Vorbereitung für die Betriebsprüfung. Mag. Manuela Meyerhofer Steuerberaterin, Steuerberatung Meyerhofer
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- Lieselotte Buchholz
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1 Vorbereitung für die Betriebsprüfung Mag. Manuela Meyerhofer Steuerberaterin, Steuerberatung Meyerhofer
2 Außenprüfung (Betriebsprüfung) Grundlagen Außenprüfung 147 bis 151 Bundesabgabenordnung tatsächliche und rechtliche Verhältnisse prüfen (Außenprüfung) Prüfungshandlungen Außenprüfung 147 BAO Umsatzsteuernachschau 144 BAO Lohnsteuerprüfung EStG
3 Außenprüfung (Betriebsprüfung) Auswahlverfahren Gruppenauswahl (mathematisches Zufallsystem) oder Zeitauswahl (am längsten nicht geprüften Betriebe) oder Anregung einer Bedarfsprüfung durch FA oder bei Zollhinterziehung Rechte & Pflichten Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Recht auf Parteiengehör Beweise und Beweiswürdigung
4 Außenprüfung (Betriebsprüfung) Zeitraum Letzten drei veranlagten Jahre, mehrere Jahre können prüfungsfrei sein Ausweitung des Prüfungszeitraumes bei Anlass möglich Aufgaben der Außenprüfung Erforschung der objektiven Wahrheit Prüfung auch zugunsten des Unternehmers Gleichmäßigkeit der Besteuerung Laufende Vorbereitung auf AP Abgabe und Ablage aller wesentlichen Details (Wiederaufnahme) ordnungsgemäße Buchhaltung (Schutz gegen Schätzung) geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht & systematisch
5 Außenprüfung (Betriebsprüfung) Gegenstand der Prüfung formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (zeitliche Reihung) materielle Richtigkeit der Buchführung (vollständige Verbuchung) Prüfung von Bilanzen/EAR (Bewertungen, Abgrenzungen, Privatanteile) Erfüllung der Kassen- und Belegpflicht Schwerpunkte Abschreibungen im AV Bewertung der Vorräte Rückstellungen und Abgrenzungen steuerfreie Umsätze bzw. Vorsteuerabzug Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen
6 Wenn der Prüfer klingelt mindestens 1 Woche vor Prüfungsbeginn telefonisch oder schriftlich oder keine Anmeldung, wenn Prüfzweck vereitelt würde Rufen Sie Ihren Steuerberater sofort an! Prüfer gibt Termin für Prüfung vor Vor Ort: Ausweispflicht des Prüfers (Dienstausweis) Vorlage und Kopie des Prüfungsauftrages an Unternehmer Betriebsbesichtigung im Rahmen der Prüfung HIER: letzte Möglichkeit der Selbstanzeige im Betrieb des Unternehmers bei Unzumutbarkeit im FA oder bei STB Raum und Hilfsmittel sind kostenlos bereitzustellen
7 Wenn der Prüfer klingelt Belege und Unterlagen griffbereit halten: Kontoblätter und Journale Kontoauszüge, Kassabücher, Wareneingangsbücher Kassabelege, Bankbelege, Eingangs- und Ausgangsrechnungen Inventuren (nicht beim Einnahmen-Ausgabenrechnern) Anlagenverzeichnisse und Anlagenkarteien Lieferanten und Kunden, Kalkulationen Beweismittel: Urkunden, Zeugen, Auskunftspersonen, Sachverständige, Augenschein
8 Wenn der Prüfer klingelt Schutz durch Parteienvertreter (Steuerberater bzw. Berater): Anzahl der Hausdurchsuchungen von Kanzleien steigen an (BUWOG) Kein Abwenden, aber nachträgliche Beschwerde Kühlen Kopf bewahren! -> Schutz der eigenen Rechte und des Klienten Verschwiegenheitspflicht (WTBG) und Berufsgeheimnisträger (StPO) = Aussage & Dokumente verweigern Geschützte Dokumente: izauftrags bzw. beruflichen Eigenschaft Korrespondenz, Aktenvermerke, Drittinformationen, Informationsunterlagen, Endprodukte Nicht geschützte: Tatmittel, Taterzeugnisse, Beweismittel vor Übergabe an StB (keine Immunisierung) und Honorarabrechnungen, Kosten- und Leistungsverzeichnisse, Zahlungsvereinbarungen, etc.
9 Selbstanzeige für ein Finanzvergehen (Abgabenhinterziehung) Straffreiheit sichern keine Strafe, wenn der hinterzogene Betrag und Strafzuschlag bezahlt Strafzuschlag entfällt bei leichter Fahrlässigkeit Voraussetzungen für Straffreiheit: Eingeständnis der Verfehlung Offenlegung der verschwiegenen Besteuerungsgrundlage Rechtzeitigkeit Zahlung der Abgabenschuld konkrete Täternennung
10 Mögliche Ergebnisse der AP 1) Änderung der Steuerbescheide -> Wiederaufnahme des Verfahrens (Verjährung von 5 Jahren), nur wenn durch Fälschung von Unterlagen neue Tatsachen oder Beweismittel Klärung von Vorfragen Wiederaufnahmegrund für jede Steuerart und jedes Steuerjahr gesondert 2) Schätzung, weil Buchhaltung die Beweiskraft verliert 3) Bestrafung gem. Finanzstrafgesetz möglich
11 fakes & facts Der Prüfer ist verpflichtet, auch zugunsten des Steuerpflichtigen zu entscheiden. Unterscheidung, ob eine Prüfung eine Buch- oder Außenprüfung oder eine Prüfung von Aufzeichnungen ist, entfällt Unternehmer ist verpflichtet, bei der Sachverhaltsermittlung mitzuhelfen. Der Entscheidung dürfen keine Beweise zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Partei nicht vorher äußern konnte! Auf jedes erhebliche Vorbringen des Steuerpflichtigen ist einzugehen und sich damit auseinander zu setzen. Der Prüfer ist berechtigt, jedes Beweismittel zu verwerten. Steuernachzahlungen auf Grund einer Schätzung durch die Außenprüfung stellen keine Strafe dar. Nicht alles, was zu einer Steuernachforderung führt, ist ein strafbarer Tatbestand.
12 Handlirschgasse Wien - Tel: 01/ fax: 01/ office@meyerhofer-steuerberatung.at -
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