aus dieser ergeben haben, welches Ziel verfolgt wurde, welche Argumente für bzw. gegen eine gewisse Vorgangsweise gesprochen haben, wie der Entscheidungsprozess abgelaufen ist, welche Entscheidung daraus resultierend schließlich getroffen wurde und wie wir agiert haben. Dazu gehört für mich auch, dass die in den Ausschüssen behandelten Fragen offen diskutiert und Beschlussfindungen innerhalb des Fachverbands und nach außen hin im Detail kommuniziert werden. FACTS: Vielen Dank für das Gespräch. Weitere personelle Veränderungen im Fachverband Dr. Michael Posselt, Obmann der Fachgruppe Tirol, folgt Mag. Hannes Dolzer in der Funktion als Fachverbandobmann-Stellvertreter nach. MMag. Karin Meier-Martetschläger ist ab sofort Spezialberufsgruppenvertreterin im Fachverband Finanzdienstleister und gehört in dieser Funktion dem erweiterten Vorstand des Fachverbands an. In dieser Funktion vertritt sie in diesem Gremium die Interessen der Kreditauskunfteien, Leasingunternehmen, Crowdinvesting- Plattformen, Pfandleihunternehmen und Versteigerer in enger Absprache mit den Fachausschussvorsitzenden dieser Berufsgruppen. Nächste Generation am Steuer: Wolfgang K. Göltl übergibt einen stark aufgestellten Fachverband Initiative zur Gründung und Aufbau des Fachverbands Finanzdienstleister Heute nahezu unvorstellbar ist die Tatsache, dass die dem Fachverband Finanzdienstleister zugehörigen Berufsgruppen bis vor knapp über 15 Jahren noch von keiner eigenen Fachorganisation vertreten wurden. Es ist dem hohen persönlichen Engagement und Weitblick von KommR Wolfgang K. Göltl zu verdanken, dass im Jahr 2000 der Fachverband Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich gegründet wurde. Seit damals hatte Göltl die Funktion des Fachverbandobmanns inne und war zusätzlich Obmann der Fachgruppe Wien. 15 Jahre erfolgreiche Lobbying- und Imagearbeit Anfang Oktober 2015 legte Göltl nun alle Wirtschaftskammerfunktionen zurück und zieht eine positive Bilanz: Ich bin stolz, heute zwei starke Fachorganisationen an die nächste Generation übergeben zu können. Rückblickend auf die letzten 15 Jahre als Fachverbandobmann sehe ich, dass wir Unglaubliches erreicht haben. Der größte Erfolg meiner Tätigkeit war der Aufbau einer Organisation und einer Gemeinschaft der Finanzdienstleister. Neben unzähligen gesetzlichen Änderungen und den neuen Standesregeln war mir insbesondere der Aufbau eines Beziehungsnetzwerkes für die Interessen meiner Mitglieder wichtig, betont Göltl. Mit Konsequenz setzte sich Göltl für hohe Qualitätsstandards in der Finanzberatung und eine Stärkung des Images der Finanzdienstleister ein. Die Einrichtung der Ombudsstelle im Fachverband, Aktivitäten zur Förderung finanzieller Allgemeinbildung, die Schaffung einer digitalen Lern- und Wissensplattform für Finanzdienstleister sowie des Lehrberufs Finanzdienstleistungskaufmann/-frau gehen wie ebenfalls zahlreiche weitere innovative Maßnahmen auf seine Initiative zurück. Finanzkrise als Kraftprobe Die schwierigste Herausforderung während meiner Tätigkeit als Obmann waren die Auswirkungen der Finanzkrise auf meine Mitglieder. Überproportional wurden wir für die negativen Folgen einer internationalen Entwicklung verantwortlich gemacht und ich war mehrmals dem Aufgeben nahe. Die Rückmeldungen der Mitglieder haben mir jedoch Motivation verliehen, weiter für die Branche zu kämpfen. Häufig war es Unkenntnis von Medien und Entscheidungsträgern, die zu Vorurteilen geführt haben. Mein gesamtes Team von Funktionären und Mitarbeitern konnte jedoch das Steuer herumreißen und wir stehen heute vor einer starken Zukunft. Aktive Mitgestaltung der Europäischen Richtlinien Mit der Finanzkrise kamen auf die Finanzdienstleister auch zahlreiche neue EU-Richtlinien und nationale Gesetze zu. Durch intensive Lobbyingtätigkeit konnten drohende Erschwernisse für die Branche zum größten Teil verhindert oder zumindest deutlich abgemildert werden. Mit der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ist nun die letzte der berufsrechtlichen Richtlinien politisch beschlossen worden für Göltl ein guter Zeitpunkt, seine Funktion als Fachverbandobmann seinem Stellvertreter zu überlassen: Mir war es wichtig, die Verantwortung geordnet zu übergeben und den Beschluss der wichtigen Europäischen Richtlinien noch aktiv mitzugestalten. Die Nutzung der in den Richtlinien gelungenen sehr guten Ausgangsbasis für die Umsetzung in nationales Recht ist jetzt Aufgabe der nächsten Generation. Besonders hervorheben möchte ich dabei meinen bisherigen Stellvertreter Mag. Hannes Dolzer. Er ist Teil der neuen Generation im Fachverband Finanzdienstleister, der ich mein volles Vertrauen für die Bewältigung der kommenden Herausforderungen ausspreche, so Göltl. Dem Fachverband und der Fachgruppe Finanzdienstleister sowie meinen Nachfolgern stehe ich natürlich für jede Unterstützung gerne zur Verfügung, unterstreicht Göltl abschließend

6 R E C H T Kreditverträge: Bearbeitungsgebühr am Prüfstand der Gerichte RA Prof. Dr. Christian Winternitz LL. M. Üblicherweise verlangen Kreditinstitute beim Abschluss eines Kreditvertrages von ihren Kunden eine Bearbeitungsgebühr. Diese kann einem bestimmten Prozentsatz der Kreditsumme entsprechen oder einen Pauschalbetrag ausmachen. Mit diesem Entgelt wird jener Aufwand abgedeckt, der dem Kreditinstitut im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kreditvertrages entsteht wie etwa aufgrund der Bonitätsprüfung, der Ausarbeitung des Kreditvertrages und der Verträge über die Bestellung von Sicherheiten, der Schätzung des zu finanzierenden Objektes, der Evaluierung der Besicherungssituation, der Durchrechnung verschiedener Zinsvarianten und diverser anderer Leistungen. Für die Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr im Ausmaß eines bestimmten Prozentsatzes der Kreditsumme spricht so die Argumentation der Banken, dass der Bearbeitungsaufwand mit der Kredithöhe steigt. Höhere Kreditsummen erfordern intensivere Prüfvorgänge, ebenso erweitern sich durch diese der Umfang der notwendigen Sicherheiten und die Dokumentationserfordernisse. Sie führen zudem zu aufsichtsrechtlichen Meldepflichten sowie zu einer erforderlichen Abstimmung im Konditionenbereich mit den Geldhandelsund Treasury-Abteilungen. Zur Abdeckung der genannten Tätigkeiten werden üblicherweise Bearbeitungsgebühren im Umfang von 0,5 bis 3 Prozent des Kreditbetrages verrechnet. Damit soll einerseits der beschriebene bankinterne Aufwand abgedeckt werden, anderseits sind in diesem Betrag ebenfalls die für den Kreditvermittler bestimmten Provisionen enthalten. Vereinbarung zu Bearbeitungsgebühren als Teil der AGB zu werten? Vereinbarungen über die Bearbeitungsgebühren finden sich in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und sind damit der Inhaltskontrolle durch die Gerichte unterworfen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere zwei Fragen zu klären: Ist eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Kunden tatsächlich als Teil der AGB zu werten? Diese erste Frage wird im Fall der Verwendung von Formblättern und Formularen zu bejahen sein. Und betreffen die Regelungen über die Bearbeitungsgebühren eine der Hauptleistungen des Kreditvertrages? Dies wäre etwa dann der Fall, wenn es um die Verrechnung eines Zusatzentgelts für eine erforderliche Mehrleistung geht. Bei Klauseln, die eine Hauptleistung regeln, ist keine Inhaltskontrolle vorgesehen. Findet eine Inhaltskontrolle statt, ist zu prüfen, ob eine gröbliche Benachteiligung des Kreditnehmers vorliegt. Aufteilung der Gebühren auf beide Vertragsparteien sachgerechter Vor Kurzem hat sich das Landesgericht (LG) Innsbruck mit der Frage befasst, ob ein Bearbeitungsentgelt von 2,5 Prozent beim Personalkredit und von 1 Prozent beim Hypothekarkredit zulässig ist. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass es sich bei der Bearbeitungsgebühr um eine Nebenleistung handle. Denn die Hauptpflicht des Kreditnehmers sei die laufzeitabhängige Entgeltszahlung in Form von Zinsen und die Bearbeitungsgebühr könne schon aus diesem Grund (als laufzeitunabhängiges Entgelt) nicht die Hauptleistung betreffen. Im Rahmen der Inhaltskontrolle beanstandete das Gericht, dass im vorliegenden Fall die Höhe der Bearbeitungsgebühr sich unabhängig vom tatsächlichen Bearbeitungsaufwand prozentuell am gewährten Kreditbetrag orientiert. Für das Gericht sei nicht nachvollziehbar, weswegen Kreditverträge mit einem höheren Kreditvolumen zwingend einen höheren Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen. Eine weitere gröbliche Benachteiligung sah das LG Innsbruck darin, dass die Gebühren für die Bearbeitung, die schließlich im Interesse beider Vertragsparteien gelegen sei, nur vom Kreditnehmer zu tragen sind und nicht auch von der finanzierenden Bank. Eine Aufteilung zwischen beiden Kreditvertragspartnern wäre sachgerechter. Entscheidungskriterium: Laufzeitabhängiges oder -unabhängiges Entgelt? In einer anderen Causa hatte das LG St. Pölten eine andere in den AGB eines Kreditinstitutes vorgesehene Klausel auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. Diese sah vor, dass die Bearbeitungsgebühr einen bestimmten Betrag (im vorliegenden Fall: 6.000,- Euro) ausmacht. Hier kam das Gericht zum Ergebnis, dass im Vertragsformblatt sowohl die Kreditraten als auch die Bearbeitungsgebühren in absoluten Zahlen angeführt sowie in den effektiven Jahreszinssatz eingepreist sind. Daher seien sie als Bestandteil des eigentlichen Leistungsversprechens und somit als Hauptleistung des Kreditnehmers zu werten. Eine Beanstandung ergab sich aus Sicht des LG St. Pölten jedoch daraus, dass für den Konsumenten nicht erkennbar sei, ob es sich bei der Bearbeitungsgebühr um ein laufzeitabhängiges oder -unabhängiges Entgelt handelt. Diese Klarstellung wäre jedoch aus Sicht des LG St. Pölten notwendig, da nur eine laufzeitunabhängige Gebühr bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredites von der Minderungspflicht des 16 Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ausgenommen ist. Gestaffelte Gebührensätze angemessen Der Begründung des LG Innsbruck, dass die Berechnung der Bearbeitungsgebühr in der Höhe eines Prozentsatzes des Kreditbetrages für den Kunden gröblich benachteiligend ist, kann schon etwas abgewonnen werden. Selbst wenn dem Argument der Banken zugestimmt werden muss, dass ein höherer Kreditbetrag einen Mehraufwand nach sich zieht: Dass jedoch beispielsweise ein Kreditvertrag über ,- Euro einen drei Mal höheren Aufwand mit sich bringt als ein ebensolcher Vertrag über ,- Euro, lässt sich allerdings schwer argumentieren. Künftig werden die Banken wohl gestaffelte Gebührensätze einführen müssen, um diesem nachvollziehbaren Argument Rechnung zu tragen. Klarstellung in den AGB zu treffen Wesentlich einfacher wird es sein, die gemäß der Entscheidung des LG St. Pölten erforderlichen Maßnahmen zu treffen: Dieser entsprechend ist lediglich in den AGB eine Klarstellung zu treffen: Nämlich dass es sich bei der Bearbeitungsgebühr um ein laufzeitunabhängiges Entgelt handelt, das von der Minderungspflicht des 16 VKrG ausgenommen ist

7 R E C H T Unterschiedliche Rechtslage in Österreich und Deutschland Mittlerweile gehört es zum Alltag, dass Verbraucherschutzverbände allen voran der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Vertragsklauseln in AGB und Vertragsformblättern durch die Gerichte prüfen lassen. Es war daher nur eine Frage der Zeit, dass auch die Klauseln zu den Bearbeitungsgebühren der Kreditverträge vor den Gerichten landen. Entscheidungen, wie sie der Bundesgerichtshof in Deutschland getroffen hat, sind in Österreich aufgrund der grundsätzlich unterschiedlichen Rechtslage in unserem Nachbarland eher nicht zu erwarten. Dort sind Bearbeitungsentgelte bei Kreditverträgen generell untersagt. Denn die deutsche Rechtslage sieht vor, dass der Kreditnehmer ausschließlich dazu verpflichtet werden kann, den geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten. Für andere Verpflichtungen lässt die deutsche Rechtslage keinen Raum. Der österreichische Gesetzgeber lässt hingegen Bearbeitungsentgelte zu und hält dies in den Gesetzesmaterialien sogar ausdrücklich fest. Wenngleich nicht mit einer Abschaffung der Bearbeitungsgebühren aufgrund der aktuellen Urteile zu rechnen ist es bleibt spannend, zu welchem Ergebnis die Rechtsmittelgerichte und letztlich der Oberste Gerichtshof kommen werden. Eine Bestätigung der beiden Gerichtsentscheidungen erscheint allerdings wahrscheinlich. Prof. Dr. Christian Winternitz LL. M. Experte für Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht, BSW LAW Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz: Fachverband zeigt wichtige Eckpunkte und Adaptionsbedarf beim Gesetzesentwurf auf Mit dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) wird die Wohnimmobilienkreditvertragsrichtlinie (WIK-RL od. MCD) in österreichisches Recht umgesetzt. In einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf erläutert der Fachverband, welche Adaptionen bzw. Eckpunkte für ein erfolgreiches Funktionieren der Kreditvermittlung in Österreich erforderlich sind. Kreditvermittler sollen Zugang zu Bonitätsauskünften erhalten Um unnötigen Arbeitsaufwand für Kreditvermittler aber auch potenzielle Kreditgeber zu vermeiden, ist es wesentlich, Kreditvermittlern einen Zugang zu Datenbanken zu gewähren ( 11 HIKrG). Der Vorteil liegt darin, dass Kreditvermittler bei einer negativen Bonitätsauskunft hinsichtlich ihres Kunden erst gar keine Einreichung an ein Kreditinstitut übermitteln und somit auf beiden Seiten überflüssige Arbeitsschritte entfallen. Alternativ dazu müsste zumindest den Kreditantragstellern ermöglicht werden, innerhalb eines Tages eine (kostenpflichtige) Auskunft zu erhalten. Eine Gratis-Selbstauskunft nimmt derzeit bis zu acht Wochen in Anspruch ein viel zu langer Zeitraum für eine Kreditberatung bzw. -einreichung. Umsetzung von Wohlverhaltensregeln und Berufsvoraussetzungen in einer Verordnung Die Standards für Beratungsdienstleistungen ( 14 HIKrG), die Wohlverhaltensregeln ( 15 HIKrG) sowie die Berufsvoraussetzungen für die Kreditvermittlung sollten in einer eigenen Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standesund Ausübungsregeln für Gewerbliche Vermögensberater, die die Tätigkeit der Kreditvermittlung ausüben aufgenommen werden entsprechend der Verordnung für Standes- und Ausübungsregeln für Personalkreditvermittler. Praxisbezogene berufsrechtliche Vorschriften in der Gewerbeordnung Hinsichtlich der noch ausstehenden Umsetzung der berufsrechtlichen Vorschriften der Wohnimmobilienkreditvertragsrichtlinie in der Gewerbeordnung (GewO) setzt sich der Fachverband dafür ein, dass keine Bestimmungen strenger als in der Richtlinie vorgesehen verfasst werden. Einheitliche Definiton des Kreditvermittlers Da sich die Definition des Kreditvermittlers im Entwurf zum HIKrG ( 2 Abs 5 HIKrG) von der im Verbraucherkreditgesetz ( 2 Abs 4 VKrG) leicht unterscheidet, weist der Fachverband auf die Sinnhaftigkeit einer klaren und einheitlichen Konkretisierung des Kreditvermittlers in der Gewerbeordnung hin: So wäre in den genannten Gesetzen ein Verweis auf die in der GewO enthaltene Definition ausreichend. Festlegen der erforderlichen Kenntnisse des Personals ausländischer Kreditvermittler durch Fachverband Als zuständige Fachorganisation der Wirtschaftskammer Österreich sollte dem Fachverband Finanzdienstleister im Rahmen einer Verordnungsermächtigung die Aufgabe übertragen werden, den Mindestumfang der Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals von ausländischen Kreditvermittlern festzulegen (Art 9 Abs 3 lit ii in GewO). Diese Tätigkeitsvoraussetzungen wären in der Folge vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu bestätigen. Ergänzung der Voraussetzungen zur Befähigung für die Gewerbliche Vermögensberatung Eine Ergänzung der Voraussetzungen für die Befähigung als Gewerblicher Vermögensberater ( 94 Z 75 GewO 1994) um Kenntnisse in den Bereichen Finanzierungen betreffend Immobilienerwerb, Bewertung von Sicherheiten sowie Verbraucherschutzrecht und Grundbuchrecht werden vom Fachverband im Zuge der Umsetzung der WIK-RL als notwendig erachtet. Diese zusätzlichen Fachgebiete sollten daher in die Verordnung über die Befähigungsprüfung aufgenommen werden. Zuständigkeit der Ombudsstelle für Streitbeilegungsmaßnahmen Für Streitbeilegungen im Sinne des Artikels 39 der WIK-RL schlägt der Fachverband vor, als bewährte Einrichtung die bereits bestehende Ombudsstelle der Interessenvertretung in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Stellungnahmen auf

8 I N T E R V I E W Dynamik in den Finanzmärkten bleibt Herausforderung: FMA-Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller im Interview Die MiFID II, aber auch zahlreiche weitere legistische Bestimmungen und Vorhaben halten die Finanzdienstleistungsbranche in Atem. Dies hat auch Auswirkungen auf die Aufgaben der Finanzmarktaufsicht (FMA) und deren Zusammenarbeit mit den von ihr zu beaufsichtigenden Unternehmen. Wo die Aufsichtsbehörde die größten Herausforderungen sieht und wo die gemeinsamen Ziele liegen darüber sprach FACTS mit FMA-Vorstand Mag. Klaus Kumpfmüller. FACTS: Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II ist bis Ende 2016 in nationales Recht umzusetzen. Welche Punkte sind für die FMA im Umsetzungsprozess wesentlich und plant die FMA Maßnahmen, um die Wertpapierunternehmen auf die neuen Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit vorzubereiten? Mag. Klaus Kumpfmüller (KK): Die MiFID II wird die größte Reform des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2007 zur Folge haben. Aus Sicht der Wertpapierunternehmen sind bei den Umsetzungsmaßnahmen ganz besonders die geänderten organisatorischen Voraussetzungen und die Änderungen in den Wohlverhaltensregeln von Bedeutung. Durch die MiFID II werden ja rechtlich zwei verschiedene Beratungsmodelle eingeführt: die unabhängige Beratung, bei welcher Drittzahlungen nicht mehr zulässig sein werden, und die nicht unabhängige Beratung. Es ist wichtig, dass sich die Unternehmen bereits jetzt überlegen, welches Geschäftsmodell sie ab 2017 betreiben wollen und die Grundlagen für die dann erforderliche organisatorische Ausgestaltung planen, damit ausreichend Zeit für die Umsetzung verbleibt. Die zuständigen Referenten in der FMA sind diesbezüglich bereits jetzt mit den Stakeholdern in Kontakt. Wir planen aber auch für das Jahr 2016 eine offene Kommunikation mit den Unternehmen, damit die Umstellung zu den mit MiFID II anzuwendenden Regeln so problemlos wie möglich vonstatten gehen kann. Möglicherweise gibt es auch noch ein weiteres Jahr Schonfrist, weil derzeit in Brüssel eine Verschiebung der MiFID II diskutiert wird. FACTS: Wo sehen Sie in nächster Zeit die größten Herausforderungen für Wertpapierunternehmen? KK: Neben den bereits erwähnten neuen regulatorischen Anforderungen aus MiFID II gilt es für die Wertpapierunternehmen auch, die für sie einschlägigen Entwicklungen aus weiteren europäischen Regularien zu beobachten und die Geschäftstätigkeit entsprechend auszurichten. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders auf die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) oder aber auch auf das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) hinweisen. Unabhängig vom regulatorischen Umfeld beobachten wir in den letzten Jahren eine Dynamik in den Finanzmärkten, die wir uns vor 15 oder 20 Jahren noch nicht vorstellen hätten können. Diese betrifft nicht nur die Produktwelt, sondern auch das Kundenverhalten. Es wird in den nächsten Jahren eine besondere Herausforderung für die Wertpapierunternehmen bleiben, in diesem dynamischen Umfeld zur richtigen Zeit die richtigen Leistungen anbieten zu können. Flexibilität wird in den nächsten Jahren wichtiger sein denn je. FACTS: Gibt es aus Ihrer Sicht legistische Möglichkeiten, wie die Aufsicht und die konzessionierten Unternehmen noch besser kooperieren können? KK: Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Aufsicht und Unternehmen erleichtert nicht nur allen Beteiligten die Arbeit ganz erheblich, sie ist auch die Visitenkarte eines offenen und nachhaltigen Kapitalmarktes. In diesem Zusammenhang haben wir gemeinsam mit den konzessionierten Unternehmen in den letzten Jahren schon sehr viele Schritte gesetzt, um zu einer von Kooperation getragenen Gesamtsituation zu gelangen. Besonders bedeutsam ist natürlich das "Know your customer"- Prinzip und zwar in beiden Richtungen: Nicht nur der zuständige FMA-Mitarbeiter soll sein von ihm zu beaufsichtigendes Wertpapierunternehmen kennen auch das Unternehmen soll wissen, wer die für seine Anliegen zuständige Person in der FMA ist. In diesem Sinne haben wir in den letzten Jahren besonderen Wert auf regelmäßige Unternehmenskontakte gelegt einerseits über Managementgespräche, andererseits aber auch über Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen Themen. Heute haben wir aus meiner Sicht eine sehr kooperative Aufsichtsbasis. In legistischer Hinsicht werden wir in Zukunft darauf achten müssen, dass die Gesamtmenge an Regulierung, die wie die Krise zeigte ja durchaus berechtigt ist, in einem Ausmaß verbleibt, welches für Unternehmen noch zu bewältigen ist. Der Grundsatz der Proportionalität muss weiterhin aufrechtbleiben. FACTS: In einem FACTS-Interview haben Sie betont, dass im Crowdinvesting- Bereich vor allem Transparenz und Rechtssicherheit sowohl für die Geldgeber als auch für die Unternehmer zu gewährleisten sind. Wie zufrieden sind Sie in Hinblick darauf mit dem Alternativfinanzierungsgesetz, das Anfang September 2015 in Kraft getreten ist? KK: Die Schaffung von Erleichterungen im Prospektregime ist eine Entwicklung, die in letzter Zeit in verschiedenen Mitgliedstaaten stattgefunden hat, um eine verbesserte Finanzierungssituation für KMU zu erreichen. Ob diese Zielsetzung erreicht wird, muss sich in den nächsten Jahren zeigen. Wir sind aber jedenfalls froh über den zentralen Fokus des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) auf die adäquate, zugängliche und verständliche Information der Anleger. Zu beachten ist jedoch, dass die Regelungen des AltFG, für deren Vollzug die FMA grundsätzlich nicht zuständig ist, viele Bereiche des Prospekt- und Konzessionsrechtes berühren und dem geschuldet entsprechend komplex sind. Sowohl Anbieter als auch Anleger werden gefordert sein, sich mit ihren Rechten und 8

9 I N T E R V I E W / K O M M E N T A R Pflichten informiert auseinanderzusetzen. Uns war es wichtig, dass durch diese Form der alternativen Finanzierung der Anlegerschutz nicht ausgehebelt wird. FACTS: Wie sehen Sie die Zusammenarbeit zwischen der Finanzmarktaufsicht und dem Fachverband Finanzdienstleister gibt es Pläne zu einer engeren Kooperation? KK: Es liegt in der Natur der Sache, dass die Motivationslage einer wirtschaftlichen Interessenvertretung und einer Aufsichtsbehörde nicht immer und überall deckungsgleich sein kann. Dennoch haben wir alle gemeinsam das Ziel eines funktionierenden Kapitalmarktes. In diesem Sinne hat bereits in der Vergangenheit die Zusammenarbeit zwischen der Finanzmarktaufsicht und dem Fachverband Finanzdienstleister gut funktioniert. Besonderen Stellenwert haben für mich Veranstaltungen zum Wissensaustausch und zur Diskussion von anstehenden Themen wie beispielsweise der von der FMA jährlich veranstaltete Praxisdialog oder auch die Teilnahme von FMA-Mitarbeitern an Workshops des Fachverbands Finanzdienstleister. Ich bin guter Hoffnung, dass diese konstruktive Zusammenarbeit in Zukunft weiterhin so positiv fortgesetzt werden kann. FACTS: Teilweise wird die FMA als Strafbehörde" wahrgenommen. Könnten legistische Anpassungen hier zu einer Verbesserung führen? KK: Die FMA versteht sich weder als Strafbehörde noch ist das ihr Ziel. Wir verfolgen drei Kernziele: Erstens die Stabilität des Finanzmarktes und das Vertrauen in seine Funktionsfähigkeit zu stärken. Zweitens präventiv in Bezug auf die Einhaltung der Aufsichtsnormen zu wirken. Dazu ahnden wir Verstöße aber selbstverständlich auch konsequent. Drittens schützt die FMA Verbraucher, Anleger und Sparer. Strafen ist für uns nie Selbstzweck. Es geht darum, gesetzeskonformes Verhalten durchzusetzen. Und das muss im Interesse aller sein. Das ist nur fair gegenüber allen, die sich an die Regeln halten. Mag. Klaus Kumpfmüller Vorstand der Finanzmarktaufsicht Der Mensch als Maß in der Kundenbetreuung: Wo mit Erfolg angesetzt werden kann Wenn man heutzutage Diskussionen zur Finanzberatung verfolgt, stellt man fest, dass Themen wie das Formularwesen, die Bürokratie, internationale und nationale Gesetzesentwicklungen, Vorschriften über Geldwäscherei und Compliance die Gespräche beherrschen. Als zusätzliches Branchenthema kommt häufig auch der vielzitierte Nachwuchsmangel auf. Ganz selten wird über eine interessante Bedarfssituation eines Kunden gesprochen. Und ich gehe nicht davon aus, dass diese Diskussion nur deswegen nicht zustande kommt, weil niemand seine den Fall betreffende Speziallösung verraten möchte (Kundennamen werden ohnehin nie genannt). Die folgende kurze Abhandlung soll als Plädoyer bzw. Leitfaden für die Beratung dienen, bei der die persönlichen Bedürfnisse jedes Kunden im Zentrum stehen. Optimierungsbedarf bei Bestandskunden-Betreuung wahrnehmen Neukundengewinnung ist keine einfache Angelegenheit hier eignet sich die Empfehlungsschiene sicherlich als beste Methode, um seinen Kundenstock zu erweitern. Das Bemühen, diese Kunden entsprechend ihren Bedürfnissen ganz individuell zu beraten, ist in der Anfangsphase natürlich sehr stark lässt dann jedoch mit der Zeit oft nach. Daher meine ich, dass die Betreuung von sogenannten Bestandskunden in den meisten Fällen optimiert werden kann. Mir ist natürlich klar, dass irgendwann auch bei den Bestandskunden alles so geregelt ist, wie es den Kundenbedürfnissen entspricht. Aber auch diese Kunden haben ein Recht auf eine kontinuierliche, situations- und bedarfsgerechte Betreuung. Wie soll nun ein Bestandskunde optimal betreut werden? Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten je nach eigenem Organisationsgrad oder persönlicher Vorliebe für eine angebotene Dienstleistung. Ich möchte hier einen menschlichen Ansatz ins Spiel bringen: Sehen Sie Ihren Kunden nicht als laufende Nummer im Kundenverwaltungssystem, sondern ganz bewusst als Menschen mit all seinen individuellen Interessen und Anforderungen. Ich sehe dafür drei Ansätze zur laufenden Kundenbetreuung, die natürlich auch überlappend verfolgt werden können: 1) Das Lebenszyklus-Modell Im Lebenszyklus-Modell analysiert man die spezifischen Bedürfnisse entsprechend dem Alter und der Lebensphase des Kunden in der Zeit der Ausbildung und der Berufs- Eric Samuiloff tätigkeit auch in Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die betreffende Berufsgruppe sowie im Rahmen einer langfristigen Lebensplanung. Wenn Sie diese Lebenszyklen Ihrer Kunden mit entsprechendem Betreuungsangebot kombinieren, wird sich Ihr Kunde wohlfühlen. Denn er spürt, dass Sie sich um ihn als Menschen mit seinen aktuellen Ängsten und Wünschen kümmern. 2) Kalenderjahr-Ereignis-Modell Als Fixpunkte im Kalenderjahr-Ereignis- Modell gibt es ja die bekannten Weihnachtsgrüße sowie Neujahrswünsche und zusätzlich meist auch Glückwünsche zum Geburtstag eines Kunden. Betreffend Weihnachten gilt es zu beachten, dass vor diesem Fest viele Menschen in Zeitnot sind und sich keine großen Gedanken über Finanzthemen machen wollen oder können. Wenn man Weihnachtskarten versendet, sollten zumindest einige persönliche Worte angemerkt werden. Der Versand eines Vordruckes nur mit Unterschrift bringt meines Erachtens gar nichts außer Ressourcenvergeudung. Die Beachtung des Geburtstages hat zwei Vorteile: Erstens freut sich sicherlich jeder Mensch, wenn man ihm zum Geburtstag gratuliert. Zweitens hat dies logischerweise den Vorteil, 9

10 Anzeige BAF setzt nun auch im Firmenkundengeschäft verstärkt auf Vertriebspartnerschaften Neben der erfolgreichen Ausweitung des Vertriebspartnergeschäftes im Privatkundensegment mit signifikanten Zuwächsen im Finanzierungs-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft setzt die Bank Austria Finanzservice GmbH (BAF) nun auch bei der kontinuierlichen Expansionsstrategie im Firmenkundengeschäft auf ihre starken Vertriebspartnerschaften. Mit vielen Neuerungen schafft die BAF Anreize für Vertriebspartner, die Firmenkunden im Beratungsfokus haben. FirmenkundenCenter mit Fokus auf vermittelte Geschäfte Um Vertriebspartnern die Zusammenarbeit im Firmenkundensegment zu erleichtern, gibt es ab sofort spezielle FirmenkundenCenter, die im Tagesgeschäft auf vermittelte Geschäfte fokussiert sind. Diese dienen als Drehscheibe für die Geschäftseinreichung und Abwicklung sowie als kundenbetreuende Stelle nach Geschäftsabschluss. Schnelle Durchlaufzeiten von vermittelten Geschäften sind dadurch sichergestellt. Neben den FirmenkundenCentern sind die Vertriebspartnerbetreuer und Regionalleiter der BAF erste Anlaufstelle für die Gesamtkooperation. Innovative Produkte mit Know-how von Spezialisten Auch im Firmenkundengeschäft können Vertriebspartner auf das Allfinanzservice der BAF vertrauen. Für alle relevanten Produktkategorien wurden Einreichunterlagen für Vertriebspartner kreiert, die eine schnelle und einfache Geschäftsabwicklung ermöglichen. Im Finanzierungsbereich stehen neben dem klassischen Investitions- und Betriebsmittelkredit auch Leasingvarianten und hier Vertriebsteam der Bank Austria Finanzservice GmbH insbesondere Mobilienleasing, aber auch spezielle Immobilienfinanzierungen, als Produktlösungen zur Verfügung. Im Veranlagungsbereich können Partner auf erprobte betriebliche Veranlagungslösungen zurückgreifen. Backoffice und erste Anlaufstelle für Produktauskünfte und Abwicklung von Wertpapiergeschäften ist das Wertpapier- ServiceCenter der BAF. Abgerundet wird das Produktangebot von bestem Preis-Leistungsverhältnis und der Möglichkeit, Experten der Bank Austria für spezialisierte Anfragen zu Themen wie Förderungen, Exportfinanzierungen uvm. einzubinden. Beleuchten Sie Ihr Geschäftsmodell mit uns als starker Partner. Die Regionalleiter der Bank Austria Finanzservice GmbH stehen Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. CHMELIR Markus, DI 0664/ Oberösterreich, Salzburg MORITZ Oswald 0664/ Tirol, Vorarlberg RUPPERT Sascha 0676/ Kärnten, Steiermark SCHANDL Reinhard 0664/ Niederösterreich, Burgenland SCHIPITS Rene 0664/ Wien

11 K O M M E N T A R / B E R U F S G R U P P E N dass Kundengeburtstage aufgrund der zeitlichen Streuung im Jahr gleich als Anlass zur Vereinbarung von Betreuungsterminen genutzt werden können. 3) Lebensphasen-Ereignis-Modell Unter Lebensphasen-Ereignis-Modell verstehe ich, dass jedes Ereignis im Leben eines Menschen verschiedene Themen mit sich bringt, welche auch hinsichtlich Vorsorge- bzw. Finanzaspekten analysiert werden müssen. Im Leben des Kunden sind Ereignisse wie Berufsbeginn, Autokauf, Erwerb einer eigenen Wohnung bzw. eines eigenen Hauses, Hochzeit oder Gründung einer Lebensgemeinschaft, Geburt von Kindern, leeres Nest, Pensionsbeginn wichtig und sollten dementsprechend durch Finanzberatung begleitet werden. Fixe Service-Intervalle sinnvoll aber Achtung vor Routine-Falle Zusätzlich können Sie für Ihre Kunden entsprechend der jeweiligen Bedarfssituation natürlich auch fixe Service-Intervalle festlegen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass daraus nicht eine lästige und oberflächliche Routine entsteht. Denn das könnte zur Folge haben, dass über die wirklichen Themen gar nicht mehr gesprochen wird da man ja annimmt, dass man sich ohnehin bald wieder trifft. Newsletter: Langfristiges Konzept erforderlich Die laufende Information der Kunden über spezielle Themen kann natürlich auch zusätzlich über Newsletter erfolgen dabei ist auf jeden Fall die automatisierte -Variante vorzuziehen. Sie können so einerseits zu generellen Themen etwa zu steuerlichen Änderungen, allgemeinen Marktentwicklungen, für den Kunden relevanten Neuerungen Stellung beziehen. Anderseits ist dieses Instrument auch hervorragend dazu geeignet, sich selbst mit seiner Dienstleistung zu positionieren. So können Sie zum Beispiel berichten, welche Fortbildungsmaßnahmen Sie besucht und welche Erkenntnisse Sie daraus gewonnen haben oder welche Themen Ihnen wichtig sind. Achten Sie beim Newsletter jedoch unbedingt darauf, dass dafür ein langfristiges Konzept erforderlich ist. So können Sie verhindern, dass nicht nach dem ersten oder zweiten Newsletter Ihnen entweder die Themen ausgehen oder Ihr Engagement am Erstellen des Newsletters verpufft. Disziplinierte Beachtung der Bedürfnisse bringt Weiterempfehlungen Der Mensch mit seinen Bedürfnissen muss im Mittelpunkt der Beratungsaktivitäten stehen. Durch die disziplinierte Beachtung dieser Bedürfnisse wird sich Ihr Kunde als Mensch bei Ihnen gut betreut und wohlfühlen. Dieser empfundene Mehrwert trägt dazu bei, dass er sicherlich auch gerne eine Weiterempfehlung ausspricht. Eric Samuiloff Obmann der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien Leasing-Forum 2015: Spieltheorie als Quelle strategischen Wirtschaftens im Fokus VÖL-Präsident Dr. Michael Steiner mit dem Keynote Speaker Univ.-Prof. Dr. Rudolf Taschner (v. l.) M. Sazel Rund 200 Führungskräfte und Partner der heimischen Leasingbranche folgten der Einladung des Verbandes Österreichischer Leasing- Gesellschaften (VÖL) zum diesjährigen Leasing-Forum am 10. September in die Mensa der neuen Wirtschaftsuniversität Wien. VÖL- Präsident Dr. Michael Steiner präsentierte den Gästen die neue VÖL-Kampagne und wagte aufgrund des hervorragenden Halbjahresergebnisses der österreichischen Leasingwirtschaft eine positive Prognose für Mit Univ.-Prof. Dr. Rudolf Taschner konnte neuerlich ein Keynote Speaker gewonnen werden, der mit seinem soeben erschienenen Buch Die Mathematik des Daseins die aktuelle Bestsellerliste anführt. In seinem spannenden Vortrag verschaffte Taschner ausgezeichneter Kommunikator des Jahres sowie Wissenschaftler des Jahres den Zuhörern einen interessanten Überblick über die Geschichte der Spieltheorie. Dabei spannte er den Bogen von der Erfindung der Wahrscheinlichkeitsrechnung im 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart der globalen Finanzmärkte. Mit seinem kurzweiligen und pointierten Vortrag amüsierte der Mathematiker das Publikum und regte dieses gleichzeitig zum Nachdenken an. Großen Anklang fanden auch mehrere Fachvorträge im Vorfeld der Abendveranstaltung. Das Themenspektrum umfasste die Weltweite Überwachung von mobilen Assets, die Gemeinsame Meisterung der digitalen Transformation sowie die neuen Richtlinien zur Leasingbilanzierung nach IFRS NEU. Ich besitze Verstand. Wer Verstand besitzt, lässt seine Flotte managen. Denn mit Fuhrparkmanagement bewahren Sie Ihre Freiheit, können mit fixen Kosten planen und müssen sich um nichts kümmern: vom Fahrzeug-Service über Reifen-, Versicherungs- und Schadenskosten bis hin zum richtigen Fahrverhalten profitieren Sie von umfangreichen, maßgeschneiderten Leistungspaketen, die Ihnen helfen, Zeit und Geld zu sparen. Egal, ob Pkw-Flotte oder Transporter gerade für Kleinund Mittelbetriebe gilt: Kaufen war gestern, nutzen ist heute! leasingverband.at mobilien / ImmobIlIen / kfz Und lasse meine Flotte managen. Die aktuelle Imagekampagne des VÖL bringt unter dem Motto Kaufen war gestern, nutzen ist heute die Vorteile von Mobilien-, Immobilien- sowie KFZ-Leasing mit Emotion und Fakten auf den Punkt. VÖL-Präsident Dr. Michael Steiner zieht eine Erfolgsbilanz: Der große Andrang und die lange Verweildauer unserer Gäste sind Beleg dafür, wie wichtig diese Veranstaltung mittlerweile für den Meinungsaustausch innerhalb der Branche und mit unseren Partnern geworden ist. Somit steht auch das nächste Leasing-Forum schon fest, das im September 2016 stattfinden wird

12 S T E U E R I N F O Bankenpaket 2015: Einschränkung des Bankgeheimnisses durch neue Meldepflichten Mit dem Bankenpaket 2015 sind neue Gesetze und Novellierungen in Kraft getreten, die das österreichische Bankgeheimnis in großen Zügen außer Kraft setzen. Betroffen sind von den Neuerungen nicht nur inländische, sondern auch ausländische Kontoinhaber. Das Bankenpaket wurde am 14. August 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach fällt das Bankgeheimnis nun künftig in einem Strafverfahren gegenüber den Finanz- und den Abgabenbehörden im Rahmen der Konteneinschau, hinsichtlich der Übermittlungspflicht des Kontoregisters, betreffend die Meldepflichten in Zusammenhang mit Kapitalabflüssen und Kapitalzuflüssen sowie für Zwecke des automatischen Informationsaustausches. Die neu geschaffenen Meldepflichten betreffen inländische und ausländische Kontoinhaber in unterschiedlichem Ausmaß (siehe Kasten). Kontenregister: Auflistung ohne Angabe von Salden, Werten oder Erträgen Bereits viel diskutiert wurden das neue Kontoregister und die Möglichkeit für die Finanzbehörden, Einschau in Bankkonten zu nehmen. Das Kontenregister listet bundesweit alle inländischen Einlagen-, Giro- und Bausparkonten sowie Depots ohne allerdings Salden, Werte oder Erträge anzuführen. Übermittelt werden Kontodaten, personenbezogene Daten, der Tag der Eröffnung und der Auflösung sowie das konto- oder depotführende Kreditinstitut. Die Einsichtnahme in das Kontoregister ist elektronisch möglich für Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, Finanzstrafbehörden und Bundesfinanzgerichte sowie für Abgabenbehörden des Bundes. Abgabenbehörden können allerdings nur dann Einsicht nehmen, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit von Steuererklärungen bestehen und der Steuerpflichtige eine Gelegenheit zur Stellungnahme hatte. Sofern begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben von Abgabenpflichtigen bestehen, können Abgabenbehörden auch Einschau in Konten nehmen. MELDUNGEN FÜR MELDUNG AN GEMELDET WERDEN RELEVANTE NEUE GESETZE INLÄNDISCHE KONTOINHABER inländische Finanzbehörden Kontodaten ohne Beträge (betrifft Kontoregister) Kapitalabflüsse über 50 TEUR Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein Kontenregister und Konteneinschaugesetz Kapitalabfluss-Meldegesetz Konteneinschau bei Zweifel hinsichtlich der Angaben von Abgabenpflichtigen Wie im Falle der Einsichtnahme in das Kontenregister muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden und dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Besteht sodann die Erwartung, dass eine Konteneinschau bestehende Zweifel beseitigt und der Eingriff in Geheimhaltungsinteressen verhältnismäßig ist, kann schriftlich durch den Leiter der Abgabenbehörde ein Auskunftsverlangen gestellt werden. Über dieses Auskunftsverlangen entscheidet ein Richter des Bundesfinanzgerichts innerhalb von drei Tagen mit Beschluss. Gegen diesen Beschluss kann zwar Rekurs eingelegt werden, dieser besitzt allerdings keine aufschiebende Wirkung. Sollte die Bewilligung zu Unrecht erteilt worden sein, dürfen Beweise aus der Konteneinschau nicht verwertet werden. Meldepflicht für Kapitalabflüsse und bestimmte Kapitalzuflüsse Der zweite große Teilbereich des Bankenpakets betrifft meldepflichtige Kapitalvorgänge. Finanzinstitute haben rückwirkend ab 1. März 2015 bestimmte Kapitalabflüsse an das Bundesministerium für Finanzen zu Mag. Cornelius Necas AUSLÄNDISCHE KONTOINHABER inländische Finanzbehörden, welche die Daten an ausländische Finanzbehörden weiterleiten Kontodaten inkl. Salden, Werten und Erträgen Gemeinsamer Meldestandard- Gesetz (GMSG) melden. Gemeldet werden dabei Kapitalabflüsse von privaten Konten natürlicher Personen inklusive Wertpapierübertragungen mit einem Betrag von mindestens ,- Euro. Die Meldepflicht kann allerdings auch durch mehrere kleinere Transaktionen ausgelöst werden. Darüber hinaus bestehen zusätzliche Meldepflichten für Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein vor Inkrafttreten der jeweiligen Steuerabkommen. Dadurch sollen jene Personen erfasst werden, welche ihr Kapitalvermögen unversteuert nach Österreich übertragen haben. In solchen Fällen sind weitere Schritte notwendig (Selbstanzeige oder anonyme Einmalzahlung), da ansonsten finanzstrafrechtliche Konsequenzen (Geld- bis hin zur Freiheitsstrafe) drohen. Aber auch für Banken sind Sanktionen vorgesehen, sofern sie ihre Meldeverpflichtungen verletzen: Es droht eine Finanzstrafe bis zu ,- Euro. OECD-Standard zum automatischen Informationsaustausch Auf internationaler Ebene wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Steuerdaten von Steuerflüchtlingen an ausländische Finanzbehörden weitergegeben. Zur Bekämpfung dieser Steuerflucht und

13 S T E U E R I N F O / N E W S Erhöhung der Steuerehrlichkeit ansässiger Personen hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch aufgesetzt. Dieser wurde von der EU bereits in die EU-Amtshilferichtlinie 2014/107/EU übernommen. Österreich ist der Umsetzung dieser Richtlinie nun mit dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz nachgekommen. Automatischer Informationsaustausch für alle Neukonten ab 1. Oktober 2016 In diesem neuen System erfolgt zwischen den Teilnehmerstaaten ein automatischer Datenaustausch von Personen- und Kontodaten (inklusive Salden und Erträgen). Der Datenaustausch erfolgt dabei in einem mehrstufigen System, wobei zunächst die Banken den Ansässigkeitsstatus ihrer Kunden erheben müssen. In der Folge werden Daten zu ausländischen Kunden der inländischen Finanzbehörde gemeldet, welche diese an die ausländische Finanzbehörde weiterleitet. Die Meldepflichten gelten sowohl für natürliche Personen als auch für Rechtsträger (juristische Personen oder Rechtsgebilde wie z. B. Personengesellschaften, Trusts, Stiftungen) und umfassen Einlagen- und Verwahrkonten, bestimmte Versicherungen sowie Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an Finanzinstituten. Erstmalig anwendbar ist der automatische Informationsaustausch für alle Neukonten ab 1. Oktober Für alle zum 30. September 2016 bestehenden Konten existieren Übergangsbestimmungen. Wie bei den nationalen Meldepflichten werden auch hier Verletzungen als Finanzvergehen mit bis zu ,- Euro bestraft. Diese neue Fülle an Meldepflichten führt zu einer deutlichen Einschränkung des österreichischen Bankgeheimnisses, deren Auswirkungen für inländische und ausländische Bankkunden spürbar sind. Allerdings folgt Österreich mit dem Bankenpaket internationalen Standards und Entwicklungen, wodurch auf lange Sicht hin eine aggressive Steuerflucht von Kapitalvermögen verhindert werden soll. Mag. Cornelius Necas Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Eigentümer der auf Beratung von Finanzdienstleistern spezialisierten Kanzlei NWT Gewinnfreibetrag und Handelsvertreterpauschale schließen einander aus Zum Jahresende haben Finanzdienstleister, die ihren Gewinn durch Einnahmen- Ausgabenrechnung ermitteln und deren laufender jährlicher Gewinn über ,- Euro liegt, die Qual der Wahl: Sie müssen entscheiden, ob sie am Jahresende die Handelsvertreterpauschale in Anspruch nehmen oder begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag anschaffen wollen. Letzteres macht dann Sinn, wenn der Ansatz der tatsächlichen Betriebsausgaben samt investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag einen Gewinn zur Folge hat, der niedriger ist als beim Ansatz bestimmter, im Gesetz definierter Ausgaben in Kombination mit der Handelsvertreterpauschale. Der Umstand, dass der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag und die Handelsvertreterpauschale einander ausschließen, wurde aktuell in einem Urteil des Bundesfinanzgerichtes vom bestätigt (RV/ /2015). Der Ansatz des Grundfreibetrages ist hingegen in beiden Fällen möglich. Fachverband-Ombudsmann warnt vor unseriösen ausländischen Internetanbietern Gerade Menschen in finanziellen Notsituationen sind leider oft Ziel von Betrügern, warnt der Ombudsmann des Fachverbands Finanzdienstleister, KommR Ing. Mag. Johann Wally, in einer aktuellen Pressemeldung. In seinem Rückblick auf die vergangenen 12 Monate legt er dar, dass der Großteil der bei ihm eingetroffenen Beschwerden betrügerische Kreditangebote betrifft und zwar von Internetanbietern, denen die in Österreich nötigen rechtlichen Voraussetzungen für die Gewerbliche Vermögensberatung fehlen. Bereits seit Anfang des Jahres 2015 wurden sowohl telefonisch als auch per Mail mehr als zwanzig solche Fälle an die Ombudsstelle herangetragen. Wally empfiehlt in der Aussendung daher besondere Sorgfalt bei der Auswahl eines Finanzberaters. Ausländische Internetanbieter seien oft anonym und daher nicht greifbar. Wally rät Konsumenten zudem dringend davon ab, sich leichtgläubig von hohen Zinsversprechen unbekannter Internetanbieter aus dem Ausland blenden zu lassen. Meist blieben davon nur unwiederbringliche Kosten übrig, so der Ombudsmann. Keine einzige Beschwerde über Finanzdienstleister mit Gütesiegel Der Ombudsmann nutzt die Presseinformation, um auf die fundierte Ausbildung sowie die umfassenden und streng überprüften Qualifikationen österreichischer Gewerblicher Vermögensberater hinzuweisen. In diesem Zusammenhang streicht er einen weiteren Vorteil gegenüber (anonymen) Internetunternehmen heraus: Kunden können sich im persönlichen Gespräch mit einem Finanzdienstleister von dessen Seriosität überzeugen und wissen auch, wo ihr Berater zu finden ist. Insbesondere hebt Wally hervor, dass über Träger des Fachverband-Gütesiegels keine einzige Beschwerde vorliegt und weist auf die Website hin, auf der die Kontaktdaten dieser den Standesregeln verpflichteten Vermögensberater und Wertpapiervermittler zu finden sind

14 S O N D E R K O N D I T I O N E N Merkur Gruppen-Krankenzusatz- und Pflegeversicherung: Attraktive Sonderkonditionen für Finanzdienstleister Mit dem Ziel, Finanzdienstleister zur Gesundheitsvorsorge zu motivieren und im Krankheitsfall abzusichern, schloss der Fachverband einen Gruppen-Krankenzusatz- und Pflegeversicherungsvertrag mit der Merkur Versicherung AG ab. Dieser Rahmenvertrag bietet aktuell allen Mitgliedern sowie deren Angestellten und Angehörigen (zu diesen zählen Ehepartner oder Lebensgefährte und Kinder des Versicherten) attraktive Sonderkonditionen. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Voraussetzung für die Gewährung dieser Vergünstigungen ist die Übermittlung einer Kopie des Gewerbescheins und bei juristischen Personen eines Firmenbuchauszugs an das Merkur-Betreuungsteam. Für Dienstnehmer von Finanzdienstleistern ist die Weiterleitung einer Kopie der Sozialversicherungsanmeldung erforderlich. Für welche Produkte und Leistungen gelten Sonderkonditionen? Sonderkonditionen werden bei Abschluss eines Versicherungsvertrags betreffend die Produkte Merkur Privatklasse Stationär, Merkur Privatklasse Ambulant Basis sowie Merkur Privatklasse Novum gewährt. Sofern ein Merkur Privatklasse Stationär - Vertrag besteht, erhalten die Versicherten auch Sonderkonditionen für das Produkt Merkur Privatklasse Pflege. - Merkur Privatklasse Stationär Als Ergänzung der staatlichen Versorgung garantiert Merkur Privatklasse Stationär ganzheitliche medizinische Gesundheitsvorsorge und maßgeschneiderte medizinische Betreuung auf Sonderklasse-Niveau durch: Freie Arztwahl Freie Wahl des Krankenhauses oder der Privatklinik Privat-Klassezimmer im Krankenhaus Die Versicherung kann in unterschiedlicher Ausprägung in Anspruch genommen und damit an die persönliche Lebenssituation angepasst werden. - Merkur Privatklasse Ambulant Basis Merkur Privatklasse Ambulant Basis ist die ideale Ergänzung zur Merkur Privatklasse Stationär und bietet eine hoch qualitative medizinische Versorgung. Übernahme von Arzt- und Facharztkosten für Schul- und Ganzheitsmedizin (ausgenommen Zahnärzte und Dentisten) sowie physiotherapeutische Behandlungen Garantierte Prämienrückerstattung bei Leistungsfreiheit in Kombination mit Merkur Privatklasse Stationär - Merkur Privatklasse Novum Im Angebot von Merkur Privatklasse Novum finden sich nicht nur Versicherungsleistungen im Krankheitsfall, sondern auch eine breite Palette von innovativen Services, die den gesunden Menschen dabei unterstützen, seine Gesundheit zu erhalten. Stationäre und ambulante Leistungen sind dabei in einer Versicherung zusammengefasst: Freie Wahl von Arzt und Krankenhaus im Privat-Klassezimmer Kostendeckungsgarantie in ganz Österreich Selbstbehalt erst ab dem 8. Aufenthaltstag im Krankenhaus Schul- und Ganzheitsmedizin beim Privatarzt Gesundheitsvorsorge mit ego4you und time4me Hightech-Früherkennung - Merkur Privatklasse Pflege Mit Merkur Privatklasse Pflege" kann die Versorgungslücke zwischen dem staatlichen Pflegegeld und dem tatsächlichen Finanzbedarf weitestgehend reduziert werden. Zudem dient die Versicherung zur Absicherung von Risiken, die vom staatlichen Pflegesystem noch nicht erfasst sind wie etwa erforderliche bauliche Adaptierungen der Wohnräume. Monatliches Pflegegeld lebenslang bereits ab Pflegestufe 1 zusätzlich zur staatlichen Leistung Attraktive Einmalzahlung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 3 Keine Wartezeiten Die Merkur-Leistungen richten sich immer nach der aktuellen gesetzlichen Pflegestufe. Die Prämienzahlung entfällt bei Eintritt des Pflegefalls. Für nähere Infos zu den Produkten und konkreten Konditionen wenden Sie sich bitte an das Betreuungsteam in Ihrem Bundesland, dessen Kontaktdaten Sie unter der Rubrik Maklerportal auf finden. News auf der Fachverbandwebsite Im Bereich Aus- und Weiterbildung sind ab sofort Fortbildungsangebote aller Fachgruppen zu finden, die von Finanzdienstleistern aus ganz Österreich in Anspruch genommen werden können. Dies soll eine Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtungen erleichtern. Die Liste der Bildungsinstitute, deren Angebote den gesetzlichen Anforderungen für die Weiterbildungsmaßnahmen entsprechen, wird laufend aktualisiert und erweitert. Der Rechtsartikel zum Thema Crowdinvesting-Plattformen auf der Fachverbandwebsite wurde unter Punkt um eine Erläuterung zur Meldepflicht im Emissionskalender erweitert

15 F A C H A U S S C H Ü S S E Fachausschuss Bildung nimmt Erleichterungen bei verpflichtender Weiterbildung in Angriff Die kürzlich in Kraft getretenen EU-Richtlinien bringen eine weitere Verschärfung der Berufszugangsbestimmungen sowie der Fortbildungspflichten für Finanzdienstleister. Ein notwendiges Übel, könnte man meinen. Dennoch: Eine fundierte Aus- und Weiterbildung ist Basis für hohe Qualitätsstandards. Diese wiederum stärken das Image der Berufsgruppen und sind Grundlage für bedarfsgerechte, gesetzeskonforme Finanzplanung und damit auch für gute Kundenbeziehungen. Halbwertszeit des Finanzwissens erfordert laufende Bildungsmaßnahmen Der Finanzdienstleistungsbereich entwickelt sich in einem rasanten Tempo weiter. Kenntnisse zu gesetzlichen Rahmenbedingungen oder Finanzinstrumenten, die vor wenigen Jahren noch State of the Art waren, sind heute nicht mehr ausreichend oder manche von ihnen einfach veraltet. Es braucht sie also, die kontinuierliche Fortbildung allerdings in einem sinnvollen Ausmaß. Dieses zu gewährleisten, hat sich der Fachausschuss Bildung zum Ziel gesetzt. Ausschuss unter Vorsitz von Michael K. Gasser personell neu aufgestellt Mit den Wirtschaftskammerwahlen wurde der Bildungsausschuss für die aktuelle, fünf Jahre dauernde Funktionsperiode personell neu aufgestellt: Vorsitzender ist Michael Karl Gasser, MBA MPA, der bereits die letzten 10 Jahre im Ausschuss aktiv war. Zudem wählten die Fachgruppen aller Bundesländer je einen Experten, der im Ausschuss Anliegen und Ideen aus seiner Region einbringt. In Sitzungen und Videokonferenzen mehrmals im Jahr wird an der Umsetzung der definierten Strategien gearbeitet. Optimierung der Prüfungsverordnung Ganz oben auf der Prioritätenliste steht die Optimierung der Prüfungsverordnung, bei der neue gesetzliche Rahmenbedingungen soweit tatsächlich erforderlich auf angemessene Weise berücksichtigt und bestehende Regelungen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Zukünftig soll es zudem Erleichterungen für Mitglieder geben, die in einem ersten Schritt als Wertpapiervermittler tätig sind und zu einem späteren Zeitpunkt die Gewerbeberechtigung für die Vermögensberatung in vollem Umfang erwerben möchten. Hier wird eine Reduktion der Prüfungsgebühren erwogen, die aufgrund des Zwischenschritts derzeit doppelt zu zahlen sind. Koordinierte Anrechnung von Weiterbildungsmaßnahmen für mehrere Bereiche In mehreren Bereichen arbeitende Finanzdienstleister wie etwa Vermögensberater, die ebenfalls in der Wertpapier-, Versicherungs- oder Kreditvermittlung tätig sind haben die für jede einzelne Berufsgruppe geltenden Weiterbildungsverpflichtungen zu erfüllen. Dadurch nehmen die Verpflichtungen in ihrer Gesamtheit oftmals ein überbordendes Ausmaß an. Allerdings gibt es zahlreiche inhaltliche Überschneidungen, weshalb der Ausschuss eine Koordinierung der erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen vornehmen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass für mehrere Bereiche verpflichtende Module gleichen Inhalts auch dementsprechend mehrfach angerechnet werden. Um die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtungen zu vereinfachen, wurde bereits ein eigener Bereich auf der Fachverbandwebsite eingerichtet: In diesem sind Fort- bildungsange- bote aus allen Bundesländern abrufbar, die von Finanzdienstleistern aus ganz Österreich in Anspruch genommen werden können. Michael Karl Gasser, MBA MPA Österreichweit einheitliche Bildungsstandards als Ziel Mit der Erarbeitung der österreichweit einheitlichen Skripten für die Vermögensberatung und Wertpapiervermittlung ist uns ein großer Wurf gelungen. Diese werden jährlich vom Expertenkomitee mit Mag. Norbert Eglmayr als Vorsitzenden aktualisiert, womit auch immer alle gesetzlichen Neuerungen berücksichtigt sind. Viele nutzen die Skripten daher auch als Nachschlagewerk, hebt Gasser die Bedeutung der mehr als Seiten umfassenden Unterlage hervor. Auch die digitale Lern- und Wissensplattform, welche u. a. Fragen- und Antwortenkataloge beinhaltet, hat zur Vereinheitlichung der Prüfungsvorbereitung beigetragen. Dennoch werden diese Tools bei den Meisterprüfungsstellen teils aus technischen Gründen noch istockphoto.com

16 FACHAUSSCHÜSSE / EUROPÄISCHE UNION nicht flächendeckend eingesetzt. Ziel des Ausschusses ist es, im ganzen Land bei den Vorbereitungskursen Standards zu etablieren und gleiche Voraussetzungen für die Befähigungsprüfungen zu schaffen. Beirat zur Anerkennung von Ausbildungsangeboten Der Ausschuss überprüft zudem als Beirat des Fachverbands das Angebot externer und interner Bildungsinstitute und zwar auf ihre Eignung in Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen für die Weiterbildungsmaßnahmen. Anerkannte Institute und Seminare werden als Orientierungshilfe für alle Betroffenen auf der Fachverbandwebsite Fachverband FDL online gestellt. Nicht immer wird es ganz eindeutig sein, ob eine Fortbildung angerechnet wird. Wer Sicherheit haben möchte, kann gerne ein an den Fachverband schicken wir schauen uns das Angebot dann genauer an und geben Auskunft zur Anrechnungsfähigkeit, betont Gasser. Allgemeine Finanzbildung zur Verbesserung der Beratungsbasis Zahlreiche Studien belegen, dass die Finanzkenntnisse des Großteils der österreichischen Bevölkerung mangelhaft sind. Dies hat für Finanzdienstleister direkte Auswirkungen: Denn sie sind gesetzlich zur Erstellung eines Anlegerprofils verpflichtet, das u. a. über die Kenntnisse und Erfahrungen ihres Kunden mit Wertpapierveranlagungen Auskunft gibt. Sind diese gering einzustufen, muss sich ein Finanzdienstleister bei der Erarbeitung eines gesamtheitlichen Finanzplans auf Produkte beschränken, deren Konzepte von seinem Kunden auch tatsächlich verstanden werden. Dies engt die Auswahl unter Umständen erheblich ein. Zur Förderung einer souveränen Eigenverantwortung bei Finanzangelegenheiten will der Fachausschuss daher in den Schulen ansetzen. Gasser skizziert den Zugang des Ausschusses: Unser Ziel ist es, dass bestehende Lehrinhalte mit praxisbezogenen Informationen und Beispielen aus der Finanzwelt verknüpft werden. Es kann für Schüler durchaus spannend sein, in Mathematik anhand konkreter Vorgaben den Zinseszinseffekt zu berechnen und ein Gespür für die Funktionsweise des Geldmarkts zu bekommen. Um hier effektive Impulse zu schaffen, werden Lehrmaterialien ausgearbeitet, Weiterbildungsveranstaltungen für Lehrer sind geplant. Zudem ist eine Bündelung der Kräfte durch Kooperationen mit anderen Institutionen vorgesehen, die sich ebenfalls in der Finanzbildung engagieren. Gerne können Sie Fragen, Anliegen oder Anregungen zum Bildungsbereich mit dem Betreff Fachausschuss Bildung an finanzdienstleister@wko.at senden diese werden in der Folge vom Fachausschuss bearbeitet. Lobbying-Monitoring: Evaluierung bestehender Richtlinien und Vielzahl neuer Themen Die Finanzmarktrichtlinie (MiFID), die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und die Wohnimmobilienkreditvertragsrichtlinie (WIK-RL oder MCD) sind beschlossene Sache hier geht es nun um eine Evaluierung und Abstimmungen der Richtlinien untereinander sowie um die Umsetzung in österreichisches Recht. Zudem gilt es aufmerksam zu bleiben, sodass bereits Erreichtes nicht durch neue Initiativen wieder gefährdet wird. Abgesehen von den Richtlinien, die explizit den Finanzdienstleistungsmarkt regeln, ist es Aufgabe des Fachverbands, die aktuell mehr als 22 weiteren Gesetzesvorhaben im Auge zu behalten, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf Finanzdienstleister haben. AUSZÜGE AUS DEM LOBBYING-LOGBUCH DES FACHVERBANDS KONSULTATION ÜBER EUROPÄISCHES REGELWERK ZUM FINANZDIENSTLEISTUNGSMARKT Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Überprüfung der den Finanzdienstleistungsbereich betreffenden Richtlinien in Hinblick auf überbordende Bestimmungen oder nicht intendierte Konsequenzen durch. Der Fachverband weist in seiner Stellungnahme u. a. auf folgende kritische Punkte hin: - Die MiFID, IDD und WIK-RL enthalten völlig unterschiedliche Regelungen betreffend Unabhängigkeit und Kostenoffenlegung. - Unterschiede in der WIK-RL und Verbraucherkreditrichtlinie führen zu Problemen in der Beratung. - Voneinander abweichende MiFID-, IDD-, WIK-RL-Regelungen zu Know-how- Dienstleistungen bringen massive Unterschiede beim Berufszugang mit sich. - Product-Governance-Regeln im MiFID II- Text haben auf Vermittler Konsequenzen, die weit über die intendierte Wirkung der Richtlinie hinausgehen. - Regelungen, die Papier als Hauptinformationsträger definieren, sind überholt. Insbesondere junge Kunden bevorzugen eine digitale Übermittlung von Informationen. Die Beweislast bei Verwendung anderer dauerhafter Datenträger (alternativ zu Papier) ist allerdings hoch

17 E U R O P Ä I S C H E U N I O N FINANZMARKTRICHTLINIE (MiFID) In einem Termin mit dem Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Mag. Klaus Kumpfmüller, wurden ein gemeinsames MiFID II-Panel unter Einbeziehung von Wertpapierunternehmen (WPU) sowie MiFID-Workshops und weitere Kooperationsmöglichkeiten besprochen. Weiters diskutiert wurden Optimierungsvorschläge zur Kostenverordnung. Kumpfmüller wies dabei auf die konstanten Bemühungen der FMA zur Senkung der Kosten für WPU hin. VERSICHERUNGSVERTRIEBS- RICHTLINIE (IDD) Im Rahmen eines BIPAR-Treffens nahmen Mag. Hannes Dolzer und Mag. Philipp Bohrn im Oktober 2015 an einem Workshop zur IDD teil. Der Fachverband sprach sich im Rahmen der Veranstaltung klar gegen einen verpflichtenden Vertrieb über Internet aus: Dieser mache Produkte nicht günstiger, führe zu Informationsdefiziten bei den Kunden und könne dadurch volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Erarbeitet wurden auch Lösungsansätze zu den Kernthemen im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht wie u. a. -> zur Verhinderung eines Provisionsverbots auch im Sinne des Verbraucherschutzes; -> für ein Gesamtkonzept zu den Weiterbildungsverpflichtungen: So sollen Überschneidungen und damit ein überbordendes Ausmaß an verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen für Finanzdienstleister, die in mehreren Bereichen tätig sind, vermieden werden; -> für ein praxiskonformes Regelwerk betreffend Versicherungsanlageprodukte in der MiFID II und IDD bzw. ein Level playing field ausgehend von der IDD (die generell für Vermittler günstigere Bestimmungen als die MiFID II vorsieht) und nicht der MiFID II. Der Fachverband setzt sich daher auch aufgrund der sich laufend verzögernden Verabschiedung der Durchführungsrichtlinie für eine Verschiebung des Inkraftretens der MiFID ein. Denn diese würde eine koordinierte Umsetzung von MiFIDund IDD-Bestimmungen erleichtern. Die aus dem BIPAR-Workshop gewonnenen Erkenntnisse zu den einzelnen Kapiteln der Richtlinie und zu den Änderungen seit der Vorgängerrichtlinie wird der Fachverband in eigenen Workshops an die Bundesländer- Fachgruppen weitergeben. BERUFSGRUPPEN LEASING Der Fachausschutzvorsitzende der Leasingunternehmen, Mag. Peter Stanzer, brachte gemeinsam mit dem Fachverbandgeschäftsführer Mag. Philipp H. Bohrn im Finanzministerium die in der Broschüre Leasing-Branche 2015 kompakt zusammengefassten Anliegen der Leasingwirtschaft vor und stieß mit diesen auf großes Verständnis: So sind u. a. zur Realisierung der Deckungsstockfähigkeit von Immobilienleasing seitens des Ministeriums tatsächlich konkrete Schritte vorgesehen. Der Fachverband hob zudem die Bedeutung von Leasing für die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) hervor, die in diesem Zusammenhang verstärkt beachtet werden sollte. Büro Pani CROWDINVESTING-PLATTFORMEN/ ALTERNATIVE FINANZIERUNGEN Mit dem Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny, diskutierte der Fachverband bei einem persönlichen Treffen Maßnahmen zur Förderung von Crowdinvesting. In diesem Zusammenhang thematisierte der Fachverband auch die im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) vorgesehene, für Unternehmensbeteiligungen und Dachfonds erforderliche Mindestinvestitionssumme von ,- Euro pro Anleger und Investment und veranschaulichte die Wichtigkeit einer deutlichen Reduzierung der Mindestinvestitionssumme für die oft dringend notwendige Kapitalbeschaffung von KMU. Emittenten haben gemäß 4 Abs 1 Alt- FG den Anlegern bei einer Investitionssumme zwischen ,- Euro und 1,5 Mio. Euro vor Abgabe einer für sie verbindlichen Vertragserklärung über den Erwerb alternativer Finanzinstrumente geprüfte Informationen zur Verfügung zu stellen. Gemäß 4 Abs 9 AltFG könnten auch die Wirtschaftskammern die Kontrolle dieser Informationsblätter durchführen. Mit Unterstützung der Bundessparte Information & Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich engagiert sich der Fachverband ebenfalls mit dem Hinweis auf das Haftungsrisiko, dass die Wirtschaftskammern keine Prüfungen durchführen, mit denen die Finanzdienstleister konkurrenziert würden. KREDITAUSKUNFTEIEN Der Fachverband legte im Gespräch mit OeNB-Gouverneur Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny zudem dar, welche Probleme aufgrund der Datenschutzgrundverordnung auf die Kreditvermittler zukommen könnten: Das derzeit geltende Recht ermöglicht es, dass Zahlungsdaten an Auskunfteien übermittelt werden ebenfalls wenn sie ursprünglich zu einem anderen Zweck erhoben worden sind. Im Zuge der Diskussion auf EU-Ebene wird dies nun infrage gestellt und eine engere Zweckbindung ins Auge gefasst. Dadurch würden jedoch für die Auskunfteien die Rechtsbasis zur Verarbeitung von Daten und damit die Geschäftsgrundlage zur Leistungserbringung einer Kreditauskunftei wegfallen. Auch in einem Termin mit dem Bundeskanzleramt wurde die Problematik diskutiert und ein engerer Informationsaustausch sowie eine intensivere Zusammenarbeit vereinbart

18 E U R O P Ä I S C H E U N I O N Realisierung der Kapitalmarktunion: Aktionsplan beschleunigt das Tempo MEP Mag. Othmar Karas, M. B. L.-HSG Die EU-Kommission hat mit dem Aktionsplan für die Kapitalmarktunion die Wegmarkierungen für einen vollständig ausgebauten europäischen Kapitalmarkt vorgestellt. Es ist höchste Zeit, dass auch hier die europäische Integration vertieft wird und wir nicht auf halbem Weg stehen bleiben denn fast sechzig Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge ist der Kapitalmarkt in Europa noch immer nicht vereint: Während litauische und rumänische Unternehmen bei der Finanzierung völlig von Banken abhängig sind, decken britische Firmen fast die Hälfte ihres Finanzbedarfs über den Kapitalmarkt. Dänische Versicherungen und Pensionsfonds haben Kapital in Höhe des dreifachen Bruttoinlandsprodukts gesammelt in Lettland sind es dagegen drei Prozent und auch in Österreich nur 33 Prozent. Diese Zahlen zeigen, dass es ein starkes Ungleichgewicht gibt. Investitionen sind durch Kapitalmarktunion zu vervielfachen Das Versprechen einer gemeinsamen europäischen Währung war auch das Versprechen, dass Geld in ganz Europa leichter investiert werden kann. Leider ist diese Idee einer wirklichen Kapitalmarktunion bis heute nicht zur Gänze umgesetzt. Deshalb ist die Initiative der EU-Kommission, diesen Umstand mit einem Maßnahmenpaket nachhaltig zu ändern, absolut zu begrüßen. Welche positiven Auswirkungen dies haben könnte, zeigt ein Blick in die USA. In den vergangenen fünf Jahren wären in Europa 90 Mrd. Euro mehr für Investitionen zur Verfügung gestanden, wenn der Kapitalmarkt in Europa gleich gut ausgebaut gewesen wäre wie jener in den USA. Das sind ungenützte Potenziale, die wir für Europa heben müssen! Europäischer Fonds für Strategische Investitionen zur Ankurbelung von Zukunftsprojekten Dass es Jean-Claude Juncker bei seinem Kampf für mehr Arbeitsplätze und Investitionen ernst meint, hat er bereits mit seinen ersten Schritten als Kommissionspräsident gezeigt. Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen kurz EFSI soll kurz- und mittelfristige Infrastruktur- und andere Zukunftsprojekte ankurbeln. Die Kapitalmarktunion soll mehr Finanzierungsmöglichkeiten für alle Teilnehmer am Markt bieten. Dieser Schritt ist wichtig, weil sich in Europas gewachsener Struktur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu 80 Prozent über ihre Hausbanken finanzieren. Die notwendigen strengeren Regeln im Finanzbereich haben jedoch einen Einfluss auf die Darlehenstätigkeit der Banken gehabt. Neue Möglichkeiten zur KMU-Finanzierung werden deshalb den bestehenden Geschäften der Banken nicht schaden, sondern die Bedürfnisse all jener unterstützen, die aktuell nicht abgedeckt sind. Eine Kapitalmarktunion europäischen Zuschnitts bedeutet also kein anstatt, sondern ein Zusätzliches an Möglichkeiten und Optionen. Deshalb führt kein Weg daran vorbei, dass wir Finanzquellen und Investitionsvorhaben EU-weit wirksamer verknüpfen müssen. Dass jedes dritte Start-up in New York europäische Wurzeln hat, zeigt uns, dass den vielen hellen Köpfen ein Startfeld geboten werden muss, sodass sie in der EU ihre Ideen verwirklichen können. Europas Wettbewerbsfähigkeit muss auf allen Ebenen vom generationenübergreifenden KMU bis zum Fintech-Start-up gefordert und gefördert werden. Neuer Rechtsrahmen für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen Die ersten Vorschläge der EU-Kommission sehe ich grundsätzlich positiv und bin sicher, dass sie im Gesetzgebungsprozess noch weiter verbessert werden können. Der Gesetzesvorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen ist das erste legislative Projekt der EU-Kommission im Bereich der Kapitalmarktunion. Obwohl Verbriefungen durch die Hypothekenkrise in den USA stigmatisiert sind, muss man sie klar von ihren europäischen Pendants unterscheiden. Auch während der Krisenzeiten waren die Ausfälle in Europa gering und die Verbriefungen als solche stabil. Bei einer gesunden Struktur können Verbriefungen erheblich zur Diversifikation des Risikos beitragen. Wenn sie transparent, einfach und standardisiert sind, können sie helfen, die Bilanzen der Banken zu entlasten und so die Kreditvergabe an die Realwirtschaft unterstützen. Hier müssen klare Kriterien erarbeitet werden, um auch das Vertrauen der Anleger in diese Finanzprodukte wieder zu steigern. Überarbeitung von Solvency II und der Prospektrichtlinie Auch der Plan, Solvency II zu überarbeiten, um der Versicherungswirtschaft Investitionen in Infrastrukturprojekte zu erleichtern, ist richtig. Denn gerade die Versicherungsbranche verfügt über die Mittel, um langfristig zu investieren. Straßen, Flugund Schiffshäfen sind die Adern der heutigen Weltwirtschaft. Neue regulatorische Anreize zu schaffen, um Investitionen in diese Projekte in der Zukunft zu erleichtern, sind ein wichtiger Schritt, damit Europa in der Welt nicht zurückfällt. Die Ankündigung der EU-Kommission, bis Ende des Jahres eine Überarbeitung der Prospekt-Richtlinie vorzunehmen, ist ebenfalls sehr zu begrüßen denn gerade für KMU und Start-up-Unternehmen sind die administrativen, personellen und finanziellen Ressourcen oft sehr hoch. Neue Binnenmarktstrategie schafft wichtige Impulse für KMU und Start-ups Am 28. Oktober 2015 hat die EU-Kommission ihre neue Binnenmarkstrategie präsentiert. Diese stellt einen wichtigen Schritt für die Wiederbelebung unseres Binnenmarktes dar. Die Binnenmarktstrategie sieht wichtige Impulse für KMU, Start-up-Unternehmen

19 EUROPÄISCHE UNION / GUTACHTEN und Dienstleistungen vor. Im Rahmen der Binnenmarktstrategie beabsichtigt die EU-Kommission eine europäische Agenda für neue Geschäftsmodelle wie die Sharing Economy zu erstellen sowie einen Gesetzesvorschlag zur Unternehmensinsolvenz auszuarbeiten, um das Thema "zweite Chance" und die Angst des Scheiterns aufzugreifen. Die EU-Kommission wird des Weiteren eine Start-up-Initiative lancieren, um aktuelle Anforderungen an Start-ups zu analysieren. Überdies sind eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer- Vorschriften sowie eine Stärkung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung innerhalb der EU geplant. Durch die Investitionsoffensive für Europa sowie die Kapitalmarktunion möchte die EU-Kommission den Zugang der KMU zu Finanzierungen erleichtern. EU als größter Wirtschaftsraum muss brachliegende Wachstumschancen nutzen Die neue Binnenmarktstrategie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um das volle Potenzial des Binnenmarktes zu entfalten. Die Europäische Union ist der größte Wirtschaftsraum weltweit, dennoch findet in den nächsten 10 bis 15 Jahren 90 Prozent des Wirtschaftswachstums außerhalb Europas statt. Im vergangenen Jahr hat das Wirtschaftswachstum in der EU lediglich 1,4 Prozent betragen. Zu viele Barrieren hindern die europäischen Unternehmen, ihr volles Wachstumspotenzial auszuschöpfen. Wir müssen daher den Binnenmarkt vollenden und den Wirtschafts- und Investitionsstandort Europa attraktiver machen. In jeder Hinsicht muss bei allen Gesetzesvorschlägen das Prinzip Think small first berücksichtigt werden. Mag. Othmar Karas, M. B. L.-HSG Mitglied des Europäischen Parlaments Versicherungsvermittlung: Wie es mit Provisionsansprüchen nach Ausscheiden aus dem Vertriebsvertrag aussieht Dass Provisionsansprüche der Vermittler nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) sowie der Vermittler von Lebens- und Unfallversicherungen nach Ausscheiden aus dem Vertriebsvertrag ein brisantes Thema sind, zeigen zahlreiche immer wieder diesbezüglich beim Fachverband Finanzdienstleister einlangende Anfragen. Für eine fundierte Analyse dieser durchaus komplexen Thematik, beauftragte der Fachverband gemeinsam mit der Fachgruppe Niederösterreich im Jahr 2012 ein Rechtsgutachten, das von Brandl & Talos Rechtsanwälte erstellt wurde und nach wie vor rechtliche Aktualität besitzt. In ihrer rechtlichen Beurteilung führen die Rechtsexperten aus, dass eine sehr differenzierte Betrachtung der Materie erforderlich ist: Zu welchem rechtlichen Ergebnis man komme, wenn ein Vermittler seine Tätigkeit für ein Unternehmen beendet, hänge davon ab, ob dieser als Makler oder Handelsvertreter auftritt, da die jeweils anwendbaren Gesetze Unterschiedliches vorsehen. Zudem müsse zwischen Vermittlern nach dem WAG und Versicherungsvermittlern unterschieden werden, weil sowohl das Maklergesetz (MaklerG) als auch das Handelsvertretergesetz (HVertrG) Sonderbestimmungen vorsehen. Ebenfalls sei es wesentlich, Provisionen in Abschluss- und Betreuungsprovisionen zu unterteilen, weil prinzipiell nur erstere auch nach Vertragsbeendigung fortgezahlt werden (könnten). Verschiedene Szenarien ganz unterschiedlich zu beurteilen Das Gutachten umfasst daher als Grundlage zur Beurteilung der Provisionsansprüche eine Definition der verschiedenen Vermittlerarten (Vermittler nach dem WAG: Vertraglich gebundene Vermittler, Wertpapiervermittler; Vermittler von Versicherungen: selbstständige Versicherungsagenten, Versicherungsmakler). Weiters enthält es eine Präzisierung betreffend den Anwendungsbereich des HVertrG und des MaklerG inklusive der darin enthaltenen Regeln zum Vergütungsanspruch sowie eine Begriffsklärung hinsichtlich Abschluss- und Betreuungsprovisionen. Auf Basis dieser Begrifflichkeiten geht das Gutachten schließlich auf die verschiedenen Möglichkeiten eines Ausscheidens aus dem Vertriebsvertrag und deren rechtliche Folgen ein, die sich je nach Vermittlerart anders darstellen können: Vermittler beendet seine Tätigkeit für den Konzessionsträger bzw. das Versicherungsunternehmen Vermittler legt seine Gewerbeberechtigung zurück Konzessionsträger bzw. Versicherungsunternehmen wird veräußert Kundenstock des Vermittlers wird an anderen Vermittler übertragen Vermittler geht in Pension Tod des Vermittlers Klare Vereinbarungen zur Abgrenzung zwischen laufend ausgezahlter Abschlussprovision und Betreuungsprovision entscheidend Entscheidende Bedeutung für den unabdingbaren Zahlungsanspruch nach Vertragsende kommt der Abgrenzung zwischen laufend ausgezahlter Abschlussprovision (Vermittlungsprovision) einerseits und Betreuungsprovision andererseits zu. Um rechtliche Unsicherheiten und Streitfälle zu vermeiden, empfiehlt es sich, klare Vereinbarungen zu treffen. Und zwar darüber, wofür bzw. in welcher der beiden rechtlichen Qualität laufende Zahlungen erfolgen, die etwa unter dem Titel "Bestandsprovision" oder "Behalteprovision" getätigt werden. Auch eine prozentuelle Aufteilung solcher Zahlungen auf beide rechtliche Qualitäten wäre grundsätzlich denkbar. Hierbei sind allerdings auch umsatzsteuerliche Erwägungen mit einzubeziehen, da Betreuungsprovisionen unter Umständen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Für vermittelnde Handelsvertreter ist es nach Einschätzung der Rechtsexperten

20 deutlich günstiger, einen möglichst hohen Anteil von laufenden Folgezahlungen ausdrücklich als Abschlussprovisionen zu vereinbaren. Denn nach der ausdrücklichen Judikatur des deutschen Bundesgerichtshofs kann die Bezahlung solcher Abschlussprovisionen auch für die Dauer nach Vertragsende nicht abbedungen werden. Auch bemisst sich der Abfindungsanspruch des Handelsvertreters lediglich auf Basis der Abschluss- und nicht der Betreuungsprovisionen. Im Interesse der Handelsvertreter ist daher jedenfalls zu empfehlen, Folgezahlungen ausdrücklich als Bestandteil der Abschlussprovisionen zu deklarieren. Weiters empfiehlt es sich für Handelsvertreter (Vermittler) hinsichtlich nachvertraglicher Provisionen oder Überhangprovisionen, entweder ausdrücklich vorzusehen, dass diese dem Vermittler auch nach Vertragsende gebühren oder gar keine Regelung zu treffen, da dann solche Provisionen dem Vermittler schon von Gesetzes wegen zustehen. Falls Sie sich für weitere Details des Gutachtens interessieren, können Sie dieses unter beim Fachverband Finanzdienstleister anfordern. Save the Date: E-Day 2016 Unternehmen Sicherheit IT-Schutz, Datenschutz, Daten- und Zahlungssicherheit haben für Unternehmen eine strategisch wichtige Bedeutung. Daher stellen die Organisatoren des bereits zur Institution gewordenen E-Day der Wirtschaftskammer Österreich diese Veranstaltung im kommenden Jahr unter das Motto Unternehmen Sicherheit. Zur Absicherung von Unternehmen, etwa bei der Erbringung von Vorleistungen so genannten Lieferantenkrediten, erbringen Kreditauskunfteien einen wertvollen Beitrag. Vertreter dieser Berufsgruppe werden ihre Dienstleistungen im Rahmen des Vortrags Kreditauskunfteien machen KMU sicher. Was wissen Sie über Ihre Kunden? dem Publikum präsentieren. Termin: Donnerstag, 3. März 2016; Uhr Ort: Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstrasse 63, 1045 Wien; Säle 4 und 5 Die Teilnahme am E-Day ist kostenlos. Melden Sie sich bereits jetzt an und sichern Sie sich damit Ihren Platz bei diesem interessanten Zukunftsforum! Nähere Informationen zum E-Day finden Sie auf Wertpapierexperte Manfred Drennig analysiert: Woher kommen die starken Schwankungen an den Börsen? Die letzten Wochen zeigten starke Schwankungen der Aktienkurse. Immer wieder gab es Tage mit kräftigen Sprüngen nach oben, der Trend zeigte jedoch nach unten. So skizziert Portfolioverwalter und Wertpapierexperte Dr. Manfred Drennig die aktuellen Börseentwicklungen im Rahmen der volkswirtschaftlichen Informationsserie des Fachverbands Finanzdienstleister, die sich an Mitglieder und Journalisten richtet. Die Schwankungen an den Börsen führt Drennig vor allem auf zwei Faktoren zurück: Ein Grund dafür ist seiner Analyse nach die Angst vor einem Konjunktureinbruch und vor Zahlungsproblemen der Entwicklungsländer aufgrund der stark gesunkenen Preise für Rohstoffe und für Öl also Produkte, die vorzugsweise in den Ländern der Dritten Welt erzeugt werden. Weiters werde befürchtet, dass das geringere Wachstum in China die Weltwirtschaft insgesamt belasten könnte. Sinkende Rohstoffpreise als entscheidender Faktor Nun bringen die sinkenden Preise für Rohstoffe den Entwicklungsländern tatsächlich ernste Probleme. Aber zugleich verbilligen sich die Einstandskosten für die Industriestaaten und sollten dort positive Konjunktureffekte auslösen sei es in Form höherer Gewinne der istockphoto.com Unternehmen oder in Form niedrigerer Preise für Konsumenten. Auch den Wachstumsrückgang in China sollte man nicht dramatisieren. Nach heutigem Stand diverser Berechnungen würde selbst ein Rückgang des chinesischen Wachstums von 7 Prozent auf 4 Prozent das Wachstum der Weltwirtschaft von aktuell erwarteten 3,1 Prozent um 0,4 Prozent drücken. Das ist zwar bitter, aber keine Katastrophe, analysiert Drennig die Situation. Druck komme von anderswo: Der massive Preisrückgang bei Rohöl treffe die ölproduzierenden Staaten vor allem Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Diese geraten angesichts ihrer monetären Reserven noch lange nicht in Schwierigkeiten, allerdings verkaufen sie zum Ausgleich ihrer stark angestiegenen Budgets Aktien aus ihren Reserven. Da die Portfolios dieser Staaten professionell gemanagt werden, ist ein Crash weniger wahrscheinlich als ein länger anhaltender Verkaufsdruck. Impressum Herausgeber/Für den Inhalt verantwortlich: Fachverband Finanzdienstleister, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien. Autoren dieser Ausgabe: Mag. Philipp H. Bohrn; Mag. Othmar Karas, M. B. L.-HSG; Mag. Birgit Krenmayr; Mag. Cornelius Necas; Eric Samuiloff; Prof. Dr. Christian Winternitz LL. M. Schlussredaktion: Mag. Philipp H. Bohrn. Konzeption: Essential PR, 1090 Wien. Grafik: Büro Pani, 1140 Wien. Hersteller: Schmidbauer Ges. m. b. H. & Co. KG, 7400 Oberwart. Fotos: Büro Pani; FV FDL; FMA; Foto Fischer; Fotostudio Pfluegl; Michael Karl Gasser (privat); Bettina Greslehner; Andrew Hovie; NWT; M. Sazel; Suzy Stöckl; Offenlegung: P.b.b. 04Z M Abs.: Fachverband Finanzdienstleister, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien Retouren an Postfach 555, 1008 Wien Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in FACTS auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z. B. Unternehmer/Unternehmerinnen) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung

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