Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. Jahresbericht. der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

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1 Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Jahresbericht der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 2016

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3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, 2016 war für die Hessische Steuerverwaltung ein Rekordjahr. 54,7 Milliarden Euro Steuereinnahmen, so viel wie noch nie! Dies dokumentiert natürlich Hessens Wirtschaftsstärke, den Fleiß der hier arbeitenden und lebenden Menschen aber selbstverständlich auch unsere Leistungsfähigkeit als Steuerverwaltung. Was unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau leisten, können Sie aus dem Jahresbericht 2016 der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) erfahren. Er gibt interessante Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der Hessischen Steuerverwaltung. Die Unterstützung der 35 hessischen Finanzämter und die fachliche Betreuung von Baumaßnahmen des Bundes gehören ebenso zu den Aufgaben der OFD wie ein breites Angebot an Verwaltungsdienstleistungen für das Rechnungs- und Personalwesen der gesamten Landesverwaltung. Dr. Thomas Schäfer Hessischer Minister der Finanzen Der Jahresbericht beweist auch, wie konsequent wir in Hessen Steuergerechtigkeit durchsetzen. Der Einsatz von Ermittlungsgruppen in der Steuerfahndung und von spezialisierten Bearbeitern im Innendienst sowie der Ausbau der IT-Forensik sind nur ein paar der zahlreichen Maßnahmen, mit denen die Hessische Steuerverwaltung Steuerbetrug bekämpft. Die Höhe der Mehreinnahmen, Geldsanktionen und verhängten Freiheitsstrafen sind dabei ein untrügliches Zeichen für eine sehr erfolgreiche Arbeit. Damit das auch in Zukunft gelingt, wollen wir in schlaue Köpfe investieren. In diesem Jahr werden wir 650 Anwärterinnen und Anwärter in den Finanzämtern einstellen, so viele wie nie zuvor. Die OFD war im vergangenen Jahr sehr aktiv, für ein duales Studium oder eine duale Ausbildung in der Hessischen Steuerverwaltung zu werben. Wir sind schließlich nicht nur ein attraktiver Arbeitgeber, sondern unser Aufgabenspektrum ist auch wichtig und sinnstiftend. Keine Kommune, kein Land funktioniert ohne Steuern. Um alle Themen anzusprechen, mit denen die OFD und die hessischen Finanzämter 2016 befasst waren, fehlt an dieser Stelle schlichtweg der Platz. Ich lade Sie deshalb ein, sich über die Aufgaben und guten Ergebnisse der Hessischen Steuerverwaltung im Jahresbericht zu informieren. Ergebnisse, die auf das große Engagement und die hohe fachliche Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgehen. Hierfür gebührt ihnen mein ganz herzliches Dankeschön! Herzliche Grüße Dr. Thomas Schäfer Hessischer Minister der Finanzen Wiesbaden, Juni 2017 Jahresbericht

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5 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit dem Jahresbericht möchte Ihnen die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) einen kompakten Ein- und Überblick in ihre Tätigkeiten geben. In seinem Fokus stehen die wesentlichen Entwicklungen und Neuerungen im Berichtszeitraum, gemessen an der Funktion und den Aufgaben der OFD. Unser Kernanliegen als Mittelbehörde der Hessischen Finanzverwaltung liegt in der Sicherstellung eines leistungsgerechten, fairen und effizienten Steuervollzugs. Dazu stehen wir den Finanzämtern mit den Mitteln der Fach- und Dienstaufsicht und vielfältigen zentralen Leistungen zur Seite. Engagierte, motivierte und fachlich hochkompetente Kolleginnen und Kollegen, ein ausgeprägtes Serviceverständnis sowie ein Steuervollzug auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern prägen das arbeitsalltägliche Verständnis unseres Auftrages auf allen Verwaltungsebenen. Die Resultate des vergangenen Jahres zeigen, dass Hervorragendes geleistet wurde. Unsere Arbeit stellt keinen Selbstzweck dar: Die Steuererhebung ist ein wesentlicher Baustein eines freiheitlichen Wertesystems, zu dem die tagtäglich er- Oberfinanzpräsident brachten staatlichen Leistungen in Bereichen wie Sicherheit und Ordnung, der Bildung oder für Infrastrukturmaßnahmen, aber auch die Daseinsvorsorge gezählt werden müssen. Alle Steuerzahler, Bürger wie Unternehmen, leisten mit ihren Steuern einen unverzichtbaren Beitrag zum Gelingen dieses von uns allen geschätzten Gemeinwohls. Unser Auftrag versteht sich als ein Dauerauftrag: Wir arbeiten stets daran, unsere Arbeitsprozesse zu optimieren, um einen noch effektiveren und praxisgerechten Steuervollzug sicherzustellen. Fachorganisatorische und fachautomationsgestützte Maßnahmen, eine nachhaltige und überzeugende Nachwuchsgewinnung sowie ein die Herausforderungen des demografischen Wandels annehmendes Personalmanagement begleiten diesen Auftrag. Das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) erwies sich erneut als zuverlässiger und kompetenter Dienstleistungspartner der gesamten Hessischen Landesverwaltung. In den Vorjahren begonnene Großprojekte wie das Projekt Zentralisierung Reisekosten-, Trennungsgeld- und Umzugskostenberechnung konnten abgeschlossen oder, wie das Projekt Elektronischer Kreditorischer Rechnungs- und Gutschriftsworkflow, wesentlich vorangebracht werden. Die Bauabteilung der OFD hat ihre im Wege der Organleihe für den Bund wahrzunehmenden vielfältigen Aufgaben erfolgreich fortgeführt. Auch im Jahr 2016 sind wichtige Baumaßnahmen begleitet worden, beispielsweise im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau des US Standortes Wiesbaden oder dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Ferner ist die Bauabteilung der OFD in der Arbeitsgruppe Reform Bundesbau vertreten, die sich zum Ziel gesetzt hat, mögliche Projektrisiken und absehbare Baukostensteigerungen schon in der Planungsphase zu berücksichtigen, um eine noch effizientere Termin-, Kosten- und Qualitätssicherheit bei Baumaßnahmen zu erzielen. Großer Dank und besonderes Lob gebühren allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter Hessens und der OFD und des HCC sowie auch den Beschäftigten der internen Dienstleister Landesbetrieb Bauen und Immobilien Hessen und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung. Die Gewichtigkeit und Vielfältigkeit unserer von Jahr zu Jahr zunehmenden Aufgaben wird weiterhin hoch bleiben. Ich bin froh und absolut sicher, dass all unsere Motivation und Tatkraft diese Entwicklung weiterhin mit sehr guten Resultaten begleiten wird. Herzliche Grüße Jürgen Roßberg Jürgen Roßberg Oberfinanzpräsident Frankfurt am Main, Juni 2017 Jahresbericht

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7 Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) nimmt als Mittelbehörde Steuerungs- und Koordinierungsfunktionen zwischen Bundes- und Landesministerien sowie den örtlichen Dienststellen wahr und stellt zentrale Serviceleistungen für die Fachverwaltungen zur Verfügung. Sie ist in vier Abteilungen unterteilt. Landeszentralabteilung sowie Besitz- und Verkehrsteuerabteilung Im steuerlichen Aufgabenbereich übt die OFD die Dienst- und Fachaufsicht über die 35 hessischen Finanzämter aus und arbeitet eng mit dem Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a.d. Fulda sowie der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Wiesbaden zusammen. Als Mittelinstanz koordiniert sie die Aufgabenerledigung der örtlichen Finanzämter und stellt die praxisgerechte und bürgernahe Umsetzung der Steuergesetze sicher. Dabei bietet sie den Finanzämtern Unterstützung in der steuerfachlichen Arbeit mit ausgeprägter Fachkompetenz und sichert den gleichmäßigen Gesetzesvollzug. Sie unterstützt die Finanzämter im administrativen Bereich durch Serviceleistungen insbesondere in der Personalwirtschaft und der Organisation, stellt den Dienststellen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, ist verantwortlich für die Schaffung leistungsfähiger Strukturen und sorgt für effiziente Verwaltungsabläufe und effektive Automationsunterstützung. Als Einstellungsbehörde ist sie darüber hinaus für alle Personalfragen zuständig. Bauabteilung Die Bauabteilung der OFD steuert als fachaufsichtsführende Ebene aller Bauangelegenheiten des Bundes inklusive der militärischen Einrichtungen der Bundeswehr sowie der amerikanischen Gaststreitkräfte die Planungen und Umsetzungen durch den operativen Dienstleister Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH). Abteilung Landesdienste Die Abteilung Landesdienste der OFD ist mit einer eigenen Haushaltsstruktur ausgestattet und als Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung in Wiesbaden (HCC) teilverselbstständigt. Das HCC fungiert als zentraler Dienstleister für alle Ressorts und Dienststellen der Hessischen Landesverwaltung und bietet ein umfassendes Leistungsspektrum für Beschaffungen und die Finanzbuchhaltung mit dem zentralisierten Zahlungsverkehr (früher Staatskasse) bis hin zur Erstellung der jährlichen Landesbilanz. Außerdem ist das HCC Dienstleistungszentrum für die Entwicklung und Wartung der SAP-Systeme der Hessischen Landesverwaltung. Weitere zentrale Dienstleistungsfunktionen für die Landesverwaltung nimmt die OFD mit der Verwaltung der Fiskalerbschaften für das Land Hessen sowie der Abwicklung der Selbstversicherung für die landeseigenen Kraftfahrzeuge wahr. Jahresbericht

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9 Inhalt Organigramm der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 8 Standorte der hessischen Finanzämter mit Verwaltungsstellen 9 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung 1. Statistische Eckdaten Die Steuerspirale Die Fallzahlentwicklung in den 35 hessischen Finanzämtern Bund-Länder-Verwaltungscontrolling gem. 21a Abs. 2 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) Steuerfachliche Arbeitsschwerpunkte Bekämpfung der Steuerhinterziehung Internationales Steuerrecht Effektivierung des Steuervollzuges Rechtsangelegenheiten Personalmanagement Nachwuchsgewinnung - wichtiger Beitrag zur Vorsorge gegen den demografischen Wandel Personalfortbildung und Personalentwicklung Gesundheit und Fürsorge Dienst- und Unfallschadensrecht Teil: Besondere Fachaufgaben 1. Fiskalische Erbschaften Selbstversicherung der Dienstfahrzeuge des Landes Hessen Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz 1. Bauleistungen für Bundesmaßnahmen Entwicklungen im Bundesbau Vergabe- und Vertragsangelegenheiten Interne Strukturverbesserungen Korruptionsschutz Teil: Landesdienstleistungen im Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) 1. Leistungsentwicklung und Betriebskennzahlen Innovationsprojekte Entwicklungen im Personalwesen (HR) Interne Strukturmaßnahmen 53 Jahresbericht

10 Aufbau der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Organigramm Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Zum Gottschalkhof Frankfurt am Main Oberfinanzpräsident Persönlicher Referent Landeszentralabteilung Steuerabteilung Bauabteilung Abteilung Landesdienste Lz 1 Personal und Organisation OFD, Hausdienste, Kfz-Wesen St 1 Umsatzsteuer, Bewertung, Grundsteuer, Verkehrsteuer, Erbschaftsteuer Ba 1 Controlling, Haushalt Ld 1 Zentrale Beschaffung Lz 2 Organisation, Ausstattung und Unterbringung der Finanzämter St 2 Einkommensteuer, Lohnsteuer, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Steuerberatungsgesetz Ba 2 Fachaufsicht Bundesbau Zivil und Gaststreitkräfte Ld 2 Anwendungssysteme Rechnungs- und Berichtswesen Lz 3 SAP HCM, Verwaltungsmodernisierung/Controlling, Haushalt und Finanzbuchhaltung, Selbstversicherung, Dienst- und Unfallschäden, Allgemeines Justiziariat, Fiskalerbschaften Lz 4 Personalsachen Steuerverwaltung (einschl. höherer Dienst und Rechtsangelegenheiten), Aus- und Fortbildung Lz 5 Automation, DV- Organisation, IT-Infrastruktur, OFDKOM St 3 Betriebsprüfung, Finanzplatz Frankfurt, Steuerfahndung/ Bußgeld-/Strafsachen, Landund Forstwirtschaftliche Sachverständige St 4 Vollstreckung, Kassenwesen, Verfahrenssicherheit, Revisions- und Organisationsuntersuchungen einschl. Organisationsprüfungen St 5 Körperschaft- und Kapitalertragsteuer, Außensteuerrecht Ba 3 Fachaufsicht Bundesbau Militär Ba 4 Vergabe- und Vertragsangelegenheiten Ba 5 Korruptionsschutz Ld 3 Fachliches HCC Ld 4 Anwendungssysteme Personalwesen und Betriebsprozesse Ld 5 SAP-Technologie CCOE-Management 8 Jahresbericht 2016

11 Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Standorte der hessischen Finanzämter mit Verwaltungsstellen Leistungsstark, modern und attraktiv! DIE HESSISCHE STEUERVERWALTUNG über Kolleginnen und Kollegen in der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und in den 35 Finanzämtern, gut aufgestellt und leistungsstark im Innen- wie im Außendienst, schlagkräftig gegen Steuerkriminalität! Jahresbericht

12 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung 1. Statistische Eckdaten 1.1 Die Steuerspirale 2016 Das Steueraufkommen der Hessischen Steuerverwaltung betrug ,72 Milliarden. Davon verblieben im Land Hessen rund 20,7 Milliarden. Dieses hessisches Steueraufkommen von 54,72 Milliarden teilt sich folgendermaßen auf: Sportwettsteuer 295 Lotteriesteuer 122 Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Solidaritätszuschlag Lohnsteuer Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag Umsatzsteuer Zahlstellen- Kapitalertragsteuer 1) Einkommensteuer Körperschaftsteuer ) Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge erstellt am Jahresbericht 2016

13 Gegenüberstellung des Steueraufkommens (in ) Steuerart /- i.v.h. Lohnsteuer ,18% Einkommensteuer ,79% Körperschaftsteuer ,28% Zahlstellen-Kapitalertragsteuer ,53% Umsatzsteuer ,82% Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag ,39% Erbschaftsteuer ,72% Grunderwerbsteuer ,55% Solidaritätszuschlag ,75% Lotteriesteuer ,24% Sportwettsteuer ,71% Übrige Besitz- und Verkehrsteuern ,14% Gesamtaufkommen ,59% 1.2 Die Fallzahlentwicklung in den 35 hessischen Finanzämtern Innendienst: Einkommensteuer-Veranlagung Vz Stichtag Zahl der Fälle +/- +/- in % ,63 davon: Elektronische Steuererklärung (ELSTER) Entwicklung der ELSTER-Quote in Hessen von 2010 bis 2016 (Veranlagungszeiträume 2009 bis 2015): 60 % Gewinneinkünfte AN-Pflichtveranlagungen % 40 % 30 % 20 % % Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von auf um [= 1,71 %] gegenüber 2010 gestiegen Alle elektronisch eingegangenen Einkommensteuer-Erklärungen aller Veranlagungsbereiche. Zusätzlich waren im Jahr Arbeitnehmer (AN)-Antragsveranlagungen in den hessischen Finanzämtern zu bearbeiten. Jahresbericht

14 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung Körperschaftsteuer Fallzahlentwicklung steuerpflichtige Körperschaften Vz Stichtag Zahl der Fälle* +/- +/- in % ,21 Umsatzsteuer Vz Stichtag Zahl der Fälle* +/- +/- in % , Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von auf um [= 10,47 %] gegenüber 2010 gestiegen Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von auf um [= 3,89 %] gegenüber 2010 gestiegen Grundkennbuchstaben steuerbefreite Körperschaften Vz Stichtag Zahl der Fälle** +/- +/- in % ,78 Gewerbesteuer Vz Stichtag Zahl der Fälle* +/- +/- in % ,16 Feststellungen Einkünfte werden in den Arbeitsbereichen Personengesellschaften und Körperschaften gesondert und einheitlich festgestellt, wenn die Einkünfte mehreren Personen steuerlich zuzurechnen sind. Eine gesonderte Feststellung von Gewinneinkünften erfolgt, wenn das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt nicht auch für die Steuern vom Einkommen des Steuerpflichtigen zuständig ist. Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von auf um [= 11,63 %] gegenüber 2010 gestiegen Vz Stichtag Zahl der Fälle +/- +/- in % Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von auf , um [= 6,16 %] gegenüber 2010 gestiegen Grunderwerbsteuer /- +/- in % Bearbeitete Erwerbsvorgänge ,32 Das Steueraufkommen stieg von 1.150,8 Millionen um 178,9 Millionen = 15,5 % auf 1.329,7 Millionen. 12 Jahresbericht 2016

15 Bußgeld- und Strafsachen (BuStra) Arbeitsergebnisse der Bußgeld- und Strafsachenstellen Die hohe Abweichung vom Durchschnittswert der letzten fünf Jahre im Bereich der rechtskräftigen Geldsanktionen resultiert daraus, dass der Durchschnitt durch das außergewöhnlich hohe Ergebnis des Jahres 2013 von 46,9 Millionen erheblich beeinflusst wurde. Eingesetzte Sachbearbeiter/-innen Fünfjahresvergleich* 2016 Durchschnitt + / - in % Eingänge ,4-17,26% Von Finanzämtern abgeschlossene Steuerstraf- und ,87% Bußgeldverfahren Rechtskräftige Geldsanktionen (in Mio. ) 15,5 17,86-2,36-13,21% Rechtskräftige Freiheitsstrafen (in Jahren) ,04% Noch offene Ermittlungsverfahren ,49% * Aus den letzten drei Spalten ist die zahlenmäßige Entwicklung der letzten fünf Jahre im Vergleich zum Berichtsjahr ersichtlich IST (Vollzeitäquivalent) 69,60 68,45 Personallenksoll 80,0 80,0 Ermittlungen im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalanlagen Der Eingang der Selbstanzeigen, die in Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz stehen, hat sich erheblich reduziert und stellt Eingang von Selbstanzeigen sich wie folgt dar: im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz: Selbstanzeigen vorläufig festgesetzte Mehrsteuern in Mio Die zur Erlangung der Straffreiheit notwendigen Zahlungen nach 398a Abgabenordnung erreichten ein Niveau in Höhe von drei Millionen. Die überwiegende Anzahl von Zahlungen wurde in Verfahren der Staatsanwaltschaft vereinnahmt. Jedoch ist dies auf die Evokation der hessischen Staatsanwaltschaften zurückzuführen, die fast alle Verfahren in Zusammenhang mit ausländischen Kapitaleinkünften an sich zogen. Bewertung Einheitsbewertung Zahl der wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes am: /- in % ,0 wirtschaftlichen Einheiten: Land- und forstw. Vermögen Grundvermögen Summe Veränderung Jahresbericht

16 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung Die Veränderungen bei der Summe der wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes weisen eine steigende Tendenz auf. Entwicklung der Summe der wirtschaftlichen Einheiten des Wohnungs- und Teileigentums in Hessen: /- in % ,8 Bedarfsbewertung Land- und Forstwirtschaft Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Sonderfälle (z. B. Erbbaurecht, Gebäude auf fremden Grund und Boden) Summe Tätigkeiten der amtlichen Bausachverständigen Wertermittlungen für die Einheitsbewertung Verkehrswertermittlungen Ermittelte Verkehrswerte Sonstige baufachliche Gutachten Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Statistische Entwicklung der Sterbefall- und Schenkungsanzeigen und des Steueraufkommens Jahr Eingang Bearbeitete Fälle Steuerfestsetzungen +/- in % +/- in % +/- in % , , , , , , , , ,8 Im Fünfjahresvergleich gegenüber 2011 ist der jährliche Eingang von Sterbefall- und Schenkungsanzeigen von auf um [= 9,69 %] gestiegen, die Zahl der im Jahr bearbeiteten Fälle von auf um [= 6,09 %] gestiegen und die Zahl der Fälle, die zu einer Steuerfestsetzung geführt haben, von auf um [= 16,16 %] gestiegen. Steueraufkommen in Millionen +/- in Millionen +/- in % ,8 + 79,7 + 18, ,6 + 79,8 + 15, , ,7 + 77,7 Das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg aufgrund einiger bedeutender Einzelfälle 2016 um 463,7 Millionen [= 77,7 %] auf mehr als eine Milliarde. 14 Jahresbericht 2016

17 Rennwett-, Lotterie- und Sportwettsteuer Rennwett- und Lotteriesteueraufkommen (in Mio. ) Steueraufkommen +/- +/- in % ,6 + 6,9 + 6, ,8 + 0,2 + 0, ,7 + 4,9 + 4,2 Sportwettsteueraufkommen (in Mio. ) /- +/- in % Steueraufkommen 234,9 295,3 + 60,4 + 25,7 Vollstreckung Den Vollstreckungsstellen gingen neue Fälle zu ( Fälle weniger als 2015). Zum 31. Dezember 2016 waren noch zu bearbeitende Fälle offen, Fälle weniger als am Jahresanfang. Ursache für den Rückgang bei beiden Werten war im Wesentlichen der geringere Zugang bei den Zwangsgeldrückstandsanzeigen. Es wurden neue Abgabenrückstände in Höhe von 1.039,2 Millionen in Rückstandsanzeigen angezeigt. Das waren 42,1 Millionen weniger als im Vergleichszeitraum (- 3,9 %). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus einem geringeren Zugang in der Gruppe der großen Finanzämter. Die Vollstreckungsstellen zogen insgesamt 878,8 Millionen ein. Das waren 29,0 Millionen mehr als in 2015 (+ 3,4 %). Davon wurden 30,3 Millionen von den Vollziehungsbeamten beigebracht. Der Endbestand an Rückstandsanzeigen zum 31. Dezember 2016 erhöhte sich im Vergleich zum Anfangsbestand vom 01. Januar 2016 um 29,7 Millionen auf 237,2 Millionen (+ 14,3 %). Im Verhältnis zum Kassensoll, das um rund Millionen auf Millionen gestiegen ist (+ 5,44 %), stellen sich die Steuerrückstände wie folgt dar: in % in % Gesamtrückstände 1.466,5 2, ,4 2,88 davon sind - gestundet 68,4 0,13 105,4 0,19 - ausgesetzt 968,1 1,80 963,5 1,70 - echte Rückstände 430,0 0,80 568,5 1,00 - in Vollstreckung befindliche Rückstände* 207,5 0,39 237,2 0,42 * Statistik Arbeitsstand und Arbeitsleistungen der Vollstreckungsstellen zum bzw Die niedergeschlagenen Forderungen sanken um rund 59,5 Millionen auf rund 343,3 Millionen (- 14,8 %). Jahresbericht

18 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung Außendienste: Betriebsprüfung (einschließlich Umsatzsteuer-Sonderprüfung) Vorhandene Betriebe Die Zahl der vorhandenen Betriebe wurde auf den 01. Januar 2016 neu ermittelt: Betriebe/Stichtag Veränderungen Großbetriebe Mittelbetriebe Kleinbetriebe Kleinstbetriebe Summe* Nicht prüfungswürdige Kleinstbetriebe Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften (be-fälle) * Der Rückgang ist durch die bundesweit geltenden geänderten Einordungskriterien begründet. Vorhandene Unternehmer Entwicklung der Anzahl der Unternehmer/Umsatzsteuer-Signale (Stichtag ) in den letzten zehn Jahren (siehe nebenstehende Grafik). Prüfer/Ist-Besetzung zum Stichtag In der Langzeitbetrachtung (1995 bis 2016) stellt sich die Prüferentwicklung wie folgt dar: Betriebsprüfer davon Fachprüfer: - Kreditinstitute Fonds Versicherungen Auslandsbeziehungen Betriebliche Altersversorgung Land- und Forstwirtschaft Umsatzsteuer-Sonderprüfer Summe Zahlen gerundet 16 Jahresbericht 2016

19 Durchgeführte Prüfungen Betriebsprüfungen Großbetriebe Mittelbetriebe Kleinbetriebe Kleinstbetriebe Übrige Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen ( 27b UStG) Umsatzsteuer-Sonderprüfungen Umsatzsteuer-Nachschauen davon - durch Betriebsprüfer/Umsatzsteuer-Sonderprüfer durch andere Arbeitsbereiche Prüfungsturnus der Betriebsprüfung (in Jahren) Betriebsgröße Großbetriebe 4,2 4,1 Mittelbetriebe 13,1 13,0 Kleinbetriebe 28,3 27,6 Kleinstbetriebe 98,4 89,3 Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften ( be-fälle ) 5,5 6,6 Prüfungsdichte der Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Verhältnis der geprüften Fälle zum Gesamtfallbestand) Umsatzsteuer-Sonderprüfung 1,9 % 1,9 % Mehrergebnisse (in ) Betriebsprüfung Umsatzsteuer-Sonderprüfung Gesamtsumme Jahresbericht

20 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung Steuerfahndung (Steufa) Arbeitsergebnisse der Steuerfahndungsstellen: Fünfjahresvergleich* 2016 Durchschnitt + / - % Erteilte Aufträge Vorläufige Mehrsteuern (in Millionen ) Rechtskräftige Geldsanktionen (in Millionen ) Rechtskräftige Freiheitsstrafen (in Jahren) Noch nicht erledigte Aufträge * Aus den letzten drei Spalten ist die zahlenmäßige Entwicklung der letzten fünf Jahre im Vergleich zum Berichtsjahr ersichtlich Vorhandene Steuerfahndungsprüfer/innen Steuerfahndungsprüferinnen und -prüfer (Vollzeitäquivalent) 198,98 198,32 Durchgeführte Steuerfahndungsprüfungen: Strafverfahren Steuerermittlungsverfahren Amts- und Rechtshilfeersuchen Gliederung der vorläufigen steuerlichen Mehrergebnisse: Umsatzsteuer Einkommensteuer Körperschaftsteuer Lohnsteuer Gewerbesteuer sonstige Steuern Zinsen gemäß 233a Ababenordnung Summe Lohnsteuer (LSt)-Außenprüfung Ergebnisse Die Zahl der Lohnsteuer-Außenprüfer betrug 237,0 Vollzeitäquivalente. Jahr LSt-Außenprüfungen LSt-Nachschaui Umsatzsteuer-Sonderprüfungen Summe Jahresbericht 2016

21 Statistische Daten Jahr Prüfereinsatz Prüfungen Ergebnislose Prüfungen Mehrergebnisse Ist tatsächlich eingesetzt Anzahl Prüfquote Anzahl Quote Gesamt pro Prüfer und Jahr je Prüfung ,76 204, ,25% ,0% ,49 210, ,95% ,7% ,42 206, ,96% ,9% ,51 200, ,79% ,6% Land- und Forstwirtschaftliche Sachverständige Landwirtschaft (Amtliche landwirtschaftliche Sachverständige) Neben der gutachterlichen Tätigkeit haben die amtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) eine Aktualisierung der Bodenschätzung (Nachschätzung) auf rund ha landwirtschaftlicher Nutzfläche durchgeführt. Zur Kaufpreissammlung für landwirtschaftliche Grundstücke wurden ca Datensätze zusammengeführt, ausgewertet und an das Hessische Statistische Landesamt weitergeleitet. Forstwirtschaft Gutachterliche Feststellungen und Überprüfungen durch den Forstsachverständigen betrafen: Tätigkeitsgebiet Umfang Tarifvergünstigung für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach 34b EStG - anerkannte Schadholzmenge Festmeter - geprüfte (Forst-) Betriebswerke 20 Fälle Wertfeststellungen für die Ermittlung von Veräußerungsgewinnen/Bilanzierung der Wirtschaftsgüter Baumbestand Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Gutachterliche Arbeiten zur Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer ha Waldfläche ha Waldfläche ha Waldfläche 1.3 Bund-Länder-Verwaltungscontrolling gem. 21a Abs. 2 Finanzverwaltungsgesetz Die für das Vereinbarungsjahr 2016 mit dem Bundesministerium der Finanzen nach 21a Abs. 2 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) vereinbarten Zielwerte in den Bereichen Veranlagung, Betriebsprüfung sowie Lohnsteueraußenprüfung konnten nahezu vollständig erfüllt werden. Auch in diesem Jahr haben frühere Mahnläufe zu einem frühzeitigen Erklärungseingang und damit stetigerer Vollzugstätigkeit geführt. Im Hinblick auf künftig neu hinzukommende Zielwerte und die im Laufe des Jahres vollzogenen organisatorischen Änderungen im Veranlagungsbereich der Finanzämter wurden weitere Kennzahlen erstmals dargestellt und beleuchtet wurde die Projektvereinbarung über die Pilotierung von MISTRAL (Management-Information-System-for-Reports-and-Lists) gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung abgeschlossen. Ein Produktivsystem steht erstmals zur Verfügung und die sukzessive Pilotierung in der OFD und den Finanzämtern hat begonnen. MISTRAL ist ein Controlling-Tool. Es ermöglicht eine Verknüpfung zu RMS-Statistiken, der Rechtsbehelfs-Datenbank sowie der Veranlagungsdaten und dient der OFD als Medium zur effektiveren Fachsteuerung der hessischen Finanzämter. Jahresbericht

22 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung 2. Steuerfachliche Arbeitsschwerpunkte Zur Erschließung und Sicherung des hessischen Steueraufkommens leitet die OFD die Arbeit in den 35 hessischen Finanzämtern fachaufsichtlich an und unterstützt die Finanzämter in ihren steuervollziehenden Aufgaben. Hierzu zählen im Berichtszeitraum die nachfolgend dargestellten besonderen steuerfachlichen Arbeitsschwerpunkte. Mit organisatorischen Maßnahmen und einer konsequent fortgesetzten Entwicklung der IT-Anwendungen wird eine weitere Effektivierung der Arbeitsprozesse zur Stärkung des Steuervollzugs bewirkt. Die Ausrichtung der Arbeit der Hessischen Steuerverwaltung liegt neben hoher fachlicher Qualität auf einem zeitnahen und bürgerfreundlichen Vollzug. 2.1 Bekämpfung der Steuerhinterziehung Organisatorische Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der internationalen Steuerflucht Der mit dem 5-Punkte-Programm der Hessischen Landesregierung zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität 2013 eingeschlagene Weg wurde mit dem in 2016 initiierten Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuerkriminalität und der internationalen Steuerflucht mit den Schwerpunkten Sicherheitspaket für den Bereich der Steuerfahndung und Qualitätsoffensive zur Kompetenzsteigerung des Innen- und Außendienstes im Bereich der Auslandssachverhalte fortgeführt. Die organisatorische Umsetzung der darin enthaltenen zusätzlichen Stellen erfolgt in zwei Teilschritten, 2016 zunächst durch Einrichtung von 50 zusätzlichen Dienstposten in den Arbeitsbereichen Steuerfahndung (Schwerpunkt Steueraufsicht, IT-Fahndung) sowie Ausbau der Auslandsfachprüfung und der Sachbearbeiter Qualitätsmanagement, der Stärkung im Investmentfondsbereich sowie eines vorgreifenden Personalaufbaus für internationalen Datenaustausch Projekt Sachbearbeiter Qualitätsmanagement Spezialisierte Bearbeitung von besonderen Fallgruppen Vor dem Hintergrund des Maßnahmenpaktes der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung der Steuerkriminalität und der internationalen Steuerflucht" aber insbesondere auch nach durchgängig positiven Erfahrungen und Evaluierungsergebnissen wurde die Einrichtung des Arbeitsgebiets Sachbearbeiter-Qualitätsmanagement (kurz: SB QM) hessenweit in allen Finanzämtern beschlossen. Diese Entscheidung machte die Erweiterung des Aufgabengebiets der SB QM im Bereich der ausländischen Einkünfte um die Befassung mit in Zukunft eingehenden elektronischen Kontrollmitteilungen aus dem Verfahren InKA (Informations- und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland) notwendig. Die Kontrollmitteilungen sind Folge der erheblichen Ausweitung der internationalen Informationsaustauschverpflichtungen, u.a. aus der EU-Amtshilferichtlinie, des FATCA-Abkommens mit den USA bzw. dem weltweiten Austauschstandard der OECD (CRS). Damit übernehmen SB QM die spezialisierte Bearbeitung von komplexen Fällen insbesondere mit Auslandsbezug. Daneben bearbeiten sie steuerrechtliche Vorgänge nach dem Umwandlungssteuergesetz sowie die Prüfung von Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.s.d. 17 EStG. Bisher konnten die SB QM über Fälle bearbeiten, mit einer steuerlichen Auswirkung von ca. 100 Millionen Einsatz von Ermittlungsgruppen Anknüpfend an die vorangegangenen Jahre wurde 2016 die Bekämpfung des organisierten Steuerbetrugs weiter intensiviert. An der bewährten Organisationsform der Ermittlungsgruppen wurde festgehalten. Die Anzahl der Ermittlungsgruppen hat sich auf nunmehr fünf (Stichtag 31. Dezember 2016) erhöht. 20 Jahresbericht 2016

23 Alle Ermittlungsgruppen befassen sich mit der Verfolgung unberechtigt in Anspruch genommener Kapitalertragsteuer-Erstattungen bei Leerverkaufsgeschäften über den Dividendenstichtag hinaus (Cum-/Ex-Trades). Zu den Arbeitsfortschritten der einzelnen Ermittlungsgruppen kann Folgendes berichtet werden: Die bereits am längsten laufende Ermittlungsgruppe zur Verfolgung unberechtigt in Anspruch genommener Kapitalertragsteuererstattungen bei Leerverkaufsgeschäften (Cum-/Ex-Trades) war in 2016 schwerpunktmäßig mit der Abfassung weiterer strafrechtlicher Ermittlungsberichte befasst. Im Einvernehmen mit der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft wird davon ausgegangen, dass die Anklageschrift im ersten Halbjahr 2017 fertiggestellt werden kann und danach dem Landgericht Wiesbaden zugeleitet wird. Zwei weitere Ermittlungsgruppen befinden sich in der offenen Ermittlungsphase. Kern der Tätigkeit war hier im Jahr 2016 die forensische Auswertung von elektronischen Beweismitteln ( s, Chat-Protokolle etc.), die Sichtung sonstiger Beweismittel und die strukturierte Aufarbeitung der betroffenen Wertpapiertransaktionen. Eine weitere Ermittlungsgruppe wurde im August 2016 gegründet. Nach entsprechenden Vorbereitungsarbeiten konnte die Gruppe Anfang Oktober 2016 unter Federführung der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft die geplante Durchsuchungsmaßnahme bei einem großen Kreditinstitut durchführen und befindet sich jetzt ebenfalls in der offenen Ermittlungsphase. In einer Ermittlungsgruppe wurden in 2016 erhebliche Vorbereitungsarbeiten geleistet. Sie wird durch Personalzuführung Anfang Januar 2017 in die Lage versetzt, mit der Vorbereitungsarbeit für strafprozessuale Maßnahmen in einem weiteren Fall zu beginnen. Aktuell wirken acht Betriebsprüfer in den eingerichteten fünf Ermittlungsgruppen mit. Bezüglich der aus den umfangreichen Presseberichterstattungen bekannten Cum-/Ex-Fallgestaltungen konnte die Betriebsprüfung große Erfolge hinsichtlich der Ausermittlung der sehr komplexen Sachverhalte bei einschlägigen Betriebsprüfungsfällen erzielen. So konnte vor dem Hessischen Finanzgericht ein bundesweit wegweisendes Urteil (HFG-Urteil vom , 4 K 1684/14) im Hinblick auf die steuerliche Beurteilung erstritten werden. Die eingesetzten Betriebsprüfer weisen ein hohes Maß an Prüfungserfahrungen im Bereich von Cum-/Ex-Geschäften auf, was zu Synergieeffekten in Bezug auf die Bündelung von Know-how in diesen Ermittlungsgruppen beiträgt. Den Betriebsprüfern obliegt hierbei schwerpunktmäßig die steuerrechtliche Bearbeitung (Sachverhaltsermittlung, Würdigung und Auswertung) der Ermittlungsergebnisse. Auch konnten die Ermittlungsgruppen auf die sehr gute Vorarbeit der Betriebsprüfung sowie die vertiefte Fallkenntnis der Betriebsprüfer aufbauen und die entsprechenden Fallgestaltungen in steuerstrafrechtlicher Hinsicht zügig vorantreiben Stärkung und Ausbau der IT-Forensik Die Steuerfahndungsstellen werden zwischenzeitlich mit einer weitgehend automatisierten und vernetzten Datenumgebung konfrontiert. Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ist in immer größerem Maße damit verbunden, dass bei der Ermittlung und Aufklärung von weitverzweigten und länderübergreifenden Täterstrukturen und zum Teil sehr komplexen Lebenssachverhalten eine hochqualifizierte technische Ausstattung und Personal eingesetzt werden kann, das über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in verschiedenen Computerbetriebssystemen sowie verschiedener forensischer Auswertungssoftware und über Datenbankkenntnisse verfügt. Die Sicherstellung, Aufbereitung und Auswertung von datentechnischen Beweismitteln sowie die Administration und Wartung von Netzwerken gehören heute zum Alltag in den Steuerfahndungsstellen und der OFD. Jahresbericht

24 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung Das Maßnahmenpaket der Hessischen Landesregierung trug auch hier in erheblichem Maße dazu bei, dass im Bereich der IT-Forensik sowohl durch personelle Verstärkungen als auch durch Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen im Sachmittelbereich eine signifikante Unterstützung erfolgte. So wurden im Berichtsjahr fünf neue Dienstposten für IT-Fahnder/-innen eingerichtet und darüber hinaus erhebliche finanzielle Mittel in die Neu- und Ersatzbeschaffung von Hard- und Software investiert Koordinierungsstelle Umsatzsteuer Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges Im Bereich der Gegenseitigen Amtshilfe und der Verwaltungszusammenarbeit mit den anderen EU-Mitgliedstaaten hat Hessen rund Auskunftsersuchen p.a. zu bearbeiten (gestellt und beantwortet). Über 500 von diesen Auskunftsersuchen standen im Zusammenhang mit möglichem Umsatzsteuerbetrug. Diesbezüglich obliegt der OFD mit ihrer Koordinierungsstelle Umsatzsteuer zentral die Koordinierung, Überwachung und fachliche Begleitung der Bearbeitung. Seit fünf Jahren betreiben die EU-Mitgliedstaaten darüber hinaus EUROFISC, ein Frühwarnsystem, mit dem sie sich gegenseitig über (betrugs-)verdächtige Unternehmen und deren Abnehmer informieren, um Betrügereien frühzeitig aufzudecken. Zu den Firmen, die Hessen in EUROFISC unter besonderem Blick hatte, gingen im Jahr 2016 ca Mitteilungen aus anderen Mitgliedstaaten ein. Auf diese Weise konnten fast 140 sog. Missing Trader EU-weit enttarnt werden. Im Kalenderjahr 2016 ist 88b Abgabenordnung (AO) neu eingefügt worden. Diese Vorschrift ist die gesetzliche Grundlage für einen länderübergreifenden Abruf und die Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen. Im Mittelpunkt erster Überlegungen zur Umsetzung der Vorschrift steht die Umsatzsteuer. Im Rahmen der Bearbeitung der aktuellen Einzelfälle hatte die OFD in Hessen 86 Kettenprüfungen zu koordinieren. Insgesamt wurden der OFD in 2016 über neue Firmen gemeldet, bei denen sich Hinweise auf Umsatzsteuerbetrügereien ergeben haben. Davon werden über 400 Firmen steuerlich in Hessen geführt. Ein besonderes Augenmerk richtet die OFD im Bereich der Umsatzsteuer auf sogenannte Risikobranchen, also Branchen, die aktuell bei Umsatzsteuerbetrügereien besonders auffällig sind. In diesem Zusammenhang sind auch 2016 bei verschiedenen Dienstleistungen (z.b. Security, Vegetationsarbeiten, Reinigung, Supermärkte (z.b. Regale-Auffüllen)) verstärkt betrügerische Rechnungsketten festzustellen. Die Akteure schädigen die Allgemeinheit in diesen Fällen in besonderem Maße, da sie neben Steuerbetrug in der Regel auch andere Delikte (z.b. Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Sozialversicherungsbetrug, Umgehung des Mindestlohns) begehen. Aufgabe des Umsatzsteuerreferats ist es deshalb, dem Hessischen Ministerium der Finanzen zügig wirkungsvolle Gegenmaßnahmen vorzuschlagen und fundierte Grundlagen für gesetzgeberische Initiativen an die Hand zu geben. Anfang 2017 wurde hierzu mit den Finanzämtern ein Workshop durchgeführt. In ca. 131 Betrugsfällen werden gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe geführt. Unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung werden in Hessen sämtliche aus dem Bereich des Umsatzsteuerbetrugs herrührenden Rechtsbehelfsverfahren (sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche) vom Umsatzsteuerreferat fachlich eng 22 Jahresbericht 2016

25 begleitet. Der Streitwert dieser Verfahren, die durch die OFD auf diese Weise unterstützt werden, beläuft sich auf mehr als 1 Milliarde. Im Bereich der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Emissionszertifikaten wurde das Verfahren gegen insgesamt sieben Beschuldigte des Distributors, eines großen Kreditinstituts, vor dem Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom abgeschlossen. Das Gericht verhängte Haftstrafen in Höhe von 11 Jahren und 6 Monaten sowie Geldstrafen in Höhe von In fünf Fällen wurde Revision eingelegt. Während der Hauptverhandlung unterstützten ehemalige Mitglieder der betreffenden, im Oktober 2015 aufgelösten, Ermittlungsgruppe die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in erheblichem Umfang. Die bereits in den Vorjahren sehr erfolgreiche Verfolgung von Hintermännern des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Emissionszertifikaten konnte auch in 2016 fortgesetzt werden. Es wurden weitere Hintermänner verhaftet und 2016 vier Personen zu Haftstrafen von insgesamt 21 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Davon ist ein Fall noch revisionsbefangen. 2.2 Internationales Steuerrecht BEPS-Projekt kommt in Deutschland an Nach dem erfolgreichen Abschluss des OECD/G20-Projekts gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS) im November 2015 begann 2016 die Phase der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (Aktionspunkte) auf nationaler und internationaler Ebene. Folgende Rechtsentwicklungen sind hierbei hervorzuheben: Das BEPS 1-Gesetz Der deutsche Gesetzgeber machte mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS 1-Gesetz, BGBl I 2016, 3000) kurz vor Jahreswechsel den ersten Schritt hin zur Umsetzung der internationalen Zusagen und Verpflichtungen aus dem BEPS-Projekt und den entsprechenden Initiativen der EU. Im Vordergrund des BEPS 1-Gesetzes steht die Stärkung der Transparenz insbesondere im Bereich von Verrechnungspreisvereinbarungen. Hierzu werden das sog. Country-by-Country-Reporting mit einer dreiteiligen Verrechnungspreisdokumentation und der automatische Austausch über Tax Rulings in nationales Recht implementiert. Mit der Verschärfung der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten ist u. a. die Anhebung des Bußgeldrahmens für eine Verletzung der Übermittlungs- bzw. Mitteilungspflicht nach dem neuen 138a AO verbunden. Parallel zur Einbindung in die fachseitigen Stellungnahmen zum Gesetzgebungsverfahren wurde in der OFD mit dem Aufbau der Strukturen zu den Meldeverfahren begonnen. Daneben werden eine Vielzahl steuerlicher Vorschriften an aktuelle Entwicklungen angepasst, um deutsche Besteuerungsrechte in grenzüberschreitenden Sachverhalten wirksam wahrnehmen zu können. Hervorzuheben sind hier die Einführung eines 4i EStG, um einen doppelten steuermindernden Abzug von Aufwendungen ( double-dip ) bei Personengesellschaften zu vermeiden. Ferner wurden mit einer erneuten Änderung des 50i EStG die ungewollten Wirkungen im Zusammenhang mit Umwandlungen und Umstrukturierungen beseitigt. Jahresbericht

26 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung Die Anti-BEPS-Initiative der EU Die EU-Kommission veröffentlichte am 28. Januar 2016 ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken auf Unternehmensebene ( Anti-Tax Avoidance Package ATAP ) und treibt damit die europäische Umsetzung der BEPS-Aktionspunkte weiter voran. Als Hauptinhalt des ATAP wurde bereits am 12. Juli die sog. Anti-Steuervermeidungsrichtlinie ( Anti-Tax Avoidance Directive ATAD ) verabschiedet. Diese umfasst u. a. Vorschriften zur Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen, zur Hinzurechnung bestimmter niedrig besteuerter Gewinne beherrschter ausländischer Gesellschaften (Hinzurechnungsbesteuerung) und zur Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen. Die Regelungen der Richtlinie sind als Mindeststandard anzusehen und, soweit erforderlich, grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2018 von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Mit den ersten Maßnahmen zur Umsetzung der ATAD in das deutsche Steuerrecht wurde bereits Ende des Jahres begonnen. Hierzu zählt auch eine Überprüfung der seit 1972 im Kern nahezu unveränderten Vorschriften der Hinzurechnungsbesteuerung durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Fachreferates Auslandsfachprüfung, Koordinierungsstelle für den Einsatz der Fachprüfer für Auslandsbeziehungen (KoFA) Ein Schwerpunkt der Tätigkeit lag in der zweiten Jahreshälfte 2016 auf der Erstellung eines fachlichen Rahmenkonzeptes für den Ausbau der Auslandsfachprüfung und den Aufbau einer Koordinierungsstelle Internationale Besteuerung. Das Konzept sieht als Reaktion auf die signifikanten Änderungen im Aufgabenspektrum der Auslandsfachprüfung einen weiteren personellen Ausbau der Auslandsfachprüfung vor. Ein wichtiger Aspekt der Neuausrichtung ist die vorgesehene vollständige Aufgabenwahrnehmung durch die Fachprüfer. Der Ausbau der KoFA hin zu einer Koordinierungsstelle Internationale Besteuerung brachte eine Erweiterung des Aufgabenspektrums mit sich. Exemplarisch sind hier die Koordinierung der Erteilung von verbindlichen Auskünften mit Auslandsbezug (insbesondere nach EU- und OECD-Standard) und die Sicherstellung der Meldepflichten zur Umsetzung der G20/OECD-Empfehlung hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten im Bereich der Verrechnungspreise zu nennen. Zur effizienten Prüfung von Lizenzvereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen wurden in 2016 bundesweit Zugänge zu zwei entsprechenden kommerziellen Datenbanken beschafft. Diese ermöglichen den Abgleich mit unter fremden Dritten vereinbarten Lizenzsätzen und dienen somit vorrangig der Prüfung von Verrechnungspreisen. Die KoFA hat die Betreuung und Verwaltung einer der Datenbanken übernommen Datenaustausch aus dem internationalen automatischen Informationsaustausch ( InKA ) Die Annahme und Weiterleitung der eingehenden Daten aus dem internationalen automatischen Informationsaustausch wird bundesübergreifend durch das Verfahren InKA (Informationsund Kommunikationsaustausch mit dem Ausland) koordiniert. Dies beinhaltet insbesondere die Abstimmung von Regelungen zur vollautomatischen Datenweiterleitung zwischen Bund und Ländern und deren Verarbeitung in maschinellen Risikomanagementverfahren. Insbesondere in gewichtigen und komplexen Fällen ist darüber hinaus eine qualitative Bearbeitung durch die zuständigen Finanzämter notwendig. Zur Sicherstellung einer effizienten Aus- 24 Jahresbericht 2016

27 wertung dieser elektronischen Kontrollmitteilungen (InKA-Datenimport) und der generellen Schwerpunktbearbeitung von Sachverhalten mit Auslandsbezug ist eine konzeptionelle und personelle Stärkung der Finanzämter vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wurde im vierten Quartal begonnen. 2.3 Effektivierung des Steuervollzuges Fachorganisationsmaßnahmen Risikomanagement (RMS) 2.0/Fallmanagement RMS-Veranlagung 2.0, das nach erfolgreicher Pilotierung im Finanzamt Darmstadt seit dem in allen hessischen Finanzämtern im Einsatz ist, löst RMS-Veranlagung 1.0 vollständig ab. Bei RMS-Veranlagung 1.0 handelte es sich um ein regelbasiertes Aussteuerungsverfahren, bei dem die Daten der Steuererklärung mit Hilfe eines Risikofilters analysiert und geprüft wurden. Der Risikofilter wies auf prüfungsbedürftige Sachhalte hin, die personell zu prüfen waren. Unabhängig davon hatte der Bearbeiter die Möglichkeit, einen Steuerfall zur personellen Prüfung vorzumerken. RMS-Veranlagung 1.0 war ausschließlich auf Fälle mit Überschusseinkünften und Anlage EÜR beschränkt. Eine vollständige maschinelle Prüfung von Fällen mit Gewinneinkünften konnte nicht erfolgen, was zur Folge hatte, dass alle Fälle mit Gewinneinkünften zur personellen Prüfung ausgesteuert wurden. Darauf aufsetzend wurde RMS-Veranlagung 2.0 konzipiert. Dieses System umfasst zusätzlich Fälle mit Gewinneinkünften und mit anderen Steuerarten (Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) mit dem Ziel, analog zu RMS-Veranlagung 1.0 einen Teil der Fälle vollmaschinell zu veranlagen. Bisher wurde der Risikofilter auf alle Fälle unterschiedslos angewendet. Mit dem Einsatz von RMS-Veranlagung 2.0 orientiert sich die Ausgabe von Risikoregeln hingegen am tatsächlichen Risikogehalt des einzelnen Falles. Dafür ist das Einfließen von Erfahrungen und Einzelfallkenntnissen der Bearbeiter in den Veranlagungsbezirken in den Beurteilungsprozess erforderlich. Das Bearbeiterwissen ist dabei ein wichtiges Element, um die Bearbeitungsintensität am Risikogehalt des einzelnen Steuerfalls ausrichten zu können. Der Bearbeiter stuft dafür die Fälle in eine von vier Risikoklassen ein. Die Risikoklasse spiegelt dabei die Höhe des steuerlichen Risikos wider und bestimmt Bearbeitungsumfang und -tiefe des Steuerfalls in der Zukunft. Sie wird grundsätzlich personell im Wege einer Prognose mit Wirkung für die zukünftigen Veranlagungszeiträume vergeben. Die Risikoklassenprognose baut damit auf den individuellen Erfahrungen, Kenntnissen und Daten auf, die zum jeweiligen Steuerfall gewonnen wurden. Hierfür wurde das RMS-Datenblatt eingeführt. Mit dem Einsatz der Risikoklassenprognose ist es möglich, Fälle mit Gewinneinkünften, insbesondere auch mit nicht standardisierten Gewinnermittlungen (z.b. Bilanzen in Papierform) vollmaschinell zu veranlagen. Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen sind aufgrund der im Rahmen von RMS 2.0 eingesetzten Risikofilter ebenfalls nicht mehr vollumfänglich zu prüfen, sondern nur punktuell im Falle einer Aussteuerung Abschluss des Projekts Finish Ausgeprägte Teamstrukturen und effiziente Prozesse in der Veranlagung Das im letzten Jahr begonnene Projekt Finish (Fallbearbeitung im Veranlagungsbereich) fand in diesem Jahr seinen Abschluss. So wurden bis Jahresende sukzessive in allen Veranlagungsbereichen Großbezirke mit Teamstrukturen eingerichtet, die die Arbeitsabläufe effizienter gestalten und eine fachliche Spezialisierung erleichtern sollen. Diese Änderungen in der Aufbau- Jahresbericht

28 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung organisation durch das Arbeiten in größeren Einheiten wurden durch eine Änderung in dem Zuschnitt der Sachgebiete und der Veranlagungsbezirke umgesetzt. Die parallel hierzu für alle Sachgebietsleiter (SGL) der betroffenen Arbeitsbereiche durchgeführten Workshops für Führungskräfte zu den Themen Veränderungsmanagement und Teambuilding trugen maßgeblich zur Stärkung des Umsetzungsprozesses bei Teilprojekt Fallvorbereitung von Steuererklärungen (ForSt) Ein Teilprojekt von Finish ist die Einrichtung der sog. ForSt ( Fallvorbereitung von Steuererklärungen ). Seit Anfang 2016 ist flächendeckend in allen Finanzämtern für den Arbeitnehmerbereich ein solcher Teilarbeitsbereich eingerichtet. Die im Pilotbetrieb ermittelte Erledigungsquote wurde in der Fläche noch übertroffen. Damit leistet die ForSt einen wertvollen Beitrag an der Gesamterledigungsmenge des Arbeitnehmerbereichs. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass 2016 für den Veranlagungszeitraum 2015 hessenweit mehr Fälle, mit geringerem Personal und einer schnelleren Durchlaufzeit bearbeitet werden konnten, als 2015 für den Veranlagungszeitraum Papieraufbewahrung im Arbeitnehmerbereich (PiA) Ebenfalls ergänzt wird das Projekt Finish durch das Teilprojekt PiA. Dieses bezweckt eine Änderung der Sortier- und Ablagearbeiten im Arbeitnehmerbereich: Änderung der Ablagesystematik: Die bisherige Ablage nach dem Bescheiddatum, die zu umfangreichen Sortierarbeiten im Rahmen der Rücklaufbearbeitung führte, wurde zum Ordnungskriterium Eingangsdatum der Steuererklärung für Steuererklärung und aktenrelevante Unterlagen geändert. Für Anträge, Schriftverkehr, Mitteilungen etc. soll eine von den Steuererklärungen getrennte Ablage nach dem Datum (des Antrags, der Mitteilung etc.) erfolgen. Dadurch wurden zwei Merkmale für die Ablage vorgegeben, die sich eindeutig aus der elektronischen Akte ergeben. Weiterhin wurden Erleichterungen bei der Ablage des Rücklaufs umgesetzt. Im Hinblick auf die in den letzten Jahren vielfältigen Änderungen im Arbeitnehmerbereich und wegen der erst kurz vor dem Jahreswechsel erfolgten Bekanntgabe der Regelung, wurde den Finanzämtern eine Wahlmöglichkeit zum Wechsel der Ablageart eingeräumt. Die Mehrzahl der Finanzämter hat sich für die neue Ablageart entschieden. Dabei wurden unterschiedliche Modifikationen, die 2017 erprobt werden, gefunden. Elektronischer Fallaufgriff: Für eine Pilotierung des elektronischen Fallaufgriffs ohne Rückgriff auf die in Papierform vorliegenden Steuererklärungen konnten Ende 2016 die Finanzämter Bensheim, Eschwege-Witzenhausen, Friedberg, Fulda, Gelnhausen, Gießen, Hofheim a. Ts., Kassel I, Kassel II-Hofgeismar, Limburg-Weilburg, Offenbach am Main I und II sowie Wetzlar gewonnen werden. Von diesen Ämtern werden im Jahr 2017 unterschiedliche Modelle des Fallaufgriffs und des Umgangs mit den von den Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen und Belegen pilotiert Hessische Zentralstelle für gesellschaftsrechtliche Grunderwerbsteuerfälle Am hat die Hessische Zentralstelle für gesellschaftsrechtliche Grunderwerbsteuerfälle - kurz HZgG - ihre Arbeit im Finanzamt Fulda aufgenommen. Damit ist Hessen bundesweit das einzige Land, das eine solche Teilzentralisierung von gesellschaftsrechtlichen Grunderwerbsteuerfällen vorgenommen hat. In der HZgG bearbeiten vier Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie eine Mitarbeiterin ausschließlich Grunderwerbsteuerfälle mit gesellschaftsrechtlichem Hintergrund. Zum wird die HZgG in das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach verlegt und dort gemeinsam mit der zentralisierten Bearbeitung der Grunderwerbsteuerfälle die Hessische Zentralstelle für Grunderwerbsteuerfälle (HZG) bilden. So entsteht eine Stelle für 26 Jahresbericht 2016

29 eine Steuer. Zu den gesellschaftsrechtlichen Erwerbsvorgängen zählen insbesondere Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Auf- und Abspaltung, Ausgliederung), Anwachsungen, die Übertragungen von Anteilen an einer Kapital- oder Personengesellschaft sowie vergleichbare ausländische Vorgänge. Voraussetzung für einen grunderwerbsteuerbaren Tatbestand ist dabei stets, dass Grundbesitz vorhanden ist Stärkere Verzahnung von Lohnsteuer-Außenprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung Mit dem Ziel der umfassenden, zeitnahen und verbindlichen Sicherstellung der umsatzsteuerlichen Folgerungen aus den lohnsteuerlichen Prüfungsfeststellung wurde ab in ausgewählten Lohnsteuer-Prüfungsfällen eine förmliche Umsatzsteuer-Sonderprüfung durch die Lohnsteuerprüfer angeschlossen. Im ersten Jahr wurden weitere 540 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durch die Lohnsteuerprüfer durchgeführt. Das umsatzsteuerliche Mehrergebnis der Lohnsteuer-Außenprüfung konnte um mehr als 1 Millionen gesteigert werden Kopplung von BpA-Euro und UNIFA (Universeller Finanzamtsarbeitsplatz) Das Betriebsprüfungsfachprogramm BpA-Euro unterstützt den Betriebsprüfer (Bp) bei der Fallverwaltung und Steuerberechnung im Rahmen von Außenprüfungen. In der Vergangenheit waren die Stammdaten und Festsetzungsdaten per Hand bzw. halbautomatisiert über eine Excel-Vorlage in BpA-Euro einzutragen. Nach Abschluss der Betriebsprüfung wurde ein geändertes Kennzahlenprotokoll an den Innendienst zur Auswertung gesendet, welches anschließend händisch erfasst werden musste. Durch den Einsatz eines neu entwickelten Moduls ist es seit Januar 2015 möglich, die Stammdaten (inkl. persönlicher Daten und Gesellschafterdaten) und Festsetzungsdaten vom Großrechner nach BpA-Euro zu importieren. In einem zweiten Schritt wurde nun die Schnittstelle für den Export der geänderten Festsetzungsdaten von BpA-Euro nach UNIFA realisiert. Damit entfällt die manuelle Doppelerfassung der Kennzahlen sowohl in der Betriebsprüfung als auch im Veranlagungsbezirk. Nach erfolgreicher Pilotierung in den Finanzämtern Fulda, Alsfeld-Lauterbach und Kassel II-Hofgeismar erfolgte der landesweite Einsatz zum IT-Entwicklungen Elektronische Kommunikation mit dem Steuerpflichtigen und Beratern Einführung eposteingang Stufe 1 Angesichts der fortschreitenden papierlosen Kommunikation gilt es auch, Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu bieten, Willenserklärungen auf elektronischem Wege wirksam an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zu Beginn des zweiten Halbjahres 2016 wurde dazu in den hessischen Finanzämtern das UNIFA-Verfahren Elektronischer Posteingang (eposteingang) eingeführt. Das Verfahren unterstützt einen papierlosen Arbeitsablauf im Hinblick auf übermittelte Anträge und Schreiben mit der Abbildung eines elektronischen Geschäftsgangs. Im Ergebnis werden die übermittelten Daten vollmaschinell in das entsprechende Fachverfahren übernommen und der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt. Insgesamt kann dadurch eine Verbesserung der Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen erreicht werden. In einer ersten Stufe wurde das Verfahren eposteingang für elektronisch von Steuerpflichtigen über das ElsterOnline-Portal übermittelte Rechtsbehelfe umgesetzt. Sukzessive werden die Übermittlungsmöglichkeiten für weitere Anträge bzw. Schreiben von Steuerpflichtigen das Verfahren erweitern. Jahresbericht

30 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung Moderner Datenaustausch zwischen Berufskammern und Landesfinanzverwaltung (Vollmachtsdatenbank VDB) Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom wurde u. a. 80a AO neu eingeführt. Dort werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden geregelt. Die gesetzliche Regelung bildet die Grundlage für ein modernes Datenaustauschverfahren zwischen den Berufskammern und den Finanzverwaltungen der Länder. Dem Land Hessen wurde als programmierendes Land für den Grundinformationsdienst (GINSTER) die Federführung für die bundeseinheitliche Umsetzung übertragen. Die OFD hat zur Bündelung aller Aufgaben Anfang 2016 das Projekt Vollmachtsdatenbank (VDB) eingerichtet. Mit dem neuen Verfahren VDB wird es steuerlichen Beratern im Sinne von 3 Steuerberatungsgesetz ermöglicht, Vollmachten nach dem amtlichen Vollmachtmuster elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Hierdurch können sie sich in nur einem Arbeitsschritt als Angehörige des Berufsstandes legitimieren, eine Verfahrens- oder Bekanntgabevollmacht für alle betroffenen Steuerkonten übersenden sowie zugleich die Berechtigung (BRM) zum Abruf der elektronischen Daten für die Vorausgefüllte Steuererklärung und zum Einblick in das Steuerkonto des Vollmachtgebers erlangen. In einer zentralen Datenbank werden alle Vollmachten kontrolliert und nach erfolgreicher Prüfung zur Speicherung der Bekanntgabe-Informationen an die jeweiligen Landessysteme weitergeleitet. Diese Zentral-Datenbank wird als zentrale Produktionsstätte vom Land Hessen im Auftrag aller Länder betrieben. Die Einführung des Verfahrens bedurfte zudem noch der Beachtung eines bereits implementierten (Vor-)Verfahrens zum Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten zur Vorausgefüllten Steuererklärung (edaten). Seit 2014 konnten Steuerberater auf Basis des Vollmachtmusters ausschließlich den Abruf der edaten elektronisch an die sogenannte KDB-Zero-Datenbank, die im Verfahren ELSTER als Überganslösung betrieben wurde, übermitteln. Etwaige Bekanntgabe-Vollmachten mussten weiterhin dem Finanzamt durch Vorlage der Papiervollmacht angezeigt werden. Mit Einführung der VDB entfällt diese Übergangslösung. Die bereits seit 2014 gespeicherten Vollmachten auf Seiten der K-VDB werden im Zuge der Pilotierung zunächst für alle teilnehmenden Pilotsteuerberater und im Anschluss für alle Steuerberater, welche die Übergangslösung in Anspruch genommen haben, in das neue Verfahren VDB migriert. Der Pilotbetrieb Vollmachtdatenbank ist in Hessen an drei Finanzämtern (Bensheim mit Außenstelle Fürth, Fulda und Limburg-Weilburg) mit 13 teilnehmenden Pilotkanzleien am 12. September 2016 erfolgreich aufgenommen worden. Im Oktober hat sich Bayern ebenfalls mit drei Finanzämtern (Amberg, Aschaffenburg und Neu-Ulm) und 22 Pilotkanzleien beteiligt. Im ersten Quartal 2017 folgen die restlichen 14 Bundesländer sukzessive. Im Frühjahr 2017 wurde der Produktivbetrieb aufgenommen Einführung elektronische Datenbank Rechtsbehelfsverfahren Die Anwendung "Datenbank Rechtsbehelfsverfahren" (DB-Rb) ist ein KONSENS-Verfahren zum automationsunterstützten steuerfallbezogenen Verwalten und Überwachen von Rechtsbehelfen. Die Anwendung wird seit Juli 2016 landesweit eingesetzt und ersetzt die bisherige Rechtsbehelfsliste. Neben der Möglichkeit der Mehrfachneuaufnahme von Rechtsbehelfen sowie deren Mehrfachbearbeitung, stellt das neue Ruhensmanagement für die Überwachung und Abarbeitung von Massen- und Musterverfahren eine erhebliche Arbeitserleichterung für 28 Jahresbericht 2016

31 die Anwender dar. Für den Überblick über die Rechtsbehelfe und Aussetzungen der Vollziehung im eigenen Zuständigkeitsbereich stehen umfangreiche Filter- und Abfragemöglichkeiten zur Verfügung. Vereinfachte und oft selbsterklärende Strukturen zeichnen die Anwendung der DB-Rb aus BIENE Kassenabschluss Land (FKL) 2016 wurde mit den vorbereitenden Maßnahmen zum Einsatz der beiden Teile des BIENE-Kassenabschlusses begonnen. Im ersten Teil wird der Finanzkassenabschluss Land (FKL) 2017 in allen Finanzkassen eingesetzt werden. Er stellt die Datenhaltung von der Führung von Speicherkonten auf dem Großrechner auf Datenbankbasis um. Die Datenausgabe wird künftig im PDF-Format statt wie bisher im txt-format angeboten. Es wurden Entwicklungs- und Testarbeiten mit dem programmierenden Land Niedersachsen durchgeführt. Ab Dezember 2016 erfolgte die Migration und Parallelverarbeitung der Abschlussdaten. Anfang 2017 werden die parallel erzeugten Abschlussdaten auch den Finanzämtern zum Abgleich zur Verfügung stehen. Der Flächeneinsatz des FKL ist für die Jahresmitte 2017 vorgesehen. Den zweiten Teil bildet der Tagesabschluss Finanzkasse (TFK), der 2018 folgen wird. Er umfasst die elektronische Führung der Kassenbücher und Erstellung des Tagesabschlusses. Mit den Umsetzungsarbeiten wird nach dem Flächeneinsatz des FKL begonnen Unterstützung der länderübergreifenden Abgabe/Übernahme durch GeCo Mit dem Einsatz von KONSENS I hat der Zeitaufwand für die länderübergreifenden Abgaben/ Übernahmen erheblich zugenommen. Deshalb wurde zur Unterstützung des Bearbeiters im November 2013 die Arbeitsgruppe UAG GeCo A/Ü Koexistenzphase unter der Leitung des Landes Hessen mit dem Ziel eingerichtet, eine Zwischenlösung bis zur Einführung eines entsprechenden KONSENS-Produktes zu erarbeiten. Die Pilotphase der erarbeiteten Bearbeiterunterstützung auf Grundlage der bisherigen KONSENS-Verfahren fand im Zeitraum Dezember 2015 bis Juni 2016 zusammen mit den Ländern Bayern, Berlin und Niedersachsen statt. Seit der bundesweiten Freigabe im Juni 2016 wurde das Verfahren Ende 2016 bereits in 14 Bundesländern eingesetzt. Der personelle Aufwand für die länderübergreifenden Übernahmen hat sich mit Hilfe der neu entwickelten Bearbeiterunterstützung durch GeCo sehr stark verringert und soll in Hessen zu einer Zeitersparnis von ca. 70 Prozent des bisherigen Zeitaufwandes führen Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit Differenzanalyse III Die bereits 2015 begonnene Differenzanalyse III wurde 2016 fortgesetzt. Sie dient der weiteren Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit der eingesetzten Programme. Einige der Verbesserungsvorschläge konnten bereits in den 2016 eingesetzten Programmversionen umgesetzt werden. Weitere Vorschläge werden voraussichtlich in den kommenden Programmversionen enthalten sein. Daneben hat das Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE) im Finanzamt Limburg-Weilburg im Arbeitnehmerbereich Interviews durchgeführt, um weiteres Optimierungspotential für einen anwenderfreundlicheren Dialog zu ermitteln. In einem gemeinsamen Workshop mit Vertretern aus dem für die Programmierung von UNIFA zuständigen Bundesland Bayern wurden das festgestellte Optimierungspotential sowie ein Designvorschlag für die Oberflächen vorgestellt. In weiteren Workshops sind technische und fachliche Analysen zur Umsetzbarkeit der Anforderungen und Designvorschläge vorgesehen. Jahresbericht

32 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung Projekt-Einführung des in Hessen entwickelten KONSENS-Verfahrens GINSTER-Master Das vom Land Hessen entwickelte KONSENS-Verfahren GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer)-Master konnte in weiteren Bundesländern eingesetzt werden. In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg wurden die Testarbeiten zur GINSTER-Master-Einführung abgeschlossen. Parallel dazu begannen die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung in den Ländern Berlin, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Durch den inzwischen hohen Reifegrad des in Hessen entwickelten Produkts und der guten Zusammenarbeit mit den Partnerländern (Niedersachsen, Bayern und Hamburg) verläuft die Einführung in den Ländern ohne nennenswerte Schwierigkeiten. Bis 2019 sollen alle Bundesländer auf GINSTER-Master umgestellt sein Bewertung KONSENS Grundstücksdatenbank Verfahren LANGUSTE/ AK TRIANGEL-Grundstücksdatenbank Die Referatsleiter Bewertung der obersten Finanzbehörden der Länder haben den Beschluss gefasst, dass eine einheitliche und bundesweit verknüpfte Grundstücksdatenbank auf Basis des hessischen Landesverfahrens ALB-DTA im KONSENS-Verbund zu entwickeln ist. Die Grundstücksdatenbank trägt die Bezeichnung LANGUSTE (Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank) und soll steuererhebliche Daten der Finanz-, Justiz-, Vermessungs-/Katasterverwaltung sowie der Gutachterausschüsse im Hinblick auf das Ordnungskriterium der Bewertungsstellen den Beschäftigten der Finanzverwaltung zur Verfügung stellen. Als wesentliche Grundlage einer in der Zukunft möglichst vollautomatisierten Wertfeststellung im Hinblick auf eine Grundsteuerreform ist das Verfahren LANGUSTE ein elementarer Baustein. Hessen ist neben Nordrhein-Westfalen Entwicklungs- und Programmierstandort des Verfahrens. Zudem hat die Projektgruppe KONSENS-Grundstücksdatenbank die Aufgabe der Gesamtprojektleitung und die der finalen Erstellung von fachlichen Vorgaben. Tätigkeitsschwerpunkte waren im Jahr 2016 die bundesweite Kontaktaufnahme und Koordination der diversen Datenlieferanten, um bundesweit einheitliche Datenübermittlungen hinsichtlich Inhalt und Datenstruktur zu erwirken. Auch die Abstimmung mit weiteren KONSENS-Verfahren wie ELSTER, GeCo und DAME war für die Erstellung der Beiträge des Pflichtenheftes zwingend geboten. Im September 2016 tagte erstmals der durch die Projektleitung initiierte Arbeitskreis TRIAN- GEL-Grundstücksdatenbank. Dieser Arbeitskreis setzt sich aus Teilnehmern aller Verwaltungen zusammen, die elektronische Daten für das Verfahren LANGUSTE liefern. Es sind Vertreter aus Finanz-, Justiz-, Vermessungs-/Katasterverwaltung, den Gutachterausschüssen und dem Bundesministerium der Finanzen, welches den Arbeitskreis leitet. Auch KONSENS-Verfahren wie ELSTER sind insoweit personell vertreten. Aufgabe des Arbeitskreises ist die inhaltliche und strukturelle Koordination und Organisation von Datenlieferungen an das Verfahren LANGUS- TE. Dabei sind bundesweit einheitliche Standards zu erarbeiten und zu pflegen Sachprogramm Körperschaftsteuer (ELSTER-KSt) Hessen ist seit dem Veranlagungszeitraum 2014 für die Betreuung von ELSTER-KSt zuständig. Gemeinsam mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung wurde im Berichtszeitraum der erste Teil der Optimierung der Körperschaftsteuererklärungsvordrucke realisiert. Durch die Optimierung sollen die Abweichungen zwischen dem Papiervordruck, dem elektronischen Datensatz und der Anzeige beim Bearbeiter im Finanzamt merklich reduziert werden. Außerdem sollen die Möglichkeiten zum standardisierten Aufgreifen aufkommensrelevanter Sachverhalte verbessert werden. In Zusammenarbeit mit Nordrhein-Westfalen wurde beim Sachprogramm KSt neben den kontinuierlich anfallenden Aufgaben durch Rechtsänderungen, Verwaltungsanweisungen und Recht- 30 Jahresbericht 2016

33 sprechung der Vereinheitlichungsprozess vorangetrieben. So konnte die Umstellung des einheitlichen Drucksystems einen großen Schritt vorangebracht werden. Im Berichtszeitraum wurde darüber hinaus ein neues Verfahren zur Erstellung des Zerlegungsbescheids für Körperschaften (Unterfallart 39) eingeführt. Dieses wird von Nordrhein-Westfalen federführend programmiert. Hessen ist federführend für die Entwicklung des neuen Programms CleKS (Maschinelles Clearingverfahren für KSt-Zerlegung) zuständig, mit dem die jeweiligen beauftragten Finanzämter arbeiten werden. In der von Hessen geleiteten länderoffenen Arbeitsgruppe wurden die fachlichen Grundlagen erarbeitet. Das Verfahren zur automatisierten Sollstellung von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen wird mittlerweile sukzessive bundesweit ausgerollt Investmentsteuerreformgesetz Sachprogramm Investmentsteuer Das Jahr 2016 war für die Fondsindustrie erneut ein Jahr der Rekorde, sowohl gemessen am verwalteten Vermögen, als auch am Neugeschäft. Während die Anzahl der inländischen offenen Investmentfonds in den letzten Jahren mit ca relativ konstant war, zeigte sich auch im Jahr 2016 hinsichtlich des in diese Investmentfonds investierten Vermögens ein kontinuierlicher Anstieg auf knapp 1,9 Billionen. Betrachtet man zusätzlich das Bestandsaufkommen Luxemburger und sonstiger ausländischer Investmentfonds mit Absatz in Deutschland, verwalteten deutsche Fondsgesellschaften zum 30. Oktober 2016 ein Vermögen von 2,8 Billionen. Die Fondsbranche hat sich demnach seit längerem als eigenständiger Teil der Finanzwirtschaft etabliert. In Hessen werden Investmentfonds zentral im Finanzamt Frankfurt/M. V-Höchst bearbeitet. Durch das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) vom (BGBl I 2016, 1730) wird ein neues intransparentes Besteuerungssystem für Investmentfonds (neue Bezeichnung für die ehemaligen Publikums-Investmentfonds) eingeführt. Danach unterliegen bestimmte inländische Einkünfte von in- und ausländischen Investmentfonds der Körperschaftsteuer. Die Anleger können im Gegenzug dazu die Erträge aus den Investmentanteilen teilweise steuerfrei vereinnahmen. Für Spezial-Investmentfonds wird das derzeitige transparente Besteuerungssystem grundsätzlich beibehalten; allerdings mit erheblichen Modifizierungen. Obwohl das InvStRefG hinsichtlich der Systemumstellung überwiegend erst zum 01. Januar 2018 in Kraft tritt, erforderte die grundlegende Systemumstellung bereits im Jahr 2016 weitreichende Vorarbeiten zur fachlichen, organisatorischen sowie automationstechnischen Umsetzung. Dazu zählten neben der Klärung von ersten Anwendungs-, Zweifels- und Auslegungsfragen auch die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der Fachautomation im Hinblick auf die automationstechnische Umsetzung der Investmentsteuerreform Informationssicherheit Abwehr von Cybercrime Zur Abwehr von Cybercrime und Cyber-Angriffen wurde der im vergangenen Jahr begonnene Sicherheitsprozess 2016 weiter vorangetrieben. Ziel ist es, nach den Grundschutzvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für alle Bereiche der Steuerverwal- Jahresbericht

34 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung tung IT-Sicherheitskonzepte zu erstellen und das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) zur Planung und Lenkung des Sicherheitsprozesses auszubauen. Damit fokussierte sich die OFD in der Informationssicherheit auf die Konsolidierung des eingeschlagenen Wegs sowie die Weiterentwicklung und die Fortführung der IT-Sicherheitsstrategie. Mit diesem so angelegten Sicherheitsprozess setzt die Hessische Steuerverwaltung auch die neue Informationssicherheitsrichtlinie (2016) der Hessischen Landesverwaltung um. Der stetig wachsenden Bedrohung durch Cybercrime ist die OFD mit der Einrichtung eines Sicherheitsteams begegnet, welches unmittelbar nach der Veröffentlichung gravierender Schwachstellen bzgl. der von der Steuerverwaltung eingesetzten Informationstechnik zusammentritt und Handlungsempfehlungen für die Behördenleitung erarbeitet. Die bereits 2015 angelaufene Sensibilisierungskampagne Roadshow zur IT-Sicherheit wurde fortgesetzt. Sie bezweckt eine Schärfung des Bewusstseins der Beschäftigten für den eigenen Beitrag zur Informationssicherheit insbesondere durch einen verantwortungsvollen und risikobewussten Umgang mit den digitalen Medien sowie der Informationstechnik. Der Planung entsprechend, soll für alle Finanzämter bis Ende Februar 2017 mindestens eine Veranstaltung durchgeführt sein. Ergänzt wird diese Sensibilisierungskampagne durch zusätzliche Informationsveranstaltungen für die Führungsebene. Dort werden weitere Aspekte der Planung, Steuerung und Kontrolle im Sicherheitsprozess aufgezeigt, die ein hohes Sicherheitsniveau im Umgang mit sensiblen steuerlichen Daten gewährleisten. 2.4 Rechtsangelegenheiten Tätigkeitsschwerpunkt war zum einen die Bearbeitung von gegen das Land Hessen gerichteten Insolvenzanfechtungsklagen und Amtshaftungsvorgängen. Zum anderen standen zunehmend Aktivklagen gegen Bauträger im Mittelpunkt. Diese Zahlungsklagen waren wegen der in 27 Abs. 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführten Abtretungsregelung erforderlich geworden. Auch waren Klagen gegen Drittschuldner zu erheben. So wurden Insolvenzanfechtungsklagen sowie fünf Amtshaftungsklagen gegen das Land Hessen erhoben. In einem Fall wurde dem Land Hessen der Streit verkündet, in einem weiteren Fall wurde gegen das Land Drittwiderspruchsklage erhoben. In sechs Fällen erhob die OFD Klagen gegen Drittschuldner, in acht Fällen waren wegen der Abtretungsregelung des 7 Abs. 19 UStG Zahlungsklagen gegen Bauträger zu erheben. Im außergerichtlichen Verfahren wurden 65 Amtshaftungsanträge auf Schadenersatz gestellt. Im Schwerpunkt ging es um die Erstattung von im Einspruchsverfahren entstandener Steuerberatergebühren. Von vier seit den Jahren 2012 bzw im Rahmen von Insolvenzverfahren rechtshängigen Aktivklagen gegen Insolvenzverwalter und Banken konnten im Jahr 2016 zwei Gerichtsverfahren zu Gunsten des Landes Hessen abgeschlossen werden. In allen vier Fällen ging es um einen (verspäteten) durch Insolvenzverwalter veranlassten Widerruf der zuvor im Einzugsermächtigungsverfahren an das Finanzamt geleisteten Zahlungen. Die zwei für das Land Hessen erfolgreich abgeschlossenen Verfahren waren in höchster Instanz durch den Bundesgerichtshof entschieden worden. Es ging um Streitwerte von rund 11,1 Millionen sowie (nebst Zinsen). Im dritten Verfahren mit einem Streitwert von rund 1,6 Millionen hatte die OFD nach Unterliegen in der Berufungsinstanz Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das vierte Verfahren mit einem Streitwert von rund 4,8 Millionen ist in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt am Main anhängig. 32 Jahresbericht 2016

35 3. Personalmanagement Der Bestand des zum Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main sowie der hessischen Finanzämter zählenden Personals stellte sich zum folgendermaßen dar: Personalbestand zum (alle einer Dienststelle zugehörigen Personen) Oberfinanzdirektion* Finanzämter Gesamt Zahl** % Zahl** % VZÄ*** Zahl** % 1. Beamte höherer Dienst 59 7, ,71 261, ,04 gehobener Dienst , , , ,58 mittlerer Dienst 38 4, , , ,84 Summe Beamte , , , ,46 2. Tarifpersonal Entgeltgruppe ,31 1 0,01 0, ,18 Entgeltgruppe , ,72 339, ,84 Entgeltgruppe , ,40 992, ,56 TV-PKW Hessen **** 2 0,24 5 0,05 5,00 7 0,06 Summe Tarifpersonal , , , ,64 Summe 1. und , , , ,10 3. Kräfte in Ausbildung Regierungsräte 0, ,16 17, ,15 Finanzanwärter 39 4, ,00 519, ,97 Aufstieg 0,00 2 0,02 2,00 2 0,02 Steueranwärter 0, ,90 197, ,76 Summe , ,08 735, ,90 Gesamt , * einschließlich Personal des Hessischen Competence Center für neue Verwaltungssteuerung (HCC), Wiesbaden ** auf Leerstellen geführte Personen sind enthalten ( Kopfzahlen - einschl. Teilzeitkräfte) *** VZÄ=Vollzeitäquivalente **** Tarifvertrag für Kraftfahrer 3.1 Nachwuchsgewinnung als ein wichtiger Beitrag zur Vorsorge gegen den demografischen Wandel Nachwuchs für die Finanzämter Zum 1. August 2016 begannen 139 Anwärter/innen im mittleren Dienst und 206 Anwärter/innen im gehobenen Dienst ihre Ausbildung bzw. ihr duales Studium in der Hessischen Steuerverwaltung. Darüber hinaus begannen acht Anwärter/innen, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingestellt wurden, im Rahmen der bestehenden Ausbildungskooperation ihr duales Studium in Hessen. Nach erfolgreichem Abschluss sollen diese Nachwuchsbeamtinnen und -beamten in der Betriebsprüfung des BZSt eingesetzt werden. Neueinstellungen zum Laufbahn eingestellte Bewerberinnen in % eingestellte Bewerber in % Gesamt Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Jahresbericht

36 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung 2016 wurde das Apartmenthaus Kiesstraße im Herzen des Frankfurter Studentenviertels Bockenheim teilsaniert und neu ausgestattet. Die Räume sind in einen Schlaf- und einen Wohnbereich unterteilt, die einzelnen Elemente modern und farblich ansprechend gestaltet. Damit steht nunmehr in der Rhein-Main-Metropole Frankfurt mit insgesamt 16 Apartments attraktiver und bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende zur Verfügung Erfolgreiche Ausbildung 192 Ausgebildete Nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung für den gehobenen und der zwei Jahre dauernden Ausbildung für den mittleren Dienst konnten 2016 insgesamt 192 Beamtinnen und Beamte ihre Arbeit in den 35 hessischen Finanzämtern aufnehmen. Aufgabe der OFD war es, die Verteilung bedarfsgerecht vorzunehmen und dadurch in allen hessischen Finanzämtern eine gleichmäßige Nachwuchsausstattung sicher zu stellen. Für die 151 neuen Steuerinspektorinnen und Steuerinspektoren des gehobenen Dienstes sowie für die 41 Steuersekretärinnen und Steuersekretäre des mittleren Dienstes erfüllte sich eine Zusage, die ihnen die Steuerverwaltung bereits zu Beginn der Ausbildung gegeben hatte: die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Die kontinuierliche Ausbildung in beiden Laufbahnen ist zudem ein wichtiger Beitrag, den demografischen Wandel auch in der Steuerverwaltung zu bewältigen Werbung um guten Nachwuchs 650 Einstellungen zum 1. August 2017 Zum Einstellungstermin am 1. August 2017 wird die Hessische Steuerverwaltung die historisch erstmalige Anzahl von 650 neuen Anwärterinnen und Anwärtern im mittleren und gehobenen Dienst aufnehmen. Um diese hohe Anzahl qualifizierten Ausbildungsnachwuchses zu gewinnen wurden im Laufe des Jahres 2016 zahlreiche intensive Werbemaßnahmen ergriffen: vermehrte Anzeigenschaltungen in regionalen und überregionalen Zeitungen, Zeitschriften oder Onlineportalen, Teilnahme an Berufsinformationsveranstaltungen und Berufsmessen, Steigerung von Schulbesuchen im Zusammenhang mit dem etablierten und ausgebauten Projekt FRESCH (Finanzbeamte/innen werben Schüler/innen) auf über 120, Konzeption und Produktion eines aktualisierten Internetauftritts ( und eines neuen Imagefilms der Hessischen Finanzverwaltung sowie die Ausstrahlung einer Kurzversion in ausgewählten Kinos in Hessen ab November 2016 unter Erreichung von über Zuschauern, Einrichtung eines youtube-kanals zur Platzierung eigener (Informations-)Videos, innovative Radiowerbung verbunden mit Werbung auf den entsprechenden Apps der Radiosender sowie das Anbringen großflächiger Werbebanner an den Finanzämtern und publikumsträchtiger Orte in Hessen. Sämtliche Maßnahmen führten dazu, dass die Gesamtzahl an Bewerbungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich zunahm. Lagen für den Einstellungstermin 1. August 2016 insgesamt Bewerbungen vor, konnten die Finanzämter bis zum bereits knapp Bewerbungen für den Einstellungstermin 1. August 2017 verzeichnen. In der ersten Jahreshälfte 2017 wurde ein Stand von eingegangenen Bewerbungen erreicht. 3.2 Personalfortbildung und Personalentwicklung Aus- und Fortbildung durch E-Learning im analogen Echtzeitfallbetrieb (Zentrale Schulungsumgebung) Im Jahr 2016 wurden wesentliche Schritte zur Einführung der sog. Zentralen Schulungsumgebung (ZSU) unternommen. Die ZSU bietet im Rahmen von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen neue und innovative Möglichkeiten, Schulungsmaßnahmen flexibel und möglichst nah am Echtbetrieb zu gestalten. Sie stellt damit ein absolut praxisnahes E-Learning System dar. Die zum Projektstart gegründete Arbeitsgruppe Einführung ZSU, bestehend aus Musterfallautoren der hessischen Finanzämter, regionalen IT-Fortbildungskoordinatoren sowie Angehörigen 34 Jahresbericht 2016

37 der OFD, des Studienzentrums in Rotenburg und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung, soll die Umsetzung der neuen Schulungsmöglichkeiten sicherstellen und im Ergebnis die praxisnahe Ausbildung und IT-Fortbildung weiter verbessern. Der Pilotstart ist für August 2017 und der Projektabschluss für Anfang 2018 geplant Neuausrichtung der Personalentwicklung durch Laufbahnwechsel In den letzten Jahren erfolgte eine nachhaltig zukunftsweisende Veränderung von Organisationsstrukturen aber auch eine qualifizierte Zunahme fachlicher Aufgabeninhalte. Dem angepasst wurden die Möglichkeiten der Personalentwicklung, insbesondere die personalrechtlichen Regelungen für den prüfungsfreien Laufbahnwechsel vom mittleren in den gehobenen Dienst. Maßgebliche Ziele dabei waren eine deutliche Flexibilisierung der Aufstiegschancen, die Öffnung aller Arbeitsbereiche für den Laufbahnwechsel sowie eine Stärkung der Verantwortlichkeit vor Ort einhergehend mit einer erweiterten Steuerungsmöglichkeit im Finanzamt. Auf diese Weise kann künftig jedes Finanzamt die für seine spezifische Situation vor Ort passende Aufbauorganisation mitgestalten sowie in allen Bereichen attraktive Personalentwicklungsmöglichkeiten im mittleren Dienst anbieten Teilzeitkräfte im Prüfungsdienst Projekt TiP Eine weitere Förderung leistungsstarker Beschäftigter des mittleren Dienstes erfolgt durch das erfolgreich abgeschlossene Projekt Teilzeitkräfte im Prüfungsdienst (TiP). Diese personelle Maßnahme ist geeignet, um Teilzeitbeschäftigten des mittleren Dienstes eine berufliche Entwicklungsperspektive bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Aspektes der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu bieten. Das Projekt TiP ist mit einer sehr stark personenbezogenen Zielsetzung verbunden, weshalb es in konsequenter Fortsetzung des Gedankens einer gezielten Schaffung persönlicher Fortentwicklungsmöglichkeiten für die Tätigkeit auf einem Dienstposten eines Kleinstbetriebsprüfers sehr gut passt Umfangreiches Fortbildungsangebot Unterstützung und Qualitätssicherung für die Praxis Die alljährliche Fortbildung ist eine wesentliche Kernaufgabe der OFD. Bedingt durch europarechtliche, bundesgesetzliche und landesgesetzliche Aktivitäten der Gesetzgebung, Änderungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs in München aber auch bundes- und landesrechtliche Erlasse und Verfügungen unterliegt das Steuerrecht fortwährenden und unermüdlichen Veränderungen. Die OFD übernimmt hier die Aufgabe, diese Veränderungen zu sammeln, zu filtern und sie didaktisch aufbereitet in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen an die Finanzämter weiterzugeben und sie insofern in einem qualitätssichernden Steuervollzug zu unterstützen. Qualitativ hochwertiger Wissensaufbau und Wissenstransfer sind essentielle Bestandteile eines effektiven und zugleich fairen Steuervollzugs. Im Berichtszeitraum umfasste das Fortbildungsprogramm der OFD rund 160 unterschiedliche Fort- und Weiterbildungen. Neben fachlichen Inhalten enthielt das Fortbildungsangebot auch Veranstaltungen in den Bereichen Automation, Personalführung, Kommunikation, Pädagogik, Haushalt, Controlling, Personal, Organisation und betriebliches Gesundheitsmanagement einschließlich Suchtprävention. Insgesamt standen ca Teilnehmerplätze zur Verfügung Elektronisches Fortbildungsangebot Fortbildungsdatenbank geht online Gegen Ende des Jahres 2016 wurde die Webanwendung Fortbildungsdatenbank OFD & FA in der OFD, den Finanzämtern, im Studienzentrum Rotenburg a.d. Fulda und im HMdF gestartet. Diese hält nicht nur das gesamte Fortbildungsprogramm der Hessischen Steuerverwaltung vor, sondern bietet zugleich die Möglichkeit einer papierlosen, elektronischen Selbstanmeldung. Jahresbericht

38 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung Neben rein steuerlichen Fortbildungsveranstaltungen werden dort auch den Querschnittsbereich betreffende Fortbildungen z.b. in Personalführung, Organisation, Haushalt, Controlling angeboten. Damit steht eine zeitgemäße Anwendung zur Verfügung, die alle Arbeitsschritte von der Planung bis zum Abschluss von Fortbildungsveranstaltungen unterstützt. Alle Beschäftigten haben nun die Möglichkeit, an ihren Arbeitsplatzbildschirmen das Jahresprogramm der Hessischen Steuerverwaltung einzusehen und können unmittelbar ihr Interesse an einer Fortbildung papierlos anmelden. Durch ein benutzerspezifisches Berechtigungskonzept wird zugleich sichergestellt, dass Dienstvorgesetzte und Dienststellenleitung über die Teilnahmewünsche informiert sind und diese koordinieren und priorisieren können. Gepaart mit einem aktiven Fortbildungsmanagement durch die einzelnen Dienststellen und ihrer Leitungen ermöglicht die Fortbildungsdatenbank auf diese Weise eine gezielte und bedarfsgerechte Fortbildung in allen Arbeitsbereichen. 3.3 Gesundheit und Fürsorge Mitarbeiterberatung in schwierigen Situationen Unter dem Motto Wir wollen, dass es Ihnen gut geht! bietet die OFD seit dem 1. Dezember 2015 für das gesamte Finanzressort eine Mitarbeiterberatung durch einen externen Ansprechpartner (EAP) an. Dieser steht täglich rund um die Uhr zur Verfügung. Da sich berufliche und private Probleme selten trennen lassen, Belastungen aus dem einen Bereich vielmehr in den anderen hineinwirken, können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige sowohl mit Problemen aus dem dienstlichen als auch dem privaten Bereich an die Beratung wenden. Dies gilt ebenso für Führungskräfte, die außerdem ein Coaching in Anspruch nehmen können. Die Beratung selbst kann telefonisch oder über ein Online-Portal erfolgen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig, vertraulich und kostenlos. Sie kann wenn dies gewünscht wird auch anonym erfolgen. Im Berichtsjahr wurde EAP in 458 Fällen in Anspruch genommen Mediation Konflikte gemeinsam bewältigen mit Hilfe (interner) Mediatoren Im Bereich des Konfliktmanagements und der Konfliktmoderation wurde das verwaltungsinterne Mediationsverfahren mit sechs Mediatorinnen und einem Mediator weiter etabliert. Mediation setzt auf die Problemlösungsfähigkeit der beteiligten Konfliktparteien. Diese werden durch die Mediatorin/den Mediator darin unterstützt, selbst Lösungen zu entwickeln, die dann von allen Beteiligten als selbstständig erarbeitete Lösung akzeptiert werden. Durch die Förderung einer konstruktiven Konfliktlösung wird ein positives, gesundheitsförderndes Arbeitsklima und eine Verwaltungs- und Betriebskultur unterstützt, die sich durch gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und fairen Umgang auszeichnet. Im Berichtsjahr wurden insgesamt sieben Mediationsverfahren angefragt. Darüber hinaus fanden insgesamt 56 Konfliktberatungen statt Befragung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung Im Sommer 2016 hatten erstmals die Kolleginnen und Kollegen nordhessischer Finanzämter flächendeckend die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis an einer anonymen Onlinebefragung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (isd. 5 Abs. 2. Ziff. 6 ArbSchG) und zur Mitarbeiterzufriedenheit teilzunehmen. Die Befragung umfasste die Analyse in den Bereichen Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel, Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Führungskultur sowie soziale Beziehungen bei der Arbeit. Die Durchführung und die Auswertung erfolgte durch den zuständigen externen arbeitsmedizinischen Dienstleister, die Fa. medical airport service GmbH. Erfreulicherweise haben die Kolleginnen und Kollegen zahlreich von der Möglichkeit der Teilnahme an der Befragung Gebrauch gemacht. Es wurde eine Rücklaufquote von durchschnittlich 69 % erzielt. 36 Jahresbericht 2016

39 3.3.4 Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Einrichtung einer Kindertagesstätte im Finanzamt Fulda Ausgehend von einer Initiative vor Ort und einer ersten Idee zur Einrichtung einer Kindertagesstätte (Kita) im Behördenzentrum Fulda konnte Ende 2016 die Kita offiziell eingeweiht werden. Die Kita umfasst insgesamt zehn sogenannte U3-Plätze, also Plätze für die Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren. Die Einrichtung ist modern und ganz den individuellen Bedürfnissen der Kleinkinder angepasst. Die Einrichtung der Kita ist ein wesentlicher Baustein zum guten Gelingen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unterstützt damit das Ziel der Landesverwaltung, auch weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber für gut ausgebildetes Personal zu sein. Sie trägt zugleich wesentlich für einen schnellen Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit bei Umbaumaßnahmen der Liegenschaften zwecks Fortsetzung der ganzheitlichen Neuausstattung der Finanzämter Das Konzept der ganzheitlichen Neuausstattung der Finanzämter dient der Schaffung eines finanzamtsübergreifenden Corporate Designs mit einem starken Identifikations- und Wiedererkennungseffekt und bildet seit mehreren Jahren eine feste Größe im Bereich Ausstattung und Unterbringung. Eine Verstetigung dieses Projekts konnte auch 2016 erfolgen, indem weitere Finanzämter mit zeitgemäßem und aktuellen Anforderungen entsprechenden Mobiliar ausgestattet wurden. Bisher konnten 75 % aller Arbeitsplätze in den hessischen Finanzämtern neuzeitlich ausgestattet werden. Neben der Ausstattung der Arbeitsplätze lag ein besonderes Augenmerk 2016 auf der Gestaltung von Bistros sowie anderer Sonder- und Sozialräume. Sie bietet eine wesentliche Möglichkeit, die Motivation zu fördern, Freude am Arbeitsplatz zu stärken und die kollegiale Kommunikation aktiv zu fördern. Die im Jahr 2015 begonnenen energetischen Sanierungen der Finanzämter Alsfeld-Lauterbach (Standort Alsfeld) und Gelnhausen wurden 2016 abgeschlossen. Bereits durchgeführt wurden 2015 die energetischen Sanierungen im Finanzamt Schwalm-Eder (Verwaltungsstelle Schwalmstadt). Im Finanzamt Korbach-Frankenberg, Verwaltungsstelle Frankenberg, wurde 2016 mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen, der Abschluss ist für 2017 vorgesehen. Im Jahr 2017 ist auch die Sanierung des Finanzamts Dieburg geplant. Diese energetischen Sanierungen sind Bestandteil des CO 2 -Minderungs- und Energieeffizienzprogramms (COME) und damit Bestandteils des Projekts CO 2 -neutrale-landesverwaltung, dessen Federführung beim Hessischen Ministerium der Finanzen angesiedelt ist. Mit diesem Projekt wird eine Verbesserung der Energieeffizienz sowie eine höchstmögliche CO 2 -Minderung angestrebt. Energieeffizienz und CO 2 -Neutralität sind Herausforderungen, die sich die gesamte Landesverwaltung zur Aufgabe gemacht hat. Seit der Eröffnungsbilanz zum Projekt CO 2 -neutrale Landesverwaltung im Jahr 2008 konnten die Emissionen der Landesverwaltung um etwa die Hälfte verringert werden. Zeitgleich mit den energetischen Sanierungen konnten auch allgemein erforderliche Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um so durch Modernisierungen des Arbeitsumfelds auch zu einer Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen beizutragen. 3.4 Dienst- und Unfallschadensrecht Zum Aufgabengebiet zählt hier die Bearbeitung der Dienst- und Arbeitsunfälle sowie der außerdienstlichen Unfälle für das gesamte Finanzressort, wozu auch die die Regulierung von Sachschäden zählt. Jahresbericht

40 1. Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung Die Anzahl der gemeldeten Personenschäden belief sich im Jahr 2016 auf insgesamt 275 Fälle, dabei waren 72 Fälle als sogenannte Wegeunfälle zu erfassen. 121 Schadenereignisse führten zu einer Anerkennung als Dienstunfall. Es wurden 169 Anträge auf Sachschadenersatzleistungen gestellt. Darüber hinaus wurden 101 Arbeitsunfälle und 53 sonstige, außerdienstliche Schadenfälle registriert. Den bezifferten Ersatzforderungen von knapp standen tatsächlich anerkannte und zum 31. Dezember 2016 beglichene Forderungen von knapp gegenüber. Im Rahmen der Unfallfürsorge wurden im Jahr 2016 insgesamt 145 Auszahlungen mit einem Gesamtvolumen von gut veranlasst. 38 Jahresbericht 2016

41 2. Teil: Besondere Fachaufgaben 2. Teil: Besondere Fachaufgaben 1. Fiskalische Erbschaften Wird der Staat vom Nachlassgericht als Erbe festgestellt, was der Fall ist wenn in einem Erbfall keine Erben vorhanden sind, nicht ermittelt werden konnten oder wenn Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, obliegt seit 2005 der OFD die Aufgabe den Nachlass für alle in Hessen anfallenden Erbschaften abzuwickeln. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) unterstützt die OFD dabei, wenn zu einem Nachlass auch Grundbesitz gehört. Im Jahr 2016 fielen im Land Hessen insgesamt 700 abzuwickelnde Fiskalerbschaften an; das waren 227 Fälle mehr als im Vorjahr. Diese Steigerung von 48 % bestätigt eine seit einigen Jahren feststellbare deutlich steigende Tendenz der fiskalischen Erbschaften. 477 Fälle konnten im Jahr 2016 abschließend erledigt werden. Mit den aus den Vorjahren noch offenen oder wegen neuer Entwicklungen nochmals aufzunehmenden Fällen befanden sich am Jahresende insgesamt Aktenvorgänge im Teilreferat Fiskalische Erbschaften in ständiger Bearbeitung. Die Nachlässe erbrachten 2016 Einnahmen in Höhe von ,92. Diesen stehen Ausgaben in Höhe von ,26 gegenüber. Der dem hessischen Fiskus verbleibende Nettobetrag in Höhe von ,64 wurde der Hessischen Kulturstiftung zur Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Hessen zur Verfügung gestellt. 2. Selbstversicherung der Dienstfahrzeuge des Landes Hessen Das Land Hessen ist gem. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) von der Versicherungspflicht der Kraftfahrzeughalter befreit. Nach dem Grundsatz der Selbstversicherung (VV Nr. 12 zu 34 LHO) werden die in Schadensfällen entstehenden Kosten aus Haushaltsmitteln gedeckt, also auch sämtliche im Kfz-Bereich anfallenden Schäden mit Dienstfahrzeugen des Landes Hessen. Die Regulierung aller Verkehrsunfälle, an denen Dienstfahrzeuge des Landes Hessen beteiligt sind, wird zentral durch den Bereich Kfz-Selbstversicherung der OFD in der Außenstelle Gießen vorgenommen. Zur Kostendeckung der Leistungen der OFD im Rahmen der Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen mit Dienstkraftfahrzeugen zahlen die Halterdienststellen für jedes Dienstfahrzeug jährlich ein Entgelt im Wege der zwischenbehördlichen Leistungsverrechnung (ZBLV). Die Hessische Landesverwaltung trägt durch die Selbstversicherung insbesondere der Zielsetzung öffentlicher Haushalte Rechnung, nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu verfahren. Im Gegensatz zur Übertragung der Risiken auf ein privatwirtschaftliches Versicherungsunternehmen handelt es sich um die kostengünstigere Handlungsalternative, da ein privater Versicherer Jahresbericht

42 2. Teil: Besondere Fachaufgaben auf die durchschnittlichen tatsächlichen Schadenskosten einen Zuschlag für Verwaltungskosten, Risikoabdeckung und Gewinn vornimmt und noch 19 % Versicherungssteuer einkalkulieren muss. Vergleicht man die so ermittelten Fremd-Versicherungsbeiträge mit den (Voll-)Kosten der Selbstversicherung ergibt sich ein rechnerischer Kostenvorteil der Selbstversicherung i.h.v. jährlich rund 0,5 Millionen. Zudem spricht die einheitliche Entscheidungspraxis einer einzigen unabhängigen Dienststelle mit einem überschaubaren Bearbeiterkreis für sich und gewährleistet eine qualitativ hochwertige und gegenüber dem Bürger unbürokratische Schadensabwicklung mit einer kurzen Bearbeitungsdauer. Die Schadensersatzansprüche werden entsprechend den gesetzlichen Haftpflichtansprüchen im Sinne der Kfz-Unfallrichtlinien abgerechnet. Neben der Regulierung von Ersatzansprüchen Dritter, die durch ein Dienstfahrzeug verursacht worden sind, werden sämtliche durch Dritte verursachte Schäden beim Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Sofern ein Unfall nicht auf einen Beteiligten alleine zurückzuführen ist, wird bei der Schadensregulierung eine Haftungsquote durchgesetzt. Ergeben sich aus dem Unfallhergang Anhaltspunkte für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Fahrzeugführers, wird ein Regressvorschlag an die Dienstbehörde des Dienstwagenfahrers gefertigt. Diese nimmt dann eine Regressprüfung und ggf. die Festsetzung eines Regresses vor. Des Weiteren obliegt der OFD die Prozessvertretung der sich aus der Schadensabwicklung ergebenden Gerichtsverfahren. Im Jahr 2016 belief sich der Fahrzeugbestand auf ca Fahrzeuge. Im Rahmen der Schadensbearbeitung der Unfälle mit landeseigenen Kraftfahrzeugen wurden im Jahr 2016 insgesamt Unfälle gemeldet. Ein Großteil der Schäden sind reine Sachschäden. Die Schäden ohne Beteiligung Dritter und ohne Schäden bei Dritten, machen etwa ein Drittel der von den Dienststellen gemeldeten Unfälle aus. Im Jahr 2016 wurden insgesamt Fälle abschließend bearbeitet. Es waren insgesamt 85 Zivilprozesse anhängig. Gegenstand der Selbstversicherung sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch die Luftfahrzeuge des Landes Hessen. In diesem Zusammenhang werden sich aufgrund der technischen Entwicklungen in der Zukunft neue Herausforderungen stellen. Beispielsweise werden zukünftig voraussichtlich vermehrt Drohnen eingesetzt bzw. Einsatzfelder für die Drohnentechnologie erschlossen werden. Zu denken ist hier beispielsweise an den bereits stattfindenden Einsatz von Kameradrohnen zwecks Erstellung geologischen Kartenmaterials oder an einen zukünftigen Einsatz von Drohnen auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Erfahrungen mit Unfällen mit Drohnen bestehen bislang nicht. Auch das Thema autonomes Fahren wird voraussichtlich zukünftig mit zunehmend technischer Entwicklung versicherungsrechtliche Fragen wie etwa zur Haftungsverantwortlichkeit aufwerfen. 40 Jahresbericht 2016

43 3. Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz 3. Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz Die Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) nimmt die Aufgaben für den Bund im Rahmen der Organleihe wahr. Der Bund entleiht sich beim Land Hessen die erforderlichen Organisationseinheiten zur Wahrnehmung seiner Bauaufgaben in Hessen. Die Bauabteilung in der OFD agiert im Wesentlichen als Fachaufsicht und der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) steuert die Baudurchführung. Die Aufgabenwahrnehmung und -finanzierung ist zwischen Bund und Land per Verwaltungsabkommen definiert und geregelt. In den Bereichen Vergabe- und Vertragsangelegenheiten und Korruptionsschutz ist die Bauabteilung über den Bundesbau hinaus in einigen Bereichen auch für den Landesbau zuständig. 1. Bauleistungen für Bundesmaßnahmen Für die von der Bauabteilung fachaufsichtlich betreuten Baumaßnahmen des Bundes wurden im Jahr 2016 rund 77 Millionen an Baukosten in Hessen verausgabt. Die amerikanischen Maßnahmen werden mit US-Haushaltsmitteln, die Projekte der Bundeswehr (Bund Militär) und die zivilen Baumaßnahmen (Bund Zivil) aus den entsprechenden Bundeshaushaltsplänen finanziert. Bauausgaben im Kalenderjahr 2016 Alle Werte einschließlich 19 % Umsatzsteuer (ohne Baunebenkosten) Auftraggeberbereiche in in % Anzahl der Maßnahmen in % Ausländische Streitkräfte , Bund Militär , Bund Zivil , Summe , % Baunebenkostenabrechnung 27 % 33 % Ausländische Streitkräfte Bund Militär Baunebenkosten (BNK) im Kalenderjahr 2016 für das Haushaltsjahr 2015 Auftraggeber in in % Anzahl Anträge** in % Ausländische Streitkräfte , Bund Militär , Bund Zivil , Summe , % 38 % 22 % Bund Zivil Ausländische Streitkräfte Bund Militär Bund Zivil Vom Bund wurden für den Einsatz des LBIH und Honorare freiberuflich Täti- * vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung noch abschließend zu prüfen **davon 614 Einzelanträge und 450 im vereinfachten Verfahren Jahresbericht

44 3. Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz ger für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen laufender Projekte sowie gutachterlicher und planerischer Leistungen zukünftiger Projekte für das Abrechnungsjahr 2015 rd. 28,4 Millionen gezahlt. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren für die Baunebenkostenabrechnung der kleinen Baumaßnahmen und der Maßnahmen der Bauunterhaltung wurde erstmals im Jahr 2016 für das Abrechnungsjahr 2015 angewandt. Das Verfahren scheint sich zu bewähren wird gemeinsam mit dem LBIH eine Evaluierung erfolgen. Die Bauabteilung hat die Fachaufsicht über den LBIH und fungiert als Bindeglied zwischen der baudurchführenden Ebene und den Bundesministerien. Zu den Kernaufgaben der Bauabteilung gehören zum einen projektübergreifende Aufgaben und baufachliche Grundsatzarbeit, wie fachtechnische Beratung der Nutzer und des LBIH, Mitwirkung in Arbeitskreisen des Bundes sowie Entwicklung effektiverer Verfahrensweisen. Hierdurch werden die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche, gestalterisch, funktionell und technisch einwandfreie Durchführung der Baumaßnahmen geschaffen. Des Weiteren hat die Bauabteilung projektbezogene Aufgaben, die mit der Auftragserteilung zur Durchführung von Projekten beginnen. Hierbei sind die Projektziele, insbesondere hinsichtlich des Qualitätsstandards, des Kostenrahmens und des terminlichen Projektablaufs zu definieren. Während der Planungs- und Ausführungsphase der Baumaßnahmen gehören die Kontrolle der vorgegebenen Projektziele, einschließlich der Qualitäten, Kosten und Termine sowie die fachliche Beratung der Projektbeteiligten zu den wesentlichen Aufgaben der Bauabteilung. Die neue Basisvereinbarung für große Baumaßnahmen wurde im Jahr 2016 eingeführt und soll nunmehr zur Steuerung der kleinen Baumaßnahmen sowie der Bauunterhaltung weiterentwickelt bzw. modifiziert werden. Die im Jahr 2016 eingereichten Basisvereinbarungen für große Baumaßnahmen wurden geprüft und die Ergebnisse ausgewertet. 1.1 Bundesbau Zivil Zu den bedeutendsten Projekten, die von der Bauabteilung im Jahr 2016 in diesem Bereich begleitet wurden, gehören die Baumaßnahmen des: Bundeskriminalamtes in Wiesbaden Paul-Ehrlich-Institutes in Langen Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden International Tracing Service (Internationaler Suchdienst) in Bad Arolsen 1.2 Gaststreitkräfte Die Baumaßnahmen der US-Streitkräfte werden auf Basis bilateraler Abkommen (Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut und Verwaltungsabkommen ABG 1975 (Auftragsbautengrundsätze)) als Bundesbaumaßnahmen durchgeführt. Auch im Jahr 2016 sind von der Bauabteilung im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau des US Standortes Wiesbaden und dem US-Schulbauprogramm (21st Century School) wichtige Baumaßnahmen begleitet worden. 1.3 Bundesbau Militär Im Zuge der Neustrukturierung der Bundeswehr wurden bundesweit Schwerpunktliegenschaften festgelegt. Diese Liegenschaften erfüllen übergeordnete Aufgaben und sind von strategischer Bedeutung für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden, wurde für jede Liegenschaft ein Nutzungskonzept abgestimmt und darauf aufbauend Ausbaukonzepte entwickelt, die es in den nächsten Jahren zügig umzusetzen gilt. 42 Jahresbericht 2016

45 2. Entwicklungen im Bundesbau 2.1 Reform Bundesbau Im Jahr 2016 wurde das Aktionsprogramm "Reform Bundesbau" ins Leben gerufen. Im Sommer 2014 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) eine Bestandsaufnahme der Kosten- und Terminrisiken bei rund 40 Großbaustellen des Bundes vorgelegt. Anschließend wurden 300 in den Jahren 2000 bis 2015 fertiggestellte Hochbauprojekte des Bundes untersucht. Nur 60 Prozent dieser Projekte lagen im Kostenrahmen und 65 Prozent im Terminrahmen. Zukünftig sollen sich mittels einer belastbaren Bedarfsplanung die Prognosen für Baukosten und Termine von den Bauverwaltungen verlässlicher umsetzen lassen. Ziel ist es, mögliche Projektrisiken und absehbare Baukostensteigerungen schon in der Planungsphase zu berücksichtigen. Bei der Vergabe soll nicht nur der Preis entscheiden, sondern die Qualifikation der Planer und Bauunternehmen im Vordergrund stehen. Das Projektmanagement soll durch die Bundesbauverwaltung wieder stärker selbst wahrgenommen werden, da dies eine originäre Bauherrenaufgabe ist. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings eine angemessene Ausstattung und weiterer Kompetenzaufbau im Personalbereich, um einen größeren Anteil dieser Eigenerledigungsaufgaben sicherstellen zu können. Das Reformprogramm richtet sich an alle Baubeteiligten, von der Bauverwaltung über die Nutzer bis hin zu Planern und Baufirmen. Die Arbeitsgruppen, die sich aus Vertretern der Ministerien, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Fachaufsichten und baudurchführenden Ebenen zusammensetzen, tagen in ca. sechswöchigem Turnus zu den Handlungsfeldern: Starkes Projektmanagement Belastbare Bedarfsplanung Prognose und Veranschlagung von Projektrisiken Belastbare Termin- und Kostenaussagen Auswahl der besten Planer, Bauunternehmen und Angebote Schnelle Reaktion bei Planungs- und Bauablaufstörungen Neue partnerschaftliche Vertragsmodelle Straffe interne Verfahren Angemessene Ausstattung der Bundesbauverwaltung. Die Bauabteilung der OFD beteiligt sich mit vier Mitarbeitern/-innen an den Unter-Arbeitsgruppen Belastbare Bedarfsplanung, Risikomanagement, bessere Informationen über Auftragnehmer sowie außergerichtliche Streitschlichtung. 2.2 Nachhaltiges Bauen Das Thema Nachhaltiges Bauen ist eine der wichtigen Aufgaben im Bereich des Bundesbaus. Als größter öffentlicher Bauherr übernimmt der Bund eine Vorbildfunktion hinsichtlich der Anforderungen der Energieeffizienz und viele weitere Qualitätsvorgaben für zukunftsfähige Gebäude. Dies betrifft z.b. die Verminderung von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen, die Optimierung von gebäudebezogenen Lebenszykluskosten oder auch die städtebauliche Integration. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben wird die Aus- und Weiterbildung des Personals in der Bauabteilung kontinuierlich gefördert. Mittlerweile sind fünf Bedienstete der Bauabteilung geprüfte Jahresbericht

46 3. Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz Nachhaltigkeitskoordinatoren. Somit kann die Bauabteilung dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung des Nachhaltigen Bauens bei der baudurchführenden Ebene (LBIH) gewährleistet ist. Die im Jahr 2015 gemeinsam mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland gegründete Konformitätsprüfungsstelle für das Nachhaltige Bauen wurde durch die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der beteiligten Bundesländer in ihrer Kompetenz gestärkt. Mittlerweile werden mehrere große Baumaßnahmen in Hessen nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen ausgeführt. Eine abschließende Zertifizierung der Baumaßnahmen durch die Konformitätsprüfstelle ist vorgesehen. 2.3 Zuwendungsbau Die Zuwendungsgeber des Bundes unterstützen in erheblichem Umfang je nach Einzelfall Stellen außerhalb der Bundesverwaltung bei der Erfüllung von wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Aufgaben. Im Jahr 2016 betreute die Bauabteilung 29 durch den Bund beauftragte Zuwendungsbaumaßnahmen. Mit dem Investitionsprogramm Nationale Projekte des Städtebaus 2016 fördert der Bund beispielsweise investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität. Von den bundesweit 17 Projekten dieses Förderprogramms wurden zwei in Hessen ausgewählt: die Sanierung von zwei Musterzeilen der denkmalgeschützten Rotklinkersiedlung Gummiinsel in Gießen sowie die geotouristische und erlebnispädagogische Erschließung und Verbindung von UNESCO Geopunkten im Bereich der Gemeinde Grasellenbach. Nach den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen berät die Bauabteilung die Zuwendungsempfänger baufachlich und vergaberechtlich. Sie wirkt bei der Aufstellung des Antrages mit, prüft die Angemessenheit der Kosten und die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel. 2.4 Energetischer Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften Für den Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften wurden mehrere liegenschaftsbezogene Energie Konzepte (LEKe) durch die Bauabteilung geprüft. Diese Energiekonzepte dienen dem BMUB als Entscheidungsgrundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen in Bundesliegenschaften. Auf Grund von geänderten Vorgaben und zusätzlichen Forderungen des Ministeriums mussten bereits erstellte LEKe ergänzt und erweitert werden und sind z.zt. noch in der Bearbeitung beim LBIH. Trotzdem konnten bereits Mittel aus dem Sanierungsfahrplan zur Verfügung gestellt und vorhandene Gebäude damit in Teilbereichen energetisch saniert werden. 3. Vergabe- und Vertragsangelegenheiten 3.1 Vergabevorgänge Im Jahr 2016 wurden 44 vorlagepflichtigen Vergaben nach Vergabehandbuch des Bundes (VHB) auf Einhaltung des geltenden Vergaberechts für den Bundeshochbau überprüft. In 49 weiteren Fällen wurde der LBIH in schwierigen Vergabeverfahren beraten, Zustimmungen zu Vertragskündigungen erteilt sowie Fälle von Gewährleistungsmängeln begleitet. Zu den Aufgaben in diesem Bereich gehört ebenfalls die Sicherung von Forderungen in Insolvenzfällen sowie die Bearbeitung 44 Jahresbericht 2016

47 von Aufrechnungsersuchen aus dem Bereich des LBIH und anderer für den Bundesbau tätiger Behörden. Insgesamt wurden zwölf Insolvenzverfahren und elf Aufrechnungsersuchen bearbeitet. 3.2 Rechtsstreitigkeiten aus Baumaßnahmen des Bundes Eine der Kernaufgaben des Bereichs Vergabe- und Vertragsangelegenheiten ist die Prozessvertretung für die Bundesrepublik Deutschland in Gerichtsverfahren, die aus Bundesbaumaßnahmen resultieren. Es wurden 2016 sechs neu entstehende und 36 laufende Prozesse (Stand ) aus Bundesbaumaßnahmen und Baumaßnahmen für die Stationierungsstreitkräfte sowie sieben selbstständige Beweisverfahren begleitet. Insgesamt wurden 2016 zwölf Gerichtsverfahren des Bundes abgeschlossen. 3.3 Nachprüfungsstelle für Bund/Land nach 21 VOB/A Die Bauabteilung ist zudem die Nachprüfungsstelle nach 21 VOB/A, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen im unterschwelligen Vergabebereich wenden können. In vier Fällen haben Wettbewerbsteilnehmer bei der OFD die Nachprüfung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren des LBIH beantragt. 3.4 Schlichtungsstelle für Bund/Land nach 18 Abs. 2 VOB/B Für den Bundes- und Landesbau ist die Bauabteilung außerdem die gemäß Vergabe- und Vertragsordnung ( 18 Abs. 2 VOB/B) anzurufende Stelle bei Vertragsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und dem LBIH oder der Technischen Universität Darmstadt (TUD). Die Schlichtungsverfahren haben das Ziel, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen und damit langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. In drei Fällen stellten bauausführende Unternehmen Anträge zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten in Vertragsangelegenheiten mit dem LBIH. Von den 15 laufenden Verfahren wurden zehn abgeschlossen. 3.5 Vertragsangelegenheiten mit freiberuflich Tätigen (FbT)/ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)/ Vergabeverfahren FbT Die Bauabteilung ist auch Ansprechpartner bei Vertragsstreitigkeiten zwischen freiberuflich Tätigen und dem LBIH für Bundes- und Landesbaumaßnahmen nach 17 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Jahresbericht

48 3. Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz Im Jahr 2016 wurden drei der fünf laufenden Schlichtungsverfahren zwischen freiberuflich Tätigen und dem LBIH in der Bauabteilung abgeschlossen, davon konnten zwei der Streitfälle mit einer Einigung beendet werden. Darüber hinaus hat die Bauabteilung den LBIH in 30 Fällen von Vertragsangelegenheiten mit freiberuflich Tätigen zu Vergabe- und Vergütungsfragen nach HOAI fachlich beraten. 4. Interne Strukturverbesserungen 4.1 Erweiterung des Programms E-Vergabe Mit dem Programm E-Vergabe werden alle Vergabeverfahren für Bauleistungen im Geschäftsbereich des LBIH durchgeführt. Die Vergabe von Aufträgen an freiberuflich Tätige wird zurzeit mithilfe des Programms VVD-FbT durchgeführt. In einer Arbeitsgruppe mit dem LBIH wird an der Integration der Vergaben an Freiberuflich Tätige in das Programm E-Vergabe gearbeitet, sodass in Zukunft die Vergabe von freiberuflichen Leistungen ebenfalls über das Programm E-Vergabe erfolgen kann. 4.2 Vertragsdaten für Verträge mit freiberuflich Tätigen (VVD-FbT) Die Programmzuständigkeit und damit die Bearbeitung und Weiterentwicklung sowie die dv-organisatorische Betreuung von VVD-FbT (und VVD-ZaPa (Zahlungspartner)) wird künftig verantwortlich auf den LBIH übertagen. Die Bauabteilung wird weiterhin kontinuierlich die fachliche Entwicklung der Programme mit Schwerpunkt auf die Belange des Bundes begleiten. 4.3 Modifizierung von dienstlichen Anweisungen (MODIAN) In einer Arbeitsgruppe aus Beschäftigten des HMdF, des LBIH und der Bauabteilung werden Verbesserungsvorschläge für die Erstellung von Vergabeunterlagen und spezifischen Einzelverfahren erarbeitet. Dies erfolgt durch schematische Ablaufplanungen, Leitfäden, Musterdokumentationen und Handlungsanweisungen. Die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen der Arbeitsgruppe MODIAN ermöglicht es, die Interessen des Bundes einzubringen und zu überwachen. Dabei ist es gerade auch im Hinblick auf die Aufgabe als Nachprüfungsstelle der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ( 21 VOB/A) erforderlich, auch die aktuellen Verfahrensabläufe im Bereich der Landesmaßnahmen zu kennen und zu beeinflussen. 4.4 Intensivierung der Fortbildung Seit Dezember hat ein Fortbildungsbeauftragter seinen Dienst aufgenommen, der gegenwärtig eine strukturierte und koordinierte Fortbildungsplanung im Sinne des Bundes erstellt, die auf zukünftige Anforderungen an das fachliche Wissensmanagement der Bauabteilung und der nachgeordneten Dienststellen sowie die persönlichen und dienstlichen Bedürfnisse zur Erhaltung der beruflichen Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung von beruflichen Kompetenzen ausgerichtet ist. Erste Ziele sind die Erstellung eines Fortbildungskonzepts sowie -controllings, die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs, das Aufstellen einer Fortbildungsjahresplanung, die Steuerung der Anmeldeprozesse zur Fortbildung sowie die Einholung von Fortbildungsangeboten für die für den Bundesbau tätigen Bediensteten. Im Jahr 2016 hospitierten im Frühjahr drei Hochbau-Referendarinnen im Rahmen ihrer Ausbildung in der Bauabteilung. Im Herbst durchliefen drei Referendare und eine Referendarin der 46 Jahresbericht 2016

49 Fachrichtung Hochbau die mittlerweile seit vier Jahren etablierte Ausbildungswoche. Dazu kam ein Referendar der Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik, der der Bauabteilung insgesamt fünf Wochen zugewiesen wurde und somit auch in der Projektarbeit eingesetzt werden konnte. 5. Korruptionsschutz 5.1 Präventions- und Ausschlussverfahren Durch die OFD können Unternehmen und freiberuflich Tätige von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden. Hat ein Unternehmer oder eine für das Unternehmen handelnde Person im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung eine nachweislich schwere Verfehlung begangen, wird geprüft, ob ein Ausschluss in Betracht kommt. Dabei geht die OFD allen Hinweisen nach, die ihr von den öffentlichen Auftraggebern, der Staatsanwaltschaft, von Gerichten und den zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden zugeleitet werden. Darüber hinaus recherchiert die OFD intensiv, indem sie u.a. Informationen über Wirtschaftsdelikte aus Presse und anderen Medien auswertet. Bei nachgewiesener Wiederherstellung der Zuverlässigkeit im Unternehmen durch entsprechende Compliancemaßnahmen kann von einer Vergabesperre abgesehen werden wurden 42 Hinweisfälle, die in der Regel mehrere Unternehmen betreffen, abschließend überprüft. 29 neue Prüfungsfälle kamen hinzu. Die Informationen kamen in 21 Fällen von der Staatsanwaltschaft, acht weitere Fälle beruhen auf eigener Recherche. Ende 2016 waren 60 Fälle in Bearbeitung. In zwei Fällen wurden formelle Ausschlussverfahren geführt. Insgesamt waren am Jahresende 2016 vier Vergabesperren in Kraft. Die gewonnenen Erkenntnisse betreffen nicht nur Auftragnehmer des Landes Hessen sondern in zunehmendem Maße auch deren Nachunternehmer. In diesen Fällen prüft die OFD das Nachunternehmer-Management dieser Auftragnehmer. Die Art und Weise, wie Unternehmen die Auswahl und Kontrolle ihrer Nachunternehmer durchführen und die Sorgfalt, die sie dabei aufwenden, wurde zum Gegenstand von drei Prüfverfahren. Nachdem die Unternehmen die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten nachgewiesen haben, konnten die Fälle abgeschlossen werden. 5.2 Melde- und Informationsstelle In der Bauabteilung ist zudem die nach Ziffer 7.1 des Gemeinsamen Runderlasses zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, vom 24. November 2015 bei der OFD angesiedelte Melde- und Informationsstelle (MIS) für Vergabesperren eingerichtet. Alle Vergabestellen des Landes haben bei geplanten Vergaben mit einem Wert von mehr als bei Dienstleistungsaufträgen, einem Wert von mehr als bei Lieferaufträgen bzw. einem Wert von mehr als bei Bauaufträgen, bei der MIS nachzufragen, ob das für die Vergabe in Aussicht genommene Unternehmen vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Entsprechendes gilt bei beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben. Hier sind Anfragen bezüglich des gesamten vorgesehenen Bieterkreises schon vor der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an die MIS zu richten. Seitens der einzelnen Vergabestellen sind an die MIS Anfragen gerichtet worden. Jahresbericht

50 4. Teil: Landesdienstleistungen im Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) 4. Teil: Landesdienstleistungen im Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) Das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) ist organisatorisch als Abteilung Landesdienste in die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main integriert und hat seinen Sitz in Wiesbaden. Mit seinen rund 400 Beschäftigten erbringt es als interner Dienstleister für die gesamte Hessische Landesverwaltung Verwaltungsdienstleistungen für das Rechnungswesen und das Personalwesen inklusive des Berichtswesens. Für die Landesbehörden nimmt es die Funktionen einer zentralen Beschaffungsstelle wahr und stellt den SAP-Anwendungsbetrieb und die Weiterentwicklung der Landesreferenzmodelle sicher. 1. Leistungsentwicklung und Betriebskennzahlen Die vielfältigen Leistungen des HCC spiegeln sich in den Betriebskennzahlen des Jahres 2016 wider: 1.1 SAP-Anwendungsbetreuung und -entwicklung Es wurden aktive SAP-Anwender in über 800 Dienststellen sowie rd ESS-Anwender (2015: ) in den Bereichen Reisekosten- und Abwesenheitsmanagement betreut. Im Problemmanagement unterstützt das HCC die Dienststellen bei der Lösung von SAP-bezogenen Anwenderfragen und -problemen. Die serviceorientierte Betreuung der Kunden wird durch einen fest definierten Prozess sichergestellt, der die Bearbeitung der Tickets nach Prioritäten gliedert. Im Jahr 2016 wurden Tickets (2015: 7.247) von den Kunden des HCC aufgegeben. Auf den Bereich Berechtigungen für das Rechnungs- und Personalwesen entfielen insgesamt Tickets (2015: 4.103) und damit über die Hälfte aller eingegangenen Tickets. Abschließend bearbeitet wurden insgesamt Tickets (2015: 7.041) und damit lediglich 184 (2,33 %) weniger als 2015 eingegangen sind. Das Anforderungsmanagement koordiniert sämtliche Änderungs- und Entwicklungsanträge für die in der Hessischen Landesverwaltung eingesetzten SAP-Anwendungen. Es dient der Weiterentwicklung und Pflege der Landesreferenzmodelle und folgt definierten Entscheidungsprozessen zur Wahrung der Landeseinheitlichkeit der SAP-Anwendungen. Mit dem zunehmenden Ausbau der Landesreferenzmodelle, dem Ausbau der Portaltechnologie und der ESS-Anwendungen haben sowohl die Komplexität der Änderungswünsche als auch der damit verbundene Schwierigkeitsgrad bei der Umsetzung erheblich zugenommen. Die Anzahl der formulierten Anforderungen, sowohl Änderungs- als auch Projektanträge, lag im Jahr 2016 gegenüber dem Niveau der Vorjahre etwas niedriger. Insgesamt stellten die Ressorts Änderungsanträge und damit 49 Anträge weniger als Sowohl im Landesreferenzmodell Personalwesen mit 133 Änderungsanträgen (Vorjahr: 145) als auch im Landesreferenzmodell Rechnungswesen mit 393 Anträgen (Vorjahr 453) sind die Anforde- 48 Jahresbericht 2016

51 rungen durch die Buchungskreise etwas zurückgegangen. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 23 Projektanträge und damit acht weniger als im Vorjahr eingereicht, die sich zu etwa 43 % auf das Rechnungswesen, die Beschaffung und das Berichtswesen (10 Projektanträge) und zu etwa 57 % auf das Personalwesen (13 Projektanträge) verteilen. Ein wesentliches Kriterium für die Qualität des 2016 stabil laufenden SAP-Betriebs ist die sehr hohe Verfügbarkeit der Produktivsysteme, die sich vergleichbar mit den Vorjahren darstellt: Verfügbarkeit des RW-Produktivsystems: 100 % (2015: 99,99 %) Verfügbarkeit des Grantor-Produktivsystems 99,94 % (erstmalig produktiv) Verfügbarkeit des HR-Produktivsystems: 99,87 % (2015: 99,85 %) Verfügbarkeit des BI-Produktivsystems (Berichtswesen): 99,98 % (2015: 100 %) Verfügbarkeit des EBP-Produktivsystems (Beschaffung): 99,87 % (2015: 100 %) Verfügbarkeit des Service-Portals: 99,51 % (2015: 99,60 %) Die Personalabrechnung für über Beamte, Angestellte und Versorgungsempfänger wurde technisch begleitet. 1.2 Rechnungswesen In der zentralen Finanzbuchhaltung wurden (2015: ) Lieferanten- und (2015: ) Ausgangsrechnungen gebucht. Weiterhin wurden (2015: ) Kreditoren- und Debitorenstammsätze neu angelegt und (2015: ) Kreditoren- und Debitorenstammsätze angepasst (Änderung, Ergänzung oder Löschung). In den Lieferantenrechnungen sind Rechnungen enthalten, die als E-Rechnungen eingingen. Die Tendenz der E-Rechnungen ist leicht steigend wurden über den seit 2015 pilotierten Elektronischen Kreditorischen Workflow (E-KRW) Belege mit einem Gesamtvolumen von rund 69,3 Millionen in der Zentralen Scan-Stelle im HCC abgewickelt. Das HCC wickelte den gesamten unbaren Zahlungsverkehr der Hessischen Landesverwaltung mit einem Zahlungsvolumen von insgesamt 493,5 Milliarden (2015: 475 Milliarden ) ab. 1.3 Schulungsangebote 2016 führte der Schulungsbereich Rechnungswesen 109 Fortbildungskurse und 39 weitere Schulungsveranstaltungen durch. Insgesamt nahmen daran 682 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Dienststellen der Landesverwaltung mit insgesamt Teilnehmertagen teil. In diesen Zahlen sind auch die Schulungen enthalten, die in Verbindung mit den Groß-Projekten Einführung des Elektronischen Kreditorischen Workflows und Einführung von Grantor für die Fördermittelbearbeitung durchgeführt wurden. Der Schulungsbereich Personalwesen veranstaltete 60 Fortbildungskurse mit 205 Teilnehmern und 977 Teilnehmertagen. Im Bereich Rechnungswesen wurden am häufigsten Kurse zu Themen der Finanzbuchhaltung besucht, gefolgt von Themen aus den Bereichen Logistik und Controlling. Im Bereich Personalwesen prägten Themen wie Löschung von Personaldaten, Personaladministration und die Behandlung des Lebensarbeitszeitkontos das Fortbildungsgeschehen. Hinzu kamen für beide Schulungsbereiche dienststellenbezogene Schulungen und Führungskräftefortbildungen. Die Veranstaltungen wurden nicht nur in den Schulungsräumen des HCC in Wiesbaden, sondern auch in Dienststellen an zehn weiteren Standorten in Hessen durchgeführt. 1.4 Zentrale Beschaffung Für die Dienststellen des Landes Hessen wurden 322 Vergabeverfahren (2015: 300) durchgeführt, wovon mehr als 104 auf europaweite Vergabeverfahren entfielen. Im Rahmen der für europaweite Vergabeverfahren bestehenden Rechtsmittel musste sich mit insgesamt 13 Rügen von Wirtschaftsteilnehmern auseinandergesetzt sowie in zwei Nachprüfungsverfahren vor der Jahresbericht

52 4. Teil: Landesdienstleistungen im Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt die getroffenen Vergabeentscheidungen verteidigt werden. Hierbei wurde ein Nachprüfungsverfahren zu Gunsten des Landes Hessen entschieden. An Basisleistungen (Beratungen, Preisanfragen, Zustimmungsverfahren, Aussonderungsverfahren) wurden mehr als erbracht. Mit dem 1. Januar 2016 wurde eine Beteiligungspflicht der Dienststellen bei Beschaffungsvorhaben nunmehr ab einem Auftragswert in Höhe von /netto durch den neugefassten Erlass zum Beschaffungsmanagement vorgegeben, so dass die Anzahl der erbrachten Basisleitungen gegenüber dem Vorjahr (über ) erheblich zurückgegangen ist. Die hieraus gewonnenen zeitlichen Synergien haben dabei unterstützt, den weiter ansteigenden qualitativen vergaberechtlichen als auch inhaltlichen Anforderungen an die zu führenden Vergabeverfahren als auch dem weiter ansteigenden Beratungsbedarf insbesondere bei freiberuflichen Leistungen zu begegnen. Im Bereich der Servicestelle für den elektronischen Einkauf (eprocurement) wurden Freitextbestellungen bearbeitet. Über alle Beschaffungsaktivitäten hinweg wurde 2016 ein Auftragsvolumen in Höhe von 205 Millionen (ohne Umsatzsteuer) (2015: 172 Millionen ) erreicht. An Vordrucken wurden im Vordrucklager für die allgemeine Landesverwaltung (einschließlich Steuerverwaltung) mehr als 1.000, für die Hessische Staatskanzlei, für die Hessische Landeszentrale für politische Bildung und für das Hessische Ministerium des Innern und für Sport insgesamt rd. 365 spezielle Vordrucke bzw. Publikationen vorgehalten und an die entsprechenden Bestellberechtigten ausgeliefert (knapp Auslieferungen). Zum 18. April 2016 wurden die ab diesem Zeitpunkt geltenden neuen europarechtlichen Vergabebestimmungen, die über das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz-VergRModg) umgesetzt wurden, für europaweite Vergabeverfahren maßgeblich. Es ist gelungen diese seit den letzten 10 Jahren größte Vergaberechtsreform im Beschaffungsbereich fristgerecht und rechtskonform umzusetzen, ohne dass hier die Dienststellen des Landes Hessen zeitliche Verzögerungen ihrer Vergabeverfahren hinnehmen mussten. Die intensivierte Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen betreffend Erarbeitung vergaberechtskonformer Ausschreibungsunterlagen für besondere Dienstleistungen im Rahmen der Flüchtlingsthematik führte dazu, dass zum Jahresende 2016 das erste europaweite Ausschreibungsverfahren über den Betrieb einer Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge veröffentlicht werden konnte. Weitere Ausschreibungen werden auf Basis der Erkenntnisse aus diesem Verfahren (Pilotcharakter) unmittelbar folgen. 2. Innovationsprojekte Im Jahr 2016 konzentrierte sich die Arbeit in den SAP-Entwicklungsbereichen auf zwei innovative, über mehrere Jahre angelegte Projekte: 2.1 Elektronischer Kreditorischer Rechnungs- und Gutschriftsworkflow (E-KRW) Das Projekt ermöglicht, eingehende kreditorische Rechnungen, die mittels Scanner digitalisiert werden, medienbruchfrei beginnend bei der sachlichen Prüfung der eingegangenen Rechnung, über die Genehmigung bis zur Buchung elektronisch zu verarbeiten. Durch diese elektronische Verarbeitung der Rechnungen erfolgt eine Qualitätssteigerung, da Fehler durch das manuelle Erfassen reduziert und Bearbeitungszeiten im Gegensatz zum papierbasierten Ablauf erheblich reduziert werden. 50 Jahresbericht 2016

53 Drei wesentliche Teilziele konnten 2016 erreicht werden: Rollout: Die für die Pilotierung vorgesehenen Buchungskreise konnten produktiv gesetzt werden. Für den landesweiten Rollout wurde eine mit allen Ressorts abgestimmte verbindliche Planung erarbeitet, abgestimmt und dem Kabinettsausschuss Staatsmodernisierung (KASMO) zum Beschluss vorgelegt. Der KASMO hat die vorgelegte Staffelplanung beschlossen. In verschiedenen Evaluationsterminen wurde die Anwendung mit den Pilotbuchungskreisen hinsichtlich der Praxistauglichkeit besprochen und in der Folge Änderungswünsche und Anpassungen an Landesgegebenheiten an den Hersteller SAP SE kommuniziert. Die Pilotbuchungskreise wurden durch das Projekt umfassend unterstützt und diverse Tickets und Änderungsanträge im Rahmen des Betriebs umgesetzt. Funktionale Erweiterungen: Für die eingesetzte Software wurden Supportpackages eingespielt, aktuell befindet sich die Software auf dem Release SAP IM by OpenText 7.0 SP7. Zudem wurde ein Releasewechsel auf der Betriebssystem-, Datenbank- und Anwendungsebene der ICC-Landschaft durchgeführt. Aktuelles Release ist hier ICC Server 7.5 SP3, Patch1 in Verbindung mit MS SQL Server 2012R2. Das E-Rechnungsverfahren konnte auch für FI-Rechnungen erfolgreich in den E-KRW-Prozess integriert werden. Zudem wurden die Rechnungen mit Bestellbezug in den Gesamtprozess integriert. Das Verfahren wurde erfolgreich der Prüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen unterzogen. Die notwendigen Abstimmungen mit den Hauptpersonalräten sowie dem Hessischen Rechnungshof wurden durchgeführt. Die Dokumentationen (Verfahrensdokumentation, Verfahrensverzeichnis sowie Customizing-Dokumentation) wurden umfassend überarbeitet. 2.2 Förderkataster inkl. SAP-Grantor Das Projekt hatte 2016 den Auftrag, die SAP-Komponente Grantor im LRM einzuführen, beginnend mit der Produktivsetzung der Pilotstaffel zum Staffelteilnehmer waren die Flurneuordnung (BUKR 2695) und die Denkmalpflege (2995). Im Zuge dessen wurde eine neue 3-stufige Systemlandschaft für das SAP-CRM-System im LRM neu eingerichtet und in Betrieb genommen. Diese neue Systemlandschaft wurde an die korrespondierenden Systeme des LRM RW und der Systemplattform für Berichtswesen (SAP BI) angebunden. Neben der Einführung der Pilot-Förderprodukte war das Projekt damit beauftragt, das Vorsystem PROFIKA, das für den Bereich der Flurneuordnung in der HZD betrieben wurde, durch eine kundeneigene Entwicklung in CRM und BI abzulösen. Im Anschluss an die Produktivsetzung der Piloten war das Projekt ferner beauftragt, den Betrieb der Grantor-Anwendung sicherzustellen. Hierzu zählen: der Anwendungsbetrieb inkl. Berechtigungen, Programmierung und BI/BO die Anwendungsbetreuung die Stammdatenpflege. 3. Entwicklungen im Personalwesen (HR) Das Jahr 2016 wurde neben der Umsetzung einer Vielzahl von Projekten im personalwirtschaftlichen Umfeld im Wesentlichen von der Fortsetzung und vom Start übergreifender Projektvorhaben mit Bedeutung für die gesamte Hessische Landesverwaltung geprägt. Diese Veränderung Jahresbericht

54 4. Teil: Landesdienstleistungen im Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) der Auftragsstruktur führte bei dem Entwicklungsbereich Personalwesen als auch im gesamten HCC zu einer neuen Ausrichtung. Die SAP-HR-Software dient weiterhin über die klassischen personalwirtschaftlichen Anwendungen und Geschäftsprozesse hinaus als Entwicklungsbasis für die Ausprägung kultusspezifischer Geschäftsprozesse in den Bereichen der Personalbeschaffung, des Prüfungsmanagements und des elektronischen Lehrertauschverfahrens mit anderen Bundesländern (LTV-Online). Auch der übergreifende Ansatz eines integrativen und organisationsübergreifenden Planungssystems für Personal und Budget (PPB) konnte nach dem 2013 erfolgten Projektstart 2016 zu einem großen Teil realisiert und für die Einführung im Jahr 2017 vorbereitet werden. Damit können im Schulbuchungskreis mit mehr als Schulen und den Buchungskreisen der Bildungsverwaltung künftig politische Zielsetzungen mit Hilfe von SAP integrativ wirkend umgesetzt werden. Neben der Entwicklung spezifischer Geschäftsprozesse mit SAP, kann auch die Verbindung klassischer SAP-Geschäftsprozesse mit den Möglichkeiten der Portaltechnologie dabei helfen, die Effizienz der Verwaltung zu erhöhen. 3.1 Projekt Reisekostenabrechnung landesweit abgeschlossen Das im Jahr 2010 begonnene landesweite Projekt Zentralisierung Reisekosten- Trennungsgeldund Umzugskostenabrechnung (ZRTU) in der Hessischen Bezügestelle konnte zum 30. Juni 2016 mit dem Rollout der Funktionalitäten der SAP-Komponente Reisemanagement für das HKM erfolgreich abgeschlossen werden. Damit können Landesbeschäftigte (ca Beamte und Tarifbeschäftigte) ihre Reisekostenabrechnung im Self-Service erfassen. Die Grundlage für die erfolgreiche Einführung der SAP-Komponente Reisemanagement und die Anbindung weiterer Employee-Self-Services (ESS) hat das HCC in den letzten Jahren mit dem Service-Portal und dem NZÜK-Portal (NZÜK steht für Netzwerkzonen übergreifende Kommunikation ) gelegt. Zwei 2016 begonnene Projekte die in diesen Themenkomplex fallen sind die Pilotierung der Erfassung von Abwesenheiten in der HZD (E-Abwesenheit) und die Machbarkeitsstudie E-Dienstreiseantrag. In dem zweiten Projekt wird nach der Reisekostenabrechnung nun die Machbarkeit der Einführung einer elektronischen Dienstreisegenehmigung betrachtet. In diesem Projekt werden zunächst die derzeit in den Ressorts gelebten Geschäfts- und Genehmigungsprozesse analysiert und danach ein Soll-Prozess unter Einbeziehung der vorhandenen IT-Struktur und der im Land Hessen notwendigen Genehmigungsstruktur erarbeitet. Auch Bestandteil dieses Projektes ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Einführung einer zentralen Reisemittelbuchung. 3.2 Projekt zum Bewerbermanagement aufgesetzt In dem 2016 abgeschlossenen Vorprojekt E-Recruiting und dem Mitte des Jahres gestarteten Umsetzungsprojekt E-Recruiting soll die landesweite Einführung einer Personalbeschaffungslösung auf Basis des SAP E-Recruiting geplant und bis zum Jahr 2019 umgesetzt werden. Das Land Hessen ist derzeit das einzige Bundesland, das wegen der thematisch zentralen Bedeutung für die gesamte öffentliche Verwaltung ein elektronisches Bewerbermanagement vollintegriert in SAP einführt. Dabei setzt Hessen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Wettbewerbs um kluge Köpfe bei der Personalbeschaffung auf eine ganzheitliche und medienbruchfreie Abbildung elektronischer und integrierter Personalbeschaffungsprozesse einschließlich einer Online-Bewerberplattform. Die Federführung für dieses Projekt liegt bei 52 Jahresbericht 2016

55 dem Hessischen Kultusministerium, das mit rund internen und externen Bewerbungen pro Jahr der größte Personalbeschaffer der Hessischen Landesverwaltung ist. 3.3 Fortentwicklungen im Personalwesen Neben den bereits geschilderten Portal-Projekten lag der Schwerpunkt der Entwicklung 2016 vor allem in der maßgeblichen fachlichen und personellen Projektmitarbeit in den nachfolgend exemplarisch aufgeführten Projekten und Aufgaben: Abschluss des im Auftrag des HMdF durchgeführten Vorprojektes Unicode-Umstellung im SAP-Umfeld und des Projektes Unicode-Umstellung der HCM-Systemlandschaft, bei dem nach internationalem Standard für alle Schriftzeichen und Textelemente im SAP-HCM-System ein einheitlicher digitaler Code hinterlegt wurde. Fortsetzung des Projektes TP 5 Wahlleistung Beihilfe zur technischen Umsetzung der sich aus der 13. ÄVO zur HBeihVO ergebenden Änderungen im Auftrag des HMdIS. Fortsetzung des Projektes Zeitabhängige Berechtigungen Sperren im LRM Personalwesen im Auftrag des HMdIS. Projekt Umsetzung des HBesVAnpG zur Umsetzung der Besoldungsanpassung 2016 und zur Tarifanpassung 2016 im Auftrag des HMdIS. Fortsetzung des Projektes Einführung einer elektronischen Personalakte im HMdIS. So haben 2016 in insgesamt mehr als 35 Projekten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HCC Themen mit personalwirtschaftlichem Bezug bearbeitet. 4. Interne Strukturmaßnahmen 4.1 Neuer Bereich SAP-Technologie und CCOE-Management Zum 01. Juli 2016 wurde der neue Bereich SAP-Technologie und CCOE-Management eingerichtet. Hier werden Aufgaben zusammengeführt die übergreifend und nicht bereichsbezogen wahrzunehmen sind. Der Fachbereich SAP-Technologie ist zuständig für grundsätzliche technologische Fragestellungen welche im Vorfeld von Entwicklungsprojekten bearbeitet werden. Der Fachbereich CCOE-Management ist für die Gestaltung der Zusammenarbeit mit der Firma SAP und der Fachbereich Informationsmanagement ist für die zentrale Bearbeitung aller Themen rund um das Informations- und Anforderungsmanagement verantwortlich. 4.2 Projektmanagementkompetenz im HCC weiter ausgebaut Zur Stärkung der Kompetenzen im Projektmanagement begann das HCC im Jahr 2010 ein Qualifizierungsprogramm, bei dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu von der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement e.v. (GPM) zertifizierten Projektmanagement-Fachfrauen und -Fachmännern ausgebildet werden. Auch im Jahr 2016 konnten 7 Teilnehmer die knapp sechsmonatige Ausbildung erfolgreich abschließen, so dass nun fast 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im HCC als Projektmanagement-Fachfrau und -Fachmann zertifiziert sind. 4.3 Projekt Identity Management (IDM) Im Jahr 2016 fiel der Startschuss für das Projekt Identity Management (IDM). Damit soll ein zentrales Identitätsmanagement zur Verwaltung und zum Management aller SAP-Benutzer aufgebaut werden. Im Rahmen der Projektphase 1 wurden die Möglichkeiten des Produkts SAP Identitiy Management zur Einrichtung einer zentralisierten Identitäts- und Benutzerverwaltung sowie zur Einrichtung eines zentralen User-Supports für das Serviceportal untersucht. In der anschlie- Jahresbericht

56 4. Teil: Landesdienstleistungen im Hessischen Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) ßenden Phase 2a wurden die Grundlagen für das Umsetzungsprojekt entwickelt und in der seit November 2016 laufenden Phase 2b wird die Pilotierung der Identitäts- und Benutzerverwaltung für die SAP-Backendsysteme HCM und RW in ausgewählten Dienststellen mittels SAP IDM zum 1. Mai 2018 vorbereitet. 54 Jahresbericht 2016

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