2. Welche rechtlichen Grundlagen hat das Rechnungs-
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- Roland Hauer
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1 21 2. Welche rechtlichen Grundlagen hat das Rechnungs Lernziele Anwendungsgebiete in internationale supranationale nationale Rechtsgrundlagen eingebettet.
2 22 International: IFRS/IAS Supranational: Österreich Abbildung 3: Rechtsgrundlagen Unternehmensgesetzbuch UGB Einkommensteuergesetz EStG Bundesabgabenordnung BAO AktG, GmbHG, GenG, VerG - Konzernabschlüsse Rechnungslegungsgrundsätzen 245a. (1) Ein Mutterunternehmen, das nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungsle- ternationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen, die nach Art. 3 der Verordnung übernommen wurden, hat dabei 193 Abs. 4 zweiter Halbsatz und 194 sowie von den Vorschriften des zweiten bis neunten Titels 247 hang ist außerdem um die Angaben nach 237 Abs. 1 Z 6 in Verbindung mit 266 Z 4, 237 Abs. 1 Z 3 und 239 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit 266 Z 2 sowie 238 Abs. 1 Z 10 und Z 18 zu ergänzen. zernabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften in Abs. 1 aufstellen. - Steuerbilanz
3 23 Supranationale Rechtsgrundlagen en - -
4 24 Führung der Bücher 190. (1) Der Unternehmer hat Bücher zu führen und in diesen seine unternehmensbezogenen Geschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. (2) Bei der Führung der Bücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Unternehmer einer lebenden Sprache zu bedienen. Werden Abkürzungen, Zahlen, Buchstaben oder Symbole verwendet, so muss im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen. (3) Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. (4) Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch darf durch eine Veränderung keine Ungewissheit darüber entstehen, ob eine Eintragung oder Aufzeichnung ursprünglich oder zu einem späteren Zeitpunkt gemacht wurde. (5) Der Unternehmer kann zur ordnungsmäßigen Buchführung und zur Aufbewahrung seiner Geschäftsbriefe ( 212 Abs. 1) Datenträger benützen. Hierbei muss die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete, hinsichtlich der in 212 Abs. 1 genannten Schriftstücke auch die urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen jederzeit gewährleistet sein. Werden solche Schriftstücke auf elektronischem Weg übertragen, so muss ihre Lesbarkeit in geeigneter Form gesichert sein. Soweit die Schriftstücke nur auf Datenträgern vorliegen, entfällt das Erfordernis der urschriftgetreuen Wiedergabe. entsprechen hat Der Jahresabschluß hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. Er ist klar und übersichtlich aufzustellen. Er hat dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. - -
5 Die anhand des folgenden - A Warenwert 100 Warenwert 150 Warenwert 250 B C Bezahlung 120 Bezahlung 180 Bezahlung 300 Private X 20 USt 20 VSt 30 USt 30 VSt 50 USt Kein Vorsteuerabzug! FA FA FA Zahllast: 20 0 = 20 Zahllast: = 10 Zahllast: = 20 Abbildung 4: System der Umsatzsteuer - Brutto
6 nichts retour. Mit Vorsteuerabzug ist - -
7 27 - wählt: Steuersätze Zeitlicher Ablauf 3. - Umsatz steuerbar - gegen Entgelt - im Inland - im Rahmen des Unternehmens, 6 UStG eines Unternehmers im Inland nicht steuerbar - nicht gegen Entgelt - nicht im Inland - nicht im Rahmen des steuerfrei echt steuerbefreit unecht steuerbefreit Abbildung 5: -
8 Steuersätze - Land- und forstwirtschaftliche Produkte Teilweise künstlerische Darbietungen Teilweise Wein und Weintrauben - Zeitlicher Ablauf zwischen Sollbesteuerung
9 Sollbesteuerung: Rechnungslegung Lieferung/Leistung Rechnungslegung zahlung vor Lieferung/Leistung Abfallbeseitigung Abbildung 6: Soll- und Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer (siehe auch Schneider/Dobrovits/Schneider)
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