Die Außenprüfung durch das Finanzamt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Außenprüfung durch das Finanzamt"

Transkript

1 Die Außenprüfung durch das Finanzamt Teil 2: Prüfungsschwerpunkte der Betriebsprüfung Während wir uns in der letzten Ausgabe den rechtlichen Grundlagen der Außenprüfung insbesondere der Betriebsprüfung gewidmet haben, befasst sich der nachfolgende Beitrag mit häufigen Sachverhalten, die Betriebsprüfer in der Praxis gerne aufgreifen. In der Beratungspraxis gilt es, diese im Vorhinein sauber zu gestalten oder entsprechend in der Steuererklärung aufzubereiten, sodass unter Umständen auf eine Außenprüfung verzichtet wird. 1. Abgrenzung privater und betrieblicher Bereich Erst im Rahmen einer Betriebsprüfung kann die durch den Steuerpflichtigen getroffene Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen überprüft werden. Ein wesentlicher Prüfungspunkt ist die Prüfung der laufenden Betriebsausgaben, da diese sich direkt auf den Gewinn auswirken. Hier kontrolliert der Prüfer, ob es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handelt, ein Abzugsverbot besteht; es sich um Kosten der privaten Lebensführung handelt oder die Aufwendungen aktiviert werden müssen. Auch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter wird durch den Betriebsprüfer genauestens durchleuchtet. Dabei werden insbesondere die PKW- Nutzung und die Nutzung von Telekommunikationsmitteln aufgegriffen. 2. Bilanzierung des Anlagevermögens Neben der Bilanzierung dem Grunde nach (siehe Abgrenzung privater Bereich vom betrieblichen Bereich), widmet sich der Prüfer insbesondere bei abnutzbarem Anlagevermögen auch dem Bilanzansatz der Höhe nach. Hierbei kontrolliert er die - Abgrenzung der Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten von sofort abzugsfähigen Aufwendungen, - Abgrenzung der Herstellungskosten von Erhaltungsaufwendungen, - Abschreibungsart, -methode und Nutzungsdauer, - Aufteilung von Anschaffungskosten auf abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen (z.b. die Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden). Kanzleianschrift: Tel / Kanzleiinhaber: Bankverbindung: Kreissparkasse Kopp Steuerberatung Fax / Klaus Kopp Volksbank Rems eg Waiblingen Bahnhofstr. 21 info@kopp-steuerberatung.de Steuerberater BLZ BLZ Waiblingen Dipl. Betriebsw. (FH) Kto Kto

2 3. Bilanzierung des Vorratsvermögens Der Prüfer kontrolliert das Inventarverzeichnis auf Vollständigkeit und auf die enthaltenen Wertansätze. Insbesondere hohe Teilwertabschreibungen führen zu intensiveren Prüfungen. 4. Wertberichtigung auf Forderungen Werden höhere Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen, oder auch Einzelwertberichtigungen vorgenommen, kann der Betriebsprüfer deren Kontrolle als Prüfungsschwerpunkt wählen. 5. Rückstellungen Rückstellungen werden bei nahezu jeder Prüfung hinsichtlich der Bildung dem Grunde nach als auch der Höhe nach durchleuchtet, da sich hierbei ein beachtlicher Steuerstundungseffekt ergeben kann. 6. Vollständigkeit der Betriebseinnahmen Um die Vollständigkeit der Betriebseinnahmen zu überprüfen, hat der Prüfer verschiedene Erprobungsmöglichkeiten, derer er sich teilweise bedient. a) Geldverkehrsrechnung bei der Geldverkehrsrechnung werden in dem Betrachtungszeitraum (meist mehrere Jahre) das Anfangsvermögen und das Endvermögen sowohl privat als auch betrieblich festgehalten. Sämtliche Einnahmen (steuerfrei und steuerpflichtig) werden dem Anfangsvermögen hinzuaddiert und alle Ausgaben (betriebliche und private) werden abgezogen. Weicht dieser errechnete Wert von dem festgehaltenen Endvermögen ab und lässt sich dieses nicht schlüssig begründen, stellt dies ein Indiz für ungeklärte Einnahmen dar, die bei Vorliegen weiterer Indizien zu einer Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen führen kann. Ist der errechnete Wert höher als das festgestellte Endvermögen, so spricht man von ungeklärten Vermögensabgängen. Diese können ein Indiz für Kapitalabgänge auf bisher nicht versteuerte Konten oder nicht versteuerte Schenkungen darstellen. Seite 2

3 Als Abwandlung von der oben beschriebenen Gesamtgeldverkehrsrechnung wird auch häufig eine Geldverkehrsrechnung lediglich für den privaten oder betrieblichen Bereich angestellt werden (sog. Teilgeldverkehrsrechnung ). Im privaten Bereich wird diese Methode benutzt, um zu überprüfen, ob genügend Mittel für die private Lebensführung vorhanden sind. Wird hierbei festgestellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel (Privatentnahmen aus dem Betrieb) zu gering sind, stellt dies ein Indiz für weitere noch nicht versteuerte Betriebseinnahmen dar. b) Kalkulation Ausgehend vom Wareneinsatz (Wareneinkauf) kann mittels des Rohgewinnaufschlags der zu erwirtschaftende Umsatz bei einem Handelsunternehmen errechnet werden. Auch bei Fertigungsbetrieben ist eine solche Kalkulation ausgehend vom Materialeinsatz und den Fertigungslöhnen möglich. Dabei ist zunächst der interne Rohgewinnaufschlagssatz über mehrere Jahre zu ermitteln. Unterliegt dieser hohen Schwankungen und ist er in einigen Jahren sehr gering, kann dies aufgrund folgender Sachverhalte zu erklären sein: - doppelt gebuchtem Waren-/Materialeinkauf, - Warenverlust durch Diebstahl oder Verderb, - erhöhtem Eigenverbrauch oder - unvollständig erfassten Einnahmen. c) Richtsatzprüfung Im Gegensatz zu der oben beschriebenen Kalkulationsmethode wird bei der Richtsatzprüfung der Betrieb mit ähnlichen Betrieben gleicher Branche und gleicher Größe verglichen. Hierbei werden der Reingewinn, der Halbreingewinn, der Rohgewinn I und der Rohgewinn II betrachtet. Umsatz Rohgewinn I =./. Waren-/Materialeinsatz Rohgewinn II =./. Fertigungslöhne Halbreingewinn =./. allgemeine Betriebsaufwendungen Reingewinn =./. insbesondere sachliche und personelle BA Seite 3

4 Weichen diese Kennzahlen bei dem zu prüfenden Unternehmen von ähnlichen Unternehmen ab und lässt sich die Abweichung nicht erklären, kann dies unter Umständen ebenfalls zu Hinzuschätzungen zum Gewinn führen. d) Reihenvergleiche durch elektronische Prüfung Durch das Recht, elektronische Buchführungsunterlagen von dem Unternehmer zu erhalten, besteht die Möglichkeit, elektronische Prüfungen durchzuführen. Mit Hilfe von entsprechender Software wenden die Prüfer statistisch-mathematische Verfahren an. Werden bei solchen Tests Abweichungen zu statistischen Erhebungen festgestellt, ist eine Zuschätzung von Betriebseinnahmen nur zulässig, wenn sich daneben weitere Hinweise auf Manipulationen durch den Unternehmer er- geben (z.b. keine ordnungsgemäße Buchführung). e) Kassenprüfung Insbesondere bei Betrieben mit Bareinnahmen (Restaurants, Kneipen und Imbissbetrieben) werden sog. Kassenprüfungen vorgenommen. Eine ordnungsgemäße Kassenführung, die Bestandteil der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist, muss ermöglichen, den tatsächlichen Bestand der Kasse mit dem buchungsmäßigen Kassenbestand laufend zu vergleichen. Erfolgt kein regelmäßiger Abgleich durch den Unternehmer, können sich rechnerische Kassenfehlbeträge ergeben. Von Kassenfehlbeträgen spricht man, wenn der rechnerische Saldo der Kasse negativ ist. Der tatsächliche Kassenbestand kann dagegen nicht negativ werden, da dieser wenn überhaupt 0 ausweisen kann ( die Kasse ist leer ). In solchen Fällen, in denen ein Kassenfehlbetrag festgestellt wird, erfolgen durch den Betriebsprüfer häufig Hinzuschätzungen zum Gewinn. f) Fehlende Entnahmen und ungeklärte Einlagen Neben der Geldverkehrsrechnung kann der Prüfer auch lediglich die Entnahmen aus dem Betriebsvermögen betrachten. In diesem Zusammenhang kontrolliert er, ob die entnommenen Beträge zur Bestreitung des Lebens unterhalts des Unternehmers und seiner Familie ausreichen. Werden hierbei große Abweichungen festgestellt, da die Entnahmen nicht zur Bestreitung ausreichen, stellt dies ein Indiz für nicht erklärte Betriebseinnahmen dar und kann unter Umständen zu einer Hinzuschätzung führen. Seite 4

5 Ebenso wie die Entnahmen kann der Prüfer auch die Einlagen in das Betriebsvermögen betrachten. Können diese nicht durch sonstige (steuerpflichtige oder steuerfreie) Einnahmen erklärt werden (z.b. aus der Veräußerung eines privaten Grundstücks oder aus erhaltenen Schenkungen oder Erbschaften), liegt die Vermutung nahe, dass diese aus bisher nicht versteuerten Einnahmen getätigt wurden. 7. Verträge zwischen nahen Angehörigen Häufig gestalten nahe Angehörige Verträge in der Form, dass sie steuerliche Vorteile erlangen. Diese Verträge werden daraufhin geprüft, ob sie einem Fremdvergleich standhalten. Erfüllen sie diesen nicht, werden sie unter Umständen nicht anerkannt. Folgende Kriterien werden durch den Prüfer herangezogen: - sie müssen zivilrechtlich wirksam sein, - sie müssen ernstlich gewollt sein, - sie müssen fremdüblich sein, - sie müssen entsprechend vollzogen werden. 8. Schwierige Rechtsprobleme Häufig werden Betriebsprüfungen anberaumt, da der Veranlagungsbezirk bei Bearbeitung der Steuerklärung prüfungswürdige Sachverhalte entdeckt. Hierzu gehören auch schwierige Rechtsprobleme, die vom Innendienst aufgrund des engen Zeitbudgets nicht ausreichend geprüft werden können. Auch Sachverhalte, die mehrere Gesellschaften übergreifen, werden aufgrund ihrer Komplexität gerne der Betriebsprüfung gemeldet. Zu solchen Sachverhalten gehören insbesondere: - Umwandlungsvorgänge, - Organschaftsverhältnisse, - Betriebsaufgaben und -veräußerungen - Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften, - Fragen der Überschusserzielungsabsicht ( Liebhaberei ), - Fragen des gewerblichen Grundstückshandels und - Sachveralte mit Auslandsbezug. Seite 5

Methoden der Periodengewinnermittlung. Referent: Thorsten Klonus

Methoden der Periodengewinnermittlung. Referent: Thorsten Klonus Methoden der Periodengewinnermittlung Referent: Thorsten Klonus Definition und Herleitung der Periodengewinnermittlung Das Finanzamt benötigt zur Bemessung der Steuerlast, die Höhe der verschiedenen, zu

Mehr

Der Zeitreihenvergleich im Steuerrecht

Der Zeitreihenvergleich im Steuerrecht Der Zeitreihenvergleich im Steuerrecht Das Finanzamt ist bemüht im Rahmen von Außenprüfungen gemäß 194 AO die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu ermitteln. Zur Überprüfung der beim Steuerpflichtigen

Mehr

Kassenführung Was Sie wissen sollten!

Kassenführung Was Sie wissen sollten! Teil 1 - elektronische Kassenführung für Unternehmen - Auswirkung der Änderungen ab 01.01.2017 - Frage 1 Antwort Sind Sie verpflichtet, eine kaufmännische Buchführung, Bilanzen und Jahresabschlüsse nach

Mehr

Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v.

Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v. Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v. Der Betriebsprüfung gelassen entgegensehen... Referent: Dipl.-Kfm. WP/StB Michael Sackmann Partner bei JANTZEN EMDE TJARKS Betriebsprüfung und Gelassenheit...???

Mehr

Die digitale Betriebsprüfung im 21. Jahrhundert!

Die digitale Betriebsprüfung im 21. Jahrhundert! Die digitale Betriebsprüfung im 21. Jahrhundert! ADVIMED GmbH Steuerberatungsgesellschaft Köln 1 Ihre Referenten: Steuerberater Christoph Röger 2 Steuerberater Christian Johannes 3 Betriebsprüfungen (Außenprüfungen)

Mehr

CL: Vorbereitung einer Betriebsprüfung

CL: Vorbereitung einer Betriebsprüfung CL: Vorbereitung einer Betriebsprüfung Bereich Fragestellungen/Problembereiche Ja Nein Prüfungsanordnung Sind in der Prüfungsanordnung Angaben zum - Prüfungszeitraum - sachlichen Prüfungsumfang - Prüfungstermin

Mehr

Checkliste: Vorbereitung einer Betriebsprüfung

Checkliste: Vorbereitung einer Betriebsprüfung Checkliste: Vorbereitung einer Betriebsprüfung Bereich Fragestellungen/Problembereiche Ja Nein Prüfungsanordnung Prüfungstermin Sind in der Prüfungsanordnung Angaben zum - Prüfungszeitraum - sachlichen

Mehr

Grundsätze der Bilanzierung

Grundsätze der Bilanzierung Grundsätze der Bilanzierung Umfang / Abgrenzung von Wirtschaftsgütern Der zivilrechtliche Sachenbegriff gibt einen Anhaltspunkt, ist aber nicht maßgeblich. Abweichungen insbesondere bei: Sachgesamtheiten

Mehr

Aufgabe 1 (15 Punkte)

Aufgabe 1 (15 Punkte) Der Unternehmer U. e. K., Bochum, ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Wichtiges im Überblick Ordnungsgemäße Kassenführung 1. Allgemeines Seit dem 01.01.2015 sind die Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung mit dem BMF-Schreiben vom 24.11.2014 verschärft worden.

Mehr

Übungsskript 4 zur Vorlesung. Monetäre BWL

Übungsskript 4 zur Vorlesung. Monetäre BWL Übungsskript 4 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: 15 EStG: Betriebsvermögensvergleich (Fall 1) nach 4 (1) EStG U betreibt ein Handelsgewerbe. Sein Gewinn lt. Stb. des Jahres 09 beträgt 65.000. Das Eigenkapital

Mehr

1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten 13

1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten 13 Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung

Mehr

Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen

Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Bearbeitet von Iris Thomsen 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN 978 3 448 08982 0 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht

Mehr

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung and 01/2012... Begriffsbestimmung Ermittlung der Einkünfte Bei der Feststellung, ob vorliegen, sind folgende Punkte relevant: Gemeinsames Merkmal von Vermietung und ist die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung

Mehr

Anforderungen an Verkehrswertgutachten aus Sicht der Finanzbehörde

Anforderungen an Verkehrswertgutachten aus Sicht der Finanzbehörde 41. Arbeitstagung für landwirtschaftliche Buchstellen und Sachverständige am 10.10.2017 Thema: Anforderungen an Verkehrswertgutachten aus Sicht der Finanzbehörde 1 Anforderungen an Verkehrswertgutachten

Mehr

Aufgabe 1 (15 Punkte)

Aufgabe 1 (15 Punkte) Der Unternehmer U. (Einzelunternehmer) ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.

Mehr

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M.

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt

Mehr

Im Visier der Steuerprüfung. Das macht Betriebsprüfer hellhörig! Gewerbe-Treuhand-Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Im Visier der Steuerprüfung. Das macht Betriebsprüfer hellhörig! Gewerbe-Treuhand-Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft Im Visier der Steuerprüfung Das macht Betriebsprüfer hellhörig! Thomas Hartmann Klaus Rüsche Gewerbe-Treuhand-Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße

Mehr

Geldverkehrsrechnung

Geldverkehrsrechnung Veranstaltungsort: 18. November 2015 in München Dipl.-Finanzwirt (FH) Peter Frankenne Nürnberg Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Geldverkehrsrechnung Dipl.-Finanzwirt

Mehr

I. GEGENSTAND DER PRÜFUNGSKLAUSUREN BUCHFÜHRUNG UND BILANZWESEN" 1

I. GEGENSTAND DER PRÜFUNGSKLAUSUREN BUCHFÜHRUNG UND BILANZWESEN 1 Vorw ort Abkürzungsverzeichnis V XIII I. GEGENSTAND DER PRÜFUNGSKLAUSUREN BUCHFÜHRUNG UND BILANZWESEN" 1 1. Buchführung und Bilanzwesen als Teil der Steuerberaterprüfung 1 2. Die Prüfungsinhalte der letzten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Buchführung Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Jahresabschluss 25

Inhaltsverzeichnis. 1 Buchführung Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Jahresabschluss 25 Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung

Mehr

Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016

Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016 Manfred Bornhofen Martin C. Bornhofen Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016 Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht Betriebswirtschaftliche Auswertung Vergleich mit IFRS 28., überarbeitete Auflage Mitarbeiter:

Mehr

Die Außenprüfung durch das Finanzamt

Die Außenprüfung durch das Finanzamt Die Außenprüfung durch das Finanzamt Teil 4: Lohnsteueraußenprüfung Nachdem wir uns in der Reihe Außenprüfung bereits den allgemeinen Grundlagen, den Prüfungsschwerpunkten bei der Betriebsprüfung und der

Mehr

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007

Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 Monatsbericht des BMF Juni 2008 Seite 49 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 1 Betriebsprüfung................................................................................49 2 Anzahl der

Mehr

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts 1 1.1 Begriff 1 1.2 Aufgaben 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben 2

Mehr

1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts Begriff Aufgaben Handelsrechtliche Aufgaben

1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts Begriff Aufgaben Handelsrechtliche Aufgaben 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben...... 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben... 2 1.3 Zusammenfassung und Erfolgskontrolle...

Mehr

Handlungsbedarf bei elektronischen Kassensystemen. Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

Handlungsbedarf bei elektronischen Kassensystemen. Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, Handlungsbedarf bei elektronischen Kassensystemen Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, wenn Sie eine elektronische Kasse zur Erfassung Ihrer Bareinnahmen einsetzen besteht Handlungsbedarf. Sollten

Mehr

Unternehmens- und Gründungstag Region Goslar

Unternehmens- und Gründungstag Region Goslar Bargeld und Kassen Fehler bei der Kassenführung vermeiden Es tut uns sehr leid, aber bitte Schießen Sie nicht auf die Pianisten!!!!! 2 Einleitung Keine Rechtssicherheit für bargeldintensive Betriebe! Gefahr,

Mehr

Inhaltsverzeichnis VIII

Inhaltsverzeichnis VIII VIII Inhaltsverzeichnis 4.1.5 Abgrenzung und Umsatzsteuer... 55 4.1.5.1 Abgrenzung und Vorsteuer... 55 4.1.5.2 Abgrenzung und Umsatzsteuer... 58 4.2 Steuerrechtliche Regelungen... 59 4.3 Zusammenfassung

Mehr

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen? Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,

Mehr

VO Steuerrecht ( )

VO Steuerrecht ( ) VO Steuerrecht (14.10.2008) Thema: Gewinnermittlung 1 Ausgangspunkt (!) 2 Abs 4 Z 1 EStG: Einkünfte sind der Gewinn ( 4-14) bei Land- und Forstwirtschaft ( 21 EStG) Selbständiger Arbeit ( 22 EStG) Einkünfte

Mehr

Gewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken

Gewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken NWB Ratgeber Steuerrecht Gewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken Von Professor Dr. Günter Söffing Rechtsanwalt, Steuerberater, Richter am Bundesfinanzhof a. D

Mehr

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht VII A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts...................... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben... 1

Mehr

Abgabenordnung Klausuraufgaben

Abgabenordnung Klausuraufgaben Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Übung 2 SS 2016 Abgabenordnung Klausuraufgaben Dipl.-Kfm. (FH) Johannes Berens, M.Sc. Lehrstuhl für Steuerlehre und Finanzwissenschaft Übung Betriebswirtschaftliche

Mehr

MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN

MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN 01 Bedeutung 02 Wer muss ein Kassenbuch führen? 03 Wie kann ein Kassenbuch geführt werden? 04 Voraussetzungen 05 Besonderheiten bei

Mehr

Inhaltsverzeichnis Bilanzsteuerrecht

Inhaltsverzeichnis Bilanzsteuerrecht Inhaltsverzeichnis Bilanzsteuerrecht I. Buchführung 1. Übersicht über das betriebliche Rechnungswesen... 1 2. Gewinnbegriff... 3 3. Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht... 4 4. Anforderungen

Mehr

Ordnungsmäßige Kassenführung. Online-Seminar August 2018 Oliver Glück

Ordnungsmäßige Kassenführung. Online-Seminar August 2018 Oliver Glück Ordnungsmäßige Kassenführung Online-Seminar August 2018 Oliver Glück Ordnungsmäßige Kassenführung Agenda 1. Bedeutung der Kasse und Kassenführung 2. Regelungen und Anforderungen an eine ordnungsmäßige

Mehr

Für ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Buchführungspflicht

Für ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Buchführungspflicht Buchführungspflicht Bedeutung der Buchführung für die Gewinnermittlung Privatwirtschaftliche Unternehmen bauen ihre wirtschaftliche Existenz in aller Regel auf einem Vermögen auf. Mit dem vorhandenen Vermögen

Mehr

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem 14. DEZEMBER 2016 Gewinnermittlungsarten Zweistufige Gewinnermittlung Einkünfte aus: (Betriebs-) Einnahmen./. (Betriebs-) Ausgaben = Gewinn/Verlust

Mehr

Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.

Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist. Zwischenprüfung 2016 Dienstag, 08. März 2016 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Rechnungswesen Arbeitszeit: 60 Minuten Erreichbare Punktzahl: 50 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche

Mehr

Achtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz

Achtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz Achtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz Detmold 31.03.2014 IHK Lippe zu Detmold Referent: WP/StB Damian Kempin Partnerschaft Falke Hofmayer Kempin Gliederung Ablauf einer Betriebsprüfung

Mehr

Lösungen zum Lehrbrief 8 15a UStG

Lösungen zum Lehrbrief 8 15a UStG - Beispiele zum - Lösungen Lösung zum 1. Beispiel Bei der Baumaschine handelt es sich um ein Berichtigungsobjekt i.s.d. 15a Abs. 1 Satz 1 UStG. Die auf die Anschaffungskosten der Baumaschine entfallende

Mehr

1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung

1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung Die Einnahme-Überschussrechnung ist eine von zwei Gewinnermittlungsarten für Unternehmen, die das Einkommensteuergesetz vorschreibt. 1.1 Werdarf eine

Mehr

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

Betriebsprüfung und jetzt? Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Bremen, den 29. August 2017

Betriebsprüfung und jetzt? Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Bremen, den 29. August 2017 Dr. Dr. Florian Florian Kleinmanns Kleinmanns Rebecca Rebecca Scholz Scholz Steuern Steuern Recht Recht Wirtschaft Wirtschaft Betriebsprüfung und jetzt? Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 6.13 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 6.13 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben

Mehr

Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Gewerbetreibende

Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Gewerbetreibende Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Gewerbetreibende Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Wer ist buchführungspflichtig? Der Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit

Mehr

Seite Vorwort 5 Abkürzungen und Literatur 16

Seite Vorwort 5 Abkürzungen und Literatur 16 Seite Vorwort 5 Abkürzungen und Literatur 16 I. Von der Buchführung zum Jahresabschluß 21 1 Von der Anfangsbilanz über die Buchführung zur Schlußbilanz 21 2 Ordnung der Konten nach Kontenrahmen 24 3 Gliederung

Mehr

Merkblatt zur Kassenführung

Merkblatt zur Kassenführung Merkblatt zur Kassenführung Aufgrund der aktuellen Entwicklungen möchten wir Sie an die ordnungsgemäße Führung eines Kassenbuches erinnern. Diese Mandanteninformation ist nur eine Kurzübersicht über das

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN Verzeichnis der Abkürzungen... 20

INHALTSVERZEICHNIS HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN Verzeichnis der Abkürzungen... 20 4 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Seite PRAXISTIPPS ZUM STEUEROPTIMALEN VERMIETEN... 12 HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN... 16 Verzeichnis der Abkürzungen... 20 TEIL I EINKOMMENSTEUER

Mehr

Kontaktgespräch. Betriebsprüfung. Kontaktgespräch Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück 1

Kontaktgespräch. Betriebsprüfung. Kontaktgespräch Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück 1 Kontaktgespräch Betriebsprüfung Steuerberatung Finanzverwaltung Herr Harald Hußmann Herr Guido Birkemeier Herr Dr. Frank Scheuß Herr Werner Nüst Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter

Mehr

Aktuelles bei Betriebsprüfungen WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE

Aktuelles bei Betriebsprüfungen WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE Aktuelles bei Betriebsprüfungen WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Aktuelles bei Betriebsprüfungen Überblick Wie werden Sachverhalte überprüft? Was für Sachverhalte

Mehr

Teil D: Überblick über die unternehmerischen Gewinnermittlungsmethoden

Teil D: Überblick über die unternehmerischen Gewinnermittlungsmethoden Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil D: Überblick über die unternehmerischen Gewinnermittlungsmethoden Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mehr

Vorwort 9. So arbeiten Sie mit dem Buch 11

Vorwort 9. So arbeiten Sie mit dem Buch 11 Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 So arbeiten Sie mit dem Buch 11 1 Von der Buchführungbis zum Jahresabschluss 13 1.1 Grundregeln der doppelten Buchführung 14 1.2 Die Gewinnermittlungsarten 17 1.3 Bilanz nach

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Grundlagen der laufenden Buchhaltung 11 1.1 Wie die Buchführung Ihrer Gewinnermittlung dient 11 1.2 Wie sich die Bilanz durch Geschäfte Ihres Unternehmens ändert 20 1.3 Was doppelte Buchführung genau bedeutet

Mehr

Steuerberater Bernd Zanin. 2. Weimarer Steuerforum Weimar,

Steuerberater Bernd Zanin. 2. Weimarer Steuerforum Weimar, 2. Weimarer Steuerforum 2008 Übersicht 1. Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger 2. Aktuelle Informationen 3. Das Büro der Zukunft Veröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger 1. Thema Seit

Mehr

Ordnungsgemäße Buchführung im Verein

Ordnungsgemäße Buchführung im Verein - 71 - Ordnungsgemäße Buchführung im Verein Werner Siggelkow Stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.v. Buchführung, Aufzeichnungspflichten, Buchführungssysteme

Mehr

Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010

Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010 Beispiel: Der Kaufmann ist Inhaber von 100.000 Aktien der T-AG, die er 2006 zum Kaufpreis von 20 das Stück erworben hatte (2 Mio. Anschaffungskosten). Die 1.000 Aktien machen am Grundkapital der T-AG rund

Mehr

Die Steuerfachwirtprüfung

Die Steuerfachwirtprüfung Lösung Klausur Nr.5 1 Wichtiger Berichtigungshinweis zu Sikorski/Mölleken/Zbanyszek Die Steuerfachwirtprüfung 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist die Lösung

Mehr

Meine Praxis und ich trennen sich- Aufgabe/Nachfolge/Verpachtung/Veräußerung

Meine Praxis und ich trennen sich- Aufgabe/Nachfolge/Verpachtung/Veräußerung 1 Boris Juppe Dipl.- Kfm. (FH) Unternehmensberater Geschäftsführer Ich betreue Betriebe aller Rechtsformen insbesondere Unternehmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Heilpädagogik. 2 Das

Mehr

Checkliste Ordnungsmäßigkeit Kassenbuchführung

Checkliste Ordnungsmäßigkeit Kassenbuchführung Vorwort Die beigefügte Checklisten stellt die Sicht der Finanzverwaltung dar. Inhalt 1. Checkliste Ordnungsmäßigkeit... 3 Allgemeines... 3 Welche Art Kasse wurde genutzt?... 3 Wie viele Kassen wurden benutzt

Mehr

Bilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015

Bilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015 FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich IV Seite:

Mehr

7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt.

7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt. Beispiel zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Sachverhalt: Dr. Thomas Müller (M) betreibt in Landshut eine Zahnarztpraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Bei seiner nach 164 Abs. 1 AO

Mehr

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600 OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity

Mehr

Gemeinde Ostenfeld - Jahresabschluss 2012 - Anhang in Kurzform - Erläuterungen zur Schlussbilanz der Gemeinde Ostenfeld zum 31.12.2012 I) Allgemeine Hinweise Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ostenfeld

Mehr

Herzlich Willkommen zum Infoabend GoBD. BTT. Gut beraten

Herzlich Willkommen zum Infoabend GoBD. BTT. Gut beraten Herzlich Willkommen zum Infoabend GoBD GoBD Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronische Form sowie zum Datenzugriff Übersicht Gesetzliche

Mehr

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Nr. 37 B MERKBLATT ANDREAS HECKLER STEUERBERATER OBERFÖHRINGER STR. 24 B 81925 MÜNCHEN TELEFON 089/130 14 34 0 TELEFAX 089/130 14 34 34 WWW.HECKLER-STEUERKANZLEI.DE INFO@HECKLER-STEUERKANZLEI.DE Stand

Mehr

Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger

Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger Bearbeitet von Prof. Günter Maus 3. Auflage 2016. Buch. 222 S. Softcover ISBN 978 3 95554 177 4 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft > Unternehmensfinanzen

Mehr

Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien

Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien Steuerberaterin München informiert zum Thema: privates Veräußerungsgeschäft bei Immobilien Als Steuerberaterin berate ich in meiner Münchner Steuerkanzlei immer wieder Mandanten zum Thema Immobilienkauf,

Mehr

TIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER

TIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER TIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER VORWERBUNGSKOSTEN Es können auch dann schon steuerlich abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, wenn zum Zahlungszeitpunkt noch keine Einnahmen zufließen (Vorwerbungskosten).

Mehr

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2012 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2012 Lehrbereich I 1 Semester

Mehr

Buchführung, Aufzeichnungspflichten,

Buchführung, Aufzeichnungspflichten, Buchführung, Aufzeichnungspflichten, Buchführungssysteme I. Allgemein Werner Siggelkow LV Rheinland der Gartenfreunde e.v., Hilden Die Pflicht zur Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen steht auch für unsere

Mehr

Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger

Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger Bearbeitet von Prof. Günter Maus erweitert, überarbeitet 2017. Taschenbuch. ca. 260 S. Paperback ISBN 978 3 95554 329 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft

Mehr

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse Inhalt I. Funktionsweise II. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten III. Kassenbuch/Kassenbericht IV. Zeitnähe und Kassensturzfähigkeit V. Auf Excel

Mehr

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014.

Einkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2014 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2014 Lehrbereich I 1 Semester

Mehr

Übertragung betrieblicher Immobilien. Die ertragsteuerliche Behandlung seit dem 1. April Stefan Weinhandl. Lnde

Übertragung betrieblicher Immobilien. Die ertragsteuerliche Behandlung seit dem 1. April Stefan Weinhandl. Lnde Übertragung betrieblicher Immobilien Die ertragsteuerliche Behandlung seit dem 1. April 2012 Stefan Weinhandl Lnde Inhaltsverzeichnis VORWORT 5 INHALTSVERZEICHNIS 8 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 12 1. EINLEITUNG

Mehr

Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) für die Energieeffizienz -

Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) für die Energieeffizienz - Erneuerbare Energien Ihre Chancen aus dem Energiewandel Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) für die Energieeffizienz - steuerliche Fragen Referent: Jens Waigel 1 Blockheizkraftwerk Die Funktionsweise

Mehr

Was gilt ab Wird eine elektronische Registrierkasse verwendet, dann muss diese den Anforderungen entsprechen. Ansonsten sollte eine neue

Was gilt ab Wird eine elektronische Registrierkasse verwendet, dann muss diese den Anforderungen entsprechen. Ansonsten sollte eine neue Was gilt ab 01.01.2017 Wird eine elektronische Registrierkasse verwendet, dann muss diese den Anforderungen entsprechen. Ansonsten sollte eine neue Registrierkasse angeschafft werden oder man kehrt zur

Mehr

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich I Seite

Mehr

Rückstellungen ( 249 HGB)

Rückstellungen ( 249 HGB) Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen

Mehr

Methoden Der Betriebsprüfung - Gesprächs- und Verhandlungsführung September Uwe Hüßler, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Burg

Methoden Der Betriebsprüfung - Gesprächs- und Verhandlungsführung September Uwe Hüßler, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Burg Methoden Der Betriebsprüfung - Gesprächs- und Verhandlungsführung September 2015 Uwe Hüßler, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Burg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare

Mehr

Bilanz zum

Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2017 Die Bilanz der Stiftung Mitarbeit für das Jahr 2017 ist durch Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Neuss geprüft worden. Ellerstraße

Mehr

PC-Kaufmann Kontenrahmen für E-Bilanz aktualisieren

PC-Kaufmann Kontenrahmen für E-Bilanz aktualisieren PC-Kaufmann Kontenrahmen für E-Bilanz aktualisieren Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt am Main Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit

Mehr

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen

Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2016 finden Sie auf der Homepage Ihrer

Mehr

FAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler. Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten?

FAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler. Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten? FAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten? Tauern Spa Kaprun, 17.03.2015 Vortragsinhalte: (1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung?

Mehr

Inhaltsübersicht. Seite. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsübersicht. Seite. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Seite V IX XXI A. Gesetzliche Grundlagen 1 B. Allgemeine Angaben 12 C. Betriebseinnahmen 14 D. Betriebsausgaben 50 E. Sonderthemen 202

Mehr

Bilanz zum

Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2015 Die Bilanz der Stiftung Mitarbeit für das Jahr 2015 ist durch Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Neuss geprüft worden. Ellerstraße

Mehr

, ,29

, ,29 Bilanz zum 31.12.2014 Die Bilanz der Stiftung Mitarbeit für das Jahr 2014 ist durch Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Neuss geprüft worden. Ellerstraße

Mehr

GRUNDLAGEN ORDNUNGSGEMÄßER KASSENFÜHRUNG

GRUNDLAGEN ORDNUNGSGEMÄßER KASSENFÜHRUNG GRUNDLAGEN ORDNUNGSGEMÄßER KASSENFÜHRUNG Müller Alexander Dipl. Finanzwirt (FH) Beschäftigt bei Finanzamt München Abt. Betriebsprüfung Tätigkeiten u.a. Prüfung von Bargeldbetrieben Kassenschulungen Vorträge

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum

Mehr

Einführung in die Unternehmensbesteuerung

Einführung in die Unternehmensbesteuerung Reihe Betriebswirtschaftslehre in Übersichten Band I WP/StB Prof. Dr. Bettina Schneider StB Prof. Dr. Wilhelm Schneider Einführung in die Unternehmensbesteuerung Systematische Darstellung in Übersichten

Mehr

Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom 01.07.2016 Wiss. Mit. Dominik Ortwald A. Einkommensteuerliche Behandlung bei der C1-C4 Vorbemerkung: C1-C4 können zusammen geprüft werden. I.

Mehr