Die steuerliche Betriebsprüfung Informationen für einen reibungslosen Ablauf

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1 Die steuerliche Betriebsprüfung Informationen für einen reibungslosen Ablauf Informationsveranstaltung des Finanzamts Kaiserslautern 19. November 2013 Handwerkskammer Kaiserslautern Bernd Kasper und Heinz Wermke, Sachgebietsleiter der Unternehmensprüfung des Finanzamts Kaiserslautern Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 1

2 Gliederung 1. Vorstellung der Betriebs- und Unternehmensprüfung 2. WER unterliegt der Außenprüfung? 3. Vorbereitung der Außenprüfung 3.1 Vorbereitung mittels der steuerlichen Checkliste 3.2 Prüfungsschwerpunkte und Prüfungsmethoden 3.3 Verhalten während der Betriebsprüfung 4. Weitere Aspekte 4.1 Prüfungsansätze im Bereich grenzüberschreitender Aktivitäten 4.2 Sofortprüfung, zeitnahe Betriebsprüfung 5. Möglichkeiten der Selbstanzeige 6. Verhalten im Steuerstrafverfahren Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 2

3 1. Vorstellung der Betriebs- und Unternehmensprüfung Zusammenwirken von Betriebsprüfung Umsatzsteuer-Sonderprüfung Lohnsteuer-Außenprüfung zur Durchführung von zeitgleichen bzw. abgestimmten Prüfungen (evtl. verschiedene Zeiträume) mit dem Ziel den Sachverhalt ein Mal abschließend zu beurteilen (z.b. Kfz-Nutzung des Unternehmers und seiner Arbeitnehmer) Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 3

4 Fachprüfer Aufgrund der Komplexität von Einzelbereichen des Steuerrechts ist auch eine Spezialisierung der Betriebsprüfer notwendig geworden: Einige der Betriebsprüfer sind als Fachprüfer geschult, für: - Auslandssachverhalte - betriebliche Altersversorgung - Datenzugriff - Umsatzsteuer bei Großbetrieben - Geschäftswertermittlung - Umwandlungssachverhalte Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 4

5 Ausgewählte Abgrenzungsmerkmale der Betriebsgrößenklassen (2013) Betriebsart Betriebsmerkmale Großbetriebe (G) Mittelbetriebe (M) Kleinbetriebe (K) Handelsbetriebe Umsatz > Gewinn > Fertigungsbetriebe Umsatz > Gewinn > Freie Berufe Umsatz > Gewinn > Andere Leistungsbetriebe Umsatz > Gewinn > Die Betriebe mit Größenmerkmal G werden i.d.r. alle 3 Jahre von der Groß- Betriebsprüfung geprüft. Die Betriebe, die dieses Größenmerkmal nicht erreichen, werden anlassbezogen von der Bezirks-Betriebsprüfung geprüft. Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 5

6 Unterteilung der Großbetriebe Bei allen vorgenannten Betriebsarten werden die Großbetriebe aufgrund der Umsatzzahlen, wie folgt, weiter klassifiziert: Umsatzerlöse ab = G1-Betrieb = G2-Betrieb Für Betriebe dieser Größenklassen bietet die Groß-Betriebsprüfungsstelle unter gewissen Voraussetzungen eine sogenannte zeitnahe Betriebsprüfung an. (Folie 23) Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 6

7 2. WER unterliegt der Außenprüfung? 193 Abs. 1 AO: Außenprüfung nicht Betriebsprüfung Geprüft wird nicht der Betrieb Geprüft wird der Steuerpflichtige, der einen gewerblichen Betrieb unterhält freiberuflich tätig ist Einkunftsmillionär ist (Überschusseinkünfte > ) in der Vergangenheit bestimmten Mitwirkungspflichten ( 90 Abs. 2 S. 3 AO) nicht nachgekommen ist. Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 7

8 d.h. die Außenprüfung umfasst alle steuerlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers / Freiberuflers jedoch nicht die seines Ehegatten. Aber: wurde die Einkommensteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt, wurden auch die Einkünfte des Ehegatten vom Innendienst noch nicht abschließend geprüft. Diese Überprüfung wird zeitgleich mit der Außenprüfung vom Betriebsprüfer vorgenommen. (sogenannte Ermittlung nach 88 AO) Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 8

9 3. Ablauf der Betriebsprüfung in Kooperation mit dem Unternehmen Was bedeutet Kooperation? Das Finanzamt will einerseits den Unternehmern, die ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und gut mit ihm zusammenarbeiten durch Abbau der Prüfungsdichte entgegenkommen. Andererseits wird ein besonderes Augenmerk auf die Unternehmen gelegt, die es an einer solchen Kooperation fehlen lassen oder bei denen ein besonderes Risiko des Steuerausfalls besteht. Dies kann z.b. in der Komplexität der rechtlichen Beurteilung einzelner Sachverhalte begründet sein (Umstrukturierung, Auslandsbezug etc.) Die Prüfungen erfolgen somit verstärkt anlass- und risikobezogen. Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 9

10 Prüfungsanlässe in der Bezirks-Betriebsprüfung Vormerkung 2016 in 2013 für die Jahre Risikoeinschätzung bei der vorherigen Betriebsprüfung Erkenntnisse der USt-Sonderprüfung, LSt-Außenprüfung und der Steuerfahndung Allgemeine Erkenntnisse in gleichgelagerten Fällen der Branche Vorliegendes Kontrollmaterial Schwerpunktprüfung bestimmter Branchen Zufallsauswahl Erkenntnisse aus der Steuererklärung (Sofortprüfung) - Folie 22 Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 10

11 3.1 Vorbereitung mittels der steuerlichen Checkliste Was ist zu Prüfungsbeginn bereitzuhalten? Datenträger mit der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung sowie weiteren Unterlagen (Folie 18) (kann vom Prüfer auch schon vorweg angefordert werden) Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassenaufzeichnungen Inventuren, Abschlussunterlagen, Berechnungsgrundlagen Verträge Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 11

12 Wann, wo und von wem wird geprüft? Prüfungsbeginn, Prüfungsort und Prüfername sind in der Prüfungsanordnung, die mindestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn zugeht, angegeben. Eine Terminverschiebung ist auf begründeten Wunsch möglich. Die Prüfung soll im Unternehmen erfolgen Dem Prüfer soll ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 12

13 3.2 Prüfungsschwerpunkte und Prüfungsmethoden Die Bildung von Prüfungsschwerpunkten hängt in erster Linie vom zu prüfenden Unternehmen ab Welche Branchenschwerpunkte bieten sich an? (Bargeldgeschäfte, Kalkulationen, Geldverkehrsrechnung etc.) Wurden Beanstandungen der letzten Betriebsprüfung umgesetzt? Welche Schwerpunkte wurde in der letzten Betriebsprüfung nicht geprüft? Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 13

14 Daneben werden zumeist folgende Schwerpunkte gebildet: Umstrukturierungen der Unternehmens - Umwandlung, Betriebsaufspaltung, Veräußerung Gesellschafterwechsel Größere Investitionen / Rückstellungen / Verbindlichkeiten Außerordentliche Abschreibung / Wertberichtigungen Außergewöhnlicher Fuhrpark Erhebliche Einlagen und Sachentnahmen Abgrenzung des privaten vom betrieblichen Bereich Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 14

15 Welche Prüfungsmethoden werden angewandt? Sofern die Buchhaltung elektronisch erfolgt, muss dem Prüfer der sogenannte Datenzugriff ermöglicht werden. Der Prüfer kann dabei zwischen 3 Möglichkeiten wählen, bzw. die Methoden kombinieren: a) Unmittelbarer Zugriff des Prüfers auf die Unternehmensdaten mittels Einrichtung eines EDV-Arbeitsplatzes im Unternehmen b) Datenauswertung durch das Unternehmen nach Prüfervorgaben c) Überlassung eines Datenträgers mit sämtl. Unternehmensdaten Auswertung der Daten mittels eigener Prüfsoftware IDEA Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 15

16 Datenzugriff AO Der Datenzugriff umfasst nicht nur die Finanz- und Lohnbuchhaltung sondern folgende Unterlagen, wenn sie mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind: Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen die empfangenen Handels- und Geschäftsbriefe Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe Buchungsbelege Unterlagen, die einer mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung (OZEAN) beigefügt sind. Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 16

17 3.3 Verhalten während der Betriebsprüfung Zu Beginn der Prüfung Einführungsgespräch des Prüfers mit Unternehmer und Berater - Vorstellung des Unternehmens durch den Unternehmer - Organisation der Prüfungsablaufs - Zeit, Raum, Besprechungstermine - Benennung eines Ansprechpartners im Unternehmen - Sichtung der vorgelegten Unterlagen Betriebsbesichtigung (kann auch noch im Laufe der Prüfung erfolgen) Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 17

18 Mitwirkungspflichten und auf was der Unternehmer achten soll Vorlage der Unterlagen zu Prüfungsbeginn (s. vorne) und Unterstützung beim Datenzugriff Bereitstellung eines geeigneten Raumes oder Arbeitsplatzes sowie die erforderlichen Hilfsmittel Zeitnahe Vorlage der während der Prüfung angeforderten Unterlagen Klärung von Verständnisproblemen Abklärung einzelner Sachverhalte in Zwischenbesprechungen Hinweis auf Verzögerungsgeld (mind bis ) Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 18

19 BMF vom IV A 4 S 0403/13/10001 Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei Außenprüfungen ( 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000) Anlage: Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 19

20 Zum Ende der Prüfung Sie haben Anspruch auf eine Schlussbesprechung, in der die Prüfungsfeststellungen geklärt werden sollen. Die Schlussbesprechung kann auch permanent während der Prüfung durch laufende Informationen erfolgen. Es ist festzuhalten, inwieweit Einvernehmen über die Prüfungsfeststellungen besteht, bzw. was streitig bleibt! Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 20

21 4. Weitere Aspekte 4.1 Prüfungsansätze im Bereich grenzüberschreitender Aktivitäten Prüfung der inländischen Steuerpflicht des Unternehmens und der mit ihm verbundenen Unternehmen - Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung - Annahme einer Betriebsstätte Prüfung der Verrechnungspreise für Lieferungen und Leistungen zwischen in- und ausländischen verbundenen Unternehmen - Grundsatz des Fremdvergleichs Prüfung der inländischen Steuerpflicht des Unternehmers soweit er für sein in- oder ausländisches Unternehmen tätig wird - Zuordnung der Einkünfte im zeitlichen Verhältnis der Tätigkeit im In- und Ausland Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 21

22 4.2 Sofortprüfung zeitnahe Betriebsprüfung Sofortprüfung Die Veranlagungsstellen melden Unternehmen, deren Steuererklärungen bei der Bearbeitung, insbesondere im Bereich der Gewinnermittlung, Auffälligkeiten zeigen, der Betriebsprüfung. Es wird entschieden, ob - eine Vormerkung in künftigen Jahre erfolgen soll, oder ob - eine Sofortprüfung innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen soll Mit einer Sofortprüfung ist eine zeitnahe und abschließende Erledigung des Problemfalles für alle Beteiligten gewährleistet. Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 22

23 zeitnahe Betriebsprüfung wird besonders kooperativen G1- und G2-Betrieben angeboten Vorteile: - Prüfung in Zwei- oder Ein-Jahres-Rhythmus - Beschränkung auf 4-5 Prüfungsfelder - Bearbeiter ist noch da - EDV hat noch nicht gewechselt - Planungssicherheit für den Betrieb - zügige Bearbeitung Bedingung: - Steuerbilanz mit Angleichungen aufgrund der Vor-BP - Selbstauskunft (was hat sich seit letzter BP geändert) - termingerechte Bereitstellung des Datenzugriffs Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 23

24 5. Möglichkeit der Selbstanzeige Früher Früher bestand die Möglichkeit zwischen Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und dem Erscheinen des Prüfers zur Betriebsprüfung eine Selbstanzeige einzureichen. Jetzt Durch Gesetzesänderung ist nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung für die angeordneten Steuerarten keine Selbstanzeige mehr möglich. Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 24

25 6. Verhalten im Steuerstrafverfahren Ergibt sich während der Außenprüfung der Verdacht einer Steuerstraftat /-Ordnungswidrigkeit Dürfen Ermittlungen erst fortgeführt werden, wenn Ihnen die Einleitung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens mitgeteilt worden ist. Ihre weitere Mitwirkung darf nicht mehr erzwungen werden. Wird nicht mehr mitgewirkt, müssen allerdings unklare Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden. Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Die Steuerliche Betriebsprüfung 14. Oktober 2013 Folie 26

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